Schlagwort: Gesetz

  • Howard Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Howard Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Howard Chance - Jetzt 50 und weise? - Amtstermine, DSGVO, SaarlandHoward Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Ein halbes Jahrhundert alt! Auch das noch! Geburtstag auf Reisen!

    Informationsstand: 26. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Relativ unbemerkt, weil im Facebook-Account unterdrückt, habe ich am 22. Mai 2018 in Berlin meinen 50. Geburtstag „in aller Stille“ begangen. Mit 50 ist man ja bekanntermaßen schon „weise“, zumindest aber „lebenserfahren“ und an der einen oder anderen Stelle bereits etwas „knackig“: was dem Hintern fehlt, hat der Rücken doppelt? Aber ich will mich nicht beschweren: außer dem ein oder anderen Zipperlein geht es mir gut und wenn ich in diesem Jahr meinen Nikotin-Konsum noch in den Griff bekomme und „in Bewegung“ bleibe, gibt es nichts zu klagen! Meine Arbeit macht mir nach wie vor Spaß und die Anforderungen sind gerade wieder sehr vielfältig:

    Ich befasse mich aktuell in mehreren „Verfahren“ mit vermeintlichem amtlichen „Schlendrian“, verbessere und ergänze Betriebskonzepte und bin mit Ämtern und Behörden in der gesamten Republik im konstruktiven Dialog! Im Juni 2018 wird es der Prognose nach in vielen „meiner Fälle“ zu Genehmigungen kommen. Haben mir Verwaltungs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter jedenfalls zugesagt und ich hoffe, im Sinne der Kundschaft, auf baldigen Abschluss der Genehmigungsverfahren!

    Die DSGVO hat mich nicht etwa kalt erwischt, denn ich weiß seit Monaten, dass hier, auch für mich persönlich etwas zu tun ist, um den europäischen Vorschriften zu entsprechen. Aber der Faktor Zeit hat unbarmherzig zugeschlagen und ich komme erst 2 Tage vor Inkrafttreten der Verordnung dazu meine eigenen Blogs und Webseiten quasi in letzter Minute anzupassen. Aus diesem Grund muss ich meine geplante Reise in den Süden auch auf nächste Woche verschieben und einige Tage den Bürokraten geben!

    Etwas überraschend kam übrigens in den vergangenen Tagen eine Nachricht aus dem Saarland, wo man von der zielgerichteten Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes nur wenig vernommen hatte! Jetzt wurden dort alle den Behörden bekannte Betriebe aufgefordert, bis spätestens 30. Mai 2018 einen Genehmigungsantrag zu stellen. Eine eigene „amtliche Frist“ des zuständigen Regionalverbandes Saarbrücken, der die Frist des Bundesgesetzes „nachbessert“? Merkwürdig, aber gelebte Realität! Offenbar will man den Betrieben, die die Frist 31.12.2017 nachhaltig verpasst haben, noch eine letzte Chance geben! Interessant! Denn die sofortige Schließung nebst saftigem Bußgeld wäre auch problemlos möglich!

    Die Feierlichkeiten sind beendet … frisch ans Werk! Howard grüßt aus der Hauptstadt und packt später bereits wieder seinen Koffer!

  • DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!

    DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!

    DSGVO - Last-Minute-Info - Datenschutzerklärung für Webseiten!DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!

    Datenschutz-Grundverordnung! Neuer europäischer Wahnsinn!

    Informationsstand: 26. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Seit Freitag, 25. Mai 2018, gilt in Deutschland die sogenannte DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) unmittelbar!. Sie war bereits vor 2 Jahren in Kraft getreten, allerdings hatten die Mitgliedstaaten eben 2 Jahre Zeit um die nationale Umsetzung zu regeln. Die Verordnung, die eben keine Richtlinie ist, sondern konkrete Maßnahmen verlangt, ist ein ziemliches bürokratisches Monster, wie man diversen Fernsehberichten der vergangenen Wochen und Tage entnehmen kann! Auch Facebook ist voll mit Kritik, Kommentaren, Tipps und Anleitungen. Es gibt Online-Generatoren für die wichtige Datenschutzerklärung, die jede gewerbliche Webseite nun haben muss und jede Menge „Experten“ melden sich zu Wort! Natürlich alles mehr oder weniger auf letzte Minute und mit Panikmache inklusive! Im Fernsehen wird von Sportvereinen berichtet, die durch die DSGVO kurz vor dem organisatorischen Zusammenbruch sind und es wird immer wieder von Millionenstrafen gesprochen, die scheinbar jeder und jedem drohen, der das Thema auf die leichte Schulter nimmt! Es wird dabei so getan, als wenn jede und jeder sofort mit Konsequenzen zu rechnen hat und eine Herde von Abmahnanwälten bereits „Gewehr bei Fuß“ steht, um morgen die erste Post in den Kasten zu befördern. Theoretisch denkbar ist dies sicherlich und daher sollten zumindest die „Basics“ ab heute abend auf der Webseite vorhanden sein!

    An meinem eigenen Beispiel werde ich erläutern, welche Gefahren drohen und was man unbedingt schnell erstellen oder beseitigen sollte! Ich beschränke mich dabei wirklich auf die essentiellen Basics und auf die Dinge, die beim Bloggen und bei der Präsentation von erotischen Dienstleistungsangeboten eklatant wichtig sind:

    Impressum und Datenschutzerklärung

    Bereits vor dem 25. Mai 2018 war ein ordnungsgemäßes Impressum gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz) Pflicht, ebenso die Verantwortlichkeitserklärung gemäß § 55 Abs. 2 RStV
    (Rundfunkstaatsvertrag). Erklärungen des Seitenbetreibers zu den Themen Haftung für Inhalte, Haftung für Links und zum Urheberrecht waren obligatorisch und auch das Thema Datenschutz wurde durch „Drag & Drop“ (Kopieren vorformulierter Floskeln) geregelt. Mit dem Inhalt der Floskel hat man sich dann aber nur selten auseinander gesetzt! Hauptsache da steht irgendwas und der Pflicht ist genügt!

    Nun ist, was die Webseite anbelangt, aber eine ausführliche und nachvollziehbare Datenschutzerklärung Pflicht! Nicht kopiertes „Wische-Waschi“, sondern klare Facts, die sowohl der User, als auch eine prüfende Behörde jederzeit nachvollziehen können!

    Sobald meine Internet-Präsenz persönliche Daten sammelt, ermittelt oder ausliest, muss ich die Userin oder den User hierüber informieren! Das beginnt schon bei „Cookies“ oder mit der erfolgten Installation von Google-Analytics-Tools, die IP-Adressen protokollieren und eine Rückverfolgung zum User ermöglichen. Wenn ich Kontaktformulare auf der Webseite habe, muss ich komplizierte „Opt-In“-Verfahren anwenden, um der Verordnung zu genügen und auch mein Newsletter-System ist vom Datenschutz betroffen, selbst wenn ich nur Mailadressen gesammelt habe, die keiner Person direkt zuzuordnen sind!

    Ich selbst habe die Google-Analytics-Tools schon seit längerem deaktiviert, da Verstösse durch die Nutzung der Tools sehr wahrscheinlich erscheinen und auch mein Kontaktfomular werde ich vorsorglich entfernen. Alle Abonnenten meines Newsletters werde ich heute über die „Opt-Out-Funktion“ informieren und dabei auch den Zweck der Datenspeicherung erläutern, wie es die DSGVO eben vorschreibt! Auch die Kommentier-Funktion von WordPress werde ich heute abschalten!

    Sehr hilfreich erscheint in diesem Zusammenhang der vorhandene Online-Generator von MeinDatenschutzbeauftrager.de, mit dessen Hilfe man „auf die Schnelle“ eine einstweilen verträgliche Datenschutzerklärung erstellen kann. Klar liegt die Tücke dann im Detail, aber ich kann und will schon aus rechtlichen Gründen keine Einzelfallbetrachtungen vornehmen! Dazu bin ich auf das Detail bezogen einfach zu wenig im sehr komplexen Thema! Glück auf!

  • Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) –  Solidarität Fehlanzeige?

    Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) – Solidarität Fehlanzeige?

    Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) - Solidarität Fehlanzeige?Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) – Solidarität Fehlanzeige?

    Wann zieht die Branche endlich an einem Strang? Wäre wichtig!

    Informationsstand: 11. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Seit dem Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, stelle ich mir die Frage, ob es zwischen Sexworker(innen), Verbänden, Portalen und Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsstätten“ überhaupt „Solidarität“ gibt oder ob wir es mit jeder Menge Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfern zu tun haben, die im Alltag mehr oder weniger „erimitisch“ leben und am liebsten gar nicht in Erscheinung treten möchten.

