Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Kurzmeldung: Swingerclubs bleiben in NRW weiter geschlossen!

    Kurzmeldung: Swingerclubs bleiben in NRW weiter geschlossen!

    Kurzmeldung: Swingerclubs bleiben in NRW weiter geschlossen!

    Puffen ja – Swingen nein in NRW

    Am 10. Februar 2022 ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Laut deren Inhalt sind gemäß § 5 der Verordnung der Betrieb von Swingerclubs sowie vergleichbare Angebote, insbesondere in Bordellen und Prostitutionsstätten, weiterhin verboten, während Prostitutionsstätten (Clubs und Bordelle) mit 2 G plus-Regel betrieben werden dürfen.

    Swingerclubs sind nun in NRW Discotheken und (Tanz-) Clubs gleichgestellt, wo es eben, anders als im Bordell, zu vielfältigen Kontakten kommen kann. Gerade in der Karnevalszeit will man ausuferndes Feiern in Nordrhein-Westfalen vermeiden.

    Die neue Verordnung läuft bis zum 9. März 2022, allerdings ist im Text der Verordnung zusätzlich angekündigt, dass man mögliche Lockerungen nach der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz (16. Februar 2022) überprüfen wird. Ob dies für Discotheken, Clubs und Swingerparties Auswirkungen haben wird, bleibt abzuwarten. Ich berichte fortlaufend.

  • SWR: Prostitution im Dunkeln – Ein Reportageabend im TV

    SWR: Prostitution im Dunkeln – Ein Reportageabend im TV

    SWR: Prostitution im Dunkeln – Ein Reportageabend im TV – Ein Kommentar

    Realität versus Fiktion und ein Bunker-Fotograf mit komischer Neigung

    Sex sells und auch im öffentlich-rechtlichen TV-Programm steigen prompt die Einschalteqouten, wenn es um Sex in Kombination mit etwas Crime geht. Prostitution findet meistens im Dunkeln statt und zwar in der bewährten Mischung aus faltenfreundlichem Licht und einer gewissen plüschigen Verruchtheit. Das war so und wird vermutlich auch weiter so bleiben.

    Thematisch ging es um Prostitution in der Pandemie, um das Ausweichen der Dienstleisterinnen in Graubereiche, um die Gefahren der Arbeit alleine in verschwiegenen Appartements, um schlimme Gewalt bei einem Escort-Termin und um den Frust der legalen Betreiber, die sichere Räume anbieten, aber nun die Dummen sind, weil Politik und Verwaltungen die Augen vor unkontrolliertem „Schaffen“ verschließen. Zudem ging um Ausstiegszenarien, angebliche Miet- und Werbewucher und um einen „unterirdischen“ Fotografen, der Mädels aus dem Gewerbe gerne in schmutzigen Bunkeranlagen fotografiert und nicht weiter definierte „Interviews“ mit den Damen führt.

    Auch eine Dame aus der Karibik, die seit Jahren ihren Ausstieg aus der Branche plant, dies aber trotz Hilfe durch eine qualifizierte Beratungsstelle nicht schafft, kommt zu Wort und wird beim Backen für ihrer Geburtstagsfeier gezeigt. Dann noch die überraschende Information, dass viele osteuropäische Damen nun in der Heimat arbeiten, das aber „demnächst“ in Deutschland eine neue Damen-Schwemme aus Osteuropa „droht“. Viel Input und Durcheinander für 45 min, für den Normalbürger schwer einzuordnen

    Der uns bekannte und verbundene John Heer stellte die Lage in seinem Stuttgarter Viertel sachlich dar und erklärte, warum sein Laufhaus erst im März 2022 wieder öffnen wird: im Chaos der Corona-Maßnahmen war eine Öffnung zwar theoretisch schon früher wieder möglich, aber es fehlte an Dienstleisterinnen, die während den Schließungen alternative Arbeitsmodelle ausprobiert hatten und dabei auch in Probleme geraten waren.

    Eine Dame, die John Heer bekannt war und sich im Escort betätigt hatte, wurde in Ulm von einem Freier vergewaltigt und nackt vor die Türe gesetzt, die herbeizitierte Polizei tat quasi nichts, um der Dame wirksam zu helfen, was nun zu Dienstaufsichtsbeschwerden führte. Fazit: ungeschützte Arbeit hat Risiken, im Bordellbetrieb sind solche Übergriffe ziemlich ausgeschlossen!

    In einem unterirdischen Bunker in Mannheim sehen wir eine Fotografen, der eine alte Matraze aus der Ecke zieht und dann behauptet, dass es daran Spuren gibt, die darauf hindeuten, dass Sexarbeiterinnen darauf übernachten. Dazu fabuliert er über Geschichten, die ihm Damen aus der Branche bei „Interviews“ erzählt haben.

    Anketten im Keller bei SM-Spielen? Ohne Zustimmung? Man hat den Eindruck, dass der Fotograf voyeristisch veranlagt ist und Frauen aus der Branche bewusst fotografisch-künstlerisch im Dreck abbilden will. Mit welcher Aussage? Man macht sie zum Dreck, zieht sie in den Dreck? Die Intention ist nicht wirklich erkennbar und die Rolle des Protagonisten wird ebenfalls nicht deutlich.

    Eine privat arbeitende Dame berichtet, dass ihr Vermieter die Miete von 1.200 Euro auf 3.000 Euro erhöht hat, da sie ja der Prostitution nachgeht. Dazu kommen Werbeanzeigen, deren Preise fast doppelt so hoch  angegeben werden, wie sie nach meinen Recherchen und Kenntnissen wirklich sind. Ergänzt um dienotwendigen Lebenshaltungkosten und Zahlungen in die Heimat gehen für „Kosten“ die Hälfte der Einnahmen drauf. Grob kalkuliert erklärt die Dame damit ,im Monat um die 9.000 Euro wiederum „privat“ umzusetzen. Das die Miete vermutlich größtenteils „schwarz“ läuft, braucht nicht gesondert erwähnt zu werden. Auf Gefahren angesprochen erklärt sie, dies gut abschätzen zu können und die Lage eigentlich im Griff zu haben.

