Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance
Prostitution 2017 – Howard´s Buch bei Amazon – Platz 39: Mafia und Organisiertes Verbrechen!
Beitragsdatum: 12. Februar 2017 – Autor: Howard Chance (Publizist)
Schon ziemlich unglaublich, was man bei internen Recherchen manchmal so feststellt: ich beobachte meine Buchverkäufe bei Amazon & CO. eher beiläufig, wenn zwischendurch einmal Zeit ist oder eine Quartalsabrechnung ansteht. So machte ich es eben und entdeckte bei der thematischen Amazon-Einordnung, auf die ich natürlich überhaupt keinen Einfluss habe, einen eher humoresken Aspekt:
Howard Chance: Das Prostitutionsgesetz 2017 – Todesstoß für das Rotlichtgewerbe – Verkaufsrang 39 in der Rubrik „Mafia und Organisiertes Verbrechen“ – Ungla
Huch, der zuständige Redakteur hat Humor oder aber die Intention meines Buches komplett falsch verstanden. Die Einordnung in „Deutsche Politik“ ist ja recht schmeichelhaft, aber mit dem organisierten Verbrechen habe ich und hat mein Buch nun so gar nichts zu tun! Was sollen denn da Leute denken? Und ob das ein Anreiz ist, eine Fachpublikation zu erwerben?
Ich werde jedenfalls in den nächsten Tagen mal nachfragen, warum man mich überhaupt unter „Kriminalität“ gelistet hat oder ob dies eine jener neuen intelligenten Software-Applikationen erledigt hat, die vielleicht nach Stichworten im digitalen Text gesucht hat? Oder ist möglicherweise sogar Donald Trump daran schuld?
Sollte die geschätzte Kundin oder der geschätzte Kunde da nicht besser direkt beim Verlag bestellen, wo es solch hirnrissige Einordnungen ganz sicher nicht gibt?
Prostitution 2017 – Baurecht, Prostitutionsstätten, Vergnügungsstätten und Co.
Al Capone, der berühmte amerikanische Gangsterboss, der in 1920er und 1930er Jahren eine ganze Epoche prägte, wurde nicht wegen Mord und Totschlag zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, sondern wegen nachgewiesener Steuerhinterziehung, was im Vergleich zu den Delikten gegen das Leben ja viel weniger „kapital“ klingt. Steuerhinterziehung konnte man Capone halt beweisen und die anderen viel schlimmeren Dinge eben nicht! That´s life!
Warum steige ich mit dieser interessanten Wahrheit in diesen Artikel ein? Nein, nicht weil man Al Capone mit Prostitution in Verbindung brachte! Mir geht es um besondere Züge des Rechts, wo man mit durch „Stellvertreter-Strategien“ ein Ziel über Umwege erreichen kann, wenn der gerade Weg durch die Mitte eben nicht erfolgsversprechend erscheint. An dieser Stelle sind wir mal wieder beim Baurecht, dem im Bezug auf das Thema Prostitution und deren Ausübung eine maßgebliche Bedeutung zukommt, die viele in der Branche gerne übersehen, warum auch immer.
Wenn man sich „prostituieren“ möchte, benötigt man dazu in der Regel Räume, wo man dies tun kann, es sei denn man entscheidet sich für den Straßenstrich, wo die Dienstleistung dann im Auto oder im Gebüsch vollzogen wird. Wenn eine Dame vom Strich aber schon eine „Steige“ benutzt, befindet sie sich schon im Baurecht, was ihr persönlich vermutlich egal ist,
den dortigen Besitzer aber schon interessieren sollte.
Welche Räume / Gebäude etc. sind den nun in welchen bauplanungsrechtlich definierten „Gebieten“ für die Prostitution überhaupt verwendbar und welche Einschränkungen gibt es?
Das Thema taugt in seinem Umfang für eine juristische Staats- oder Doktorarbeit und daher bitte ich um Verständnis, dass ich im Rahmen dieses Blogs nur die fundamentalen Grundsätze vorstelle und nicht in alle denkbaren Varianten einsteige, die im Einzelfall durchaus vorliegen oder entstehen können. Auch wenn die meisten baurechtlichen Bestimmungen schon seit Jahrzehnten gelten, gibt es doch immer wieder Urteile der zuständigen Verwaltungsgerichte, die Dinge neu definieren oder unterschiedliche Auslegungen zulassen.
Hinzu kommt, dass es flächendeckend Duldungen gibt, wo man aufgrund von politischen Vorgaben oft über Jahrzehnte die Augen verschlossen hat, was man in vielen Fällen schon als Rechtsbeugung bezeichnen kann. Ich berichtete in diesem Zusammenhang unlängst über das Eroscenter in Krefeld, wo geltendes Recht offensichtlich vorsätzlich missachtet wurde und wo es, aus welchen Gründen auch immer, in den 1990er Jahren zu einem „Gentlemen-Agreement“ zwischen Stadt und Betreiber kam, mit dessen Folgen sich die Politik nun wieder auseinandersetzen muss.
Der Optimist mag nun denken, dass die Duldung einen fortlaufenden Rechtsanspruch begründet und das man sich schon irgendwie mit Behörde und Stadt einigen kann.
Dabei ist „kann“ sicher schon das richtige Wort, aber dadurch entsteht natürlich alles andere als Rechtssicherheit! Denn wenn eine Behörde durch eigene oberflächliche Bewertung oder durch politische Anweisung, die durchaus fragwürdig erscheinen kann (siehe die Akte Donald Trump momentan), die 5 zur geraden Zahl erklärt und eben von der Norm abweicht, können Beschwerden von Bürgern und Mitbewerbern durchaus dazu führen, dass eine Behörde gezwungen wird, alte Entscheidungen zu überprüfen und zu begründen.
Einer Klage vor einem Verwaltungsgericht werden solche wohlwollenden Duldungen kaum standhalten, da der Begriff ja schon für sich selbst spricht: eine Duldung setzt eine Entscheidung über einen Umstand zeitlich aus, wobei die rechtliche Bewertung aber eigentlich eindeutig ist. Man duldet etwas, was eigentlich untersagt ist! Daraus resultiert ein Lehrsatz, der auch für den Bereich der Prostitution sehr bedeutsam ist:
Die Duldung einer formell und materiellen illegalen baulichen Anlage kann nie zu einem Bestandsschutz führen!
Weil es doch immer so war, wird es immer so bleiben: eine Milchmädchenrechnung ohne rechtlichen Bestand. Wenn man dabei an die demnächst notwendige Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte denkt, bei der es sich ja in jedem Fall um eine bauliche Anlage handelt, stellt man schnell fest, dass die Bauämter in die Prüfung integriert sind und ähnlich wie bei einer Gaststätten-Konzession ihren fachspezifischen Segen geben müssen. Selbst wenn die persönliche Zuverlässigkeit kein Problem ist und das eingereichte Konzept absolut gesetzeskonform ist, sind die baurechtlichen Belange nicht zu unterschätzen, weil hier nur mit „Ja“ oder „Nein“ entschieden werden kann: zulässig oder eben nicht zulässig nach baurechtlicher Betrachtung. Was bedeute dies nun für die Praxis?
Einige Rechtsgrundsätze zur baurechtlichen Zulassung und Genehmigung von Prostitutionsstätten
1. Reine und allgemeine Wohngebiete
In „reinen“ und „allgemeinen“ Wohngebieten sind Prostitutionsstätten generell nicht zulässig!
Punkt! Ja, wobei es natürlich einen wichtigen Unterschied zwischen „Prostitution“ und dem „Betreiben einer Prostitutionsstätte“ gibt: wenn ich in der Wohnung, wo ich meinen Wohnsitz habe, alleine „auch“ der Prostitution nachgehe, macht der Staat im neuen Prostitutionsgesetz ja Zugeständnisse: hier befinden wir uns im Bereich erlaubt und verboten, was ja eigentlich paradox klingt! Prostitution der eigenen Person stellt kein Gewerbe dar und ich muss weder ein Gewerbe anmelden, noch eine Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte beantragen. So sagt es das neue Prostitutionsgesetz und so sieht es die Gewerbeordnung.
Baurechtlich ist aber vom Grundsatz her jede Form der Prostitution in den genannten Gebieten verboten! Also sind Konflikte denkbar, wenn auch nicht unbedingt wahrscheinlich, da es durch nicht notwendige Antragstellung auch keinen amtlichen Entscheidungsprozess gibt, bei dem ein Amt zwangsläufig auf die „Zweckentfremdung“ kommen würde. Dennoch können Beschwerden aus der Nachbarschaft oder störende Vorfälle das Amt unter Umständen auf den Plan rufen! – Die üblichen „Huren-WGs“ können in reinen und allgemeinen Wohngebieten aber kaum mit „Gnade“ rechnen, da hier eben automatisch Prostituionsstätten entstehen und damit der amtliche Prüfungsprozess von selbst beginnt!
