Blog by Howard Chance 2027

  • Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

    Prostitution 2017 - Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!
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    Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

    Deutschlands größtes Bundesland Nordrhein-Westfalen hat das, was den meisten anderen Bundesländern bislang noch komplett fehlt: umfangreiche amtliche Antragsunterlagen für zu genehmigende Prostitutionsstätten mit allem „zipp“ und „zapp“, bei deren Lektüre einem schon etwas schwindlig wird! Keine Kompromisse, ein sehr umfangreicher Datenhunger und Detailfragen, die man intensiv bedenken muss, bevor man sich selbst ein „Ei ins Nest“ legt!

    Die Gründlichkeit, mit der das Land hier gearbeitet hat, ist schon verblüffend und zeigt, dass man sich hinter verschlossenen Türen intensive Gedanken gemacht hat, um „Schlupflöcher“ zu vermeiden.

    Bei „stehenden“ Betrieben sind Bau- und Nutzungsgenehmigungen obligatorisch, wobei auch ein „gültiges Abschlusstestat“ erwartet wird. Der Betreiber benötigt eine positive Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, muss über alte oder neue Insolvenzen und laufende Ermittlungsverfahren berichten und dabei die Hosen bis zu den Knöcheln runterlassen!

    Alle Mitabeiterinnen und Mietarbeiter müssen namentlich und mit Adresse im Betriebskonzept aufgeführt werden und die Behörde will sogar wissen, wo und wie „Sexworker“ angeworben werden und wie man dabei vorgeht, um Menschenhandel zu vermeiden! Es muß angegeben werden, welche Personen zukünftig die „Huren-Ausweise“ kontrollieren und warum dazu eine Befähigung besteht?

    Das riecht alles nach dem ganz großen „Verwaltungsverfahren“, bei dem man als Betreiberin oder Betreiber ganz schön in Schwung geraten wird!

    Einfach war gestern! NRW zeigt nun ganz klar, wo der amtliche Hammer hängt und man hat recht viele Hürden aufgestellt, bei denen man schnell zu Fall kommen kann. Ich halte es für unmöglich, das Betriebskonzept mal so eben auszufüllen. Dazu bedarf es intensiver Vorbereitungen und Überlegungen, denn das Konzept wird ja zur „Betriebsbibel“, auf der man „festgenagelt“ wird. Was nicht im Konzept steht, darf man nicht machen! Was ist Konzept steht, muss man unbedingt einhalten, denn die Genehmigung wird für das „festgeschriebene“ Konzept erteilt!

    Ich bin gerade dabei, die vorliegenden Unterlagen zu analysieren und denke auch darüber nach, diese ein Stück weit zu kommentieren. Die NRW-Kunden von MH-Consulting erhalten das Material dann in den nächsten Tagen per Mail, alle Interessenten aber gerne auch auf Anfrage an mich: howard.chance@t-online.de

    Ob jetzt noch die Feststellung von Carl Zeller gilt, der einst bemerkte:

    Der Bürokrat tut seine Pflicht – von neun bis eins! mehr tut er nicht!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2017 – Polizeiinformation aus Regensburg – Postwurfsendung?

    Prostitution 2017 – Polizeiinformation aus Regensburg – Postwurfsendung?

    Prostitution 2017 - Polizeiinformation aus Regensburg - Postwurfsendung?
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    Prostitution 2017 – Polizeiinformation aus Regensburg – Postwurfsendung?

    In einigen wenigen Regionen der Republik geht es nun doch ans berühmte „Eingemachte“, wie die Fotografie eines polizeilichen Schreibens zeigt, das mir von Consulting-Kunden aus Bayern zugesendet wurde. Polizeiinspektionen in Bayern waren in den vergangenen Wochen in den „Revieren“ unterwegs und haben Infoschreiben an Sexworkerinnen übergeben, die dazu auffordern, selbiges an die Vermieterinnen und Vermieter von Hostessen-Wohnungen zu übergeben:


    In einer sehr freundlichen Tonlage fordert im vorliegenden Beispiel der zuständige Regensburger Kriminalhauptkommissar die (unbekannten?) Vermieterinnen und Vermieter der „Prostitutionswohnungen“ zur Kontaktaufnahme auf und betont, dass bei korrekter Handhabung von Seiten der Polizei keine Repressalien zu erwarten sind!

    Die Polizei hat die „Arbeitswohnungen“ in Regensburg, aber auch in einigen anderen bayerischen Städten katalogisiert und eben als „Arbeitswohnung zum Zweck der Prostitution“ klassifiziert. Das die Zustellung an die Mieterinnen erfolgte, zeigt, dass die Vermieterinnen und Vermieter wohl teilweise „unbekannt“ sind, denn sonst hätte man ja sicher Briefe mit Adressat verschickt. Denn wenn das Schreiben nicht weitergeleitet wird, kommt man wohl nur schwer in Kontakt.

