Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen PraxisSteuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Fast könnte man meinen, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine tapferen  Mannen das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ erfunden haben, denn man findet kaum „Schutzfunktionen“ im juristischen Machwerk, aber jede Menge Ansätze, um dem Fiskus wirksam zu neuen Einnahmen zu verhelfen.

    Jede Menge Erotikbetriebe in Deutschland werden demnächst zu „Prostitutionsstätten“, die umfangreiche neue Aufgaben zu erledigen haben: Baurecht, Ordnungsrecht, aber auch das sehr leidige Thema „Steuer“ werden durch das neue Gesetz sehr bedeutsam! Wir alle haben vom „Fall Müller“, von der Razzia im Kölner „Pascha“ gehört und ich selbst bin seit einigen Wochen immer wieder mit „Steuerstrafverfahren“ konfrontiert worden, da wohl umfangreiche „Sexworker-Daten“ an die deutschen Finanzbehörden gegangen sind und das, bevor überhaupt „Huren-Ausweise“ erstellt und Daten weitergegeben werden konnten.

    Während die Ordnungsämter noch sehr verhalten agieren, scheinen die Strategien der Finanzfahnder bereits klar definiert zu sein. Man will von den nicht wenigen hauptberuflichen Sexworkerinnen nicht nur Einkommen- sondern zusätzlich auch Umsatzsteuer! Wenn nun die Damen, aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlen, wird seit einiger Zeit versucht die Betreiberinnnen und Betreiber als „Generalunternehmer“ in die Steuerpflicht zu nehmen. Aus selbständigen Sexworkerinnen werden „abhängig Beschäftigte“ mit allen daraus resultierenden Folgen?

    Klingt verwegen, wird aber durchaus so gehandhabt, wenn z.B. ein Bordellbetrieb als Einheit auftritt und unverhohlen „unsere Damen“ präsentiert und zudem mit Dienstplänen und Dienstanweisungen Steilvorlagen liefert. Gibt es dann im Haus keine Einzelaufzeichnungen oder ein nicht manipulierbares Kassensystem, kann das Unglück steuerlich schnell nahen.

    Damit Sie nicht in diese Falle tappen und eventuell in Ihrem einzureichenden Betriebskonzept unwissend Umstände schildern, die beim Finanzamt zu Applaus führen, biete ich Ende November 2017 ein Intensiv-Seminar an, bei dem wir die neuen (und alten) Anforderungen der steuerlich korrekten Betriebs- und Buchführung erläutern und Ihnen Wege aufzeigen, schwerwiegende Fehler zu vermeiden!

    Samstag, 25. November 2017 – Essen – GHotel Stadtmitte – 11 bis 17 Uhr

    Intensiv-Steuerseminar: Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe in der betrieblichen Praxis

    Während ich die Moderation übernehme, aktuelle Entwicklungen beleuchte und Beispiele aus der Praxis aufzeige, wird Herr Steuerberater Deak aus Oberhausen, der sich intensiv in die Thematik eingearbeitet hat und gemeinsam mit mir seit Monaten an konkreten Lösungen für Mandanten arbeitet, die momentan „gängigen Praktiken“ erläutern und darüber hinaus neue rechtskonforme Wege aufzeigen.

    • Wie führe ich (m)eine korrekte Bordellkasse?
    • Wie stimme ich mich mit dem Finanzamt ab?
    • Wie vermeide ich für die entstehende Umsatzsteuer von „Mieterinnen“ und „Subunternehmerinnen“ in Haftung genommen zu werden?
    • Wie wird die 50/50-Praxis von Finanzämter interpretiert?
    • Ist das „Düsseldorfer Verfahren“ sinnvoll oder sollte man besser darauf verzichten?
    • Was ist zu tun, wenn Zoll oder Steuerfahndung einfliegt?
    • Welche besonderen Hinweis- und Aufzeichnungspflichten müssen demnächst erfüllt werden und wo entstehen dabei Probleme?
    • Was müssen „Hausdamen“ und „Betriebsleiter“ demnächst unbedingt wissen?
    • Mit „einem Bein bereits im Knast?“ – Panikmache bundesweit?
    • Timeline – Was ist jetzt wichtig?

    Diese und viele weitere Themen werden wir im Praxisseminar erläutern und besprechen und das ganze natürlich im diskreten wie verschwiegenen Rahmen eines Hotels in Essen-Mitte. Um intensiv arbeiten zu können, ist die Teilnehmerzahl begrenzt! Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich!



    Der vorgesehene Zeitplan der Veranstaltung:

    11.00 Uhr – Eintreffen / Check-In

    11.15 Uhr – Begrüßung und Einführung durch Howard Chance

    11.30 Uhr – Arbeitsphase I – Steuerberater Christian Deák – Steuerliche Praxis

    13.00 Uhr – Mittagspause – Büffet – Imbiss

    13.30 Uhr – Arbeitsphase II – Steuerberater Christian Deák / Howard Chance

    15.00 Uhr – Kaffeepause

    15.15 Uhr – Howard Chance stellt vor – Neuigkeiten aus der Branche

    15.45 Uhr – Christoph Rohr stellt die „Zustelladresse“ vor!

    16.00 Uhr – Arbeitsphase III – Offene Diskussion – Aussprache

    17.00 Uhr – Ende der Veranstaltung


    Teilnahmegebühr (inkl. Seminarunterlagen, Mittagsbüffet, Candy-Bar, Kaffee, Softdrinks):

    260 € pro Person (für Betreiberpaare aus einem Betrieb 300 € für 2 Personen) 

    Kundinnen und Kunden von MH-Consulting und/oder der Steuerkanzlei erhalten 10% Rabatt!
    Da das Tagungshotel über eine große Anzahl von komfortablen Zimmern verfügt, kann auch eine weitere Anreise lohnen! Eine Reihe von Seminarteilnehmern ist bereits im Hotel „eingebucht“!


    Hachestraße 63 – 45127 Essen

    Homepage GHotel Essen

    Interessante Tarife gibt es sowohl auf der Hotel-Homepage, aber auch bei HRS.de und booking.com.


    Kurzfristige Anmeldungen zum Seminar bitte per E-Mail an howard.chance@t-online.de

    Veranstalter: MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner in Kooperation mit der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH, beide Unternehmen geschäftsansässig Bergstraße 22 in 46117 Oberhausen. Steuerberatung durch Christian Deák (Master in Taxation).

  • Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Von Montag an, damit ist vermutlich der 2. Oktober 2017 gemeint, kümmert sich die Freie und Hansestadt Hamburg um die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. So ist es einem Bericht des NDR zu entnehmen, der gestern veröffentlicht wurde. Man ist nicht wirklich früh dran und will die beschlossenen Regelungen „nach und nach“ umsetzen.

    Die Gesundheitsberatung für Sexworkerinnen ist an einer zentralen Stelle in der Kurt-Schumacher-Allee bereits seit September möglich, allerdings soll der Standort in 2018 nochmals gewechselt werden. Ab Mitte Oktober soll dann auch die eigentliche Anmeldung (Stichwort Hurenpass) möglich sein, allerdings weiß man noch nicht genau, wo dies stattfinden soll.

    Verantwortlich soll das Bezirksamt Altona sein und weitere Infos sollen dann folgen. Dazu hat die Stadt Hamburg eine Infowebseite eingerichtet, die „ständig aktualisiert“ werden soll:

    http://www.hamburg.de/prostitution/8992960/prostituierte/

    In Hamburg hat die „Sexworker-Registrierung“, wie der NDR berichtet, Vorrang. Wie man die Betreiber in die Pflicht nehmen will und wann hier Erlaubnis-Anträge bearbeitet werden können, steht noch in den behördlichen Sternen. Angeblich sollen 10 Mitarbeiterinnen und
    Mitarbeiter für die Aufgaben „rund um die Prostitution“ eingesetzt werden. Ob man bereits
    entsprechende Fachkräfte hat oder diese noch suchen muss? Who know´s?

    Aber ein bisschen Aktivismus kann ja nicht schaden … findet der geneigte Beobachter. Hamburg setzt die gängige Praxis vieler Bundesländer fort und hat die Angelegenheit im absoluten „Schongang“ vorbereitet. Wie dann praktisch umgesetzt wird, bleibt offen und man hofft vielleicht sogar, dass sich „Dinge“ von selbst erledigen?

    Solange, wie jetzt auch in Hamburg, die Regularien noch nicht verbindlich definiert sind, wird es auch keine wirksamen Kontrollen geben können, da ja die Rechtsgrundlagen teilweise fehlen. Wenn ich kaum Huren-Ausweise ausgeben konnte und der „Mangel“ durch Verschulden der Stadt entstand, ist flächendeckende Überprüfung sinnlos und auch bei den Erlaubnisanträgen und Betriebskonzepten ist der kommende Bearbeitungsstau Anfang 2018 schon absehbar.

    OK, die nächste Frist, nämlich der 31.12.2017 steht, aber was dann zeitlich weiter passiert, bleibt abzuwarten. Hier ist selbst der Prophet einstweilen überfordert!

  • Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden

    Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden

    Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden

    Durch einige widrige Umstände und willkürlich entstandene „Not-Termine“, konnte ich meinen sehnsüchtig geplanten Kurzurlaub nicht antreten und verbrachte die letzten 6 Tage bei den japanischen Freunden im „Toyoko Inn“ am Frankfurter Hauptbahnhof, wo ich inzwischen schon meinen eigenen Schreibtisch beantragt habe, da mein Übernachtungskontingent für 2017 schon bei etwa 50 Nächten liegt. Aber das nur am Rande bemerkt!

    Frankfurt am Main hat ja bekanntlich ein sehr breites Angebot an „käuflicher Erotik“ und dementsprechend groß ist natürlich auch die Nachfrage nach Beratung in vielfältiger Art. Da meine Kundinnen und Kunden stets auf meine Diskretion vertrauen können, gebe ich natürlich die Inhalte der Konsultationen hier wohlweislich nicht wieder, sondern beschränke mich auf die groben Inhalte: Betriebkonzepte, Steuerstrafverfahren, Anzeigen zum 1. Oktober 2017 und einige baulichen Fragen wurden intensiv behandelt. Alltagsgeschäft!

    Doch man braucht ja zwischen und nach den Terminen auch etwas „Zerstreuung“, die man eigentlich nicht im „Bahnhofsviertel“ suchen sollte. Die Häuser mit den bunten roten Lichtern sind generell „Tabu“, doch auch das erweiterte Umfeld ist durchaus mit Vorsicht zu geniessen.

    Schon am Donnerstagnachmittag wurde mein Kaffeegenuß beim bekannten Bäcker Eifler in der Kaiserstrasse stark beeinträchtigt, als über 10 Polizeifahrzeuge und 2 Notarzt-Wagen in das Viertel rasten, um das „Rote Haus“ zu umstellen. Eine Festnahme-Einheit mit Helmen, Maschinenpistolen und Schutzwesten zog auf und der Verkehr kam zum Stillstand. Bierflasche gegen Rambo-Messer, war später in der Zeitung zu lesen. Zwei Hitzköpfe hatten sich in der Spielstube neben dem Puffhaus traktiert. Ergebnis: zwei erheblich verletzte Streithähne, die ins Krankenhaus verbracht wurden. Dass die Ordnungshüter gewichtig taten und mal schnell mit den Flinten durchs Laufhaus liefen, ist völlig normal.

    Was wie eine „Cobra 11-Inszenierung“ wirkte, ist am Bahnhof ganz normal und soll öfter vorkommen. Warum bloß?

    Japanische Touristen, die im Rudel an der Szenerie vorbeizogen, hatten natürlich ihre Handies im Anschlag und waren der Meinung, dass dies ein inszeniertes Touristen-Spektakel sei. Karl-May-Festspiele? Ninja-Warrior Special Edition? Wie auch immer …

    Zurück bei „Eifler“, hatte sich eine neuerlich illustre Mischung von Bürgern versammelt, die dort ganztätig die Sitzgruppen vor der Tür belagern und bei Kaffee, Zigaretten und Kuchen nachhaltig oder oberflächlich ins Gespräch kommen. Politik, Szene-News und „Big Business“. Blinde, die von der Farbe reden und Visionäre, die theoretisch so richtig durchstarten. Alle waren schon mal Pleite, setzen aber in 2017 noch einmal zum großen „Finale“ an.

