Blog by Howard Chance 2027

  • ProstSchG – Erlöschen der Erlaubnis nach einem Jahr Schließung!

    ProstSchG – Erlöschen der Erlaubnis nach einem Jahr Schließung!

    ProstSchG - Erlöschen der Erlaubnis nach einem Jahr Schließung!ProstSchG – Erlöschen der Erlaubnis nach einem Jahr Schließung!

    Sogenannte „Konzessionen“ haben im deutschen Recht oft Auflagen, die man beachten sollte! So lesen wir in § 22 ProstSchG folgendes:

    § 22 Erlöschen der Erlaubnis

    1. Die Erlaubnis erlischt, wenn die Erlaubnisinhaberin oder der Erlaubnisinhaber den Betrieb des Prostitutionsgewerbes nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis aufgenommen hat oder den Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

    2. Die Fristen können auf Antrag verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.


    Auch im Bereich der Gastronomie gibt es analoge Regelungen und hier wurden Gastronomen in den vergangenen Tagen wegen „Corona-Schließungen“ angeschrieben und auf die Notwendigkeit zur Fristverlängerung hingewiesen.

    Zwar haben einige Behörden im Bereich der Prostitution „gelächelt“ und die Notwendigkeit der Antragstellung für „nicht notwendig“ erklärt, aber rein rechtlich sieht es anders aus, da eine Ordnungsbehörde kein Bundesgesetz einschränken oder missachten kann.

    Als „formloser Antrag“ mag folgender Text dienen:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da das ProstSchG in § 22 das Erlöschen der Erlaubnis vorsieht, wenn ein Prostitutionsgewerbe nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis aufgenommen wird oder der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird, beantrage ich heute aus wichtigem Grund und formlos die Verlängerung der Frist.

    Der Betrieb kann wegen der Corona-Schutz-Verordnung nicht eröffnet werden; bei der Corona-Pandemie selbst handelt es sich um höhere Gewalt.

    Mit freundlichem Gruß

    Antragsteller

    Zustellung per Einschreiben mit Rückschein


     

  • Prostitution 2021 – Der Status der Branche – 12.03.2021

    Prostitution 2021 – Der Status der Branche – 12.03.2021

    Prostitution 2021 - Der Status der Branche - 11.03.2021Prostitution 2021 – Der Status der Branche – 12.03.2021

    Erste Lockdown-Maßnahmen wurden zu Beginn dieser Woche in fast allen Bundesländern zurückgenommen, aber unsere Erotik-Branche wurde davon wie gewohnt ausgenommen. Damit folgen die Landesregierungen einer Linie, die schon in 2020 dafür sorgte, dass Öffnungen der Prostitutionsstätten erst nach diversen Klagen stattfanden.

    Situation aktuell und Stufenplan

    Geklagt wird bereits wieder viel: große Einzelhändler haben ihre Anwälte beauftragt, die Gastronomen sind bundesweit aktiv. Natürlich sind die Inzidenzen teilweise noch sehr hoch oder stagnieren lediglich, dennoch ist die vorliegende „Ungleichbehandlung“ diverser Gewerbe absolut offensichtlich: die sogenannten körpernahen Dienstleistungen sind fast flächendeckend wieder möglich, Prostitution ist in vielen Bundesländern nicht verboten, aber Bordelle haben weiterhin bundesweit geschlossen zu bleiben! So steht es in den aktuellen Verordnungen, die in den meisten Fällen bis zum 28. März 2021 gelten.

    Ob der etwas wirre „Stufenplan“ von Bund und Ländern so umgesetzt wird, wie es geplant war, ist mal wieder unsicher, wenn gleichzeitig vom RKI-Präsidenten die schon eingetretene „3. Welle“ beschrieben wird und der berühmte „Karl Dauerwelle Lauterbach“ wieder düster ahnend die breite Denkerstirn runzelt. Sehr unschön! Um die nächsten „Stufen“ zu erreichen, sind die Begleitumstände wichtig. Frühestens am 22. März 2021 sollen die nächsten Öffnungsschritte eingeleitet werden, wenn denn die Inzidenz unter 100 liegt. Einige Länder scheren allerdings schon wieder aus dem „Generalplan“ aus und am Tag wo die nächste Stufe zünden soll, findet auch wieder ein „Bund-Länder-Gipfel“ statt.

    Anhaltender Lockdown für die Bordelle – Erste Klagen anhängig

    Vor dem 22.3. werden die Prostitutionsstätten „auf natürlichem Weg“ nicht öffnen können, sondern höchstens dann, wenn eine Klage erfolgreich sein sollte. Ich persönlich habe inzwischen von Klagen erfahren, die im Bereich der Prostitution in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seit dieser Woche anhängig sind. Ausgang ungewiss, wie im vergangenen Jahr! Eine erfolgreiche Klage kann bereits den Weg in einem Bundesland ebnen, der „Domino-Effekt“ ist dann nicht ausgeschlossen!

    Politische Arbeit bezüglich Öffnung – Aktionsgemeinschaften

    In enger Kooperation mit Stephanie Klee und dem Verband BSD e.V. arbeitet die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht jetzt an einem Öffnungskonzept, mit dem versucht werden soll zeitnahe Öffnungen auch ohne den Klageweg zu erreichen. Hier geht es zunächst um mediale „Reminder“ an die Landesregierungen und dies verbunden mit dem Hinweis auf notwendige „Gefahrenabwehr“ und dem Versuch Verantwortliche in den Bundesländern an den (virtuellen) Tisch zu bekommen. Hier laufen über unsere „Freitags-Runde“ bereits diverse Bemühungen, die nun noch intensiviert werden sollen.

    Parallel sollen an einem noch zu bestimmenden Tag X (wenn sonst nichts mehr geht) vorbereitete Klagen in  jedem der 16 Bundesländer in der vorbereiteten Schublade liegen. Pro Bundesland suchen wir diesbezüglich einen „Musterbetrieb“ und eine „Musterdame“, um falls notwendig in den Ring zu steigen! Dabei ist es uns wichtig, dass klagende Musterbetriebe wegen des Kostenrisikos auch von denen unterstützt werden, die nicht an vorderster Front klagen. Pro Bundesland einige Tausend Euro aufzutreiben, dürfte machbar sein und in nicht wenigen Fällen ist ja auch Prozesskostenhilfe denkbar.

    Pressekonferenz Aktionsgemeinschaft Zukunft Rotlicht – 25.03.2021

    Als „Vorstufe zu Klagen“ sollten wir am Dienstag, dem 23.03.2021, eine Analyse betreffs der vorliegenden Umstände vornehmen, die Inzidenzwerte betrachten und uns mit den Ergebnissen der dann stattgefundenen „Bund-Länder-Konferenz“ intensiv befassen. Für Donnerstag, den 25.03.2021, plane ich eine große „Online-Pressekonferenz“, bei der wir unsere konkreten Forderungen an die Bundes- und Landespolitik stellen und medial in Umlauf bringen! Bei der „Breymaier-Aktion“ hat sich dies bewährt und wir sollten versuchen dieses „Format“ dauerhaft zu etablieren und noch weiter zu verbessern! Die Veranstaltung macht natürlich nur Sinn, wenn wir uns nicht in einer „3. Welle“ befinden und unser Ansinnen keine Aussicht auf Erfolg haben sollte.

