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  • Prostitution 2017 – Die Risikoampel by Howard Chance

    Prostitution 2017 – Die Risikoampel by Howard Chance

    wpampelneuWelche Gruppen sind vom neuen Prostitutionsgesetz besonders betroffen? Wo sind umfangreiche Probleme zu erwarten und wo eher nicht?

    Posting vom 18.10.2016 by Howard Chance:

    Dieser sicher sehr interessanten Frage gehe ich in meiner nachfolgenden Risiko-Analyse im Detail nach. Die Abstufungen sind von grün bis dunkelrot gewählt. Je roter es wird, desto unerfreulicher ist die Situation, die sich aus den neuen gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Bitte beachten Sie, dass ich die Risiko-Bewertung hier nur „ganz grob“ vornehme als reine Schematisierung, die im Einzelfall nicht zutreffen muss.

    Hier erst einmal die Risiko-Ampel in groß:

    ampelklein

    Gruppe 1 – Grün

    FKK-Saunaclubs sind in der Regel bereits behördlich als Bordell oder bordellartiger Betrieb genehmigt und besitzen fast alle Gastronomie-Konzessionen, da auch Alkohol ausgeschenkt wird. Da für das Erlangen einer Gastronomie-Konzession ebenfalls die Zuverlässigkeit des Betreibers und die des Stellvertreters geprüft wird bzw. wurde, ist davon auszugehen, dass man zwar formell den Betrieb eventuell nochmals formell anmelden und das Konzept ergänzend einreichen muss, dass dies aber nicht wirklich zu Problemen führen wird, da die jetzige Betriebspraxis bereits jetzt fast allen Erfordernissen des neuen Gesetzes entspricht. Wenn die Sexworkerinnen dort, genau wie die Gäste, einen Tageseintritt zahlen, gibt es auch keinen Hinweis auf Wucher oder sonstige Ausbeutung. Auch baurechtlich sind keine Probleme zu erwarten, da mit der bisherigen Konzessionierung diese Aspekte bereits geprüft worden sein dürften. Ob eventuell „FKK“ aus dem Konzept gestrichen werden muss, weil der Gesetzgeber die Anordnung von „Nacktheit“ als unzulässige Weisung versteht und so aus dem FKK-Club dann ein Sauna-Club wird, ist nur eine Geschmacksfrage, bedroht aber sicher nicht die Existenz des Unternehmens. Wichtig: diese Betrachtung bezieht sich natürlich ausschließlich auf die Betriebe wie z.B. „Artemis Berlin“, „Paradise Stuttgart“ oder „Magnum Erkrath“ etc., wo die Damen Tagestickets zahlen und selbständig tätig sind. Saunaclubs mit Pauschaltarifen fallen unter „Flatrate“ und gehören in die ganz rote Zone dieser Ampel!

    Escort-Agenturen haben durch das neue Gesetz ebenfalls wenig zu befürchten, da für die Vermittlung von sexuellen Dienstleistungen wesentlich weniger Auflagen existieren, als für eine stationäre Prostitutionsstätte. Baurechtliche Aspekte spielen überhaupt keine Rolle. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass man nur „angemeldete“ Damen und Herren vermittelt und diese auf ihre Pflichten hinweist. Das Konzept wird in der Regel kaum Fallstricke beinhalten, allerdings könnte hier und da „Personalmangel entstehen, wenn sich einige oder auch viele Escortdamen entschließen, die Tätigkeit an den Nagel zu hängen, weil eine Anmeldung als Prostituierte, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Frage kommt.


