Schlagwort: Howard Chance

  • Prostitution 2017 – Rubber Fuck – Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!

    Prostitution 2017 – Rubber Fuck – Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!

    Prostitution 2017 - Rubber Fuck - Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!Prostitution 2017 – Rubber Fuck – Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!

    Wenn ich dann und wann durch die gewerblichen Kontaktanzeigen der Erotikportale surfe, bleiben überraschende Entdeckungen manchmal nicht aus. Mal sind es ungewöhnliche Praktiken, die mein Interesse finden, mal besondere Flat-Tarife, die demnächst nicht mehr erlaubt sein werden. Doch wenn eine völlig neue Gattung auftaucht, wird es natürlich erst recht interessant und diese neue Entdeckung möchte ich Ihnen / Euch natürlich nicht vorenthalten.

    Vor einigen Monaten hatte ich über das Real-Doll-Bordell in Spanien berichtet und manch einer mag so seine Zweifel gehabt haben, ob dies nicht doch ein „Werbe-Ente“ des Herstellers war, um den Puppen-Absatz etwas anzukurbeln.

    Doch wenn nun www.ladies.de, dass bundesweite Portal der Frankfurter RTO-Gruppe, eine Anzeige mit „Sex-Doll-Sex“ in Dortmund veröffentlicht, habe ich keinen Zweifel, das sich hier (aus welchem Grund auch immer) etwa tut und das jemand auf den spanischen Zug aufgesprungen ist!

    The new Generation of sex!

    Wir heißen Dich herzlich willkommen
    im ersten Etablissement Deutschlands,
    in dem heiße Sex-Dolls für Dich
    und deine Lust zur Verfügung stehen.

    So lesen wir es in der Anzeige und reiben uns als Erotikfreunde die Augen! Oder etwa nicht? Wer kommt auf die Idee ein solche Etablissement aufzusuchen? Klar, dieses neue Bordell fällt nicht unter das neue Prostitutionsgesetz und die notwendige Gewerbeanmeldung kann wohl nur auf „Sex-Puppen-Verleih“ lauten, wobei sich der Mann auf dem Ordnungsamt sicher auch einen Ast gelacht hat. Kann man ihm auch nicht verdenken!

    Willst Du wirklich Pascha sein, steck „ihn“ in die Puppe rein?

    Auch wenn ich heute dienstlich in Dortmund verweile, reizt mich der Besuche des neuartigen Bordells nur sehr bedingt. Ich will schließlich nicht aus Versehen bei „Verstehen Sie Spaß?“ landen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass dieses Geschäftskonzept ernst gemeint sein könnte. Oder etwa doch? Wären wir in Japan, hätte ich keine wirklichen Zweifel, da man den Nipponesen merkwürdige Vorlieben nachsagt, aber unseren heimischen Bürgern traue ich solche Begierden ehrlich gesagt nicht zu!

    Sie war ein knallrotes Gummiboot?

    Aber vielleicht fehlt mir da nur die notwendige Phantasie oder ich schließe einfach von mir selbst auf andere. Ich bin jedenfalls sehr gespannt, ob zu dem Thema Berichte in den bekannten Foren auftauchen werden. Wir bleiben informativ in jedem Fall am Ball!

    Seemanns-Braut ficken? … Hurra? … Infopage!

  • Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft

    Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft

    Prostitution 2017 - 1. Mai - Der Tag der Arbeit - 60 Tage Countdown läuft
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft

    Der Mai ist gekommen … so beginnt ein altes urdeutsches Volkslied, mit dem der vermeintliche Wonnemonat angekündigt wird, in welchem der Winter endgültig vergangen sein sollte und in dem die Natur in vollem Glanz erblüht. Kombiniert mit dem Tag der Arbeit kann da ja nichts mehr schiefgehen?

    Nun, in diesem Jahr gab es in den vergangenen Tagen noch Schnee und Regen und wenn man an die Sexarbeit denkt, die ja auch als Arbeit verstanden sein will, markiert der 1. Mai den Beginn eines Countdowns von 60 Tagen, bis das neue Prostitutionsgesetz seinen „Dienst“ aufnehmen soll und wird!

    Die üblichen „Unken“ schweigen, weil vermeintlich alles gesagt ist und die amtlichen Mühlen langsam aber sicher mit dem „mahlen“ beginnen.

    Warum geht in Deutschland eigentlich kein Sexworker-Verband am 1. Mai auf die Strasse? Die Parallele wäre doch nun wirklich gegeben, da das neue Gesetz eine bestimmte Form der Arbeit bald neu stigmatisieren wird. Oder habe ich einfach nur nicht ausreichend im Web nachgeforscht?

    Oder ist in der „Bewegung“ einfach die Luft raus? Beginnt man jetzt mit den abschliessenden Vorbereitungen auf die vermeintliche Katastrophe?

    Ich habe momentan sehr viel zu tun und erhalte täglich Anfragen aus der gesamten Republik zum leidigen Thema, kann zwar in einigen, aber eben nicht in allen Fällen die „Absolution“ erteilen. Solches wäre nicht nur anmassend, sondern einfach unseriös!

    Was geht, was geht nicht und was macht man nun? Diese Frage taucht täglich auf und wir befinden uns hier immer noch in einem abwartenden Prozeß, in dem die Anklage im übertragenen Sinne noch nicht verlesen wurde.

