Das neue Prostitutionsgesetz 2017. Die wichtigsten Themen für Sexworker in Deutschland: Anmeldepflicht, Gesundheitsberatung, Kondompflicht, neue Regeln für die Prostitution.
Prostitutionsgesetz – Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?
Ja, es gibt sie wirklich: die frühen Vögel, die den Wurm schon suchen, bevor er überhaupt aus der Erde gekrochen ist. Das soll jetzt nicht respektlos klingen, ganz im Gegenteil, denn schließlich gilt ja auch das alte deutsche Sprichwort „Was Du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen!“
In der Erotikbranche kommt das frühe Kümmern nicht so oft vor, wie ich aus jahrelanger persönlicher Erfahrung weiß. Umso überraschter war ich, dass sich einige Leute aus der Branche schon im Oktober 2016 an lokale Ordnungs- und Bauämter gewendet haben, um dort ihren Betrieb noch 2016 konzessionieren zu lassen. Auch einige Damen hatten scheinbar keine Ruhe und sprachen mit 2 Passbildern bei Behörden vor, um möglichst schnell einen Huren-Ausweis zu bekommen. Alles nach dem Motto: erledigt ist erledigt und wir haben Ruhe!
Leider gab es jedoch für alle Beteiligten keine regulierenden Erfolgserlebnisse! – Amtmann Müller vom städtischen Ordnungsamt staunte nicht schlecht, als er den Konzessionsantrag aushändigen sollte und Frau Schneider vom Bürgerbüro konnte mit den Huren-Passbildern auch nicht anfangen! Beide Amtspersonen hatten zwar durch Presse-Meldungen und Dienstpost von „einem“ neuen Prostitutionsgesetz gehört, konnten aber zur geplanten Umsetzung vor Ort keine Angaben machen.
Zwar kommt das Bundesgesetzblatt automatisch in fast jedes deutsches Amt, aber zur Bewältigung neuer Aufgaben benötigt man nun mal konkrete Vorgaben, Formulare und Verwaltungs-Datenbanken, bevor man überhaupt zu Werke gehen kann. Dass die demnächst zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch erst ins neue Gesetz eingeführt und entsprechend geschult werden müssen, steht auch völlig außer Frage!
Durch Stellenabbau und Straffung der Verwaltungen geht sowas nicht von heute auf morgen und nach der üblichen Hierarchie kommen Informationen vom Bund zu den Ländern und die
Länder informieren dann die Städte und Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich. So etwas dauert und so sind die momentan vorherrschenden verwunderten Blicke auf den Amtsstuben überhaupt nicht verwunderlich, sondern völlig normal!
Vor März/April 2017, so das Ergebnis meiner diesbezüglichen Nachfrage, wird man wohl keine konkreten amtlichen Auskünfte bekommen und daher lohnt sich die Nachfrage im Moment auch nicht wirklich. Ein Gesetz, was noch nicht Inkraft getreten ist, kann man ja auch gar nicht umsetzen, selbst wenn man wollte. Vor dem 1. Juli 2017 wird man keinen Huren-Ausweis beantragen können und keine Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe erhalten können und nach unterschwelligen Aussagen ist auch nach dem Stichtag mit diversem „Stau“ zu rechnen, da die öffentlichen Verwaltungen auch ohne das neue Gesetz vielerorts überlastet sind.
Wenn man momentan in Berlin ein Auto um- oder anmelden möchte, kann es passieren, dass man erst nach Wochen einen Termin dafür bekommt; Bauanträge dauern Monate und Verwaltungsverfahren schleppen sich über Jahre, weil Personal fehlt. Auf dem Land hingegen
bekommt man womöglich auf dem Bürgerbüro fast alles innerhalb von Stunden, weil der Personalschlüssel stimmt.
Es ist davon auszugehen, dass viele Städte und Gemeinden die Umsetzung des neues Prostitutionsgesetzes nicht zu einer Aufgabe mit besonderer Priorität erheben werden, es sei denn, dass der lokale Kämmerer in der Umsetzung eine zusätzliche Einnahmequelle erkennt und der Verwaltung klare Vorgaben macht.
Wichtig: in Orten, wo schon jetzt eine städtische oder kommunale Sexsteuer erhoben wird, haben die Behörden deutlich weniger Probleme mit dem neuen Gesetz, da die zur Anmeldung verpflichteten Personen zumindest teilweise bekannt sind und auch die diversen Prostituionsstätten zumindest bei den lokalen Steuerämtern bereits erfasst sind!
Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?
Eine Frage, mit der ich mich schon in meinem Buch beschäftigt habe und die auch bei einigen Telefonanrufen bereits nachfragend thematisiert wurde.
Bei der amtlichen Sexworker-Anmeldung nach dem neuen Prostitutionsgesetz müssen wir zwischen 3 Personengruppen unterscheiden:
Deutsche Staatsangehörige
EU-Bürger(innen)
Bürger(innen) aus Drittstaaten
Deutsche haben natürlich keine formalen Probleme, wenn sie sich als Sexworker registrieren und EU-Bürger haben nach der EU-Freizügigkeits-Regelung praktisch die gleichen Möglichkeiten, da in der EU Arbeits- und Niederlassungsfreiheit gilt. Sexworker aus dem EU-Ausland können sich also problemlos registrieren und dürfen in Deutschland der Prostitution nachgehen. Sie sind den deutschen Sexworkern gesetzlich gleichgestellt.
Schwieriger wird es bei Bürgerinnen und Bürgern aus den sogenannten „Drittstaaten“, worunter man alle Länder versteht, die nicht zur Europäischen Union gehören. Leute aus diesen Staaten benötigen eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um den berüchtigten „Huren-Ausweis“ erhalten zu können!
Ein Touristenvisum ist in keinem Fall ausreichend! – Wenn man bedenkt, dass eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Sexworkerinnen aus Russland, Thailand, China und Kolumbien (rein exemplarisch gewählt) für einige Monate nach Deutschland einreist, um hier der Prostitution nachzugehen, sind aufkommende Probleme bereits erkennbar: während diese Tätigkeiten , wenn sie mehr oder weniger „selbständig“ erfolgten, bislang durchaus schon mal geduldet wurden, gibt es nach dem neuen Gesetz hierzu keine Möglichkeiten mehr, da ja eben der „Huren-Pass“ erforderlich wird, der dem genannten Personenkreis aber absolut nicht ausgestellt werden kann!
