Blog by Howard Chance 2027

  • Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Presseschau: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!
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    Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Im Bundesland Brandenburg hat man nun „gerade“ überrascht feststellt, dass es in Deutschland seit dem 1. Juli 2017 ein neues Prostituiertenschutzgesetz gibt, was man ja nun irgendwie umsetzen muss! Was haben die Brandenburger Beamten denn für Zusätze in ihren amtlichen Kaffeetassen?

    Nach einem Bericht der SVZ (Schweriner Volkszeitung) hat die Landesregierung vertreten durch das Familienministerium die Städte und Kreise im Land erst am 23. Juni 2017 informiert, dass umfangreiche Aufgaben zu erledigen sind! Na prima, da hatten die lokalen Behörden ja einen Vorlauf von gut einer Woche und man hat sich über die Post bestimmt total gefreut! Und eine Rechtsverordnung gibt es in Brandenburg natürlich auch noch nicht!

    Nun ist Prostitution in Brandenburg nicht so das prägende Thema, aber ein Bundesgesetz, von dessen Existenz man sicherlich zumindest aus der Presse wusste, kann man nun mal nicht ignorieren, wenn man nicht die „Bundes-Nachtwächter-Medaille“ verliehen bekommen will!

    Landräte in Brandenburg sind erzürnt und schimpfen auf das Land! Da wurde nichts vorbereitet! Andererseits haben die Städte und Landkreise aber auch nicht nachgefragt? Man spiel sich nun gegenseitig den schwarzen Peter zu! Und dies natürlich in der Urlaubszeit, wo es auch in Politik und Verwaltung eher ruhig und verhalten zugeht.

    Die Landkreise haben jetzt jedenfalls befunden, dass ohne eine Rechtsverordnung nichts getan werden kann, da die Rechtsgrundlage eben fehlt. Basta! So muss das Land, ähnlich wie in Baden-Württemberg, eben selbst eine Stelle einrichten, um das „Gewerbe“ zu regulieren!

    Interessant ist auch, dass sich jetzt Politiker kritisch zum Inhalt des neues Gesetzes äußern: im Bundesrat war dazu vor einem Jahr die passende Gelegenheit, da wurde das Gesetz aber ziemlich sang- und klanglos durch gewunken! Ein Jahr später dreht man da da Rad nicht mehr zurück! Offensichtlich weiß man nicht so recht, was man tut oder hätte tun müssen!

    Da hilft es auch wenig, darauf zu verweisen, dass es auch in anderen Bundesländern ähnliche Probleme gibt. Wenn man nach NRW schaut, wo alles rechtzeitig vorbereitet und erledigt wurde, kann man sich doch nur schämen!

    In Brandenburg geht es folglich erst im Herbst weiter … hoffen wir das Beste!

    Den Artikel zum Thema finden Sie unter:
    https://www.svz.de/regionales/brandenburg/kreise-gegen-prostitutionsgesetz-id17339921.html

  • Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

    Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

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    Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

    Investigativer Journalismus lebt von Informationen und von Informanten, die „interne Dokumente“ an die Pressevertreter weiterleiten. So heute geschehen mit einer Schulungspräsentation der Stadt Köln vom 29.06.2017, die mir vorliegt. Was geht aus dieser Präsentation hervor, die dem Anschein nach für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln gedacht ist?

    Die Stadt Köln will die Gesundheitsberatung und die Anmeldung (Registrierung) der Sexworker „voraussichtlich“ ab Oktober 2017 an zentraler Stelle im Stadthaus Deutz durchführen und zwar in der neuen Abteilung „Ordnungsbehördliche Anmeldung / Gesundheitsberatung“ 8te Etage, Riegel A, Räume: 25 bis 30. Von Juli 2017 bis Oktober 2017 gibt es beim „Gewerbeamt 7“ eine „Zwischenbescheinigung“, die wohl für die Sexworker notwendig wird, die nach dem 1. Juli 2017 „neu“ in die Branche einsteigen.

    Offensichtlich hat auch die Stadt Köln keine Ausweisformulare der Bundesdruckerei vorliegen und ob es geeignete Drucker gibt, stelle ich auch einmal in Frage. Ist ja auch nicht schlimm, aber in Köln kümmert man sich doch schon um die „besonderen Angelegenheiten“.

    Wer demnächst Ansprechpartner für die Betriebe wird, geht aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor, da es fachspezifisch auf „Sexworkerinnen“ ausgerichtet ist. Zwar werden die allgemeinen Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber erwähnt, aber es gibt eben keine weitreichenden Zusatzinfos.

    Die Stadt Köln weist übrigens explizit auf die Datenweitergabe der erfassten Daten hin. Ich zitiere hierzu auszugsweise:

    Alle Daten werden gespeichert und andere Behörden haben einen Zugriff darauf. Datenaustausch mit dem Finanzamt. Einkommensgrenzen beachten bei z. B.:  Leistungen aus dem JobCenter / Hartz IV, Renten (z. B. Erwerbsunfähigkeitsrente),  Unterhaltsleistungen,  Steuern / „Schwarzarbeit“.

