Schlagwort: Amtliche Kontrolle

  • Prostitution 2018 – Frankfurt am Main – Beobachtungen aktuell

    Prostitution 2018 – Frankfurt am Main – Beobachtungen aktuell

    Prostitution 2018 - Frankfurt am Main - Beobachtungen aktuellProstitution 2018 – Frankfurt am Main – Beobachtungen aktuell

    Howard Chance recherchiert in der Rotlicht-Metropole am Main

    Blasen ohne für 20 €, tabuloser Service für einen kleinen Aufpreis, die Hochzeitsnacht für 250 €. Tarife, die in der Prostitutions-Metropole am Main nach wie vor gängig sind! Zwar findet man in allen Laufhäusern die Plakate der RTO-Gruppe (ladies.de, kollegin.de), mit denen auf die längst bestehende „Kondompflicht“ und das „Prostituiertenschutzgesetz“ hingewiesen wird, aber in der „Praxis“ (dem Dienst am Gast) trifft leider das plakative Alibi die gelebte Realität.

    Im „Rotlicht-Moloch“, wo sich Tausende von Dienstleisterinnen zum Großteil noch unerkannt und auch noch „unregistriert“ tummeln, ist eine flächendeckende Kontrolle ohnehin nicht zu leisten. Dafür würden Ordnungsamt und Stadtpolizei bestimmt 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur für „Prostitutionsbelange“ beschäftigen, um die „akute Gefahrenabwehr“ (so nennt sich die zuständige Dienstgruppe) zu gewährleisten.

    Razzien mit unterschiedlichen Ansätzen sind im „Bahnhofsviertel“ üblich. Drogenhandel und Beschaffungskriminalität stehen im Fokus: schwere Straftaten, die natürlich bei der Strafverfolgung deutlich mehr Gewicht haben als Ordnungswidrigkeiten nach dem neuen Prostitutionsgesetz! Wenn man schon den „schweren Delikten“ kaum Herr wird, bleibt wenig Möglichkeit „Bagatellen“ zu verfolgen! Logisch, oder? Der Moloch hat seine eigene Gesetze, eine Art von Selbstregulierung und eine unglaublich hohe Fluktuation der „Akteurinnen“: heute noch im Laufhaus A, morgen im Laufhaus B und übermorgen schon in einem Saunaclub C oder „privat“ über ein Kontaktportal zu daten. Der „Ortswechsel“ ist die Regel und für Kontrollen sind solche Umstände natürlich ein Greuel!

    Eine Großstadt bietet eine weitreichende Anonymität, die gerade die Dienstleisterinnen schätzen, die eben am Rande der Legalität arbeiten und dafür auch gerne auf den „staatlichen Schutz“ verzichten, den das neue Gesetz angeblich gewährleisten soll. Man spielt mit der „Unwissenheit“, zeigt sich bei Kontrollen „reumütig“, findet aber dennoch selten den Weg zur „Registrierungsstelle“. Klar, ein Spiel auf Zeit, dass aber im Moment noch gut funktioniert. Die mahnenden Worte bei einer Kontrolle nimmt man gelassen hingegen, aber die „praktische Arbeit“ und die üblichen sexuellen Praktiken bleiben meist unverändert!

    Die Freierberichte in den bekannten „AO-Foren“ sprechen eine deutliche Sprache: Kondomverweigerer berichten nach wie vor von „tabulosen Streifzügen“ und präsentieren die zuverlässigen „katholischen Damen“ mit Name, Anschrift, Rufnummer und aktuellem Tarif! Dokumentation von dramatischen „Vergehen“ und „Stigmatisierung“ von Damen mit ermittelbarem Aufenthaltsort. Geht es noch?

    Solange kein solcher „Medien-Freier“ ermittelt, überführt und verurteilt wurde, wird das munter so weitergehen. Wer sollte auch Einhalt gebieten? Es scheint ein Sport zu sein, sich mit Rechtsverstössen zu brüsten, da man ja nicht mit Strafverfolgung rechnen muss und die Foren haben durch die scheinbare „Authentizität“ einen mehr als großen Zulauf! Bedenklich!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

     

     

  • Prostitution 2018 – Eine Woche Amtstermine in NRW und Niedersachsen

    Prostitution 2018 – Eine Woche Amtstermine in NRW und Niedersachsen

    Prostitution 2018 - Eine Woche Amtstermine in NRW und NiedersachsenProstitution 2018 – Eine Woche Amtstermine in NRW und Niedersachsen

    Konzepte schreiben ist die eine Sache, Konzepte beim Amt „verteidigen“ die oftmals viel kompliziertere Angelegenheit. Statt mit der „Pappnase“ am Zug zu stehen und „Allaf“ und „Helau“ zu rufen, wälze ich in dieser Woche Akten und habe zum Teil sehr anstrengende Amtstermine, bei denen es manchmal „um die Wurst“ geht: Sein oder Nichtsein!

    Mal sind es „schiefe Konzepte“, die natürlich nicht von mir erarbeitet wurden, mal ist es lediglich der Wunsch nach einem amtlichen „Kennenlernen“ der Prostitutionsstätten-Betreiber. Man will wissen, mit wem man es zu tun hat! Kein Problem!

    Schwerwiegend sind die Fälle, wo man in einem selbst gefertigten Betriebskonzept offensichtliche Rechtsverstösse „dokumentiert“ und natürlich auch unterschrieben hat! Oder die Fälle, wo das „offizielle Konzept“ (also das beim Amt eingereichte Papier) nicht das widerspiegelt, was dann im Betrieb wirklich stattfindet! Eine einfache „Kontrolle“ kann hier schnell zu behördlichen „Anordnungen“ führen, bei denen in schwerwiegenden Fällen auch der „sofortige Vollzug“ (u.a. die sofortige Schließung) verfügt werden kann!