    Während der Monat Mai noch der allgemeinen Analyse und Besuchen vor Ort geprägt sein wird, geht es im Juni an die gewünschten „Frühkonzepte“, bei denen genehmigungsfähige Betriebe schon im Juli 2017 ihre Genehmigung beantragen wollen. Das sind die frühen Vögel, die ihren Wurm eben schnell im Trockenen haben möchten.

    Ab 1. Juli 2017 steht dann die MH-Consulting-Task-Force bereit, die in den vergangenen Tagen um weitere Soldaten erweitert wurde. Anwälte, Steuerberater, Bauexperten und Architekten sind ebenso im Boot, wie Sozialarbeiter und Sexworker, die sich auf die Beratung von Damen und Herren spezialisiert haben und konkrete Hilfestellungen anbieten.

    Über allem schwebt das bekannte virtuelle Urvieh Howard Chance, welches die Fäden in der Hand hält und die Parteien und Protagonisten zusammenführt.

     

  • Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 - Baurecht - NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes hat das Land NRW Ende April ein Merkblatt für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten vorgelegt, das recht brisante Details enthält und die das neue Gesetz in einigen Teilaspekten sogar noch „erweitern“, in dem für die Konzessionierung Unterlagen verlangt werden, die im Gesetzestext nicht ausdrücklich genannt sind.

    Bei meinem Lieblingsthema „Baurecht“ sind für die notwendige Konzessionierung bis spätestens 31. Dezember 2017 eine Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung für die Prostitutionsstätte mit Zeichnungen einzureichen!

    Hier entstehen dann die schon früher angedeuteten Mega-Probleme für geduldete Objekte, die eben alles haben, nur keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung. Es ist fraglich, ob sich Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen über diese vorgegebene Systematik „hinwegsetzen“ können oder werden. Hier sind Gespräche notwendig, die ich für meine Klienten in NRW natürlich frühzeitig führen werde.

    Das Land NRW deutet an, die Übergangsfristen bis Ende des Jahres zu gewährleisten und dies wird dann – natürlich auf freiwilliger Basis und ohne rechtlichen Anspruch darauf – hoffentlich auch für die baurechtlichen Fragen gelten?

    In jedem Fall werden in aussichtsreichen Fällen „Nutzungsänderungen“ und ähnliche Genehmigungen im Sommer / Herbst 2017 notwendig werden, da man ja auf anderem Weg die für die Konzession notwendigen Unterlagen nicht erhalten kann. Im Ergebnis wird dies für NRW heissen:

    Keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung = keine Konzession!

    Während im Gesetzestext von einer formellen stellungnahme des lokalen Bauamtes ausgegangen werden konnte, ist die nun  vorgeschriebene Bau-/Nutzungsgenehmigung kein Nicken, sondern ein höchst anspruchsvolles amtliches Dokument!

    In Zusammenarbeit mit unseren Bauexperten und Architekten arbeiten wir natürlich bereits an Lösungen und bereiten uns auf die neuen Notwendigkeiten vor!

    Ein wichtiger Hinweis zum Schluß: diese Regelungen gelten momentan nur für NRW und können nicht einfach auf die anderen Bundesländer übertragen werden! Hier könnten Dingen u.U. „anders“ angegangen und gelöst werden! Puh, wer blickt da überhaupt noch durch?

    Das Merkblatt des Ministeriums finden Sie als PDF unter folgendem Link:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/merkblatt_betreiber-nrw.pdf

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/

  • Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 - Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf - Vorsicht!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Ich war in dieser Woche wieder zu diversen Beratungsterminen unterwegs und bin dabei mehr oder weniger zwangsläufig mit „Behörden-Aktionismus“ konfrontiert gewesen, der u.a. auch Kundinnen und Kunden meiner Beratungsgesellschaft betroffen hat!

    Krefeld … auf dem Weg zu Recht und Ordnung? – Vorsätzliche Nötigung durch amtliche Diener?

    Aus Krefeld wurde mir von einem „Überfall“ der Ordnungsbehörden berichtet, bei denen sich um die 10 amtliche Personen fast gewaltsam Zutritt zu einer Hostessen-Wohnung verschafften, um der dort angemeldeten (!) Mieterin richtig Druck zu machen: neben der Aufforderung, die Wohnung umgehend zu verlassen, wurde jegliche Form der Prostitution mit mündlicher Androhung von Bußgeld verboten und als Krönung wurde mit Einsatz eines Drogenspürhundes gedroht und abschließend Zwangsprostitution unterstellt!

    Wenn eine „Meldeadresse“ vorliegt, kann man unmöglich der eigenen Wohnung verwiesen werden, da Wohnraum grundgesätzlich hohen Schutz genießt. Auch die Prostitution kann in der eigenen Wohnung nicht untersagt werden, wenn nicht Jugendgefährdung oder konkrete abzuwendende Gefahren für die öffentliche Ordnung vorliegen. Ein Skandal, wenn Leute vom Amt sich nicht ausweisen und sich wie üble Bahnhofs-Zuhälter benehmen! Willkür im Amt ohne jegliche rechtliche Grundlage!

    Sollte sich die „Routine-Kontrolle“ wirklich so gestaltet haben, muß man von schwerer Nötigung, Hausfriedensbruch und schwerem dienstlichen Fehlverhalten sprechen und die zuständige Staatsanwaltschaft sollte unbedingt eingeschaltet werden! Doch: unabhängige Zeugen sind leider Mangelware und so muss ich die Angelegenheit natürlich mit dem Fragezeichen versehen!