    Schon erstaunlich, welche Ansätze hier verfolgt werden! Sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim „Beratungsgespräch“ etwa die Einkommensverhältnisse prüfen und die Erkenntnisse an die Jobcenter etc. weiterleiten. Das Zitat klingt stark danach! Der Sachbearbeiter als Detektiv, der Sexworkerinnen möglicherweise in die Falle lockt?

    Tja, jede Behörde interpretiert das Bundesgesetz halt anders und die Kölner Vorgaben sind schon recht weitreichend! Gut geschult ist halb erfasst? Die Termine bei Amt werden wohl kein wirkliches Vergnügen, aber damit hatten wir ja auch nicht gerechnet. Oder?

  • Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Prostitution in Rheinland-Pfalz - Umsetzungverordnung wohl erst Ende 2017!
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    Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Aus Rheinland-Pfalz hat man bislang zum Thema Prostitution nur wenig gehört! Ein ruhiges Bundesland, wo man sich gelassen gibt, obwohl die im Grenzgebiet gelegene Stadt Trier ein unglaublich hohes Prostitutionsaufkommen hat, was vielen Bürgern dort gewaltig auf den Geist geht! Werbe-LKWs, großflächige Werbetafeln und sogar Radiowerbung sind normal, wie ich bei einem Besuch vor Ort kürzlich wieder feststellen konnte.

    Der „Trierer Volksfreund“ hat nun beim Land Rheinland-Pfalz und bei den Behörden im Ort nachgefragt, wie denn nun das neue Prostitutionsgesetz umgesetzt werden soll. Wie in vielen anderen Bundesländern auch, fehlt es in auch im beschaulichen Rheinland-Pfalz bislang an einer Umsetzungsverordnung der Landesregierung. Ohne Verordnung keine Umsetzung!

    So lehnt man sich auf den Amtsstuben erst einmal zurück und erwartet die Verordnung, die wohl erst Ende des Jahres 2017 erfolgen soll.

    Das Land Rheinland-Pfalz nimmt so quasi eine eigene „Übergangsregelung“ in Anspruch und spielt einfach auf Zeit. Also erst mal keine Sicherheit, aber auch keine Gefahr für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und wahrscheinlich auch erst einmal keine „Ausweise“ für die Sexworkerinnen im Land? Schon erstaunlich, was man innerhalb eines 3/4 Jahres seit der Verabschiedung des Gesetzes geschafft bzw. nicht geschafft hat!

    Die Entwicklung zeigt deutlich, wie wenig Gewicht viele Bundesländer dem neuen Gesetz zubilligen. Würde man es als wichtige staatliche Aufgabe verstehen, hätte man sicherlich gehandelt und nicht den kollektiven „Trödel-Schalter“ gedrückt! Lediglich in Nordrhein-Westfalen spürt man einen gewissen Eifer, der selbst den für „Law and Order“ bekannten Bayern den Rang abläuft. Steckte da die Energie von Innenminister a.D. Ralf Jäger dahinter?

    „Wie Sie sehen, sehen Sie fast nichts!“ – So könnte die aktuelle Parole lauten!

    Nun wünschen sich die meisten Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben ganz sicher keinen ausufernden behördlichen Aktivismus, aber man möchte schon wissen, wohin die Reise denn nun geht. Während sich dies in NRW und Bayern schon recht klar herauskristallisiert, ruht in den anderen Bundesländern noch still der See.

    Ich werde den Sommer 2017 nutzen, um bei den „schlafenden Ländern“ einmal nachzufragen, welche Zeitpläne es denn nun gibt. Die Ergebnisse werde ich sukzessive hier in meinem Block veröffentlichen! Versprochen!

  • Postkarten-Aktion für Hermann Pascha Müller – Wer macht mit?

    Postkarten-Aktion für Hermann Pascha Müller - Wer macht mit?Postkarten-Aktion für Hermann Pascha Müller – Wer macht mit?

    Hermann „Pascha“ Müller sitzt, wie ich bereits vor Monaten berichtet habe, seit Oktober 2016 in Untersuchungshaft. Im wird u.a. Steuerhinterziehung angelastet, der diesbezügliche Prozess vor dem Landgericht Augsburg scheint aber momentan unterbrochen zu sein, da man wohl auf eine Entscheidung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) wartet, mit der höchstrichterlich entschieden werden soll, wie Bordellbetriebe zu versteuern sind.

    Zum aktuelle Stand des Verfahrens, habe ich leider keine Informationen, ich weiß lediglich, dass Hermann Müller, der sich gegen die strafrechtlichen und steuerrechtlichen Vorwürfe massiv wehrt, nach wie vor in Untersuchungshaft sitzt, weil er sich im Laufe der Ermittlungen ins Ausland abgesetzt hatte und so weiter Fluchtgefahr attestiert wurde. So sind leider die Regeln und Verfahren können langwierig sein!

    Müller hält die Vorwürfe für haltlos und konstruiert, muss nun aber bis zur Fortsetzung des Prozesses im Gefängnis verbleiben, was natürlich eine mehr als missliche Situation ist. Das will keiner, das braucht keiner, ist nun aber einmal gängige Praxis!

