Schlagwort: Gesetz

  • Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! - Sexworker aufgepasst!Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Entdeckungen bei einer Geschäftsreise – ProstSchG und Besteuerung

    Karl-Marx-Stadt? Gibt es nicht mehr! Seit der „Wende“ heißt die drittgrößte Stadt wieder „Chemnitz“! So weit, so gut! Aber was hat es mit „Chemnitz“ bzw. dem „Finanzamt Chemnitz-Süd“ auf sich und warum ist mir das hier einen Bericht wert?

    Nun, wir haben ja von stetigen Bemühungen der Finanzbehörden gehört, Gelder von Sexworkerinnen einzutreiben und das neue Gesetz bietet ja durch die erhobenen Anmeldedaten der Ordnungsämter nun weitreichende Möglichkeiten, „Bürgerinnen“ aus dem „Rotlicht“ zur Kasse zu bitten, wie ein Fall verdeutlichen mag, dem ich bei einem Besuch bei einem guten Freund im Süddeutschen auf die Spur kam.

    Bei einem „Umtrunk“ in einem badischen Vorzeigebetrieb sprach mich eine Sexworkerin aus Rumänien an, die seit einigen Jahren in Deutschland tätig ist und nun seit etwa einem halben Jahr massive Probleme mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd hat. Sie bekam in ihrer rumänischen Heimat Post aus Chemnitz, obwohl sie noch nie im dortigen Bereich tätig war, sondern vornehmlich in München ihrer Arbeit nachgegangen war. Chemnitz ist Sachsen und warum bekommt man die Aufforderung Umsatzsteuer an das Finanzamt Chemnitz zu zahlen? Merkwürdig! Ich dachte zunächst an eine Verwechslung, eine Namensgleichheit oder
    aber an eine Identitäts-Verwendung durch eine Kollegin.

    Doch was war wirklich passiert? Die junge Dame, nennen wir sie einmal Maria, hatte sich im Jahr 2015 in München beim Amt gemeldet, um mitzuteilen, dass Sie in der bayerischen Metropole der Sexarbeit nachgehen möchte und sie hatte dort ihren rumänischen Pass vorgelegt und eine deutsche „Postadresse“ angegeben, nämlich die Privatanschrift eines älteren „väterlichen Freunds“, den sie in einem Nachtclub kennengelernt hatte. Die gekaufte Freundschaft hatte sich dann im Laufe der Jahre aufgelöst und so wurden amtliche Schreiben
    und auch eine Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen vermutlich galant im Mülleimer entsorgt, ohne das Maria überhaupt von der Existenz solcher Schreiben erfuhr!

    Wenn man nun trotz Aufforderung nichts erklärt, nimmt das Finanzamt Schätzungen vor und
    erstellt Bescheide, die dann wieder im papierfressenden Briefkasten landen! Das Resultat: die Bescheide werden rechtskräftig, da kein Widerspruch erfolgt und korrigierende Erklärungen ausbleiben! Wird nicht gezahlt, schickt das Finanzamt Vollstreckungsbeamte raus und stellt Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für existierende Bankkonten aus, wobei sich solche Konten für Finanzbehörden quasi auf Knopfdruck ermitteln lassen!

    Beim Münchener Freund, der keiner mehr war, wurde der Vollstrecker vom Finanzamt nicht fündig, das deutsche Bankkonto hatte keine Deckung für die offenen 20.000 € geschätzter Umsatzsteuer und das Unglück nahm seinen Lauf. Die Akte landete nämlich nun beim Finanzamt Chemnitz-Süd, wo die deutsche Finanzverwaltung eine Zentralstelle für die Beitreibung von Umsatzsteuer osteuropäischer Unternehmer geschaffen hat! Und in Chemnitz ist man nicht zimperlich, was die Bescheide zeigen, die bei Marias Familie in Rumänien landeten! Es war die Adresse, die im Pass stand und die von den Münchener Ordnungsbehörden erfasst worden war!

    Mit einem deutlichen Hinweis bei Nichtzahlung der Steuer die rumänischen Behörden um Amthilfe zu ersuchen, sollte Maria innerhalb von 4 Wochen die offene Umsatzsteuer von 20.000 € zahlen, worauf diese dann einen Münchener Rechtsanwalt einschaltete, der für gutes Geld lediglich die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bestätigte und ansonsten nur mit den Achseln zuckte. Pech gehabt! Bitte zahlen! Sonst in Heimat Ärger!

    Da Maria unter keinen Umständen Probleme mit den Finanzbehörden in Rumänien haben wollte und will, da man dort angeblich sogar Erzwingungshaft verhängen kann, kratzte sie alles gesparte Geld zusammen und zahlte innerhalb weniger Wochen die Hälfte der Forderung nach Chemnitz, bekam aber über den Rechtsanwalt in München, der nun als Postempfangsbevollmächtigter benannt war, gleich neue Bescheide für Zeiträume, die vorher noch nicht erfasst worden waren. Nochmals 10.000 € Umsatzsteuer! Woher nehmen, wenn nicht stehlen oder anschaffen?

    Die Schätzung unterstellt einen Umsatz von 50.000 € pro Jahr = 10.000 € Umsatzsteuer pro Jahr (gerundet), wobei abzugsfähige Vorsteuer gänzlich ignoriert wird. Wird die Umsatzsteuer mangels Widerspruch rechtskräftig, kann die Einkommensteuerstelle, die bislang noch gar nicht involviert ist, die Zahlen übernehmen und einen Gewinn von 40.000 € pro Jahr unterstellen! Für diesen Gewinn muss dann natürlich ebenfalls Steuer bezahlt werden, wobei dann zu prüfen ist, ob dies in Deutschland oder Rumänien erfolgen muss!

    Im von mir geschätzten günstigsten Fall, werden so pro Jahr 25.000 € Steuern fällig. Für die vergangenen letzten 3 Jahre also insgesamt 75.000 €! Eine gewaltige Summe, die Maria natürlich nicht (mehr) besitzt! Also wird es ohnehin zu einer Konfrontation mit den rumänischen Behörden kommen. Unvermeidbar!