    Ein Herr im fleckigen Trenchcoat outete sich ungefragt als „Mossad-Agent“, der für die Eigentümer der Frankfurter Eroscenter tätig ist und „Unterwanderungen“ frühzeitig verhindern soll. Der macht das so geheim, dass ihn jeder kennt, was aber sicher seine „Strategie“ ist. Gegenüber saß ein älterer Herr in Lederjacke, dem die polnische Staatsbank 25 Millionen Euro schuldet und der sich bei der EZB heftig beschweren will. Da er dort keinen Termin bekam, saß er nun beim „Eifler“ und fragte die vorbeilaufenden rumänischen Bettlerinnen ständig nach „Saxofon“, was wohl das Codewort für „Blasen im Gebüsch“ sein soll.

    Doch die älteren Damen scheinen nicht so musikalisch zu sein! Die Gebete des Investors wurden nicht erhört! Egal … vielleicht wurde ja nur der Code geändert! Völlig geschmacklos und ausgrenzend war dann der Kommentar des Musikers, der grinsend verkündete:

    „Die spielen alle prächtig Saxofon. Haben die von ihren Vätern und Opas gelernt!“ Pfui Teufel!

    Eine russische Lady mit großem Busen und zu knapper Bluse, zog nun unsere Blicke auf sich! Sie war aufgeregt, weil sie ihr Lover wohl versetzt hatte. Sie brüllte Schimpfkanonaden in ihr Handy und wurde erst ruhiger, als sie vom „Mossad“ zur Quarkschnitte eingeladen wurde. Guten Appetit! Nebenbei stellte sich heraus, dass Olga gebrauchte koreanische Massagemaschinen verkauft, die irgendwo in Putins Reich vom Laster gefallen sind. Die Prospekte landeten auf dem Tisch und alle anwesenden Bahnhofsbürger blätterten in den zerknitterten Unterlagen. 500 Dollar auf den Tisch und in einer Woche kommt die Maschine dann ins Haus! Na, ob man da nicht unter Umständen vergeblich wartet?

    Inzwischen war es ja schon dunkel geworden und „Eifler“ hat nun mal nicht so lange auf. Aber da die Konferenz ja noch nicht beendet war, wurde ein „Umzug“ beschlossen und zwar in den „Bier Brezel“, wo es die altdeutsche Frikadelle und dazu Pils satt gibt. Hurra! Nachschlag!

    Einige „Zecher“ waren nach 5 Kaffee schon blank und traten den Rückzug an! Der harte Kern hatte noch nicht genug von merkwürdigen Geschichten, die jeder Grundlage entbehren!

    Im „Brezel“ trafen wir Hans, der den „Mossad“ nicht mag, weil der angeblich der größte Dummschwätzer im Viertel ist und seit seiner Pensionierung bei der Stadtreinigung psychische Probleme haben soll. Seine Ehe mit einer Thai-Dienstleisterin aus der Taunusstrasse soll zerbrochen sein, seit er im Trenchcoat unterwegs ist. Aha!

    Hans gab den erfahrenen Banker, sprach über seine Freundschaft mit Josef Ackermann, mit dem er schon oft im Whirlpool gewesen war und regte sich über „die ganzen Irren“ auf, die man rund um den Bahnhof so trifft. Dass er aber dennoch den Schulterschluss sucht, spricht eine klare Sprache. Oder?

    „Schuld an allem sind die Reptiloiden! Aber die Bevölkerung ignoriert das einfach!“

    Oh, auch Hans hat also eine „Botschaft“, die er unters interessierte Volk bringen will! Angela Merkel und Donald Trump sind nicht von dieser Welt. Sie sind Halbwesen, die unsere Energie rauben wollen. In den Banktürmen sitzen deren „Führer“, die aus „Illuminaten“ und „Freimaurern“ bestehen, aber in „Wirklichkeit“ übel gesonnene Reptiloiden sind.

    Gibt es hier zuviel Schnaps? Was hat man in Frankfurt ins Trinkwasser gekippt? Wirkte Hans zunächst strukturiert und sachlich, kam er nun als „Häuptling der Irren“ auf die Bühne und ich zog es vor, schnell zu verschwinden, bevor ich selbst noch anfangen würde, weiße Mäuse in Mengen zu sehen. Hält ja kein Mensch aus!

    Bezeichnend war dann noch die letzte Szene, die ich in einem Kiosk erlebte. Ich wollte meine Sucht nach Zigaretten stillen und wurde von einer hageren Dame angerempelt, die mich müde anzwinkerte und mir dann „Saxofon“ ins Ohr flüsterte. Die kurze Ouvertüre sollte im Hinterhof für schlappe 20 € erfolgen.

    „Hoch lebe die Musik! Dass beide Beutel gefüllt blieben, ist sicher kein großes Wunder!“

  • Prostitution 2017 – Stichtag 1. Oktober 2017 – Fristablauf & Konsequenzen

    Prostitution 2017 – Stichtag 1. Oktober 2017 – Fristablauf & Konsequenzen

    Prostitution 2017 - Stichtag 1. Oktober 2017 - Fristablauf & KonsequenzenProstitution 2017 – Stichtag 1. Oktober 2017 – Fristablauf & Konsequenzen

    Der heutige 1. Oktober 2017 ist im neuen Prostituiertenschutzgesetz ein wichtiges Datum für alle, die bereits vor dem 1. Juli 2017 ein „Prostitutionsgewerbe“ nachweislich betrieben haben! Wer zu diesem Personenkreis gehört, hat durch eine „Anzeige“ (also eine Meldung bei der zuständigen Behörde), die fristgemäß bis zum 1. Oktober 2017 eingegangen ist, die Möglichkeit ihr / sein Gewerbe vorläufig weiter zu betreiben und dann bis spätestens 31. Dezember 2017 einen Erlaubnisantrag zu stellen und ein Betriebskonzept zur Genehmigung einzureichen.

    Wie wir aber bereits berichtet haben, legen scheinbar nur NRW, Bayern, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg gesteigerten Wert auf die Frist 1. Oktober 2017, die das Bundesgesetz vorsieht. In den anderen „Regionen“ erscheint die Frist wie nicht ins Gesetz geschrieben und man weigert sich (wie in Sachsen-Anhalt) sogar, den Eingang von solchen „Anzeigen“ zu bestätigen, da man schlicht „nicht dazu ermächtigt wurde“!

    Nun gut, wenn es mir unmöglich gemacht wird, ein Dokument fristgemäß vorzulegen, kann mir das später nicht zum Nachteil gereichen und alle, die mit ihrem „guten Willen“ gescheitert sind und dies auch dokumentieren können, haben in der Regel nichts zu befürchten, da das „Verschulden“ nicht beim „Anzeigeerstatter“ zu suchen ist, sondern bei der „zuständigen Behörde“, die sich dann für „nicht zuständig“ erklärte. Komplizierte Verwaltungsakte und ein sehr nachlässiger Umgang mit einem Bundesgesetz, dessen Inhalt und Fristen man seit einem Jahr kennt!