    Gruppe 2 – Gelb

    Selbständig arbeitende Sexworker, Massage-Anbieterinnen und Escorts haben eine Gesundheits-Beratung vorzunehmen und müssen sich anmelden, was zwar unangenehm ist, aber in der Regel die bisherige Arbeitsweise nicht grundsätzlich verändert! – Wenn die sexuelle Dienstleistung alleine in der eigenen Wohnung erfolgt, wird man nicht zur Prostitutionssstätte, übt also kein Prostituionsgewerbe aus und muss dementsprechend auch
    kein Betriebskonzept einreichen, um eine Erlaubnis zu bekommen: die Tätigkeit ist nämlich in dieser Form nicht erlaubnispflichtig! – Probleme entstehen eventuell bei der Erfassung zur Steuer und wenn Nebentätigkeiten im Hauptberuf womöglich angegeben werden müssen und man den „Huren-Ausweis“ nicht beantragen kann oder möchte.

    Tantra- und Erotikmassage-Institute werden, wenn dort mehrere Dienstleisterinnen beschäftigt werden, zwar durch das neue Gesetz zu „Prostitutionsstätten“, haben damit auch die baurechtlichen Bestimmungen einzuhalten, eine Zuverlässigkeitsprüfung zu absolvieren, müssen zulässige Verträge mit den Mitarbeitern machen und alles aufwendig dokumentieren, werden aber mit dem „Massage-Konzept“ keine großen Schwierigkeiten bei der amtlichen Genehmigung haben. Daher habe ich eine Einordnung unter „gelb“ vorgenommen, wobei es im Einzelfall auch in den Bereich „hellrot“ fallen kann, wenn sich die Räumlichkeiten in unpassenden „Gebieten“ (Baurecht) befinden sollten.


    Gruppe 3 – Hellrot

    Bordellbetriebe, Eros-Center, Love-Mobile etc., die „Zimmervermietung“ betreiben, befinden sich durch mögliche „Wucherei“ bereits in der sehr roten Zone. Neben baurechtlichen Vorschriften, Zuverlässigkeitsprüfung und Dokumentationspflichten, wird es beim vorzulegenden Betriebskonzept richtig interessant: ist dieses zulässig oder gibt es Hinweise auf Ausbeutung? – Die Höhe der Zimmermieten muss verhältnismäßig sein und diese müssen im Prinzip amtlich genehmigt werden!

    Bei Modellwohnungen, in denen mehrere Damen arbeiten, wird es auch richtig kompliziert, da diese nach dem neuen Gesetz automatisch zu „Prostitutionsstätten“ werden und damit Borellbetriebe werden, die vielerorts in Wohn- und Mischgebieten ordnungsrechtlich nicht zulässig sind! – Statistisch ist diese Gruppe in Deutschland besonders stark vertreten und hier wird es dementsprechend auch die größten Probleme geben. Man spricht in Großstädten schon von einem baldigen Sterben der kleineren Wohnungsbetriebe, die sich momentan noch in einer Grauzone befinden, in 2017 aber unter „schwarz oder weiß“ zu betrachten sind: entweder erlaubt oder eben nicht!


    Gruppe 4 – Dunkelrot

    Flatrate-Clubs und gewerbliche Gangbang-Veranstalter, die Sex zu Pauschaltarifen offerieren, fallen ganz klar durchs Raster, da derartige Betriebkonzepte völlig untersagt werden. Hier sieht der Gesetzgeber grundsätzlich einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der beteiligten Sexworker, wo die Rückholbarkeit der Bereitschaft zum Vollzug einer sexuellen Handlung nicht gegeben ist. Das darf nicht sein und solche Betriebskonzepte können nach dem neuen Recht einfach nicht genehmigt werden. Keine Chance, sagt Howard Chance, der hier nur zur Konzept-Änderung raten kann.


    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/

  • Die Zeit – 10.10.16 – Prostitution: Die Lifestyle-Escorts

    [iframe src=“http://www.zeit.de/campus/2016-10/prostitution-escort-service-lifestyle-studenten“ width=“100%“ height=“500″]

  • BundesJustizPortal – 25.09.16 – Ministerin Steffen kritisiert neues Prostitutionsgesetz

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  • Merkurist – 10.10.16 – Mit dem Sex-Taxi durch Mainz

    [iframe src=“https://merkurist.de/mainz/gesellschaft/mit-dem-sex-taxi-durch-mainz_4lc“ width=“100%“ height=“500″]


