Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Prostitution 2017 - Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen - Update
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Am gestrigen Abend erhielt ich über Facebook die Anfrage eines Freundes, der mich zu einer sehr speziellen Thematik befragte, die ich zwar schon einmal kurz in einem Artikel erwähnt habe, wo es aber anscheinend noch konkreten wie erweiterten Informationsbedarf gibt. Die Fragestellung lautete:

    Werden Internet-Portale wie Berlin Intim, Ladies, Gesext, KM, Markt etc. nach dem neuen Gesetz als „Prostitutionsgewerbe“ eingestuft und benötigen diese dann eine Erlaubnis?

    Zu dieser und zu weiteren interessanten Fragen, die Erotikwerbung unter dem Eindruck des neues Gesetzes betreffen, fand Anfang November 2016 in Berlin ein Expertengespräch statt, an dem große deutsche Erotikportale auf Einladung von Berlin Intim und der RTO-GmbH (Ladies.de) teilgenommen haben. Ich selbst war dort auch anwesend.

    Nach dort vorherrschender und fundierter Meinung, werden die Portale nicht zu „Prostitutionsgewerben“ und benötigen dementsprechend auch keine amtliche Erlaubnis! Erotik-Anzeigen gelten nicht als „Prostitutionsvermittlung“!

    Urheber der Anzeigen sind grundsätzlich die Kunden der Portale, die die Anzeigen in Auftrag geben und die Auftraggeber müssen natürlich die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Jugendschutz und auf das neue Prostitutionsgesetz beachten.

    Allerdings könnten Behörden durchaus versuchen, in Deutschland ansässige Portale dazu zu verpflichten, die Veröffentlichung von rechts- und ordnungswidriger Inhalte generell zu verhindern, um nicht in den Verdacht zu geraten, grenzwertige Dinge zu unterstützen oder sogar zu begünstigen. Denn wenn ich als in Deutschland ansässiger Portalbetreiber rechtswidrige Veröffentlichungen dulde, kann dies durchaus als „Beihilfe“ gewertet werden!

    Daher haben einige der großen Portale schon vor Jahren eine Allianz beim Jugendschutz geschlossen und einen gemeinsamen Kodex (Berliner Liste) entwickelt, nach dem präzise und einvernehmlich vorgegangen wird, um Schaden zu vermeiden. Ähnlich wird es nun auch beim neuen Prostitutionsgesetz sein, wo man auch festlegen wird, welche Inhalte ab Juli 2017 auf den gemeinsamen „Verbotsindex“ gesetzt werden.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren ist in der gewerblichen Form (also unter dem Aspekt der sexuellen Handlung gegen Bezahlung=Prostitution) nicht mehr erlaubt und daher werden Anzeigen mit solchem Inhalt nicht mehr angenommen werden. Auch gewerblicher Flat-Rate-Sex und Gangbang wird man ähnlich betrachten.

    Mir ist an dieser Stelle wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die hier dargestellte geplante Vorgehensweise von den Portalen verabredete wurde, die sich unter dem Projekt Erotic24 zusammengeschlossen haben. Wie sich beispielsweise Kaufmich, Poppen und Markt zum Thema positionieren, ist mir momentan nicht bekannt. Ich bleibe aber, wie bei allen anderen Themen auch, immer am Ball!

  • Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten

    Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten

    Prostitution 2017: Auf Reisen - Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten

    Kennen Sie Aschersleben, kennen Sie Gera? Ich muss zugegeben, dass ich ersteren Ort bislang nicht kannte, während ich Gera noch aus meiner Frühzeit bei „Aufbau Ost“ 1991 kannte. An diesem Wochenende war ich zu zwei Beratungs-Terminen einbestellt, bei denen es natürlich um das neue Prostitutionsgesetz ging und um die Frage. wie man seinen Betrieb darauf vorbereitet. Manchmal liegen, die Lösungen nah, manchmal ist es kompliziert und manchmal ist eben auch abzusehen, dass ein existentes Konzept keine Erfolgsaussichten für die Zukunft haben kann, was man dann eben auch akzeptieren muss.

    Wenn diese Feststellung der Unmöglichkeit des „weiter so“ eine Existenzangst schürt oder merklich bekräftigt, ist das einfach so und man muss die Tatsachen akzeptieren, anschließend selbstgerecht resignieren oder eben innovativ neue Wege suchen, die es in den meisten Fällen auch gibt, wenn man denn flexibel ist und nicht konservativ auf die eigenen überholten Prinzipien beharrt!

    Ohne hier Menschen direkt kompromitieren zu wollen, hatte ich im kühlen Gera einen Termin, an den ich (leider) noch sehr lange zurückdenken werde, da man mich gleich mit dummen Sprüchen empfing (Ah, da kommt die Wanderhure!) und von mir erwartete, mich innerhalb von Minuten durch einen Haufen amtlicher Korrespondenz zu lesen, während ich gleichzeitig mit Meinungen und Fragen bombadiert wurde. Es wurden sofortige Lösungen erwartet, die anhand der Unterlagen nicht mal im entferntesten sichtbar waren, weil sich eine eindeutige Rechtslage darstellte, an denen auch Deutschlands beste Fachjuristen nur wenig ändern könnten. Über den genauen Inhalt der Unterlagen hatte man mich vorab übrigens auf die Details bezogen im Unklaren gelassen und mir natürlich die Korrespondenz (trotz Nachfrage) nicht zugemailt.

    Superman braucht doch keine Unterlagen! Der macht schnipps und alles ist geregelt.

    Punkt! Ergebnis der groben Auswertung: Ein Konzept, was einfach komplett zu scheitern verurteilt ist, was die aufgebrachte Mandantin aber einfach nicht einsehen wollte und will. Hinweise auf mögliche andere Lösungen und denkbare Konzeptanpassungen wurden harsch zurückgewiesen. Alles soll so bleiben wie es ist und Howard hat versprochen, dass er und seine Kollegen das hinbekommen! Basta! Keine Diskussion! Mach mal, Du Experte!

    An einem solchen Punkt muss ich dann gedanklich bereits das Handtuch werfen und auf solche Mandate hat man auch gar keine Lust, da der Ärger vorprogrammiert ist und es einfach Leute gibt, mit denen keine konstruktive Arbeit möglich ist. Doch bevor ich selbst die Zusammenarbeit aufkündigen konnte, wurde ich bereits hyänenhaft als Betrüger, Hochstapler und Wessi-Abzocker betitelt, der keine Ahnung von der Sache hat und nur gekommen ist, um „Geschäftsleuten“ Angst zu machen. Ich sollte mich schämen, weil ich doch angedeutet hätte, alle Gesetze aushebeln zu können! Bitte, was, wie?

    Ja klar, ich fahre Stunden bei Sturm Egon über Land, um mir dann einen Spaß daraus zu machen, Leute von der Unmöglichkeit ihres Vorhabens zu unterrichten. Macht ja total Sinn, aber die Meinung der resoluten Dame war dahingehend nicht zu ändern und sie scheute selbstverständlich auch nicht davor zurück, das vereinbarte Honorar nicht zu zahlen, sondern einfach frech zu prellen! Chapeau, aber wir sind ja zum Glück nicht in rechtsfreien Raum! So war Gera eine wirkliche „Lehrfahrt“, weil ich eben was gelernt habe und ich zudem meine Reisekosten, Übernachtung und Spesen unter den Verlusten buchen musste. Hurra!

    So war mein Abend in Gera sehr unerfreulich und ich bin innerlich noch immer ein wenig dabei, den Kopf zu schütteln. Zum Glück gab es dann am gestrigen Nachmittag in Ascherleben ein Treffen mit einer charmanten wie engagierten Unternehmerin, mit der man sofort eine Ebene hatte und mit der sich die Arbeit sofort konstruktiv gestaltete. Hier wurden keine Wunder erwartet, sondern es wurde intensiv zusammen gearbeitet, um dem neuen Gesetz Mitte des Jahres schon jetzt ein wenig den Schrecken zu nehmen und dabei einvernehmliche Lösungen mit den zuständigen Ämtern ins Vorhaben zu integrieren. Innerhalb weniger Stunden waren wir auf dem Punkt und beschlossen den Abend in gemütlicher wie unterhaltsamer Runde in einem örtlichen Spezialitäten-Restaurant.

