Blog by Howard Chance 2027

  • Lagebild Prostitution – 3. Oktober 2020 – Tag der Deutschen Einheit?

    Lagebild Prostitution – 3. Oktober 2020 – Tag der Deutschen Einheit?

    Lagebild Prostitution - 3. Oktober 2020 - Tag der Deutschen Einheit?Lagebild Prostitution – 3. Oktober 2020 – Tag der Deutschen Einheit?

    Der 3. Oktober ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag, der als „Tag der Deutschen Einheit“ jährlich an den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland vor jetzt genau 30 Jahren erinnert. Doch das ist heute nicht das Thema: ich verwende den Begriff der „Einheit“ für eine Beschreibung dessen, was gerade im Bereich der Prostitution in Deutschland passiert.

    Deutschland total uneinig Vaterland, was die Verordnungen im Bereich der Prostitution und der Prostitutionsstätten etc. anbelangt

    13 von 16 Bundesländern sind „vermeintlich“ geöffnet, wobei man bereits an dieser Stelle deutlich differenzieren muss: beziehen wir „geöffnet“ auf die Ausübung der Prostitution allgemein oder auf „Prostitutionsstätten“? Waren die „Öffnungen“ freiwillig oder gerichtlich „erzwungen“? – Sind die verordneten Auflagen zu erfüllen und ermöglichen eine ertragreiche Arbeit oder wurden „Hürden“ aufgestellt, die einen Betrieb völlig unrentabel machen? Die Beantwortung dieser Fragen würde sich für eine Doktorarbeit eignen, denn man selbst mit viel Mühe kaum einen Überblick erlangen, was wo gerade genau gilt und welche speziellen Bedingungen es im Hintergrund oder auf lokaler Ebene noch gibt.

    Fast alle Landesverordnungen bieten den lokalen Behörden (also den Landkreisen kreisfreien Städten und Gemeinden, wie sie beispielsweise in NRW heißen) die Möglichkeit bei begründbarem Bedarf zusätzliche Verordnungen zu erlassen, die dann eben nur regional gelten. Andererseits gibt es in einigen Bundesländern auch die „theoretische Möglichkeit“, dass sich die kleinen Einheiten über die Landesverordnungen hinweg setzen könnten. In der Praxis wird dies in der Regel höchstens „verschärfend“, aber wohl eher nicht „mildernd“ passieren.

    Einige sehr prägnante Beispiele:

    Das Land Rheinland-Pfalz überraschte mit der gestrigen Öffnung, für die als absolute Ausnahme kein Gerichtsbeschluss sorgte, sondern die Einsicht der Politik in die Notwendigkeit wieder geordnete Arbeit im Bereich der Prostitution zu ermöglichen! – Erstaunlich, allerdings mit dem Haken, dass man, wie schon zuvor in Niedersachsen, die notwendige Kontaktnachverfolgung mit Vorlage eines Ausweisdokuments verbindet, was einen Großteil der „Kundschaft“ nachhaltig abschreckt. Außerdem haben große Betriebe wie Laufhäuser und FKK-Clubs keine Chance ihren Betrieb auch nur in halbwegs gewohnter Weise auszuüben, da Aufenthalts- und Anbahnungsräume sowie gastronomische Bereiche in Prostitutionsstätten weiter geschlossen zu halten sind.

    Was in Rheinland-Pfalz gilt, spielt hingegen in Nordrhein-Westfalen keine Rolle: hier gibt es sehr „schlanke“ Hygienevorgaben, keine Pflicht zur Ausweiskontrolle und der Umfang des Kundenzugangs ist auch nicht wirklich eingeschränkt!

    Im Saarland und in Bayern sind Prostitutionsstätten laut der geltenden Verordnungen immer noch „geschlossen“! Aber wenn man hier ein 1:1-Prinzip gewährleistet und das Kundenaufkommen begrenzt, gilt man nicht als Prostitutionsstätte im Sinne der Verordnungen! Klingt seltsam und ist es auch!

    In Sachsen darf bislang nur „erotische Massage ohne Geschlechtsverkehr“ angeboten werden; in einigen Bundesländern muss die Maske beim dort erlaubten Geschlechtsverkehr strikt aufgelassen werden, in anderen darf sie für den Akt kurzfristig abgenommen werden, wobei aber im Zimmer ein Schild mit der 1,5m Abstandsregel hängen muss. Absurd, aber eben eine behördliche Vorgabe!

    Die Landeshauptstadt Stuttgart hat in den vergangenen Tagen das bereits vor Monaten verhängte „Sexkaufverbot“ bis zum 30.11.2020 verlängert und unterstützt parallel auch die „Sexkauf-Gegner“ mit umfangreichen Finanzmitteln. Hält Stuttgart möglicherweise „lokal“ an dem Verbot fest, selbst wenn das Land Baden-Württemberg mittelfristig öffnen sollte? Wie wäre dann die Rechtslage?

    In Mecklenburg-Vorpommern hat sich das eigentlich  für Prostitution zuständige Wirtschaftsministerium wiederholt für die Öffnung der Bordelle ausgesprochen, aber die Staatskanzlei unter Ministerpräsidentin Schwesig ging auf „Veto“, ohne dafür eine wirklich vernünftige Begründung zu haben! Es wird nach wie vor von einer „abstrakten Gefahr“ fabuliert, für die es aber keine wissenschaftlichen Beweise gibt.

    In Berlin durften „Lovemobile“, die es dort eigentlich seit Jahren schon nicht mehr gibt, erst zum „Wintereinbruch“ am 01. Oktober 2020 wieder starten, während die Mobile in Niedersachsen wohl seit Monaten hätten wieder starten können, wenn man nicht von Behördenseite falsche Auskünfte erteilt hätte.

    Was den Bereich der Wohnungsprostitution und des persönlichen Escorts (Haus- und Hotelbesuche) anbelangt, wird es im Rückblick noch viel chaotischer. In vielen Bundesländern war die Wohnungsprostitution seit den Lockerungen für körpernahe Dienstleistungen nie konkret verboten, dennoch wurden „einfach“ Bußgelder verhangen. Im Saarland ist momentan Escort gänzlich verboten, während die Prostitutionsstätten mit Sonderkonzept wieder arbeiten dürfen. Wo zum Teufel ist da noch Logik zu erkennen?

    In einigen Orten, wo wieder „ganz offen“ ist, schließen die Ämter, die für die Hurenpässe und die Gesundheitsbescheinigungen zuständig sind und lassen die angereisten Damen im Regen stehen. Einige größere Städte in NRW erkennen abgelaufene Papiere an, bis die Verwaltung wieder in der Lage ist Dokumente auszustellen, während die Nachbarstadt, deren Ordnungsamt nicht wirklich im Dienst ist, zu keinem Kompromiss bereit ist!

    Lustig wird es auch, wenn im gebeutelten Freistaat Sachsen einen Tag nach der Eröffnung die „Einarmigen“ von der Steuerbehörde erscheinen, um einen ersten Abschlag nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ zu holen. Gerade Werbung geschaltet, erotisch nur „Handjob“ erlaubt, so gut wie keine Kunden. Aber was interessiert das die Beamten, die ihr Geld ja monatlich automatisch überwiesen bekommen?

    Was ist eigentlich mit Hessen? Da hört man ja nun überhaupt nichts hilfreiches von der Landesregierung!  Liegt es am Symbolcharakter der Prostitutions-Metropole Frankfurt am Main, die ja an Prostitutionsdichte kaum zu überbieten ist? Aber die Dichte hat ja gar nicht abgenommen: die Straßenprostitution steht in voller Blüte und das auch noch im Sperrgebiet! – Verrückt! – Alle Proteste fruchten bislang nicht und der Verwaltungsgerichtshof Kassel legt die eingehenden „Eilanträge“ scheinbar regelmäßig auf Eis, um nicht „zu früh“ entscheiden zu müssen? Die Landesregierung wirkt im Bereich Prostitution wie tot und ignoriert dabei, dass von der momentanen illegalen Praxis auf Corona bezogen viel mehr Gefahr ausgeht, als vom regulären Betrieb in kontrollierbaren Bordellen und Laufhäusern.

    An dieser Stelle beende ich erst einmal meine „einschlägigen Beispiele“, deren es noch sehr viele mehr gibt. Aber wir wollen schließlich nicht nachhaltig dem Wahnsinn verfallen! Darum gehe ich jetzt nicht noch auf die gegenwärtigen „Corona-Kurven“ und die „Wellen“ ein, die Angela Merkel gerade wieder stark beunruhigen. Das Virus kann man zwar nicht weg diskutieren, aber wenn man die allgemeine „Handhabung“ betrachtet, bekommt man schon wieder Kopfschmerzen:

    Am Bahnsteig der Straßenbahn muss man 1,5 m Abstand halten, in der überfüllten Bahn sitzt man sich dann radikal im Knick, gleiches gilt auf Flughäfen, wo man in ausgebuchte Maschinen steigt, wo es keinen Mindestabstand gibt. Im Laufhaus dürfen sich nur maximal 2 Personen mit Masken begegnen, während im Super- oder Baumarkt am Wochenende Hunderte Bürger durcheinander laufen. Kontaktsportarten mit massivem Aerosol-Ausstoß sind kein Thema, nur beim bezahlten Sex steigt das Risiko schlagartig ins Unermessliche?

