Blog by Howard Chance 2027

  • Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Prostitution 2018 - Howard, was machst Du eigentlich alles? - Dolce vita?Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Howard Chance – Bohemien oder Multitasker? Eine kurze Beschreibung!

    Bei Symposien und sonstigen Zusammenkünften werde ich immer wieder gefragt, wie ich so meinen Tag verbringe und welche Aufgaben ich als Publizist und Unternehmensberater habe. Die einen vermuten, dass ich den halben Tag in Turbo-Whirlpools verbringe und dabei attraktive Damen aus dem Rotlicht-Gewerbe im Arm habe; andere denken, dass ich dringend Aufträge suche, um mich im Rotlicht weiter zu etablieren oder um Chef-Lobbyist der deutschen Bordellwirtschaft zu werden. Beide Vermutungen sind falsch und ich möchte heute einmal versuchen, damit aufzuräumen!

    Am Anfang der „Howard-Story“ stand im September 2016 das prophetische Buch „Das neue Prostitutionsgesetz 2017: Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe“, das ich im Eigenverlag bei BoD veröffentlicht habe und das sich trotz eines relativ hohen Preises erfreulich gut verkaufte. Das Buch war pünktlich zur Gesetzesverabschiedung im Handel, viele Prognosen traten ein, einige aber natürlich auch nicht, da meine „Kugel“ natürlich nicht in die Zukunft schauen konnte! Ein Buch mit veraltetem Inhalt zu verkaufen, entspricht nicht meinen Vorstellungen und deswegen wurde die Promotion Anfang des Jahres eingestellt:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/15/prostitution-2018-warum-ist-howards-buch-aus-dem-handel/

    Gleichzeitig zur Veröffentlichung des Buches startete ich mit meinem Blog Prostitution 2017 und mit der Unternehmensberatung MH-Consulting. Ich bereiste von Januar bis Dezember 2017 fast die gesamte Bundesrepublik und veröffentlichte bis heute um die 500 Artikel zum neuen Prostituierten(schutz)gesetz. Ich klärte Rotlicht-Unternehmen über die Inhalte des neuen Gesetzes auf und unterstützte dann immer umfangreicher bei der Entwicklung und Erstellung von notwendigen Betriebskonzepten. Der Dezember wurde stressig, da ja der 31. Dezember 2017, zumindest in NRW, verbindlicher Abgabetermin war. Aber auch in anderen Bundesländern wurde ich aktiv und ich veranlasste auch „pünktliche Einreichungen“ in Gegenden, wo man es mit der Frist des Bundesgesetzes „nicht so ernst“ nahm, weil einfach Umsetzungsverordnungen gänzlich fehlten. Ohne Verordnung keine Umsetzung! Da hatten die zuständigen Behörden, die rein formal noch gar nicht zuständig waren, natürlich recht!

    Ich hatte vermutet, dass es nun, also im Januar 2018, deutlich ruhiger werden würde! Aber da sollte ich mich täuschen: nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber hatten die Frist völlig übersehen, bekamen nun Anfang 2018 von Behörden den „diskreten Hinweis“ doch mal an die Unterlagen zu denken! Diese „Aufmunterungen“ halten bis heute an und ich bin ehrlich gesagt sehr erstaunt, wie kulant die meisten Behörden sind! So fertige ich nach wie vor noch Betriebskonzepte, überarbeite aber auch „Eigenproduktionen“, die bei den Ämtern keinen Gefallen fanden! Regelmässig bin ich auch mit Mandanten bei Behörden oder mache im Auftrag ein wenig „Dampf“, wenn bewusst verzögert oder „verweigert“ wird!

    Mir ist gerade alles andere als langweilig, da ich mich ja gemeinsam mit dem Kollegen Rohr auch um die Problematiken der Postzustellung kümmere und mit Fachanwälten und Steuerberatern diverse entstehende Problematiken diskutiere, für die wir Lösungen entwickeln werden! Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting arbeiten bei diese Projekten eng zusammen und wir suchen weitere sinnvolle  „Allianzen“! Egal, worum es geht: wir haben schon sehr viele spezielle Fragen gehört: sei es Finanzierung, Versicherung, Investment, Unternehmensverkauf oder Interims-Geschäftsführung. Auch Ersteller von Fachgutachten und erfahrene Bauexperten vermitteln wir gerne. Und wenn ein Anwalt nötig wird, haben wir kompetente Partner an Bord oder im Verteiler!

    Das nahezu komplette Leistungsspektrum ist der Seite von MH-Consulting zu entnehmen. wobei sich gerade immer wieder neue Fragen ergeben, mit denen wir uns gerne beschäftigen:

    http://mhconsulting.online

    Und nicht zuletzt arbeiten wir an bundesweiten „Runden Tischen“, die für die Branche einen großen Nutzen haben könnten!

    Der Whirlpool (natürlich sittenstreng!) bleibt weiter die Ausnahme, zumal ich ja heute ein neues Buchprojekt durchdacht und bereits in Angriff genommen habe:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/09/neues-buchprojekt-prostitution-2018-by-howard-chance/

    Wer mich faul nennt, könnte sich irren! In diesem Sinne eine gute Zeit und viele Grüße aus dem sommerlichen Dortmund! Die Sonnencreme sei mit Euch! So, die Arbeit ruft auch am Sonntag und in der kommenden Woche komme ich wieder „auf Touren“!

  • Neues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance

    Neues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance

    Neues Buchprojekt "Prostitution 2018" by Howard ChanceNeues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance

    Situationsbericht und Sittengemälde – Protagonistinnen und Protagonisten gesucht

    Wenn es mir meine Zeit erlaubt, arbeite ich gerne auch mal wieder als Publizist und das natürlich zum Thema „Prostitution in Deutschland! Momentan ist mein Tisch noch recht voll mit „Betriebskonzepten“, die überarbeitet, ergänzt oder neu erstellt werden müssen, ich habe jede Woche im Kundenauftrag Behördentermine, erfreuliche und leider auch unerfreuliche Dispute und muss mir durch meine deutschlandweite Tätigkeit als Berater auch immer wieder neue Erlasse, Veröffentlichungen und Entscheidungen „reinziehen“, um am Puls der Zeit zu bleiben! Das gut organisierte „Back-Office“ ist unerlässlich und bedarf der intensiven Pflege!

    Für August 2018 plane ich jetzt eine publizistische Deutschlandreise, bei der ich die aktuelle „Stimmung“ im deutschen „Rotlicht-Gewerbe“ und in der „Sexarbeit“ aufnehmen möchte. „Aufnehmen“ heißt: mit Protagonistinnen und Protagonisten ins Gespräch kommen und daraus eine neue Publikation erstellen, die im Oktober 2018 „ungeschminkt“ auf den Markt kommen soll. Bei dem Projekt geht es primär nicht um die ungehemmte Verbreitung meiner eigenen „Schlauheiten“, sondern um die Erstellung eines „Sittengemäldes 2018“, bei der die Branche selbst in ihrer Vielfältigkeit zu Wort kommen soll!

    Welche Formen von Sexarbeit gibt es anno domini 2018 in Deutschland, wie hat sich der „Markt“ entwickelt und welchen Einfluss hat das neue Prostituiertenschutzgesetz konkret? Soll Deutschland „sauber“ werden? Haben wir es mit einem Gesetz zur „Prostitutionsverhinderung“ zu tun? Gibt es neben den „Gesetzesgegnern“ auch „Befürworter“ in der Branche, die mit dieser Meinung nicht hinter dem Berg halten? Ist Prostitution noch zeitgemäß oder ist „käufliche Lust“ in der jetzigen Form ein „Auslaufmodell“? Wie wird Sexarbeit verkauft? Gebärdet sich der Staat als „Tugend- und Moralwächter“ oder geht es bei dem „Schutzgesetz“ eigentlich um „Monetarisierung“: um die Generierung von Steuergeldern und um die „Erziehung von Steuerpflichtigen“?