    Die eine oder der andere mag sich nun fragen. warum ich dieses Wechselbad der Gefühle hier im Blog präsentiere. Ich werde in den kommenden Wochen fast täglich Termine an verschiedenen Plätzen der Republik haben und ich möchte an dieser Stelle einfach noch einmal klarstellen, wie meine Arbeitsweise aussieht, was ich verspreche oder nicht verspreche und wie ich mir dabei den Umgang miteinander vorstelle:

    Wunder und Rechtsbeugung sind nicht mein Metier, dafür bin ich stark in der Analyse und im Lesen zwischen den Zeilen. Ich möchte nicht mit dem deutschen Recht kollidieren und mich nachhaltig strafbar machen, sondern suche den Weg immer im rechtlich vorgegebenen Rahmen. Bei der Bewertung von Konzepten bin ich ehrlich und werde nie schwarz für weiß erklären, auch wenn es der Kundschaft nicht passen sollte! Ich bin nicht allwissend und muss mich manchmal auch erst extern befragen, um keinen Fehlinformationen in die Welt zu setzen, die möglicherweise wirtschaftliche Schaden anrichten! Ich begegne den Menschen grundsätzlich mit Respekt und Höflichkeit und freue mich, wenn dies entsprechend erwidert wird. Das sollte eigentlich normal sein und ist es in der Regel auch: alle bisher wahrgenommenen Termine (und es waren wahrlich nicht wenige) waren angenehm und in den meisten Fällen auch konstruktiv. Eine krasse Ausnahme bestätigte so einfach die Regel!

    Ich gebe in der Sache natürlich weiter Gas und werde Sie hoffentlich auch weiterhin überzeugen können, dass mir Ergebnisse am Herzen liegen und das ich nicht in irgendeiner betrügerischen Weise als „Wanderhure“ herumreise. Der lustige Titel fehlte mir noch!

     

  • Prostitution 2017 – Update – Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?

    Prostitution 2017 – Update – Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?

    Prostitution 2017 - Update - Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Update – Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?

    Bereits im Oktober 2016, hatte ich in meinem Blog thematisiert, dass Tantra- und Erotikmassagen nach dem neuen Prostitutionsgesetz völlig eindeutig unter den Begriff der „sexuellen Dienstleistungen“ fallen und dementsprechend genau wie „Prostitution“ behandelt werden, was zunächst in der massierenden Branche ungläubiges Kopfschütteln auslöste. Einige hielten mich für nicht ganz dicht, protestierten oder zeigten mir den virtuellen Vogel. Kaum jemand war damals im Besitz des Gesetzestextes und so war es  nicht verwunderlich, dass fast niemand gelesen hatte, wie weit der Gesetzgeber den Begriff der „sexuellen Dienstleistung“ gefasst hat und dass eben jede Tätigkeit, die in irgendeiner Art und Weise eine erotische Komponente haben „kann“, durch das neue Gesetz reguliert werden soll.

    Da war es dann sehr erfreulich, dass Frau Prof. Wersig von der Fachhochschule Dortmund ein Rechtsgutachten zum Thema vorlegte, das meine vermeintlich kühne These zu 100% bestätigte und ich danach wieder ein wenig ruhiger schlafen konnte! In der Zeit meines Postings, hatte ich täglich Massage-Anbieterinnen am Telefon, die völlig entsetzt waren und die mir den Eindruck vermittelten, ich wäre an der Sache schuld. Vermutlich hatte ich den Gesetzgeber durch mein Posting erst auf die Idee gebracht? Nun ja, in der ersten Aufregung gehen manchen Leuten schon mal die Nerven durch, aber das kann ich durchaus nachvollziehen und bin deswegen niemandem böse.

    Es entwickelten sich in der nachfolgenden Zeit dann sehr konstruktive Gespräche mit Massage-Studio-Betreiberinnen, die überlegten bzw. noch immer überlegen, auf politischer wie rechtlicher Ebene etwas gegen die Einordnung von „Tantra-Massage“ unter Prostitution zu tun. Eine Studio-Inhaberin aus Mannheim sprach daraufhin eine recht bekannte Bundestagsabgeordnete an, die auch versprach, sich des Themas parlamentarisch anzunehmen. Bislang habe ich, durch den Urlaub der Kollegin, aber noch keine Rückmeldung, ob in Berlin bereits diesbezügliche Aktivitäten laufen, was aber durch den „Parlamentsurlaub“, der erst am vergangenen Montag endete, höchst unwahrscheinlich ist. Die Mühlen mahlen dort auch sehr langsam und bis zur Gesetzeseinführung im Juli kann eigentlich nicht wirksames geschehen, außer dass man das Anliegen in einen Ausschuss einbringt und eben darüber diskutiert! – Personengruppen aus einem geltenden Gesetz herauszunehmen, würde bedeuten das Gesetz im parlamentarischen Verfahren zu ändern, die Änderung einzubringen, mehrfach zu „lesen“ und dann darüber abzustimmen. In einem Wahlkampfjahr, wo am Ende ein neu zusammengesetzes Parlament stehen wird, schätze ich die Wahrscheinlichkeit auf absolute 0 % ein, dass sich hier etwas tun könnte.

    So wäre die einzige noch verbleibende Möglichkeit, auf rechtlicher Ebene zu handeln: da wären wir dann wieder bei einer Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren, deren Erfolg ich aber ganz klar anzweifle. Denn: im Gegensatz zum geplanten Verfahren von Dona Carmen, wo Herr Rechtsanwalt Starostik ja bereits schwerwiegende Beschwerdegründe formuliert hat, die den notwendigen direkten Verfassungsbezug haben, wird es den Tantra-Instituten kaum gelingen, ihre Einbeziehung ins neue Gesetz als „nicht verfassungskonform“ zu begründen. Und das Verfassungsgericht kann „nur“ über Verfassungsfragen verhandeln und wird einen Antrag, der zum Ziel hat, Tantramassagen nicht als sexuelle Dienstleistungen zu betrachten, nicht annehmen können, wenn keine Rechtsverletzung im Sinne der Verfassung erkennbar ist! – Das wäre dann eine kostenpflichtige Nullnummer, die nichts bringen würde!

    Übrigens gibt es diesbezüglich auch von Seiten der realen Sexworker überhaupt keine Solidarität: hier ist man überwiegend der Meinung, dass gleiches Recht für alle gelten muss. Wenn es ein Gesetz gibt, dass alle sexuellen Dienstleistungen unter Reglementierung stellt, dürfen sich keine Gruppen aussondern. Das wäre völlig ungerecht! – Man kann zwar gemeinsam, z.B. mit Dona Carmen oder dem BesD, gegen das Gesetz als solches kämpfen, aber „elitäre Extrawürste“ wird man nicht unterstützen. Solidarität grundsätzlich ja, aber eben unter einem gemeinsamen Gedanken und nicht im klein-klein von „Spezialinteressen“.

    Der Austausch ist hier natürlich ohnehin sehr stockend, da die Tantra-Institute absolut keinen Milieu-Bezug haben wollen und sich dementsprechend bislang auch nicht mit den Sexworkern und Bordell-Betreibern an einen Tisch setzen. Um sprachlich im Heimatland des Tantra zu bleiben, sprechen wir ganz klar von verschiedenen „Kasten“, die nur wenig Berührungspunkte haben und die ihre Kräfte so kaum bündeln können oder wollen.

    Oder gibt es jetzt doch neue Initiativen, von denen ich einfach noch nichts gehört habe? Dann wäre ich denen, die über so etwas berichten können, für eine Rückmeldung dankbar! Ich stelle natürlich gerne jederzeit grenzüberschreitende Kontakte her, wenn dies gewünscht ist, da ich ja in beiden „Lagern“ Mandantschaft habe und immer ein Freund von erfolgreichen Symbiosen bin!

  • Prostitution 2017 – Auf ein Wort – Herzlich Willkommen im Abenteuerland Sexarbeit!

    Prostitution 2017 – Auf ein Wort – Herzlich Willkommen im Abenteuerland Sexarbeit!

    Prostitution 2017 - Auf ein Wort - Herzlich Willkommen im Abenteuerland!Herzlich Willkommen bei Prostitution 2017, der interaktiven Internetpräsenz von Howard Chance!

    Bevor Sie sich (aus Versehen) in einer Vielzahl von Artikeln verlieren, die in den vergangenen Monaten entstanden sind, finden Sie auf dieser ständig aktualisierten Auf-ein-Wort-Seite einen eine Auflistung der wichtigsten Inhalte, die beim Thema neues Prostitutionsgesetz für 2017 interessant sein dürften.

    Die Inhalte dieser Webseite sind bestimmt für Sexworkerinnen und Sexworker, für Betreiber von Bordellen, Terminwohnungen und Clubs, für Prostitutionsvermittler (Escort-Services), für Prostitutionsveranstalter, Erotik-Massage-Institute, Kundinnen und Kunden sexueller Dienstleistungen und für alle, die sich für das Thema, aus welchen Gründen auch immer, interessieren.

