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  • Prostitution 2017 – Glossar – Zwangsprostituierte / Zwangsprostitution

    Prostitution 2017 – Glossar – Zwangsprostituierte / Zwangsprostitution

    Prostitution 2017 - Glossar - Howard Chance - Zwangsprostituierte
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    Prostitution 2017 – Glossar – Howard Chance – Zwangsprostituierte

    Zwangsprostitution bezeichnet die illegale Praxis, Menschen zur Arbeit als Prostituierte zu zwingen. Davon betroffen sind überwiegend Frauen und Kinder. Zwangsprostitution ist Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Dieser Zwang kann durch physische und psychische Gewalt, Täuschung, Erpressung, Ausnutzung einer Zwangslage oder Ausnutzung der Hilflosigkeit des Opfers ausgeübt werden.

    Umfangreiche Informationen zu diesem Thema und Statistiken findet man bei:

    Thema Zwangsprostitution bei Wikipedia


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/

  • Prostitution 2017 – Glossar – Erotikmassage und Tantra

    Prostitution 2017 – Glossar – Erotikmassage und Tantra

    Prostitution 2017 - Glossar - Erotikmassage und Tantra
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    Erotikmassage und Tantra fallen eindeutig unter „sexuelle Dienstleistungen“ und die entsprechenden Anbieterinnen und Anbieter fallen damit automatisch unter das neue deutsche Prostitutionsgesetz, dass am 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird. Dementsprechend müssen sich Masseurinnen und Masseure als „Sexworker“ amtlich registrieren und bei der Beschäftigung von weiteren massierenden Personen auch eine Konzession beantragen.

    Zu diesem Sachverhalts habe ich bereits einen umfangreichen Artikel veröffentlicht, den Sie über den nachfolgenden Link öffnen können:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/08/20-09-erotik-massage-faellt-unter-den-prostitutionsbegriff/

  • Prostitution 2017 – Glossar – Was ist eine Prostitutionsstätte?

    Prostitution 2017 – Glossar – Was ist eine Prostitutionsstätte?

    Prostitution 2017 - Glossar - Was ist eine Prostitutionsstätte?
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    Eine Prostitutionsstätte ist im Gesetz als „ortsfeste“ Anlage definiert, die dauerhaft zur Prostitutionsausübung genutzt wird und dabei einen baulichen Bezug hat. Schönstes Amtsdeutsch! – Darunter sind also Puffs, Wohnungsbordelle, Terminwohnungen und ähnliches gefasst, die das Gesetz als „qualifizierte, gewerbsmäßig betriebene Betriebsstätten“ bezeichnet. Um damit möglichst viele weitere Unterformen zu erfassen, wird statt „bauliche Anlage“, wo nach baurechtlicher Bewertung eine Anlage fest mit dem Boden verbunden ist, der Begriff „ortsfest“ verwendet, da so auch Sonderformen von See- und Binnenschiffe unter die Verordnung fallen!

    Ja, sehr merkwürdig! Haben Sie jemals von der ausufernder Prostitution auf Wohnbooten oder in „Schwimmhäusern“ (Zitat aus dem Gesetz) gehört oder ist da im Bundestag bei einem der wissenschaftlichen Sachbearbeiter nur die Fantasie kräftigt durchgegangen, nachdem er nachts schlecht geträumt hatte? – Oder wohne ich vielleicht in der falschen Gegend und habe daher nie vom berühmten Wohnboot-Strich am Jadebusen gehört? – Egal: die Schiffe stehen in den Gesetzesausführungen, mal als „Prostitutionsstätte“, weil sie „ortsfest“ mit dem Land verbunden oder auch alternativ als schwimmendes „Prostitutionsfahrzeug“, natürlich nach Lichtung des Ankers. So bekommt im Ergebnis auch die „Wasserschutz-Polizei“ mal ein neues Gesetzbuch mit an Bord.

    Allerdings ist es dann schon gemein, das man dann aber bei den „Prostitutionsfahrzeugen“ Heißluftballons und Flugzeuge völlig vergessen hat. Aber das kann man ja einfach bei einem späteren Gesetzes-Update, wenn denn nötig, ergänzen. Doch zurück zu den „Stätten“, die eben nicht der frommen Wallfahrt der Pilger, sondern der überaus verruchten Prostitution dienen sollen.

    Clubs und Co.