    Der Hinweis auf das neue Prostitutionsgesetz ist recht allgemein gehalten und enthält keinen Hinweis auf die geltenden Übergangsfristen, wobei die rechtliche Beratung nun auch nicht Aufgabe der Polizeiinspektionen ist. Offenbar möchte man erst einmal informativ ins Gespräch kommen und möglicherweise „Betreiber ermitteln“!

    Das zum informativen Gespräch sicherlich eine Aktennotiz gefertigt wird, in der persönliche Daten erfasst werden, sollte jeder und jedem dabei klar sein! Und das die städtischen Ordnungsämter auf Anfrage die polizeilich erhobenen Daten jederzeit erhalten, steht auch außer Frage!

    Wenn man sich der Polizei als Betreiberin oder Betreiber zu erkennen gibt, ist dies eine Form der indirekten Registrierung, die im Zweifelsfall gerichtsverwertbar ist. Zurückrudern macht dann später wenig Sinn. Auch wenn die Dialogbereitschaft der Polizei zu loben ist, darf man nicht vergessen, dass man es mit einer Behörde zu tun hat, die Daten und Erkenntnisse sammelt. Es entscheide jede und jeder selbst, wie weit man hier gehen möchte!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/02/prostitution-bayern-2/

  • Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Prostitution - Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? - Warteschleife!
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    Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Der Blick auf den Kalender verrät, dass es nun nur noch 5 Tage sind, bis das neue deutsche Prostitutionsgesetz recht „unfeierlich“ Inkrafttreten wird. Am kommenden Samstag ist es soweit und die „Vorfreude“ hält sich absolut in Grenzen! Überraschung? Nein, sicher nicht!

    Dona Carmen e.V. hat in der vergangenen Woche einige Aktivistinnen und Aktivisten nach Karlsruhe begleitet, die dort eine „Verfassungsbeschwerde“ in den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichtes geworfen haben. Zustellung also erfolgt, aber die Bearbeitung nimmt nun den vorgeschriebenen Gang und wird bis zum 1. Juli 2017 ganz sicher kein Ergebnis bringen und das Gesetz nicht „vorläufig“ stoppen können!

    Fast alle Bundesländer (mit Ausnahme von NRW, Schleswig-Holstein und Thüringen) haben den Erlass von notwendigen Umsetzungsverordnungen mehr oder weniger vertagt und werden wohl erst nach den Parlaments- und Sommerferien aktiv! Und die Bundesländer, die schon Verordnungen haben, bremsen den Eifer ihrer Mitarbeiter, da Formulare und Schulungen fehlen. Auch hier werden Verzögerungen die Regel sein!

    Den „Huren-Ausweis“ gibt es auch noch in keiner deutschen Amtsstube! – Wenn es die Blanko-Dokumente aber noch nicht gibt, kann man keine „Ausweise“ ausstellen und Sexworker, die an verschiedenen Orten der Republik nachgefragt haben, wurden auf die Zukunft vertröstet! Offensichtlich nehmen die Ämter gezwungenermaßen auch Übergangsregelungen für sich selbst in Anspruch!

    Mallorca und Sonne rufen jetzt auch in den öffentlichen Verwaltungen: Sommerferien und damit eine sehr eingeschränkte Besetzung. In den kommenden zwei Monaten werden nur die Dinge erledigt, die dringend sind und keinen Aufschub dulden! Dazu gehört die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes sicher nicht!

    Wir befinden uns also alle in der Warteschleife und gewinnen dabei einfach noch etwas Zeit, die wir dann hoffentlich sinnvoll nutzen werden?

    Die Frage nach dem konkreten und akuten Handlungsbedarf kommt täglich auf: was kann ich tun, was muss ich tun und womit kann ich mir Zeit nehmen?

    OK, versuchen wir das einmal in der Kurzanalyse zu betrachten:

    1. Kondompflicht und Werbeverbote

    Hier greift das Gesetz sofort und unmittelbar ab dem 1. Juli 2017! – Das Hütchen muss beim gewerblichen Sex auf den Lümmel und zwar ohne wenn und aber. Werbung für Sex ohne Kondom und für Sex mit Schwangeren ist ebenfalls ab dem Stichtag verboten und die Homepage und geschaltete Anzeigen sollten ab kommenden Samstag den Vorschriften genügen! Ansonsten sind Ordnungsgelder und privatrechtliche Abmahnungen möglich!

    2. Betriebserlaubnis / Geschäftkonzept / Aufzeichnungspflichten etc.

    Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden, können hier recht entspannt sein, denn die Übergangsfristen stellen klar, dass die betriebliche Neuorganisation nicht zum Stichtag erfolgen muss! Dies hat Zeit bis zum Ende des Jahres und die Neuorganisation geht dabei einher mit dem Konzessionsantrag. Allerdings sind Neugründungen nach dem 1. Juli 2017 kompliziert und möglicherweise langwierig: neue Betriebe dürfen nämlich erst starten, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt!

