Freitag, dem 11. August 2017 und Samstag, dem 12. August 2017:
Prostitution 2017: Beratungstage Hamburg zum Prostitutionsgesetz
für Damen, die im Bereich Erotikmassage / Sexarbeit / Escort tätig sind und sich über das neue Prostitutionsgesetz 2017 und die damit verbundenen Pflichten zur gesundheitlichen Beratung und Registrierung informieren möchten.
Ein besonderer Schwerpunkt der Informationsveranstaltung wird auch die Betrachtung steuerlicher Aspekte und diesbezüglicher Probleme sein.
Die Beratung durch die Fachkräfte von MH-Consulting findet in etwa 30 minütigen vertraulichen Einzelgesprächen statt, für die eine Gebühr von 30 € erhoben wird. Bei vorhandenen komplexen Fragenstellungen kann auch ein 60-minütiger Termin für 60 € gebucht werden.
Es sind am 11.08. Termine zwischen 10 und 22 Uhr möglich! Am 12.08. ist Zeit zwischen 10 und 16 Uhr. Um frühzeitige Voranmeldung wird gebeten, damit die Termine frühzeitig koordiniert werden können!
Nach vorheriger Absprache sind auch Termine mit Betreiberinnen und Betreibern von Clubs, Bordellen und Escort-Services möglich, die dann gerne auch in den Betrieben vor Ort möglich sind.
Terminvereinbarung bitte per WhatsApp unter 0177-2727897 oder per E-Mail vereinbaren: howard.chance@t-online.de
Prostitution 2017 – Status – Sommer, Sonne, Kaktus – Newsletter
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
wer damit gerechnet hat, dass es nach dem 1. Juli 2017 durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu bahnbrechenden Entwicklungen kommen würde, wurde in den nun vergangenen 29 Tagen eines Besseren belehrt!
Die Behörden haben die Ruhe weg, vertrösten meist auf den Herbst und haben dabei in fast allen Bundesländern starke Argumente, da es (noch) an Landesverordnungen fehlt, ohne die man nicht konsequent handeln kann. Hier wäre die mögliche Fehlerquote einfach zu hoch und so wartet man erst einmal auf weitere Anweisungen. Thema ruht einstweilen, aber wohl nur bis zum Herbst!
Der nächste wichtige Termin, der bundesweit gilt und sicher nicht von Landesverordnungen „gebrochen“ wird, ist der 1. Oktober 2017! Bis zu diesem Datum müssen alle Betreiberinnen und Betreiber von bestehenden „Prostitutionsbetrieben“ die Existenz ihres Betriebes bei der zuständigen Behörde anzeigen, um dann bis zum 31. Dezember 2017 einen Erlaubnisantrag“ stellen zu können. Verpasst oder ignoriert man den Termin, kann das Amt einen „Neuantrag“ fordern und den laufenden Betrieb bis zur abschließenden Prüfung schließen!
Dass ist dann keine „Willkür“, sondern ein gesetzlich klar geregelter Vorgang, gegen den Rechtsmittel kaum möglich sind! Darum sollten sich alle „Delinquentinnen“ und „Delinquenten“ den Termin rot im Kalender markieren! Übrigen kann man die Erklärung auch schon jetzt (am besten per Einschreiben) abgeben. Wie man das macht? Sprechen Sie uns einfach an! Ist ein Klacks!
Dies gilt besonders auch für die Entwicklung von „Betriebskonzepten“, die viele Betreiberinnen und Betreiber bereits vorbereiten. Hier bieten wir Prüfung und Unterstützung an, damit die nicht unerhebliche amtliche Hürde möglichst sicher schafft! Bezieht man die Behören frühzeitig ein, muss man baurechtliche Aspekte prüfen lassen oder gibt es Probleme mit den notwendigen Unterlagen? Unser Team aus Rechtsexperten, Steuerberatern und Bauexperten ist bereit Unterstützung zu leisten!
Ich habe in der vergangenen Woche ein neues „Info-Forum“ in meinen Blog integriert, in dem Sie aktuelle Informationen aus den Bundesländern finden. Das jeweilige „Status“ verrät, was gerade läuft und ich mache fast täglich Updates:
Manchmal bringt meine Tätigkeit auch unerwartet neue Erkenntnisse mit sich: so geschehen bei einem Termin Mitte der Woche bei der Steuerfahndung in Frankfurt am Main, wo ich eine Kundin zu einer „Beschuldigten-Befragung“ begleitete. Solche Termine haben immer einen gewissen Zündstoff, da die Finanzbeamten Erklärungen zu bestimmten Umständen verlangen und man sich entscheiden muss, ob man, wenn möglich, kooperiert oder ob man „mauert“. Während die Kooperation die Chance birgt, Vereinbarungen zu treffen und „Vergleiche“ zu erzielen, führt „mauern“ in der Regel zu weiteren „Fahndungsmaßnahmen“, die in vielen Fällen von Nachteil sind! Diese Feststellung ist ein persönlicher Erfahrungswert, der aber nicht allgemein gültig ist und sich im Einzelfall auch anders darstellen kann!
Was war überhaupt die Vorgeschichte? Eine Sexworkerin aus dem Raum Frankfurt ist in 2016 in den Fokus der Ermittler geraten, als sie für einige Wochen ein „Prostitutions-Appartement“ bei einem bekannten Frankfurter Vermieter nutzte. Dieser Vermieter hatte einen intensiven „Hausbesuch“ der Steuerfahndung, bei dem auch die persönlichen Daten der Mieterinnen aufgefunden wurden. Da einige der Damen steuerlich nicht erfasst waren, begann man auf der Steuerstelle mit Nachforschungen und man entdeckte Annoncen in einem großen überregionalen Werbeportal, die den Personen durch die veröffentlichten Handynummern zugeordnet werden konnten.
