Blog by Howard Chance 2027

  • NRW: Inzidenzstufe 0 und die Bedeutung für Prostitutionsstätten etc.

    NRW: Inzidenzstufe 0 und die Bedeutung für Prostitutionsstätten etc.

    NRW: Inzidenzstufe 0 und die Bedeutung für Prostitutionsstätten etc.

    Rundschreiben an Kundinnen und Kunden in Nordrhein-Westfalen zum Thema Auswirkungen der sogenannten „Inzidenzstufe 0 – NRW“ auf den Betrieb von Prostitutionsstätten, Swingerclubs etc. in Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Pflichten

    Düsseldorf, den 11.07.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit dem 10. Juli 2021 gilt im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine geänderte Coronaschutzverordnung, die eine sogenannte „Inzidenzstufe 0“ beinhaltet, die neue Regelungen für Städte und Landkreise vorsieht, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von unter 10 vorliegt. Welche Inzidenz in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis gilt, können Sie tagaktuell unter folgendem Link abrufen:

    https://www.lzg.nrw.de/covid19/daten/laborbest_faelle_sars-cov-2.pdf

    Die Werte in der Übersicht des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen werden ständig kumuliert und sind als verbindlich zu betrachten. Wenn eine Stadt oder ein Landkreis in NRW 7 Tage unter einem Wert von 10 liegt, treten die Regelungen gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1 CoronaSchVO NRW vom 24.06.2021 in der Fassung vom 10.07.2021 in Kraft:

    Die Corona-Testpflicht, bzw. die Vorlage von Testzertifikaten und deren Prüfung sowie die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung ist aufgehoben. Dies ergibt sich rechtssystematisch aus dem Wortlaut der Verordnung.

    Rechtsanwalt Guntram Knop, Offenbach, mit dem ich seit Jahren eng und vertrauensvoll zusammenarbeite, hat die Verordnung auf meine Bitte hin parallel juristisch überprüft und kommt zu folgender Einschätzung:

    „Die Zulässigkeit von Prostitutionsstätten richtet sich nach § 15 CoronaSchVO NRW. § 15 enthält abschließende Voraussetzungen („Die Zulässigkeit des Betriebes richtet sich nach den folgenden Vorschriften“, § 15 Abs. 1 CoronaSchVO NRW). Nach § 15 Abs. 4 CoronaSchV0 wiederum entfallen bei der Inzidenzstufe 0 die Beschränkungen der Absätze 1 bis 4 und somit auch Test – und Kontaktnachverfolgungspflicht. Der Wortlaut ist eindeutig und ist daher keiner weiteren Auslegung zugänglich.

    Aufgrund der abschließenden Regelung im Besonderen Teil der CoronaSchVO NRW (§§10 ff) ist auch kein Rückgriff auf den Allgemeinen Teil zulässig. Belastende Analogien verbieten sich von selbst und wären rechtswidrig, wenn nicht sogar verfassungswidrig, zumal überhaupt keine planwidrige Lücke vorliegt.“

    Beim Check-In in die Prostitutionsstätte oder in den Swingerclub muss in der Inzidenzstufe 0 folglich kein negatives Testergebnis und keine Impf- oder Genesen-Bescheinigung mehr abgefragt, geprüft oder dokumentiert werden. Auch muss keine Kontaktnachverfolgung mehr gewährleistet werden. Die gilt natürlich auch für die selbständigen Dienstleisterinnen, die in der Verordnung des Landes NRW den Betrieben per Einstufung gleichgesetzt sind und denen von den Betrieben möglicherweise entsprechende Dokumentationspflichten auferlegt wurden.

    Zu beachten ist jedoch dringend der § 17 der CoronaSchVO NRW, der auch bei vorliegender Inzidenzstufe 0 vorschreibt, dass die Erbringerinnen und Erbringer von körpernahen Dienstleistungen, die nicht über einen Negativtestnachweis verfügen oder keinen dokumentierten Selbsttest durchgeführt haben, bei Erbringung der Dienstleistung mindestens eine medizinische Maske zu tragen haben.

    Dieser Rundschreiben ist entstanden, nachdem am vergangenen Freitag verschiedene Ordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen die eingetretenen Lockerungen der Inzidenzstufe 0 negiert hatten und Betriebe aufgefordert hatten die „alten Pflichten“ weiter dringend einzuhalten.

    Sie können dieses Schreiben an Ihre lokale Ordnungsbehörde als Schutzschrift weiterleiten, das Schreiben zusätzlich im Betrieb hinterlegen und bei einer Kontrolle vorzeigen. Da die Verordnung nach der Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Knop eindeutig formuliert ist, sind keine Bußgelder zu erwarten, wenn denn der Inzidenzwert passt und die Stufe 0 eindeutig vorliegt.

    Sollten sich Probleme ergeben, stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Knop und ich gerne zur Verfügung, um mit den Behörden entsprechend zu kommunizieren und nötigenfalls auch über den Rechtsanwalt juristische Schritte einzuleiten, um jegliche Beugung der Verordnung zu verhindern.

    Unter dem Rufnummer 0151-71885164 (auch WhatsApp) stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance alias Marcus Heinbach


    Das Rundschreiben als PDF herunterladen


    Mein besonderer Dank an Rechtsanwalt Guntram Knop für seine Kurz-Expertise, der pro bono gearbeitet hat. Für die Dokument-Erstellung etc. freue ich mich über Spende für die Interessengemeinschaft per Paypal oder über die Donationpage.

  • Newsletter – 30.06.2021 – Aktuelles by Howard Chance

    Newsletter – 30.06.2021 – Aktuelles by Howard Chance

    Newsletter – 30.06.2021 – Aktuelles by Howard Chance

    Die wichtigsten Themen der Woche kurz notiert

    1. In 15 von 16 Bundesländern sind die Prostitutionsstätten geöffnet

    Ende dieser Woche werden alle Bundesländer die Öffnung von Prostitutionsbetrieben wieder erlaubt haben. Als letztes Bundesland hat Rheinland-Pfalz am gestrigen Dienstag, 29.06.2021, mitgeteilt „Prostitution in engen Grenzen“ wieder zu erlauben. Was damit gemeint ist, bleibt unklar, da die entsprechende Verordnung noch nicht vorgelegt wurde und sich die Betriebe in Rheinland-Pfalz überhaupt nicht vorbereiten können. Einschränkungen durch Verordnungen gibt es in vielen Bundesländern und dies bei weiter sinkenden Inzidenzen. Mit diesem Thema beschäftige ich mich in folgendem Beitrag: Öffnungen und Bestandsaufnahme – 30.06.2021