    Alle Presseschau-Berichte finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/category/presse/

  • Express – 23.09.16 – Warum Escort-Damen jetzt als Huren gelten

    [iframe src=“http://www.express.de/news/politik-und-wirtschaft/kritik-an-neuem-gesetz-warum-escort-damen-jetzt-als-huren-gelten-24794762″ width=“100%“ height=“500″]


    Alle Presseschau-Berichte finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/category/presse/

  • LP – 10.10.216 – Der mobile Puff verschwindet

    [iframe src=“http://www.lz.de/lippe/kreis_lippe/20942969_Der-mobile-Puff-verschwindet.html“ width=“100%“ height=“500″]


    Alle Presseschau-Berichte finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/category/presse/

  • FAZ – 12.09.16 – Prostitution: Das kälteste Gewerbe der Welt

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    Alle Presseschau-Berichte finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/category/presse/

  • TZ – 05.10.16 – Prostitution in München: Was sich in der Rotlichtszene verändert hat

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    Alle Presseschau-Berichte finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/category/presse/

  • Seminare für die Rotlicht-Branche sind in Planung

    Seminare für die Rotlicht-Branche sind in Planung

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Neues Prostitutionsgesetz : Seminare für Prostituierte und Bordellbetreiber

    In Gesprächen und im Mail-Austausch mit mehreren Erotikportal-Betreibern, erhielt ich in den vergangenen Tagen die Information, dass zur Vorbereitung auf die neue Situation im Frühjahr diverse Info-Veranstaltungen und Seminare für Sexworker(innen) und Betreiber von Prostitutionsbetrieben geplant sind. Konkrete Termine stehen zwar noch exakt fest, aber ich halte diese Angebote für sehr wichtig und hilfreich.

    Es ist ja klar, dass nicht jede Sexworkerin und nicht jeder Sexworker direkt einen Anwalt oder Unternehmensberater beauftragen wird, nur um Grundinformationen zu erhalten: da würde man ja auch mit Kanonen auf Spatzen schießen und wahrscheinlich jede Menge mühsam erarbeitetes Geld verplempern. Das muss nur sein, wenn es wirklich sein muss!

    In den Veranstaltungen sollen die neuen Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Auflagen dargestellt, erläutert und diskutiert werden. Dabei können natürlich nur Beispielsituationen durchgespielt werden und ein Großteil der Zeit wird sicher für Fragerunden verwendet werden müssen, da die Thematik ja doch sehr komplex ist und die Grundinteressen von Sexworkern und Betreibern zudem auch recht unterschiedlich sind.

    Das Thema „Neues Prostitutionsgesetz 2017“ in ein paar wenigen Stunden „befriedigend“ zu behandeln, ist einfach gar nicht möglich, aber man kann Denkansätze liefern und miteinander ins konstruktive Gespräch kommen.

    Ich werde mich bei einigen dieser Veranstaltungen selbst aktiv einbringen und habe mich diesbezüglich auch bereits mit einigen Veranstaltern ausgetauscht. Nun ist Deutschland ja nicht gerade klein und für eine informative Tournee durch die gesamte Republik wird der Terminkalender kein grünes Licht geben. Doch bei frühen Terminankündigung kann man sich ja auch auf eine kleine Reise einstellen und vorbereiten.

    Nach meinem momentanen Informationsstand, wird es in Berlin ein Seminar im Rahmen einer bereits gut eingeführten und beliebten Veranstaltungsreihe geben und auch im Raum Köln/Düsseldorf/Ruhrgebiet gibt es bereits Planungen. Ich selbst stehe zusätzlich auch mit Partnern im Raum Frankfurt/Main und Hannover im Gespräch, wo die Rotlicht-Dichte eben auch sehr hoch ist und das Thema natürlich in 2017 auch „brandaktuell“ sein wird!