Im Rahmen eines Auskunftsersuchens legte das Portal die Aufträge offen und das „Unheil“ nahm seinen Lauf. Wenn man fast ganzjährig inseriert und dafür regelmäßig gutes Geld zahlt, ist davon auszugehen, dass es auch Umsätze gibt, die zu versteuern sind! Ein Gebot der Logik! Wenn man nun keine Steuernummer hat und über mehrere Jahre, in denen offensichtlich geworben wurde, nicht erklärt hat, ist die Einleitung eines „Verfahrens“ die übliche Konsequenz. Man erhält dann in „milden Fällen“ amtliche Post und eine Einladung zur Vorsprache bei der Steuerfahndung, wo man dann mit den Ermittlungen konfrontiert wird. Bei Prostitution, von der der ältere Ehemann nichts ahnt, ist das schon eine mittlere Katastrophe, aber ungleich besser als eine Hausdurchsuchung, bei der man gegenüber dem angeheirateten Partner nichts mehr verbergen kann!
Im jetzt vorliegenden Fall war es ein relativ unbestimmtes Schriftstück, in dem keine Details genannt wurden und der Ehemann fragte auch nicht so genau nach, worum es gehen könnte. Jedenfalls fand bereits Ende vergangenen Jahres ein erstes Sondierungsgespräch statt, bei dem sich die Kundin zu recht verwegenen Aussagen hinreißen ließ:
Jeder Kunde zahlt mindestens 100 €! Eine Dokumentation der Einnahmen gibt es für die letzten 5 Jahre leider nicht!
In einer Stadt wie Frankfurt am Main, wo es die Finanzämter oft mit Armuts-Prostitution zu tun haben und wo die „Nummer“ im Bahnhofsviertel oft für 30 € im Programm ist, ist ein eingeräumter Mindestumsatz von 100 € schon eine Steilvorlage und die fehlende Aufzeichnung der Umsätze, kann von der Behörde nur mit einer Schätzung beantwortet werden! Und gegen eine solche Schätzung vorzugehen macht dann auch nur wenig Sinn!
Nachdem die Akte nun ein gutes halbes Jahr geruht hatte, war am Mittwoch ein neuerlicher Termin anberaumt, an dem ich als moralische Stütze teilnahm und wo die „Lage“ intensiv erörtert wurde. Die anwesenden Finanzbeamten waren jung und dynamisch, keine ausgewiesenen Moralisten und versuchten sich sogar im „Brückenbauen“, weil man keine Ehen und keine Existenzen zerstören will.
Aber trotzdem muss die „Kuh vom Eis“ und das geht nicht zum „0-Euro-Tarif“. Ausgeschlossen!
Da die beiden Sachbearbeiter auf das Frankfurter Rotlicht spezialisiert sind, war die Schätzung der Umsätze sehr präzise und auch nachvollziehbar und es wäre dumm gewesen, hier unqualifiziert zu meckern. Zwar wurde ein wenig hin und her argumentiert und ich konnte durch meine umfangreichen Milieu-Kenntnisse hier ein Stück weit punkten. Das Frankfurter Überangebot, auf das ich nachdrücklich hinwies, überzeugte ebenso, wie der Hinweis auf stetig steigende Zimmermieten, deren Quittungen ja in den Unterlagen auch gänzlich fehlten.
Nach einer Stunde und einigen von mir eingeschobenen Anekdoten, konnte man sich schließlich auf einen Kompromiss einigen, mit dem die Kundin schweren Herzens leben kann. Hätten die Fahnder schlechte Laune gehabt, wäre der „Schaden“ sicher sehr viel größer ausgefallen, zumal es ja zusätzlich zur Steuernachzahlung auch noch eine (kleine) Strafe geben wird!
Warum hole ich heute so weit aus? Die geschilderte Vorgehensweise ist doch der übliche Weg in fast allen Branchen? Stattgegeben! Bis hierhin noch keine Erkenntnisse, die wirklich überraschend sind! – Aber ich bin ja auch noch nicht am Ende des Artikels …
Wenn man schon mal in der „Hölle des Löwen“ ist, kann man ja das Gespräch auch mal in allgemeine Fahrwasser lenken und ich bin für solche Vorhaben immer zu gebrauchen. Im Gespräch mit dem obersten Fahnder Frankfurts, gelangten wir auf Umwegen zum Thema „Wünsche des Finanzamtes an die Sexworker“:
Man weiß um das neue Gesetz und ist hier auch im intensiven Dialog mit den Ordnungsbehörden der Stadt, die ja demnächst die neuen Steuerbürgerinnen bei der ungeliebten Registrierung ermitteln soll. Den Finanzämtern wäre es aber durchaus lieber, wenn sich die Sexworkerinnen bewusst und am besten sofort für das „Düsseldorfer Verfahren“ entscheiden würden. Denn: wenn man daran teilnimmt, ist die Eröffnung von Strafverfahren die Ausnahme, da man durch die Teilnahme zumindest eine gewisse „Steuerehrlichkeit“ beweist!
Wer die Pauschale von 25 € pro Arbeitstag bezahlt, gerät demnach selten ins Visier der Fahnder ! Zahlt man gar nichts, muss die Steuerbehörde handeln! Eben wie im vorliegenden Fall, wo alles zu 100% falsch gemacht wurde!