    Das vorgestellte Beispiel ist nur einer von vielen aktuellen Fällen! Der angenommene Jahresumsatz von 50.000 € pro Jahr scheint eine „Standardzahl“ der deutschen Finanzbehörden zu sein, da ich mit diesem Wert in den vergangenen Wochen in verschiedenen Regionen der Republik mehrfach konfrontiert wurde! Auf den Tag umgerechnet würde dies einem Tagesumsatz von 137 € entsprechen und da würden die häufig üblichen Tageszahlungen von 25 € nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ auch in etwa den 19 % entsprechen, obwohl die „Düsseldorfer Zahlungen“ eigentlich als Vorauszahlungen auf die EInkommensteuer betrachtet werden.

    Wenn man als Sexworkerin nun weiß, womit das Finanzamt „rechnet“, dann weiß man, welche Schätzung man in etwa kassiert, wenn man nicht sorgfältig Buch führt, Quittungen sammelt und Erklärungen abgibt! An dieser Stelle ist eine geeignete „Zustellanschrift“ unbedingt erforderlich! Man muss amtliche Post bekommen können! Die Angabe einer Clubanschrift ist total kontraproduktiv, wenn man dort gar nicht ansässig ist und der Chef die eingehende Post für ehemalige Mitarbeiterinnen regelmäßig ins Altpapier entsorgt. Genauso gefährlich ist der „väterliche Freund“, der, weil er keine kostenlose erotische Dienstleistung mehr bekommt, die Post böswillig verschwinden lässt und sich dabei kräftig begrinst!

    Aus diesem und aus vielen weiteren Gründen ist die Zustellanschrift.de das Mittel der Wahl, um teure Überraschungen zu vermeiden! Für 99 € im Jahr wird man über eingehende Post informiert und die Zustellanschrift.de kann auch weitere Hilfsangebote und Steuerberater benennen, die im Ernstfall tätig werden können! Wer es auf Schätzungen ankommen lässt und sich postalisch nicht erreichbar macht, darf sich über horrende Forderungen nicht wundern! Man muss sich kümmern und die Zustellanschrift.de ist dabei sehr hilfreich!

  • Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    ProstSchG gilt seit über einem Jahr – Berlin trödelt vor sich hin – Beobachtungen

    Das öffentlich-rechtliche Nachrichten-Protal RBB24.de vermeldet, dass die „Prostituiertenberatung“ in der Bundeshauptstadt „endlich“ am Start ist und dass seit Juli 2018, also exakt ein Jahr nach Inkrafttreten des „neuen“ Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchG) nun die Möglichkeit besteht einen „richtigen Huren-Ausweis“ zu erhalten! 87 von diesen amtlichen Registrierungsbescheinigungen wurden inzwischen ausgestellt, womit nun
    etwas über 1 % der angenommenen 8.000 Sexarbeiterinnen in Berlin mit dem Dokument ausgerüstet sind, was eigentlich schon seit einem Jahr „an der Frau“ bzw. „am Mann“ sein müsste!

    Die zentrale Beratungsstelle in Schöneberg gab es zwar schon Mitte letzten Jahres, diese musste dann aber in andere Räume umziehen und Personal musste man dann noch über eine Ausschreibung suchen. Es wurden mehrere Hunderte „Übergangsbescheininungen“ ausgestellt, die dann bescheinigten, dass es den richtigen Ausweis noch nicht gibt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen also mehrfach zum Amt und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Beratungsstelle macht dies natürlich auch doppelte Arbeit! Aber Berlin ist, was die Verwaltungsorganisation anbelangt, ja ohnehin in Verruf!

    Ähnlich verzwickt sieht es bei der Bearbeitung der „Erlaubnisanträge“ für erotische Betriebe aus, wo es keine zentrale Verwaltungsstelle gibt! Die Anträge werden von den Ordnungsämtern der Bezirksämter bearbeitet und „Synergien“ werden vermieden! Während das ein oder andere Bezirksamt bevorzugt „Neuanträge“ bearbeitet und „Altakten“ erst mal ablegt, fehlt es anderen Ämtern an „Experten“ und wieder andere Dienststellen erteilen eine amtliche Erlaubnis, ohne überhaupt gründlich zu prüfen! Noch Fragen? Je nachdem, in welchem Bezirk man seinen erotischen Betrieb hat, kann man dementsprechend Glück oder Pech haben!

    Die Schuld an der offensichtlichen Misere darf man natürlich nicht bei den Ämtern suchen, die ja ohnehin nur ausführende Organe sind! Die Landespolitik hat es schlicht und ergreifend versäumt, dass Thema ProstSchG früh genug auf die Agenda zu setzen. Ein Jahr Vorlauf hat nicht gereicht und auch im 2. Jahr passierte recht wenig! Im nun begonnenen 3. Jahr seit Verabschiedung des Gesetzes tut sich „etwas“. Applaus?

    Zum Artikel von RBB24.de:

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/08/neue-anmeldestelle-fuer-prostituierte-nimmt-arbeit-auf.html

  • The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    The Day After - Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    Reaktionen – Kurzanalysen – Auswirkungen für die Branche – Wie geht es weiter?

    Die Aufregung war gestern groß, nachdem Dona Carmen e.V. das vorläufige Scheitern der Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des ProstSchG bekannt gegeben hatte. Die Nachricht verbreitete sich in Foren und auf Facebook wie ein Lauffeuer und ich selbst habe gestern sowohl von Juristen, wie auch von interessierten Laien, Rückmeldungen erhalten, die manchmal zotig, manchmal aber auch fundiert erschienen:

    Neben denen, die schon vor der Lektüre des Beschlusses und dessen Begründung gewusst hatten, wie die Sache ausgeht, gab es auch einige, die im ablehnenden Beschluss die „Anleitung“ für eine möglicherweise erfolgreiche neue Beschwerde sahen.