    Wie es der Kollege Michael Beretin beim Frankfurter Kongress schon richtig feststellte, fehlt es der deutschen „Prostitutionsbranche“ an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Die bekannten Sexworker-Verbände haben zusammen nur wenige Hundert Mitglieder und können so unmöglich repräsentativ für vermutete 200.000 Sexworker(innen) sein! Die von mir geschätzten 20.000 Prostitutions-Betriebe in Deutschland, die mitunter völlig andere Interessen als die Sexworker(innen) haben, treten ebenfalls nicht kollektiv auf und haben daher kein gemeinschaftliches Gesicht! So ist wirksame Interessenvertretung schwierig!

    Jeder wurschtelt für sich selbst und das „große Ganze“ ist scheinbar nicht im Blick! Bei der von Dona Carmen e.V. initiierten Verfassungsbeschwerde hat das gemeinsame Handeln noch halbwegs funktioniert, bei der pragmatischen Umsetzung des Gesetzes ist eine gemeinsame Linie nicht mehr erkennbar!

    Statt kleiner „Nischen-Veranstaltungen“, wäre ein großer „Deutschlandtag der Sexarbeit“ aus meiner Sicht wünschenswert, bei dem einmal intensiv über die „Lage“ diskutiert werden könnte und dies eben nicht nur unter feministischen oder politischen Gesichtspunkten, sondern unter dem Aspekt der „gegenwärtigen Notwendigkeiten“! Es hilft ja wenig Utopien zu propagieren, wenn die Ämter bereits „unbarmherzig“ handeln und Existenzen bedroht sind! Da der „Protest“ kaum mehr wahrgenommen wird, wären Aktionen sinnvoll, die das Thema mal wieder medienwirksam in den Blick der Öffentlichkeit bringen könnten!

    Gerade die nicht wenigen Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen, haben keinen erkennbaren „Verband“ und die Interessen von Sexworker(innen) und Betreibern sind in vielen Aspekten grundverschieden! Ein Großteil der „Umsetzungsaufgaben“ des neuen Gesetzes muss von den „Betreibern“ erbracht werden: Organisation des Betriebs, Umsetzung der Dokumentations- und Aufklärungspflichten und die steuerliche Ausrichtung! Ist es nicht wirklich an der Zeit einen „Verband“ zu gründen, der hier in Dialog mit Politik und Behörden kommt? Ich freue mich auf Rückmeldungen und Zuschriften!

     

     

  • NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    NRW - Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    Merkwürdige Forderungen von amtlicher Seite! Wo ist Sinn und Verstand?

    Informationsstand: 1. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Gestern erreichte mich die Nachricht, dass in mehreren Städten / Kreisen in Nordrhein-Westfalen in den Genehmigungsverfahren für „Escort-Services“ von diesen mobile „Notruf-Systeme“ für die Escort-Damen gefordert werden! Und zwar sollen diese Systeme über zertifizierte Alarmzentralen laufen und den Alarm dort auslösen! Der Notruf-Anruf über die „Escort-Hotline“ reicht nicht aus und vorhandene Apps, die über das Mobiltelefon laufen sind angeblich aus amtlicher Sicht „nicht geeignet“! Angeblich hat das zuständige Ministerium in Nordrhein-Westfalen „Notruf-Knopf mit Aufschaltung auf Alarmzentrale“ verfügt! Ich werde in den kommenden Tagen eine Anfrage ans Ministerium stellen, ob dies wirklich für ganz NRW vorgegeben wurde oder ob es sich lediglich um ein „Abnicken“ von Stadt- und Kreis-Anfragen handelt.

    Sollten die „Melder“ zur Pflicht werden, wäre dies wohl mit erheblichen Kosten verbunden, da ein mobiler Alarm mit Mobilfunkeinheit und GPS-System ausgestattet sein müsste, zudem wären monatliche Gebühren für die Alarmzentrale notwendig. Aus dem „stationären Bereich“ (Clubbetriebe in NRW) kenne ich das „amtliche Verlangen“ bereits. In einem kleineren Club, der völlig überschaubar ist und in dem es ständig anwesende Hausmanagerinnen gibt, wurde im Genehmigungsverfahren eine Alarmaufschaltung zur Polizei verlangt! Ohne Aufschaltung keine Konzession! Der Betreiber hat sich zähneknirschend gefügt, obwohl die Anlage recht überflüssig ist!

    Was würde ein Notruf-Knopf in einem 200-Betten-Hotel nützen und wo soll man diesen überhaupt tragen? Man ist ja in der Regel irgendwann beim Escort-Date unbekleidet! Soll die Polizei wegen unklarem GPS-Signal 200 Zimmer stürmen? Wie ist der Datenschutz geregelt, wenn eine Alarmzentrale eingeschaltet ist? Die Zentrale muss ja wissen, warum die Person möglicherweise gefährdet ist? Zwangsouting?

    Ist da nicht eine simple Handy-App sinnvoll, die über einen „Shortkey“ einen stillen Alarm mit Standort (z.B. Hotel und Zimmernummer) per SMS überträgt? Hier sollte man mal mit den Beteiligten im Ministerium reden, bevor das ein völliger Unsinn „verordnet“ wird!

    So, Howard ist am Thema dran und wird, sobald er neues weiß, dazu berichten! Christoph Rohr, der sich bereits Gedanken zu stationären Systemen gemacht hat und bereits Top-Anlagen zu günstigen Konditionen vermitteln kann, wird in den kommenden Tagen eine Anfrage zu mobilen Systemen starten, um einfach mal zu erfahren, was solche Technologie kostet!

  • Howard Chance – Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 – Regionen und Themen

    Howard Chance – Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 – Regionen und Themen

    Howard Chance - Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 - Regionen und ThemenHoward Chance – Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 – Regionen und Themen

    Auch im Mai wieder schwer beschäftigt! Büro und diverse Reisen!

    Informationsstand: 1. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Alles neu, macht der Mai? Sicher nicht! Meine Kollegen und ich sind eher mit den „alten Themen“ konfrontiert, müssen aber in verschiedenen Bereichen im kommenden Monat noch weiter „aufrüsten“, da sich einige neue Anforderungen ergeben haben, die direkt oder auch „nur“ indirekt mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz zu tun haben. Nachfolgend die Liste der brandaktuellen Themen:

    1. Die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

    Ab dem 25. Mai 2018 wird die DSGVO europaweit gelten! Damit werden die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen europaweit vereinheitlicht! Da die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten des neuen Prostituiertenschutzgesetzes absolut als „Verarbeitung personenbezogener Daten“ gewertet werden müssen, sollten sich alle Betriebe, die Daten „erheben“ unbedingt mit den Erfordernissen der DSGVO beschäftigen und dabei auch die mögliche Relevanz für das „Betriebskonzept“ im Auge haben! Worum es bei der DSGVO genau geht und wie man den Erfordernissen entsprechen kann, werde ich in den kommenden Wochen ausarbeiten und den entsprechenden Bericht meiner Kundschaft zur Verfügung stellen!

    2. Der Trend geht zur „Verbindlichen Auskunft“?

    Ich bin im Kundengespräch, aber auch beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ mehrfach auf die „Verbindliche Auskunft in Steuersachen“ angesprochen worden, ein Verfahren bei dem es um eine „verbindliche Beurteilung eines zukünftig geplanten Sachverhalts“ geht. Ja, eine schön schwammige Formulierung! So ist das im „Recht“ öfters! In den meisten Fällen, die mir geschildert wurden, geht es um das Thema Umsatzsteuer und deren mögliche „Zurechnung“. Wenn meine Geschäftspartner (z.B. Sexworkerinnen) keine Umsatzsteuer zahlen, dies aber eigentlich wegen nicht erfolgter „Optierung“ oder wegen der Umsatzhöhe tun müssten, kommt es immer wieder vor, dass „ich“ vom Finanzamt in Haftung genommen werde. Zwar ist der „eigentliche“ Steuerschuldner der Geschäftspartner, aber wenn dieser keinen Wohnsitz im Inland hat oder nicht zahlen kann, dann kann es schwierig werden. Ich arbeite gerade mit meinen Partnern an einem „Lösungsszenario“! Kann ein wenig dauern, aber ich habe da schon sehr konkrete innovative Ideen!

    3. Betriebskonzepte und deren „Korrektur“

    Nicht jedes selbst erstellte und eingereichte „Betriebskonzept“ entspricht den „amtlichen Erwartungen“! Oft kommt es zu Rückfragen oder sogar zur Aufforderung das Konzept komplett neu zu erstellen und dafür vorbereitete amtliche Formulare zu verwenden! Zwar steht dies so nicht wörtlich im Gesetz, aber wer will schon auf Konfrontation mit einer Behörde gehen? Kann ich nicht empfehlen, da sich eine „Zusammenarbeit“ mit möglichst „gemeinsamem Ziel“ viel angenehmer gestaltet. Wenn Sie hier Hilfe benötigen, bin ich natürlich gerne zur Stelle, um gemeinsam mit Ihnen Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen! Vergessen Sie nicht: das Betriebskonzept ist ab sofort Ihre „Firmenbibel“ und sollte unbedingt „gelebte Wahrheit“ enthalten! Was ich damit konkret meine, erläutere ich gerne im persönlichen Gespräch!