    2. Kongress Zukunft Rotlicht für Oktober 2021 in Planung

    Der Kongress „Zukunft Rotlicht“ musste im vergangenen Jahr wegen der Pandemie ausfallen. Nun wagen wir einen Neustart als „Hybrid-Veranstaltung“ und haben dabei Montag, den 4. Oktober 2021 geplant. Veranstaltungsort soll wieder Frankfurt am Main sein. Nach Corona gibt es vieles zu besprechen und dem Informationsbedarf wollen wir gerne entsprechen. Ein Vorlauf von 3 Monaten ist notwendig und bei aller Planung muss man auch die „Delta-Verläufe“ im Auge behalten. Infos zu Veranstaltung und Projecting gibt es unter dem Link: https://zukunft-rotlicht.info/2021/06/27/kongress-zukunft-rotlicht-3-4-oktober-2021-in-frankfurt-am-main/

    3. Antrag für Überbrückungshilfe 3 mit Abschlagszahlung endet heute

    Die Überbrückungshilfe wurde mit dem Zusatzattribut „Plus“ bis Ende des dritten Quartals verlängert und Neuanträge können jetzt noch bis Ende Oktober gestellt und/oder korrigiert werden. Abschlagzahlungen für den Zeitraum bis Ende Juni können aber nur noch bis heute gestellt werden, alles was ab morgen beantragt wird, erhält diesen Abschlag nicht mehr. Es ist Bewegung im Förderprogramm und ich werden hierzu in Kürze erneut vortragen.

    4. Politische Arbeit ist jetzt wichtiger denn je

    Die Prostitutionsgegnerinnen und -gegner formieren sich passend zum beginnenden Bundestagswahlkampf intensiv. Auch in Köln wurde „Rotlicht Aus“ plakatiert und in Düsseldorf gab es eine Terre de Femme-Demonstration gegen Prostitution und gegen unsre Branche. Manuela Schon präsentiert ein neues Buch und auch Huschke Mau wie Sarah Norak sind aktiv. Es wirkt gesteuert, es ist gesteuert!

    Die Bundesregierung arbeitet an einer Verschärfung des Menschenhandelsgesetzes und will zukünftig Freier bestrafen, die, überspitzt formuliert, nicht „nachweisen“ können, dass sie nur mit Damen „verkehren“, die nicht gezwungen werden. Beweislastumkehr wie im Steuerstrafrecht? Verfassungswidrig, oder?

    Die Branche muss sich formieren und Widerstand leisten. Hier müssen Allianzen aufgebaut und gepflegt werden! Auch eine Flyer- und Postaktion ist gerade in Planung.

    5. Interessengemeinschaft, Sammlung und Sendung

    Der Juni ist vorbei, der Juli wird arbeitsintensiv! Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht wird sowohl in die Kongress-Vorbereitung eingebunden und auch politisch und organisatorisch tätig sein. Es geht jetzt zwar nicht mehr um Öffnungen, sondern um die notwendigen Anpassungen der Verordnungen. Von Gleichbehandlung kann nämlich nach wie vor nicht die Rede sein und wir werden untersuchen, was in welchem Bundesland dringend geschehen muss, um vernünftig arbeiten zu können. Für die Gruppenarbeit und die Interessenvertretung bitte ich auch für Juli 2021 um die Unterstützung der Mitglieder. Infos dazu gibt es unter Donations IG Zukunft Rotlicht

    Liebe Grüße von Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Telefon 0151-71885164

  • Prostitution 2021 – Bestandsaufnahme nach Öffnungen – 30.06.2021

    Prostitution 2021 – Bestandsaufnahme nach Öffnungen – 30.06.2021

    Prostitution 2021 – Bestandsaufnahme nach Öffnungen – 30.06.2021

    Eine Situationsbetrachtung in der Wochenmitte

    15 von 16 Bundesländern haben nun geöffnet. Mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz, wo Prostitutionsstätten und -betriebe erst am Freitag, dem 2. Juli 2021 unter noch unbekannten Bedingungen wieder öffnen dürfen, ist legale Sexarbeit wieder möglich. Mit Hessen und dem Saarland starteten am vergangenen Freitag (25. Juni 2021) die erotischen Betriebe in eine ungewisse Zukunft.

    Aller Anfang ist bekanntlich schwer und dies erst recht, wenn die vorliegenden Rahmenbedingungen eine erfolgreiche Arbeit erschweren oder sogar unmöglich machen! Hierzu einige Beobachtungen, die in der freitäglichen Zoom-Konferenz der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht zu Tage traten:

    In Baden-Württemberg gelten für Prostitutionsstätten sehr strenge Zugangs-beschränkungen: neben der Test- und Dokumentationspflicht, darf nur ein Kunde pro 10 qm in den Betrieb eingelassen werden, in Bayern und im Saarland gilt ein strikter 1:1-Kontakt, der zusätzliche gastronomische Angebote und den Aufenthalt an sich unmöglich macht. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Beschränkungen und so kommt es, dass in einigen Bundesländern FKK-Clubs und Swingerbetriebe legal auf Hochtouren laufen, während bei der gleichen niedrigen Inzidenz in anderen Bundesländern nur ein unerquicklicher Notbetrieb erlaubt ist.

    In Nordrhein-Westfalen, wo Öffnungen bei günstiger Inzidenz bereits seit Ende Mai wieder möglich waren, sind einige Großbetriebe noch geschlossen, da der Aufwand der Gäste-Erfassung nicht im Verhältnis zum möglichen monetären Ergebnis steht. Zudem gibt es bei den großen Häusern viel zu wenig Dienstleisterinnen, da einige Städte auf gültige Prostitutionspapiere bestehen, diese aber nicht zeitnah ausstellen können. Ergebnis: Kein Kompromiss, keine neuen Damen! Laden zu!

    In Berlin sind sexuelle Dienstleistungen „ohne Geschlechtsverkehr“ möglich, in Hessen waren die Behörden auf die urplötzliche Öffnung überhaupt nicht vorbereitet und wenn man die Ordnungsbehörden bundesweit nach den hygienischen Anforderungen fragt, erntet man mal ein Achselzucken oder bekommt, wie in Sachsen, einen ganzen Vorschriften-Katalog überreicht. Der Föderalismus treibt erneut merkwürdige Blüten und sorgt dafür, dass man in Papier untergeht und niemand mehr genau weiß, was wo gilt.

