Das neue Prostitutionsgesetz 2017. Die wichtigsten Themen für Sexworker in Deutschland: Anmeldepflicht, Gesundheitsberatung, Kondompflicht, neue Regeln für die Prostitution.
Prostitution 2017 – Update – Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?
Bereits im Oktober 2016, hatte ich in meinem Blog thematisiert, dass Tantra- und Erotikmassagen nach dem neuen Prostitutionsgesetz völlig eindeutig unter den Begriff der „sexuellen Dienstleistungen“ fallen und dementsprechend genau wie „Prostitution“ behandelt werden, was zunächst in der massierenden Branche ungläubiges Kopfschütteln auslöste. Einige hielten mich für nicht ganz dicht, protestierten oder zeigten mir den virtuellen Vogel. Kaum jemand war damals im Besitz des Gesetzestextes und so war es nicht verwunderlich, dass fast niemand gelesen hatte, wie weit der Gesetzgeber den Begriff der „sexuellen Dienstleistung“ gefasst hat und dass eben jede Tätigkeit, die in irgendeiner Art und Weise eine erotische Komponente haben „kann“, durch das neue Gesetz reguliert werden soll.
Da war es dann sehr erfreulich, dass Frau Prof. Wersig von der Fachhochschule Dortmund ein Rechtsgutachten zum Thema vorlegte, das meine vermeintlich kühne These zu 100% bestätigte und ich danach wieder ein wenig ruhiger schlafen konnte! In der Zeit meines Postings, hatte ich täglich Massage-Anbieterinnen am Telefon, die völlig entsetzt waren und die mir den Eindruck vermittelten, ich wäre an der Sache schuld. Vermutlich hatte ich den Gesetzgeber durch mein Posting erst auf die Idee gebracht? Nun ja, in der ersten Aufregung gehen manchen Leuten schon mal die Nerven durch, aber das kann ich durchaus nachvollziehen und bin deswegen niemandem böse.
Es entwickelten sich in der nachfolgenden Zeit dann sehr konstruktive Gespräche mit Massage-Studio-Betreiberinnen, die überlegten bzw. noch immer überlegen, auf politischer wie rechtlicher Ebene etwas gegen die Einordnung von „Tantra-Massage“ unter Prostitution zu tun. Eine Studio-Inhaberin aus Mannheim sprach daraufhin eine recht bekannte Bundestagsabgeordnete an, die auch versprach, sich des Themas parlamentarisch anzunehmen. Bislang habe ich, durch den Urlaub der Kollegin, aber noch keine Rückmeldung, ob in Berlin bereits diesbezügliche Aktivitäten laufen, was aber durch den „Parlamentsurlaub“, der erst am vergangenen Montag endete, höchst unwahrscheinlich ist. Die Mühlen mahlen dort auch sehr langsam und bis zur Gesetzeseinführung im Juli kann eigentlich nicht wirksames geschehen, außer dass man das Anliegen in einen Ausschuss einbringt und eben darüber diskutiert! – Personengruppen aus einem geltenden Gesetz herauszunehmen, würde bedeuten das Gesetz im parlamentarischen Verfahren zu ändern, die Änderung einzubringen, mehrfach zu „lesen“ und dann darüber abzustimmen. In einem Wahlkampfjahr, wo am Ende ein neu zusammengesetzes Parlament stehen wird, schätze ich die Wahrscheinlichkeit auf absolute 0 % ein, dass sich hier etwas tun könnte.
So wäre die einzige noch verbleibende Möglichkeit, auf rechtlicher Ebene zu handeln: da wären wir dann wieder bei einer Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren, deren Erfolg ich aber ganz klar anzweifle. Denn: im Gegensatz zum geplanten Verfahren von Dona Carmen, wo Herr Rechtsanwalt Starostik ja bereits schwerwiegende Beschwerdegründe formuliert hat, die den notwendigen direkten Verfassungsbezug haben, wird es den Tantra-Instituten kaum gelingen, ihre Einbeziehung ins neue Gesetz als „nicht verfassungskonform“ zu begründen. Und das Verfassungsgericht kann „nur“ über Verfassungsfragen verhandeln und wird einen Antrag, der zum Ziel hat, Tantramassagen nicht als sexuelle Dienstleistungen zu betrachten, nicht annehmen können, wenn keine Rechtsverletzung im Sinne der Verfassung erkennbar ist! – Das wäre dann eine kostenpflichtige Nullnummer, die nichts bringen würde!
Übrigens gibt es diesbezüglich auch von Seiten der realen Sexworker überhaupt keine Solidarität: hier ist man überwiegend der Meinung, dass gleiches Recht für alle gelten muss. Wenn es ein Gesetz gibt, dass alle sexuellen Dienstleistungen unter Reglementierung stellt, dürfen sich keine Gruppen aussondern. Das wäre völlig ungerecht! – Man kann zwar gemeinsam, z.B. mit Dona Carmen oder dem BesD, gegen das Gesetz als solches kämpfen, aber „elitäre Extrawürste“ wird man nicht unterstützen. Solidarität grundsätzlich ja, aber eben unter einem gemeinsamen Gedanken und nicht im klein-klein von „Spezialinteressen“.
Der Austausch ist hier natürlich ohnehin sehr stockend, da die Tantra-Institute absolut keinen Milieu-Bezug haben wollen und sich dementsprechend bislang auch nicht mit den Sexworkern und Bordell-Betreibern an einen Tisch setzen. Um sprachlich im Heimatland des Tantra zu bleiben, sprechen wir ganz klar von verschiedenen „Kasten“, die nur wenig Berührungspunkte haben und die ihre Kräfte so kaum bündeln können oder wollen.
Oder gibt es jetzt doch neue Initiativen, von denen ich einfach noch nichts gehört habe? Dann wäre ich denen, die über so etwas berichten können, für eine Rückmeldung dankbar! Ich stelle natürlich gerne jederzeit grenzüberschreitende Kontakte her, wenn dies gewünscht ist, da ich ja in beiden „Lagern“ Mandantschaft habe und immer ein Freund von erfolgreichen Symbiosen bin!
Prostitution 2017 – Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche – Brainstorming
Probleme sind solange Probleme, bis sie gelöst sind: dies ist nun in 2017 meine Aufgabe und die entsprechende Motivation ist trotz der eisigen Kälte im Land schon vorhanden. Zwar kommen die Leute in nah und fern im Januar (wie immer) nicht sofort in Schwung, aber für mich hat es den Vorteil im stillen Kämmerlein und mit meinem virtuellen Flip-Chart bei einem Glas Glühwein diverse Problemstellungen noch einmal intensiv zu überdenken. Diese durchaus kreative Phase führt in den vergangenen Tagen immer wieder zu Überraschungen, weil ich durch Forenbeiträge, Gespräche und intensives Nachschlagen im Gesetz ständig Aspekte „zwischen den Zeilen“ entdecke, die mir so noch nicht aufgefallen waren.
Als ich im August/September 2016 mein Buch geschrieben habe, hatte ich Unmengen von internen Berliner Dokumenten auf dem Tisch, durch die ich mich über Wochen mühsam hindurch gekämpft habe: was ist noch Entwurf, welche ergänzenden Unterlagen könnten wichtig sein, welche Stellungnahmen von Ausschüssen gibt es? Zum Zeitpunkt der Bucherstellung gab es das neue Gesetz nämlich noch nicht in der letzten Fassung und ich musste Dokumente sorgfältig zusammenführen, um keinen Mist zu veröffentlichen, über den die Branche dann hinterher lacht.
Dieses Vorgehen hatte den angenehmen Nebeneffekt, dass ich durch viele inhaltliche Gegenüberstellungen das Gesetz sehr intensiv „aufnahm“. Man könnte fast von einer Art Auswendiglernen ausgehen, wobei aber dennoch hier und da durchaus Verständnislücken zurückblieben, die ich jetzt durch Impulse von innen uns außen nach und nach schließe.
Hatte ich etwas zuviel Glühwein? – Nein, absolut nicht! – Ich bin einfach nur dabei, den gesetzlichen Rahmen zu verinnerlichen und suche dabei nach „Lösungen“, die den Rahmen respektieren, die aber es aber auch zulassen den Rahmen möglicherweise zu „vergrößern“. Was steht im Gesetz unumstößlich drin und an welcher Stelle gibt es nutzbare „Freiräume“, die meinen Mandanten möglicherweise helfen?
Und: Überraschung! Es gibt in der Tat eine Reihe von Entdeckungen, die meine Wahrnehmung durchaus verändert haben und die in 2017 noch wichtig werden könnten!
Beim Thema Wohnungsprostitution habe ich ja schon frech behauptet, dass es in 50% der Fälle Möglichkeiten gibt, der neuen amtlichen Klassifizierung als „Prostitutionsstätte“ möglicherweise entgehen zu können. Aber auch zu den Themen „Gangbang“ und „HÜ-Party“ gibt es interessante und bedenkenswerte Ansätze, ebenso bei der „Prostitutionsvermittlung“ und der „Mietwucher“, die besonders den Bereich der Eros-Center betrifft.
Wer nun denkt, dass ich meine „Weisheiten“ nun einfach so per Blog, Facebook und Twitter zum fröhlichen „konsumieren“ verbreite, der hat sich leider geirrt, da bekanntlich jegliche Arbeit ihren Lohn fordert und es völlig schwachsinnig wäre, wertvolle Information einfach so zu verschleudern.
Kein Bäcker verschenkt einfach so seinen Kuchen und keine Sexworkerin bietet ihren Service kostenlos an … oder kennen Sie da jemanden, der solches tut?
Im Internet gibt es ja vermeintlich alles irgendwie und irgendwo umsonst und es soll ja Leute geben, die aus reiner Eitelkeit informieren, beraten und posten. Ich kann mich da nicht von ausnehmen, da ich mich auch immer freue, wenn ich mehr weiß als andere … zwinker. Aber dies führt nun sicher nicht dazu, dass ich mein Wissen wahllos verschleudere und am Ende des Tages genauso viel oder wenig Geld auf dem Konto habe, wie am frühen Morgen.
Wenn man täglich bis zu 12 Stunden Arbeit in ein Projekt investiert, wenn man recherchiert, hinterfragt und sich kostenpflichtig mit Fachleuten berät, kann das daraus resultierende Produkt nicht zum Faktor 0 weitergegeben werden. Es wäre auch gänzlich ungerecht, von einigen Leuten Geld für Beratung zu nehmen und viele andere gleichzeitig kostenfrei mit nahezu den gleichen Tipps zu versorgen!