    4. Reiseplanung Howard Chance – Der emsige Berater auf Tour!

    In dieser Woche (30.04. bis 06.05.) bin ich in Nordrhein-Westfalen und beschäftige mich intensiv mit „offenen Akten“, die dringend bearbeitet werden müssen! Die nachfolgende Woche (07. bis 13.05.) führt mich zunächst an den Niederrhein, nach Frankfurt/Main, in die Pfalz, nach Stuttgart, Nürnberg, Hof und München. Mal wieder volles Programm! Howard kommt mit Schwung in die gesamte Republik!

    Aktuelle Termine – Howard Chance

  • 3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    3. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Themen, Fakten und Notwendigkeiten
    Kongress „Zukunft Rotlicht“ – Saalbau Gallus

    3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    Der große Kongress der Rotlicht-Branche in Frankfurt am Main

    Informationsstand: 28. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Der dritte Teil meines Berichtes zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, beschäftigt sich mit den „zentralen Themen“ und den Fragen, die bei den Seminarblöcken aufkamen. Ich kann hier nur eingeschränkt berichten, da ich ja selbst 2 Seminare geleitet habe und von den Vorträgen der Kollegen nur wenig mitbekommen habe. Allerdings gab es umfangreiches Feedback von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, mit denen ich noch am Veranstaltungsabend in Frankfurt gesprochen habe. Man möge es mir nachsehen, wenn ich etwas überhört haben sollte!

    In der Eröffnungsrede von Christoph Rohr und bei den Vorstellungs-Statements der Dozenten, wurde bereits deutlich, dass sich die deutsche Rotlicht-Branche nach wie vor in mehr als unsicherem Fahrwasser befindet! Es gibt zwar eine Gesetz, das bundesweit seit 9 Monaten gilt, was aber noch eine „schwere Geburt“ ist und wo es bei der konkreten Umsetzung mächtig hapert!

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Das große Warten (auf das Amt)!

    In 12 von 16 Bundesländern läuft die Umsetzung des Gesetzes bezogen auf die „Betreibung“ entweder noch gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft. Konkrete und abschließende Bearbeitung von eingereichten „Betriebskonzepten“ findet meines Wissens momentan lediglich im „Musterland“ Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen, in Teilen des Freistaates Bayern und in einigen hessischen Regionen statt. In NRW gibt es bereits „erste Konzessionen“, Niedersachsen hat im vergangenen halben Jahr mächtig Gas gegeben und steht auch kurz vor den ersten Genehmigungen, in Bayern und Hessen gibt es jetzt auch verstärkte Bemühungen. Die anderen Bundesländer befinden sich nach wie vor eher im Wartestand und befinden sich gerade in der verspäteten „Schulungsphase“! Grundsätzlich haben für die Ämter die „Bedürfnisse der Sexworkerinnen“: Gesundheitsberatung und Ausstellung der „Huren-Ausweise“.

    Selbst im schon erwähnten „Musterland“ NRW bleiben in großen Städten die Papiere gerne schon mal einige Monate liegen und die Betreiberinnen und Betreiber ziehen daraus manchmal unzutreffende „Schlüsse“, denn das „lange Liegen“ der Akten hat meistens keine besonderen Gründe, sondern geschieht durch temporäre Überlastung. Ich war bereits mit einer Vielzahl von Kunden auf Ämtern in NRW und wurde dort vertröstet: das „wir melden uns wieder!“ ist Normalität und man geht dann zwangsläufig in die virtuelle Warteschlange. Aus der Länge der Bearbeitungszeit Rückschlüsse auf „Schwierigkeiten der Verfahrens“ zu ziehen, erscheint mit unsinnig! Trotzdem „sehnen“ sich die Betreiberinnen und Betreiber nach der „Genehmigung“, um die „Existenz“ bestätigt zu bekommen.

    Hier wäre es natürlich hilfreich, wenn die Behörden klar kommunizieren würden, mit welchem Zeitrahmen man zu rechnen hat! Dies tun sie aber selten, da „Bestandsbetriebe“ ja problemlos so lange weitergeführt werden können, bis das Amt die Prüfung abgeschlossen hat. Diese Regelung ist für die Ämter ein Segen, da keine „Genehmigungsfiktion“ eintritt und man „in aller Ruhe“ arbeiten kann. Die Nerven des Amts sind so beruhigt, die Gemüter der antragstellenden Betreiberinnen und Betreiber aber eben nicht! Ein großer Fehler ist es in jedem Fall auf die Ämter Druck auszuüben: das schafft lediglich ein unerfreuliches Klima, von dem man wahrscheinlich im weiteren Verlauf nicht profitieren wird!

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Nachbesserungen Betriebskonzept!

    Wenn man seine Unterlagen noch nicht einreichen konnte, weil das zuständige Amt noch nicht tätig ist, kann man natürlich noch nicht zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! In NRW, Niedersachsen und Hessen ist dies anders: eine ganze Reihe von Betreiberinnen und Betreibern hat „eingereicht“ und zwar mitunter sehr „spartanisch“! Man hat sich bei der Beschreibung der Betriebsabläufe auf die notwendigsten Angaben beschränkt oder Dinge sehr uneindeutig dargestellt! Nun gibt es aber Sachbearbeiter(innen), die Sachverhalte etwas genauer in Augenschein nehmen möchten! Sind Sexworkerinnen wirklich selbständig oder bestimmt der Betrieb nach wie vor, wie es läuft? Wird im Betrieb übernachtet oder nicht? Liegt „Wohnungsprostitution“ vor, die vielleicht überhaupt nicht erlaubnispflichtig ist oder versucht man die tatsächlichen Umstände zu verschleiern? Wenn die Sachbearbeitung nicht vom Schreibtisch aus möglich ist, kommt es garantiert schnell zu einem Ortstermin und zur Notwendigkeit das Konzept „nachzubessern“!

    Manchmal musste ich sogar ein komplett neues Konzept fertigen, da alle Angaben vor Ort nicht „gelebt“ wurden und da hatten meine Kunden noch Glück, dass die bearbeitenden Ämter dies erlaubten! Denn theoretisch war der Antrag rechtsverbindlich gestellt und hätte wegen schwerster Mängel umgehend abgelehnt werden können! Wenn man „Unsinn“ einreicht, legt man den Ball absichtlich auf den Elfmeterpunkt und darf sich nicht wundern, wenn das Amt dann „Tor“ ruft.

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Steuerliche Problemstellungen!

    Beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main war „Steuer“ das beherrschende Thema! Umsatzsteuer-Zurechnung, Scheinselbständigkeit, Sexworker-Besteuerung im allgemeinen und „Düsseldorfer Verfahren“: alles Themen, die im Gesetzestext des neuen Prostituiertenschutzgesetzes nicht explizit vorkommen, mit diesem aber eng verknüpft sind!
    Böse Zungen, zu denen ich ja den Gerüchten nach auch gehöre, behaupten, dass es beim ProstSchGesetz gar nicht um den „Schutz von Sexworker(innen)“ geht, sondern nahezu ausschließlich um „Regulierung“ und „Steuererhebung“. Durch das „Bargeld-Prinzip“ in der Rotlicht-Branche konnte man sowohl als Sexworker(in) oder Betreiber(in) Teile des Umsatzes in die „schwarze Tasche“ packen und Nachweise, was wirklich umgesetzt wurde, konnten gerade bei den „Dienstleisterinnen“ nicht wirksam nachvollzogen werden. Oft waren die Personen nicht einmal namentlich bekannt, nicht greifbar und damit nicht zu belangen. Betriebe wollten dies gar nicht so genau wissen, sind durch das neue Gesetz nun aber gezwungen „Huren-Ausweise“ zu kontrollieren und Anwesenheitslisten tagaktuell zu führen.
    Damit haben die Finanzbehörden nun Zugriff auf die „Steuerbürger(innen“, die bislang unbekannt agierten! Wenn man nach wie vor 50:50 macht, sich also die Umsätze teilt, kann man als Betreiber schnell in die Haftung für entstandene Umsatzsteuer geraten. Denn: welche Sexworkerin hat schon eine Umsatzsteuernummer? Die Anzahl wird verschwindend gering sein! Und: wer keine Umsatzsteuernummer hat, zahlt sicher auch keine Umsatzsteuer für seine Erträge!

