Regierungswechsel in Berlin – Mögliche Folgen für die Branche

Regierungswechsel in Berlin – Mögliche Folgen für die Branche

Eine neue „GroKo“ regiert das Land – Ausgang ungewiss!

Mit „Ach und Krach“ wurde Friedrich Merz in der vergangenen Woche zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Erstmals war in einer Kanzlerwahl ein zweiter Wahlgang erforderlich und die Nerven lagen im Bundestag vorübergehend blank.  Die AfD feixte, Fritze war entsetzt, aber schließlich reichte es dann bei der „2. Wahl“ dann doch noch. Der „Heureka“-Ruf war schwach und man fragt sich schon jetzt, ob die vielen notwendigen Abstimmungen zukünftig solide Mehrheiten finden werden. Aber das kennen wir ja schon von der „Ampel“, wo es im vergangenen Jahr nicht mehr rundlief.

Für die Prostitutionsbranche, der ja das „Sexkaufverbot“ und die „Freierbestrafung“ drohte, waren die Koalitionsverhandlungen sehr spannend. Zum Glück wurde die beiden äußerst bedrohlichen Themen jedoch nicht als Ziele im Koalitionsvertrag definiert und die militante Sexkaufgegnerin Dorothee Bär bekam nicht das federführende Familienministerium, sondern engagiert sich nun im Bereich Forschung und Raumfahrt.

Die neue Familienministerin Karin Prien (CDU), zuvor als Familienministerin in Schleswig- Holstein tätig, ist von Hause aus Juristin und gilt als analytisch wie besonnen. Laut den ersten Verlautbarungen wird ihre zentrale Aufgabe darin bestehen das komplizierte Bildungssystem in Deutschland umfangreich zu reformieren. Zum Thema Prostitution hat sich Frau Prien bislang öffentlich nicht eingelassen und sie gehört nicht zu den radikalen Kreisen der „Frauenunion“, die uns ja das Leben schwer machen wollen.

Der Evaluationsbericht zum ProstituiertenSchutzgesetzes (ProstSchG) wurde Ende 2024 durch das KFN Niedersachsen  erstellt und dürfte dem Ministerium bereits vorliegen. Auf der Webseite des Familienmisteriums lesen wir folgendes:

Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag, wie in § 38 ProstSchG vorgesehen, bis zum 1. Juli 2025 den wissenschaftlichen Evaluationsbericht vorlegen. Auf Basis dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse soll entschieden werden, ob und in welcher Form das ProstSchG reformiert werden soll – evidenzbasiert und mit Blick auf die Praxis.

Der Evaluationsbericht wird dann in die zuständigen Ausschüsse gehen, die sich bis Ende Mai 2025 formieren werden. „Reformieren“ des ProstSchG klingt zumindest deutlich besser als ein Sexkaufverbot nach Muster des „Nordischen Modells“. In wieweit der Bericht des KFM veröffentlicht wird, ist momentan nicht abzusehen.

Der Projektreader des „Bündnis für legale Prostitution“ wurde in den vergangenen Wochen aufgrund der veränderten Situation inhaltlich aktualisiert und soll dann in den kommenden politischen Debatten ein wichtiges Arbeitsinstrument werden. Wir bereiten momentan die Versanddatenbank vor, selektieren die neuen und alten Ansprechpartnerinnen in der Politik und warten auf die Besetzung der Ausschüsse und die entsprechenden Adressaten. Ende Mai werden wir die Vorarbeiten beenden und den Reader dann wohl zeitnah öffentlich präsentieren und versenden.

Parallel zur Präsentation des Readers plant die Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rotlicht dann auch eine neuerliche bundesweite Zusammenkunft von Betreiberinnen und Betreibern, um den zentralen Austausch fortzuführen und um das „Wir Gefühl“ zu stärken. Auch hierzu gibt es dann Ende Mai weitere Informationen.

Für heute grüßt herzlich

Ihr / Euer Howard Chance