Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?
Informationsstand: 07. März 2018 – Autor: Howard Chance
Ich bin ja für meine bisweilen provokanten “Thesen” bekannt und daher ist es nicht verwunderlich, dass ich gerade mit einem neuen “Berufsbild” kokettiere, mit einem Beruf, für den es bislang keine “wirkliche” Ausbildung gibt und den die Industrie- und Handelkammern im Lande noch nicht gelistet haben!
Für fast jeden Beruf gibt es in Deutschland eine passende spezialisierte Ausbildung mit Zertifikat. Die IHK Düsseldorf kennt 330 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe, die von der Kammer überwacht werden und die dem Berufsbildungsgesetz unterliegen. Darüber hinaus gibt es private Bildungsträger und Vereine, die zum Teil sehr exotische Zertifikate verleihen, die eben nicht “öffentlich” anerkannt sind.
Nun könnte man meinen, dass der von mir angedachte Ausbildungsgang zur “Bordellfachwirtin” oder zum “Bordellfachwirt” auch so ein exotischer Unsinn sein könnte. Wenn man aber einmal konkret überlegt, welch umfangreiche Anforderungen das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchGesetz) an Betreiberinnen und Betreiber von “Prostitutionsstätten” und “Prostitutionsvermittlungen” stellt, wird schnell klar, dass die vom Gesetzgeber verordnete “Regulierung des Prostitutionsgewerbes” kein Spaß ist und das in Sachen “Verwaltung” und “Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb” einiges zu leisten ist!
Prüfung von amtlichen Dokumenten, Hinweis- und Dokumentationspflichten, steuerliche Erfassungspflichten und Datenschutz-Maßnahmen seien hier exemplarisch genannt, wobei sich die Liste deutlich erweitern lässt.
Sind wir doch mal ehrlich: außer in den bekannten Großbetrieben, wo die kaufmännische Abteilung schon seit Jahren obligatorisch ist, ist das “Büro” in kleineren Betrieben bislang eher stiefmütterlich geführt. In der Regel reichte ja ein Ordner für ein- und ausgehende Rechnungen und der “Papierkram” hielt sich in Grenzen. Wenn jetzt aber jede gewerbliche Dienstleisterin “erfasst” und informiert werden muss, alle Verträge der Schriftform bedürfen und die Dienstleisterin automatisch Durchschriften oder Kopien von allem erhalten muss, sind Papierberge vorprogrammiert!
Da die Aufzeichnungen nun auch noch “tagaktuell” erfolgen müssen und jederzeit die kontrollierende Behörde unangemeldet “einfliegen” kann, da ja eine “Überwachungspflicht” besteht, sollte man die “Abwicklung” nicht auf die leichte Schulter nehmen!
Nach der Methode “Ausbilder Schmidt” wird das nicht gehen und wer keine “Buchhalterseele” hat, kommt im “Papiergestöber” schnell an ihre / seine Grenzen! Zwar wird in den meisten mir bekannten “Betriebskonzepten” eine ordnungsgemäße Erledigung der Pflichten zugesichert, in den meisten Fällen ist dies aber lediglich eine Floskel, die erst noch mit Inhalt gefüllt werden muss!
Im Rahmen meiner Beratertätigkeit versuche ich “Organigramme” und “Hilfsmittel” zu entwickeln, die auch “ungelernten Bordellfachwirtinnen und -fachwirten” Hilfestellungen geben sollen. Seien es lediglich “Formblätter” oder aber die komplette Betriebsorganisation: MH-Consulting hilft (wenn gewünscht) weiter und zeigt Wege auf, um Bußgelder zu vermeiden und um weiter zügig zu arbeiten!
Zum voluminösen Thema
Bordellfachwirt(in)? Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb
Betriebskonzepte und deren Umsetzung / Umgang mit Behörden / Neue Pflichten
werde ich auch bei Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main referieren und mit Betreiberinnen und Betreibern ins Gespräch kommen. Ob aus meiner Initiative dann wirklich irgendwann einmal ein anerkannter Ausbildungsgang entsteht, steht momentan noch in den Sternen, aber mit einem Zertifikat kann man gegenüber den Behörden zumindest eine “intensive Beschäftigung mit dem Thema” nachweisen!
Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:
Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de