    Es geht  ganz klar auch um Politik, um Feminismus, der in befürwortender und ablehnender Form „gelebt“ wird und um die Frage, ob Frauen oder Männer im Gewerbe „das Sagen“ haben, ob das Angebot die Nachfrage schafft oder ob eher die reziproke Betrachtung richtig ist! Es geht um die Präsentation eines breiten „Meinungsbilds“, aber absolut nicht um eine strenge wissenschaftliche Arbeit!

    Es ist auch nicht an eine „Wertung“ gedacht! Eine solche kann jede Leserin und jeder Leser selbst vornehmen! Gibt es womöglich Gemeinsamkeiten bei „Prostitutionsbefürwortern“ und „Prostitutionsgegnern“ und wie gestaltet sich der (öffentliche) Dialog?

    Während ich meine eigenen Publikationen in der Regel innerhalb weniger Tage per Diktat erstelle, wird es beim Buchprojekt „Prostitution 2018“ anders sein: hier werde ich intensive Interviews führen und „Fremde“ wie „Freunde“ zu Wort kommen lassen! Auch „kühne Thesen“ sind dabei zulässig und es ist natürlich auch möglich in anonymer Form teilzunehmen, da „Outings“ in der heutigen Zeit schwerwiegende Folgen haben können!

    Heute beginne ich, neben meiner eigentlichen Arbeit, mit der Projektplanung und rufe schon wieder zur Mitwirkung auf! Wer möchte sich zum Thema äußern, wer hat Themen „auf Lager“, die schon immer einmal „präsentiert“ werden sollten? Wer von Ihnen / Euch ist bereit bei einem von Howard´s Interviews mitzuwirken?

    Natürlich sind auch „Unterstützer“ und „Werbepartner“ willkommen, wobei es in erster Linie nicht um „Rubel“ geht, sondern eben um „Support“ und um den Zugang zu „medialen Kanälen“, die unerlässlich erscheinen! Powered by „Deutsche Bordellindustrie“ würde ein „Geschmäckle“ haben und den Inhalt als angewandten oder unterstellten „Lobbyismus“ sofort diskreditieren. Also müssen andere „Wege“ her!

    Ich werfe diese Anfrage heute einmal „lose“ in die Runde und freue mich über Ihre / Eure Rückmeldungen!

    Howard Chance, wie immer erreichbar unter howard.chance@t-online.de

    Alternativ ist auch jederzeit gerne Kontakt über meine diesbezügliche Facebook-Seite zum „Buchprojekt Prostitution 2018“ möglich: https://www.facebook.com/Buchprojekt-Zukunft-Rotlicht-Prostitution-2018-2108383912567472/

  • ProstSchGesetz: Unwissenheit und fehlende Gebührenordnung bremsen Umsetzung!

    ProstSchGesetz: Unwissenheit und fehlende Gebührenordnung bremsen Umsetzung!

    ProstSchGesetz: Unwissenheit und fehlende Gebührenordnung bremsen Umsetzung!ProstSchGesetz: Unwissenheit und fehlende Gebührenordnung bremsen Umsetzung!

    Überforderte Ämter brauchen Hilfe – Kommunen fehlt Gebührentabelle – Stillstand!

    Informationsstand: 7. Juni 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Es klingt nach einem oder gleich mehreren schlechten Witzen, ist aber momentan die erlebte Realität in vielen deutschen Amtsstuben. Man hat die „amtlichen Prostitutionsbeauftragten“ zwar gefunden, diesen aber zu wenig „Schulungsmaterial“ zur Verfügung gestellt, um sich in die sehr komplexe Materie einzuarbeiten! Wenn man nicht alle Abteilungen einer Ordnungsbehörde „durchlaufen“ hat oder dies eben Jahre zurück liegt, ist es zunächst schwierig alle Aspekte des Prostituiertenschutzgesetzes auf den „Schirm“ zu bekommen! Womöglich muss man erst einmal intensiv in Gewerberechtsforen „surfen“, um sich einen Überblick zu verschaffen! Ohne Vorbereitung und spezifische Ausbildung, ist es kaum möglich einen „Konzessionsantrag“ erfolgreich und abschließend zu bearbeiten!

    Es ist zwar inzwischen allgemein bekannt, dass ein „Laufhaus“ ein stehendes Gebäude und kein laufendes „Prostitutionsfahrzeug“ (KFZ) ist, aber was die Begriffe „sachgemäß“ und „geeignet“, die im Gesetzestext vermehrt vorkommen, im Detail bedeuten, ist nach wie vor ein Rätsel! Gibt man sich aus „Kulanz“ mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner zufrieden oder entscheidet man sich für das größte gemeinsame Vielfache? Will man sich viel Arbeit machen oder ist man mit den „Basics“ zufrieden?

    Ich betreue aktuell über 40 Erlaubnis-Anträge in verschiedenen Bundesländern und mache dabei ganz unterschiedliche Erfahrungen mit den Behörden. Es gibt einige Vorzeige-Ordnungsämter, wie z.B. das der Landeshauptstadt Düsseldorf, wo man sich sehr frühzeitig vorbereitet hat und wo Nachbarkreise regelmäßig nachfragen, wenn etwas hakt; es gibt aber auch Ämter, wo man die Akten über Monate einfach „parkt“ und die Antragsteller vertröstet! Grund: Ahnungslosigkeit, wie man das Verfahren bewältigen soll! Bei Alt-Betrieben ist das ja nicht so schlimm, da man sein Gewerbe ja solange weiterführen  darf, bis das Amt „in die Pötte“ kommt, aber wenn man „Neu-Gründer(in)“ ist und das Gewerbe erst aufnehmen darf, wenn die amtliche Erlaubnis vorliegt, wird es mehr als kritisch!

    Wie kann sein, dass ein Amtsleiter einem Antragsteller in NRW mitteilt, dass er dessen Antrag nicht bearbeiten kann, weil er keine Ahnung von „Escort-Services“ hat? Der zweite Teiler Aussage ist zumindest „grundehrlich“, nützt dem Mandanten aber wenig, da sich sein Antrag ja nun mal nicht „selbst genehmigen“  wird, da man die „Genehmigungsfiktion“ (also die automatische Genehmigungserteilung 3 Monate nach vollständiger Antragsstellung) für neue Prostitutionsgewerbe ausgeschlossen hat! Eine „Untätigkeitsklage“ macht auch nur bedingt Sinn, da der Beamte ja nicht untätig ist, sondern lediglich mit seinen „Mitteln“ nicht zum Ziel kommt! Hier müssten pragmatische Lösungen her, nach denen ich noch suche!

    Eher amüsant ist eine Information aus der hessischen Metropole Frankfurt am Main, wo das Ordnungsamt durchaus in der Lage ist Betriebskonzepte zu prüfen! Allerdings wurde dem Amt von den übergeordneten Stellen noch keine Gebührenordnung zur Verfügung gestellt! Daher können bereits bearbeitet Anträge noch nicht abschließend gestempelt werden, da die in ihrer Höhe noch unbekannte Verwaltungsgebühr in der Regel vor Überlassung der Genehmigungsurkunde gezahlt werden muss! Wer will dem Leiter dem Ordnungsbehörde hier einen Vorwurf machen? Er kann nicht handeln und die Gebührenordnung wird womöglich erst nach den Sommerferien in Ratsgremien diskutiert?