    Übrigens kann der Ausgang des Prozesses in Augsburg für viele Betreiberinnen und Betreiber von ähnlichen Betrieben wichtig sein, denn über vielen kreist ein ähnliches Schwert!

    Freundinnen und Freunde von Hermann Müller vom Pascha Linz, vom Sex City Süd Wien und
    vom Pascha Köln haben jetzt über Facebook aus besonderem Grund zu einer Postkartenaktion für den Cheffe aufgerufen:

    Offensichtlich geht es Hermann Müller im Gefängnis nicht gut, er ist gesundheitlich angeschlagen und eben nicht mehr ganz so jung. Alle, die einmal länger in Haft gesessen haben, werden dies nachvollziehen können!

    Der Freundeskreis Hermann Müller ruft jedenfalls dazu auf, den „Pascha“ mit Postkarten und Briefen zu bedenken und nennen die passende Zustelladresse:

    Hermann Müller
    JVA Augsburg-Gablingen
    Am Fliegerhorst 1
    86456 Gablingen
    Deutschland

    Wer keine Postkarte zur Hand hat, kann auch den kostenlosen Service von PrintPlanet nutzen, wo sich eine selbst gestaltete Postkarte erstellen und versenden lässt:

    http://www.printplanet.de/_doorway/index_magicname.php?sProduct=gratispostkarten

    Natürlich kann man die Aktion auch auf Facebook liken, teilen und kommentieren:

    https://www.facebook.com/hashtag/hermannpascha?source=feed_text&story_id=1444326098959643

     

  • Frankfurter Neue Presse – Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?

    Frankfurter Neue Presse – Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?

    Screenshot FNP

    Frankfurter Neue Presse – Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?

    Die „Frankfurter Neue Presse“ berichtet am 11. Juli 2017 unter der Themenfrage „Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?“ von einem Interview, das die Journalistin Olivia Heider mit der Betreiberin eines Offenbacher „Tantra-Massage-Studios“ führte und das die aktuelle Problematik „Tantra = Sex = Prostitutionsgewerbe?“ intensiv beleuchtet.

    Durch das neue Prostitutionsgesetz, das zum 1. Juli 2017 plangemäß in Kraft getreten ist, fallen Tantra-Studios, die sexuelle Elemente wie Stimulation und erotische Happy Ends anbieten, unter die amtliche Erlaubnispflicht und die Masseurinnen (und manchmal auch Masseure) benötigen den gleichen „Ausweis“ wie die Kolleginnen und Kollegen, die in Bordellen und Laufhäusern deutlich erweiterte Dienstleistungen anbieten.

    Nun können natürlich, wenn man auf den Titel des Interviews anspielt, sowohl Prostitution wie Tantra Lebenseinstellung sein, doch der Tenor ist ein etwas anderer!

    Yvonne, die Tantra-Masseurin, betrachtet Sexualität als Lebensenergie, obwohl sie solche wohl nicht anbietet. Es geht um Berührung und Kennenlernen, wobei beide Protagonisten zwar nackt sind, es aber nicht zum Austausch „sexueller Energie“ kommt, weil dies eben nicht gewollt ist. Es ist von einer „Herz-zu-Herz-Verbindung“ die Rede, die entsteht und das Geschehen prägt. Liebevolle Nähe, an deren Ende dann aber doch eventuell ein Orgasmus steht, der aber nicht schnell herbeigeführt wird und den man nicht propagiert.

    Das klingt nun doch ein wenig abstrakt und wie nicht von dieser Welt: ich habe aber zum Glück persönliche Erfahrung mit Tantra-Anwendungen und verstehe so, anders als unbeteiligte Personen, schon, worum es geht. Sinnlichkeit als Maxime und der vom Klienten oft gewünschte entspannende Orgasmus als Abschluss. Wenn man(n) dies denn mag!

    Herz und Seele zu erreichen, ist ein schönes Ziel, aber das kann doch auch jederzeit bei einem gelungenen Escort-Date passieren, bei dem auch erweiterte Erotik stattfindet!

    Wo ist denn die Grenze und wer will dies marginal festlegen und überprüfen? Tantra-Anbieterinnen  unterstellen den Sexworkern mitunter, dass diese sich darüber amüsieren, dass die „berührenden Damen“ nun das gleiche Schicksal haben, wie sie selbst. Hier gibt es geradezu ein „Kasten-Denken“, das in „gut“ und „schmutzig“ verteilt. Das manuelle Happy End ist gerade noch sauber und vertretbar, aber blasen und ficken mit Kondom ist total schmutzig? Merkwürdig!

    Das Risiko einer Schmierinfektion dürfte beim Handjob ohne Kondom höher sein und beim Handjob ist weder Präservativ noch Handschuh vorgeschrieben!

    Ich weiß, dass ich mir mit dieser Zuspitzung in Tantra-Kreisen sicher keine Freunde mache, aber ich sehe die Unterschiede zwischen der „vergeistigten Lebenseinstellung“ und einer „lustvollen schönen käuflichen Erotik“, die durchaus vorkommen soll, nicht wirklich. Übrigens gibt es ja auch „rotes Tantra“, wo „Vereinigungsrituale“ (Geschlechtsverkehr) integriert werden, die dem „Fluss der Energie“ dienen. Auch eine schöne Metapher, die ein wenig sinnlich verschleiert.