    Der immerhin 62-seitige „Vortrag“ der Beschwerdeführer wurde als zu „abstrakt“ gesehen und in einer Linkbeschreibung auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichte mit „mangels hinreichender Substantiierung“ bezeichnet (siehe Screenshot vom 15.08.18):


    Dem Bundesverfassungsgericht ist es wohl wichtig, dass die Einschränkung der Grundrechte
    und der grundrechtsgleichen Rechte im Einzelfall sehr detailliert dargelegt werden muss!

    Person X wird durch Vorschrift XY des ProstSchG in ihren persönlichen Rechten unzulässig beeinträchtigt, weil … eine kollektive Betrachtung ist scheinbar nicht ausreichend!

    Zudem wird eine „Abwägung“ bezogen auf „Verhältnismäßigkeiten“ gefordert! Die Frage könnte hier lauten: „Ist die (teilweise) Einschränkung von Grundrechten Einzelner zulässig, wenn diese Einschränkung der Gesellschaft auf der anderen Seite „Vorteile“ bringt?“ Unter diesem Aspekt hätten die Beschwerdeführer darlegen müssen, zu welchem Ergebnis sie gekommen sind und das Gericht hätte dann geprüft, ob es sich der vorgetragenen „Meinung“ anschließt?

    Und … zur Erinnerung: mit einer Verfassungsbeschwerde kann „nur“ gegen die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten vorgegangen werden. In der vorliegenden Beschwerde werden aber nach Meinung von Fachleuten ergänzend auch „materielle Rechte“ angegriffen, die in den Zuständigkeitsbereich von Verwaltungsgerichten fallen, die man parallel „anrufen“ könnte. Doch die zuständige Kammer hat es sich gar nicht so kompliziert gemacht hier in die Detailprüfung einzusteigen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich einmal mehr als „sehr hohe Hürde“ erwiesen, was ja die Gerichtsstatistik auch beweist: von jährlich etwa 6.000 Beschwerden, haben 99 % keine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung! In totaler Zahl werden also nur 60 Verfahren überhaupt vor den Senaten verhandelt und die anderen von 3-köpfigen Kammern „erledigt“?
    Und dieses „erledigt“ ist dann wohl fast immer eine „Ablehnung“? Die Aufgabe der Kammern wird es also sein, die „Spreu vom Weizen“ zu trennen und eben nur „Beschwerden“ zuzulassen, die bis ins letzte Detail schlüssig begründet sind. Fazit: Wenn die „Munition“ nicht ausreicht, wird die Angelegenheit überhaupt nicht verhandelt!

    Nach „internen“ Informationen wird Dona Carmen e.V. nicht aufgeben, sondern prüft bereits
    mit dem neuen Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Percy MacLean (Berlin), was nun zu tun ist bzw. getan werden kann! Gegen die Ablehnung gibt es keine Rechtsmittel, es gibt aber natürlich jederzeit die Möglichkeit zu neuen „Beschwerden“.

    Die Branche muss nun reagieren und hier vor allem die Betreiberinnen und Betreiber, die bislang den „Schutz der Verfassungsbeschwerde“ fühlten, aber (noch) keine Vorbereitungen getroffen haben, dies im Dialog mit den Behörden umzusetzen! Hier wird es nun gefährlich, da wir im Bereich Prostitution und Prostitutionsgewerbe geltende Gesetze haben!

     

  • Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Prostitution 2018 - Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018
    Bildquelle: Screenshot Westfalenpost.de

    Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Ein bekannter Betreiber kooperiert mit der Stadt und hilft bei Suche nach illegalen Wohnungen

    Die Frankfurter „Bahnhofsviertelnacht“, die am kommenden Donnerstag, den 16.08.2018 wieder stattfindet, ist inzwischen ein kulturelles Event, das mit Rotlicht und Rotlicht-Themen nicht mehr viel gemein hat. Die leicht bis schwer morbide Kulisse ist nur die hippe Staffage für Kunst, Kultur und Gastronomie. Zwischen Bettlern, Drogensüchtigen und Sexworkerinnen lässt es sich mit Bier oder gar Schampus in der Hand trefflich bis dekadent „feiern“.

    Viel größer können die Kontraste kaum sein, aber genau darin liegt wohl der Reiz der Veranstaltung, der ich auch in diesem Jahr bewusst fern bleibe! Die bekannten „Bordell-Führungen“ von Dona Carmen e.V., um die es im vergangenen Jahr reichlich Streitereien zwischen dem Verein und der Stadt Frankfurt gab, finden wohl in diesem Jahr nicht statt! Stattdessen hat Dona Carmen e.V. eine Vortragsveranstaltung im Programm.

    Also „Rotlicht“ ohne „zuviel Rotlicht“ am Main! Ist ja wie ein Bierfest ohne Pils! Doch es gibt mindestens eine „Alternative“, bei der man demnächst pure „Rotlicht-Luft“ schnuppern kann, wenn auch in der Provinz:

    Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Das Hagener Rotlicht-Milieu gewährt tiefe Einblicke? Nun ja, die Amüsiermeile ist in Hagen sehr überschaubar (siehe Screenshot aus der Westfalenpost“, aber das wird wahre „Rotlicht-Freunde“ nicht schrecken! Die  bunten Häuser in der „Düppenbeckerstrasse“ freuen sich auf wissbegierige Besucherinnen und Besucher und das, wie schon erwähnt am Samstag, dem 25. August 2018!

    Leider ist ein Großteil des zitierten Westfalenpost-Artikels nur in der „Plus Version“ (also mit einem Test- oder Bezahlabo) lesbar, denn neben dem charmanten Veranstaltungshinweis werden konkrete Einblicke in die Umsetzung des ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetzes) in der Stadt Hagen gegeben.