    In Stuttgart haben sich einige prominente Betreiber nach nüchterner Analyse entschlossen, ihre Betriebe vorerst nicht zu öffnen, da es sowohl an Damen wie an Kunden fehlt und diese nach wie vor in illegalen Stätten anzutreffen sind, wo sie von den Behörden durchgängig geduldet werden. Im selben Bundesland, aber an der Grenze zu Frankreich, laufen die Geschäfte hingegen bereits wieder zufriedenstellend.

    Auch im Frankfurter Bahnhofsviertel, wo einige der großen Laufhäuser am vergangenen Freitag wieder öffneten, laufen die getesteten und ordnungsgemäß registrierten Freier durch ziemlich leere Flure, während auf den Straßen im Sperrbezirk unvermindert gekobert wird und sich die diversen Hotels und Pensionen über Einnahmen durch illegale Nutzung freuen. Der Wille, dem völlig rechtswidrigen Treiben ein Ende zu setzen, ist bei den Behörden offensichtlich nicht vorhanden und dies benachteiligt die legalen Betriebe in einem geradezu existenzbedrohenden Maß.

    Absurditäten, die man momentan in fast allen Bereichen des staatlichen „Corona-Verwaltens“ findet. Die unterstellte „Chaos-Theorie“ scheint sich in unserer gelebten Realität zunehmend zu bewahrheiten. Ausgang ungewiss! So ist es ist nicht verwunderlich, dass sich bereits einige Betreiberinnen und Betreiber überlegen, noch einige Zeit unter dem „Rettungsschirm Überbrückungshilfe III“ zu bleiben, um nicht ein unüberschaubares Risiko zu gehen und mit viel Arbeit nichts zu verdienen und womöglich den Ruf des Betriebs zu ruinieren.

    Schwierige Zeiten, die viel Geduld erfordern und wo zu überlegen ist, wie man sich jetzt neu aufstellt! Dies muss immer „lokal“ betrachtet werden, da es ja leider keine einheitlichen Regeln und Situationen gibt.

    Notwendigkeiten und Aufgaben der Woche

    Ich habe am Wochenende die Aktion „Malu … mach uff!“ gestartet, um die Landesregierung Rheinland-Pfalz noch einmal an „das Versprechen“ zu erinnern und die Öffnungen im Land ab dem 1. Juli 2021 endlich zu ermöglichen. Dazu gibt es einen Appell in Form eines Offenen Briefes, der heruntergeladen und verschickt werden kann. Nun hat sich in Rheinland-Pfalz etwas getan und wir warten auf die neue Landesverordnung mit Spannung.

    In Bayern sind weitere Klagen anhängig, die zum Ziel haben die geltenden Gastronomiebeschränkungen für Prostitutionsstätten zu kippen. Die Biergärten dürfen prall gefüllt sein, während man in Barbetrieben noch nicht einmal mit 2 Personen einen Sekt schlürfen darf. Im Laufhaus wird völlig einsam und mit Voranmeldung gelaufen, während es in Fußball-Stadien wieder kollektiv zur Sache geht. Absurd! Beteiligungen an den anhängigen Klagen sind willkommen und ich stelle hier gerne die notwendigen Kontakte her!

    Die intensive Beobachtung der „Zustände“ wird diese Woche meine wichtigste Aufgabe sein und die Berichte dazu werden täglich folgen! In diesem Sinn wünsche ich eine gute und hoffentlich erfolgreiche Woche!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Kongress Zukunft Rotlicht – 4. Oktober 2021 in Frankfurt am Main

    Kongress Zukunft Rotlicht – 4. Oktober 2021 in Frankfurt am Main

    Kongress Zukunft Rotlicht - 3./4. Oktober 2021 in Frankfurt am MainKongress Zukunft Rotlicht – 4. Oktober 2021 in Frankfurt am Main

    Terminankündigung – Planungsstand am 27.06.2021

    Wie bereits angekündigt, soll in diesem Jahr unser Rotlicht-Kongress endlich wieder stattfinden, wobei wir diesmal ein „Hybrid-Modell“ bevorzugen, mit dem auch auf mögliche „Corona-Wellen“ reagieren kann, die trotz der Impfungen nicht ganz auszuschließen sind. Der Termin liegt nach den bundesweiten Sommerferien und auch nach der Bundestagswahl und nach Ablauf der bislang beschlossenen Überbrückungshilfen. Ob es Anfang Oktober Normalität in der Branche geben wird und ob man bereits wieder gute Umsätze verzeichnet? Ich wage momentan keine Prognose, da Corona bislang immer wieder für Überraschungen sorgte. Wir behalten die „Delta-Variante“ im Auge und müssen mit dem Veranstaltungspartner in Frankfurt natürlich vorsorglich Stornierungsvereinbarungen treffen, falls sich die Corona-Lage bis Oktober wieder verschärfen sollte.

    Das Themenspektrum für den Kongress 2021

    Wir werden uns diesmal mit den aktuellen politischen Themen sowie mit rechtlichen und soziologischen Aspekten des Prostitutionsgewerbes befassen und dabei den Bogen zur Sexarbeit allgemein schlagen. Eine Strategie gegen das Sexkaufverbot tut Not, ebenso ein entschiedenes Vorgehen gegen illegale Betriebe, die den ehrlichen Betreibungen schaden und die sich in der Corona-Krise durch staatliche Duldung etabliert haben. Auch die Frage, wie man Insolvenzen vermeidet und wie man seinen Betrieb neu aufstellt, wird zur Debatte stehen und ganz sicher gibt es viel Beratungsbedarf bei der Abrechnung von staatlichen Hilfen oder deren rückwirkenden Beantragung. Auch die Finanzbehörden werden bis Ende Oktober wieder „erhebend“ am Start sein. Schließlich gilt es das Finanzloch des Bundesfinanzministers reichhaltig zu stopfen. Auch der „Generationswechsel“ im Rotlicht-Gewerbe wird ein Thema sein: immer mehr Betreiberinnen und Betreiber der älteren Generation sehen Corona als Zäsur und suchen Nachfolger für ihre Betriebe. Der Staat wird zudem jetzt mit gesetzlichen „Updates“ aktiv, um Menschenhandel intensiver zu bekämpfen, zudem steht in 2022 die Evaluierung des ProstSchG an. Also viele „Brainstorms“ für das Kongress-Programm, dass wir im Lauf der kommenden Monate im Team entwickeln werden.