Natürlich gibt es auch bei Praktizieren des Düsseldorfer Verfahrens noch die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen, aber scheinbar gibt es hier eine natürlich nicht schriftlich fixierte „Narrenfreiheit für Sexworkerinnen“. Das hat natürlich so auch niemand formuliert, aber die vernommenen Zwischentöne, kann ich nicht anders interpretieren.
Wer also in Frankfurt als Sexworkerin auf der halbwegs sicheren Seite sein will, dem sei die Teilnahme am „Frankfurter Düsseldorfer Verfahren“ empfohlen, da die sehr freundlichen Sachbearbeiter auf Kooperation setzen, andererseits aber auch vielfältige Möglichkeiten haben, Sachverhalte rückwirkend zu klären, wenn es denn nötig wird!
Wer in Frankfurt/Main mit einem solchen Vorgehen „liebäugelt“, kann mich gerne ansprechen, anschreiben oder anrufen: ich gebe dann gerne die Kontaktdaten des sehr angenehmen Sachbearbeiters weiter, der kein Würger, sondern durchaus Mensch ist!
Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes
Seit 26 Tagen leben wir nun mit dem neuen Prostitutionsgesetz und ich habe auf meiner Juli-Reise natürlich die Augen offen gehalten, um möglichst viele „aktuelle Impressionen“ aufzunehmen. Dabei habe ich einige durchaus überraschende „Entdeckungen“ gemacht, die ich Ihnen und Euch nicht vorenthalten möchte. Eine Bestandsaufnahme zu drei Aspekten:
1. Kondompflicht
Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß! Meine „Umfragen“ in diversen Eroscentern der Republik (Hannover, Frankfurt, Köln) lieferten ein ziemlich eindeutiges Ergebnis: Schilder mit farbenfrohen Hinweisen auf das neue Gesetz, fand ich recht oft. Aber in der „Praxis“ wurde das „französisch ohne“ weiter offeriert und selbst der komplette Verzicht auf Gummiwaren, ist nach wie vor im Angebot. Mal ist es Unwissenheit, mal wird sogar damit argumentiert, dass anbietende Sexworkerinnen ja nicht bestraft werden können. Tja, wen wundert es da, dass die Angebote bei der Aussicht auf zusätzlichen Ertrag weiter „sprudeln“!
Anders ist es bei den „Hotlines“ von kleineren Wohnungsbordellen: hier wird bei der Frage nach schutzloser französischer Erotik in der Regel (also fast immer) auf die neuen Bestimmungen verwiesen. Ist ja auch klar: welche Betreiberin und welcher Betreiber will sich hier in die Nesseln setzen und womöglich die zukünftige „Zulassung“, die Ende des Jahres ja noch ansteht, vorsätzlich oder fahrlässig gefährden. Wäre nur dämlich!
Anrufe bei den anonymen Hobbyhuren (Kaufmich und Co.) enden ambivalent: einige Damen bestätigen „besondere“ französische Erotik ausdrücklich, andere regen an das „Thema“ dann später vor Ort zu besprechen. Einige legen spätestens bei der AO-Nachfrage einfach auf! Escort-Agenturen vermelden auffällig viele Rückfragen zum Thema „französisch ohne“ und vermuten hier Kontrollanrufe von Konkurrenten oder Behörden.
In „bekannten“ AO-Foren im Internet, gibt es auffallend viele neue Berichte über „AO-Offerten“ und dies nach dem Motto: alles wie immer beim „katholischen Service“. Auch die Locations, die Künstlernamen der Damen und die Rufnummer werden natürlich übermittelt. Was schert es den „AO-Freund“, das es ein neues Gesetz gibt! Drauf geschissen! Rums!
2. Gangbang und Co.
Auch gewerbliche Gangbang-Angebote gibt es noch in diversen Veranstaltungskalendern. Einige Schlaumeier haben inzwischen erkannt, dass man als „alter Veranstalter“ durch die bestehenden Übergangsfristen bis Ende des Jahres wenig zu befürchten hat. Zwar fällt das „Bangen ohne“ definitiv weg, aber gewerblicher Gangbang als solches, kann im Prinzip erst im Erlaubnisverfahren abschließend verboten werden.
Ja, ist so und mag die eine oder den anderen jetzt schwer verwundern. Wenn man das Gesetz aber genau liest, wird man feststellen, dass das Türchen temporär noch offen ist. Die Beantragung einer Erlaubnis als Gangbang-Veranstalter hat sicher keine Aussicht auf Erfolg, aber dieser Antrag muss eben erst bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden. Bis dahin schweigen die Behörden! Angeblich …
3. Hurenausweise
Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Aber selbst das geht nicht, da es ja das amtliche Papier und geeignete Dokumenten-Drucker noch nicht gibt. Das ist ein bisschen wie in der guten alten DDR, wo die Planwirtschaft für merkwürdige „Blüten“ sorgte! Nur in Bulgarien und Rumänien gibt es schon personalisierte Plastikkarten, die den Bundesadler tragen und von windigen Geschäftsmachern gegen eine Gebühr von 150 € individuell für die stets dankbare Kundschaft ausgestellt werden. Ist zwar nicht mehr wert, als der Detektiv-Ausweis aus dem Yps-Heft, aber schon eine sehr findige Geschäftsidee. Oder? Unwissenheit wird halt bestraft!
Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!
