Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Howard´s Advents-News – Aktenberg versus Adventskalender

    Howard´s Advents-News – Aktenberg versus Adventskalender

    Howard´s Advents-News - Aktenberg versus Adventskalender
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    Howard´s Advents-News – Aktenberg versus Adventskalender

    Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde!

    Was waren das doch für schöne Zeiten, als man mit kindlicher Freude jeden Dezember auf´s Neue ein mit Schokolade geladenes Fenster im Adventskalender öffnete und das große Stück vom 24.12. bereits vorzeitig von hinten „entfernte“. Doch in diesem Jahr ist die Erotikbranche in Deutschland nicht ganz so romantisch gestimmt, da ja am 31. Dezember 2017 die Übergangsfristen ablaufen und bis zu diesem Datum die „Betriebskonzepte“ eingereicht sein müssen. Wer als Betreiberin oder Betreiber hier zu spät ist, hat im Januar 2018 möglicherweise ein ernstes Problem, zumindest wenn sie oder er in Nordrhein-Westfalen oder Bayern beheimatet ist!

    Während 14 Bundesländer noch am Gesetz „üben“ und nicht alles termingerecht auf die Kette bekommen, ist NRW das Vorzeigeland bei der Umsetzung des Gesetzes. In Düsseldorf und Dortmund sind für Januar bereits Kontrollen angekündigt und ich nehme diese Ankündigungen sehr ernst, da ich die dortigen Protagonistinnen kenne. Null Toleranz!

    In Baden-Württemberg gibt man auch Gas, hat aber das Problem, dass bis Jahresende nicht mehr genug Ausweise ausgestellt werden können! Kontrollen wären daher eine reine Provokation, die aber im Verwaltungsverfahren niedergeschlagen werden dürften! Die Städte und Kreise in Hessen streiten sich nach wie vor mit dem Land und hier ist die Verzögerung greifbar. In Hamburg wiederum hat man den längsten Fragebogen zum notwendigen Konzept entwickelt, kann hingegen noch nicht genügend Ausweise ausstellen. Darum reisen die „Hamburger“ just nach Neumünster in Schleswig-Holstein, wo es die „Happy-Hour-Ausstellung“ gibt!

    Auf Huren-Ausweisen steht „Wuppertal und Deutschland“, obwohl dies eigentlich so nicht eingetragen werden darf und die Frage, was man unter „geeigneten Waschgelegenheiten oder Alarmsystemen“ versteht, können Ämter im Hinblick auf diverse DIN-Normen nicht beantworten. Ich erspare mir an dieser Stelle weitere Ausführungen, da sich hier ein Roman bilden würde, den wohl niemand lesen möchte!

    Gleichzeitig warne ich nochmals vor Nachlässigkeit und rufe dringend dazu auf, den amtlichen Notwendigkeiten zu begegnen und sich entsprechend zu präparieren. Auch wenn alles nach mächtig Chaos klingt, können im Einzelfall dennoch gewaltige Konsequenzen drohen, wenn man Fristen missachtet und stattdessen lieber Weihnachtskekse futtert.

    Ich selbst werde „bis zum letzten Tag“ aktiv sein und meine Kunden auf den „letzten Schritten“ begleiten. Es ist Stress, aber wir sind gemeinsam auf einem guten Weg! Wo ich im Dezember sein werde, ist meinem Terminkalender zu entnehmen und ich gebe mir viel Mühe diesen „Fahrplan“ einzuhalten:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Wer mich allerdings an Heiligabend anruft und fragt, ob wir bis Jahresende noch fix ein Betriebskonzept erstellen können, der oder die wird mit Pfeffernüssen beworfen!

    Einen herzlichen Gruß aus dem vorweihnachtlichen Karlsruhe sendet Ihnen / Euch

    Howard Chance

    http://www.prostitution2017.de

    howard.chance@t-online.de

  • Prostitution 2017 – Seminarrückblick II – Zustellanschrift und Neumünster!

    Prostitution 2017 – Seminarrückblick II – Zustellanschrift und Neumünster!

    Prostitution 2017 – Seminarrückblick II – Zustellanschrift und Neumünster!

    Ich habe am Sonntag im Teil I meines Seminarrückblicks ja ein wenig „geunkt“, wie es so meine Art ist und einige Themen angedeutet, zu denen ich nun im zweiten Teil meiner Zusammenfassung Stellung nehmen möchte.

    1. Warum Christoph Rohr Gerichtsvollzieherinnen zum Kasten führt?

    Zustellanschrift.de – Die intelligente Lösung für Sexworkerinnen

    Schon seit Mitte des Jahres besteht ein intensiver Kontakt mit Christoph Rohr, der im Süden der Republik die Rotlicht-Akademie betreibt und dabei ein ähnliches Programm wie meine Unternehmensberatung MH-Consulting „fährt“. Nun denken viele in der Branche, dass wir um Kunden wetteifern und versuchen uns gegenseitig die Butter vom Brot zu nehmen! Konkurrenz halt! Aber weit gefehlt: wir tauschen uns regelmässig aus und unterstützen uns bei unseren Projekten. Was der eine nicht kann oder schafft, kann vielleicht der andere schneller und besser!

    Während Christoph nicht so gerne reist wie ich, bin ich im Orgabereich viel schlechter und gerade was das neue Produkt „Zustellanschrift.de“ anbelangt, muss ich passen und freue mich auf Christoph zu verweisen, der die intelligente digitale „Postfach-Lösung“ auch bei seinem Besuch am Samstag in Essen präsentiert hat.

    Vielen Sexworkerinnen fehlt es an einer Zustellanschrift für Behördenpost und Erotikbetriebe sollten sehr vorsichtig sein, wenn sie einfach Namensschilder an den Briefkasten kleben! Wenn die jeweilige Dame abreist oder sonstwie „verschwindet“, suchen die Behörden gerne an Ort und Stelle nach Zustellungsbevollmächtigten oder unterstellen düstere Machenschaften. Ich selbst hatte auch schon die Freude in den Fokus von Strafverfolgern zu geraten, weil ich unter meiner Kanzleianschrift Post für „Damen“ angenommen habe. Meine Vollmacht dazu wurde einfach angezweifelt!

    Mit der Zustellanschrift sind „alle“ auf der sicheren Seite und Christoph Rohr hat das System aufwendig durchdacht. Einfach, funktionell und rechtskonform und das ganze jetzt mit Übersetzungstool und zum Pauschalpreis von 99 € pro Jahr! Ich empfehle allen Betreiberinnen und Betreibern die Webseite zu besuchen und meine Empfehlungen an die Damen vor Ort weiter zu geben.