    Düsseldorf macht mobil … Einbestellungen und Hausbesuche!

    Die Landeshauptstadt gibt bereits Gas und eine emsige Mitarbeiterin des Düsseldorfer Ordnungsamtes mit spanischem Namen, hat bereits Dutzende von Wohnungsbordellen besucht und Betreiberinnen zum Teil bereits ins Amt einbestellt, um auf das neue Prostitutionsgesetz hinzuweisen und die möglichen Auswirkungen zu skizzieren.

    Zwar waren die mir zugetragenen Gesprächsinhalte mitunter etwas einseitig angelegt, in wichtigen Details auch durchaus strittig hinterfragbar, aber zumindest gab es keine wirklich negative Tendenz, die auf besonderen „politischen Willen“ hindeuten könnte, aber es wurde deutlich, dass Düsseldorf baurechtliche Mängel mit einfach weiter dulden wird, sondern dass
    die Genehmigungsfähigkeit von Prostitutionsstätten hier ganz sicher auch durch die bauamtliche Brille gesehen werden wird!

    Mögliche Kompromisse wurden durchaus angedeutet, ob man dies aber im Zweifelsfall schriftlich bestätigt bekommt, zweifle ich stark an, weil dies als dienstliches Vergehen gewertet werden dürfte! Düsseldorf hat der Prostitution nicht den Kampf angesagt, wird aber in jedem Fall mit dem neuen Gesetz regulierend eingreifen! Besonderr Nachlässigkeit ist nicht zu erwarten! Düsseldorfer Betreiber: aufgepasst!

  • Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    Prostitution 2017 - Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 - Vorbereitung!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    § 126 BGB verordnet Schriftform für Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte. Diese Regelung gilt nun auch für das neue Prostitutionsgesetz 2017: Im § 26 des ProstSchG wird darauf hingewiesen, dass alle Vereinbarungen mit Sexworkern zukünftig in Textform abgefasst werden müssen!

    Diese Regelung sieht keine Übergangsfristen vor: die Betreiber müssen die erforderlichen Unterlagen ab dem 1. Juli 2017 erstellen und den Behörden dann jederzeit vorweisen können! Verstösse gegen diese Vorschrift, können folglich sofort geahndet und mit Bußgeld belegt werden!

    Was muss oder sollte nun alles vertraglich festgelegt und dokumentiert werden?

    1. Mietvertrag für Zimmer oder Raumnutzung zwischen Betreiber und Sexworker

    Auf Grundlage dieses Vertrags, kann die „Übervorteile“ oder eine sonstige unzulässige „Ausbeutung“ nachgewiesen oder eben widerlegt werden. Das Dokument muss mit dem Betriebskonzept und mit dem neuen Gesetz konform sein und wird bei strittigen Fragen sicher für die amtliche Beurteilung herangezogen.

    2. Gegenzeichnung der Hausordnung inklusiv Anerkennung der Kondompflicht etc.

    Sexworker sind zukünftig vom Betreiber auf die einzuhaltende Kondompflicht und auf Werbeverbote hinzuweisen. Hierzu ist die Erstellung einer Hausordnung sinnvoll, die dann von allen im Betrieb tätigen Sexworkern unterschrieben werden sollte. Zusätzlich sollten Informationsschriften ausgehändigt werden, aus denen die Sexworker die Anschriften von Beratungsstellen und zuständigen Behörden entnehmen können.

    4. Dokumentation „Huren-Ausweis“

    Es ist Buch darüber zu führen, welche Damen (und möglicherweise Herren) im Betrieb tätig sind und die „Huren-Ausweise“ müssen überprüft und dokumentiert werden. Personen, die nach dem 1. Juli 2017 „einsteigen“ dürfen nur arbeiten, wenn sie den gültigen Ausweis vorlegen und wenn dieser für den Ort auch gilt!

    Bei allen „Bestands-Sexworkern“ (also Personen, die schon vor dem 1. Juli 2017 tätig waren) empfiehlt sich die Einholung einer

    5. Eidesstattliche Versicherung zum „Huren-Pass“ und zur Übergangsregelung

    Hierin erklärt die Sexworkerin / der Sexworker, dass sie bzw. er bereits vor dem 1. Juli 2017 in der Sexarbeit tätig war, die Pflicht zur Registrierung kennt und die Übergangsregelung in Anspruch nimmt. Hiermit ist der Betreiber bis zum 1. Januar 2018 auf der sicheren Seite!

    4. Quittierung / Dokumentation der Zahlungsvorgänge zwischen Betreiber und Sexworker

    Es ist ein Kassenbuch mit Zahlungen vom Sexworker an den Betreiber und umgekehrt zu führen, das täglich geführt werden soll und das im Betrieb grundsätzlich zu Kontrollzwecken vorliegn muss. Über alle Zahlungen sind wechselseitig Quittungen zu erstellen!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, die uns mit Konzeptentwurf und beratender Begleitung beauftragt haben, erhalten für diese Zwecke im Mai / Juni 2017 vorbereitete Muster-Formulare für die interne betriebliche Organisation, die hoffentlich ausreichend hilfreich sein werden.