Manche Sexworkerinnen und Bordellbetreiber sind scheinbar „ganz scharf“ auf Hurenausweis und Bordellkonzession. Nun ja, kann man verstehen, muss man aber nicht! Im Landkreis Oldenburg (Land Niedersachsen) ist es scheinbar so und die Behörden können die geforderten amtlichen Dienstleistungen nicht erbringen, weil keine entsprechende „Ermächtigung“ von Seiten des Landes vorliegt. Man „schwimmt“! So beschreibt es die lokale Verwaltung, die auf Signale der Landesregierung wartet.
In Hannover ist man aber eben noch nicht soweit, da man erst mal die Kreise und Städte befragt, was sie von den vorgesehenen Verordnungen hält. Nun erst mal Sommerferien, Parlamentspause und die Hoffnung, dass es irgendwann mal weitergeht.
Grotesk: die Behörden vor Ort wollen, haben bereits Strukturen geschaffen, sind aber zum gar nicht so süßen Nichtstun verdammt!
Man muss sich als zuständiger oder besser gesagt womöglich zuständiger Beamter sicher Hohn, Spott und dumme Sprüche anhören, obwohl man für die Trödelei des Landes gar nichts kann! Sicher kein Einzelfall, aber wiederum eine Kurzmeldung wert! Glück auf!
Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!
Nach einem aktuellen Bericht der Internetzeitung report-k.de vermutet die Stadt Köln zwischen 1.500 und 5.000 Sexworker(innen) in ihrem Zuständigkeitsbereich, kennt rund 200 Bordellbetriebe, schätzt aber, dass es eine Dunkelziffer von 500 Betrieben gibt! Das sind recht ungenaue Zahlen und gerade die Zahl von 500 Betrieben scheint mir sehr hoch gegriffen, es sei denn man bewertet jede Hobbyhure oder Kaufmich-Dame in der Stadt als betriebliche Einheit. Richtig zu wissen scheint man es in Köln wohl nicht, denn sonst wären die Spannen bei den Zahlen nicht so erheblich.
Dies ist recht erstaunlich, da man in Köln ja seit vielen Jahren „Sexsteuer“ erhebt und die Annoncen in den Werbeportalen schon lange intensiv auswertet werden, um neue „Steuerzahlerinnen“ zu generieren. Aber womöglich fehlt für eine umfangreiche und ständige Kontrolle einfach das städtische Personal und „Knöllchen-Schreiben“ ist wahrscheinlich viel ertragreicher, als Wohnzimmer für die lokale Steuer zu vermessen?
Der Internetzeitung hat die Stadt Köln mit Stand vom 5. Juli 2017 scheinbar erklärt, dass bislang keine Sexworkerin und kein Bordellbetrieb beim Amt vorgesprochen hat, um behördliche Prozesse zum neuen Prostitutionsgesetz in Gang zu setzen. Diese Behauptung kann so nicht stimmen, da ich Mandantschaft in Köln habe, die bereits den Kontakt gesucht hat, aber recht lapidar auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen wurde. Logisch: wenn man wirksam abgewimmelt hat, kam es zu keinem „Verwaltungsakt“!
Probleme gibt es in Köln beispielsweise mit „alten“ Bauakten von erotischen Betrieben, die teilweise nicht auffindbar sind. Wer hilft suchen? Spaß!
Sehr erstaunlich finde ich die folgende zitierte Aussage der Stadt Köln:
„Bei dem Gesetz handelt es sich in erster Linie um eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Prostituierten und nicht um ein ordnungsbehördliches Kontrollgesetz. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten wird das Amt für öffentliche Ordnung aber nach und nach temporäre Kontrollen von Prostitutionsbetrieben aufnehmen.“
Hier hat man den Gesetzestitel und wohl auch den Inhalt leicht bis schwer falsch gelesen, denn im Titel steht die „Regulierung“ vor dem „Schutz“ und in Fachkreisen ist es völlig unstrittig, dass es viel weniger um Schutz, als um Kontrolle geht. Geschätzte 80% des Inhalts sind Kontroll- und Regulierungsanordnungen und das kann man sicher nicht übersehen, wenn man keine „kölsche Brille“ aufsetzt oder zuviel vom lokalen Bier nascht. Merkwürdig!
Wenn die Aussage der Stadt Köln, wo diese auch immer dokumentiert sei, aber einen „politischen Willen“ ausdrücken sollte, wäre dies für die Branche in Köln eher erfreulich, denn dann kann und darf man hoffentlich mit einer „milden Umsetzung“ rechnen, bei der die 5 schon mal gerade sein kann, was ja schon mal vorgekommen sein soll.
Nun sollte man sich in der Gegend nicht vorschnell persönlich froh machen und ich werde die Aussage in den kommenden Wochen in Köln einmal „politisch prüfen“ und meinen Radar in dieser Richtung etwas schärfer stellen!
Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!
Investigativer Journalismus lebt von Informationen und von Informanten, die „interne Dokumente“ an die Pressevertreter weiterleiten. So heute geschehen mit einer Schulungspräsentation der Stadt Köln vom 29.06.2017, die mir vorliegt. Was geht aus dieser Präsentation hervor, die dem Anschein nach für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln gedacht ist?
Die Stadt Köln will die Gesundheitsberatung und die Anmeldung (Registrierung) der Sexworker „voraussichtlich“ ab Oktober 2017 an zentraler Stelle im Stadthaus Deutz durchführen und zwar in der neuen Abteilung „Ordnungsbehördliche Anmeldung / Gesundheitsberatung“ 8te Etage, Riegel A, Räume: 25 bis 30. Von Juli 2017 bis Oktober 2017 gibt es beim „Gewerbeamt 7“ eine „Zwischenbescheinigung“, die wohl für die Sexworker notwendig wird, die nach dem 1. Juli 2017 „neu“ in die Branche einsteigen.