    3. Gesundheitsberatung / Huren-Registrierung / „Ausweis“

    Da die Vorlagen bei den Ämtern noch nicht vorliegen, kann nichts ausgestellt werden! Einige Gesundheitsämter sprechen zwar von einem Start im Juli, zahlreiche Ordnungsämter vertrösten aber bereits auf August oder September und weisen von sich aus auf die Übergangsfristen hin! Was ist aber mit neu einsteigenden Sexworkern, die im Juli ihrer gesetzlichen Frist nachkommen wollen? Die schauen wohl in die Röhre und sollten sich dann
    vom jeweiligen Amt bescheinigen lassen, dass die Registrierung nicht möglich ist und das das Amt dies „verursacht“ hat! Die Behauptung, „alter“ Sexworker zu sein, ist Rechtsbeugung, wenn es nicht den Tatsachen entspricht! Aber bei einigen Betroffenen und vielleicht auch bei einigen Ämtern gilt womöglich: „der Zweck heiligt die Mittel!“

    Über weitere interessante Aspekte werde ich fortlaufend berichten und kommentieren. Auch wenn es in den kommenden Wochen keine einschneidenden Maßnahmen geben wird, gibt es ganz sicher viele News zum Thema aus den unterschiedlichen „roten Ecken“ der Republik!

  • Prostitution – Abmahnwelle deutet sich an – Neues Prostitutionsgesetz

    Prostitution – Abmahnwelle deutet sich an – Neues Prostitutionsgesetz

    Prostitution - Abmahnwelle deutet sich an - Neues Prostitutionsgesetz
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    Prostitution – Abmahnwelle deutet sich an – Neues Prostitutionsgesetz

    Während Dona Carmen e.V. heute in Karlsruhe parallel zu Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufläuft, um die teuer erarbeitete Verfassungsklage-Post in den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichtes zu werfen (Howard berichtete), bereiten sich findige Abmahner auf ihre Weise auf den Start des neuen Prostitutionsgesetzes vor, das ja nun in wenigen Tagen Inkrafttreten wird:

    Absahnen mit Abmahnen! Gesetzesverstöße machen es möglich!

    Wenn ich nämlich ab dem 1. Juli 2017 beispielsweise mit „französisch ohne“ oder „AO“ gewerblich werbe und dies öffentlich im Internet tue, kann mich jeder Mitbewerber über einen Anwalt kostenpflichtig abmahnen, da ich ja „unlauter“ arbeite und mir so einen Vorteil verschaffe! Auch „Flat-Rate-Sex“ kann schnell in den Fokus geraten, weil ich dort etwas anbiete, was durch das neue Gesetz ausgeschlossen ist. Auch hier ist schnell Post mit einfordernder Unterlassungserklärung nebst Kostennote des Anwalts möglich!

    Abmahnungen sind dabei die zivilrechtliche Variante, zu der sich jederzeit, ob nun real oder als Druckmittel, eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige hinzugesellen kann, denen die Ordnungsbehörde nachgehen muss. Hier gibt es keine Übergangsfristen und ich fürchte, dass einige mutige Betreiber beim Blick in den Briefkasten demnächst staunen werden.

    Bei meinen Recherchen habe ich Hunderte von Erotik-Angeboten gefunden, die noch nicht abgeändert wurden. Offensichtlich besitzt man hier ein besonderes Gott-Vertrauen oder ist eben nicht richtig informiert!

    Ich appelliere an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal an die Vernunft: eine Abmahnung kostet „sinnlos“ Geld und die Ordnungswidrigkeit kann sogar eine spätere Konzessionierung behindern, da man ja schon bewiesen hat, dass man Gesetze nicht so genau beachtet!

    Das sinnlose Geld kann man sich sparen und die Ordnungswidrigkeiten-Anzeige ist genau das, was man sich in der kritischen Phase absolut ersparen sollte!

    Also: am besten noch einmal hinsetzen und die eigene Webseite oder die eigenen Anzeigen noch einmal kritisch prüfen, solange dafür noch genügend Zeit ist! Notfalls bei den Portalen nachfragen oder Onkel Howard um kurze Prüfung bitten!

     

     

  • Prostitution – Klartext – Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?

    Prostitution – Klartext – Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?


    Unter der neuen Rubrik „Klartext“ beantworte ich Fragen, die mich per E-Mail oder aber über Suchmaschinen-Anfragen erreicht haben. Kurze Fragen und kurze präszise antworten, die sich dem FAQ-Verzeichnis anschliessen.

    Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?

    Nein, nach dem neuen Prostitutionsgesetz sind ab dem „Stichtag“ 1. Juli 2017 bei jeglichen Praktiken der gewerblichen Erotik zwingend Kondome zu verwenden: Oralverkehr, Vaginalverkehr und Analverkehr erfordern das Präservativ „am Körper des Mannes“!

    Ausnahme: beim Cunnilingus (Lecken der Vagina Frau) und beim Rimming (Lecken des Anus der Frau) ist kein Kondom vorgeschrieben! Auch Körper- und Gesichtsbesamung sind nicht verboten!

  • Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ruhe auf den Bordell-Fluren! - Macht das ProstSchGesetz impotent?
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    Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ich bekomme regelmäßig „Wasserstands-Meldungen“ aus fast allen Regionen Deutschlands, weil mich ja „beruflich“ interessiert, wie es nun weiter geht und wie die regionalen Behörden agieren und „umsetzen“. So gehört der kleine Plausch mit OWL ebenso zum Tagesgeschäft, wie der Anruf aus oder nach Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Information ist wichtig und so erfährt man viele Details, die natürlich in keiner Zeitung stehen.

    Erstaunlich finde ich, dass das erotische Geschäft momentan eine mächtige Flaute erlebt und dies wohl nicht durch die ersten hochsommerlichen Temperaturen. In Modellwohnungen, wo sich normalerweise die Stammgäste die Klinke in die Hand geben, ist seit Wochen kein Betrieb und Gäste, die man danach befragt, argumentieren plötzlich mit „dem neuen Gesetz“ und befürchten scheinbar „in anstehende Kontrollmaßnahmen“ zu geraten! Häh? Kopfkratz?

    Nun gibt es ja Freier, die recht hart vor den Knien sind und eine Razzia grinsend wegstecken. Es gibt aber auch viele „Opa Rudis“, die mal kurz in den „Rewe“ fahren und dann auf dem Rückweg zur heimischen „Erziehungsberechtigten“ kurz bei der „vollbusigen Chantal“ stoppen. Auch Überstunden im Büro oder der Spinning-Kurs im Fitness-Studio werden gerne als Alibi verwendet, um mal später nach Hause kommen zu können. Wenn man dann nicht im Büro oder auf dem Cardio-Bike schwitzt, sondern beim erotischen Intermezzo amtlich unterbrochen wird, geht der Puls natürlich auf 500!

    Kommt dann etwa Post nach Hause, etwa in Form einer Zeugenbefragung oder gibt es beim neuen Gesetz weitere Möglichkeit einen verheirateten Bordellschleicher an den Eiern zu ziehen? Die amtlich dokumentierte gewerbliche Entleerung der Fortpflanzungsdrüsen hat schon so manche Ehe zerstört und die weitere Lebensplanung der Zwangsläufigkeit unterworfen! Ein bisschen Spaß muss sein?

    Es gibt zwar keinen offensichtlichen Grund für solche Befürchtungen, aber die Herren Kunden scheinen dies im Bauch different wahrzunehmen. Kann ja nicht anders sein!

    Nun könnte man ja denken, das die neue Kondompflicht, die ja ab 1. Juli 2017 bundesweit gelten wird, einen regelrechten „Schlussspurt“ auslösen könnte. Schnell noch einmal „ohne“, bevor es eine teure Ordnungswidrigkeit wird! Pustekuchen: Enthaltsamkeit statt Konjunktur!
    Man(n) hält sich zurück und beobachtet erst mal die Szene! Ein inszenierter Schock?

    Scheinbar hat das Gesetz ein unterschwelliges „Abschreckungs-Potential“, das wir bis jetzt völlig unterschätzt haben? Ich bin jedenfalls sehr gespannt, was diesbezüglich in den kommenden Wochen und Monaten berichtet wird!

  • Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz - Branche vor dem Ruin?Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Bedingt durch einen Besuchstermin im Süden der Republik, bin ich auf einen Umstand aufmerksam geworden, der für nahezu alle sogenannte „Bordellbetriebe“, die nach dem 1. Juli 2017 dann den recht bizarren Namen „Prostitutionsstätten“ tragen werden, eine bedrohliche Dimension darstellt, einen Umstand, bei dem Regelungen des neuen Prostitutionsgesetzes im krassen Widerspruch zur finanzamtlichen Praxis stehen!

    Worum geht es? Bei einer Betriebsprüfung wurde einem engagierten Betreiber, der gewerblich Zimmer an selbständige Sexworker vermietet, unterstellt eine Art „Generalunternehmer“ zu sein, der folglich für die zu zahlende Umsatzsteuer der Mieterinnen aufzukommen hätte!