    Zum 1. Juli 2017 wird in Deutschland ein neues Prostitutionsgesetz Inkrafttreten, dass die Rotlicht-Branche gravierend verändern wird! – Man will das deutsche Rotlicht und seine Akteuer reglementieren und einen Graubereich unter strikte staatliche Kontrolle bringen! Es soll ein Schutzgesetz sein? Nun, ich habe den Eindruck, das Gesetz soll hauptsächlich die Gesellschaft vor der Prostitution schützen und außerdem bekundet der Staat mit dem Gesetz ein mehr als deutliches Interesse, „endlich“ zu einer angemessenen Besteuerung des Gewerbes zu gelangen, ein Gewerbe, wo durch überwiegende Barzahlung, selbstgewählte Phantasie-Namen und unbekannte Sexworker-Meldeadressen Finanzämter nur sehr wenig Zugriffsmöglichkeiten haben! Nun aber zu einer Auflistung der wichtigsten Beiträge der Präsenz, damit der Einstieg etwas leichter fällt.



    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes für 2017! – Die Basisinformationen by Howard

    Hier finden Sie eine kurz gehaltene Einführung in das neue Gesetz mit den Informationen, die jede und jeder zum Thema haben sollte. Der Artikel enthält natürlich weitere Links und Verweise:

    Beitrag mit Basisinformationen aufrufen


    Der Gesetzestext in „Reinform“ (HTML)

    Ich habe eine Abschrift des Gesetzestextes vorgenommen und präsentiere Ihnen den Text in HTML, was die Recherche zu einzelnen Suchbegriffen erleichtert. Viel Text und die Frage: „Liest Du noch, oder denkst Du schon?“ Ein wenig Zote muss dann und wann einfach sein!

    Übersichtsseite Gesetz aufrufen



    Prostitution 2017 – Jahresrückblick und Ausblick – Howard Chance

    Der Jahresrückblick 2016 und der Ausblick auf das Schicksalsjahr 2017 by Howard Chance, der in 2016 viel unterwegs war, der viel erlebt hat und der in 2017 natürlich weiter am Ball sein wird … quer durch die Bundesrepublik Deutschland!

    Howard´s Rückblick und Ausblick öffnen



    Der populärste Artikel in 2016 – Interview für das Kaufmich-Magazin

    Susi interviewte Howard. Der Beginn einer fruchtbaren Symbiose, die ständig weitere Früchte trägt. Ein sehr umfangreicher Artikel mit weitreichenden Einschätzungen für 2017. Howard Chance in seinem Element und sehr auskunftsfreudig!

    Howard Chance im Kaufmich-Interview


    Howard´s Lexikon zum ProstSchG
    und FAQ-Page

    Begriffe aus dem Gesetz und aus dem Rotlicht-Bereich erklärt und im Kontext aufbereitet. Was sind „Prostitutionsstätten“? Was ist das „Düsseldorfer Verfahren“ und was ist eigentlich „Prostitution“ nach der exakten Definition des Gesetzgebers? Wir schauen nach …

    Die Lexikon- und FAQ- Seite öffnen


     

    Die volle und ausschweifende Packung an Informationen zum Thema Sexwork

    Die Inhalte der Präsenz sind in thematischen Kategorien geordnet und werden durch das System ständig chronologisch sortiert. Die gesamte Themenübersicht finden Sie unter der einer Sammelseite, die Lektüre für längere Zeit liefert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/themenuebersicht/

  • Prostitution 2017 – Völker, hört die Signale – Auf zum letzten Gefecht

    Prostitution 2017 - Völker, hört die Signale - Auf zum letzten Gefecht
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Völker, hört die Signale – Auf zum letzten Gefecht

    Ist es jetzt Zeit zum Einbau eines mahnenden Counters, der ähnlich dem sich ständig verkürzendem Maßband des (früheren) Wehrpflichtigen die verbleibenden Tage bis zum 1. Juli 2017 zählt? Ist es auch an der Zeit weiteren politischen Widerstand zu organisieren, wie es die im Titel zitierte Liedzeile aus der „Internationalen“ fordert? Gibt es Verbindung zwischen dem „proletarischen Internationalismus“ und unserem jetzt und heute?

    Wenn man Alice Schwarzer und ihre Bewegung hört (ich berichtete ja bereits von der neuen Kampagne), ist da immer viel „Kampfgeist“ drin, die EMMA-Feministinnen schreien ihre Botschaften grundsätzlich in die Welt, ernten dafür oftmals aber auch Hohn und Spott. Dass beeindruckt die Akteure aber wenig, schließlich ist die bewusste Provokation ein Stilmittel der dortigen politischen Arbeit.

    Im Vergleich denke ich gerade an die bekannte „Bettlaken-Aktion“ vor dem Berliner Reichstag, wo engagierte Sexworker im vergangenen Jahr ihre Bettlaken mit der Botschaft „Mein Körper, mein Bettlaken, mein Arbeitsplatz“ präsentierten, um ein Zeichen gegen die Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes zu setzen. Leider interessierte sich kaum ein Politiker für die Aktion und die Medien waren auch nur verhalten interessiert.

    Die Zeit der großen öffentlichen Proteste scheint vorbei, nachdem das Gesetz in relativ trockenen Tüchern ist und die Aussichten von diversen Verfassungsbeschwerden, zumindest im engen zeitlichen Rahmen bis Juli 2017 betrachtet, wenig Glück verheißen, weil Justizias Mühlen nun einmal langsam mahlen.

    Wenn nun meine Existenz auf dem Spiel steht, weil ich eben ein „angegriffenes“ Gewerbe betreibe oder weil ich mich nicht als Sexworkerin registrieren lassen kann oder will, kann das Jahr 2017 schon zu einem Schicksaljahr werden und mein weiteres Leben prägen!

    Der „Stillstand“, der bei vielen Betroffenen inzwischen eingetreten ist, zeigt sich in den Gesprächen, die ich in den vergangenen Wochen an vielen Orten der Republik geführt habe. Die generell beliebte Neigung zum „Abwarten“ ist weit verbreitet, auch wenn die sprichwörtliche „lange Bank“, auf die man etwas schieben kann, jeden Tag nun doch etwas kürzer wird. Ehe man so richtig wach ist, wird schon wieder die sommerliche Sonne scheinen und der Juli ist gar nicht so weit entfernt, wie man womöglich denkt!

    Auch wenn man „die Signale“ eigentlich schon gehört haben sollte, so sind die „Völker“ doch noch sehr zurückhaltend bei der Betrachtung der eigenen Situation. Dem „es wird schon nicht so schlimm kommen“ folgt das „die Umsetzung ist gar nicht möglich“ und es wird sogar mit der Flüchtlingskrise argumentiert, die unser Rechtssystem und die Verwaltungen für mehrere Jahre komplett blockieren soll.

    Angeblich logische Konsequenz: der Staat kann sich nicht kümmern und die Anarchie wird Einzug halten!

    Selbst wenn wir einmal annehmen, dass es hier und dort personelle Engpässe bei Ämtern und Behörden geben wird und dass man sicher die Beamtin oder den Beamten lange suchen muss, der Freude an der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes haben wird, so kann man doch über geschaffene „Regulierungen“ nicht einfach hinweg gehen. Nur weil etwas nicht sofort „verfolgt“ wird, bleiben Rechtsbrüche dennoch Rechtsbrüche und eine spätere Ahndung sollte nicht ausgeschlossen werden. Da fällt mir der Mitbürger ein, der 20 Jahre ohne gültige Fahrerlaubnis im Speditionsgewerbe tätig war und daraus dann in einem Gerichtverfahren eine Art „Bestandsschutz“ reklamierte.

    Vorübergehende Nichtahndung von Vergehen kann aber kein Freibrief sein, sonst wäre unsere Rechtsordnung elementar gefährdet!

    Jede und jeder muss natürlich für sich selbst entscheiden, was wann und wie zu tun ist. Im Bereich der Sexarbeit und im Rotlicht-Gewerbe sind nun einmal (hoffentlich) nur erwachsene Menschen tätig, die sich ihr Tun und Handeln zurechnen lassen müssen. Die beliebte Karte der „Unwissenheit“ kann man eine Zeit lang sicher erfolgreich ziehen und man kann z.B. als Sexworker durchaus warten, bis man irgendwann einmal „erwischt“ wird, da der erste Verstoss gegen die Anmeldepflicht ja nicht geahndet werden soll. Beim Betreiben einer Prostitutionsstätte (oh, ich liebe dieses Wort) sieht es schon ganz anders aus: wenn ich hier die Fristen versäume und nach Ablauf dieser „erwischt“ werde, kann mir das Amt mal schnell das Siegel auf die Tür kleben und ein „Widerspruch“ gegen die amtliche Verfügung kann so lange dauern, bis meine Rücklagen erschöpft sind.