Howard, was halten Sie von den Sexworker-Verbänden?
Im Rahmen meiner publizistischen und beratenden Arbeit, bin ich in den vergangenen Monaten mehrfach mit Mitgliedern von Sexworker-Verbänden in verschiedenen Foren, Portalen und auch im direkten Meinungsaustausch bis zum Totalschaden kollidiert. Das hat sich automatisch hochgeschaukelt, ohne das ich es wollte. Warum auch? – Aus diesen Umtrieben heraus, ist jedenfalls im Oktober eine Situation entstanden, die geeignet war, meinem Image und damit auch meiner Arbeit nachhaltig zu schaden.
Howard Chance: Clubbetreiber, Zuhälter, möglicherweise Brandstifter? – Einer, der mit bösen Rockern rummacht und sich nun auf den Weg gemacht hat, Geld von Sexworkern für seine schlauen Sprüche zu nehmen. Howard Chance: einer, der sein Buch abgeschrieben hat und Mädels bedroht, die nicht seiner Meinung sind!
Na, eine Empfehlung klingt anders und ich konnte gar nicht verstehen, aufgrund welcher Informationen ein solch wirres Bild entstehen konnte. Selbst bei Geschäftsterminen wurde ich darauf angesprochen, dass Sexwork-Aktivistinnen vor mir warnen würden und dass ich nur üble Dinge im Schilde führen würde. Oh, das tat nicht gut, aber im Internet lässt sich schnell alles verbreiten, was irgendwie interessant klingt.
Dass ich statt „Zuhälter“ eher „Abhälter“ war, können Insider jederzeit bestätigen; statt Brandstifter war ich Opfer eines Mordversuchs und bin dem gelegten Feuer in letzter Minute in Unterhose entkommen. Der Täter hat zumindest die Brandstiftung gestanden und wurde
wegen versuchtem Mord rechtkräftig verurteilt. Mein Buch habe ich natürlich selbst geschrieben und wie soll ich Damen abzocken, die ich überhaupt nicht berate? – Ich kann ja vieles ab, aber hier wurden Grenzen deutlich überschritten!
Vom Saulus zum Paulus? … Der Weg ist das Ziel?
Im konstruktiven Dialog habe ich dann Kontakt zu führenden Aktivistinnen aufgenommen, habe fachlich zum Teil hart diskutiert und inzwischen hat sich überraschenderweise der Umgang miteinander deutlich gebessert. Schon die Tatsache, dass sich ein Mann massiv in Sexworker-Themen einbringt, war vielen der Damen schon ausreichend verdächtig und da ich mitunter scharf und manchmal auch zotig formuliere, muss ich mich über Kritik nicht wundern, da ich diese ja auch gerne provoziere. Stattgegeben!
Mit Ausnahme des schon erwähnten österreichischen Portals, wo mich ein männlicher Moderator, der einigen Mädels wohl gefallen wollte, völlig unwirsch abbügelte und mit plumpen Verleumdungen meinen Foren-Ausschluß zwergenhaft verkündete, bin ich mit vielen Aktivistinnen inzwischen absolut im Reinen und unterstütze deren Anliegen ausdrücklich. Schließlich bin ich auch überhaupt keine Konkurrenz für die Verbände, da ich in Bereichen berate, für die bei den Verbänden überhaupt keine Angebote bestehen und die diese auch auch gar nicht leisten können und wollen. Ich bin kein politischer Aktivist, sondern besonnener Berater, der ganz pragmatisch an existenten Problemlösungen arbeitet.
Sowohl der BesD wie auch Dona Carmen leisten seit Jahren eine unverzichtbare wertvolle Arbeit und haben sich zum unerfreulichen Kampf gegen Windmühlen aufgestellt. Sie haben sich aktiv in Beratungsprozesse eingebracht und sind für die Sexworker in Deutschland unverzichtbare Ansprechpartner. Dies habe ich nie in Frage gestellt und ich hatte auch nie die Absicht, in diesem Bereich in beratende Konkurrenz zu treten.
Von meinem sonnigen Stuhl aus, ist es ja leicht, Kritik zu üben, da ich ja von der neuen Gesetzgebung nicht direkt betroffen bin, sondern – zugegeben – sogar wirtschaftlich davon profitiere. Dass dies nicht gefallen muss, dürfte klar sein, hat aber sicher nichts mit Abzocke zu tun! – Faire Dienstleistung, fairer Preis und ständige mentale Weiterentwicklung.
Den Aufruf von Dona Carmen e.V. zu einer Verfassungsbeschwerde, habe ich durch diverse Veröffentlichungen bereits unterstützt und werde dies auch weiter tun. Eine Teilnahme an der Konsilidierungsversammlung am 16.12.2016 in Frankfurt/Main ist fest eingeplant.
Ich suche nach wie vor das Gespräch mit allen Betroffenen, bin gerne bereit inhaltlich und moralisch zu unterstützen, liebe es konstruktiv zu streiten und würde mir wünschen, dass der Respekt, den ich den Verbänden gewähre, auch irgendwann zu mir zurückkommt. Ein sehr positives Zeichen war, dass mich inzwischen einige Kritikerinnen in Facebook sogar als „Freund“ geaddet haben und auch Beiträge von mir bei Twitter teilen. Dass eine bekannte deutsche Aktivistin bei mir neuerdings „mit im Boot“ ist, möchte ich an dieser Stelle nicht verschweigen. Dass würde sie sicher nicht tun, wenn ich aus der Hölle käme … oder?
Das Motto von Dona Carmen „Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen!“ nehme ich somit im positiven Sinn auf und schaue, was mögliche Kooperationen anbelangt, sehr positiv
in die arbeitsreiche Zukunft!
FAQ – Prostitutionsgesetz – Howard, kann ich auch in Naturalien bezahlen?
Tja, auch skurille Dinge kommen im Beratungsalltag schon mal vor und es gibt in der Tat fast nichts, was es nicht gibt, stelle ich immer wieder fest. Es gab in einem Erotikportal mal eine Rubrik „Sex gegen Arbeit“, wo man für Handwerksleistungen gegen Erotik anbieten konnte und wo man eine Dienstleisterin auch mit Brennholz für den Winter oder mit einem neuen Auspuff-Topf bezahlen konnte. Auch (geklaute) Smartphones gelten in manchem Eros-Center und auf dem Straßenstrich durchaus als Bargeld-Ersatz.