    Er soll also für den Hurenlohn, den er weder gesehen, noch erhalten hat, die 19% Umsatzsteuer rückwirkend zahlen, weil es das Finanzamt so will und es angeblich höchstrichterliche Urteile gibt, die diese Verfahrensweise ausdrücklich billigen!

    Wenn eine „gewerbliche Zimmervermietung“ nach aussen, z.B. in Form einer eigenen Homepage, den Eindruck erweckt, ein „Komplett-Betrieb“ zu sein, der aktiven Einfluß auf die Förderung des Prostitutionsgeschäfts nimmt, wenn Alarmsysteme, Überwachung und Security vorhanden sind, unterstellt das Finanzamt „einfach“, dass die Mietverträge nur fingiert sind und das alle im Haus entstehenden Umsätze dem Betreiber der Betriebsstätte zuzurechen sind.

    Nach dieser Logik, hätten nahezu alle Bordell-Betriebe und Eros-Center jederzeit mit der entsprechenden Keule des zuständigen Finanzamtes zu rechnen und in großen Betrieben können dann schnell mehrere Millionen Euro Umsatzsteuer zusammenkommen, bei denen man dann Steuerhinterziehung unterstellt, die Fahndung einlaufen lässt und Existenzen vernichtet!

    Geradezu skurril ist in diesem Zusammenhang, dass im neuen Prostitutionsgesetz klare Vorgaben enthalten sind, was Security und Alarmsysteme anbelangt: beides muss bei bestimmten Betriebsgrößen zwingend vorhanden sein! Beachtet man diese amtlichen Vorschriften, liefert man den Finanzämtern ein Stück weit den Beweis eben Bordellbetrieb zu sein und damit als Generalunternehmer für jegliche Umsatzsteuer im Haus zu haften!

    Das klingt mal wieder, als hätte ich mir eine zu große Haschisch-Pfeife reingezogen oder aber die Vodka-Flasche bis zum Boden geleert, aber leider ist das, was ich gerade beschreibe Realität und kein Einzelfall! Auch Pascha-Chef Hermann Müller kämpft gerade in einem ähnlich gelagerten Fall in Augsburg um sein Recht

    Die Unglaublichkeit der Vorgänge veranlasst mich persönlich, die vom Finanzamt genannten
    Präsedenz-Urteile unbedingt einmal auf Stichhaltigkeit überprüfen zu lassen, zum einen, weil mir der Kunde aufrichtig leid tut und nach den Gesetzen der Logik solche Regelungenundenkbar erscheinen, zum anderen kann sich der Vorgang in Hunderten von weiteren Fällen von heute auf morgen ergeben, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet und der Prüfer um die Vorgehensweise weiß, die vermeintlich viel Gewinn für den Staat bringt.

    Die Anwälte von Hermann Müller verweisen in diesem Zusammenhang übrigens auf die Notwendigkeit, die Bordellbesteuerung vom EUGH (Europäischen Gerichtshof) generell prüfe zu lassen und haben beim Landgericht Augsburg angeregt und beantragt, den Ausgang eines anhängigen EUGH-Verfahrens abzuwarten, bevor der Fall Müller weiter verhandelt wird. Die Presse hat bislang lediglich vom ersten Verhandlungstag berichtet, aber nicht publiziert, ob das Verfahren nun ruht! Ich werde hier in den kommenden Tagen beim Kölner Pascha-Team nachfragen, da die sicher erfolgte Entscheidung des Augsburger Landgerichts eine ganz entscheidende Bedeutung für die gesamte Branche und auch für meinen stark gebeutelten Kunden hat!

    Die Frage, welche „Fakten“ man nun in sein zu erstellendes Betriebskonzept schreibt, kann man so momentan sicher nicht schlüssig beantworten. Erklärt man dem Ordnungsamt schriftlich, dass man einen Bordellbetrieb betreibt, ist dies eine Steilvorlage für die Finanzbehörden und fast schon wirtschaftlicher Selbstmord!

    Da läuft offensichtlich etwas gewaltig schief im Staat und die möglichen Konsequenzen sind für die Branche absolut existenzbedrohend!

    Damit verglichen, sind die „Einwände“ von Dona Carmen und Gefolge, mit denen nun im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde argumentiert werden soll, fast banal! Man sollte zwar hier keine Äpfel mit Birnen vergleichen, aber offensichtlich höchst brisante Themen gehen im Moment wohl im „Gedöns“ unter und die Presse hat die Schmuddelkinder und deren Geschäfte nach wie vor nicht lieb. Warum auch? Und der Staat macht ja nun wirklich keinen Hehl daraus, was er von Prostitution im speziellen so hält:

    Bluten sollen sie, die Ausbeuter und zwar auch, wenn sie nachweislich gar nicht ausbeuten?