    Übrigens werden wir unsere Zusammenarbeit in den „letzten Wochen“ weiter intensivieren. Zwar ist Christoph ähnlich ausgebucht wie ich, aber wir werden versuchen weiteren Fach- und Sachverstand auch kurzfristig zu organisieren, wenn es denn plötzlich brennt. Unser Netzwerk wird täglich größer und im Januar wird es sicher an vielen Orten der Republik krachen, wenn die Behörden „endlich“ in die Pötte kommen! Man gebe obacht!

    2. Warum Neumünster in Schleswig-Holstein die Pilgerstätte für Sexworkerinnen ist

    Huren-Ausweise in Rekordzeit – Im hohen Norden geht was ab!

    Während in Köln, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Hamburg die grünen Huren-Ausweis mehr oder weniger im Keller verschimmeln, gibt es das amtliche Dokument inklusiv Gesundheitsberatung und Beratungsgespräch im „Happy-Hour-Verfahren“. Innerhalb einer knappen Stunde ist angeblich alles erledigt und man fragt in der schleswig-holsteinischen Zentralstelle für das neue Prostitutionsgesetz auch nicht weiter nach, wo denn die Damen wirklich arbeiten. Wurde am Samstag jedenfalls so von Seminarteilnehmern berichtet!

    Kein Wunder, dass inzwischen Autokolonnen aus Hamburg gen Neumünster reisen und das die Deutsche Bahn überlegt zwischen Weihnachten und Neujahr Sonderzüge einzusetzen!

    Geht doch! Wenn man will und den Gesetzestext etwas „freizügig“ interpretiert, kommt Lulu auch noch kurzfristig an den unbeliebten Pass und die Clubbetreiber schlafen etwas ruhiger! Ich verlinke die Anschrift der Behörde in Neumünster hier nicht, um nicht wieder irgend eine böse Absicht unterstellt zu bekommen, bin mir aber sicher, dass Google stets hilft, wenn man etwas bestimmtes sucht! Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie bitte nicht mich!

    Übrigens bin ich gerade im vorweihnachtlichen Karlsruhe und nein: ich bin nicht zum Verfassungsgericht gereist, um mich nach dem Verfahrensstand der Verfassungsbeschwerde von Dona Carmen e.V. zu erkundigen! Ich habe hier vielmehr Termine und bin am heutigen Abend im „Aposto“ eingekehrt, wo es lecker Food and Wine gibt. Und „Tannenzäpfle“ …

    Vom Seminar berichtete auch Kaufmich.com:

    https://www.kaufmich.com/magazin/mit-einem-bein-im-knast/

     

  • Prostitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Prostitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Prostitution 2017 - Steuerseminar in Essen - Der RückblickProstitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Kennen Sie die Herren mit den fleischfarbenen Bademützen, die da so brav am Tisch sitzen und sich betont geschäftig geben? Während der bebrillte Herr auf der rechten Seite seine Nächte bisweilen in seiner Oberhausener Steuerkanzlei verbringt und zu Hause oft auf der Vermisstenliste steht, genießt  der Herr auf der linken Seite sein Leben „in vollen Zügen“ und in den Hotels der Republik.

    Christian Deák meets Howard Chance – an diesem Wochenende beim Steuerseminar für die Rotlicht-Branche, bei dem am vergangenen Samstag alle Plätze im Seminarraum besetzt waren. Rotlicht-Betreiberinnen und -Betreiber aus ganz Deutschland waren nach Essen gekommen um sich die Grundzüge der betrieblichen Buchführung in Rotlicht-Betrieben ins Gedächtnis rufen zu lassen und dies insbesondere unter dem Aspekt der „Zurechnung der Umsatzsteuer“.

    Wer haftet für entstehende Umsatzsteuer in Bordellbetrieben? Warum können Betreiberinnen und Betreiber überhaupt in eine Haftung geraten, wie gehen die Finanzbehörden vor und wie kann man sich aufstellen um finanziellen Katastrophen zu entgehen?

    Steuermeister Deák, der durch die Übernahme einer Steuerkanzlei eine nicht unbeachtliche Anzahl von Rotlicht-Betrieben „erbte“ und dabei quasi jungfräulich zum sündigen Kind kam, hat sich intensiv mit der komplizierten Thematik beschäftigt und bei Steuerprüfungen festgestellt, wie ruppig mit der „strapsigen Mandantschaft“ umgegangen wird und welche Vorurteile nach wie vor existieren.

    Steuerfahnder suchen, oftmals wieder besseren Wissens, immer noch die goldenen Schubkarren, mit denen Tonnen von Schwarzgeld transportiert werden und man geht, obwohl die Zeiten stetig schlechter geworden sind, immer noch von erotischen „Goldgruben“ aus, in denen „beschissen“ wird, dass die Schwarte kracht!

    Die Finanzbehörden ärgern sich schon seit Jahren, dass Sexworkerinnen keine Umsatzsteuer abführen, sondern lediglich Kleckerbeträge im Rahmen des „Düsseldorfer Verfahrenes“ zahlen, die aber lediglich eine Vorauszahlung darstellt und eigentlich der Einkommensteuer zugerechnet werden soll.

    Die Umsatzsteuer als Haupteinnahmequelle des Staates geht im Rotlicht zumindest teilweise flöten und so hat man sich überlegt diese den Betreibern anzulasten, wenn die Damen nicht zahlen! Und die Rechtssprechung hat diese Möglichkeit sogar bestätigt!

    Christian Deák erläuterte die Vorgehensweise im Detail und beantwortete diverse Fragen aus dem Publikum. Er regte an, im Zweifelsfall das Gespräch mit den Behörden zu suchen und unbedingt auch den eigenen Steuerberater zu befragen! Denn die Erfahrung zeigt, dass Rotlicht-Betriebe bei Steuerberatern den Premium-Tarif bezahlen, aber dafür oft nur minimale Leistung erhalten, weil man sich ja nicht „die Finger schmutzig machen will“!

    Und wenn wir da an einen gemeinsamen Bekannten denken, der seine Mandatsgebühren im Whirlpool abfeierte und dabei immer eine pralle Titte in der Hand hatte, wundern wir uns nicht, dass die Beratung nur begrenzt stattfand, da der geile Senior eher nacktes Fleisch im Blick hatte!

    Seine vermeintlich guten Taten bestanden im begatten statt im beraten und die  daraus resultierende Ergebnisse können sich im negativen Sinne absolut sehen lassen!