    Rechtsmittel, die es dann natürlich gibt, haben dann wenig Chancen, wenn man die Behörden vorsätzlich getäuscht hat und „Eilverfahren“ gegen Schließungen sind wahrscheinlich dann nutzlos! Eine „Bude“, die aus triftigem Grund erst einmal geschlossen ist, hat wenig Chancen auf baldige „Neueröffnung“, zumal die „Zuverlässigkeit“ des Betreibers mehr als in Frage steht! Ohne zu schwarz malen zu wollen, kann hier schnell ein „Berufsverbot“ entstehen, da die „Schließung“ und deren Gründe bundesweit bekannt werden (können).

    Ich rate der Mandantschaft immer wieder keine offene Konfrontation mit den Behörden zu suchen! Zwar sind die Fachkenntnisse auch auf amtlicher Seite (noch) recht beschränkt, Gerichtsurteile zum neuen Gesetz gibt es noch nicht, aber der längere Hebel liegt in den Händen der Ämter! Es ist grundsätzlich erst einmal zu befürchten, dass man als „Betreiber“ der zweite Sieger sein könnte und Rechtsstreitigkeiten können sich sehr lange ziehen, während der Betrieb gleichzeitig geschlossen bleibt.

    „Prostitutions-Roulette“ kann also einer teuren oder sogar existenzvernichtenden Angelegenheit werden!

  • Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Ich war in dieser Woche in „Klausur“, um Akten zu bearbeiten und um neue Projekte für 2018 zu planen. Dabei hat mich eine heftige Erkältung erwischt, die aber jetzt wieder am abklingen ist. Also wieder mit (fast) Vollgas in den neuen Monat Februar! Heute einige meiner „Wahrnehmungen“ der Woche unter der Überschrift „kurz notiert“:

    Ruhe oder Sturm? Fast täglich klingelt das Telefon!

    Der Januar 2018 war für mich eher ruhig! Die meisten Betriebskonzepte wurden im Kundenauftrag „pünktlich“ eingereicht und landeten in der Regel auf großen Stapeln, zu deren geplanter Bearbeitungszeit ich im nächsten Absatz noch etwas schreiben werde. Es gab die „Kolleginnen“ und „Kollegen“, die dann im Januar festgestellt haben, dass die notwendigen Unterlagen noch nicht erstellt wurden, was in den meisten Bundesländern (außer Bayern und NRW) nicht zum Problem wurde, da die Behörden noch „Kulanz“ zeigen und selbst noch nicht wissen, was sie mit den Unterlagen anfangen sollen! Auch die Kontrolle der „Huren-Ausweise“ findet, wenn überhaupt, nur sehr „rudimentär“ statt, da die flächendeckende Ausstattung noch nicht gegeben ist.

    Lediglich bei den Finanzbehörden in NRW ist schnelles Handeln zu erkennen: nur wenige Wochen nach der „Registrierung“ beim Amt tauchen „Erhebungsbeamtinnen und -beamten“ auf, die neue „Steuerbürgerinnen“ suchen und gerne deren „Steuerhistorie“ hinterfragen. Wenn es ums Geld geht, hat es der Staat bekanntlich immer eilig und man will zumindest die „Düsseldorfer Taler“ (nach dem gleichnamigen „Düsseldorfer Verfahren“ haben, wobei man sich lokal noch uneinig ist, ob dieses „Modell“ langfristig noch eine Zukunft haben wird. Im Moment will aber in NRW niemand wirklich daran rütteln. Mal abwarten, ob es da irgendwann einmal eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird?

    Bearbeitungsfristen „Betriebskonzepte“ / „Huren-Ausweise“ in NRW

    Momentan bin ich fast täglich mit Behörden vornehmlich in NRW in Kontakt, da ich dort die meisten Kundinnen und Kunden habe und weil ich die „Konzessionierungen“ natürlich immer bis zum „Ende“ begleite und dabei auch direkt im Auftrag „verhandle“. Die Ämter in den Großstädten sind arg belastet: für die „Huren-Ausweise“ und die notwendigen Beratungen sind Termine bis in den Mai 2018 vergeben und die „Betriebskonzepte“ existenter Betriebe liegen oft „auf Halde“, da die „Huren-Ausweise“ Priorität haben. Gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfristen gibt es wohl nicht und die „Genehmigungsfiktion“ wir wahrscheinlich nicht greifen, da der Fortbestand der Betriebe bis zur abschließenden Würdigung garantiert ist. Die „Nervosität“ der Betreiber bleibt natürlich bestehen, weil man eben nicht weiß, was noch kommt und wie die „Sache“ ausgeht!

    Erste Bearbeitungsergebnisse / Probleme und Auflagen in NRW

    Bei den Konzepten, die momentan schon in amtlicher Bearbeitung sind, deuten sich, wie schon erwartet, erhebliche Probleme mit dem „Baurecht“ an. Ordnungsämter verlangen Nutzungsänderungen oder gar neue Baugenehmigungen und die Kolleginnen und Kollegen auf den Bauämtern verstehen nicht warum und wie, da „Prostitutionsstätten“ baurechtlich nicht eindeutig definiert sind. Dass „bordellartige Betriebe“ nach der Rechtsprechung keine „Vergnügungsstätten“ mehr sind, sondern „normale Gewerbebetriebe“, ist vielen Ämtern nicht bekannt und so fehlt es fast überall an einer einheitlichen Linie! Muss ein Gewerberaum bis ins letzte Detail definiert sein, um genehmigt zu werden? Gibt es baurechtlich einen Unterschied zwischen einem Massagestudio und einem thailändischen Massagestudio oder gibt es baurechtlich Unterschiede zwischen freiberuflich und gewerblich genutzten Flächen? Fragen über Fragen, die momentan der Klärung bedürfen!

    Nachbesserungen bei Betriebskonzepten / Unvollständige Unterlagen

    Einige Zeitgenossen (und hier spreche ich nicht nur von NRW!) haben ihre Betriebskonzepte scheinbar flugs beim Bier ausgefüllt und handschriftlich schnell mal Angaben gemacht, die das Amt nicht lesen kann und die in einigen Fällen überhaupt nicht dem entsprechen, was der Gesetzgeber fordert. Oder man hat ein Konzept eingereicht, was in der Theorie allen Anforderungen entspricht, aber vor Ort überhaupt nicht „gelebt“ wird!

