Prostitution 2021 – Große Lockdowns ab 15.12. nicht mehr möglich!
Warum Bayern und Sachsen jetzt noch Lockdowns durchführen können und warum dies ab dem 15. Dezember 2021 durch das neue Infektionsschutzgesetz (eigentlich) nicht mehr möglich ist.
Die neue „Ampel-Koalition“ hat am vergangenen Donnerstag, 18. November 2021, ein neues Infektionsschutzgesetz durch den Deutschen Bundestag gebracht und der Bundesrat hat dem Gesetz, das die „alte Version“ ersetzen soll, am Freitag, dem 19. November 2021, zugestimmt.
Die „Pandemie von nationaler Tragweite“, die im alten Infektionsschutzgesetz definiert war, läuft zum 25. November 2021 nun definitiv aus, allerdings gibt es, was viele nicht wissen, eine Übergangsfrist, die bis zum 15. Dezember 2021 läuft und mit der es den Ländern möglich ist noch eilig befristete „große Lockdowns“ zu verhängen.
Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer Bayern und Sachsen nun Gebrauch gemacht und befristete „Lockdowns light“ beschlossen, die nach dem neuen Infektionsschutzgesetz nicht mehr möglich sein werden. Für Landkreise in Bayern, die über einer Inzidenz von 1.000 liegen, wurde der Lockdown angeordnet und „Bordellbetriebe“ (also große Betriebe mit Aufenthaltsbereichen und Gastronomie) werden ebenfalls befristet bis zum 15. Dezember 2021 geschlossen; in Sachsen wird es einen landesweiten „Wellenbrecher-Lockdown“ geben, bei dem für unsere Branche sogar die Prostitution als solches verboten sein wird. Die entsprechenden Verordnungen dazu werden kurzfristig vorliegen.
Momentan deutet es sich nicht an, dass weitere Landesregierungen kurzfristig mit „Lockdowns light“ folgen, ganz auszuschließen ist dies durch die Übergangsfrsit aber nicht.
Eine Verlängerung von Lockdowns über den 15. Dezember 2021 hinaus oder Neuverkündung von Lockdowns nach diesem Datum werden auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes nicht mehr möglich sein. Aber das bereits vorliegende Regelwerk mit 2 G plus ist eine deutliche Erschwernis, die garantiert Kunden kosten wird.
Ich beobachte die Lage täglich merhrmals und analysiere natürlich dann auch alle Landesverordnungen, die nun nach und nach verkündet und veröffentlicht werden.
Prostitution 2021 – Die G-Beschlüsse – Infektionsschutzgesetz – Corona-Lage
Die Hospitalisierungsrate entscheidet jetzt Umfang der Maßnahmen – Neues Infektionsschutzgesetz wurde vom Bundestag beschlossen – Wachsende Dynamik – Hohes Tempo ist nun erforderlich
Der gestrige Donnerstag, 18.11.2021, hatte es in sich: gegen Mittag hat der Bundestag ein geändertes Infektionsschutzgesetz beschlossen, der Bundesrat hat heute dem Gesetz zustimmt, es kann nun in wenigen Tagen in Kraft treten; am Abend gab es dann die neuen „G-Beschlüsse“ der Ministerpräsidenten-Konferenz, bei der bundeseinheitliche Maßnahmen beschlossen wurden, die aber noch durch die Landesregierungen bestätigt und in Verordnungen gefasst werden müssen.
Neues Infektionsschutzgesetz – Bund gibt Macht an Länder ab
Bundesweite, also flächendeckende Lockdowns für die gesamte Republik und generelle Ausgangssperren, wie sie im letzten Jahr noch möglich waren, sieht das neue Infektionsschutzgesetz nicht mehr vor. Die zukünftige Bundesregierung hat sich ihre Rechte ein Stück weit selbst beschnitten und die Verantwortung für notwendige Maßnahmen auf die Länderebene verlagert.
Während bislang in den 16 Landesverordnungen die Inzidenzwerte für die Maßnahmen-Kataloge primär verantwortlich waren, soll nun nach Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz eine 3-stufige Hospitalisierungsrate die weiteren Maßnahmen bestimmen.
Liegt in einem Bundesland der landesweite Wert über 3 (mehr als 3 von 100.000 Menschen sind wegen Corona in den vergangenen 7 Tagen ins Krankenhaus eingewiesen worden), gilt für das jeweilige Bundesland flächendeckend 2G. Freizeitveranstaltungen, Gastronomie in Innenräumen etc. und der Zugang zu körpernahen Dienstleistungen ist dann nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich. Eine alternative Testung (selbst mit PCR) hebt die Regel nämlich nicht auf.
Ab einem Hospitalisierungswert von über 6 sind weitere Verschärfungen möglich: so können die Bundesländer 2G plus verordnen, wo selbst Geimpte und Genesene einen zusätzlichen Test benötigen, um Vernastaltungen und Gastronomie im Innenraum oder eben körpernahe Dienstleistungen besuchen zu können.
Ab einem Wert von über 9 sollen die Länder weitere Maßnahmen ergreifen, wobei diese aber gestern noch nicht abschließend definiert wurden.
Diese neuen 3 Stufen müssen in neue Landesverordnungen eingearbeitet, beschlossen und verkündet werden. Der gestrige Beschluss der Ministerpräsidenten ist eine „Absichtserklärung“ und kann in den Landesverordnungen 1:1 aber auch „abweichend“ verordnet werden. Hier sind der „Kleinstaaterei“ wieder Türen und Tore geöffnet und man darf gespannt sein, was regional wie und wann umgesetzt wird. In der nächsten Woche werden wir es im Detail wissen.