    Dass die Umsatzsteuer aber zwangsläufig bei allen gewerblichen Dienstleistungen entsteht, habe einige Zeitgenossen einfach nicht auf dem Schirm! Wenn das Finanzamt dann auf die Idee kommt entgangene Umsatzsteuer beim Betreiber einzufordern, wird die Sache unlustig! Die Vergangenheit kann man leider nicht mehr „heilen“, aber für die Zukunft kam beim Kongress das Thema „Verbindliche Auskunft des Finanzamtes“ ins Spiel: bei diesem Verfahren stimmt man sein Betriebskonzept in steuerlicher Hinsicht mit dem zuständigen Finanzamt ab und holt sich (sehr vereinfacht dargestellt!) eine kostenpflichtige „Genehmigung“ oder eine „Ablehnung“ einer bestimmten steuerlichen Praxis und dies natürlich am besten „abstrakt“, also ohne mit der Handhabung bereits begonnen zu haben. Man kann in diesem Zusammenhang sogar eine „Betriebsprüfung“ beim Finanzamt bestellen, die allerdings kostenpflichtig ist! Ein sehr komplexes Thema, dass Sie gerne mit unseren Fachleuten (Steuerberater und Steuer-Fachanwälte) erörtern und in Auftrag geben können, wenn Sie „Schlimmes“ befürchten! Sprechen Sie uns an und wir vermitteln geeignete Experten aus unserem Netzwerk!

    Bordellbetreiber: Risikofaktor Bauamt und Flächennutzungspläne!

    Die Bauämter werden gerne als das „Damokles-Schwert“ des Prostituiertenschutzgesetzes bezeichnet! Weil das Baurecht „unverändert fortbesteht“, also durch das ProstSchGesetz nicht eingeschränkt, angepasst oder verändert worden ist, haben „Duldungen“ nun keinen Bestand mehr! Die meisten existierenden „Landesverordnungen zur Umsetzung des ProstSchGesetz) schreiben bei „baulichen Anlagen“ also Prostitutionsstätten eine bauamtliche Genehmigung vor! Diese Genehmigung muss als Anlage zum Antrag dann eingereicht werden! Ohne ein „Ja“ des Bauamts, kann der Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt keine „Konzession“ erteilen und hier stehen gerade Hunderte von Betrieben auf dem Prüfstand! Obwohl ich schon seit Oktober 2016 dazu aufrufe, den eigenen baurechtlichen Status unbedingt zu prüfen, haben viele Betreiberinnen und Betreiber darauf verzichtet und hoffen nun auf ein „Wunder“! Besonders „gemein“ erscheint es, wenn das Ordnungsamt das Betriebskonzept begrüsst, bei der Ortsbesichtigung die Ausstattung lobt und dann wenig später vom Bauamt mitgeteilt wird, dass „Prostitutionsstätten“ im Wohngebiet nun mal nicht zulässig sind!  Da ist man dann bei gefühlten 0% und man sollte sich keine großen Hoffnungen auf eine „Konzession“ machen!

    Natürlich gibt es Rechtsmittel und Verzögerungstaktiken, aber in der Regel ist hier die Suche eines „Ersatzobjekts“ sinnvoll und eine großzügige „Gnadenfrist“ es Amtes ist oft mehr wert als letztendlich sinnlose Zankerei. Leider sind selbst erfahrene Architekten mit dem Thema „Prostitution“ oft überfordert und auch einige Anwälte haben wichtige Urteile zum Thema schon „überlesen“! Wenn Sie eine entsprechende Überprüfung brauchen, können Sie unserem Netzwerk vertrauen! Unsere Experten sind seit Jahren in Bereich „Rotlicht“ unterwegs und haben schon vieles ausgefochten! Hier ist „Erfahrung“ einfach nicht zu toppen!

    Escort-Agenturen: Definitionsfragen der „Prostitutionsvermittlung“!

    Die „Prostitutionsvermittlung“ ist eine besondere Variante der „Prostitutionsbetriebe“, deren Dienstleistung eben darin besteht „Dienstleisterinnen“ und „Kunden“ zueinander zu bringen. Die Escort-Damen werden dazu auf der Homepage der Agentur mit Bild beworben, die Agentur gibt das jeweilige Angebot der Damen im Auftrag weiter, bearbeitet Kundenanfragen und vermittelt einen „Kontrakt“ zwischen Dame und Kunde. Dafür gibt es in der Regel eine prozentuale Provision, wie es auch im „Maklergewerbe“ üblich ist. Es ist allerdings noch ungeklärt, ob man bei diesen Geschäftsmodellen möglicherweise die „Selbstständigkeit“ der Escort-Damen unter bestimmten Umständen angezweifelt werden kann und ob „feste Tarife“ eventuell nicht so ganz gesetzeskonform sind. Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Ämter die Agenturen als lediglich virtuell auftretenden Unternehmen kaum im Visier haben. Die Geschäfte werden online abgewickelt, es gibt keine „Stätte“, wo man „Dienstleisterinnen“ antreffen könnte.

    Doch für die Finanzbehörden sind Escort-Agenturen (leider) total transparent: durch die Aufzeichnungspflichten und den Provisions-Rechnungsverkehr sind die Umsätze von Agentur und Dienstleisterinnen exakt nachzuvollziehen und da wir es im Escort-Bereich oft mit höheren Umsätzen zu tun haben, ist die Umsatzsteuer wieder ein wichtiges Thema! Woher kann die Agentur wissen, ob die Dienstleisterin Umsatzsteuer entrichtet? Kann die Agentur subsidiär in Haftung genommen werden? Was ist, wenn die jeweilige Dame bei mehreren Agenturen gelistet ist? Auch hier werden „Verbindliche Auskünfte“ ein wichtiges Thema werden! Ich arbeite mit meinen Partnern im Kundenauftrag bereits an einer Musteranfrage!

    Sexworker(innen): Franz Fiskus fragt nach? Wohnsitz, Steuer, Altlasten

    Franz Fiskus, der emsige Finanzbeamte, ist gut geschult und voller Elan, wenn er den neuen „Steuerzahlern“ durch die „Anmeldung“ (Huren-Pass) automatisch auf die Spur kommt! Franz erhält als Beamter des „Wohnzitz-Finanzamtes“ die Anmeldedaten der „Sexworker(innen)“ per amtlicher Datenübertragung und kann dann per Knopfdruck prüfen, ob bereits steuerliche Daten der Person vorhanden sind. Gibt es sowas noch nicht, wird ein „Erfassungsbogen“ verschickt, den „Sexworker(innen“ regelmäßig nicht verstehen. Manchmal ist der Wohnsitz auch gar nicht Wohnsitz, sondern lediglich die Adresse eines Clubs oder eines hilfreichen Freundes. Manchmal ist eine Dienstleisterin auch nur 3 Monate im Jahr in Deutschland tätig und eventuell auch nicht einkommensteuerpflichtig? Im Erfassungsbogen gibt es aber keine Möglichkeit solche „Spezial-Umstände“ einzutragen! Sowohl Franz, wie auch die Dienstleisterin, sind möglicherweise überfordert? Wenn jetzt noch Vorauszahlungen nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ geleistet wurden oder werden, wird es nochmal komplizierter! Ohne Gewerbeanmeldung und erfolgte Optierung kommt auch §19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmerregelung) nicht in Betracht? Also sind generell 19% Umsatzsteuer zu entrichten, trotz eventuell vorliegender eingeschränkter Steuerpflicht im Bezug auf die Einkommensteuer? Fragen über Fragen, die nur ausgewiesene Experten beantworten können! Aber selbst Fachleute straucheln, wenn sie zum Beispiel das „Düsseldorfer Verfahren“ gar nicht kennen! Wie verrechnen Wohnsitz-Finanzamt und die Steuerfahndung, die das „Düsseldorfer“ verwaltet, denn die Erträge und wer muss wirklich in Deutschland eine Einkommensteuererklärung fertigen? Wie verfährt man mit „Altlasten“ und wie fertigt man ein ordnungsgemäßes Kassenbuch? Was zum Teufel ist eine Einzelaufzeichnung? Probleme sind absolut vorprogrammiert und ohne Steuerberater wird man diverse Probleme nicht lösen können! Wir vermitteln gerne branchenkundige Berater!

    Sexworker(innen): Zustellprobleme? Lösung vorhanden!