    Ein Sauna-Club, ein FKK-Club oder ein Swingerclub wird nach dem Gesetz automatisch zu einer Prostitutionsstätte, wenn dort mit Wissen des Betreibers Prostituierte tätig werden. Es ist nicht notwendig, dass die Prostituierten beim Betreiber angestellt, also „unter festem Vertrag“ sind. Wenn die Prostituierten als „weibliche Gäste“, wie es diverse Clubs gerne formulieren, einen Sauna- oder FKK-Club besuchen und dort auf selbständigen Kundenfang gehen, reicht dies aus, um den Club eindeutig als Prostitutionsstätte zu klassifizieren. Wird in Swingerclubs „anschaffen“ vom Betreiber erlaubt oder auch nur „geduldet“ oder hält man sogar „Hausdamen“ bereit, ist die Situation die gleiche.

    Wohnungsprostitution

    Wer jemandem eine oder mehrere Wohnungen gezielt zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung stellt, betreibt ein Prostitutions-Gewerbe und ist nicht mehr, wie bisher, „nur“ Vermieter. Hier kommt es auf die Feinheiten an: Die Vermietung muss eindeutig zum Zweck der Prostitution erfolgen und dabei gelten die Akquise von Prostituierten als Nutzerinnen, die zeitliche Planung der Nutzung etc. als eindeutige Indizien, zu denen bei der Bewertung im Zweifelsfall noch weitere Aspekte wie beispielsweise unterstützende Werbung und Stellung von Arbeitsmaterialien hinzukommen. Es kann sogar passieren, dass in einer Wohnung von zwei gleichzeitigen Betreibern eines Prostitutionsgewerbes ausgegangen werden muss, dass also parallel zwei unterschiedliche Gewerbe vorliegen: der Vermieter der Prostitutionsstätte betreibt ein solches Gewerbe, weil er die Wohnung eben zum Zweck der Prostitution an eine Prostituierte vermietet hat und diese Prostituierte wird gleichzeitig auch Betreiber, wenn sie in den gemieteten Räumen weitere Mädels beschäftigt, was ja in der Praxis aller Orten täglich tausendfach vorkommt. Wohnungsprostitution macht angeblich 80 % des Gesamtmarktes aus!

    Beim Begriff „Wohnung“ ist es übrigens nicht entscheidend, ob selbige zusätzlich zu Wohn- und Schlafzwecken genutzt wird. Es ist völlig ausreichend, wenn die Wohnung auch dem Zweck der Prostitution dienen soll. Im Umkehrschluss betrachtet gilt: wird eine Wohnung als Wohnung vermietet und wird eine einzelne Prostituierte dort tätig, indem sie die Wohnung gewissermaßen „zweckentfremdet“, kann man einen ahnungslosen Vermieter nicht automatisch zum Betreiber einer Prostitutionsstätte machen. Man achte bei Vermietung also auf die Details und unbedingt auf einen schriftlich korrekt verfassten Mietvertrag, der keine amtlichen Zweifel zulässt! – Da denken wir bitte immer an die Regel: „Wer schreibt, der bleibt!“

    Kontext-Thema:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/04/nachgefragt-wohnungsprostitution-und-das-neue-gesetz/

  • Prostitution 2017 – Glossar – Was ist eigentlich Prostitution?

    Prostitution 2017 – Glossar – Was ist eigentlich Prostitution?

    Prostitution 2017 - Glossar - Was ist eigentlich Prostitution?
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    Prostitution 2017 – Glossar – Was ist eigentlich Prostitution?

    Beitragsdatum: 15. September 2017 – Autor: Howard Chance (Publizist)

    Prostitution liegt vor, wenn Personen (also egal ob männlich oder weiblich) eine sexuelle Handlung an oder vor einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt (also gegen Bezahlung) erbringen oder eine entsprechende Handlung an sich selbst zulassen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur hin und wieder ausgeübt wird und ob es im Rahmen einer „Anstellung“ oder auf selbständiger Basis erfolgt.