Aktuelles Lagebild – 18.11.2021
Das obige Titelbild beinhaltet die Zahlen des RKI vom gestrigen Donnerstag: lediglich Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und Schleswig-Holstein liegen unter dem Hospitalisierungs-Wert von 3, Berlin ist exakt auf der Grenze und in Sachsen-Anhalt und Thüringen ist man mit Werten deutlich über 9 schon jenseits von gut und böse. Da sich die Krankenhäuser gerade weiter füllen, stehen Bundesländer wie Bayern kurz vor der 9-er-Grenze, Baden-Württemberg vor der 6-er-Grenze. Der tägliche Blick aufs Tableau wird empfohlen und dieses Tableau kann man, leicht umständlich, über die Seite „Aktuelle Situationsberichte des RKI“ aufrufen.
Auswirkungen auf den Bereich der Prostitutionsstätten
Das „2-G-Modell“ wird in vielen Betrieben bereits „verordnet“ oder auch „freiwillig“ praktiziert. Manche Betriebe kommen damit klar, da die Kundschaft überwiegend geimpft oder genesen ist und nur Dienstlerinnen Zimmer erhalten, die den gleichen Status haben. Andere Betriebe haben unter „2G“ erheblichen Besucherschwund, da die „Freitestung“ nicht mehr möglich ist, bzw. nun sehr bald nicht mehr möglich sein wird.
Sobald in einem Bundesland „2Gplus“ gilt, ist aber vermutlich mit einem deutlichen Geschäftseinbruch zu rechnen. Wer testet sich zusätzlich vor einem Bordellbesuch, wenn der Test, was wir aber noch nicht wissen, nicht direkt im Betrieb selbst vorgenommen werden kann? Reicht der örtliche Selbsttest, muss ich in ein Testzentrum oder wird womöglich sogar PCR verlangt? Alles Fragen, die wir erst beantworten können, wenn die Landesverordnungen vorliegen.
Neben den neuen „Umständlichkeiten“ ist vielen Bürgern die Lust auf den Puff-Besuch ohnehin vergangen. Der ständige „Medien-Overkill“ mit Titeln wie „Sterben unterm Tannenbaum“ statt „Heimelige Weihnachten“ führt eher zu Ungeilheit und temporärer Impotenz. Wer ängstlich ist, bleibt momentan lieber zu Hause, da die abstrakte Gefahr unterschwellig wahrgenommen wird. Die Grenzen zwischen rationaler Lage und dem „unguten Gefühl“ verschwimmen. „Lasst uns feiern, denn morgen sind wir tot“, entspricht nicht unbedingt der deutschen Mentalität.
Wichtige Schlussbemerkung
Alle meine heutigen Feststellungen sind unbedingt als „vorläufig“ zu betrachten und bedürfen womöglich der einen oder anderen Korrektur. Gerade bei den Details muss man abwarten, was abschliessend in den jeweiligen Verordnungen stehen wird. Fest steht: zu „Entlastungen“ wird es vorerst nicht kommen! Die Zeichen stehen mittelfristig und sicher bis ins neue Jahr leider auf „Verschärfung“!
Wir werden die Situation am heutigen Freitagsabend auch in unserem regulären „Zoom-Konferenz“ besprechen, wobei wir auch dort noch „im Nebel stochern“ werden, da die notwendigen Verordnungen noch nicht vorliegen werden.
Ich bin natürlich wie immer am Ball und werde zu den Themen tagaktuell analysieren und berichten!
Prostitution 2021 – Neue Corona-Verordnungen – Herausforderungen
Die 4. Welle sorgt jetzt neuerlich für Einschränkungen auch in der Branche
Der frühe Beobachter blickt mit Sorge auf die massiv steigenden Corona-Zahlen, die unser Land mal wieder im Griff haben. Das politische „Corona-Management“ scheint nicht mehr stattzufinden, alte und neue Regierung sind mit sich selbst beschäftigt und selbst eine Ministerpräsidenten-Zusammenkunft braucht einen Vorlauf von 14 Tagen. Während sich die Intensivstationen füllen und die bundesweite Inzidenz erstmals auf über 300 steigt, begann der Karneval in Köln mit Massenaufläufen und für viele Bürger sind die Weihnachtsmärkte scheinbar wichtiger als die Volksgesundheit.
Die „Pandemie der Ungeimpften“ nimmt ihren verhängnisvollen Lauf und man diskutiert bereits, ob man Ungeimpfte in Kliniken abweisen und ihrem Schicksal überlassen soll. Muss Unvernunft bestraft werden? Ist dies überhaupt möglich oder werden die Vorsichtigen am Ende die Dummen sein? Fragen über Fragen, die einem die gute Laune nachhaltig versauen! Man fordert Rechte, denkt aber nicht über Pflichten nach und erreicht damit einen Zustand, der schlimmer erscheint als im vergangenen Jahr, wo es zum gleichen Zeitpunkt noch keine Impfung gab.
Im öffentlichen Nahverkehr drängen sich die Menschen ebenso wie im Supermarkt. Kein 3 G, sondern lediglich eine läppische Maske, die nicht einmal FFP 2sein muss. Viel zu spät wurde mit dem „Boostern“ begonnen und die Politik scheint, was Corona anbelangt mal wieder im Winterschlaf zu sein. Herr Söder wettert und schimpft auf die neue „Ampel-Regierung“, die Olaf Scholz am Nikolaus-Tag zum Kanzler wählen soll, wird in Bayern, wo es inzwischen lokal Inzidenzen von über 1000 gibt und der Landeswert auf 525 galoppierte, ebenfalls recht zögerlich gehandelt. Es scheint, als wäre Corona völlig ausser Kontrolle geraten!
Man will neuerliche Lockdowns vermeiden, hat sie aber dennoch schon wieder im Blick. Neue „Regeln“ sind im Anmarsch, die Landesverordnungen werden „upgedatet“ und die „Lust“ auf erotische Aktivitäten nimmt angesichts der Berichterstattung in den Medien weiter merklich ab! Gute Umsätze vermelden momentan nur wenige Betreiber und die Überbrückungshilfe 3 plus, die es zum Glück noch gibt, muss es dann wohl wieder richten?