    Handeln oder Schweigen? Die Kontroverse in der Branche

    „Das Rotlicht sollte schweigen!“, sagen die einen, „Wir sollten handeln!“, sagen die anderen. Ich bin der Meinung, dass sich „nichts tut, wenn man nichts tut“. Wenn man als „Geheimbund“ auftritt und seine Meinung nicht kommuniziert, kommt man mit der Politik nicht ins Gespräch; wenn man „Puff uff“ unter allen Umständen einfordert und an der Realität vorbeisieht, macht man sich unglaubwürdig und erntet womöglich Entrüstung. Der Mittelweg dürfte hier der richtige sein und so arbeiten wir als Aktionsgemeinschaft mit der nötigen Besonnenheit. Die Meinung der „Aussitzer“ teile ich nicht! Aussitzen muss man sich nämlich leisten können! Die Überbrückungshilfen sind zwar hilfreich, decken aber die Kosten nur zu 90% und der Unternehmerlohn findet keine Berücksichtigung. Ich muss also jeden Monat die fehlenden 10% auftreiben und zuschießen, während ich keinen Verdienst habe! Wie lange geht dies bei kleinen Betrieben gut? Ohne ausreichend großes Sparschwein wird es von Tag zu Tag schwieriger!

    Die nächsten Zoom-Konferenzen „Zukunft Rotlicht“

    Wir treffen uns jeden Freitag zur Zoom-Konferenz „Zukunft Rotlicht“, tauschen uns dabei intensiv aus und entwickeln Pläne um baldige Öffnungen zu erreichen. Ebenso sprechen wir über Fördermittel und sonstige Perspektiven. Unter nachfolgendem Link kann man sich für die Freitags-Meetings registrieren:

    https://zoom.us/meeting/register/tJwrd-uvrD4jEtGTrWC-LOYbo_EMJhoQKa-S

    Die Termine im März: 12.03., 19.03. und 26.03. jeweils um 20.30 Uhr. Wir sind weltoffen, konstruktiv und inzwischen eine starke Gemeinschaft, die zielorientiert arbeitet und gemeinsame Wege aus der Krise sucht! Schon seit einem Jahr arbeiten wir zusammen und freuen uns auch immer über neue Gesichter!

    Packen wir es weiter gemeinsam an! Glück auf!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Prostitution verboten / Massage erlaubt – Auflistung Bundesländer

  • Nadine Maletzki: Appell an die Hessische Landesregierung – 11.03.2021

    Nadine Maletzki: Appell an die Hessische Landesregierung – 11.03.2021

    Nadine Maletzki: Appell an die Hessische Landesregierung – 11.03.2021

  • Olaf Frassa – Nachricht an Armin Laschet – 10.03.2021

    Olaf Frassa – Nachricht an Armin Laschet – 10.03.2021

    Olaf Frassa – Nachricht an Armin Laschet – 10.03.2021

    Liebes Land NRW, Lieber Herr Ministerpräsident Laschet,

    hiermit bitte ich Sie die Prostitutionsstätten, wie im ersten Lockdown leider geschehen, nicht wieder zu vergessen wenn es um die Öffnungen geht.

    Es muss ja nicht sofort sein, aber lassen Sie es nicht zu, dass wir Betreiber und Sexworker(innen) erst nach Klagen wieder legal unsere Tätigkeiten aufnehmen dürfen.

    Bitte bedenken Sie: alle Betreiber von legalen Prostitutionsstätten, sind als Person und Betrieb im Zuge des Prostituiertenschutzgesetzes, überprüft worden und wir sind durchaus in der Lage, wie wir bereits zeigen konnten, Hygienekonzepte zu erstellen und diese auch umzusetzen bzw. einzuhalten.

    Es geht auch in unserem Tätigkeitsbereich um Würde, um die Würde und das Recht der selbständigen Sexworker(innen) wieder legal, in einem sicheren und hygienischen Umfeld, Ihren Beruf auszuüben.

    Vielen Dank

    Olaf Frassa

  • Prostitution verboten / Massage erlaubt – Auflistung Bundesländer

    Prostitution verboten / Massage erlaubt – Auflistung Bundesländer

    Prostitution verboten / Massage erlaubt - Auflistung BundesländerProstitution verboten / Massage erlaubt – Auflistung Bundesländer

    Wie bereits berichtet, ist die Öffnung von Prostitutionsstätten zum heutigen Datum, 08. März 2021, in allen Bundesländern noch verboten! Lockerungsschritte fanden in diesem Bereich leider nicht statt! Nachfolgend die Informationen zu allen 16 Bundesländern als Übersicht für diejenigen, die ein Parallelgewerbe „Wellness-Massagen“ betreiben oder als selbständige Sexworkerinnen unterwegs sind! Alle Infos natürlich unter Vorbehalt, da sich Dinge schnell ändern können!

    Baden-Württemberg:

    Der Betrieb folgender Einrichtungen wird mit Ausnahme von Onlineangeboten für den Publikumsverkehr untersagt: Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Abs. 3 des ProstSchG: Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsvermittlung und Prostitutionsveranstaltungen sind verboten!

    Die persönliche Prostitution ist nicht untersagt!

    Wellness-Massage ist erlaubt mit Hygienekonzept! Corona-Schnelltests sind lediglich erforderlich, wenn nicht dauerhaft Maske getragen werden kann!

    Link zur aktuellen Verordnung:
    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/



    Bayern: 

    Bordellbetriebe, Prostitutionsstätten sind geschlossen; Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe sind untersagt. Fazit: Wellness-Massagen sind momentan nicht zulässig!

    Prostitution ist analog zu körpernahen Dienstleistungen untersagt!

    Link zur aktuellen Verordnung:
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12


    Berlin:

    Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist, dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen. Die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt und erotischer Massagen sind untersagt.

    Wellness-Massagen sind möglich, wenn die massierenden Personen mindestens einmal pro Woche einen Test machen. Wird auf die Maske verzichtet, müssen auch die jeweiligen Kunden einen Test vorlegen!

    Link zur aktuellen Verordnung:
    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/


    Brandenburg:

    Die Schließungsanordnung nach Absatz 1 gilt für Prostitutionsstätten und – fahrzeuge im Sinne des ProstSchG, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote. Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des ProstSchG dürfen nicht durchgeführt werden.

    Prostitution selbst ist nicht verboten!

    Wellness-Massagen sind erlaubt, tagaktuelle Tests sind verpflichtend, wenn auf Masken verzichtet werden soll!