    Wer ist gut und wer ist böse im Rotlicht-Gewerbe? – Eine Betrachtung

    Die Sexworker sind nach dem neuen Gesetz (unter Vorbehalt) „schützenswert“, den Betreibern von Prostitutionsstätten erkennt man dieses Attribut aber nicht zu. Indem Betreiber an der Prostitution „anderer Personen“ partizipieren und damit ihr Geld verdienen, was man ja früher gerne tendenziell mit  Förderung der Prostitution und Zuhälterei verband,  geht es hier ganz sicher nicht um den „Schutz von Bordellbetrieben“, sondern ganz klar um die Reglementierung. Wenn man so einige unliebsame Betriebe entfernen kann und deren Betreiber dies sogar durch unkooperatives Handeln (wie z.B. Vermeidung der Anmeldung zur Erlaubniserlangung) „begünstigen“, hat das Amt leichtes Spiel. Man darf nicht vergessen:

    Prostitution ist dem Staat generell ein Dorn im Auge. Je weniger es davon gibt, desto besser! Provokant erweitere ich: Prostitution ist für politische Moralisten allenfalls ein „notwendiges Übel“ und als „Gewerbe“ sicher nicht schützenswert!

    Dass ist nicht meine persönliche Meinung, möchte ich an dieser Stelle einmal klarstellen, diese Bewertung lese ich aber eindeutig aus den Begleitpapieren zum neuen Gesetz, die bislang in Foren und Portalen noch nicht veröffentlicht wurden. Wenn ich einmal viel Zeit habe, werde ich dies selbst nachholen, da sich dort viele Details entdecken lassen, die sich mit der „wahren“ Intention der Gesetzgebung beschäftigen.

    Seien wir, seien Sie also deutlich gewarnt, wenn Sie denken, dass Sie dem Staat, seinen Organen und seinen Gesetzen durch Ignoranz oder Aussitzen ein Schnäppchen schlagen können!

    Der Staat und seine Organe handeln als besondere „Personen“: Gesetze werden formal umgesetzt, Handlungsspielräume sind klein und vorallem dürfen persönliche Schicksale von Betroffenen in der Regel keine Rolle spielen, da ja vor dem Gesetz „alle gleich“ sein müssen. Deswegen hat die Justizia ja in der Darstellung auch verbundene Augen und der deutsche Beamte muss Missständen nachgehen, wenn er von solchen erfährt. Ob er es tut und wie er es tut, lassen wir dabei einmal offen. Fest steht: wenn er es tut, ist oftmals Holland in Not!

    Ich rate allen, aber eben besonders den Betreibern von Prostitutionsstätten, zu besondere Vorsicht! Auch wenn die amtlichen Mühlen im Bezug auf Prostitution im Moment noch nicht wirklich mahlen und auch auf den Ämtern das „Abwarten“ oberste Priorität zu haben scheint, bewegen sich auch die Amtsstuben unweigerlich chronologisch auf den 1. Juli 2017 zu!

    Tick-Tack-Tick-Tack … Fortsetzung folgt!

  • Prostitution 2017 – Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche – Brainstorming

    Prostitution 2017 – Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche – Brainstorming

    Prostitution 2017 - Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche - Brainstorming
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche – Brainstorming

    Probleme sind solange Probleme, bis sie gelöst sind: dies ist nun in 2017 meine Aufgabe und die entsprechende Motivation ist trotz der eisigen Kälte im Land schon vorhanden. Zwar kommen die Leute in nah und fern im Januar (wie immer) nicht sofort in Schwung, aber für mich hat es den Vorteil im stillen Kämmerlein und mit meinem virtuellen Flip-Chart bei einem Glas Glühwein diverse Problemstellungen noch einmal intensiv zu überdenken. Diese durchaus kreative Phase führt in den vergangenen Tagen immer wieder zu Überraschungen, weil ich durch Forenbeiträge, Gespräche und intensives Nachschlagen im Gesetz ständig Aspekte „zwischen den Zeilen“ entdecke, die mir so noch nicht aufgefallen waren.

    Als ich im August/September 2016 mein Buch geschrieben habe, hatte ich Unmengen von internen Berliner Dokumenten auf dem Tisch, durch die ich mich über Wochen mühsam hindurch gekämpft habe: was ist noch Entwurf, welche ergänzenden Unterlagen könnten wichtig sein, welche Stellungnahmen von Ausschüssen gibt es? Zum Zeitpunkt der Bucherstellung gab es das neue Gesetz nämlich noch nicht in der letzten Fassung und ich musste Dokumente sorgfältig zusammenführen, um keinen Mist zu veröffentlichen, über den die Branche dann hinterher lacht.

    Dieses Vorgehen hatte den angenehmen Nebeneffekt, dass ich durch viele inhaltliche Gegenüberstellungen das Gesetz sehr intensiv „aufnahm“. Man könnte fast von einer Art Auswendiglernen ausgehen, wobei aber dennoch hier und da durchaus Verständnislücken zurückblieben, die ich jetzt durch Impulse von innen uns außen nach und nach schließe.

    Hatte ich etwas zuviel Glühwein? – Nein, absolut nicht! – Ich bin einfach nur dabei, den gesetzlichen Rahmen zu verinnerlichen und suche dabei nach „Lösungen“, die den Rahmen respektieren, die aber es aber auch zulassen den Rahmen möglicherweise zu „vergrößern“. Was steht im Gesetz unumstößlich drin und an welcher Stelle gibt es nutzbare „Freiräume“, die meinen Mandanten möglicherweise helfen?

    Und: Überraschung! Es gibt in der Tat eine Reihe von Entdeckungen, die meine Wahrnehmung durchaus verändert haben und die in 2017 noch wichtig werden könnten!

    Beim Thema Wohnungsprostitution habe ich ja schon frech behauptet, dass es in 50% der Fälle Möglichkeiten gibt, der neuen amtlichen Klassifizierung als „Prostitutionsstätte“ möglicherweise entgehen zu können. Aber auch zu den Themen „Gangbang“ und „HÜ-Party“ gibt es interessante und bedenkenswerte Ansätze, ebenso bei der „Prostitutionsvermittlung“ und der „Mietwucher“, die besonders den Bereich der Eros-Center betrifft.

    Wer nun denkt, dass ich meine „Weisheiten“ nun einfach so per Blog, Facebook und Twitter zum fröhlichen „konsumieren“ verbreite, der hat sich leider geirrt, da bekanntlich jegliche Arbeit ihren Lohn fordert und es völlig schwachsinnig wäre, wertvolle Information einfach so zu verschleudern.

    Kein Bäcker verschenkt einfach so seinen Kuchen und keine Sexworkerin bietet ihren Service kostenlos an … oder kennen Sie da jemanden, der solches tut?

    Im Internet gibt es ja vermeintlich alles irgendwie und irgendwo umsonst und es soll ja Leute geben, die aus reiner Eitelkeit informieren, beraten und posten. Ich kann mich da nicht von ausnehmen, da ich mich auch immer freue, wenn ich mehr weiß als andere … zwinker. Aber dies führt nun sicher nicht dazu, dass ich mein Wissen wahllos verschleudere und am Ende des Tages genauso viel oder wenig Geld auf dem Konto habe, wie am frühen Morgen.

    Wenn man täglich bis zu 12 Stunden Arbeit in ein Projekt investiert, wenn man recherchiert, hinterfragt und sich kostenpflichtig mit Fachleuten berät, kann das daraus resultierende Produkt nicht zum Faktor 0 weitergegeben werden. Es wäre auch gänzlich ungerecht, von einigen Leuten Geld für Beratung zu nehmen und viele andere gleichzeitig kostenfrei mit nahezu den gleichen Tipps zu versorgen!

    Natürlich gebe ich aus Idealismus und Überzeugung viele Basis-Informationen weiter kostenfrei weiter und berichte natürlich auch weiterhin über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen, gleichzeitig bitte ich aber auch um Verständnis, dass ich Einzelfall-Analysen und individuelle Lösungen nur nach erteiltem kostenpflichtigen Auftrag in Angriff nehme! Ich trinke sicher gerne mal ein informativen Kaffee und plausche auch mal gerne am Telefon, lasse mir dabei aber keine „Geheimnisse“ entlocken. Dafür gibt es dann eben den Bereich meiner gewerblichen Unternehmensberatung, der inzwischen stark nachgefragt ist und wo Leute eben bereit sind, für umfangreiche Arbeit einen angemessenen Obolus zu entrichten.

    Ja, es ist wie im richtigen Leben: es gibt den kostenlosen Basis-Bereich, wo es Information umsonst gibt und eben die Plus- und Premium-Bereiche, wo individuelle Leistung eben einfach Geld kostet, auch wenn man sich von solchem nur ungern trennt.