Statt mich dem heimelig nahenden Advent hinzugeben, werde ich im Laufe der Woche wieder Landesverordnungen studieren und die Ergebnisse dann in meinem Blog kommunizieren. Man muss sich, nicht nur wegen dem Wetter, vermutlich warm anziehen, bei dem, was auf uns zukommt. Schön ist anders!
Allgemeine Regeln in den Bundesländern in einer Übersicht von n-tv (nicht bezüglich Erotik und Prostitution spezifiziert!):
Prostitution 2021 – Urteil BVerwG – Hoffnung für Bordelle in Mischgebieten
Generelle Unzulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet wird verneint!
Die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 09. November 2021 mit dem Aktenzeichen 4 C 5.20 macht den Bordellbetreibern Hoffnung, die sich noch in baurechtlichen Genehmigungsverfahren befinden oder bei denen Rechtsstreitigkeiten anhängig sind, bei denen es u.a. um die Erlangung einer Nutzungänderung, um die Genehmigung eines Bauantrags oder aber um die Genehmigung nach dem ProstSchG geht, bei der möglicherweise die „Baurechts-Karte“ gezogen wurde, um eine Genehmigung nicht zu erteilen.
Doch der Reihe nach: in einem Verfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg war unter dem Aktenzeichen 2 B 1.18 im Oktober 2019 ein Urteil ergangen, dass feststellte, dass Bordelle und bordellartige Betriebe in Mischgebieten grundsätzlich nicht zulässig seien, da ein generelles Störpotential vorhanden sei und eine milieubedingte Unruhe immer zu unterstellen sei. Diese Umstände würden das im Mischgebiet zulässige Wohnen zumindest hypothetisch stören und sonstwie negativ beeinflussen.
Das Obergericht führte das Urteil so umfangreich aus, dass es für Behörden im gesamten Bundesgebiet zur „Begründungs-Vorlage“ wurde, um baurechtliche Genehmigungen und auch Genehmigungen von Betrieben nach dem ProstSchG abzulehnen. Das „generell nicht zulässig“ des OVG wurde stets gerne angeführt und drei meiner Mandanten, deren Verwaltungsgerichtsverfahren ich betreute, haben aus diesem Grund in diesem und bereits im lezten Jahr vor Verwaltungsgerichten in anderen Bundesländern als Berlin deutlichen Schiffbruch erlitten. In Berlin selbst wurden mehrere anhängige Verwaltungsverfahren vorsorglich und in Kooperation mit den Bezirksämter gestoppt, da die Revision vor dem BVerwG anhängig war und nun nach über 2 Jahren ein Urteil erging, auf dass man von beiden Seiten (Behörden und Betreiber) geradezu sehnsüchtig gewartet hatte.
Das Oberverwaltungsgericht in Leipzig hat die generelle Unzulässigkeit von Bordellen und bordellartigen Betrieben in Mischgebieten nun verneint, sogenannte „Einzelfallentscheidungen“ angemahnt und das jetzt geführte Berliner Verfahren an das dortige Oberverwaltunggericht zurückverwiesen.
Es gibt bislang erst eine Pressemeldung, die exakte Urteilsbegründung steht noch aus. Was ganz wichtig ist: die Entscheidung aus Leipzig bedeutet nicht, dass Bordelle und bordellartige Betriebe im Mischgebiet grundsätzlich zulässig sind! Der Umkehrschluss nach dem Motto „was nicht grundsätzlich verboten ist, ist grundsätzlich erlaubt“ ist ein Trugschluß und nicht anwendbar.
Der Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass man in vorliegenden „Einzelfall“ in Berlin kein generelles Störpotential und keine milieubedingte Unruhe erkennen konnte, da das betroffene Bordell nach aussen nicht wahrnehmbar ist und zudem bereits um 20 Uhr abends schliesst. Wäre dies objektiv anders, hätte das Obergericht womöglich ganz anders geurteilt. Der Grundsatz „grundsätzlich nicht unzulässig“ klingt zwar erfreulich, es muss aber eben im Einzelfall geprüft werden, für wen und für welches Verfahren die Leipziger Entscheidung etwas taugt. Es ist absolut kein „Freibrief“, sondern lediglich eine Einzelfall-Entscheidung.
Die Zurückverweisung an das OVG Berlin-Brandenburg bedeutet, dass das dortige Verfahren unter Berücksichtigung der BVerwG Vorgaben „neu“ entschieden werden muss. Der Verfahrensausgang ist also auch hier noch partiell ungewiss, wenn auch tendentiell vorgegeben.
Der „allgemeine Jubel“ muss der juristischen Einzelfall-Prüfung standhalten und es ist sicher nicht ganz leicht „Analogien“ zu entdecken und abzuleiten. Dies wird die Aufgabe der Anwälte sein, die „ähnliche Verfahren“ betreuen und natürlich kann ich hier auch beratend tätig werden, da ich in Berlin weiter zwei unterbrochene Verfahren betreue und die notwendigen Überprüfungen im Kundenauftrag vornehme, sobald mir das Urteil detailliert vorliegt. Ich prüfe die Möglichkeiten dann gerne auch für andere anhängige Verfahren in allen Bundesländern.
Kontaktaufnahme gerne unter E-Mail maxen2205@live.de oder auch per WhatApp unter 0151-71885164.
Prostitution 2021 – IG Sauberes Rotlicht – Lokale Treffen November 2021
Update 16.11.2021 – Treffen Stuttgart und NRW werden verlegt!
Wie bereits in meinem letzten Newsletter angekündigt, gründen sich inzwischen lokale Aktionsgemeinschaften unter dem Motto „Sauberes Rotlicht“, um Missstände bei der Umsetzung des ProstSchG aufzuzeigen und um die lokalen Behörden und die Politik zu mobilisieren. Die Arbeit der lokalen Gemeinschaften soll dabei vornehmlich diskret erfolgen und daher wird es zu dem Thema auch keine detaillierte öffentliche Berichterstattung geben.