2. Kerngebiete
In „Kerngebieten“ (Innenstadtbereiche mit Handelsbetrieben, Gastronomie und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung sowie Wohnungen) sind grundsätzlich alle Formen der Prostitution zulässig, wenn es keine Sperrgebietsverordnungen gibt oder wenn durch mangelnde Einwohnerzahl Prostitution generell ausgeschlossen ist. Zudem stellt sich in Kerngebieten die Frage, ob dieses eher zum Wohnen oder für Gewerbebetriebe genutzt wird, woraus sich für die Beurteilung wieder Unterschiede ergeben: bei klarem Schwerpunkt auf Wohnen ist ausschließlich Wohnungsprostitution zulässig, dafür aber keine Bordelle und bordellartige Betriebe. Beim Schwerpunkt auf Gewerbe im Gebiet sind hingegen alle Prostitutionsformen denkbar und genehmigungsfähig!
3. Mischgebiete
In „Mischgebieten“ (baurechtliche Bezeichnung für Gebiete, in denen Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt existieren) ist Wohnungsprostitution möglich, Bordelle und bordellartige Betriebe aber vom Grundsatz her nicht, wobei es hier bei der Bewertung immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, da z.B. ein Erotik-Massagestudio genehmigungsfähig ist, auch wenn die Abgrenzung zum bordellartigen Betrieb nur minimal ist. Durch das neue Gesetz kann das bestehende Massagestudio, wenn dort sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, ordnungsrechtlich zur Prostitutionsstätte werden und da stellt sich dann die Frage, ob das Bauamt hier in Folge eine veränderte Nutzung erkennt oder aber alles so lässt, wie es ist!
4. Gewerbegebiete
In „Gewerbegebieten“ sind Bordelle und bordellartige Betriebe allgemein zulässig, wenn in den Betrieben keine Sexarbeiterinnen wohnen! Dies hat der Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2012 entschieden. Vormals waren solche Betriebe nur „ausnahmsweise“ erlaubt, was eben dann von der Behörde oder politisch entschieden wurde. Das Urteil von 2012 bestätigt den eindeutigen Anspruch auf eine entsprechende Genehmigung! Wohnungsprostitution scheidet in Gewerbegebieten aus, da es in Gewerbegebieten keinen definierten Wohnraum geben kann!
5. Industriegebiete
Auch in „Industriegebieten“ sind Bordelle und bordellartige Betriebe zulässig, wenn die Zweckbestimmung des Gebietes denn dadurch noch gewahrt bleibt! Eine mehr als schwammige Definition, die wiederum Spielräume für Politik und Behörden bietet. Wohnraum gibt es ja in Industriegebieten nicht, wodurch Wohnungsprostitution natürlich in logischer Schlußfolgerung ausscheidet!
Soweit alles klar? Oder riecht ihre persönliche Flinte jetzt schon gewaltig nach Korn?
Denn: keine Regel ohne Ausnahme und kein Fall ohne Sonderfall! So ist es nun mal im deutschen Recht und deswegen sind Beurteilungen auch richtig schwierig! Weiter geht es mit einem durchaus bedeutsamen Sonderfall:
Die Bedeutung der „Vergnügungsstätte“ im deutschen Baurecht und die Folgen für die Prostitution
Logisch, pimpern ist schon ein Vergnügen, sowohl privat wie auch gewerblich, wobei es im ersteren Fall eher beidseitig und im zweiteren eher einseitig erscheint. Aber darum geht es nicht, denn natürlich ist eine Vergnügungsstätte amtlich korrekt definiert:
Spielkasinos, Spielhallen, Diskotheken, Barbetriebe, Tanzlokale, Varietés, Striptease-Lokale, Sex-Kinos, Peepshows und Swinger-Lokalitäten sind (neben weiteren Unterformen) als Vergnügungsstätten definiert.
Solche definierten Vergnügungsstätten sind in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie in Industriegebieten nicht zulässig! In Gewerbegebieten sind sie ausnahmsweise zulässig, wenn es dafür eine erkennbare Notwendigkeit gibt. Was auch immer das wieder sein mag?
Bis vor einigen Jahren betrachtete man auch Bordelle und bordellartige Betriebe gerne als „Vergnügungsstätten“ und dies dann mit der Folge, dass man solchen Betrieben in Gewerbegebieten die Nutzung untersagen wollte! Kam ein Verwaltungsgericht noch in 2009 zu dem Ergebnis, dass Bordelle und bordellartige Betriebe Vergnügungsstätten sein können,
stellt der Bundesverwaltungsgerichtshof als oberste Instanz in 2015 folgendes fest:
„Bordelle oder bordellähnliche Betriebe sind als in der sozialen und ökonomischen Realität vorkommende Nutzungen eine Unterart der „Gewerbebetriebe aller Art“ im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO.“
Noch immer ist diese Botschaft nicht bei allen Bauämtern angekommen und so werden zum Teil völlig falsche Auskünfte gegeben, die nicht hilfreich sind und bei den Fragestellern viele schlaflose Nächte auslösen.
Kurse an der Volkshochschule gibt es zu diesen Themen natürlich nicht und einen amtlichen Leitfaden habe ich bislang auch noch nicht entdeckt und so fühlt sich die ganze Sache doch schon ein wenig bedrohlich an, weil der Laie die Unterschiede zwischen den baurechtlichen Gebieten nur schwer erfassen kann und weil es neben den exemplarisch angeführten Bereichen weitere „Zonen“ wie „Aussenbereich“, Flächen mit „besonderer Widmung“ und Bereiche „ohne Definition“ gibt, bei denen kein verbindlicher Bebauungsplan existiert!
Wenn ich also den aktuellen und den zukünftigen „Status“ meiner „Stätte“ erfahren will, kostet das schon einige Mühe und einen Besuch auf dem Bauamt würde ich in dieser Phase auch nicht unbedingt empfehlen, weil eine Anfrage sehr schnell die „schlafenden Hunde“ wecken kann, die dann womöglich schnell aktiv werden und schon Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes handeln, was ja jederzeit möglich ist, da das Baurecht gilt und auch nach dem Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes in gleicher Form weiter „wirkt“!
Da sind wir jetzt abschliessend wieder bei „Al Capone“, dem alten Lümmel: wer „nur“ im neuen Prostitutionsgesetz blättert, die oder der übersieht vielleicht, dass eine der größten Gefahren nicht im neuen, sondern in einem alten Gesetz lauert. Dazu will ich jetzt nicht noch schlaumeierisch eine Einführung in deutsche Gesetzessystematik geben, ich möchte aber mahnend darauf hinweisen, dass man in baulicher Hinsicht sehr viel weniger Konzeptanpassungen vornehmen kann, als dies bei betrieblichen Abläufen der Fall ist!
Wenn ich meinen Flatrate-Club in einen normalen Bordellbetrieb umwandle, genüge ich wahrscheinlich und hoffentlich dem neuen Gesetz; aber an der generellen Nutzung der Fläche ändere ich damit ja nichts, da man ein Haus ja nicht auf dem Anhänger in ein anderes Gebiet fahren kann. Dem Bauamt sind Betriebskonzepte völlig wurscht! Die dortigen Mitarbeiter wenden lediglich die Baugesetze und ihre Verordnungen an und entscheiden völlig unemotional über zulässig oder nicht zulässig!
Wie wäre es mit Selbstbedienung … Herr Müller macht das schon!
Dazu fällt mir dann noch eine Anekdote ein, die ich neulich bei einem Geschäftstermin selbst erlebt habe: im Rahmen einer anstehenden Nutzungsuntersagung, hatte das Amt zum Einreichen einer Nutzungsänderung aufgefordert. Da der Betreiber eben überhaupt keine Ahnung hatte, was als Nutzung einzutragen sei, forderte er das Amt auf doch einfach das einzutragen, was passen könnte! Blanko-Unterschrift und Herr Müller vom Amt macht es für mich passend? In Timbuktu mag das gehen, bei deutschen Behörden löst das aber ganz sicher blankes Entsetzen aus!
Quintessenz: Bestelle Dein Haus, prüfe Dein Verlangen und informiere Dich!
Wenn man baurechtliche oder sonstige Zweifel hat, sollte man jetzt nicht mehr lange warten, sondern das Heft des Handelns unbedingt in der Hand behalten! 4 1/2 Monate Zeit bleiben ja noch und wenn man zusätzlich die Übergangsfristen nutzen kann, kommt man nicht in unnötige Hektik. Wenn früh genug klar ist, dass ich durch´s Raster fallen werde, kann ich noch nach einer Ersatzlocation suchen, um meine Existenz weiter zu sichern. Wenn ich warte, bis mir das Amt absehbar auf´s marode Dach steigen wird, bin ich einfach blöd, denn dann nehmen die Entwicklungen ihren Lauf und ich stehe am Ende ganz doof da. Dass muss nicht sein, aber es gibt in der Branche durchaus Leute mit absoluter Beratungsresistenz, denen einfach nicht zu helfen ist!