    Wer jetzt sagt: „Howard, das ist aber doof!“, die oder den könnte ich ja bei einem Rollentausch durchaus verstehen, aber mir fehlen sowohl Zeit und Wille, mein System zu ändern, da auch ich meine Brötchen verdienen muss und meine Anwälte „komischerweise“ Rechnungen schreiben. Was ist bloß in die gefahren? … Prust … Kicher … Grins.

  • Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?

    Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?

    Prostitution 2017 - Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?

    Im Rahmen meiner Beratungstätigkeit werde ich mit immer wiederkehrenden Problemstellungen konfrontiert. Zwar unterscheiden sich die Details von Ort zu Ort durchaus, aber die generelle Problematik ist oftmals die gleiche. Ich befasse mich daher im Laufe der kommenden Wochen in meinen Artikeln mit exemplarischen Problemen, die nahezu flächendeckend vorhanden sind und zu denen Lösungen gefunden werden müssen.

    Wohnungsprostitution in Deutschland – ein Auslaufmodell?

    „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“

    So steht es in der Bibel und fast könnte man schon meinen, dass der Gesetzgeber diesen Heilsspruch ins neue Prostitutionsgesetz übertragen hat, denn generell entsteht nach dem Gesetz eine erlaubnispflichtige „Prostitutionsstätte“, wenn mehr als eine Person in einer Wohnung der Prostitution nachgeht. Das wird zumindest in diversen Foren behauptet und soll so auch im Gesetz stehen, das uns allen ja inzwischen zur Verfügung steht und das wir sicher alle intensiv gelesen haben? Wenn man nun einmal unterstellt, dass die Information richtig ist, werden mehrere Tausende solcher Wohnungen in Deutschland ab Juli 2017 möglicherweise in akute bis finale Existenznot geraten.

    Man vermutet (und ich teile durchaus diese Einschätzung), dass etwa 75 – 80% der sexuellen Dienstleistungen in Deutschland in sogenannten Modellwohnungen und Hostessen-Appartements erbracht werden. Nun haben diese Wohnungen aber mit Einführung des neues Gesetzes unter Umständen das Problem, von den zuständigen Ämtern bau- und gewerberechtlich neu betrachtet zu werden. Wenn z.B. eine private Wohnung, die nach Bebauungsplan eben dem „Wohnen“ gewidmet ist, nun durch mehrere dort tätige Sexworkerinnen automatisch zur „Prostitutionsstätte“ wird, hat dies bei seriöser Betrachtung sicherlich keinen „Wohncharakter“, sondern stellt eine „Zweckentfremdung“ dar und kann dementsprechend vom Amt durchaus wirksam verboten werden. Dies geschieht übrigens schon jetzt in mehreren Orten der Republik, weil geltendes Bau- und Ordnungsrecht ein solches Vorgehen auch ohne neues Prostitutionsgesetz schon hergibt.

    Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes verschärft die Situation aber erheblich, weil es eben durch Anmeldepflichten und durch die Entstehung von „Prostitutionsstätten“ kraft Gesetzes unweigerlich zu amtlichen Überprüfungen und Einschätzungen kommen wird. Wenn man nämlich eine Erlaubnis benötigt, kann der die Erlaubnis erteilende Beamte vor Ort nur nach den Vorschriften des Gesetzes vorgehen und nicht einfach fragwürdige Zustände weiter „dulden“, wie es momentan noch üblich ist. Sie oder er (die Beamtin oder der Beamte) würden dann nämlich das Recht vorsätzlich beugen, was keineswegs ein Kavaliersdelikt ist!

    Die Angst in der Branche, das beim Thema „Wohnungsprostitution“ etwas gewaltig „anbrennen“ kann, ist durchaus berechtigt und in einigen mir bekannten Konstellationen, fallen einem dazu auch keine Patentlösungen ein, aber ich behaupte, dass es für bestimmt 50% der jetzt existenten deutschen „Wohnungsbordelle“ rechtskonforme Möglichkeiten der Konzeptanpassung gibt, mit denen man einer amtliche Klassifizierung als Prostitutionsstätte Mitte 2017 wirksam entgehen kann. Und das nicht etwa durch irgendeine Arglist,Gaunerei oder einen Taschenspielertrick, sondern durch aufmerksame Lektüre von Gesetzen und ein wenig mehr querdenken.

    Wer sich dafür interessiert und das noch fiktive Konzept näher kennenlernen möchte, kann mich gerne jederzeit kontaktieren und befragen. Schreiben Sie mir und ich antworte Ihnen sehr gerne: howard.chance@t-online.de

    Wichtiger neuer Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/02/11/prostitution2017-baurecht-prostitutionsstaetten-vergnuegungsstaetten/

  • Prostitutionsgesetz 2017 – Stoppt Sexverkauf – Klage vor der Europäischen Kommission

    Prostitutionsgesetz 2017 – Stoppt Sexverkauf – Klage vor der Europäischen Kommission

    Prostitutionsgesetz 2017 - Stoppt Sexverkauf - Klage vor der Europäischen Kommission
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutionsgesetz 2017 – Stoppt Sexverkauf – Klage vor der Europäischen Kommission

    Ich habe ja vor einiger Zeit schon einmal mit „2017 – Jahr der Verfassungsbeschwerden?“ getitelt und ich fühle mich nun seit gestern wieder in meiner Wahrnehmung bestätigt, als ich über ein Facebook-Posting von einer weiteren besonderen Klage hörte, die an eine zur Zeit laufende Online-Petition gekoppelt zu sein scheint.

    Sexkauf bestrafen, Prostitution abbauen!

    Beim Lesen der markanten Überschrift, dachte ich sofort an Alice Schwarzer, die in Ihrer „Emma“ ja schon seit langem gegen die Prostitution kämpft und in der Wahl Ihrer journalistischen Mittel als nicht zimperlich gilt. Und tatsächlich: das Bündnis „Stoppt Sexkauf“ wird u.a. von der „Emma“ getragen und die streitbare Alice gehört natürlich zu den Erstunterzeichnerinnen der Online-Petition, die inzwischen von über 10.000 Mitbürgerinnen und Mitbürgern unterzeichnet wurde. So steht es zumindest auf der Seite und die Zahl ist ja auch nicht wirklich astronomisch hoch.

    Die Erstellung einer Petition ist die eine Sache, doch das Bündnis geht noch einen Schritt weiter: Frau Dr. Ingeborg Kraus, nach meinen Recherchen eine Psychotherapeutin und Frauenrechtlerin aus Karlsruhe, verkündete gestern, dass „Stoppt Sexverkauf“

    noch in diesem Jahr wegen des am 1. Juli 2017 in Deutschland in Kraft tretenden neuen Prostituiertenschutzgesetzes und der damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen Klage bei der Europäischen Kommission einreichen werde.

    Huch, ein gänzlich anderer Ansatz als bei Dona Carmen und Co. Die Bundesrepublik Deutschland soll mit Hilfe von internationalen Anwälten wegen der Legalisierung von Prostitution verklagt werden und dies wird scheinbar schon vorab als Meilenstein in der Geschichte der Menschheit gefeiert, weil es das erste Mal ist, das ein solches Verfahren gegen ein Land angestossen wird.

    Das Bündnis verweist auf die Charta der Europäischen Union und stellt fest, dass Prostitution innerhalb der EU sehr unterschiedlich gehandhabt wird: in einigen Ländern ist sie gesetzlich verboten (Schweden, Frankreich) und gleichzeitig wird sie in Deutschland durch die Einführung des neuen Prostitutionsgesetzes 2017 nach Auffassung der Bündnis-Aktivisten nun völlig legalisiert.

    In einer Zeit, in der Politik vielfach auf einfältige Lösungen und Populismus zurückgreift, wird diese Klage auch eine Herausforderung für die Europäische Union sein. Wird die EU zu ihrer eigenen Charta stehen, in der Gleichheit und Würde aller Menschen festgeschrieben sind, oder wird sie in einzelnen Staaten, im vorliegenden Fall in Deutschland, Menschenrechtsverletzungen tolerieren? Wird die Europäische Kommission dafür eintreten, dass Europa nicht nur ein Finanzkonstrukt ist, sondern auch ein soziales Projekt mit gleichen Werten? (Zitat von Bündnis Stoppt Sexverkauf)

    Wie kann es denn innerhalb der EU möglich sein, dass Gesetzgebungen verschiedener Mitgliedsstaaten völlig konträr sind und wie wird sich die Europäische Kommission dazu im vorliegenden Fall verhalten? Kann EU-Recht das neue deutsche Prostitutionsgesetz eventuell noch aufhalten und müsste die Bundesregierung Weisungen der Kommission folgen?