    Link zur aktuellen Verordnung:
    https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/9067/dokument/14679


    Bremen:

    Bis zum 28. März 2021 werden folgende Einrichtungen wie folgt geschlossen: Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeuge nach dem ProstSchG zur Ausübung der Prostitution und Swingerclubs.

    Prostitution ist momentan in Bremen untersagt!

    Massagen sind mit Hygienekonzept erlaubt, ab dem 01. April 2021 soll ein Testkonzept entwickelt werden!

    Aktuelle Änderungen der Verordnung:
    https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2021_03_05_GBl_Nr_0031_signed.pdf


    Hamburg:

    Prostitutionsstätten im Sinne des § 2 Absatz 4 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1349), dürfen nicht geöffnet werden. Die Prostitutionsvermittlung im Sinne des § 2 Absatz 7 des Prostituiertenschutzgesetzes und die Ausübung der Prostitution sind nicht gestattet. Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des § 2 Absatz 6 des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden. Prostitutionsfahrzeuge im Sinne des § 2 Absatz 5 des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht bereitgestellt werden. Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes ist untersagt.

    Massagen sind möglich, dabei dürfen aber die Masken nicht abgesetzt werden!

    Link zur aktuellen Verordnung;
    https://www.hamburg.de/verordnung/


    Hessen:

    Der Betrieb folgender Einrichtungen und folgende Angebote sind für den Publikumsverkehr untersagt: Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600), Bordelle, Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes und ähnliche Einrichtungen.

    Achtung: Escort-Vermittlung und Prostitution selbst sind in Hessen nicht verboten!

    Massagen sind möglich! Lediglich wenn die Masken abgenommen werden sollen, sind Schnelltests erforderlich!

    Link zur Verordnung:
    https://www.hessen.de/sites/default/files/media/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_08.03.21.pdf


    Niedersachsen:

    Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen: Prostitutionsstätten nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und Prostitutionsfahrzeuge nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 ProstSchG. Untersagt sind über Satz 1 Nr. 10 hinaus die Durchführung und der Besuch von Prostitutionsveranstaltungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 ProstSchG, die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 ProstSchG einschließlich der Durchführung der Prostitutionsvermittlung nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 ProstSchG, die Durchführung erotischer Massagen in einer Prostitutionsstätte oder einem Prostitutionsfahrzeug im Sinne des Satzes 1 Nr. 10 sowie die Straßenprostitution.

    Wellness-Massagen sind erlaubt! Wenn nicht durchgehend Masken getragen werden, sind Tests notwendig!

    Achtung: Wegen aktuellen Inzidenz-Werten über 100 wird es vermutlich zu keinen Öffnungen kommen. Info vom 09.03.2021! Ordnungsbehörde Hannover

    Infoseite aktuell:
    https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/anderungen-in-der-corona-verordnung-vorsichtige-lockerungen-und-tests-198122.html


    Nordrhein-Westfalen:

    Der Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Dies gilt auch für die Erbringung sexueller Dienstleistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen so wie für Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen.

    Allerdings sind gemäß § 12 Abs. 2 Massage-Dienstleistungen (Wellness-Massagen) zulässig. Tests sind erforderlich, wenn die Masken nicht dauerhaft verwendet werden!

    Landesverordnung aktuell:
    https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-03-07_coronaschvo_ab_08.03.2021_lesefassung.pdf


    Mecklenburg-Vorpommern:

    Prostitution ist untersagt. Das Prostitutionsgewerbe ist für den Publikumsverkehr geschlossen

    Weitere Details müssen noch überprüft werden! Komplizierteste Verordnung bundesweit! Verwirrung pur!

    Der Link zur aktuellen Verordnung:
    https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Dateien/GVOBl.%20Nr.%2012%20v.%206.32021.pdf


    Rheinland-Pfalz:

    Untersagt ist die Öffnung oder Durchführung von Prostitutionsgewerbe im Sinne des § 2 Abs. 3 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) in der jeweils geltenden Fassung. Also Prostitutionstätten, Fahrzeuge, Vermittlung und Veranstaltungen untersagt!

    Prostitution selbst ist nach wie vor nicht verboten!

    Massagen sind erlaubt! Wenn Masken nicht getragen werden können, besteht eine Testpflicht!

    Verordnung aktuell:
    https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/17._CoBeLVO/17._CoBeLVO.pdf


    Saarland:

    Verboten sind die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel 182 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), sowie die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes.

    Massagen sind erlaubt! Wenn Masken nicht getragen werden können, besteht eine Testpflicht!

    Aktuelle Landesverordnung:
    https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung_stand-2021-03-06.html#doc5e5d102a-2212-4138-8334-97a3f6c8cd9dbodyText15


    Sachsen:

    Untersagt sind die Öffnung und der Betrieb von: Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen, Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeugen.

    Massagen unter 100er-Inzidenz möglich! Wöchentliche Testung des Personals!

    Aktuelle Verordnung:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564


    Sachsen-Anhalt:

    Folgende Gewerbebetriebe im Sinne der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2), dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden:

    Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeuge im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600), dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsvermittlung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden. Weitere Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

    Massagen sind mit Hygienekonzept und Maske möglich!

    Aktuelle Verordnung:
    https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/Zehnte_SARS_CoV_2_EindaemmungsVO_Notverkuendung.pdf


    Schleswig-Holstein:

    Der Betrieb des Prostitutionsgewerbes und die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt sind untersagt.

    Massagen sind mit Hygienekonzept und Masken möglich!

    Zur aktuellen Verordnung:
    https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210306_Corona-Bekaempfungsverordnung.html#doc6d854ee9-48d3-4a79-8ed7-d75ab8fc313ebodyText5


    Thüringen:

    Wegen zu hohen Inzidenz-Werten hat Thüringen die vorgesehenen Lockerungen zunächst auf den 14. März 2021 verschoben! Momentan keine Änderungen zur alten Verordnung!

    Info dazu:
    https://www.mdr.de/thueringen/keine-lockerungen-corona-regeln-100.htmlß

     


    Howard Chance / MH-Consulting

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Prostitution 2021 – Neu: Live-Start-Page – Ständige Aktualisierung

    Prostitution 2021 – Neu: Live-Start-Page – Ständige Aktualisierung

    Prostitution 2021 - Neu: Live-Start-Page - Ständige AktualisierungProstitution 2021 – Neu: Live-Start-Page – Ständige Aktualisierung

    Die Nachrichtenlage verändert momentan wieder von Stunde zu Stunde. Daher richte ich nun eine Live-Start-Page ein, die ständig aktualisiert wird und somit als „Branchen-Ticker“ dienen soll.

    Statusmeldung – Dienstag – 09. März 2021 – 07:24 Uhr

    Die große Übersicht – Was ist bundesweit erlaubt bzw. verboten!