    Scheinbar darf man nicht mehr die Gesetze der Logik verwenden, denn eine solche gibt es wohl bei „Corona“ nicht mehr! – Aber „Querdenken“ ist ohnehin gerade sehr gefährlich und unerwünscht! – Das Volk will gelenkt werden und dies geht am besten mit einem Haufen von Vorschriften, die es nicht mehr durchblickt!

    Auch wir „Rotlichter“ neigen im Moment dann und wann dazu in unnötige Kontroversen zu verfallen. Viele Sexworker und Betreiber haben im Moment eine gewisse Diskrepanz entwickelt: so stellt sich bei vielen Sexworkern die Frage, ob man auf den „Zwischenhandel“ nicht verzichten kann. Braucht man Bordelle, um Umsätze zu generieren oder geht es auch, wie während der Corona-Sperre, auf andere Art und Weise? Ein nicht kleiner Teil der Sexworkerinnen hat sich inzwischen quasi zwangsweise „emanzipiert“ und arbeitet auf eigene Rechnung.

    Aus fast allen Regionen des Landes hört man von Mangel an erotischem Personal! Die osteuropäischen Dienstleisterinnen zögern scheinbar noch und verweilen noch in der Heimat oder haben eben neue „Geschäftsmodelle“ entdeckt, die nebenbei auch noch das Prostituiertenschutzgesetz aushebeln und dabei auch noch den Vorteil haben einiges an Steuern zu sparen! Im Corona-Chaos kommen die Behörden eh zu nichts und das kann man natürlich nutzen.

    Und mal ehrlich: wer heuert in Regionen an, wo die Verordnungen restriktiv sind? Da sind niedrige Umsätze garantiert! Wichsen in Sachsen wird weniger einspielen als das Vollprogramm in NRW! – Eine Marktverzerrung sondergleichen!

    Wie lange wird es dauern, bis wir überall in Deutschland wieder annähernd gleiche Verhältnisse haben? … Vermutlich recht lange!

    Mit dieser Frage nebst Feststellung beende ich heute meine Betrachtung zum Feiertag! – Es gäbe noch vieles zu sagen … aber dafür ist vermutlich in den kommenden Wochen noch ausreichend Zeit! – Zuviel Input tut niemals gut!

    In diesem Sinne „Alles Gute“ und wie immer „Glück auf!“

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Susi (Kaufmich): Die Zukunft der Sexarbeit – sind Bordelle noch zeitgemäß?

    Susi (Kaufmich): Die Zukunft der Sexarbeit – sind Bordelle noch zeitgemäß?

    Susi (Kaufmich): Die Zukunft der Sexarbeit – sind Bordelle noch zeitgemäß?Susi (Kaufmich): Die Zukunft der Sexarbeit – sind Bordelle noch zeitgemäß?

    Es hat immer Bordelle gegeben. Warum soll das in Zukunft anders sein? In gewisser Weise ist ein Bordell jedoch ein Geschäftsmodell des 19. Jahrhunderts. Warum, diskutiere ich hier.

    Auch um die Jahrhundertwende gab es konzessionierte Bordelle, wo nur sauber registrierte Sexworker arbeiten durften und die häufig von Frauen, meist ehemaligen Huren, betrieben wurden. Mit zunehmenden Alter und abnehmender Kundennachfrage wird das Geschäft als Hure nicht mehr lukrativ und man wechselt in die Rolle der Betreiberin. Das ist durchaus üblich.

    Auch heutzutage werden vor allem kleinere Bordelle von Frauen betrieben, die selbst nicht anschaffen. Große Häuser wie FKK Clubs und Laufhäuser meist von Männern. 

    Es gibt verschiedene Gründe, warum Bordelle existieren

    – Bordelle existieren in Ländern, wo Sexarbeit legal ausgeübt werden kann sowie als illegale Bordelle in Ländern mit Bordellverboten. Dies sind dann im Regelfall wechselnde Wohnungen, wo mehrere Sexworker arbeiten. Haben sich historisch Rotlichtbezirke außerhalb der Sperrgebiete entwickelt, konzentrieren sie sich häufig in einem Bezirk.

    – Es ist eine bequeme Art des Geldverdienens für Sexdienstleister:innen, da sie sich um nichts kümmern müssen, außer Miete zu zahlen. Die zeitraubende Werbung und Marketing, Reinigung, Kundenkommunikation, Security Maßnahmen übernehmen meist die Betreiber. Bleiben nur noch die Service- und Preisverhandlungen in den Zimmern.

    – Die tägliche Pauschalsteuer (das sog. Düsseldorfer Verfahren, an dem sich viele Prostitutionsstätten beteiligen) wird vom Betreiber eingetrieben und an das Finanzamt weitergeleitet und dokumentiert. Allerdings entsteht bei vielen SDL der Eindruck, dass sich damit die Steuerlast erledigt hat. Dies ist keineswegs so. Natürlich müssen sie eine Steuernummer beantragen und eine jährliche Einkommensteuererklärung anfertigen und alle Quittungen der bezahlten Pauschalsteuer dokumentieren und ggf. weitere Steuern zahlen.

    Viele kennen ihre Rechte nicht

    – Bordelle sind für Sexworker mit Sprachbarrieren attraktiv, da sie kaum mit Kunden sprechen müssen. Dies ist ein Grund, warum besonders viele Migrant:innen in Bordellen arbeiten. Leider kennen aber auch viele ihre Rechte nicht.

    – Risiko: die Mieten müssen häufig auch bezahlt werden, wenn der Umsatz niedrig ist oder ganz ausfällt. Es können sich dadurch Schulden anhäufen.

    – In manchen Bordellen existieren strenge Hausregeln. Wenn man sich nicht unterwirft, fliegt man raus. Dies ist seit dem Prostitutionsgesetz von 2001 verboten. Betreiber:innen haben nur ein eingeschränktes Weisungsrecht.

    – Queere oder benachteiligte Sexworker z.B. mit Behinderungen, Drogen gebrauchende Sexworker werden manchmal rausgeschmissen bzw. erhalten erst gar nicht die Erlaubnis, dort zu arbeiten. Diese finden sich später häufig auf dem Strassenstrich wieder oder isoliert in Privatwohnungen und illegalen Wohnungspuffs.

    Freierforen üben Druck auf Betreiber aus

    – Negative Erfahrungsberichte im Internet können der Grund sein, dass eine Sexdienstleisterin ihren Arbeitsplatz verliert, weil sich viele Betreiber:innen von Bordellen oder Agenturen auf die Seite der Kunden in den Freierportalen stellen und den Erfahrungsberichten glauben.

    – Entstehen verschiedene Abhängigkeiten zwischen Betreiber und SDL unterstellen Behörden eine Scheinselbständigkeit und können Verfahren gegen sie einleiten. Vorsicht bei Werbetexten und der Umsatzsteuerproblematik!

    – In Bordellen gibt es häufig Razzien, da hier von Behörden verschiedene Delikte vermutet werden: Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Drogenhandel, Zwangsprostitution, keine Anmeldung nach ProstSchG.

    – Vorteil für Kunden: Kunden können im Regelfall anonym Dienstleistungen in Anspruch nehmen und sie können unter verschiedenen SDL wählen. Da sich neue Gesichter besser verkaufen, wechseln SDLs häufig Bordell und Stadt und touren deutschland- und europaweit.

    Wie könnte ein Abrechnungsmodell der Zukunft aussehen? 

    Bereits jetzt gibt es Stundenzimmer, wo nach Mietdauer abgerechnet wird. Wenn hier die Mieten nicht zu hoch sind, ist dies ein faires Nutzungsmodell. Die meisten Bordellbetreiber sind im Prinzip nur noch Vermieter. 

    In Laufhäusern hat jede Sexarbeiter:in eigenes Zimmer und zahlt z.B. in Frankfurt ca. 140€ Tagesmiete plus die tägliche Pauschalsteuer, in Terminwohnungen sind 600€ Wochenmiete üblich.

    Die verschiedenen Abrechnungsmodelle bedeuten, dass man als SDL entweder auf Prozente arbeitet, also anteilig eine Provision pro Zimmer (30-50% ist üblich) zahlt – ähnlich auch in Escort Agenturen oder Tages- und Wochenmieten. Bei einer 50% Regel steht der Betreiber bereits unter Zuhälterverdacht und wird von den Behörden argwöhnisch beäugt.

    Im FKK Club liegen die Eintrittsgelder von SDL UND Kunden z.B jeweils bei ca. 70€/Tag. Dies entspricht zusammen der Tagesmiete mancher Bordelle, die auch höher ausfallen können z.B. 180€/Tag.

    Beschränkter Schutz im Bordell

    Es ist keineswegs so, dass Sexdienstleister:innen in Bordellen automatisch in einem sicheren und geschützten Umfeld arbeiten können. Und selbst wenn es Alarmknöpfe und Security gibt, können Überraschungsmomente im Zimmer entstehen, wenn die SDL allein mit einem Gast ist. Da ist im Regelfall auch niemand in der Nähe, der die Hilferufe hört. Wenn der Hals oder Mund zugedrückt wird, sind noch nicht einmal Schreie hörbar oder der nächste Alarmknopf erreichbar. Insofern gibt es keine Garantie für 100%igen Schutz. Ähnlich wie bei häuslicher Gewalt, wo man Menschen in den Nahbereich lässt.

    Es gibt natürlich auch Bordelle mit einer sehr aufmerksamen Security und Videoüberwachung, wo Kunden sofort am Eingang abgewiesen werden, wenn sie den Eindruck vermitteln, Drogen oder/und Alkohol konsumiert zu haben. Dies erhöht sonst nämlich das Gewaltrisiko in den Zimmern. Und dies wissen auch verantwortungsbewusste Betreiber:innen.