    Während in den Stuttgarter „Dunkeladressen“ scheinbar für alle Beteiligten der Rubel rollt, arbeitet man in Mannheimer Szenekneipen in Hinterzimmern eher für sehr kleines Geld und übernachtet gegen Zahlung an den Wirt auch schon mal am Tresen, in der Besenkammer oder wo gerade Platz ist. Auch „Arbeit im Dunkeln“ mit Profiteuren, die Notlagen ausnutzen und sich am schwächsten Glied der Kette bedienen.

    Die Reportage, die ständig die Standorte wechselt und dabei thematisch hin und her springt, wirkt verwirrend, zeigt dabei aber schon, wie unterschiedlich die Rotlicht-Branche sein kann. Ob die Darstellung wirklich authentisch ist, zweifle ich an dieser Stelle einmal an: zuviel den Inhaltes lässt ein Drehbuch vermuten, dass eine Intention verfolgt. Aber welche dies sein soll, ist mir leider nicht gelungen zu entschlüsseln.

    Interessanterweise kommt das Thema „Menschenhandel“, Zuhälterei und Co., was oft zentraler Inhalt ist, in dieser Reportage nur am Rande vor und auch das Thema „Corona“ wird nicht weiter behandelt. „Prostitution im Dunkeln“ ist ja auch nichts Neues, diese hat sich lediglich in der Corona-Pandemie zwangsläufig ausgeweitet. Die Gründe, warum man „anschaffen“ geht, sind auch nicht neu, die Rahmenbedingungen aber schwieriger geworden. Wer traumatisiert wen und warum?

    Ich blieb nach 45 min vor dem Fernseher etwas ratlos sitzen und überlegte, welche konkrete Aussage die Reportage nun hatte? Vielleicht kann mir jemand bei der Ergründung helfen?

    Der Link zum Beitrag beim SWR:

    https://www.swrfernsehen.de/betrifft/illegale-prostitution-das-gefaehrliche-geschaeft-mit-dem-sex-100.html

  • Prostitution 2022 – Das Update – Aktionsgemeinschaften Sauberes Rotlicht

    Prostitution 2022 – Das Update – Aktionsgemeinschaften Sauberes Rotlicht

    Prostitution 2022 – Das Update – Aktionsgemeinschaften Sauberes Rotlicht

    Widerstand der legalen Betreiber(innen) wächst – Erste Erfolge in verschiedenen Regionen – Fortsetzung folgt

    Ich habe bereits im Herbst 2021 über die lokalen Aktionen „Sauberes Rotlicht“ informiert, wo sich konzessionierte Betreiberinnen und Betreiber gegen illegale Konkurrrenz wehren und hier auch den Schulterschluß mit den Behörden suchen, sofern dies eben möglich ist. Im Saarland und in der Pfalz gab es bereits einige Erfolge, von denen in Medien aber verhalten berichtet wurde.

    Nun gab es in der vergangenen Woche eine konzertierte Aktion von bekannten Betreiberinnen und Betreibern aus Kempten im Allgäu, die das Heft des Handelns nun auch in die Hand genommen haben und dabei auch die Presse hinzugezogen haben, um gehörigen Druck auf die Behörden vor Ort auszuüben. Dazu die aktuelle Presseschau zum Thema:

    Allgäuer Zeitung – Illegale Prostitution: Kemptener Puff-Betreiber kritisieren Polizei und Ordnungsamt

    Merkur.de – Pandemie wirkt als »Brandbeschleuniger« für zunehmend illegale Prostitution

    All-in.de – Illegale Prostitution: Gibt es eine „chinesische Mafia“ in Kempten?

    Die Aktion „Sauberes Rotlicht“ arbeitet nach einem ähnlichen „Verfahren“ und ich habe dazu bereits im letzten Jahr diverse „Handreichungen“ auf diskretem Weg weitergeleitet. Durch die Pandemie ist die Aktion, die flächendeckend umgesetzt werden soll, leider etwas „eingeschlafen“. Nun, wo sich die Geschäfte langsam wieder normalisieren, wollen wir in verschiedenen Regionen wieder aktiv werden und ich werde schon in den nächsten Wochen diesbezüglich durch die Republik reisen und mich mit Betreiberinnen und Betreibern treffen.

    Ein ausdrückliches Lob an die „Allgäuer Allianz“, die uns mutig vorangegangen ist und die sicher zumindest ein Stück weit Erfolg haben wird. Glück auf und Grüße nach Kempten.

    Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Sexarbeit 2022: wie Corona die Branche verändert hat – Gastbeitrag Sexdo

    Sexarbeit 2022: wie Corona die Branche verändert hat – Gastbeitrag Sexdo

    Sexarbeit 2022: wie Corona die Branche verändert hat – Gastbeitrag Sexdo

    In dieser Woche habe ich mich in einem Gastbeitrag im Portal Sexdo.com mit dem Thema beschäftigt, wie Corona die Sexarbeit verändert hat und wohl auch weiter verändern wird. Ich beschreibe „die gute alte Zeit“, die vor der Einführung des ProstSchG beginnt, und wo die Branche noch viele Freiheiten hatte, über das Inkrafttreten im Juli 2017 bis hin zur „Corona-Pandemie“, die besonders einschneidend war und alle vor besondere Herausforderungen stellte und immer noch stellt.