    Besonders interessant finde ich dabei die Initiative eines bekanntes Hagener Bordeliers, der mit der Stadt kooperiert und diese, natürlich nicht ohne Eigennutz, über illegale Bordellbetriebe im Einzugsbereich informiert! Klar, warum sollen die einen korrekt arbeiten, Geld in ihre Betriebserlaubnis investieren und dann dabei zusehen, wie andere sich einen Dreck um das neue Gesetz scheren! Unlauterer Wettbewerb zum einen und ein Verstoß gegen die Vorschriften des ProstSchG, das für das Betreiben eines illegalen Bordells eine Ordnungsstrafe von bis zu 10.000 € vorsieht!

    Dem Beispiel des Hagener „Kollegen“, der eindeutig über die nötige „Dickfelligkeit“ verfügt, werden vermutlich weitere Betreiberinnen und Betreiber folgen, nämlich die, die sich auch darüber aufregen, dass gewisse Zeitgenossen das Gesetz trefflich boykottieren! Glück auf!

  • Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!
    Bildquelle: Screenshot Express.de

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Haftbeschwerde liegt beim Oberlandesgericht München – Absprachen im Hintergrund?

    Das Thema „Hermann Pascha Müller“ beschäftigt noch immer die Gerichte, die Medien und erzürnt Freunde und Familie, wie der „Express“ heute berichtet:

    Anfang Juni wurden „Steuerbescheide“, die Grundlage der Verurteilung im Strafverfahren waren, vom zuständigen Finanzgericht gerügt und die Finanzverwaltung angewiesen, diese aufzuheben. Wenn die „Beweismittel“ unwirksam werden, sollte einer Freilassung nichts im Wege stehen! Denkt zumindest der Laie!

    In Wirklichkeit ist es nicht so einfach mit den Gesetzen der Logik zu argumentieren, denn die
    Jurisprudenz hat so ihre Tücken und das erst recht, wenn es verschiedene Gerichte sind, die
    sich mit einem Fall befassen bzw. befassen müssen. Die „Strafkammer“ hat die Akte erst mal geschlossen  und muss diese erst wieder öffnen? Die Haftbeschwerde wird aktuell vom Oberlandesgericht München geprüft. Die Mühlen mahlen langsam und zudem gibt es ja unter Umständen auch noch ein Ermittlungsverfahren in ähnlicher Sache in Köln, von dem man bislang auch nichts mehr gehört hat. Gibt es möglicherweise Absprachen im Hintergrund, die eine Entlassung Hermann Müllers behindern? Dies vermutet laut Express der Bruder Harald Müller.

    Solange das Oberlandesgericht in München über die Haftbeschwerde nicht entschieden hat, bleiben die Tore der JVA verschlossen, aber es ist ja auch möglich, dass die Haftbeschwerde, aus welchen Gründen auch immer, verworfen wird! Das bewährte Zitat von „Gericht und hoher See“ passt hier wie die sprichwörtliche „Faust auf´s Auge“.

    Freigeist Hermann Müller ist für die Behörden scheinbar ein „Symbol-Häftling“, dessen „Unschuld“ man als unangenehm empfindet! Sollte es zu einem „Hornberger Schießen“ wie bei Bert Wollersheim kommen, der inzwischen auf Staatshaftung hoffen darf, weil er in seinem ähnlich gelagerten Verfahren einen „Freispruch 1. Klasse“ bekam, müsste man sich nämlich die Frage stellen, ob die „Ermittlungsmethoden“ wirklich rechtsstaatlich sind oder ob wir uns Richtung „Bananistan“ entwickeln!

    Recht muss Recht bleiben und das auch, wenn man Prostitution und Prostitutionsgewerbe gesellschaftlich und behördlich nicht mag! Wenn man daran „dreht“, ist der Rechtsstaat in Gefahr und das ist bedenklich! Rotlicht hin, Rotlicht her! Hermann, halt durch!

    Zum vollständigen Bericht des Express Köln:
    https://www.express.de/koeln/pascha-gruender-koelns-bordell-koenig-weiter-im-knast—dabei-koennte-er-laengst-frei-sein-31098120

  • Howard Chance – Projekte aktuell – August 2018 – Beratung, Buch, Seminar

    Howard Chance – Projekte aktuell – August 2018 – Beratung, Buch, Seminar

    Howard Chance - Projekte aktuell - August 2018 - Beratung, Buch, SeminarHoward Chance – Projekte aktuell – August 2018 – Beratung, Buch, Seminar

    Prostitution 2018 – Zukunft Rotlicht – Heißer Sommer und heißer Herbst – ProstSchG

    Es war klimatisch heiß und meine Arbeitsleistung hat in den vergangenen 14 Tagen deutlich gelitten! Ohne Klimatisierung ging nichts und ich bin froh, dass es inzwischen ein wenig abgekühlt hat! Die Kundenprojekte sind ja nicht vom Wetter abhängig und wollen fristgemäß erledigt werden! Sonst schimpfen die Kunden und zahlen die Rechnungen am Ende nicht!

    Momentan bin ich vielfältig „belastet“, wobei sich dies den ganzen Monat über auf drei völlig unterschiedliche „Geschäftsbereiche“ bezieht:

    1. MH-Consulting / Beratungen / Konzepte / Baurecht und Co.

    Während ich von erholsamen „Klausurwochen“ unter Palmen träumte (Aktion „Dicke Männer in Badehosen“), haben mich aus verschiedenen Regionen der schönen Republik „Hilferufe“ ereilt, die sich zu laufenden Projektierungen gesellten: amtliche Post war eingetroffen und oftmals ging und geht es um die so beliebten „Baugenehmigungen“, die ja zum „Erlaubnisantrag“ gemäß § 12 ProstSchG vorzulegen sind. In den Bauakten finden sich dann „Beschreibungen“, die nicht zu dem passen, was man im „Betriebskonzept“ dargelegt hat. Ein Büro ist keine erotisches Massagestudio und Wohnraum mit eingezeichneten Kinderzimmern eignen sich selten für eine „gewerbliche Zimmervermietung“. Das „Baurecht“ ist sehr unbarmherzig und „Nutzungsänderungen“ sind oft gar nicht möglich! Wir helfen mit unserem „Netzwerk“ natürlich wo wir können, sagen aber auch klar, wenn Dinge einfach nicht funktionieren! Ich rate hier übrigens dazu amtliche Post nicht bin letzten Tag einer Frist unbeachtet zu lassen, denn dies raubt einem einfach Möglichkeiten, die man bei rechtzeitigem Agieren noch hat! MH-Consulting hilft … gerade wenn es brennt!