    Lange Wartezeiten schlagen aufs Gemüt

    Ich habe auch in 20 verschiedenen Bordellen in Berlin gearbeitet sowie in Terminwohnungen und Laufhäusern in Deutschland, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien und anderen europäischen Ländern. Allerdings hatte ich dort einige negative Erlebnisse mit Kunden und Kolleginnen sowie Frauen in Zwangssituationen kennengelernt.

    Die Zeit des Wartens zwischen den Kunden sowie die Vorstellungsrunden, schlechtgelaunte Kolleginnen mit wenig Umsatz gingen mir auf die Nerven und die Wartezeit ging  von meiner kostbaren Lebenszeit ab. Deshalb hab ich mich selbständig gemacht, auch wenn man damit nicht unbedingt mehr Geld verdient, wie sich zeigen sollte. 

    Aber mit einer Selbständigkeit geht mehr Verantwortung einher, man muss sich um alles selber kümmern, Steuern zahlen und sich um die Altersvorsorge kümmern. Deshalb bevorzugen ja viele Sexworker, im Bordell zu arbeiten, da sie dort keine langen Wege zum Kunden haben und auch weil der Umsatz im Verhältnis zum Aufwand meist gut ist. Z.B. in FKK Clubs. Natürlich nicht für alle anwesenden Sexworker. Es gibt welche, die laufen sehr gut und verdienen entsprechend viel Geld und können sich auch eine Stammkundschaft aufbauen, und andere weniger. Meist liegt es an Aussehen, Service und Ausstrahlung.

    Das Bordell der Zukunft

    Das häufig diskutierte Bordell der Zukunft ist ein genossenschaftliches, also Mitarbeiter geführtes Bordell, wo die Sex-Arbeiter:innen für ihre Arbeit nicht mit Wucher Mieten drangsaliert werden, sondern Anteile am Besitz des Bordells erwerben. Diese Teilhabe wäre damit auch automatisch ein Schritt in die Altersvorsorge und der größte Gewinn würde sich nicht in den Händen der Betreiber:innen konzentrieren. 

    Dies ist natürlich kaum möglich bei tourenden Sexarbeiter:innen, die die Arbeitsorte ständig wechseln. Und das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum es bislang keine erfolgreichen Kooperativen in Deutschland gibt. Bei einem genossenschaftlich geführten Bordell bedarf es der längerfristigen Bindung an das Bordell und vertraglichen Verpflichtungen und Verantwortung. Mit höherer Verweildauer an einem Ort verdienen allerdings die Damen zunehmend weniger Geld, weshalb sie lieber als „neues Gesicht“ von Stadt zu Stadt touren.

    Also ist das nur ein Geschäftsmodell für Huren, die sich an einem Ort niederlassen wollen und regelmäßig dort arbeiten. Die Mehrheit der Sexworker in Bordellen sind oft mobile Migrant:innen ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Andere arbeiten direkt von einer Wohnung aus.

    Keine gewerkschaftliche Organisation

    In diesem Zusammenhang ist die Tatsache interessant, dass sich Huren seit 2002 auch gewerkschaftlich organisieren können (Z.B. bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi), es aber kaum tun. Die Gründe sind ähnlich wie bei Schauspieler:innen. Sie arbeiten als Selbständige und nicht als Angestellte, wo z.B. ein Betriebsrat möglich ist, der Arbeitnehmerrechte durchsetzt. Außerdem haben sie Angst, ihre Arbeitsplätze zu verlieren, wenn sie sich als Arbeitnehmer organisieren und gegenüber dem Betreiber den Mund aufmachen. Wie dies ja auch für viele Branchen gilt.

    Allerdings kann man international sehen, dass sich durchaus manche Sexworker in Betrieben organisieren, z.B. Stripper in den USA und Großbritannien und auch als unabhängig Sexarbeiter:in Rechte erstreiten können, die normalerweise nur Arbeitnehmer erhalten z.B. Krankenversicherung, Mutterschutz etc.

    In Thailand (Chang Mei) gibt es ein von Sexworkern kollektiv geführtes Lokal, die Can do Bar. Auch kann man in Ländern wie Neuseeland, wo Sexarbeit vollständig entkriminalisiert ist und die Sexworker dank der Lobbyarbeit der starken Sexworker Organisation New Zealand Prostitutes Collective ihre Rechte kennen, auch rechtliche Schritte gegen Betreiber einleiten, wie es auch in der Vergangenheit bereits geschehen ist.

    Insofern kann es für beide Seiten eine Win-Win Situation geben, wenn Arbeitsstandards eingehalten werden und keine Wucher-Mieten gezahlt werden müssen. Wenn Manager vom Selbstverständnis auch Dienstleister:innen für Sexworker sind. Auch wenn sich Prostitutionsgegner:innen Bordellverbote herbeisehnen: mit den geforderten Sexkauf- oder Prostitutionsverboten schaffen sie nur illegale Prostitution, wo niemandem geholfen ist und Sexworker unter riskanten Bedingungen arbeiten und überleben müssen.

    Gastbeitrag von Susi (Kaufmich)

  • Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 - Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Überraschende Öffnung der Bordellbetriebe in Rheinland-Pfalz zum 01. Oktober 2020

    Die Nachrichten des gestrigen Tages haben sich wieder einmal überschlagen: zwar hatte sich schon in der vergangenen Woche das Gerücht gehalten, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Öffnung zum 04.10.2020 auf der Agenda haben sollte, es gab dann aber keine offizielle Bestätigung und bezogen auf Rheinland-Pfalz gab es ja bereits zweimal Fehlalarm! Also haben wir uns erst einmal zurückgehalten und den Plan auch angezweifelt!

    Nun ist es soweit! Am vergangenen Donnerstag, dem 01.10.2020, durftenn Prostitutionsstätten endlich wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen, die einigen Fällen sicher sehr schädlich für das Geschäft sein werden!

    Für die Wiederaufnahme des Betriebs wurden vom Land Rheinland-Pfalz zwei „Regelwerke“ erstellt, die, unbedingte Beachtung finden müssen. Dabei handelt es sich konkret um

    1. die Vorschriften der aktuellen Änderungsverordnung zur 11. Corona-Schutz-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.09.2020 und

    2. um die expliziten Hygienevorschriften einhalten, die das Land Rheinland-Pfalz ergänzend definiert hat!

    Ich erspare mir an dieser Stelle den kompletten Katalog zu listen, sondern begnüge mich zunächst damit auf die wesentlichen Pflichten hinzuweisen, die für die Wiederaufnahme zwingend erforderlich sind. Details können dann nachgelesen oder im persönlichen Gespräch erfragt werden. Mir geht es hier erst einmal um die Erstellung einer Übersicht, mit deren Hilfe man sich auf eine baldige Öffnung vorbereiten kann. Da die Vorwarnzeit sehr kurz war, stehen viele Betreiberinnen und Betreiber unter Zugzwang.

    Hier die wichtigsten konkludierten Regeln für die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen in Rheinland-Pfalz:

    • Die allgemeinen Corona-Schutz-Regeln nach der Landesverordnung Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich einzuhalten. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Abstand zu halten ist und dass Schutzmasken zu tragen sind, wie dies bei allen körpernahen Dienstleistungen der Fall ist. In den Hygieneregeln für Prostitutionsstätten / Prostitutionsvermittlung Rheinland-Pfalz ist es sogar vorgeschrieben beim Vollzug der sexuellen Handlung ständig Maske zu tragen. Küssen und Französisch in jeglicher Form scheiden somit völlig aus und sollten daher auch von den Sexworkern nicht beworben werden! Der Austausch von Aerosolen und Körperflüssigkeiten aller Art soll unbedingt vermieden werden!
    • Prostitutive Handlungen dürfen immer nur zwischen maximal 2 Personen stattfinden und die Dienstleistungs-Räume dürfen dementsprechend auch immer nur von 2 Personen genutzt werden. Dreier und Orgien mit mehreren Personen sind untersagt!
    • In der jeweiligen Prostitutionsstätte dürfen keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume zur Verfügung gestellt werden, wo sich mehr als 2 Personen aufhalten können. Solche Räume sind geschlossen zu halten! Also sind Barbetriebe mit erotischem Angebot nicht möglich und auch Clubs und Laufhäuser werden, wenn überhaupt, nur mit Kompromissen betrieben werden können. Hier habe ich diverse Erfahrungen in den Bundesländern Bayern, Saarland und Niedersachsen, wo ich in den vergangenen Monaten intensiv beraten habe. Hier muss unter Umständen dann geprüft werden, ob es Parallelgewerbe geben kann und man die Gastronomie von der Prostitution so separieren kann, dass die Ordnungsbehörden einverstanden sind.
    • Es gibt die Pflicht zur Terminvereinbarung in telefonischer oder digitaler Form! – Bevor ich ein Prostitutionsstätte betrete, muss vorab ein Termin vereinbart werden! – Laufkundschaft ist dabei auf den ersten Blick ausgeschlossen, aber in der Beratung haben wir Ideen entwickelt, wie man diesem Dilemma begegnen kann. Im „Nähkästchen“ gibt es durchaus „Ideen“ und darüber kann man dann gerne unter 4 Augen reden.
    • Die höchste Hürde: Rheinland-Pfalz schreibt die Erhebung von Kontaktdaten vor und verlangt einen Abgleich mit Ausweisdaten! – Dies zu umgehen, ist momentan nicht möglich! – Es gibt zwar in Niedersachsen, wo es die gleiche Pflicht gibt, diesbezüglich ein Klageverfahren, aber wer momentan in Rheinland-Pfalz öffnen möchte, kann sich der Pflicht nicht entziehen! Es ist sogar vorgeschrieben eine verantwortliche Person für die Kontaktdaten-Nachverfolgung zu benennen. Auch für die Aufbewahrung der sensiblen Daten und deren Vernichtung gibt es klare Regeln!
    • Es gibt die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Hygiene-Konzepts und selbstverständlich müssen alle Mitarbeiter(innen) und alle anreisenden Dienstleisterinnen darüber informiert werden. Dabei ist dann auch zu prüfen, ob die Umsetzung zentral über die Betreibung gewährleistet werden kann oder ob man die Pflichten (wie bei vermieteten Terminwohnungen ohne direkte Betreibung) vertraglich an die Mieterinnen übertragen kann oder sogar muss. Es fällt in jedem Fall jede Menge „Papierkram“ an. Das persönliche Hygienekonzept muss zwar nicht „vorab“ beim Ordnungsamt oder beim Gesundheitsamt eingereicht werden, es muss aber bei einer Kontrolle vorliegen und natürlich vor Ort auch „gelebt“ werden.
    • In der Prostitutionsstätte ist eine Beschilderung mit diversen Hinweisschildern (Maskenpflicht,– Abstand, Desinfektion) vorzunehmen, es müssen viruzide Desinfektionsmittel und Einweg-Masken zur Verfügung stehen. Nach jeder Raumbenutzung sind die Auflagen zu wechseln, alle berührbaren Flächen und auch die Sanitärbereiche sind zu reinigen, es hat eine Lüftung zur Aerosol-Vertreibung zu erfolgen. Begegnungen zwischen mehr als 2 Personen sind zu vermeiden.