Statt des zunächst geplanten gemeinschaftlichen Aktionstags in Frankfurt am Main, werde ich nun regionale Termine anbieten.
Geplant sind jetzt folgende Termine:
18. / 19. November 2021 – Pfalz – Lokales Treffen
Die Treffen in Stuttgart und NRW werden verschoben
Ich informiere dazu parallel alle, die sich bislang gemeldet haben und die an den lokalen Aktionen interessiert sind per Mail oder WhatsApp.
Seit gestern (Sonntag, den 08.11.2021) steht die Corona-Klinik-Ampel für den gesamten Freistaat Bayern auf „gelb“, am heutigen Montag erwartet man sogar bayernweit die Ausrufung der „roten Stufe“, da wohl über 600 Intensivbetten belegt sein werden.
Zusätzlich gibt es sogenannte lokale Hotspots, in denen die „rote Stufe“ bereits lokal ausgerufen wurde. Dies sind nach jetzigem Kenntnisstand die Landkreise Oberallgäu, Lindau, Neu-Ulm, Augsburg, Straubing-Bogen, Deggendorf, Cham, Regen, Regensburg, Mühldorf am Inn, Berchtesgadener Land sowie die Städte Rosenheim, Kaufbeuren, Regensburg und Schweinfurt. Vergleiche Infos im „Portal Nordbayern“
Ab der „gelben Stufe“ gilt für Bordellbetriebe in Bayern die „2-G-Regel“, allerdings wird diese von den regionalen Behörden unterschiedlich „interpretiert“, wie Rückfragen bei Kunden ergaben:
Das KVR München hat am Freitag einer Kundin mitgeteilt, dass die „2-G-Regel“ nur für Kunden gilt, während beispielsweise das Ordnungsamt Nürnberg alle im Betrieb befindlichen Personen und damit natürlich auch die Dienstleisterinnen unter der „2-G-Regel“ sieht.
Hinzu kommt, dass die Definition „Bordellbetrieb“ in Bayern ja in der Corona-Zeit nicht eindeutig war: bei Betrieben mit reinem 1:1-Kontakt galten Schliessungsverfügungen mitunter nicht, da nicht jeder Bordellbetrieb ein Bordellbetrieb im Sinne der Verordnung war.
Allen Betrieben in Bayern, die von „2-G“ betroffen sind, also Personen im Haus haben, die nicht nachweislich geimpft oder genesen sind, empfehle ich heute dringend Rücksprache mit den lokalen Behörden zu halten, um Ungemach zu vermeiden.
Die Fragestellungen lauten dabei konkret:
Fällt mein Betrieb als „Bordellbetrieb“ unter die aktuelle bayerische Verordnung oder wird erneut eine Differenzierung bei 1:1-Kontakten vorgenommen?
Fallen die selbständigen Dienstleisterinnen, die definitiv keine Angestellten sind, unter die „2-G-Regel“?
Was gilt momentan diesbezüglich für meine sonstigen Angestellten (Hausmeister, Wirtschafter, Manager etc.)?
Das KVR München als größte Verwaltungseinheit in Bayern wird diese Fragen sicher schlüssig beantworten können, in den anderen Regionen wird dies wie gewohnt schwieriger sein.
Ob die Antworten der lokalen Behörden rechtskonform sein werden, ist nicht abzuschätzen, da die Verordnung wie immer sehr abstrakt verfasst ist. Dies wird aber von mehreren Anwälten bereits im Hintergrund geprüft. Wichtig ist es, die Behörden umgehend anzusprechen und um möglichst schriftliche Auskunft zu ersuchen. Bußgelder braucht in der jetzigen Zeit wirklich niemand.
Für Hilfestellungen stehe ich gerne bereit und auch der Rechtsanwalt unserer Interessengemeinschaft ist bereits aktiv.
Newsletter – MH-Consulting – Howard Chance – 05. November 2021
Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,
Wenn man am Morgen noch vor dem ersten Kaffee die Corona-Lagekarte bei n-tv betrachtet, wird einem schnell bewusst, dass die vermeintliche „Heile Welt“ gar nicht so heil ist. Unsere Branche steht schon wieder vor Herausforderungen, die wir schon in der Vergangenheit wähnten. Flöte gepfiffen: Corona bleibt Corona und fordert Maßnahmen und leider auch täglich Opfer.
1. Bayern verändert Klinik-Ampelwerte – Ab 06.11. 2-G-Regel für Bordelle!
Sollten am morgigen Samstag 450 Intensivbetten in Bayern belegt sein (heute sind es über 500), wird die Landesregierung die Ampel auf Gelb schalten und damit gilt in Bordellen dann die „2-G-Regel“. Inhaber, Angestellte, selbstständige Sexarbeiterinnen und Kunden müssen nachweislich geimpft oder genesen sein, um den Betrieb betreten zu dürfen. Eintritt ist dann selbst mit aktuellem negativen PCR-Test nicht mehr möglich!
2. Baden-Württemberg mit Warnstufe seit dem 03.11.2021
In Bordellen gilt die „3-G-Regel“, wobei als Testverfahren bei Ungeimpften und Ungenesen nur noch der PCR-Test zulässig ist. Sollten die Werte weiter steigen und die „Alarmstufe“ erreicht werden, käme es zur strikten „2-G-Regel“ wie in Bayern.
3. Weitere Bundesländer sondieren aktuell und überlegen
In Thüringen und Sachsen ist die Lage ebenfalls äußerst angespannt, im Westen ist die Lage dagegen deutlich entspannter. Ob es in der nächsten zu einer MPK (Ministerpräsidentenkonferenz) kommt, ist fraglich, da einige Landesfürsten dies für überflüssig halten und das „Selbstbestimmungsrecht“ der Landesregierungen einfordern. Aber es gibt wegen der niedrigen Impfquote Handlungsbedarf und das „2-G-Modell“ wird sich vermutlich bundesweit durchsetzen.