    2. Buchprojekt Prostitution 2018 – Zukunft Rotlicht – Autorentätigkeit

    Wenn man im Oktober 2018 zur Buchmesse Frankfurt und zur Venus-Erotikmesse in Berlin ein Buch herausbringen möchte, sollte man Mitte August schon das Material sortiert haben und zumindest den groben Rahmen-Entwurf fertiggestellt haben! Meine vergangenen Publikationen entstanden innerhalb weniger Tage und das kreative Chaos führte mir die Feder. Da ich diesmal über 20 Interviews führe, auswerte und dann editiere, werde ich diesmal erheblich mehr Zeit brauchen, um ein ansprechendes „Machwerk“ zu gestalten. Daher sind im August und September jeweils eine Arbeitswoche der Autorentätigkeit vorbehalten. Infos zum aktuellen Buchprojekt gibt es unter „Projektseite Buch by Howard“. So ist jedenfalls jetzt der Plan, der natürlich jederzeit durch „Hilferufe“ aus der Republik unterbrochen werden kann! Hier bin ich natürlich froh, dass mein Kollege Christoph Rohr von der „Rotlicht-Akademie“ ebenfalls auf den Sommerurlaub verzichtet und wir uns hier die „Bälle“ konstruktiv zuspielen können, wenn irgendwo ein amtlicher „Elfmeter“ droht!

    Womit wir dann schon beim 3. und letzten Punkt sind:

    3. Das Seminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ 13. Oktober 2018 in Berlin / Messestand Venus

    Auch der Oktober ist schnell da und wir haben uns, wie bereits berichtet, mit der „Veranstaltergemeinschaft Zukunft Rotlicht“ entschlossen, in Berlin ein neuerlich großes Tagesseminar in Kooperation mit BerlinIntim zu veranstalten und außerdem einen Informationsstand auf der Venus-Erotikmesse zu platzieren. Hier laufen die Vorbereitungen auch schon auf Hochtouren: wir gestalten ein ansprechendes Messe-Magazin und die Infoflyer zum Seminar sind bereits in der Verteilung an unsere Werbepartner. Wir werben deutschlandweit und freuen uns viele von Ihnen / Euch in Berlin zu treffen! Informationen gibt es unter nachfolgendem Link:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/01/berlin-rotlicht-trifft-blaulicht-seminar-prostschg-sa-13-10-2018/

    Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main, wo ich in den kommenden Tagen verweile, sendet

    Howard Chance

  • Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht - Seminar ProstSchG - Sa 13.10.2018
    Rotlicht trifft Blaulicht 2018 – Berlin

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rotlicht mit Seminarangebot und Messestand in Berlin

    Große Ereignisse werfen bereits jetzt ihre umfangreichen Schatten voraus: am Samstag, dem 13. Oktober 2018 (also am diesjährigen Venus-Wochenende) findet in Berlin die 6. Ausgabe von „Rotlicht trifft Blaulicht“ statt! Die Veranstaltungsreihe wurde von BERLINintim erfunden und war in den vergangenen Jahren stets sehr gut besucht. Informationen zum ProstSchG, steuerliche Fragen, ordnungsrechtliche Aspekte und die Sorgen und Nöte von Sexworkern und Betreibern standen und stehen im Mittelpunkt, wobei jeweils Experten aus unterschiedlichen Bereichen informierten und referierten.

    In diesem Jahr, wo die Umsetzung des Gesetzes nun merklich voranschreitet und ordnungsrechtliche Maßnahmen deutlich zunehmen, haben sich die Macher von „Rotlicht trifft Blaulicht“ mit den Erfindern von „Zukunft Rotlicht“ vereinigt, um im Oktober 2018 ein großes bundesweit angelegtes Tagesseminar anzubieten, das vom Kondomhersteller „London“ präsentiert wird.

    Die Veranstaltung findet auch in diesem Jahr im zentral gelegenen Mercure Hotel Berlin City West, Ohmstr. 4-6, 13629 Berlin statt, wobei das Seminar-Raumangebot stark erweitert wurde, um möglichst vielen Betreiberinnen und Betreibern sowie Sexworkerinnen und Sexworkern die Möglichkeit zur Teilnahme ermöglichen zu können.

    Der Termin wurde bewusst auf das Wochenende gelegt, am dem die „Venus Erotikmesse“ in den Hallen unter dem Funkturm stattfindet! Die Veranstaltergemeinschaft ist dort auch mit einem informativen Messestand vertreten. Auf der Venus gibt es Informationsmaterial zum ProstSchG und zu dessen Umsetzung und auch eine brandaktuelle Berliner „Rotlicht-Fibel“! So lassen sich auch der Messe-Besuch und die Teilnahme am Seminar sinnvoll verbinden, zumal es für den Termin auch attraktive Hotel-Angebote gibt!

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Beim Tagesseminar im Mercure-Hotel Berlin City West werden am 13. Oktober 2018 u.a. folgende Referenten erwartet:

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht - Seminar ProstSchG - Sa 13.10.2018

    • Stephanie Klee (Berlin)
      Diplom-Verwaltungswirtin, Sexarbeiterin, Dozentin ProstSchG / Sexarbeit und 1. Vorstandsvorsitzende des Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.
    • Guntram Knop (Frankfurt/Main)
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dozent ProstSchG
    • Andreas Ramisch (Forchheim)
      Jurist, Diplom-Verwaltungswirt, Dozent Gewerbe- und Ordnungsrecht
    • Christoph Rohr (Ulm)
      Berater Rotlicht-Akademie, Zustellanschrift.de
    • Howard Chance (Köln)
      Unternehmensberatung ProstSchG / MH-Consulting

    Folgende Themen stehen momentan auf der Agenda:

    • Betriebskonzepte und Nutzungsvereinbarung und deren „Nachbesserung“!
    • Rotlicht & Steuer: Achtung Steuerfallstricke! – Umsatzsteuer-Hinzurechnung
    • Baurecht: Nutzungsänderungen und Baugenehmigungen existenzvernichtend?
    • Aufzeichnungspflichten im laufenden Betrieb / Korrekte Konzeptumsetzung?
    • Bordell-Fachwirt … ein Beruf mit Zukunft?
    • Schutzlos als Sexworker(in)? Anmeldepflichten und deren Auswirkung!
    • Problematiken der Sexarbeit: Datenschutz, Steuern, Stigmatisierung
    • Erotikwerbung ohne negative Folgen! Wie macht man das?