    Wieviel Rechtsstaatlichkeit ist da noch gegeben, wenn das Finanzamt willkürlich handelt und soliden Betrieben die Existenzgrundlagen schlagartig entzieht? Wo finden sich nun Experten, die engagiert gegen die staatliche Willkür kämpfen und was kann man tun, um der Logik wieder zum Recht zu verhelfen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/23/prozess-hermann-pascha-mueller/

  • Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Verfassungsbeschwerde - Dona Carmen - 21.6. - Briefkasten und Steinmeier?
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    Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Die Frankfurter Aktivistinnen mit Juanita Henning an der Spitze, werden am kommenden Mittwoch, dem 21. Juni 2017, die von Rechtsanwalt Meinhard Starostik (Berlin) gefertigte Verfassungsbeschwerde persönlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen und dabei (laut Ankündigung) auch ein „Statement für die Rechte von Sexarbeiter/innen“ abgeben.

    Ob dies symbolträchtig direkt vor dem Hauptgebäude des Verfassungsgerichts erfolgen kann ist fraglich, da es ein „befriedeter Bezirk“ ist, in dem Demonstrationen und ähnliches nur ausnahmsweise möglich sind (Bannmeile – siehe Wikipedia).

    Ausserdem findet just am 21. Juni 2017 „zufällig“ der Antrittsbesuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim Bundesverfassungsgericht statt, was sicher zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen führt, um den ersten Mann im Staat zu schützen. Ob der Einreichungstermin wegen der Steinmeier-Visite bewußt gewählt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber „taktisch“ durchaus denkbar!

    Ist Steinmeier da, ist ein Presseauflauf vorprogrammiert!

    Wie auch immer, die Schar der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die Betreiberinnen und Betreiber sowie die Aktivisten, trifft sich

    am Mittwoch, dem 21. Juni 2017 um 11.30 Uhr am Briefkasten vor dem Hauptportal des Bundesverfassungsgerichts, ,

    um die Unterlagen dann gemeinsam in den Briefkasten zu werfen? Alternativ könnte man den Umschlag wohl auch bei der Geschäftsstelle abgeben. Dass der Präsident des Gerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, den Akt mit seiner Anwesenheit krönt, und dass Frank-Walter Steinmeier ein Grußwort spricht, gilt derzeit als sehr unwahrscheinlich! Aber der Briefkasten ist ja für die ordnungsgemäße Zustellung auch völlig ausreichend!

    Eingereicht ist eingereicht und dann beginnt die Zeit des Wartens! Auch wenn Dona Carmen es nicht ausdrücklich sagt: es handelt sich sicher um kein Eilverfahren mit dem Ziel, eine sogenannte „Einstweilige Anordnung“ zu erzielen. Dabei würde man die Unterlagen nämlich frühestmöglich „faxen“ und dann später zusätzlich per Post „senden“. Und warum sollte man dann eine weitere Woche warten? Dann wäre „Eile im Gebüsch“, was für mich aber aufgrund der Statements nicht zu erkennen ist!

    Den neuerlichen Aufruf von Dona Carmen e.V. finden Sie unter:

     

    Auf nach Karlsruhe!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

     

     

  • Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

    Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

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    Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

    Es sind nur noch etwas mehr als 2 Wochen, bis das neue deutsche Prostitutionsgesetz Inkrafttreten wird! Es wurde viel geschrieben, agiert und diskutiert, doch das Bild, was wann wie kommt, ist immer noch sehr unscharf! Daher fasse ich die aktuelle Situation nach meiner persönlichen Wahrnehmung in Schlagworten zusammen, um die momentan Lage zu skizzieren:

    • Das Gesetz wird zum 1. Juli 2017 pünktlich Inkrafttreten. Eine Verfassungsbeschwerde wurde bislang nicht eingereicht und es gibt auch keinen mir bekannten Antrag auf „Einstweilige Anordnung“. Systematisch läuft also für den Gesetzgeber alles nach Plan!
    • Der vom Verein Dona Carmen e.V. in Auftrag gegebene Entwurf einer Verfassungsbeschwerde beschränkt sich auf 3 Punkte, die nach meiner Einschätzung nicht das Potential haben, das Gesetz zu kippen. Außerdem wird erst in 1-2 Jahren entschieden?
    • Die Umsetzung des neuen Gesetzes bereitet große Schwierigkeiten, da dies Ländersache ist! Von 16 Bundesländern hat lediglich Nordrhein-Westfalen konkrete Verordnungen verabschiedet. In allen anderen Bundesländern ist man nicht wirklich bereit für die personalintensive Aufgabe! Vertagt!
    • Die NRW-Verordnung, macht den Prostitutionsbetrieben im Land zukünftig das Leben schwer! Um eine Konzession beantragen zu können, müssen für die genutzten Räume zwingend Bau- und Nutzungsgenehmigungen vorliegen! Vorsicht also in NRW!
    • Huren-Ausweise kommen mit Verspätung an den Start! – Anfragende Sexworkerinnen werden bundesweit auf „später“ vertröstet! – Ein Erlass des Bundesfamilienministeriums sorgte zudem für Verwunderung und rief u.a. Dona Carmen auf den Plan! Aktion „Alice Schwarzer“!
    • Sexworkerinnen werden zunehmend nervös! Es gibt erste Abwanderungen ins europäische Ausland und in vielen erotischen Metropolen des Landes herrscht derzeit „Leerstand“! Der Wille bzw. Unwille zur amtlichen Registrierung spaltet die Branche!
    • Es gibt Bestimmungen im neuen Gesetz, die auch ohne landesspezifische Verordnungen unmittelbar Inkrafttreten werden: Werbeverbote, Kondompflicht, Dokumentationspflichten! Hier sind sofort und auch „rückwirkend“ Bußgelder möglich! Sehr wichtig!