    Der Staat fordert Transparenz und aus Bordellwirten werden am Ende noch staatlich geprüfte
    „Bordell-Fachwirte“, wie es der Zentralrat der Luden bereits forderte. Ein wenig Bürokratie schadet ja nie, kann aber auch jede Menge gesunder Nerven rauben! – Glückwunsch!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostitutionsgesetz-abschnitt-4-pflichten-des-betreibers/

  • Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 - Steuer aus dem Ruder? - Probleme mit dem Fiskus? - Hilfe!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Sexwork und Finanzamt sind zwei Begriffe, die wie Feuer und Wasser sind: der erste Begriff ist eine der letzten Bastionen der Bargeld-Generierung ohne Belege und Zeugen; der zweite Begriff symbolisiert die gesellschaftliche „Ordnung“ nach dem Motto: „gib dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Die Freundschaft zwischen den zwei Welten, hält sich merklich in Grenzen, denn für Menschen in der Sexarbeit und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, ist der Fiskus das größte Schreckgespenst, zumal der Bundesfinanzminister viel mehr mit dem neuen Prostitutionsgesetz zu tun hat, als man auf den ersten Blick vermuten mag.

    Erotik-Betriebe sind bei Betriebsprüfungen schon längst im Fokus und mit dem umstrittenen „Düsseldorfer Verfahren“, dem es prinzipiell an gesetzlichem Fundament fehlt, haben sich die „Steuerfahndungsämter“ schon vor Jahren ins einnehmende Spiel gebracht! Da sind auch Steuereinnahmen von pseudonymisierten Bürgerinnen willkommen, denen man durch Quittungen mit Fantasienamen aber oftmals die Möglichkeit nimmt, bereits geleistete Vorauszahlungen bei einer nachfolgenden Steuererklärung geltend zu machen. Dann zahlt man eben einfach zweimal, ist ja schließlich genug da!

    Erfolgreiche und begehrte Damen, nehmen durchaus noch satte Gelder ein, wenn sie am richtigen Standort arbeiten und sich bewußt nicht für „Problembezirke“ entschieden haben, wenn es denn etwas zu entscheiden gab. Da taucht dann auch „plötzlich“ das Problem mit der berühmten Umsatzsteuer auf, wo man den „Grenzbetrag“ von 17.500 € schon im ersten Geschäftsjahr als selbständige Unternehmerin knacken kann, was dann eine „Optierung“ erfordert! Bahnhof? Ja, steuerliche Dinge klingen kompliziert und sind es leider auch!

    Nicht selten wird die Umsatzsteuer in Bordellbetrieben mehr oder weniger ignoriert! Man macht „halbe/halbe“ beim Umsatz, vergisst aber dabei gerne oder unwissen, dass der komplette Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist und bucht als Betrieb nur den eigenen Anteil. Wird damit die andere „Hälfte“ einfach von der Umsatzsteuer befreit? Pustekuchen! Ich kenne bislang nur ganz wenige Damen in der Branche, die wirklich über eine Umsatzsteuernummer verfügen, höre dafür aber laufend von Fällen, wo man versucht, den Betrieben die dadurch entgangene Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen!

    Ist es für Sexworker wirklich ratsam, hier mit den amtlichen Gewalten zu spielen, keine Buchführung zu haben und einfach (wenn überhaupt) fiktive glatte Jahressummen anzugeben, die schon auf den ersten Blick „verdächtig“ erscheinen, weil man eben selten exakt 9.000 Euro im Jahr „verdient“ und damit dann auch keine Einkommensteuer zu zahlen hat? Bislang wurden solchen Fälle durchaus „geduldet“, warum auch immer!

    Haben sich Bordellbetreiber schon mit der „Registrierkassen-Pflicht“ beschäftigt oder ist man hier der Meinung, dass irgendwelche Zettel auch zukünftig ausreichen werden? Kennt man die Gefahr, die von erkennbaren Fehlern in der Buchführung ausgeht? Riskiert man eine Schätzung, bei der mitunter Summen aufgerufen werden, die man nie eingenommen hat?

    Die neue Gesetzgebung will regulieren und dabei ganz klar auch neue „Steuerbürger“ identifizieren, die ihre Beteiligung am Gemeinwohl bislang vergessen haben. Darum werden alle Sexworker, die sich zum „Huren-Pass“ anmelden, auch prompt (und das heisst sofort) an die Finanzbehörden gemeldet! Wer dann angeblich schon länger „arbeitet“, aber keine Steuernummer besitzt, ist als potentieller Übeltäter schnell erkannt!

    Ich bin als langjähriger Unternehmer und Berater zwar einigermaßen gut im Thema, muss aber bei den Feinheiten auch passen! Zur umfassenden Beratung in steuerlichen Fragen, bin ich aber weder befugt noch befähigt, da das Thema einfach viel zu komplex ist und hier stets Fachleute ans Werk gehen sollten, die aber oftmals mit „Rotlicht“ ein Problem haben oder sogar der Meinung sind, dass Sexworker möglichst viel Steuern bezahlen sollten, weil sie ja „Ferkel“ sind! Kein Witz, sondern durchaus Realität!

    Doch es gibt auch Experten, die frei von moralischen Vorurteilen sind und eben ihre Arbeit für die Kundin so machen, wie es sich gehört. Durch den momentan vorhandenen Beratungsbedarf, bin ich im vergangenen Monat eine Kooperation mit einer erfolgreichen Steuerberatungsgesellschaft aus Oberhausen eingegangen, deren Inhaber keine Berührungsängste hat, Sexworker wie normale Mandanten „behandelt“ und auch für Großbetriebe in der Branche bereits seit längerer Zeit erfolgreich tätig ist.