    Ich habe die 16 Landesverordnungen analysiert und dabei untersucht, in welchen Regionen Prostitution als persönliche Dienstleistung erlaubt ist und wo jetzt zumindest „Wellness-Massagen“ möglich sind:

    Prostitution verboten / Massage erlaubt – Auflistung Bundesländer

    Statusmeldung – Montag – 08. März 2021 – 10:45 Uhr

    Nach wie vor unübersichtliche Lage! – Prostitutionsstätten bundesweit weiter geschlossen – Ausweichgewerbe Wellness-Massagen nicht überall erlaubt!


    Statusmeldung – Sonntag – 07. März 2021 – 09:09 Uhr

    Auswertung der neuen Landesverordnungen – Prostitution ist bei den Öffnungen nicht dabei!

    Wir erwartet gibt es bezogen auf den Bereich der Prostitution keine Öffnungsmeldungen und keine Prognosen. Die Branche wird nicht unter dem Aspekt der körpernahen Dienstleistungen betrachtet! Der Puff bleibt vorerst zu! Das ist die traurige Wahrheit!


    Statusmeldung – Samstag – 06. März 2021 – 12:20 Uhr

    Körpernahe Dienstleistungen und unsere Branche? Wird so nix!

    Am Mittwoch, dem 03.03.2021, wurden im Bund-Länder-Papier sogenannte körpernahe Dienstleistungen ab 08.03.2021 wieder zugelassen. Im vorliegenden Beschlusspapier wird die Öffnung von Massagen, Nagelstudios etc. zum 08.03.2021 genannt. Wenn Masken aufgelassen werden, sind Schnelltests nicht notwendig; anderenfalls sind sie Pflicht! Einige Bundesländer fordern aber den Test abweichend vom Beschluss-Papier grundsätzlich! Deutschland uneinheitlich Vaterland, wie immer!

    Inzwischen hat sich in den bislang vorliegenden neuen Corona-Verordnungen bestätigt, dass Prostitution nicht unter die körpernahen Dienstleistungen gefasst wurde! Die Vergleichbarkeit ist nicht gegeben und die Branche braucht weiter Geduld! – Leider keine wirklichen Lichtblicke!

    Eine Auswertung der neuen 16 Verordnungen erfolgt in den nächsten Tagen!


    Klagen gegen Verordnungen / Normenkontrolle

    Am kommenden Montag, 08.03.2021, wird in NRW eine Klage eingereicht, die wir von Seiten der IG Zukunft Rotlicht beobachtend begleiten. Der beauftragte Anwalt hält den Zeitpunkt eher für verfrüht, folgt aber dem Mandantenwunsch und wagt den Versuch! Wir werden sehen und berichten!


    Politische Aktivitäten / Meet the Landesregierung

    Parallel bauen wir in enger Zusammenarbeit mit dem BSD e.V. eine zusätzliche politische Strategie auf, die u.a. darauf setzt direkte Termine bei den Landesregierungen zu bekommen. Entsprechende Initiativen gibt es in Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Wir arbeiten an lokalen Taskforces und koordinieren dies über unsere wöchentliche Zoom-Konferenz am Freitag. Mitwirkung ist ausdrücklich erwünscht!

    Howard Chance / MH-Consulting

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Bund-Länder-Beschluss – Körpernahe Dienstleistungen ab 8.3. erlaubt!

    Bund-Länder-Beschluss – Körpernahe Dienstleistungen ab 8.3. erlaubt!

    Bund-Länder-Beschluss – Körpernahe Dienstleistungen ab 8.3. erlaubt!

    Laut dem jetzt vorliegenden Beschluss der „Bund-Länder-Konferenz“ sind „körpernahe Dienstleistungen“ ab Montag, dem 8. März 2021, wieder erlaubt und die Vorlage von Schnelltests ist „nur“ notwendig, wenn während der Dienstleistung die natürlich vorgeschriebene Maske abgesetzt werden muss, wie beispielsweise bei Rasur oder Gesichtskosmetik!

    Hier der Original-Text aus dem Beschlusspapier vom 03.08.2021:

    Die einzelnen Bundesländer „sollen“ den Beschluss in die neu zu schreibenden Verordnungen einbringen. Dabei hat es in der Vergangenheit immer wieder „Abweichungen“ gegeben.

    Die zentrale Frage für unsere Branche wird sein, ob man den Bereich der Prostitution den körpernahen Dienstleistungen zurechnet. Im vergangenen Jahr war die Öffnung nach dem 1:1-Prinzip möglich und die Gerichte haben letztendlich die notwendige Gleichbehandlung zu den körpernahen Dienstleistungen in einigen Urteilen bejaht.

    Wenn man also „vergleichbar“ arbeitet, ein Hygienekonzept verfolgt und beim „Vollzug“ strikt (medizinische) Masken getragen werden, sollte einer Öffnung im 1:1-Bereich eigentlich nichts im Wege stehen! Escort-Dienste, bei denen in der Regel immer nur 2 Personen beteiligt sind, sollten ebenso denkbar sein, wie der eingeschränkte Betrieb mit Zugangskontrollen in größeren Häusern.

    Betriebe mit gastronomischem Angebot sind im nächsten Öffnungsschritt leider noch nicht dabei! Hier gilt weiter das Prinzip der „Kontaktbeschränkung“!

    Wir werden nun „einfach“ abwarten müssen, was die Länder in ihre Verordnungen schreiben werden. Lässt man Prostitution als körpernahe Dienstleistung zu? Erlaubt man den Betrieb von Prostitutionsbetrieben analog oder taktiert man wieder?

    Wir werden es sehen und erleben! Solange die Verordnungen der Länder noch nicht veröffentlicht sind, kann man wenig tun! Auch über Klagen kann man erst nachdenken, wenn „das Verordnungspapier“ trocken ist!

    Ich bleibe natürlich am Ball und informiere wie immer zügig, wenn es Neuigkeiten gibt! Vorsichtiger Optimismus kann nicht schaden! Glück Auf!

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Newsletter MH-Consulting / Howard Chance – 28.02.2021

    Newsletter MH-Consulting / Howard Chance – 28.02.2021

    Newsletter MH-Consulting / Howard Chance - 28.02.2021Newsletter MH-Consulting / Howard Chance – 28.02.2021

    Die Zeit geht ins Land und am morgigen Montag haben wir bereits den 1. März. Die Corona-Lage ist unüberschaubar: nach deutlich sinkenden Zahlen von Januar bis Mitte Februar, stagnieren die Werte mit wieder leicht steigender Tendenz. Den „Wunschwert“ der Politik von 35 werden wir flächendeckend so schnell nicht erreichen können und schon gar nicht bis zum vermeintlichen Ende des 2. Lockdowns am 7. März 2021. Zu diesem Thema habe ich in der vergangenen Woche einen Artikel veröffentlicht, den man unter nachfolgendem Link findet:

    https://zukunft-rotlicht.info/2021/02/26/prostitution-2021-geordneter-neustart-wege-aus-der-pandemie/


    Öffnungs-Prognosen

    Hier kann man eigentlich nur falsch liegen und daher erspare ich mir heute auch ein konkretes Statement! Die Länder sind sich uneinig und die Konferenz am 3. März wird vermutlich einen ziemlichen hitzigen und langen Verlauf nehmen. „Die Bürgerinnen und Bürger haben die Schnauze voll!“, hörte man vom hessischen Ministerpräsidenten und bezogen auf die aktuelle Gemengelage müssen „Erleichterungen“ dringend herbei, bevor die Politik-Verdrossenheit weiter Oberhand gewinnt und die nahen Landtagswahlen in 14 Tagen zum „Tag der Abrechnung“ genutzt werden.

