FAQ – Werden Sperrgebietsverordnungen etc. durch das neue Prostitutionsgesetz aufgehoben?
Mich erreichte in den vergangenen Tagen eine Frage, die möglicherweise für einige Blogbesucher von Interesses sein dürfte und zu der ich darum Stellung nehme.
Durch das neue Gesetz bleiben die Sperrgebietsverordnung, aber auch andere Gesetze (z.B. Baugesetz, Gaststättengesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz) in der Regel „unberührt“!
Dies bedeutet, dass das neue Gesetz andere bereits geltende Gesetze nicht verändert oder aufhebt. In der Praxis ergänzen sich so die Gesetze, wobei der Gesetzgeber dann eben schon im Gesetzgebungsverfahren darauf achten muss, das hier keine Konflikte entstehen.