    Kongress-Ausrichtung: Überparteilich, offen und tolerant

    Unter der Federführung von Christoph Rohr (Rotlichtakademie.de) haben wir für 2018 und 2019 ein Kongress-Konzept entwickelt (Rückblick Jahre 2018 und 2019), das viele Protagonistinnen und Protagonisten auf die Bühne und in die Workshops brachte. Alle Verbände der Branche sind zur Veranstaltung herzlich eingeladen und haben natürlich die Möglichkeit sich und ihre Anliegen zu präsentieren. Mit dem BSD e.V. und dem BesD e.V. unterhalten wir intensive kollegial bis freundschaftliche Beziehungen und auch zu Dona Carmen e.V. und weiteren Organisationen gibt es regelmäßig Kontakte. Unter Corona sind hier durch Online-Konferenzen und Zoom-Chats neue Allianzen entstanden, die sich nun auch im „realen Leben“ bewähren sollen. Man kann auch einmal miteinander „streiten“, was der Meinungsbildung ja nicht schadet! Persönliche Einladungen an die Verbände werden im Juli / August ergehen. Meinungsvielfalt ist erwünscht und wir sind unbedingt überparteilich organisiert.

    Geplanter Tagungsablauf – Stand 27.06.2021

    Der Kongress wird in diesem Jahr nach jetziger Planung in einem Frankfurter Hotel stattfinden, das über weitläufige Tagungsräume verfügt, in denen sich Hygiene-Konzepte verwirklichen lassen. Wir haben eine Zahl von 100 – 150 live anwesenden Personen im Blick, die Anzahl von Online-Teilnehmern ist durch die modernen Online-Konferenz-Tools und Breitband-Anbindung nahezu unbegrenzt.

    Sonntag, 3. Oktober – Anreise- und Organisations-Tag

    Am Sonntag, dem 3. Oktober 2021, dem Tag der Deutschen Einheit, soll ab dem späten Nachmittag eine Zusammenkunft der Dozenten, Referenten und der Verbandsvertreter(innen) stattfinden, bei der Abstimmungen vorgenommen werden sollen und wo es auch darum gehen wird ein gemeinsames Kom­mu­ni­qué zu verabschieden. Ein Politik- und Organisations-Tag mit gemeinsamem Abendessen und Ausklang.

    Montag, 4. Oktober 2021 – Kongresstag von 10 – 19 Uhr

    Nach einer Begrüßung wird es von 10 bis 19 Uhr Grundsatz-Vorträge und Workshops mit vielfältigem Inhalt geben, die auch online übertragen werden. Live- und Online-Diskussionen sind möglich und werden von Online-Moderatoren betreut, die Fragestellungen aufnehmen und an die Dozenten geben. Natürlich werden Online-Teilnehmer vor der Teilnahme intensiv überprüft, damit man sich nicht unerwünschte Prostitutionsgegner und ähnliche Gestalten virtuell ins Haus holt. Im Foyer gibt es Ausstellerstände, die Produkte und Dienstleistungen präsentieren, ebenso finden sich dort die Info-Points der eingeladenen Verbände.

    Auch für das leibliche Wohl wird wieder gesorgt: die Kostenpauschale enthält Speisen und Getränke und im Veranstaltungshotel gibt es natürlich auch Zimmer zu Sonderkonditionen, die dann demnächst über einen Kongress-Code zu buchen sind. Die Ausarbeitung von „Packages“ wird das Procedere weiter vereinfachen.

    Für den Abend ist momentan eine „After-Work-Party“ in einer Frankfurter In-Location geplant. Durch Corona sind die Parameter noch zu klären. Die Infos geben wir bekannt, sobald es Neues dazu gibt.

    Das Veranstaltungsteam 2021 – Zukunft Rotlicht

    Christoph Rohr war der Spiritus Rector der Großveranstaltungen in 2018 und 2019 und wird auch in diesem Jahr zum Organisationsteam gehören, kann aber wegen vielfältiger Verpflichtungen die Veranstaltungsorganisation in diesem Jahr nicht übernehmen. Er hat mich daher gebeten nach weiteren „Schultern“ zu suchen, die zumindest einen Teil der Arbeit übernehmen. Der Kollege Thomas Schiller von www.rotlicht.de hat bereits seine tatkräftige Mitwirkung bekundet, wofür ich herzlich danke. Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht wird in den Findungs- und Organisations-Arbeit eingebunden und ich werde hier in den kommenden Wochen auch persönliche Anfragen stellen.

    Für das Contacting habe ich eine gesonderte verschlüsselte Mail-Adresse eingerichtet, die für Anfragen zum Kongress verwendet werden kann. Diese lautet:
    zukunftrotlicht2021@protonmail.com. Ein neues Kongress-Telefon wird in Kürze ebenfalls eingerichtet.

    Also: Termin schon mal vormerken … 3./4. Oktober 2021 Eine Anmeldung vermutlich ab Ende Juli 2021 möglich!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

     

  • Offener Brief an Malu Dreyer: Öffnungen dringend erforderlich!

    Offener Brief an Malu Dreyer: Öffnungen dringend erforderlich!

    Offener Brief an Malu Dreyer: Öffnungen dringend erforderlich!Offener Brief an Malu Dreyer: Öffnungen dringend erforderlich!

    Umgehende Öffnung der Prostitutionsstätten und Prostitutionsbetriebe in Rheinland-Pfalz

    Offener Brief der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht an die Landesregierung Rheinland-Pfalz, die Kreise und Städte sowie an die lokalen Ordnungsbehörden

    Düsseldorf, den 26. Juni 2021

    Sehr geehrte Frau Ministerpräsident Dreyer, sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, verehrte Entscheidungsträger(innen),

    die Prostitutionsstätten und – betriebe sind in Rheinland-Pfalz bereits seit Anfang November 2020 durch die fortgeschriebenen Corona-Schutz-Verordnungen des Landes geschlossen.

    Was unter den hohen Inzidenzwerten von November 2020 bis Mai 2020 vernünftig erschien und war, entwickelt sich nun zu einem fragwürdigen Umstand, dem jegliche Verhältnismäßigkeit fehlt und der die Prostitutionsbranche erheblich benachteiligt.

    In 15 von 16 Bundesländern sind Prostitutionsbetriebe bereits wieder erlaubt: Ende Mai erlaubte Deutschlands größtes Bundesland Nordrhein-Westfalen die Betriebe bereits wieder, wenn die lokale 7-Tage-Inzidenz unter 35 lag, bis zum gestrigen Freitag, dem 25. Juni, folgten weitere 14 Bundesländer, wobei diese Öffnungen zum Teil auch durch Gerichtsbeschlüsse in Eilverfahren erfolgte, die eine sehr eindeutige Rechtsmeinung beinhalteten.

    Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, eine abstrakte lediglich vermutete Gesundheitsgefährdung durch Prostitution unter Corona, kann nicht ausreichen um legale Betriebe quasi vorsorglich geschlossen zu halten. Während die sogenannte private und größtenteils illegale Prostitution auch in Rheinland-Pfalz blüht und Prostitutionsbetriebe, die über keine Anmeldung oder Genehmigung verfügen, wie Pilze aus dem Boden schossen, konzentrierten sich die Behörden nicht auf diese offensichtlichen Missstände, sondern überwachten bevorzugt die offiziell genehmigten Etablissements, die sich an die Regeln hielten.

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde so außer Kraft gesetzt und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung wurde damit ein Bärendienst erwiesen. Wir als Betreiber konnten und können nicht nachvollziehen, was da im Land geschah und welche Beweggründe hinter der Duldung von illegalem Tun stecken könnten.

    Am heutigen Samstag, dem 26. Juni 2021, liegt die Inzidenz in Rheinland-Pfalz bei 5,7. Bei diesem Wert ist die weitere Schließung der Prostitutionsstätten sicher nicht weiter aufrecht zu erhalten, ohne den Rechtsfrieden nachhaltig zu gefährden!

    Leider gibt es von Seiten der Landesregierung nach wie vor keine verbindliche Öffnungs-Ankündigung für die Branche, die sich auch entsprechend vorbereiten muss. Zwar schwebt der Termin 2. Juli 2021 nebulös im Raum, doch dies gibt keine Planungssicherheit, mit der man leben und arbeiten kann.

    Wir fordern Sie, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, heute auf, umgehend die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten und die entsprechende Änderung der Verordnung auf den Weg zu bringen. Der 2. Juli 2021 ist tendenziell ein geeignetes Datum und bietet noch den notwendigen zeitlichen Vorlauf, um Konzepte und Öffnungspläne zu verwirklichen.

    Bitte halten Sie das Versprechen ein, dass Sie einigen Vertreterinnen der Branche unlängst gegeben haben, ermöglichen Sie uns eine saubere und sichere Arbeit und setzen Sie das Prostituiertenschutzgesetz in der länderspezifischen Umsetzung endlich wieder in Kraft, damit die vorliegende Wettbewerbs-Verzehrung durch die stetige Duldung illegaler Betriebe bald beendet wird.

    Herzlichen Dank für Ihr Interesse und freundliche Grüße von der

    Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht


    Offener Brief als PDF zum Download und zur Weiterleitung unter:

    rlp-26062021


     

  • Prostitution 2021 – Newsletter Howard Chance – 19.06.2021

    Prostitution 2021 – Newsletter Howard Chance – 19.06.2021

    Prostitution 2021 – Newsletter Howard Chance – 19.06.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, verehrte Kundinnen und Kunden,

    die vergangene Woche war auf- und anstrengend. Fast jeden Tag gab es neue Entwicklungen, Öffnungen, Öffnungsankündigungen und Absichtserklärungen, die teilweise sehr verwirrend waren.

    Aktueller Stand und aktuelle Entwicklungen

    Ab kommenden Montag, den 21.06.2021, sind Prostitutionsstätten in 12 von 16 Bundesländern wieder erlaubt.

    Das bis zur letzten Patrone kämpfende Bundesland Baden-Württemberg wurde Mitte vergangener Woche vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim zur Öffnung der Betriebe gezwungen; Bremen öffnet freiwillig, Berlin hat dies (ohne Geschlechtsverkehr) gestern bereit getan.

    Blockaden gibt es aktuell noch in Bayern, Hessen, in Rheinland-Pfalz und im Saarland, wobei Malu Dreyer Öffnungen für den 28.06.2021 halbwegs verbindlich angekündigt hat.

    Eine tagaktuelle Übersicht steht unter folgendem Link zur Verfügung:

    Prostitution 2021 – Status der Öffnungen bundesweit – 23.06.2021

    Öffnungen in Baden-Württemberg und die Auflagen

    Hurra! So dachte man in Baden-Württemberg, als sich die frohe Kunde vom VGH Mannheim in den vergangenen Tagen verbreitete. Die Ernüchterung kam, als gestern Abend eine neue Änderungsverordnung notverkündet wurde. Das Land hat die Zeit seit dem Urteil genutzt, um sich für den Bereich der Prostitutionsstätten neue Bedingungen auszudenken, die es nun für große Betriebe nahezu unmöglich machen betriebswirtschaftlich sinnvoll zu öffnen. Personenbeschränkungen auf 1 Person pro 10 qm, Dokumentationspflichten, strikter 1:1-Kontakt und vieles mehr ist zu gewährleisten, dazu auch ein Hygienekonzept. Die einzelnen Inhalte der Verordnung und meine Erläuterungen dazu finden sich unter:

    Prostitution 2021 – Verordnung Baden-Württemberg – 21.06.2021

    Sonderfall Freistaat Bayern – Merkwürdige Zustände

    Ein Ministerium, unterschiedliche Meinungen, Verwirrung pur. Wann ist eine Prostitutionsstätte ein Bordellbetrieb, wann fallen einer oder beide Begriffe unter die aktuelle Verordnung? Das verordnungsgebende Bayerische Gesundheitsministerium bekundet über die Servicestelle, dass Öffnungen bei einer Inzidenz von unter 100 bereits seit 10.05. möglich seien, wenn lokale Behörden dem zustimmen würden. Diese Behörden sehen aber keinen Grund gegen eine eindeutige Verordnung zu handeln. Schilda! Nun läuft eine Initiative von BSD e.V. und der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht, um nun politisch etwas zu bewirken. Beide Initiativen laufen getrennt, verfolgen aber ein gemeinsames Ziel: baldige Öffnungen in Bayern! Wer sich aus Bayern kurzfristig noch an meiner Kampagne beteiligen möchte, kann mir gerne schreiben oder aber eine WhatsApp senden. maxen2205@live.de oder 01517 1885164.

    Weitere Themen kurz notiert

    • Im Herbst 2021 wird es einen „Zukunft Rotlicht-Kongress“ in Frankfurt am Main geben. Infos hierzu Ende des Monats, sobald es die Zeit organisatorisch zulässt.
    • Überbrückungshilfe III wird bis Ende September 2021 fortgesetzt. Neustarthilfe wird erweitert.
    • Soforthilfe 2020 soll bis Ende Oktober 2021 abgerechnet werden. Rückzahlungsfrist bis Oktober 2022.
    • Peter Altmaier schnallt den Gürtel weiter. Zwinker!