    Jens Spahn wurde innerhalb weniger Wochen vom beliebtesten Politiker Deutschlands zur Skandalgestalt und die Herren Scholz (SPD) und Altmeier (CDU) stehen stellvertretend für die Berliner Regierungskoalition am Pranger. Das Volk fühlt sich getäuscht, verarscht und hingehalten! Zündstoff für den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz (SPD / Grün regiert) und Baden-Württemberg (Grün / CDU regiert). SPD und CDU punkten gerade nicht und auch Angela Merkel ist wegen ihren stoischen Lockdown-Aussagen nicht mehr sonderlich beliebt! Wann kommt nun der „Masterplan“, der einen solchen Namen verdient?


    Prostitution und Öffnungschancen

    In einigen Stufenplänen kommt „die Prostitution“ schon vor und überraschenderweise sogar im Bundesland Hessen, wo seit einem Jahr geschlossen war und auch mit Klagen nichts zu erreichen war! Gehört Prostitution zu körpernahen Dienstleistungen? Kann man diesbezüglich den Gleichbehandlungs-Grundsatz einfordern? Werden sich die Landesregierungen an den Eilverfahrens-Entscheidungen der Gerichte aus 2020 orientieren oder sind wieder umfangreiche Klagen erforderlich? Bei unserer letzten Zoom-Konferenz wurde hierzu umfangreich gesprochen:

    Stephanie Klee vom BSD e.V. hat alle Landesregierungen angeschrieben und schon vielfach Rückmeldung erhalten. Einige Bundesländer bitten bezogen auf Prostitution noch um etwas Geduld und darum gebeten, nicht wieder sofort zu klagen! Womöglich kann man durch politische Arbeit diesmal mehr erreichen als im Vorjahr? Fragezeichen, aber sicher den Versuch wert! Aus diesem Grund wird die Aktionsgemeinschaft Zukunft Rotlicht diesen politischen Weg unterstützen und dabei auch zusätzliche Akzente setzen: nicht in Konkurrenz zum BSD e.V., sondern ausschließlich kooperativ und unterstützend. Daher wird dieses Thema auch in jeder zukünftigen Freitags-Zoom-Konferenz weiterverfolgt und koordiniert! Das Eisen ist noch nicht heiß, aber das Feuer ist bereits an!

    Registrierung / Anmeldung zur „Zoom-Konferenz Zukunft Rotlicht“ (jeden Freitag ab 20.30 Uhr) unter:
    https://zoom.us/meeting/register/tJwrd-uvrD4jEtGTrWC-LOYbo_EMJhoQKa-S


    Überbrückungshilfe III / Gelder für Hygienemaßnahmen und für Digitalisierung / Zoom-Seminar

    Nach der Entrüstung über fehlende Zahlungseingänge, sind Bund und Länder inzwischen bei der Prüfung und bei der Auszahlung der diversen Hilfsgelder in Schwung gekommen. Die Auszahlungen zur Überbrückungshilfe II sind so gut wie abgeschlossen und ähnliches hört man auch zur November- und Dezemberhilfe. Was die Überbrückungshilfe III und die sogenannte „Neustarthilfe“ anbelangt, scheint die Bearbeitung recht schnell zu gehen. Seit etwa 14 Tagen konnte beantragt werden. Die beantragten Neustarthilfen sind in vielen mir bekannten Fällen bereits zu 100% überwiesen worden und bei den Überbrückungshilfen gab es auch bei nicht wenig Antragstellern 50% Vorleistung verbunden mit der Information, dass die anderen 50% im Juni rückwirkend gezahlt werden.

    Einige wichtige Details der Überbrückungshilfe III sind von vielen Antragstellern übersehen worden: so sind für den Bereich der Hygiene zusätzliche staatliche Subventionen möglich. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen von bis zu 20.000 Euro pro Monat können zur Umsetzung von Hygienekonzepten eingesetzt werden und das auch rückwirkend bis März 2020. Auch Investitionen in Digitalisierung können einmalig mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Was dies für unsere Branche heißt, bin ich gerade am eruieren und zu diesem Thema werde ich am kommenden Dienstag, 03. März 2021, ein erstes Informations-Seminar per Zoom anbieten, bei dem ich verschiedene Denkansätze präsentieren werde. Übrigens ist es u.U. sinnvoll den Antrag auf Überbrückungshilfe III aus diesem Grund noch einige Tage ruhen zu lassen, da man ja die zusätzlichen Gelder möglichst im „Abschlag“ erhalten und die Vorfinanzierung bis Juni vermeiden möchte! Eine Frage der Liquidität!

    Registrierung / Anmeldung zur „Zoom-Konferenz Überbrückungshilfe III – Hygiene- und Digitalisierung“ (Dienstag 03. März 2021 – 11.00 bis 13.00 Uhr) unter: https://zoom.us/meeting/register/tJUrcOGrrjkvGtHNzqSTaJGNL9KJbgElfjLZ


    Förderungen für die Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“:

    Ich danke allen, die sich in den vergangenen Wochen mit „Förderbeiträgen“ am Projekt beteiligt haben! Merci! Die Online-Spenden-Dose“ ist nach wie vor geöffnet und daher am Ende dieser Mail der kleine Reminder, für alle, die sich noch oder wieder beteiligen möchten: Bankkonto Marcus Heinbach – Postbank – DE 46 1001 0010 0487 5641 13. Alternativ kann auch der gerne der Online-Zahlungsdienst von PayPal verwendet werden: https://www.paypal.com/paypalme/howardchance Fördergelder können übrigens auch in die Überbrückungshilfe III eingerechnet werden, da ich für die Zahlungen Beratungsrechnungen ausstelle, die mit den staatlichen Förderungsleistungen absolut konform sind. Dass ich als „One-Man-Show“ manchmal bei der Buchhaltung und Quittierung etwas schludere, bitte ich zu entschuldigen!


    MH-Consulting Unternehmensberatung nimmt wieder Fahrt auf!