Eine Massage-Künstlerin aus dem norddeutschen Raum, die über eine Konzessionierung ihrer Räume in 2017 intensiv nachdenken muss, weil sie dort mit mehreren Damen sehr erotische Dienstleistungen anbietet und auch noch nach dem 1. Juli 2017 anbieten will, stutzte bei meinem Angebot: 250 € für eine etwa 3-stündige Beratung, bewegten sich für sie in einem Bereich, der geradezu utopisch erschien.
Obwohl in ihrem Institut 150 € für eine einstündige Massage üblich sind und das Geschäft nach eigenen Angaben auch sehr gut läuft, hatte die Dame nicht die Absicht meine Beratung mit Talern oder per Überweisung zu zahlen. Ich vermutete gleich einen Igel in ihrer Tasche, der durch seine Stacheln stechenden Schmerz verursacht, wenn man hineingreift.
So wurde mir bei der telefonischen Terminvereinbarung statt eines Honorars eine 2-stündige Luxus-Massage angeboten, bei der ich sicher meinen Spaß haben würde! Und das tollste daran wäre, dass ich ja sogar noch 50 € sparen würde, weil die vorgeschlagene Massage ja sogar 300 € kosten würde. Und falls in 2017 weitere Maßnahmen erforderlich sein sollten, könnten wir doch ähnlich verfahren und einfach Dienstleistung gegen Dienstleistung tauschen. Hurra!
Die Idee fand ich durchaus lustig, dennoch willigte ich nicht ein: mein Benzin an der Tankstelle und die oft notwendigen Hotel-Übernachtungen kann ich schließlich nicht zahlen, indem ich dem Tankwart einen runterhole oder das Hotel-Zimmermädchen verwöhne und zudem sollte man solche geschäftlichen „Verschmelzungen“ grundsätzlich vermeiden. Wenn mal etwas hakt oder man später einmal Probleme in der Zusammenarbeit bekommt, ist es ganz schlecht, wenn man sich zuvor als Lustmolch gebärdet hat. Außerdem mache ich mich eher ungern zum Freier, weil dies nicht meinem üblichen Selbstverständnis entspricht.
Aber: Überraschung! – Nachdem ich das Tauschgeschäft freundlich aber bestimmt abgelehnt
hatte, muss dann schlagartig der Igel gestorben sein! -Denn: der Termin wurde zu meinen Konditionen vereinbart und plötzlich waren auch normale Euros im Gespräch, was gerade in
der teuren Weihnachtszeit mein Gemüt erfreut.
Übrigens gehe ich nach einigen negativen Erfahrungen auch nicht mehr auf „Raten-Zahlung“ ein. Ein Schlaumeier aus dem Süden hatte nämlich im Lexikon etwas falsch interpretiert: er war und ist der Meinung, das man bei dieser Zahlungsart als Dienstleister raten muss, wann der Kunde zahlt! – Nochmal ein Hurra!
Vor einigen Wochen habe ich auf einer meiner Reisen durch die Republik eine sehr interessante Lady kennengelernt, die sich seit vielen Jahren in der Rotlicht-Szene bewegt, selbst einmal aktive Sexworkerin und Aktivistin war und sich derzeit als Kolumnistin und Autorin mit dem Thema „Prostitution“ beschäftigt und dabei ihren berichtenden Fokus sogar international ausgerichtet hat. Nach einem Treffen in Berlin, hat mir „Ariane“ zugesagt, mich vielfältig zu unterstützen und für MH-Consulting auch Beratungsaufgaben in 2017 zu übernehmen, worüber ich mich sehr freue!
Heute ein erster Beitrag von Ihr, der sich mit dem Thema „Stigmatisierung von Sexworkern“ befasst und dabei auch die Frage stellt, ob Sexarbeit wirklich ein Beruf wie jeder andere ist?
„Stigma und Schweigen“ Kolumne by Ariane
Eines der frustrierendsten Dinge als Sexarbeiterin, zu deren Berufsbild Diskretion gehört, ist es, Angst zu haben, öffentlich zu sprechen und sich in Debatten einzumischen. Aus Angst, sich zu outen. Dies hat mich immer begleitet; die Angst durch andere, geoutet zu werden, hat mich dazu veranlasst, vor Jahren in die Offensive zu gehen. Dies ist aber schlecht für das Geschäft und Image, das war mir klar; und je deutlicher ich sichtbar wurde, mit meiner persönlichen Meinung, meinen Erfahrungen und Überzeugungen, desto stärker fühlte ich, dass es an der Zeit ist, mir einen anderen Job zu suchen.
Nein, Sexarbeit ist kein Beruf wie jeder andere, wie es all jene akklamieren, die auf das Recht auf selbstbestimmte Arbeit pochen. Oftmals ist Sexarbeit die einzige Möglichkeit zu überleben, in Deutschland und weltweit, weil andere Optionen verschlossen sind oder weil man nicht in einem unterbezahlten Job oder in Abhängigkeitsverhältnissen leben möchte. Sei es eine Ehe mit Versorgungsanspruch unter diktierten Bedingungen oder der Weg zum Arbeitsamt. Viele haben das schon hinter sich, auch die Gängelei und den Zwang in manchen Paarbeziehungen, der einem jede persönliche Entfaltungsmöglichkeit raubt.
Es gibt viele gute Gründe, auch unter legalisierten Bedingungen über diese stigmatisierte Arbeit zu schweigen: es ist nicht nur das Stigma und die soziale Bewertung in unserem und anderen Kulturkreisen. Oft sind es auch aggressive oder dominante SexarbeiterInnen mit wenig Sachkenntnis, die die Wortführerschaft beanspruchen, oft privilegierte, artikulierte Personen, die die Wortführerschaft an sich reißen, aber nicht die Interessen aller SexarbeiterInnen miteinbeziehen. Das Privileg von manchen verstellt den Blick auf die miesen Arbeitsbedingungen, unter denen viele werkeln, Bedingungen, die in die Persönlichkeitsrechte eingreifen, die einen stumm machen und weil man das Geld zum Leben braucht. Gelddruck, Abhängigkeiten – wie soll man da laut und öffentlich werden? Eine Frechheit von all jenen, die sich selbst zwar frei geschwommen haben, aber Outings anderer forcieren wollen.
