Schlagwort: Amtliche Kontrolle

  • Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution - Genehmigungsfiktion - Wie lange laufen Erlaubnisanträge?
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    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Durch aktuelle Projektarbeit und durch die Vorbereitung von „Neu-Anträgen“ für Prostitutionsstätten, bin ich momentan immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie lange die amtliche Bearbeitung dauern kann bzw. dauern darf. Bei Neugründungen ist diese Frage ja durchaus entscheidend, da man vor abschließender amtlicher Genehmigung den Geschäftsbetrieb nicht aufnehmen darf. Dies gilt übrigens für alle Arten von Prostitutionsgewerben, also Betriebe mit Immobilie (Prostitutionsstätten), Betriebe mit sogenannten Prostitutionsfahrzeugen (Love-Mobile etc.) und auch für Betriebe, die Prostitutionsvermittlung (Escort-Services etc.) betreiben.

    Bei der Prostitutionsvermittlung sind in den meisten Fällen keine „Geschäftsräume“ vorhanden sind, in denen erotische Dienstleistungen erbracht werden. So entfallen hier die durchaus aufwendige Prüfung von Bauunterlagen und Nutzungsgenehmigungen. Auch bei den Prostitutionsfahrzeugen, hält sich der „amtliche Aufwand“ in Grenzen. Bei Bordellen, bordellartigen Betrieben, Zimmervermietungen und ähnlichen Prostitutionsstätten, wird der Konzeptantragsordner, wie ich durch die Praxis weiß, schnell 100-Seiten dick und mehrere Ämter müssen Prüfungen und Stellungnahmen abgeben!

    Da es im neuen Prostituiertenschutzgesetz keine „vorläufigen Genehmigungen“ gibt, wie es beispielsweise bei Gastronomie-Konzessionen gängige Praxis ist, kommt man nicht von heute auf morgen zu seiner Genehmigung, zudem viele Ämter, mangels Erfahrung, im Moment noch gar nicht wissen, wie das Prüf- und Genehmigungsverfahren standardisiert werden kann. Dies wird sich dann erst in der Praxis ergeben und Wartezeiten werden leider die Regel sein, bis sich Abläufe eingespielt haben werden.

    Durch zunehmenden „Bürokratie-Abbau“ ist es in vielen deutschen Großstädten inzwischen zu „Auflösungserscheinungen“ gekommen: wenn alte Behörden-Experten in Rente gehen, wird die Stelle nicht mehr gleichwertig besetzt und Aktenberge erhöhen sich, statt zügig abgebaut zu werden. Die Anmeldung von Fahrzeugen in Berlin ist mit Wartezeiten von mehreren Wochen verbunden und eine Baugenehmigung bekommt man auch selten unter 6 Monaten!

    Wenn man nun ein „Erotikgewerbe“ gründet, ist Zeit immer ein wichtiger Faktor! Mal hat man das passende Objekt, ein anderes Mal „fähige Mitarbeiterinnen“, die aber nicht monatelang auf einen neuen „Arbeitsplatz“ warten können. Das Geschäft ist schnellebig und die Karten werden immer wieder neu gemischt! Doch nun zurück zur Anfangsfrage und zum ungewohnten Begriff:

    Genehmigungsfiktion nach § 42 a VwVfG – Eine Rechtsfigur!

    Grob zusammengefasst gilt bei bestimmte Verwaltungsakte, zu denen ich auch den Genehmigungsantrag für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zähle, dass bei EInreichung eines vollständigen Antrags, also eines Antrags, der alle notwendigen Unterlagen enthält, eine Frist von 3 Monaten. In diesem Zeitraum muss die Behörde eine Entscheidung treffen. Trifft sie diese nicht, so gilt der Antrag durch „Genehmigungsfiktion“ als genehmigt!

    Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Behörden gerade beim Thema „Prostitution“ sehr ungern in eine solche Falle laufen werden. Wenn aber akuter Personalmangel herrscht, können solche „Fallen“ schon mal eintreten! Peng! Im Umkehrschluss wage ich heute zu behaupten, dass man eher bei der Sorgfältigkeit der Antragsbearbeitung „spart“, statt einem Antrag durch Fristablauf unfreiwillig „zuzustimmen“.

    Wer sich mit dem Thema „Genehmigungsfiktion“ näher befassen möchte, dem empfehle ich an dieser Stelle den Wikipedia-Artikel zum Thema, der auch weitere Links enthält. Dabei spielt das Thema „Prostitutionsgewerbe“ keine Rolle, da es Verwaltungsakte nach dem neuen Gesetz wohl noch nicht gibt: Ich habe jedenfalls keine Informationen über Präzedenzfälle.

    Im Ergebnis haben wir es bei der Neugründung von „erotischen Unternehmen“ also mit einer Wartezeit von 3 Monaten zu tun, wenn denn alle Unterlagen nachweislich eingereicht sind!

    Unternehmen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 bestanden, bis zum 1. Oktober 2017 eine diesbezügliche Meldung abgegeben haben und bis spätestens 31. Dezember 2017 den Erlaubnisantrag stellen und ein vollständiges Betriebskonzept einreichen, müssen sich mit der Frage nach der Bearbeitungs- und Genehmigungszeit nicht befassen:

    Das Gewerbe darf in diesem Fall bis zur amtlichen Entscheidung fortgeführt werden!

    Allerdings könnte man einen erfahrenen deutschen Verwaltungsrechtler durchaus fragen, ob die Genehmigungsfiktion auch hier eintreten könnte oder ob die zugesicherte „Duldung“ hier die Frist bricht. Aber das ist ein Thema für juristische Fetischisten. Solche soll es ja geben!

  • Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017
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    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Freunde!

    „Wo isser denn?“, lautet gerade eine häufig gestellte Frage, wenn ich mal nicht an mein Handy gehe oder die Beantwortung von Mails einmal länger als gewohnt dauert. Tja, es ist „Saison“ und ich bin wechselweise bei Kundenbesuchen oder aber in meinem Büro, um Betriebskonzepte rechtzeitig zu Papier zu bringen. Knappe 8 Wochen ist dafür noch Zeit und angesichts der Vielzahl von Unterlagen, die auf meinem Tisch liegen, werde ich bis zum Weihnachtsfest kräftig zu tun haben.