    Skurril wird es auch, wenn in einer anderen Region des Landes Neu-Anträge innerhalb weniger Wochen bearbeitet und genehmigt werden und gleichzeitig Alt-Anträge in der gleichen Dienststelle nach 7-monatiger Lagerung bereits vergilben! Hier scheint nicht der chronologische Akteneingang zu zählen und man hat den Eindruck, dass die Reihenfolge im Losverfahren ermittelt wird! Ganz zu schweigen von den verwegenen Ämtern, die Erlaubnis-Anträge und Betriebskonzepte überhaupt nicht annehmen und die Votanten nach Hause schicken. Ergebnislos ist auch oft die Suche nach „verschwundenen Bauakten“ in Großbehörden, was regelmäßig zu „Vertagungen“ führt: „Ach, kommen Sie einfach in 6 Monaten wieder!“ Ich frage mich, wie die geschredderten Akten dann wieder auferstanden sein sollen!

    Über die „Zustände“ bei der „Sexworker-Anmeldung“ will ich hier gar nicht schreiben, da ich zwar viel höre, mit den Vorgängen als solchen aber eigentlich nichts zu tun habe! Unzählige Anschreiben im Betreiberauftrag reichen aus, um meinen Büroalltag zu versüssen! Klar: ich werde für meine Arbeit gut bezahlt, aber dennoch möchte ich Erfolge „spüren“ und Akten erfolgreich „ad acta“ legen! Ob das demnächst einmal zeitnah gelingen wird?

  • Runder Tisch Prostitution und Prostitutionsgewerbe Deutschland? – Aufruf!

    Runder Tisch Prostitution und Prostitutionsgewerbe Deutschland? – Aufruf!

    Runder Tisch Prostitution und Prostitutionsgewerbe Deutschland? - Aufruf!Runder Tisch Prostitution und Prostitutionsgewerbe Deutschland? – Aufruf!

    Es wird Zeit gemeinsam zu handeln im Rotlicht-Gewerbe

    Informationsstand: 5. Juni 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Die Idee ist alles andere als „neu“, aber der Bedarf zum Informationsaustausch und zur Diskussion ist groß! Ich erlebe bei Zusammenkünften und Ortsterminen immer wieder Betreiberinnen und Betreiber, die sich gerne mit anderen „Betroffenen“ austauschen möchten, andererseits aber von sich aus nicht unbedingt den Kontakt zu Kollegen suchen. Vorbehalte, Konkurrenz-Situation oder auch gebremste Energie sind Gründe, warum Dialoge nicht wirklich entstehen! Über das mangelnde gemeinsame Nachdenken und Handeln wurde
    auch bei der Veranstaltung von Dona Carmen e.V. in Frankfurt gesprochen:

    Es gibt nach wie vor keinen wirklich großen Branchenverband, der eine nennenswerte Anzahl von Betrieben vertritt. Einen solchen wird es wahrscheinlich auch mittel- bis langfristig nicht geben! Die „eigene Suppe“ steht zu hoch im Kurs und „Führungspersönlichkeiten“, die von einer Mehrzahl der Betreiber akzeptiert werden würden, scheint es auch nicht zu geben! Selbst die Sexworker(innen)-Verbände, die ja selbst in der Summe gesehen nur einen verschwindend kleinen Teil der „Branche“ repräsentieren, sind in vielen Detailfragen über Kreuz, was in der Öffentlichkeit nicht gerade als „an einem Strick ziehen“ wahrgenommen wird! So hat es der „Gegner“ natürlich leicht, seine, nämlich die staatlichen Interessen durchzusetzen. Ohne Widerstand, der unbedingt auch „politisch“ sein muss, passiert eben
    nichts!

    Meine Idee, die ich auch am Wochenende mit Christoph Rohr diskutiert habe, ist daher nicht die Gründung eines Verbandes, sondern die Etablierung von regionalen „Runden Tischen“, bei denen man miteinander konstruktiv ins Gespräch kommen kann! Kein aufwendiger Kongress, sondern Tagestreffen in regionalen Versammlungsräumen, bei denen der Kostenrahmen überschaubar ist! Wenn man dies noch in 2018 in jedem Bundesland „errichten“ könnte, wäre das doch eine gute Sache … wenn ich mich nicht irre! OK bei 16 Bundesländern klingt das natürlich verwegen, aber man kann ja erst einmal „klein“ starten und das Projekt dann stetig ausbauen!

    Erste Schritte (bedingt durch Dringlichkeit): ein „Runder Tisch“ in NRW (Düsseldorf oder Köln) im Juli 2018! NRW ist ganz stark in der amtlichen Umsetzung! Hier wird in der Regel keine Betreiberin und kein Betreiber vergessen und man kann von „flächendeckender“ Bearbeitung sprechen! Die meisten meiner „Mandate“ habe ich zwangsläufig in NRW und da NRW für mich „Heimat“ ist, kann ich auch ganz sicher eine geeignete günstige „Lokalität“ organisieren! Dies wäre dann ein erstes Angebot speziell für „NRWler“ bei denen die landesspezifischen Themen dominieren würden!

    Aber auch in anderen Landesteilen kann man so etwas organisieren, wenn sich „Helfer“ vor Ort finden. Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting sind als kooperativer Verbund in nahezu allen Bundesländern vernetzt! Dazu gibt es jede Menge Kolleginnen und Kollegen, die uns unterstützen. Ein wenig „Research“ wird noch notwendig sein, aber die „Sache“ könnte langfristig durchaus ein Erfolg werden!

    Ich habe heute eine Facebook-Gruppe „Runder Tisch ProstSchGesetz NRW“ gegründet, um mit Interessentinnen und Interessenten in Kontakt zu kommen. Wer beitreten möchte, kann dies gerne über den folgenden Link tun:

    https://www.facebook.com/groups/222278038502162/

    Natürlich könnten Sie / könnt Ihr mir auch eine Mail schreiben, wenn Sie / Euch das Thema interessiert: howard.chance@t-online.de

  • Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen e.V. Frankfurt/Main

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen e.V. Frankfurt/Main

    Prostitution 2018 - Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/MainProstitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main

    Verfassungsbeschwerde, politische Arbeit, Situation ProstSchGesetz, Steuerrechts-Referat

    Informationsstand: 5. Juni 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Am vergangenen Wochenende war ich gemeinsam mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie in Frankfurt am Main zu Gast, um neue gemeinsame Projekte zu besprechen, um ein wenig am Main zu entspannen und, last but not least, um an einer Veranstaltung von Dona Carmen e.V. teilzunehmen, die am Freitag, dem 1. Juni 2018 in der Beratungsstelle Elbestrasse stattfand.

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Wie steht es um die anhängige Verfassungsbeschwerde? 

    Nach der Begrüßung durch Juanita Henning, berichtete Franziska Funk zum gegenwärtigen Stand der Verfassungsbeschwerde, die ja vom Bundesverfassungsgericht angenommen und auf die Agenda des Gerichts gesetzt wurde. Wurde zunächst vermutet, dass die numerische Aktenzeichen-Nummer für eine eher späte Verhandlung im Herbst oder Winter 2018 stehen könnte, sind die Nummern nach Auskunft des Verfassungsgerichts keine chronologische Festlegung! Es kann also sein, dass die Beschwerde aus möglicherweise erkannten Gründen der Dringlichkeit früher im Jahr verhandelt wird! Bei Dona Carmen e.V. ist man zuversichtlich, hat aber zusätzlich auch noch ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof in Planung, falls man in Karlsruhe scheitern sollte! Mit Prognosen für das Beschwerdeverfahren war man vorsichtig, da in Deutschland Rechtssprechung und Politik oft nahe beieinander sind und die Richterinnen und Richter in Karlsruhe ja auch von der Regierung ins Amt berufen werden. Zwar gibt es eine Gewaltenteilung, aber gegenüber Gesetzen der Regierung sind die Verfassungsrichter(innen) womöglich zurückhaltender? Außerdem gibt es ja noch den bekannten Spruch zu Ereignissen „vor Gericht und auf hoher See“, wo es durchaus Überraschungen geben kann! Justizia ist nun mal nicht blind, sondern zum Glück oder leider, je nachdem auf welcher Seite man gerade steht, auch menschlich! Entscheidungen folgen also nicht nur der juristischen wertfreien Logik, sondern ein Stück weit auch der persönlichen Ethik und Emotion! Daher kann man nur abwarten, was noch in 2018 passiert! Die unpopulistische Darstellung von Dona Carmen e.V. war hier wohltuend und auch absolut seriös.