    Dies schon einmal als allgemeine Information, der dann in Kürze (wohl noch im diesem Jahr) explizite Veranstaltungs-Ankündigungen folgen werden. Ich bin hier, wie auch bei allen anderen Fragen mit Schwung am Ball! – Hurra!



    Lesen Sie in diesem Kontext auch:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Howard @ Huffington Post: Verbotene Vereine und das Prostitutionsgesetz

    Howard @ Huffington Post: Verbotene Vereine und das Prostitutionsgesetz

    Huffington Post: Verbotene Vereine und das Prostitutionsgesetz
    Bildquelle: Pixabay

    Huffington Post: Verbotene Vereine und das Prostitutionsgesetz

    Howard Chance ist Gastautor bei der „Huffington Post“ und hat in der vergangenen Woche dort wieder einen neuen Artikel veröffentlicht:

    http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/verbotene-vereine-und-das-prostitutionsgesetz_b_12353712.html

  • Beratung für die Rotlicht-Branche in Deutschland

    Qualifizierte Beratung für die Rotlicht-Branche in Deutschland
    Bildquelle: Pixabay

    Guter Rat ist sehr gefragt beim neuen Prostitutionsgesetz für 2017

    Wie bereits beim Start dieses Webprojekts angekündigt, habe ich in den vergangenen Tagen die projektbezogene Beratungsgesellschaft gegründet, die unter „MH-Consulting“ firmieren wird und die Unternehmensberatungs-Dienstleistungen für die Erotik-Branche anbieten wird. Dabei steht natürlich das neue Prostitutionsgesetz im Mittelpunkt, das vielen Menschen in der Branche schon jetzt merklich Kopfschmerzen bereitet.

    Qualifizierte Beratung für die Rotlicht-Branche in Deutschland gestartet!

    Viele werden denken, dass wir mit dem Projekt ein wenig früh am Start sind, aber ein Jahr ist bekanntlich schnell vergangen und spätestens Mitte 2017, wenn das Gesetz dann in Kraft tritt, wird es dann plötzlich eilig und alles muss dann im „Holter-die-Polter-Verfahren“ erledigt werden. Aber das muss ja nicht sein: man kann sich entspannt frühzeitig vorbereiten und kommt dann überhaupt nicht in Stress und Hektik und man vermeidet zudem Flüchtigkeits-Fehler, die bei „Eilverfahren“ schnell entstehen.

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben! – Wer zu früh kommt, hat einfach erheblich mehr Zeit!

    Wir bieten unsere Beratung also bereits jetzt an und haben zur Venus-Erotikmesse in Berlin, die in der kommenden Woche (vom 13. bis 16. Oktober 2016) in den Messehallen unter dem Funkturm stattfinden wird, bereits zahlreiche informative Gespräche in der Hauptstadt vereinbart, wo das Thema auch schon allgegenwärtig ist. Am Rande der Messe und an den Abenden gibt es dann diverse Zusammenkünfte und auch die Möglichkeit zu Gesprächen mit dem lieben Howard Chance. Wer mit mir in Berlin sprechen möchte, möge mir bitte eine kurze Mail schreiben: howard.chance@t-online.de oder mich einfach anrufen.

    Auch im Großraum Köln/Düsseldorf gab es Anfragen, ebenso aus dem Rhein-Main-Gebiet und aus Hannover. Dabei handelt es sich vornehmlich um informative Gespräche, da es für konkrete Massnahmen einfach noch etwas zu früh ist. Aber die Uhr läut stetig weiter und das Jahr 2017 kommt schneller herbei, als man gerade noch denkt! Aber auch die Vorbereitung der Beratungsleistungen muss ja noch intensiv geplant werden, um ab 2017 schlagkräftig auftreten zu können.

    Zu den Beratungsangeboten gibt es ja auch eine gesonderte Seite innerhalb der Webpräsenz,
    wo Konzept, Preise und Leistungen aufgeführt sind und wo wir über unsere Aktivitäten fortlaufend berichten werden:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

     

  • Rechtsgutachten: Erotikmassage und Tantra fallen unter Prostitution!