    In meinem „Statusbericht“ von letzter Woche, habe ich ja bereits um Verständnis gebeten, dass ich „Neu-Mandate“ momentan nur noch in „Notfällen“ annehme, da es mir einfach an Zeit fehlt. Zum Glück hat jedoch mein anwaltlicher Partner, Herr Prof. Dr. Timo Eckardt, signalisiert, für möglicherweise anstehende oder bereits existierende „Streitfälle“ gut gerüstet zu sein. Wenn Bedarf besteht oder entsteht: bitte bei mir melden! Ich stelle gerne den Kontakt her!

    Auch im Bereich „Steuerberatung“ sind wir sehr aktiv: Herr Steuerberater Christian Deák, mit dem ich ja schon seit Jahresbeginn intensiv und kreativ kooperiere, bereit gerade das große Steuerseminar „Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis“ vor, dass am Samstag, dem 25. November 2017 in Essen stattfinden wird und wo noch Restplätze verfügbar sind. Gerade in der Konzeptphase muss man sich mit steuerlichen Fragen nochmals intensiv befassen, da die steuerliche „Aufstellung“ ja Bestandteil des Konzepts sein wird!

    Das „amtliche Chaos“ hat sich leider noch nicht gelichtet und vielerorts fehlt es nach wie vor an klaren Vorgaben! Wer daran „Schuld“ hat, ist nicht sicher zu sagen! Die jährliche Weihnachtsbäckerei wird davon überschattet sein, mit „ernsten Maßnahmen“ wird aber erfahrungsgemäß erst im neuen Jahr 2018 zu rechnen sein!

    Ich mache mich jetzt wieder an die Arbeit, verweise für meine Kundinnen und Kunden auf meinen aktuellen „Reiseplan“ und grüße herzlich in die Runde!

    Wir hören, lesen, sehen uns!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    Geheimbordelle 2017 - Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    In der gewerblichen Erotikszene ist das neue Prostitutionsgesetz allgegenwärtig und je näher die Frist 31. Dezember 2017 rückt, desto einfallsreicher werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die befürchten müssen mit ihren individuellen Konzepten an den amtlichen Hürden zu scheitern!

    Gewerblich veranstaltete Gangbangs mit Pauschaltarifen, Modellwohnungen oder Escort-Besuche im Sperrgebiet, AO-Events und das beliebte „Flat-Rate-Pimpern“: alles Dinge, für die ich im neuen Jahr keine amtliche Erlaubnis bekommen werde! Nicht zu vergessen sind auch die Sexworkerinnen, die in keinem Fall einen „Huren-Ausweis“ beantragen können oder wollen, sei es nun durch persönliche Lebensumstände oder aber durch sonstige schwerwiegende Hemmnisse!

    Doch wenn man Jahre oder sogar Jahrzehnte in „Rotlicht“ gemacht hat, will man auch weiterhin ein Stück vom kleiner werdenden Kuchen abbekommen, ohne dabei natürlich direkt in die „Ordnungswidrigkeit“ oder in die „Straftat“ zu laufen. Die Ideen, die sich nun entwickelt haben, sind teils sehr einfallsreich und durchdacht, teils aber einfach nur stark haarsträubend. Heute einmal eine kleine Auswahl von „neuen Geschäftsmodellen“, die ich zum Teil bereits persönlich vorgestellt bekam:

    Pornostar-Gangbangs: Aus Freiern werden Filmschauspieler!

    Noch vor einem Jahr waren Gangbangs mit Erotikdarstellerinnen gang und gebe und in fast jeder Region unseres schönen Landes hatte man die Qual der Wahl, wo man für moderate Taler bei einem Event feierlich die Hose senken und seinen Schniedel mit oder ohne schützene Pelle rustikal versenken konnte. Bukkake, Besamung, Schlammspiele und vieles mehr war im Angebot und da die Darstellerinnen für diese „Dienstleistung“ gebucht und bezahlt wurden, war und ist das natürlich Prostitution! Nach dem neuen Gesetz sind bereits seit 1. Juli 2017 zwingend Kondome vorgeschrieben und ab spätestens 31. Dezember 2017 müssen solche „Prostitutionsveranstaltungen“ zur Genehmigung eingereicht werden. Keine Chance auf Genehmigung in der bisherigen Form!

    Darum sind wir jetzt unter gleicher Fahne mit Filmproduktionen konfrontiert, bei denen aus Gangbang-Freiern nun nebenamtliche Filmschauspieler werden! Man zahlt statt der „Gangbang-Gebühr“ nun eine „Kostenpauschale“ für Casting, Speis und Trank oder beteiligt sich als „Investor“ an einem „Freikörper-Kultur-Film-Projekt“ zur Kompensierung der Kosten.
    Während die Amateur-Schauspieler sich selbst zu zahlenden Komparsen machen, bekommen die hauptberuflichen Darsteller(innen) weiterhin eine Tagesgage, die natürlich überhaupt nicht nach Prostitution riecht. Aber bleiben wir mal neutral und lassen das mal so stehen!

    Karaoke Intim / Nagelstudio / China-Restaurant: Andere Länder, andere Sitten!

    Ich habe ja kürzlich bereits von neuartigen Karaoke-Studios fernöstlicher Prägung berichtet, in denen sehr tabuarme „Sängerinnen“ verkehren, die bei Sympathie und gegen großzügige Spenden schon mal ohne Kleider singen und dabei auch noch das männliche Glied mit dem Mikrofon verwechseln. Auch „Nagelstudios“ werden in manchen Großstädten der Doppeldeutigkeit ihres Namens gerecht: während im Schaufenster mit Mundschutz „French“ oder „Gel“ auf Damennägel aufgetragen wird, gibt es im Keller oder in einem Hinterzimmer Matrazen, die sich vortrefflich zum „Nageln“ ohne Schutz eignen und „dann und wann“ von ausgebildeten Fachkräften verwendet werden! Tolle Tarnung, aber mögliche Irritation bei der
    üblichen Zielgruppe!

    Der absolute „Knaller“ ist aber ein China-Restaurant in Berlin, über das und über dessen „Köchin“ es in sehr einschlägigen Foren (besorgnis)-erregende Berichte gibt. Nach „Schweinefleisch süss-sauer“ und „Frittiertem Entenschnabel nach Kanton-Art“, gab oder gibt es einen Nachtisch der besonderen Art: die Köchin und eine weitere Kellnerin des Lokals
    sind nämlich nicht nur am Herd sehr fleißig, sondern überzeugen auch in der Dosenkammer des Lokals, wo es regelmäßig heftig zur Sache geht, wenn im Lokal mal weniger Betrieb ist.

    Statt „gebackener Banane“ mal „geblasene Möhre“ und statt „Vogelnest“ nun „Vögelfest“?