    Viele Sexworkerinnen in Deutschland sind „Reisende“: Heute hier, morgen dort! Gerade da und morgen fort! Der Huren-Ausweis muss quasi auf der Durchreise organisiert werden und ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht vorhanden? Wohin mit der amtlichen Post, die irgendwann zwangsläufig kommen muss? Zu „Opa Schröder“, der als Stammkunde seinen Briefkasten opfert? In den Club, wo ich öfters einkehre? Dumm wird es, wenn Schriftstücke mit Fristsetzung eintrudeln und „Opa Schröder“ vergessen hat meine Nummer zu notieren, dass Dokument nicht scannen kann oder die Post verbummelt? Möglicherweise ist der Chef des Clubs, dessen Adresse ich verwende, auch „sauer“ auf mich und wirft ohnehin alles in die Papiertonne? Dann können ernste Probleme entstehen, weil die Behörden ja nicht wissen, was im Hintergrund passiert! Zum Glück gibt es Christophs „Zustellanschrift.de„, eine innovative App mit einem Backoffice, das postalische Sendungen annimmt, diese einscannt und die Dienstleisterin über den Eingang per Email, SMS oder WhatsApp informiert. So brennt nichts an und Christoph verbessert das Produkt immer weiter. Sein Ehrgeiz, alles möglichst perfekt zu machen, ist ja bekannt.

    Weitere Sonderfälle wie „Werbung im Rotlicht-Gewerbe“, „Existenzgründung im Bereich Prostitution“, „Rotlicht-Versicherungen“ und „Finanzierung von Objekten“ werde ich in meinem Blog demnächst beleuchten.

    Heute wollte ich ja kein Buch schreiben, sondern einige ausgewählte Kongress-Themen anschaulich ansprechen. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung haben wahrscheinlich schon einen Ansprechpartner vor Ort gefunden. Alle anderen haben natürlich jederzeit die Möglichkeit Christoph Rohr oder mich anzusprechen! Wir beraten stets gerne und vermitteln jederzeit Fachleute und interessante Produkte und Dienstleistungen!

    Meine Seminar-Skripte zum Kongress „Zukunft Rotlicht“, mein „altes Buch“ und auch die Betreiberbroschüre der Zustellanschrift.de finden Sie übrigens auf einer neu eingerichteten Downloadseite innerhalb dieser Präsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/27/praesentationen-und-dokumente-by-howard-chance/

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/25/kongress-bericht-zukunft-rotlicht-rechtskonformes-arbeiten-in-schwieriger-zeit/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/26/2-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-dank-und-gruss/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/24/zukunft-rotlicht-das-prostituiertenschutzgesetz-und-seine-folgen/

     

     

  • Sensationell beknackt! – Landkreis Peine favorisiert „Schwedisches Modell“

    Sensationell beknackt! – Landkreis Peine favorisiert „Schwedisches Modell“

    Sensationell beknackt! - Landkreis Peine favorisiert „Schwedisches Modell"Sensationell beknackt! – Landkreis Peine favorisiert „Schwedisches Modell“

    Waren da Drogen im Fencheltee? Unglaublich!

    Informationsstand: 26. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Das Portal regionalpeine.de berichtet von einer Sitzung des Landkreises, bei der es um die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes im Landkreis ging. Bei dieser Sitzung soll die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Peine, Silke Tödter, umfangreiche Einblicke in das Thema gegeben haben:

    „Deutschland ist und bleibt ein Freierparadies und gleichzeitig auch das größte Bordell Europas“, so Tödter. 80 bis 90 Prozent der Frauen würden ihre Dienste unfreiwillig anbieten, viele von ihnen seien zudem nicht krankenversichert und auch Gewalt sei in ihrem Arbeitsleben allgegenwärtig, führte die Gleichstellungsbeauftragte weiter aus.“

    Eine Bewertung für ganz Deutschland aus der ländlichen Provinz. Schon mal interessant! Aber es geht ja noch mehr! Denn die konkrete Frage vor Ort scheint zu sein, wie man den „oftmals traumatisierten und stigmatisierten Frauen“ im Landkreis helfen kann. Dabei wurde dann unter anderem das „Schwedische Modell“ ins Spiel gebracht!

    Nein, das schwedische Modell ist keine vollbusige Prostituierte aus Skandinavien! Damit ist das „Sexkauf-Verbot“ gemeint, was aber nun herzlich wenig mit der Umsetzung des vorliegenden Prostituiertenschutzgesetzes zu tun hat! War man im falschen Film oder hat sich der Reporter möglicherweise „verhört“?

    Wenn ein Landkreis ein „Sexkauf-Verbot“ im Hinterkopf hat, kann man sich vorstellen welch restriktive Umsetzung möglicherweise geplant wird! Andererseits ist erfahrungsgemäß die Gleichstellungsbeauftragte nicht die federführende Person der Behörde! Hoffe ich zumindest, denn sonst können sich die Peiner „Rotlichter“ warm anziehen! Zwar haben aktuell sicher weder Bundesregierung noch Bundesrat die Absicht ein „Sexkauf-Verbot“ zu überdenken, aber für die Zukunft ist das auch nicht ganz ausgeschlossen, wenn es denn vielleicht irgendwann einmal eine „EU-Initiative“ geben sollte, von der man ja vor Jahren schon einmal hörte. Aber im Moment kann dem „Rest der Republik“ einstweilen völlig egal sein, was der Landkreis Peine „favorisiert“. Wenn ich mich nicht irre … Zwinker! Helau! Allaf!

    Was da in bzw. aus Peine verlautete, ist zumindest eins: „Peinlich!“

    Der Artikel komplett unter:
    http://regionalpeine.de/prostitutionsgesetz-landkreis-favorisiert-schwedisches-modell/

  • 2. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Dank und Gruß

    2. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Dank und Gruß

    2. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Dank und Gruß
    Rotlicht-Akademie und Zustellanschrift.de

    2. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Dank und Gruß

    Der große Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main

    Informationsstand: 26. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Unser Kongress in Frankfurt am Main war nicht nur ein Symposium für fundierte Meinungen, gedanklichen Austausch und Umsetzungsstrategien zum neuen Prostituiertenschutzgesetz, sondern auch eine kleine aber feine Fachmesse mit Ausstellern, die Produkte und spezielle Dienstleistungen für die Branche präsentierten und durch Werbepartnerschaften und Sponsoring-Aktionen zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen haben!

    Unser besonderer Dank geht an „London“-Kondome und deren Produktmanager Jürgen Heyer, an die Erotik-Portale Ladies.de, Kollegin.de, Quoka.de, Gesext.de, Rotlicht-mv.de, Berlinintim.de, an MBG International Premium Brands, die Menü-Manufaktur Hofmann, mvw.de, Claudia-Versand, ST Rubber, Gummi-Express, an die Zustellanschrift.de, den Puffomat-Kaffeemann und an weitere Partner, die unsere Veranstaltung im Vorfeld beworben haben. Es war toll, dass Ihr bei uns in Frankfurt gewesen seid und uns so tatkräftig unterstützt habt!

    Aber was wäre ein Kongress ohne Gäste und Seminarteilnehmerinnen und Teilnehmer? Als Dozent ist man auf ein wissenshungriges Publikum angewiesen, sonst wird es fad bis langweilig! Im Saalbau Gallus lebte der Dialog und das freundschaftliche Miteinander! Es ging überhaupt nicht um „Konkurrenz“, sondern vielmehr um das gemeinsame Ziel des „Klassenerhalts“: Eine Zukunft im Rotlicht, auf die man sich nach wie vor intensiv vorbereiten muss! Worum es gerade jetzt geht, darauf werde ich in Teil 3 meines Kongress-Berichtes noch eingehen und eine eingehende „Situationsanalyse“ vorlegen. Dies bedarf einiger Vorbereitung, wird aber sehr zeitnah erfolgen.

    Bei Vielen muss die aufgenommene „Information“ wahrscheinlich erst einem „sacken“, es müssen im Kopf Bezüge zur persönlichen Situation gefunden werden. Möglicherweise gibt es weiteren Beratungsbedarf, der im persönlichen Gespräch sicher gestillt werden kann!

    Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting verfügen inzwischen über ein sehr breites Netzwerk: Spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater bundesweit , Architekten, Gutachter, Programmierer und Marketing-Experten stehen bereit, um spezielle Aufgaben zu lösen. Auch wenn es um Alarmsysteme, Hygienefragen, Geldautomaten, Cash-Systeme oder Kassen geht, haben wir Tipps und wir sind natürlich für weitere Kooperationen stets offen!

    Christoph Rohr liebt sein heimisches „Office“, ich reise gerne und viel! In dieser Konstellation und Kooperation liegt ein besonderer Reiz und jeder von uns hat seine Schwerpunkte! Egal ob Sie Christoph oder mich kontaktieren: wir versuchen für alle Probleme Lösungen zu finden und tauschen uns regelmäßig und intensiv aus! Kooperation at it´s best! Punkt!