    Für heute wünsche ich eine schöne Zeit! Ich bin in den kommenden Tagen natürlich dienstbereit und erreichbar, auch wenn ich ein wenig durch die Gegend reise.

    Es gibt viel zu tun … keine Frage!

    Liebe Grüße von Howard Chance

    https://www.prostitution2020.de

    Telefon 0151-71885164

  • Prostitution 2021 – Howard Chance reist wieder – Ab in den Zug!

    Prostitution 2021 – Howard Chance reist wieder – Ab in den Zug!

    Prostitution 2021 – Howard Chance reist wieder – Ab in den Zug!

    Dank niedriger Inzidenz bin ich jetzt wieder auf Tour

     

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Prostitution 2021 – Verordnung Baden-Württemberg – 21.06.2021

    Prostitution 2021 – Verordnung Baden-Württemberg – 21.06.2021

    Prostitution 2021 - Verordnung Baden-Württemberg - 21.06.2021Prostitution 2021 – Verordnung Baden-Württemberg – 21.06.2021

    Verwaltungsgerichtshof Mannheim machte den Weg frei!

    Am kommenden Montag, dem 21. Juni 2021, können Prostitutionsstätten und sonstige Prostitutionsbetriebe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) in Baden-Württemberg wieder öffnen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat den Weg mit seinem Beschluss vom 17.06.2021 freigemacht und die Landesregierung hat jetzt die Bedingungen in einer neuen Verordnung festgelegt, die am gestrigen Freitagabend per Notverkündung veröffentlicht wurde.

    In der Änderung zum 21.06.2021 lesen wir folgendes:

    „Liegt in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz unter 35, ist der Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erlaubt. Pro zehn angefangene Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche ist maximal eine Kundin bzw. ein Kunde erlaubt. Räumlichkeiten, in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, dürfen nur von maximal zwei Personen gleichzeitig genutzt werden.“

    Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 in einem Stadt- oder Landkreis gilt zudem:

    „Der Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 ProstSchG ist mit einer Flächenbegrenzung je zehn angefangene Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche pro Kundin oder Kunde, soweit die Räumlichkeit, in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, nicht durch mehr als zwei Personen gleichzeitig genutzt wird, gestattet.“

    Außerdem gilt folgendes:

    „Die nach § 3 Absatz 2 Nummer 20 auch in Prostitutionsstätten, Bordellen und sonstige ähnlichen Einrichtungen geltende allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes entfällt lediglich dann, sofern die zu erbringende Dienstleistung dies erfordert (vgl. § 3 Absatz 3 Nummer 4).“

    „Der Zutritt zu den genannten Einrichtungen (Prostitutionsbetriebe) darüber hinaus nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises im Sinne des § 5 zulässig, was mit einem entsprechenden Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 8 verbunden ist. Die Betreiber der Einrichtungen sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet.“

    „Als Folgeänderung zur vorsichtigen Öffnung des Prostitutionsgewerbes in § 21 Absatz 5a Satz 1 Nummer 5 müssen in den entsprechenden Einrichtungen die Hygieneanforderungen nach § 4 eingehalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 6 erstellt und eine Datenverarbeitung nach § 7 durchgeführt werden.“

    Begründung und Listung des Ministeriums als PDF:

    https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210618_Begruendung_zur_2.AenderungsVO_zur_8.CoronaVO.pdf


    Kurze Zusammenfassung:

    Betriebe, die am kommenden Montag, 21.06.2021, in Baden-Württemberg öffnen möchten, müssen

    a) ein Hygienekonzept erstellen,

    b) eine Kontakt-Nachverfolgung gewährleisten,

    c) dürfen lediglich Personen einlassen, die einen aktuellen negativen Coronatest oder eine Impf- oder Genesenen-Bescheinigung vorlegen.

    d) sicherstellen, dass sich in den Arbeitszimmern immer nur 2 Personen aufhalten,

    e) sicherstellen, dass sich im öffentlichen Bereich (Treppenhaus, Anbahnungsraum etc.) pro 10 qm Fläche maximal 1 Kunde aufhält.

    f) Dokumentationen sind zwingend erforderlich!


    Unterstützung MH-Consulting / Howard Chance

    Bei der Erstellung und Anpassung von Hygiene- und Testkonzepten bin ich auch am Wochenende gerne behilflich. Die Dokumente sollten vor der Öffnung erstellt werden, damit es nicht zu Bußgeldern kommt!

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Prostitution 2021 – Der Situationsbericht – 18.06.2021

    Prostitution 2021 – Der Situationsbericht – 18.06.2021

    Prostitution 2021 - Der Situationsbericht - 18.06.2021Prostitution 2021 – Der Situationsbericht – 18.06.2021

    Sommer, Sonne, Kaktus im Juni 2021 – Es geht vorwärts!

    Öffnungen, Öffnungsankündigungen, Sorgenkinder

    Die vergangene Woche hatte es in sich: fast jeden Tag gab es neue Öffnungsmeldungen und inzwischen haben wir die Situation, dass ab kommenden Montag, den 21.06.2021, Prostitutionsstätten in 12 von 16 Bundesländern wieder geöffnet sein dürfen. Am heutigen Freitag, 18.06., öffnet Berlin „freiwillig“ allerdings erst einmal ohne Geschlechtsverkehr, in Bremen geht es ebenso wie in Baden-Württemberg, wo die Öffnung „gerichtlich eingeklagt“ wurde, am Montag, dem 21.06.2021 wieder los.

    Die absoluten Sorgenkinder sind in diesem Jahr Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. In allen diesen Bundesländern wurden „Eilanträge“ platziert, die vermutlich von den angerufenen Gerichten kurz- bis mittelfristig entschieden werden.

    In Bayern hat die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht gestern eine unterstützende Kampagne gestartet, mit der Betreiberinnen und Betreiber an die Bayerische Staatskanzlei, das verordnungsgebende Gesundheitsministerium und an die lokalen Ordnungsbehörden herantreten, um kurzfristig eine Anpassung der vorliegenden Verordnung zu erreichen. Wer als bayerischer Betreiber daran jetzt noch teilnehmen möchte, kann mir gerne schreiben: maxen2205@live.de. Ähnliche Initiativen wurden auch von Rechtsanwalt Guntram Knop und dem BSD e.V. gestartet. Je mehr Post und Anfragen eingehen, desto besser! Vorwärts!

    Von den gelisteten Sorgenkindern ist Rheinland-Pfalz übrigens das einzige Bundesland, das einen „denkbaren“ Öffnungstermin genannt hat: wenn sich nicht wieder kurzfristige Probleme ergeben, soll zum 2. Juli 2021 geöffnet werden. Malu´s Ankündigung also in Gottes Ohr!