    MH-Consulting-Aktivitäten

    Wir sind momentan mit der Vorbereitung von Dokumentationsmaterial für unsere Kunden tätig und bereiten Konzeptanträge vor. Damit sind wir im Moment stark ausgelastet, da wir unsere Kunden in den kommenden 14 Tagen in vielen Fällen vor Ort besuchen. Reiseschwerpunkt ist dabei NRW, wo es eben bereits „brennt“. Den derzeitigen Terminplan finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Ab dem 1. Juli 2017, haben wir eine „Taskforce“ eingerichtet, die innerhalb kürzester Zeit bundesweit reagieren kann, wenn sich akute Problemstellungen ergeben.

  • Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution - Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache - Status aktuell!
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    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Die Umsetzung des neuen Protitutionsgesetzes (ProstSchGesetz) ist nach gesetzlicher Definition Ländersache und es sind daher Verordnungen der Landesparlamente notwendig, um es den Behörden vor Ort konkret zu ermöglichen, umfangreich tätig zu werden. An dieser Stelle klemmt es momentan (Status 13. Juni 2017) noch gewaltig, wie diverse Recherchen und „intime Informationen“ aus den Verwaltungen deutlich machen:

    Das einzige Bundesland, dass rechtzeitig umfangreiche Verordnungen erlassen hat, ist Nordrhein-Westfalen, wo damit der Umsetzung nichts mehr im Wege steht! Die Behörden können ab dem 1. Juli 2017 handeln und werden dies auch tun!

    In Bayern gibt es interne Papiere, die den Polizeiinspektionen und Landratsämtern vorliegen, aber eine abschließende Verordnung liegt noch nicht vor!

    In Thüringen gibt es Antragsformulare online, aber ebenfalls keine Verordnung! Abwarten?

    Baden-Württemberg will sich im Landeskabinett an 20. Juni 2017 mit dem Entwurf einer Verordnung befassen, allerdings müßte diese im Landtag verabschiedet werden, was aber wohl erst nach der Sommerpause erfolgen wird!

    Schleswig-Holstein richtet gerade eine Zentralstelle in Neumünster ein, die aber ebenfalls noch nicht startbereit ist!

    Sachsen hat vorläufig kapituliert und wird sich „später“ um die Umsetzung kümmern! Kommt Zeit, kommt Rat? Hanüh!

    Was bedeutet dies nun im Ergebnis?

    Wenn man seinen Betrieb nicht „zufällig“ in NRW hat, bleibt man wohl von konkreten Maßnahmen zunächst verschont. Wie lange dieses „zunächst“ geht und von welcher zeitlichen Dimension wir hier sprechen, bleibt Spekulation! In der Sommerpause der Landesparlamente sind Beschlüße erst mal ausgeschlossen und so ist davon auszugehen, dass die Regulierung in den 15 Bundesländern (außer NRW) wohl erst im Herbst 2017 beginnen wird. Ob der Zeitgewinn etwas bringt, ist die Frage! Entscheidungen sind dann zwar vertagt, aber eben auch nicht entschieden! Sicherheit für die Zukunft gibt es nicht!

    Ich bleibe natürlich auch im Sommer am Ball und berichte stets tagaktuell von den bundesweiten Entwicklungen! Versprochen! – Die Kunden in NRW, die zum Teil ja bereits amtliche Erhebungsformulare erhalten habe, informiere ich natürlich schon jetzt sehr intensiv!

  • Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

    Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

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    Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

    Mein Steuerberatungspartner aus Oberhausen, konnte gestern einen großen Erfolg vermelden: ein Kunde, der vom Schäuble-Stundenhotel-Erlaß profitieren wollte, hatte die Kanzlei vor einigen Wochen beauftragt, gezahlte Umsatzsteuer-Taler beim zuständigen Finanzamt zurück zu fordern. Dann begann eine intensive Prüfung der Unterlagen, zu der Experten aus allen „Steuerarten“ hinzugezogen wurden, um gegenüber den Finanzbehörden schlagkräftig argumentieren zu können. Das Team prüfte, analysierte und stellte dann schließlich den Erstattungsantrag, dem gestern ohne gerichtliches Verfahren entsprochen wurde:

    Der Kunde erhält eine Erstattung von über 500.000 € und kann sein „Glück“ momentan kaum fassen!

    Zu schwierig, zu gefährlich, zu aussichtslos: so hatte es ein früherer Berater prognostiziert. Doch das Ergebnis der Oberhausener Profis, die sich eben spezialisiert haben, kann sich nun absolut sehen lassen, zumal es sich jetzt um einen Präsedenzfall handelt und weitere ähnlich gelagerte Verfahren gerade intensiv angeschoben werden!

    Ich selbst wurde auf Veranstaltungen in den letzten Wochen mehrfach auf das etwas komplizierte Thema angesprochen. Auch Verbände zeigten großes Interesse und ich kann nun den „erfolgreichen Vollzug“ eines ersten Falls melden, dem ganz sicher weitere folgen werden! Alle, die direkt oder indirekt mit stundenweiser Zimmervermietung zu tun haben und hierfür Umsatzsteuer entrichten oder entrichtet haben, sollten prüfen, ob eine Rückforderung Sinn macht. Zwar sind in der Regel umfangreiche Vorprüfungen durch die Steuerkanzlei notwendig, aber u.U. arbeitet diese auf Erfolgshonorar-Basis.

    Wunder, gibt es immer wieder?

    Aber man muss nicht unbedingt auf Wunder warten, sondern kann aktiv werden und die Möglichkeiten einfach prüfen lassen! Sprechen Sie mich gerne per Mail an, hinterlassen Sie dabei Ihre Rufnummer und erwähnen Sie dabei einfach das Stichwort „Steuer“. Ich gebe die Information dann gerne an den Kollegen weiter!

    Nicht verzagen: Den Fachmann fragen!

     

     

  • Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen – 21-jähriger Deutscher gesteht!

    Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen – 21-jähriger Deutscher gesteht!

    Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen - 21-jähriger Deutscher gesteht!
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    Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen – 21-jähriger Deutscher gesteht!

    Die Nürnberger Morde an den zwei Sexworkerinnen in Nürnberg sind aufgeklärt! – Wie Polizei und Staatsanwaltschaft heute im Rahmen einer Pressekonferenz berichteten, hat der mutmassliche Täter, der am vergangenen Samstag festgenommen worden war, nach anfänglichen leugnen, inzwischen ein umfangreiches Geständnis abgelegt, bei dem er Täterwissen preisgegeben hat. Zudem wurden DNA-Spuren des Festgenommenen an den zwei Opfern gefunden. Es bleiben somit keine Zweifel am Tatgeschehen und am Täter und die Nürnberger Sexarbeiterinnen-Szene kann diesbezüglich aufatmen. Trotz der Festnahme am Samstag, hatten die Damen in den Nürnberger Apartments noch Restzweifel, ob der Festgenommen auch die richtige Person ist oder ob der wahre Täter womöglich noch auf freiem Fuß sein und weitere Taten verüben könnte!

    Beim geständigen Täter handelt es sich um einen 21-jährigen Deutschen, der angeblich wegen dem zu entrichtenten Liebeslohn mit beiden Damen in Streit geraten ist. Religiöse Motive wurden, entgegen spekulativen Berichten vom Wochenende, nicht angeführt! Sollten sich die Einlassungen des Täters betätigen, hätte er aus sogenannten niederen Beweggründen getötet und damit klare Mordmerkmale erfüllt. Dafür gibt es lebenslänglich und das wir sicher niemand bedauern. Wegen einer vergleichsweise geringen Menge Geldes zu töten, ist völlig unfassbar und als Motiv so ziemlich das übelste, was man haben kann!

    Aber es gibt solche Leute, denen einfach nichts heilig ist und die unfassbare Taten begehen. Gleich zwei solche Taten innerhalb einer Woche zu verüben, ist natürlich noch einmal eine Nummer härter und dieser Umstand wird sicher auch bei der psychiatrischen Begutachtung eine wichtige Rolle spielen: kann jemand „normal“ sein, der so etwas tut oder ist die forensische Psychiatrie der bessere Dauerverwahrungsort für den Täter von Nürnberg?

    Einen detaillierten Bericht finden Sie beim Bayerischen Rundfunk:

    http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/prostituierten-mord-nuernberg-102.html

    Reisserischer präsentiert es die Bild-Zeitung:

    http://www.bild.de/regional/muenchen/news/news-eilmeldung-prostiuierten-morde-nuernberg-52151662.bild.html