Illegalität, Abschiebung – sollen Sexworker, die davon betroffen sind, den Mund aufmachen? Hirnrissig. Das Stigma verstärkt die Barriere, in Not nach Hilfe zu fragen. Und das Menschenhandels-Narrativ, dass alle Sexworker als Opfer, alternativ Opfer eines falschen Bewusstseins definieren will: da traut sich doch kaum noch eine in die Öffentlichkeit und wird von vorneherein nicht ernstgenommen. Man erkennt es ja alleine schon am Umgang vieler JournalistInnen mit Erotikdienstleisterinnen: immer auf der Suche nach abgewrackten Showstars auf der Strasse oder nach schönen Bildern. Der Voyeurismus der Kamera ist unverhohlen und hält drauf.
Dürfen Frauen nicht einfach sagen, sie machen es für Geld? Nein. Weder gegenüber vielen Kunden, noch gegenüber Prostitutionsgegnern. Gelddruck wird als Überlebensprostitution und somit als ‚unfreiwillig‘ und als Zwang interpretiert. Dabei steht Geldverdienst bei anderen Berufe auch an erster Stelle und nicht allein „Berufung“.
Solange Sexarbeit deutschland- und weltweit gesellschaftlich geächtet ist, wird das Hurenstigma existieren. Die kommende Zwangsregistrierung als Prostituierte in einer „Hurendatenbank“, die im kommenden Prostituiertenschutzgesetz auf alle Sexworker zukommt, verfestigt nur das Stigma. Gleiche Rechte wie in anderen Berufen sehen anders aus.
Dona Carmen e.V. hat gestern in einem befreundeten Escort-Forum den Termin zu einem Koordinierungstreffen zur geplanten Verfassungsbeschwerde veröffentlicht. An dem Treffen in Frankfurt/Main wird auch der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik teilnehmen und seinen Entwurf präsentieren. Ich selbst habe mich als Publizist schon angemeldet und werde, wenn man mich denn „zulässt“, natürlich vom Termin berichten, da ich die Verfassungsbeschwerde unterstütze.
Doch nun lassen wir den Verein erst einmal selbst sprechen:
Aufruf zur Teilnahme am 2. Koordinierungstreffen „Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz“
Freitag, 16. Dez. 2016, um 12.00 Uhr, Elbestraße 41 Frankfurt/Main
An Sexarbeiterinnen, Bordellbetreiber/innen und interessierte Aktivisten.
In 8 Monaten tritt das „Prostituiertenschutzgesetz“ in Kraft!
Unter Bruch verfassungsmäßig gewährter Rechte erfolgt ein massiver Angriff auf die bestehende Infrastruktur von Prostitution sowie auf das Anbieten sexueller Dienstleistungen schlechthin. Es geht um eine grundsätzliche Erschwernis des Eintritts in die Prostitution; um eine Abschreckung vor Prostitution durch Zwangsouting sowie Zwangsmaßnahmen, Anordnungen und Sanktionen; um eine fundamentale Einschränkung der Mobilität von Sexarbeiter/innen; um die Gefährdung der Existenz von Prostitutionsstätten.
Dagegen richtet sich unser Widerstand!
Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, erarbeitet im Auftrag des Frankfurter Koordinierungstreffens „Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz“ eine entsprechende Klageschrift. Doña Carmen e.V. hat nach dem ersten Koordinierungstreffen im September 2016 ein Spendenkonto für die Verfassungsklage eingerichtet und bekannt gemacht. Binnen kurzer Zeit haben wir bereits ein Viertel der notwendigen Kosten der Verfassungsklage gesammelt. Das ist gut, reicht aber noch nicht. Wir danken allen, die bisher gespendet haben! Aber wir müssen weiter sammeln und bitten um Deine / Ihre finanzielle Unterstützung:
Spendenkonto für die Verfassungsklage:
Dona Carmen e.V.
IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61
BIC HELADEF1822
Frankfurter Sparkasse
Der erste Entwurf der Verfassungsklage ist fertig! – Kommt am 16. Dezember 2016 um 12.00 nach Frankfurt! Wir werden weiter Druck machen. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Deswegen laden wir ein zum zweiten Koordinierungstreffen Verfassungsklage ProstSchG:
WANN? ► Freitag, 16. Dezember 2016, 12:00 Uhr WO? ► Doña Carmen e.V., Elbestraße 41, 60329 Frankfurt
Themen des Treffens:
► Bericht zum Stand der Dinge (NN, Doña Carmen e.V.)
► Vorstellung des Entwurfs der Verfassungsklage zum Prostituiertenschutzgesetz
(RA Starostik, Berlin)
► anschließend Fragen, Diskussion und Austausch
► Vorschlag zur Bildung eines ‚Beirats Verfassungsklage‘
► nächste Schritte Mobilisierung / Finanzierung
Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung bei Doña Carmen e.V. erforderlich!
Um frühzeitige Anmeldung und zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Chinesische Sexarbeiterinnen erobern den deutschen Erotikmarkt
Made in China: eine der größten Volkswirtschaften der Welt expandiert seit vielen Jahren in fast allen Segmenten der Weltwirtschaft und versorgt auch den heimischen deutschen Markt mit günstig hergestellten Produkten. Waren es vor einigen Jahren noch hauptsächlich Billig-Produkte, so sind es heute auch hochwertige Industriegüter und Unterhaltungsektronik, deren Fertigung im fernen Reich der Mitte einfach viel günstiger ist als bei uns. Ein kaum vorhandener Arbeitsschutz, geringe Umweltauflagen und niedrige Löhne bei massenhaft verfügbaren Arbeitskräften, sind die wesentlichen Gründe für die günstigen Angebote.
Auch der weltweite Menschenhandel ist eine Branche, die seit einigen Jahren die Fühler nach China ausgestreckt hat: in ganz Europa findet man erotische Massagesalons, die mit jungen attraktiven Damen aus China werben, die Massagen und „viel mehr“ anbieten und für die etablierten Thai-Massage-Salons eine ernst zunehmende Konkurrenz darstellen. Während man die Thai-Massage weltweit kennt und indisches Tantra auch als transzendentale Form der Sexualität versteht, hat die scheinbar hippe „China-Massage“ bei uns inzwischen ein besonderes „Geschmäckle“ bekommen, wenn man den Internetforen und den eigenen Beobachtungen denn trauen kann.