    FAQ – Öffnung in Baden-Württemberg mit Auflagen – Update?

    Die Landesregierung in Stuttgart wurde von dem Gerichtsentscheid des VHG Mannheim auf dem kalten Fuß erwischt. Das Obergericht macht in seinem Beschluss klar, dass Öffnungen bei der existenten Inzidenzlage „nicht zu vermeiden sind“, räumt dem Verordnungsgeber aber ein auch Reglementierungen vorzunehmen. Also kein freier Wildwuchs ohne Pflichten, sondern eine neue Verordnung für den Bereich Prostitution / Prostitutionsstätten, die wohl zu Beginn kommender Woche vorliegen wird und dabei Elemente enthalten wird, wie wir sie aus anderen Wirtschaftsbereichen kennen. Kontaktnachverfolgung, Testpflicht, Vermeidung von Ansammlungen etc. Wir werden das natürlich analysieren, sobald aus Stuttgart etwas verwertbares vorliegt!

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Zukunft Rotlicht-Kongress – Projecting – August/September 2021

    Zukunft Rotlicht-Kongress – Projecting – August/September 2021

    Zukunft Rotlicht-Kongress – Projecting – August/September 2021

    Neue Ausgabe von „Zukunft Rotlicht – Der Kongress“ als Hybrid-Veranstaltung in Planung

    Die Veranstaltung „Zukunft Rotlicht – Der Kongress“ fand unter der bewährten und überaus engagierten Leitung von Christoph Rohr (Rotlicht-Akademie) letztmalig im Herbst 2019 im Frankfurter Saalbau Gallus statt. Über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren zu Gast und nahmen an Vorträgen, Workshops und Diskussionen teil. Es war ein intensiver Branchen-Austausch mit Experten aus den Bereichen Verwaltung, Recht und Steuer, bei dem generelle und aktuelle Probleme mit dem ProstSchG auf dem Programm standen.

    Die Corona-Pandemie stoppte die Aktivitäten schlagartig

    Dann kam Anfang 2020 die leidvolle Corona-Pandemie und der bereits für Oktober 2020 geplante Kongress musste zwangsläufig ausfallen, da Versammlungen in der bisherigen Form nicht möglich waren! Nun wissen wir alle, dass Corona zwar momentan unter Kontrolle scheint, aber noch ist nicht sicher, ob das Ende der Pandemie wirklich bald erreicht sein wird. Bei dem Nachdenken über einen Kongress in 2021 hatten wir zu Beginn des Jahres neuerliche Bedenken und haben daher die Planung immer wieder aufgeschoben.

    Wir dachten über einen reinen „Online-Kongress“ nach, der Dank Zoom und ähnlichen Tools hätte stattfinden können. Ein wenig steril natürlich, da der persönliche Kontakt und die erwünschte Gemütlichkeit fehlen. Aber das Risiko einen Saal zu mieten und dann bei steigenden Zahlen kurzfristig absagen zu müssen, war eklatant und auch betriebswirtschaftlich nicht zu verantworten.

    Das Zauberwort heißt „Hybrid-Veranstaltung“: Live meets online!

    Inspiriert durch Online-Parteitage und ähnliche Events, denken wir aktuell darüber nach Ende August oder Anfang September die nächste Ausgabe von Zukunft Rotlicht wieder in Frankfurt am Main zu veranstalten, und zwar als Kombination aus Live- und Online-Event. Die Anzahl der Live-Teilnehmenden wird wegen Corona möglicherweise durch Landesverordnung noch begrenzt sein, aber durch die moderne Technik sind wir in der Lage auch virtuell von jedem Ort aus erreichbar zu sein.

    Mit diesem Ansatz kann man dann auf Eventualitäten reagieren und auch kurzfristig notwendige Anpassungen vornehmen ohne die Veranstaltung als solches zu gefährden. Folgendes Schema erscheint möglich:

    Idee: 2-tägiger Kongress in Frankfurt am Main Sonntag / Montag

    Sonntags am Vormittag Anreise ins Tagungshotel nach Frankfurt am Main – Am Nachmittag erstes „Meet and Greet“ und Zusammenkunft in Arbeitsgruppen. Meeting der Dozenten und Aussteller, Austausch mit eingeladenen Verbänden, Vorbereitung des Montags. Abends Beisammensein, gemeinsames Abendessen.

    Montags dann der eigentliche Kongress-Tag Zukunft Rotlicht von 10.00 bis 20.00 Uhr mit Vorträgen und Workshops, wobei das komplette Angebot auch über Online-Tools besuchbar sein wird. Live-Streaming für angemeldete Gäste, Wortmeldungen aus dem Web. Der Tag endet dann soweit möglich mit gemütlichem Beisammensein und einer „After-Work-Party“.

    Das „Komplett-Paket“ wird entwickelt und ich bin sicher, dass die Frankfurter Hotellerie und die Veranstaltungsraum-Anbieter kurz nach Corona sehr kooperativ sein werden, um wieder „positive Umsätze“ zu generieren. Entsprechende Anfragen werden bereits in den kommenden Tagen „präventiv“ versendet werden.

    Angedachte Themen für „Zukunft Rotlicht 2021“:

    • Corona und die Folgen für die Rotlicht-Branche – Bestandsaufnahme
    • Staatliche Fördermittel – Dichtung und Wahrheit
    • Strategien für den Neustart – Wie stelle ich mich auf?
    • Kampf dem Sexkaufverbot – Politische Aktivitäten
    • ProstSchG 2021 – Wo stehen wir? – Wo geht die Reise hin?
    • Steuerliche Aspekte – Nach Corona braucht der Staat Geld
    • Eine Branche, eine Stimme? – Kooperationen erforderlich

    Die vorstehende Liste ist nur ein kurzer persönlicher „Brainstorm“, das genaue Programm wird dann von einem „Expertenrat“ erarbeitet und entsprechend vorgelegt. Dabei wird die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht – Die Betreibergruppe die Akzente setzen und es ist in diesem Jahr geplant die Umsetzung der Veranstaltung auf mehrere Schultern zu verteilen. In 2019 war Christoph Rohr quasi organisatorischer Einzelkämpfer und hat regelmäßig 2 Monate seiner Arbeitskraft geopfert, um die Veranstaltung zum Erfolg zu führen. Da er jetzt auch Projekte außerhalb der Erotikbranche betreut, muss er sich nun etwas zurücknehmen und hat mich gebeten die Organisation neu aufzustellen.