    Dafür gibt es schon den Begriff des „Alibi-Konzepts“, was dann aber leider keiner Überprüfung standhält! Die Leute, die Konzepte prüfen, sind meistens keine „Greenhorns“ und erst recht keine „Sonderschüler“, denen man ein salzige Hühnersuppe als süßen Pudding verkaufen kann! OK, man kann es versuchen, man wird aber damit recht schnell auf die Nase fallen und hat dann das Problem umfangreiche „Nachbesserungen“ vorzunehmen.

    In fast jedem Konzept wird von den „selbständigen Dienstleisterinnen“ gesprochen, die auf eigene Rechnung eigenverantwortlich arbeiten und die eigentlich mit dem Betreiber nichts zu tun haben! Gleichzeitig findet man dann die Homepage des Unternehmens, wo dann von „unseren Damen“ gesprochen wird, deren Anwesenheit garantiert wird und die natürlich alle den gleichen „Festpreis“ bieten, weil die Damen sich als „WG“ darauf verbindlich geeinigt haben! Hat man das Gesetz womöglich nicht gelesen? Der Verdacht liegt nah!

    Wenn Behörden dann intensiv nachfragen, bricht das auf dem Bierdeckel virtuell produzierte Kartenhaus schnell zusammen und „Nachbesserungen“ sind mal wieder vorprogrammiert! Ich habe inzwischen eine ganze Reihe von solchen „Akten“ auf dem Tisch!

    Auch die „Anpassung der Betriebsabläufe“ wird zukünftig ein wichtiges Thema werden und unser Ausbildungsinitiative  „Fachwirt(in) für Erotikbetriebe“ (Bordellfachwirt(in) BRD) soll hier zu einer wirklichen Hilfe werden! Die Informationen dazu werden auch im Laufe des Monats zur Verfügung gestellt!

    Rotlicht-Kongress Frühjahr 2018 in Vorbereitung

    Was war, was ist, was kommt! Der Markt ist in Bewegung und das Jahr 2018 wird einschneidend sein! Wir stehen erst am Anfang der Umstellungen und treffende Prognosen sind schwierig! Die Seminare, die von der Rotlicht-Akademie, von MH-Consulting und den Berufsverbänden in 2017 angeboten wurden, hatten vornehmlich informativen Charakter.

    Das Gesetz wurde vorgestellt, Anforderungen und mögliche Auswirkungen wurden diskutiert. Während sich die Verbände primär auf den „Protest“ spezialisierten und eher „politisch“ aktiv wurden, setzten die Rotlicht-Akademie, Berlin Intim, MH-Consulting und weitere „gewerbliche“ Anbieter eher auf die „Praxis-Arbeit“. Beide Aspekte sind wichtig und wir wollen im Rahmen einer „überparteilichen Arbeitsgemeinschaft“ im April 2018 einen „Rotlicht-Tag“ im Rhein-Main-Gebiet ins Leben rufen, wo die Branche miteinander ins Gespräch kommen kann und soll.

    Aktuelle Entwicklungen, Berichte aus verschiedenen Bundesländern und Gesetzes-Initiativen sollen vorgestellt werden. Welche Erfahrungen gibt es? Wohin geht die Reise? Neben Vorträgen von Experten aus unterschiedlichen Bereichen, soll es verschiedene thematische Arbeitsgruppen geben. Ganz wichtig ist der Interessengemeinschaft der direkte Austausch der Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter! Auch polarisierende und prägend „Bewegungen“ wie „Dona Carmen e.V.“ sind uns herzlich willkommen. Kontroversen sind durchaus erwünscht und wichtig! Man kann nicht immer einer Meinung sein, sitzt aber im selben Boot und rudert „eigentlich“ in die gleiche Richtung!

    Die gegründete Arbeitsgemeinschaft wird den „Rotlicht-Tag 2018“ wohl noch in diesem Monat ausschreiben und ich werde die Ergebnisse dann gerne hier präsentieren!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Termine / Reisen Howard im Februar 2018

    Nach meiner Klausurwoche bin ich in den kommenden Tagen wieder auf Tour und zwar am 02. und 03. Februar nach Frankfurt/Main, am 05. Februar nach Düsseldorf und Hannover, dann am 06. Februar zur JOYclub-Tagung nach Leipzig. Berlin steht vom 07. bis 10. Februar auf dem Plan. Wer kurzfristig noch einen Termin vereinbaren möchte, schreibe mir bitte per Mail: howard.chance@t-online.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Die Suche nach den Huren von Remscheid!

    Prostitution 2018 – Die Suche nach den Huren von Remscheid!

    Prostitution 2018 - Die Suche nach den Huren von Remscheid!Prostitution 2018 – Die Suche nach den Huren von Remscheid!

    Manchmal muss ich durchaus schmunzeln, wenn ich den Pressespiegel zum neuen Prostituiertenschutzgesetz lese und inhaltlich für mich auswerte! So ging es mir heute, als ich einen Bericht im „Remscheider Generalanzeiger“ las, bei dem der Redakteur Dresen berichtet, dass sich ganze „19 Sexarbeiter“ in Remscheid bei den Behörden gemeldet haben. Man vermutet aber eine viel größere Anzahl an Sexworkern und will sich nun auf die Suche nach diesen machen!

    Nun kenne ich die Stadt Remscheid durch meine frühere Tätigkeit in Solingen-Burg und behaupte fast alle erotischen Adressen dort zu kennen und zwar auch die privaten, die kein Schild an der Tür haben! Hätte man mich um eine Schätzung gebeten, hätte ich spontan die Zahl 20 genannt. In welchen Schränken jetzt noch Damen versteckt sein sollen, wird mir ein Rätsel bleiben, aber das Ordnungsamt wird ja nun kräftig suchen und vermutlich nichts finden!