    Am Rande erwähnt sei hier, dass eine „Anzeige“ bei einer Behörde grundsätzlich eine Erklärung ist, die nicht der Bestätigung bedarf. Wenn ich etwas per Einschreiben oder Fax beim Amt „zustelle“, habe ich meine Pflicht erfüllt! Einfach schreddern darf das Amt nicht und muss sich dann eben Gedanken machen, was man mit den „unerwünschten Anzeigen“ anfängt! Nicht das Problem des „Kunden“ oder Bürgers!

    Falls man sich, wie in Bayern und NRW, rechtzeitig „gemeldet hat“, ist nichts zu befürchten und wenn man es anderenorts nachweislich „bemüht“ hat, sollte man auch auf der sicheren Seite sein und man hat nun 3 weitere Monate Zeit, um Erlaubnisantrag und Betriebskonzept zu entwickeln.

    Die nächste Frist ist nämlich der 31. Dezember 2017 und das gleich in mehrfacher Hinsicht:

    Am 31.12.2017 endet die Übergangsfrist für den „Huren-Ausweis“. Ab 1. Januar 2018  sollte das unbeliebte Dokument in Besitz genommen sein!

    Am 31.12.2017 endet die Frist für den Erlaubnisantrag und die Einreichung der Betriebskonzepte für Betreiberinnen und Betreiber!

    Am 31.12.2017 endet die selbstauferlegte „Kontrollruhe“ der Behörden. Ab 1. Januar 2018 soll (flächendeckend?) kontrolliert werden!

    Ich rufe die Termine immer wieder in Erinnerung, auch wenn man mich dadurch vielleicht für
    eine Nervensäge hält! Damit kann ich leben!

  • Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!

    Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!

    Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!

    Dass eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Prostituiertenschutzgesetz in Karlsruhe „anhängig“ ist, die vom Frankfurter Verein Dona Carmen e.V. initiiert wurde, ist keine Neuigkeit, weil viele Portale und die Medien in Deutschland davon im Juni / Juli 2017 umfangreich berichtet haben. Zum Verfahrensstand habe ich keine Informationen und die Mühlen von Deutschlands höchstem Gericht mahlen bekanntlich sehr langsam.

    Nun macht eine weitere Initiative von sich reden, die gerade unter der Federführung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Brinkmeier (Düsseldorf) eine Verfassungsbeschwerde besonders gegen die „Kondompflicht“ plant, die bereits seit dem 1. Juli 2017 gilt und die Kunden von Sexworkerinnen (die sogenannten „Freier“) mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 € droht, wenn diese bei der sexuellen Betätigung im „Gewerbe“ auf Präservative verzichten!

    Die Kondompflicht stellt einen gravierenden ungerechtfertigten Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen dar.

    So lesen wir es in der Mitteilung der Initiative und weiter wird auch gegen das Verbot von bestimmten „Prostitutionsveranstaltungen“ wie „Rape-Gang-Bang“ opponiert und abschließend die mögliche Ausweiskontrolle in Bordellbetrieben gerügt.

    Kunden, aber auch Sexworkerinnen, haben die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 99 € sogenannte „Beschwerdeführer“ zu werden, die sich dann kollektiv an der geplanten Verfassungsbeschwerde beteiligen, die Ende Oktober 2017 eingereicht werden soll.

    Die Vorgehensweise ist recht ungewöhnlich, aber die Information oder besser der Aufruf wird inzwischen in diversen Erotikportalen geteilt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sich hier genügend „Beschwerdeführerinnen“ und „Beschwerdeführer“ finden, die sich namentlich (und dies ist im Verfahren nötig) dem Verfahren anschließen.

    Während die Sexworkerinnen ja durch die neue Gesetzgebung eh mehr und mehr ihre Anonymität verlieren, ist öffentliche Auftreten nicht das ganz große Problem, aber beschwerdeführende Freier wird es sicher recht wenig geben, zumal wenn es vornehmlich um den „Kondomverzicht“ geht, den man schon den „Normalbürgern“ nur schwer vermitteln kann.

    Eine weitere rechtliche Würdigung kann ich hier jetzt nicht anbieten, da dies zum einen nicht meine Profession ist und mir zudem der genaue Inhalt der Beschwerde unbekannt ist.

    Informationen zur Initiative findet Ihr / finden Sie unter:
    http://www.gegen-kondompflicht.de/

  • Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Am 26.09.2017 hat die Niedersächsische Landesregierung „endlich“ eine wenig überraschende Umsetzungsverordnung zum „neuen“ Prostituiertenschutzgesetz erlassen, dass die Kommunen nun in die Pflicht nimmt. Details und Fristen sucht man vergeblich in dem knapp bis abstrakt verfassten Text der Landesregierung, den ich nachfolgend 1:1 veröffentliche (Quelle: Presseportal der Landesregierung Niedersachsen):

    Niedersachsen: Prostituierte erhalten in den Kommunen eine Gesundheitsberatung – Bordelle benötigen künftig Zulassung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen sind Anlaufstellen für Prostituierte, die sich künftig anmelden müssen und eine Gesundheitsberatung erhalten. Eine entspre­chende Verordnung, mit der diese Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen wird, hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Die Kommunen werden demnach in Zukunft auch die Konzessionen für Bordellbetriebe erteilen. Für die Prü­fung und Erteilung einer Betriebserlaubnis können sie Gebühren erheben. Niedersachsen setzt damit das neue Prostituiertenschutzgesetz um. Sozialministerin Cornelia Rundt begrün­dete das Gesetz damit, dass Prostituierte allzu oft Opfer von Gewalt, Ausbeutung und Men­schenhandel seien. Ziel sei es, den Schutz, die Arbeitsbedingungen und die Selbstbestim­mung von Prostituierten deutlich zu verbessern und kriminellen Organisationen wie beispiels­weise Rockerbanden das Handwerk zu legen.

    Das Bundesgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen („ProstSchG„) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der nieder­sächsischen Verordnung waren intensive Gespräche mit den Kommunen vorausgegangen. Mit dem Gesetz sollen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten gestärkt und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Es soll dazu beitragen, ge­fährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitu­tion (wie Menschenhandel oder Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten) zu bekämpfen.