    Das Seminar machte deutlich, dass es im Moment Gefahren gibt, die noch nicht alle hinreichend auf dem Schirm haben: wenn demnächst Betriebskonzepte eingereicht werden und diese in Kopie bei den Steuerbehörden landen, kann bei „Abweichungen“ von der bisherigen Praxis schnell eine Sonderprüfung entstehen.

    Und wenn der Prüfung dann Möglichkeiten sieht, entgangene Umsatzsteuer nachträglich (also rückwirkend) für den Staat zu retten, sind schnell Summen auf dem Zettel, die den ungläubigen Betrachter dann schocken!

    Alles Infos, die nicht wirklich neu sind, die man aber nicht oft genug weitergeben kann! Denn die Finanzbehörden schlafen nicht und arbeiten mit modernsten Mitteln, um „Umsätze“ für den Staat zu generieren!

    Dass unser neues „Prostituiertenschutzgesetz“ statt Schutz eher eine Erweiterung der „Abgabenordnung“ ist, übersehen immer noch viele Zeitgenossen. Aber spätestens wenn zur Jagd auf langjährige „Steuersünderinnen“ geblasen wird (Fellatio venandi), dürfte hier Klarheit bestehen!

    Soviel für heute zum „steuerlichen Teil“ des Essener Seminars. Aus Zeitgründen muss ich Teil II meines Berichts später erstellen und veröffentlichen. Wenn Sie wissen möchten

    1. warum Neumünster in Schleswig-Holstein die Pilgerstätte für Sexworkerinnen ist

    2. warum Christoph Rohr Gerichtsvollzieherinnen zum Kasten führt und

    3. warum sich die Verwaltungen möglicherweise im Januar selbst abschiessen,

    die oder der möge in den kommenden Tagen noch einmal in meinem Blog vorbeischauen! Ich gehe zurück an die Arbeit mit recht komplexen Konzeptentwürfen und verbleibe mit einem intensiven voradventlichen

    „Glück auf“ aus dem Ruhrgebiet!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/11/28/prostitution-2017-seminarrueckblick-ii-zustellanschrift-und-neumuenster/

  • Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Sexworker-Anmeldung - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes - Wichtig!
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    Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Wenn eine Verwaltung oder eine Behörde etwas fordert, was faktisch nicht einhaltbar oder umsetzbar ist, führt dies unter Umständen zur „Nichtigkeit des Verwaltungsaktes“! Schwere juristische Kost, die ich heute am aktuellen Beispiel erläutern möchte.

    Wie wir alle wissen, müssen Sexworkerinnen in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 den berüchtigten „Huren-Ausweis“ besitzen, um weiter legal arbeiten zu dürfen! Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten dürfen ab 1. Januar 2018 nur Personen „arbeiten lassen“, die den Huren-Ausweis besitzen und vorlegen!

    Nun haben wir aber die unerfreuliche Situation, dass es vielerorts viel zu wenig Beratungstermine bei den Gesundheitsämtern gibt und dass man in einigen Landstrichen erst vor wenigen Tagen überhaupt mit Beratung und Anmeldung von Sexworkern begonnen hat.

    Wenn nun innerhalb von gerade einmal 6 Wochen etwa 200 Sexworkerinnen ihre zuständige  Behörde aufsuchen und nur noch 50 Beratungstermine angeboten werden, steht fest, dass 150 Personen am 1. Januar 2018 nicht im Besitz des notwendigen Dokuments sein können!

    Wer ist nun daran schuld? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Es kann ja nicht sein, dass Sexworkerinnen bereit sind, den gesetzlichen Pflichten nachzukommen und dann am schlecht geplanten Terminplan der Behörden scheitern! Oder etwa doch?

    Landkreise und kreisfreie Städte müssten nach meiner Auffassung die Kontrollen der ortsansässigen Ordnungsämter so lange aussetzen, bis eine Ausstattung der Sexworker mit den Dokumenten überhaupt gewährleistet ist! Gleichzeitig müssten die Behörden den Prostitutionsbetrieben vor Ort schriftlich mitteilen, dass gesetzliche Regelungen einstweilig „ruhen“ und dass es nicht verpflichtend sein kann Papiere einzufordern, die es nicht gibt!

    Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Rechtsmangel zu tun, der landauf und landab für große Aufregung sorgt! Zwar haben in NRW einige Städte und Kreise „Übergangsbescheinigungen“ für Sexworkerinnen ausgestellt, die aber eben nur lokal gelten und „reisenden Damen“ wenig bringen!

    MH-Consulting arbeitet gerade an „rechtlichen Dokumenten“, mit denen wir Behörden im Kundenauftrag auffordern, gangbare Wege aufzuzeigen. Wenn man dabei die mögliche Nichtigkeit von „kommenden“ Verwaltungsakten vorab dokumentiert, sollte man auf der sicheren Seite sein. Unsere Anwälte machen sich in dieser Richtung gerade intensive Gedanken und bereiten entsprechende „Munition“ vor!

    Wer von Ihnen nun wissen möchte, wie das Verfahren in Ihrem Fall funktionieren könnte, der möge uns bitte ansprechen:heinbach@mhconsulting.online

  • Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Prostitution 2017 - Akten und Fakten? - Widersprüchlicher Umgang!
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    Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Als recht spezialisiertes Beratungsunternehmen bearbeitet MH-Consulting momentan Betriebskonzepte in einer ganzen Reihe von Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin sind bei uns auf „aktiv“ geschaltet, da es in diesen Gebieten Ansprechpartner für die Betreiberinnen und Betreiber gibt und wo wir zumindest in Nordrhein-Westfalen bereits Betriebskonzepte eingereicht haben, die sich nun in Prüfung befinden!

    Das Land Nordrhein-Westfalen bleibt der „Vorreiter“ und hat die umfangreichsten Antragsformulare im Angebot. In Niedersachsen sind die Materialien schon deutlich abgespeckt und in der hessischen Metropole Frankfurt/Main geht der Streit mit dem Land Hessen fröhlich weiter: man verdrängt bzw. verschiebt das Thema wohl ins neue Jahr!

    In Rheinland-Pfalz zeigen sich die Behörden entspannt und man signalisiert, dass ja noch viel Zeit ist, bis man da etwas tun kann und will. Im gesamten „Osten“ (also in den sogenannten neuen Bundesländern) herrscht ebenfalls das „Schweigen“ vor dem wahrscheinlich nicht aufkommenden Sturm. Kommt was, kommt nichts und vor allem wann?