    Prognosen, wie es weitergeht, kann man momentan nur sehr begrenzt stellen. Die Planungs-Unsicherheit bleibt vorallem für die Betreiberinnen und Betreibern und man stellt sich gerade besonders die Frage: „Wo sind denn bloss die Damen abgeblieben?“ – Sind wirklich alle im Untergrund tätig oder gab es einen Exodus in die Heimat oder in andere Länder? – Fragen über Fragen.

    Auch die Werbe- und Vermarktungsportale stellen sich die Frage nach der Zukunft der Branche und ich danke Matthias von Sexdo.com für die gute Zusammenarbeit.

    Mein Artikel ist unter folgendem Link zu finden:

    https://sexdo.com/blog/allgemein/sexarbeit-2022

     

  • Prostitution 2022 – Eilt – Hessen hebt Hotspot-Regel zum 7.2. auf!

    Prostitution 2022 – Eilt – Hessen hebt Hotspot-Regel zum 7.2. auf!

    Prostitution 2022 – Eilt – Hessen hebt Hotspot-Regel zum 7.2. auf!

    Prostitutionsstätten dürfen in Hessen endlich wieder öffnen!

    Die Hessische Landesregierung hat soeben eine neue Coronaschutzverordnung beschlossen, die ab kommenden Montag, 07.02.2022, gelten wird.

    Wichtigster Punkt für die Branche: Prostitutionsstätten in Hessen dürfen wieder öffnen, da die Hotspot-Regel hinfällig wird.

    Es gilt für Prostitutionsstätten weiter 2 G plus und Kontaktnachverfolgung!

    Zusätzlich gilt jetzt FFP-2-Maskenpflicht im Bordell!

    Quelle – Landesregierung Hessen- 05.02.2022:

    https://hessen.de/Presse/Hessische-Landesregierung-aendert-Corona-Schutzverordnung

    Veröffentlichte Verordnung – 05.02.2022:

    https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-02/lf_coschuv_stand_07.02.22.pdf

  • Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 31. Januar 2022

    Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 31. Januar 2022

    Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 31. Januar 2022

    4. Coronawelle vor dem Höhepunkt? – Klage gegen hessische Hotspot-Regel – Verzicht auf Kontaktdaten-Nachverfolgung in Rheinland-Pfalz –  Bundesweit momentan vermehrte Kontrollen – Sauberes Rotlicht – Stopp dem Nordischen Modell – Neustarthilfe auch für Sexworkerinnen

    Wir haben den ersten Monat des neuen Jahrs überlebt. In 15 von 16 Bundesländern ist die Betreibung von Prostitutionsstätten (Bordellbetrieben etc.) mit Auflagen und diversen lokalen Einschränkungen trotz sehr hoher Inzidenzzahlen möglich. Das die entstehenden Erträge bei den Betreibern im Durchschnitt eher mager sind, soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden.

    4. Coronawelle vor dem Höhepunkt – Omikron Ende Februar durch?

    Kaum eine Talkshow kommt ohne Corona-Prognosen und Modellierungen aus und die Experten sind sich dabei nur in wenigen Punkten einig: so erwartet man den Höhepunkt der „Omikron-Welle“ Mitte Februar und dann ab Ende Februar zunehmde Entspannung. Wie sich das in Zahlen bemerkbar machen wird, ist unklar; welche Erleichterungen kommen werden, steht natürlich auch noch nicht fest. Man muß folglich damit rechnen, dass die 2G-plus Regel sicherheitshalber noch eine ganze Weile erhalten bleiben wird. Am allerwichtigsten ist es aber, dass sich die Köpfe der Kunden entspannen und die Lust zurückkehrt. Parallel dazu fehlt es gerade auch nahezu flächendeckend an Dienstleisterinnen, was zu Tristesse auf den Fluren vieler Betriebe führt. Auch die „Arbeit ausserhalb der Betriebe“ findet natürlich weiter intensiv statt und „neue Modelle“ haben sich Lasten der konzessionierten Betreiber längst etabliert.

    Hessen beendet „Hotspot“-Regel – Ab 07.02. dürfen Prostitutionsstätten in Hessen wieder öffnen:

    https://zukunft-rotlicht.info/2022/02/05/prostitution-2022-eilt-hessen-hebt-hotspot-regel-zum-7-2-auf/

    Verzicht auf Kontaktdaten-Nachverfolgung in Rheinland-Pfalz

    Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat die Pflicht zur Kontaktdaten-Nachverfolgung im Rahmen der neuen 30. Coronaschutzverordnung aufgehoben. Für das Prostitutionswesen liegt ein neuer verbindlicher Hygieneplan Rheinland-Pfalz vor, der jetzt keine Kontaktnachverfolgung mehr enthält:
    https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Hygienekonzepte/Hygienekonzept_Prostitutionsstaetten_30CoBeVo_v_29_01_2022.pdf

    Probleme mit Bürgertests und Corona-Impfungen für „Nicht-Residenten“

    Aus verschiedenen Regionen des Landes wurde gemeldet, dass dort kostenlose Bürgertests nur Personen angeboten werden, die in Deutschland ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ haben. Wer z.B. als Sexarbeiterin nur temporär in Deutschland ist, hat diesen Aufenthalt nicht und kann für den Test vom jeweiligen Testcenter „privat“ zur Kassen gebeten werden. Auch bei Imfungen soll dies in einigen Bundesländern so sein. Das ist natürlich sehr kontraproduktiv und ganz sicher nicht „im Sinne des Erfinders“.