    Das Gesetz enthält verschiedene Meldepflichten. So werden Bordell-Betreiber stärker in die Verantwortung genommen, eine behördliche Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe wird vorge­schrieben. In diesem Zusammenhang wird auch die „Zuverlässigkeit“ der Betreiber überprüft, vorherige Verurteilungen können einer Zulassung im Wege stehen. Zudem müssen laut §10 des Gesetzes alle Prostituierten eine Gesundheitsberatung erhalten. Diese persönliche und verpflichtende Gesundheitsberatung wird von den Gesundheitsämtern vorgenommen. Sie ist die Voraussetzung für die Anmeldung der oder des Prostituierten und wird kostenfrei ange­boten. Lediglich für die Anmeldebescheinigung selbst und künftige Verlängerungen werden moderate Gebühren in Höhe von jeweils 15 Euro erhoben. Die umfassende Beratung im Rahmen des Anmeldeverfahrens dient dem Schutz der Prostituierten – gerade auch derer, die möglicherweise nicht selbst in der Lage sind, selbstbestimmt für ihre Rechte einzutreten.

    Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Nieder­sachsen wird auf deren themenübergreifende Kompetenz in den Bereichen Gesundheitsbe­ratung, Gewerberecht und Ordnungsrecht zurückgegriffen. Zudem wurde so – aufgrund der Präsenz der Kommunen in der Fläche – eine bürgerfreundliche Regelung gewählt. Zu den konkreten Aufgaben gehören unter anderem

    • die Prüfung der Anmeldungen der Prostituierten samt Ausstellung bzw. Versagung einer entsprechenden Bescheinigung,
    • Information, allgemeine sowie gesundheitliche Beratung der Prostituierten,
    • Prüfung und Erlaubnis von Prostitutionsgewerben sowie
    • Überwachung des Prostitutionsgewerbes

    https://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-prostituierte-erhalten-in-den-kommunen-eine-gesundheitsberatung–bordelle-benoetigen-kuenftig-zulassung-158172.html

  • Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen

    Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen

    Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen
    Screenshot FNP

    Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen

    Bekanntlich gibt es ja vielerorten Probleme mit Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung bei der Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes. Wer macht was und wie und wo und warum? So kann man es grob zusammenfassen. Die Bayern und die Nordrhein-Westfalen haben inzwischen vorgemacht, wie man so etwas organisiert. Doch in Frankfurt am Main, wo das Thema „Prostitution“ ja sehr präsent, um nicht zu sagen omnipräsent ist, hat es jetzt zwischen der Stadt und dem Land Hessen richtig gekracht, wie die „Frankfurter Neue Presse“
    jetzt berichtet.

    Die Stadt behauptet vom Land nicht ausreichend informiert worden zu sein und hat die erforderlichen Strukturen nicht wirklich geschaffen. Aber ausreichend nachgefragt hat man scheinbar auch nicht und so nahm das verwaltungstechnische Unglück seinen Lauf. Zwar habe ich selbst bei einem (dienstlichen) Besuch in einem der großen Eroscenter schon vor Monaten Infoflyer der Stadt Frankfurt zum neuen Gesetz gesehen, aber scheinbar war mit der Info dann Schluss!

    Scheinbar ist die Gesundheitsberatung und die Anmeldeverwaltung beim Ordnungsamt noch ziemlich „notleidend“ und was mit den Genehmigungsverfahren für die Betreiber von Prostitutionsstätten ist und wer hier die Zügel in die Hand hat, scheint auch eher unklar! Nun ist es ja nicht so, dass noch niemand beim Ordnungsamt vorgesprochen hat. Schon am 2. Juli 2017 war eine Bordellbetreiberin aus dem Bahnhofsviertel mit der Bild-Zeitung beim Amt, um den Betrieb sehr frühzeitig zur Genehmigung anzumelden. Aber dies war in Frankfurt wohl kein Signal, um die Weichen zu stellen und so pocht man weiter auf eine umfangreiche „Verordnung des Landes“ und lässt die „Kundschaft“ einstweilen vor die Wand laufen.

    Das Land sieht die Sache natürlich anders und hat wahrscheinlich auf Eigeninitiative der Städte und Gemeinden vertraut. Pustekuchen: ohne konkrete Anweisung kein geordnetes Handeln in der Prostitutionsmetropole am Main! Basta!

    Wenn dann im Dezember 2017, passend zum Weihnachtsmarkt und Weihnachtsfest, einige Tausend Sexarbeiterinnen nach dem „Huren-Pass“ verlangen, wird es sicher lustig auf den Fluren der Frankfurter Ämter. Ach was, dann verschiebt man die „Ausweis-Pflicht“ eben auch nach hinten, ohne zu bedenken, das dabei Sexworkerinnen und Betreiber in Bedrängnis geraten können. Die Frage lautet dann stetig: „Wer kann in Deutschland überhaupt zum Stichtag einen Huren-Pass haben und woher soll ich die Information überhaupt erhalten?“

    Zustände wie im alten Rom und eine gewisse Bockigkeit, die zeigt, was die Beamten von der neuen „Aufgabe“ halten! Bäm!

  • Bundestagswahl 2017: Eine Wahlempfehlung für Sexworker und Betreiber?

    Bundestagswahl 2017: Eine Wahlempfehlung für Sexworker und Betreiber?

    Bundestagswahl 2017: Eine Wahlempfehlung für Sexworker und Betreiber?Bundestagswahl 2017: Eine Wahlempfehlung für Sexworker und Betreiber?

    Die Würfel sind wohl gefallen, wenn man den aktuellen Prognosen traut, bei denen zwar prozentuale Abweichungen möglich sind, die sich aber in einem statistisch bestimmbaren Rahmen bewegen. Der Trend ist völlig klar: alte und neue Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland wird „Mutti Merkel“ sein und werden und der bemühte Herausforderer Martin Schulz-Würselen, der sich ständig als neuen Kanzler proklamiert, wird am kommenden Sonntag seine Niederlage einräumen und sogleich andere Töne anstimmen!

    Der Wahlkampf war leicht durchschaubar: Angela Merkel machte souverän Wahlkampf mit ruhiger Hand, verzichtete weitestgehend auf Auseinandersetzungen mit dem „politischen Gegner“ und wusste immer wieder geschickt auf die gute Zusammenarbeit in der GroKo hinzuweisen, was dem „eifrigen Martin“ natürlich prompt die Luft aus dem Segel nahm!