    Rechtsgutachten: Erotikmassage und Tantra fallen unter Prostitution!

    Rechtsgutachten: Erotikmassage und Tantra fallen unter Prostitution!
    Rechtsgutachten: Erotikmassage und Tantra fallen unter Prostitution!

    Was „Happy End“ und „Sexerlebnis“ für erotische Massageanbieter bedeutet …

    Mit dem neuen Prostitutionsschutzgesetz für 2017 definiert der Gesetzgeber genau, was als geschäftsmäßige sexuelle Dienstleistung zu betrachten ist und was damit unter den erweiterten Begriff der Prostitution fällt:

    „Dem Gesetz liegt grundsätzlich ein weites Verständnis von Prostitution zugrunde, das möglichst alle Angebotsformen entgeltlicher sexueller Kontakte und deren gewerbsmäßige Organisation dem Bereich der Prostitution zurechnet. Entsprechend seinem Schutzzweck wird damit das Ziel verfolgt, den Anwendungsbereich auf eine möglichst große Bandbreite an Geschäftsmodellen im Bereich der sexuellen Dienstleistung zu erstrecken.“

    Bereits 2014 stufte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Tantra-Massagen nicht bloß als Wellness ein, sondern erkannte darin auch ein „Sexerlebnis“, für das im vorliegenden Fall die Stuttgarter Sexsteuer Anwendung findet. Die Besitzerin eines Massage-Salons hatte gegen die Stadt Stuttgart geklagt, hatte damit jedoch keinen Erfolg. Die Richter stellten fest, dass die Kunden des Salons gegen Geld eine Massage am ganzen Körper inklusive Intimbereich buchen können und dass diese besondere Form der Massage eine „Zerstreuung und Entspannung mit erotischem Bezug“ biete. Nach Auffassung der Richter bietet die Klägerin in ihrem Betrieb gezielt die „Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“. Entscheidend sei, dass die Kunden gegen Geld eine Massage am ganzen Körper inklusive Intimbereich buchen könnten und hier durchaus sexuelle Absichten vorliegen können.

    Neu! – Aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Maria Wersig von der Fachhochschule Dortmund:

    Die Professorin für Sozialrecht hat am 28.09.2016 zum Thema ein Gutachten erstellt, das auf der Webseite des Berufsverbands Sexarbeit veröffentlicht und verlinkt wurde. Darin wird nochmal ausführlich dargelegt, warum Tantra und erotische Massagedienstleistungen vom neuen Gesetz wie Prostitution betrachtet werden. Dies war in der Branche sehr umstritten und ich habe für meine „frühe These“ auch wieder Kritik geerntet. Daher ist es wichtig, dass eine Professorin, die eng mit den Sexworker-Verbänden verbunden ist, zur gleichen Einschätzung kommt. Das Gutachten finden Sie als PDF-Dokument unter folgendem Link:

    Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wersig bei Berufsverband Sexarbeit

    Massagen mit der Möglichkeit des „Happy Ends“ sind nach der neuen gesetzlichen Definition eindeutig als sexuelle Dienstleistungen zu verstehen sein. Schon das Angebot der erweiterten Entspannung reicht aus, um aus der Massage-Anbieterin damit eine Art Prostituierte zu machen, die selbstverständlich der neuen gesetzlichen Anmeldepflicht nachzukommen hat. Tantra-Masseurinnen bekommen also den berüchtigten „Huren-Ausweis“ und werden darüber sicher hoch erfreut sein!

    Den Betreibern von Massagestudios mit erotischen Massage-Angeboten droht sogar mittelbar die Einstufung als „Prostitutionsstätte“, für die es eine gesetzlich klar bestimmte Genehmigungspflicht und zahlreiche gesetzliche Auflagen geben wird.

    Weitere umfangreiche Informationen zu diesem und zu weiteren damit verbundenen Themen finden Sie auf der Webseite von Howard Chance:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/09/prostitution-2017-auf-ein-wort-herzlich-willkommen-im-abenteuerland/