    Dies nur eine Übersicht der wichtigsten Regeln, die ich den neuen Vorschriften entnommen habe. Ich habe mich im Kundenauftrag bereits mit „schnellen“ Individualkonzepten befasst und werde an diesem Wochenende möglicherweise noch in die Pfalz reisen. Die Öffnung ist in vielen Fällen zu bewerkstelligen, allerdings werden viele Betriebe erst am kommenden Montag startklar sein, da die Ankündigung der Landes leider (wieder) auf letzte Minute erfolgte.

    Für Rückfragen und kurzfristige Beratungen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! – Mit meinen Kunden in der Pfalz bin ich bereits intensiv im Kontakt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance

  • Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – 24.09.2020

    Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – 24.09.2020

    Newsletter Howard Chance - MH-Consulting - 24.09.2020Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – 24.09.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

    heute einige News nach einer sehr „ereignisarmen Woche“, die geradezu Tristesse verursachte, wie ich in meinem aktuellen Blogartikel bereits dargestellt habe. Ruhe bekommt uns im Moment nicht? – Oder doch? – Wenn nichts passiert, komme ich immer aus dem Takt. Aber was solls, hier die Kurznachrichten:

    Aktuelle Klagen auf Öffnung und Co. – Lagebild – Kurzeinschätzung

    In allen Bundesländern, wo die Bordellbetriebe noch geschlossen sind, sind Klagen im Eilverfahren anhängig und dies mitunter schon seit mehreren Wochen! – Die Rechtsanwälte Michael Karthal und Andreas Meyer haben Mandate übernommen und tun, was man eben tun kann! Bis zu den nächsten Entscheidungen kann es, zumindest zeitlich statistisch betrachtet, nicht mehr lange dauern. – Prognosen verbieten sich mal wieder! So hoffen wir auf positive „Sprüche“, die hoffentlich helfen das ganze Land wieder „in Betrieb“ zu nehmen. Der Blick in die Juris-Datenbank und weitere „Ticker“ ist nach wie vor Pflicht!

    Rückblick Frankfurter Demonstration „Grünes Licht fürs Rotlicht“ – 19.09.2020

    Die Demonstration des vergangenen Wochenendes fand ein sehr breites Presse-Echo! Die BILD fand die Veranstaltung „kurios“, aber die anderen Medien bewiesen eine gewisse Ernsthaftigkeit und berichteten recht objektiv und sogar wohlwollend! Trotz der Öffnungen in vielen Bundesländern waren auch Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus diesen Regionen vertreten und zeigten damit uneingeschränkte Solidarität, die nach wie vor dringend notwendig ist! – Die Reden von vergangenem Samstag können über den Youtube-Kanal von Sascha B. „nachgehört“ werden und die Presseschau findet man auf einer Sonderseite von Dona Carmen e.V. Ich war gerne dabei und die das gemeinsame Wirken ist unglaublich wichtig, auch wenn man dafür dann und wann belächelt wird. Sei´s drum!

    Protestaktion gegen Abolinisten-Kongress in Bonn – Samstag, 26.09.2020

    Am kommend Samstag, 26.09.2020, findet im Gustav-Stresemann-Institut zu Bonn ein zweitägige Kongress der Abolinisten statt. Das sind Leute, die sich für das „Nordische Modell“ und ein „Sexkaufverbot in Deutschland“ einsetzen und sich dazu austauschen. In einer Demokratie ist vieles möglich und was wir für uns fordern, müssen wir auch anderen zubilligen. Allerdings arbeiten die Abolinisten oft „unfair“ und bedienen sich in der Regel unlauterer Mittel, um ihr Ziel zu erreichen. Alle Sexarbeiterinnen sind Opfer! – Menschenhandel und Zuhälterei ist die Regel – Prostitution ist böse und muss verboten werden! – Statt Dialog geht es um Angriffe auf die Branche mit allen Mitteln! Die Corona-Situation wird ausgenutzt, um dem Rotlicht den Strom abzudrehen! Nicht mit uns! Wir sind am Samstag mit einem „Stillen Protest“ vor Ort, der von den Verbänden BSD e.V. und BesD e.V. organisiert und umgesetzt wird. Details dazu gibt es in der Eilmeldung des BSD e.V. Sehen wir uns Samstag in Bonn? Ich bin dabei! – Meine Betrachtung zum Sexkaufverbot gibt es in folgendem Artikel:

    https://zukunft-rotlicht.info/2020/09/23/prostitution-2020-zukunft-rotlicht-versus-sexkaufverbot/

    Hoffnung für Rheinland-Pfalz? – Öffnung zum 04.10.2020 im Gespräch

    Immer wieder Rheinland-Pfalz! In den vergangenen Tagen erreichte mich über Umwege die Meldung, dass man im zuständigen Ministerium von Rheinland-Pfalz eine Öffnung der Prostitutionsstätten zu 04.10.2020 erwägt und dass man dabei strenge Hygiene-Maßstäbe verordnen will. Ob diese Meldung letztendlich seriös ist oder ob man sich am 03.10. wieder umbesinnt, kann ich nicht einschätzen. Schon zweimal sollte es wieder „losgehen“, aber dies endete im „Hornberger Schießen“. Warten wir also ab, ob es in der kommenden Woche eine offizielle „Note“ dazu gibt, denn Aufmachen von jetzt auf gleich führt sicher ins Chaos und ist für die Betriebe, die sich vorbereiten müssen, eine schwere Zumutung!

    Offenes-Zoom-Meeting – Zukunft Rotlicht – Freitag, 25.09.2020 – 20 Uhr

    Am morgigen Freitag, 25.09.2020, lade ich gemeinsam mit dem Kollegen Christoph Rohr wieder zur „Offenen-Zoom-Runde“ ein, wo wir aktuelle News der Woche beleuchten, Aktionen planen und den allgemeinen Austausch pflegen. Da die bekannte „Anwalts-Runde“ von Rechtsanwalt Dörre inzwischen ihren Turnus geändert hat, werden wir versuchen auch Mitglieder aus diesem „Bündnis“ in unsere Runde zu integrieren, um eben auf breiter Basis zu diskutieren. Ein Thema werden auch die beiden Facebook-Gruppen „Zukunft Rotlicht“ sein, in denen es in den vergangenenen Tagen diverse Unmutsbekundungen gab. Der Zugang zum Meeting findet man unter folgendem Link:

    https://us02web.zoom.us/j/87995900439?pwd=QjFDUnFoMlJ4WWRSaVJ4eGtlOXFxQT09

    Kongress „Zukunft Rotlicht“ 2020 – Verschoben – Aber: im Frühjahr wohl wichtiger denn je!

    Wir hätten gerne wieder im Oktober in Frankfurt am Main getagt, aber die Corona-Krise ist nach wie vor ein Problem, wenn man eine Veranstaltung mit 300 Personen durchführen möchte. Der Hygiene-Aufwand ist beträchtlich, zudem können spontane Öffnungen in einigen Bundesländern dazu führen, dass man nicht teilnehmen kann, weil man den Betrieb wieder an den Start bringen muss. So hat Christoph Rohr den Kongress schweren Herzens auf das Frühjahr 2021 vertagt, wo es dann sicher ein Themenspektrum geben wird, das alles bisher dagewesene in den Schatten stellen wird! – Über den neuen Termin werden wir natürlich ständig informieren, sobald er denn gefunden ist. Bis dahin ist es schon einmal möglich sich auf der Veranstaltungs-Webseite in den Zukunft-Rotlicht-Newsletter einzutragen.