    In diesem Zusammenhang sei hier auch die Pressemitteilung des Vereins zum „Internationalen Welthurentag“ erwähnt, die Sie unter folgendem Link finden:
    https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-internationaler-hurentag-2018-behoerden-vertuschen-ausmass-der-illegalisierung-von-sexarbeit-durch-prostituiertenschutzgesetz/#more-2020

    Der Verein Dona Carmen e.V. bezeichnet das „Prostituiertenschutzgesetz“ nach wie vor als „Schandgesetz“ (Zitat Juanita Henning) und hat sich daher bewusst entschieden nicht bei der Umsetzung des Gesetzes mitzuwirken! „Man kann ja nicht einerseits gegen ein Gesetz kämpfen und gleichzeitig die Umsetzung unterstützen!“ Diese klare Position vertritt Dona Carmen e.V. im Gegensatz zu vielen anderen Beratungsorganisationen und Sexworker-Verbänden, die sich gewissermaßen mit den Umständen „arrangiert“ haben oder sogar durch öffentliche Fördermittel „beeinflusst“ wurden! Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing?

    Dona Carmen-Vorstandsmitglied Gerhard Walentowitz machte hier aus seiner persönlichen Verärgerung über den bisweilen erkennbaren „Opportunismus“  keinen Hehl und Juanita Henning betonte nochmals die Wichtigkeit des politischen Protests, der die juristischen Maßnahmen unbedingt begleiten muss! Wird es möglicherweise eine Sternfahrt nach Karlsruhe geben, wenn das Beschwerdeverfahren dort stattfindet? Lassen sich überhaupt Sexworker(innen) und Betreiber in größerer Zahl mobilisieren oder bleibt die Last auf einigen wenigen Schultern liegen? Wie kommt das Thema wieder in den Blick der Öffentlichkeit? Die Branche erscheint „bequem“, und „konsumiert“ gerne Information, wird aber nicht wirklich „aktiv“, selbst dann nicht, wenn es um die eigene Existenz geht? Juanita Henning regte die Gründung eines „Betreiber-Verbandes“ an, der dringend erforderlich sei, um Interessen zu bündeln und um gemeinsam etwas zu erreichen! Wenn nicht jetzt, wann dann?

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Wie ist die aktuelle Lage im Bereich der Prostitution? Wo und wie wird das Gesetz in den einzelnen Bundesländern umgesetzt?

    Gerhard Walentowitz hatte für die Veranstaltung eine umfangreiche Excel-Präsentation entwickelt, die verdeutlichte wie unterschiedlich die „Lage“ in den Bundesländern ist. Es gibt Bundesländer mit Umsetzungverordnungen, in einigen fehlt sie noch! Mal werden Sexworkerinnen an einer zentralen Stelle beraten, mal gibt es hierfür viele kleine Einheiten. Bayern, NRW und Niedersachsen machen bereits „ernst“, anderenorts wartet man noch ab. Eine Bund-Länder-Kommission tagt im Hintergrund und es werden womöglich umfangreiche
    Prüf-Szenarien geplant und gemeinsame „Ziele“ formuliert? Spekulationen, aber vielleicht nicht so abwegig! Mir persönlich behagt dieses „Freund-Feind-Bild“ nicht, da ich schon viele sehr positive Behördenkontakte hatte und den generellen „Vernichtungswillen“ nicht erkennen kann, aber unter Umständen bin ich da ein wenig naiv? Die momentan noch herrschende Ruhe ist jedenfalls trügerisch, denn wir stehen ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes erst am Anfang der „Regulierung“, die unweigerlich erfolgen wird!

    Da (sehr) viele in der Branche noch nicht „direkt“ betroffen sind und auf bundesweite Sicht ein Großteil der „Sexworkerinnen“ noch nicht erfasst und der überwiegende Teil der „Betriebe“ noch keinen Konzessionierungs-Antrag gestellt hat (so die Vermutung), wird es in nicht ferner Zukunft sicher zu erheblichen „Überraschungen“ für die kommen, die davon ausgehen, dass das Gesetz irgendwie an ihnen vorüber geht! Wenn die vorliegende Verfassungsbeschwerde nicht greift, wird es nach und nach überall „unromantisch“ im Gewerbe! Da sind sich die Experten sicher!

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Steuerliche Aspekte für Sexworker(innen) und Betreiber – Fachvortrag

    Während der erste Teil des Tagesseminars vornehmlich der Situationsbeschreibung diente und Dona Carmen e.V. bewusst keine Hilfestellung zur Umsetzung des Gesetzes gab, sich also nicht mit Betriebskonzepten und ähnlichem befasste, war der zweite Teil deutlich praxisorientierter.

    Es ging um die Definition von „Selbstständigkeit“ in der Sexarbeit, um Umsatzsteuer und darum, wer diese warum zu entrichten hat. Alles Fachthemen, die auch ohne das neue Prostituiertenschutzgesetz von Bedeutung sind und waren, die nun aber durch die „Zwangsregistrierung“ einer ganzen Branche ganz erhebliche Massnahmen auslösen. Zehntausende von Sexworker(innen) haben wahrscheinlich keine Steuernummer; Steuervorauszahlungen wurden, wenn überhaupt, lediglich im „Düsseldorfer Verfahren“ geleistet. Nun werden „Erfassungsbögen“ verschickt, die eindeutig das Ziel haben, neue „Steuerbürger(innen)“ zu generieren und auch der Blick in die „steuerliche Vergangenheit“ ist sehr wahrscheinlich.

    Viele steuerliche Regeln kollidieren sogar mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz, das „Düsseldorfer Verfahren“ ist umstritten, aber momentan noch notwendig? Wohnsitz-Finanzämter und die Steuerfahndung, die das „Düsseldorfer Verfahren“ verwaltet, buhlen um die Taler für die Staatskasse? Eine merkwürdige Situation, auf die man sich aber einstellen sollte, bevor man ins Visier der Finanzermittler gerät! Der Wille zu einer „gewissen Steuerehrlichkeit“ sollte stets vorhanden sein und man sollte sein „steuerliches Konzept“ eben frühzeitig entwickeln.

    Prof. Dr. Thomas Zacher (Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln) erläuterte anhand einer umfangreichen Präsentation, wie Finanzbehörden den „Selbstständigkeits-Status“ im „Rotlicht“ prüfen und welche Folgen es hat, wenn „Scheinselbstständigkeit“ vorliegt oder vorliegen könnte! Wer zahlt die Umsatzsteuer? Wer ist überhaupt wann und wie umsatzsteuerpflichtig und warum sollte man unterschiedliche „Konstellationen“ überdenken? Denn das „Steuermodell“ muss auch im Betriebskonzept des Betreibers dargelegt werden und die „selbstständigen Dienstleisterinnen“ sollten wissen, warum sie „selbstständig“ sind! Prof. Dr. Zacher erläuterte charmant und sachkundig und beantwortete auch viele Fragen aus dem sehr wissbegierigen Publikum! Wie Finanzbehörden und Ordnungsbehörden zusammenfinden werden, ist noch ziemlich unklar, aber die „Allianz“ wird für alle gefährlich, die „unsauber“ arbeiten. Die staatlichen „Forscher“ arbeiten mit modernster Technik und dabei regelmäßig sehr effektiv! Und: der Staat fordert konkrete Ergebnisse, nämlich umfangreiche neue Einnahmen für die hungrige Staatskasse. Weniger Moral, mehr Geld?