Im gesamten Bundesgebiet findet man inzwischen Institute, in denen junge Chinesinnen mit sehr eingeschränkten Sprachkenntnissen für Pauschalpreise von 70 Euro für die halbe und 130 Euro für die ganze Stunde weitreichende erotische Dienstleistungen anbieten. Schon die telefonische Terminvereinbarung wird zu Abenteuer, weil die Betreiber der Studios oft die deutschsprechende Telefondame einsparen und bei Fragen lediglich „du kann kommen“ oder „mache gut“ nebst Adresse durch den Hörer geflötet wird. Wenn der Straßenname dann kompliziert ist, sind die verbalen Kostproben durchaus unterhaltsam. Nun ja, wenn ich am Telefon chinesische Adressen in Peking durchgeben würde, wäre es natürlich genauso seltsam, aber ich würde mir dies sicher im Sinne des Geschäfts ersparen.
Wenn man schließlich die Adresse doch gefunden hat und in diesen besonderen Instituten vorspricht, geht das Chaos oft weiter. Der „Siri-Übersetzer“ auf dem IPhone oder der beliebte
„Google-Translater“ auf dem Android-Handy sind notwendig, um mehr über Preise und Service zu erfahren. Die meist sehr freundlichen jungen Damen haben die Smartphones stets zur Hand und halten einem das Ding schon zur Begrüßung vor die Nase! – Sehr ungewöhnlich, aber eben doch sehr hilfreich, wenn man über keine Sprachkenntnisse verfügt!
Die Massage-Angebote sind in vielen Fällen sehr weitreichend und beinhalten neben der klassischen Körpermassage oft alle denkbaren erotischen Spielarten, die gegen Zahlung einer Zusatzgebühr auch sehr tabulos ausfallen können. Dumping und Lockangebote sind unüblich: fester Preis und weitreichender Service, wobei man dennoch nicht das Gefühl hat, sich in einem Bordell-Betrieb zu befinden, weil die Damen eben branchenuntypisch erscheinen und es auch sind!
Im Rahmen einer journalistischen Recherche kam ich im vergangenen Jahr mit der China-Branche etwas näher in Kontakt und stieß dabei auf erstaunliche Dinge:
Während mir bekannte Thai-Damen schon seit vielen Jahren in Deutschland leben, im Schnitt um die 40 Jahre alt sind, mit deutschen Staatsbürgern verheiratet sind und ihre Massagesalons offiziell angemeldet haben, trifft man im China-Institut vermehrt auf Touristinnen, die mit einem 3-Monat-Visum ausgestattet sind oder aber auf Anraten eines „Beraters“ vorsorglich einen Asyl-Antrag gestellt haben! – Da in China verschiedene Volksgruppen politisch verfolgt werden, soll die behauptete Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe geradezu Gold wert sein, da der Asyl-Antrag dadurch angenommen wird und man mit diversen Rechtsmitteln dann gut und gerne 3 – 4 Jahre in Deutschland geduldet wird. In diesen Jahren, wo das Verfahren läuft, geht man dann einfach unangemeldet der Prostitution nach und spart sich dabei auch jegliche Steuerzahlung!
Dieses Geschäftsmodell haben sich die Damen natürlich nicht selbst ausgedacht! – Dafür wären weitreichende Kenntnisse im deutschen Asylrecht nötig, die man nicht so einfach im chinesischen Internet findet. Es muss also davon ausgegangen werden, dass es im Hintergrund eine Organisation gibt, die sich im „menschlichen Export“ auskennt und für die nötigen Papiere sorgt. Auch wenn die Damen stets behaupten, irgendwie vom Himmel gefallen zu sein, ist dies natürlich wenig glaubwürdig!
Nun hat es, wie nicht anders zu erwarten war, in diesem Jahr eine Vielzahl von Razzien im chinesischen Massage-Milieu gegeben, bei denen eben die Touristinnen und Asylantinnen entdeckt wurden, die bei den Überprüfungen natürlich kein Wort deutsch sprachen und sehr überrascht wirken, als man sie mit dem deutschen Recht konfrontierte. Bei den Touristinnen war die Handhabe einfach: man untersagte die weitere gewerbliche Tätigkeit oder sorgte bei abgelaufenem Visum für die umgehende Heimreise. Bei den Asylbewerbern war uns ist es deutlich schwieriger, da der Schutzgedanke des Verfahrens eine Abschiebung verhindert. Selbst bei mehrfachen Aufgriffen, sind den Behörden die Hände gebunden! Wer kann auch sympatischen und hilflos wirkenden jungen Damen wirklich böse sein?
Haben wir es in diesem Bereich mit selbstbestimmter Sexarbeit zu tun oder ist es Menschenhandel in krasser Form?
Eine chinesische Dame, die sich gut auskennt und die schon lange legal in Deutschland lebt, hat mir das Modell recht anschaulich erklärt: die chinesische Mentalität ist nach ihren Aussagen sehr geschäftsorientiert und sexuelle Dienstleistungen, die in der Volksrepublik offiziell gänzlich verboten sind, werden nicht unter moralischen Aspekten gewertet, sondern sind eine Ware, die man dort auf den Markt bringt, wo der Ertrag am besten ist. Mit 3 Jahren illegaler Prostitution in Europa sollen sich mit angewandter Tabulosigkeit mehrere Hundertausend Euro steuer- und abgabenfrei erwirtschaften lassen, die in China für den einfachen Bürger ein unglaubliches Vermögen sind. Dass man von angenommenen 300.000 Euro etwa ein Drittel an die „Organisation“ abgeben muss, bleibt bei der Rückkehr nach China ein schöner Batzen Geld übrig, der dort später für ein gutes Leben reichen soll.
Verschleppung oder die Anlockung mit falschen Versprechungen mag es zwar auch geben, aber in vielen Fällen soll das Geschäft schon in China sehr konkret abgesprochen worden sein. Die Organisation tritt in Vorleistung, organisiert und zahlt die Anreise, stellt vor Ort „Gewerberäume“ zur Verfügung und hält einen geheimen Leitfaden für den Umgang mit deutschen Behörden bereit und sorgt auch für den Personalaustausch im europäischen Binnenmarkt, wenn irgendwo mal etwas anbrennt! – Durch „Schengen“ ist man ja flexibel und kann den Arbeitsort jederzeit schnell wechseln, wenn irgendwo Unannehmlichkeiten drohen. Zwar ist das dann möglicherweise auch ein Verstoß gegen Asylbestimmungen, aber man hofft auch hier nicht wirklich behelligt zu werden.