    In diesem Sinne grüßt

    Ihr / Euer
    Howard Chance – Consultant

    Phone: 0151-71885164
    howard.chance@t-online.de

    https://zukunft-rotlicht.info

    Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise

    Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht – Die Betreiber

  • Prostitution 2020 – Zukunft Rotlicht versus Sexkaufverbot

    Prostitution 2020 – Zukunft Rotlicht versus Sexkaufverbot

    Prostitution 2020 - Zukunft Rotlicht versus SexkaufverbotProstitution 2020 – Zukunft Rotlicht versus Sexkaufverbot

    Während die Betreiberinnen und Betreiber in den vergangenen Wochen für die Öffnung ihrer Betriebe gekämpft haben und dabei einen enormen Stress erlebten, hat sich in Deutschland bereits seit Beginn der Pandemie eine neue breite Front von Prostitutionsgegnerinnen und – gegnern formiert, die nun nach dem Motto „die Gelegenheit ist günstig“ versuchen ihrer politischen Forderung nach einem „Sexkaufverbot“ in Deutschland nach dem „Nordischen Modell“ Nachdruck zu verleihen. Ein Angriff macht nach den Regeln der „Kriegskunst“ immer dann Sinn, wenn der Gegner angeschlagen oder abgelenkt ist, was ja in unserer Branche in den vergangenen 6 Monaten der Fall war.

    „Wenn die Puffs schon zu sind, können sie es doch auch bleiben! – Easy!“

    Eine bessere Ausgangslage gab es nun mal nicht und die „Gegenseite“ bedauerte sehr, als Gerichte Schließungen für unverhältnismäßig erklärten. In 12 Bundesländern ist die unsinnige Hoffnung auf eine „dauerhafte Schließung“ vom Tisch! – Wie ärgerlich für die Agitatoren, deren „platte Strategie“ nicht erfolgsversprechend sein konnte. „Corona“ als Argument für ein „Sexkaufverbot“ zu missbrauchen, ist ziemlich peinlich und durchschaubar.

    Bündnistagung Nordisches Modell – Sexkaufgegner mit Herbstkonferenz in Bonn

    Am kommenden Wochenende, 26. und 27. September 2020, findet in Bonn eine Zusammenkunft der besonderen Art statt: Prostitutions-Gegnerinnen und -Gegner versammeln sich in der „Gustav-Stresemann-Akademie“ zu Bonn, um unter dem neuerlich platten Motto „Die Zeit für das Nordische Modell in Deutschland ist gekommen“.

    Die Konferenz will diesmal, so entnehme ich es zumindest der vorliegenden öffentlichen Veranstaltungsankündigung, keine „alten Klischees“ aufwärmen, sondern diesmal konkret „zur Sache“ kommen. Es geht um Vernetzung und um die Vorbereitung einer gemeinsamen Strategie. „Synergien“ sollen entstehen, um der Bundesregierung am 5. Oktober 2020 an einem „Internationalen Tag gegen Prostitution“ einen Forderungskatalog vorzulegen. Am 5. Oktober soll dazu in Berlin eine Pressekonferenz stattfinden und diesen Termin sollte sich unsere Branche vormerken, um selbst auch aktiv zu werden!

    Beim Betrachten der Tagungs-Agenda fällt auf, dass die „Workshop-Phasen“ zeitlich kaum ins Gewicht fallen: 195 Minuten Working und 2 Stunden Abendessen, eine „Brandrede“ und am Sonntag ein Kurzauftritt von Alice Schwarzer, die unter der Überschrift „Wir schaffen das!“ den bekannten Slogan von Angela Merkel „adoptiert“. Ideenloser geht es wohl kaum, liebe Alice. Die Agenda wirkt insgesamt etwas „blutarm“ und kommt weder „akademisch“ noch „zündend“ rüber. Dies mag aber an den Rudelführern liegen, die für mich einfach nicht „sympathisch“ oder „emphatisch“ sind und denen man auch thematisch auch nur schwer folgen kann. Wahrer Kampf sieht sicher anders auf und ich habe den Eindruck, dass der „Selbstzweck“ dominiert. Die auftretenden Politiker(innen) sind keine politischen „Alphatiere“, sondern sitzen eher in den hinteren Reihen des Parlaments. Wurde „Radi-Karl“ Lauterbach nicht eingeladen? – Oder: wollte er „wegen Corona“ nicht?

    Freies Land – Freie Bürger – Freie Meinungsäußerung

    Unser Staat garantiert uns Meinungsfreiheit, „Anders- und Querdenken“ muss akzeptiert werden, auch wenn es manchmal schwerfällt! – Diese Regel muss natürlich im vorliegenden Fall für beide Seiten gelten. Es ist allerdings sehr schwer eine Kampagne „Pro Sexarbeit“ als „Gegenstück“ zu etablieren. Der Bürger hört halt lieber die Geschichten von „genereller Zwangsprostitution“, von „Ausbeutung“, von „üblen Zuhältern“ und „Menschenhandel“, die den Staat zum „Handeln zwingen müssen“, als die Schilderungen von „freiwilliger Sexarbeit“ und „selbstbestimmtem Handeln“. Mit „Sex and Crime“ kommt man in die „Bild“; mit „Normalität“ eher nicht!

    Was macht die Branche nun, um dem Sexkaufverbot zu begegnen?

    Am Samstag wird es in Bonn Aktionen zweier Verbände geben. Wie diese aussehen werden, ist noch „geheim“. Ich selbst werde am Samstag auch vor Ort sein und mich im Rahmen meiner Möglichkeiten einbringen. Generell wird es notwendig sein die Themen „Sexkaufverbot“ und „Restriktionen in der Sexarbeit“ auf die gemeinsame Agenda zu heben. Diesbezüglich sollten auch wir ein „Treffen von Spitzenvertretern der Branche“ zeitnah organisieren und unsere „alternativen Thesen“ unbedingt auch in Berlin vorstellen … am 5. Oktober 2020?

    Für heute grüßt aus Düsseldorf

    Howard Chance

     

  • Prostitution 2020 – Das unsägliche Warten nervt erheblich! – Tristesse!

    Prostitution 2020 – Das unsägliche Warten nervt erheblich! – Tristesse!

    Prostitution 2020 - Das unsägliche Warten nervt erheblich! - Tristesse!Prostitution 2020 – Das unsägliche Warten nervt erheblich! – Tristesse!

    Ich bin zurück in Düsseldorf und habe mich nach meiner temporären Abwesenheit gestern erst einmal durch die Mails und Akten gequält, die auf meinem Schreibtisch liegen und die laut nach „Bearbeitung“ rufen. OK, soweit erledigt!

    Mit der von Dona Carmen e.V. veranstalteten Kundgebung und Demonstration vom vergangenen Samstag, 19.09.2020, endete die Reihe der Demonstrationen zur Öffnung der Bordelle in Deutschland. Meines Wissens ist in naher Zukunft keine weitere solche Veranstaltung geplant und durch die erfolgten Öffnungen in 12 Bundesländern ist die Luft auch deutlich raus, wie man auch in den Facebook-Gruppen deutlich sieht!

    Die „Leidtragenden“ sind nun die Betreiberinnen und Betreiber in Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, wo man jetzt nur noch auf Entscheidungen zu den anhängigen Klagen im Eilverfahren warten kann. Außer in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Betreiberdichte und die Klagefreude sehr mäßig ist, liegen Klagen bei den Oberverwaltungsgerichten und man rechnet mit ersten Resultaten in dieser oder in der nächsten Woche. Über Wahrscheinlichkeiten wollen wir hier nicht orakeln. Dies ist in der jüngsten Vergangenheit öfters schiefgegangen!

    Klar, das „Warten“ nervt in den Gegenden, wo man (noch) nicht öffnen darf, aber auch in anderen Bundesländern, wo es (noch) starke Reglementierungen gibt, kann von „Normalbetrieb“ noch nicht die Rede sein. In meinem Heimatland Nordrhein-Westfalen „brummt es“ momentan: da die Auflagen minimal sind, können nahezu alle Konzepte verfolgt werden und die Geschäfts laufen dementsprechend gut an.

    In den sogenannten „Massageländern“, Brandenburg und Sachsen, wo aktuell nur  „Erotik ohne Geschlechtsverkehr“ angeboten werden darf, sind die Geschäfte nicht so toll und in Niedersachsen, wo zur Kontakt-Nachverfolgung amtliche Ausweise mit Lichtbild vorgelegt werden müssen, ist das Kundenaufkommen auch verhalten.

    Von „gleichem Recht für alle“ kann absolut keine Rede sein! Es ist ein ungleicher Wettbewerb entstanden, der nun auch zur „Freierwanderung“ führt, die man wegen „Corona“ ja eigentlich verhindern wollte! Die „Gäste“ fahren halt dort hin, wo das Angebot gut ist und wo man wenig Reglementierung verspürt! NRW ist dabei die Zielregion Nr. 1, weil es dort ohnehin die meisten erotischen Betriebe gibt und weil es so gut wie keine Beschränkungen mehr gibt!

    Welchen Schaden die Branche durch „Corona“ insgesamt genommen hat, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen. Erst wenn wieder „Normalbetrieb“ herrscht, wird sich dieses abschätzen lassen. Und von dieser Normalität sind wir gerade noch meilenweit entfernt!