Wer Hilfe braucht, kann sich jederzeit gerne bei mir melden! Ich werde von Tag zu Tag schlauer, lerne in der Praxis und entdecke immer neue Aspekte, die ein ständiges Umdenken erfordern. Denken Sie mit? Das würde mich freuen, denn auf dem durchaus steinigen Weg liegen auch viele neue Chancen! Glück auf!
Prostitution 2017 – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Unerlaubte Prostitution!
Deutsche Gerichte verstehen bei unerlaubter Prostitution keinen Spaß, wie eine 50-jährige Sexworkerin jetzt feststellen musste. Sie war ihrer Tätigkeit in einem ländlichen Gebiet Bayerns nachgegangen, wo Prostitution in Orten mit weniger als 30.000 Einwohnern gesetzlich verboten ist! 3 Monate ohne Bewährung war das Resultat, wobei eine Bewährung durch vorhandene Vorstrafen nicht gewährt werden konnte! Ein recht tragischer Einzelfall, der sicher nicht zum Exempel taugt, aber eben deutlich macht, dass die Regulierung des Prostitutionsgewerbes bereits begonnen hat!
Der leichte liberale Umgang mit Damen an öffentlichen Laternen, Sexarbeit in Räumen, die mutwillig zweckentfremdet werden und ähnliche Dinge, haben jetzt und vor allem in Zukunft ein relativ hohes Gefahrenpotential: erlaubt ist eben nicht, was gefällt, sondern erlaubt ist, was gesetzlich zulässig ist. Wenn ich in einer Berliner Nähstube (so steht es im amtlichen Nutzungsplan) mein Lotterbett aufstelle oder in einem stillgelegten Blumenladen einen Partytreff errichte, sollte ich mich nicht wundern, wenn bei einer amtlichen Kontrolle statt mahnendem Zeigefinger eine Ordnungsverfügung erhoben wird, die meinem Geschäft den Garaus bereitet. Die Ämter können ja nicht anders, wenn schwerwiegende Missstände vorliegen oder die öffentliche Ordnung massiv gefährdet ist.
Wenn ich dann, wie gerade gestern, in einem Telefonat höre, dass ausländische Mitbürgerinnen dazu animiert werden, Pauschalclubs zu übernehmen, deren Betrieb ab Mitte des Jahres mehr als problematisch werden wird, und man den neuen Inhaberinnen dabei aktuelle gesetzliche Gefahren bewusst verschweigt, weiß ich doch, wo die Reise hingeht: Risikovermeidung und persönliche Schadensbegrenzung, in dem man gefährdete Objekte noch schnell vor Toresschluss an die unwissende Frau bringt! Abstandszahlung natürlich inklusive! Ein bisschen Kasse machen kann nur nutzen und danach eben die Sintflut!
Wer nun denkt, dass sich das neue Gesetz inzwischen in der gesamten Branche herumgesprochen hat, der irrt gewaltig! Immer wieder sehe ich ganz erstaunte Gesichter, wenn ich bei Exkursionen nachfrage. Nie gehört, gehört und vergessen! Auch wenn man wahrgenommen hat, das ein neues Gesetz kurz vor der Einführung steht, ist dies für viele dennoch kein Grund, sich die Inhalte einmal anzusehen. Wird schon nichts wirklich wichtiges drinstehen! Und wenn, sind die Behörden doch verpflichtet, mich darauf hinzuweisen!
Leider tun die Behörden dies bislang aber nicht, denn ich habe noch nirgendwo Infobroschüren zum neuen Prostitutionsgesetz gesehen, die eventuell auch fremdsprachlich informieren sollten, weil in der Sexarbeit ja der Anteil von Migrantinnen sehr hoch ist. Da die neuen Regeln nun einmal sehr einschneidend sind, wäre eine frühzeitige Informationskampagne notwendig, damit sich die Sexworker auf die neuen Regeln einstellen könnten. In HIV-Prävention und diesbezügliche Infokampagnen fließen nach wie vor erhebliche staatliche Gelder, Prostitutionsinformation ist scheinbar nicht vorgesehen oder kommt dann womöglich zu einem Zeitpunkt, wo das Kind schon im Brunnen liegt.
Was machen wir? Was mache ich? Fahren wir demnächst mit einem bunten Infomobil von Bordell zu Bordell und verteilen bunte Flyer oder warten wir ab, bis örtliche Gesundheitsbehörden und Ordnungshüter mit Material am Start sind? Fragen wir bei den möglichen indirekten Nutznießern der neuen Gesetzgebung nach und bitten dabei namhafte Kondom-Hersteller um Unterstützung? Oder lassen wir die Dinge einfach laufen und hegen ganz simpel die Hoffnung, dass sich Umstände irgendwie von selbst regeln?
Die Karte der „Unwissenheit“ können ab Mitte des Jahres weder Sexworker noch Bordellbetreiber ziehen. Zwar wird man den Mädels noch mit Zugeständnissen begegnen und sicher nicht alles sofort bestrafen, aber zumindest von den Betreibern erwartet man, dass sie sich mit den Rahmenbedingungen selbst auseinandersetzen, ohne dass Hinweise darauf erfolgen müssen. Da ist es gut, dass dies alle täglich die Presse verfolgen und sich stetig umfassend informieren! Wenn sie denn überhaupt das finden, was sie suchen. Denn: amtliche Information ist flächendeckend nicht verfügbar und wenn man bei Ämtern nachfragt, zucken oft nur die Schultern!
Zucken wir mit oder sorgen wir dafür, dass endlich etwas mehr Bewegung in die Sache kommt?
Prostitution 2017 – Eros-Center-Alarm in Krefeld – Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!
Die Einschläge kommen näher! – Ausgelöst durch das neue deutsche Prostitutionsgesetz und die Erstellung eines neuen städtischen Vergnügungsstättenkonzept, kam es in einer Ratssitzung in Krefeld (NRW) zu einer handfesten Überraschung: Das große Eros-Center in der Mevissenstrasse, ein Unternehmen der bekannten Schütz-Gruppe Frankfurt/Main, die u.a. auch das Crazy Sexy im Frankfurter Bahnhofsviertel betreibt, betreibt nach vorliegenden amtlichen Unterlagen seit den 1990-er Jahren scheinbar keinen Bordellbetrieb, sondern ein „Wohnheim“ als „Hotel Garni“. Vergnügungssteuer, die in besonderer Form in Krefeld als „Sexsteuer“ generell zu zahlen ist, wird für das „Crazy Sexy“ interessanterweise nicht erhoben! Ja, weil es ja eben kein Bordellbetrieb ist, sondern eben ein Hotel?
Die Ratsmitglieder waren jedenfalls sehr verwundert und wollten Auskünfte vom zuständigen Ordnungsamt, auf welche Art und Weise ein solches „Agreement“ zustande gekommen sein könnte. Ein Blick fast 30 Jahre zurück, wo die damals beteiligten Parteien wohl nicht mehr greifbar sind. Offenbar spielte hier der sogenannte „politische Wille“ eine Rolle, ein Wille, der scheinbar in der Lage war oder ist, Behörden zu stoppen und dazu zu bringen, Umstände durchzuwinken, die zum Himmel schreien! Blind und taub auf Knopfdruck? Sind wir doch viel mehr unterwandert, als wir es uns vorstellen können?
Nun stellt sich in Krefeld ganz konkret die Frage, wie mit der Vergnügungsstätte umzugehen ist, die auf dem Papier gar keine ist. Wenn man das neue Gesetz eng auslegt, müsste das „Hotel Garni“ im Laufe des Jahres eine Prostitutionsstätten-Erlaubnis beantragen und die Stadt Krefeld müsste dann auch die Bauakten prüfen. Ob es dann ausreicht, nur eine Nutzungsänderung zu beantragen oder ob der Betrieb womöglich durch die neue Gesetzgebung in seiner Existenz bedroht ist, kann man nur schwer abschätzen.
Das hängt dann auch wieder vom schon erwähnten „politischen Willen“ ab, den man im zurückliegenden Fall auch gut mit „Rechtsbeugung“ gleichsetzen könnte. Aufarbeitung tut Not und ich bin mir sicher, dass es solch merkwürdige Umstände an vielen Orten der Republik geben wird. Das war scheinbar früher ganz normal und ich will da Korruption weder ausschließen, noch behaupten!
Alle Infos zum Krefelder Eros-Wunder finden Sie im Artikel von RP-Online unter:
Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!