    „Dem Gesetz liegt grundsätzlich ein weites Verständnis von Prostitution zugrunde, das möglichst alle Angebotsformen entgeltlicher sexueller Kontakte und deren gewerbsmäßige Organisation dem Bereich der Prostitution zurechnet. Entsprechend seinem Schutzzweck wird damit das Ziel verfolgt, den Anwendungsbereich auf eine möglichst große Bandbreite an Geschäftsmodellen im Bereich der sexuellen Dienstleistung zu erstrecken.“

    Der Gesetzgeber stellt damit klar, dass man die Begriffe „Prostitution“ und „sexuelle Dienstleistung“ auch bei speziellen Dienstleistungsformen wie beispielsweise SM (Sado-Maso) anwendet und man auch Praktiken, die nicht mit direktem Körperkontakt oder Geschlechtsverkehr verbunden sind, unter die Begrifflichkeit fasst. Auch „Tantra“ und „Erotik-Massage“ mit dem beliebten „Happy-End“ fällt so wohl unter dieses Gesetz, zumal mehrere ordentliche Gerichte beim Thema „Sexsteuer“ schon entschieden haben, dass diese „erotischen Formen“ der Massage als sexuelle Dienstleistungen zu betrachten sind.

    Übrigens gibt es für das unschöne Wort „Prostitution“ auch moderne Begrifflichkeiten, die etwas freundlicher klingen: wie wäre es z.B. mit „Sexwork“ oder „Sexarbeit“.

    Verwandte Themen:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/09/prostitution-2017-auf-ein-wort-herzlich-willkommen-im-abenteuerland/

  • Prostitution 2017 – Glossar – Die bundesweite Kondompflicht

    Prostitution 2017 – Glossar – Die bundesweite Kondompflicht

    Prostitution 2017 - Glossar - Die bundesweite Kondompflicht
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    Der Lümmel gehört zukünftig immer in die Tüte!

    In zwei Bundesländern (Bayern und Saarland) gibt es schon seit Jahren eine Kondompflicht im Rotlicht-Gewerbe. Nun hat die Bundesregierung die Kondompflicht auch ins neue Bundesgesetz geschrieben! – Doch bei Handhabung und Bußgeldern gibt es erhebliche Diskrepanzen! – Kommt jetzt die Kondom-Polizei? – Was kosten Verstösse und wie will man Beweise sichern? – Alles nur heiße Luft?

    Für jegliche Form des gewerblichen Sex wird ab 1. Juli 2017 die Latextüte zur obligatorischen Pflicht! – Damit dies auch ernst genommen wird, sieht das neue Gesetz sehr
    drastische Bußgelder vor, die Freier im Extremfall Haus und Hof kosten können.

    Weitere Infos zum Thema unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/kondompflicht-im-rotlicht-gewerbe/

  • Prostitution 2017 – Glossar – Menschenhandel

    Prostitution 2017 – Glossar – Menschenhandel

    Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
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    Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

    Im Gegensatz zum Tatbestand des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung, ist Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung sowohl in Medien und der Gesellschaft, als auch in der internationalen Rechtschreibung schon seit vielen Jahren ein sensibles und oft diskutiertes Thema. Betroffen sind von dieser Form der Ausbeutung vor allem Frauen und Mädchen.

    Laut des Bundeslagebildes Menschenhandel des Bundeskriminalamtes (BKA) werden Betroffene von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung häufig durch Täuschung zur Prostitutionsausübung verleitet. Angeworben über Zeitungsinserate oder Modelagenturen, werden die Betroffenen über die Art der Tätigkeit oder die Höhe des Verdiensts getäuscht. Darüber hinaus kommt es ebenfalls nicht selten vor, dass die Betroffenen sich freiwillig zur Prostitutionsausübung entscheiden, dann aber mit Arbeitsbedingungen konfrontiert sind, denen sie vorher nicht zugestimmt haben und die zu ändern oder verlassen sie von den Tätern gehindert werden. Laut des BKA wird nur ein geringer Anteil von Betroffenen gewaltsam in die Prostitution gezwungen.[9] Durch hohe fiktive Schuldenbeträge für Einreise, Passbeschaffung etc. werden vor allem ausländische Betroffene in ein Abhängigkeitsverhältnis gedrängt und müssen einen Großteil des erwirtschafteten Verdienstes an die Täter abführen. In manchen Fällen werden Mädchen und junge Frauen durch die sog. „Loverboy-Methode“ angeworben. Die Täter täuschen den Betroffenen eine Beziehung vor um sie anschließend über emotionale Abhängigkeit in die Prostitution zu drängen und auszubeuten.

    (Quelle: Wikipedia)

    Der Deutsche Bundestag hat in 2016 die Gesetzgebung gegen Menschenhandel deutlich verschärft und neue Regelungen gesetzlich verankert.

    Lesen Sie hierzu:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/26/neues-gesetz-zur-bekaempfung-von-menschenhandel-gebilligt/

     

  • Prostitution 2017 – Glossar – Zuhälterei

    Prostitution 2017 – Glossar – Zuhälterei

    Prostitution 2017 - Glossar - § 181a StGB - Zuhälterei
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    § 181a StGB: Zuhälterei

    (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

    1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder

    2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben, und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Bewegungsfreiheit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

    (3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die im Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten vornimmt.