    Kontext-Artikel – 3. Teil des Berichtes:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/27/3-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-themen-fakten-und-notwendigkeiten/

  • Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Das Editorial von Howard Chance zur Prostitution in Deutschland

    Informationsstand: 24. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Regulierung oder Schutz? Die entscheidende Frage!

    Seit 1. Juli 2017 ist im deutschen Rotlicht-Milieu nichts mehr, wie es war. Mit der Einführung des bundesweit geltenden Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGesetz), dass statt wirksamem Schutz für Sexworkerinnen und Sexworkern vielmehr umfassende Regulierung eines ausgeuferten Gewerbes zum Inhalt hat, setzte ein Paradigmenwechsel ein, der zwar zögerlich begann, nun aber, im Frühjahr 2018, seine Wirkung entfaltet. Waren die Behörden im Jahr 2017 eigentlich nur in Nordrhein-Westfalen und Bayern wirklich aktiv, so kommt seit dem Jahreswechsel auch in den 14 weiteren Bundesländern etwas Bewegung in die Sache. In vielen Bundesländern wird die Umsetzung des Gesetzes nach wie vor als lästige Pflicht betrachtet: die Formalitäten und der Aufbau von geeigneten Strukturen sind personal- und zeit-intensiv, es entstehen Kosten und der wahre Nutzen ist in vielen Städten und Gemeinden, die letztendlich an der Front stehen, kaum erkennbar!

    Ein guter Leumund allein nützt wenig gegen die ganze Härte des Gesetzes!

    Paradoxerweise fallen Betriebe, die über Jahrzehnte vorbildlich geführt wurden, beispielsweise dem Baurecht zum Opfer und selbst die regelmäßige Zahlung von “Sexsteuer” als besondere Form der Vergnügungssteuer, befreit nicht von der baurechtlichen Prüfung. In NRW sind die Ausführungsbestimmungen eindeutig und jede “Prostitutionsstätte” benötigt den Segen des zuständigen Bauamtes. Die Zeiten, wo man gegen eine Spende oder durch gute Worte eine “Duldung” erlangen konnte, sind wohl vorbei, denn bei den vorgeschriebenen Konzessionierungsverfahren sind immer mehrere Dienststellen involviert, die zum Teil unterschiedliche Interessen verfolgen oder einfach emotionslos Dienst nach Vorschrift machen. Wenn das Bauamt nicht stempelt weil beispielsweise der Brandschutz in einem Objekt nicht den aktuellen Anforderungen entspricht, kann die rote Lampe schnell erlöschen und dass in einer Zeit, wo die Geschäfte eher mäßig laufen und umfangreiche Investitionen in ein Objekt kaum lohnen. Die einen nennen es “Marktbereinigung”, die anderen sehen im neuen Gesetz Hunderte von Schikanen, die den Zweck verfolgen, Prostitution und Rotlicht möglichst komplett zu vertreiben. Wenig Schutz, viel Regulierung und wirksame Waffen in den Händen von Behörden, die mit ein wenig List einen “politischen Willen” durch die Hintertür durchsetzen können, wollen oder sollen! Ausgang ungewiss! Nun gehörten Bordellbetriebe und ähnliches für den Staat noch nie zu förderungswürdigen Unternehmungen, dass jedoch ein Bedarf nach käuflicher Lust bestand und besteht, wurde nie geleugnet. Man duldete die anrüchigen Betriebe, versuchte diese in städtebaulich zu vernachlässigende Bezirke zu konzentrieren und schaute bei den “Modellwohnungen” und “Kleinbordellen”, die sich in Misch- und Wohngebieten befanden, nicht so genau hin, wenn es dort keine Auffälligkeiten, Belästigungen oder Begleitkriminalität gab. Wer eine gewisse Unauffälligkeit zeigte, hatte selten etwas zu befürchten: mal ein informativer Besuch der Sittenpolizei, mahnende Worte des Ordnungsamtes und ein Besuch von Streetworkern, die neue Broschüren für die Damen ablieferten. Der Staat hielt sich zurück und die Selbstregulierung wurde fast zur Regel. Aus und vorbei! Selbst wenn der Ordnungsamtsleiter nur positive Dinge zum “Bordell XY” zu vermelden weiß, kann er die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes auf Dauer nicht ignorieren und ich weiß aus vielen  intimen vertraulichen Gesprächen, dass man in manchen Amtsstuben mit dem Gesetz hadert und sich daher auch mit der Umsetzung gerne Zeit lässt!

    Ein Bundesgesetz und unterschiedlichste Umsetzung? Kann das sein?

    Ja, der Föderalismus macht es möglich! Bundestag und Bundesrat beraten und beschließen ein Gesetz, dessen Umsetzung dann auf Länderebene erfolgt und bei der die Länder die Möglichkeit haben das Gesetz zu “verfeinern”! Man entschuldige die Begrifflichkeit, denn ich erinnere mich hier an das alte deutsche Sprichwort “Viele Köche verderben den Brei!”. Beim “verfeinern” kann es ja nur darum gehen, Dinge zu “verschärfen”, denn der “Tenor” des Gesetzes muss ja unbedingt eingehalten werden! Ein Land kann so nicht sagen: “Paragraph YZ” gefällt uns nicht, den streichen wir durch eine Landesverordnung!” Aber es besteht die Möglichkeit “schwammige Paragraphen”, von denen es im Gesetz so einige gibt, in einer Landesverordnung zu “präzisieren” oder zu erweitern! Exemplarisch sei hier das Bundesland Baden-Württemberg genannt, wo die ergänzende Umsetzungsverordnung den ursprünglichen Gesetzestext inhaltlich nahezu verdoppelt. Je nachdem, in welchem Bundesland mein Betrieb sitzt, habe ich es mit einigen wenigen Auflagen zu tun oder aber mit einer kaum zu bewältigten Fülle! Wer meint, mit der Lektüre des Bundesgesetzes schon alles zu wissen, der wird sich wundern, welche Zusatzvorschriften einige Bundesländern “erfunden” haben! Wir haben es mit einer Art “Baukasten-System” zu tun, bei dem man höllisch aufpassen muss, wo und an welchem Ort welche Zusatzbestimmungen gelten. Was in Rheinland-Pfalz belanglos ist, kann in Nordrhein-Westfalen das Ende bedeuten! Wer kann sich damit wirklich auskennen? Wie ist überhaupt der Informationsstand bei den Ämtern?

    Prostitution 2018 – Eine Situationsbeschreibung

     

    Das Jahr 2018 wird ein Jahr der Unruhe im “Milieu” werden und dies betrifft natürlich auch die Sexworkerinnen und Sexworker, die ja das “Kapital der Branche” sind! Vielen Damen und auch Herren ist nämlich die Lust vergangen, seit der sogenannte “Huren-Ausweis” Pflicht wurde, ohne den man in Deutschland nicht mehr legal als Prostituierte bzw. Prostiutierter arbeiten darf! Dieser Ausweis schützt nämlich nicht, sondern beschert dem deutschen Staat ein umfangreiches praktisches “Huren-Register”, das es den Finanzbehörden ermöglicht Steuern zu erheben und Steuerhinterziehungen auch rückwirkend zu untersuchen. Wer einen “Huren-Ausweis” beantragt, bekommt in der Regel wenige Wochen später einen steuerlichen Erfassungsbogen und wenn man diesen nicht schlüssig ausfüllt und zurücksendet, gerät man schnell in einen Prüfmechanismus, der oft Unheil bedeutet. Die Finanzämter bauen zwar manchmal “Brücken”, sind aber generell nicht “Freund und Helfer”, sondern eben die “Finanzierer” des Staatshaushaltes. Der Staat braucht Geld und die romantische Meinung, dass Prostitution eben etwas anderes sei als normale Arbeit und das man für “unmoralische Tätigkeiten” doch eigentlich nicht steuerlich zur Kasse gebeten werden kann, lässt den Bundesfinanzminister allenfalls grinsen. Selbst Drogenhandel oder die Erträge aus Banküberfällen sind nach der Abgabenordnung steuerpflichtig, ohne wenn und aber! Regulierung bedeutet also auch im Bereich der Prostitution Gewinnoptimierung für die Staatskasse. Ein Großteil der “Normalbürger” wird dies ganz sicher befürworten! Wer seine Lohnsteuer automatisch abgezogen bekommt, hat sicher kein Verständnis, wenn besondere Berufsgruppen täglich Bargeld kassieren und der “Brutto-gleich-Netto-Regel” folgen und einfach kein Kassenbuch führen. Besonders prekär wird es auch bei der Umsatzsteuer, die ja die Haupt-Einnahmequelle des deutschen Staates ist! Bei jedem gewerblichen Verkauf und bei jeder gewerblichen Dienstleistung fällt in Deutschland Umsatzsteuer an und von den 100 € Liebeslohn, die im Bordell gezahlt wird, sind, vereinfacht dargestellt, 19% sofort an den Staat zu zahlen, während der Restbetrag dann bei einer Einkommensteuererklärung zu versteuern ist. Doch, ganz ehrlich, welche Liebesdame zahlt Umsatzsteuer? Viele werden den Begriff im Zusammenhang mit Prostitution noch nie vernommen haben. Da das Eintreiben bei den bislang eher unbekannten Damen schwierig und aussichtslos ist, versuchen die Finanzbehörden mitunter die Bordellbetreiber in Haftung zu nehmen. Beim bekannten 50/50-Modell, wo für die Dienstleisterin kein unternehmerisches Risiko besteht, kann man die “Selbständigkeit” der Dame in Abrede stellen und den Betreiber heranziehen? Kann man dann sogar ein “Beschäftigungsverhältnis” annehmen oder unterstellen? Renten-, Kranken- und Sozialversicherungen wären dann auch schnell mit Forderungen zur Stelle!