Fälle aus dem Leben! Möglicherweise eine interessante neue Rubrik, die möglicherweise Denkprozesse in Gang setzen kann, weil es nun mal Sachen gibt, auf die man nicht zwangsläufig kommt. Wie im vorliegenden Fall, auf den ich in einem persönlichen Gespräch aufmerksam gemacht wurde:
Silke (25), der Name wurde von mir natürlich geändert, ist eine junge alleinerziehende Mutter, die mit ihren zwei Kindern (4 und 2 Jahre alt) in Berlin lebt und in ihrer Privatwohnung dann und wann gewerblichen Herrenbesuch empfängt. Die Kinder sind tagsüber in einer Kindergrippe untergebracht, Silke hat einen Teilzeitjob bei einem Lebensmitteldiscounter, wo die Bezahlung aber dürftig ist.
Vom Kindergeld bleibt nichts übrig und da sind die regelmäßigen Besuche von Egon und Erwin, die sich nach äußerst erotischer Massage mit einigen zusätzlichen „Bonbons“ sehnen, für Silke ein probates Mittel, um ein wenig mehr Geld in der Tasche zu haben.
Zwischen 5 und 10 Termine finden monatlich statt, wobei zwischen 500 und 1.000 Euro im Monat zusätzlich in der Familienkasse landen. Ja, ein Taschengeld, wovon der Staat ja nun nichts wissen muss. Mit einigen kostenlosen Anzeigen in Internet-Anzeigenmärkten bekommt Silke genug Anfragen. Sie versucht alte Besucher als Stammgäste zu halten und den Kundenkreis immer ein wenig auszubauen. Nicht zuviel, nicht zu wenig, so die Devise!
Die Massagetermine, bei denen neben Handentspannung durchaus auch mal französische Varianten oder Vereinigungen praktiziert werden, finden vornehmlich vormittags statt, wenn die Kinder in Verwahrung sind. Im Wohnzimmer gibt es eine mobile Massagebank, die schnell aufgeklappt und damit betriebsbereit ist. Manchmal lassen sich aber abendliche Termine nicht vermeiden, weil es eben Kunden gibt, die nur abends können. Dann müssen die Kinder eben mit fadenscheinigen Gründen bei der Oma im anderen Stadtbezirk geparkt werden, wenn es eben möglich ist.
Oder, und hier kommen wir zum problematischen Teil der Geschichte, die Kinder bleiben im Kinderzimmer und die Wohnzimmer-Tür wird für ein gutes Stündchen abgeschlossen! Zwar nur im absoluten Ausnahmefall, aber wenn mal alle Stricke reißen und gleichzeitig ein akuter Geldbedarf besteht, ist die junge Mutter zum möglicherweise verhängnisvollen Kompromiss bereit!
In einem großen Wohnblock fallen gelegentlich erscheinende Herren nicht wirklich auf und in einer Privatwohnung ist Prostitution ja irgendwie erlaubt. Und das Finanzamt wird in der Großstadt keine Zeit haben, solchen „Bagatellen“ nachzugehen!
So ist Silkes Betrachtungsweise und der Logik kann man sich durchaus anschließen, wenn da eben nicht die Kinder wären, um deren Wohl sich auch das Berliner Jugendamt sorgt! Alle 2 Monate kommt bei Silke nämlich eine Sozialarbeiterin vorbei, die im Rahmen einer gewünschten Familienhilfe tätig ist und so eben dann und wann zum Gespräch vor Ort erscheint. Eine gute Sache, wenn man eben nichts zu verbergen hat und wenn es keinen ehemaligen Lebensgefährten gäbe, der mit einer umfangreichen Missgunst gesegnet ist!
Denn eins ist klar: würde die Sozialarbeiterin von der häuslichen Prostitution erfahren oder der Exmann durch Zufall einschlägige Annoncen entdecken und diese melden, hätte Silke ein sehr ernstes Problem: das Kindeswohl würde von amtlicher Seite als „sehr gefährdet“ eingestuft werden und das könnte nicht nur der dann womöglich zuständige Vormundschafts- oder Familienrichter so sehen, sondern auch jede und jeder andere, der eine gewisse Vernunft im Schädel hat.
Ein lustvoll stöhnender Gast, der von Mutti im Wohnzimmer verwöhnt wird, passt so gar nicht zu den kleinen schutzbefohlenen Mitbürgern, die im Kinderzimmer im Hello-Kitty-Buch malen, Sponge-Bob schauen und durch die Milchglasscheibe ganz nebenbei einen nackten Onkel sehen, der sich zu Reinigungszwecken ins Familien-Badezimmer bewegt.
Silkes Frage, ob sie durch die Registrierung als Sexworkerin demnächst automatisch Probleme mit dem Jugendamt bekommen kann, konnte und wollte ich nicht schlüssig beantworten, da ich momentan nicht weiß, ob die Ordnungsämter bei der Registrierung die persönlichen Lebensumstände prüfen und bei Hinweisen auf erotische „Heimarbeit“ kurz mal ins Melderegister schauen. Das ist gut denkbar, weil die EDV das eben hergibt und sich zudem das Jugendamt oft im gleichen Haus befindet! Ein Verdachtsmoment ist so schnell kommuniziert!
Aber im vorliegenden Fall haben wir es in allererster Linie mit einem eher ethischen Problem zu tun, da man eine solche Arbeitsweise eben nicht begrüssen kann!
Ein bisschen flexibel sind wir ja alle, aber Kleinkinder mit Prostitution zu konfrontieren, ist eben ein Unding und einfach ein beschissenes Geschäftsprinzip (Entschuldigung für die harten Worte, aber das bringt es eben unmissverständlich zum Ausdruck!) So lag es mir auch völlig fern, konkrete Tricks zu empfehlen, da mir die ganze Sache einfach zuwider war.
Die junge Mutter führt nichts Böses im Schilde, hat aber irgendwie den Überblick verloren! Der Zweck heiligt hier sicher nicht die Mittel und ich gehe davon aus, dass es eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen gibt, bei deren Kenntnis der Normalbürger mit Schwung vom Stuhl fallen würde. Es ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass es einem Massage-Besucher auch merkwürdig auffällt und er nach seinem Besuch eine anonyme Meldung an die Ordnungsbehörden verschickt, bei denen dann die Alarm-Glocke schrillt!
Es wird übrigens auch nicht besser, wenn die Kinder keine Kinder mehr sind, sondern als jugendliche Heranwachsende eingestuft werden, denn ab einem gewissen Alter nimmt man Dinge nicht nur wahr, sondern ist aufgrund der geistigen Reife auch in der Lage Einschätzungen vorzunehmen. Da ist der nette nackte Onkel eben nicht mehr ein wertfreies Objekt zum grinsen, sondern eben der „Freier“, der die Mama für Geld vögelt, was der jugendlichen Seele sicher nicht gut tut und Lebenswege prägen kann!
Sexuelle Heimarbeit unter solch merkwürdigen Umständen wird der Gesetzgeber sicher nicht dulden, sondern mit allen Mitteln zu verhindern wissen! Das Recht auf die „Prostitution“ der eigenen Person in der eigenen Wohnung kann unter solchen Umständen nicht erstritten werden! Wer es versucht, wird grandios scheitern!
Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?
Wenn man einigen „Polizeistaat-Schreiern“ folgt und in jedem Staatsdiener einen potentiellen Gegner sieht, hat man schnell sein persönliches Feindbild entwickelt und kann trefflich schimpfen. Als „Selbstzweck“ mag dies zwar bei allgemeiner Lebens-Tristesse helfen, aber man tut dem Staat und seinen Organen damit auch Unrecht an, denn es dieser existiert ja nicht, um seine Bürgerinnen und Bürger zu knechten. Vielmehr geht es erst einmal darum, dass Gemeinwohl zu ordnen und Dinge eben so zu regeln, dass ein Zusammenleben funktioniert! Wenn jede und jeder machen könnte und würde, was sie oder er will, würde unser System in wenigen Stunden völlig zusammenbrechen und wir würden unwiederbringlich im Chaos versinken.
Ohne Gesetze und ohne Ordnung geht es nicht!
Die staatlichen Organe der Legislative (Bundestag, Bundesrat, Länderparlamente) entwerfen, beraten und beschließen Gesetze; Staatliche Diener als Exekutive (Beamte, Behörden) setzten diese um und überwachen die Einhaltung der Verordnungen und Vorschriften. Gerichte (Judikative) entscheiden, ob alles seine Ordnung hat und ob die Verfassung gewahrt wird. Ein System der Gewaltenteilung, das sich bewährt hat und das uns als Bürger vor Willkür schützt!
Daher kann ich persönlich nicht nachvollziehen, warum man Polizei und Ordnungsämter gerne unter den Generalverdacht stellt, ständig Jagd auf Bürger zu machen und warum grundsätzlich negative Absichten in den Vordergrund gestellt werden. Der Beamte, in welcher Behörde er nun auch arbeiten mag, hat einen klaren gesetzlichen Auftrag und muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, die er auf seinen Tisch bekommt.