Offensichtlich hat auch die Stadt Köln keine Ausweisformulare der Bundesdruckerei vorliegen und ob es geeignete Drucker gibt, stelle ich auch einmal in Frage. Ist ja auch nicht schlimm, aber in Köln kümmert man sich doch schon um die „besonderen Angelegenheiten“.
Wer demnächst Ansprechpartner für die Betriebe wird, geht aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor, da es fachspezifisch auf „Sexworkerinnen“ ausgerichtet ist. Zwar werden die allgemeinen Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber erwähnt, aber es gibt eben keine weitreichenden Zusatzinfos.
Die Stadt Köln weist übrigens explizit auf die Datenweitergabe der erfassten Daten hin. Ich zitiere hierzu auszugsweise:
Alle Daten werden gespeichert und andere Behörden haben einen Zugriff darauf. Datenaustausch mit dem Finanzamt. Einkommensgrenzen beachten bei z. B.: Leistungen aus dem JobCenter / Hartz IV, Renten (z. B. Erwerbsunfähigkeitsrente), Unterhaltsleistungen, Steuern / „Schwarzarbeit“.
Schon erstaunlich, welche Ansätze hier verfolgt werden! Sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim „Beratungsgespräch“ etwa die Einkommensverhältnisse prüfen und die Erkenntnisse an die Jobcenter etc. weiterleiten. Das Zitat klingt stark danach! Der Sachbearbeiter als Detektiv, der Sexworkerinnen möglicherweise in die Falle lockt?
Tja, jede Behörde interpretiert das Bundesgesetz halt anders und die Kölner Vorgaben sind schon recht weitreichend! Gut geschult ist halb erfasst? Die Termine bei Amt werden wohl kein wirkliches Vergnügen, aber damit hatten wir ja auch nicht gerechnet. Oder?
Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!
Da es ja im Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits „Formularsätze“ für die Erstellung von Betriebskonzepten gibt, haben sich eine Reihe von Betreiberinnen und Betreibern in der Region bereits daran gemacht, die Formulare vorbereitend auszufüllen und ich hatte in der vergangenen Woche die ehrenwerte wie anspruchsvolle Aufgabe, dabei unterstützende Hilfe zu leisten.
Bei der Arbeit mit den Formularen fielen mir sofort verschiedene „Fallstricke“ auf, die bei der Einreichung zu Problemen führen können: es werden verbindliche Angaben zu Umständen eingefordert, Angaben, die man aber mangels Kenntnis überhaupt nicht machen kann, die aber Grundlage der Genehmigung sind?
Wie lange hält sich ein Kunde durchschnittlich im Betrieb auf? – Wie lange hält sich eine Prostituierte durchschnittlich während der Öffnungszeiten im Betrieb auf? – Wie hoch ist die maximale Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten?
Wie soll man solche Werte überhaupt ermitteln und welchen Einfluss hat dies auf die amtliche Bewertung? Mir scheint, dass die Beamten, die den Formularsatz hier alle möglichen Betriebsformen in einen Topf geworfen haben, ohne auf die Unterschiedlichkeiten Rücksicht genommen zu haben. Wie soll der Vermieter einer Hostessenwohnung, der womöglich eine Erlaubnis benötigt, solche Fragen beantworten? Wenn es nämlich keine umfangreiche Einlasskontrolle gibt, was in den deutschen Erotik-Laufhäusern die Regel ist, kann man die verlangten „statistischen Werte“ noch nicht einmal schätzen.
Dass vom Wirtschafter bis zur Putzfrau alle „Beschäftigten“ gelistet werden sollen bzw. müssen, deutet auf starke „Prüfung und Überwachung“ hin und unterstützt den „Big Brother“-Gedanken, der sich förmlich aufdrängt.
Welche Anweisungen müssen von den Prostituierten beachtet werden im Bezug auf Kleidung und Verhalten gegenüber den Kunden? – Wer ist für die Abwicklungen der Zahlungen verantwortlich etc.?
Fangfragen, die dazu führen kann, dass man wohl durch die Prüfung fällt, wenn man sich hier nämlich bei der Beschreibung als „Dirigistiker“ zu erkennen gibt, der gegen das Weisungsverbot des Gesetzes massiv verstößt. Faktischer Selbstmord und Ablehnung des Antrags bei falscher Antwort?
Auch die „Beschreibung“ der „Schlaf- und Wohnräume“ im Betrieb, birgt erhebliches Gefahrenpotenzial, da man z.B. in gewerblichen Objekten in der Regel weder wohnen noch schlafen darf. Falsche Antwort=Platzverweis?
Seltsam und auch sehr fragwürdig erscheint mir die konkrete amtliche Aufforderung, alle Werbemaßnahmen detailliert aufzulisten und mitzuteilen, auf welchen Internetplattformen geworben wird und wie die Sexworker daran beteiligt sind! Wirbt man für diese und wie ist die Kostenverteilung!
Man kann durch „Eintragungen“ hier „Vorlagen“ geben und Dinge manifestieren, die auch das Finanzamt prüfend auf den Plan rufen kann! Plötzlich ist man „Bordellbetrieb“ und wird für die Umsatzsteuer der selbständig tätigen Sexworkerinnen in Haftung genommen?