    Mit der „großen Dunkelziffer“ kann man in Großstädten sicher argumentieren, aber in beschaulichen bergischen Städtchen wie Remscheid und auch Solingen, fand und findet Prostitution nur im ganz kleinen Rahmen statt und die Gründung von „Sonderabteilungen“ erscheint vor diesem Hintergrund geradezu absurd. Wenn man einmal das „Sittendezernat in Wuppertal“ gefragt hätte, das auch für den Bereich Remscheid zuständig ist, wäre meine Zahl wahrscheinlich umgehend ratifiziert worden! Aber: warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

    Ich kenne in Südwestfalen noch eine weitere mittlere Kreisstadt, die sich intensiv auf das neue Gesetz vorbereitet hat, wo es Schulungen für die Behörden gab und wo man dem „Ernstfall“ gewappnet entgegen sah. Das einzige Probleme: im ganzen Kreisgebiet scheint es nur 2 Damen zu geben, die dem Gewerbe nachgehen. OK, selbst bei einer Dunkelziffer von 100% sind die behördlichen Mühen doch eher vergebliche Liebesmüh! Wenn ich mich nicht irre!

    Nennt man das jetzt „Schilda“ oder übertriebenes Bemühen? Da fällt mir abschließend folgender makabere Spruch ein: „Ein schönes Kind! Leider tot!“

  • Prostitution 2018 – Falsche Behördenauskünfte – Fatale Folgen?

    Prostitution 2018 – Falsche Behördenauskünfte – Fatale Folgen?

    Prostitution 2018 - Falsche Behördenauskünfte - Fatale Folgen?Prostitution 2018 – Falsche Behördenauskünfte – Fatale Folgen?

    Ich bin ja schon einiges gewöhnt, doch gestern hat es mich mal wieder vom Tisch gehauen, als mich eine engagierte Beratungs-Kundin über „telefonische Auskünfte“ eines nordrhein-westfälischen Ordnungsamtes informierte, das ich bislang als „gut geschult“ auf meiner Liste vermerkt hatte. Natürlich, das Prostituiertenschutzgesetz ist auch für die Behörden „Neuland“ und so ist es nicht verwunderlich, dass nicht jeder Mitarbeiterin oder jedem Mitarbeiter die Details bekannt sind. Beamte werden außerdem nicht zu Juristen, wenn sie ein Gesetz lesen! Dann ist es geradezu fatal, wenn „unverbindliche“ (weil nicht schriftliche) Rechtsauskünfte gegeben werden, denn der Bürger denkt: das Amt weiß sicher Bescheid!

    Im vorliegenden Fall ging es zum einen um die Frage, ob das bekannte 50/50 Prinzip weiter Anwendung finden kann. Das gefragte Ordnungsamt meinte, dass dies völlig OK sei und das dadurch keine Probleme entstehen können! Aha! Wenn man „Vertragsfreiheit“ unterstellt und es mit einer möglichen „Übervorteilung“ mal nicht so ganz genau nimmt, kann das „ordnungsrechtlich“ womöglich durchgehen. Wenn man aber von „selbständigen Dienstleisterinnen“ ausgeht, was ja zu 99% der Fall sein dürfte, hat die amtliche Bewertung u.U. heftige Konsequenzen. Denn Zoll, Finanzamt und die Sozialversicherer werden eine „abhängige Beschäftigung“ unterstellen, da der angeblich „selbständigen Dienstleisterin“ bei diesem „Abrechnungsmodell“ jegliches „unternehmerische Risiko“ fehlt. Wenn ein Betreiber dann auch noch mit „unsere Damen“ auf der Webseite wirbt und die Damen bei einer intensiven Befragung von „Chefin“ oder „Chef“ sprechen, ist der Sack schnell zu und die Nachberechnung von Steuer- und Sozialabgaben eine reine Formsache!

    Doch selbst wenn man dem auskunftserteilenden Beamten hier „Unwissenheit“ unterstellen kann, weil im Gesetzestext keine direkten Verweise zum Thema enthalten sind, muss man ihn doch für eine zusätzliche Auskunft heftig rüffeln: bei der Frage, ob mit den selbständigen Dienstleisterinnen denn jetzt wirklich Nutzungsvereinbarungen bzw. Kooperationsverträge geschlossen werden müssten, meinte der verwegene Amtsdiener, dass dies absolut nicht notwendig sei!

    Doch in § 26 ProstSchGesetz lesen wir nämlich folgendes:

    (3) Vereinbarungen über Leistungen des Betreibers eines Prostitutionsgewerbes gegenüber Prostituierten und über Leistungen von Prostituierten gegenüber dem Betreiber sind in Textform abzufassen. Der oder die Prostituierte kann verlangen, dass die Vereinbarung unter Verwendung des in einer gültigen Aliasbescheinigung nach § 6 Absatz 2 verwendeten Alias abgeschlossen wird. Der Betreiber ist verpflichtet, der oder dem Prostituierten eine Ausfertigung der Vereinbarung zu überlassen oder elektronisch zu übermitteln.

    Nanu! Es gibt das „Schriftformerfordernis“! Mündliche Vereinbarungen reichen nicht mehr aus, da diese wenig „Beweiskraft“ haben. Dabei hat sich der Gesetzgeber schon etwas gedacht! Deswegen einmal mehr mein heutiger „Kopfschüttler“! Meine Damen und Herren, passen Sie bitte auf, wer Ihnen was „erzählt“ und prüfen Sie bitte intensiv, ob Auskünfte stimmen oder ob Sie sich durch „Fehlinformationen“ in „Teufels Küche“ bringen.

  • Prostitution 2018 – Howard Chance bei JOYclub-Tagung in Leipzig

    Prostitution 2018 – Howard Chance bei JOYclub-Tagung in Leipzig

    Prostitution 2018 - Howard Chance bei JOYclub-Tagung in Leipzig

    Prostitution 2018 – Howard Chance bei JOYclub-Tagung in Leipzig

    Ich bin dem JOYclub in verschiedenen Funktionen freundschaftlich verbunden und werde auch in diesem Jahr am großangelegten Clubbetreiber- und Veranstalter-Treffen in Leipzig teilnehmen, dabei im Rahmen der Konferenz einen Vortrag zum Prostituiertenschutzgesetz halten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ganztägig als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

    Erotikparties und Prostitution sind in Kombination erlaubnispflichtig und der Gesetzgeber hat hier sehr einschneidende Regeln formuliert. Wenn ein Swingerclub gewerbliche Damen zur „erotischen Unterstützung“ einsetzt, wird dieser Swingerclub automatisch zu einer genehmigungspflichtigen „Prostitutionsstätte“. Veranstaltet man Herrenüberschuß- oder gar Gangbang-Parties, benötigt man neben einer grundsätzlichen Genehmigung auch eine Erlaubnis für jeden einzelnen Veranstaltungstag!

    Der JOYclub hat Ende Dezember 2017 gewerbliche Profile von Callgirls und sonstigen gewerblichen Sexanbietern gelöscht, dennoch gibt es im Portal durchaus noch „Prostitution im Verborgenen“ und manche „Naturgeilheit“ entsteht erst, wenn Partyveranstalter Prämien ausloben oder großzügige „Reisekosten“ bieten. Man denke nur an die „Hausdamen“, die so manche Swingerclubs inoffiziell „bereitstellen“, um das nicht findende Männerherz zu erfreuen oder an die „Luststuten“, die ihr gewerbliches Studio verlassen, um außer Haus diverse Dienstleistungen zu erbringen!

    Eine Grauzone, die ich im Leipzig beleuchten möchte! Zwar stehen Swingerclubs und Veranstalter nicht unbedingt im primären Fokus der Behörden, aber hier und da gab es schon Ansätze bekannte „Institute“ mit recht eindeutigem Veranstaltungsangebot generell als „Prostitutionsstätte“ zu betrachten. Da kann es dann schnell „unlustig“ werden und ich möchte die früheren Kolleginnen und Kollegen hier gerne nachhaltig aufklären.

    Am Dienstag, dem 6. Februar 2018, findet die diesjährige „JOYclub-Konferenz“ als geschlossene Veranstaltung für gemeldete Mitglieder statt.

    Die Ergebnisse und Informationen, die ich dazu erarbeitet, werde ich aber nach der Tagung auch für die „Allgemeinheit“ zur Verfügung stellen! Und „Hausbesuche“ in Clubs und bei Veranstaltern habe ich natürlich auch im „Programm“!

    Ob man „swingt“ oder eben nicht, entscheidet sich am „roten Licht“?

    In diesem Sinne grüßt online aus der Ferne

    Howard oder ehemals „Onkel Marcus aus Solingen“

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1226736874137027?pnref=story

     

  • Prostitution 2018 – Bild – Berliner Behörden haben von Sex keine Ahnung

    Prostitution 2018 – Bild – Berliner Behörden haben von Sex keine Ahnung

    Prostitution 2018 - Bild - Berliner Behörden haben von Sex keine Ahnung

    Prostitution 2018 – Bild Online – Berliner Behörden haben von Sex keine Ahnung

    Bild ist bekanntlich stets für eine provokante Schlagzeile offen und so ist der obige Titel nicht ungewöhnlich. Einige deftige Hintern zur Garnierung und das Thema wird rund? Aber lassen wir einmal die Kalauer, denn die Lage ist in Berlin „behördlich ernst“, denn man hat die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes einfach viel zu spät auf die Agenda gesetzt! Stellenausschreibungen bis 26. Januar 2018, mit denen man Personal für die Umsetzung des Gesetzes sucht, sprechen da eine deutliche Sprache!

    Bei den Berliner Bezirksämtern, die Betriebskonzepte prüfen und die irgendwann die notwendige Erlaubnis für Betreiber von „Prostitutionsgewerben“ erteilen sollen, sind fast keine Anträge eingegangen; die gesetzliche Frist (31. Dezember 2017) hat man mehr oder weniger verstreichen lassen und auch bei den „Hurenausweisen“ gibt es wenig Licht am Horizont! 

    Keine Ahnung hat man wohl, weil man keine Ahnung haben wollte?

    Anders kann man sich die Situation nicht erklären und mit „arm aber sexy“ sammelt man in diesem Zusammenhang auch keine Punkte! Eine Millionenstadt mit unzähligen Erotikbetrieben reguliert man nicht einfach mal so „nebenbei“, aber das scheint der Berliner Landesregierung nicht so wichtig zu sein. Es gibt wohl wichtigere Dinge?

    Aber lesen Sie selbst die komplette Meldung der Bild-Redaktion:

    http://www.bild.de/regional/berlin/prostitutionsgesetz/berlins-behoerden-haben-von-sex-keine-ahnung-54510152.bild.

    Kontext:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223861244424590?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW – Trierer Volksfreund

    Prostitution 2018 – Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW – Trierer Volksfreund

    Prostitution 2018 - Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW - Trierer VolksfreundProstitution 2018 – Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW – Trierer Volksfreund

    Die Redaktion des „Volksfreund“ aus Trier hat sich die Mühe gemacht bei den Behörden in NRW nachzufragen, wie viele Sexworkerinnen sich inzwischen amtlich „registriert“ haben, um sich den unbeliebten „Hurenausweis“ zu sichern, der seit dem 1. Januar 2018 zwingend vorhanden bzw. beantragt sein muss, um legal zu arbeiten und Bußgeldern zu entgehen.

    Der „Volksfreund“ vermeldet folgende Zahlen:

    Das Gleichstellungsministerium NRW schätzt die Zahl der in NRW tätigen Sexworkerinnen auf 25.000 bis 45.000. In den 53 Städten und Kreisen in NRW, wo „Hurenausweise“ ausgestellt werden, gab es bis Ende Dezember 2017 über 3.000 Meldungen und die Tendenz ist steigend! Spitzenreiter bei den „Registrierungen“ war Köln mit 486 Meldungen, gefolgt von Bochum mit 196 und Dortmund mit 181 Kontakten. In Essen, wo man erst sehr spät mit der Umsetzung des Gesetzes begonnen hat, sind bis Mai 400 Beratungstermine beim Gesundheitsamt „gebucht“. Das Amt ist damit ausgebucht!