    Für heute herzliche Grüße von

    Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Demo Frankfurt – Vortrag Howard Chance

    Prostitution 2020 – Demo Frankfurt – Vortrag Howard Chance

    Prostitution 2020 - Demo Frankfurt - Vortrag Howard ChanceProstitution 2020 – Demo Frankfurt – Vortrag Howard Chance

    „Denk ich an Deutschland in der Nacht … bin ich um den Schlaf gebracht!“

    Prostitution Herbst 2020 in Deutschland: Irrungen und Wirrungen … Freude oder Leid, je nachdem wo man lebt und arbeitet … Was man in Düsseldorf darf, ist in Frankfurt leider verboten! – Sex wird erst dann gefährlich, wenn er „bezahlt“ wird! – Die Politik weigert sich nach wie vor Entscheidungen zu treffen und wälzt die Verantwortung auf die Gerichte ab!

    Die Pflicht verordnete Maßnahmen stetig auf ihre Relevanz zu überprüfen und dabei die Verhältnismäßigkeit zu wahren, wird bezogen auf den Bereich der Prostitution sträflich vernachlässigt! – Einige „Wenige“ (nämlich die sogenannten Corona-Kabinette der Landesregierungen) blockieren alles, was gerade nicht passt, die einfachen Parlamentarier werden gar nicht gefragt und ein kreativer Dialog mit den akut Betroffenen findet einfach nicht statt! – Was wollen die Schmuddelkinder?  Wir haben „Corona“ – Basta! – Passt schon!

    Fieberkurve sinkend oder steigend? … Beliebigkeit!

    Das ganze Land und erst recht der Bereich der Prostitution befindet sich seit einem halben Jahr im „Corona-Fieber“ und man hat den Eindruck, das der Staat die Temperatur mal hoch hält, sie dann kurzfristig senkt, um dann mit Unterstützung von „passenden“ RKI-Zahlen neue Wellen zu erahnen oder gar herauf zu beschwören! – Wir haben es womöglich mit einem Virus zu tun, das unentdeckt die Gehirne von „Entscheidern“ eher blockiert und verwirrt, als in der Summe gesehen für ernste Erkrankungen mit klinischem Verlauf zu sorgen?

    Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: ich bin ganz sicher kein Verschwörungs-Theoretiker, trage keine Aluhut, glaube nicht an eine geheime Weltregierung und betrachte Angela Merkel und Donald Trump nicht als Reptiloiden. Trotzdem habe ich momentan bezogen auf die allgemeine Lage und besonders bezogen auf die Situation im Bereich des „Rotlicht“ schlimme Befürchtungen und Visionen:

    „Something is wrong in the state …“ … wie einst der Hamlet sprach …

    „Etwas ist faul im Staat“, wenn man einem Virus seine Wirtschaftskraft opfert, unkalkulierbare Rezension in Kauf nimmt und die Bürgerinnen und Bürger zu einer „Opferbereitschaft“ zwingt, die in unserer Geschichte ihresgleichen sucht. Der Bundesfinanzminister hat scheinbar jetzt die uneingeschränkte Befugnis zum „Gelddrucken“ und zur damit verbundenen „Wertevernichtung“? – Zum Glück ist Geld ja nur Papier oder eben eine digitale Einheit, deren Wert variabel ist! Abgerechnet wird zum Schluss oder eben gar nicht! – Letztendlich ist es auch egal, ob ein Staat Schulden hat oder nicht … man kann Rückzahlungen ja auf spätere Generationen „verlagern“ oder irgendwann mal einen „Schuldenschnitt“ machen. Von der berühmten schwarzen Null ist momentan keine Rede mehr und „der Olaf“ und „der Peter“ haben sicher alles im Griff.

    Es wird finanziell „geholfen“ und „überbrückt“, wobei in unserer Branche der Zugang zu den Hilfsprogrammen schwierig sein kann oder konnte. Sexworkerinnen waren gezwungen trotz „Corona“ mehr oder weniger „illegal“ zu arbeiten, weil Hartz4, so man es überhaupt bekam, nicht ausreichte, um einen gewissen Lebensstandard zu halten.

    Mieterinnen und Mieter von Bordellbetrieben konnten über die 3.000 Euro Soforthilfe oft nur lächeln, bekamen aber mit der Überbrückungshilfe zumindest etwas mehr „Kohle in den Kamin“, wenn es denn passte. Eigentümerinnen und Eigentümer der Rotlicht-Immobilien waren mitunter aber „gekniffen“, da sich der Rettungsschirm für die „bösen Kapitalisten“ nicht eignete.

    Die „Lusthansa“ ist halt nicht die „Lufthansa“! – Gleiches Recht für alle? – Flöte gepfiffen!

    Mit zweierlei Maß zu messen ist „normal“ und dies hat in unserer „Nische“ auch dazu geführt, dass die Kluft zwischen Betreibern und Sexworkerinnen größer wurde. Das vormals gemeinsame Ziel, nämlich das gemeinsame Geldverdienen als Symbiose, geriet aus dem Blick! Unter dem ganz normalen und nicht zu verurteilenden Motto „jede und jeder ist sich selbst der Nächste“ musste man versuchen zu sehen, wo „man“ bleibt und so entstand schnell die „Entbehrlichkeit“ von „Prostitutionsstätten“. Da diese ja „geschlossen zu halten waren“, mussten Ersatzlösungen her, die man ja gerade hier in Frankfurt bewundern kann.

    Das Wasser sucht sich immer seinen Weg!

    Ungeschützte Straßen-Prostitution und Sex in Hotels, Pensionen, Autos, Toiletten und im Gebüsch, wo es mit absoluter Sicherheit keinen Schutz vor Corona gibt und wo natürlich auch keine Kontaktdaten-Nachverfolgung möglich ist. Wenn man diesen „Wildwuchs“ nicht unterbindet, haben es die Eroscenter, die nach den Regeln des ProstSchG betrieben werden, auch nach der Öffnung „schwer“ wieder zu normalen Verhältnissen zurück zu kehren. Die illegale Konkurrenz kann den „Preis“ unterbieten und „grinst“ sich eins, wenn die Stadt Frankfurt nicht ordnend die Notbremse zieht.

    Klar, die Landesregierung ist schuld, wird es aus dem „Römer“ tönen! – Parallel dazu schickt man die ohnehin überlastete Stadtpolizei dann mal ums Eck und schreibt einen Tag Land Bußgelder, deren Anzahl im Vergleich zu dem, was gerade im Sperrbezirk stattfindet, lächerlich erscheint. Das Konzept „Sex im Frankfurter Bahnhofsviertel“ fehlt und das natürlich auch, weil die, die ordnen könnten staatlich nicht opportun erscheinen.

    Alle Macht und Gewalt geht bekanntlich vom Staat aus … aber manchmal geht eben vom Staat gar nichts aus, weil der politische Wille gänzlich fehlt!

    Wirkt der Magistrat der Stadt Frankfurt überhaupt auf die Landesregierung ein? Oberbürgermeister Feldmann ist doch ein Mann der Tat und angeblich auch mit Immobilienbesitzern am Bahnhof gut vernetzt. Ihm kann nicht entgangen sein, dass es massive Probleme am Bahnhof gibt und dass diese Probleme erst weniger werden, wenn die absolut geeigneten Betriebe endlich wieder öffnen dürfen!

    Die Prostitutions-Metropole Frankfurt am Main hat Gewicht! Nirgendwo sonst in Deutschland, nicht einmal auf der Reeperbahn in Hamburg, wo eingeschränkter Sex bereits wieder möglich ist, gibt es eine so hohe „Prostitutionsdichte“ wie in Frankfurt und nirgendwo sonst ist das „Risiko“ größer, dass Dinge nachhaltig entgleiten!

    Die Vernunft muss endlich Sieger sein und darum wiederhole ich an dieser Stelle den Appell, den die Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ seit Monaten propagiert:

    „Öffnet die Bordelle jetzt! – Legal statt illegal!“ – Volksvertreter hört die Signale!“

    Der Appell geht an den Magistrat der Stadt Frankfurt, aber natürlich auch an die hessische Landesregierung und an alle Bundesländer, die den Betrieb von Prostitutionsstätten nach wie vor aus vorgeschobenen Gründen verhindern … und deren stoisches Argument „Es ist halt Corona“ die absolute „Krönung der Frechheit“ ist.
    Der vorgegeben „Schutzgedanke“ ist meines Erachtens „Ignoranz und Versagen auf höchster politischer Ebene“! – Man muss agieren, sich austauschen und endlich handeln! – Wenn man nichts ändert, ändert sich nichts!

    Meine sehr geehrten Damen und Herren … liebe Kampfgenossinnen und Kampfgenossen in diesem Sinne heute … ein herzliches „Glück auf! … bleibt gesund und bleibt solidarisch! – Nach der Pandemie ist womöglich vor der Pandemie?

    Howard Chance – 20.09.2020 – Frankfurt am Main

  • Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Prostitution 2020 - NRW-Plan - Demo Frankfurt - AktivitätenProstitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Hygiene-Schutz-Konzepte NRW – Update 16.09.2020

    Ich habe in der vergangenen Woche eine ganze Reihe von „vorläufigen Hygiene-Schutz-Konzepten“ erarbeitet, die es Betrieben ermöglicht haben unmittelbar, also sofort, zu öffnen. Nun liegt die neue „Zusatz-Verordnung NRW“ vor, die den geordneten Betrieb ermöglicht! Sie finden diese Verordnung hier: NRW-Verordnung 15.09.2020 Wer Fragen hat oder Hilfe benötigt, kann mich gerne jederzeit kontaktieren! Call me or mail me.