Im Fall des neuen Prostitutionsgesetzes ist das nicht anders und hier entsteht gerade eine neue Problemstellung, die man so auch nicht automatisch im Blick hat: bis auf einige wenige „Spezialdezernate“ (Sittenpolizei und Schwerpunkt-Arbeitsgruppen) hat man in den deutschen Amtsstuben bislang wenig Berührung mit „Prostitution“ und die Funktionsweisen des Rotlicht-Milieus hat man nicht wirklich auf dem Schirm. Wie auch? Fälle, wo man in der Vergangenheit ordnungsrechtlich einschreiten musste, kamen nicht so oft vor. Nun sind die deutschen Ordnungsämter ab Juli 2017 in der Pflicht, einzureichende Betriebskonzepte auf Gesetzeskonformität zu prüfen, was einfach ein breites Hintergrundwissen voraussetzt. Wie will man Wucherei ermitteln, wenn einem Handreichungen dazu fehlen und wie will man vorgeschriebene Beratungsgespräche führen, wenn man branchenfremd und unerfahren ist?
Diese Fragen stellt man sich momentan auch auf den Ämtern der Republik! Logo, in Großstädten wie Berlin, Köln, Hamburg, Frankfurt/Main, Stuttgart und München, wo es Rotlichtviertel, umfangreiche Wohnungsprostitution oder sogar Sperrgebietsverordnungen gibt, sind auch amtliche „Rotlicht-Experten“ zu finden, die auch ohne das neue Gesetz bereits seit Jahren vielfältige regulierende Aufgaben im „Gewerbe“ übernehmen.
Aber auf dem sprichwörtlichen „flachen Land“, also in kleineren Städten und ländlichen Kreisen und Gemeinden, wird die Umsetzung des Gesetzes zum großen Problem, weil es eben an ausgewiesenen Experten fehlt und man auf dem „Markt“ auch mal nicht so eben Fachleute akquirieren kann, die zum einen hoheitliche Aufgaben wahrnehmen können und zudem milieuerfahren sind. Planstellen für „Prostitution“ sind hier auch nicht wirklich vorgesehen, weil das nun mal erheblich Geld kosten würde, das ohnehin in schlank gemachten Verwaltungen fehlt!
Vor diesem Hintergrund war es für mich dann auch nicht wirklich überraschend, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen Ordnungsbehörden mein Buch bestellt haben und mich auch per E-Mail kontaktiert haben, um mir für mein Engagement zu danken. Ja, merkwürdig aber wahr: behördenintern gibt es noch keine ausführlichen Leitfäden und da ist man dann froh, wenn man auf dem „freien Markt“ zu Informationen kommt, die einem den Einstieg ins Thema erleichtern.
Boah, Howard, Du kooperierst mit dem Feind? Ist ja ganz übel!
Howard ist für alle da! – Ich kooperiere grundsätzlich mit allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Thema zu tun haben! – Sexworker finden ebenso meinen Rat, wie Bürger in Uniform oder mit Amtsgewalt, die sich informieren möchten und dabei (Überraschung!) sogar auf erweiterten Dialog setzen. Bei Gesprächen mit Bauämtern, die im Kundenauftrag erfolgten, bat man mich auf Amtsseite sogar um Hilfestellung, um Dinge „einvernehmlich“ zu lösen. Da saß dann kein böser Amtsschimmel, sondern ein engagierter Mitarbeiter, der überhaupt keine persönliche Intention hat, die Prostitution in Deutschland abzuschaffen!
Nur sprechenden Leuten kann auch geholfen werden!
Im persönlichen Dialog und im Gespräch kann man viel erreichen und wenn man freundlich fragt, sind Antworten meistens auch nicht negativ gefärbt! Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man mit jedem deutschen Amt ins Gespräch kommen und man wird sehr überrascht sein, dass man dort nicht nur auf Ablehner trifft, sondern sogar brauchbare Tipps erhält, wie man sein Projekt gestalten sollte, um eine Genehmigung zu erhalten.
Die Polizei: Dein Freund und Helfer?
Auch das kann ich durchaus bejahen! Zwar gibt schon einige polizeiliche Würger, die gerne ihre Macht demonstrieren und entsprechend markant auftreten, aber der überwiegende Teil der Polizeibeamten arbeitet völlig anders und korrekt: da wird schon mal ein Auge zugedrückt und statt eines Bußgelds gibt es nur eine mündliche Verwarnung. Im Gegensatz zu den Ordnungshütern in anderen europäischen Staaten, muss man sich vor der deutschen Polizei nicht fürchten, da Eigendynamik unerwünscht ist und der rechtliche Rahmen sehr eng gesteckt ist. Recht und Ordnung gelten nach innen und außen und Willkür ist so kaum möglich. Hier ist das existente Systeme vielen Bürgern eher zu lasch als zu streng und die Beamtinnen und Beamten beklagen sich oft über fehlende Befugnisse, weil der Staat diese eben bewusst nicht erteilt. Im Ergebnis ist es hier auch so, wie im „übrigen Leben“: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!
Mir persönlich gefällt der Begriff vom „Bürger in Uniform“, dessen Image zwar immer angegriffen wird, der aber eben neben seiner Funktion auch ein normaler Bürger ist, der seinen Beitrag zum Gemeinwohl leistet und im Sinne der Rechtsordnung unverzichtbar ist. Er muss möglicherweise Dinge „vollstrecken“, die gar nicht seiner persönlichen Meinung entsprechen und wird dabei schnell zum Buhmann, der für das haften soll, was andere beschlossen und in Gesetzestexte gefasst haben. So geht es auch den Beamten ohne Uniform, die nun eben mit dem neuen Prostitutionsgesetz arbeiten „müssen“ und sich sicher schönere Sachen vorstellen können. Wenn ein Beamter künftig Ablehnungen verschickt, handelt er, wenn er nicht schwerwiegende Irrtümern unterliegt, einfach nur nach dem Gesetz und nicht persönlich, wie es sehr gerne unterstellt wird!
Wenn ich beim Verständnis helfen kann und Menschen in Gedankenaustausch und Dialog bringe, sehe ich mich ganz sicher nicht als „Verräter“ oder „Kolaborateur“, sonder eher als Wegbereiter und -ebner. Ich bin fest davon überzeugt, dass dies der erfolgversprechende Weg ist und vom Gegenteil wird man mich nur schwer überzeugen können!
Land NRW veröffentlicht Umsetzungsdetails: Sexworker-Registrierung kostenfrei!
Stand der Information / Reales Artikel-Datum: 9. Februar 2017 – Autor: Howard Chance
Langsam kommen auch unsere Behörden in Schwung: Deutschland´s größtes Bundesland Nordrhein-Westfalen, da wo Kraft´s Hannelore regiert und wo Jäger´s Ralf mit Schwung für die innere Ordnung sorgt, hat den Entwurfeiner Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem ProstSchG veröffentlicht, der aber inhaltlich nur wenig überraschendes zu bieten hat.
In NRW soll das Gesundheitsministerium als oberste Dienststelle für die Gesundheitsberatung verantwortlich sein; das Wirtschaftsministerium für die Betreiber-Erlaubnis.
Die Sexworker-Registrierung liegt ebenso bei den Ordnungsämtern, wie die Antragsannahme für die Betreiber; Gesundheitsberatung sollen die Gesundheitsämter durchführen.
Wie sollte es auch anders sein? Wer die amtlichen Strukturen kennt, konnte dass auch ohne Verordnung ahnen bzw. wissen. Interessant und neu ist allenfalls, dass die Sexworker-Registrierung (Aktion Huren-Pass) in NRW kostenfrei erfolgen soll, während Betreiber bei der Konzessionierung natürlich zur Kasse gebeten werden sollen, wobei die genauen „Tarife“ noch ermittelt werden müssen.
Ähnliche Erlasse wird es in den kommenden Wochen und Monaten auch in den anderen Bundesländern geben und strukturell wird es da kaum Überraschungen geben: kein Bundesland wird ein „Prostitutionsministerium“ einrichten, man nutzt die vorhandenen Strukturen, die in der Lage sind hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen! – Diese Umstände ergeben sich aus der sogenannten „normalen Logik“ und so kann man die allgemeine Aussage, dass das komplette Gesetz womöglich nicht umgesetzt wird, weil es keine Zuständigkeiten gibt, als kompletten Unsinn bezeichnen!