  • Prostitution 2017 – Glossar – Sexworker – Prostituierte

    Prostitution 2017 – Glossar – Sexworker – Prostituierte

    Prostitution 2017 - Glossar - Sexworker - Prostituierte
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    Prostituierte sind Personen (also egal ob männlich oder weiblich), die eine sexuelle Handlung an oder vor einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt (also gegen Bezahlung) erbringen oder eine entsprechende Handlung an sich selbst zulassen.

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur hin und wieder ausgeübt wird und ob es im Rahmen einer „Anstellung“ oder auf selbständiger Basis erfolgt.

    „Dem Gesetz liegt grundsätzlich ein weites Verständnis von Prostitution zugrunde, das möglichst alle Angebotsformen entgeltlicher sexueller Kontakte und deren gewerbsmäßige Organisation dem Bereich der Prostitution zurechnet. Entsprechend seinem Schutzzweck wird damit das Ziel verfolgt, den Anwendungsbereich auf eine möglichst große Bandbreite an Geschäftsmodellen im Bereich der sexuellen Dienstleistung zu erstrecken.“

    Der Gesetzgeber stellt damit klar, dass man die Begriffe „Prostitution“ und „sexuelle Dienstleistung“ auch bei speziellen Dienstleistungsformen wie beispielsweise SM (Sado-Maso) anwendet und man auch Praktiken, die nicht mit direktem Körperkontakt oder Geschlechts-verkehr verbunden sind, unter die Begrifflichkeit fasst. Auch „Tantra“ und „Erotik-Massage“ mit dem beliebten „Happy-End“ fällt so wohl unter dieses Gesetz, zumal mehrere ordentliche Gerichte beim Thema „Sexsteuer“ schon entschieden haben, dass diese „erotischen Formen“ der Massage als sexuelle Dienstleistungen zu betrachten sind.

    Lesen Sie im Kontext auch:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/30/regeln-fuer-protituierte/

  • Prostitution 2018 – Glossar – Steuerpflicht für Prostituierte

    Prostitution 2018 – Glossar – Steuerpflicht für Prostituierte

    Prostitution 2017 - Glossar - Steuerpflicht für Prostituierte
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    Einnahmen aus sexuellen Dienstleistungen (Prostitution und Co.) unterliegen selbstverständlich den deutschen Steuergesetzen (Abgabenordnung). Sexworker können nach den geltenden Gesetzen zu verschiedenen sogenannten „Steuerarten“ herangezogen werden: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, kommunale Sexsteuer (als Sonderform der Vergnügungssteuer) und u.U. auch Gewerbesteuer. Nach aktuellen Erhebungen, zahlen Sexworker in Deutschland nur in den wenigsten Fällen überhaupt eine der genannten Steuern und der Gesetzgeber geht von massiver Steuerhinterziehung aus!

    Details zum Thema unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-die-besteuerung-von-sexworkern-in-deutschland/

  • Prostitution 2017 – Glossar – Gesundheitsberatung

    Prostitution 2017 – Glossar – Gesundheitsberatung

    Prostitution 2017 - Glossar - Gesundheitsberatung
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    Prostitution 2017 – Glossar – Gesundheitsberatung

    Eine erfolgte Gesundheitsberatung ist Grundbedingung für eine Anmeldung als Prostituierte(r). Die Beratung soll dabei, angepasst an die jeweils persönliche Lebenssituation der zu beratenden Person, durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (in der Regel Gesundheitsamt) durchgeführt werden.

    Dabei geht es um Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs. Zum Glück ist hier von „Anpassung“ der Beratung zu lesen! Alle aufgeführten Punkte werden in Deutschland nämlich schon seit Jahrzehnten im Aufklärungsunterricht der Schulen behandelt und es ist kaum vorstellbar, das Prostituierte, die durch ihre Tätigkeit immer mit gewissen Gesundheitsrisiken konfrontiert sind, sich in diesem Bereich überhaupt nicht auskennen, und sei es auch durch leidvoll gemachte Erfahrungen.