    Wie will man gegen eine Politik kämpfen, die man partnerschaftlich entwickelt und getragen hat und welchen Sinn hat da der „Ruf nach Gerechtigkeit“?

    Nach meiner persönlichen Meinung, hat die SPD und hier vor allem Ex-SPD-Chef Sigmar Gabriel den aufrechten Genossen Martin Schulz „verheizt“ und im Ergebnis, bezogen auf die Kanzlerschaft, zum „Ritter von der traurigen Gestalt“ gemacht, der sympathisch wirkt, engagiert kämpft, aber gegen die Ikone Angela nicht die Spur einer Chance hat!

    Aufbruch mit mehr Gerechtigkeit versus Deutschland geht es gut! Was will der Bürger wohl hören? Bei welcher Phrase fühle ich mich wohl?

    Aber egal: auch wenn ich inhaltlich eine sehr fundierte politische Meinung habe, ist das heutige Thema „Wahlempfehlung“ ein ganz anderes, da ich dies unter dem Aspekt der Prostitution betrachte:

    Welche Partei ist gut für die Sexworkerinnen und Sexworker, welche ist gut für die Betreiberinnen und Betreiber?

    Die bundesweite Kampagne „Sexarbeit ist Arbeit.Respekt“ hat dazu eine Untersuchung der Wahlprogramme der diversen Parteien veröffentlicht, deren Ergebnis ich hier einmal sehr gestrafft wiedergebe:

    CDU/CSU und die SPD haben das neue Gesetz „gebastelt“ und beschlossen. Grüne und Die Linken waren dagegen, FDP und AfD waren, da im Bundestag nicht vertreten, weder an der Entstehung des Gesetzes, noch am Beschluss beteiligt! Das Thema „Prostitution“ kommt auch nur in den Wahlprogrammen von Grünen und Linken vor, alle anderen Parteien ignorieren das Thema völlig, weil es womöglich nicht „massentauglich“ ist?

    Die genauen Untersuchungen und Fragestellungen der Kampagne finden Sie im Detail unter:
    https://www.sexarbeit-ist-arbeit.de/

    Nun gibt es in Deutschland nicht nur Kritiker des neuen Prostitutionsgesetzes: ich habe im vergangenen Jahr eine ganze Reihe von Sexworkerinnen und Betreibern getroffen, die sich vom neuen Gesetz eine wirkliche Regulierung des „Gewerbes“ erhoffen. Tenor:

    Wenn die ganzen illegalen Sexworker und die illegalen Betriebe vom Markt verschwinden, dann steigen die Preise und die Gewinne der genehmigten Betriebe!

    Außerdem haben die Grünen und die Linken, selbst wenn Sie in Koalitionen eintreten sollten (ob nun rot-rot-grün oder das exotische Jamaica-Bündnis) kaum Möglichkeiten, das Thema Prostituiertenschutzgesetz erneut ins Parlament zu bringen. Ein zentraler Inhalt eines möglichen Koalitionsvertrags wird das Thema sicher nicht sein!

    Jetzt als Sexworkerin oder Betreiber „nur“ wegen der Haltung zur Prostitution grün oder links zu wählen, hat somit nur „symbolischen Charakter“ und man muss abwägen, ob die weiteren
    politischen Inhalte zu einem selbst passen.

    Ich selbst gebe natürlich aus Gründen der journalistischen Neutralität keine Wahlempfehlung
    geben, wollte das Thema aber dennoch kurz beleuchten. Die Schlüsse ziehe jede und jeder für sich selbst!

    Wer die Wahl hat, hat die Qual und wer nicht wählt, kann später nicht fröhlich mitmeckern!

  • Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober
    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Die laufende Woche stand ganz im Zeichen der „Anzeigepflicht 1. Oktober 2017“ und die meisten meiner Kundinnen und Kunden, die zur Anzeige verpflichtet sind, haben die entsprechenden „Meldungen“ bereits frühzeitig und damit natürlich fristgemäß verschickt. Ich habe mehrere Anschreiben und Infomails verschickt, informativ telefoniert und aus meiner Sicht alles getan, um versehentliche Fristversäumnisse zu vermeiden. Die von mir provokant gestellte „Gretchenfrage“, haben hoffentlich alle Betreiberinnen und Betreiber für sich selbst oder nach Rücksprache mit Experten beantwortet?

    An diesem Wochenende (22. – 24.9.) bin ich zu Kundenbesuchen und zu etwas Büroarbeit im Rhein- und Ruhrgebiet (Düsseldorf, Dortmund, Essen) unterwegs und bereite mich langsam aber sicher auf die Erstellung von Betriebskonzepten vor, die ja bekanntlich bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden müssen. Dazu entwickele ich interaktive PDF-Dokumente, die auch in mein neues „Handbuch“ eingehen werden, das Ende des Monats Oktober fertiggestellt sein soll.

    Gleichzeitig beginnt in NRW die „Poststellen-Arbeit“ in Oberhausen und unsere „private Sozialarbeiterin“ wird ihre Arbeit bei der Sexworkerinnen-Anmeldung in NRW ebenfalls zeitnah beginnen: die „Huren-Ausweise“ müssen ja bis Ende 2017 her und viele Behörden tun sich da noch sehr schwer, den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen!

    Mein Zeitplan für Oktober ist sehr eng gesteckt, da ich ja auch noch außerhalb der gewerblichen Erotik umfangreiche Projekte betreue. Es ist aber durch die neuen Mitarbeiter und durch die Ansiedlung von MH-Consulting in der Oberhausener Steuerkanzlei absolut sichergestellt, dass alle vorliegenden Kundenakten zeitnah bearbeitet werden und das die Betriebskonzepte garantiert Ende Dezember vorliegen!

    Der Terminkalender Howard Chance / MH-Consulting, den Sie natürlich stets tagaktuell hier vorfinden, ist für den Monat Oktober weitestgehend fertig und nennt auch die Regionen, in denen ich im Oktober anzutreffen bin. Mit den Kundinnen und Kunden von MH-Consulting stehe ich ohnehin im ständigen Kontakt per Mail, WhatsApp und Telefon.