    Auch was die Verhängung von Bußgeldern anbelangt, ist der „Volksfreund“ gut informiert. Nach Informationen der Zeitung wurden bislang lediglich in Köln und in den Kreisen Borken, Wesel, Olpe und Neuss Verwarnungen wegen „fehlendem Hurenpass“ ausgesprochen. Die als „besonders emsig“ bekannten Städte Düsseldorf und Dortmund waren wohl noch nicht aktiv, was mich leicht verwundert, da eine andere Vorgehensweise angekündigt worden war!

    Mehr lesen auf https://www.volksfreund.de/nrw/panorama/so-viele-sexarbeiter-sind-in-nrw-angemeldet-aid-1.7321809#qlpm3UuxDL8kTUb7.99

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223825174428197?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Der WDR berichtet von der Lage in Ostwestfalen-Lippe

    Prostitution 2018 – Der WDR berichtet von der Lage in Ostwestfalen-Lippe

    Prostitution 2018 - Der WDR berichtet von der Lage in Ostwestfalen-Lippe

    Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben haben in OWL erste Bordelle geschlossen. In zwei Fällen ist laut dem Kreis Lippe Betreibern in Bad Salzuflen die Genehmigung verwehrt worden. Unter anderem, weil ein Bordell in einem Wohngebiet lag.

    Unter anderem, weil ein Bordell in einem Wohngebiet lag, gab es dafür keine Genehmigung mehr. Bordellbetreiber müssen nämlich seit dem 1. Januar dieses Jahres mehr Auflagen erfüllen. Das sieht das Prostituiertenschutzgesetz vor.

    Demnach dürfen die Bordellbetreiber nicht einschlägig vorbestraft sein, und die Räume brauchen ein Notrufsystem. Außerdem dürfen Prostituierte nicht in ihrem Arbeitszimmer gleichzeitig wohnen und schlafen, für viele Bordelle ein Problem.

    Den gesamten WDR-Beitrag lesen unter:
    https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/prostituierten-schutz-gesetz-erste-owl-bordelle-geschlossen-100.html

    Kommentieren etc. gerne unter:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223258184484896?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 - Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz Herzlich Willkommen bei Prostitution 2018, dem stets aktuellen Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Um die Fülle der Informationen zu kanalisieren, haben wir heute diese neue Übersichtsseite in die Präsenz integriert. Bei über400 Beiträgen seit Oktober 2016 wurde dies notwendig, da man sonst in der Informationsflut versinkt. „Prostitution 2018“ hieß bis Ende Dezember 2017 noch „Prostitution 2017“ und dieser Titel ist noch immer aktuell, da das neue ungeliebte Gesetz ja am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist und wir das Jahr 2017 auf immer damit verbinden werden! Beide Präsenzen, nämlich www.prostitution2017.de und die nun neue Domain www.prostitution2018.de sind parallel erreichbar, verweisen aber auf den gleichen Inhalt, der täglich aktualisiert und erweitert wird.

    Zur Startseite des umfangreichen Blogs gelangen Sie immer über nachfolgende URL:

    http://www.prostitution2017.de

    Der Notruf bei Problemen mit Ämtern und Behörden und bei akutem Beratungsbedarf:

    0151-71885164 (Howard Chance – auch WhatsApp)

    Die Präsenz wird vom Publizisten Howard Chance und der Unternehmensberatung MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner betrieben und hat dabei folgende Themenschwerpunkte:

    Informationen und Artikel zum „Prostituiertenschutzgesetz“

    Artikel von Howard Chance und Gastautorinnen und -autoren zu aktuellen Entwicklungen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes. Fast täglich neue Inhalte und dabei immer am Puls der Zeit! Versprochen!

    Zum Bereich Aktuelle News und Themen


    Sachstandsbericht Prostituiertenschutzgesetz

    Regelmässiges Update, wenn sich neue Entwicklungen zum Thema ergeben! Die Berichterstattung wurde in 2017 begonnen und stetig fortgeführt! Die Meldungen haben dabei immer einen „Time-Print“ by Howard Chance

    Zur Übersicht Basis-Informationen



    Der Gesetzestext in HTML-Version

    Der Gesetzestext zum nachlesen, recherchieren etc. Unkommentierte Version als Abschrift. Abschrift done by Howard Chance. ProstSchGesetz ungeschönt! Eigentlich ein recht einfaches juristisches Machwerk!

    Direkt zum Gesetzestext



    Hinweise auf die Beratungsangebote von MH-Consulting

    MH-Consulting: Beratungen und Situationsanalysen zum Prostituiertenschutzgesetz bundesweit. Konzeptentwicklung, Unterstützung durch Rat und Tat! Schulungen, Seminare und diverse Zusatzleistungen!

    Zu den Beratungsangeboten



    Besondere Partnerschaften / Kooperationen

    Steuerberater Christian Deák
    Information zur Steuerberatung

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    www.rotlicht-akademie.de

    Zustellanschrift.de by Christoph Rohr
    https://zustellanschrift.de/

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress in Frankfurt am Main
    https://zukunft-rotlicht.de


     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung

    Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung

    Prostitution 2018 - Herr Dr. Geil vom Amt - Anmassung und Verfehlung

    Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung

    Im Rahmen meiner bundesweiten Beratung habe ich stetigen Kundenkontakt und werde daher sehr oft über „Merkwürdigkeiten“ und „Verfehlungen“ informiert, die den Laien verwundern, den Fachmann aber nicht wirklich überraschen! Einige Behörden-Mitarbeiter geben sich schon redlich Mühe, den Ruf des Amtes zu ramponieren und wenn die Thematik „Prostituiertenschutzgesetz“ für die großen Medien interessanter wäre, würde es an einigen Stellen der Republik sicher mächtig krachen!

    Ich berichte heute von einer „Gesundheitsberatung“ in einer deutschen Großstadt, bei der ein amtlicher „Gesundheitsberater“ bei der Beratung einer dominanten Dienstleisterin mächtig in Wallung geriet und dann völlig am Thema vorbei „zur Tat“ schritt. Bewerten Sie ein Stück weit selbst, was in der Amtsstube geschah und wofür diese „Beratung“ gut sein könnte!