Zu diesem Thema habe ich einen aktuellen Betrag veröffentlicht:
Über neue Landesverordnungen werde ich natürlich fortlaufend berichten. Versprochen!
4. Arbeit im Stillen / Weitere aktuelle Projekte
Corona überlagert mal wieder die normale Arbeit, wie zum Beispiel den Aktionsplan „Sauberes Rotlicht“ und die mehrfachen Aufträge bezüglich Überbrückungs- und Neustarthilfen. Hierüber werde ich am Wochenende in einem weiteren Newsletter berichten.
5. Nächste Zoom-Konferenz:
Freitag, 05. November 2021, ab 20.30 Uhr unter dem bekannten Link der Gruppe. Ich freue mich!
Zeit für den „Booster“? … Wir hören und sehen uns! – Herzliche Grüße aus Düsseldorf
Prostitution 2021 – Corona – An 2 G wird kein Weg vorbeigehen!
Aktuelle Coronazahlen und die Auswirkungen auf die Erotikbranche
Mit dem Herbstbeginn und der Schmuddelwetter-Zeit hat das begonnen, was vom RKI und den bekannten Experten prognostiziert wurde: eine 4. Welle der primär Ungeimpften ist da und wir haben in einigen Regionen des Landes bereits jetzt Inzidenzwerte von 700 und mehr. Die Impfquote ist nach wie vor nicht ausreichend und nun werden Booster-Impfungen empfohlen, um abnehmende Antikörper wieder neu zu erzeugen. Nach momentaner „Modellierung“ werden wir den ganzen Winter über mit hohen Inzidenzen zu kämpfen haben und das Ende der Pandemie wird wohl bis zum Frühjahr nicht eintreten.
Flächendeckende Lockdowns soll es nicht mehr geben und die Versterbensrate wird bei Geimpften und Genesenen vermutlich niedrig bleiben. Das Erfolgsrezept kann momentan im öffentlichen Bereich nur „2-G“ sein, wo man die Ungeimpften möglichst von den Geimpften und Genesenen weitestgehend separiert. Die Ungeimpften tragen ein 25-fach höheres Risiko schwer zu erkranken und in dieser Gruppe kann es schnell zu exponentiellen Anstiegen kommen, die dann die Intensivstationen füllen. In Bayern, Sachsen und Thüringen sind die Krankenhäuser bereits übermäßig belegt und der Trend setzt sich fort.
Rotlicht-Bericht ohne 2 G? – Im Winter 2020/2021 nicht denkbar!
Ungeimpfte und Ungenesene in Bordellbetrieben werden es schwer haben. Bayern und Baden-Württemberg haben bereits Ampelpläne entwickelt, bei denen sowohl Arbeit wie Besuch im Bordell ab bestimmten Werten nur noch mit „2-G“ erlaubt sein soll. Dienstleisterinnen, die eine Impfung ablehnen, werden in den legalen Betrieben in diesem Winter nicht arbeiten können und dies ist spätestens dann klar, wenn selbst regelmäßige PCR-Tests nicht mehr akzeptiert werden und eben „2-G“ gilt.
Da viele osteuropäische Damen keine Impfungen vorgenommen haben und diese, aus welchen Gründen auch immer, weiter verweigern, wird die Anzahl der Damen, die offiziell arbeiten dürfen, weiter abnehmen. Statt „Weihnachts-Konjunktur“ ist eher mit weiter leeren Häusern zu rechnen und die „Inzidenz-Horror-Meldungen“, die minütlich aus dem TV und den sozialen Medien schallen, inspirieren ängstliche Gemüter auch nicht unbedingt zum Bordellbesuch.
Legal oder illegal – Das gleiche Spiel wie bisher!
Der sogenannte „Privatbereich“ wird natürlich weiter „boomen“, da dies für weiter ungeimpfte Dienstleisterinnen die einzige Möglichkeit sein wird weiter Geld zu verdienen. Die offiziellen Betriebe sind leicht kontrollierbar, die „Schatten-Betriebe“ nur mit erhöhtem Aufwand, der nach wie vor oder auch zwangsläufig gescheut wird. Erste Verbände, wie zum Beispiel die DEHOGA, fordern bereits eine Fortsetzung der Überbrückungshilfen für das erste Quartal 2022 und einige meiner Kunden überlegen bereits für Dezember 2021 wegen schwachem Geschäft eine Betriebspause einzulegen und diese mit dem Überbrückungsprogramm für das letzte Quartal 2021 zu kompensieren.
Von „Entspannung“ kann in unserer Branche im Moment absolut keine Rede sein! Es geht weiter ums „Überleben“ und die gegenwärtige Situation verschärft die Lage zunehmende. Aber: wir halten durch!
Achtung Fake-News: Schließungsankündigung Bordelle wegen Corona!
Angeblich wollen mehrere Landesregierungen Bordellbetriebe wieder schließen. Unsinn und bewusste Verunsicherung der Branche!