Die Liste der markanten und riskanten Punkte, könnte man fortsetzen, was aber heute gar nicht mein Ansatz ist. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, welche Gefahren für die Branche bestehen und rate dazu nicht voreilig Dokumente einzureichen, die dann später als scharfer Boomerang zurück kommen.
Eine intensive Prüfung sollte hier immer an erster und vor der Einreichung an letzter Stelle stehen und in diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf unsere neue „Allianz“ aus Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater, eine Allianz, die Probleme sachorientiert angeht und Sie im Verfahren in jeglich denkbarer Weise unterstützt. Den gesamten Sommer über, sind wir sicher im Dauereinsatz.
Sprechen Sie mich jederzeit gerne an! Auch wenn es momentan nicht von heute auf morgen geht, versuche ich Hilfe und Unterstützung zeitnah zu koordinieren! Jederzeit dienstbereit!
Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017
Einen schönen guten Morgen aus Gelsenkirchen!
Das neue Gesetz ist nun fast eine Woche in Kraft und die vergangene Woche hatte es emotional in sich. Ich hatte unzählige Anrufe von verunsicherten Kunden, die nicht wussten, welche Regeln nun gelten und und welche Bestimmungen erst später, also nach Ablauf der Übergangsfristen, gelten werden.
Bis auf Nordrhein-Westfalen und Bayern, haben alle Bundesländer vorläufig kapituliert und von der Stadt Gelsenkirchen wurde beispielsweise mitgeteilt, dass die Vorlagen für den beliebten Huren-Ausweis von der Bundesdruckerei noch nicht gedruckt wurden! Überraschung!
In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits umfangreiches Material für die Beantragung von Betriebskonzepten (über 60 Seiten) und in Bayern noch eher rudimentäre Unterlagen.
Ohnehin macht jedes Bundesland, was es will: Baden-Württemberg hat die Anmeldepflichten
auf Landesebene verlagert, ist aber auch noch nicht handlungsfähig. In Niedersachsen wird ein Verordnungsentwurf von den dortigen Städten und Gemeinden kommentiert, wobei ein Beschluss erst im Herbst erfolgen soll: mit dann möglicher Umsetzung ab Januar 2018?
Zudem gibt es vom Bund noch neue Verordnungen, die diverse Prozederes wieder leicht verändern werden. Kurzum: wenn schon Chaos, dann aber richtig! Da blickt selbst der geschulteste Bürokrat nicht mehr durch und die geplante „Regulierung“ ist nicht greifbar!
Gut für die Branche? Nicht wirklich, denn man kann nicht sicher sagen, was im Einzelfall passieren wird und wie die „Handhabung“ dann konkret aussehen wird. Ein ungutes Gefühl bleibt und wird sich in den kommenden Wochen auch nicht wirklich verabschieden!
In NRW arbeite ich bereits an Betriebskonzepten, die auf Kundenwunsch noch in diesem Monat eingereicht werden sollen und hier erhoffe ich mir einen guten Behördenkontakt.
Besonders erwähnen möchte ich nochmals die neue Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Timo Eckardt, mit dem ich jetzt diverse Projekte in Angriff nehme und der natürlich rechtliche Vertretung in allen Rechtsbereichen übernehmen kann:
Meine Reiseroute führt mich in den kommenden Tagen primär durch NRW, BaWü, Bayern und Hessen, wo mich einige Kunden schon als „überfällig“ bezeichnen. Da spüre ich schon mein hohes Alter und meine nicht (mehr) vorhandene Stress-Resistenz!
Also … ich muss los … bleibe am Ball und grüße herzlich in die Runde!
Kurzmeldung Stadt Gelsenkirchen: „Huren-Ausweise“ noch nicht gedruckt!
Michael Rose, Redakteur beim „Radio Emscher Lippe“, hat bei der Stadt Gelsenkirchen nachgefragt, wie es mit den mit der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in der Stadt Gelsenkirchen aussieht und berichtet dazu mit dem Datum 03. Juli 2017:
Neben der Notwendigkeit, neue Kontrolleure einzustellen (was ja wohl sprachlich auch auf die Zukunft gemünzt sein dürfte), fehlt es der Stadt an einem besonderem „Dokument“.
Offensichtlich ist die Vorlage des berüchtigten „Huren-Ausweise“ noch nicht vorhanden, da der Druck noch nicht erfolgt ist! – Überraschung!
Was man nicht hat, kann man nicht ausfüllen und da man die 5-Tages-Frist, die das Gesetz für die Erstellung des gültigen Dokuments vorschreibt, so unmöglich einhalten kann, ist eine Registrierung schlichtweg unmöglich. Außerdem müsste ja vorab auch schon die Gesundheitsberatung absolviert worden sein.
Scheinbar klappt auch im „Vorzeigeland NRW“ bei der Umsetzung bislang nichts, denn wenn Gelsenkirchen keine Ausweise hat, wird es in den anderen Großstädten und Kreisen nicht anders aussehen.
Endlich mal eine klare amtliche Aussage, die verdeutlicht, wie der Sachstand ist! – Wie es bei den Gesundheitsämtern aussieht, kann ich nicht sagen! Ich werde mich aber hier auch zeitnah schlau machen, bevor sich Leute in guter Absicht auf den Weg machen und dann in der Amtstube abrupt scheitern. Muss ja nicht sein!