    Verlängerung von Hurenpässen / Gesundheitspässen lokal schwierig

    Einige Großstädte in NRW haben die Gesundheitsberatung für Sexarbeiterinnen vorläufig eingestellt. Die Stadt Dortmund argumentiert an dieser Stelle beispielsweise mit einer schweren Überlastung des Gesundheitsamts und der allgemeinen Corona-Lage. Hurenausweise können so nicht verlängert werden und es entstehen Notlagen bei den Personen, die für eine legale Sexarbeit auf die Ausstellung der Dokumente dringend angewiesen sind.

    Neustarthilfe 3 plus und 4 auch für Sexarbeiter(innen) möglich

    Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für Unternehmen bis Ende März 2022 verlängert und das Programm Neustarthilfe gibt es auch in Verlängerung. Im Beratungsalltag habe ich festgestellt, dass viele Sexarbeiter(innen) was die Neustarthilfe anbelangt durchaus antragsberechtigt sind. Im Gegensatz zu den Überbrückungshilfen kann die Neustarthilfe auch selbst mit Elster-Zertifikat beantragt werden. Anträge für Neustarthilfe 3 plus sind für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 noch rückwirkend beantragbar; Neustarthilfe 4 für Januar bis März 2022 kann bis Ende April 2022 beantragt werden. Wer hier weitere Infos und Unterstützung benötigt, kann mir gerne schreiben maxen2205@live.de oder per WhatsApp unter 0151-71885164 Kontakt aufnehmen.

    Vermehrte Kontrollen gegen illegale Betriebe – Sauberes Rotlicht?

    Nach vielen Monaten der coronabedingten „Untätigkeit“, haben viele deutsche  Ordnungsbehörden nun einen gewissen Schwung entwickelt. Der Kampf gegen illegale Betriebe wird hier und dort aufgenommen und bei Razzien kommen diverse Ordnungswidrigkeiten und auch Straftaten zum Vorschein. Oft werden inzwischen Netzwerke enttarnt, die Sexarbeiterinnen aus sogenannten „Drittstaaten“, die nach dem ProstSchG in Deutschland nicht arbeiten dürfen, als Touristinnen getarnt durch die Republik schleusen und dabei u.a. vom Corona-Chaos profitieren. Wenn Betreiberinnen und Betreiber lokal Druck machen, geschieht oft etwas, da sich die Behörden nicht nachsagen lassen wollen, Unrecht zu dulden. Die Aktion „Sauberes Rotlicht“ wird auch von unserer Seite in 2022 fortgesetz, allerdings ohne großes Aufhebens davon zu machen. Aktionstreffen werden regional stattfinden. https://zukunft-rotlicht.info/2021/08/15/prostitution-2021-neu-aktionsgemeinschaften-sauberes-rotlicht/

    Aktion: Stopp dem Nordischen Modell – Politische Notwendigkeiten 2022

    Die Einführung des „Nordischen Modells“ ist in Deutschland einstweilen vom Tisch, aber noch lange nicht „gegessen“. Leni Breymaier und Konsorten (im Sinne von Genossen) haben im letzten Jahr versucht mit „Gruselkampagnen“ zu punkten, haben es aber trotz großem Aufwand und Engagement parteipolitisch nicht geschafft ein Prostitutionsverbot in den Wahlprogrammen der maßgeblichen Parteien als politisches Ziel zu verankern. Die vorgesehene Dämonisierung der gesamten Prostitutionsbranche ist nicht gelungen, allerdings dürfen im Sinne der weitreichenden „Meinungsfreiheit“ in Deutschland nach wie vor Generalverdacht und Unterstellungen gegen die gesamte Branche straffrei postuliert werden und mit hinreichend „Kapital im Rücken“ sind weiter „Kampagnen“ zu erwarten, die mit fragwürdigen Protagonisten pauschale Unterstellungen bieten, die geeignet sind unser Branche nachhaltig zu schaden. Da im Sommer 2022 die Evaluation des Prostitutiertenschutzgesetzes (ProstSchG) startet, müssen wir als Branche diesen „Auswüchsen“ etwas entgegenstellen und dabei sachlich argumentieren und im Dialog mit der Politik bleiben. Ich habe dazu das Projekt „Das Nordische Modell – Keine Möglichkeit für Deutschland“ gestartet, zu dem es eine erste Infoseite gibt:
    https://zukunft-rotlicht.info/das-nordische-modell-keine-moeglichkeit-fuer-deutschland/

    Zoom-Konferenzen / Zusammenkünfte / Aktuelle Arbeit MH-Consulting

    Die Zoom-Konferenzen der IG Zukunft Rotlicht finden momentan unter der Leitung von Thomas Schiller (www.rotlicht.de) jeden Freitag statt. Ich habe mir seit Ende November 2021 ein temporäres „Sabbatical“ genommen, um Dinge neu zu ordnen und um Aufträge abzuarbeiten, die während Corona liegengeblieben sind. Zudem habe ich jetzt einige Projekte ausserhalb des Rotlichts übernommen, die mich am Wochenende binden und meine Teilnahme zeitweise verhindern. Dies möge man bitte nicht als bösen Willen interpretieren, sondern als schlichte situationsbedingte Notwendigkeit. Die Zeiten ändern sich und dabei muss man sehen, wo man bleibt. Wie sagte Helmut Kohl einmal? – „Entscheidend ist, was hinten rauskommt!“ – Nach diesem Motto freue ich mich auf ein „Online-Wiedersehen“ in Kürze. Gemeinsam mit Christoph Rohr und Thomas Schiller werde ich über neue Formate nachdenken und dabei werden auch „Live-Konferenzen“ und möglicherweise ein neuerlicher Rotlicht-Kongress Ende des Jahres eine Rolle spielen.

    Ich wünsche alles Gute und auf bald!