    Wer steuerliche Fragen hat, Konzepte benötigt oder seine Buchführung einfach in gute Hände geben möchte, ist bei diesem Kollegen gut beraten und ich gebe die Kontaktdaten gerne jederzeit weiter, damit frühzeitig gehandelt werden kann, bevor Finanzbehörden möglicherweise zum großen Schlag ansetzen. Sowas braucht nämlich kein Mensch! Amen!

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-die-besteuerung-von-sexworkern-in-deutschland/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/22/finanzminister-umsatzsteuer-stundenhotel/

  • Prostitution 2017 – Pikante Infokampagne – Selbstbefriedigung macht blind!

    Prostitution 2017 – Pikante Infokampagne – Selbstbefriedigung macht blind!

    Prostitution 2017 - Pikante Infokampagne - Selbstbefriedigung macht blind!
    Bildquelle: Mc Donalds

    Prostitution 2017 – Pikante Infokampagne – Selbstbefriedigung macht blind!

    Als ich neulich nachts durch den Hamburger Hauptbahnhof fuhr, fiel mir ein großes beleuchtetes Werbeschild auf, das in unübersehbar großen Buchstaben verkündete:

    „Selbstbefriedigung macht blind!“

    Huch, eine Kampagne der deutschen Bordellbetreiber, die mit einer auffälligen Werbeform verhindern wollen, dass die deutschen Freier demnächst aus Angst vor dem neuen Prostitutionsgesetz und dessen Kontrollmechanismen nicht mehr in den Puff gehen, sondern daheim selbst kräftig Hand anlegen?

    Dies war der erste Gedanke, der mein noch leichtes Hirn durchzuckte. Doch dann entdeckte ich in der rechten oberen Ecke des Plakats das gelbe „M“, das ich sofort mit der bekannten Fast-Food-Kette Mc Donalds in Verbindung brachte. Eine Kooperation zwischen deutschem Rotlicht und amerikanischen Burgerbratern? Merkwürdig!

    Die zum Plakat gehörende Linkadresse, konnte ich im Vorbeifahren nicht entziffern und so konnte ich mir erst einmal keinen wirklichen Reim darauf machen. Bezog sich die Aktion etwa auf die Reeperbahn, wo womöglich eine neue schicke Mc Donalds-Filiale eröffnet hat oder steckt etwas ganz anderes dahinter? Die Botschaft, die ich nicht spontan entschlüsseln konnte, hatte ihr Ziel erreicht: man kommt ins Nachdenken und speichert die Information sehr intensiv.

    Als ich Hannover Hauptbahnhof erreichte, entdeckte ich eine Werbetafel in ähnlichem Design
    und ebenfalls mit dem gelben „M“ verziert.

    „Bielefeld, gibt es doch gar nicht!“, stand als Slogan in den gleichen Lettern auf der Plakatfolie.

    Aha, in Hannover ist man also doch etwas prüder und hat die sexistische Zote für die niedersäschsische Landeshautstadt gepimpt!

    Nee, bei einer Recherche im Netz fand ich des Rätsels Lösung: Mc Donalds hat eine Anti-Fake-News-Kampagne ins Leben gerufen, um damit „Gerüchten im Internet“ zu begegnen, in denen von minderwertigen Zutaten in und auf Burgern des Unternehmens berichtet wird: Ammoniak und Fettmasse soll zu „Fleisch“ werden, Fritten sollen keine Fritten sein, sondern chemieverseuchte Analogartikel. Alles böswillige Behauptungen, die den Umsatz schmälern und im Web schnell und gern geteilt werden.

    Wer hinter diesen „Fake News“ steckt, ist dann oft nur sehr schwer zu ermitteln und wenn die „Verteilung“ erst mal läuft, ist es meistens schon viel zu spät!

    Darum hat Mc Donalds beschlossen, Plakatwände mit Fake-Infos zu verzieren, wobei ich aber befürchte, dass viele Mitbürger nicht weiter „nachforschen“ werden, sondern einfach an einen derben Spaß glauben, den sich die Burgerfreunde da erlauben.

    Selbstbefriedigung macht übrigens wirklich temporär blind, wenn einem nämlich im Eifer des genußvollen Würgens zuviel Schweiß in die Augen läuft … Kicher!

  • Prostitution 2017 – Howard Chance – Frohe Ostern, Gurutum, Klausur versus Stress

    Prostitution 2017 – Howard Chance – Frohe Ostern, Gurutum, Klausur versus Stress

    Prostitution 2017 - Howard Chance - Frohe Ostern, Gurutum, Klausur versus Stress
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Howard Chance – Frohe Ostern, Gurutum, Klausur versus Stress

    Wenn ich die Zahl meiner täglichen Anrufe zähle, wird mir manchmal komisch, denn ich telefoniere zwar gerne, gerate dabei immer wieder in lange Schleifen, die manchmal dazu führen, dass ich die Arbeit auf dem Schreibtisch erst spät in der Nacht erledigt bekomme. Deswegen werde ich momentan morgens meist etwas später wach und brauche entsprechende Energie-Nahrung, um mein Tagespensum zu schaffen!

    Hatte ich in den vergangenen Tagen noch erfeute mit einem entspannten wie erholsamen Osterwochenende gerechnet, meinten es die Umstände mal wieder nicht ganz so gut mit mir und statt „Klausur“ nehme ich nun eine dicke zu analysierende Akte mit in die alte Heimat. Aber nein, ich will mich nicht beschweren: besser zuviel Arbeit, als zu wenig davon! Morgen verlasse ich mein improvisiertes Büro in Hannover und begebe mich auf Heimatbesuch.