    Demo-Wochenende Frankfurt am Main – 19. September 2020

    Da die Arbeit in dieser Woche in NRW erheblich sein wird, reise ich erst am Samstag, dem 19. September, früh an. Vorbereitend wird es am Freitagabend, 18. September 2020, um 20.00 Uhr ein Zoom-Meeting geben mit dem üblichen Wochenbericht und einer Vorbereitung auf die Demonstration in Frankfurt und weitere dort stattfindende Aktionen, die momentan aus „bestimmten Gründen“ noch nicht angekündigt werden können.

    Die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ treffen sich am Samstag, dem 19. September 2020, ab 10 Uhr im Uddin & Uddin Café, Am Hauptbahnhof 1, 60329 Frankfurt am Main. Dort gibt es einen großen Außenbereich und wir können von dort dann gemeinsam zum Opernplatz pilgern.

    Um 12 Uhr beginnt auf dem Opernplatz, also vor der „Alten Oper“, die von Dona Carmen e.V. veranstaltete Demonstration „Grünes Licht fürs Rotlicht“, bei der wir gemeinsam noch einmal „Alles“ geben werden! – Mitmachen und dabei sein! Ich selbst werde ausnahmsweise dort auch sprechen und einige besondere Missstände ansprechen, die unser Staat zu verantworten hat und die nichts mit Corona zu tun haben. Wir werden versuchen das Event und die Reden weitreichend zu streamen!

    Im Anschluss an die Demonstration wird es im Bahnhofsviertel noch eine spontane wie hoffentlich aufsehenerregende Appell-Aktion geben, zu der es aus strategischen Gründen erst im Zoom-Meeting am Freitag konkrete Informationen geben wird. Am Abend ist dann auch sicher noch die Möglichkeit eines gemeinsamen Abendausklangs gegeben, wo wir dann spontan entscheiden, wo wir uns gemütlich zusammenrotten.

    Zum Aktionstag in Frankfurt/Main gibt es eine „Veranstaltungs-Ankündigung“ bei Facebook: https://www.facebook.com/events/335747270910927/

    Über alle Entwicklungen, News und Aktionen wird selbstverständlich in den Facebook-Gruppen berichtet und diskutiert. Alle Meetings werden zudem als Veranstaltungen angekündigt und verlinkt!

    Die Gruppen, denen man natürlich auch beitreten kann:

    Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise

    Zukunft Rotlicht – Die Betreibergruppe

    Mit Schwung und Energie in die neue Woche! – Wir brauchen weiter Power, um unsere Ziele zu erreichen!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2020 – 11.09. – Tag des Zorns – Status – Restriktionen und Co.

    Prostitution 2020 – 11.09. – Tag des Zorns – Status – Restriktionen und Co.

    Prostitution 2020 - 11.09. - Tag des Zorns - Status - Restriktionen und Co.Prostitution 2020 – 11.09. – Tag des Zorns – Status – Restriktionen und Co.

    Ja, es hätte ein schöner positiver Tag werden können! – Für den 11.09.2020, einen Tag mit „Geschichte“ (9/11) war die Vorstellung einer neuen Landesverordnung Rheinland-Pfalz angekündigt worden und die „Gerüchteküche“ hatte schon die ganze Woche vermeldet, dass das Verbot für Prostitutionsstätten wohl endlich „fallen“ würde. – So schaute die Branche am späten Nachmittag aufmerksam nach Mainz, wo es am späten Nachmittag eine Pressekonferenz mit Vorstellung der neuen Verordnung gab. Zeitgleich wurde die neue Verordnung dann ins Netz gestellt. Die Überraschung: Flöte gepfiffen! – Rheinland-Pfalz hat nicht gelockert und denkt wohl nicht einmal darüber nach!

    Ignoranz pur – Was haben aktuelle Urteile von Oberverwaltungsgerichten schon für eine Bedeutung? – Die Puffs bleiben zu und das am besten bis zum 31.10.2020 oder besser für immer!

    Die hohen politischen Damen und Herren haben einfach übersehen, dass es in NRW am 08. September 2020 ein bahnbrechendes Urteil gab, mit dem das höchste Verwaltungsgericht des Nachbar-Bundeslandes feststellte, dass das Verbot von Prostitutionsstätten und Prostitution als solches nicht verhältnismäßig ist! Ähnlich hatte in den Wochen davor schon das OVG Lüneburg entschieden, wobei dort, im Gegensatz zu NRW gewisse Auflagen beinhaltet waren, von deren Auswirkungen wir später noch hören werden.

    Keine Öffnung ohne Urteil! – So ist die Devise der verbleibenden geschlossenen Bundesländer und das ist ein „Spiel auf Zeit“, das wenig mit Corona zu tun hat!

    Statt sich einer politischen Verantwortung zu stellen, gibt man den schwarzen Peter an die Oberverwaltungsgerichte weiter, die man natürlich „kostenpflichtig“ anrufen muss und wo man bei einer Niederlage als Klägerin oder Kläger die Kosten „an der Backe“ hat. Prima! Wenn das Land dann verliert, kommen, wie zuletzt in NRW, zynische Anmerkungen, dass „die Gerichte nun die Folgen ihres Tuns zu verantworten haben!“ – Bravo!

    Das Land Rheinland-Pfalz „schreit“ nach Klagen und diese sind zum Glück auch schon in Vorbereitung, wie ich heute erfuhr! – Glück auf!

    Das OVG Mainz, dass momentan den Ruf einer Bastion besitzt und bislang ähnlich „ablehnend“ wie das für Baden-Württemberg zuständige OVG Mannheim urteilt, wird sich den klaren und logischen Argumenten nicht auf alle Ewigkeit verschließen können. Oder doch? Man kann die Unabhängigkeit der Gerichte anzweifeln und kommt dabei zum Ergebnis, dass „Justizia“ doch nicht blind ist und das der herrschende „politische Wille“ schon „Effekte zwischen den Gewalten“ auslösen kann. Aber was will man machen? Wenn man keine „gnädigen Richter“ findet, haben die Länder vorerst gewonnen. Wegen? Corona! Unglaublich! – Mir wurde heute von mindestens 3 neuen Klagen in Rheinland-Pfalz berichtet, die erfahrungsgemäß in 1-2 Wochen Wirkung zeigen könnten. – Dieses Zeitfenster gilt übrigens auch für Klagen in Hessen, die in der vergangenen Woche eingereicht wurden und deren Erfolgs-Aussichten sich durch das NRW-Urteil deutlich verbessert haben. Wer sich selbst noch mit einer Klage in BaWü, Hessen oder Rheinland-Pfalz engagieren möchte, kann mich gerne ansprechen!

    Niedersachsen hat auf! Aber: die Regeln wurden neu definiert und zwar auf Grundlage eines OVG-Urteils, dass zuvor für die „Öffnung“ gefeiert wurde!

    Auch an der Leine und auf dem niederen Land ist man sauer! Prostitutionsausübung nur nach zuvor stattgefundener Terminvereinbarung und Abgleich der Kontaktdaten-Nachverfolgung durch Vorlage eines Ausweises mit Lichtbild. Der Betreiber wird nun zum Kontrolleur im Staatsauftrag. Weigert er sich, kann eine Schließung verfügt werden. Alkoholkonsum in Verbindung mit Prostitution ist auch verboten und so können die Nachtclubs ihren Schampus-Verkauf vergessen. Auch in Hamburg soll das so oder so ähnlich ein, wenn es dort am 15.09. wieder losgehen soll. Alle Beteiligten freuen sich mindestens ein Ohr ab!
    Die „neue“ Niedersachsen-Verordnung kann hier als PDF abgerufen werden.

    Die Branche schaut nach Nordrhein-Westfalen! – Prostitutionsstätten und Prostitution momentan „ohne besondere Auflagen“ erlaubt? Bis Dienstag?

    In NRW haben wir am heutigen Tag (12.09.2020) einen „Zwischenzustand“, der aus Sicht des Landes einer Neuregelung bedarf! Die Ordnungsbehörden haben gerade keinen Grund und keine Verordnung um einem prostitutiven Betrieb die Aufnahme der Tätigkeit zu untersagen! Die diesbezügliche Verbots-Verordnung ist ersatzlos vom OVG „kassiert“ worden. Alles was man braucht: ein Hygiene-Konzept für körpernahe Dienstleistungen, das man gezielt umsetzt. Dennoch sind noch viele Betriebe „vorsichtshalber“ geschlossen, da nicht wenige Ordnungsämter immer noch behaupten, dass die OVG-Entscheidung vom 08.09.2020 „nichts zu bedeuten habe, solange es keine neue Verordnung gäbe!“ Das ist schlichtweg Unsinn, aber wer will schon in Konflikt mit der Ordnungsmacht geraten? Für Dienstag, 15.09.2020 ist vom Land eine „Verordnung“ angekündigt, deren Inhalt man nicht abschätzen kann. Aber: ein erneutes Verbot kann es durch die vom OVG Münster festgestellte „allgemeine Rechtslage“ nicht geben. Unangenehme und schwer zu praktizierende Umsetzungs-Auflagen sind aber nicht auszuschließen!

    Das Schlusslicht – Mecklenburg-Vorpommern – Am Waldesgrün kein Licht zu sehn! – Statt schwerer Geburt … gar keine Geburt!