    Seit die Berichte sich verbreiteten, ist der Mittagstisch im Berliner Lokal ständig ausgebucht und das komischerweise fast ausschließlich von Männern, die die chinesischen Kellnerinnen ganz merkwürdig beäugen und hin und wieder auch nach „der Köchin“ fragen! Komisch! Inzwischen sollen sich die Köchin und die Kellnerin vorübergehend in eine Berliner „Kleingartenlaube“ zurückgezogen haben, da der „Verkehr“ zu heftig wurde und die Küche so zu oft kalt blieb! Oder war etwa das Ordnungsamt oder die Lebensmittelkontrolle vor Ort im Einsatz?

    Frankfurter Eckkneipen und Erotik-Offerten im Regional-Express

    Ich bin ja sehr oft in Frankfurt am Main unterwegs und entdecke mehrmals die Woche alternative „Sex-Angebote“, die in den meisten Fällen aus irgendeiner Not geboren sind. Erst gestern, als ich das Spiel der Bayern in Glasgow verfolgte, wurde ich in einer altdeutschen Frankfurter Szenekneipe von einer Dame angesprochen, die sich nach meinem Familienstand erkundigte und mir mitteilte, wie „einsam“ ich doch schauen würde! Statt dem Spiel bei „Sky“
    folgen zu können, wurde mir unaufgefordert von der 160 € Tagesmiete im Eroscenter berichtet, die man einfach nicht aufbringen könne. Die Eckkneipe mit einer bunten Mischung von völlig betrunkenen Zeitgenossen sollte jetzt die traumhafte Location der Wahl sein und ich beobachtete beiläufig, wie unsere Protagonistin im Laufe des Abends mehrmals mit schwankenden Herren in der Damen-Toilette verschwand! Der Kommentar der kritischen Lokalbesitzerin war sehr bezeichnend:

    „Ach, die Viktoria! Für zwei Äppler und nen Korn auf´s Zimmer! Schrecklich!“

    Was nun die ziemlich abgewrackte Damen-Toilette mit „Zimmer“ zu tun hat, leuchtete mir zwar nicht ein, aber ich muss ja auch nicht alles verstehen! Oder?

    Selbst im Regional-Express der Deutschen Bahn, hatte ich kürzlich ein Erlebnis der absonderlichen Art, wo es fremdländische „Zug-Prostituierte“ gibt, die in den späten Abendstunden im Zug animieren und für den Vollzug ihrer Dienstleistung auf die Zug-WCs zurückgreifen, die aber leider oft defekt sind! Egal, es gibt ja viele Züge, die im Rhein-Main-Gebiet „verkehren“ …

    Doch für heute genug mit meinen Beobachtungen, denn demnächst setze ich mit folgenden „Episoden“ fort:

    Kultur-Escort: Er-oper mich, mein Schatz!

    Istanbul-Escort: Buchst Du Ische bei Erdogan, muss de Escort weite fahrn!

    Die Glaubensgemeinschaft zur heiligen Vulva: Kirchgeld statt Hurenlohn!

    Ausbildungsstelle als „Berufs-Swingerin“: spielt die IHK da mit?

  • Krass! – Doppelmord in chinesischem Massagesalon Gelsenkirchen

    Krass! – Doppelmord in chinesischem Massagesalon Gelsenkirchen

    Krass! - Doppelmord in chinesischem Massagesalon GelsenkirchenKrass! – Doppelmord in chinesischem Massagesalon Gelsenkirchen

    Am vergangenen Sonntag, dem 29. Oktober 2017, kam es in einem chinesischen (Erotik-) Massagesalon mitten in der Gelsenkirchener Altstadt, zu einem krassen Tötungsdelikt, bei dem zwei 2 Chinesinnen im Alter von 46 und 56 Jahren mit Messerstichen getötet wurden.

    Um 15 Uhr wurde die Gelsenkirchener Polizei alarmiert, die vor einem Mehrfamilienhaus in der Kirchstrasse eine tödliche verletzte Frau auf dem Gehweg vorfand. Im dahinter befindlichen Haus entdeckten die Beamten dann eine zweite Tote, die in einem einschlägig bekannten „Massagesalon“ asiatischer Natur aufgefunden wurde.

    Ein Triebtäter, eine Milieutat? Fragen, die sich die sofort eingerichtete Mordkommision nun stellt. Asiatische Salons und Erotik-Institute treten grundsätzlich sehr diskret am Markt auf und von Revierkämpfen und ähnlichen Umtrieben hat man bislang nichts gehört.

    Zwar gibt es auch im Ruhrgebiet inzwischen ein umfangreiches „Erotik-Massage-Angebot“ mit immer neuen „Geschäftsstellen“, aber nach außen hin gab es nie besondere Hinweise auf eindeutige Milieukriminalität.

    OK, dass man sich dann und wann ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Ordnungsbehörden liefert und dass hinter mancher Massage eben doch das berühmte „Blasi-Ficki-Position“ steckt, ist ein offene Geheimnis. Ebenso sind die „Aufenthaltstitel“ der Damen manchmal abenteuerlich und nur „wohlwollend“ geduldet. Gewalttaten gehören bislang nicht zur Charakterisierung der „besonderen Wellness-Institute“.

    Nun wird es, bis zur hoffentlich baldigen Aufklärung, wieder zahlreiche Spekulationen geben, wie es auch bei den Nürnberger Sexworker-Morden der Fall war. Und manchmal sind die Ermittlungsergebnisse dann ebenso überraschend wie deprimierend. Dass man in „Privatwohnungen“ nie ganz sicher sein kann, ist bekannt, aber dass gleich zwei Frauen am helllichten Nachmittag angegriffen und getötet werden, ist besonders erschreckend!

    Wenn es ein irgendwie entarteter Triebtäter sein sollte, sind ähnliche Betriebe in der Region mögliche weitere Ziele und Vorsicht ist absolut geboten! Darum heute auch mein Bericht und mein Aufruf zu absoluter Wachsamkeit im Ruhrgebiet! Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werde ich natürlich dazu sehr zeitnah posten!