    Schon heute wünsche ich allen Kundinnen und Kunden, allen Kolleginnen und Kollegen und allen Besucherinnen und Besuchern meines Portals ein

    „Frohes Osterfest und Buenos Eires!“

    Angeblich werden ja rund um Ostern die meisten Schokoladenartikel und natürlich auch die meisten Eier verzehrt und die Hühner haben schon seit Wochen mehr oder wenig Sonderschichten eingelegt, um unsere Gier nach dem Dotter befriedigen zu können. Dass dazu jetzt schon sehr früh der Spargel spriesst, macht das Osterfest umso erfreulicher.

    „Howard, Du bist unser Prostitutions-Guru!“

    Oje, auch das noch! Es gibt wirklich Leute, die mich für einen Guru oder aber wegen meines ausgeprägten Bauches für einen Buddha halten, der die Belange des Milieus aufopfernd vertritt und wirklich alle Probleme lösen kann.

    Nein, kann ich leider nicht, auch wenn ich täglich die neuesten Verordnungen studiere und mich ständig mit Fachleuten berate, die genauso schlau sind wie ich, sich in bestimmten Nischen (z.B. Baurecht) sogar viel besser auskennen, als ich. Ohne den guten Herrn Georg geht in diesem Bereich zukünftig nichts, wofür ich an dieser Stelle mal ein ausdrückliches Lob ausspreche! Man braucht einfach Leute, die einen einmal erden und auch zu neuen gangbaren Wegen inspirieren.

    Ein halbes Jahr auf Reisen, hat seine Spuren hinterlassen und ich habe „Deutschland“ dabei ganz neu erlebt, zumal ich in fast allen Regionen des Landes zumindest einmal vorbei gekommen bin. Tortzdem reicht dies nicht, um den absoluten Überblick zu gewinnen!

    Deswegen lassen wir das mit dem „Guru“ mal weg: die Beschreibung passt nicht und ich sehe mich eher als relativ unermüdlichen „Arbeiter“, der seine Fähigkeiten entsprechend einsetzt und Sachverstand anderer Experten einsammelt, um gemeinam im Dienst der Kunden erfolgreich arbeiten zu können. Dass hier symbolisch auch lecker belegte Brötchen verdient werden, will ich nicht verschweigen. Warum auch?

    Bevor die wirklich heisse Phase im Sommer 2017 beginnt, muss das Team stehen und ich will bei MH-Consulting einfach für alle Eventualitäten gerüstet sein. Ganz sicher werden Fachanwälte gebraucht, die bei amtlicher Willkür zügig reagieren, es braucht Steuerberater, die sichere Konzepte entwickeln und sich mit der doch sehr speziellen Branche auskennen. Auch Architekten tun not, weil baurechtliche Fragen ganz oben auf der Alarm-Liste stehen!

    Vieles wurde bereits angedacht, besprochen und dokumentiert und wir als Team werden am 1. Juli 2017 mit einer schlagkräftigen Task-Force bereitstehen, wenn es denn irgendwo in der Republik brennt! Versprochen! Auch wenn wir nicht übers Wasser gehen können, haben wir doch ein Potential, was es in dieser Form in Deutschland nicht oft geben wird. Ohne Fleiß kein Preis und ohne Preis kein Fleiß! Es lebe eine gewisse „Doppeldeutigkeit“! Glück auf!

    Und das Motto der Osterwoche nicht vergessen:

    „Keine Feier ohne Eier!“

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

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    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

    In Bayern versteht man bekanntlich bei illegaler, weil verbotener Prostitution in Sperrgebieten keinen Spaß und gerade in der Landshauptstadt München zeigt man wenig Gnade, wenn ein „Verbrecher“ offensiv sexuelle Dienste in verbotenen Zonen anbietet.

    So wurde, wie „Focus Online“ berichtet, vor wenigen Tagen ein 27-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz von einer Zivilstreife verhaftet, weil dieser einem der Beamten „ein wenig Spaß“ angeboten hatte. Eine rustikale „Nummer“ im feuchten Gebüsch, ist nun wirklich Geschmackssache, aber unser Übeltäter hat nun einmal alles falsch gemacht, was man eben in München falsch machen kann:

    Akquise im Sperrbezirk, Ansprechen eines Polizisten, Wiederholungstäter und dann noch ohne festen Wohnsitz!

    Wo endet sowas? Im Zweifelsfall im Knast! Jedenfalls soll der erwischte Sexworker dem Haftrichter vorgestellt werden und bei fortgesetzdem Verstoss gegen das Prostitutionsverbot sind in einem Verfahren durchaus Haftstrafen möglich! Warum direkt zum Haftrichter? Weil bei nicht vorhandenem Wohnsitz grundsätzlich Fluchtgefahr besteht und sich der Täter recht einfach dem ordnungsgemässen Verfahren entziehen könnte.

    Unlustig, aber die Münchener Geschichte macht deutlich, dass mit diesen besonderen Verboten nicht zu spaßen ist. Verstösse sind, wenn sie immer wieder passieren, kein Kavaliersdelikt und können im Extremfall da enden, wo Übernachtung und Verpflegung kostenlos sind, wo die Türen nach aussen aber abgeschlossen sind!