Für die Behörden ist es jedenfalls fast unmöglich, erfolgreich am Ball zu bleiben, da sich Zuständigkeiten ändern, Personen abtauchen, Papiere verschwinden und man außer einem freundlichen Lächeln kaum verwertbare Informationen bekommt!
Wenn dann mal ein „Schlag“ gelingt, wovon wir in den vergangenen Tagen in der österreichischen Presse lesen konnten, fliegen vielleicht 100 illegale Einwanderinnen nach Hause und einige Hintermänner landen im Gefängnis, aber im nächsten Flieger sitzt schon die gleiche Zahl neuer Touristinnen mit Leitfaden.
Markteroberung um jeden Preis? – Darin sind die Chinesen gut und die deutschen Behörden können da nicht kontern. Wie auch? – Man kann ja nicht allen chinesischen Touristinnen die Einreise verweigern und jeder Fall ist eben ein Einzelfall für den es immer auch Rechtsmittel gibt. Rechtsstaat ist Rechtsstaat und da kommt oft das Recht vor der Pflicht!
Das neue Prostitutionsgesetz wird ab Mitte 2017 erweiterte Möglichkeiten bieten, um illegale
Massagesalons zu eliminieren. Touristinnen und Asylbewerber können nach den neuen Bestimmungen nämlich keinen Huren-Ausweis erhalten und Salon-Betreiber dürfen Leute ohne Ausweis nicht beschäftigen.
Was hört man dazu aus dem chinesischen Milieu in Deutschland? – Man lese Konfuzius:
Die Freude ist überall. Es gilt nur, sie zu entdecken.
Übersetzt könnte dies bedeuten: Die Karawane zieht weiter und sucht eine neue Oase an einem Ort, wo es ein solches Gesetz nicht gibt!
Dona Carmen e.V., der Verein für soziale und politische Rechte von Sexworkern aus Frankfurt am Main hat in den vergangenen Tagen auf seiner Webseite einen Spendenaufruf zur Finanzierung der geplanten Verfassungsbeschwerde gegen das neue Prostitutionsgesetz veröffentlicht.
Wer sich finanziell beteiligen möchte, kann dies tun, indem sie oder er Geld auf folgendes Konto überweist:
Solidaritätskonto Verfassungsklage gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“
Ich veröffentliche diese Information unter Vorbehalt, da ich mir parallel zum Spendenaufruf auch eine Kostendarstellung gewünscht hätte: Wieviel Geld wir konkret benötigt und wofür genau? – Was geschieht mit eventuell überschüssigen Geldern? – Gibt es für die Spender auf Wunsch Spendenquittungen etc.? – Ist man nur ideeller Unterstützer oder kann man sich namentlich an dem Verfahren beteiligen.
Nur Geld einzusammeln, erscheint mir persönlich schwierig, zumal das Beschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht erst mal kostenfrei ist. Lediglich für die anwaltliche Vertretung und die Ausarbeitung der Beschwerde entstehen Kosten.
Doch wem dies nicht wichtig erscheint, möge einfach spenden. Ich werde in jedem Fall in den kommenden Tagen einmal Dona Carmen anschreiben und um Aufklärung bitten.
Beitragsdatum: 15. November 2016 – Autor: Howard Chance (Publizist)
Neben dem „Sex ohne Gummi“ und dem bald ebenfalls untersagten „Sex mit Schwangeren“, hat der Gesetzgeber noch weitere bislang üblichen „sexuellen Dienstleistungen“ indiziert. Diese „Tabus“ findet man in den Bestimmungen für Betreiber von Prostitutionsstätten und für Partyveranstalter. Darin werden u.a. „Flat-Rate-Sex“, „Gangbang“ und „Rape“ als „Themen“ im gewerblichen Bereich untersagt. In „FKK-Clubs“ soll „FKK“ nicht mehr zulässig sein, da die „Anordnung von Nacktheit“ eine unzulässige Weisung gegenüber den Prostituierten darstellt und deren Persönlichkeitsrechte massiv verletzt. Bei „Flat-Rate“ und „Gangbang“ sieht die Politik die sexuelle Selbstbestimmung gefährdet und stellt klar, dass solche Geschäftsmodelle zukünftig amtlich nicht mehr geduldet werden.
So findet eine Prostituierte, die zwar persönlich kein Problem mit dem „Gangbang“ oder der „Flat-Rate“ hat, demnächst in dem Bereich einfach kein solches Beschäftigungsfeld mehr vor, da niemand solche Dinge zukünftig gewerblich anbieten darf. Wenn eine Prostituierte die „Gewerblichkeit“ umgeht, indem sie selbst, ohne Hinzuziehung weiterer bezahlter Kolleginnen, in ihrer Wohnung zu einem kleinen Gangbang einlädt, dürfte dies rechtlich wohl nicht zu rügen oder gar zu verbieten sein. Hier tun sich wahrscheinlich diverse „Gestaltungsmöglichkeiten“ auf, wenn man nur ein wenig intensiver darüber nachdenkt! – Es ist ein bisschen wie beim Schach: die Strategie entscheidet und es dauert, bevor man „matt“ steht!
Man sollte die „Sache“ aber unbedingt beachten, da empfindliche Bußgelder drohen und Betreiber bei wiederholten Verstössen auch ihre „Erlaubnis“ verlieren können!
Prostitutions-Reglementierung schwarz/weiß – Erlaubt versus verboten
Wer nicht wirbt, der stirbt! – Eine Weisheit, die man in fast jedem Marketing-Seminar hört und die in unserer multi-medialen Zeit natürlich nach wie vor stimmt. Facebook, Twitter und Co. fluten uns täglich mit persönlichen Statements und Werbebotschaften, wobei die Festplatte in unserem Stammhirn nur einen sehr geringen Teil davon speichern kann und die meisten Informationen schon nach kurzer Zeit nicht mehr in unserer Erinnerung sind.
Die Erotik-Branche hat es im Vergleich zur Saftpresse oder zum praktischen Gemüsehobel etwa leichter, Informationen zu lancieren, die im vorwiegend männlichen Gehirn durch diverse optische Anreize in Form von aufreizenden Fotos automatisch ein längeres Mindesthaltbarkeitsdatum haben. Dies hat die Natur so eingerichtet, damit unsere Vermehrung immer in Schwung bleibt. Objekte der Begierde sollen Begehrlichkeiten wecken und tun es ja meistens auch!