    Nachfolgend noch meine Hinweise auf die Presseberichte zum unerfreulichen Thema:

    http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/3775210

    https://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/frauenleichen-in-gelsenkirchener-massagesalon-obduktion-bestaetigt-schrecklichen-verdacht-id212391899.html

    http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gelsenkirchen-messermorde-in-der-altstadt-frau-bricht-auf-strasse-tot-zusammen-weitere-leiche-im-og-des-hauses-a2254059.html

     

  • Prostitution 2017 – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Prostitution 2017 – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Prostitution - Eroscenter Krefeld - Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer
    Bildquelle: RP-Online / Thomas Lammertz

    Prostitution – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Die Stadt Krefeld und das dort befindliche Eroscenter kommen nicht zur Ruhe! Vor längerer Zeit habe ich ja schon von dem „Dirnenwohnheim“ in der ehemaligen Puddingfabrik berichtet, das die Stadt Krefeld, bzw. deren Amtsdiener, als „Hotel Garni“ eingestuft hat und wo dementprechend „gar nie“ Vergnügungssteuer zu entrichten war. Nun liegt ein sehr umfangreicher Prüfbericht vor, aus dem hervorgeht, wie man zünftigen Pudding anrührt und wie man damit Prozesse in Gang setzt, um ganz besondere Ziele zu erreichen.

    Einblicke in die Welt der „Großpuffer“ anno 1983 und später, wo man Fett in der Mitte noch mit „u“ schrieb und wo die „Barspenden“ noch von leichten Damen oder vermeintlich honorigen Advokaten im Kroko-Koffer durch die Republik speditiert wurden. Die gute alte Zeit mit den ehrwürdigen Protagonisten und „Spendensammlern“, die ihre Stempelgewalt gegen „Geschenke“ und „Zuwendungen“ verkauften.

    Das nun gute 30 Jahre später im „Pudding-Sumpf“ gerührt wird, ist auch dem neuen deutschen Prostitutionsgesetz zu verdanken und unbedingt der Tatsache geschuldet, dass das Eroscenter Krefeld nach den vielen Jahren der Duldung, nun auch auf dem amtlichen Prüfstand stehen wird.

    Die Westdeutsche Zeitung hat nun in den vergangenen Tagen gleich eine ganze Serie von Artikeln zu diesem anrüchigen Thema veröffentlicht und ganz tief im Krefelder Pudding gerührt. Leider sind die Berichte nur für „Abonnenten“ im Detail lesbar und ich fass daher einmal einige grundlegende Informationen zusammen.

    340.000 € sollen die Krefelder Bordellbetreiber aus der Familie S. insgesamt in die Krefelder Kultur gesteckt haben, um im Gegenzug von der Stadt Krefeld die Genehmigung zur Betreibung der damals noch unerotischen Puddingfabrik zu bekommen und um den Duldungstatus regelmäßig zu erhalten. Fleisch statt Pudding war die Devise und in den späten 1980-er Jahren entwickelte sich das Laufhaus prächtig und niemand hatte Fragen, warum und wieso die Genehmigung erteilt wurde. Das Geld floss in mehreren Tranchen und immer wieder. So eine Art Puff-Abo, von dem der Rat der Stadt Krefeld aber nicht informiert wurde. Warum auch? Schlafende Ratsherren sollte man nicht wecken!

    Als im vergangenen Herbst die „Akte Eroscenter“ wieder im Stadtrat landete, entdeckten die Ratsherren die Manipulationen bereits im Ansatz und beauftragten die Verwaltungsleitung mit einer umfangreichen Prüfung der (damaligen) Umstände. Auch die Staatsanwaltschaft wurde aktiv, weil ja von Anfang an Korruption im Raum stand und weil die zuständigen Behördenmitarbeiter (auf Anweisung?) beim „Crazy Sexy“ alle Augen zudrückten. Und dass seit 1985!

    Der Frankfurter Investor namens S. (der Redaktion und mir selbstverständlich bekannt), ist längst verstorben und die damalige Krefelder Verwaltungsspitze ist auch längst nicht mehr in Amt und Würden, aber scheinbar hat die damalige „Spende“, die angeblich die Krefelder Kulturfabrik vor dem Konkurs bewahrt hat, eine Art „Vermächtnis“ ausgelöst, an das sich auch die Amtsnachfolger gehalten haben. Gentlemen´s Agreement (fast) für die Ewigkeit?

    Was nun in Krefeld Presse und Bürger umtreibt, ist ein Vorgang, der weder in der „normalen Wirtschaft“ und schon gar nicht in der Rotlicht-Branche unüblich ist. Von der kostenfreien Massage mit Whirlpool-Nutzung, über Fernreisen in die Sonne, bis hin zu günstigen privaten Darlehen zum Bau eines Eigenheims, gibt es viele Möglichkeiten, um „Gefälligkeiten“ zu kaufen.

    Nun sieht es im Fall Krefeld natürlich nicht nach direkter „privater Bereicherung“ und „Vorteilsnahme“ aus. Eine „Spende für die Kultur“ klingt ja erfreulich! Nur wird niemand glauben, dass diese auch erfolgt wäre, wenn es keine konkrete Gegenleistung gegeben hätte! Dass der Investor S. bei seinem Besuch in Krefeld und beim Anblick des gefährdeten Kulturzentrums urplötzlich ins Schwärmen geriet und sein weites musisches Herz sodann öffnete, glauben nur Leute, die sich jahrelange mit dem Hammer gekämmt haben!

    Viel wahrscheinlicher ist doch, dass der damalige Bürgermeister oder ein sonstiger „Führer“ das Augenmerk des S. auf das „Konkurs-Problem“ gerichtet hat. Do you agree, Mr. S.?

    Man hat der Stadt und deren Bürgern also doch etwa Gutes getan und lediglich ein wenig die
    „5 gerade sein lassen“! Dabei ist doch auch kein Schaden entstanden. Alles win-win? Wenn es in der Textilstadt Krefeld ein bisschen „halbseiden“ zugeht, wird der Bürger das schon verstehen?

    Dumm nur, dass die „Krefelder Bordellanlage“ nun durch das neue Prostitutionsgesetz amtlich intensiv geprüft werden muss und das sich dabei durchaus ein ablehnender Bescheid ergeben könnte, der dann Schadensersatzforderungen der Betreiberfamilie S. in Millionenhöhe auslösen könnte. Doch kann man einen Umstand, der auf Korruption beruht, zum Anlass einer Schadensersatzforderung machen? Juristisch sehr fragwürdig!

    Strafrechtlich wird in der Sache nichts zu machen sein, da es ja für das Delikt Verjährung gibt und die damaligen Akteure nicht mehr auf de Platz stehen, aber die Angelegenheit wird das Krefelder Rathaus sicher noch lange beschäftigen. Ob in der Krefelder Mevissenstrasse in 2018 die roten Licht amtlich bedingt ausgehen, wofür viele Indizien sprechen, kann man noch nicht abschätzen.