    Dies Frage kann ich leider noch nicht einmal im Ansatz beantworten, da mir die Rechtssystematik auf EU-Ebene nicht bekannt ist und ich auf Anhieb auch keinen Experten auftreiben konnte, der sich dazu äußern könnte. Der kämpferischen Rede von „Stoppt Sexverkauf“ entnehme ich aber, dass agiert werden wird und dass es sicher nicht bloß bei einer Ankündigung bleiben wird.

    Wo Alice Schwarzer (mit) draufsteht, ist auch viel „Schwarzer“ drin und die Kämpferin aus Köln schaltet nun einmal gerne in den öffentlichkeitswirksamen „Vollgas-Modus“, um in der Gesellschaft wahrgenommen zu werden. Dies bewies sie erst in der vergangenen Woche wieder, wo sie sich engagiert in die „Kölner Nafri-Debatte“ einbrachte und auf ein Twittern von Herrn Böhmermann (ja, der mit der türkischen Ziege) auf Emma-Online sarkastisch antwortete:

    Böhmermann: „Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Nafri und Neger?“ – Schwarzer (sarkastisch): „Dass die Nafris Kamelficker sind und die Neger White-women-rapists
    (Quelle: Emma Online)

    Verstehen Sie diesen Sarkasmus? … Vielleicht brauche ich dazu erst noch einen starken Kaffee! Aber: mit Verbalattacken und Aktivismus aus der Emma-Burg muss man halt immer rechnen und auch in Brüssel will unsere liebe Alice nun beim Thema Prostitution ein feministischer Wörtchen mitreden! Das ist Demokratie und das ist eben ihr gutes Recht!

    Wer nachlesen möchte, was das Bündnis plant und wie die Petition aussieht, dem sei folgender Link empfohlen:

    https://www.change.org/p/sexkauf-bestrafen-prostitution-abbauen/u/18939617

  • Prostitutionsgesetz 2017 – Nach stille Nacht kommt stille Post?

    Prostitutionsgesetz 2017 – Nach stille Nacht kommt stille Post?

    Prostitutionsgesetz 2017 - Nach stille Nacht kommt stille Post?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutionsgesetz 2017 – Nach stille Nacht kommt stille Post?

    Der Glühwein ist getrunken, der Weihnachtsbaum beginnt zu nadeln, die „stille Nacht“ ist vorbei und selbst der Jahreswechsel wurde schon erfolgreich absolviert. Nach dem Fest ist vor dem Fest und beim Reizthema „Prostitutionsgesetz“ beobachte ich momentan in vielen Internet-Foren die „stille Post“, die mich zunehmend beunruhigt! Warum?

    Seit einigen Wochen beginnen die Informationskampagnen zum neuen Prostitutionsgesetz und fast täglich werden an irgendeiner Stelle im Web neue Informationen dazu veröffentlicht: mal ist es der reine Gesetzestext als Download oder Abschrift, mal sind es aber auch recht kurze Zusammenfassungen, die den Gesetzesinhalt „angeblich“ komprimiert wiedergeben.

    Komprimieren ist ja auf dem PC gut, weil man Speicherplatz spart und es zudem möglich ist durch Dekomprimieren den ursprünglichen Zustand der Datei zu rekonstruieren. Wenn man aber Gesetzestexte stark verkürzt und bei dieser Verkürzung auch noch persönliche Interpretationen oder gar Intentionen einfließen lässt, muss man sich über das Ergebnis nicht wundern!

    Ich bin jedenfalls in den vergangenen Tagen bei so manchen essentiellen Zusammenfassung rückwärts vom Stuhl gefallen, weil ich Dinge lesen musste, die einfach halb- oder unwahr sind, sich aber bereits per stiller Post fortpflanzen. Eine unglaublich große Anzahl von Hobby-Juristen hat sich auf das Thema gestürzt und will inhaltlich informieren. Aufklärung ist zwar wichtig, aber falsche Information ist nun mal nicht der geeignete Weg, wobei ich überhaupt keinen bösen Willen unterstelle, sondern eher eine gewisse Nachlässigkeit oder einfach einen Mangel an juristischem Fachwissen.

    • Angeblich gibt es in Deutschland noch keine Behörden, die das Gesetz überhaupt umsetzen können und daher muss man sich keine Sorgen machen?

    • Hobbyhuren gehen kein Risiko ein, wenn sie weiter schwarz tätig sind? Wird einfach weiter so geduldet …?

    • Die Verfassungsbeschwerde ist doch fast schon durch. Das Gesetz ist gekippt?

    • Die Behörden dürfen die Anmeldedaten von Sexworkern nicht ans Finanzamt weitergeben wegen Datenschutz?

    • Für Prostitutionsdienste muss man keine Steuer zahlen, sonst macht sich der Staat ja zum Zuhälter?

    • Die Behörden haben keinen Bock auf das neue Gesetz und werden es wahrscheinlich nicht umsetzen?

    • Werde Reichsbürger und Du kannst das neue Gesetz einfach ignorieren?

    • Als Hure kann ich weiter auf Kondome verzichten, weil ich nicht bestraft werden kann?

    • Wenn man bei einem Kondom den vorderen Teil entfernt und die Eichel blank herausguckt, hat man die Kondompflicht doch erfüllt?

    • Einfach den Hauptsitz des Bordellbetriebs ins Ausland verlegen und schon hat man mit den deutschen Behörden keine Probleme mehr?

    Zugegeben: ich habe jetzt nur einige sehr krasse Beispiele herausgegriffen, um meine Erörterung plakativ zu beschildern, aber von solch gearteten Statements gibt es inzwischen Unmengen in Foren und Portalen. Bedenklich, weil die Thesen eben gerne aufgenommen und
    in den sozialen Netzwerken durch den Orbit gepostet werden! – Nach der Logik von Social Media wird eben „wahr“, was nur oft genug behauptet, gepostet und geteilt wird. Oder?

    Klar, wir haben in Deutschland zum Glück Meinungsfreiheit und prinzipiell kann jede und jeder den größten Unsinn verbreiten, wenn dadurch nicht der Rechtsstaat gefährdet oder andere Personen diffamiert oder geschädigt werden. Aber wie will man überhaupt im Internet noch „Wahrheit“ finden, wenn es von Falschmeldungen nur so wimmelt? Da ist irgendwann der schlauste Kopf überfordert und schaltet in den „Buffer overrun“.

    Den Leuten, deren Existenz an Sexarbeit hängt, ist nur zu raten, das Gesetz selbst intensiv zu lesen und diese „Rotlicht-Bibel“ immer wieder zur Überprüfung von Behauptungen aller Art heranzuziehen. Nur so ist man wirklich vor schweren Irrtümern gefeit! Den Begriff „Bibel“ habe ich übrigens absichtlich gewählt, weil diese ja in der Geschichte auch immer wieder zweckorietiert (fehl)interpretiert wurde, um Glaubenskriege zu entfachten und um Menschen zu beeinflussen. Warum sonst hätte Martin Luther sonst auch vor 500 Jahren in Wittenberg genagelt? Luther vertraute damals ausschließlich auf das geschriebene „Wort“ und nicht auf die stille Post des Klerus: so sollten wir mit dem Gesetz auch umgehen und immer mit wachen Augen durch das Web gehen!

  • Ankündigung – Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – 4. März 2017

    Ankündigung – Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – 4. März 2017

    Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – Expertenrunde zum neuen Prostitutionsgesetz in Berlin

    Am Samstag, dem 4. März 2017, findet in Berlin auf Einladung von Berlin Intim ein Tagesseminar zum neuen Prostitutionsgesetz für 2017 statt: Sexworker und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ befragen Experten zum Thema, es gibt Fachvorträge, offene Diskussionen und Gesprächsrunden zu verschiedenen Aspekten des neuen Gesetzes, das zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird.

    Es ist schon jetzt abzusehen, dass die neue Gesetzgebung die gesamte Branche durcheinander bringen wird und das viele Erotikbetriebe sogar in ihrer Existenz bedroht sind, da sich verschiedene Geschäftsmodelle einfach nicht gesetzeskonform anpassen lassen oder aber baurechtliche Aspekte das geschäftliche „Aus“ bedeuten können. Noch immer sind viele Sexworker nur unzureichend informiert oder aber der verwegenen Meinung, dass eine Verfassungsklage das Gesetz noch im letzten Moment stoppen wird.

    Wie ist die Lage wirklich? – Warum ist es 5 vor 12? – Was ist zu tun und zu lassen? – Was wird wann passieren? – Wie bereite ich mich persönlich vor? – Welche unbekannten Überraschungen stecken im neuen Gesetz?