    Zukunft Rotlicht? Eine sehr ungewisse Situation!


    In der täglichen Arbeit als Berater erlebe ich fast täglich neue Überraschungen und ich stelle fest, dass eine Karriere im Rotlicht-Gewerbe momentan und wohl auch in Zukunft nicht mehr so ertragreich sein wird, wie sie einmal war. Betreiberinnen und Betreiber von Rotlicht-Unternehmen wissen dies längst, aber nicht wenige Damen des Gewerbes empfinden die neuen Gegebenheiten als “Ungerechtigkeit” und weigern sich nach wie vor wie “normale Kaufleute” zu arbeiten. “Republikflucht” ist gerade bei osteuropäischen Sexworkerinnen ein Weg, um dem einnehmenden deutschen Staat zu entkommen! Angeblich soll es in anderen EU-Ländern jetzt besser sein, weil die Bürokratie nicht so wirksam arbeiten soll, wie in der Bundesrepublik? Einen Versuch ist es wohl wert? Die deutschen Bordelle haben jedenfalls momentan erhebliche “Personalprobleme” und suchen händeringend nach Fachkräften, die jetzt aber anscheinend nach anderen Wegen suchen, um das persönliche Problem zu lösen!

    Hartes Durchgreifen der Staatsmacht? Die jüngste Aktion der Bundespolizei

    Der Staat ist gerüstet und geht mit der „0-Toleranz-Strategie“ des Heimat-Innenministers Horst Seehofer gegen „Verbrecher“ effizient vor? So geschehen bei der deutschlandweiten „Thai-Razzia“, bei der die Presse genauso schnell vor Ort war wie die „GSG 9“. Was dann so aussah wie ein Dreh zu „Cobra 11“, war eine „Polizeiübung“ ungeahnten Ausmasses. Am Ende saß ein drahtziehendes Rentnerpaar im Polizeibus und eine recht große Anzahl von thailändischen Prostituierten wurde festgenommen, um mögliche Visa-Vergehen zu überprüfen! Ob der Einsatz von 1.500 Bundespolizisten hier wirklich erforderlich war? Jedenfalls wurde der „Einsatz gegen die Thaibestie von Siegen“ zum medialen Hit und gleichzeitig kamen natürlich alle Prostitutionsgegner flugs aus dem Gebüsch, um zu betonen, dass es im deutschen Rotlicht eben kriminell zugehe! Neuer Beweis liegt vor und so muss das neue Prostituiertenschutzgesetz ja gepriesen werden, auch wenn es natürlich viel zu schwach erscheint! Am besten legt man den ganzen „Rotlicht-Sumpf“ gleich komplett trocken! Weg mit den ganzen Verbrechern!  Dass es aber in fast allen Bereichen des deutschen Prostitutionsgewerbes eher geordnet und „anständig“ zugeht, kann und will ja niemand glauben! Eine solche Meldung, würde ja auch niemanden interessieren! Der Beweis eines Klischees, bestätigt abstruse Meinungen und fertig ist die Suppe! Die Branche bedankt sich mit zynischem Stirnrunzeln! Was bleibt denn auch anderes übrig?

  • Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker - Süddeutsche Zeitung - Den Namen des Zuhälters auf der HautHans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Meinungsmache und Verallgemeinerungen! Leider!

    Informationsstand: 19. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Hans Leyendecker ist ohne Frage zweifelsohne ein journalistisches Schwergewicht: bis 2016 leitete er das investigative Ressort der „Süddeutschen Zeitung“ und war an der Aufdeckung zahlloser Skandale beteiligt. Auch im „Unruhestand“ ist er aktiv und hat in diesem Jahr sogar die Präsidentschaft beim Evangelischen Kirchentag übernommen, was für einen gewissen „Konservatismus“ sprechen mag? Leyendecker hat sich jedenfalls jetzt in der Süddeutschen Zeitung mit einer markanten Schlagzeile zu Wort gemeldet:

    „Prostitution – Den Namen des Zuhälters auf der Haut“

    Es folgt eine „Bestandsaufnahme“, die den bekannten Klischees folgt und dabei mal wieder den Eindruck erweckt, dass die gesamte deutsche Rotlicht-Branche aus Kriminellen bestehen würde! Das wird zwar so nicht geschrieben, aber unterschwellig kann man es so wahrnehmen und das reicht dem „Normalbürger“ zur Meinungsbildung dann aus!

    Leyendecker berichtet leider oberflächlich vom derzeitigen Stuttgarter „Paradise-Prozess“ und stellt das Saubermann-Image des Jürgen Rudloff in Frage, obwohl der Prozess gerade erst begonnen hat und die Unschuldsvermutung gelten muss. Von gefährlichen Clans ist die Rede, gegen die es aber selten zum „Prozess“ kommt. Der bekannte Kriminalist Manfred Paulus aus Ulm wird zitiert: ein Mann der Jahrzehnte an der Front war und der nahezu jede öffentlich rechtliche Prostitutions-Dokumentation schmückte. Er hat wohl neuerlich einen bemerkenswerten Fachaufsatz veröffentlicht, der aber merkwürdigerweise nicht verlinkt wurde! Dafür wird der Bericht von der gestrigen „Thai-Razzia“ auf der Webseite der „Süddeutschen“ direkt in den Kontext gebracht, um die vorgebrachten Thesen anschaulich zu unterstützen! Auch der Zeitpunkt der Erscheinung ist auffällig und sicher kein Zufall!

    Nun soll an dieser Stelle nicht der Eindruck entstehen, dass ich Leyendecker und Paulus für unglaubwürdig halte! Natürlich gibt es im deutschen Rotlicht auch schlimme Entgleisungen, Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt. Keine Frage! Diese Verbrechen müssen bekämpft werden! Aber durch eine spezielle Berichterstattung eine ganze Branche unterschwellig generalisiert anzugreifen, geht für mein Empfinden zu weit! Ich entnehme Leyendeckers Artikel die Nachricht „Menschenhandel ist überall!“ und auch „Die vermeintlichen Saubermänner entpuppen sich doch als Verbrecher!“ Die bemühten anständigen Betreiber haben dann doch (fast alle) Dreck am Stecken?  Vermutlich, wahrscheinlich, überhaupt?

    Obwohl Leyendeckers Artikel nur ein „kurzer Anriss“ ist, könnte die Schlussfolgerung der Ruf nach einem generellen Verbot von Prostitution in Deutschland sein, da die Kriminalität ja allgegenwärtig und damit die Regel ist? Generalverdacht!

    Die „Solidarität der Anständigen“ ist jetzt gefordert und die Veranstaltergemeinschaft des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird hierzu auch zeitnah eine „Frankfurter Erklärung gegen Menschenhandel und Ausbeutung“ formulieren, die dem generellen Klischee entgegenwirken soll. Spiel über Bande … ist nämlich nicht unser Geschäft! Den „Dreckspatzen im Rotlicht-Gewerbe muss ganz klar das Handwerk gelegt werden, aber es darf nicht sein, dass für eine ganze Branche ein „Generalverdacht“ erzeugt wird!

    Oder könnte das „Credo“ am Ende lauten: „Man kann es zwar nicht beweisen, aber es ist so!“ Was man nicht beweisen kann, taugt aber nicht zum Beweis und auch nicht zur Behauptung! Aber bei der Meinungsmache gelten scheinbar „andere Gesetze“?

    Hans Leyendeckers Artikel finden Siie unter:
    http://www.sueddeutsche.de/panorama/prostitution-den-namen-des-zuhaelters-auf-der-haut-1.3949456

  • Prostitution 2018 – Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?

    Prostitution 2018 – Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?

    Prostitution 2018 - Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?Prostitution 2018 – Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?