    Niemand wird „Rosi Mustermüller“, die seit 20 Jahren anschaffen geht, die Anwendung von Kondomen an hölzernen Dildos erläutern oder ihr erklären, dass man vom Sex ohne Kondom womöglich schwanger wird und man sich zudem Geschlechtskrankheiten zuziehen kann. Dass man diese „Beratung“ über 21 Jahren einmal im Jahr und unter 21 Jahren jedes halbe Jahr erneut durchlaufen muss, ist nach der Regel „gleiches Recht, gleiche Pflicht für alle“ wohl leider nicht zu vermeiden.

    Entgegen anderen Darstellungen in den Medien, wird es keinen neuen „Bockschein“ geben und eine eingehende Gesundheitsuntersuchung auf dem Gynäkologischen Stuhl ist im Gesetz nicht vorgesehen! Eine solche ist aber, ebenso wie ein HIV-Test, bei den Gesundheitsämtern auf persönlichen Wunsch immer möglich und in den meisten Städten für Sexworker sogar kostenlos! Ob man solche Untersuchung möchte, entscheidet man dann selbst!

    Lesen Sie auch:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/30/regeln-fuer-protituierte/

  • Prostitution 2017 – Glossar – Prostitutionsgewerbe

    Prostitution 2017 – Glossar – Prostitutionsgewerbe

    Prostitution 2017 - Glossar - Prostitutionsgewerbe
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    Beim „Prostitutionsgewerbe“ gibt es nach der neuen Gesetzgebung ab Juli 2017 grundsätzlich vier Untergruppen:

    a. Betreiben einer Prostitutionsstätte
    b. Betreiben eines Prostitutionsfahrzeugs
    c. Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen
    d. Vermittlung von sexuellen Dienstleistungen

    Egal ob ich einen Puff besitze, Modellwohnungen vermiete, rote Mobile auf meinem Liebes-Parkplatz anbiete, ob ich erotische Herrenabende mit Damen offeriere oder als Prostituierte eine gängige „Huren-WG“ führe: für all diese gewerblichen Tätigkeiten benötige ich eine amtliche Erlaubnis, die ich nach den Vorschriften des Gesetzes zu beantragen habe. Ginge es nur um eine Anmeldung, also um die Mitteilung, dass ich ein Gewerbe im Bereich der Prostitution ausübe, wäre es ja nur halb so schlimm. Dann käme die Information in irgendein amtliches Verzeichnis und der Ordnung wäre damit Genüge getan. Aber im Gesetz steht nun mal ganz klar „Erlaubnis“ und dies impliziert, das ich Auflagen zu erfüllen habe und zudem bei meiner Antragsstellung überhaupt nicht sicher ist, ob ich die Erlaubnis erhalten werde! Denn: die Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte wird zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume erteilt. Jede „Prostitutionsstätte“ benötigt also ein Betriebskonzept und eine verantwortliche Person.

    Mehr zum Thema finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/29/definition-prostitutionsgewerbe/

  • Prostitution 2017 – Glossar – Das Düsseldorfer Verfahren

    Prostitution 2017 – Glossar – Das Düsseldorfer Verfahren

    Prostitution 2017 - Glossar - Das Düsseldorfer Verfahren
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    Das „Düsseldorfer Verfahren“ wurde in den 1970er Jahren von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf entwickelt, da es kaum gelang Prostituierte steuerlich zu erfassen. Die Damen waren einen Tag in Düsseldorf, in der nächsten Woche in Köln und dann plötzlich im Raum München tätig und man konnte quasi nie festmachen, wo und wann die Steuer entrichtet werden würde. Welches Finanzamt ist zuständig, gibt es einen Wohnsitz oder lebt die Sexworkerin mal hier und mal da und hat keinen Briefkasten für amtliche Zustellungen?

    Aus dieser Situation entstand die Idee, die Sexworkerinnen zur freiwilligen Zahlung einer täglichen Pauschale zu bewegen, mit der sie eine Vorauszahlung auf die später entstehende Einkommensteuer entrichten. Dabei ist das Wort „freiwillig“ sehr entscheidend, da das Verfahren nicht gesetzlich verankert ist und sich dementsprechend auch niemand daran beteiligen muss. Dass dies in den Orten, wo das Verfahren praktiziert wird, aus amtlichem Mund ganz anders anhört, ist nicht verwunderlich: der Staat will zumindest ein wenig Geld einnehmen und unterstellt daher gerne die Pflicht zu den pauschalen Vorauszahlungen, die es aber rechtlich gar nicht gibt!

    Mehr zu diesem interessanten Thema lesen Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-was-hat-es-mit-dem-duesseldorfer-verfahren-auf-sich/

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