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Entdeckte Gemeinsamkeiten – Visionen – Ziele

    An dieser Stelle danke ich, sicher auch im Namen von Christoph Rohr, dem gesamten Team von Dona Carmen e.V. für die Einladung zur Veranstaltung in Frankfurt am Main. Es war für uns wichtig Gemeinsamkeiten zu entdecken und ein Stück weit den Schulterschluss zu suchen, der in unserer Arbeit essentiell ist! Zwar sind wir als gewerblich tätige Berater immer wieder in der Kritik, weil wir ja Geld für unsere Dienstleistungen nehmen, aber ich glaube, dass wir mit einigen Vorurteilen aufräumen konnten?

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Afterparty im „Leierkasten“ – Die Berater zu Gast bei Freundinnen und Freunden

    Der Frankfurter „Leierkasten“ ist legendär und dies nicht erst seit der Zeit, wo Tommy (genannt die Zofe) im Auftrag der Familie Schütz im Haus das „Mädchen für alles“ war. Eine In-Kneipe im „Crazy Sexy-Laufhaus“ mit Außengastronomie, wo es Touristen, schwere Jungs und leichte Mädels aus dem Kiez hinzieht. Nur einen Katzensprung vom Dona-Carmen-Domizil entfernt, gab es dort am Freitagnachmittag die inoffizielle „Afterparty“, wo geklönt und nochmals fleissig diskutiert wurde. Franziska war da, der „Frankfurter Wolfgang“, Annette als langjährige Betreiberin, eine Kollegin aus München und weitere Protagonisten. Eine illustre Runde, in der wir uns wohlfühlten. Neue Kontakte und möglicherweise neue Projekte, die Christoph und ich im Biergarten des „MainNizza“ und bei einer gemeinsamen Schifffahrt auf dem Main andachten. Es lebe die Kooperation und der Austausch: vielleicht bald bei einem „Runden Tisch Prostitution Deutschland„? Dazu weitere Informationen in Kürze! Glück auf!

  • Howard Chance – Aufgaben und Projekte Juni 2016 – Frisch ans Werk!

    Howard Chance – Aufgaben und Projekte Juni 2016 – Frisch ans Werk!

    Howard Chance - Aufgaben und Projekte Juni 2016 - Frisch ans Werk!Howard Chance – Aufgaben und Projekte Juni 2016 – Frisch ans Werk!

    Der Publizist und Unternehmensberater wie immer voll im Einsatz!

    Informationsstand: 31. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Ich habe es mir ja inzwischen zur Gewohnheit gemacht, monatliche Planungen zu veröffentlichen, bei denen ich geplante Projekte und Aufgaben darstelle, soweit es eben möglich und sinnvoll erscheint. Durch den Server- und WordPress-Crash sind Ende Mai eine ganze Reihe von nicht so eiligen Akten unbearbeitet geblieben und ich habe lediglich Eilsachen und Notfälle bearbeiten können.

    Komplizierte Mandate und „nachträgliche“ Konzepte

    Die Mandate, die ich oft in Kooperation mit dem Kollegen Rohr übernehme, sind inzwischen unglaublich vielfältig und auch durchaus schwierig in der konkreten Bearbeitung! Mal stoßen wir auf völlig unvorbereitete Ämter, die Akten ablegen, weil man nicht weiß, wie man diese bearbeiten soll, ein anderes Mal haben wir es mit übereifrigen Beamtinnen und Beamten zu tun, die bei Betreibern Dinge einfordern, die in keinem Gesetz und diein keiner Verordnung stehen!

    Nachbesserung von Betriebskonzepten ist eine stark nachgefragte Dienstleistung und diesbezüglich werde ich auch im Juni 2018 wieder umfangreich unterwegs sein! Und in einigen Bundesländern kommt man nach einem komplett verschlafenen Jahr nun mit neuen „Fristen“ an den Start und übt damit Druck auf Betreiberinnen und Betreiber aus, die schon damit gerechnet hatten, bei der amtlichen Erfassung vergessen worden zu sein!

    Oft ist es sogar noch möglich gewissermaßen „nachträglich“ Konzessionierungsanträge zu stellen, die wohlwollend als „fristwahrend“ betrachtet werden, obwohl der 31.12.2017 eindeutig in  der Vergangenheit liegt. Seltsam, aber durchaus nicht unüblich!

    Finanzamtspost / Verwegene Postkästen / Steuerberatung

    Dann gibt es das immense Problem mit falschen Zustelladressen, mit denen Betriebe und Sexworker(innen) gleichermaßen zu kämpfen haben: Erfassungsbogen-Post von Finanzämtern landet in Postkästen, wo sie garantiert nicht hingehört, wo sie eigentlich überhaupt nicht eingelegt werden darf und die rechtlichen Folgen sind noch nicht abzusehen! Ob Sexworkerinnen nun mit oder ohne Wissen eines Clubbetreibers dessen Anschrift als „Wohnsitz“ oder „Zustelladresse“ angegeben haben, ist eigentlich egal! Die Finanzämter verfahren nach „Schema F“ und es entstehen Unmengen von Irrläufern, Schätzungen und Vorsteuer-Bescheiden, die den Adressaten überhaupt nicht erreichen! Wenn man dann wenigstens so intelligent war die Zustellanschrift.de zu buchen, hat man dann mit dem Erfassungsbogen zu kämpfen, den man ohne fachkundige Hilfe kaum ausfüllen kann, denn dieser Bogen ist „universell“ und natürlich in der Amtssprache Deutsch verfasst! So haben ausländische Dienstleisterinnen keine Chance die Inhalte zu verstehen und auch die deutsche Bürgerin kann mit der beigefügten Ausfüllhilfe wenig anfangen! Hier arbeite ich gerade mit Christoph Rohr gedanklich an einer Lösung, in die auch mein Kollege Steuerberater einbezogen ist!

    Dona Carmen / Rotlicht-Akademie / MH-Consulting

    Am Freitag, dem 1. Juni 2018, findet eine neuerliche Informationsveranstaltung bei Dona Carmen e.V. in Frankfurt am Main statt, wo es vornehmlich um den Stand der Verfassungsbeschwerde und den allgemeinen gedanklichen Austausch gehen wird! Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting nehmen am Termin informativ teil und wir nutzen unseren gemeinsamen Aufenthalt zur „Kongress-Nachlese“ und zur Planung neuer Projekte! Wir sind uns sicher, dass der Sommer, aber spätestens der Herbst 2018 sehr arbeitsreich werden wird, da die Behörden in intensiven Schulungen sind und von „oben“ nun langsam aber sicher flächendeckend Druck aufgebaut wird! Wir sind gewappnet, haben inzwischen bundesweit umfangreiche Erfahrung und kennen die Experten, die in allen Bereichen helfen können, wenn es denn brennt!

    Sprechen Sie uns an, wenn Sie / wenn Ihr Hilfe benötigt! Wir sind wahrscheinlich viel besser als unser Ruf, lernen gerne täglich hinzu und schmunzeln dann und wann über selbsternannte Experten, die als reine Theoretiker agieren und dabei noch keinen Puff von innen gesehen haben! Das Metier ist aber nichts für „Schreibtischtäter“, denn „gelebte Praxis“ kann nichts ersetzen! In diesem Sinne für heute ein „Glück Auf!“

  • Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Großer Rückstau und dazu noch große Unwissenheit bei vielen Ämtern

    Informationsstand: 30. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Ich erinnere mich noch gut an den Dezember 2017 und besonders an die letzten Tage vor Jahresende, an denen ich im Kundenauftrag Betriebskonzepte prüfte, entwickelte und erstellte. Für „bestehende Erotikbetriebe“ war der 31.12.2017 der gesetzlich festgelegte Stichtag: bis zum Einsetzen des Silvester-Feuerwerks mussten in den Bundesländern, die sich an die Vorgaben des Bundes halten konnten, die Unterlagen für den Erlaubnisantrag vollständig beim Amt vorliegen, um damit in den Genuss einer „Genehmigungsfiktion“ zu kommen. In Nordrhein-Westfalen brachte ich so sogar noch am Silvesterabend letzte Unterlagen fristwahrend in amtliche Briefkästen! Frist ist eben Frist und die üblichen „Feierlichkeiten“ zum Jahreswechsel fielen zwangsläufig einmal aus!