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info


    Das Internetangebot www.zukunft-rotlicht.online ist ein Angebot von MH-Consulting, ist werbefrei und finanziert sich ausschießlich über Zuwendungen und Donations: https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=94LDDBFKNPV8N
    Kontoverbindung: Heinbach – Postbank – IBAN: DE46 1001 0010 0487 5641 13

  • Prostitution 2022 – Kontaktnachverfolgung in Rheinland-Pfalz entfällt!

    Prostitution 2022 – Kontaktnachverfolgung in Rheinland-Pfalz entfällt!

    Prostitution 2022 – Kontaktnachverfolgung in Rheinland-Pfalz entfällt!

    Das Bundesland Rheinland-Pfalz hebt die Pflicht zur Kontaktdaten-Nachverfolgung im Rahmen der neuen 30. Coronaschutzverordnung auf. Für das Prostitutionswesen liegt ein neuer verbindlicher Hygieneplan vor, der keine Kontaktnachverfolgung mehr enthält:

    https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Hygienekonzepte/Hygienekonzept_Prostitutionsstaetten_30CoBeVo_v_29_01_2022.pdf

     

  • Prostitution 2022 – Klage gegen Hotspot-Regelung in Hessen anhängig!

    Prostitution 2022 – Klage gegen Hotspot-Regelung in Hessen anhängig!

    Prostitution 2022 – Klage gegen Hotspot-Regelung in Hessen anhängig!

    Die landesspezifische 350er-Hotspot-Inzidenz-Regelung sorgt in Hessen seit Wochen für großen Unmut unter den Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten – Nun klagt ein engagierter Betreiber gegen das Land Hessen

    Das Bundesland Hessen hat in seiner Coronaschutzverordnung im Dezember 2021 eine Hotspot-Regelung verankert, die beim dreitägigen Überschreiten einer Inzidenz von 350 verschärfte lokale Maßnahmen vorschreibt, zu denen auch die Schließung von Prostitutionsstätten verordnet. Lockerungen (hier: Wiederöffnung der Bordellbetriebe) sind erst wieder möglich, wenn der 350-er-Wert 5 Tage in Folge unter 350 liegt.

    Am heutigen Sonntag, 30.01.2022, liegt die bundesweite durchschnittliche Inzidenz bei fast 1.200 und in Hessen haben wir eine Wert von 1.395. Tendenz: noch weiter steigend. Man erwartet den Höhepunkt der „Omikron-Welle“ erst Mitte Februar und rechnet bei bereits vorgenommenen „Modellierungen“ dann mit 7-Tage-Inzidenzen von 2.500 und mehr. Ein Inzidenz von unter 350 ist somit momentan und wohl für die nächsten 6 – 8 Wochen nicht erreichbar.

    Vor diesem Hintergrund sind die hessischen „350“ völlig absurd definiert, zumal in fast allen anderen Bundesländern Prostitutionsstätten auch bei Inzidenzen von über 1.000 oder sogar über 1.500 weiter geöffnet bleiben dürfen. Der hessische Sonderweg ist eine Farce und ein mir gut bekannter Betreiber hat nun eine Klage im Eilverfahren eingereicht, um eine Öffnung zu erreichen.

    Das zentral Argument ist die Unverhältnismäßigkeit und die Ungleichbehandlung der Branche und man kann jetzt nur hoffen, dass der zuständige Hessische Verwaltungsgerichtshof die Akte nicht wieder monatelang ohne Entscheidung auf dem Tisch liegen läßt, wie es schon einmal geschah.

    Die aktuelle Verordnung gilt übrigens bis zum 10.02.2022 und man darf gespannt sein, ob es bezüglich der Hotspot-Regelungen dann Änderungen geben wird.

    Ich bin natürlich wie immer „am Ball“ und berichte, sobald ich neue Informationen zum Thema erhalte.

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Prostitution 2022 – Eilt – Hessen hebt Hotspot-Regel zum 7.2. auf!

  • Prostitution 2022 – Ein gutes Neues Jahr – Rückblick, Ausblick & Projekte

    Prostitution 2022 – Ein gutes Neues Jahr – Rückblick, Ausblick & Projekte

    Prostitution 2022 - Ein gutes Neues Jahr - Rückblick, Ausblick & ProjekteProstitution 2022 – Ein gutes Neues Jahr – Rückblick, Ausblick & Projekte

    First of all – Ein gutes neues Jahr 2022 für alle! – Bleibt gesund und entwickelt positive Energie für eine vermutlich weiter noch anstrengende Zeit! – Auf zu neuen Taten im jungen Jahr 2022 – Packen wir´s an!

    Swingerclubs in NRW geschlossen – Bordellbetriebe bleiben aber auf!

    Das Jahr 2021 endete für die Swingerclubs in Nordrhein-Westfalen, denen ich durch meine frühere berufliche Tätigkeit nach wie vor eng verbunden bin, mit einem Desaster: zum 30.12.2021 wurde quasi 20 Minuten vor 12 Uhr die Durchführung von Silvester-Veranstaltungen per kurzfristigem Update der Coronaverordnung verboten und dies zu einem Zeitpunkt, wo die Einkäufe bereits getätigt waren. Durch eine sehr missverständlich formulierte Verordnung, bei der „Swingerparties auch in Bordellen und Prostitutionsstätten“ verboten wurden, hielt sich, auch durch fehlerhafte Pressemeldungen, am vergangenen Donnerstag das intensive Gerücht, dass auch Bordelle und Prostitutionsstätten in NRW umgehend zu schließen seien. Dies war und ist aber nicht der Fall sowie nach jetzigem Wissensstand wohl von der Landesregierung auch nicht geplant. Man wird am kommenden Freitag, dem 7. Januar 2022, in der nächsten Minister-präsidentenkonferenz die getroffenen Maßnahmen hinterfragen, Änderungen vornehmen. Dass der Bereich der Prostitution betroffen sein wird und es hier Verschärfungen geben wird, halte ich für sehr unwahrscheinlich!