    Übringes wird bei der Diskussion rund um das neue Prostitutionsgesetz oft vergessen, dass es in Deutschland eine große Anzahl von männlichen Sexworkern gibt, die ab Juli 2017 auch einen „Huren-Ausweis“ benötigen werden! In den Regenbogen-Saunen der Republik will man davon aber nichts hören, weil man sich als „geschlossene Community“ betrachtet und die auffälligen Stricher, die man oft an den Bahnhöfen der Großstädte antrifft, haben meist ganz andere Probleme und auch keine Ansprechpartner, die umfangreich informieren.

    Aber das wird die Ordnungsämter und die Polizei (besonders natürlich in München) nicht wirklich interessieren: der fehlende Ausweis wird ein zusätzliches Druckmittel werden und daher ist ab Juli 2017 von weiteren Terminen beim Haftrichter schon jetzt auszugehen!

    Den Bericht von Focus Online finden Sie unter:

    http://www.focus.de/regional/muenchen/polizei-muenchen-verbotene-prostitution-im-sperrbezirk-ludwigsvorstadt_id_6953417.html

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Rostock ist (auch) ahnunglos!

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Rostock ist (auch) ahnunglos!

    Prostitution 2017 - Presseschau - Stadt Rostock ist (auch) ahnunglos!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Rostock ist (auch) ahnunglos!

    Immer mehr Städte und Gemeinden bekunden inzwischen ihre erweitere Ratlosigkeit, was die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes im Juli 2017 anbelangt! Anfragen eines befreundeten Kollegen an einige Kreise in NRW, wurden mit Worthülsen und Floskeln beantwortet:

    „Wir befinden uns noch in der Findungsphase, sind aber sicher, die erforderlichen Resourcen in ausreichender Form zeitnah zur Verfügung stellen zu können!“

    Klingt doch gut und wenn sich in deutschen Großstädten wie Frankfurt/Main und Hamburg im Mai Arbeitskreise bilden, ist man schon recht weit? Hier gilt wohl die Weisheit:

    „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis!“

    Ist ja auch prima, wenn es eben nicht um ein so komplexes Thema wie das neue Protitutionsgesetz gehen würde, wo die Anzahl der Verordnungen täglich steigt und wo Verordnung A Rechte erweitert, die Verordnung B beschränkte. Konfusion, Chaos un mittendrin die armen Beamten, die dieses erst einmal intern ordnen müssen, bevor sie sich mit Informationen an die Öffentlichkeit wagen.

    Kann es wirklich sein, dass 8 Monate nicht ausreichen, um ein bundesweit einheitliches System zu schaffen und Mitarbeiter frühzeitig zu schulen? Hier haben an wichtigen Schnittstellen wohl einige Verantwortliche geschlafen und der deutsche Förderalismus hat hier auch eine unrühmliche Rolle gespielt: zu viele Köche erzeugen einen ungeniesbaren Brei! Das ist das Ergebnis!

    In der heutigen Presseschau fiel mir ein Bericht aus Rostock auf, der meine Befürchtungen mal wieder untermauert:

    Prostitution: Stadt Rostock ist ahnungslos!

    Ahnungslos ist schon ein sehr bezeichnendes Wort: Nichtwissen ist das eine, aber nicht einmal eine Ahnung zu haben ist unfassbar!

    Man wartet bei der Stadt auf Post von der Landesregierung aus Schwerin und auf ein landesrechtliches Ausführungsgesetz, das es aber überhaupt noch nicht gibt! Da wird also zeitnah nichts kommen, wenn man den allgemeinen Regeln der Logik folgt.

    Was wird das Resultat sein, wenn man nicht weiß was man wie tun soll und wann?

    Zurücklehnen, den lieben Gott einen guten Mann sein lassen und einfach abwarten, was die Sexworker und Betreiber vor Ort sicher erst mal nicht stören wird! Wenn die Stadt erst mal keine „Huren-Ausweise“ ausstellt, wird es auch keine Kontrollen in dieser Richtung geben. Still ruht der See! Amen!

    Den von mir gelesenen Artikel finden Sie unter:

    http://www.svz.de/lokales/rostock/wir-koennen-richtig/prostitution-stadt-ist-ahnungslos-id16571741.html

  • Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Die deutsche Amateurporno-Szene boomt und ist nicht zuletzt durch das Buch des Kollegen Philip Siegel in den vergangenen Wochen breit in die Öffentlichkeit gerückt: sein Auftritt bei „Markus Lanz“ war ebenso informativ wie amüsant und selbst die gestrenge Alice Schwarzer konnte sich ein breites Lächeln nicht verkneifen … geht doch, Alice! Wahrheinlich hat die Gute viel mehr Humor, als ihre kämpferischen Artikel vermuten lassen!

    Deutschland ist das Amateurporno-Land überhaupt!

    stellte der Buchautor Siegel fest und berichtete von eindrücklichen Erlebnissen bei seinen hautnahen Recherchen, die in quer durch die Republik führten und sicher auch weiter führen werden.

    Wenn Porno Porno bleibt, hat das doch gar nix mit dem neuen Prostitutionsgesetz zun tun?

    Dies war die mit einer Feststellung verbundene Frage einer Darstellerin, die mich per Mail um meinen Rat bat. Richtig: Dreharbeiten, bei denen Pornofilme produziert werden, fallen nicht unter den Prostitutionsbegriff des neuen Gesetzes! Es wird nämlich keine sexuelle Dienstleistung an oder mit einem Freier erbracht!