    Seit dem Stichtag sind nun über 4 Monate vergangen und nur in etwa 25% „meiner Fälle“ kam es bis jetzt zu abschließender Bearbeitung und zu Genehmigungen. Ein Großteil der Kundschaft hat den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen vom zuständigen Amt bestätigt bekommen, danach aber vom Amt nichts mehr gehört! In vielen Amtstuben liegen die Akten scheinbar „auf Eis“ oder auf dem großen Stapel, der nach und nach abgearbeitet werden muss. So weit, so gut? Nein, denn „schwebende Verfahren“ ohne den Genehmigungsstempel machen nun mal  nervös und viele Betreiberinnen und Betreiber haben das vorliegende „System“ nicht ganz im Blick! Denn:

    Wenn ich eingereicht habe, darf ich meinen Betrieb bis zur amtlichen Entscheidung weiterführen und das Amt hat alle Zeit der Welt, um über den Antrag zu entscheiden! Mir entsteht kein Nachteil, da mein Status quasi „eingefroren“ ist!

    Ein Amtsleiter teilte einer Kundin unlängst mit, dass man möglicherweise ein Jahr oder mehr brauchen würde, um die Akte bearbeiten zu können. Eine Frist zur Bearbeitung gibt es nämlich nicht und die Behördenmitarbeiter sind recht genervt, wenn Betreiberinnen und Betreiber ständig diesbezüglich nachfragen! Das „große Warten“ ist der Normalfall, zumal es auf amtlicher Seite erheblichen Schulungsbedarf gibt und auch immer wieder neue „Erwägungen“ zur praktischen Umsetzung ins Spiel kommen:

    Das Gesetz und die Umsetzungsverordnungen werden recht unterschiedlich „interpretiert“. Oft „erfinden“ Sachbearbeiter(innen) Vorschriften, die es gar nicht gibt oder kommen durch mangelnde Sachkenntnis im „Rotlicht“ zu verwegenen Einschätzungen, die man dann im Gespräch vor Ort intensiv diskutieren muss! „Schweben und Warten“ heißt die Devise!

    Besonders kompliziert wird es dann bei „Neugründungen“, für die man ein besonders großes Zeitfenster einplanen muss! Hier gibt es keine „vorläufigen Genehmigungen“ wie im Gastronomiebereich und man darf das „erotische Gewerbe“ erst starten, wenn die amtliche Genehmigung vorliegt! Innerhalb eines Monats ist so etwas nur selten zu bewerkstelligen und dies liegt natürlich an der fehlenden „Praxis“ in diesem Bereich oder an fehlendem geschulten Personal!

    In 3/4 der Bundesländer findet „Bearbeitung der Akten“ momentan noch gar nicht statt, wobei die zuständigen Ämter sich selbst, aber auch den Antragstellerinnen und Antragstellern „Brücken bauen“ und Fristen des Bundesgesetzes pragmatisch ausgeblendet haben. Wenn ich als Amt nicht weiß, wie ich das Gesetz organisatorisch umsetzen kann, kann ich dies ja nicht auf der anderen Seite verbindlich einfordern! Es wird mal wieder Herbst werden, bevor wieder „Schwung“ in die Sache kommen wird! So meine Prognose!

    Im Resultat gibt es kein Rezept gegen das „große Warten“, auch wenn dies ziemlich auf die Nerven geht, da man weiter in völliger Unsicherheit lebt! Schließlich kann irgendwann von heute auf morgen ein böser Behördenbrief im Kasten liegen, der ein eingereichtes Betriebskonzept ablehnt und damit meine Existenz bedroht. Nicht schön, aber denkbare Realität!

    „Durchhalten“ heißt also das Motto der Stunde, denn das „Warten“ geht sicher in einem Großteil der Fälle weiter! Amen

  • Huren-Ausweis, Zustelladresse und Steuerlicher Erfassungsbogen

    Huren-Ausweis, Zustelladresse und Steuerlicher Erfassungsbogen

    Huren-Ausweis, Zustelladresse und Steuerlicher Erfassungsbogen

    Die Post sollte ankommen! Sonst drohen Unannehmlichkeiten! Vorsicht!

    Informationsstand: 31. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Viele Sexworker(innen), die ihrer Anmeldepflicht gesetzestreu nachgekommen sind, haben inzwischen Bekanntschaft mit dem „Steuerlichen Erfassungsbogen“ gemacht! Die Anschrift, die man beim Ordnungsamt als deutsche Zustelladresse angegeben hat, betrachten die Finanzbehörden als „Wohnsitz“ und dieser Wohnsitz entscheidet über die Zuständigkeit des Finanzamtes. Im Klartext: hat man beispielsweise eine Zustelladresse in Köln-Ost angegeben, ist das Finanzamt Köln-Ost zuständig und versendet einen umfangreichen „Erfassungsbogen“, der für die Zuteilung einer neuen Steuernummer notwendig ist!

    Neben den persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Status, Religionszugehörigkeit) muss man die Art der gewerblichen bzw. selbständigen Tätigkeit angeben, wird nach Datum der Aufnahme des Gewerbes gefragt, man muss seine Umsätze für das laufende und das kommende Jahr schätzen und zudem auch die wichtige Frage beantworten, ob man die „Kleinunternehmer-Regelung“ in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Viele Sexworker(innen) sind damit völlig überfordert und verstehen überhaupt nicht, welche Bedeutung die „steuerliche Neu-Erfassung“ hat! Man nimmt doch am „Düsseldorfer Verfahren“ teil und damit sollte doch alles geregelt sein?

    Pustekuchen! Das „Düsseldorfer Verfahren“ wurde ursprünglich eingeführt, um von „reisenden Damen“, deren regelmäßiger Aufenthaltsort nicht zu bestimmen war oder ist, zumindest „ein bisschen“ Steuern zu erhalten. Wenn man nämlich in Deutschland keinen Wohnsitz hat, sondern nur dann und wann einreist, gibt es eben kein Wohnsitz-Finanzamt und keine Steuerbescheide! Das „Düsseldorfer Verfahren“ wurde organisatorisch bei den „Steuerfahndungen“ angesiedelt, die sich mehr oder weniger intensiv um die Beitreibung der Gelder kümmern.

    Durch das Erfordernis einer Zustelladresse bei der amtlichen Registrierung, bekommen nun Damen (und Herren) den besagten Bogen des vermeintlichen „Wohnsitz-Finanzamtes“ und stehen „wie der Ochse vor dem Berg“! Denn sie wohnen möglicherweise gar nicht in Deutschland und können so auf normalen Weg gar nicht in den Genuss einer regulären Steuernummer kommen! Selbst Steuerberater, die nicht milieuerfahren sind, neigen hier mitunter zu fehlerhaften Schlüssen!

    Hier wäre von Seiten der Finanzämter ein spezieller Fragebogen notwendig, mit dem erst einmal geklärt werden sollte, ob eine Steuernummer überhaupt zugeteilt werden kann. Solange man die Zustelladresse mit Wohnsitz gleichsetzt, ist das Chaos vorprogrammiert!