    Nach einigen ruhigen Monaten ist mein Tisch wieder kräftig gefüllt und in den nächsten Wochen stehen auch erstmals wieder Beratungs-Reisen an! Es gibt Neugründungen, Firmenverkäufe, allgemeine Beratungen, Gutachten und Stellungnahmen, die auf Erledigung warten und ich freue mich sehr über die neuerliche „Konjunktur“. Wegen all diesen Dingen ist meine „Streitschrift Prostitution unter Corona“ leider immer noch nicht fertig … es kann sich aber nur noch um Wochen handeln! Die für das Pfingstwochenende geplante „Zusammenkunft“ der Zukunft-Rotlicht-Kerngruppe in Düsseldorf gibt es durchaus auch noch Hoffnung … die diesbezüglichen Schnelltest sind bereits geordert! Informationen dazu in einem der kommenden Newsletter!

    Wir hören uns, wir lesen uns! – Wir sind und wir bleiben gemeinsam am berüchtigten Ball!

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance / Marcus Heinbach / MH-Consulting

    Rückfragen gerne per WhatsApp unter 0151-71885164

    howard.chance@t-online.de

    https://zukunft-rotlicht.info

    Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise

    Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht – Die Betreiber

  • Prostitution 2021 – Austausch, Fortbildung, Zoom-Konferenzen

    Prostitution 2021 – Austausch, Fortbildung, Zoom-Konferenzen

    Prostitution 2021 – Austausch, Fortbildung, Zoom-Konferenzen

    Die Corona-Zeit sinnvoll nutzen! – MH-Consulting mit zielführenden Online-Seminaren und Meeting am Start! – Jede Woche Termine im Dienst der Sache! – Alles für den Dackel! Alles für den Club!

    Wir nutzen die Zeit für Austausch, Fortbildung und die Entwicklung von gemeinsamen Öffnungs-Strategien und nutzen dabei „Zoom-Konferenzen“, um zumindest virtuell beieinander zu sein. Seit fast einem Jahr gibt es jetzt die wöchentliche Freitags-Konferenz und nun wird es auch thematische Seminare geben, die besondere Aspekte beleuchten sollen. Nachfolgend der aktuelle „Zoom-Terminkalender“ für die kommenden Tage:

    Freitag, 26.02.2021, 20.30 Uhr mit open end

    Zoom-Konferenz „Zukunft Rotlicht“ mit offenem Themenabend und allgemeinem Austausch zu den Themen der Woche

    Zoom-Registrierung / Zugang über:
    https://zoom.us/meeting/register/tJwrd-uvrD4jEtGTrWC-LOYbo_EMJhoQKa-S


    Dienstag, 02.03.2021, 11.00 bis 13.00 Uhr

    Zoom-Konferenz zu Überbrückungshilfe III: Gelder für Hygienemaßnahmen und Online-Maßnahmen sichern! Sonder-Seminar by Howard Chance!

    Zoom-Registrierung / Zugang über:
    https://zoom.us/meeting/register/tJUrcOGrrjkvGtHNzqSTaJGNL9KJbgElfjLZ


     

    Freitag, 05.03.2021, 20.30 Uhr mit open end

    Zoom-Konferenz „Zukunft Rotlicht“ mit offenem Themenabend und allgemeinem Austausch zu den Themen der Woche

    Zoom-Registrierung / Zugang über:
    https://zoom.us/meeting/register/tJwrd-uvrD4jEtGTrWC-LOYbo_EMJhoQKa-S


    Herzliche Grüße!

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Prostitution 2021 -Geordneter Neustart? Wege aus der Pandemie!

    Prostitution 2021 -Geordneter Neustart? Wege aus der Pandemie!

    Prostitution 2021 - Geordneter Neustart? Wege aus der Pandemie!Prostitution 2021 – Geordneter Neustart? Wege aus der Pandemie!

    Wenn man die täglichen RKI-Zahlen aufmerksam verfolgt, so stellt man fest. dass sich die Zahl der Neuinfektionen seit etwas mehr als einer Woche wieder leicht erhöhen. Am heutigen Freitag, 26.02.2021, haben wir etwa 1.000 mehr Neuinfektionen im Vergleich zu letzter Woche.

    Der von der Politik eingeforderte Wert von „35“ pro 100.000 Einwohnern, werden wir flächendeckend so bis zum vermeintlichen Ende des Lockdowns am 07.03.2021 nicht erreichen können. Die üblichen Experten und auch die Kanzlerin sprechen bereits von der „3. Welle“, die dann aber vermutlich die „Letzte“ sein wird. Hier gibt es „im Modell“ Parallelen zu „Referenz-Pandemien“ wie der „Spanischen Grippe“, wo der „Wellenverlauf“ quasi identisch war: eine „leichte“ 1. Welle gefolgt von einer 2. „massiven Welle“ und das Ende der Katastrophe nach einer 3. „mittelschweren Welle“. Womöglich gibt es hier einen biologischen Rhythmus, dem man bislang zu wenig Bedeutung beigemessen hat!

    Das die ständig propagierten „RKI-Werte“ nicht mehr Grundlage für alles Handeln sein dürfen, hat die Politik inzwischen eingesehen! Man kann den „harten Lockdown“ nicht mehr unendlich weiterführen. Das Volk braucht Perspektiven und die Wirtschaft braucht sie ebenfalls! Die Regierung verspricht Hilfen, diese kommen spät oder zu spät! Gastronomie, Einzelhandel und auch die Prostitutionsstätten pfeifen inzwischen aus dem letzten Loch!

    Auch wenn man 90 Prozent der Fixkosten ersetzt bekommt, gerät man immer weiter ins Minus, da ja ständig 10 Prozent der Kosten fehlen! Ohne vorhandene Rücklagen oder Kredite kann man die Kosten nicht vollständig bezahlen und das „Geld zum Leben“ hat man natürlich auch nicht! Die Empfehlung diesbezüglich das „Jobcenter“ aufzusuchen, klingt zynisch!

    „Corona-Olaf“ und „Corona-Peter“ haben die Lage ebenso wenig im Griff wie „Impf-Jens“ und die „strenge Mutti“! Auch der „Kanzleramts-Helge“ und der „Epidemie-Karl“ sind häufig ratlos und sehen im „Abwarten“ die „große Chance“! Doch das „weiter so“ wollen die Bürgerinnen und Bürger nun nicht mehr hören!

    Am 03. März 2021 werden zur nächsten „Bund-Länder-Konferenz“ Strategien und Pläne erwartet, wie man den Lockdown schrittweise aufheben kann, ohne dabei die 3. Welle neu zu befeuern! Feuer anmachen ohne das es brennt? Schwierig! Werden Schnell- und Selbsttests zum Heilmittel oder wurschteln wir uns sonst wie durch?

    Die Schulen sind bereits wieder auf, vornehmlich im Wechselunterricht. Ab Montag werden die Friseure folgen, wobei hier strenge Vorgaben den Normalbetrieb deutlich einschränken. Hier und dort dürfen auch die Gartencenter und Baumärkte starten und einige Bundesländer haben bereits eigene „Öffnungskonzepte“ entwickelt, die sich aber inhaltlich eher widersprechen als ergänzen!