    Wir reden über den „Todesstoß für das Rotlichtgewerbe?“, nämlich meine Publikation zum neuen Prostituiertenschutzgesetz, die  im September 2016 erschien und die sich im Handel sehr gut verkaufte. Ich war jedenfalls hoch zufrieden! Im vergangenen Jahr wurde dann und wann bei Beratungstermin angemerkt, dass wohl einige Inhalte meines Buches „überholt“ seien! Das ist natürlich kein Wunder, da die Publikation quasi „prophetisch“ entstand und bereits fertig editiert war, bevor der Bundesrat dem Gesetz am 23. September 2016 abschließend zustimmte. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Umsetzverordnungen der Länder, keine Druckvorlagen für die Huren-Pässe, sondern lediglich den Gesetzestext und einen Kommentar der Bundesregierung, in der die vermeintlichen „Absichten“ verkündet wurden. Auch war zu diesem Zeitpunkt noch keine „Verfassungsbeschwerde“ angedacht!

    Wenn man nun mein Portal www.prostitution2017.de nicht parallel verfolgt hat und das Buch Mitte 2017 erworben hat, stellte man sich zu Recht die Frage, warum wesentliche Informationen in der Druckausgabe fehlen und viele haben den Zeitpunkt der Ausgabe nicht berücksichtigt und mir als Autor dann „lückenhafte Arbeit“ unterstellt. Dabei war das gesamte Projekt so angedacht, mit der gedruckten Ausgabe den Informationsreigen zu eröffnen und den Diskurs dann im Portal zu starten. Nachdem dann im Herbst 2017 immer mehr Bundesländer ihre Landesverordnungen präsentierten und zusätzliche Bestimmungen zum „Huren-Pass“ formuliert wurden, war es an der Zeit über eine „Neuausgabe“ nachzudenken. Doch der richtige Zeitpunkt war dann nicht zu finden: zum einen war ich durch meine Reisen überaus beschäftigt, andererseits veränderte sich die „Lage“ ständig und ich wollte abwarten, bis die Regeln für alle Bundesländer endlich klar definiert sein würden!

    Da dies bis zum heutigen Tag abschließend noch nicht der Fall ist, habe ich das Vorhaben der „Neuausgabe“ noch einmal „auf Eis gelegt“. Bis zum Kongress in Frankfurt wird es nichts werden, zumal die Inhalte ja jetzt neben der allgemein notwendigen Information auch pragmatische Vorgehensweisen erläutern sollte. Deswegen wird es statt einer „Neuauflage“ eher ein völlig neues „Handbuch“ werden, das einen praktischen Nutzen haben soll und das eben die Entwicklungen berücksichtigt, die im September 2016 prophetisch einfach nicht zu leisten waren.

    Ich stelle jedenfalls heute einmal das „alte Manuskript“ meines Buches „Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ als PDF-Datei zum kostenlosen Download zur Verfügung:

    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Untertitel: Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?

  • Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Prostitution 2018 - Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main - Wochenfrist!Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Die Zeit vergeht, mit zunehmendem Alter, immer schneller, als man denkt! Der Kongress „Zukunft Rotlicht“ schien kürzlich noch in weiter Ferne, doch nun sind es gerade noch 8 Tage, bis wir in Frankfurt in großer Runde zusammen kommen werden. Solche Veranstaltungen folgen immer ihren eigenen Regeln und auch wenn man sich frühzeitig präpariert, wird die letzte Woche immer hektisch! Manuskripte müssen erarbeitet werden, die Powerpoint-Präsentation muss erstellt werden und man muss abschätzen, wie lang ein Vortrag wird und welche Fragestellungen sich dazu ergeben können. Für die Vorbereitung eines 1 1/2 -stündigen Seminars können schnell  2 Arbeitstage nötig werden und ich werde in Frankfurt zwei solcher Seminare anbieten, die in der gegenwärtigen Situation hilfreich sein dürften:

    1. Seminar – Bordellfachwirt(in)? Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb

    Das neue Prostituiertenschutzgesetz fordert von den Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsbetrieben“ besondere „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“! So müssen sämtliche Vereinbarungen mit Sexworkerinnen schriftlich dokumentiert werden, Registrierungsbescheinungen müssen  geprüft werden und „Aufklärungsgespräche“ sind jetzt obligatorisch! Datenschutz, sichere Aufbewahrung und rechtzeitige Löschung muss garantiert werden und eine Art „tägliches Melderegister“ wird Pflicht! Darüber hinaus gibt es diverse Auskunftspflichten und Bestimmungen, die bei der Personalauswahl dringend zu berücksichtigen sind. Außerdem dürfen bestimme „hoheitliche Aufgaben“ nur von Personen wahrgenommen werden, die im Sinne des Gesetzes „zuverlässig“ sind und bei denen dieses auch amtlich „attestiert“ wurde! Auch die kaufmännischen Aufgaben sind vielfältig und wer will schon Probleme mit dem Finanzamt riskieren, weil man nicht darüber informiert ist, wie Quittungen und Rechnungen auszusehen haben! Die „Verwerfung einer Buchhaltung“ kann eine mögliche Folge sein, die einen teuer zu stehen kommen kann! Und dann sind da noch die neuen Vorschriften für die „Bewerbung“ sexueller Dienstleistungen. Ich werde alle neuen Bestimmungen in meinem Seminar vorstellen und auch darlegen, wie man am sinnvollsten und am erfolgreichsten mit Behörden kooperiert. Außerdem werde ich aufgrund meiner Erfahrungen über „Nachbesserungen“ bei Betriebskonzepten referieren und auch die Grundzüge bei der „Existenzgründung“ in der gegenwärtigen Situation erläutern. Nach dem Vortrag gibt es ausreichend Zeit für Fragen und eine offene Diskussionsrunde!

    2. Seminar – Sexworker(innen) und Betreiber(innen) im Fokus der Finanzbehörden

    Das vermeintliche „Schutzgesetz“ ist ein „Regulierungsgesetz“, mit dem der „Kaiser“ das haben haben will, was „des Kaisers ist“: Steuern! Ja, es ist ein gewisser Etikettenschwindel, den der Gesetzgeber da anwendet, um ein wenig zu „verschleiern“, worum es bei der umfangreichen Datenerhebung geht! Wenn man „Steuerpflichtige“ nicht kennt, kann man sie schlecht „veranlagen“ und dass nach der „Registrierung“ beim Amt innerhalb weniger Wochen ein „Erhebungsbogen“ ins Haus flattert, hat sich inzwischen schon vielfach bewahrheitet! Eigentlich nicht schlimm, wenn man nicht bereits seit Jahren schwarze Erträge erzielt hat und womöglich hohe Summen mit Western Union durch die Welt geschickt hat! Die Abgabenordnung ist da recht unbarmherzig und die Verjährung tritt bei Steuerhinterziehung erst sehr spät ein! Außerdem stellt sich bei Vollerwerbs-Sexworkerinnen zusätzlich die Frage, ob vielleicht die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer eingetreten ist? Hier lauern Gefahren im Gebüsch, über die man nur ungerne nachdenkt! Die Theorie, dass die Teilnahme am „Düsseldorfer Verfahren“ vor weiterer „Verfolgung“ oder vor der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung schützt, ist ein Ammenmärchen! Immer wieder gerne erzählt, aber von der Realität mit Schwung überholt! Im Gegensatz zu den deutschen Ordnungsämtern, die sich mit dem neuen Gesetz schwer tun, sind die deutschen Steuerbehörden wahre Meister in der „Ermittlung“ und ich stelle im Seminar Ermittlungsansätze vor, an die Sie möglicherweise noch nie gedacht haben. Dies betrifft auch „Rotlicht-Betriebe“, die manchmal gar nicht wissen, welch sensible Daten regelmäßig unwissend erzeugt werden! Das Howardsche Seminar ist natürlich keine Anleitung oder Anstiftung zur erfolgreichen Steuerhinterziehung, sondern ein Bericht aus der „Berater-Praxis“, der verdeutlichen soll, dass man mit den deutschen „Finanzbehörden“ nicht spielen sollte, es sei denn man ist „größenwahnsinnig“ und will das (nicht vorhandene) Glück herausfordern!

    Sehen wir uns am 23. April 2018 in Frankfurt? Ich würde mich freuen, zumal viele weitere interessante Themen auf dem Kongressprogramm stehen! Falls Sie teilnehmen möchten und noch keine Karte besitzen, können Sie noch bis zum 17.04. mit dem Rabattcode „Howard Chance“ eine Karte zum Vorzugspreis von 149 € buchen und falls Sie zusätzlich noch eine zweite Karte benötigen, erhalten Sie diese für 87 €. Buchungen unter folgendem Link:

    https://zukunft-rotlicht.de/buchen/