    Wenn z.B. einen reisende Dame ihren „Huren-Ausweis“ in Köln gemacht hat und dabei einen Club in der Domstadt als Zustelladresse angegeben hat, erhält der Club nach einigen Wochen den Erfassungsbogen in den Briefkasten. Die Dame ist aber längst abgereist, die Post bleibt einfach liegen und irgendwann steht das Finanzamt vor der Tür! Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten und keine Lösung in Sicht!

    Aus diesem und aus mehreren anderen Gründen, hat mein geschätzter Kollege Christoph Rohr die Zustellanschrift.de etabliert, die behördliche Post im Auftrag annimmt, die Dokumente scant / archiviert und den Eingang per Email, SMS, WhatsApp an die Sexworkerin / den Sexworker meldet! So geht nichts verloren oder in fremden Briefkästen, auf die man womöglich nie mehr Zugriff hat! Der Service von Christoph Rohr wird ständig verbessert und erweitert und gemeinsam arbeiten wir gerade auch an einem weiteren Tool, das es eventuell möglich macht steuerliche Informationen über Schnittstellen zur Bearbeitung zu geben! Denn: selbst Erfassungsbögen darf nicht „Irgendwer“ ausfüllen, sondern nur man selbst (so man denn kann) oder eben ein Steuerberater!

    Das Thema bleibt in jedem Fall spannend und Christoph und ich sind immer am Ball … und das nicht nur zur Fußball-WM! Glück auf!

  • Prostitution 2017 – Schwerwiegender Provider-Kollaps – 5 Tage nicht erreichbar!

    Prostitution 2017 – Schwerwiegender Provider-Kollaps – 5 Tage nicht erreichbar!

    Prostitution 2017 - Schwerwiegender Provider-Kollaps - 5 Tage nicht erreichbar!Prostitution 2017 – Schwerwiegender Provider-Kollaps – 5 Tage nicht erreichbar!

    Howard mit den Nerven am Ende! Danke Strato!

    Informationsstand: 31. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Es gibt Dinge, die kann man in der heutigen technisierten Zeit einfach nicht nachvollziehen! Bei Update-Arbeiten wegen der DSGVO und Anpassungen in „WordPress“ kam es zu Fehlfunktionen, die es erforderlich machten, den Support des WordPress-Hosters in Anspruch zu nehmen. Dieser stellte fest, dass der deutsche Domain-Hoster ein Protokoll geändert hatte und das dort neue NS-Records eingerichtet werden sollten! Es ging um 4 Zeilen Text mit Verweisen, die man normalerweise flugs im Kunden-Bereich hinzufügen kann. Wobei wir bei „normalerweise“ sind: denn der Provider Strato hatte die Editier-Funktion abgeschaltet und so wurde es nichts mit „flugs“! Also die Hotline angerufen, wo ich nach 20 min übler gemafreier Musik einen genervten Mitarbeiter an die Strippe bekam, der sich nicht wirklich für mein Problem interessierte. Er war pampig, wollte aber ein „Technik-Ticket“ erstellen, wobei es dann bei dem „wollte“ blieb, wie ich später erfuhr!

    Parallel schilderte ich den Fall noch einmal in einer Formular-Anfrage an den Support, wo eine automatische Antwort ankündigte, dass in wenigen Stunden mit Antwort zu rechnen sei! Das war dann am Samstagmittag um 13 Uhr! Allerdings passierte wieder nichts und ich rief am Abend nochmal die Hotline an, wo von einem erstellten Ticket nichts bekannt war! Es wurde dann aber ein „neues Ticket“ erstellt, was dann aber auch keine Hilfe brachte!

    Am Sonntag und Montag schickte ich wieder Formulare an den Support und erhielt dort Auto-Antworten mit dem Hinweis, dass man sich innerhalb weniger Stunden melden würde, was aber nicht passierte! Ergänzend wurde dann noch erwähnt, dass es nicht bringen würde Anfragen erneut zu senden! System Erich Honecker! Planwirtschaft! OK!

    Das Drama hat bis heute morgen angedauert und ich habe die Domain dann zu einem anderen Provider transferiert, der die notwendigen Umleitungen innerhalb von 15 min einrichtete! Geht doch, wenn man nicht mit einem viel zu kleinen Call-Center Hunderttausende von Kunden zu betreuen hat! Wenn ein solches unlösbares Problem bei einem Webshop auftaucht: dann Gute Nacht! Riesen-Schaden, wofür dann nach AGB niemand haftet? Wahrscheinlich höhere Gewalt? Ich bin entsetzt und kann persönlich nur vor dem Provider Strato warnen. Wehe, wenn es da ein Problem gibt! Quod erat demonstrandum!

  • Howard Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Howard Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Howard Chance - Jetzt 50 und weise? - Amtstermine, DSGVO, SaarlandHoward Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Ein halbes Jahrhundert alt! Auch das noch! Geburtstag auf Reisen!

    Informationsstand: 26. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Relativ unbemerkt, weil im Facebook-Account unterdrückt, habe ich am 22. Mai 2018 in Berlin meinen 50. Geburtstag „in aller Stille“ begangen. Mit 50 ist man ja bekanntermaßen schon „weise“, zumindest aber „lebenserfahren“ und an der einen oder anderen Stelle bereits etwas „knackig“: was dem Hintern fehlt, hat der Rücken doppelt? Aber ich will mich nicht beschweren: außer dem ein oder anderen Zipperlein geht es mir gut und wenn ich in diesem Jahr meinen Nikotin-Konsum noch in den Griff bekomme und „in Bewegung“ bleibe, gibt es nichts zu klagen! Meine Arbeit macht mir nach wie vor Spaß und die Anforderungen sind gerade wieder sehr vielfältig:

    Ich befasse mich aktuell in mehreren „Verfahren“ mit vermeintlichem amtlichen „Schlendrian“, verbessere und ergänze Betriebskonzepte und bin mit Ämtern und Behörden in der gesamten Republik im konstruktiven Dialog! Im Juni 2018 wird es der Prognose nach in vielen „meiner Fälle“ zu Genehmigungen kommen. Haben mir Verwaltungs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter jedenfalls zugesagt und ich hoffe, im Sinne der Kundschaft, auf baldigen Abschluss der Genehmigungsverfahren!

    Die DSGVO hat mich nicht etwa kalt erwischt, denn ich weiß seit Monaten, dass hier, auch für mich persönlich etwas zu tun ist, um den europäischen Vorschriften zu entsprechen. Aber der Faktor Zeit hat unbarmherzig zugeschlagen und ich komme erst 2 Tage vor Inkrafttreten der Verordnung dazu meine eigenen Blogs und Webseiten quasi in letzter Minute anzupassen. Aus diesem Grund muss ich meine geplante Reise in den Süden auch auf nächste Woche verschieben und einige Tage den Bürokraten geben!

    Etwas überraschend kam übrigens in den vergangenen Tagen eine Nachricht aus dem Saarland, wo man von der zielgerichteten Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes nur wenig vernommen hatte! Jetzt wurden dort alle den Behörden bekannte Betriebe aufgefordert, bis spätestens 30. Mai 2018 einen Genehmigungsantrag zu stellen. Eine eigene „amtliche Frist“ des zuständigen Regionalverbandes Saarbrücken, der die Frist des Bundesgesetzes „nachbessert“? Merkwürdig, aber gelebte Realität! Offenbar will man den Betrieben, die die Frist 31.12.2017 nachhaltig verpasst haben, noch eine letzte Chance geben! Interessant! Denn die sofortige Schließung nebst saftigem Bußgeld wäre auch problemlos möglich!

    Die Feierlichkeiten sind beendet … frisch ans Werk! Howard grüßt aus der Hauptstadt und packt später bereits wieder seinen Koffer!

  • DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!

    DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!

    DSGVO - Last-Minute-Info - Datenschutzerklärung für Webseiten!DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!