Heute Morgen erreichte mich per WhatsApp folgende weitergeleitete Nachricht:
Wer da informiert, bleibt im Dunkeln, aber die Nachricht hat sich im süddeutschen Raum massiv verbreitet und demensprechend gingen bei mir mehr und mehr Rückfragen ein. Von Schließungen ist keine Rede, allerdings sind in vielen Regionen jetzt Verschärfungen notwendig. Alles läuft auf „2-G“ hinaus, wie wir es ja bereits vor Monaten vermutet haben. Daher jetzt ein Blick in die aktuell bekannten vollzogenen oder beabsichtigten Änderungen in verschiedenen Bundesländern, die in der WhatsApp-Nachricht aufgeführt wurden:
Bayern
Die Bayerische Landesregierung hat gestern (03.11.2021) neue Corona-Maßnahmen für den Freistaat beschlossen: ab kommenden Samstag, 06.11.2021, gilt für Bordellbetriebe die „2-G-Regel“, falls die sogenannte Corona-Ampel auf „gelb“ springt, wovon definitiv auszugehen ist. Am 04.11. ist die Grenze bereits überschritten und Samstag wird die „gelbe Stufe“ festgestellt werden. Dies bedeutet dann, dass sich in Bordellbetrieben nur noch nachweislich „geimpfte“ oder „genesene“ Personen aufhalten dürfen. Egal ob Bordellbetreiber, angestellte Servicekraft, selbständige Dienstleisterin oder eben Kunde: so lange die sogenannte „Warnstufe“ gilt, gibt es in Bordellbetreiben ein Aufenthaltsverbot für alle, die nicht geimpft oder genesen sind. Eine alternative Testung selbst mit PCR-Test ist nicht problemlösend sondern gar nicht vorgesehen!
Diese neue Regel beendet dann natürlich auch das „Münchener Agreement“, wo das KVR auf die PCR-Testpflicht für Sexworker verzichtet hatte, da es eine markante Formulierungslücke in der „alten“ Verordnung der Landesregierung gab. Das Agreement wurde übrigens von vielen Behörden in Bayern ohnehin nicht übernommen und ist nun ab Samstag wohl gänzlich hinfällig.
Baden-Württemberg
Seit dem 03. November 2021 gilt in Baden-Württemberg jetzt die „Warnstufe“. In Bordellen gilt die „3-G-Regel“, wobei als Testverfahren bei Ungeimpften und Ungenesenen nur noch der PCR-Test zulässig ist. Sollten die Werte weiter steigen und die „Alarmstufe“ erreicht werden, käme es zur strikten „2-G-Regel“.
Rheinland-Pfalz
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat unlängst eine neue Coronaschutzverordnung beschlossen, die ab 08. November 2021 gelten wird. Für den Bereich der Bordellbetriebe enthält diese keine Verschärfungen und schon gar keine vorgesehene Betriebsschließungen.
Thüringen
Auch in der aktuellen thüringischen Verordnung vom 29. Oktober 2021, finde ich beim besten Willen keine Verschärfungen für die erotische Branche. Fake-News, die sich halt schnell verbreiten und sich womöglich hartnäckig halten! Leider!
Allgemeine Lage und Prognose bundesweit
Die „4. Welle“ verbreitet sich trotz Impfungen massiv und wir erreichen tagaktuell Neuinfektionswerte, die ein absolutes Allzeit-Hoch darstellen. Einige Bundesländer rufen nach einer neuerlichen „Ministerpräsidenten-Konferenz“ und zwar möglichst schnell; andere Bundesländer lehnen dies ab, weil angeblich kein Handlungsbedarf besteht. Das RKI warnt intensiv, die Übergangs-Bundesregierung hat an Schwung verloren, Herr Spahn will die Epidemische Lage aufheben und das neue Ampelbündnis ist noch weitgehend inaktiv.
Keine guten Vorzeichen für unsere Branche: je mehr Panik wieder entsteht, desto schwieriger werden die Geschäfte. Ungeimpfte und ungenesene Gäste und Dienstleisterinnen werden „ausfallen“, ängstliche Gäste werden ihre Besuche überdenken und die ersehnte „Konjunktur“ wird wohl ausfallen. Zwar laufen die Fördergelder bis Ende des Jahres weiter, aber ob die Corona-Lage im Januar besser sein wird? Dahinter packen wir mal ein großes Fragezeichen!
Ich werde die weiteren Entwicklungen natürlich wie immer beobachten und dazu fortlaufend „posten“. Für heute herzliche Grüße von Ihrem / Euren
Newsletter – MH-Consulting – Howard Chance – 05. Oktober 2021
Der „Goldene Oktober“ hat begonnen. Ob er aber „golden wird“ bleibt noch abzuwarten… heute einige News zur Lage in Kürze notiert:
Allgemeines
Im Bereich der Prostitution ist die Lage bundesweit nach wie vor sehr angespannt. Obwohl die meisten Betriebe wieder geöffnet haben, gestaltet sich das Geschäft als sehr schwierig: die Anzahl der Dienstleisterinnen ist sehr begrenzt und so kann für die Betreiberinnen und Betreibern, die vornehmlich von der Zimmermiete leben, von „gutem Geschäft“ nur in wenigen Ausnahmefällen gesprochen werden. Corona ist leider noch nicht vorbei und die Impfquote ist noch nicht ausreichend.
Die Politik ist durch den Bundestagswahlkampf seit Wochen mit sich selbst beschäftigt und auch bei den Verwaltungen klemmt es „durch Corona“ merklich. Es wird noch lange dauern, bevor sich wieder halbwegs „Normalität“ einstellen wird. Selbst die Kristallkugel hilft im Moment nur wenig und es bleibt abzuwarten, wie sich der Herbst entwickeln wird.
Corona-Neuregelungen in NRW und Bayern
Seit vergangenem Freitag, 01. Oktober 2021, haben wir in Nordrhein-Westfalen und Bayern Neuregelungen was das Prostitutionsgewerbe anbelangt: in NRW dürfen Kunden, die nicht geimpft und nicht genesen sind, nun statt eines teuren PCR-Tests auch einen maximal 6 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorweisen, um eingelassen zu werden. Die Aktivitäten der Verbände der Sexarbeit und auch unsere Interessengemeinschaft haben bei der Landesregierung interveniert und auch die 2 anhängigen Klagen spielten sicher bei der Neufassung der Coronaschutzverordnung eine wichtige Rolle. Zur Lage in NRW habe ich für die Kundinnen und Kunden in NRW ein Infoschreiben verfasst, das unter folgendem Link abgerufen und verwendet werden darf: Infoschreiben NRW – 03.10.2021 (PDF)
In Bayern dürfen auch größere Betriebe und die Gastronomie-Bereiche der Clubs wieder öffnen, wenn die 3G-plus-Regel eingehalten wird. Als geeignete Tests sind für diese jetzt wieder zulässigen Bereiche für nichtgeimpfte und nichtgenesene Personen (Personal und Gäste) allerdings ausschließlich PCR-Tests zulässig. Ob man dies als „Lockerung“ verstehen mag, sei einmal dahingestellt!