    Natürlich haben wir aktuelle Entwicklungen stets im Blick und werden dazu auch in Berlin berichten, wenn es beispielsweise Neuigkeiten zur anhängigen Verfassungsbeschwerde geben sollte oder wenn neue Landesverordnungen kurzfristig entstehen sollten! Aktualität ist uns wichtig und wir sind immer am Puls der Zeit!

    Teilnahmegebühr: nur 80 € pro Person inkl. Umsatzsteuer, Seminargetränken, Snacks und Unterlagen. Begrenzte Teilnehmerplätze! Frühzeitige Buchung wird empfohlen!

    Den aktuellen Infoflyer können als PDF herunterladen: Info-Flyer Rotlicht trifft Blaulicht 2018

    Das Anmeldeformular kann ebenfalls als PDF geladen werden: Anmeldeformular

    Weitere Informationen zur Veranstaltung und Informationen zum Kartenerwerb / Anmeldung finden Sie regelmäßig aktualisiert unter www.rotlicht-akademie.de

    Unsere Partner:

  • Prostitution 2018 – Anklage im Fall „Artemis“ Berlin steht – Steuerhinterziehung

    Prostitution 2018 – Anklage im Fall „Artemis“ Berlin steht – Steuerhinterziehung

    Prostitution 2018 - Anklage im Fall "Artemis" Berlin steht - SteuerhinterziehungProstitution 2018 – Anklage im Fall „Artemis“ Berlin steht – Steuerhinterziehung

    Staatsanwaltschaft klagt 5 Personen an: Betreiber und Hausdamen

    Zwei Jahre nach der Großrazzia im „Artemis“ Berlin, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage gegen die beiden Bordell-Betreiber und drei Hausdamen erhoben, wie die Bild-Zeitung aktuell berichtet. Wie schon erwartet worden war, geht es nicht etwa um Menschenhandel, Zwangsprostitution oder organisierte Kriminalität, sondern um Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt und Sozialabgaben. Also mal wieder die „Al Capone-Methode“: wenn sonst nichts geht, greift man zur Steuerkeule!

    Die Anklage unterstellt also, dass die Sexworkerinnen im „Artemis“ nicht selbständig tätig waren, sondern „rückwirkend“ wie „Angestellte“ zu behandeln sind! Davon hat man gerade in Süddeutschland schon einmal gehört (vergleiche Fall Hermann Müller)!

    Wenn die Deutsche Rentenversicherung von geschätzten 33 Millionen Schaden für die Sozialversicherungen spricht, klingt das natürlich gewaltig! Interessant ist hingegen, dass die Angeklagten nicht in Haft sind und das es offensichtlich Zweifel gibt, ob das Berliner Kammergericht die Anklage überhaupt zulässt! Es gibt wohl umfangreiche Einlassungen der Anwälte der Beschuldigten.

    Wir werden die Angelegenheit natürlich weiter intensiv beobachten, da es eben umfangreiche Parallelen zu anderen laufenden Verfahren gibt, wobei die „Methode“ nicht nur in den Großbetrieben Verwendung findet, sondern eben auch im „erotischen Mittelstand“!

    Der Link zum Artikel der Bild-Zeitung:
    https://www.bild.de/regional/berlin/bordell/anklage-pruefung-im-fall-artemis-56404374.bild.html

  • Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz: 7 Fragen an Howard Chance

    Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz: 7 Fragen an Howard Chance

    Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz: 7 Fragen an Howard Chance

    Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz: 7 Fragen an Howard Chance

    Neuerliches Interview Redakteurin Susi – Kaufmich-Magazin – 17. Juli 2018

    Kaufmich-Redakteurin Susi und ich betreiben schon seit Jahren einen intensiven Austausch zum Thema Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) und ich wurde von ihr schon mehrfach zur jeweils „aktuellen Lage“ interviewt. So war jetzt das einjährige „Jubiläum“, bei dem es wenig zu jubeln gab, ein erneuter Anlass für eine umfangreiche „Befragung“, die ich Ihnen/ Euch nicht vorenthalten möchte:

    https://www.kaufmich.com/magazin/ein-jahr-prostituiertenschutzgesetz-7-fragen-an-howard-chance/

     

  • Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 16. Juli 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 16. Juli 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 16. Juli 2018Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 16. Juli 2018

    Aktuelle Meldungen – News – Informationen – Prostituiertenschutzgesetz

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, verehrte Kundschaft!

    Zeit für einige aktuelle Informationen aus der „erotischen Republik“ … mein aktueller Newsletter mit Datum 16. Juli 2018:

    Recht aktive Ordnungsämter … und das bei diesen hohen Temperaturen!

    Es ist merklich warm in Deutschland und dennoch müssen sich gerade jetzt einige Zeitgenossinnen und Zeitgenossen im übertragenen Sinn „warm anziehen“, denn die Ordnungsbehörden sind in den Bundesländern, die das ProstSchG wirklich umsetzen, in den vergangenen Tagen sehr aktiv geworden!