    Das Argument, dass Tantra- / Erotikmassage der Gesundheit dient, glaube ich gerne. Aber auch der Geschlechtsverkehr tut dies und ist meiner Meinung nach nicht zu verteufeln.

    Doch vielleicht weigere ich mich einfach nur, die „großen Unterschiede“ zu erkennen? Auch nach mehrmaligen Brille putzen will mir diese Wahrnehmung nicht ins Auge springen!

    Ob der Gesetzgeber dies anders sieht oder sehen kann, wird sich zukünftig zeigen, da ja einige Tantra-Verbände eine Gesetzesänderung erreichen möchten. Ob da esoterische Ansätze sowie schwarz/weiß bzw. rot/weiß Argumente zählen, lassen wir heute einfach mal offen. Welche Frage bleibt am Ende offen:

    Gibt es wirklich gute und schlechte käufliche Sexualität, die sich nur durch Verpackung und den Umfang der Praktiken unterscheidet?

    Den Artikel der „Freien Neuen Presse“ finden Sie unter:
    http://www.fnp.de/rhein-main/Tantra-Prostitution-oder-Lebenseinstellung;art801,2707689

  • Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Zwischenstopp Berlin - Besuch bei Freunden und Kollegen - Spontan
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    Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Berlin in bekanntlich immer eine Reise wert und da ich hier eine sehr familiäre „Bande“ und auch einige Geschäfts-Freundinnen und -Freunde habe, ist es doch logisch, dass ich zwischen meinen Consulting-Reisen durch die Republik immer mal wieder in der Hauptstadt
    vorbei schaue, auch wenn das Wetter in diesen Tagen leicht trübe ist und das natürlich auch im übertragenen Sinne, wenn man an den Dauerbrenner Prostitutionsgesetz denkt, der ja den laufenden Monat gedanklich sehr prägt.

    Was ist, was bleibt, was kommt? – Diese Fragen stellen sich auch viele Betreiberinnen und Betreiber in der Hauptstadt, von denen ich einige in den kommenden Tag treffen werde: so ist zumindest der Plan!

    Wenn man nun denkt, dass es in der Hauptstadt Schwung beim Thema gibt, der irrt! – Ähnlich wie in Hamburg, Bremen und Hannover, haben es die Behörden überhaupt nicht eilig, zum Ziel zu kommen. Ja, nicht einmal der Start ist konkret im Blick, wenn es um und an die Umsetzung des neuen Gesetzes geht! Wer in Berlin bislang fragte, wurde vertröstet, da die Infrastruktur noch nicht steht und man wahrscheinlich auch noch keine Formular hat. Ohne Formular eben kein Antrag und außerdem ist ja Ferienzeit!

    So gedanklich gemütlich sehen es die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten natürlich keineswegs, da hier ja mittelfristig Existenzen auf dem Spiel stehen!

    Da der „politische Wille“ nicht erkennbar ist, bleibt man im Reich der Spekulationen: hat mein Betrieb Bestand, sind die Ämter „flexibel“ oder wird die ganze Fülle der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um möglichst viele „rote Birnen“ aus der Fassung zu drehen?

    Allgemeine Standards und Vorgehensweisen, die bundesweit einheitlich gestaltet sind, gibt es nicht, da die Umsetzung ja „Ländersache“ ist. Gleichzeitig ist erkennbar, dass die Umsetzung auch keine „Chefsache“ ist, sondern eher „stiefmütterlich“ von einer Ebene zur nächst unteren geschoben wird. Gerade im Wahlkampf, der ja nun wieder ansteht, kann man mit „Schmuddelkinder-Themen“ nicht punkten und will es wohl auch nicht!

    Obwohl das neue Prostitutionsgesetz zutiefst politisch ist, eignet es sich kaum für aufkommende flammende Marktplatz-Appelle der Politik!

    Was will man sich da auch auf die Fahne schreiben? Die Verbesserung der „inneren Sicherheit“ bei CDU/SPD durch das neue Gesetz? – Den „Polizeistaat“ bei den Linken und den
    schwächelnden Grünen? Für die AfD ist das Gesetz womöglich zu schwach, die eher biedere FDP kann kaum mehr „Liberalität“ bei der Prostitution fordern, ohne die eigenen Wähler zu verschrecken. In Ergebnis wird das Thema, man belehre mich hier gerne eines besseren, in den Wahlprogrammen nicht vorkommen.

    „Vorkommen“ wird das Thema allerdings im Herbst 2017 auf den Amtstuben und Gerichten der Republik, wenn nämlich „amtliche Akte“ angefochten werden und Richter die Aufgabe haben werden, dass angerichtete Chaos zu bewerten. Die Freude ist schon jetzt zu spüren, wenn man mit „Menschen vom Amt“ spricht, die nicht so wirklich wissen, was zu tun ist!