Zum werbewirksamen Bild, das natürlich dem deutschen Jugendschutz entsprechen sollte, gehört dann noch der Werbetext, mit dem man seine Dienstleistungen und Vorzüge anpreist, um einen letzten werbenden Impuls zu setzen.
Bei diesem Text wird es ab dem 1. Juli 2017 nun schwierig und zwar besonders schwierig, wenn man erweiterte sexuelle Dienstleistungen anbietet oder angeboten hat. Denn im neuen Prostitutionsgesetz gibt es sowohl klar formulierte wie leicht verschleierte Werbeverbote, die
unbedingt, weil mit Bußgeld bewährt, zu beachten sind.
Die klaren Werbeverbote für gewerbliche Sex-Dienstleistungen:
Sex ohne Kondom darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr angeboten und nicht mehr beworben werden. Dabei ist es egal ob es sich um orale, vaginale oder anale Praktiken handelt. Auch branchentypische Umschreibungen (FO, FT, AO) sind dann nicht mehr zulässig!
Ebenso darf Sex mit Schwangeren nicht mehr angeboten und beworben werden. Auch hier sind umschreibende Begriffe, die eine solche Praktik unterschwellig erkennbar machen, gesetzlich untersagt!
Die verschleierten Werbeverbote:
Hier geht um „Flat-Rate-Sex“ und gewerblichen „Gangbang“, die durch ganz besondere Umstände nicht mehr möglich sind, weil der Gesetzgeber Weisungsverbote erlassen hat, die es unmöglich machen, solche Dinge weiter anzubieten.
Eine Sexworkerin muss nämlich jederzeit die Kontrolle über ihren Körper haben und kann die Einwilligung zum Vollzug einer sexuellen Leitung von jetzt auf gleich (also auch mitten im Geschehen) zurückziehen oder aber den Preis hierfür ändern. Ein Clubbetreiber oder Gangbangveranstalter kann so unmöglich einen wirksamen Vertrag abschließen, zumal dieser auch im Rahmen eines Betriebskonzept amtlich genehmigt werden müsste. Welches deutsche Amt würde einen bereits im Ansatz erkennbaren Rechtsbruch genehmigen?
Wenn „Flat-Rate-Sex“ und „Gangbang“ in der gewerblichen Form (Club, Party) nicht angeboten werden darf, ist Werbung mit diesem Inhalt folglich auch nicht gestattet!
Keine Regel ohne Ausnahme: wenn eine einzelne Sexworkerin in ihrer eigenen Wohnung zu einem Gangbang einlädt und keine weiteren gewerblichen Damen aktiv mitwirken, dürfte der Gangbang möglich sein. Und wenn eine einzelne Dienstleisterin „soviel Sex wie möglich“ innerhalb eines bestimmten Zeitraums anbietet, ist kein Gesetzesverstoß erkennbar.
Mit den aufgeführten Werbeverboten hat sich übrigens vor 14 Tagen bei einer Tagung großer deutscher Erotikportale in Berlin eine Expertenrunde intensiv befasst, weil die deutsche Erotikwerbe-Branche ja auch an die entsprechende Gesetzgebung gebunden ist und ganz sicher keine Beihilfe zu Ordnungwidrigkeiten leisten möchte! – Zu den Ergebnissen
des Treffens gibt es in Kürze hier und auch an anderer Stelle noch diverse Berichte und Einschätzungen.
Prostitution: Mitteilungsfreudige Freier erfreuen Branche und Behörden!
Wenn mir ausnahmsweise einmal langweilig ist, schaue ich gerne mal in den bekannten Freierforen vorbei, um mir einen jeweils aktuellen Überblick über den lokalen Markt in NRW zu verschaffen und um allgemeine Trends der käuflichen Lust zu erkennen. Wie entwickeln sich die Dienstleistungen und die Preise? – Wie ist die Nachfrage und welche Highlights haben die „Einkäufer“ in den letzten Wochen entdeckt?
Platzhirsch bei den Freierforen ist in Nordrhein-Westfalen eindeutig das „Rheinforum“ mit Tausenden von Berichten, Bewertungen und Hinweisen zu Clubs und Dienstleisterinnen. Täglich gibt es neue Beiträge und Kommentare der „Gemeinde“, die darauf geeicht ist, neue Damen zu lokalisieren, aufzusuchen und dann anschließend über die Besuche zu berichten.
„Neu: Coco (21) aus China. Mönchengladbach. Für 80 € gibt es die schöne halbe Stunde ohne! – Die Kleine ist hammergeil und bietet alles, was das Männerherz begehrt!“
OK. Um niemanden hier zu kompromitieren, habe ich den Namen und den Ort leicht verändert, aber im Originalbericht eines zufriedenen Kunden, gibt es einen Link zum Werbeprofil der asiatischen Massagekünstlerin, wo es neben Hochglanzbildern direkt auch die Adresse des Massageinstituts und eine Kontakt-Telefonnummer gibt. Den Bericht des Kunden haben innerhalb weniger Tage mehrere Hundert Forenmitglieder gelesen und dabei die mehr als klare Botschaft vernommen: wer auf junge Chinesinnen steht und eine Abneigung gegen Latex hat, ist bei Coco absolut richtig. Und wenn „Asia Klausi“ nun noch verkündet, dass die Coco „hammergeil“ ist und ein weiterer Poster dies gerne bestätigt und noch den günstigen Preis hervorhebt , ist in Mönchengladbach für Konjunktur gesorgt!
Auch Sauna- und FKK-Clubs werden natürlich im Forum geführt: Stammgäste posten gerne, wer dort wann anzutreffen ist, welche Preisaktionen es gibt und welche Damen für welchen Service bekannt sind:
Saunaclub Lust. Wuppertal. Französisch-Total-Abend jeden Freitag. Daisy und Sonja aus Venezuela sind aus dem Urlaub zurück! – Wer kennt die beiden heißen Schluckluder und kommt nächsten Freitag mit ins Tal? – Sandwich?