    Ich hatte zahlreiche Anrufe aus NRW und Niedersachsen, wo Ordnungsamt, Polizei, Zoll und Steuerfahndung „plötzlich“ einzeln oder auch gemeinschaftlich unterwegs waren. Das extra markierte „plötzlich“ steht für die Überraschung der „Betroffenen“, die in den mir vorliegenden Fällen „einfach“ vergessen hatten, ihren erotischen Betrieb nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu melden! Keine „Anzeige“ zum 1. Oktober 2017 und dementsprechend auch keine Einreichung des vollständigen Erlaubnisantrags bis zum 31. Dezember 2017! Nun betreibt man also ein „illegales Prostitutionsgewerbe“ und man bekommt ein Bußgeld von bis zu 10.000 € angedroht!

    Zwar kann man ein solch hohes „Knöllchen“ in den meisten Fällen noch verhindern, aber in der Regel ist die Bude erst mal zu, bis man einen ordentlichen Antrag eingereicht hat und dieser genehmigt wurde! Eine Zwangspause, die in jedem Fall durch die „Betriebsunterbrechung“ recht teuer wird!

    Den ganzen Sommer über steht natürlich der gemeinschaftliche Notdienst von Rotlicht-Akademie und MH-Consulting bereit, wenn irgendwo in der Republik etwas „anbrennt“! Versprochen!


    Howard Chance zu Gast im „Kaufmich-Magazin“ – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz: 7 Fragen an Howard Chance

    Ich werde von der lieben SUSI (Kaufmich-Redakteurin) regelmäßig zu den Auswirkungen des ProstSchG befragt. Nun war ja gerade das erste „Jubiläum“ und daher gibt es heute ein neues umfangreiches Interview zu 7 aktuellen Fragen. Ich freue mich über den guten Kontakt und gebe immer wieder gerne meinen „Senf“ dazu:

    https://www.kaufmich.com/magazin/ein-jahr-prostituiertenschutzgesetz-7-fragen-an-howard-chance/

     


    Runder Tisch NRW / Runder Tisch Niedersachsen / Tour Rhein-Ruhr bis Hannover

    Vom 30.07. bis 02.08. bin ich mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie auf einer gemeinschaftlichen Rundreise, die uns an Rhein und Ruhr und dann nach Hannover führen wird. Wir besuchen erotische Betriebe, Kundinnen und Kunden und haben gleich zwei
    „Runde Tische“ initiiert, die als „fachliche Gesprächsrunden“ ausgerichtet sind:

    Dienstag, 31.07., 14 bis 18 Uhr – Runder Tisch ProstSchG NRW – Düsseldorf
    Frankenheim Stammhaus, Wielandstr. 12-14, 40211 Düsseldorf
    http://www.frankenheim-ausschank.com/

    Donnerstag, 02.08., 18 bis 22 Uhr – Runder Tisch ProstSchG – Hannover
    Ollie´s Büro, Großer Kolonnenweg 5a, 30163 Hannover
    https://www.massageclub-hannover.de/

    Bei beiden Veranstaltungen ist die Teilnahme kostenlos! Im Brauhaus Düsseldorf müssen lediglich die Speisen und Getränke bezahlt werden und bei Ollie steht ein Sparschwein für die Kaffeespende bereit! Für beide Veranstaltungen bitten wir um frühzeitige Anmeldung, da die Plätze speziell in Hannover begrenzt sind! Meldungen bitte per E-Mail, WhatsApp direkt an mich! Infos zum NRW-Tisch gibt es auch in der diesbezüglichen Facebook-Gruppe.


    Howard´s Projekte Juli / August 2018

    Yes, der Sommer 2018 wird arbeitsreich! Ich werde in der kommenden Woche mal wieder eine „Klausurwoche“ und „Kurwoche“ einlegen, und dabei mein „Fachbuch Prostitution“ updaten, da scheinbar nach wie vor Bedarf daran besteht. Dabei werde ich u.a. die diversen Landesverordnungen „einarbeiten“ und das Buch um einige praktische Arbeitshilfen ergänzen. Zum 1. August 2018 wird die „Neuausgabe“ am Start sein und dann über den Buchhandel erhältlich sein.

    Ein zweites Buchprojekt, nämlich mein Sittengemälde unter dem Arbeitstitel „Zukunft Rotlicht? – Sexarbeit im Jahr 2018“ wird zum 1. Oktober 2018 erscheinen und wird u.a. bei der „Venus Berlin“ Mitte Oktober vorgestellt werden. Das Buch schreibe ich diesmal „unter Palmen“, also in entspannter Urlaubs-Atmosphäre Ende August 2018. Ich freue mich übrigens noch über „Gast-Beiträge“, wie man der „Buch-Projekt-Info-Seite“ entnehmen kann!

    Abschließend wünsche ich wünsche allen eine schöne Ferienzeit und freue mich auf die neuen Projekte und auf die Treffen mit Ihnen / mit Euch

    Howard Chance mit Grüßen aus Düsseldorf

     

  • Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?

    Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?

    Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?

    Rotlicht-Weblog.de – ProstSchG: NRWs Städte reichen Verfassungsbeschwerde ein

    Der Begriff „Verfassungsbeschwerde“ ist im Bereich der Prostitution in diesem Jahr ein wichtiges „Schlagwort“ und auch in den Suchmaschinen stark nachgefragt! Schließlich ruhen die Hoffnungen von vielen Sexworkern und Betreibern auf dem von Dona Carmen e.V. initiierten „außerordentlichen Rechtsbehelf“, der beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig ist und wo laut Gerichtsagenda noch in diesem Jahr verhandelt werden soll!

    Nun sorgt ein Bericht des Rotlicht-Weblog.de für weitere „Hoffnung“, da mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen eine weitere „Verfassungsbeschwerde“ gegen das neue Gesetz eingereicht haben! Also gehen jetzt sogar Städte und Gemeinden auf das Gesetz los? Dann kommt ja wohl richtig Schwung in die Sache!

    Zu diesem Ergebnis kann man kommen, wenn man den Artikel des verehrten Kollegen Thomas Schiller, nicht gründlich liest, sondern nur die Überschrift „speichert“!