    Diese Herausforderung nehme ich nun an! In den kommenden Wochen werde ich Strippen ziehen und Mitstreiter suchen. Thomas Schiller (www.rotlicht.de) hat bereits seine Bereitschaft zur Mitwirkung bekundet und weitere Gruppenmitglieder werden, wie persönliche Gespräche ergaben, ebenfalls unterstützend tätig werden. Wir sind am Anfang des Findungs-Prozesses, ich wollte aber heute die Gelegenheit nutzen, um das Projekt schon einmal vorzustellen!

    Am kommenden Freitag werden wir in der Freitags-Zoom-Runde dazu diskutieren und es wird eine Projekt-Seite geben, wo man dann sehen wird wie alles wächst.

    Für heute herzliche Grüße von PC zu PC

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • News by MH-Consulting – Howard Chance – 11.06.2021

    News by MH-Consulting – Howard Chance – 11.06.2021

    News by MH-Consulting – Howard Chance – 11.06.2021

    Wochenend, Sonnenschein und hoffentlich bald weitere Öffnungen …

    Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kundinnen und Kunden, liebe Freundinnen und Freunde,

    nach den erfreulichen Kurznews in der Wochenmitte, heute der ausführliche Newsletter mit allen aktuell wichtigen Informationen:

    Öffnungen, Öffnungsankündigungen und jetzt anhängige Klagen

    Immer mehr Bundesländern lassen die Öffnung von Prostitutionsstätten wieder zu. Kein Wunder: die Inzidenzen sind vorzüglich. Dennoch gibt es noch immer föderale Verweigerer wie Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und das Saarland, wo man die Branche ignoriert und eher einen politischen Willen statt Corona-Schutz unterstellen kann. In Niedersachsen wurde die Landesregierung in der vergangenen Woche zur Öffnung gezwungen, nachdem eine dortige Schutzverordnung von den Richterinnen und Richtern des OVG Lüneburg bezogen auf Prostitutionsstätten komplett zerrupft wurde. Nach jetzigem Informationsstand sind in den Bundesländern, die Lockerungen verweigern, überall Betreiber-Klagen anhängig, die hoffentlich bis spätestens Ende Juni (positiv) entschieden sein sollten. Ich verweise an dieser Stelle auf meiner Status-Seite, die ich ständig aktualisiere: https://zukunft-rotlicht.info/2021/06/09/prostitution-2021-status-der-oeffnungen-bundesweit-09-06-2021/


    Überbrückungshilfe 3 – Eilt sehr – Hygiene und Digitalisierungs-Sonderprogramme bis 30.06.2021

    Die Überbrückungshilfe 3 wird mit dem Zusatz „Plus“ bis zum Ende des dritten Quartals 2021 verlängert und die Neustarthilfe für Soloselbständige wird ebenfalls erweitert. Noch bis Ende Juni 2021 können die Sonderprogramme Hygiene und Digitalisierung von Ü3-Berechtigten genutzt werden. Vielen Betreiberinnen und Betreibern sind diese Möglichkeiten entgangen, aber es ist ja noch 3 Wochen Zeit, die man nutzen sollte. Ich biete daher am kommenden Montag, dem 14.06.2021, von 11.00 bis 12.30 Uhr ein Zoom-Seminar für meine Kundinnen und Kunden und für die Gruppenmitglieder meiner Facebook-Gruppe an, bei dem ich die Möglichkeiten nochmals intensiv erläutern werde. Weitere Infos unter folgendem Verweis: https://zukunft-rotlicht.info/2021/06/11/prostitution-2021-zoom-seminar-ue3-hygiene-und-digitalisierung/


    Die politische Arbeit – Wahlkampf – Sexkaufverbot

    Wir hatten damit gerechnet: sobald Öffnungen anstehen, rücken andere Themen in den Hintergrund. Die Breymaier-Aktion, der Kampf gegen die Sisters und gegen das Sexkaufverbot stehen nun nicht mehr im Zentrum, sollten aber weiterverfolgt werden. Die Verbände tun dies natürlich, aber auch unsere Interessengemeinschaft wird weiter Gas geben, um der Politik weiter Impulse und Rückmeldung zu geben. Was wir konkret unternehmen, werden wir in unserer Freitags-Zoom-Konferenz kontinuierlich besprechen und planen. Es gibt viel zu tun! Packen wir es gemeinsam an! Jetzt und in naher Zukunft …


    Betriebs-Veräußerungen, Kooperationen and more

    In diesem Bereich gibt es momentan eine ganze Reihe von Anfragen, wo ich versuche Parteien zusammen zu führen. Aktuell betrifft diese 3 Objekte: eins im Großraum Bonn, ein Objekt in Münster-City und ein Ladenlokal in Mönchengladbach. Bei allen 3 Vorhaben bin ich als Berater mittelbar beteiligt. Weitere Informationen gerne unter:
    https://zukunft-rotlicht.info/2021/06/11/prostitution-2021-betreiberin-gesucht-betriebe-abzugeben/


    Last but not least – Gruppen-Steuer

    Zu Beginn des Monats rufe ich regelmäßig zur „Gruppenspende“ für den Gruppenbetrieb und erforderliche Arbeiten auf, inzwischen auch als „Howard-Taler“ bekannt. Ich danke denen, die bereits wieder „eingezahlt“ haben und die in den kommenden Tagen auch eine Quittung erhalten. Von den 600 Mitgliedern beteiligen sich etwa 20. Eine Quote, die zu sicher zu steigern ist, zumal ja auch Kleinbeträge von 10 oder 20 Euro immer willkommen sind. Danke für Euren Support. Infos und Links unter:

    https://zukunft-rotlicht.info/2021/06/11/prostitution-2021-donations-danke-fuer-den-support/


    Ich wünsche allen ein sonniges und schönes Wochenende und grüße herzlich in die Runde.

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info/

  • Prostitution 2021 – Donations – Danke für den Support

    Prostitution 2021 – Donations – Danke für den Support

    Donations

    Zuwendungen sind jederzeit über PayPal oder IBAN-Überweisung möglich. Das Motto lautet nach wie vor: jeder Taler zählt! Über die Höhe der Zuwendungen wird natürlich Stillschweigen bewahrt.

    Direkt-Link zu PayPal:

    https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=94LDDBFKNPV8N

    Kontoverbindung:

    Marcus Heinbach – Postbank – IBAN: DE46 1001 0010 0487 5641 13
    (Verwendungszweck IG Zukunft Rotlicht)