Natürlich gebe ich aus Idealismus und Überzeugung viele Basis-Informationen weiter kostenfrei weiter und berichte natürlich auch weiterhin über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen, gleichzeitig bitte ich aber auch um Verständnis, dass ich Einzelfall-Analysen und individuelle Lösungen nur nach erteiltem kostenpflichtigen Auftrag in Angriff nehme! Ich trinke sicher gerne mal ein informativen Kaffee und plausche auch mal gerne am Telefon, lasse mir dabei aber keine „Geheimnisse“ entlocken. Dafür gibt es dann eben den Bereich meiner gewerblichen Unternehmensberatung, der inzwischen stark nachgefragt ist und wo Leute eben bereit sind, für umfangreiche Arbeit einen angemessenen Obolus zu entrichten.
Ja, es ist wie im richtigen Leben: es gibt den kostenlosen Basis-Bereich, wo es Information umsonst gibt und eben die Plus- und Premium-Bereiche, wo individuelle Leistung eben einfach Geld kostet, auch wenn man sich von solchem nur ungern trennt.
Wer jetzt sagt: „Howard, das ist aber doof!“, die oder den könnte ich ja bei einem Rollentausch durchaus verstehen, aber mir fehlen sowohl Zeit und Wille, mein System zu ändern, da auch ich meine Brötchen verdienen muss und meine Anwälte „komischerweise“ Rechnungen schreiben. Was ist bloß in die gefahren? … Prust … Kicher … Grins.
Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?
Im Rahmen meiner Beratungstätigkeit werde ich mit immer wiederkehrenden Problemstellungen konfrontiert. Zwar unterscheiden sich die Details von Ort zu Ort durchaus, aber die generelle Problematik ist oftmals die gleiche. Ich befasse mich daher im Laufe der kommenden Wochen in meinen Artikeln mit exemplarischen Problemen, die nahezu flächendeckend vorhanden sind und zu denen Lösungen gefunden werden müssen.
Wohnungsprostitution in Deutschland – ein Auslaufmodell?
„Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“
So steht es in der Bibel und fast könnte man schon meinen, dass der Gesetzgeber diesen Heilsspruch ins neue Prostitutionsgesetz übertragen hat, denn generell entsteht nach dem Gesetz eine erlaubnispflichtige „Prostitutionsstätte“, wenn mehr als eine Person in einer Wohnung der Prostitution nachgeht. Das wird zumindest in diversen Foren behauptet und soll so auch im Gesetz stehen, das uns allen ja inzwischen zur Verfügung steht und das wir sicher alle intensiv gelesen haben? Wenn man nun einmal unterstellt, dass die Information richtig ist, werden mehrere Tausende solcher Wohnungen in Deutschland ab Juli 2017 möglicherweise in akute bis finale Existenznot geraten.
Man vermutet (und ich teile durchaus diese Einschätzung), dass etwa 75 – 80% der sexuellen Dienstleistungen in Deutschland in sogenannten Modellwohnungen und Hostessen-Appartements erbracht werden. Nun haben diese Wohnungen aber mit Einführung des neues Gesetzes unter Umständen das Problem, von den zuständigen Ämtern bau- und gewerberechtlich neu betrachtet zu werden. Wenn z.B. eine private Wohnung, die nach Bebauungsplan eben dem „Wohnen“ gewidmet ist, nun durch mehrere dort tätige Sexworkerinnen automatisch zur „Prostitutionsstätte“ wird, hat dies bei seriöser Betrachtung sicherlich keinen „Wohncharakter“, sondern stellt eine „Zweckentfremdung“ dar und kann dementsprechend vom Amt durchaus wirksam verboten werden. Dies geschieht übrigens schon jetzt in mehreren Orten der Republik, weil geltendes Bau- und Ordnungsrecht ein solches Vorgehen auch ohne neues Prostitutionsgesetz schon hergibt.
Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes verschärft die Situation aber erheblich, weil es eben durch Anmeldepflichten und durch die Entstehung von „Prostitutionsstätten“ kraft Gesetzes unweigerlich zu amtlichen Überprüfungen und Einschätzungen kommen wird. Wenn man nämlich eine Erlaubnis benötigt, kann der die Erlaubnis erteilende Beamte vor Ort nur nach den Vorschriften des Gesetzes vorgehen und nicht einfach fragwürdige Zustände weiter „dulden“, wie es momentan noch üblich ist. Sie oder er (die Beamtin oder der Beamte) würden dann nämlich das Recht vorsätzlich beugen, was keineswegs ein Kavaliersdelikt ist!
Die Angst in der Branche, das beim Thema „Wohnungsprostitution“ etwas gewaltig „anbrennen“ kann, ist durchaus berechtigt und in einigen mir bekannten Konstellationen, fallen einem dazu auch keine Patentlösungen ein, aber ich behaupte, dass es für bestimmt 50% der jetzt existenten deutschen „Wohnungsbordelle“ rechtskonforme Möglichkeiten der Konzeptanpassung gibt, mit denen man einer amtliche Klassifizierung als Prostitutionsstätte Mitte 2017 wirksam entgehen kann. Und das nicht etwa durch irgendeine Arglist,Gaunerei oder einen Taschenspielertrick, sondern durch aufmerksame Lektüre von Gesetzen und ein wenig mehr querdenken.
Wer sich dafür interessiert und das noch fiktive Konzept näher kennenlernen möchte, kann mich gerne jederzeit kontaktieren und befragen. Schreiben Sie mir und ich antworte Ihnen sehr gerne: howard.chance@t-online.de
Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – Expertenrunde zum neuen Prostitutionsgesetz in Berlin
Am Samstag, dem 4. März 2017, findet in Berlin auf Einladung von Berlin Intim ein Tagesseminar zum neuen Prostitutionsgesetz für 2017 statt: Sexworker und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ befragen Experten zum Thema, es gibt Fachvorträge, offene Diskussionen und Gesprächsrunden zu verschiedenen Aspekten des neuen Gesetzes, das zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird.
Es ist schon jetzt abzusehen, dass die neue Gesetzgebung die gesamte Branche durcheinander bringen wird und das viele Erotikbetriebe sogar in ihrer Existenz bedroht sind, da sich verschiedene Geschäftsmodelle einfach nicht gesetzeskonform anpassen lassen oder aber baurechtliche Aspekte das geschäftliche „Aus“ bedeuten können. Noch immer sind viele Sexworker nur unzureichend informiert oder aber der verwegenen Meinung, dass eine Verfassungsklage das Gesetz noch im letzten Moment stoppen wird.
Wie ist die Lage wirklich? – Warum ist es 5 vor 12? – Was ist zu tun und zu lassen? – Was wird wann passieren? – Wie bereite ich mich persönlich vor? – Welche unbekannten Überraschungen stecken im neuen Gesetz?
Fragen über Fragen, mit denen sich eine Expertenrunde eingehend beschäftigen wird. Dabei wirken u.a. folgende Branchenexperten mit:
Außerdem sind verantwortliche Mitarbeiter der Berliner Polizei oder der Verwaltung eingeladen. Termin: Samstag, 4.3.2017 ab 10:00 Uhr in Berlin-Charlottenburg.
Ort: Mercure Hotel Berlin City West, Ohmstraße 4-6, 13629 Berlin
Anmeldung: Für dieses Seminar ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Die Gebühren für das Seminar sind im Voraus zu entrichten.
Die Teilnahmegebühren betragen: 60 € für alle Teilnehmer (inkl. 19 % MwSt)
Die Zahl der Gäste ist auf 60 Personen beschränkt. Wenn wir alle Plätze voll haben, besteht keine Möglichkeit mehr, sich für dieses Seminar zu registrieren. In den Seminargebühren sind folgende Leistungen inklusive: Fingerfood, Informationen, Unterlagen, Kaffee/Getränke. Aufgrund der erheblichen Kosten für das den Veranstaltungsort, können Anmeldungen nicht mehr storniert werden.
Bitte melden Sie sich per Mail web@berlinintim.de oder telefonisch (030/28509754) an.
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen – Stand: 06.05.2018
Bitte beachten: Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 (theoretisch) vollumfänglich, da alle Übergangsfristen, die der Gesetzgeber definiert hat, zum 31. Dezember 2017 abgelaufen sind! Allerdings gibt es bei der Umsetzung in den Bundesländern nach wie vor erhebliche Probleme. Ich empfehle daher im Kontext zu dieser Einführung (Stand 2017) auch die Lektüre der aktuellen Statusmeldung „Jahresausblick“ vom 1. Januar 2018:
An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz : alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!
„Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“
Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!
Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern! – Wir werden in unserem Blog dazu natürlich ständig weiter berichten, aber momentan gibt es hierzu nichts zu berichten!
Aktuelle Meldungen aus den 16 Bundesländern – Ständig aktualisiert:
Ein politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität … Kontrolle naht!
2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.
Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.
Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!
Lesen Sie hierzu mein Interview mit dem Kaufmich-Magazin, das ich bereits im vergangenen Jahr gegeben habe und in dem viele zusätzliche Informationen enthalten sind:
1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker in Deutschland!
Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“ oder erregen).
Gesundheitsberatung, soziale Beratung und Nachforschungen!
Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle), die aber keine körperliche Untersuchung beinhaltet, soll ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch erfolgen, bei dem die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf diverse Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungssysteme vorstellt, steuerliche Pflichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird, um möglichen Verdachtsfällen anschließend nachgehen zu können.
Anmeldung und Registrierung als Sexworker
Beim eigentlichen Registrierungsvorgang, der dann im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs stattfindet, prüft die zuständige Behörde die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.
Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!
Anmeldefristen / Übergangsfristen
Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (Ende der gesetzlichen Übergangsfrist) dafür Zeit! – Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftaten!
Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig (spätestens ab dem 1. Januar 2018) der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden und auch in regelmässigen Abständen immer wieder erneuert werden!
2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs), Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler (Escort-Services)
Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.
Fristen für Genehmigungsantrag und Konzepteinreichung
Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss diese bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017 beantragt und bis 31. Dezember 2017 dann ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis nämlich amtlich verweigert werden, was dann einer Gewerbeuntersagung gleichkommt! – Für Betriebe, die nach dem 1. Juli 2017 gegründet werden, gelten die Fristen übrigens nicht: hier ist der Antrag sofort zu stellen!
Zuverlässigkeitsprüfung
Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren. Auch die (frühere) Mitgliedschaft in einem „rechtskräftig verbotenen Verein“ (Rockerclub etc.) kann ausreichen, um keine Genehmigung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu erhalten!
Baurecht / Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten
Auch die Räume, die bei Prostitutionsstätten zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier werden auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes eventuell noch keine Rolle spielen, aber durch den Erlaubnis-Antrag automatisch in den Focus geraten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird! So möchte zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen beim Konzessions-Antrag eine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen! Ausserdem haben die Betreiberinnen und Betreiber für die „amtliche Genehmigung“ natürlich Gebühren zu bezahlen, die recht üppig ausfallen können. Da jedes Bundesland diese Gebühren selbst festlegen darf, können wir hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen!