    Das Motto „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ passt hier nicht zum „Lagebild“, das doch recht verschwommen erscheint … wenn ich mich nicht irre!

    Übrigens: alle Berlinerinnen und Berliner, die aktuell Gesprächsbedarf haben, können mich gerne kontakten: howard.chance@t-online.de

  • Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! - Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!
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    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Da es ja im Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits „Formularsätze“ für die Erstellung von Betriebskonzepten gibt, haben sich eine Reihe von Betreiberinnen und Betreibern in der Region bereits daran gemacht, die Formulare vorbereitend auszufüllen und ich hatte in der vergangenen Woche die ehrenwerte wie anspruchsvolle Aufgabe, dabei unterstützende Hilfe zu leisten.

    Bei der Arbeit mit den Formularen fielen mir sofort verschiedene „Fallstricke“ auf, die bei der Einreichung zu Problemen führen können: es werden verbindliche Angaben zu Umständen eingefordert, Angaben, die man aber mangels Kenntnis überhaupt nicht machen kann, die aber Grundlage der Genehmigung sind?

    Wie lange hält sich ein Kunde durchschnittlich im Betrieb auf? – Wie lange hält sich eine Prostituierte durchschnittlich während der Öffnungszeiten im Betrieb auf? – Wie hoch ist die maximale Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten?

    Wie soll man solche Werte überhaupt ermitteln und welchen Einfluss hat dies auf die amtliche Bewertung? Mir scheint, dass die Beamten, die den Formularsatz hier alle möglichen Betriebsformen in einen Topf geworfen haben, ohne auf die Unterschiedlichkeiten Rücksicht genommen zu haben. Wie soll der Vermieter einer Hostessenwohnung, der womöglich eine Erlaubnis benötigt, solche Fragen beantworten? Wenn es nämlich keine umfangreiche Einlasskontrolle gibt, was in den deutschen Erotik-Laufhäusern die Regel ist, kann man die verlangten „statistischen Werte“ noch nicht einmal schätzen.

    Dass vom Wirtschafter bis zur Putzfrau alle „Beschäftigten“ gelistet werden sollen bzw. müssen, deutet auf starke „Prüfung und Überwachung“ hin und unterstützt den „Big Brother“-Gedanken, der sich förmlich aufdrängt.

    Welche Anweisungen müssen von den Prostituierten beachtet werden im Bezug auf Kleidung und Verhalten gegenüber den Kunden? – Wer ist für die Abwicklungen der Zahlungen verantwortlich etc.?

    Fangfragen, die dazu führen kann, dass man wohl durch die Prüfung fällt, wenn man sich hier nämlich bei der Beschreibung als „Dirigistiker“ zu erkennen gibt, der gegen das Weisungsverbot des Gesetzes massiv verstößt. Faktischer Selbstmord und Ablehnung des Antrags bei falscher Antwort?

    Auch die „Beschreibung“ der „Schlaf- und Wohnräume“ im Betrieb, birgt erhebliches Gefahrenpotenzial, da man z.B. in gewerblichen Objekten in der Regel weder wohnen noch schlafen darf. Falsche Antwort=Platzverweis?

    Seltsam und auch sehr fragwürdig erscheint mir die konkrete amtliche Aufforderung, alle Werbemaßnahmen detailliert aufzulisten und mitzuteilen, auf welchen Internetplattformen geworben wird und wie die Sexworker daran beteiligt sind! Wirbt man für diese und wie ist die Kostenverteilung!

    Man kann durch „Eintragungen“ hier „Vorlagen“ geben und Dinge manifestieren, die auch das Finanzamt prüfend auf den Plan rufen kann! Plötzlich ist man „Bordellbetrieb“ und wird für die Umsatzsteuer der selbständig tätigen Sexworkerinnen in Haftung genommen?

    Die Liste der markanten und riskanten Punkte, könnte man fortsetzen, was aber heute gar nicht mein Ansatz ist. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, welche Gefahren für die Branche bestehen und rate dazu nicht voreilig Dokumente einzureichen, die dann später als scharfer Boomerang zurück kommen.

    Eine intensive Prüfung sollte hier immer an erster und vor der Einreichung an letzter Stelle stehen und in diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf unsere neue „Allianz“ aus Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater, eine Allianz, die Probleme sachorientiert angeht und Sie im Verfahren in jeglich denkbarer Weise unterstützt. Den gesamten Sommer über, sind wir sicher im Dauereinsatz.

    Sprechen Sie mich jederzeit gerne an! Auch wenn es momentan nicht von heute auf morgen geht, versuche ich Hilfe und Unterstützung zeitnah zu koordinieren! Jederzeit dienstbereit!

    Howard Chance – Tel. 0177-2727897 – howard.chance@t-online.de

  • Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017

    Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017

    Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017

    Einen schönen guten Morgen aus Gelsenkirchen!

    Das neue Gesetz ist nun fast eine Woche in Kraft und die vergangene Woche hatte es emotional in sich. Ich hatte unzählige Anrufe von verunsicherten Kunden, die nicht wussten, welche Regeln nun gelten und und welche Bestimmungen erst später, also nach Ablauf der Übergangsfristen, gelten werden.