    Aber ich bin mir sicher, dass die verantwortlichen Politiker und Beamten, die nun durch die Berichterstattung im öffentlichen Fokus stehen, keine neuerliche „Rechtsbeugung“ vornehmen werden.

  • Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? - Howard´s Gedanken dazuProstitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Ich habe heute in den Kalender geschaut und dabei festgestellt, dass unser Jahr 2017 in ziemlich genau 9 1/2 Wochen abläuft und dass wir damit bezogen auf das Thema „Prostitution“ wieder einige wichtige Fristen zu beachten haben, die uns das schöne neue Gesetz nun einmal beschert hat:

    Sexworker(innen) haben ab 1. Januar 2018 im Besitz des „Huren-Ausweises“ zu sein, um weiter in Deutschland legal arbeiten zu können!

    Leider ist es gar nicht so einfach, an den Ausweis zu kommen, da die Stellen, die Gesundheitsberatung und Anmeldeprozess „bereits“ anbieten, kaum vorhanden sind! Es ist abzusehen, dass es in einem Großteil der deutschen Kreise und Städte nicht möglich sein wird bis 1. Januar 2018 an einen „Huren-Ausweis“ zu kommen. Selbst in NRW, wo man ja vergleichsweise früh Strukturen geschaffen hat, wird es in den Metropolen einen Rückstau geben, der wohl erst Mitte 2018 abgearbeitet sein wird!

    Sexworkerinnen, die sich schon im Juli 2017 gemeldet haben, sind, je nach Wohnort und Organisationsstruktur, in NRW noch nicht im Besitz des Dokuments, dass ja nun wirklich zum Stichtag 1. Januar 2018 „notwendig“ wird. Oder etwa nicht?

    Muss ich meine „erotische Arbeit“ vorübergehend einstellen, wenn „mein Amt“ Beratung und Anmeldung nicht rechtzeitig leisten und bearbeiten kann? Wer haftet für den dadurch zwangsläufig entstehenden Schaden?

    Einige Städte, wie zum Beispiel Köln, haben inzwischen „Zwischenbescheinigungen“ erfunden, mit denen Sexworkern das „erfolglose Vorsprechen“ amtlich bescheinigt wird. Man hat dort die Kontaktdaten der „Anmeldewilligen“ notiert und wird „von Amts wegen“ auf diese „zukommen“, sobald die behördliche Dienstleistung möglich ist. Dass ist für Sexworkerinnen, die „nur“ an einem Standort arbeiten, sehr hilfreich, hat aber wahrscheinlich für „Wanderhuren“, die jede Woche in einer anderen Stadt und einem anderen Bundesland arbeiten, keine sichere Lösung und auch für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, zu denen wir im nächsten Absatz noch ausführlich kommen, sind mögliche Konsequenzen kaum zu beurteilen! Auswüchse des Föderalismus und eine völlig unkoordinierte Situation. die ihresgleichen sucht!

    Ich werde bei meinen Consulting-Kunden und speziell bei deren „Personal“, also den Damen, die dort tätig sind, mit Mühen die Anmeldeproblematik (hoffentlich) lösen können und stehe diesbezüglich auch bereits in engem Kontakt mit den geschundenen Behörden!

    Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten haben bis 31. Dezember 2017 ihren Genehmigungsantrag und ihr Betriebkonzept einzureichen und dürfen ab 1. Januar 2018 nur noch Sexworker mit „Huren-Ausweis“ in ihren Betrieben „arbeiten“ lassen!

    Momentan werden von den Betreiberinnen und Betreibern in NRW fleißig Unterlagen organisiert, Lagepläne und Führungszeugnisse bestellt und gemeinsam arbeitet man an dem Konzept, was sich dann aus den Unterlagen und aus den subjektiven Schilderungen ergibt! Das Formular ist recht hilfreich, löst allerdings nicht den komplizierten Punkt „Einnahmen-Verteilung“ und „Umsatzsteuer-Zurechnung“. Die berühmten Halbe/Halbe-Regelung birgt erhebliche Gefahren, wenn Bordellbetriebe regelmäßig „nur die Hälfte“ vom Umsatz versteuern und die selbständigen Damen womöglich überhaupt nicht abführen. Soll ja durchaus vorkommen, wenn ich mich nicht irre?

    Ordnungsrecht ist das eine, die Abgabenordnung das andere Problem! Welchen Tod man möglicherweise stirbt, kann man dann selbst entscheiden?

    So ähnlich hat es mein steuerberatender Partner neulich sarkastisch formuliert. Doch die Mandanten wollen tragfähige Lösungen und so hat der „Master of Taxation“ nun die Aufgabe in Nachtschichten die möglichst „ultimative Lösung“ zu finden und das eben bis „Ultimo“! Gespräche mit der Oberfinanzdirektion und deren obersten Umsatzsteuer-Experten stehen bis zum Steuerseminar Essen Ende November auf der Agenda. Da es hier noch diverse „Unklarheiten“ gibt, gebe ich zu diesem komplizierten Thema auch keine Informationen weiter, da dies im vorliegenden „Schwebezustand“ nur zu weiterer Verwirrung führen würde.

    Das Thema „Huren-Ausweis im Betrieb“ ab 1. Januar 2018 habe ich ja schon im ersten Absatz behandelt: hier rechnen große Clubs und Eroscenter in ganz Deutschland mit leerem Haus im Januar 2018, weil sich die selbständigen Mitarbeiterinnen scheuen, den markanten Ausweis zu beantragen. Man will warten, wie sich die „Kolleginnen“ verhalten und eventuell im Januar „einfach“ mal Pause machen. Verlängerter Weihnachtsurlaub, der aber Probleme nicht wirklich löst, sondern nur vertagt!

    Aber man kann ja niemanden nötigen, den Pass zu beantragen, weil dies nicht ordnungswidrig sondern absolut strafbar wäre!

    Viele Betreiberinnen und Betreiber wirken daher momentan wie die berühmten „Prediger in der Wüste“, deren Zuhörer auf „Durchzug“ gestellt haben und die wichtige Botschaft schlichtweg überhören. Dass die Nerven nun blank liegen, ist sicher kein Wunder!

  • Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Prostituiertenschutzgesetz Berlin - Genehmigungsfiktion - Ficktief?Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Wie heißt das Lieblingswort einer echten Nymphomanin? Ja „fiktiv“ oder eben falsch geschrieben „ficktief“! Kleiner Howard Kalauer am Rande einer durchaus ernsten Geschichte. Da die Berliner Ämter bei der Umsetzungsvorbereitung zum Prostituiertenschutzgesetz nicht wirklich „zu Potte“ gekommen sind, hat man nun ein neues „Berliner Dokument“ erfunden, was mögliche Probleme für Sexworker und Bordellbetreiber vermeiden helfen soll.