Aktion „Sauberes Rotlicht“ – Legales Betreiben von Prostitutionsstätten
Aufräumen mit vorhandenen Missständen! – Ende von Wettbewerbsverzerrungen! Die Umsetzung des ProstSchG zum Schutz von Sexworkern und legalen Betreibern. Mein erster Aufruf zu diesem Thema wurde von einigen Zeitgenossen lebhaft interpretiert: wenn man als Betreiberin oder Betreiber einer legalen Betriebsstätte oder als deren Sachwalter dazu aufruft den „Graumarkt“ zu bekämpfen, erntet man in Deutschland durchaus Kritik. Man gilt dann bei einigen plötzlich als „böser Nestbeschmutzer“, obwohl man ja gar nicht im gleichen Nest sitzt. Prima!
In der Pandemiezeit sind bundesweit illegale Betriebe aus dem Boden geschossen, die keinerlei Erlaubnisantrag gestellt haben, wo es kein gemeldetes Gewerbe gibt und wo dadurch bedingt vermutlich auch keine steuerliche Erfassung stattfindet. Interessanterweise verschließen die Behörden davor zu oft die Augen und nehmen, statt den offenkundlichen Missständen zu begegnen, paradoxerweise intensive Kontrollen in den genehmigten Betrieben vor. Selbst Meldungen und Anzeigen wird oft nicht nachgegangen und die Zustände verschlimmern sich dadurch ständig.
Dies wollen seriöse Betreiberinnen und Betreiber so nicht weiter hinnehmen und daher entstehen momentan unter meiner Federführung lokale Initiativen, die sich nun gegen diese Umstände mit den Mitteln des Rechtsstaats wehren wollen.
Es geht uns dabei ausdrücklich nicht darum einzelne Sexworkerinnen zu verfolgen oder zu denunzieren, die über Wohnungsprostitution und persönlich erbrachte Escort-Dienste ihr Auskommen haben und dabei vielleicht dann und wann einmal „fragwürdig“ arbeiten. Es geht um organisierte Strukturen oder Individuen, die das „Corona-Chaos“ dazu nutzen, um der staatlichen Kontrolle mit List und Tücke zu entgehen. Die „Parallelwelt“ schadet den Betrieben, die viel Geld in ihre Konzession investiert haben und nun zunehmend graue Mitbewerber haben, die nach Maximalertrag streben und das ProstSchG in grober Weise missachten.
Zum Thema „Sauberes Rotlicht“ werde ich in den kommenden Tagen einen Initiativplan entwickeln und interessierten Betreiberinnen und Betreibern zur Verfügung stellen. Bei der Umsetzung sollte eine gewisse Vertraulichkeit herrschen und es gibt da eben Dinge, die aus verständlichem Grund nicht für eine breite Öffentlichkeit bestimmt sind. Wer beim „Sauberen Rotlicht“ diskret mitwirken möchte, kann mir gerne über meine folgende E-Mail-Adresse eine Kurznachricht schreiben: maxen2205@live.de
Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ und „Zoom-Konferenz“
Die Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ befindet sich bereits im 2. Jahr ihres Bestehens. Die Gruppengröße bei Facebook sucht ihresgleichen, allerdings haben Interesse und Beteiligung bereits seit Jahresbeginn deutlich abgenommen. Die wöchentlichen Zoom-Konferenzen, die testweise von Freitag auf Montag verlegt wurden, sind in der letzten Zeit sehr spärlich besucht; ein geplanter „Online-Kongress“ am 02. Oktober 2021, musste kurzfristig abgesagt werden, da die Teilnehmerzahl zu gering war, um die eingeplanten Dozenten bezahlen zu können.
Warum dies alles so ist, liegt natürlich klar auf der Hand: die Betriebe haben auf, man hat zu kämpfen und oft keine Zeit sich mit Dingen zu beschäftigen, die für einen persönlich und primär nicht so interessant sind. Mit der Entwicklung war zu rechnen. Dennoch haben wir mit dem immer noch diskutierten „Sexkaufverbot“, aber auch mit der geplanten „Novellierung“ des ProstSchG und mit dem Streben nach dem „Sauberen Rotlicht“ haben „wir“ zukünftig eine Menge zu tun. Wer dabei zum „wir“ gehören möchte, muss natürlich jede und jeder selbst entscheiden.
In der Zoom-Konferenz vom 04.10.2021 wurde eine Rückkehr auf den Freitag beschlossen. Die nächste Zoom-Konferenz findet dementsprechend am Freitag, dem 15. Oktober 2021 ab 20.15 Uhr statt. Wer dabei sein möchte: bitte vormerken!
Gruppenbeiträge / Donations
Die Gruppenarbeit und die Gruppenaktivitäten der IG Zukunft Rotlicht werden seit März 2020 durch sogenannte „Donations“ (also Spenden) der Mitglieder unterstützt. Die Zahl der Unterstützer hat sich von anfänglich etwa 30 Personen auf nun noch 5 verringert. Abgesehen von einigen projektbezogenen größeren Zuwendungen (wie für die Breymaier-Aktion, die Öffnungsbestrebungen in 2020 und diverse politische „Offensiven“) ist die zu leistende Gruppenarbeit seit Mai 2021 leider nicht mehr kostendeckend. Ich bitte daher nochmals um Spenden per Überweisung an Marcus Heinbach – Postbank – IBAN: DE46 1001 0010 0487 5641 13 mit dem Verwendungszweck IG Zukunft Rotlicht oder aber direkt online über PayPal: https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=94LDDBFKNPV8N
Ich wünsche allen eine angenehme und erfolgreiche Woche.