    Ein sehr fragwürdiger Termin auf dem Amt im Januar 2018

    Er: Frau D. (wie Domina), mein Name ist Dr. Geil vom Gesundheitsamt. Was führt Sie heute zu mir?“

    Sie: Na, das neue „Prostituiertenschutzgesetz“! Die Gesundheitsberatung ist ja Pflicht!

    Er: Ah, deshalb kommen Sie?

    Sie: Ja, deswegen haben wir beide ja den heutigen Termin telefonisch vereinbart!

    Er: Interessant. Ja gut, Sie haben Glück! Ich bin hier in der Behörde der Experte für die „besonderen sexuellen Dienste“! Sie verstehen? Alle Sachen, die über das „Normale“ hinaus gehen! Die „Extreme“ … Sie verstehen?

    Sie: Aha. Sie machen da Unterschiede … bei der Gesundheitsberatung?

    Er: Natürlich! Schon allein wegen der Hygiene. Und die Beratung hier ist ja erst der Anfang!

    Sie: Der Anfang wovon?

    Er: Ja, ich werde Sie ja nicht nur beraten, sondern auch weitreichend betreuen! Sie brauchen mich sozusagen und ich finde es gut, dass der Gesetzgeber endlich Nägeln mit Köpfen gemacht hat!

    Sie: Moment! Hier soll eine einstündige Gesundheitsberatung stattfinden!

    Er: Ja, aber das wird nicht ausreichen! Wir sollten unsere Telefonnummern austauschen, damit wir dann ständigen Kontakt halten können! Der Beginn eines Prozesses …

    Sie: Davon steht aber nichts im Gesetz, mit Verlaub!

    Er: Das sagen Sie! Aber man kann ja nicht alles ins Gesetz schreiben! Ich habe da klare Vorstellungen und gebe mir viel Mühe! Welche Profile haben Sie denn in den üblichen Erotikportalen und wo ist Ihre Location? Gibt es Fotos? Wie ist denn der Künstlername?

    Sie: Sagen Sie mal … was haben meine Profile und meine Location mit der Beratung hier zu tun und warum macht sich Ihre Kollegin ständig Notizen?

    Er: Was sein muss, muss sein! Das ist nur zu Ihrem Besten! Glauben Sie mir! Prostituierte müssen vom Amt durchaus ein wenig geführt werden! Ohne dauerhafte Begleitung wird das nichts!

    Sie: Ich bin durch das für mich unerfreuliche Gesetz zur „Prostituierten“ gestempelt worden, bin seit vielen Jahren als Domina tätig und muss von Ihnen sicher nicht geführt werden! Sie könnten fast mein Sohn sein!

    Er: Da gehen unsere Meinungen einfach auseinander! Aber das ist ja nicht schlimm! Sie werden verstehen, dass ich das alles unter dem Aspekt der Hygiene sehen muss!

    Sie: Ich weiß wirklich nicht, was Sie damit meinen!

    Er: Na, ich meine, dass wir uns einmal in der Location treffen sollten. Vor Ort! Da kann man sich dann alles mal anschauen! Dann kann man die verschiedenen Praktiken auch besser amtlich bewerten! Ich bin da auch lernfähig!

    Sie: Und das dient dann meiner Gesundheit? Können wir vielleicht mal zur Beratung kommen?

    Er: Wir haben doch Zeit! Ich interessiere mich für die dunklen Bereiche der Lust und würde mir hier mehr Austausch mit Ihnen wünschen!

    Sie: Ich habe keine Zeit! Ich benötige den Beratungsschein … und gut ist! 

    Er: Na, so einfach ist das nicht! Ich habe ja die Pflicht mögliche Mißstände zu erkennen! Sie müssen es schon mir überlassen, wie ich berate!

    Sie: Sie beraten ja überhaupt nicht! Sie haben eher ein privates Interesse an BDSM!

    Er: Natürlich! Ich sehe: wir verstehen uns!

    Sie: Ich verstehe, dass Sie Ihre privaten Neigung hier zum Gegenstand des Gesprächs machen! Besuchen Sie doch mal ein SM-Seminar, damit Sie Ihren Horizont erweitern!

    Er: Also, Sie wollen mich falsch verstehen! Wir haben hier schon Möglichkeiten in die Tiefe zu gehen, wenn uns Umstände verdächtig vorkommen! Wir sind „das Amt!“

    Sie: Was für Umstände, bitte?

    Er: Ich habe den Eindruck, dass Sie mir hier Dinge verschweigen wollen! So kommen wir nicht weiter. Ich werde in Ihrer Akte ein Vermerk anlegen, dass Sie mir Auskünfte verweigern! Frau Schmidt (Kollegin) notieren Sie das bitte!

    Sie: Was? Sind Sie im falschen Film? Sie wollten bzw. sollten mich in geschützter Atmosphäre beraten. Was hier stattfinden, ist ein Verhör und fast Nötigung! Das kann Ihre Kollegin gerne auch in der sicher „illegalen Akte“ notieren!

    Er: Sie scheinen Probleme mit Autoritäten zu haben! Das erlebe ich bei Prostituierten jeden Tag! Sie sind da leider keine Ausnahme!

    Sie: Autoritäten? Ich sehe Sie als amtlichen Dienstleister! Und diesen Dienst erbringen Sie in merkwürdigster Art und Weise!

    Er: Ich bin der einzige Experte in der ganzen Behörde! Mir macht man nichts vor! Sie machen sich mehr und mehr verdächtig! Leider …

    Sie: Ich glaube es ist besser das Gespräch hier zu beenden! Wer ist Ihr Vorgesetzter? Ich werde mich an eine höhere Stelle wenden!

    Er: Nun bin ich doch überrascht! Wir sind doch fast durch! Ich muss einfach ein wenig
    provozieren! Das ist Psychologie! Ich bin mein eigener Vorgesetzter. Eben: der Experte!

    Sie: Ja, Ihre Kompetenz ist überwältigend! Der Zweck heiligt wohl die Mittel? Ich will mir nicht vorstellen, was hier abgeht, wenn eine junge ängstliche Sexworkerin auf diesem Stuhl sitzt!