    Es gibt in Berlin die sogenannte „Genehmigungsfiktion“! Da die Ämter den „Huren-Ausweis“, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausstellen können, haben sie ein Behelfsdokument erfunden, womit Sexworkerinnen der Anmeldeversuch bescheinigt wird. In Berliner Bordellbetrieben soll mit diesem Schrieb die Sexarbeit solange legal möglich sein, bis es eben die „Huren-Ausweise“ gibt.

    Aber was macht eine reisende Sexworkerin mit Wohnsitz in Berlin, die dann ab 1. Januar 2017 in ein anderes Bundesland reisen will, wo man die „Genehmigungsfiktion“ womöglich gar nicht kennt und wo Bordellbetreiber sich sicher unsicher sein werden, ob dieses Dokument vor negativen Folgen schützt? Schwierig, weil es eben nicht auf Bundesebene geregelt ist und es sich um eine „Landesbescheinigung“ handelt!

    Als wäre nicht schon alles kompliziert genug, kommen nun also noch Dokumente ins Spiel, deren Status und Geltungsbereich außerhalb von Berlin strittig ist!

    Auch NRW hatte so eine Bescheinigung kurzfristig mal im Umlauf, aber dort gibt es in den meisten Ämtern inzwischen den grünen KFZ-Schein für Sexworker und die „Dinger“ kommen zwar langsam, aber doch zielorientiert in Umlauf. Die Berliner „Fiktion“ könnte länger das Mittel der Wahl sein, um den überlasteten Behörden etwas Luft zu verschaffen.

    Auch der neue Flughafen Berlin-Brandenburg-International erscheint ja vielen in der Hauptstadt als „Fiktion“ und beweist, dass die Berliner Behörden mit der „fiktiven Arbeit“ reichlich Erfahrung haben. Die einen nennen es „Posse“, die anderen eben „Fiktion“.

    Berlin: arm, sexy und fiktiv! Ich wundere mich schon lange nicht mehr und rechne täglich mit individuellen „Ergüssen aus den Bundesländern“. Wer kann, der kann!

    Aktueller Begleitartikel dazu in der „BZ – Berliner Zeitung“: http://www.bz-berlin.de/berlin/prostituiertenschutzgesetz-berlin-setzt-auf-zwischenloesung

  • Prostitution 2017 – News, Meldungen, Presseschau – 13. Oktober 2017

    Prostitution 2017 – News, Meldungen, Presseschau – 13. Oktober 2017

    Prostitution 2017 – News, Meldungen, Presseschau – 13. Oktober 2017

    Nachdem das „neue“ Gesetz am 1. Juli 2017 seine Rechtskraft erlangte, war erst einmal eine ziemliche Ruhe im deutschen Blätterwald und Mitteilungen der Behörden blieben fast flächendeckend auf, da man ja „an vielen Orten“ oder sagen wir besser „an fast allen Orten“ den Startschuss nicht gehört hatte! Ein Jahr Vorbereitung hat nicht gereicht und die „Täler der Ahnungslosen“ wirkten eher wie ein „Grand Canyon“, mit Verlaub, meine Damen und Herren!

    Nicht einmal die alte SPD-Devise „wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis“ wurde befolgt, man hielt es eher mit dem Prinzip von Helmut Kohl, der sich gerne für „aussitzen“ entschied und damit sogar politische Erfolge erzielte. Egal!

    „Entscheidend ist, was hinten rauskommt!“

    So sei der Kanzler der Einheit und „aller Deitschen“, der in diesem denkwürdigen Jahr verstorben ist und als „der letzte deutsche Kaiser“ entsprechend zu Grabe getragen wurde.

    Wenn ich an „hinten“ denke, denke ich an „Unrat“ (als schönes Wort für Scheisse) und in vielen Fällen spüren wird schon jetzt, dass beim neuen Gesetz vieles nicht „zu Ende“ gedacht wurde!

    Nun, Mitte Oktober 2017, kommen in den Medien fast täglich Meldungen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz und endlich auch Pressemitteilungen von Bundesländern und diversen Kommunen, die den Winterschlaf offensichtlich noch nicht im Blick haben. Ich gebe heute einmal eine Reihe von Pressemeldungen hier weiter, ohne umfangreich zu kommentieren. Wichtige Themen werde ich dann in der kommenden Woche nochmals gesondert, in Form von neuen Artikeln, aufgreifen. Verstehen wir den heutigen Beitrag also als aktuelle Presseschau mit weiterführenden Links.

    News about Prostitution – Neuigkeiten zum Prostitutionsgesetz

    Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die amtlichen Informationen zum neuen Gesetz deutlich erweitert. Es gibt nun vielfältige Informationen, wie man das Gesetz in Hamburg umsetzen will und welche Stellen dafür zuständig sind. Die „Zeit“ verkündet sogar stolz: „Als eines der ersten Bundesländer hat Hamburg mit der … Beratung begonnen!“ Zeit für einen Fleisskeks für die emsigen Beamtinnen und Beamten? Seriöse Infos findet man auf der Homepage der Stadt Hamburg zur Prostitution

    Hamburg Reeperbahn, Oma Schulze zur Enkelin: „Du, mei Dirn. Wat steen denn da für komische Fraun rüm? – Du, Oma, das sind Prostituierte! – Die Oma: Na na, wenn da nich mal en paar Nudden bei sin!“

    In Baden-Württemberg mit der Landeshauptstadt und der Landesregierung in Stuttgart gibt man „jetzt“ richtig Gas, wie N24 /  Welt gerade plakativ wie trotzig verkündet: „Ministerium macht Tempo beim Prostitutiertenschutzgesetz“. Wurde ja auch Zeit, denkt der spöttisch veranlagte Betrachter! Im „Ländle“ brauchte man bislang eher „ein Tempo“, um sich die Tränen abzuwischen.

    Gell, Herr DR. Pfleiderer, da müsche mer ah was mache mit de Proschdiduierde. Ach, Herr Häberle, Herr Häberle, da sagen se was!

    Auch Rheinland-Pfalz rüstet mächtig auf! In Mainz sollen 3 neue Stellen geschaffen werden, wie der SWR jetzt berichtete. Ok, nach einer Phase „Mainz, wie es singt und lacht“, geht man dort wohl nun auch an die Arbeit?