Das komplette Dokument (Quelle: Landtag NRW) können Sie über nachfolgenden Link öffnen: NRW-Verordnung-PDF
Was ist des Howards liebstes Utensil? Ja, richtig: der Koffer mit den Rollen, der emsig durch die Republik rollt und zu Beginn dieser Woche mit der Deutschen Bahn und dem bekannten Protagonisten nach Leipzig reist, wo die alljährliche JOYclub-Tagung für Clubbetreiber und Veranstalter aus dem gesamten Bundesgebiet ansteht. Über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden erwartet und die Veranstaltung ist inhaltlich und kulinarisch immer ganz großes Kino! Dabei versammeln sich nicht etwa ausgewiesene Rotlicht-Unternehmen, sondern charmante Anbieter aus dem Swinger- und Lifestyle-Bereich, um gemeinsam aktuelle Entwicklungen zu diskutieren.
In diesem Jahr, wird auch das Thema Prostitutionsgesetz am Rande vorkommen, da es ja auch Swingerclubs und Partyveranstalter gibt, die ihre Veranstaltungen mit „käuflicher Lust“ würzen und eben dann und wann erotische Dienstleisterinnen verpflichten. Was momentan noch ganz problemlos funktioniert, wird auch hier ab dem 1. Juli 2017 zum Problem, wenn man nämlich als Veranstalter hierfür unbedingt eine behördliche Erlaubnis benötigt, die im schlimmsten Fall sogar für jede einzelne Veranstaltung separat und mit 4 Wochen Vorlauf zu beantragen ist! Damit will der Gesetzgeber den Betroffenen wirklich jeden Spaß rauben und durch die Fülle der Bürokratie so richtig abschrecken!
Einige Kollegen haben mich schon vor längerem kontaktiert und um Hilfe gebeten, da ich ja selbst Jahrzehnte aktiv im Swingerbereich tätig war und ich somit die nun aufkommenden Problemstellungen sehr genau einordnen kann. Absolut unlustig, was da kommt! Doch es geht nicht ums allgemeine Jammern und um die Feststellung, wie böse die Welt nun einmal ist: es geht um Lösungsansätze und Vorbereitung, die bekanntlich noch nie geschadet hat.
So wird neben der garantierten „Kurzweill“ und der Auffrischung alter lieber Kontakt, auch in Leipzig wieder Arbeit auf mich warten. Aus diesem Grund habe ich auch gleich drei Arbeitstage in Leipzig eingeplant, bevor es dann Ende der Woche zurück ins Büro geht, wo der Schreibtisch auch schon wieder wackelt. Ich bin zwar rein optisch nicht das emsige Bienchen, habe aber, was die Arbeit anbelangt, durchaus solche Eigenschaften. Wenn es drängt und pressiert gebe ich Gas und je schwieriger die Aufgabe wird, desto mehr Kreativität entwickle ich. Und das ganz ohne Red Bull!
So, der Kaffee wurde gekippt, das Hemd ist gebügelt. Nun geht es gleich los in die geschichtsträchtige Stadt, wo die Leute diesen schönen Dialekt sprechen und wo ich im vorletzten Jahr bei einer nächtlichen Exkursion Gregor Gysi in der Mephisto-Bar traf. Ob der Gute heute nacht wieder dort anzutreffen ist? Operation „Auerbach´s Keller“ … Los geht´s!
Und wenn sich dann so ganz zufällig wieder eine nächtliche „Rotlicht-Exkursion“ ergibt, werde ich natürlich darüber in den kommenden Tagen gerne wieder berichten! Ich wünsche allen eine angenehme Woche und freue mich, einige meiner Blogleser(innen) heute abend im Club Palermo zu treffen, wo der Kölner „Peitschen-Peter“ heute zu „Unger uns“ geladen hat!
Die Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter leisten in Deutschland seit Jahren eine sehr wichtige Arbeit und sind gerade in der aktuellen Diskussion um das neue deutsche Prostitutionsgesetz gefragter denn je. 22 dieser Beratungsstellen (wenn ich richtig gezählt habe) haben sich unter „bufas“ gemeinschaftlich organisiert und bündeln so Interessen, Meinungen und Fachwissen. Bundesweit existiert so ein seriöses Netzwerk, das wichtige und notwendige Beratungsleistungen erbringt und nun auch konstruktive Ansätze für die Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis entwickelt hat.
Ganz sicher „schmeckt“ den Bufas-Mitgliedsorganen das neue Gesetz überhaupt nicht, weil es für viele Sexworker(innen) in Deutschland einfach große Probleme verursacht und auch mühsam erarbeitete Existenzen bedroht, aber man hat die unbedingte Notwendigkeit erkannt, sich auf die Anforderungen des neuen Gesetzes vorzubereiten und dabei auch den Dialog mit den Behörden zu suchen, die Mitte des Jahres aktiv werden müssen, weil sie als „Staatsdiener“ gar keine andere Möglichkeit haben! Ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter daran wohl wirklich Spaß haben? Ich denke: eher nicht!
Einen politisch klar formulierten Willen kann man einfach nicht ignorieren und eine verabschiedetes Gesetz ist nun einmal das Ergebnis eines demokratischen Prozesses, bei dem Volksvertreter eine weitreichende Entscheidung getroffen haben, die man nicht als Versehen oder Willkür werten kann, wie es einige „Berufs-Anarchisten“ auf ihre bunten Fahnen geschrieben haben. Wir brauchen aber keine Revolution und keine Aufhebung der staatlichen Ordnung, sondern eher ein konstruktives Miteinander, bei dem vielleicht die Möglichkeit besteht, einige Vorschriften den Gesetzes in der konkreten Anwendung etwas „abzufedern“!
Wenn man nur auf Konfrontation setzt, ist es wie überall im Leben: Druck erzeugt Gegendruck und Behörden haben nun einmal den längeren Atem und eben auch geeignete rechtliche Instrumente, um ihre „Anliegen“ mit Nachdruck durchzusetzen. Wenn man hier durch Provokation und Ignoranz für „Verstimmung“ sorgt, darf man sich anschließend nicht wundern, das sich der allgemeine Umgang ändert. Selbstverliebte Aktivistinnen (ich nenne ausnahmsweise mal keinen Namen), die eigentlich eine Verantwortung für ihre „Kundschaft“ haben sollten, haben diese Tatsache offensichtlich aus dem Blick verloren. Oder?
Da stimmt es dann sehr froh, dass die Bufas-Mitgliedsvereine neben dem Protest, der sicherlich berechtigt ist, einfach konstruktiv darüber nachdenken, was real noch zu erreichen ist und welche Hilfestellungen man den Sexworkerinnen und Sexworkern eben gibt. Es wäre ja schön, wenn eine Verfassungsbeschwerde noch Erfolg haben würde, aber man tut gut daran, die Wahrscheinlichkeit im Blick zu behalten, die zumindest einen schnellen Erfolg eines solchen Begehrens absolut nicht aufzeigt!
Statt Utopie ist Realität gefragt und es nützt einfach nichts, einen „Klassenkampf“ zu instrumentalisieren, aus dem womöglich nur großer Schaden resultiert!
Den großen Ton angeben und in perfide Selbstdarstellung zu verfallen, ist nichts weiter als Eigennutz, der den Sexworkern überhaupt nicht hilft, sondern unter Umständen sehr schadet! Politische Prozesse kann man nur durch Beständigkeit und Kompromissbereitschaft beeinflussen und man muss dabei mit am Tisch und auf dem Teppich bleiben, um weiter als kompetenter Partner wahrgenommen und gehört zu werden. Als Anarchist und „Polizeistaat-Brüller“ sind die Chancen da sehr gering.
Mein Lob gilt daher heute den besonnenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbände, die eben wissen, wie das politische Geschäft funktioniert und die eben konstruktiv an der Sache arbeiten, da sie Recht und Ordnung weitestgehend akzeptieren und keinen militanten unsinnigen Staatsstreich zum Mittel der Wahl erkoren haben.
Wer in der aktuell schwierigen Situation als Sexworker(in) Hilfe sucht, wird bei den Bufas-Mitgliedern sicher gut beraten und nicht dazu angestachelt in zivilen Ungehorsam zu verfallen, der möglicherweise in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren endet.
Solange ein Gesetz gilt, sollte man es auch beachten, weil Gesetze nun mal die Grundlage unseres Staates und unseres allgemeinen Zusammenlebens sind.
Wer sich über das Gesetz stellt, darf sich nicht wundern, wenn das Gesetz zurückschlägt und sein Recht dann massiv einfordert! Darum halte ich es für besser, mit dem Gesetz zu arbeiten und nach gangbaren Wegen zu suchen, anstatt es vorsätzlich zu missachten und seine rechtmäßige Existenz leugnen. Oder meinen Sie, es wäre besser, wenn wir in einer Bananen-Republik leben würden, wo jeder macht, was sie oder er will und wo es überhaupt keine verbindlichen Regelungen gibt?
Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!