    Bis auf Nordrhein-Westfalen und Bayern, haben alle Bundesländer vorläufig kapituliert und von der Stadt Gelsenkirchen wurde beispielsweise mitgeteilt, dass die Vorlagen für den beliebten Huren-Ausweis von der Bundesdruckerei noch nicht gedruckt wurden! Überraschung!

    In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits umfangreiches Material für die Beantragung von Betriebskonzepten (über 60 Seiten) und in Bayern noch eher rudimentäre Unterlagen.

    Ohnehin macht jedes Bundesland, was es will: Baden-Württemberg hat die Anmeldepflichten
    auf Landesebene verlagert, ist aber auch noch nicht handlungsfähig. In Niedersachsen wird ein Verordnungsentwurf von den dortigen Städten und Gemeinden kommentiert, wobei ein Beschluss erst im Herbst erfolgen soll: mit dann möglicher Umsetzung ab Januar 2018?

    Zudem gibt es vom Bund noch neue Verordnungen, die diverse Prozederes wieder leicht verändern werden. Kurzum: wenn schon Chaos, dann aber richtig! Da blickt selbst der geschulteste Bürokrat nicht mehr durch und die geplante „Regulierung“ ist nicht greifbar!

    Gut für die Branche? Nicht wirklich, denn man kann nicht sicher sagen, was im Einzelfall passieren wird und wie die „Handhabung“ dann konkret aussehen wird. Ein ungutes Gefühl bleibt und wird sich in den kommenden Wochen auch nicht wirklich verabschieden!

    In NRW arbeite ich bereits an Betriebskonzepten, die auf Kundenwunsch noch in diesem Monat eingereicht werden sollen und hier erhoffe ich mir einen guten Behördenkontakt.

    Besonders erwähnen möchte ich nochmals die neue Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Timo Eckardt, mit dem ich jetzt diverse Projekte in Angriff nehme und der natürlich rechtliche Vertretung in allen Rechtsbereichen übernehmen kann:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/03/mh-consulting-juli-2017/

    Meine Reiseroute führt mich in den kommenden Tagen primär durch NRW, BaWü, Bayern und Hessen, wo mich einige Kunden schon als „überfällig“ bezeichnen. Da spüre ich schon mein hohes Alter und meine nicht (mehr) vorhandene Stress-Resistenz!

    Also … ich muss los … bleibe am Ball und grüße herzlich in die Runde!

    Howard Chance
    http://www.prostitution2017.de

  • Kurzmeldung Stadt Gelsenkirchen: „Huren-Ausweise“ noch nicht gedruckt!

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    Kurzmeldung Stadt Gelsenkirchen: „Huren-Ausweise“ noch nicht gedruckt!

    Michael Rose, Redakteur beim „Radio Emscher Lippe“, hat bei der Stadt Gelsenkirchen nachgefragt, wie es mit den mit der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in der Stadt Gelsenkirchen aussieht und berichtet dazu mit dem Datum 03. Juli 2017:

    Neben der Notwendigkeit, neue Kontrolleure einzustellen (was ja wohl sprachlich auch auf die Zukunft gemünzt sein dürfte), fehlt es der Stadt an einem besonderem „Dokument“.

    Offensichtlich ist die Vorlage des berüchtigten „Huren-Ausweise“ noch nicht vorhanden, da der Druck noch nicht erfolgt ist! – Überraschung!

    Was man nicht hat, kann man nicht ausfüllen und da man die 5-Tages-Frist, die das Gesetz für die Erstellung des gültigen Dokuments vorschreibt, so unmöglich einhalten kann, ist eine Registrierung schlichtweg unmöglich. Außerdem müsste ja vorab auch schon die Gesundheitsberatung absolviert worden sein.

    Scheinbar klappt auch im „Vorzeigeland NRW“ bei der Umsetzung bislang nichts, denn wenn Gelsenkirchen keine Ausweise hat, wird es in den anderen Großstädten und Kreisen nicht anders aussehen.

    Endlich mal eine klare amtliche Aussage, die verdeutlicht, wie der Sachstand ist! – Wie es bei den Gesundheitsämtern aussieht, kann ich nicht sagen! Ich werde mich aber hier auch zeitnah schlau machen, bevor sich Leute in guter Absicht auf den Weg machen und dann in der Amtstube abrupt scheitern. Muss ja nicht sein!

    Ein 3/4 Jahr ist also zu wenig, um den Druck eines Formulars zu bewerkstelligen? An der Bundesdruckerei wird es nicht liegen, sondern eher am Auftrag? Frei nach dem Motto: wer nicht pimpert, kriegt kein Kind!

    Da stellt sich dann wieder die Frage, ob es am Föderalismus liegt oder ob man an einer maßgeblichen Stelle nachhaltig gepennt hat? Ausbaden müssen es nun die Staatsdiener vor Ort, die den Umstand nicht verursacht haben und wahrscheinlich so manchen markanten Kommentar bekommen, wenn sie mit der merkwürdigen „Wahrheit“ rausrücken!

