Schlagwort: Amtliche Kontrolle

  • Prostitution 2018 – Erfreuliche Berichte – Erste NRW-Genehmigungen erteilt!

    Prostitution 2018 – Erfreuliche Berichte – Erste NRW-Genehmigungen erteilt!

    Prostitution 2018 - Erfreuliche Berichte - Erste NRW-Genehmigungen erteilt!Prostitution 2018 – Erfreuliche Berichte – Erste NRW-Genehmigungen erteilt!

    Man hat mich ja in der Vergangenheit bereits „Untergangsprediger“ genannt und mir unterstellt einen „Miesmacher-Blog“ zu betreiben, da ich ja immer wieder die Finger in die Wunde gelegt habe und auch in meinem Buch, dessen Update momentan in Vorbereitung ist, wurden viele „Fallstricke“ beleuchtet, mit denen man es bei der Konzessionierung zu tun haben kann, wenn amtliche Sachbearbeiter gründlich arbeiten und das neue Gesetz gründlich studiert haben. Klar, es hat bereits viele Betreiber im negativen Sinn „erwischt“, aber ich kann heute, nicht ganz ohne Stolz, berichten, dass einige meiner Kunden in NRW ihre amtliche Betriebserlaubnis in den vergangenen Wochen erhalten haben! Glückwunsch!

    Da ich gegenüber meine Kunden, deren Konzepterstellung ich zu verantworten habe, eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben habe, kann ich die „erfolgreichen Fälle“ natürlich nicht als „Referenz“ listen! Ich kann aber sagen, dass sich darunter einige Großbetriebe befinden, aber auch einige eher „gemütliche Betriebe“, wo die Inhaberinnen und Inhaber zunächst in großer Sorge waren, da die Existenz bedroht war! Insgesamt befinden sich momentan bundesweit noch um die 40 Betriebskonzepte von MH-Consulting in der amtlichen Prüfung oder in der amtlichen „Sortierung“.

    NRW, Bayern, Niedersachsen prüfen bereits intensiv, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein sind auch aktiv, während man aus Berlin, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und aus den östlichen Bundesländern eher Absichtserklärungen hört! Hier „sortieren“ sich die Ämter noch, was aber sicher nicht als „Entwarnung“ gewertet werden darf!

    Besondere Emsigkeit ist übrigens für mich bislang nur in Nordrhein-Westfalen zu erkennen, wo sich die Aktenordner bereits mächtig füllen und wo auch nach wie vor mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt! In NRW sind die Gespräche und „Auseinandersetzungen“ mit dem Behörden zum Teil recht intensiv, meistens aber auch zielführend, Bisher bislang!

    In der nächsten Woche habe ich in NRW und Hessen zu tun und dann steht in zwei der Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main an, auf den ich mich auch intensiv vorbereiten muss! Das Anmeldeaufkommen ist sehr hoch und der 23. April 2018 wird ganz sicher das Branchenereignis des Frühling für Sexworkerinnen und Betreiber.

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

     

  • Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Wichtiger Hinweis: April, April! – Der diesjährige Beitrag von Howard Chance zum 1. April!

    Die neue Bundesregierung und der Bundesrat haben sich auf einen „Aktionsplan Prostitution 2018“ verständigt, der die Besteuerung von sexuellen Dienstleistungen noch in diesem Jahr revolutionieren und vereinfachen soll! Man hat sich weitreichende Gedanken gemacht!

    Da die Besteuerung im sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ aufwendig ist, zudem nur in einigen wenigen Bundesländern praktiziert wird und die „Steuergerechtigkeit“ dadurch nicht gegeben ist, ist es an der Zeit, ein Besteuerungssystem zu schaffen, dass jede Form von Steuerhinterziehung weitestgehend ausschließt und einfach zu handhaben ist.

    Zum 1. Juli 2018 wird daher eine „Sex-Maut“ für gewerbliche Dienstleistungen eingeführt, die Sexworkerinnen dazu verpflichtet eine Vignette zu erwerben, die in den neu eingeführten Huren-Ausweis eingeklebt werden kann. Es wird wahlweise Tages- und Monatsvignetten geben, die 25 € pro Arbeitstag oder kostenreduziert (rabattiert) 650 € pro Monat kosten.

    Mit den „Flats“ sollen sowohl die Umsatz- wie die Einkommensteuer abgedeckt werden, was zu einer wesentlichen Vereinfahrung des Verfahrens führt! Eine einzige zentrale Stelle der Finanzbehörde soll für „steuerliche Ordnung“ im Rotlicht-Gewerbe sorgen!

    Bei der Überprüfung der Huren-Ausweise können alle deutschen Behörden direkt mit überprüfen, ob die Steuer vorab entrichtet wurde! Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten werden in einem Ergänzungs-Erlass zum Prostitutiertenschutzgesetz dazu verpflichtet, die Steuermarken auf Gültigkeit zu überprüfen. Ohne „Steuer-Vignette“ darf die Arbeit in Prostitutionsbetrieben nicht gestattet werden! Erst Vignette kaufen, dann arbeiten! So ist die Devise!

    Momentan wird noch überlegt, ob Prostitutionsbetriebe die Maut-Marken selbst verkaufen und die Erträge dann an die Finanzbehörden abführen oder ob man den Verkauf über das Toll-Collect-System abwickelt. Momentan werden zudem die Vignetten-Drucker getestet. Zudem ist eine innovative Online-App-Lösung im Test, die an ein bundeseigenes Shop-System angeschlossen werden soll!

    Der Staat, der von 400.000 gewerblichen Sexworkerinnen in Deutschland ausgeht, will mit dem neuen System im Idealfall 10 Millionen Euro pro Tag einnehmen. Im Jahr wären es dann 3.650.0000 €: eine gewaltige Summe, mit der man einiges bewegen kann! Ob die geschätzte Zahl auch nur annähernd stimmt und wie viele Sexworkerinnen „freiwillig“ mitmachen, steht natürlich in den Sternen!

  • Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, KooperationenProstitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Von Zeit zu Zeit veröffentliche ich bekanntlich meine temporären Aktionspläne: Themen und Aufgaben, die gerade „akut“ sind oder demnächst „akut“ werden können! In der Regel ergeben sich die Schwerpunkt bei meinen Reisen, durch Gespräche und Schriftwechsel mit Ämtern oder durch (anonyme) Hinweise von Sympathisanten oder Kritikern. Jetzt, in der Woche vor Ostern, fasse ich meine Beobachtungen relativ kurz zusammen, berichte, natürlich ohne Nennung von Namen, über unsere auf dem Tisch liegenden Mandate und veröffentliche später auch meinen Reiseplan und die Hinweise auf besondere Aktivitäten für die kommenden Wochen.