Hallelujah. Schon kurz nach dem Frühstück wurde ich von einer lieben Kollegin auf einen offenen Brief ausmerksam gemacht, den Dona Carmen e.V. auf seiner Homepage veröffentlicht hat und der das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter e.V. (bufas), den Dachverband von bundesweit 22 Projekten und Beratungs-stellen für Prostituierte, massiv angreift, weil sich der Verband offensichtlich „erdreistet“ hat über konstruktive Lösungen beim „Huren-Pass“ nachzudenken. Welch ein Frevel! Frechheit!
Wenn man dann den offenen Brief ausführlich liest, stellt man fest, dass man sich am Frankfurter Bahnhof scheinbar „Anarchie“ wünscht und das jeder, der darüber nachdenkt, wie das neue Prostitutionsgesetz nun sinnvoll umgesetzt werden kann, ein Handlanger des Gesetzgebers ist und damit die Rechte der Sexworker verrät! Dass Tausende von Betroffenen konkrete Hilfestellungen brauchen und nach wie vor recht uninformiert sind, scheint egal zu sein. Wenn dann, wovon absolut auszugehen ist, das neue Gesetz am 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird, stehen die Dona-Gläubigen dann einfach auf dem Schlauch, weil statt Beratung über die Notwendigkeiten nur „politisch“ agiert und argumentiert wird!
Dazu mal einige offene Frage an die Vereinsvorsitzende, die ja in ihrer verbalen Militanz der oft gescholtenen Alice Schwarzer in nichts nachsteht:
Wie können Sie es verantworten, Sexarbeiter und Betreiber möglicherweise völlig in die Irre zu führen, indem Sie einfach fest an den Erfolg einer Verfassungsbeschwerde glauben, dabei aber die notwendige Beratung völlig vernachlässigen?
Was passiert, wenn die Beschwerde keinen Erfolg hat oder erst viel zu spät Erfolg hat?
Haften Sie für Bußgelder, die verhängt werden, weil Sexworker nicht vorbereitet sind?
Was sagen Sie den finanziellen Unterstützern Ihrer Kampagne, wenn das außerordentliche Rechtsmittel doch scheitern sollte?
Rufen Sie unter dem Etikett der Gemeinützigkeit dann zum zivilen Ungehorsam auf?
Werden Sie den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen, wenn das Recht nicht zu Ihren Gunsten spricht?
Ich bin recht schockiert, in welcher Art und Weise hier vermeintlich Politik gemacht wird! Während der bufas sich bemüht, Interessen zu koordinieren, wird aus der Elbestrasse mit großen Kanonen geschossen und das in einer solch anmassenden Form, das einem glatt die Spucke wegbleibt! Schon die Einleitung:
Es gibt in dieser Republik erfahrungsgemäß wenig gute und reichlich schlechte Gesetze.(Zitat)
ist eine Unverschämtheit. Es gibt also offenbar eine Instanz, die über die Qualität von Gesetzen in Deutschland entscheidet. Sehr interessant! Auch die „Nazi-Zeit“ wird plakativ herangezogen und die „Schändlichkeit“ hat einen ähnlichen Ursprung. Der Staat und seine Organe werden als „Gegner“ benannt und jeder der sich so zum staatlichen Werkzeug macht, der hat nur Verachtung verdient? Wie gut, dass es in Deutschland das Recht der freien Meinungsäußerung gibt, aber bei all den „Angängen“, die im Frankfurt Pamphlet enthalten sind, sollte man einen Satz von Rosa Luxemburg bedenken:
Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. Nicht wegen des Fanatismus der »Gerechtigkeit«, sondern weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die »Freiheit« zum Privilegium wird.“
Lesen Sie gerne nach, was da so im offenen Brief steht unter:
Prostitution 2017 – Unternehmensberatung – Aktuelle Projekte und Schwerpunkte
Das Jahr hat für mich mit viel Schwung begonnen und ich habe bereits wieder zwei Wochenreisen durch die Republik absolviert, bei denen ich weitreichende Einblicke in die aktuelle Situation vor Ort gewinnen konnte. Dies ist wichtig, schließlich will man(n) am Puls der Zeit bleiben und lokale Entwicklungen nicht verpassen. Inzwischen hat sich herauskristallisiert, welche Probleme flächendeckend nahezu identisch existieren und in welchen Bereichen es besonderen Beratungsbedarf gibt, den ich im Rahmen meiner Unternehmensberatung zu decken versuche.
Anfragen von einzelnen Sexworkerinnen sind momentan eher selten. Hier ist wahrscheinlich schon der Begriff „Consulting“ leicht abschreckend, da man vermutet, dass die Beratungsleistung richtig Geld kosten könnte. Doch meine kostenfreie PDF-Dokumentation mit den Basisinformationen wurde über 2.000 mal heruntergeladen und auch der Online-Gesetzes-Text hat täglich umfangreiche Zugriffe.
Meine Fachpublikation, die es seit November 2017 in erneuerter Version gibt, verkauft sich zwar etwas schlechter als Harry Potter, aber ich bin mit dem Ergebnis bislang sehr zufrieden und ich verzeichne ein zunehmendes Interesse am Thema, was ja bei der stetig weiter tickenden Uhr auch nicht wirklich verwunderlich erscheint.
Welche Projekte und Schwerpunkte gibt es nun in der Beratung?
Baurechtliche Probleme und Bewertungen bei Prostitutionsstätten
Ein sehr leidiges und stets präsentes Thema ist das Baurecht, das in letzter Konsequenz das Ende für viele Prostitutionsstätten bedeuten kann, weil praktizierte Duldungen in kommenden amtlichen Genehmigungsverfahren keinen Bestand haben können, da der Begriff Duldung bereits deutlich macht, das vorliegende Umstände nicht wirklich rechtskonform sind, sondern das man bislang lediglich auf „Ordnung“ verzichtet hat. Mit dieser Feststellung schwimmen die betroffenen Betriebe dann auf hoher See und wissen nicht, was im Erlaubnisverfahren passieren wird. Klar, man kann das auch ohne Amt vorab prüfen und diesbezüglich Anpassungen andenken, was ich momentan mit meinen Kollegen in mehreren Bundesländern als „Simulation“ durchführe. Parallel dazu arbeite ich gerade mit deutschen Investoren zusammen, die an verschiedenen Standorten geeignete und genehmigungsfähige Prostitutionsanlagen errichten möchten, um einen entstehenden Bedarf zu decken. Wo sollen Sexworker zukünftig arbeiten, wenn man ihnen die bisher genutzten Wohnungen schließt und Arbeitsstätten nicht mehr zulässig sind?
Neustrukturierung und zielführende Ausrichtung von Prostitutionsvermittlungen
Führende deutsche Escort-Agenturen haben die Entstehung des neuen Prostitutionsgesetzes sehr genau beobachtet. Meine ersten Beratungsanfragen erhielt ich schon kurz nach der Veröffentlichung meines Buches aus diesem Bereich und inzwischen sind es über 10 Unternehmen, mit denen ich im angenehmen und konstruktiven Dialog bin. Auch wenn in diesem Bereich das Baurecht keine Rolle spielt, gibt es natürlich trotzdem Dinge, die analysiert und verändert werden müssen. Wie kann man „Mitarbeiterinnen“ angesichts des Huren-Ausweises bei der Stange halten, wie kann man diese „supporten“ und wie vermeidet man vorausschauend Konflikte mit dem neuen Gesetz?
Sonderfall Tantra- und Erotikmassagen
Viele, wenn nicht sogar sehr viele selbständige oder angestellte Tantra-Masseurinnen, haben die feste Absicht ihre Tätigkeit im Laufe dieses Jahres einzustellen! Warum? Weil der Huren-Ausweis, mit dem man zur „Quasi-Prostituierten“ wird, für viele der Damen nicht vorstellbar ist und Hauptberufe (u.a. im öffentlichen Dienst) eine Registrierung geradezu unmöglich machen. Auch einige große Studios denken an Betriebsaufgabe, weil das neue Gesetz aus den tantrischen Instituten nun mal „Prostitutionsstätten“ macht. Wenn das jetzt vorhandene Personal kapituliert und gleichzeitig eine Unmenge von neuer unangenehmer Bürokratie lauert, macht es unter Umständen keinen Sinn weiter auf ein solches Projekt zu setzen, zumal bei vielen in diesem Bereich auch die Unsicherheit bleibt, ob im Hintergrund womöglich auch weitere baurechtliche Probleme entstehen könnten! Auch hier sind Vorab-Analysen gerade sehr gefragt!
Prostitution 4.0 … Neue Geschäftmodelle in der Rotlicht-Branche
Was die deutsche Wirtschaft kann, das können wir auch! Die Online-Welt und ihre vielfältigen Systeme sind auch in der Sexarbeit nicht mehr verzichtbar. Werbung und Marketing haben PCs, Tabletts und Smartphones im Griff und man erstickt schon jetzt in einer Informationsflut, die das Hirn vernebelt. Seit ich diverse Messenger und Social-Media-Apps installiert habe, bingt und rappelt es ständig und ich bekomme Infos, die ich kaum noch wirklich wahrnehmen kann. Mädels aus aller Welt verlangen nach meiner geschätzten Aufmerksamkeit und wollen mich davon überzeugen ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Mein Handy weiß, wo ich mich befinde und schon kommen erotische Offerten aus der Region. Was für einige sicher einen praktischen Nutzen hat, ist für andere nervig! In diesem Bereich untersuche ich momentan im Kundenauftrag neue 4.0-Modelle!