    Die bundesweite „Uneinheitlichkeit“ könnte für den Gesetzgeber zum Problem werden, da die „Gleichbehandlung“ bislang nicht praktiziert wird. Je nachdem, in welchem Bundesland man seinen Betrieb hat, wird geltendes Bundesrecht angewendet oder eben nicht! Dies verstößt, wenn man es zu Ende denkt, gegen das „Gleichheitsgebot“ in Artikel 3 des Grundgesetzes.

    Gewerbetreibende, die ja als natürliche Personen Menschen sind, erhalten „Recht“, ob nun im positiven oder negativen Sinn, oder sie erhalten es durch Untätigkeit und Duldung eben nicht!

    Gerade in „Grenzgebieten“, wo also Bundesländer aneinander angrenzen, wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen jedes Kondom im Betrieb akribisch geprüft, während 5 km weiter der „Schorsch vom Amt“ in Rheinland-Pfalz den Antragsteller nach Hause schickt und deutlich macht, dass man in der Pfalz nach wie vor die 5 gerade sein lassen wird. Wenig Akten, wenig Arbeit!

    „Deutschland einig Vaterland“ ist beim neuen Prostituiertenschutzgesetz überhaupt nicht erkennbar und dies gipfelt in Umständen, bei denen man nur noch intensiv den Kopf schütteln kann.

    Betrachten wir die „Zustände“ einmal nur auf Nordrhein-Westfalen bezogen:

    In Dortmund gibt es schon seit längerem Huren-Ausweise, in Köln und Düsseldorf werden „erfundene“ Übergangsbescheinigungen ausgestellt, die eine erneute Wiedervorstellung der Sexworkerin notwendig machen. In Düsseldorf und Dortmund werden alle erkennbaren Erotik-Institute schon jetzt regelmäßig vom Ordnungsamt „heimgesucht“, während man in Köln eine ruhige Kugel schiebt. In Aachen hat man letzte Woche (!!!) ein Rundschreiben verschickt und mitgeteilt, dass sich nächstes Jahr etwas tut!

    Die Liste könnte ich weiter fortsetzen, aber dazu fehlt mir einfach die Lust! Die Ursache für all diese Umstände ist die auf Föderalismus programmierte Gesetzgebung, bei der klare zeitliche Linien fehlten und wo zuviel „Umsetzung“ auf die Länder abgewälzt wurde. Der Bund hat mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und verkündet, die Länder haben die Umsetzung missmutig übernommen und diese ihrerseits auf Städte und Kreise abgewälzt. Bei jeder „Weitergabe“ ging mehr  oder mehr Motivation verloren!

    Im Ergebnis betrachtet, könnte die „Ungleichbehandlung“ ein Fall für das Verfassungsgericht werden, wie mir ein erfahrener Verfassungsrichter unlängst erklärte. Und die Aussichten könnten viel erfolgsversprechender sein als das „Verfahren“ von Dona Carmen e.V., von dem man seit dem Briefkasten-Einwurf nichts mehr gehört hat! Oder habe ich da was verpasst?

    Es hilft nichts: wir als Beratungsunternehmen müssen mit den Umständen arbeiten, die nun einmal vorliegen und können nicht auf „Entscheidungen“ warten, die irgendwann einmal eintreffen oder eben nicht! Also geht der Weg zügig weiter … heute übrigens nach Baden-Baden, wo es heute eine verspätete „Weihnachts-Gans“ gibt!

  • Braunschweig: Sexworkerin zeigt Freier an – Kondompflicht verletzt!

    Braunschweig: Sexworkerin zeigt Freier an – Kondompflicht verletzt!

    Braunschweig: Sexworkerin zeigt Freier an - Kondompflicht verletzt!
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    Braunschweig: Sexworkerin zeigt Freier an – Kondompflicht verletzt!

    Was das Thema „Kondompflicht“ anbelangt, wurde überall gelächelt: da kann doch nix passieren und niemand erfährt, was im stillen Kämmerlein passiert. Ob der „Pirelli“ montiert ist oder eben nicht? Was soll´s? Es gibt ja keine Kondompolizei und wo bitte steht im neuen Gesetz, dass es sich um ein intaktes Kondom handeln muss? Lustiges Feixen und dazu in den bekannten „AO-Foren“ nach wie vor umfangreiche Berichte über „katholischen Service“!

    Nun gibt es im schönen Braunschweig, wo ich auch schon mehrfach dienstlich zu Gast war, einen aktenkundigen Fall, über den „Focus Online“  berichtet:

    Der Gast einer Sexworkerin hat das Kondom während des „Verkehrs“ einfach entfernt und dies natürlich ohne Einwilligung der Dame! Was man im privaten Bereich „Stealthing“ nennt, ist im vorliegenden Fall des „gewerblichen Geschlechtsverkehrs“ eine Ordnungswidrigkeit, die nun von der Braunschweiger Ordnungsbehörde geahndet werden wird, da die betroffene Dame Anzeige erstattet hat und die Personalien des „Bösewichts“ wohl bekannt sind!

    Dumm gelaufen für den „Kollegen“, der scheinbar nichts von der Geldstrafe bis zu 50.000 € gehört hat oder eben darüber auch nur fesch gelacht hat!

    Zwar wird ihm das Ordnungsamt Braunschweig sicher keine 50.000 € in Rechnung stellen, aber ein saftiger Denkzettel wird es wohl werden. Ich bleibe an der Story dran, da es mich wirklich interessiert, wie hoch die Behörden gehen und ob gegen solche Bescheide Rechtsmittel eingelegt werden.

    Heimlich die Tüte zu entfernen, eine solche vorab so zu präparieren, dass es nach der EInführung zum „Platzer“ kommt, ist grob unsportlich und das krasse Gegenteil eines Kavaliers-Deliktes. Das Verständnis dürfte im Rotlicht-Milieu bei 0 % liegen!

    Früher gab es bei rüdem Verhalten im Puff vom Türsteher kräftig einen auf die Nuss! In der modernen Zeit bekommt man den Bußgeldbescheid in den heimischen Briefkasten!

    Ja, so ändern sich die Zeiten, wobei nicht auszuschließen ist, dass beide „Maßnahmen“ sogar parallel erfolgen? Ein Narr, wer zuviel denkt?

  • Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Prostitution - Es brennt! - Hektik, endlose Bürotage - Tickende Uhr!
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    Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Je näher das Jahresende rückt, desto hektischer werden die Sexworkerinnen und die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten! Verständlich, denn schließlich laufen am 31. Dezember 2017 wichtige Fristen ab! In vielen Fällen ist die Unterlagenlage noch unklar oder es fehlen Stellungnahmen von Architekten, Steuerberatern oder Ämtern!