    Datenschutz-Grundverordnung! Neuer europäischer Wahnsinn!

    Informationsstand: 26. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Seit Freitag, 25. Mai 2018, gilt in Deutschland die sogenannte DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) unmittelbar!. Sie war bereits vor 2 Jahren in Kraft getreten, allerdings hatten die Mitgliedstaaten eben 2 Jahre Zeit um die nationale Umsetzung zu regeln. Die Verordnung, die eben keine Richtlinie ist, sondern konkrete Maßnahmen verlangt, ist ein ziemliches bürokratisches Monster, wie man diversen Fernsehberichten der vergangenen Wochen und Tage entnehmen kann! Auch Facebook ist voll mit Kritik, Kommentaren, Tipps und Anleitungen. Es gibt Online-Generatoren für die wichtige Datenschutzerklärung, die jede gewerbliche Webseite nun haben muss und jede Menge „Experten“ melden sich zu Wort! Natürlich alles mehr oder weniger auf letzte Minute und mit Panikmache inklusive! Im Fernsehen wird von Sportvereinen berichtet, die durch die DSGVO kurz vor dem organisatorischen Zusammenbruch sind und es wird immer wieder von Millionenstrafen gesprochen, die scheinbar jeder und jedem drohen, der das Thema auf die leichte Schulter nimmt! Es wird dabei so getan, als wenn jede und jeder sofort mit Konsequenzen zu rechnen hat und eine Herde von Abmahnanwälten bereits „Gewehr bei Fuß“ steht, um morgen die erste Post in den Kasten zu befördern. Theoretisch denkbar ist dies sicherlich und daher sollten zumindest die „Basics“ ab heute abend auf der Webseite vorhanden sein!

    An meinem eigenen Beispiel werde ich erläutern, welche Gefahren drohen und was man unbedingt schnell erstellen oder beseitigen sollte! Ich beschränke mich dabei wirklich auf die essentiellen Basics und auf die Dinge, die beim Bloggen und bei der Präsentation von erotischen Dienstleistungsangeboten eklatant wichtig sind:

    Impressum und Datenschutzerklärung

    Bereits vor dem 25. Mai 2018 war ein ordnungsgemäßes Impressum gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz) Pflicht, ebenso die Verantwortlichkeitserklärung gemäß § 55 Abs. 2 RStV
    (Rundfunkstaatsvertrag). Erklärungen des Seitenbetreibers zu den Themen Haftung für Inhalte, Haftung für Links und zum Urheberrecht waren obligatorisch und auch das Thema Datenschutz wurde durch „Drag & Drop“ (Kopieren vorformulierter Floskeln) geregelt. Mit dem Inhalt der Floskel hat man sich dann aber nur selten auseinander gesetzt! Hauptsache da steht irgendwas und der Pflicht ist genügt!

    Nun ist, was die Webseite anbelangt, aber eine ausführliche und nachvollziehbare Datenschutzerklärung Pflicht! Nicht kopiertes „Wische-Waschi“, sondern klare Facts, die sowohl der User, als auch eine prüfende Behörde jederzeit nachvollziehen können!

    Sobald meine Internet-Präsenz persönliche Daten sammelt, ermittelt oder ausliest, muss ich die Userin oder den User hierüber informieren! Das beginnt schon bei „Cookies“ oder mit der erfolgten Installation von Google-Analytics-Tools, die IP-Adressen protokollieren und eine Rückverfolgung zum User ermöglichen. Wenn ich Kontaktformulare auf der Webseite habe, muss ich komplizierte „Opt-In“-Verfahren anwenden, um der Verordnung zu genügen und auch mein Newsletter-System ist vom Datenschutz betroffen, selbst wenn ich nur Mailadressen gesammelt habe, die keiner Person direkt zuzuordnen sind!

    Ich selbst habe die Google-Analytics-Tools schon seit längerem deaktiviert, da Verstösse durch die Nutzung der Tools sehr wahrscheinlich erscheinen und auch mein Kontaktfomular werde ich vorsorglich entfernen. Alle Abonnenten meines Newsletters werde ich heute über die „Opt-Out-Funktion“ informieren und dabei auch den Zweck der Datenspeicherung erläutern, wie es die DSGVO eben vorschreibt! Auch die Kommentier-Funktion von WordPress werde ich heute abschalten!

    Sehr hilfreich erscheint in diesem Zusammenhang der vorhandene Online-Generator von MeinDatenschutzbeauftrager.de, mit dessen Hilfe man „auf die Schnelle“ eine einstweilen verträgliche Datenschutzerklärung erstellen kann. Klar liegt die Tücke dann im Detail, aber ich kann und will schon aus rechtlichen Gründen keine Einzelfallbetrachtungen vornehmen! Dazu bin ich auf das Detail bezogen einfach zu wenig im sehr komplexen Thema! Glück auf!

  • Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) –  Solidarität Fehlanzeige?

    Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) – Solidarität Fehlanzeige?

    Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) - Solidarität Fehlanzeige?Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) – Solidarität Fehlanzeige?

    Wann zieht die Branche endlich an einem Strang? Wäre wichtig!

    Informationsstand: 11. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Seit dem Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, stelle ich mir die Frage, ob es zwischen Sexworker(innen), Verbänden, Portalen und Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsstätten“ überhaupt „Solidarität“ gibt oder ob wir es mit jeder Menge Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfern zu tun haben, die im Alltag mehr oder weniger „erimitisch“ leben und am liebsten gar nicht in Erscheinung treten möchten.

    Wie es der Kollege Michael Beretin beim Frankfurter Kongress schon richtig feststellte, fehlt es der deutschen „Prostitutionsbranche“ an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Die bekannten Sexworker-Verbände haben zusammen nur wenige Hundert Mitglieder und können so unmöglich repräsentativ für vermutete 200.000 Sexworker(innen) sein! Die von mir geschätzten 20.000 Prostitutions-Betriebe in Deutschland, die mitunter völlig andere Interessen als die Sexworker(innen) haben, treten ebenfalls nicht kollektiv auf und haben daher kein gemeinschaftliches Gesicht! So ist wirksame Interessenvertretung schwierig!

    Jeder wurschtelt für sich selbst und das „große Ganze“ ist scheinbar nicht im Blick! Bei der von Dona Carmen e.V. initiierten Verfassungsbeschwerde hat das gemeinsame Handeln noch halbwegs funktioniert, bei der pragmatischen Umsetzung des Gesetzes ist eine gemeinsame Linie nicht mehr erkennbar!

    Statt kleiner „Nischen-Veranstaltungen“, wäre ein großer „Deutschlandtag der Sexarbeit“ aus meiner Sicht wünschenswert, bei dem einmal intensiv über die „Lage“ diskutiert werden könnte und dies eben nicht nur unter feministischen oder politischen Gesichtspunkten, sondern unter dem Aspekt der „gegenwärtigen Notwendigkeiten“! Es hilft ja wenig Utopien zu propagieren, wenn die Ämter bereits „unbarmherzig“ handeln und Existenzen bedroht sind! Da der „Protest“ kaum mehr wahrgenommen wird, wären Aktionen sinnvoll, die das Thema mal wieder medienwirksam in den Blick der Öffentlichkeit bringen könnten!

    Gerade die nicht wenigen Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen, haben keinen erkennbaren „Verband“ und die Interessen von Sexworker(innen) und Betreibern sind in vielen Aspekten grundverschieden! Ein Großteil der „Umsetzungsaufgaben“ des neuen Gesetzes muss von den „Betreibern“ erbracht werden: Organisation des Betriebs, Umsetzung der Dokumentations- und Aufklärungspflichten und die steuerliche Ausrichtung! Ist es nicht wirklich an der Zeit einen „Verband“ zu gründen, der hier in Dialog mit Politik und Behörden kommt? Ich freue mich auf Rückmeldungen und Zuschriften!