Dokumentations- und Auskunftspflichten
Als weitere Auflagen, haben die Betreiber von Prostitutionstätten und Prostitutionsgewerben umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern unbedingt schriftlich dokumentieren, Quittungen erteilen und dürfen nur Personen beschäftigen oder diesen Räume vermieten, wenn eine amtliche Anmeldebescheinigung (Huren-Ausweis) vorliegt. Jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung ist unbedingt zu vermeiden, weil dies jederzeit zum Widerruf der Genehmigung führen kann uns zudem ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden kann! – Außerdem müssen Betreiber von Prostitutionsgewerben ihren „Mitarbeiterinnen“ Einblick in ihre Geschäftsunterlagen bewähren und auch Behörden jederzeit Auskünfte über den Inhalt abgeschlossener Verträge erteilen!
3. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote
Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden! – Sexworker selbst werden erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse gebeten, allerdings können es dann auch durchaus 1.000 € und mehr sein.
Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!
Erotische Anzeigenportale mit Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland, werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftiges Bußgeld kassieren möchte! Die Behörden sind hier manchmal recht innovativ!
Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein!
Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen ausdrücklichen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten unmittelbaren Recht der Sexworker auf jederzeitige sexuelle Selbstbestimmung. Die genannten Geschäftsmodelle dürfen dementsprechend weder gewerblich durchgeführt noch beworben werden!
Erotik-Werbeportale gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler im Sinne es Gesetzes, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und dann im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!
4. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden
Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:
Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, dass jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!
Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!
5. Weiteres Info-Material und Beratung
Den Gesetzestext zu: Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes finden Sie als HMTL-Version (Abschrift) auf der folgenden Seite dieser Webpräsenz:
Für Sexworkerinnen und Sexworker habe ich ein Informations-PDF-Dokument erstellt, das kostenfrei heruntergeladen und gerne weitergegeben werden kann. Es ist ein Auszug aus meiner Fachpublikation zum Thema. Den Download finden Sie unter: http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf
Den Betreibern von Prostitutionsstätten empfehle ich mein Buch, in welchem ich ausführlich auf die Konzessionspflicht und die vielen neuen gewerberechtlichen Verpflichtungen eingehe, die das neue Gesetz mit sich bringt. Alle Infos finden Sie auf folgender Seite:
Unter der Firmierung MH-Consulting biete ich seit Oktober 2016 bundesweit Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche an, um Sie mit weiteren Experten bei der Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse umfassend zu beraten und Ihnen bei der Konzeptentwicklung im Detail zu helfen. Infos dazu unter:
Die umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes ist nicht mehr aufzuhalten!
Das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“, soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten. Die begriffliche Abfolge – also Regulierung vor Schutz – ist wohl bewusst so gewählt, da sich im Gesetz viel mehr Paragraphen mit Regulierungen befinden, als solche zum „Schutz von Menschen in der Prostitution“. – Während die Politik immer wieder die Schutzfunktion in den Vordergrund zu stellen versuchte, wiesen die Berufsverbände der Prostituierten – aber auch Juristen-Gruppen – schon frühzeitig darauf hin, dass es dem Gesetzgeber wohl hauptsächlich um die Kontrolle und Reglementierung des ungeliebten Bereichs „Rotlicht“ gehen könnte, was sich nun in Gesetzestitel und -inhalt eben deutlich zeigt, wo das im Wortlaut verwendete „sowie“ den Schutzgedanken positionell eindeutig an die zweite Stelle setzt.
In einem Bericht zum Prostitutionsgesetz 2002, den die Bundesregierung 2007 veröffentlichte, wurde deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Gesetzes-Ziele erreicht worden war und weiterer Handlungsbedarf im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution bestand. Vieles passt heute mehr zum Begriff „Freiwild“, als zur „Freiwilligkeit“. Da der „zuhälterische Generalverdacht“ durch das Gesetz 2002 erheblich gemildert wurde, eröffneten in Folge der neuen Rechtssicherheit immer mehr „Flat-Rate-“ und „Sauna-Clubs“ bundesweit ihre Pforten. Sex wie beim Discounter, günstige „All-you-can-fuck“-Pauschalangebote auch für den kleinen Geldbeutel, veränderten die Sex-Branche merklich. Die Unternehmerinnen aus den ärmeren EU-Staaten, bekamen laut Werk-Vertrag um die 10 Euro als „Fall-Pauschale“ für einen möglichst tabulos durchzuführenden Schnell-Geschlechtsverkehr, was dann auch die etablierten deutschen Erotik-Dienstleisterinnen schockierte, die bislang für einen noch halbwegs „anständigen“ Tarif gearbeitet hatten und sich nun urplötzlich im intensiven Tarif- und Service-Kampf befanden. Fast die gesamte Branche wurde verdorben durch Dumping-Preise, die im Internet geradezu schamlos propagiert wurden. Geiz ist oder macht doch geil, natürlich auch im deutschen Rotlicht-Gewerbe!
Soll man diese Entwicklung nun als „freie Marktwirtschaft“ verstehen? – Angebot und Nachfrage? – Enorme Verbrauchervorteile durch Prostitutions-Liberalismus? – Warum ist plötzlich fast alles erlaubt und möglich? – Gibt es denn überhaupt keine verbindlichen Regeln für das Rotlicht und für die Prostitution?
Nein! – Nicht wirklich! – Denn Konzessionen für Erotikclubs und Zuverlässigkeitsprüfungen für Bordell-Betriebe und deren Betreiber, waren im Gesetz 2002 nicht vorgesehen und vorher, also vor Einführung des ersten Prostitutionsgesetzes, schwieg man sich zu diesem Thema gern völlig aus, da alles „sittenwidrig“ und eigentlich nicht erlaubt, aber merkwürdigerweise doch geduldet war. Gesellschaft und die Politik schauten großzügig weg und die Bordell-Betreiber versuchten ihren Geschäften möglichst unauffällig nachzugehen. Nicht alles wahrnehmen, war auf der einen Seite die Devise, so wie das „Nicht-Auffallen“ auf der anderen. Halt ungeklärte Umstände, mit denen man sich beidseitig arrangierte und dem Markt so der Selbstregulierung überließ. Läuft doch … irgendwie! – Noch immer ist viel einfacher einen Puff zu eröffnen, als die gern zitierte und regelmäßig amtlich kontrollierte Pommes- oder Dönerbude. Solange man keinen Alkohol ausschenkt, was grundsätzlich einer Gaststätten-Konzession bedarf, steht der Eröffnung eines Clubs oder Bordell-Betriebs (noch) nicht viel im Wege, wenn man nicht mit dem Baurecht oder den Sperrgebiets-Verordnungen kollidiert. Am Puff sollte nicht wirklich auf einer Leuchtreklame „Puff AO“, „Club Tabulos“ oder „Zur geilen willigen Stute“ stehen, dann beschwert sich so schnell auch niemand! – War ja schließlich schon immer so!
Wo es keine Regeln gibt, regelt sich der Markt halt selbst! – Vielleicht gut für das Gewerbe, aber eben gesellschaftlich überhaupt nicht akzeptabel in einem Land der Dichter und Denker! – Zumindest nicht auf Dauer! – Nun war also wieder die Politik in der Pflicht!
Die Auswüchse, die die Politik feststellte, sind und waren doch für jeden erkennbar, der einmal „einschlägig“ durchs Internet „gesurft“ war oder es heute noch prüfend tut: Es gab und gibt fast nichts, was es nicht gibt und es haben sich in zunehmendem Maß kriminelle Strukturen etabliert, gegen die womöglich kein „beißendes“ Kraut gewachsen ist.
Die Bundesregierung hat die Lage längst erkannt und beschreibt die aktuelle Situation in dem Beschluss-Antrag des neuen Gesetzes für 2017 folgendermaßen:
„Es fehlt an verbindlichen Mindestvorgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der dort Tätigen und an Rechtsgrundlagen, mit denen die Zuverlässigkeit der Betreiber vorab geprüft und unzuträgliche Auswüchse des Gewerbes unterbunden werden könnten. Das Fehlen behördlicher Aufsichtsinstrumente führt zu Intransparenz und begünstigt kriminelle Strukturen, die sich dieses Defizit zunutze machen.“
Unser Rechtsstaat wird aktiv … auf dem Weg zu ganz neuen Erkenntnissen?- Seit 2007 war das neue Gesetz nun in Arbeit und hat dabei durch die unterschiedlichsten parlamentarischen Prozesse und Beratungen, immer wieder ein leicht verändertes Gesicht erhalten. Mal sollte es strenger sein, mal weniger einschneidend. Aber in jedem Fall sollte „das Milieu“, das nun mal nicht nur aus den gern präsentierten Zwangsprostituierten besteht, sondern auch aus vielen selbstbestimmten Sexworkern – die den staatlichen Schutz einfach nicht brauchen – einen geregelten rechtlichen Rahmen bekommen. Dieser Rahmen sollte bundesweit einheitlich und verbindlich sein. Es allen Betroffenen recht zu machen, ist aber ein Ding der Unmöglichkeit, da vorhandenen Strukturen und Protagonisten einfach viel zu unterschiedlich sind! – Was im einen Fall passt und gewünscht ist, ist eine Türe weiter völlig unpassend, weil ebenso unerwünscht wie faktisch unnötig. – Im Ergebnis ist ein umfangreiches „Gesetzes-Monster“ herausgekommen, dessen organisatorische Umsetzung recht schwierig werden wird, da für Verwaltung, Kontrollen und Beratung eine Unmenge von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benötigt wird, die sich in die zum Teil sehr komplexe Materie einarbeiten müssen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass vom Beschluss bis zur Einführung des Gesetzes fast genau ein Jahr liegt, was für die Errichtung der notwendigen Strukturen zeitlich auch sicher erforderlich sein wird.
Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz
Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz
Das Kaufmich-Magazin hat mich im Rahmen eines Online-Interviews zu meiner Publikation und zu meinen Einschätzungen zum Thema befragt und ich war natürlich gerne bereit mich diesen Fragen umfassend zu stellen:
Der Publizist Howard Chance hat soeben ein Buch verfasst, das aufrütteln soll. Schließlich geht es um die zukünftige Existenzsicherung von SexarbeiterInnen, Escorts, Hobbyhuren und Betriebe, wenn das Prostitutiertenschutzgesetz am 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Unter dem Titel „Das neue Prostitutionsschutzgesetz – Todesstoss für das Rotlicht Gewerbe?“ hat er die einzelnen Verordnungen, die das neue Gesetz beinhalten, einem kritischen Blick unterzogen und kommt zu dem Schluss, dass wenn sich die Branche nicht rechtzeitig auf das neue Gesetz einstellt, man mit der Schließung vieler Betriebe in der Rotlichtbranche rechnen muss. Er kennt die Branche laut eigener Aussage sehr gut, auch weil er in der Vergangenheit selbst als Club Manager gearbeitet hat. Er verfügt über Hintergrundwissen und Kontakte in die Berliner Politik, wie er im Vorwort schreibt, und hat bislang als Chefreporter eines Lifestyle-Magazins gearbeitet und weitere Bücher publiziert. Ziel seiner Publikation ist es, von möglichst vielen Personen, die im Erotik-Business arbeiten, gelesen zu werden. Auf seiner Homepage findet man weitere Informationen und Bezugsquellen zu seinem Buch, einschließlich Pressetext. Zusammen mit anderen Weggefährten aus dem Bereich Erotik-Marketing und Anwälten ist geplant, ein Berater-Netzwerk zu gründen, um Geschäftsmodelle im Hinblick auf das geplante Gesetz anzupassen, um Schließungen zu vermeiden.