    Mein Telefon spielt seit Wochen verrückt und es ist nicht so ganz einfach die Büroarbeit mit Reisen, Telefonaten und notwendigen Krisen-Terminen in Einklang zu bringen!

    Wenn ich nicht gestört werde, benötige ich für die Endausarbeitung eines Betriebskonzepts zwischen 7 und 10 Stunden, je nach Größe des Betriebs und Umfang der Unterlagen. Bei großen Betrieben müssen die Baupläne mit den Nutzungsarten der Räume verglichen und gelistet werden. Gibt es viele Mitarbeiter, so müssen auch deren Arbeitsbereiche zugeordnet werden. Bei Escort-Agenturen sind es die AGBs und Verträge, die man genau studieren muss! Sorgfalt ist hier erste Bürgerpflicht und man reicht ja beim Amt ein, wo die Bürokratie erfunden wurde! Wer will schon durch Nachlässigkeit aus der Kurve fliegen?

    Hin und wieder gibt es jetzt Beschwerden von „Wartenden“, die meinen, ich hätte die Flucht ergriffen und mich abgesetzt! Weit gefehlt!

    Alle angenommenen Mandate werde ich fristgemäß „abwickeln“ können, zumal meine Kooperationspartner Herr Steuerberater Deák und Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Timo Eckardt „Gewehr bei Fuß“ stehen und in ihren Fachbereichen inzwischen auch regelmäßig Überstunden schieben, um Dinge noch rechtzeitig auf den Weg zu bringen!

    Mit dem Thema Steuern befassen wir uns ja am kommenden Samstag, dem 25. November 2017 beim Intensiv-Steuerseminar in Essen und Herr Prof. Dr. Eckardt prüft gerade im Kundenauftrag verscheiden verwaltungsrechtliche Tücken mit Bauämtern in NRW und hat im Dezember ausnahmsweise noch Termine frei, wenn etwas akut klemmen sollte!

    Wir werden in der bewährten Dreier-Konstellation versuchen die verbleibende Zeit intensiv zu nutzen und mir obliegt es die notwendigen Aufgaben zeitnah zu koordinieren!

    Sollten sich Problemstellungen ergeben, bitte ich um eine kurze schriftliche Nachricht an meine Mailadresse howard.chance@t-online.de, da ich telefonisch oft nur schwer zu erreichen bin, wenn ich über Akten sitze! Allen soll geholfen werden, wobei natürlich die Bestandskunden jetzt oberste Priorität haben!

    Meine Arbeits-Regionen der kommenden Woche(n) finden Sie in der stets aktualisierten Terminübersicht in meiner hiesigen Internet-Präsenz:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Packen wir es an! Wie immer mit Schwung und Elan!

    Howard Chance

  • Krefeld – Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!

    Krefeld – Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!

    Krefeld - Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!
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    Krefeld – Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!

    In Krefeld gingen ja bekanntlich beim Thema „Prostitution“ die amtlichen Uhren anders! Der Skandal um das Dirnenwohnheim „Eroscenter“, das als „Hotel garni“ betrachtet wurde und als solches von der lokalen „Sexsteuer“ befreit war, hat ja hohe Wellen geschlagen und auf amtlicher Seite so manchen Mitarbeiter in die Schockstarre versetzt. Ich habe ja dazu in einem recht umfangreichen Artikel bereits kürzlich berichtet:

    Nun wurde öffentlich bekannt, dass die Stadt Krefeld im Mai 2017 ein „Tantra-Massage-Haus“ in einer „Sperrzone“ baurechtlich genehmigt hat. In der Sperrzone ist Prostitution ausdrücklich untersagt und der Betreiber des „Tantra-Hauses“ darf in seinen Räumen ausschließlich „erotische Massagen“ ohne Geschlechtsverkehr anbieten.

    Nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz werden aber Damen und Herren, die erotische Massagen mit Handentspannung (Happy end) anbieten, durch die manuelle „sexuelle Dienstleistung“ (manus = Hand) von der Beratungs- und Registrierungspflicht erfasst und erhalten den unbeliebten „Huren-Ausweis“.

    Ob die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das neue Gesetz auf dem Schirm hatten oder nicht, weiß ich nicht, aber es scheint bei der baurechtlichen Bewertung, wie ich es schon logisch kombiniert hatte, eine Unterscheidung zu geben. Die „Handentspannung“ ist, zumindest für die Stadtverwaltung Krefeld, auch in einem baurechtlichen Gebiet zulässig, wo „harter Sex“ (Geschlechtsverkehr) verboten ist!

    Logisch weiter überlegt, könnte man daraus folgern, dass man ein „erotisches Massagestudio“ demnach nicht als „Prostitutionsstätte“ betrachtet? In Krefeld, in NRW und überhaupt?

    Wie soll ich (in Krefeld) das „Tantra-Haus“ nun per amtlichem Formblatt als Prostitutionsstätte anmelden, was ja baurechtlich gar nicht möglich ist? Die Nutzung ist eine andere und es dürfte ein Kunststück sein, die Widersprüchlichkeiten auszuräumen! Die Prostitutionsstätte müsste jetzt wegen „falschem Gebiet“ und „Sperrzone“ abgelehnt werden! Oder etwa nicht?

    Mein Denkansatz zum Thema „erotische Massagestudios“ (ohne Geschlechtsverkehr) war schon immer, dass es sich bei den Betrieben nicht wirklich um „Prostitutionsstätten“ handelt! Das „Wesen“ dieser Institute ist eindeutig und nachvollziehbar anders. Lediglich die schon erwähnte „Handentspannung“ kann als relevant bezeichnet werden, aber eben nur bezogen auf die Dienstleisterinnen selbst! Erotische Massage-Institute und Bordelle durch die gleiche Brille zu betrachten, erscheint merkwürdig bis absurd!

    Ich habe für einige Kundinnen und Kunden bereits Anfragen gestellt, wie die Ämter zu dieser Howard-These stehen. Einige Ämter teilen meine Meinung, andere können oder wollen den
    Gedanken bislang nicht aufgreifen.

    In jedem Fall werde ich beim Krefelder „Tantra-Haus“ nachfragen, ob eine Genehmigung als „Prostitutionsstätte“ angestrebt und beantragt wird oder ob man sich hier möglicherweise schon mit den Behörden geeinigt hat!

    Ich halte dieses Thema für sehr bedeutsam und werde darauf in Kürze nochmals eingehen! Der zunächst „platte Denkansatz“ reicht mir selbst noch nicht aus, um eine entsprechende Initiative zu starten, aber ich fühle mich jetzt durch den Krefelder Fall zusätzlich inspiriert!

    Vielleicht gibt es ja auch in anderen Städten und Kreisen individuelle Handhabungen?

  • Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution - Genehmigungsfiktion - Wie lange laufen Erlaubnisanträge?
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    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Durch aktuelle Projektarbeit und durch die Vorbereitung von „Neu-Anträgen“ für Prostitutionsstätten, bin ich momentan immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie lange die amtliche Bearbeitung dauern kann bzw. dauern darf. Bei Neugründungen ist diese Frage ja durchaus entscheidend, da man vor abschließender amtlicher Genehmigung den Geschäftsbetrieb nicht aufnehmen darf. Dies gilt übrigens für alle Arten von Prostitutionsgewerben, also Betriebe mit Immobilie (Prostitutionsstätten), Betriebe mit sogenannten Prostitutionsfahrzeugen (Love-Mobile etc.) und auch für Betriebe, die Prostitutionsvermittlung (Escort-Services etc.) betreiben.

    Bei der Prostitutionsvermittlung sind in den meisten Fällen keine „Geschäftsräume“ vorhanden sind, in denen erotische Dienstleistungen erbracht werden. So entfallen hier die durchaus aufwendige Prüfung von Bauunterlagen und Nutzungsgenehmigungen. Auch bei den Prostitutionsfahrzeugen, hält sich der „amtliche Aufwand“ in Grenzen. Bei Bordellen, bordellartigen Betrieben, Zimmervermietungen und ähnlichen Prostitutionsstätten, wird der Konzeptantragsordner, wie ich durch die Praxis weiß, schnell 100-Seiten dick und mehrere Ämter müssen Prüfungen und Stellungnahmen abgeben!

    Da es im neuen Prostituiertenschutzgesetz keine „vorläufigen Genehmigungen“ gibt, wie es beispielsweise bei Gastronomie-Konzessionen gängige Praxis ist, kommt man nicht von heute auf morgen zu seiner Genehmigung, zudem viele Ämter, mangels Erfahrung, im Moment noch gar nicht wissen, wie das Prüf- und Genehmigungsverfahren standardisiert werden kann. Dies wird sich dann erst in der Praxis ergeben und Wartezeiten werden leider die Regel sein, bis sich Abläufe eingespielt haben werden.

    Durch zunehmenden „Bürokratie-Abbau“ ist es in vielen deutschen Großstädten inzwischen zu „Auflösungserscheinungen“ gekommen: wenn alte Behörden-Experten in Rente gehen, wird die Stelle nicht mehr gleichwertig besetzt und Aktenberge erhöhen sich, statt zügig abgebaut zu werden. Die Anmeldung von Fahrzeugen in Berlin ist mit Wartezeiten von mehreren Wochen verbunden und eine Baugenehmigung bekommt man auch selten unter 6 Monaten!

    Wenn man nun ein „Erotikgewerbe“ gründet, ist Zeit immer ein wichtiger Faktor! Mal hat man das passende Objekt, ein anderes Mal „fähige Mitarbeiterinnen“, die aber nicht monatelang auf einen neuen „Arbeitsplatz“ warten können. Das Geschäft ist schnellebig und die Karten werden immer wieder neu gemischt! Doch nun zurück zur Anfangsfrage und zum ungewohnten Begriff:

    Genehmigungsfiktion nach § 42 a VwVfG – Eine Rechtsfigur!

    Grob zusammengefasst gilt bei bestimmte Verwaltungsakte, zu denen ich auch den Genehmigungsantrag für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zähle, dass bei EInreichung eines vollständigen Antrags, also eines Antrags, der alle notwendigen Unterlagen enthält, eine Frist von 3 Monaten. In diesem Zeitraum muss die Behörde eine Entscheidung treffen. Trifft sie diese nicht, so gilt der Antrag durch „Genehmigungsfiktion“ als genehmigt!

    Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Behörden gerade beim Thema „Prostitution“ sehr ungern in eine solche Falle laufen werden. Wenn aber akuter Personalmangel herrscht, können solche „Fallen“ schon mal eintreten! Peng! Im Umkehrschluss wage ich heute zu behaupten, dass man eher bei der Sorgfältigkeit der Antragsbearbeitung „spart“, statt einem Antrag durch Fristablauf unfreiwillig „zuzustimmen“.

    Wer sich mit dem Thema „Genehmigungsfiktion“ näher befassen möchte, dem empfehle ich an dieser Stelle den Wikipedia-Artikel zum Thema, der auch weitere Links enthält. Dabei spielt das Thema „Prostitutionsgewerbe“ keine Rolle, da es Verwaltungsakte nach dem neuen Gesetz wohl noch nicht gibt: Ich habe jedenfalls keine Informationen über Präzedenzfälle.

    Im Ergebnis haben wir es bei der Neugründung von „erotischen Unternehmen“ also mit einer Wartezeit von 3 Monaten zu tun, wenn denn alle Unterlagen nachweislich eingereicht sind!

    Unternehmen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 bestanden, bis zum 1. Oktober 2017 eine diesbezügliche Meldung abgegeben haben und bis spätestens 31. Dezember 2017 den Erlaubnisantrag stellen und ein vollständiges Betriebskonzept einreichen, müssen sich mit der Frage nach der Bearbeitungs- und Genehmigungszeit nicht befassen:

    Das Gewerbe darf in diesem Fall bis zur amtlichen Entscheidung fortgeführt werden!

    Allerdings könnte man einen erfahrenen deutschen Verwaltungsrechtler durchaus fragen, ob die Genehmigungsfiktion auch hier eintreten könnte oder ob die zugesicherte „Duldung“ hier die Frist bricht. Aber das ist ein Thema für juristische Fetischisten. Solche soll es ja geben!

  • Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Freunde!

    „Wo isser denn?“, lautet gerade eine häufig gestellte Frage, wenn ich mal nicht an mein Handy gehe oder die Beantwortung von Mails einmal länger als gewohnt dauert. Tja, es ist „Saison“ und ich bin wechselweise bei Kundenbesuchen oder aber in meinem Büro, um Betriebskonzepte rechtzeitig zu Papier zu bringen. Knappe 8 Wochen ist dafür noch Zeit und angesichts der Vielzahl von Unterlagen, die auf meinem Tisch liegen, werde ich bis zum Weihnachtsfest kräftig zu tun haben.

    In meinem „Statusbericht“ von letzter Woche, habe ich ja bereits um Verständnis gebeten, dass ich „Neu-Mandate“ momentan nur noch in „Notfällen“ annehme, da es mir einfach an Zeit fehlt. Zum Glück hat jedoch mein anwaltlicher Partner, Herr Prof. Dr. Timo Eckardt, signalisiert, für möglicherweise anstehende oder bereits existierende „Streitfälle“ gut gerüstet zu sein. Wenn Bedarf besteht oder entsteht: bitte bei mir melden! Ich stelle gerne den Kontakt her!