Last but not least: journalistische und wissenschaftliche Recherche
Nur wenn man die neuesten Fakten kennt und nahezu alle amtlichen Schriften zum Thema gelesen hat, kann man zum Thema wirklich mitreden! Das Prostitutionsgesetz selbst, ist ja noch recht überschaubar, aber wenn man dann in die Abgabenordnung, in Datenschutzrichtlinien, Baurecht und amtliche Verordnungen schaut, wird einem schnell klar, was man so alles nicht weiß! So geht eine Großteil meiner Zeit dafür drauf, Dinge zu recherchieren, in Kontext zu bringen und zu bewerten. Nicht selten muss ich dann selbst meine Anwälte befragen oder Experten um ihre Bewertung bitten. Sehr zeitraubend, aber absolut notwendig, um keinen Schaden anzurichten!
Prostitution 2017 – Die Mär vom Untergang der Escort-Services in Deutschland
Panik wohin man auch blickt im deutschen Rotlicht-Gewerbe. Der Huren-Ausweis, die Datenweitergabe, das angebliche „Aus“ für Wohnungsbordelle und vieles mehr, wird aktuell intensiv in den bekannten deutschen Erotikforen kontrovers diskutiert. Immer neue Themen, die oft der gründlichen Recherche entbehren, aber dennoch gerne gelesen werden. Das ist dann so ähnlich wie bei den gerade öffentlich diskutierten „Fakenews“, denen man einen großes Gefahrenpotential im Bundestagswahlkampf 2017 unterstellt.
Die Verbreitung von Halbwahrheiten, Gerüchten und Falschmeldungen hat Konjunktur und wenn man auch nur ein wenig bei Facebook surfend unterwegs ist, wird man damit geradezu zwangsläufig konfrontiert. Kein Wunder, dass die Verunsicherung steigt und sich die Leute insgesamt recht unwohl fühlen!
Gestern wurde ich mehr durch Zufall auf ein Foren-Thema aufmerksam, wo der Untergang der gesamten deutschen Escort-Agenturen-Szene durch das neue Prostitutionsgesetz angekündigt wurde. Aha, dachte ich und wusste dann direkt, was mich an Information erwarten würde: die Reglementierung für die Prostitutionsvermittlung wird so streng, dass niemand mehr ein solches Gewerbe ausüben kann, weil man dadurch zwangsläufig in Armut und / oder Knast landet, denn man haftet automatisch für alles, was es so auf der Welt gibt!
Liegt es am Donald-Trump-Effekt, der ja momentan unsere Medien beherrscht? Rechnet immer mit den schlimmsten Dingen oder hat man einfach zuviel Fantasie?
Während stationäre Terminwohnungen und geduldete Bordellbetriebe in ganz vielen Fällen mit den strengen Regeln des Baurechts kollidieren werden und andere „Institute“ mit Wucher und fragwürdigem Personal zu kämpfen haben werden, ist Prostitutionsvermittlung nur minderschwer betroffen, weil die Anzahl der Regeln einfach viel geringer ist und weil die „Unmöglichkeit der Situation“ nicht zur Regel werden kann. Darum sind die Escort-Services, die bereits seit Jahren korrekt arbeiten und ihre Damen nicht übervorteilen, eher entspannt. Die Agenturen, mit denen ich momentan an Konzepten für 2017 arbeite, sehen die Angelegenheit äußerst professionell und gehen die entstehenden Probleme einfach konstruktiv an. Hier gibt es auch wenig Milieu-Denken und kein überstürztes Handeln.
Zwar rechnet man in der Übergangszeit durchaus mit dem Verlust von Escort-Damen, die durch persönliche Gründe keine Prostitutionsregistrierung vornehmen können oder wollen, man sieht auf der anderen Seite aber auch die Marktkonsolidierung, die sich durch den Wegfall von dann illegalen Anbieterinnen ergeben wird. Bordellbetreiber müssen die oft hohen Kosten ihrer Locations zahlen, egal ob nun die Geschäfte laufen oder eher nicht. Escort-Agenturen reicht oft ein Home-Office aus und zur Not kann man das verwaltende Personal bedarfsgerecht zurückfahren und später wieder aufstocken.
Mir fällt überhaupt kein Grund ein, warum man als Escort-Agentur-Betreiberin oder Betreiber verarmen oder gar im Knast landen sollte. Selbst mit Ordnungsgeldern wird kaum zu rechnen sein, wenn man seine Unterlagen ordnungsgemäß führt und nur Damen (und Herren) beschäftigt, die eben ordnungsgemäß registriert sind. Da bliebe nur noch die Steuer, deren Hinterziehung aber im Escort-Geschäft viel schwieriger ist, als im lokalen Puff an der Ecke. Bei Escort-Vermittlung wissen Agentur, Kunde und Dame über die Tarife Bescheid und die korrekte Abrechnung von Provisionen dürfte die Regel sein, weil sich deren Höhe und das zurückrechenbare Honorar aus diversen Mails zwischen den Parteien ergibt. Wer da manipuliert, fällt bei einer intensiven Prüfung schnell auf.
Wer auch immer das Märchen vom Niedergang verbreitet und dies mit dem neuen Gesetz begründet, hat nicht alle Latten am Zaun! Vielmehr ist es so, dass sich Escort-Agenturen in den vergangenen Jahren massiv „vermehrt“ haben, da ja in der Regel eine Gewerbeanmeldung für rund 20 € ausreicht, um am Markt aktiv zu werden. EIne ansprechende Homepage ist auch nicht richtig teuer, wenn man einen begabten Studenten kennt, der sich etwas dazu verdienen möchte. Und Damen lassen sich mit Bilderklau auch schnell „finden“, um das Portfolio ansprechend erscheinen zu lassen. Doch macht man mit solchen Methoden auf Dauer die nachhaltige „Mark“?
Ich fürchte, dass sich viele Gründer hier übernommen haben und das sich im Bereich Escort auf Dauer einfach Qualität durchsetzt. Gerade im High-Class-Bereich benötigt man eben „echte Damen“, die dann auch wirklich zum Date erscheinen. Wenn man in Berlin ein Escort-Date für 50 € bekommt, was wirklich mal so beworben wurde, bekommt man nicht das Modell seiner Träume, sondern einfach irgendeine Dienstleisterin, die gerade irgendwo nichts zu tun hat.
Statt der blonden Studentin steht dann ein kräftiges spätes Mädchen im Flur, dass unter Umständen nur „Hallo“ und „Ficki“ sagen kann. Ist das Escort oder ein ein ganz fieser Etikettenschwindel?
Dazu mag sich ein jeder seine Meinung bilden! Escort klingt nun mal gut und große Anzeigenportale listen gerne naturgeile Escort-Damen, die aber mit der eigentlich gehobenen Dienstleistung nichts am Hut haben. Kein Abendessen im Sterne-Restaurant, kein Besuch in Oper oder Konzert, sondern schlimmstenfalls ein rudimentäres „Fick-Date“ in einer verwegenen Absteige. Klar, auch dafür gibt es Fans und nicht jeder kann sich den „richtigen“ Escort leisten, wo die abendlichen Tarife schnell das Monatsgehalt eines normalen Arbeiters übersteigen. Escort war einmal etwas ganz besonderes und ist es wohl auch immer noch, wenn man eben die richtige Brille aufsetzt. Nicht jede profane sexuelle Dienstleistung ist Escort, auch wenn sich Tausende Frauen lieber als „Escort-Dame“ bezeichnen, denn als „gewöhnliche“ Prostituierte.
Die „Kunden“, im billigeren Segment auch gerne „Freier“ genannt, wissen meistens eh Bescheid und tauschen sich in Foren über diverse Angebote aus. Der eine möchte nun mal gerne den „Rolls Royce“ und der andere muss leider mit dem alten „Polo“ vorlieb nehmen, was aber nicht heißt, das weniger betuchte Leute nicht auch mal länger sparen, um einmal in ihrem Leben die „Emily“ zu sehen.
Ich persönlich sehe jedenfalls große Zukunftschancen gerade für höherpreisige sexuelle Dienstleistungen, seien sie nun im Escort oder Tantrabereich. Qualität setzt sich langfristig immer wieder durch und das „Sterben“ wird eher die Betriebe treffen, die eben nichts zu bieten haben oder die sich selbst und anderen mit Niedrigstpreisen das Geschäft verderben!