MH-Consulting – Novemberhilfen oder Klagen? – Das Beratungsprogramm
Einführung und Situationsbetrachtung „Lockdown Light“
Der „Lockdown light“ ist im vollen Gange und wir befinden uns jetzt schon in der zweiten Woche. Die Infektionszahlen sind bundesweit sehr hoch, am Wochenende wurden „Rekordwerte“ erreicht, allerdings nähert sich der wichtige „7-Tage-R-Wert“ inzwischen der 1,0 an. Sobald der Wert unter 1,0 sinkt, wird die Zahl der Neuinfektionen abnehmen, da 1 Infizierter dann weniger als 1 Neuinfizierten ansteckt. Komplizierte Rechnerei und schwierige Bewertungen durch die Regierung, die ja nun nicht vornehmlich aus Virologen besteht. Sind die „totalen Zahlen“ wichtig oder sollte man eher auf die „R-Werte“ schauen? Weder Fachleute noch Laien blicken wirklich durch und die Politik deutet schon an, dass eine Verlängerung der „Lockdown light“ in den Dezember und sogar darüber hinaus „möglich“ ist. Es sind Durchhalteparolen und man fragt sich gerade, ob beim Lockdown wirklich die richtigen „Branchen“ aus gewählt wurden.
Da man die „Orte“ und die „Umstände“ von Infektionen ein Stück weit kennt (siehe RKI), ist es verwunderlich, dass z.B. religiöse Zusammenkünfte vom Lockdown ausgenommen sind, obwohl es gerade bei diesen immer wieder zu heftigen „Spreading-Ereignissen“ kam, dass der „Öffentliche Nahverkehr“ mit überfüllten Straßenbahnen glänzt, es dort nicht einmal Desinfektionsstationen gibt, man stattdessen aber 1:1-Dienstleistungen wie Massage und Prostitution schließt. Hör mal, wer da hämmert und warum? – Wären 4 Wochen Sonderherbstferien für die Schulen nicht ein probates Mittel gewesen? – Doch solange die aktuellen Verordnungen gelten, muss man sich mit diesen nun arrangieren und ich möchte nachfolgend aufzeigen, wie man als Betreiberin und Betreiber und möglicherweise als Sexworker(in) von den aktuell „beschlossenen Novemberhilfen“ profitieren kann.
Novemberhilfe – Der Staat übernimmt die „Haftung“ für den Lockdown
Durch den abrupten Lockdown und die Auswahl der zu schließenden Branchen, blieb der Regierung nur eine Möglichkeit, um mit den neuen „Verordnungen“ nicht umgehend vor Gericht zu scheitern. Neben dem immer wieder vernachlässigten „Parlamentsvorbehalt“ war es notwendig den betroffenen Betrieben zügig Hilfen zu garantieren, mit denen diese „überleben“ können. Das Angebot bis zu 75% des Vorjahresumsatzes für den November 2020 als „Entschädigung“ zu zahlen, kam bei vielen Betrieben sehr gut an! Wenn man bedenkt, dass Einkäufe wegfallen und Mitarbeiter(innen) über die Kurzarbeitskasse finanziert werden können, kann man mit der „Novemberhilfe“ sogar in den Bereich der „Überkompensation“ kommen, also in diesem November mehr „verdienen“ als im Vorjahr.
Auch in der Rotlichtbranche wird dies in vielen Fällen so sein und man muss ja auch bedenken, dass die „Geschäfte“ in den vergangenen Wochen eher mäßig liefen, da zu wenig Dienstleisterinnen am Start waren, die Gäste wegen der allgemeinen Corona-Angst lieber zu Hause blieben und die vorgeschriebenen Kontaktnachverfolgungen den Besuch zusätzlich „hemmten“.
Würde nun eine Normenkontrollklage der Branche Erfolg haben, würden Verwaltungsgerichte die Verordnung aufheben, so würde die „Novemberhilfe“ in Folge fast komplett ausfallen! Der Schaden wäre vermutlich beträchtlich!
Was fast „ketzerisch“ klingt, beinhaltet doch viel Wahrheit! In der Rotlichtbranche sind die vorhandenen Dienstleisterinnen das A und O. Diese können unter den gegenwärtig geltenden Corona-Maßnahmen nicht so einfach anreisen und selbst wenn sie anreisen können, spricht die Angst vieler „Besucher“ gegen den wirtschaftlichen Erfolg! Daher wäre es wichtig zu wissen, wann wieder gewerblich „gesexelt“ werden darf. Die Öffnungen im Spätsommer und Herbst haben gezeigt, dass es eines Vorlaufs von mindestens einer Woche bedarf, um wieder halbwegs in „Betrieb“ zu kommen. Je grösser das „Institut“, desto länger der Vorlauf. Während „Tante Trudes Puppenhaus“ mit den 3 Damen aus der Nachbarschaft mit einmal durchwischen sofort wieder startklar ist, dauert es beim Laufhaus oder dem Eroscenter ungleich länger. Was die „Umsatzkompensation“ anbelangt, sind natürlich die Betreiber im Vorteil, die feste Zimmermieten abrechnen oder wie beim FKK-Club von Eintrittsgeldern leben, aber auch mit korrekt versteuerten „Prozenten“ steht man nicht ganz so schlecht da.
Die DEHOGA Rheinland-Pfalz hat die „75%-Regelung“ begrüßt und den Mitgliedsbetrieben von Klagen gegen die Verordnung einstweilen abgeraten.
Ja, weil es eben keine Milchmädchen-Rechnung ist, sondern sich rechnet, wenn man halbwegs offizielle Zahlen in den Büchern von 2019 hat. Es ist im vorliegenden Fall eine „Rechnung mit dem Wirt“, wenn die Gelder denn fließen!
MH-Consulting – Novemberhilfen oder Klagen? – Das Beratungsprogramm
Was steht mir zu? Wie kann ich meinen Antrag gestalten? Was rechnet sich für mich und warum? Diese Aspekte untersuche ich momentan für diverse Kundinnen und Kunden und bin dabei auch in Kontakt mit Steuerberatern und Kollegen. Gerade wenn es Kombinationen mit „Überbrückungshilfen“ und „KfW-Geldern“ gibt, dann wird es schon kompliziert; wenn es um Kleinbetriebe geht ist es hingegen recht einfach, Lösungsansätze zu finden.
Auch für Sexworker(innen), die ihre Steuer in Deutschland entrichten, gibt es Möglichkeiten „an die Töpfe“ zu kommen. Vielleicht ein wenig holprig, aber durchaus denkbar, wenn gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt sind!
In Kooperation mit dem Kollegen Christoph Rohr erarbeiten wir im Bereich der Unternehmensberatung gerade neue Strategien, die wir kurzfristig umsetzen werden. Scheuen sie sich bitte nicht, uns zu fragen! Ob Betrieb oder Soloselbständige! Wir vor, während und nach der Krise unter dem bewährten Motto und Label „Zukunft Rotlicht“.
MH-Consulting Unternehmensberatung
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