    Ich glaube, dass man als Beamter momentan lieber die Stube schließen würde, bis man mit „Material“ versorgt ist und auch konkrete Auskünfte geben kann. Würde uns ja wahrscheinlich auch nicht anders gehen! Jetzt werden Leute halt wieder zu „Schimmeln“ gemacht, die völlig „unschuldig“ sind! Hurra!

    Bericht bei Radio Emscher Lippe 03.07.2017

  • JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen – Die Konkurrenz lächelt!

    JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen – Die Konkurrenz lächelt!

    JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen - Die Konkurrenz lächelt!JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen – Die Konkurrenz lächelt!

    Die Aufforderung des JOYclubs an seine „käuflichen Mitglieder, die Profile bis Jahresende freiwillig zu löschen, wovon ich gestern in einem Tagesartikel berichtet habe, schlägt inzwischen u.a. bei Facebook hohe Wellen: zahlreiche „nicht käufliche“ Mitglieder solidarisieren sich inzwischen und es hat sich bereits eine kräftige „Schimpfkultur“ entwickelt, die zum Teil schon sehr markante Worte findet.

    Ausgerechnet der verfuckte Joyclub hält sich für was besseres …

    Auweia, Säuberungsaktionen gab es schon häufiger in der Geschichte. Gut, dann hat sich Joyclub erledigt.

    Der Joyclub als Verteidiger christlicher Werte und gesellschaftlicher Moralvorstellungen. Kannst dir nicht ausdenken.

    Der JoyClub mutiert aus meiner Sicht immer mehr zum PainClub.

    Das Niveau beim JC belustigt mich immer, wenn ich dieses Sammelsorium unaesthetischer und primitivster Profile sehe

    Will Joyclub sich jetzt komplett ins Knie schießen? Die leben von schönen Fotos. Davon sind die meisten von (mehr oder weniger offiziell) kommerzielle interessierten Mitgliedern. Viel Spaß im Club der nackten Rentner mit Socken im Swingerclub unter sich!

    Ich gebe diese kritischen Kommentare an dieser Stelle einfach mal so weiter, muß allerdings betonen, dass ich dem JOYclub-Team seit vielen Jahren sehr freundschaftlich verbunden bin und auch die Gruppe „Käufliche Lust“ im JOYclub, die natürlich von der Maßnahme erheblich betroffen ist, als Gruppenleiter moderiere.

    Klar, wenn spontane Emotionen im Spiel sind, wird der Ton schon mal etwas rauher. Die Prügel erscheint mir persönlich verbal überzogen und das Leipziger Team war sich sicher bewußt, das es „dafür“ keine Blumen gibt!

    Den Gedanken, Prostitution und Prostitutionsveranstaltungen (z.B. gewerbliche Gangbangs) aus dem Portal fern zu halten, gibt es schon lange und für FKK- und Partyclubs, in denen gewerbliche Damen tätig sind, wurden Profile schon oft abgelehnt, da man sich hier abgrenzen wollte. Bei Escort und Massage hat man die Augen zugedrückt, da es hier vermeintlich „edler“ zugeht. Doch richtig geschmeckt hat das der JOYclub-Geschäftsleitung eher nicht! Dass zeigte sich bei persönlichen Begegnungen, aber auch bei den großen „JOYclub-Konferenzen“ (Club- und Veranstaltertreffen in Leipzig), an denen ich auch regelmäßig teilgenommen habe.

    Bei der letzten Zusammenkunft Anfang des Jahres, kam das Thema „Prostitutionsgesetz“ nicht auf die Agenda und Nachfragen im Plenum wurden nicht beantwortet, was bei einigen Teilnehmern für große Verwunderung sorgte! Ob die Gedanken der Aufforderung zur Profillöschung da schon diskutiert wurden, kann ich nicht sagen.

    Fest steht aber, dass die Entscheidung wohl „Chefsache“ war und sicher nicht vorab öffentlich diskutiert werden sollte.

    JOYclub steht für Qualität, „saubere Erotik“ und möchte als „Community“ mit Niveau wahrgenommen werden und die Mitglieder teilen sich in die, die mit Prostitution kein Problem haben und die, die auf „private Kontakte“ stehen und die die gewerblichen Damen und die gewerblichen Gangbang-Veranstalter noch nie so richtig „mochten“! Offensichtlich hat JOYclub hier den eigenen „Lifestyle“ neu definiert, auch wenn dies sicherlich zu Umsatzeinbußen führen wird. Klare Flagge, die natürlich unpopulär sein mag und deren Auswirkungen nicht abschätzbar sind!

    Ich glaube, dass die Angst vor „Abmahnungen“ nicht die vordergründige Rolle spielte, sondern dass man sich mehr „politisch“ für einen neuen Weg entschieden hat, für den der aktuelle Anlaß (Inkrafttreten des Gesetzes) den letzten Ausschlag gab.