    Da sich durch die nun oder spätestens Ende nächster Woche erfolgten „Anzeigen“ bei den Behörden auch sehr schnell „Verwaltungsakte“ ergeben können, werde ich meinen Rechtsanwaltskollegen am Wochenende schon einmal „sensibilisieren“. Wir haben in jedem Fall ein schlagkräftiges Team, das jederzeit schnell handeln kann, wenn denn „die Hütte brennt“! Versprochen!

     

  • Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung - Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Wenn ich ausnahmsweise einmal nicht weiter komme und dringend Informationen benötige, greife ich zum Telefon und begebe mich während der Bürozeiten auf die Behörden-Rallye: wer weiß was, wer ist zuständig, wohin kann ich meine Post schicken? Recht normale Fragen, die man, wenn man ein wenig hartnäckig ist, dann auch „befriedigend“ beantwortet bekommt.

    Im heutigen Fall wollte ich herausfinden, wie es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten in Sachsen-Anhalt gelingen soll, die im neuen Prostitutionsgesetz verankerte Frist zur Anzeige eines bereits existierenden Gewerbes fristwahrend bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen.

    Die Internet-Recherche blieb erfolglos und erst bei der Beratungsstelle „AWO Magdalena“ in Magdeburg wurden mir einige wertvolle Tipps nebst einem Ansprechpartner beim Landesverwaltungsamt Halle/Saale gegeben, der zwar auch nicht wirklich zuständig sei, aber schon ähnliche Fragen erhalten habe. Und in der Tat: der freundliche Mitarbeiter bekundete, schon öfter zum Thema befragt worden zu sein. Allerdings sei das Landesverwaltungsamt vom Land (noch) nicht für zuständig erklärt worden und ohne verliehene Zuständigkeit könne das Amt nicht handeln und den Empfang solcher Unterlagen auch nicht bestätigen.

    Eine Änderung sei bis zum 1. Oktober 2017 nicht geplant und damit würde dann in Sachsen-Anhalt und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern, wo es auch an Zuständigkeiten mangeln könnte, die Frist einfach sausen gehen. Hochinteressant, weil es ja dann auch keine Nachfrist geben kann und man dann einfach den 31. Dezember 2017 als nächste Frist für den Erlaubnisantrag und das Betriebskonzept beachten muss!

    Wichtig: in Nordrhein-Westfalen und in Bayern werden die Anzeigen verlangt und sogar von amtlicher Seite angemahnt! Geht doch! Warum nicht in den anderen Ländern?

    Das Chaos ist im Ergebnis perfekt und ich fasse die Meinung des Behördenleiters aus Sachsen-Anhalt ohne eingehende rechtliche Prüfung abschliessend einmal wie folgt zusammen:

    „Wenn es keine Behörde gibt, die eine Anzeige fristgemäß annehmen kann und darf, kann das Fristversäumnis nicht zu Lasten des Anzeigewilligen gehen!“

    Klingt logisch, bedarf aber abschließend noch der verwaltungsrechtlichen Prüfung! Was kann man alternativ tun, wenn man die Frist trotzdem unbedingt einhalten will? Dann stellt man halt beim Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt zu, der das Dokument dann hoffentlich an das irgendwann einmal zuständige „Amt“ weiterleitet. Verfährt man so, kann einem später nicht unterstellt werden, die Frist des Bundesgesetzes versäumt zu haben!

    Abschließende Frage: Sind wir doch, langsam aber sicher, auf dem Weg zur Bananenrepublik?

  • Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?
    Bildquelle: Pixabay

    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    In etwas mehr als einer Woche, exakt am 1. Oktober 2017, läuft die im neuen Prostitutionsgesetz bestimmte Anzeigepflicht für Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsgewerben, Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeugen ab, die ihr Gewerbe nachweislich bereits vor dem 1. Juli 2017 betrieben haben. Trotz meist vorhandener alten Gewerbeanmeldung und trotz einer Bordellgenehmigung, die viele Betriebe bereits seit Jahren haben, muss nun durch das neue Gesetz alles in die neuerliche strenge Prüfung!

    Wer die Frist versäumt und die Anzeige nicht rechtzeitig (also bis zum 1. Oktober 2017) beim zuständigen Amt einreicht, verliert das Recht den Antrag auf Genehmigung eines Prostitutionsgewerbes innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 zu stellen. Ein verspätet eingehender Antrag kann zu einer Betriebsuntersagung führen und der Betrieb kann dann erst wieder aufgenommen werden, wenn der Antrag irgendwann abschließend bearbeitet wurde. Angesichts der Komplexizität der Angelegenheit, kann dies bei nicht vorbereiteten Behörden durchaus Monate dauern!

    Man hüte sich, aus Nachlässigkeit den Termin zu versäumen und dem Amt den Ball auf den Elfmeter-Punkt zu legen!

    Interessanterweise zeigen sich die „zuständigen Behörden“ in vielen Bundesländern, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen und Bayern, recht entspannt und unwissend. Es wird von nicht geklärter Zuständigkeit gesprochen, von der Anzeigepflicht hat man nichts gehört und welches Amt der Adressat der wichtigen fristgebundenen Meldung ist, weiß man auch vielerorts nicht!

    Wenn man als Betreiberin und Betreiber solche amtliche Antworten bekommt, wähnt man sich in Sicherheit und schimpft womöglich auf Leute wie mich, die den Finger frühzeitig warnend erhoben haben.

    Auch wenn es der angesprochene Sachbearbeiter vor Ort gar nicht böse meint, sprechen wir im Ergebnis von einer versäumten Frist, die man nur schwerlich „heilen“ kann. Der Umstand „passiert ist passiert“ nützt später wenig und man sollte sich nicht abwimmeln lassen! Wenn gar nichts anderes mehr hilft, sollte man als gesetzestreuer Betreiber das Dokument in der jeweiligen kreisfreien Stadt oder dem zuständigen Kreis an den Verwaltungsleiter (Oberbürgermeister, Kreisdirektor etc.) zustellen und dies natürlich per „Einschreiben mit Rückschein“, damit man die Zustellung später zweifelsfrei dokumentieren kann.

    Die Situation ist völlig absurd und durch den angewandten Föderalismus und wirklich ungeklärte Zuständigkeiten kann man „am Ende des Tages“ absolut im Regen stehen!

    Soweit meine Ausführungen zu den „Betrieben“ und „Stätten“, die bau- und gewerberechtlich genehmigt sind! Doch bezogen auf die Anzeigepflicht, beschäftigt mich und meine Kollegen eine viel schwerwiegendere Frage:

    Was machen Betreiberinnen und Betreiber, deren Objekte und Betriebe „nur geduldet“ sind und deren amtliche Genehmigung damit ziemlich in den Sternen steht?