    Auch im Bereich „Steuerberatung“ sind wir sehr aktiv: Herr Steuerberater Christian Deák, mit dem ich ja schon seit Jahresbeginn intensiv und kreativ kooperiere, bereit gerade das große Steuerseminar „Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis“ vor, dass am Samstag, dem 25. November 2017 in Essen stattfinden wird und wo noch Restplätze verfügbar sind. Gerade in der Konzeptphase muss man sich mit steuerlichen Fragen nochmals intensiv befassen, da die steuerliche „Aufstellung“ ja Bestandteil des Konzepts sein wird!

    Das „amtliche Chaos“ hat sich leider noch nicht gelichtet und vielerorts fehlt es nach wie vor an klaren Vorgaben! Wer daran „Schuld“ hat, ist nicht sicher zu sagen! Die jährliche Weihnachtsbäckerei wird davon überschattet sein, mit „ernsten Maßnahmen“ wird aber erfahrungsgemäß erst im neuen Jahr 2018 zu rechnen sein!

    Ich mache mich jetzt wieder an die Arbeit, verweise für meine Kundinnen und Kunden auf meinen aktuellen „Reiseplan“ und grüße herzlich in die Runde!

    Wir hören, lesen, sehen uns!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2017 – Statusmeldung – MH-Consulting – 2. November 2017

    Prostitution 2017 – Statusmeldung – MH-Consulting – 2. November 2017

    Prostitution 2017 - Statusmeldung - MH-Consulting - 2. November 2017Prostitution 2017 – Statusmeldung – MH-Consulting – 2. November 2017

    Regelmäßige Besucherinnen und Besucher unseres Blogs haben wahrscheinlich schon festgestellt, dass die Anzahl der neuen Themen momentan etwas stagniert. Dies ist das Resultat der momentanen Arbeitsbelastung, die mit der Erstellung und Bearbeitung der „Betriebskonzepte“ verbunden ist. In 8 Wochen müssen die entsprechenden Dokumente fertig sein und der Eingangsstempel muss zwangsläufig vor dem 1. Januar 2018 liegen.

    Nur mit der Konzentration auf die jetzt „wichtigen Dinge“, können wir unseren Zeitplan einhalten und die anstehenden Aufgaben bewältigen! Unsere selbstauferlegte „Informationspflicht“ für die Branche werden wir natürlich aufrecht erhalten, aber in etwas eingeschränktem Umfang. Dafür danken wir für Ihr Verständnis!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, die uns mit der Erstellung von Unterlagen beauftragt haben, und die bislang keine neuen Terminvorschläge für November und Dezember erhalten haben, werden in den kommenden Tagen garantiert noch per Mail kontaktiert!

    Ein wichtiges Thema ist für uns intern in diesem Monat die steuerrechtliche Bewertung von diversen Geschäftsmodellen, da die bundesdeutschen Steuerfahndungen gerade in Bayern und Nordrhein-Westfalen ja in der jüngsten Vergangenheit recht aktiv waren und die momentane „Handhabung“ von Kassen- und Kassenbuch-Führung auch bei „normalen“ Betriebsprüfungen diverse Gefahren birgt. Die Finanzbehörden und auch der Zahl (Stichwort Schwarzarbeitskontrolle) haben scheinbar ihr Herz für die „roten Betriebe“ neu entdeckt?

    Unser Kollege aus Süddeutschland, Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie, hat das Thema ja in seinem jüngsten Seminar am 30.10.2017 in Baden-Baden bereits aufgegriffen und wir werden bei unserem Seminar in Essen am 25 November 2017, das von meinem Steuerberatungs-Kollegen Christian Deák geleitet wird, ebenfalls intensiv auf die Thematik eingehen. Schließlich ist die Klärung des sicheren steuerlichen Konzepts und dessen Darlegung auch Gegenstand der zu erstellenden Betriebskonzepte!

    Wir haben momentan für die zeitnahe Aufnahme von „Neu-Mandaten“ eine einstweilige Aufnahmesperre, da unsere Kräfte beschränkt sind und wir nicht mit mangelhafter Arbeit glänzen möchten! In dringenden Fällen, wo beispielsweise amtliche Maßnahmen erfolgt sind und eiliger juristischer Rat erforderlich wird, vermitteln wir aber sehr gerne Partner aus unserem erweiterten Netzwerk!

    Wir bitten darum, Anfragen nach Möglichkeit per Mail zu senden, da wir während der Büroarbeit unsere telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt haben! Ein Anruf mit einer komplexen Frage, bringt einen schnell aus dem Konzept und das können wir momentan nicht brauchen!

    Auch themenfremde Anfragen und Kooperations-Ersuchen können wir momentan weder überdenken noch bearbeiten. Auch dafür wird natürlich wieder eine Zeit kommen, aber gegenwärtig sind wir einfach im „Stress“, der natürlich (noch) positiv wirkt und ungeahnte Energien freisetzt!

     

  • Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    Geheimbordelle 2017 - Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    In der gewerblichen Erotikszene ist das neue Prostitutionsgesetz allgegenwärtig und je näher die Frist 31. Dezember 2017 rückt, desto einfallsreicher werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die befürchten müssen mit ihren individuellen Konzepten an den amtlichen Hürden zu scheitern!

    Gewerblich veranstaltete Gangbangs mit Pauschaltarifen, Modellwohnungen oder Escort-Besuche im Sperrgebiet, AO-Events und das beliebte „Flat-Rate-Pimpern“: alles Dinge, für die ich im neuen Jahr keine amtliche Erlaubnis bekommen werde! Nicht zu vergessen sind auch die Sexworkerinnen, die in keinem Fall einen „Huren-Ausweis“ beantragen können oder wollen, sei es nun durch persönliche Lebensumstände oder aber durch sonstige schwerwiegende Hemmnisse!

    Doch wenn man Jahre oder sogar Jahrzehnte in „Rotlicht“ gemacht hat, will man auch weiterhin ein Stück vom kleiner werdenden Kuchen abbekommen, ohne dabei natürlich direkt in die „Ordnungswidrigkeit“ oder in die „Straftat“ zu laufen. Die Ideen, die sich nun entwickelt haben, sind teils sehr einfallsreich und durchdacht, teils aber einfach nur stark haarsträubend. Heute einmal eine kleine Auswahl von „neuen Geschäftsmodellen“, die ich zum Teil bereits persönlich vorgestellt bekam:

    Pornostar-Gangbangs: Aus Freiern werden Filmschauspieler!