    Fragen über Fragen, mit denen sich eine Expertenrunde eingehend beschäftigen wird. Dabei wirken u.a. folgende Branchenexperten mit:

    • Holger Rettig, Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland)
    • Marko Doerre, Rechtsanwalt
    • Howard Chance, Publizist
    • Uwe Kaltenberg, Bundesverband Erotikhandel
    • Stephanie Klee Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.

    Außerdem sind verantwortliche Mitarbeiter der Berliner Polizei oder der Verwaltung eingeladen.

    Termin: Samstag, 4.3.2017 ab 10:00 Uhr in Berlin-Charlottenburg.

    Ort: Mercure Hotel Berlin City West, Ohmstraße 4-6, 13629 Berlin

    Anmeldung: Für dieses Seminar ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Die Gebühren für das Seminar sind im Voraus zu entrichten.

    Die Teilnahmegebühren betragen: 60 € für alle Teilnehmer (inkl. 19 % MwSt)

    Die Zahl der Gäste ist auf 60 Personen beschränkt. Wenn wir alle Plätze voll haben, besteht keine Möglichkeit mehr, sich für dieses Seminar zu registrieren. In den Seminargebühren sind folgende Leistungen inklusive: Fingerfood, Informationen, Unterlagen, Kaffee/Getränke. Aufgrund der erheblichen Kosten für das den Veranstaltungsort, können Anmeldungen nicht mehr storniert werden.

    Bitte melden Sie sich per Mail web@berlinintim.de oder telefonisch (030/28509754) an.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Seminarreihe:
    http://www.rotlicht-trifft-blaulicht.de/

  • Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des ProstitutionsgewerbesGesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen – Stand: 06.05.2018

    Bitte beachten: Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 (theoretisch) vollumfänglich, da alle Übergangsfristen, die der Gesetzgeber definiert hat, zum 31. Dezember 2017 abgelaufen sind! Allerdings gibt es bei der Umsetzung in den Bundesländern nach wie vor erhebliche Probleme. Ich empfehle daher im Kontext zu dieser Einführung (Stand 2017) auch die Lektüre der aktuellen Statusmeldung „Jahresausblick“ vom 1. Januar 2018:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/01/happy-new-year-2018-jahresrueckblick-2017-und-jahresausblick-2018/

    An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz : alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!

    „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“

    Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!

    Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern! – Wir werden in unserem Blog dazu natürlich ständig weiter berichten, aber momentan  gibt es hierzu nichts zu berichten!

    Aktuelle Meldungen aus den 16 Bundesländern – Ständig aktualisiert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/20/neues-forum-im-blog/

    Ein politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität … Kontrolle naht!

    2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und  aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.

    Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.

    Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!

    Lesen Sie hierzu mein Interview mit dem Kaufmich-Magazin, das ich bereits im vergangenen Jahr gegeben habe und in dem viele zusätzliche Informationen enthalten sind:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/22/kaufmich-magazin-nichts-wird-mehr-so-bleiben-wie-es-ist-das-neue-prostituiertenschutzgesetz/



    1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker in Deutschland!

    Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“ oder erregen).

    Gesundheitsberatung, soziale Beratung und Nachforschungen!

    Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle), die aber keine körperliche Untersuchung beinhaltet, soll ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch erfolgen, bei dem die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf diverse Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungssysteme vorstellt, steuerliche Pflichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird, um möglichen Verdachtsfällen anschließend nachgehen zu können.

    Anmeldung und Registrierung als Sexworker

    Beim eigentlichen Registrierungsvorgang, der dann im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs stattfindet, prüft die zuständige Behörde die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.

    Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!

    Anmeldefristen / Übergangsfristen

    Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (Ende der gesetzlichen Übergangsfrist) dafür Zeit! – Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftaten!

    Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig (spätestens ab dem 1. Januar 2018) der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden und auch in regelmässigen Abständen immer wieder erneuert werden!


     

    2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs), Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler (Escort-Services)

    Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.

    Fristen für Genehmigungsantrag und Konzepteinreichung

    Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss diese bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017  beantragt und bis 31. Dezember 2017 dann ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis nämlich amtlich verweigert werden, was dann einer Gewerbeuntersagung gleichkommt! – Für Betriebe, die nach dem 1. Juli 2017 gegründet werden, gelten die Fristen übrigens nicht: hier ist der Antrag sofort zu stellen!

    Zuverlässigkeitsprüfung

    Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren. Auch die (frühere) Mitgliedschaft in einem „rechtskräftig verbotenen Verein“ (Rockerclub etc.) kann ausreichen, um keine Genehmigung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu erhalten!

    Baurecht / Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten

    Auch die Räume, die bei Prostitutionsstätten zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier werden auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes eventuell noch keine Rolle spielen, aber durch den Erlaubnis-Antrag automatisch in den Focus geraten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird! So möchte zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen beim Konzessions-Antrag eine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen! Ausserdem haben die Betreiberinnen und Betreiber für die „amtliche Genehmigung“ natürlich Gebühren zu bezahlen, die recht üppig ausfallen können. Da jedes Bundesland diese Gebühren selbst festlegen darf, können wir hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen!

    Dokumentations- und Auskunftspflichten

    Als weitere Auflagen, haben die Betreiber von Prostitutionstätten und Prostitutionsgewerben umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern unbedingt schriftlich dokumentieren, Quittungen erteilen und dürfen nur Personen beschäftigen oder diesen Räume vermieten, wenn eine amtliche Anmeldebescheinigung (Huren-Ausweis) vorliegt. Jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung ist unbedingt zu vermeiden, weil dies jederzeit zum Widerruf der Genehmigung führen kann uns zudem ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden kann! – Außerdem müssen Betreiber von Prostitutionsgewerben ihren „Mitarbeiterinnen“ Einblick in ihre Geschäftsunterlagen bewähren und auch Behörden jederzeit Auskünfte über den Inhalt abgeschlossener Verträge erteilen!



    3. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote

    Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden! – Sexworker selbst werden erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse gebeten, allerdings können es dann auch durchaus 1.000 € und mehr sein.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!

    Erotische Anzeigenportale mit Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland, werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftiges Bußgeld kassieren möchte! Die Behörden sind hier manchmal recht innovativ!

    Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein!

    Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen ausdrücklichen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten unmittelbaren Recht der Sexworker auf jederzeitige sexuelle Selbstbestimmung. Die genannten Geschäftsmodelle dürfen dementsprechend weder gewerblich durchgeführt noch beworben werden!

    Erotik-Werbeportale gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler im Sinne es Gesetzes, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und dann im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!



    4. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden

    Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:

    Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, dass jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!

    Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!


    5. Weiteres Info-Material und Beratung

    Den Gesetzestext zu: Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes  finden Sie als HMTL-Version (Abschrift) auf der folgenden Seite dieser Webpräsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostschg-prostitutionsgesetz-2017-gesetzestext-online-html/

    Für Sexworkerinnen und Sexworker habe ich ein Informations-PDF-Dokument erstellt, das kostenfrei heruntergeladen und gerne weitergegeben werden kann. Es ist ein Auszug aus meiner Fachpublikation zum Thema. Den Download finden Sie unter:
    http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf

    Den Betreibern von Prostitutionsstätten empfehle ich mein Buch, in welchem ich ausführlich auf die Konzessionspflicht und die vielen neuen gewerberechtlichen Verpflichtungen eingehe, die das neue Gesetz mit sich bringt. Alle Infos finden Sie auf folgender Seite:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/


    Unter der Firmierung MH-Consulting biete ich seit Oktober 2016 bundesweit Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche an, um Sie mit weiteren Experten bei der Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse umfassend zu beraten und Ihnen bei der Konzeptentwicklung im Detail zu helfen. Infos dazu unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

     

  • Prostitution 2017 – Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis

    Prostitution 2017 – Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis

    Prostitution 2017 - Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis

    Die letzte Station meiner dienstlichen Winterreise 2016, führte mich ein der letzen Dezemberwoche nach Franken. Ich hatte einen sehr angenehmen Beratungstermin in Fürth und hielt mich dort dann für zwei Tage auf, bevor ich zu meinem privaten Jahresausklang ins winterliche Prag reiste. Wie bei allen Reisen in den vergangenen Monaten, nutzte ich die Gelegenheit, um die örtliche Rotlicht-Szene ein wenig unter die Lupe zu nehmen. Zum einen ist das natürlich für die örtliche Beratung wichtig, um zu sehen wie die Konkurrenz meiner Mandantschaft arbeitet; zum anderen lässt sich aber auch durchaus erkennen, was mit der Branche wirklich los ist und welche regionalen Unterschiede existieren.