    Die Amtsärzte aus Hessen treffen sich in „Darmstadt“, wie bezeichnend, um eine gemeinsame Beratungsstrategie zu entwickeln, wie „Metropolnews“ vermeldet! Die Ordnungsämter haben aber meines Wissens immer noch keine konkrete Planungen betreffs Umsetzung und sind noch in der hessischen Protestphase?

    Aus Saarbrücken, der Heimat der Dudenhöfers, hört man erstmals „Töne zum Thema“: „Wenn Bürokratie auf das Rotlichtmilieu trifft“ titelt die „Saarbrücker Zeitung“. Am 24. Oktober 2017 will der Saarbrücker Landtag die Landesverordnung durchboxen. Auch enorm zeitig! Man hätte doch auch den 11.11. nehmen können. Das Jahr ist eh rum!

    Soviel für heute einmal zu einigen Themen, die unsere Presse derzeit bewegen. Hauptsache es bewegt sich etwas? Könnte man meinen … Hurra!

  • Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Screenshot Stuttgarter Nachrichten

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Der bekannte Stuttgarter Rotlicht-Unternehmer Jürgen Rudloff ist wenige Tage vor der Anklageerhebung wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Millionenbetrug durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Untersuchungshaft genommen worden. Nach fast 3 Jahren Ermittlung, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben und der Haftbefehl wurde wegen „dringendem Tatverdacht“ sowie „Flucht- und Verdunklungesgefahr“ erlassen.

    Begonnen hatte es im November 2014 mit einer Großrazzia im „Paradise Stuttgart“, bei der  Hunderte von Polizisten im Einsatz waren und bei der u.a. auch der Marketingchef des „Paradise“ festgenommen und für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen wurde.

    Der Geschäftsleitungsetage um Unternehmer Jürgen Rudloff werden fragwürdige Geschäfte mit Rockergangs angelastet, bei denen Frauen womöglich unfreiwillig ins Stuttgarter Bordell verbracht wurden und dort dann ihre Arbeit verrichteten. Sogenannte „Loverboys“ und „Aufseherinnen“, die den „United Tribunes“ zugerechnet werden, wurden im Zusammenhang mit der Razzia von 2014 in getrennten Verfahren bereits verurteilt.

    In Stuttgart wird es in absehbarer Zeit nun zu einem großangelegten Prozess kommen, bei dem sich Jürgen Rudloff, der Marketingleiter und weitere Führungskräfte als Beschuldigte auf der Anklagebank wiederfinden werden. Laut einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ drohen dem Hauptangeklagten bis zu 10 Jahre Haft, wenn sich die Vorwürfe beweisen lassen und der Wahrheit entsprechen.

    Neben Menschenhandel und Zuhälterei, steht auch Millionenbetrug in der Anklageschrift. Hier sollen Investoren betrogen worden sein, die Geld in das Paradise-Firmengeflecht investiert haben und deren Geld dann angeblich für „private Zwecke“ verwendet wurde. Hierüber berichtet auch die Bild-Zeitung Regionalausgabe Stuttgart.

    Das Jahr 2017 und die großen Verfahren gegen bundesdeutsche „Rotlicht-Magnaten“. Erst  Hermann Müller, jetzt Jürgen Rudloff. Sowas macht die Branche natürlich nervös, da ja im Rotlicht-Milieu mitunter an der Legalitätsgrenze gearbeitet wird und da erotische Großbetriebe einen enormen Bedarf an jungen unverbrauchten „Mädels“ haben, der manchmal auf illegale Weise gedeckt wird.

    Auch wenn der Chef des jeweiligen „Imperiums“ davon meistens keine direkte Kenntnis hat und sich Dinge schon einmal autonom „entwickeln“, wird er dennoch in die Haftung genommen und dann eben manchmal mit der ganz prallen Gewalt des Gesetzes!

    Da ich einige der beteiligten Protagonisten persönlich kenne und ihnen solche „Geschäfte“ nicht zurechnen kann, verweise ich auf die „Unschuldsvermutung“, die selbstverständlich immer gilt!

    Die EMMA Team Alice Schwarzer sieht sich „bestätigt“ … sind doch deren Freunde Hermann Müller und Jürgen Rudloff nun „kaserniert“. Siehe Statement:

    http://www.emma.de/artikel/bordellchef-rudloff-verhaftet-334875

  • Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Von Montag an, damit ist vermutlich der 2. Oktober 2017 gemeint, kümmert sich die Freie und Hansestadt Hamburg um die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. So ist es einem Bericht des NDR zu entnehmen, der gestern veröffentlicht wurde. Man ist nicht wirklich früh dran und will die beschlossenen Regelungen „nach und nach“ umsetzen.

    Die Gesundheitsberatung für Sexworkerinnen ist an einer zentralen Stelle in der Kurt-Schumacher-Allee bereits seit September möglich, allerdings soll der Standort in 2018 nochmals gewechselt werden. Ab Mitte Oktober soll dann auch die eigentliche Anmeldung (Stichwort Hurenpass) möglich sein, allerdings weiß man noch nicht genau, wo dies stattfinden soll.

    Verantwortlich soll das Bezirksamt Altona sein und weitere Infos sollen dann folgen. Dazu hat die Stadt Hamburg eine Infowebseite eingerichtet, die „ständig aktualisiert“ werden soll:

    http://www.hamburg.de/prostitution/8992960/prostituierte/

    In Hamburg hat die „Sexworker-Registrierung“, wie der NDR berichtet, Vorrang. Wie man die Betreiber in die Pflicht nehmen will und wann hier Erlaubnis-Anträge bearbeitet werden können, steht noch in den behördlichen Sternen. Angeblich sollen 10 Mitarbeiterinnen und
    Mitarbeiter für die Aufgaben „rund um die Prostitution“ eingesetzt werden. Ob man bereits
    entsprechende Fachkräfte hat oder diese noch suchen muss? Who know´s?

    Aber ein bisschen Aktivismus kann ja nicht schaden … findet der geneigte Beobachter. Hamburg setzt die gängige Praxis vieler Bundesländer fort und hat die Angelegenheit im absoluten „Schongang“ vorbereitet. Wie dann praktisch umgesetzt wird, bleibt offen und man hofft vielleicht sogar, dass sich „Dinge“ von selbst erledigen?

    Solange, wie jetzt auch in Hamburg, die Regularien noch nicht verbindlich definiert sind, wird es auch keine wirksamen Kontrollen geben können, da ja die Rechtsgrundlagen teilweise fehlen. Wenn ich kaum Huren-Ausweise ausgeben konnte und der „Mangel“ durch Verschulden der Stadt entstand, ist flächendeckende Überprüfung sinnlos und auch bei den Erlaubnisanträgen und Betriebskonzepten ist der kommende Bearbeitungsstau Anfang 2018 schon absehbar.