Ein 3/4 Jahr ist also zu wenig, um den Druck eines Formulars zu bewerkstelligen? An der Bundesdruckerei wird es nicht liegen, sondern eher am Auftrag? Frei nach dem Motto: wer nicht pimpert, kriegt kein Kind!
Da stellt sich dann wieder die Frage, ob es am Föderalismus liegt oder ob man an einer maßgeblichen Stelle nachhaltig gepennt hat? Ausbaden müssen es nun die Staatsdiener vor Ort, die den Umstand nicht verursacht haben und wahrscheinlich so manchen markanten Kommentar bekommen, wenn sie mit der merkwürdigen „Wahrheit“ rausrücken!
Ich glaube, dass man als Beamter momentan lieber die Stube schließen würde, bis man mit „Material“ versorgt ist und auch konkrete Auskünfte geben kann. Würde uns ja wahrscheinlich auch nicht anders gehen! Jetzt werden Leute halt wieder zu „Schimmeln“ gemacht, die völlig „unschuldig“ sind! Hurra!
Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!
Als wäre das ganze Thema nicht schon kompliziert genug! – Am 30. Juni 2017 sind, ohne das es wahrscheinlich groß „öffentlich“ bemerkt wurde, zusätzliche Rechtsverordnungen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern in Kraft getreten, die das ProstSchGesetz ergänzen bzw. erweitern. Dabei handelt es sich explizit um die
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter
und um die
Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Während die Bundesstatistik für die meisten sicher nicht von primärem Interesse sein dürfte, ist die erstgenannte Verfahrensverordnung schon sehr interessant, zumal sie auch die Musterdrucke des „Huren-Ausweises“ beinhaltet. Ich habe mich aus Zeitgründen noch nicht intensiv mit dem Inhalt befassen können, gebe aber an dieser Stelle schon mal den Link weiter, unter dem die Verordnung zu finden ist:
Also mal eine informative Schnellmeldung ohne Kommentierung aus einem ICE der Deutschen Bahn von Hannover nach Köln Hauptbahnhof. Thank you for choosing Deutsche Bahn today. Take care and good bye!
Ich werde die Verordnungen natürlich noch intensiv analysieren, sobald sich hierfür ein Zeitfenster bilden wird. Es ist schon erschreckend, wie sich ein Gesetz zur vielarmigen Krake entwickelt, wobei am Ende niemand mehr versteht, worum es im Kern überhaupt geht! Wir lesen uns, zumal noch weitere Rechtsverordnungen zwangsläufig erfolgen sollen und müssen, sei es von Seiten der Bundesländer, wie auch von Seiten des Bundes.
Man hat hier den Eindruck, dass ein unvollständiges Gesetz „gebastelt“ wurde, eine „Basis-Suppe“, die nun von vielen mehr oder weniger begabten „Köchen“ nachgewürzt und verfeinert wird, wobei der eine Koch nicht so genau weiß, was der andere reinkippt. Kein Wunder, wenn dann das Geschmackserlebnis dann möglicherweise zu wünschen übrig lässt!
Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?
Wenn sich die „Medien-Meute“ austobt, staunt man manchmal nicht schlecht, besonders, wenn man sich intensiv mit dem Thema befasst hat und dann „Informationen“ liest, die entweder rein reißerisch initiiert, mager recherchiert, teilweise „geklaut“ oder aber ahnungslos interpretiert werden. Natürlich gib es aber auch „seriöse“ Berichterstattung und auch Beiträge, die politische Ziele verfolgen oder unterstützen. Aber mit der Meinungsvielfalt muss man halt leben, diese zeichnet ja unsere Demokratie aus!
Heute in „ungeordneter“ Folge einmal Artikel, die mir aufgefallen sind und die, aus unterschiedlichen Gründen erwähnenswert sind. Meine persönliche Presseschau! Was sonst? Natürlich „amtlich korrekt“ mit den notwendigen Quellen-Angaben. Meinungsbildung pur?
Quelle: Bild.de
Bild.de: Welches Amt ist zuständig? Verwirr-Spiel um Huren-Gesetz
Seit Samstag gilt das Prostituierten-Schutzgesetz – endlich mehr Sicherheit für Frauen im Milieu (u.a. Kondomzwang). Doch offenbar überfordert das Gesetz den Römer: Welche Behörde ist zuständig? Unklar! Nötige Unterlagen? Nicht vorhanden! Fristen? Gelten nicht! Montag geht Laufhaus-Chefin Nadine Maletzki (41) morgens zum Ordnungsamt und möchte ihren Betrieb („Sex Inn“) vorschriftsmäßig als „Prostitutions-Gewerbe“ melden – doch es gibt gar keine Unterlagen …
Bild.de: Neues Prostituierten-Schutzgesetz – Kommt jetzt die Kondom-Polizei?
Die Bundesregierung will Prostituierte besser schützen. Deshalb gilt ab heute bundesweit das neue „Prostituierten-Schutzgesetz“. Liebesbetriebe vom kleinen Apartment bis zum großen Laufhaus sind genehmigungspflichtig, Prostituierte müssen sich anmelden. Und Kondome sind jetzt Pflicht! Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Das Gesetz helfe „gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle Begleiterscheinungen“ zurückzudrängen, sagte Bundesfamilienministerin Katharina Barley (48, SPD) am Freitag in Berlin. Doch das „Präservativ-Gebot“ sorgt für Unmut. Grund: Die Behörden MÜSSEN den Gebrauch kontrollieren. Eigentlich …
Bild.de: Umstrittene Ausweis-Pflicht für Prostituierte – Huren-Gesetz kostet 6 Millionen Euro Steuergeld
Düsseldorf – Das wird teuer! NRW rechnet für das Jahr 2017 mit Kosten von 6,4 Mio Euro durch das neue Prostituiertenschutzgesetz (kurz: ProstSchG), das Samstag in Kraft tritt. Allein Düsseldorf muss vier neue Vollzeitstellen (Kosten: 280 000 jährlich) beim Ordnungsamt schaffen. In Köln sind es sogar fünf (drei beim Ordnungs- zwei beim Gesundheitsamt).