    Howard freit sich durch die Republik … fast

    Nach Trier und Frankfurt/Main standen Fürth und Nürnberg auf meinem besonderen Erkundungskalender, wobei ich die Erkundung natürlich gründlich vorbereitete: ich sah mir Erotikportale und einschlägige Foren an, die schon einmal einen recht umfangreichen Überblick über die Dienstlerinnen und deren Service-Leistungen geben. Die Inserate sind in der Regel durch Vorgaben der Portalbetreiber recht harmlos gehalten und enthalten nur in sehr wenigen Fällen Hinweise auf in Franken (zum Freistaat Bayern gehörend) unzulässige Dienstleistungen. Denn: in Bayern sind Kondome im Gunstgewerbe schon lange gesetzlich vorgeschrieben und „FO“ (französisch ohne Gummi) oder gar „AO“ (alles ohne Gummi), dürfen weder angeboten noch praktiziert werden. So liest man dann in den Annoncen höchstens von „weitreichendem“, „fast tabulosem“ oder „sehr individuellem“ Service. Umschreibungen eben, die zwar die Fantasie anregen, aber dem Amt vor Ort noch keine Handhabe geben, um einschreiten zu können.

    Wenn man dann einige exemplarische Dienstleisterinnen auswählt und deren Rufnummer bei Google eingibt, landet man nicht selten bei Verweisen zu „Tabulos-Foren“, in denen dann über die Damen intensiv berichtet wird. So lernt man schnell, was unter „sehr individuell“ zu verstehen ist. Ohne allzuviel Mühe fand ich Berichte über 5 Dienstleisterinnen aus dem Raum Fürth/Nürnberg, die nicht nur generell ab 50 € ohne Kondom blasen, sondern für einen kleinen Aufpreis auf Latex generell verzichten. Im Freierjargon heisst das dann „CIP“, was man mit „Cum in pussy“ übersetzt und wo dann stolz verkündet wird, dass man die Dame natürlich „ordentlich besamt“ hat. Eine moralische oder medizinische Bewertung erspare ich mir an dieser Stelle, weil meine Untersuchung der Verhältnisse eben unter einem anderen Aspekt geschieht.

    Freier-Foren: Wichser-Fantasien oder Wahrheit?

    Nun sind Foren ja geduldig und manche Freier brüsten sich durchaus mit Erlebnissen, die eben nur tabulos stattgefunden haben sollen, weil die jeweilige Dame eine spontane Sympathie für den Gast entwickelt hatte oder dieser die Dienstleisterin eben durch besondere Künste so in einen Rausch versetzt hatte, das diese das Kondom vergessen hatte. Das klingt dann oft nach ausschweifender Wichsfantasie und es ist dann sogar zu vermuten, dass der Berichteschreiber noch nie bei der portraitierten Dame war. Wenn sich allerdings Berichte zu ein und der selben Dame häufen und die Autoren in unterschiedichem Stil schreiben, kann man schon davon ausgehen, dass ein wenig bis viel Wahrheit dahinter stecken könnte!

    Nun ist „könnte“ ein nicht hilfreiches Wort, weil wir ja schließlich wissen wollen, ob es tabulos geht oder nicht!

    Da hilft nur der Selbstversuch, der natürlich beim Einholen des persönlichen Angebots vor Ort endet und nicht etwa beim vollendeten „Kommen“. Soviel nur zur Klarstellung, damit nicht einige Leserinnen und Leser auf verwegene Gedanken kommen.

    Nach der Voranalye entschied ich mich, zwei Adressen in Fürth und Nürnberg aufzusuchen, die von meinem Hotel aus bequem zu erreichen waren. Location Nr. 1 war ein großes Wohnhaus im klassizistischen Stil, mitten im Fürther Zentrum gelegen, wo einige normale Mietwohnungen zur Prostitution genutzt werden und wo sich hinter „Sommer“ und „Winter“ wechselnde reisende Sexworkerinnen einmieten. „Anett aus Thailand“ (Name natürlich von mir geändert) öffnete mir die Türe bei „Winter“ und reichte mir eine Art erotische Speisekarte, auf der die verschiedenen erotischen Menüs offeriert wurden: Thaimassage 30 min 50 €, 60 min 90 €, Blasen ohne + 20 €, GVO + 50 €. Die laminierte Offertenkarte war sicher nicht von der jungen Thaidame worden, sondern eher vom Vermieter oder einem deutschen „Freund“, denn die vorhandenen deutschen Sprachkenntnisse waren sehr rudimentär und ohne Hilfe konnte das A4-Blatt so nicht entstanden sein. Wäre ich nun vom Amt gewesen und hätte einen Kontrollbesuch durchgeführt, hätte sich die Dienstleisterin selbst erlegt und gleichzeitig sogar noch einen Hinweis auf Fremdbestimmung geliefert! Schon sehr merkwürdig, denn welcher Bankräuber lässt im übertragenen Sinn schon einen Personalausweis am Tatort zurück? Nun gut: blasen und ficken ohne. Beweis erbracht!

    Mein zweiter Ausflug führte mich in die fränkische Metropole Nürnberg, wo gleich ein ganzes Haus den zweifelhaften Ruf besitzt, eine „AO-Burg“ zu sein. Im Forum war zu lesen, dass fast alle Damen im Haus XY den „katholischen Service“ anbieten und das sogar zum üblichen Standard-Preis von 50 € für die halbe geile Stunde. Das Haus selbst machte schon von aussen keinen wirklich gepflegten Eindruck und man konnte ohne irgendwo zu läuten durch die 3 Etagen laufen, wo an jeder Tür Bilder mit Namen hingen: „Esmeralda 90 DD – Latina“ im EG, „Julia – Bulgarin 19″ im Obergeschoß. Esmeralda, die mit den Mörderhupen, öffnete mehr oder weniger unbekleidet und führte mich in ihr Arbeitszimmer. Sie hielt die 5 Finger ihrer linken Hand hoch und zischelte „50 …. mache gut … schöne lansan“. Dabei griff sie sich in den Schritt und stieß leise Lutschreie aus. Naja, muß man(n) irgendwie mögen.

    Meine Frage nach Gummi oder eben ohne Gummi, wurde lächelnd beantwortet, in dem 2 Finger gehoben wurden, was ich als den notwendigen Aufpreis interpretierte. OK, ich musste überlegen, um unbeschadet und ohne zuviel Flüche wieder aus der leicht ranzigen Bude zu kommen. Denn wenn man erst mal an der Angel ist, soll man auch bleiben und nicht wieder unverrichteter Dinge von dannen ziehen. Mit Antäuschen eines schweren Hustenanfalls gelang mir die Flucht, die mich direkt ins Erdgeschoß zu Julia 19 führte, die meinen lauten Husten gehört hatte und die Tür weit öffnete. Direkt neben der Wohnungstür hing die „Bayrische Hygieneverordnung“, die auf die unbedingte Kondompflicht im Haus hinwies. Bei Julia war diese Botschaft aber wohl nicht angekommen, denn sie offerierte mir auch sofort ihr „Spezialprogramm“ und wollte mir gleichzeitig auch noch einen tabulosen Dreier mit ihrer ebenfalls anwesenden Freundin verkaufen, die „so schlechte Gescheeft“ habe. Für ganze 70 Euro hätte ich mit den zwei Damen gleichzeitig ohne Gummi verkehren können und das Angebot kam, ohne dass ich überhaupt danach gefragt hatte! Nachdem ich mit Gesten andeutete, schon im Obergeschoß gewesen zu sein und mein freudiges Erlebnis schon gehabt zu haben, zeigte sich Julia einsichtig und ließ mich meiner Wege ziehen.

    3 besuchte Appartements und dreimal ein Volltreffer für den antäuschenden Liebhaber der tabulosen gewerblichen Erotik.

    Offensichtlich schauen die Behörden in Nürnberg und Fürth nicht so genau hin, denn rein optisch könnte ich schon beim Ordnungsamt arbeiten und mit meinem urdeutschen Auftreten wäre ich sicher der optimale Testfreier. Nun gut, ich habe ja bewußt Adressen mit recht eindeutigem Ruf aufgesucht und ganz sicher arbeiten die meisten Betriebe nicht mit solchen Methoden und Angeboten, aber mir wurde einmal mehr klar, dass es den besonderen Service wohl deutschlandweit gibt, dass man nicht lange danach suchen muß und dass tabuloser Service recht „offensiv“ angeboten wird und zwar auch in Regionen, wo es bereits jetzt (vor Einführung des neuen Prostituionsgesetzes) „eigentlich“ verboten ist!

    Fortsetzung folgt … in den neuen Bundesländern

    Ich bin gespannt, wie es in den neuen Bundesländern aussieht, wo ich bislang keine Erfahrungswerte habe und die ich in der kommenden Woche geschäftlich bereisen werde. EIn entsprechender Bericht wird natürlich folgen!