Prostitution 2017 – Prostituiertenschutzgesetz? – Ein unpassender Begriff!
Ein Begriff sollte immer einen logischen Inhalt transportieren! Mir ist bei diversen Informations-Veranstaltungen in den vergangenen Wochen, aber auch bei Streifzügen durch das Internet aufgefallen, dass beim neuen Gesetz unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet werden, die in völlig unterschiedliche Richtungen weisen:
Wenn man das (so der korrekte amtliche Titel!)
„Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“
vordergründig als „Prostituiertenschutzgesetz“ bezeichnet, übersieht man, dass der „Schutz“ mit dem schönen Wörtchen „sowie“ angeführt wird. Primäres Ziel ist die Regulierung und der Schutzgedanke folgt dann eindeutig an zweiter Stelle.
Auch von „Prostitutionsschutzgesetz“ ist schon mal die Rede und ich habe diesen Begriff als angewandte Doppeldeutigkeit bei der Erstausgabe meines Buches verwendet, was mir sachlich richtige Kritik einbrachte, das mit dem neuen Gesetz die Prostitution keineswegs geschützt wird, sondern sogar gänzlich in Frage gestellt wird.
Selbst die eher neutrale Bezeichnung „Prostitutionsgesetz“, den ich in meinen Artikel häufig verwende, birgt eine Verwechslungsgefahr mit dem alten Gesetz von 2002. Daher füge ich dann „neues“ hinzu und hoffe, dass alle verstehen, wovon ich rede.
Warum betreibe ich hier diese Haarspalterei? Habe ich nichts besseres zu tun?
Weil der Gesetzgeber bei der „Titelei“ ganz bewußt den „Schutz“, wie er von vielen verstanden wird, bewußt nicht in den Vordergrund gestellt hat, es sei denn, man versteht es als „Schutz der Gesellschaft vor der Prostitution“! Da wäre man dann wohl nah an der Wahrheit! Der Protest richtet sich aber sprachlich immer gegen das „Schutzgesetz“ und nie gegen das „Regulierungsgesetz“. Einfach falsche Vorzeichen und so argumentiert man schnell mit falschen Begriffen, obwohl man indirekt das gleiche meint oder meinen könnte?