    Noch vor einem Jahr waren Gangbangs mit Erotikdarstellerinnen gang und gebe und in fast jeder Region unseres schönen Landes hatte man die Qual der Wahl, wo man für moderate Taler bei einem Event feierlich die Hose senken und seinen Schniedel mit oder ohne schützene Pelle rustikal versenken konnte. Bukkake, Besamung, Schlammspiele und vieles mehr war im Angebot und da die Darstellerinnen für diese „Dienstleistung“ gebucht und bezahlt wurden, war und ist das natürlich Prostitution! Nach dem neuen Gesetz sind bereits seit 1. Juli 2017 zwingend Kondome vorgeschrieben und ab spätestens 31. Dezember 2017 müssen solche „Prostitutionsveranstaltungen“ zur Genehmigung eingereicht werden. Keine Chance auf Genehmigung in der bisherigen Form!

    Darum sind wir jetzt unter gleicher Fahne mit Filmproduktionen konfrontiert, bei denen aus Gangbang-Freiern nun nebenamtliche Filmschauspieler werden! Man zahlt statt der „Gangbang-Gebühr“ nun eine „Kostenpauschale“ für Casting, Speis und Trank oder beteiligt sich als „Investor“ an einem „Freikörper-Kultur-Film-Projekt“ zur Kompensierung der Kosten.
    Während die Amateur-Schauspieler sich selbst zu zahlenden Komparsen machen, bekommen die hauptberuflichen Darsteller(innen) weiterhin eine Tagesgage, die natürlich überhaupt nicht nach Prostitution riecht. Aber bleiben wir mal neutral und lassen das mal so stehen!

    Karaoke Intim / Nagelstudio / China-Restaurant: Andere Länder, andere Sitten!

    Ich habe ja kürzlich bereits von neuartigen Karaoke-Studios fernöstlicher Prägung berichtet, in denen sehr tabuarme „Sängerinnen“ verkehren, die bei Sympathie und gegen großzügige Spenden schon mal ohne Kleider singen und dabei auch noch das männliche Glied mit dem Mikrofon verwechseln. Auch „Nagelstudios“ werden in manchen Großstädten der Doppeldeutigkeit ihres Namens gerecht: während im Schaufenster mit Mundschutz „French“ oder „Gel“ auf Damennägel aufgetragen wird, gibt es im Keller oder in einem Hinterzimmer Matrazen, die sich vortrefflich zum „Nageln“ ohne Schutz eignen und „dann und wann“ von ausgebildeten Fachkräften verwendet werden! Tolle Tarnung, aber mögliche Irritation bei der
    üblichen Zielgruppe!

    Der absolute „Knaller“ ist aber ein China-Restaurant in Berlin, über das und über dessen „Köchin“ es in sehr einschlägigen Foren (besorgnis)-erregende Berichte gibt. Nach „Schweinefleisch süss-sauer“ und „Frittiertem Entenschnabel nach Kanton-Art“, gab oder gibt es einen Nachtisch der besonderen Art: die Köchin und eine weitere Kellnerin des Lokals
    sind nämlich nicht nur am Herd sehr fleißig, sondern überzeugen auch in der Dosenkammer des Lokals, wo es regelmäßig heftig zur Sache geht, wenn im Lokal mal weniger Betrieb ist.

    Statt „gebackener Banane“ mal „geblasene Möhre“ und statt „Vogelnest“ nun „Vögelfest“?

    Seit die Berichte sich verbreiteten, ist der Mittagstisch im Berliner Lokal ständig ausgebucht und das komischerweise fast ausschließlich von Männern, die die chinesischen Kellnerinnen ganz merkwürdig beäugen und hin und wieder auch nach „der Köchin“ fragen! Komisch! Inzwischen sollen sich die Köchin und die Kellnerin vorübergehend in eine Berliner „Kleingartenlaube“ zurückgezogen haben, da der „Verkehr“ zu heftig wurde und die Küche so zu oft kalt blieb! Oder war etwa das Ordnungsamt oder die Lebensmittelkontrolle vor Ort im Einsatz?

    Frankfurter Eckkneipen und Erotik-Offerten im Regional-Express

    Ich bin ja sehr oft in Frankfurt am Main unterwegs und entdecke mehrmals die Woche alternative „Sex-Angebote“, die in den meisten Fällen aus irgendeiner Not geboren sind. Erst gestern, als ich das Spiel der Bayern in Glasgow verfolgte, wurde ich in einer altdeutschen Frankfurter Szenekneipe von einer Dame angesprochen, die sich nach meinem Familienstand erkundigte und mir mitteilte, wie „einsam“ ich doch schauen würde! Statt dem Spiel bei „Sky“
    folgen zu können, wurde mir unaufgefordert von der 160 € Tagesmiete im Eroscenter berichtet, die man einfach nicht aufbringen könne. Die Eckkneipe mit einer bunten Mischung von völlig betrunkenen Zeitgenossen sollte jetzt die traumhafte Location der Wahl sein und ich beobachtete beiläufig, wie unsere Protagonistin im Laufe des Abends mehrmals mit schwankenden Herren in der Damen-Toilette verschwand! Der Kommentar der kritischen Lokalbesitzerin war sehr bezeichnend:

    „Ach, die Viktoria! Für zwei Äppler und nen Korn auf´s Zimmer! Schrecklich!“

    Was nun die ziemlich abgewrackte Damen-Toilette mit „Zimmer“ zu tun hat, leuchtete mir zwar nicht ein, aber ich muss ja auch nicht alles verstehen! Oder?

    Selbst im Regional-Express der Deutschen Bahn, hatte ich kürzlich ein Erlebnis der absonderlichen Art, wo es fremdländische „Zug-Prostituierte“ gibt, die in den späten Abendstunden im Zug animieren und für den Vollzug ihrer Dienstleistung auf die Zug-WCs zurückgreifen, die aber leider oft defekt sind! Egal, es gibt ja viele Züge, die im Rhein-Main-Gebiet „verkehren“ …

    Doch für heute genug mit meinen Beobachtungen, denn demnächst setze ich mit folgenden „Episoden“ fort:

    Kultur-Escort: Er-oper mich, mein Schatz!

    Istanbul-Escort: Buchst Du Ische bei Erdogan, muss de Escort weite fahrn!

    Die Glaubensgemeinschaft zur heiligen Vulva: Kirchgeld statt Hurenlohn!

    Ausbildungsstelle als „Berufs-Swingerin“: spielt die IHK da mit?