Jesus.de: Prostituiertenschutzgesetz: „Wenn wir Prostitution verbieten, gibt es Bürgerkrieg“
Am Samstag ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Frauenrechtsorganisationen und Sozialdienste wie die Diakonie kritisieren es. Der Bundestagsabgeordnete Frank Heinrich (CDU) erklärt gegenüber pro, warum das Gesetz aus seiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung ist:
Rhein-Neckar-Zeitung: Prostitutionsschutz in Baden-Württemberg -Land übernimmt Rotlicht-Registrierung
Stuttgart. Seit diesem Wochenende gilt bundesweit ein neues Prostituiertenschutzgesetz, doch in Baden-Württemberg dauert die Umsetzung: Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte am Freitag vergangener Woche die Notbremse gezogen und verkündet, die Umsetzung zum 1. Juli nicht wie geplant den Kreisen zu übertragen: Wegen zu knapper Übergangsfristen werde sein Haus die Registrierung von Prostituierten vorerst selbst übernehmen. Dazu hat sein Ministerium am Montag nun zwei Telefonnummern und E-Mail-Adressen freigeschaltet.
Esslinger Zeitung: Rotlicht soll ausgeknipst werden
Seit Samstag gilt das neue Prostituierten-Schutzgesetz. Dieses sieht unter anderem gesundheitliche Beratungen, eine Kondompflicht für Freier und Anmeldungen in den jeweiligen Städten vor. Allerdings: Die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes stehen im Südwesten bislang noch aus. Zudem wird bezweifelt, ob sich die Lage der Frauen dadurch tatsächlich bessert. Eine Kampagne verschiedener Initiativen fordert nun dazu auf, käuflichen Sex komplett zu verbieten.
Berliner Zeitung: Prostituiertenschutzgesetz Die Anmeldepflicht als zentrales Element verfehlt ihr Ziel
Die Richtung stimmt: Es ist wichtig, über Prostitution zu reden. Über Freier, die in Flatrate-Bordellen Frauen bestellen wie Schnaps an einer Theke. Über Männer, die einen Zwanziger drauflegen, damit ihre Gespielin nicht auf ein Kondom besteht. Über Menschenhändler, die Frauen verschleppen und zur Sexarbeit zwingen. Über Minderjährige, die ihren Körper verkaufen, um sich Drogen zu finanzieren. Über Männer, die diese jungen Prostituierten kaufen. Es ist wichtig, all das zum Thema zu machen. Es ist wichtig, dagegen zu kämpfen.
Merkurist: Stadt nimmt Bordellführungen aus dem Bahnhofsviertelnacht-Programm
Bordellführungen sind nicht länger Teil des offiziellen Programms des Stadtteil-Events. Der Verein Doña Carmen, der diese Führungen anbietet, spricht von einer „krassen Fehlentscheidung“ und „politischer Erpressung“.
WAZ: „Hurenausweis“ stößt in Essen auf starke Ablehnung
Neues Prostituiertenschutzgesetz gilt in Essen für 800 bis 1000 Sex-Arbeiterinnen. Stadt muss für Anmeldung zusätzliches Personal bereitstellen. In Essen sind grob geschätzt 800 bis 1000 Frauen als Sex-Arbeiterinnen tätig: in Bordellen und auf dem Straßenstrich, in Klubs und Massagestudios. Oder diskret in der eigenen Wohnung. Auch männliche Sex-Arbeiter fallen unters neue Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. Sie müssen sich jetzt bei der Stadt anmelden.
Tagesschau.de: Neues Prostituiertenschutzgesetz –Raus aus der Schmuddelecke
Von heute an gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz: Prostituierte müssen sich künftig anmelden, Freier dürfen nicht mehr auf ungeschützten Sex bestehen. Opposition und Verbände befürchten jedoch, dass das Gesetz die Frauen stigmatisiert.
Queer.de: Sexarbeit -Ab heute: Bis zu 50.000 Euro Strafe für bezahlten Sex ohne Kondom
Am 1. Juli ist das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Alle Sexarbeiter müssen ihre Dienstleistungen bei Behörden anmelden und einen „Huren-Pass“ mit Foto bei sich führen.
Rhein-Neckar-Zeitung: Kritik an neuem Gesetz – Kondompflicht auf der Reeperbahn
Ein neues Gesetz soll vom 1. Juli an Prostituierte vor Ausbeutung und Zwang schützen. Doch auf Hamburgs sündiger Meile sind Betroffene alles andere als begeistert von den Änderungen…
Saarbrücker Zeitung: Straßenstrich – Gegen den Strich: Wut an der Grenze
Bürger fühlen sich mit den Auswüchsen der Straßenprostitution allein- gelassen. Polizei weist Vorwurf der Untätigkeit entschieden von sich. An der Grenze liegen die Nerven blank. Grund: der Straßenstrich. Und Auswüchse, denen sich Bürger im Deutschmühlental ausgeliefert sehen. Sie sagen, niemand tue etwas dagegen. Weder Polizei noch Stadt…