Wenn man sich intensiv mit dem neuen Gesetz auseinandersetzt, muss man zu der Einschätzung kommen, dass nichts mehr so bleibt wie es ist. Das Gesetz betrifft ja alle, die in der Branche tätig sind: SexarbeiterInnen und ihre Kunden und natürlich alle Betriebe – Laufhäuser, Clubs, Bordelle, Terminwohnungen, Wohn-Mobile, Escort Agenturen, Studios usw. – sowie Webportale, die vom Werbeverbot für ungeschützte Sexpraktiken und Sex mit Schwangeren betroffen sein werden. Es betrifft auch Event-Veranstalter, da ja auch Gangbang-Parties und sog. Flatrate Modelle/Pauschalclubs verboten werden.
Ich habe deshalb dem Autor Howard Chance einige Fragen gestellt.
Hallo Howard! Du hast Dich intensiv mit dem neuen Gesetz auseinandergesetzt, das nächstes Jahr in Kraft tritt. Insbesondere widmest Du Deine Aufmerksamkeit auch den Bordellen und anderen sog. Prostitutionsstätten, die davon betroffen sein werden. Wie kommst Du zu Deiner Einschätzung, dass viele Betreiber noch nicht über das Gesetz ausreichend informiert sind? Erlaubnispflicht ist ja schon seit einigen Jahren Thema, auch der UEGD hatte Vorschläge dazu ausgearbeitet, da man davon ausging, dass eine Konzessionierung von Prostitutionsbetrieben unabwendbar war.
Ich habe Anfang 2016 mit meinen intensiven Buch-Recherchen begonnen und dabei schnell festgestellt, dass es gar nicht so einfach war, an brauchbares Informationsmaterial zum geplanten neuen Gesetz zu kommen. Es liefen ja noch diverse Anhörungen und Beratungen in den zuständigen Bundestags-Ausschüssen und die endgültige Beschluss-Vorlage war erst im Mai über investigative Umwege zu bekommen. Die entsprach dann nicht mehr dem, was noch ein Jahr vorher in den Medien angekündigt worden war. In 2007 wurde das Gesetz bereits in Angriff genommen und über sage und schreibe 9 Jahre verhandelt. Den Entstehungsprozess haben nur ganz wenige aus der Branche dauerhaft verfolgt. In Gesprächen mit Betreibern von Wohnungsbordellen, aber auch im Kontakt mit Inhabern von Großbetrieben, stellte ich sogar noch nach Verabschiedung des Gesetzes Anfang Juni 2016 fest, dass so gut wie niemand den genauen Inhalt kannte. Selbst auf den Webseiten der Fach-Ministerien standen zu diesem Zeitpunkt noch veraltete Beschluss-Empfehlungen und auch die Presse-Kollegen hatten Mühe, an den beschlossenen Gesetzestext zu kommen.
Den Großbetrieben war längst klar, dass die Konzessionspflicht für ihre Betriebe kommen wird und dementsprechend hat der Branchenverband UEGD hier auch schon früh vorbereitend gearbeitet. In den Kleinbetrieben hat man aber wohl bis zuletzt darauf gehofft, dass das Gesetz einfach nicht kommen wird oder man hat einfach die Augen vor der Entwicklung verschlossen. Wenn ich in meine Mails der vergangenen Wochen schaue, bin ich total überrascht, was vom neuen Gesetz überhaupt bei den Betroffenen angekommen ist und was eben nicht! – Auch wenn meine Beobachtungen nicht empirisch repräsentativ sind, behaupte ich dennoch, dass der Wissensstand in der Branche noch sehr unzureichend ist. Die Bestimmungen für die Sexworker (Anmeldepflicht und Co.) sind ja noch relativ leicht zu vermitteln, aber die umfangreichen Regulierungsbestimmungen für die Betreiber von Prostitutionsstätten haben es in sich und die sind auf Anhieb in ihrer Dimension und Tragweite nur schwer zu überschauen. Selbst als Kenner der Materie und mit umfangreichen juristischen Kenntnissen ausgestattet, hatte ich Mühe in die inhaltlichen Tiefen vorzudringen und abzuschätzen, was die neuen Paragraphen wirklich bedeuten! Das waren 4 Wochen intensive Arbeit nur am Gesetzestext, nur um zu verstehen, was sich darin alles verbirgt und in welchem Kontext die einzelnen Bestimmungen zu betrachten sind.
Gute Arbeitsbedingungen vs. unfaire, ausbeuterische Bedingungen in Prostitutionsstätten sind auch Thema vieler Sexarbeit AktivistInnen. Wie ist Deine Einschätzung: waren die Arbeitsbedingungen bislang aus Deiner Sicht „fair“? Lässt sich das überhaupt pauschal beantworten? Schließlich gibt es Betriebe, wo auf Sicherheit geachtet wird und die Sexworker ihre Konditionen, die sie mit dem Kunden aushandeln, selbst bestimmen.
Die Frage kann man in der Tat nicht pauschal beantworten. Es gibt Betriebe, wo es durchaus fair zugeht. Dabei denke ich an Wohngemeinschaften von Huren, die gemeinsam ein Wohnungsbordell betreiben und sich einfach die Kosten für Miete, Nebenkosten und Werbung teilen. Es gibt Hostessen-Wohnungen, die für halbwegs normale Wochen- und Tages-Mieten zur Verfügung stehen und Escort-Services, die lediglich 25 – 30% Vermittlungsprovision verlangen und dafür aber auch eine intensive erfolgreiche Vermarktung bieten oder Saunaclubs, wo die Dienstleisterinnen lediglich einen pauschalen Eintritt zu entrichten haben, ohne den Betreiber zusätzlich an den Umsätzen beteiligen zu müssen. Aber es gibt natürlich auch nach wie vor die Prostitutionsstätten, die eher auf Ausbeutung ausgerichtet sind, in denen für kleine schmuddelige Zimmer oder Schrott-Wohnwagen Wuchermieten und diverse Nebenkosten verlangt werden oder wo beim Flat-Rate-Sex gerade unanständige „Stichpauschalen“ von 7,50 € gezahlt werden. Es gibt Betriebe mit ordentlicher Ausstattung und sicheren Strukturen, andererseits aber auch üble Spelunken mit geradezu unterirdischer Bewirtschaftung und fragwürdigen Gestalten in leitenden Positionen, wo das Wohl der Sexarbeiter(innen) überhaupt kein Rolle spielt, sondern lediglich ans „Haus“ gedacht wird, das ja Kasse machen muss. Den Regelfall gibt es nicht; es gibt vielmehr unzählige Einzelfälle, die eine statistische Auswertung kaum möglich machen.
Wenn Du über Anpassung von Geschäftsmodellen schreibst: in welcher Hinsicht gibt es besonders Nachholbedarf? Und wie kannst Du als Berater dabei helfen?
Anpassung von Geschäftsmodellen bedeutet zunächst zu überprüfen, ob die bislang ausgeübte unternehmerische Tätigkeit mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes in Einklang steht. Ist dies nicht der Fall, ist die Anpassung der einzige Weg in 2017 weiter im Rotlichtgewerbe aktiv sein zu können. Die Geschäftsmodelle müssen dem zuständigen Amt nämlich ab Mitte 2017 in Form eines schriftlichen Konzepts ausführlich präsentiert werden. Wenn man aber nicht exakt weiß, was nach dem neuen Gesetz erlaubt und was verboten ist, kann ein voreilig verfasstes Konzept zum Eigentor werden. Wenn ich dem Amt durch Unwissenheit oder Fehlinterpretation selbst die Munition für die scharfe Flinte liefere, darf ich mich nicht wundern, wenn dann der tödliche Schuss fällt und mich unvorbereitet trifft. Nur mit einem umfangreichen Wissensstand oder entsprechender Beratung, ist diese hohe Hürde zu nehmen. Das ist nicht anders als bei einem komplizierten Bauantrag oder einem komplexen Rechtsstreit, wo man ja auch auf Beratung und Unterstützung angewiesen ist. Als Berater kann man hier den Geschäftsbetrieb per Check-up überprüfen, dann gemeinsam mit dem Kunden ein „sauberes“ Konzept entwickeln und dieses dann dem Amt ansprechend präsentieren. Zum Glück ist ja noch ausreichend Zeit sich vorzubereiten, denn es gibt ja auch noch Übergangsfristen, die prinzipiell bis Dezember 2017 laufen. Nachholen ist also kein Problem, wenn man denn aktiv wird!
Das Thema Ausbeutung wird auch im Zusammenhang mit hohen Mieten thematisiert. Häufig arbeiten Sexworker in Häusern, wo hohe Tagesmieten üblich sind. Woanders sind die Tagesmieten niedriger (sog. Eintrittspreis plus Pauschalsteuer) oder man zahlt nur einen Anteil, der sich nach der verbrachten Zeit mit einem Gast richtet. Welches Abrechnungsmodell ist für Dich überzeugender und kann in der Zukunft Bestand haben?
Einen Teil dieser Frage habe ich ja schon unter Punkt 2) beantwortet. In Eros-Centern und Laufhäusern haben wir oft unglaublich hohe Tagesmieten, wo man erst nach 5 billigen Nummern im Plus ist und auch noch für Werbeumlagen oder Hausessen zusätzlich zur Kasse gebeten wird. Solche „Konzepte“ kann man sehr wohl als Wucher betrachten und bei strenger Anwendung der neuen Vorschriften, dürfte hierfür von amtlicher Seite keine Erlaubnis erfolgen! Beim „Eintrittsmodell“ dürfte es die wenigsten Probleme geben, wobei die in der Frage erwähnte Pauschalsteuer (Düsseldorfer Modell) übrigens eine rein freiwillige „Vorauszahlung“ ist, die von vielen Sexworkerinnen völlig falsch interpretiert wird, was aber ein ganz anderes Thema ist. Das Anteilsmodell, durchaus auch bekannt als „50/50“, findet man auch noch immer bundesweit, obwohl es eigentlich verboten ist und lange Zeit als Indiz für Zuhälterei gewertet wurde. Es hat den Vorteil, dass die Dienstleister(in) nicht vorab in Miete oder Eintritt investieren muss und man sich mit dem Betreiber einfach den entstehenden Umsatz teilt. Wenn keine Kunden kommen, macht man kein Minus, wenn man viele Gäste hat, muss man aber eben viel abgeben. Ein wenig Lotterie, aber eben prinzipiell nicht erlaubt. Als Betreiber-Konzept kann man so etwas jedenfalls unmöglich beim Amt präsentieren, ohne was aufs Dach zu bekommen. Die rechtskonforme Alternative kann darin bestehen, für die Nutzung von Zimmern pauschale Gebühren zu entrichten: wenn ich mit einem Gast ein Zimmer nutze, zahle ich Summe X für eine definierte Zeit und alles ist gut. Das ist ja auch als Stundenzimmer-Vermietung vielerorts üblich und aus meiner Sicht rechtlich einwandfrei, wenn die Mietpreise nicht unangemessen sind!