    Er: Ach, die sind viel zugänglicher! Die zweifeln meine Autorität nicht an! Das machen nur solche Leute wie Sie, die es faustdick hinter den Ohren haben!

    Sie: Zugänglicher? Das scheint wohl Ihre spezielle Intention zu sein!


    OK? Die unerschrockene Domina bekam nach dem etwa einstündigen Termin die Beratungsbescheinigung,kann sich jetzt im gleichen Ort beim Ordnungsamt „vorstellen“ und
    ich werde natürlich berichten, wie es im speziellen Fall weitergeht!

  • Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Prostitution 2018 - Steuer-Initiative - Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Ich hatte im abgelaufenen Jahr 2017 sehr häufig mit steuerrechtlichen Fragen zu tun, die ich aus rechtlichen Gründen und wegen mangelnder Detailkenntnis nicht beantworten durfte oder konnte. Aus diesem Grund ist ja dann auch Mitte 2017 die erfolgreiche Kooperation mit dem Oberhausener Steuerberater Christian Deák entstanden, der sich der „Kundschaft“ mit viel Leidenschaft und Fachwissen angenommen hat. Während ich mich auf die allgemeinen Betriebsabläufe und die Konzepte konzentriert habe, war der Kollege Deák bundesweit in steuerliche Beratungen eingebunden und hat den „Geldfluss“ in „Rotlicht-Betrieben“ intensiv unter seine große Lupe genommen.

    Zuschätzungen bei der Umsatzsteuer, Scheinselbständigkeit und Steuerhinterziehung waren dabei die brisanten Themen, die oft die Existenz der „Delinquenten“ akut gefährdeten oder noch gefährden können!

    Die „Hurenschaft“ ist als „mäßiger Steuerzahler“ bekannt, wie schon die Erläuterungen der Bundesregierung zum neuen ProstSchGesetz belegen. Eine Reihe der Damen zahlt zwar im Rahmen des „Düsseldorfer Verfahrens“ einen „Abschlag“, der aber selten im Verhältnis zu den tatsächlichen Erträgen steht.

    Steuererklärungen, die in den meisten Fällen Pflicht sind, sind Mangelware und da im Rotlicht das Bargeld regiert, gehen dem Fiskus vermutlich beträchtliche Beträge bei Umsatz- und Einkommensteuer verloren!

    Da ist die logische Konsequenz des Staates, andere „Zahlungspflichtige“ zu finden, denen man gerne die „Beschäftigung“ von „Scheinselbständigen“ unterstellt und dann neben „Zuschätzungen“ auch mögliche Sozialabgaben nachträglich in Rechnung stellt! Wenn man in einem solchen Verfahren nicht seine Unschuld beweisen kann, was ja fast unmöglich ist, wird man zum „Zahlesel“ für die „selbständigen Sexworkerinnen“, die nicht mehr greifbar sind und zu Geldflüssen in der Regel keine Angaben machen werden, da sie sich dadurch selbst belasten würden.

    Selbst wenn man den notwendigen „Gegenbeweis“ antreten kann, sind „dingliche Beschlagnahme“ und sichernde Pfändungen die krassen Nebenerscheinungen, die den betrieblichen Alltag stark beeinträchtigen oder schnell zur Pleite führen!

    Es gibt in Deutschland momentan keine einheitlichen Regelungen zur Besteuerung von Rotlicht-Problemen und deren „Mitarbeiterinnen“. Je nach Bundesland oder Sachbearbeiter gibt man sich tolerant oder extrem „engstirnig“ und spätestens bei einer gründlichen Steuerprüfung, die ja dann und wann vorkommt, wird es regelmässig eng, wenn der Prüfer für bestimmte Dinge sensibilisiert wurde!

    Klar, ein bisschen „schwarz“ gibt es fast in jedem Rotlicht-Betrieb, aber wenn man einen Umsatz versteuern soll, den man selbst nie gehabt hat, fühlt sich das nicht gerade „gerecht“ an!

    Da in den neuen „Betriebskonzepten“ ja auch der „Geldfluss“ im Betrieb dargestellt werden muss, freuen sich die Finanzbehörden, die durchaus Zugriff auf diese Dokumente nehmen können, schon auf neue „Erkenntnisse“, wobei Festlegungen im Konzept schon einer satten „Selbstanzeige“ gleich kommen können. Haben Sie bei Ihrem Konzept daran gedacht!

    Gemeinsam mit dem Kollegen Deák, aber auch in enger Kooperation mit der „Rotlicht-Akademie“ von Christoph Rohr, ist uns die „Steuer-Initiative Rotlicht 2018“ ein stetiges Anliegen, da wir wissen wie viele „Leichen“ noch im roten Keller liegen.

    Neben dem Versuch eine bundesweit einheitliche Besteuerungs-Grundlage zu erreichen, ist unsere Zielsetzung auch das Verfahren der „verbindlichen Auskunft“, die auch für den Rotlicht-Bereich möglich sein sollte! Wie viel „Kooperationswillen“ die Behörden haben, wird sich dann zeigen.

    Herrn Deáks Fachwissen, dass er sowohl in Theorie und Praxis erworben hat, kommt der Branche schon jetzt zu Gute und er ist gerne bereit auch ihren Betrieb zukünftig zu prüfen und zu beraten! Steuerberater sind zwar prinzipiell „Experten“, aber wie in der Juristerei auch, ist Spezialisierung das Zauberwort!

    Alle, die mich bezüglich „Steuerberatung“ oder „Buchführung“ im Rotlicht-Betrieb angefragt oder angeschrieben haben, gebe ich an dieser Stelle die Möglichkeit den Experten direkt per Mail zu kontaktieren! Ich bitte um Verständnis, dass der Kollege natürlich nicht jede Frage kostenlos beantworten will und kann, sondern sein Mandate gründlich aussucht. Aber: fragen kostet ja erst einmal nichts!

    Christian Deák per Mail kontaktieren oder Howard Chance als Vermittler kontaktieren