    So ist am kommenden Mittwoch wieder mit Abstimmungschaos und langen Verhandlungen zu rechnen. Man muss kein Orakel befragen, um dies zu erkennen! Die Anzahl der Köche ist zu groß, um aus den vorhandenen Zutaten einen schmackhaften Brei zu kochen. Zudem sind wir regional bereits im Wahlkampf und nicht wenige Politiker sprechen inzwischen „dem Volk“ nach dem Maul, um kurzfristig notwendige Wähler-Stimmen zu gewinnen. Kritisieren ist dabei natürlich immer einfacher, als zu „regieren“! Dies weiß ein jedes „Milchmädchen“!

    Neben den politischen Beratungen, sind auch diverse „Klagewellen“ wieder unterwegs: Einzelhändler, Hotels, Einzelhandel und körpernahe Dienstleister klagen bereits wieder vor den Verwaltungsgerichten und „Erfolge“ im Sinne der sogenannten „Gleichbehandlung“ sind nicht unwahrscheinlich! Auch wenn das neue „Pandemie-Gesetz“ viel Spielraum für die Regierung gibt, bleibt das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit erhalten! Gewaltenteilung ist hier das Stichwort!

    Was den Bereich der Prostitution anbelangt, sind Prognosen immer besonders schwierig! Prostitution ist die körpernahste aller Dienstleistungen und damit liegt die Messlatte besonders hoch. Die „Penetration“ erzeugt einen Minus-Abstand und der Staat tut sich damit schwer! In der 1:1-Konstellation kann Hygiene gewahrt werden, aber das muntere Treiben in Clubs und Laufhäusern kann momentan noch nicht unbeschwert stattfinden. Hier wird es unsere Aufgabe sein vorhandene Hygiene-Konzepte konsequent zu verfolgen und in den politischen Dialog mit den Entscheidungsträgern zu gehen. Verhandeln statt klagen! Dieser Weg wird in der gegenwärtigen „Welle“ vermutlich erfolgsversprechender sein als der juristische Streit! Viele „Hauptsache-Verfahren“ aus dem letzten Jahr laufen noch bei den Gerichten und in den „Eilverfahren“ wurden bereits wichtige Normen definiert!

    Gemeinsam mit dem BSD e.V. wird auch die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht in den kommenden Wochen den politischen Kontakt suchen und dabei seriös argumentieren. Wir müssen uns jetzt „aufstellen“ und darüber diskutieren wir heute und in den kommenden Wochen auch immer wieder in unserer wöchentlichen „Zoom-Konferenz“, zu der man sich jederzeit gerne anmelden kann:

    https://zoom.us/meeting/register/tJwrd-uvrD4jEtGTrWC-LOYbo_EMJhoQKa-S

    Für heute verbleibe ich mit den besten Grüßen

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Prostitution 2021 – Aktionsgemeinschaft Zukunft Rotlicht – News

    Prostitution 2021 – Aktionsgemeinschaft Zukunft Rotlicht – News

    Prostitution 2021 - Aktionsgemeinschaft Zukunft Rotlicht - News

    Prostitution 2021 – Aktionsgemeinschaft Zukunft Rotlicht – News

    Seit März 2020 betreibe ich in Kooperation mit meinem Geschäftspartner und Freund Christoph Rohr die „Zukunft-Rotlicht-Gruppen“ in Facebook und bei Zoom. Es gab bereits über 50 Live-Konferenzen, die Aktion „Leni Breymaier“ wurde bei uns koordiniert und wir haben den stetigen Anspruch den Austausch zwischen Verbänden, Sexworkerinnen, Betreiberinnen und Betreibern zu fördern und im Ergebnis auch Ziele zu erreichen. Durch die Corona-Situation fallen die bekannten und beliebten „Zukunft-Rotlicht-Kongresse“ als Präsenzveranstaltungen momentan aus. Solang dies so ist, sind die Gruppen und ihre Veranstaltungen die zentrale Plattform unserer Arbeit. Wenn es wieder geht, legen wir auch offline wieder los!

    Kooperationen und Aktionsgemeinschaften

    Mit dem BSD e.V. pflegen wir engste Kontakte und auch mit dem BesD e.V. sind wir über einige bekannte Aktivistinnen verbunden. Die in Facebook entstandenen Gruppen haben auf der Betreiber-Seite über 560 Mitglieder, im offenen Bereich sind über 1.700 Mitglieder in der Gruppe informativ organisiert! Auch wenn es durchaus, wie überall, „Karteileichen“ gibt, sind die „Zukunft Rotlicht“- Gruppen in Facebook ein breites Bündnis und auch die größten Gruppen ihrer Art für die Branche.

    Bei der letzten Aktion „Leni Breymaier“ haben sich über 50 Betriebe zu einer Aktionsgemeinschaft zusammengefunden und dieser Gedanke soll sich nun in der nahen Zukunft weiter entwickeln. Die Aktionsgemeinschaft ist dabei ausdrücklich kein weiterer „Verband“, sondern ein Zusammenschluss von „Gleichgesinnten“, die gemeinsame Ziele verfolgen, dabei aber keinen dogmatischen Charakter entwickeln sollen. Freie Rede und freie Meinung sind dabei wichtig, solange man den anderen Höflichkeit und Respekt erweist und sich an die Regeln des „Miteinanders“ hält.

    Gemeinsam mit den schon genannten Verbänden der Sexarbeit wollen wir weiter nachhaltig kooperieren, gemeinsame und individuelle Ziele erreichen und an der Bildung einer gemeinsamen Lobby arbeiten. Dass Interessen sehr verschieden sein können, haben wir jüngst beim „Karlsruhe Papier“ erlebt und eine Wiederholung wollen wir dringend vermeiden.

    Kampf gegen Selbstgefälligkeit und grenzenlosen Egoismus

    Wir als Gruppenbetreiber distanzieren uns an dieser Stelle nochmals ausdrücklich von den Bestrebungen einzelner bekannter Akteure, die in der „Corona-Zeit“ eigenwillige „Aktionen“ initiiert haben und gerade auf bestem Weg sind, der Branche und ihrer Außenwirkung nachhaltig zu schaden! Wer einen Verband und dessen Vorstand aus nicht nachvollziehbaren „Eigeninteressen“ verklagt, ist in unserer Mitte nicht mehr willkommen und muss zukünftig mit „Isolation“ und entschiedener Missachtung rechnen! Solidarität gilt nämlich in beiden Richtungen und „Selbstdarsteller“ sollten ihr Ego in der gegenwärtigen Situation einmal in die Garderobe hängen. Das „Rotlicht“ hat seine eigenen Regeln und „Unsportlichkeit“ hat in dieser speziellen Welt keinen Platz!