Du rechnest damit, dass die Zahl von Prostituierten abnehmen wird und prognostizierst eine „Marktbereinigung“. Was meinst Du genau damit? Kannst Du das näher erläutern? Worauf stützt Du Deine Prognose?
Die Anzahl der „Hobbyhuren“ ist, bedingt durch die immer weitere Verbreitung des Internet, unglaublich in die Höhe geschossen. Fast die Hälfte der Prostituierten in Deutschland soll zu dieser Gruppe gehören, wobei das schöne Wort „privat“ scheinbar Türen und Tore geöffnet hat. Ich gehe „privat“ ficken! Das klingt doch viel besser, als wenn ich „in den Puff gehe“. Ein wenig Illusion muss sein und Freier lieben einfach die Legende von der geilen Nachbarin! Es ist so ein Bereich entstanden, wo man im Nebenerwerb anschaffen gehen kann oder in dem man seine durchaus gewerblichen Interessen schön kaschieren und auch bei der Steuerpflicht recht flexibel verfahren kann. Was man im Chat vereinbart erfährt ja niemand und die Erträge lassen sich so auch kaum ermitteln. Doch das neue Gesetz betrachtet das Hobby eben nicht (mehr) als solches, sondern verlangt Gesundheitsberatung und Registrierung. Statt Hobby-Anbieter werde ich durch die Anmeldepflicht zum Profi-Anbieter. Das dürfte vielen zu denken geben und ich rechne damit, dass sich eine große Anzahl von Damen und Herren rechtzeitig zurückziehen wird, um nicht in der amtlichen Kartei zu landen. Manche Hobbyhure macht „es“ heimlich und der Partner weiß davon nichts. Andere bekommen Geld vom Amt und fürchten die Entlarvung beim automatischen Datenabgleich. Oder wir betrachten die Beamtin, die sich am Wochenende als Hobby-Domina anbietet, diesen Nebenjob aber laut Arbeitsvertrag ihrer Behörde melden müsste. Alles schwerwiegende Gründe, um sich aus der Sexarbeit zu verabschieden.
Auch ist zu erwähnen, dass ergänzend zum neuen Prostitutionsgesetz auch der „Menschenhandel“ strafrechtlich neu geregelt wurde. Für kriminelle Akteure in diesem Bereich wird Deutschland wahrscheinlich nicht mehr das „El Dorado“ sein, zumal unsere Strafverfolgungsbehörden auf hohem Niveau arbeiten und nur selten der Korruption verfallen sind. Hier könnte durchaus eine zunehmende „Abwanderung der fragwürdigen Elemente“ entstehen, was die ordentlich arbeitenden Sexworker sicher durchaus begrüßen würden.
Du schreibst vom Unterschied zwischen den „gebildeten Eliten des Rotlichts“, die durch Berufsverbände repräsentiert sind und ideologisch nichts mit dem Thema „Zwangsprostitution“ anfangen können. Können sie das denn überhaupt? Bedeutet selbstbestimmte Sexarbeit nicht das Gegenteil von Zwang?
Berufsverbände werden in der Regel immer von „Eliten“ repräsentiert: die besten Kräfte stehen wie in Politik und Wirtschaft an der Spitze und geben die Marschrichtung vor. Das ist beim Thema Prostitution nicht anders! Gebildete Prostituierte haben die Verbände schließlich ins Leben gerufen. Aber schauen wir uns doch einmal an, wie viele Mitglieder die verschiedenen Verbände haben: es sind nach meinen Informationen insgesamt nur einige Hundert und daraus lässt sich natürlich kein Vertretungsanspruch für Hunderttausende ableiten. Ich stelle nicht in Abrede, dass diese Verbände ehrenwerte Ziele haben und auch eine wichtige Arbeit leisten, aber die Leute, die hier öffentlich in Erscheinung treten, sind nicht repräsentativ für Sexworker als solches, sondern Bildungsbürger(innen), die man als Otto-Normalbürger gar nicht dem Rotlicht zuordnet. Migrantinnen vom Strassenstrich und Zwangsprostituierte sieht man in den Verbänden logischerweise nicht. Dass die „Eliten“ keine Reglementierung und keinen Schutz brauchen, weil sie selbstbestimmt arbeiten und gesetzliche Vorschriften zu deuten wissen, steht auch völlig außer Frage. Wenn die „Eliten“ allerdings den Schutzaspekt, aus der eigenen Perspektive betrachtet, eindeutig ablehnen, schwächen sie damit natürlich automatisch die Schutzfunktion, die von den ausgebeuteten und unterdrückten Sexworkern aber unbedingt benötigt wird. Ein Interessenkonflikt, den ich mit dem Begriff „Klassengesellschaft im Rotlicht-Gewerbe“ bezeichne. Die unterschiedlichen Interessen sind einfach nicht unter einen Hut zu bringen.
Selbstbestimmte Sexarbeit und Zwang? Das sind eigentlich klare Gegensätze: ein Zwang nötigt mich, etwas zu tun, was ich eigentlich nicht tun will. Nun könnte man sagen, dass Geldnot beispielsweise einen persönlichen Zwang zur Sexarbeit bedeuten könnte und ich eine bewusste Entscheidung treffe, zur Behebung der Geldnot nun der Prostitution nachzugehen. Das wäre dann durchaus selbstbestimmt, weil ich mich selbst dafür entschieden habe. Kritisch wird es, wenn andere Personen einen Zwang ausüben, mich also in die Sexarbeit treiben, um davon zu profitieren. Der Gesetzgeber betrachtet das Thema sicher primär unter fremdem Zwang und weniger unter dem Zwang, der bei mir selbst entsteht.
Leute, die in der Rotlicht-Branche tätig sind, haben nach meiner Einschätzung keine starke Lobby. Was könnte man nach Deiner Meinung am besten tun, um möglichst viele in der Branche über die Konsequenzen des Gesetzes zu informieren? Auch hast Du auf Deiner Website einen Pressetext vorbereitet, der den Inhalt Deines Buches wiedergibt. Hast Du Dich damit an die Presse gewandt? Hast Du schon Anstrengungen unternommen, um Kooperationspartner zu finden, um auf das Thema aufmerksam zu machen?
Mangels Existenz einer starken Lobby, kommen die Inhalte des Gesetzes nur sehr spärlich an Frau und Mann im Milieu und man merkt auch, dass Deutschlands meinungsbildende Medien nicht unbedingt intensiv zum Thema berichten. Da sind Zuhälter und Rocker im Rotlicht viel interessanter: Sex and Crime bringt Leser und Zuschauer, Huren-Schicksale nimmt man auch noch als „Home-Story“ ins Programm, aber soziologische Fragen zum Prostitutionsgewerbe interessieren nun mal nur ganz wenige. Ist ja auch nicht verwunderlich: Medien wollen ein interessantes Produkt verkaufen und dementsprechend wählt man Inhalte aus, die eben ankommen und Quote schaffen. Selbst im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, das ja einen Bildungsauftrag hat, hört man wenig zum Thema Prostitutionsgesetz. Die großen deutschen Erotikportale haben allerdings mit der „Aufklärung“ bereits begonnen und auf ihren Webseiten Basis-Informationen veröffentlicht, die sicher von den Inserenten und Kunden aufmerksam gelesen werden. Doch das wird vermutlich nicht ausreichen, da es für konkrete Rückfragen noch keine kompetenten Ansprechpartner gibt. Die fallen ja nicht vom Himmel und sind auch auf den Ämtern und Behörden, die das Gesetz dann nächstes Jahr umsetzen müssen, bislang noch nicht zu finden. Auch da ist es völliges Neuland.
Ich persönlich hatte schon eine Vielzahl von Anfragen: Huren, Bordell-Betreiber, Erotik-Portale und Kollegen von Kollegen, die mich um meine Einschätzung zu der einen oder anderen Frage gebeten haben und auch über meine Aktivitäten berichten. Diverse Kooperationen sind angedacht, ebenso eine umfangreiche Berichterstattung mit dem klaren Ziel, die Branche mit möglichst viel Information zu versorgen. Hier ärgere ich mich momentan auch über Leute, die mir eine Profil-Neurose oder Geschäftemacherei vorwerfen. Auf meiner Webseite gibt es sehr weitreichende kostenlose Informationen und niemand wird gezwungen, mein Buch zu kaufen. Und ob man sich mit „Prostitution“ wirklich profilieren will? Was würde das für einen Sinn machen?
Wie ist Deine Erfahrung mit Fachverbänden als Kooperationspartner? Glaubst Du nicht, dass sie ihre Mitglieder über das Gesetz aufgeklärt haben und noch tun?
Die Verbände werden ihre Mitglieder sicher informieren und haben dies in vielen Fällen auch schon getan. Direkte Kooperationen haben sich leider noch nicht ergeben, da ja auch jeder gerne sein eigenes Süppchen kocht und ich ja nicht unbedingt als „Aktivist“ in Erscheinung treten möchte. Damit würde ich mich nämlich auch selbst „stigmatisieren“ und womöglich meinen eigenen Interessen schaden. In einem Sexworker-Portal aus Österreich bekam ich durch bloßen Hinweis auf meine neue Publikation vom Portal-Manager gleich die rote Karte mit dem unmissverständlichen Hinweis, dass „meine Person“ im Forum absolut unerwünscht sei.
Es folgten Postings, die mich als Ex-Zuhälter bezeichneten, die mich als üblen Geschäftemacher und Besserwisser darstellten, ohne das jemand mich persönlich kannte oder meine Publikation zuvor gelesen hatte. Da ging es zu wie bei „Emma“, wo die liebe Alice auch gerne kräftig austeilt und willkürlich in vermeintlich passende Schubladen einordnet. Es scheint sehr schändlich zu sein, fundierte Information für einen angemessenen Preis zu verkaufen und ich habe mich aus solchen reaktionären Foren schleunigst zurückgezogen, um nicht meine gute Laune zu verlieren. Hatte ich mir als konstruktiven Dialog gewünscht, ging aber leider völlig in die Hose! Nennen wir es einfach „Künstlerpech“! So bleibe ich lieber Beobachter und Chronist und vermeide Einmischungen in „heilige Grale“, wo scheinbar Meinungsvielfalt ein Problem geworden ist.