    Die jetzt eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde nämlich gar nicht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, sondern beim „Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen“ in Münster. Dieser Gerichtshof ist für sogenannte „Organstreitigkeiten“ zuständig, also beispielsweise für Auseinandersetzungen zwischen der Landesregierung auf der einen und Städten und Gemeinde in NRW auf der anderen Seite.

    Ziel der Beschwerde ist nicht etwa die „Abschaffung“ oder „Abänderung“ des geltenden Bundesgesetzes! Hierfür wäre nämlich das Bundesverfassungsgericht zuständig!

    Es geht um den „Belastungsausgleich“, der in einer Landesverordnung zum ProstSchG festgeschrieben wurde. Im Belastungsausgleich ist geregelt, welche finanziellen Mittel den Städten und Gemeinden vom Land für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zur Verfügung gestellt werden.

    Hier beginnt nun der gerichtliche Streit, da die beschwerdeführenden Städte mit den gewährten „Mitteln“ nicht einverstanden sind! Nach Berechnungen der Städte, die auch vom „Städtetag NRW “ unterstützt werden, sind die geplanten „Zuwendungen“ des Landes NRW viel zu niedrig und z.B. in Köln noch nicht einmal zur Hälfte kostendeckend! Ergebnis: die Städte und Gemeinden bleiben bei ohnehin angespannten „Haushalten“ auf den Kosten sitzen!

    Der Verfassungsgerichtshof NRW soll nun im Verfahren feststellen, ob die Landesverordnung gegen das „Recht zur gemeindlichen Selbstverwaltung“ verstößt! Im Ergebnis geht es dann wohl darum mehr „Zuwendungen“ für die Gesetzesumsetzung zu erlangen oder, aber hier bin ich mir nicht sicher, um die Möglichkeit zu erhalten „kommunale Zusatzgebühren“ zu erheben?

    Leider hat die „Verfassungsbeschwerde auf Landesebene“ keinerlei Auswirkungen auf das Verfahren in Karlsruhe, sondern ist lediglich eine „interne Organstreitigkeit“, die keine direkte öffentliche Wirkung hat!

    Zu den Informationen von Thomas Schiller gelangen Sie über nachfolgenden Link:

    05.07.2018 – Rotlicht-Weblog.de – ProstSchG: NRWs Städte reichen Verfassungsbeschwerde ein 

     

     

     

  • Prostitution 2018 – Runder Tisch Düsseldorf – Dienstag 31. Juli 2018

    Prostitution 2018 – Runder Tisch Düsseldorf – Dienstag 31. Juli 2018

    Prostitution 2018 - Runder Tisch Düsseldorf - Dienstag 31. Juli 2018Prostitution 2018 – Runder Tisch Düsseldorf – Dienstag 31. Juli 2018

    1. Treffen für Betreiberinnen / Betreiber und Sexworkerinnen / Sexworker in NRW

    Ich habe ja vor einem Monat von der geplanten bundesweiten Einrichtung sogenannter „Runder Tische“ berichtet, bei denen sich Betreiber(innen) von „Prostitutionsbetrieben“ und selbständige Sexworker(innen) zum gemeinschaftlichen unverbindlichen Gedankenaustausch treffen können. Dabei erachte ich es für sinnvoll dies zu „regionalisieren“, also auf die Ebene der Bundesländer herunter zu brechen, da die Handhabung ja bekanntlich Ländersache ist und es hier erhebliche Unterschiede im Umsetzungswillen und Umsetzungsverhalten gibt!

    Nordrhein-Westfalen ist zum einen das größte deutsche Bundesland und zum anderen sind hier die „amtlichen Maßnahmen“ bereits umfangreich angelaufen! Die frühe Vorbereitung der emsigen Westfalen war schon Mitte 2017 erkennbar und fast alle anderen Länder haben Formularwerk und Verwaltungsabläufe übernommen. Durch meine beraterliche Tätigkeit und meine besondere „regionale Verbundenheit“, habe ich tiefe Einblicke in die aktuelle Situation an Rhein und Ruhr und fast „Genehmigungen“, an denen ich aktiv mitgewirkt habe, stammen aus NRW.

    Daher organisiere ich den ersten Tisch nun auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf, wo die „Taskforce“ des städtischen Ordnungsamtes als besonders gut geschult gilt und wo im Landesministerium viele Drähte zusammen laufen! Der 1. Runde Tisch soll am

    Dienstag, 31. Juli 2018, von 14 bis 18 Uhr als geschlossene Gesellschaft im

    Frankenheim Stammhaus, Wielandstr. 12-14, 40211 Düsseldorf

    http://www.frankenheim-ausschank.com/

    wobei sich die Veranstaltung durch den Verzehr von Speisen und Getränken finanzieren soll. Um miteinander ins Gespräch kommen zu  können, wird die Teilnehmerzahl begrenzt sein. Es handelt sich nicht um Seminar, sondern um einen offenen moderierten Gesprächskreis, wobei die Moderation von Christoph Rohr (Rotlicht-Akademie) und mir, Howard Chance (MH-Consulting)übernommen wird! Wir werden natürlich auch lokale Vertreterinnen und Vertreter von Sexworker-Verbänden einladen, die über „lokale Erfahrungen“ berichten können.

    Der Gedanke der „geschlossenen Gesellschaft“ ist uns dabei wichtig: Medienvertreter und „amtliche Spione“ sind natürlich nicht erwünscht, wenn durchaus brisante Themen besprochen werden! Daher wird der genaue Veranstaltungsort auch nur angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern persönlich mitgeteilt! Wir hoffen, dass sich die „Runden Tische“ etablieren und damit die „Zukunft (im) Rotlicht“ neue Gedanken-Impulse bekommt!

    Anmeldungen zu „Runden Tisch NRW“ gerne frühzeitig per E-Mail oder aber über den „Gruppenkontakt“ bei Facebook.

    Ein weiterer „Runder Tisch“ wird momentan für August 2018 in Hannover geplant, wo uns zwei lokale Betreiber unterstützen! Der Termin ist aber heute noch nicht spruchreif!