    Aktuelle Ziele und Aufgaben

    1. Gruppen und Zoom-Konferenzen

    Zentraler Punkt unserer Kooperation wird nach wie vor der Betrieb der Gruppen und der wöchentliche persönliche Austausch in der Zoom-Konferenz sein. Freitags treffen sich seit einem Jahr regelmäßig zwischen 25 und 40 „Stamm-Chatter“ zum Austausch. Natürlich ist die Gruppengröße zum direkten Austausch schon sehr groß, aber bislang schaffen wir es noch und viele Konferenzen enden im privaten Bereich erst spät in der Nacht. Sollten die „Runden“ noch größer werden, werden wir die Plattform erweitern und entsprechende zusätzliche „Interessensräume“ schaffen, was bei Zoom mit den Profi-Tools problemlos möglich ist.

    2. Politische Arbeit und diesbezügliche Statements

    Bezogen auf die gegenwärtigen und zukünftigen „Öffnungsbestrebungen“ sollen politische Ziele formuliert und kommuniziert werden! Dabei soll die Interessengemeinschaft in Kooperation mit den befreundeten Verbänden eigene und gemeinsame Papiere verfassen, die regional und überregional kommuniziert werden! Dazu gehört auch die Kontaktaufnahme Ministerien, Behörden und den Medien. Aktuell ist die „Aktion Bouffier“ in Planung und auch in meiner Heimat NRW ist es bald an der Zeit Akzente zu setzen, um den Verantwortlichen Impulse zu geben. Die Inhalte der Maßnahmen werden wir „freitags“ gemeinsam abstimmen, wobei natürlich das demokratische „Mehrheits-Prinzip“ gelten wird!

    3. Themenbezogene „Sonder-Seminare“

    Die Themen „Baurecht“, „Ordnungsrecht“ und „Steuerrecht“ sind stark nachgefragt und inhaltlich sehr komplex. Man hört dies, man hört das, man kann aber als „Laie“ viele Denkansätze nicht nachvollziehen. Zudem gibt es unglaublich viele Einzel- und Sonderfälle, die mit regionalen Gegebenheiten oder unterschiedlicher Rechtsprechung in den 16 Bundesländern zu tun haben.

    Allerdings ist Rechtsberatung im Internet ein schwieriges Feld, da diese zugelassenen Rechtsanwälten und Steuerberatern vorbehalten ist. Als Berater können wir zwar Fälle allgemein schildern und Erfahrungswerte kommunizieren, explizite Beratung in „Zoom-Chats“ ist allerdings sehr grenzwertig. Der Gedanke ist daher für Sonderseminare Dozenten einzuladen, die zur Rechtsberatung befugt sind. Mindestens einmal im Monat soll eine solche Sonderveranstaltung stattfinden, wobei die Themen natürlich vorab zur Diskussion gestellt werden.

    4. Der ergänzende „Dienstleistungs-Pool“

    Wir haben in unseren Gruppen Mitglieder mit den verschiedensten Talenten, z.B. einen Betreiber der zusätzlich als Versicherungsmakler tätig ist und hier für das Rotlicht hilfreich tätig werden kann, es gibt ein Gruppenmitglied, dass Corona-Schnelltest und diverse Hygieneartikel zu guten Preisen besorgen kann, es gibt Vermittler für Rotlicht-Immobilien, mit der von Christoph Rohr gegründeten Zustellanschrift.de gibt es eine umfangreiche Lösung für Sexworker(innen) und selbst die Themen „Rotlicht-Banking“ und „Digitale Abrechnung von Sexdienstleistungen“ können kompetent bedient werden. Rechtsanwälte und spezialisierte Steuerberater sind ebenfalls Mitglieder der Netzwerks und wir ahnen jetzt noch gar nicht, welche Synergien noch entstehen können! Arbeiten wir daran!

    Kostenpflicht für Gruppe und Zoom? – Unter Corona nach dem „Freiwilligkeits-Prinzip“

    Schon bei der „Breymaier-Aktion“ zeigte sich, dass es momentan nicht allen Mitgliedern der Gruppe unter Corona möglich ist, Kostenbeiträge zu Aktionen zu leisten! Hilfen kamen nicht, die persönlichen Rücklagen sind erschöpft! Kann passieren! Andererseits gab es eine ganze Reihe von „Gebern“, die durch großzügige „Gaben“ für andere quasi mit bezahlten und damit meinen Aufwand ein Stück weit finanzierten.

    Die Nachfrage nach „Unternehmensberatung“ ist zwar in der Krise recht groß, aber wenn Gelder fehlen, fragt man nicht nach und vertraut dem Schicksal. Die Anzahl der gegenwärtigen Mandate ist daher im Vergleich zu den Vorjahren eher überschaubar, aber dennoch nicht hoffnungslos!

    Die im Herbst zunächst angedachte generelle „Gebührenpflicht“ für die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht soll jetzt ab 15. Februar 2021 soll jetzt in einem „Freiwilligkeits-Prinzip“ aufgehen, bei dem man, wenn man denn kann, einen Kostenbeitrag leistet.

    Angedacht ist dabei für 2021 ein freiwilliger Monatsbeitrag von 20 Euro, über den man natürlich eine ordnungsgemäße Rechnung bekommen kann. Wenn man nur 10 Euro erübrigen kann, ist niemand böse und wer besonders gut aufgestellt ist, kann auch gerne mehr geben. In schwierigen Zeiten ist Solidarität mehr denn je gefragt und wir alle müssen sehen, wo wir bleiben.

    Zahlungen sind dabei jederzeit über mein persönliches Bankkonto Marcus Heinbach – Postbank – DE 46 1001 0010 0487 5641 13 möglich. Alternativ kann auch der gerne der Online-Zahlungsdienst von Paypal verwendet werden: https://www.paypal.com/paypalme/howardchance

    Wir hören uns, wir lesen uns! – Wir sind und wir bleiben am Ball!

    Ihr / Euer Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Prostitution 2021 – Corona-Schnelltests für gewerbliche Selbstanwender

    Prostitution 2021 – Corona-Schnelltests für gewerbliche Selbstanwender

    Prostitution 2021 – Corona-Schnelltests für gewerbliche Selbstanwender

    Die Politik will testen, die Firmen wollen ihre Mitarbeiter testen und nun gibt es solche Corona-Schnelltests bald auch für die private Selbstanwendung. Der Staat hat diesbezüglich die Medizinverordnung geändert.

    Über eine Geschäftspartner sind bereits jetzt solche Tests ohne Abstrichnotwendigkeit in Nase und Rachen für Gewerbetreibende erhältlich

    Die Tests werden in 25-er-Packungen verkauft. Aktueller Tagespreis 7,50 € pro Stück = 187,50 € pro Packung. Versand in Deutschland.

    Informationen zum Produkt finden sich unter:

    https://usercontent.one/wp/zukunft-rotlicht.info/wp-content/uploads/2021/02/Joinstar-Antigen-Schnelltest_compressed.pdf?media=1787225536

    Wer Interesse hat, kann mich gerne unter der Mailadresse maxen2205@live.de oder über 0163-9618115 per WhatsApp kontaktieren. Ich stelle dann den Kontakt zum Geschäftspartner her.

    Liebe Grüße von Howard Chance