Betreiber haben die Verantwortung, Sexworker in ihren Betrieben über die kommenden Änderungen aufzuklären oder? Wie kommst Du zu der Auffassung, dass insbesondere Migrantinnen erst bei Kontrollen über die Neuregelungen stolpern werden?
Die Betreiber werden diesbezüglich sogar vom Gesetz in die Pflicht genommen, werden aber schon im Eigeninteresse ihrer Informationspflicht nachkommen. Man will ja keinen Ärger haben! Wie qualifiziert und umfangreich die Informationen sein werden, lassen wir mal offen. Bei den Migrantinnen sehe ich das Sprachproblem an erster Stelle: wenn man der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig ist, sind juristische Texte kaum zu bewältigen. Und ob man den Betreiber richtig versteht, ist doch auch fraglich. In meinem Buch habe ich dargelegt, dass Migrantinnen auf dem Straßenstrich vom neuen Gesetz wahrscheinlich überhaupt nichts erfahren werden, da dort ja niemand aufläuft, um mehrsprachige Broschüren zu verteilen. Oder doch? Vielleicht kommt irgendwann ein städtischer Sozialarbeiter mit Lektüre vorbei. Juri und Oleg, meine Musterluden, werden die Aufklärungsarbeit kaum leisten können oder wollen. Die haben ganz andere Probleme und müssen aufpassen, nicht demnächst wegen Menschenhandel und ähnlichem eingelocht zu werden.
Sexworker müssen sich ab nächstes Jahr als Prostituierte registrieren und beraten lassen, wenn sie in der Prostitution (weiter-) arbeiten wollen. Betreiber haben die Pflicht, sich die erfolgte Anmeldung vorlegen zu lassen. Viele Sexworker haben aber Angst, sich zu outen, auch weil sie nicht wissen, was mit ihren Daten, die irgendwo gesammelt werden, passiert. Wie bewertest Du diese Registrierungspflicht und welche Auswirkungen sind Deiner Einschätzung nach damit auch für die Betreiber verbunden?
Die Entscheidung zur Anmeldepflicht ist gefallen! Ob es den Sexworkern nun passt oder auch nicht. Klar ist eine amtliche Erfassung immer unerfreulich und die Daten werden nun mal nicht nur gesammelt, sondern beispielsweise auch an die Finanzbehörden geschickt. Steuersünden fallen so schnell auf und können selbstverständlich verfolgt werden. Im Bundesrat erklärte Staatsministerin Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) in der vergangenen Woche, dass die Anmeldepflicht nicht dem Schutz der Prostituierten dienen würde, sondern lediglich zur Kontrolle geeignet sei. Anonymität sei auch Schutz und dieser würde bald wegfallen. Bundesministerin Schwesig konterte, dass Personen, die man nicht lokalisieren und zuordnen kann, nicht zu schützen sind, da man mit ihnen eben nicht in Kontakt kommt. Völlig konträre Positionen und Auffassungen, die keine gemeinsame Basis haben. Wie soll man das bewerten? Es kommt auf den persönlichen Standpunkt an und eben auf die Frage, ob man geschützt werden muss oder eben nicht! Fakt ist, dass die Registrierung kommt und man sich entscheiden muss, ob man weiter der Prostitution nachgehen möchte und sich registriert oder ob darauf besser, aus welchen Gründen auch immer, verzichtet. Den Betreibern bleibt auch keine Wahl: sie dürfen nur mit Sexworkern zusammenarbeiten, die über den „Ausweis“ verfügen. Alles andere wäre grob fahrlässig und gesetzeswidrig!
Du schreibst, dass EU-Bürger, die der EU-Freizügigkeits-Regelung unterliegen und Bürger aus Dritt-Staaten, die mit einem EU Bürger verheiratet sind und eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorweisen können, weiterhin in der Prostitution legal arbeiten dürfen. Wenn Du doch Kontakte zur Berliner Politik hast, wie Du schreibst: ist der Regierung das Schicksal jener egal, die diese aufenthaltsrechtlichen Bedingungen nicht erfüllen?
EU-Bürger können grundsätzlich in Deutschland der Prostitution nachgehen. Bürger aus Drittstaaten, also Ausländer, die nicht EU-Bürger sind, ist dies nur erlaubt, wenn sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen. Sind solche Ausländer mit einem EU-Bürger verheiratet, gibt es die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Regel automatisch. Wenn ich weder mit einem EU-Bürger verheiratet bin, noch eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitze, bin ich eindeutig „illegal“ im Land. Der Aufenthalt ist nicht gestattet und folglich kann ich auch keinen Huren-Ausweis bekommen. Ein Grenzfall ist die Asyl-Gesetzgebung, wo es eine Aufenthaltserlaubnis, aber eben keine Arbeitserlaubnis gibt. So können Asylanten auch nicht in den „Genuss“ eines Huren-Ausweises kommen. Was das Schicksal und die Haltung der Berliner Politik anbelangt, bedarf es nicht vieler Worte: illegaler Aufenthalt kann und wird zwar ein Schicksal sein, ist aber juristisch gesehen eine Straftat. Hier kann die Politik keine Brücke bauen und es wäre auch gesellschaftlich sicher nicht wünschenswert, wenn man den „Illegalen“ einen legalen Zugang zur Prostitution verschaffen würde. Illegal schließt legal einfach völlig aus!
MigrantInnen wird es schon jetzt schwierig gemacht, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Ist Dir bekannt, dass dies durch die geplante Pflicht zur Gesundheitsberatung erleichtert werden soll?
Zu dem Thema bin leider kein Experte und muss ausnahmsweise passen! – Sorry!
Die Rotlicht-Branche hat zwar keine Lobby. Bei Anhörungen im Vorfeld kamen aber Sachverständige, InteressenvertreterInnen und Berufsverbände und all jene zu Wort, die beruflich mit dem Thema Prostitution zu tun haben. Das Gesetz scheint das Resultat dieser Beratungen zu sein. Hältst Du persönlich das Gesetz für gerechtfertigt? Schliesslich erwähnst Du in Deinem Buch auch Missstände.
Als „Bürger“ bin ich der Meinung, dass das Prostitutionsgewerbe in irgendeiner Form reguliert werden musste, da sich ja Entwicklungen ergeben haben, die gesellschaftlich nicht zu tolerieren sind. Wenn man Deutschland als das „Freudenhaus Europas“ bezeichnet, ist es ja schon weit gekommen! Wenn wir zum Tummelplatz für kriminelle Banden werden, die Frauen aus armen Ländern verschleppen und hier zum tabulosen Sex zwingen, wird mir ganz übel! Das erwarte ich in Bananen-Republiken, aber doch nicht in meinem Heimatland. Doch zur Bewältigung dieses Problems gibt es ja die neuen Menschenhandels-Pararaphen im Strafgesetzbuch und die Zuhälterei etc. hat man daraus auch nicht gestrichen. Dass man die Regulierung des Gewerbes mit einem zusätzlich Monster-Gesetz deutsch-gründlich anpackt, verwundert mich nicht und ich sehe schon die Berge von Papier, die dies verursachen wird. Ob das so sein musste? Die Frage lass ich einmal zwinkernd offen, da ich ja geschäftlich von diesem Gesetz durchaus profitiere und mir keine Verlogenheit unterstellen lassen möchte.
In Kanada gibt es Sexwork Aktivisten, die die Rolle von sog. „Dritten Parteien“ in der Prostitution untersucht haben. Gemeint ist das Management in der Sexindustrie, wozu Prostitutionsbetriebe und Dienstleistungen rund um Prostitution zählen. Diese wurden befragt. Es geht hier vor allem um Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Wohle der SexarbeiterInnen. Gesprochen wird von einem „ethischen Unternehmertum“. Wäre das nicht auch ein Thema im Rahmen Deiner Beratung? Du hast ja die Gründung einer Unternehmensberatung angekündigt, die u.a. helfen soll, Geschäftsmodelle anzupassen.
Meine „Anpassung von Geschäftsmodellen“ hat schon gewisse ethische Ansprüche. Ich sehe mich nicht als „Lückenfinder“, der gesetzliche Regeln geschickt aushebelt und damit das Recht etwas beugt. Leute, die so etwas tun, wird es sicher geben, aber ich denke, dass deren Erfolg eher von kurzer Dauer sein wird. Wenn man Modelle schafft, mit denen alle gut, sicher und ertragreich leben und arbeiten können, wäre doch viel gewonnen. Wenn man gegen das Gesetz provokativ rebelliert, wird man feststellen, dass der Staat ganz unemotional am längeren Hebel sitzt. Wenn man sich mit dem Gesetz arrangiert und sich vielleicht sogar mit den Behörden informativ austauscht, sind die Chancen auf ein friedliches Miteinander viel größer. Offener Dialog beseitigt nämlich Misstrauen und wenn man das „Gesicht“ vom Amt kennt und freundlich interagiert, gibt es möglicherweise dann eher amtliche Hinweise statt Bußgeldbescheide.
Du bietest ja dann auch Beratungsleistungen für Prostituierte an?! Glaubst Du, dies ist notwendig? Schliesslich kann man sich an Fachberatungsstellen für Prostituierte wenden oder an Berufsverbände, die mit dem Gesetz vertraut sein dürften und sicher die ersten sind, die darüber informiert werden, wo und wie die verpflichtende Anmeldung und Gesundheitsberatung erfolgen soll.
Meine angebotenen Beratungsleistungen für Prostituierte beziehen sich grundsätzlich auf solche Fälle, wo eine Prostituierte durch das Gesetz zur Betreiberin einer Prostitutionsstätte wird. Hier kommen dann Konzepte, Zuverlässigkeitsprüfungen etc. in den Blick, die unter dem Aspekt der Unternehmensberatung zu betrachten sind. Basis-Informationen für Sexworker halte ich übrigens kostenfrei bereit. Die „normale“ Beratung werden die üblichen Fachberatungsstellen, die ich für sehr kompetent halte, sicher übernehmen. Die können natürlich keine Unternehmensberatung bieten, da dies nicht ihr Fachgebiet ist und es wohl auch nicht zum Selbstverständnis passt. Ob es hier Symbiosen gibt, wird sich zeigen. In jedem Fall bekommt jede und jeder, die oder der mich anschreibt oder anruft, eine Antwort auf seine Frage und in meinem Netzwerk, zu dem auch einige Juristen und Steuerberater gehören, gibt es für die meisten Fällen einen geeigneten Ansprechpartner, falls denn entsprechender Bedarf entsteht.
Auch die Kunden werden in die Pflicht genommen: es werden Geldstrafen bis zu 50.000€ für Kondom Verweigerer angedroht, Haftstrafen bis zu 5 Jahren im Kontakt mit ‚Zwangsprostituierten‘. Zwei Fragen dazu hab ich: Was glaubst Du, was Betreiber tun können, um die Kondompflicht durchzusetzen? Und wie sollen Kunden, aber auch Betreiber Zwang und Fremdbestimmung feststellen? Hast Du auch dafür Beratung?