Update NRW: Antigen-Schnelltest ab 01.10. ausreichend!
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Lockerungen für Discotheken, Clubs, Swingerclubs und Bordelle.
Die Ausübung der Prostitution war in den vergangenen Wochen in NRW erheblich erschwert: wenn man nicht geimpft und getestet war, musste beim Bordellbesuch ein aktueller PCR-Test vorgelegt werden, der privat bezahlt werden musste und dabei Kosten von bis zu 80 € verursachte. Diese Regelung führte dazu, dass der nicht-geimpfte Teil der Kundschaft auf Besuche verzichtete oder eben auf dem „Graumarkt“ unterwegs war, was die seriösen Betreiberinnen und Betreiber erheblich benachteiligte. Auch wenn man den Dienstleisterinnen eine „Brücke baute“ und „normale Tests“ alle 48 Stunden akzeptierte, waren die Geschäfte im August / September 2021 schlecht und es kam zu einer erkennbaren „Dienstleisterinnen-Abwanderungen“ in andere Regionen, wo es die „PCR-Regel“ nicht gab und wo man entspannter arbeiten konnte.
Ab dem heutigen 01. Oktober 2021 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung, die bezogen auf die Testpflicht im Bereich der Bordelle und Swingerclubs in § 4 Absatz 3 nachfolgendes verordnet:
Bei folgenden Angeboten müssen nicht immunisierte Personen unter den sonstigen Voraussetzungen des Absatzes 2 abweichend von § 2 Absatz 8 Satz 2 über einen PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest verfügen:
1. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz,
2. Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.
Für Personen, die an den in Satz 1 genannten Angeboten nur im Rahmen ihrer Berufsausübung teilnehmen und während der gesamten Dauer ihrer Teilnahme mindestens eine medizinische Maske tragen, gilt abweichend von Satz 1 auch für diese Angebote die Testpflicht nach Absatz 2.
Momentan sind die mindestens verlangten Schnelltest als „Bürgertests“ noch kostenlos, dies wird sich aber zum 10.10.2021 ändern, da der Staat die Kosten nur noch in wenigen Ausnahmefällen übernimmt. Die Tests sollen zwischen 15 und 25 Euro kosten.
Ob es „lokal“ und in Absprache mit den Ordnungsbehörden die Möglichkeit gibt Schnelltests in den Betriebendurchzuführen, muss geprüft werden. Ich bin hier für einige Kunden in NRW bereits aktiv und hoffe auf für die Branche brauchbare Ergebnisse. Nach meiner Auffassung gibt es nach der derzeitig gültigen Coronatestverordnung NRW diese Möglichkeit und die Kosten sind dann erheblich günstiger. Über Ergebnisse der Gespräche werde ich zeitnah berichten.
Endlich einmal „etwas positive Nachrichten“ für die Branche aus NRW!
Prostitution 2021 – Skandal im Sperrbezirk – Howard und die Betreiber-Mafia
Manches ist amüsant, manches aber eben auch nicht! – Üble Gerüchte machen die Runde, nachdem ein wohl verwirrter Geist zu fiesen Waffen gerufen hat! Üble Nachrede, Verleumdung in vermeintlich geheimen Foren, die zu Rückfragen führten, die mich vom Stuhl warfen. Die Frage nach Freunden und Feinden.
Grundsätzlich besitze ich bedingt durch meine langjährige Tätigkeit in einem nicht ganz so einfachen Milieu, die Festigkeit einer deutschen Eiche, die sich nicht allzu sehr daran stört, dass sich eine Wildsau an ihr reibt. Auch solche Tierchen haben ihre Daseinsberechtigung, wenn denn bestimmte „Spielregeln“ eingehalten werden. Im jetzt aktuell vorliegenden Fall wurde ich von einer langjährigen Freundin geradezu aufgeregt angerufen:
„Du, im Internet stehen komische Dinge über Dich! Du sollst im Auftrag von dunklen Gestalten gegen Sexworkerinnen und illegale Betriebe vorgehen!“
Was die „Quelle“ anbelangt, hielt sich die Freundin zunächst zurück, aber allein ihre Verunsicherung reichte aus, um mich nachdenklich zu stimmen. Schließlich kam heraus, dass die kühne Behauptung in einem geschlossenen Forum gemacht wurde, zu dem nur Sexarbeiterinnen Zutritt haben und wo man registriert sein muss, um die dort veröffentlichen „Thesen“ zu lesen.
Neben meiner Person und dem Stuttgarter Betreiber John Heer wurde auch der Betreiberverband UEGD e.V. als eine Art „Verschwörungspartner“ erwähnt. Eine „Achse des Bösen“, die explizit die Sexworkerinnen ins Visier genommen hat und natürlich aus Eigeninteresse zu harten Bandagen greift. Zwischen mir und dem UEGD gibt es, obwohl ich dessen Präsidenten fachlich schätze, aus privaten Gründen seit Jahren keine Kooperation und keinen direkten Austausch und dies ist der Branche auch hinreichend bekannt. Dass John Heer, der kürzlich einen Verband der deutschen Laufhäuser gegründet hat, gleich mit diffamiert wird, ist abscheulich, zumal die Autor(in) der Behauptung noch nicht einmal davor zurückscheut dies unter eigenem Namen zu tun.
Die Forenbeiträge liegen mir inzwischen inhaltlich vor und ich werde die erwähnten Kollegen auch darüber informieren, welch absurde Beschuldigungen dort halböffentlich aufgestellte werden. Wer sich wie eine WIldsau gebärdet, wird auch wie eine solche behandelt. Natürlich mit den Mitteln des Rechtsstaates! Ich lasse mir das von dieser Person jedenfalls nicht gefallen! Glück auf!