    Unkenrufe sorgen für Irritationen – Schließungsgebete?

    Wenn man diverse Postings in den Facebook-Gruppen der IG Zukunft Rotlicht verfolgt, findet man diverse Postings, wo immer wieder die Frage gestellt wird, wann „Bordelle wieder dran sind“. Es gibt scheinbar eine entsprechende Erwartungshaltung, dass es im Rahmen der kommenden Corona-verschärfungsmaßnahmen zwangsläufig wieder zu Bordellschließungen kommen muss. Diesen Unkenrufen, die geradezu Schließungen herbeibeten, widerspreche ich heute nochmals ausdrücklich. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass für Bordellbetriebe mit 2 G bzw. in einigen Bundesländern 2 G plus verschärfte Auflagen gelten, dass man Schließungen, mit Ausnahme einiger Inzidenz-Hotspots, aber nicht ins Auge gefasst hat. Man sieht am Beispiel von NRW und der jetzigen Differenzierung zwischen Bordell und Swingerclub, welchen Sinn die Maßnahmen haben: man will Menschenansammlungen vermeiden und die Anzahl der Kontakte so beschränken. Nicht mehr und nicht weniger. Moralische Aspekte spielen nach meiner Auffassung gerade keine Rolle.

    Jahresbilanz 2021 – Sehr verhaltene Geschäfte durch Dauer-Corona-Maßnahmen

    Ich habe während des Jahrs 2021 und nun zum Jahresschluss viel mit befreundeten Betreiberinnen und Betreibern telefoniert und dabei so manche Jahresbilanz präsentiert bekommen. Die Konjunktur war in der Summe gesehen sehr mäßig und wirkliche Besserungen sind gerade nicht in Sicht. In fast allen Regionen des Landes haben sich viele Gäste an 2 G und weitere Testpflichten gewöhnt und sind wieder aktiv; nicht wenige ängstliche Charaktere unter den Herren haben aber dem Rotlicht zumindest temporär Adieu gesagt. Das größte Problem sind aber die gewerblichen Damen, die scheinbar offiziell von der Bildfläche verschwunden sind oder eben in neuen grauen Strukturen und aus vielfältigen Gründen unter dem behördlichen Radar schaffen. Das hier für das neue Jahr weitere Konflikte vorprogrammiert sind, liegt auf der Hand und die Aktion „Sauberes Rotlicht“ bleibt natürlich auf unserer Agenda.

    Betriebe waren in 2021 recht unverkäuflich – Kein Wunder!

    Das Prinzip von Angebot und Nachfrage ist unter Corona nur bedingt anwendbar. Nicht wenige Betreiber haben „unter Corona“ die Nase voll vom Geschäft mit der Käuflichen Lust und boten ihre Betriebe im vergangenen Jahr direkt oder indirekt zum Kauf an. Käufer fanden sich aufgrund der schwierigen Lage kaum, es sei denn man wurde für ein unanständiges Taschengeld handelseinig. Die Nachfrage nach Pachtobjekten war deutlich größer, aber die damit verbundenen Risiken, nämlich ein oder zwei Mieten zu erhalten und danach nichts mehr, verhinderten in den meisten Fällen auch hier Einigungen. Der Stillstand ist nicht verwunderlich, sondern typisch und ich vermeide es momentan auch eher Empfehlungen und Einschätzungen abzugeben. In Ausnahmefällen äußere ich mich natürlich gerne, aber nicht öffentlich bis absolut.

    Staatliche Hilfen laufen weiter – Überbrückung der Coronazeit

    Bis mindestens Ende März 2022 soll es im Rahmen von Überbrückungshilfen finanziellen Ausgleich für Betriebe geben, die nach wie vor starke Umsatzeinbußen haben, was in unserem Bereich fast die Regel sein wird. Das Überleben soll in jedem Fall staatlich gewährleistet werden und der neue Bundesfinanzminister hat unlängst interessante neue Steuergesetze angekündigt, bei denen man zukünftige und vergangene Gewinne mit Verlusten aus der Coronazeit verrechnen kann. Politische Bewegung ist notwendig und diese Bewegung findet dann hoffentlich auch statt. Die Regierung muss nun liefern, um die Wirtschaft und die Wähler bei Laune zu halten. Über die neuen Programme und die geplante neue Gesetzgebung werde ich berichten, wenn Spruchreife eingetreten ist.

    Mitte 2022 beginnt die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)

    Am 1. Juli 2022 startet die Evaluation, bis spätestens 1. Juli 2025 ist dem Bundestag ein Evaluationsbericht vorzulegen. Das zuständige Bundesfamilienministerium hat bereits im letzten Jahr Studien ausgeschrieben, die die Auswirkungen des Gesetzes überprüfen sollen. Es geht um systematische Analyse und Bewertung der Prozesse, die durch das Gesetz ausgelöst werden. Wo gibt es Schwachpunkte, an welchen Stellen sollte nachgebessert werden? Die Ausschreibung mit 3 sogenannten „Losen“ richtet sich an wissenschaftliche Stellen und Institute, die für eine solche Begutachtung fachlich und organisatorisch aufgestellt sind und über akademischen Background verfügen. Externe Expertise, wie es in vielen Politikfeldern seit Jahren üblich ist. Natürlich haben auch die Berufsverbände der Sexarbeit die Möglichkeit sich zusätzlich einzubringen und innerhalb der 3 Jahre der Evaluation entsprechende Akzente zu setzen. Wenn alles dem üblichen parlamentarischen Weg folgt, werden im zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestags parallel zu der Evaluation diverse Entschließungsanträge eingehen, in denen die Parteien Änderungen anregen oder eigene Bewertungen vornehmen. Alles zeitintensiv. So gehe ich heute davon aus, dass sich die Prostitutionsgesetzgebung bis 2025 nicht wesentlich ändern wird, da der Gesetzgeber sich selbst ja eine großzügige Frist gewährt hat. Das Thema „Sexkaufverbot“ ist daher nicht so treibend, wie es einige vermutet haben und unsere Gesellschaft hat momentan auch ganz andere Probleme. Dennoch sind 3 Jahre keine Dimension und man sollte den Sexkaufgegnerinnen und -gegnern, die sich auch in der gegenwärtigen Regierung finden frühzeitig Paroli bieten. Darum auch folgendes Projekt:

    Antagonismus zu den Grusel-Kampagnen der Sexkaufsgegner – Buchprojekt Positive Sexarbeit – Nordisches Modell – Keine Möglichkeit für Deutschland!

    Schon im letzten Jahr war eine Kampagne „Gesichter der Käuflichen Lust“ angedacht, bei der Sexarbeiter*innen und Betreiber*innen ihre Gedanken zur Sexarbeit und zum „Nordischen Modell“ schildern sollten. Dies war als Podcast und als interaktives Buch geplant, fiel dann aber den allgemeinen Corona-Wirren zum Opfer. Nun wurde kürzlich zu Zwecken der intensiven Meinungsmache mit „Das Nordische Modell – Eine Möglichkeit für Deutschland?“ ein klerikal orientiertes Machwerk veröffentlicht, in dem bekannte Sexkaufgegner*innen wie der Ex-Bundestags-Abgeordnete und Heilsarmee-General Frank Heinrich und die von uns nicht geschätzte Leni Breymaier erneut gegen die Prostitution als solches antreten und ihre fragwürdigen Thesen nun als polarisierende Handreichung in Buchform anbieten. Es wird Zeit, dass wir darauf antworten, und zwar ebenso anschaulich wie seriös. Bei dieser Antwort geht es nicht darum Sexarbeit zu glorifizieren, sondern darum die weitreichende Normalität darzustellen. Die schlimmen Beispiele, die zweifelsohne existieren und von den Sexkaufgegnern aufgegriffen werden, sind nicht die Normalität, sondern die Ausnahme. Einzelne schwarze Schafe färben nicht die ganze Herde dunkel ein. Es gibt die selbstbestimmten Sexarbeiter*innen und diese sind nicht die Minderheit. Sexarbeit ist kein merkwürdiger Fetisch, sondern Arbeit. Die Betreiber sind selten Gangster, sondern Unternehmerinnen und Unternehmer, die staatlich kontrolliert und reglementiert werden. Das raue Gesetz der Straße gilt schon lange nicht mehr und die Verteufelung der Branche ist das, was man dieser stetig unterstellt: „unanständig“. Ich möchte dem vermeintlichen Heilsbuch daher mit einer Publikation „Das Nordische Modell – Keine Möglichkeit für Deutschland!“ online und per Printausgabe antworten und dabei ein breites Spektrum von Meinungen von Akteuren aus Sexarbeit und Betreibung abbilden. Das Projekt werde ich noch im Januar beginnen, dann eine Projektplattform dazu entwickeln und gezielt Personen ansprechen, deren Beitrag mir wichtig ist. Die neue Projekt-Info_Homepage findet sich jetzt und zukünftig unter folgendem Link:
    https://zukunft-rotlicht.info/das-nordische-modell-keine-moeglichkeit-fuer-deutschland/

    Das Beste kommt wie immer zum Schluss – Der schnöde Abgesang!

    Wie schon in der Advents- und Weihnachts-Botschaft erwähnt, möchte ich unserer IG Zukunft Rotlicht wieder mehr Leben verleihen und zukünftige Zoom-Konferenzen in Absprache mit den Kollegen Christoph Rohr und Thomas Schiller wieder „thematisch gestalten“. Weniger abendliches Kaffeekränzchen, sondern wieder Brainstorming und Ideenentwicklung zu Themen, die uns angehen und mit denen wir etwas bewegen können. Womöglich ist in 2022 auch wieder die richtige Zeit für einen Kongress „Zukunft Rotlicht“? Wir werden uns hoffentlich (wieder) sehen! Ich danke an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für Unterstützung und finanzielle Zuwendungen im abgelaufenen „Betriebsjahr“, besonders der kleinen Schar von regelmäßigen Spendern und freue mich ganz eigennützig über entsprechenden Support im neuen Jahr.

    Bleiben wir uns gewogen

    Ihr / Euer Howard Chance


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    Branchennews – Informationsdienst – Zukunft Rotlicht – Info 2022

  • Update – NRW: Jetzt Selbsttestungen unter Aufsicht möglich!

    Update – NRW: Jetzt Selbsttestungen unter Aufsicht möglich!

    Update – NRW: Jetzt Selbsttestungen unter Aufsicht möglich! – Boostern ersetzt Test!

    Neue Verordnung in NRW: Swingerclubs in Nordrhein-Westfalen bleiben geschlossen, Prostitutionsstätten bleiben offen, Selbsttestungen unter Aufsicht jetzt in ganz NRW möglich!

    Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine neue Coronaschutzverordnung vorgelegt, die vom 13. Januar bis zum 9. Februar gilt. Daraus resultiert folgendes:

    • Swingerclubs bleiben in NRW leider geschlossen.
    • Der Betrieb von Prostitutionsstätten und die Ausübung der Prostitution bleiben in NRW erlaubt, es gilt die „2 G plus-Regelung“: man muss als Kunde nachweislich geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen aktuellen Test vorlegen.
    • Eine vorhandene und nachgewiesene Boosterung ersetzt im Bereich der Prostitution jetzt die zusätzliche Testpflicht!
    • Ab 13.01.2022 sind zudem Selbsttestungen unter Aufsicht möglich,

    wobei das Land hier Vorgaben macht, die einzuhalten sind:

    Regelungen für beaufsichtigte Selbsttests

    1. Selbsttests unter Aufsicht müssen von einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person überwacht und entsprechend den Herstellerangaben des Test-Kits (Ablauf, Temperatur etc.) vorgenommen werden. Es muss sich um zugelassene Selbsttests handeln und eine Kontrolle und Aufnahme der persönlichen Daten muss anhand eines Ausweisdokumentes erfolgen.

    2. Die noch nicht getestete Person muss sich bis zur Feststellung des Ergebnisses abgesondert von anderen Beschäftigten und Gästen/Teilnehmenden aufhalten – im Außenbereich oder in einer getrennten Räumlichkeit oder mit Abtrennung durch Plexiglas oder vergleichbare bauliche Anlagen.

    3. Zutritt ist erst nach Auswertung eines Tests zu gewähren, soweit das Testergebnis negativ ist. Bei einem positiven Testergebnis ist der Zutritt zu untersagen.

    4. Mindestinhalte der Unterweisung sind: Die unterwiesene Person muss
    a) den jeweiligen Beipackzettel lesen, verstehen und anwenden können,
    b) die Auswertung des Testergebnisses beherrschen und die Folgen positiver/negativer Testergebnisse kennen,
    c) die Befolgung der AHA-L Regeln bei der Testung beherrschen sowie
    d) die Bedingungen zur Lagerung, Mindesthaltbarkeit und Anwendung kennen.

    5. Das Ergebnis ist für den Zeitraum der Nutzung des Angebots bzw. den Zeitraum der Teilnahme an der Veranstaltung zu dokumentieren und danach zu vernichten. Die Dokumentation der beaufsichtigten Selbsttests ist bei einer Kontrolle den berechtigten Personen vorzulegen. Ein von einem Anbieter ausgestellter Testnachweis kann nicht für den Zutritt zu anderen Einrichtungen oder Veranstaltungen genutzt werden. Ein bei dem Anbieter vorgenommener negativer Test ist nur zur Nutzung für genau dieses Angebot und höchstens für die Dauer von 24 Stunden gültig.

    6. Eine videoüberwachte Vornahme des beaufsichtigten Selbsttests ist unzulässig! Der beaufsichtigte Selbsttest muss vor Ort bei dem jeweiligen Anbieter des Angebotes bzw. der Dienstleistung unter Aufsicht einer von ihr oder ihm beauftragten Person zur Teilnahme an der Veranstaltung/Nutzung des Angebots durchgeführt werden; d.h. ein gegenseitiges Testen und Beaufsichtigen von Gästen/Teilnehmenden ist unzulässig.

    Das Hinweisblatt mit den aktuellen Hygieneregeln und mit den Test-Vorschriften findet sich unter: https://www.land.nrw/media/25776/download

    Die aktuelle Coronaschutzverordnung findet sich unter:
    https://www.land.nrw/media/25775/download


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  • Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden – Neustarthilfe jetzt auch

    Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden – Neustarthilfe jetzt auch

    Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden – Neustarthilfe jetzt auch

    Seit heute, 07. Januar 2022, kann die Neustarthilfe für den Zeitraum Januar bis März 2022 über den Steuerberater beantragt werden. Das Antragsverfahren wurde freigeschaltet. Bei der Neustarthilfe, die auch selbst beantragt werden kann, ist die Freischaltung jetzt auch erfolgt.

    Pressemitteilung zum Thema:

    https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/01/20220107-ueberbrueckungshilfe-iv-kann-ab-heute-beantragt-werden.html


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  • Sonderinfo Hessen – Bordellschliessungen – Inzidenz 3 Tage über 350

    Sonderinfo Hessen – Bordellschliessungen – Inzidenz 3 Tage über 350

    Sonderinfo Hessen – Bordellschliessungen – Inzidenz 3 Tage über 350

    Sehr spezielle Coronaschutzverordnung führt zu Schliessungen – Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Fulda betroffen:

    Das Land Hessen hat eine besondere Coronaschutzverordnung, die bei bestimmten Inzidenzwerten sogenannte „Hotspot-Massnahmen“ auslöst. Für die Prostitutionsbranche bedeutet dies, dass bei einer 3-tägig anhaltenden Inzidenz von über 350 Prostitutionsstätten in betroffenen Städten und Landkreisen am darauf folgenden Tag geschlossen werden müssen. Wenn der Wert wieder für 5 Tage unterschritten wird, darf wieder geöffnet werden. Die Werte werden jeweils regional ermittelt und geltend dann für die jeweilige Region bzw. Stadt.

    Die Ausübung der Prostitution ist und wird in Hessen auch in Hotspots nicht verboten! – Lediglich und absurderweise wieder Prostitution in Prostitutionsstätten!

    Diese Werte wurden nun in einigen hessischen Städten und Kreisen überschritten: Fulda ist bereits seit einigen Tagen Hotspot, Frankfurt und Darmstadt werden es ab morgen, Samstag, 08. Januar 2021, 0 Uhr, sein. Offenbach und Wiesbaden befinden sich auch bereits im Gefahrenbereich und auch hier kann es in den nächsten Tagen zu Schliessungen kommen.

    Tagaktuelle Infos gibt es unter:

    https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen

    Wichtig: es handelt sich um eine Sonderregelung für Hessen. In anderen Bundesländern wird nicht nach diesem System verfahren! Der Sonderweg erscheint sehr fragwürdig und benachteiligt die hessischen Bordellbetriebe massiv.

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info


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