Das Gesetz verlangt von den Betreibern lediglich auf die Kondompflicht hinzuweisen! Dem Gesetz dürfte Genüge getan sein, wenn ein entsprechender Hinweis auf der Webseite vorhanden ist und im Bordell entsprechende Schilder angebracht werden. Die Durchsetzung ist nicht unbedingte Pflicht des Betreibers, da er ja beim „Vollzug“ des Aktes selten zugegen ist. Wenn er natürlich erfährt, dass in seinem Betrieb ohne Gummi verkehrt wird, muss er zum Eigenschutz einschreiten und die „Wüstlinge“ zur Ordnung rufen. Denn wenn er es fortlaufend duldet, kann man ihm daraus natürlich eine Lampe bauen oder sogar unterstellen, dass er ein solches Verhalten aus geschäftlichem Interesse sogar fördert. Wäre dies so, könnte seine Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte schnell in Gefahr sein.
Was die Zwangsprostitution und deren Wahrnehmung anbelangt, sind wir ein wenig auf hoher See: man guckt Menschen immer nur vor den Kopf und hinter einer sympathischen Fassade können sich durchaus Abgründe verbergen. Sexworker sind nun mal begnadete Schauspieler, sonst hätten sie in ihrem Beruf auch keinen Erfolg. Wer täglich Lust und Leidenschaft suggerieren kann, dem wird es auch nicht wirklich schwer fallen, bestehenden Zwang zu überspielen und den Zuhälter zu verleugnen. Deswegen ist es für Betreiber und Freier schwer, Zwangsprostituierte zu identifizieren. Der Betreiber kann sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass ihm ein gültiger Huren-Ausweis vorgelegt wurde und er so davon ausgehen kann, dass die Prostituierte amtlich beraten und geprüft wurde. Wenn das Amt die Fremdbestimmung nicht erkannte, wie sollte es dem Betreiber dann gelingen? Und der Freier wird doch alle belastenden Indizien ausblenden, wenn er dem Modell seiner Träume begegnet und sich dann auch sicher mit seiner fehlenden Auffassungsgabe herausreden. Wie will man ihm auch das Gegenteil beweisen? Wenn eine Frau einen Betreiber oder einen Freier nicht konkret um Hilfe bittet, wird wohl nichts passieren. Selbst wenn sie sich offenbart, ist wahrscheinlich nur vom Betreiber Hilfe zu erwarten; der Freier, so er denn Frau und/oder Familie hat, wird schnell verschwinden, um nicht in polizeilichen Akten zu landen, denen häusliche Dramen folgen könnten.
Du schreibst auch, dass das Erotik-Marketing (Printbereich, Online Werbung) von dem Gesetz betroffen ist. Was würdest Du Webportalen als erstes raten, wo sexuelle Dienstleistungen beworben werden?
Die Portale müssen sich in Hinsicht auf Erotikwerbung, die den deutschen Markt betrifft, intensive Gedanken machen. Ab Juli 2017 sind Begrifflichkeiten wie AO, FO, Sex mit Schwangeren und Flat-Rate-Ficken im gewerblichen Bereich verboten. Prostituierte, ob nun haupt- oder nebenberuflich tätig, dürfen solche Praktiken nicht mehr anbieten und in ihren Werbetexten auch nicht mehr veröffentlichen. Printmagazine und Internet-Portale, die in Deutschland ansässig sind, und damit eindeutig dem deutschen Recht unterliegen, könnten wegen Beihilfe zu einem Gesetzesverstoß belangt werden, wenn sie rechtswidrige Anzeigen drucken oder online stellen sollten. Ähnlich wie beim Jugendschutz, werden sich die Profis in der Branche rechtssicher aufstellen und ihre Kunden auch entsprechend informieren.
Kristina Marlen zum ProstituiertenSchutzGesetz – Video
Kristina Marlen ist eine bekannte Berliner Sexworkerin, die sich neben Ihrer Arbeit als Domina und SM-Tantra-Meisterin auch politisch engagiert und als Mitglied des BesD für die Rechte der Sexworkerinnen eintritt.
Muss die bürgerliche Gesellschaft vor den Prostituierten geschützt werden? Warum wird verschwiegen, dass Prostitution in der Mitte der Gesellschaft stattfindet? Warum wird Frauen die Fähigkeit aberkannt, mit erotischem Kapital umzugehen? Welche sexuelle Kultur steht hinter dem Umgang mit Sexarbeiterinnen? Kristina Marlen schildert ihre Sicht auf die kontroverse Debatte.
Zusammengestellt aus der Podiumsdiskussion „Prekäre Körper – Sexarbeit zwischen Legalisierung und Selbstermächtigung“ , die qualifizierte Rednerinnen zum Thema Prostitution zusammenbrachte:
Prostitutionsgesetz – Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?
Beitragsdatum: 8. Dezember 2017 – Autor: Howard Chance (Publizist)
Deutsche Gesetze werden in deutscher Sprache verfasst. Klar! Und die deutsche Juristen-Sprache ist nun einmal recht kompliziert und viele Sexworkerinnen in Deutschland haben Probleme, den Gesetzestext im Detail zu verstehen, da Deutsch für sie eben eine Fremdsprache ist. Nach statistischen Erhebungen sollen ja 75% der Sexworkerinnen nicht in Deutschland geboren worden sein und so sind gravierende kommunikative Probleme absolut vorprogrammiert.
Auch in der Beratung kam es schon vor, dass man mich nicht ausreichend verstand, was nicht auf Dummheit zurückzuführen war, sondern einfach an der vorhandenen Sprachbarriere lag. Deutsch ist meine Muttersprache, Englisch spreche ich verhandlungssicher und französisch funktioniert auch recht gut, aber in osteuropäischen und asiatischen Sprachen bin ich leider (nach wie vor oder noch) eine völlige Niete!
So sind dann und wann Übersetzer gefragt, die mir durch glückliche Umstände nach vorheriger Absprache zur Verfügung stehen. Wer also in seiner Landessprache beraten werden möchte, kann mir dies gerne mitteilen und ich werde mich kreativ um Lösungen bemühen!
Für Bürgerinnen und Bürger aus russischsprachigen Gefilden gibt es Möglichkeiten, ebenso für Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, aus Ungarn, Bulgarien, Tschechien, Slowakei und Rumänien. Hier ist lediglich ein gewisser Vorlauf zu beachten, da entsprechende Übersetzer organisiert werden müssen.
Eine lustige Frage war in der vergangenen Woche, ob es mein Buch auch auf thailändisch übersetzt gibt! Leider nein, denn der Aufwand wäre viel zu beträchtlich und die Zielgruppe einfach viel zu klein! Aber wenn es jemanden gibt, der eine solche Übersetzung kostenneutral übernehmen will, der möge mich bitte ansprechen.
Prostitutionsgesetz – Wer bekommt Zugriff auf meine Daten
Datenerhebung, Datenweitergabe, Datenauswertung: 3 Begriffe, die eng mit dem neuen Prostitutionsgesetz verbunden sind und die bei vielen in der Branche Ängste schüren. Die digitale Welt, in der wir leben, produziert minütlich Daten über uns, über unser Verhalten und lässt sich mit Hilfe von Computern analysieren und auswerten.
Daten, die einmal erhoben sind, bleiben immer irgendwo in Verzeichnissen und man erfährt nie genau, was mit der „Sammlung“ geschieht!
Im neuen Prostitutionsgesetz werden einige der „Datenverwendungszwecke“ aufgeführt, die sich auf die anmeldepflichtigen Sexworker beziehen:
Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Datenbank gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben!
Die Anmeldedaten der Sexworker werden automatisch und „umgehend“ an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet!
Die Anmeldedaten der Sexworker werden anonym zu statistischen Zwecken an dafür zuständige Behörden weitergeleitet.
Hieraus ergibt sich, dass der „Beruf Sexworker(in)“ in den verschiedensten Computern mit Personenzuordnung erscheint und diese Information dann zukünftig mit den behördlichen Daten verknüpft sein wird. Bei allem, was ich auf dem Ordnungsamt zu erledigen habe, kann dementsprechend dem jeweiligen Sachbearbeiter das „Stigma“ automatisch ins Auge springen. Wenn ich als Zeuge, Beschuldigter oder Anzeigenerstatter(in) zur Polizei gehe, liegt dort ebenfalls der Hinweis auf „Prostitution“ vor, weil der Computer diese Information liefert. Beim Finanzamt wird meine Tätigkeit ebenfalls bekannt und ich habe zukünftig durchaus mit Nachfragen zu rechnen, wenn ich keine Steuererklärung einreiche oder meine eingereichte Steuererklärung keine Umsätze aus „Prostitution“ enthält.
Auch die Prostitutionsstätten und deren Betreiber werden natürlich amtlich erfasst. Zwar liegen die Basisdaten und die Steueranmeldung hier bereits in fast allen Fällen vor, weil man ja (hoffentlich) ein Gewerbe angemeldet hat, aber da Zuverlässigkeitsprüfungen stattfinden, wird es natürlich auch hierzu eine neue Datenbank geben, die Anträge und Prüfergebnisse dokumentieren wird. Auch die Beantragung der Erlaubnis und das diesbezügliche Ergebnis wird von Behördenseite gespeichert werden, zumal nach dem Gesetz regelmäßige Nachprüfungen vorgesehen sind!
Als logische Folge entsteht so eine sehr umfangreiche Datensammlung, die im Ergebnis die gesamte deutsche Rotlicht-Branche und deren Akteure lokalisierbar macht! Und aus einer solchen Datei kommt man, wenn man einmal darin aufgenommen wurde, so schnell nicht wieder heraus. Zwar gibt es angebliche automatische Löschungen, doch das diese nicht immer funktionieren, konnte ich selbst vor einigen Wochen feststellen, als ich im Rahmen einer Verkehrskontrolle von den Beamten auf meine „einschlägige Rotlicht-Vergangenheit“ angesprochen wurde: in der Polizei-Datenbank war „erhöhte Eigensicherung“ hinterlegt, weil
ich „Opfer“ einer schweren Straftat war, die ganz entfernt mit dem Rotlicht zu tun hatte.
Dass man dann einen Geschädigten trotzdem als Milieu-Person im Polizei-Computer erfasst, und die Beamten auf eine mögliche erhöhte Gefährdung hinweist, fand ich schon sehr erschreckend! Polizeikontrolle mit Hand an der Dienstwaffe! Soviel zum Thema Daten und Datenverwendung im Alltag!
Prostitutionsgesetz – Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!
Das Patriarchat in der Beratung? … Howard Chance bietet Alternativen!