    In Meck-Pomm, wo auch unsere „Mutti“ Angela Merkel zu Hause ist, scheint es den geheim gehaltenen flächendeckenden Super-Corona-Hot-Spot zu geben. Die Menschen fallen um wie die Fliegen und auch das Fleckvieh scheint pausenlos blutig zu husten! Anders ist es nicht zu erklären, dass alle roten Laternen unbenutzt bleiben müssen und das erotische Kleinbetriebe nach wie vor so gefährlich sind, das man sie am besten niederbrennt oder mit einem Tschernobyl-Deckel versieht! Aber Spaß zur Seite: die Ministerpräsidentin weigert sich den Gesetzen der Logik zu folgen. Zudem ist auf Betreiberseite die Klagefreudigkeit sehr eingeschränkt! Aber: ohne OVG wird wohl auch in Schwerin nichts passieren! Auch hier wären jetzt Klagen dringend notwendig und der liebe Kollege Thomas Schiller von www.rotlicht.de könnte hier ein geeigneter Koordinator sein. Talk to him! – Er ist seit Monaten am Ackern, wird aber im letzten Zug immer wieder vom Platz gestellt, wenn er bei den Ministerien „nachbohrt“. Bevor dort oben die „Gehirn-Grippe“ weitere grassiert, sollte man handeln.

    Soviel für heute zur „Lage der erotischen Nation“ … State of the art … mein Aufruf „zu den legalen Waffen“ folgt in Kürze

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

  • Prostitution 2020 – Öffnung NRW – Status – Irrungen – Wirrungen

    Prostitution 2020 – Öffnung NRW – Status – Irrungen – Wirrungen

    Prostitution 2020 - Öffnung NRW - Status - Irrungen - WirrungenProstitution 2020 – Öffnung NRW – Status – Irrungen – Wirrungen

    Einen schönen guten Tag und herzliche Grüße aus der Landeshauptstadt Düsseldorf! Heute mein Status-Update zur Wochenmitte, wobei weitere Überraschungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen sind. Gerade am Freitag gibt es ja oft vor dem Wochenende noch Meldungen von Gerichten und Behörden und darum müssen wir auch diesmal wieder aufmerksam sein, da ja für morgen eine neue Landesverordnung für Rheinland-Pfalz angekündigt ist, die angeblich eine „frohe Kunde“ beinhalten soll. Offiziell bestätigt wurde dies aber (noch) nicht!

    NRW ist seit 2 Tagen auf … oder etwa nicht?

    Ja, seit Dienstag, 08.09.2020, können Prostitutionsstätten in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen, die Ausübung der Prostitution darf wieder stattfinden da das OVG Münster den entsprechenden Passus in der Landesverordnung „gestrichen“ hat. Wenn es die Untersagung nicht mehr gibt, dann gibt es keine Untersagung! – So kann man es kurz und knapp zusammenfassen, aber das nützt wenig, wenn die Ordnungsämter vor Ort nicht informiert sind und sogar mit Gegenmaßnahmen drohen, falls „unerlaubt“ geöffnet wird. Die Formulierung ist ziemlich verwegen, wenn nicht gar „unverschämt“, da ja klar gegen geltendes Recht verstoßen wird. Doch viele Betreiberinnen und Betreiber scheuen natürlich den offenen Konflikt, um nicht später Dauerprobleme zu haben!

    An dieser Stelle jetzt explizit Ordnungsbehörden zu nennen, die destruktiv sind, verbietet sich, da ich die Einzelfälle ja auch nicht nachvollziehen und damit nicht bewerten kann. Als positives Beispiel möchte ich aber das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf erwähnen, dass, natürlich vorbehaltlich möglicher zukünftiger Anordnungen der Landesregierung, die der Gerüchteküche nach für kommenden Dienstag, 15.09.2020, angekündigt sind, den Betrieb der Prostitutionsstätten zulässt, wenn die Hygieneregeln für körpernahe Dienstleistungen NRW eingehalten werden. Auch bei den nun  oft abgelaufenen sogenannten „Huren-Pässen“ und „Gesundheitsbescheinigungen“ ist man angeblich kompromissbereit, solange Verlängerungen aus organisatorischen Gründen nicht möglich sind! Das Vorgehen ist vorbildhaft und kooperativ und die „Verantwortung“ trägt, so formulierte es auch der NRW-Gesundheitsminister Laumann, „das Gericht“, dass das Verbot kippte!

    Welche „Auflagen“ kommen werden, ist bislang völlig unklar! Trifft man womöglich eine Anordnung wie in Bayern oder dem Saarland, wo „Bordell“ dann nicht mehr „Bordell“ ist, erlässt man Beschränkungen des zahlenmäßigen Zugangs oder kommt es zur Pflicht von Terminvereinbarungen? – Wir werden es vermutlich erst nächste Woche wissen und solange entwickle ich seit Tagen individuelle Hygiene-Konzepte für Betriebe in NRW, bei denen ich für den jeweiligen Betrieb erst einmal gewährleiste, dass die vorgeschriebenen „Basics“ eingehalten werden. Dabei steht fest, dass man diese Konzepte möglicherweise noch einmal anpassen oder erweitern muss, je nachdem was der Verordnungsgeber „nächste Woche“ fordern wird.

    Lustigerweise haben einige Betreiber in NRW Hygiene-Konzepte nach „bayerischem Muster“ eingereicht, bei denen sie sich „freiwillig“ Beschränkungen unterwerfen, die es in NRW momentan gar nicht gibt! – Da war das blinde oder einäugige Abschreiben schon jetzt kontraproduktiv! – Im ganzen Chaos mit „auf“ und „zu“ wurde nämlich etwas ganz wesentliches übersehen:

    Sowohl in Bayern wie auch im Saarland sind „Prostitutionsstätten“ in den geltenden Verordnungen immer noch verboten! – Erlaubt sind lediglich „besondere Prostitutionsstätten“, die eng vorgegebene Voraussetzungen erfüllen. In Niedersachsen gibt es im OVG-Urteil einige „Spezifizierungen“, dem Urteil des OVG Münster sind solche überhaupt nicht zu entnehmen! – Es bleibt also generell spannend und dies werde ich, wenn ich wieder Zeit haben sollte, auch für die sogenannten „Nordländer“ analysieren, die ja am 15.09. wieder öffnen werden. Interessanterweise wird hier auch Niedersachsen eingebezogen, was auch dort auf zusätzliche Reglementierung hindeutet!

    Egal … in den kommenden Tagen beackere ich beratend NRW und danach kommen die Distrikte, in denen dann die nächsten „Lockerungen“ und „Öffnungen“ anstehen! – Wir wappnen uns auch für die Fälle, wo Ordnungsbehörden (weiter) uneinsichtig sein sollten. Der Anwalts-Notruf ist geschaltet … für den Fall der Fälle!

    In NRW stets dienstbereit … auch am kommenden Wochenende!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

  • Prostitution 2020 – NRW auf, Hamburg, Bremen, SH und RLP nächste Woche!

    Prostitution 2020 – NRW auf, Hamburg, Bremen, SH und RLP nächste Woche!

    Prostitution 2020 - NRW auf, Hamburg, Bremen, SH und RLP nächste Woche!
    Prostitution 2020 – NRW auf, Hamburg, Bremen, SH und RLP nächste Woche!

    Wieder ein ereignisreicher Tag in der Republik. Am Vormittag wurde eine mögliche geplante Öffnung der Prostitutionsstätten für den 15.09. in Rheinland-Pfalz über Gerüchte in Aussicht gestellt, kurz darauf vermeldete die „Nordische Allianz“ aus Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein eine gemeinsame Einigung ebenfalls auf den 15.09., bevor dann zur Mittagszeit die Hammernachricht des Tages über den WDR-Ticker lief:

    Prostitutionsstätten und Prostitution in NRW ab sofort wieder erlaubt!

    Das Oberverwaltungsgericht Münster, dass wochenlang „geschwiegen hatte“, hob mit sofortiger Wirkung den entsprechenden Passus in der geltenden „Corona-Landesverordnung“ von NRW auf. Ein Moment, auf dem die Betreiberinnen und Betreiber, aber auch die Sexarbeiterinnen gewartet haben. Die Ordnungsämter waren am heutigen Nachmittag komplett überfordert und hatten noch wenig Infos, was nun zu tun ist.

    Welche Regeln genau gelten, steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest! Generell werden die Regeln für körpernahe Dienstleistungen gelten, die in der NRW-Verordnung definiert sind. Ohne Hygienekonzept geht nichts. Dies wurde aber noch nicht offen kommuniziert!

    MH-Consulting ist natürlich am Ball … jetzt natürlich auch in der Heimat NRW! Das Wochenende wird durch gearbeitet, damit alle wieder an den Start kommen! Hurra!

  • Prostitution 2020 – Das Lagebild aktuell – 05.09.2020

    Prostitution 2020 – Das Lagebild aktuell – 05.09.2020

    Prostitution 2020 - Das Lagebild aktuell - 05.09.2020
    Prostitution 2020 – Das Lagebild aktuell – 05.09.2020

    Die Lage hat sich in den vergangenen Tagen wieder verändert: in 8 Bundesländern sind Prostitutionsstätten wieder erlaubt; 6 Länder davon mit Vollprogramm (inkl. erlaubtem Geschlechtsverkehr), 2 Länder (noch) mit Einschränkung (Erotik ohne Geschlechtsverkehr). In allen dieser 8 Bundesländer sind Hygiene-Schutz-Konzepte Pflicht! – 8 Bundesländer sträuben sich noch, obwohl es dafür eigentlich keine vernünftigen Gründe mehr gibt! – Strange!