    Betreiber-Konflikte, Gespräche und Lösungen mit Ämtern und Behörden

    „Viele Köche verderben den Brei!“ – An der Redewendung, die inzwischen ein wenig aus der Mode gekommen ist, ist etwas dran! Basta! – Auch beim Prostituiertenschutzgesetz und dessen Umsetzung ist es nicht anders. Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Bauamt, Polizei, Finanzamt, Steuerfahndung und Zoll sind irgendwie mit „an Bord“ und streiten sich gerne über die „Hoheit“ über dem jeweiligen Verfahren. Aber auch einige Stadtsteuerämter (Stichwort Vergnügungssteuer) und Kranken- wie Rentenkassen sind am Start, um Steuer- bzw. Beitragszahler zu ermitteln.  Ein unbeschreibliches Chaos, wenn die staatlichen und halbstaatlichen Stellen unterschiedliche Interessen entwickeln und dabei unterschiedliche Auskünfte erteilen!

    Bauämter – Baurechtliche Betrachtungen

    Das „Baurecht“, dass ja durch das neue Prostitutionsgesetz nicht verändert wurde, sondern „fortbesteht“, verursacht in den Bundesländern, wo es nun angewendet wird oder besser formuliert angewendet werden muss (?), die größten Schwierigkeiten. Die „Prostitutionsstätte“ kann vorbildlich ausgestattet sein und mustergültig betrieben werden: wenn sie in einem reinen „Wohngebiet“ liegt, kann das Bauamt der Nutzung dennoch nicht zustimmen und „Sperrgebiete“ beziehen sich leider oft nicht nur auf die Straßenprostitution! Es gibt nun Fälle, wo die Bauämter eine stillschweigende Duldung fortsetzen und damit indirekt ihren Segen geben. Hieraus einen allgemeinen „Rechtsanspruch“ abzuleiten, wäre aber verwegen! Wenn eine Stadt „Vergnügungssteuern“ erhoben hat oder weiter erhebt, und die lokalen Ämter untereinander vernetzt sind, steigen die Chancen auf „Auge zu“ nach meiner Beobachtung ein wenig! Aber dieses „Auge zu“ schafft am Ende des Tages auch keine Sicherheit, da die Genehmigungen ja auch zeitlich befristet sind und „Konzessionen“ immer wieder verlängert werden müssen! Ein sehr umfangreiches Thema, bei dem Experten äußerst rar sind!

    Sind Massagestudios jetzt automatisch „Bordelle“?

    Eine Frage, die in den vergangenen Wochen oft kam und die aus pauschalen amtlichen Beurteilungen entstand! Ist jetzt wirklich alles „Puff“, was mit erotischen Dienstleistungen zu tun hat? Nö! Überraschenderweise gab es hier in NRW eine Reihe von Bauämtern, die auf Nutzungsänderungen in dieser Richtung verzichteten und eine Nutzungserweiterung für ausreichend hielten! Das Baurecht sei gepriesen? Die Denkweise erläutere ich auf Anfrage gerne! Hier gibt es interessante Ansätze, die man recht gut vermitteln kann, wenn man zugängliche Beamtinnen und Beamten findet!

    Ordnungsämter – Definition Betreiber einer Prostitutionsstätte versus „normaler“ Vermieter!

    Wer Wohnungen und sonstige Objekte an Sexworker(innen) vermietet, kann ja nicht „normal“ sein! So erklärte es mir ein Sachbearbeiter eines Ordnungsamtes und folgerte daraus, dass die Vermietung von Wohnungen und „Objekten“ immer „Betreibung“ einer Prostitutionsstätte wäre! Dass steht aber so nicht im Gesetz! Sonst wären Hunderte von deutschen Wohnungsbaugesellschaften jetzt auch „Betreiber“ von „Prostitutionsstätten. Ich empfehle hier den Gesetzestext einmal genau zu lesen und sich von Ämtern als Vermieter nicht zum „Betreiber einer Prostitutionsstätte stempeln zu lassen! Natürlich kommt es hier auf viele Details an und ähnliches gilt auch für „Seitensprung-Zimmer“ und die Vermieter(innen) von erotischen Themenräumen, bei denen nicht nur „gewerbliche Anbieter(innen)“ verkehren! Wenn Sie Fragen zu diesem Komplex haben, sprechen Sie mich bitte an! MH-Consulting by Howard Chance

    Ordnungsämter – Verständnisprobleme Konzepte – Nachbesserungen

    Viele „Betriebskonzepte“ wurden Ende vergangenen Jahres mit „heisser Nadel“ gestrickt oder von Leuten erstellt, die etwas zu oberflächlich gedacht haben und nun von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Ämter zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! Oftmals entspricht das Konzept nicht der gelebten Praxis. Man hat also etwas eingereicht, was gar nichts mit der tatsächlichen Betriebsführung zu tun hat und wundert sich dann, dass beim Termin vor Ort sogar von „Täuschung“ gesprochen wird! Fühlen sich die Beamtinnen und Beamten massiv „verarscht“ (man entschuldige bitte dieses harte Wort), sieht es für eine Genehmigung nicht mehr so gut aus! Dass ist dann vergleichbar mit der Einreichung einer „Fantasie-Steuererklärung“, die vom Finanzamt auch nicht gelobt wird! Wenn man nach verrauchtem Ärger die Chance zu einer „Nachbesserung“ bekommt, hat man wirklich Glück gehabt! Ein einmal eingereichtes und unterschriebenes Konzept ist rechtsverbindlich und eben kein beim Bier fix gekritzelter Groschenroman! Natürlich gibt es auch den Fall, dass Behörden Konzepte nicht verstehen, weil sie in diesem Metier bislang keine Erfahrungen sammeln konnten und nun wie der „Ochse vor dem Berg“ stehen. Hier kann ein konstruktiver Dialog zu guten Ergebnissen führen und ich habe in solchen Gesprächen schon viel für die Kundschaft erreichen können! Kommunikation ist hier das Mittel der Wahl! Dabei helfe ich als Berater und Vermittler natürlich jederzeit gerne! Mein Job! Gleiches gilt auch für die Korrektur und/oder Ergänzung von Betriebskonzepten! Jederzeit dienstbereit! MH-Consulting by Howard Chance

    Finanzämter – Handhabungsfragen – Durcheinander

    Die Finanzbehörden haben ein reges Interesse an Prostitution und allem, was damit zusammenhängt. Ist ja auch logisch, da der Hurenlohn in bar entrichtet wird und es dafür auch keine Quittungen gibt, von Registrierkassen neben dem Lotterbett mal ganz zu schweigen! Regulierung des Prostitutionsgewerbes zielt eindeutig auf die geheimen „schwarzen Groschen“, die nach der deutschen Abgabenordnung eben kein „Menschenrecht“ sind! Interessant ist auch, dass die „normalen“ Finanzämter und die Stellen der Steuerfahndung, die mit dem „Düsseldorfer Verfahren“ betraut sind, eigenständige Behörden sind, die scheinbar „wetteifern“ und sich oft nicht austauschen. Zudem unterscheiden sich die Handhabung der Steuererhebung nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Ort zu Ort in ein und demselben Bundesland. Je nach Sachbearbeiter kriegt man Zugeständnisse und vereinfachte Lösungen oder aber die ganz große Keule! Oder beides einfach im Wechsel? In Regionen, wo die Finanzämter überlastet sind, kommt auch schon mal der Zoll vorbei, der wieder eine eigene Behörde ist und den eigenen verordneten Schwerpunkt auf „Schwarzarbeitskontrolle“ legt. Mit ganz viel Pech, hat man die Finanzbehörden im „fliegenden Wechsel“ und erhält drei unterschiedliche Auskünfte! So lässt sich in der Praxis kaum arbeiten und die einzige Möglichkeit scheint eine „Verbindliche Auskunft“ des Finanzamtes zu sein, wobei es sich um eine Auskunftsart handelt, die selbst einigen Steuerberatern unbekannt zu sein scheint! Wenn man eine solche kostenpflichtige Auskunft beantragt, um beispielsweise ein bestimmtes Geschäftsmodell prüfen zu lassen, ist das auskunftserteilende Finanzamt an den Inhalt der Auskunft weitreichend gebunden und man ist bei späteren Betriebsprüfungen vor Überraschungen sicher! Man spricht also gewissermaßen die steuerliche Handhabung ab und hält sich, vereinbart dargestellt, an die getroffene Vereinbarung. Gerade bei komplexen Konstellationen mit Subunternehmern, Zurechnungen und Umsatzsteuer-Fragen kann es nicht schaden über die „Verbindliche Auskunft“ nachzudenken, wenn man sich , und dies bitte ich unbedingt zu beachten, nicht durch die Art der Fragestellung dem Risiko aussetzt, rückwirkend auseinander genommen zu werden! Ohnehin kriegt man eine solche Auskunft selbst nicht ohne weiteres hin, sondern ist auf einen sachkundigen Steuerberater angewiesen, der das Anliegen fundiert vorträgt! Solche Experten gibt es natürlich und ich stelle hier gerne einen Kontakt her!

    Sexworker-Themen aktuell

    Heimatpost oder Zustellanschrift?

    Viele ausländische Sexworkerinnen, die keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland besitzen, haben bei der amtlichen Registrierung eine Clubanschrift oder eine Anschrift bei „Freunden“ angegeben, an der sie sich aber Wochen später nicht mehr aufhalten! Wenn dann, was jetzt die Regel ist, drei bis vier Wochen später ein Erfassungsbogen des Finanzamtes eintrifft, kann und will der Club oder Freund diese Post nicht weiterleiten und das Finanzamt erhält die erforderlichen Auskünfte nicht! Irgendwann wird die Ausfüllung des Erfassungsbogens mit Fristsetzung angemahnt und wenn dann weiterhin nichts geschieht, weil die Post an falscher Stelle liegen bleibt, hat das Finanzamt einen Trumpf im Ärmel: denn bei der amtlichen Registrierung wurde ja die Heimatanschrift vom Pass ermittelt und so ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Hilfeersuchen ins europäische Ausland gingen! Sehr unangenehm, wenn in dem angeschriebenen Land die Prostitution generell verboten ist und die Behörden dort durch die Kollegen in Deutschland auf Dinge aufmerksam gemacht werden, die sonst verborgen geblieben wären! Wenn man statt einer postalischen Fake-Adresse die Dienstleistung von www.zustellanschrift.de genutzt hätte, könnte man deutlich ruhiger schlafen, da man ja dort beim Eingang von amtlicher Post umgehend per E-Mail, SMS oder WhatsApp informiert wird und dies unabhängig davon, wo man sich gerade aufhält! Hier sollten die Clubs die Sexworkerinnen informieren, damit Unannehmlichkeiten erst gar nicht entstehen! Im Rahmen des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird mein Kollege Christoph Rohr sein Produkt „Zustellanschrift“ natürlich vorstellen und alle damit verbundenen Fragen sehr gerne beantworten! https://zustellanschrift.de

    Steuerfahndung – Aktenauswertung – Heilung – Selbstanzeige?

    Das klingt kompliziert und ist es leider auch! Sexworkerinnen werden gerade zunehmend mit steuerlichen Nachforschungen konfrontiert! Kein Wunder, wenn man bei der amtlichen Registrierung angibt, seit Jahren in Deutschland „in der Branche“ tätig zu sein, es dann aber gar keine Steuernummer, keine Steuererklärung und auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren gibt! Da kann ja dann zwangsläufig etwas nicht stimmen und wenn dann seit Jahren teure Annoncen bei großen Erotikportalen geschaltet waren, fragen sich die Ämter, warum so viel eigentlich nicht vorhandenes Geld in Werbung investiert wurde. 10.000 Euro Werbung im Jahr, aber keine Umsätze? Merkwürdig und dann eine Anlass Prüfungen zu veranlassen! Hier ist man unter Umständen gut beraten, wenn man vor „Entdeckung“ einer umfangreichen Steuerhinterziehung eine „Nacherklärung“ überdenkt und dies mit Steuerrechtsexperten diskutiert! Wenn das Kind erst einmal ganz tief im Brunnen liegt, ist es dafür dann zu spät! Ob eine „Nacherklärung“ oder „Selbstanzeige“ wirklich Sinn macht, findet nur der Experte heraus, zu dem ich natürlich auch gerne Kontakt herstelle! Die Zahl der Verfahren nimmt momentan erheblich zu und ich werde beim Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main in einem Seminarblock berichten, wie die Steuerbehörden im Bereich der Prostitution ermitteln und warum diese Arbeit so erfolgreich ist! Hier sind wir auch ganz nah am Thema „künstliche Intelligenz“, die unser Leben angeblich erleichtert, aber reziprok betrachtet auch große Gefahren birgt! Zahl ich keine Steuer, wird es schnell mal teuer!

    Marktbereinigung durch Abschreckung?

    Es ist ziemlich leer auf den Fluren der Eroscenter und in den Terminwohnungen! Langjährige treue Mieterinnen haben die Strapse zum Jahresende an den Nagel gehängt, weil sie sich aus den verschiedensten nicht registrieren wollen. Die vermutete Rückkehr nach einigen Wochen blieb bisher größtenteils aus! Und wir haben ja fast schon Ostern! Scheinbar sind Ankündigungen und Berichte zu abschreckend und so setzt eine willkürliche Marktbereinigung ein, die niemand in der Branche so erwartet hatte! Neues „Personal“ zu finden, ist ein gewaltiges Problem, zumal auch die Anzahl der „Freier“ deutlich geringer geworden ist. Es knirscht im System und nicht alle deutschen Erotikunternehmen werden die Krise schadlos überstehen! Mit einem teuren Mietobjekt und mässigen Rücklagen, kann man schnell in eine sehr unerotische Schieflage geraten! Wer dann auf seine Hausbank hofft, kann dann direkt die nächste Überraschung erleben, zu der ich im nächsten Punkt komme!

    Probleme bei  Rotlicht-Finanzierungen / Bankgeschäften / Existenzgründungen

    Finanzierungen für Rotlicht-Objekte sind sehr kompliziert geworden, da sich die deutsche Kreditwirtschaft fast vollständig aus dem Milieu zurückgezogen hat und sogar Guthaben-Konten kündigt, um nicht etwa „schmutziges Geld“ zu verwalten. Wenn man keine Gelder mehr einzahlen kann, erschwert dies die tägliche Praxis immens und man kann hier nicht von Einzelfällen sprechen oder der Ausnahme, die die Regel bestätigt! Pustekuchen! Ist es Zeit für eine Rotlicht-Bank als Genossenschaftsmodell? Lesen Sie bei Interesse doch meinen Artikel zu diesem vielfältigen Thema, dass auch bei Facebook gerade intensiv diskutiert wird!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/21/rotlicht-bank-banken-kuendigen-konten-von-rotlicht-betrieben/

    Zukunft Rotlicht! Der Kongress in Frankfurt am Main – 23. April 2018

    Wann zieht das deutsche Rotlicht endlich an einem Strang? Die Aufgaben sind groß und vielfältig und bedürfen der gemeinsamen Anstrengung und einem gewissen Maß von Koordination!  Warum dies so ist, wird der großangelegte Kongress in Frankfurt am Main zeigen, zu dem Expertinnen und Experten aus der ganzen Republik in den Saalbau Gallus reisen werden. Akzente setzen, Informationen austauschen und diskutieren! Netzwerke schaffen, Netzwerke pflegen! Kein Selbstzweck, sondern eine Veranstaltung, die uns alle nach vorne bringen soll!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Überraschung? – Stadt Duisburg schließt illegalen Bordellbetrieb!

    Prostitution 2018 – Überraschung? – Stadt Duisburg schließt illegalen Bordellbetrieb!

    Prostitution 2018 - Überraschung? - Stadt Duisburg schließt illegalen Bordellbetrieb!Prostitution 2018 – Überraschung? – Stadt Duisburg schließt illegalen Bordellbetrieb!

    Mit großen Lettern verkündet „Der Westen“ am 14.03.2018 die amtliche Schließung eines illegalen Bordellbetriebs in Duisburg-Meiderich. Dem Amt lag kein Erlaubnisantrag für die dortige Prostitutionsstätte vor und bei einer Kontrolle vor Ort wurde zudem auch noch eine Sexworkerin angetroffen, die keine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland hatte. Die „Betriebsstätte“ wurde amtlich versiegelt und die Sexworkerin vorläufig festgenommen!

    Was nun recht radikal klingt, kann so oder so ähnlich jederzeit in Tausenden von bordellartigen Betrieben bundesweit geschehen. Selbst wenn keine Sexworkerinnen ohne Aufenthaltstitel angetroffen werden, erlangt man die „Illegalität“ ja bereits, wenn man keinen Erlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt hat! Zwar waren und sind die Behörden in vielen Bundesländern noch „tolerant“, da die eigene Struktur noch nicht steht oder aber klare Rechtsverordnungen noch fehl(t)en, aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir aus allen Ecken der Republik von „Maßnahmen“ hören, die dem NRW-Beispiel aus NRW entsprechen werden!

    Die trügerische Ruhe hat dazu geführt, dass einige Betreiberinnen und Betreiber einfach davon ausgehen, vergessen worden zu sein! Die Aussage: „das Amt wird sich schon melden, wenn es etwas von mir will!“, habe ich in den letzten Monaten sehr oft gehört! Umso erstaunter werden die Gesichter sein, wenn ein Betrieb dann ohne Vorankündigung geschlossen wird und ein fieses amtliches Siegel auf der Tür landet!

    Die abwartende Handlung hat weniger mit „Gottvertrauen“, sondern vielmehr mit jeder Menge angewandter Dummheit zu tun! Hat man sich weder gemeldet, noch einen Erlaubnisantrag gestellt, ist man zu 100% in der Defensive und hat auch mit Rechtsmitteln kaum Chancen gegen die jeweilige Behörde! Und wie man zumindest in NRW landauf und landab hört, haben sich noch nicht einmal ein Drittel der vorhandenen Betriebe gemeldet und folglich auch keine Erlaubnis beantragt. Eine Steilvorlage für die Behörden!

    In diesem Kontext werde ich gerade immer wieder gefragt, ob man einen solchen Zustand irgendwie noch „nachträglich heilen“ kann. Tja, das hängt dann sehr stark davon ab, wie ich gegenüber dem Amt argumentiere: wenn ich meine Unwissenheit bekenne und dann gleichzeitig einen Erlaubnisantrag einreiche, liegt es im Ermessen der Behörde, ob man dies als eigentlich verspäteten „Bestands-Antrag“ betrachtet, Milde walten lässt und den Betrieb „duldend“ bis zum Abschluss des Erlaubnisverfahrens offen lässt oder ob man es als „Neu-Antrag“ wertet, bei dem der Betrieb erst wieder öffnen darf, wenn die Erlaubnis erteilt wurde. Im ersten geschilderten Fall hat man dann „Glück“, im zweiten Fall „Pech“ und eine Betriebsunterbrechung, die einige Monate anhalten kann! Eventuell kann man ja in begründeten Einzelfällen auch die „Bordelleigenschaft“ des eigenen Betriebes bestreiten, aber das ist wieder ein anderes sehr komplexes Thema!

    im übrigen muss man zwingend zwischen „genehmigungsfähigen Betrieben“ und „nicht-genehmigungsfähigen Betrieben“ unterscheiden! Vielen Betreibern war und ist klar, dass der eigene Betrieb absolut keine Genehmigung erhalten kann. „Bordell im reinen Wohngebiet“ ist beispielsweise ein solches Ausschlusskriterium und da hat man sich in vielen Fällen wohl den Antrag „einfach“ gespart. Dies natürlich in der Hoffnung noch möglichst lange den Zustand aufrecht erhalten zu können. Das ist dann ein klassisches „Endspiel“, bei dem die abschließende Niederlage sehr wahrscheinlich ist! Kein „Spiel mit dem Feuer“, sondern ein „kalkuliertes Ende“!

    Was man auch nicht vergessen darf: wenn man als Betreiberin oder Betreiber eines „illegalen Bordells“ amtlich enttarnt wurde, hat man seine „Unzuverlässigkeit“ zum Betrieb eines „Prostitutionsgewerbes“ hinlänglich bewiesen und hat zukünftig kaum eine Chance einen neuen Betrieb im eigenen Namen zu eröffnen! Game over!



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 - Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Ich reise bekanntlich viel durch die bunte Republik und kann daher den kürzlich erschienenen Bericht des ExtraTipp Rhein-Main nur bestätigen: den Bordellen gehen zunehmend die Damen aus und dies hängt natürlich mit dem neuen Gesetz und seinen vielfältigen Pflichten zusammen!

    Eine „Marktbereinigung“, die womöglich mit dem eigentlichem Zweck des Gesetzes zu tun hat, was ja immer wieder „Prostituiertenschutzgesetz“ genannt wird, aber den Titel „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ trägt. Regulierung passt schon und was nun passiert ist eine erste Folge daraus!

    Wenn man als Sexworkerin weiß, dass man in den letzten Jahren keine Steuer bezahlt hat, was nun bei der amtlichen Registrierung auffallen kann, wenn nämlich die Anmeldedaten beim Finanzamt landen, wird man die Registrierung unterlassen und dann erst einmal in Deckung gehen. Das bedeutet dann Arbeit in der Illegalität! Eine Steueramnestie für reuige Sexworkerinnen gibt es ja nicht!

    Wenn die Sexarbeit im „Nebenberuf“ betrieben wird, ist eine Anmeldung unter Umständen auch nicht ungefährlich, da die sensiblen Daten ja an verschiedene Stellen „wandern“! Wenn Ordnungsämter das Gegenteil behaupten, kann ich den Beweis jederzeit antreten, da einige meiner Kundinnen recht kurz nach der Registrierung von den Finanzbehörden „gesucht“ wurden und das an der Zustelladresse, die sie beim Ordnungsamt angegeben hatten!

    Der Boykott der Sexworkerinnen ist also pragmatisch zu verstehen und nicht reine Ideologie! Wenn man persönlich erhebliche Nachteile zu erwarten hat, denkt man „praktisch“ und hat prinzipiell nur noch die Wahl zwischen „Ausstieg“ und „Illegalität“! Nicht schön!

    Großbetriebe, wie z.B. die Eroscenter im Frankfurter Bahnhofsviertel brauchen eine gewisse Auslastung, um die immensen Kosten zu decken. Die Gebäude befinden sich in 1A-Lage und die Eigentümer rufen Objektmieten auf, bei denen dem Normalbürger schwindelig wird. Auch die Bewirtschaftung über fast 24 Stunden am Tag frisst Geld und die Energiekosten sind auch nicht zu verachten.

    Schon seit vielen Monaten beobachte ich den zunehmenden Leerstand und die Einschätzung, dass dies nur eine temporäre Erscheinung sein könnte, ist eher falsch! Hier manifestiert sich eine „Lage“, die einige wenige Experten schon frühzeitig prognostiziert hatten. Es ist zwar noch zu früh vom kompletten „Untergang der Branche“ zu sprechen, aber das Jahr 2018 wird für viele Betreiberinnen und Betreiber finanziell nicht gut ausgehen, denn neben der „Personalknappheit“ gibt es auch noch den „Freiermangel“!

    Die Anzahl der Gäste ist bundesweit abnehmend, obwohl es hierfür keinen rationalen Grund gibt! Oder doch? Liegt es daran, dass der „Service“ nur noch mit Kondom stattfinden darf oder haben die Herren Angst in Razzien zu landen, wo man ihre Identität feststellt? Ein moralischer Wandel auf Knopfdruck wird es sicher nicht sein!



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    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Prostitution 2018 - Der WDR unterwegs im Bordell - Enthüllungen?Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Unterwegs im Bordell: „Kein Nischenphänomen“. So titel der WDR und fügt dann als Untertitel hinzu: „Für die Reportage „Sex gegen Geld?“ hat WDR-Reporterin Donya Farahani als Putz- und Thekenkraft in einem Bordell angeheuert. Ein Gespräch über eine intensive Milieu-Erfahrung.“ Nun ja! Der öffentlich-rechtliche Sender versucht es nun einmal mit einem Format, dass man ja eher von den privaten Sendern kennt, die „explosiv“ berichten und Umstände gerne drastisch darstellen, aber eben so, dass man seine Chips noch mag und das einem vor Schreck nicht gleich die Budget-Bierdose runterfällt.

    Ich habe den Beitrag gestern Abend versäumt, wollte ihn eben in der Mediathek laden, wurde dann aber darauf hingewiesen, dass der Inhalt für „Jugendliche unter 16 Jahren“ nicht geeignet ist und daher nur zwischen 22 und 6 Uhr zur Verfügung steht. So schreibt es das öffentlich-rechtliche Medienrecht wohl vor und so muss ich mich bis zum Abend gedulden und konnte bislang nur das Interview auf der Webseite lesen, wobei mir beim Titelbild gleich Ulla Oberender ins Auge fiel, die den Saunaclub „Van Gogh“ betreibt und als Bordelltesterin gemeinsam mit Michael Beretin im Privatfernsehen unterwegs war („Die Rotlicht-Experten“).

    Offensichtlich wurde im Club live gefilmt, was bei den „Mitarbeiterinnen“ und vor allem bei den um Diskretion bemühten Gästen wohl nicht so gut ankam. Wer will schon beim Puffbesuch interviewt werden und wer will sich als Dame öffentlich outen? Bei den „Privaten“ gibt es in der Regel bezahlte Statisten, die sich gegen einen Obolus dazu bekennen Sex mit einem Pferd zu haben oder sich in den Eiffelturm verliebt zu haben! Aber bei „öffentlich-rechtlich“ macht man das nicht! Oder?

    In der deutschen Betreiberszene hat es sich inzwischen herumgesprochen, dass man seine Nase besser aus dem Fernsehen lässt! Szene-Größen wie Hermann Müller und Jürgen Rudloff, aber auch der allerseits bekannte „Prinz Marcus“ traten im TV auf und bekamen nicht viel später eine irgendwie geartete behördliche „Quittung“. Mit „Rotlicht“ im Fernsehen zu kokettieren, spornt einige Beamte offensichtlich an und die Puff-Testerin Ulla O., die ihren Club in einer amtlich-konservativen Gegend betreibt, hatte auch einmal schon Besuch von Steuerfahndung und vom emsigen Staatsanwalt!

    Doch bekanntlich muss ja jede und jeder selbst wissen, was man tut oder besser lässt. Ich werde mir die Reportage später ansehen, um zu sehen, ob es in der „Darstellung“ wirklich Unterschiede zu den privaten Formaten gibt oder ob auch hier gewohnte Klischees bedient werden.

    Interview und Link zur Mediathek gibt es unter:

    https://www1.wdr.de/nachrichten/interview-farahani-prostitution-unterwegs-im-westen-100.html


    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Massage-Institute – Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?

    Prostitution 2018 – Massage-Institute – Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?

    Prostitution 2018 - Massage-Institute - Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?Prostitution 2018 – Massage-Institute – Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?

    Beitragsdatum: 13. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Momentan habe ich aus verschiedenen Orten der schönen bunten Republik, wo das neue Prostituiertenschutzgesetz bereits konkret in der Umsetzung ist, Anfragen zu bauamtlichen Anfragen und Auflagen. Dabei geht es überwiegend nicht um „Bordelle“ und „bordellartige Betriebe“, sondern um Massage-Institute, in denen erotische Massagen angeboten werden.

    Selbst wenn es sich bei den genutzten Räumen um Gewerberäume handelt, sich diese in Gewerbegebieten und nicht im Sperrbezirk befinden, tun sich Bauämter schwer, eine „Zulässigkeit“ gegenüber dem federführenden Ordnungsamt zu bescheinigen! Für manche Bauämter wird der Massagesalon, der so auch in der Bauakte eingetragen ist, schlichtweg zum „Bordell“ und womöglich auch noch zur „Vergnügungsstätte“!

    Bei Beratungen in NRW, an denen auch Architekten mitgewirkt haben, wurden wir mit solchen „Auskünften“ und „Bewertungen“ konfrontiert, die sich dann aber bei Prüfung der Landesbauordnung als eher „fälschlich“ darstellten. Denn nach der NRW-Verordnung ist eine Nutzungsänderung nur dann erforderlich, wenn eine wesentliche Veränderung eintritt und sich „Immisionen“ (Lärm, Besucheraufkommen etc.) ändern.

    Welche Unterschiede soll es hier zwischen unbekleideter Rückenmassage und der Lingam-Entspannung geben, wenn man mal von einem leicht lauteren Stöhnen absieht?

    Die Feststellung, dass alles, was baulich unter Erotik fällt, immer „Bordell“ ist, erscheint mir verwegen und ist ein Thema, was selbst zwischen den Ämtern kontrovers diskutiert wird und wo es durchaus „positive“ Entwicklungen gibt. So fordert das Bauamt einer großen Metropole in NRW inzwischen statt einer genehmigungspflichtigen „Nutzungsänderung“, was prinzipiell eine Form der Baugenehmigung ist, nur noch die „Anzeige einer Nutzungserweiterung“. Diese Anzeige ist eine formelle Mitteilung ans Bauamt, die einer Genehmigung nicht bedarf?

    Ich schreibe hier bewusst ein Fragezeichen, da das Baurecht auf Bundesebene nicht einheitlich geregelt ist und der Föderalismus mal wieder für Verwirrung sorgt!

    Was in Berlin erlaubt ist, kann in NRW geduldet und in Bayern gänzlich verboten sein! So darf man Erkenntnisse aus einem Bundesland nicht ungeprüft auf ein anderes übertragen, sonst schaut man unter Umständen ganz doof aus der Wäsche!

    Nun kann ich unmöglich wochenlang Landesbaurecht in 16 Bundesländern „erforschen“! Daher bin ich dankbar, dass ein ausgewiesener Experte, nämlich Herr Andreas Ramisch, Diplom-Verwaltungswirt und erfahrener „Behörden-Trainer“, beim anstehenden Kongress in Frankfurt am Main zu diesem Thema referieren wird! Wissen ist Macht, ohne Wissen ist man folglich machtlos!

    Für Damen und Herren, die mit dieser Problematik bereits konfrontiert sind oder zukünftig konfrontiert werden könnten, kann sich ein Besuch beim Kongress absolut lohnen! Für alle, die nicht teilnehmen können, werde ich die Ergebnisse natürlich weiter sammeln und meiner Kundschaft dann auch zur Verfügung stellen! Versprochen! Glück auf!



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    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 - Intensive Fahndungsmaßnahmen der SteuerbehördenProstitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Informationsstand: 09. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Es kommt, wie es kommen musste: durch die Registrierung der in Deutschland tätigen Sexworkerinnen haben die lokalen Finanzbehörden jede Menge verwertbares „Futter“ bekommen, um Daten abzugleichen und neue „Steuerbürgerinnen“ anzulegen. Logisch, wenn ich einen „Huren-Ausweis“ beantrage, habe ich zumindest die Absicht im Rotlicht-Gewerbe tätig zu werden. Aber möglicherweise habe ich auf dem Ordnungsamt auch „erzählt“, dass ich schon einige Jahre Sexarbeiterin bin? Der zuständige Mitarbeiter hat das dann notiert und diese Notiz landete dann beim Finanzamt?

    Eine von vielen Geschichten, die ich momentan so höre! Wenn der Finanzbeamte beim Stöbern im Finanzamtsrechner keine Steuerzahlung finden kann und auch die Nachfrage bei der für das „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndung kein „Material“ bringt, so ist in der Regel ein Anfangsverdacht auf „Steuerhinterziehung“ gegeben, dem man dann, wenn es die amtliche Anspannung zulässt, nachgehen muss. Das ist Pflicht, wenn der Beamte Missstände erkennt, die unsere Staatskasse schmälern oder bereits geschmälert haben und so ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass schriftliche Anfragen im Postkasten landen. Überraschung? Ne, nur logische Konsequenz!

    Doch einige Finanzbehörden haben sogar noch ganz andere Tricks im Repertoire: so werden momentan Escort-Agenturen angeschrieben und ebenso freundlich wie konsequent gebeten eine Aufstellung der „Geschäftspartnerinnen“ der letzten 4 Jahre zu fertigen und dabei auch im Detail mitzuteilen, welche Provisionen an die Agentur gezahlt wurden! Wenn man den Prozentsatz der Provisionen kennt, kann man im „Dreisatz“ die Umsätze der jeweiligen Dame problemlos „hochrechnen“. Während „Gelegenheitsdamen“ hier nur wenige Tausender auf dem Buchungsdeckel haben, sind die „Profis“ schnell in der Umsatzsteuerfalle, wenn nämlich mehr als 17.500 € in einem Kalenderjahr erwirtschaftet wurden!

    Die Pflicht zur Mitwirkung der Agenturen bei den finanzamtlichen Ermittlungen, ergibt sich aus § 93 der Abgabenordnung und es macht überhaupt keinen Sinn dagegen zu rebellieren! Nach kaufmännischen Grundsätzen sind für Provisionen Rechnungen zu legen und diese müssen natürlich einen Adressaten haben! Hat man hier „Schmuh“ gemacht, wird man womöglich selbst in Haftung genommen! Ein Besuch der Damen und Herren mit den prüfenden Blicken mit Beschlagnahmung sämtlicher Unterlagen, kann die Folge sein, wenn man nicht „kooperiert“!

    Durch die neuen „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“, wird die Zahl der sogenannten „Sammelauskünfte“ exponential zunehmen, da sich die Finanzbehörden damit viel Ermittlungsarbeit bei Einzelfällen ersparen können! Die Behörden arbeiten hier mit steigender Effizienz und ausgeklügelten Computersystemen, die quasi von selbst Zusammenhänge ermitteln und in einer Art „Mind Map“ zusammenfassen. Was bei George Orwell „1984“ noch Fiktion war, hat inzwischen den Alltag erreicht!

    Zu diesem Thema, was einen Großteil der Sexworkerinnen und Betreiber betreffen dürfte, werde ich auch bei Zukunft Rotlicht – 1. Deutscher Rotlicht-Kongress am 23. April 2018 in Frankfurt am Main facettenreich referieren!

    „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß?“ – Was aber das Finanzamt über mich weiß oder bald weiß, sollte mich „richtig heiß“ machen, bevor so manches persönliches Unglück seinen willkürlichen Lauf nimmt!



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    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?

    Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?

    Prostitution 2018 - Bordell-Betriebswirt(in) - Beruf mit Zukunft im Rotlicht?Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?

    Informationsstand: 07. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Ich bin ja für meine bisweilen provokanten „Thesen“ bekannt und daher ist es nicht verwunderlich, dass ich gerade mit einem neuen „Berufsbild“ kokettiere, mit einem Beruf, für den es bislang keine „wirkliche“ Ausbildung gibt und den die Industrie- und Handelkammern im Lande noch nicht gelistet haben!

    Für fast jeden Beruf gibt es in Deutschland eine passende spezialisierte Ausbildung mit Zertifikat. Die IHK Düsseldorf kennt 330 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe, die von der Kammer überwacht werden und die dem Berufsbildungsgesetz unterliegen. Darüber hinaus gibt es private Bildungsträger und Vereine, die zum Teil sehr exotische Zertifikate verleihen, die eben nicht „öffentlich“ anerkannt sind.

    Nun könnte man meinen, dass der von mir angedachte Ausbildungsgang zur „Bordellfachwirtin“ oder zum „Bordellfachwirt“ auch so ein exotischer Unsinn sein könnte. Wenn man aber einmal konkret überlegt, welch umfangreiche Anforderungen das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchGesetz) an Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ und „Prostitutionsvermittlungen“ stellt, wird schnell klar, dass die vom Gesetzgeber verordnete „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ kein Spaß ist und das in Sachen „Verwaltung“ und „Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb“ einiges zu leisten ist!

    Prüfung von amtlichen Dokumenten, Hinweis- und Dokumentationspflichten, steuerliche Erfassungspflichten und Datenschutz-Maßnahmen seien hier exemplarisch genannt, wobei sich die Liste deutlich erweitern lässt.

    Sind wir doch mal ehrlich: außer in den bekannten Großbetrieben, wo die kaufmännische Abteilung schon seit Jahren obligatorisch ist, ist das „Büro“ in kleineren Betrieben bislang eher stiefmütterlich geführt. In der Regel reichte ja ein Ordner für ein- und ausgehende Rechnungen und der „Papierkram“ hielt sich in Grenzen. Wenn jetzt aber jede gewerbliche Dienstleisterin „erfasst“ und informiert werden muss, alle Verträge der Schriftform bedürfen und die Dienstleisterin automatisch Durchschriften oder Kopien von allem erhalten muss, sind Papierberge vorprogrammiert!

    Da die Aufzeichnungen nun auch noch „tagaktuell“ erfolgen müssen und jederzeit die kontrollierende Behörde unangemeldet „einfliegen“ kann, da ja eine „Überwachungspflicht“ besteht, sollte man die „Abwicklung“ nicht auf die leichte Schulter nehmen!

    Nach der Methode „Ausbilder Schmidt“ wird das nicht gehen und wer keine „Buchhalterseele“ hat, kommt im „Papiergestöber“ schnell an ihre / seine Grenzen! Zwar wird in den meisten mir bekannten „Betriebskonzepten“ eine ordnungsgemäße Erledigung der Pflichten zugesichert, in den meisten Fällen ist dies aber lediglich eine Floskel, die erst noch mit Inhalt gefüllt werden muss!

    Im Rahmen meiner Beratertätigkeit versuche ich „Organigramme“ und „Hilfsmittel“ zu entwickeln, die auch „ungelernten Bordellfachwirtinnen und -fachwirten“ Hilfestellungen geben sollen. Seien es lediglich „Formblätter“ oder aber die komplette Betriebsorganisation: MH-Consulting hilft (wenn gewünscht) weiter und zeigt Wege auf, um Bußgelder zu vermeiden und um weiter zügig zu arbeiten!

    Zum voluminösen Thema

    Bordellfachwirt(in)? Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb

    Betriebskonzepte und deren Umsetzung / Umgang mit Behörden / Neue Pflichten

    werde ich auch bei Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main referieren und mit Betreiberinnen und Betreibern ins Gespräch kommen. Ob aus meiner Initiative dann wirklich irgendwann einmal ein anerkannter Ausbildungsgang entsteht, steht momentan noch in den Sternen, aber mit einem Zertifikat kann man gegenüber den Behörden zumindest eine „intensive Beschäftigung mit dem Thema“ nachweisen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/04/montag-24-april-2018-1-rotlicht-kongress-in-frankfurt-main/



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  • Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Informationsstand: 26. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    Die Stuttgarter Zeitung hat gestern (25.02.2018) unter der Headline „Rotlicht in Stuttgart – Prostituierte warten noch auf einen besseren Schutz“ einen umfangreichen Artikel zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Landeshauptstadt Stuttgart veröffentlicht, der bei Fachleuten nun für recht große Verwirrung sorgt.

    Die Stadt Stuttgart „plagen“ offene Rechtsfragen und daher hat man mit der „Umsetzung“ des Gesetzes noch gewartet! Im April 2018 will man starten, allerdings sind die festgelegten „Planstellen“ noch nicht besetzt bzw. beim Ordnungsamt, wo die Betriebsgenehmigungen erteilt werden müssen, noch gar nicht ausgeschrieben! Das hieraus erst einmal weiterer „Stillstand“ resultieren wird, ist zu vermuten.

    Nicht vorhandenes Personal kann ja nicht arbeiten und neues Personal, wenn es denn einmal vorhanden ist, erst für das neue Tätigkeitsgebiet geschult werden! Die „Ei-und-Henne-Frage“ stellt sich also erst einmal gar nicht! Den ein oder anderen „Betreiber“ wird dies sicher freuen! Erst mal noch ein bisschen Frieden in den erotischen Wänden.

    Der stellvertretende Leiter der Gewerbe- und Gaststättenbehörde der Stadt Stuttgart stellt sich nach dem Zeitungsbericht die Frage, ob das Ordnungsamt Stuttgart die Landesverordnung Baden-Württemberg zum ProstSchGesetz umsetzen muss, nach  der eine Baugenehmigung für eine „Prostitutionsstätte“ im Land obligatorisch, also notwendig, ist oder ob man es nicht wie in anderen Großstädten außerhalb des „Ländles“ handhaben kann, wo man die „Baugenehmigung“ angeblich ingnoriert.

    Tja, die Umsetzung des Bundesgesetzes ist, so steht es nun mal im ProstSchGesetz „Ländersache“ und die Verordnungen, die das Land trifft, hat der kommunale Beamte, der in diesem Land tätig ist, umzusetzen. Er ist die „Exekutive“ und hat mit dem „legislativen Prozess“ überhaupt nichts zu tun! Setzt er die Verordnung nicht um, begeht er sogar Rechtsbeugung und kann dafür richtig eins auf´s Dach bekommen!

    Daher kann auch eine scheinbar geplante „Zusammenkunft“ von „Landeshauptstädten“ aus der gesamten Republik in Düsseldorf, zu der ich leider noch keine Informationen habe, lediglich dem „Austausch“ von Meinungen dienen. Es steht der Versammlung nämlich nicht zu „Landesverordnungen“ zu verändern oder von einem Bundesland ins andere zu übertragen.

    Auch wenn es der Stuttgarter Beamte womöglich „gut“ für das Gewerbe gemeint hat, kann er die Gesetze seines Bundeslandes nicht ignorieren und das Verhältnis zwischen „Prostituiertenschutzgesetz“ und dem „Baurecht“ ist klar geregelt, denn im ProstSchGesetz ist eindeutig zu lesen, dass das Baurecht „unberührt“ bleibt! Wo also liegt bei der Stadt Stuttgart die Unklarheit? Ich sehe keine!

    Rotlicht in Stuttgart Prostituierte warten noch auf einen besseren Schutz



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  • Prostitution 2018 – Deutsches Baurecht und Wohnungsprostitution aktuell

    Prostitution 2018 – Deutsches Baurecht und Wohnungsprostitution aktuell

    Prostitution 2018 - Deutsches Baurecht und Wohnungsprostitution aktuell
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2018 – Deutsches Baurecht und Wohnungsprostitution aktuell

    Informationsstand: 21. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    „Ein-Personen-Prostitution“ in der eigenen Mietwohnung liegt momentan im Trend, da diese besondere Form der Sexarbeit nach dem neuen „Prostituiertenschutzgesetz“ nicht als „Prostitutionsstätte“ gewertet wird und somit keine „amtliche Konzession“ notwendig wird! Ist doch super, wenn es kein „Baurecht“ gäbe, dass hier einen mehr als engen Rahmen vorgibt:

    Wenn sich meine Wohnung nämlich in einem „reinen Wohngebiet“ befindet, gibt es baurechtliche Möglichkeiten die Nutzung zu verbieten, auch wenn diese nur gelegentlich stattfindet! Hierzu gibt es eine völlig eindeutige Rechtsprechung, die sich rein am Baurecht orientiert und nach meiner Recherche im Bereich „Wohngebiet“ keine Ausnahme zulässt.

    Oftmals wird mit dem Berliner „Salon Prestige-Urteil“ argumentiert, wo ein Berliner Gericht einen Bordellbetrieb in einem Wohnhaus als ausnahmsweise zulässig „genehmigte“. Doch dieses Haus befand sich in einem sogenannten „Mischgebiet“, wo eben die Zulässigkeit nach dem Gesetzbuch in Ausnahmefällen möglich ist!

    Selbst wenn die Wohnung vornehmlich zum „Wohnen“ genutzt wird, gibt es keine Ausnahme und eine nicht geringe Anzahl von Damen wurde in den letzten Wochen hier eiskalt erwischt!

    Viele „Wohnungs-Sexworkerinnen“ haben gedacht unter dem prüfenden Radar der Ämter unentdeckt und unbehelligt zu bleiben, was sich nun aber mehr und mehr als „Trugschluss“ erweist: immer mehr Vermieterinnen und Vermieter erhalten amtliche Schreiben, mit denen Missstände in den Mietobjekten aufgezeigt werden! Oftmals stecken auch Nachbarn dahinter, denen die „freizügige Nachbarin“ nicht passt und die dann anonyme Anzeigen erstatten, denen die Behörden natürlich nachgehen müssen!

    Sich dann gegen einen „Verwaltungsakt“ juristisch zu wehren, kann unter dem Aspekt des „Zeitschindens“ eventuell Sinn machen, löst aber das Problem gar nicht! Ob Kosten und Aufwand sich lohnen, muss jede und jeder selbst entscheiden!

    Natürlich ist eine „Einzelfall-Prüfung“ womöglich sinnvoll, wenn sich das gerügte Objekt aber eindeutig in einem „reinen Wohngebiet“ befindet, so stehen die Chancen leider äußerst schlecht! Bedaure, dass ich hier wieder eine schlechte Nachricht überbringe!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Huch – Gewaltsamer Tod in Essen Privatbordell

    Prostitution 2018 – Huch – Gewaltsamer Tod in Essen Privatbordell

    Screenshot Bild Online

    Prostitution 2018 – Huch – Gewaltsamer Tod in Essener Privatbordell

    Auch wenn ich kein großer Freund von reißerischen Geschichten bin, kann ich heute einfach nicht verschweigen, dass es im Ruhrgebiet einen weiteren gewaltsamen Todesfall im Rotlicht-Milieu gegeben hat. Ende vergangenen Jahres war es der Tod von zwei chinesischen Masseurinnen in Essen, wo der mutmaßliche Täter, ein Landsmann, inzwischen gefasst werden konnte. Heute berichtet Bild und Im Westen vom Tod einer bekannten 62-jährigen Domina, die in einem „privaten“ Bordell in Essen-Frohnhausen tägig gewesen sein soll.

    Die inzwischen erfolgte Obduktion legt den Todeszeitpunkt auf Samstag, den 17.02.2018 fest und attestiert „gewaltsamen Tod“. Hinter dieser Amtssprache können sich sowohl schwere Körperverletzung mit Todesfolge, wie auch Totschlag oder Mord verbergen. Was es war, weiß man erst, wenn man den oder die Täter und das Motiv kennt und bewertet hat.

    Wer bringt eine ältere Domina um, während sich im gleichen Haus noch eine Reihe von asiatischen und afrikanischen Sexworkerinnen befindet? Fragen, die sich sich eine Essener Mordkommision nun stellt; Fragen, die einmal mehr das amtliche Auge auf besondere „Prostitutionsformen“ richtet! Die Anwohner, die von der Presse befragt wurden, wussten angeblich nichts von der Existenz des Bordells in einem Reihenhaus. Ungewöhnlich! Aber vielleicht hat man nur Leute befragt, denen sämtliche Antennen fehlen oder die sich generell nicht für Umstände in ihrem Wohnviertel interessieren.

    Für weitere „Wohnungsbordelle“, die es in Essen ja reichlich gibt, ist die Sache besonders kontraproduktiv, man entschuldige angesichts eines tragischen Todesfalles den Begriff. Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass die Genehmigungsbehörden damit weitere starke Argumente haben, ähnlichen Betrieben keine Erlaubnis zu erteilen! Ob Notrufsysteme, wenn sie denn vorhanden gewesen wären, geholfen hätten? Schwer zu sagen! Wenn man eine Frau in einem privaten Raum urplötzlich attackiert, stehen die Chancen für eine Alarmauslösung sehr schlecht! Das Überraschungsmoment ist einfach zu spontan!

    Dass die verbliebenen Sexworkerinnen im Tat-Haus nun Angst haben ist völlig klar, obwohl es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Täter am selben Ort erneut zuschlägt! Ich denke die gesamte Rotlicht-Gemeinde im Ruhrgebiet sollte gewarnt sein und gewarnt werden! Ein Serientäter kann nach jetzigem Ermittlungsstand nicht ausgeschlossen werden! Passt auf Euch auf!

    Abschließend verbleibe ich mit einem „RIP“ als letztem Gruß an das Opfer und meinem Beileid für die Angehörigen von „Angelique“.

    Weitere fortlaufende Berichterstattung gibt es unter:

    https://www.derwesten.de/staedte/essen/tote-frau-62-in-essener-bordell-aufgefunden-prostituierte-haben-angst-vor-weiterer-gewalt-id213494509.html