Auch hier sind jegliche Missverständnisse ausgeschlossen und nach dem Aufruf zum gemeinsamen Clubbesuch, folgt dann nach wenigen Tagen der authentische (weil nicht gefakte) Bericht eines Herrn, der mit vor Ort war und detailliert vom geilen Abend berichtet:
Daisy (35), geil gemachte Titten und praller Latina-Arsch, bläst was das Zeug hält und macht einen nach dem andern leer! – Ein geiler Abend mit viel Sahne. Lohnt sich!
Schön oder eben auch nicht. Momentan ist dies nur eine Frage des Geschmacks, aber unter dem Eindruck des neues Prostitutionsgesetzes für 2017 doch schon sehr bedenklich, weil die hier beispielhaft aufgeführten Threads in einem Jahr klare Verstöße gegen das Gesetz dokumentieren würden:
Die Freier, von denen man zwar nur den Nicknamen kennt, hätten eindeutig gegen die neue Kondompflicht verstossen; die Dienstleisterinnen natürlich auch. Und zweitere wären durch die Verlinkungen zur Homepage und durch die Kontaktdaten genauso leicht zu identifizieren wie der Betreiber des fiktiven Clubs in Wuppertal, der in seinem sündigen Haus Dinge dulden oder anpreisen würde, die dann verboten sind und sogar seine Konzession gefährden!
Nun gibt es ja nicht nur das umfangreiche „Rheinforum“, sondern bestimmt 50 weitere größere Freier-Portale, wo man mit wenig Suchaufwand zu fast jeder Dienstleisterin und zu jedem Club relativ aktuelle Informationen findet. Es reicht oft schon aus, die Handynummer einer Dame zu googeln und schwupps findet man Berichte zu Preisen und Service, die dem erfahrenen Freier nützliche Hinweise liefern. Ficken 2.0!
Oder man bewegt sich direkt in „AO-Foren“, wo Freunde der tabulosen Lust eine Auflistung von bestimmt 500 Damen finden, die für „unseren Service“, also Sex ohne Kondom, ebenso bekannt wie berüchtigt sind. Und für den ganz schlechten Geschmack gibt es sogar weitere „Speziallisten“, wo man sogar unverblümt verraten bekommt, welche Drogen-Bedürftigen abends in der Taunusanlage zu Frankfurt am Main für 20 € ohne Gummi blasen und sich für nur 10 € mehr auch schnell mal ungewaschen besamen lassen.
Elvira (45) Rumänien. Schwarze Leggins. Ab 22 Uhr Ecke Pontoplatz. Junkie bläst für 20 FT. Geht mehr wenn drauf… aber Vorsicht: Pilze!
Wenn man letzteres liest, kann man den „Schutzgedanken“ des neuen Gesetzes womöglich nachvollziehen, allerdings werden sich Damen und auch Herren, die ihre Sucht irgendwie finanzieren müssen, sicher nicht als Prostituierte registrieren und die mehr als schmutzige Sache wird weiter im Untergrund stattfinden.
Doch die gegenwärtige Foren-Kultur zeigt einfach, wie transparent die Branche durch das Internet geworden ist!
Viele Clubs und Sexworker „leben“ ja von den guten Berichten oder haben Umsatzeinbrüche durch negative „Schlagzeilen“: eine noch so tolle Homepage hilft nichts, wenn in einschlägigen Foren vor dem Club gewarnt wird oder eine einzelne Liebeskünstlerin als „Abzockerin“ gebrandmarkt wird. Die positiven Berichte sind geradezu Pflicht, wenn man auf dem umkämpften Markt bestehen will.
Der großen Haken an der Sache wird nun das neue Prostitutionsgesetz sein, wo dann in den Foren neben potentiellen Freiern auch amtliche Ermittler aufschlussreiche Dinge aus Vergangenheit und Gegenwart erfahren können.
Pontius Pilatus sagte: Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben!
Wer bis 30. Juni 2017 im Internet mit umfangreichen Berichten als „AO-Queen“ gepriesen wurde, steht doch automatisch im Verdacht den gleichen Service auch weiterhin irgendwie verdeckt anzubieten: die Kunden haben sich doch an diesen Service gewöhnt und werden als Stammkunden sicher davon ausgehen, weiterhin tabulos bedient zu werden. Wie sich der Service dann verändert, wird ganz sicher in den Foren stehen!
Der Pauschalclub, den die schon erwähnte Freier-Gemeinde für die „99 € all inclusive“ lobte, zieht sein Angebot sicher aus der Werbung zurück, aber die Kunden werden doch dann sicher berichten, wie es dann weitergeht und wie die Anpassung nun aussieht.
Der berichtende Freier, der sich ja in der Anonymität wähnt, wird weiter selbstvrliebt posten und stellt dabei eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar!
Denn bei Konzessionierungsverfahren für Prostitutionsstätten, die ja ab 2017 Pflicht werden, können sich durch einfache Suchmaschinen-Anwendung schnell Verdachtsmomente ergeben, die eine Erlaubnis fraglich machen. Auch wenn ein anonymer Internet-Bericht kein direkt verwertbarer Beweis ist, können Ämter dadurch doch auf mögliche Umgehungs-Tatbestände aufmerksam werden und dadurch durch eine viel stärkere Lupe schauen!
Die digitale Vernetzung hat große Vorteile für diverse Branchen, aber im bald zu regulierenden deutschen Rotlicht-Gewerbe, hat man leider die ermittelnden Internet-Agenten (nämlich die Freier) bereits an Bord und diese liefern und speichern täglich Tausende von verwertbaren Informationen! – Man ist als Sexworker und Betreiber also immer „im Netz“, wobei ich bei dieser Begrifflichkeit gleichermaßen an das Internet und an die Fischerei denke!
Howard Chance – Kostenloses PDF für Sexworker – Update November 16
In den vergangenen Tagen habe ich den kostenlosen Extrakt für Sexworker in leicht veränderter Form neu als PDF-Dokument zum Download bereitgestellt. Darin finden Sie die Regeln des neuen Prostitutionsgesetzes für die Sexworker, insbesondere eine exakte Vorstellung der Anmeldeprozedur und der vorgeschriebenen Gesundheitsberatung, Details zum „Huren-Ausweis“ und Hinweise auf die steuerrechtlichen Aspekte des neuen Gesetzes, was zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird.
Die Links zum Download des absolut kostenfreien PDF-Dokument, das Sie gerne auch an Kolleginnen und Kollegen weitergeben können, finden Sie hier: