Schlagwort: Gangbang

  • Prostitution 2017 – Skurril – Geht der Trend jetzt zur mietbaren Gummipuppe?

    Prostitution 2017 – Skurril – Geht der Trend jetzt zur mietbaren Gummipuppe?

    Prostitution 2017 - Skurril - Geht der Trend jetzt zur mietbaren Gummipuppe?
    Bildquelle: rs-dolls.com

    Prostitution 2017 – Skurril – Geht der Trend jetzt zur mietbaren Gummipuppe?

    Eine ebenso revolutionäre wie skurrile Idee flattert gerade werbewirksam durch den Internet-Blätter-Wald und fast alle großen Portale berichten darüber: in Barcelona hat nämlich das angeblich erste „Sex-Puppen-Bordell“ der Welt eröffnet, wo sich der Herr mit Niveau und besonderer Neigung mit Real-Dolls aus Silikon erotisch die Zeit vertreiben kann. Eine sehr hygienische Sache, da man Silikon nach dem „Verkehr“ gut reinigen kann und diverse gefühlsechte Einsätze durchaus spülmaschienentauglich sind, wie die Hersteller der „Figuren“ auf Nachfrage bestätigen! Super: kein dämlicher Smalltalk, keine Wiederworte. So eine „Doll“ ist schon toll und von Fremdgehen kann man auch nicht wirklich sprechen!

    Die Firma Lumidoll, die in Barcelona die Puppen an den Mann bringt, betont, dass alle Modelle „sehr devot sind“, was ja auch bei Silikon nicht wirklich wundert. Ausserdem sind die
    Gliedmaßen verstellbar und so sind unterschiedliche „Positionen“ möglich. „Besser als mit einer normalen Frau!“, soll der Sex sein, weil es bei der Puppe eben keine Tabus gibt und sie durch die strapazierfähige Verarbeitung auch so einiges aushält. Und da so eine Puppe in der Luxus-Ausführung schon mal 10.000 Dollar kostet und man(n) ja auch gerne mal die Hautfarbe wechselt, ist das Mieten eine tolle Sache und so unkompliziert! Wenn man sich denn erst einmal in das Etablissement hinein traut, was den einen oder anderen schon mal einige Überwindung kosten dürfte.

    Die Rückkehr der Seemannsbräute anno 2017!

    Die Idee mit den Sex-Puppen ist übrigens gar nicht so neu, wie man jetzt vermutet: in Japan gibt es neben „Schlüpfer-Aroma-Automaten“ schon seit Jahren den „Doll-Escort“, wo man sich eine „Puppe auf Zeit“ ins Haus bestellt. Ein Lieferdienst bringt die zu allem bereite Dame
    und holt sie am nächsten Tag wieder ab. Neben der Miete, zahlt man eine Pauschale für die Grundreinigung und das notwendige Flutschi und schon geht es zur Sache. Vorbei die Zeiten, wo man Puppen aus Schlauchboot-Folie mühsam aufblasen musste und dann, durch das nicht vorhandene Gewicht, das Problem hatte, nicht richtig stossen zu können, weil das Modell keinen Widerstand bot und quer durchs Bett rutschte. Die Real Dolls wiegen 40 bis 50 Kilo und sind auch bei hartem Sex ein Fels in der Brandung!

    Für Freunde der „Sodomie“, solche Ferkel soll es ja wirklich geben, sind bei sehr speziellen japanischen Anbietern angeblich auch Silikon-Esel und Hunde-Imitate erhältlich. Wer das nötige Kleingeld hat, kann Maßanfertigungen in Auftrag geben und auf Wunsch natürlich auch die Anzahl der vorhandenen „Löcher“ erweitern, wenn man sich beispielsweise zu einem Silikon-Gangbang verabredet und von einem flotten Fünfer träumt.

    Löst die neue Geschäftsidee nun einige der Probleme, die das neue Prostitutionsgesetz verursacht? Theoretisch ist das eine Marktlücke, die aber eher nicht zu unserer Kultur passt. Ausserdem ist zu befürchten, dass man für den gewerblichen Einsatz einer Love-Doll in unserer Republik gleich ein TÜV-Zertifikat und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes benötigt, um seine „Puppe“ in den „Verkehr“ zu bringen!

  • Prostitution 2017- Glossar – Werbeverbote Prostitution

    Prostitution 2017 - Glossar
    Bildquelle: Pixabay

    Das Verbot spezieller sexueller Praktiken

    Beitragsdatum: 15. November 2016 – Autor: Howard Chance (Publizist)

    Neben dem „Sex ohne Gummi“ und dem bald ebenfalls untersagten „Sex mit Schwangeren“, hat der Gesetzgeber noch weitere bislang üblichen „sexuellen Dienstleistungen“ indiziert. Diese „Tabus“ findet man in den Bestimmungen für Betreiber von Prostitutionsstätten und für Partyveranstalter. Darin werden u.a. „Flat-Rate-Sex“, „Gangbang“ und „Rape“ als „Themen“ im gewerblichen Bereich untersagt. In „FKK-Clubs“ soll „FKK“ nicht mehr zulässig sein, da die „Anordnung von Nacktheit“ eine unzulässige Weisung gegenüber den Prostituierten darstellt und deren Persönlichkeitsrechte massiv verletzt. Bei „Flat-Rate“ und „Gangbang“ sieht die Politik die sexuelle Selbstbestimmung gefährdet und stellt klar, dass solche Geschäftsmodelle zukünftig amtlich nicht mehr geduldet werden.

    So findet eine Prostituierte, die zwar persönlich kein Problem mit dem „Gangbang“ oder der „Flat-Rate“ hat, demnächst in dem Bereich einfach kein solches Beschäftigungsfeld mehr vor, da niemand solche Dinge zukünftig gewerblich anbieten darf. Wenn eine Prostituierte die „Gewerblichkeit“ umgeht, indem sie selbst, ohne Hinzuziehung weiterer bezahlter Kolleginnen, in ihrer Wohnung zu einem kleinen Gangbang einlädt, dürfte dies rechtlich wohl nicht zu rügen oder gar zu verbieten sein. Hier tun sich wahrscheinlich diverse „Gestaltungsmöglichkeiten“ auf, wenn man nur ein wenig intensiver darüber nachdenkt! – Es ist ein bisschen wie beim Schach: die Strategie entscheidet und es dauert, bevor man „matt“ steht!

    Man sollte die „Sache“ aber unbedingt beachten, da empfindliche Bußgelder drohen und Betreiber bei wiederholten Verstössen auch ihre „Erlaubnis“ verlieren können!

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/13/neue-werbeverbote-ab-1-juli-2017-durch-das-prostitutionsgesetz/

  • Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

    Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

    Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutions-Reglementierung schwarz/weiß – Erlaubt versus verboten

    Wer nicht wirbt, der stirbt! – Eine Weisheit, die man in fast jedem Marketing-Seminar hört und die in unserer multi-medialen Zeit natürlich nach wie vor stimmt. Facebook, Twitter und Co. fluten uns täglich mit persönlichen Statements und Werbebotschaften, wobei die Festplatte in unserem Stammhirn nur einen sehr geringen Teil davon speichern kann und die meisten Informationen schon nach kurzer Zeit nicht mehr in unserer Erinnerung sind.

    Die Erotik-Branche hat es im Vergleich zur Saftpresse oder zum praktischen Gemüsehobel etwa leichter, Informationen zu lancieren, die im vorwiegend männlichen Gehirn durch diverse optische Anreize in Form von aufreizenden Fotos automatisch ein längeres Mindesthaltbarkeitsdatum haben. Dies hat die Natur so eingerichtet, damit unsere Vermehrung immer in Schwung bleibt. Objekte der Begierde sollen Begehrlichkeiten wecken und tun es ja meistens auch!

    Zum werbewirksamen Bild, das natürlich dem deutschen Jugendschutz entsprechen sollte, gehört dann noch der Werbetext, mit dem man seine Dienstleistungen und Vorzüge anpreist, um einen letzten werbenden Impuls zu setzen.

    Bei diesem Text wird es ab dem 1. Juli 2017 nun schwierig und zwar besonders schwierig, wenn man erweiterte sexuelle Dienstleistungen anbietet oder angeboten hat. Denn im neuen Prostitutionsgesetz gibt es sowohl klar formulierte wie leicht verschleierte Werbeverbote, die
    unbedingt, weil mit Bußgeld bewährt, zu beachten sind.

    Die klaren Werbeverbote für gewerbliche Sex-Dienstleistungen:

    Sex ohne Kondom darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr angeboten und nicht mehr beworben werden. Dabei ist es egal ob es sich um orale, vaginale oder anale Praktiken handelt. Auch branchentypische Umschreibungen (FO, FT, AO) sind dann nicht mehr zulässig!

    Ebenso darf Sex mit Schwangeren nicht mehr angeboten und beworben werden. Auch hier sind umschreibende Begriffe, die eine solche Praktik unterschwellig erkennbar machen, gesetzlich untersagt!

    Die verschleierten Werbeverbote:

    Hier geht um „Flat-Rate-Sex“ und gewerblichen „Gangbang“, die durch ganz besondere Umstände nicht mehr möglich sind, weil der Gesetzgeber Weisungsverbote erlassen hat, die es unmöglich machen, solche Dinge weiter anzubieten.

    Eine Sexworkerin muss nämlich jederzeit die Kontrolle über ihren Körper haben und kann die Einwilligung zum Vollzug einer sexuellen Leitung von jetzt auf gleich (also auch mitten im Geschehen) zurückziehen oder aber den Preis hierfür ändern. Ein Clubbetreiber oder Gangbangveranstalter kann so unmöglich einen wirksamen Vertrag abschließen, zumal dieser auch im Rahmen eines Betriebskonzept amtlich genehmigt werden müsste. Welches deutsche Amt würde einen bereits im Ansatz erkennbaren Rechtsbruch genehmigen?

    Wenn „Flat-Rate-Sex“ und „Gangbang“ in der gewerblichen Form (Club, Party) nicht angeboten werden darf, ist Werbung mit diesem Inhalt folglich auch nicht gestattet!

    Keine Regel ohne Ausnahme: wenn eine einzelne Sexworkerin in ihrer eigenen Wohnung zu einem Gangbang einlädt und keine weiteren gewerblichen Damen aktiv mitwirken, dürfte der Gangbang möglich sein. Und wenn eine einzelne Dienstleisterin „soviel Sex wie möglich“ innerhalb eines bestimmten Zeitraums anbietet, ist kein Gesetzesverstoß erkennbar.

    Mit den aufgeführten Werbeverboten hat sich übrigens vor 14 Tagen bei einer Tagung großer deutscher Erotikportale in Berlin eine Expertenrunde intensiv befasst, weil die deutsche Erotikwerbe-Branche ja auch an die entsprechende Gesetzgebung gebunden ist und ganz sicher keine Beihilfe zu Ordnungwidrigkeiten leisten möchte! – Zu den Ergebnissen
    des Treffens gibt es in Kürze hier und auch an anderer Stelle noch diverse Berichte und Einschätzungen.

  • Gangbang-Republik-Deutschland? – Aus und vorbei?

    Gangbang-Republik-Deutschland? – Aus und vorbei?

    wpgangbnagGangbang und das neue Prostitutionsgesetz für 2017:

    Wenn man sich mal etwas schlüpfrig im Internet bewegt, findet man schnell zahlreiche bunte Bilder und diverse Einladungen zu Gangbang-Events in nahezu allen Regionen der Republik, wo naturgeile Damen gegen Zahlung einer preiswerten Pauschalgebühr auf möglichst viele willige Befruchtungsstachel warten, um in einer hemmungslosen Orgie der Lust zu frönen.

    Als eine große deutsche Boulevard-Zeitung vor einigen Jahren mit dem schönen Begriff „Gangbang-Republik-Deutschland“ titelte, ist sicher einigen Politikern in Berlin nachhaltig die hornige Brille beschlagen, denn so hatte man es dort noch nicht betrachtet. Zwar hatte man mit dem ersten deutschen Prostitutionsgesetz von 2002 in der deutschen Erotikbranche für ein liberales Klima gesorgt, aber mit solchen Folgen hatte wohl niemand gerechnet.

    Flat-Rate-Sex hier, Gangbang da: jawoll, die ganze Republik ist Porno und wirft die alten Konventionen in den Mülleimer der Geschichte!

    Was den Freunden der deftigen Lust gefiel und auch in der Sexbranche für neue Umsätze sorgte, wird nun durch das neue Prostitutionsgesetz für 2017 zum besonderen Ziel der staatlichen Regulierung:

    Gangbang darf ab 1. Juli 2017 in der gewerblichen Form in Deutschland nicht mehr stattfinden! – Betonung auf „gewerblich“!

    OK, wenn Gangbang-Babsi in ihrer Hostessenwohnung 10 Herren zum Bangen einlädt, sie alleine zu Werke geht und den Preis selbst festlegt, gibt es natürlich keine staatliche Handhabe. Aber wenn ein Club oder ein Veranstalter dazu aufruft und gewerbliche Damen gegen Pauschalpreis offeriert, ist dies ein klarer Verstoß gegen die neuen Regeln!

    Zwar finden wir au den ersten Blick im Gesetzestext nur das Werbeverbot für Sex ohne Kondom und das Werbeverbot von Sex mit Schwangeren, doch dabei wird übersehen, dass die Veranstaltung von Gangbangs durch Clubbetreiber und Veranstalter zum einen der amtlichen Genehmigung bedarf und es Clubbetreibern und Veranstaltern zudem verboten ist
    Preise und Ausmaß für die sexuellen Dienstleistungen ihrer „Mitarbeiterinnen“ festzulegen.

    Der Gesetzgeber bezeichnet dies als Weisungsverbote und geht sogar noch einen Schritt weiter: auch wenn sich Sexworkerinnen zu einem Gangbang bereiterklären und auch den Tarif vorab akzeptieren, ist dies dennoch unzulässig! – Warum? – Weil es das Recht der Sexworkerinnen ist, im Rahmen ihrer sexuellen Selbstbestimmung die Vereinbarung jederzeit aufzukündigen. Da dies in einem laufenden Gangbang nicht zu gewährleisten ist, wird man solche Veranstaltungen nicht genehmigen. Ohne Genehmigung kein gewerblicher Gangbang! Klingt kompliziert? – Ist es auch …

    Warum kommt der Begriff „gewerblich“ so oft vor? – Weil es natürlich jeder Bürgerin und jedem Bürger erlaubt ist, aus privater Neigung oder Überzeugung einen privaten Gangbang zu zelebrieren. Dies ist erlaubt, wenn eben kein Geld genommen wird und die Akteure nicht
    als Gruppe von Sexworkern unterwegs sind.

    So wird es in 2017 wohl in Deutschland zum großen „Gangbang-Sterben“ kommen und die Republik kann dann endlich wieder ihren Namen wechseln .. orakelt Schwerenöter Howard Chance, der die Angelegenheit natürlich weiter im Blick haben wird.

    Autor: Howard Chance – Publizist – 08.11.2016


    Kontext:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/06/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Sex-Darknets als Ausweg für die Branche? … Unterwegs im rechtsfreien Raum!

    Sex-Darknets als Ausweg für die Branche? … Unterwegs im rechtsfreien Raum!

    wpdarknetMit Darknet und WhatsApp rechtsfrei unterwegs?

    Ich telefoniere in letzter Zeit viel, bekomme zahlreiche Anfragen zum Prostitutionsgesetz und treffe mich mit Leuten in nah und fern, die sich so ihre Gedanken zur Zukunft der gewerblichen Geschlechtsverkehrs machen und über sehr innovative Geschäftsmodelle nachdenken, um der amtlichen Regulierung zu entkommen.

    Am Rande der Venus, traf ich einen interessanten Zeitgenossen, der mir von Thor und dem Darknet berichtete und damit nicht die nordische Gottheit meinte, sondern einen speziellen Browser, mit dem man sich angeblich völlig anonym in den Weiten des Internets bewegt und mit dem man staatlicher Kontrolle wirksam ausweichen können soll.

    Der findige Kollege hat die Idee, in den ganz dunklen Winkeln des Internets, wo auch gerne Waffen, Drogen und Kinderpornos gehandelt werden, eine anonyme Prostitutions-Plattform aufzubauen, wo man diverse sexuelle Dienstleistungen mit Bitcoins vorab bezahlt und dann zu verschwiegenen Treffpunkten bestellt wird, wo man dann unter Pseudonym trefflich unreguliert verkehrt. Für das Projekt sucht er nun Investoren, die mit ihm gemeinsam der deutschen Gesetzgebung ein Schnäppchen schlagen wollen!

    Auch ein Anbieter von demnächst geheimen AO-Parties offenbarte mir ein neues Konzept, was die staatliche Kontrolle verhindern soll: er setzt auf WhatsApp-Gruppen, in denen man die Events bewirbt und in denen man nur durch persönliche Empfehlung Mitglied werden kann. Im Prinzip entsteht dabei eine Gruppe von Personen, die dem gleichen Hobby frönen und über den Kurznachrichten-Dienst dann sehr spontane Einladungen zu fragwürdigen Events erhalten. Die Kundschaft sitzt dabei primär in NRW; die Parties finden aber sicherheitshalber in Belgien statt, wo das neue deutsche Prostitutionsgesetz nicht gilt und die deutschen Behörden keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten haben.

    Ein dritter Alt-Puffologe hat sich geradezu fasziniert mit der aufstrebenden Fernbus-Branche befasst und denkt darüber nach, erotisch interessierte Herren-Gruppen mit „flixen“ Bussen ins nahe osteuropäische Ausland zu transportieren, wo dann in angemieteten Locations tabulose Events steigen sollen. Man zahlt nicht für den Sex, sondern für die organisierte Reise und die geheuerten Damen sind wahrscheinlich einfach nur sehr freizügig gekleidete Reiseleiterinnen?

    Logisch, wenn es ums Geld geht, werden die Leute immer einfallsreich und geheime Parties gab es schon immer. Verbotenes übt außerdem immer einen besonderen Reiz aus. Allerdings sind die aufgeführten Modelle im Ergebnis nichts anderes als vorsätzliche Verstösse gegen das neue Gesetz und sicher nicht zur Nachahmung empfohlen, wenn man auch in Zukunft ruhig schlafen will! – Seriöse Unternehmen mit Sitz in Deutschland und dortiger Betriebsstätte, sollten über solche Sonderwege noch nicht einmal nachdenken, weil die behördliche Entdeckung und Verfolgung sehr schnell die Existenz zerstören kann und aus einem solchem Verhalten auch ein weitreichendes Berufsverbot für die gewerbliche deutsche Prostitutionsbranche resultieren kann.

    Die Gedanken sind bekanntlich frei, kommen aber vor allem denen, die wissen, dass sie mit ihrem derzeitigen Geschäftsmodell in 2017 scheitern werden, weil es bei offiziellem Tun einfach keine amtliche Genehmigung dafür geben wird. Ich will mit meinem Bericht übrigens nur dokumentieren, dass es in der Branche schon kräftig raucht und bin garantiert nicht bei der Entwicklung von strafbaren Geschäftsmodellen behilflich. Auch unserem Darknet-Bitcoiner werde ich sicher keine Investoren vermitteln, zumal bei anonymem Geldverkehr dem Betrug Türe und Toren weit geöffnet sind und der erregte Zahler am vereinbarten Ort der Lust dann womöglich lange auf seine „Perle“ wartet.

    Ich bleibe der Beobachter, staune hier und da … und wundere mich über die Pioniere, deren Ideen-Reichtum scheinbar keine Grenzen kennt!

    Autor: Howard Chance – Publizist – 20.10.2016

  • Venus-Awards 2016: AO-Partyveranstalterin wird ausgezeichnet!

    Venus-Awards 2016: AO-Partyveranstalterin wird ausgezeichnet!

    ao4neu
    Venus-Award für AO-Sex?


    Dieses Jahr noch öffentlich ausgezeichnet und dann im nächsten Jahr plötzlich und überraschend arbeitslos?

    Alle Jahre wieder zieht es die Erotikbranche zur Venus-Erotikmesse nach Berlin, wo sich die zeigefreudige Branche präsentiert und rauschende Feste feiert. Fester Bestandteil der Venus ist auch stets die Verleihung der „Venus Awards“, mit denen in unterschiedlichen Kategorien die Branchenbesten des Jahres ausgezeichnet werden: gewissermaßen der deutsche Erotik-Oscar, dem Akteure und Portale regelmässig entgegen fiebern.

    Auch in diesem Jahr wurden die beliebten „Awards“ wieder verliehen und zwar satte 29 Trophäen für unterschiedlichste „Bestleistungen“. Die entzückene Lena Nitro wurde als beste internationale Erotik-Darstellerin gekürt, beste nationale Darstellerin wurde die beliebte Texas Patti und Melli Deluxe erhielt die Auszeichung als bestes Webcam-Girl. So weit, so gut, wenn nicht weitere diesjährige „Awards“ einen sehr merkwürdigen Beigeschmack hinterlassen hätten.

    Wir alle wissen, dass ab Mitte 2017 Flatrate-Sex-Parties und AO (alles ohne Gummi) in Deutschland gesetzlich verboten sein werden, da dies im neuen Prostitutionsgesetz so festgeschrieben wurde. Dass dann die spanische Porno-Darstellerin Salma de Nora, die mehrfach im Jahr mit AO-Tourneen durch Deutschland reist, um hier mit ihren Freundinnen sehr tabulose Gangbangs zu zelebrieren, den Award  als „Beste Sexpartyveranstalterin 2016″ bekommt, ist nicht nur mir etwas unangenehm aufgefallen.

    Nun gibt es ja die bekennende AO-Fraktion, die Gummis generell doof findet, aber einen Gangbang mit dem hemmungslosen Austausch von Körpersäften im „AO-Style“, finden die meisten Mitbürgerinnen und Mitbürger nun einmal wenig erstrebenswert, zumal die gesundheitlichen Risiken nicht zu leugnen sind und es ja nicht immer HIV oder Syphilis sein muss, was man sich dabei fängt: auch Trichomonaden und Chlamydien sind immer gerne dabei und ich selbst kenne so manchen „Seuchenkasper“, der, gerade erst vom letzten Tripper genesen, beim nächsten AO-Event wieder mit Schwung am Start ist, um das Schicksal kollektiv mal wieder herauszufordern.

    Was Pornokünstlerin Salma de Nora da macht, kollidiert nun erheblich mit dem neuen deutschen Prostitutionsgesetz und im nächsten Jahr wird es wohl keine Möglichkeit zur erfolgreichen Titelverteidigung mehr geben, zumindest dann nicht, wenn die angebotenen AO-Praktiken den Ausschlag für den Titelgewinn gaben. Die Jury scheint das Thema jedenfalls in diesem Jahr noch nicht auf dem Schirm gehabt zu haben, denn sonst wäre man vielleicht „politisch korrekter“ vorgegangen, zumal es nicht nur ein rechtliches Thema ist, sondern sich auch unzählige Mitbewerber darüber aufregen, dass „AO“ für kleines Geld die ganze Branche besudelt und die Gesundheit der Akteure zudem massiv gefährdet.

    Mit BonitaDeSax wurde übrigens eine weitere Lady mit Award geehrt, die sich ebenfalls gerne ohne Gummi auf die Matten begibt und damit auch der fragwürdigen Fraktion angehört, über die viele in der Branche die Nase rümpfen. Naja, der gute Geschmack ist nicht immer entscheidend, aber ich kann schon verstehen, dass man auf die „Nestbeschmutzer“ nicht gerade steht und sich hier Marktverzerrungen ergeben haben, die das neue Gesetz eventuell „heilen“ kann: im Sinne der Volksgesundheit, im Sinne der allgemeinen Menschenrechte oder im Sinne von Moral und Restanstand? – Entscheiden Sie bitte selbst! – Glückauf!



    Nachtrag vom 20.10.2016 by Howard Chance:

    Mein Beitrag zur Award-Verleihung hat unglaublich polarisiert, zu sehr hohen Seitenzugriffen geführt und bei Facebook intensive Diskussionen ausgelöst. Meine Redlichkeit wurde mal wieder hinterfragt und es wurden sogar Leute öffentlich angegriffen, die meinen Beitrag einfach nur mit „Gefällt mir“ markiert haben.

    Wenn ich als Publizist meine Verwunderung zum Ausdruck bringe, ist das meine persönliche
    freie Meinungsäußerung, die weder diffamieren noch beleidigen soll. AO-Sex darf momentan nun mal noch angeboten werden und die Anbieter verstoßen generell noch gegen kein Gesetz. Daher sind sie bislang nicht als Verbrecher oder Bösewichte zu bezeichnen.

    AO oder kein AO ist aber schon jetzt eine Frage von Ethik und Moral, die jede und jeder für sich selbst beantworten muss. Mit meiner Meinung halte ich nicht hinter dem Berg, auch wenn einige wenige laut aufschreien und auf den „Bücher-Schreiber“ kräftig schimpfen! Aber Unbeteiligte dafür zu attackieren, halte ich für völlig unangemessen!