    OK, die nächste Frist, nämlich der 31.12.2017 steht, aber was dann zeitlich weiter passiert, bleibt abzuwarten. Hier ist selbst der Prophet einstweilen überfordert!

  • Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen

    Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen

    Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen
    Screenshot FNP

    Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen

    Bekanntlich gibt es ja vielerorten Probleme mit Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung bei der Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes. Wer macht was und wie und wo und warum? So kann man es grob zusammenfassen. Die Bayern und die Nordrhein-Westfalen haben inzwischen vorgemacht, wie man so etwas organisiert. Doch in Frankfurt am Main, wo das Thema „Prostitution“ ja sehr präsent, um nicht zu sagen omnipräsent ist, hat es jetzt zwischen der Stadt und dem Land Hessen richtig gekracht, wie die „Frankfurter Neue Presse“
    jetzt berichtet.

    Die Stadt behauptet vom Land nicht ausreichend informiert worden zu sein und hat die erforderlichen Strukturen nicht wirklich geschaffen. Aber ausreichend nachgefragt hat man scheinbar auch nicht und so nahm das verwaltungstechnische Unglück seinen Lauf. Zwar habe ich selbst bei einem (dienstlichen) Besuch in einem der großen Eroscenter schon vor Monaten Infoflyer der Stadt Frankfurt zum neuen Gesetz gesehen, aber scheinbar war mit der Info dann Schluss!

    Scheinbar ist die Gesundheitsberatung und die Anmeldeverwaltung beim Ordnungsamt noch ziemlich „notleidend“ und was mit den Genehmigungsverfahren für die Betreiber von Prostitutionsstätten ist und wer hier die Zügel in die Hand hat, scheint auch eher unklar! Nun ist es ja nicht so, dass noch niemand beim Ordnungsamt vorgesprochen hat. Schon am 2. Juli 2017 war eine Bordellbetreiberin aus dem Bahnhofsviertel mit der Bild-Zeitung beim Amt, um den Betrieb sehr frühzeitig zur Genehmigung anzumelden. Aber dies war in Frankfurt wohl kein Signal, um die Weichen zu stellen und so pocht man weiter auf eine umfangreiche „Verordnung des Landes“ und lässt die „Kundschaft“ einstweilen vor die Wand laufen.

    Das Land sieht die Sache natürlich anders und hat wahrscheinlich auf Eigeninitiative der Städte und Gemeinden vertraut. Pustekuchen: ohne konkrete Anweisung kein geordnetes Handeln in der Prostitutionsmetropole am Main! Basta!

    Wenn dann im Dezember 2017, passend zum Weihnachtsmarkt und Weihnachtsfest, einige Tausend Sexarbeiterinnen nach dem „Huren-Pass“ verlangen, wird es sicher lustig auf den Fluren der Frankfurter Ämter. Ach was, dann verschiebt man die „Ausweis-Pflicht“ eben auch nach hinten, ohne zu bedenken, das dabei Sexworkerinnen und Betreiber in Bedrängnis geraten können. Die Frage lautet dann stetig: „Wer kann in Deutschland überhaupt zum Stichtag einen Huren-Pass haben und woher soll ich die Information überhaupt erhalten?“

    Zustände wie im alten Rom und eine gewisse Bockigkeit, die zeigt, was die Beamten von der neuen „Aufgabe“ halten! Bäm!

  • Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung - Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Wenn ich ausnahmsweise einmal nicht weiter komme und dringend Informationen benötige, greife ich zum Telefon und begebe mich während der Bürozeiten auf die Behörden-Rallye: wer weiß was, wer ist zuständig, wohin kann ich meine Post schicken? Recht normale Fragen, die man, wenn man ein wenig hartnäckig ist, dann auch „befriedigend“ beantwortet bekommt.

    Im heutigen Fall wollte ich herausfinden, wie es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten in Sachsen-Anhalt gelingen soll, die im neuen Prostitutionsgesetz verankerte Frist zur Anzeige eines bereits existierenden Gewerbes fristwahrend bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen.

    Die Internet-Recherche blieb erfolglos und erst bei der Beratungsstelle „AWO Magdalena“ in Magdeburg wurden mir einige wertvolle Tipps nebst einem Ansprechpartner beim Landesverwaltungsamt Halle/Saale gegeben, der zwar auch nicht wirklich zuständig sei, aber schon ähnliche Fragen erhalten habe. Und in der Tat: der freundliche Mitarbeiter bekundete, schon öfter zum Thema befragt worden zu sein. Allerdings sei das Landesverwaltungsamt vom Land (noch) nicht für zuständig erklärt worden und ohne verliehene Zuständigkeit könne das Amt nicht handeln und den Empfang solcher Unterlagen auch nicht bestätigen.

    Eine Änderung sei bis zum 1. Oktober 2017 nicht geplant und damit würde dann in Sachsen-Anhalt und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern, wo es auch an Zuständigkeiten mangeln könnte, die Frist einfach sausen gehen. Hochinteressant, weil es ja dann auch keine Nachfrist geben kann und man dann einfach den 31. Dezember 2017 als nächste Frist für den Erlaubnisantrag und das Betriebskonzept beachten muss!

    Wichtig: in Nordrhein-Westfalen und in Bayern werden die Anzeigen verlangt und sogar von amtlicher Seite angemahnt! Geht doch! Warum nicht in den anderen Ländern?

    Das Chaos ist im Ergebnis perfekt und ich fasse die Meinung des Behördenleiters aus Sachsen-Anhalt ohne eingehende rechtliche Prüfung abschliessend einmal wie folgt zusammen:

    „Wenn es keine Behörde gibt, die eine Anzeige fristgemäß annehmen kann und darf, kann das Fristversäumnis nicht zu Lasten des Anzeigewilligen gehen!“

    Klingt logisch, bedarf aber abschließend noch der verwaltungsrechtlichen Prüfung! Was kann man alternativ tun, wenn man die Frist trotzdem unbedingt einhalten will? Dann stellt man halt beim Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt zu, der das Dokument dann hoffentlich an das irgendwann einmal zuständige „Amt“ weiterleitet. Verfährt man so, kann einem später nicht unterstellt werden, die Frist des Bundesgesetzes versäumt zu haben!

    Abschließende Frage: Sind wir doch, langsam aber sicher, auf dem Weg zur Bananenrepublik?