    Andere Erotikportale wie poppen.de, kaufmich.com und erotik.quoka.de jubilieren natürlich und bieten den „verprellten“ JOYclub-Membern gerne eine „neue erotische Heimat“. Den JOYclub wird das nicht stören! Ganz im Gegenteil: man dürfte die Verlagerung begrüßen, da man ja nicht will, dass den „Alt-Membern“ wirtschaftlicher Schaden entsteht. Daher wohl auch die halbjährige Übergangsfrist, den das Portal zur „Profilabmeldung“ vorsieht!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/joyclub-saeuberung/

  • Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

    Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

    Prostitution 2017 - Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!
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    Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

    Als wäre das ganze Thema nicht schon kompliziert genug! – Am 30. Juni 2017 sind, ohne das es wahrscheinlich groß „öffentlich“ bemerkt wurde, zusätzliche Rechtsverordnungen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern in Kraft getreten, die das ProstSchGesetz ergänzen bzw. erweitern. Dabei handelt es sich explizit um die

    Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter

    und um die

    Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz

    Während die Bundesstatistik für die meisten sicher nicht von primärem Interesse sein dürfte, ist die erstgenannte Verfahrensverordnung schon sehr interessant, zumal sie auch die Musterdrucke des „Huren-Ausweises“ beinhaltet. Ich habe mich aus Zeitgründen noch nicht intensiv mit dem Inhalt befassen können, gebe aber an dieser Stelle schon mal den Link weiter, unter dem die Verordnung zu finden ist:

    https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/

    Also mal eine informative Schnellmeldung ohne Kommentierung aus einem ICE der Deutschen Bahn von Hannover nach Köln Hauptbahnhof. Thank you for choosing Deutsche Bahn today. Take care and good bye!

    Ich werde die Verordnungen natürlich noch intensiv analysieren, sobald sich hierfür ein Zeitfenster bilden wird. Es ist schon erschreckend, wie sich ein Gesetz zur vielarmigen Krake entwickelt, wobei am Ende niemand mehr versteht, worum es im Kern überhaupt geht! Wir lesen uns, zumal noch weitere Rechtsverordnungen zwangsläufig erfolgen sollen und müssen, sei es von Seiten der Bundesländer, wie auch von Seiten des Bundes.

    Man hat hier den Eindruck, dass ein unvollständiges Gesetz „gebastelt“ wurde, eine „Basis-Suppe“, die nun von vielen mehr oder weniger begabten „Köchen“ nachgewürzt und verfeinert wird, wobei der eine Koch nicht so genau weiß, was der andere reinkippt. Kein Wunder, wenn dann das Geschmackserlebnis dann möglicherweise zu wünschen übrig lässt!

  • Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Hurensäuberungsaktion - JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Das Erotikportal JOYclub, eine der größten erotischen Communities in Deutschland, hat in den vergangenen Tagen die Mitglieder, die „finanzielle Interessen“ verfolgen, also Callgirls, Dominas etc. zur Löschung der Profile bis zum 31. Dezember 2017 aufgefordert. Mit Ablauf der Übergangsfristen für die „Sexworker-Anmeldung“, möchte das Portal in dieser Hinsicht „sauber“ werden!

    Ich kann den zeitlichen Zusammenhang nicht so richtig nachvollziehen, wußte aber intern schon länger von diesen Plänen. JOYclub will sich anders positionieren und möchte dabei eben bewußt vermeiden, Behörden-Anfragen zu erhalten, die sehr zeitintensiv sind.

    Die betroffenen Mitglieder, die sich im JOYclub durchaus sehr wohlfühlen, sind natürlich mächtig geschockt, haben aber nun eine Übergangsfrist, um Kontaktlisten zu sichern und um sich eine neue „Heimat“ zu suchen. Wo das sein kann, ist die große Frage, denn es gibt keinen vergleichbaren Anbieter in diesem speziellen Segment!

    Das Vorgehen des JOYclub ist m.E. bislang einmalig und sehr einschneidend und wird die Mitgliederzahl wohl (leicht) schwächen. Man kann es vielleicht „konservativ“ nennen oder auch den Kopf schütteln: an der Entscheidung der JOYclub-Geschäftsleitung wird das wohl nichts mehr ändern! Man hat sich lange Zeit Gedanken gemacht und nun eben entschieden!

    Womöglich sind auch die Veranstalter von erotischen Parties betroffen, wenn diese Parties unter Einbeziehung „gewerblicher Damen“ veranstalten oder „Gangbangs“ bewerben. Die Veranstaltungsrubrik „Sexparties“ wird nämlich demnächst auch entfernt!

    Anders als andere Erotikportale, die im Ausland residieren, ist der JOYclub ein durchweg deutsches Portal, das von den Behörden leicht ins Visier genommen werden könnte! Allerdings haben die Leipziger Kondompflicht und Werbeverbote momentan gar nicht auf dem Schirm, den diese haben keine Übergangsfrist und ich bin mir sicher, das es momentan in einigen Profilen zumindest fragwürdige Inhalte geben könnte.

    Ob „Hurensäuberung“ jetzt der richtige Begriff ist, lasse ich mal offen! Ich haben diesen in einem Facebook-Post gefunden und als verbalen „Eyecatcher“ verwendet. Klappern gehört ja zum journalistischen Handwerk und manchmal klapper ich halt mit!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/06/p16615/