    Wenn ich dem Amt schriftlich erkläre, dass ich, Herr/Frau YX bereits vor dem 1. Juli 2017 an einem Ort XY ein genehmigungspflichtiges Prostitutionsgewerbe betrieben habe und auch weiter betreibe, lege ich ja ein umfangreiches entlarvendes „Geständnis“ ab!

    Die „Duldung“, die ja juristisch als das (vorübergehende) Nichteinschreiten gegen bekannte Missstände gewertet werden kann, begründet in der Regel keinen Rechtsanspruch auf Fortsetzung und zudem können Ämter zur Not auch das „Nichtwissen des Umstands“ behaupten. In den seltensten Fällen wird man die „Duldung“ als amtliches Schriftstück vorliegen haben.

    Bezichtige ich mich nun in dieser „Grauzone“ durch meine eindeutige „Anzeige“ eines ordnungsrechtlichen Verstoßes, wenn ich beispielsweise Wohnraum „zweckentfremdet“ habe, ist mein selbst gefertigtes Schriftstück ein Beweismittel, das ich nie wieder aus der Akte bekomme und das dem Amt weitreichende Möglichkeiten bietet! Selbstmord mit Ansage?

    Zwar gibt es in diesem Zusammenhang auch Urteile, die aus jahrelanger „Duldung“ ein Gewohnheitsrecht ableiten, aber es handelt sich hier um Einzelfallentscheidungen, die nicht repräsentativ sind!

    Noch schwieriger wird die Angelegenheit, wenn nicht klar zu erkennen ist, ob ich z.B. automatisch Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes werde, wenn ich lediglich (möblierte) Zimmer vermiete, die sowohl dem Wohnen als auch der Prostitution dienen. Gerade große Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften mit umfangreichem Wohnungsbestand, wissen manchmal gar nicht, zu welchem besonderen erotischen Zweck angemieteter Wohnraum verwendet wird.

    Wenn ich hingegen möblierte Appartements öffentlich bewerbe und gezielt  als „Räume für Prostitutionszwecke“ offeriere, kann ich mich nur schwer „herausreden“!

    Viele Vermieterinnen und Vermieter machen sich nun, eine Woche vor Ablauf der Anzeigepflicht, nochmals intensive Gedanken und versuchen die Abwägung zwischen Pest und Cholera. Geht man auf Risiko und lässt allem seinen Lauf oder meldet man unklare Verhältnisse schriftlich und unterwirft sich damit gänzlich dem amtlichen Wohlwollen?

    Den „goldenen Mittelweg“ gibt es wohl nicht und die Entscheidung ist sehr kompliziert, weil möglicherweise unglaublich folgenreich! Letztendlich kann kein Anwalt oder Berater diese Entscheidung treffen! Der Anwalt kann als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ unmöglich zu „schrägen Methoden“ raten und an Präzedenzfällen mangelt es absolut. Quo vadis?

  • Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Prostitution 2017 - Düsseldorf - Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf beschäftigt sich bereits seit geraumer Zeit intensiv mit dem neuen Prostitutionsgesetz und ich habe in den vergangenen Monaten einige Beratungsgespräche gehabt, bei denen es auch immer wieder um die sogenannten „Wohnungsbordelle“ ging, die nach jahrelanger Duldung nun auf dem Prüfstand stehen! Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben „Hausbesuche“ gemacht und den Betreiberinnen und Betreibern die „neue Rechtslage“, die eigentlich gar nicht neu ist, sondern jetzt nur neu „interpretiert“ wird, unmissverständlich erklärt: in der Stadt Düsseldorf keine Genehmigung bei fehlender baurechtlicher Nutzungserlaubnis, die in NRW ja zwingend zum Betriebskonzept gehört!

    Das Auftreten des Amtes war zwar freundlich, im Ergebnis aber doch ernüchternd. Alle, die gehofft hatten, dass der „Mega-Gau“ ausbleibt, wurden enttäuscht, wobei man aber von Seiten der Stadt gerne auf „Zwangsmaßnahmen“ verzichten möchte und daher die Betreiberinnen und Betreiber von „illegalen Betrieben“ geraten hat, die „Gewerbe“ zeitnah aufzugeben oder neue genehmigungsfähige Objekte zu suchen. Welchen Zeitrahmen es hier genau gibt, wurde nicht verkündet und ob Rechtsmittel greifen könnten, falls es doch zu Verwaltungsakten kommen sollte, kann man nicht sagen! Hier zählt jeweils der Einzelfall und dieser bedarf dann, wenn es „brennt“ unbedingt der anwaltlichen Prüfung!

    Fest steht jedenfalls, dass Düsseldorf „klare Kante zeigt“ und von dieser sicher unpopulären Entscheidung nicht gerade wenige „Wohnungs-Betriebe“ betroffen sein dürften. Die so gern angeführte „einfache Wohnungsprostitution“, wo sich eine mit Wohnsitz angemeldete Sexworkerin in der eigenen Wohnung „etwas dazu verdient“, steht übrigens in der Landeshauptstadt nicht auf dem Prüfstand. Ich habe von Fällen gehört, wo das Ordnungsamt fast fürsorglich ein „Downgrade“ empfahl, um eben nicht zur genehmigungspflichtigen „Prostitutionsstätte“ zu werden.

    Schon jetzt ist erkennbar, dass sich das „erotische Düsseldorf“ in den kommenden Monaten einschneidend verändern wird: nach Sperrgebiet am Hauptbahnhof, Schließung der bekannten Wollersheim-Bordelle in der Rethelstraße, geht es nun den vielen gemütlichen wie gewerblichen „Hostessen-Wohnungen“ an den Kragen und auch so manche „Asia-Massage“ wird es wohl bald nicht mehr geben, wenn das Amt, wie es nun aussieht, etwas genauer hinschaut. Ich selbst habe, als Kenner der Düsseldorfer Szene, schon festgestellt, dass einige asiatische Klingeln in Derendorf nicht mehr läuten und dass eine Reihe von Annoncen aus den bekannten Erotikforen gänzlich verschwunden sind!

    Sicher kein Zufall, sondern der „erfolgreichen“ Arbeit des örtlichen Ordnungsamtes zu verdanken, ein Amt, dass man absolut nicht unterschätzen sollte!