Es kommt vor, dass Sexworkerinnen Probleme mit „männlicher Beratung“ haben! – Schlechte Erfahrungen im Job sind oftmals die Ursache und diese übertragen sich manchmal sehr massiv ins Unterbewusstsein.
Zu viele „Ansager“ im Leben und man entwickelt eine Aversion gegen männliche Selbstdarsteller, die einem die Dinge erklären wollen!
Außerdem gibt es in der Tat Themen, wo ein Gespräch unter Frauen einfach besser läuft, weil ein Mann nun eben mal wie ein Mann denkt und eine Frau wie eine Frau. Kein Problem und auch in der persönlichen Beratung durchaus lösbar!
Da ich diesen Umstand recht früh erkannt habe, stehen ab Anfang 2017 auch weibliche und branchenerfahrene Ladies für Basis-Beratungen zur Verfügung. Bei der Auswahl dieser Kolleginnen war es mir wichtig, dass man das Thema „Sexworking“ aus eigener Erfahrung gut kennt, aber auch einen gewissen Abstand zur aktiven Sexarbeit gewonnen hat. Als „Mitbewerberin“ auf dem erotischen Markt, ist man nämlich gedanklich nicht unabhängig, was aber für eine objektive Beratung immens wichtig ist!
Auch wenn MH-Consulting eher Rotlicht-Unternehmen berät, halte ich es für wichtig, auch Ansprechpartnerinnen für einzelne Sexworker zu haben, die ja durch das neue Gesetz in 2017 womöglich automatisch zu Betreiberinnen von „Prostitutionsstätten“ werden. Hier kann aus einer personenbezogenen Beratung auch eine Unternehmensberatung werden, die das Ziel hat, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.
Wenn Sie also lieber von einer Lady beraten werden möchten: teilen Sie mir dies einfach mit und ich werde es gerne arrangieren!
Die neuen freiberuflichen Mitarbeiterinnen, werde ich Ihnen im kommenden Jahr in dieser Webpräsenz vorstellen. Bereits aktiv tätig ist „Ariane“ aus Berlin, die zum Thema umfangreich publizistisch tätig ist, selbst viele Jahre im Erotikbereich gearbeitet hat und mit allen Problemen der Sexworker intensivste Erfahrungen besitzt.
Ariane wird zukünftig auch bei Seminaren und Workshops dabei sein und mit ihren Erfahrungen zur Verfügung stehen, was für mich als „Nicht-Sexworker“ eine große Bereicherung ist, da ich mich ja nur sehr spärlich in die weibliche Denkweise hinein versetzen kann und hier oft auf die zweite Meinung angewiesen bin.
Ob Escorts, Taschengeld Ladies, Hobbyhuren, Professionelle, und was es alles noch für Bezeichnungen gibt: Seit Jahren frage ich mich, warum sich viele interessierte Aussenstehende, aber auch Kunden, so schwer damit tun, zu akzeptieren, das Escorts ein Privatleben haben, wie jeder andere auch, und das der Job und ein Teil ihres umtriebigen Lebens nicht von bezahltem Sex regiert wird. Viele von uns haben Familie, sind Mütter.
Das Private wird in vielen einschlägigen Foren und Diskussionsrunden, bei Dates und Medienanfragen immer und immer wieder zum Thema gemacht. Darüber habe ich lange und tief nachgedacht.
Ist es der Gegensatz Engel – Hure? Reinheitspostulat vs. ausserhäusigem Schmuddelsex? Ist es Kontrolle und der omnipotente Wunsch, alles über Prostituierte wissen zu wollen? Ist es nur Neugier und Voyeurismus? Ist es die Illusion der Dauerverfügbarkeit, die sexuelle Verfügbarkeit an sich, die Huren umkreisen? Ist es die Vorstellung, dass alle Huren isoliert und verstossen von der bürgerlichen Welt sind, nur auf Anrufe und Kunden wartend, eventuell auf einen Retter, der sie in ihrem Schicksal erlöst?
Gibt es auf Kundenseite tatsächlich die Vorstellung, dass ein Escort exklusiv sein muss, im Sinne, sich nur für den Allereinzigen bereit zu halten? Und falls ja, warum wird diese Illusion immer wieder in Frage gestellt, wenn ein Escort so tut als ob? Warum fragt man privates ab, den richtigen Namen, obwohl man sich des Sinns eines Künstlernamens doch durchaus bewusst ist? Dem Schutz der Identität und all das.
Warum sind die Medien, Journalisten, Wissenschaftler, Studenten häufig so erpicht darauf, das Leben von Prostituierten auszuleuchten?
Das Verruchte und Faszinierende, das, was man dem P6, dem Rotlicht zurechnet, spielt sich doch im Geheimen ab, diskret und hoffentlich geschützt, erhält durch die Grenzüberschreitung und damit indirekt von eigenen bürgerlichen Moralvorstellungen genährt erst den Charme des Verbotenen.
Und dafür möchte ich einfach mal plädieren, und zwar öffentlich. Für das Geheimnis, und nicht die Hosen runterzulassen bei allen Fragen, die das Private berühren. Es sei denn, die Dame hat ein dringendes Mitteilungsbedürfnis und den Wunsch aufgrund einer gewissen Vertrautheit mit einem bestimmten Kundenmann, ihr Privates preiszugeben, mit dem er doch verantwortungsvoll umzugehen weiss.
Meiner Meinung liegen die Ursachen für all diese Fragen, die an eine “öffentliche” Frau herangetragen werden, in der Vorstellung einer potentiell für jedermann “verfügbaren” Frau, in einem Besitzanspruch und der zunehmenden Aufweichung der Grenzen zwischen privat und öffentlich, wozu das Internet nicht unerheblich beiträgt.
Es gibt einen Punkt, über den ich immer stolpere, wenn ich darüber nachdenke: die Vermischung von privat und öffentlich kommt auch dadurch zustande, indem persönliche, rein menschliche Bedürfnisse nach sozialem Kontakt, Nähe, Sex, Austausch zunehmend in Beziehungen nicht mehr befriedigt werden.
Der bezahlte Sex ist nicht mehr so ohne weiteres abgrenzbar von Privatheit, ausser künstliche und persönliche Grenzen zu definieren und durchzusetzen. Viele Grenzen, die das Geschäft in früheren Tagen bestimmten, sind gefallen. Küssen war ein Unding, Falle schieben weitverbreitet. Heute werden viele Praktiken tabulos und ohne Schutz angeboten, der hohen Kundennachfrage und des ökonomischen Drucks offenbar geschuldet, die gesundheitlichen Risiken verdrängt.
Typisch ist dabei auch die Girlfriend-Erfahrung, wo auch der Wunsch und das Angebot von Zungenküssen besteht. Um garnicht erst den Anschein zu erregen, dass man es mit einer sog. Professionellen zu tun hat. Das Girlfriend ist sprachlich eng mit der Rede vom Sugarbaby verwoben; beides deutet auf den ersten Blick nicht auf Prostitution hin.
Ob es eine Mode unserer Zeit wird, Prostitutionsportale in Sugardaddy-Portale wie in den USA zu firmieren? Ursprünglich der Rechtslage dort geschuldet. Oder der Tatsache, den negativen Beigeschmack der „Käuflichkeit“ ausblenden zu wollen, die Intimität an dieser Stelle also zu privatisieren? Die Affäre, die Geliebte, die für einen Beitrag X über den Zeitraum Y finanziell ausgehalten wird, sich allerdings nur für den Allereinzigen bereit hält.
Ist die Hure deshalb ein Schreckgespenst und Konkurrenz für die bürgerliche Frau geworden? Oder könnte man nicht sagen, dass Hurerei in der ein oder anderen Weise ein gesellschaftliches Gesamtphänomen ist und die exklusive Liebe und der Sex verbunden mit einer absoluten Treue-Vorstellung von den Wirklichkeiten längst überholt wurde? Das es auch völlig normal ist, geldwerte Vorteile rauszuschlagen und den Umschlag durch eine Prada-Tasche, also durch Geschenke, zu ersetzen?
Die Vorstellungen von Beziehung und Partnerschaft weichen auf, sind nicht mehr der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft vorenthalten; Sex und Liebe wird mit zunehmendem Alter, Erfahrungswissen von vielen immer weniger exklusiv gedacht. Mann hat seine Stammfrauen in Bordellen oder im Escortbereich, viele wollen nicht permanent wechseln. Scheidungen allerorten: mehr als jede dritte Ehe wird geschieden.
Häufige Trennungen und Beziehungswechsel, Frauen, die einen anderen Lifestyle mit wechselnden Partnern bevorzugen, werden selbstbewusster und sind häufiger anzutreffen. Ein Emanzipationsfortschritt könnte man sagen. Auch für jene, die sich eine lebenslange Partnerschaft mit dem gleichen Mann, der gleichen Frau nicht mehr vorstellen können oder die Suche nach dem passenden Partner längst aufgegeben haben.
Vielleicht sind deshalb viele Ehefrauen den Huren gram, die anderswo über den „Betrug“ durch Sexarbeiterinnen diskutieren und weniger über die Ursachen des „Fremdgehens”? Werden sie überflüssig gemacht, die Ehefrauen? Und was treibt die Männer aus dem Haus? Sind nicht viele Frauen froh, selbst keine „eheliche Pflichten“ erledigen zu „müssen”? Frag ich mal blasphemisch.
Die Wahrnehmung, das eine Prostituierte potentiell für jeden verfügbar ist und sich daraus die Vorstellung ableitet, dass sie als Frau und Mensch kein Privatleben besitzt, sagt in dieser Perspektive vieles über die Kritikerinnen selbst aus, weniger über die Prostituierten. Wer macht hier wen zum Objekt? Und ein Job, der mit Animalischem Geld verdient, der Natur der Menschen geschuldet, ist dann also kein Beruf? Weshalb Huren für das mangelnde soziale Ansehen bluten müssen und weiterhin stigmatisiert bleiben? Summa summarum besteht wohl bei vielen Menschen die Vorstellung, das uns privat niemand begehrt und liebt, „weil“ wir Huren und in ihren Augen nicht gesellschaftsfähig sind.
Eben aufgrund des geringen gesellschaftlichen Ansehens und dem Schutz ihres Privat- und Intimlebens können und wollen die allermeisten Sexworker nicht öffentlich werden und ihr privates und intimstes veröffentlichen, wie manche in anonymen Forenwelten tagein, tagaus damit ihr Geschäft am laufen halten. Daher lebt der Markt von Erfahrungsberichten, die Bewertung „der Performance” einer Anbieterin und der intimste Sexakt wird öffentlich gemacht. Darüber haben viele Escorts keine Kontrolle, obwohl es ihre Würde berührt und nicht Teil der bezahlten Dienstleistung ist. Eigentlich sind wir gar keine öffentliche Frauen, auch wenn ein paar Bilder im Netz rumstehen. Wir lieben still und heimlich und treffen ausgewählte Kunden diskret.