    Es gibt allerdings Filmproduktionen, bei denen männliche Darsteller Eintritt bezahlen, um bei einem Filmdreh mitzuwirken und hier stellt sich dann die Frage, wofür dieser Eintritt zu zahlen ist. Zahlt der Darsteller doch für eine „sexuelle Dienstleistung“ und ist das Filmprojekt womöglich nur die Tarnung für einen gewerblichen Gangbang?

    Eingeweihte wissen, das die Grenzen hier fliessend sind. Die Behörden haben das Thema hingegen nur sehr begrenzt auf dem Schirm, was sich aber ab Juli 2017 schnell ändern kann, wenn eben neue Regeln gelten!

    Wenn es den Behörden gelingt zu belegen, dass Filmdarsteller eher als Freier und weniger als Filmschaffende zugegen sind, droht Ungemach, da die Aufnahmen dann schnell als erlaubnispflichtige „Prostitutionsveranstaltungen“ gewertet werden können und die weiblichen Akteuerinnen damit zu „Prostituierten“ werden, die in der Folge den beliebten „Huren-Ausweis“ benötigen!

    Man bewegt sich hier in einer „Grauzone“, in der zuviel erhellendes Licht sicher auch nicht gewünscht ist, wenn man es einmal nur von der Seite der Anbieter aus betrachtet. Aufgeschreckte Behörden könnten aber zur intensiven „Beleuchtung“ neigen und die amtliche Lampe genau auf diesen leicht dunklen Bereich richten. Wer kann, der kann!

    Da man von privaten „Filmproduktionen“ nur sehr selten leben kann, haben viele Stars der Szene Geschäftsmodelle entwickelt, die das Filmschaffen mit Sexwork kombinieren. User-Treffen, frivole Herrenparties oder aber Pornostar-Escort werden auf privaten Pages und in Portalen beworben. Damen, die „auch“ solche Dienstleistungen anbieten, kommen um den „Hurenpass“ nicht herum und viele der Events sind, wenn sie nicht „alleine“, also ohne die Mitwirkung weiterer Kolleginnen, durchgeführt werden, erlaubnispflichtig, wobei ein Prostitutionsgewerbe angemeldet werden muß und die Veranstaltungen 4 Wochen vor dem Event angezeigt und genehmigt werden müssen!

    Interessanterweise gibt es im Web bereits annoncierte Events nach dem 1. Juli 2017, bei denen man die notwendige Erlaubispflicht ohne wenn und aber unterstellen kann und muß. Da wäre es dann überhaupt nicht verwunderlich, wenn zu gegebener Zeit Behörden als amtliche Beleuchter die Szenerie schlagartig betreten und bei einer Razzia mal fix die genauen Umstände prüfen. Gerade wenn solche Events in bekannten Erotikclubs stattfinden, die als besondere Gewerbebetriebe jederzeit amtlich kontrolliert werden können, bleibt die verschlossene Tür sicher nicht zu und die Ausweiskontrollen sind auch für die männlichen Gäste nicht ungefährlich, da sie als mögliche Zeugen Post in den heimischen Briefkasten bekommen können. Was da wohl die Mutti zu sagt, die Post informativ öffnet?

    In Zusammenarbit mit einem Amateur-Cam-Portal und einigen fragenden privaten Darstellerinnen, plane ich im Mai/Juni 2017 ein Informationsseminar für dieses spezielle Segment. Wir sind gerade bei der Terminfindung und haben dabei das Ruhrgebiet als Veranstaltungsort im Plan! Spätestens Ende April werde ich hierzu posten!

  • Prostitution 2017 – ZDL – Der Zentralrat der Luden – Manifest & Thesen

    Prostitution 2017 – ZDL – Der Zentralrat der Luden – Manifest & Thesen


    Prostitution 2017 – ZDL – Der Zentralrat der Luden – Manifest & Thesen

    Ende vergangenen Jahres, hat sich in einer konzertierten Aktion eine unheilige Allianz aus Jungluden, Altstenzen, Koberern und Wirtschaftern zusammengefunden, die es sich zum Ziel gesetzt hat, den politischen Willen in Deutschland zu beeinflussen und geschaffene gesetzliche Fakten wirksam zu hinterfragen. Es handelt es sich um Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Rotlicht, die sich nicht einfach alles gefallen lassen, sondern mit vermeintlich sinnlosen Aktionen zum Widerstand gegen das neue Prostitutionsgesetz 2017 aufrufen. Dabei geht e natürlich nicht um Krawall, sondern um symbolische Handlungen, die an Kreativität kaum zu überbieten sein dürften!

    Während in den 80er und 90er Jahren fast ausschließlich Männer als „Ansager im Milieu“ fungierten, findet man heute auch jede Menge „Power Damen“, die das Geschäft erfolgreich betreiben und dabei Goldkette und Miniplie mit Strapsen und Stöckelschuh kontern. Diese Mädels sind im „Rat“ herzlich willkommen und der „Zentralrat der Luden“ ist damit der erste „Stenzer-Verband“, der sich gesellschaftlich in dieser Richtung völlig öffnet! Hurra!

    In den kommenden Tagen findet in Castrop-Rauxel eine große Ostertagung statt, bei der das schlagfertige „Luden-Manifest 2017″ erarbeitet werden soll. Aus Teilnehmerkreisen sind inzwischen einige der politischen Thesen bekannt geworden, die wohl maßgeblichen Einfluß auf das politische Programm haben werden. So sollen die etablierten Ludinnen und Luden u.a. folgendes fordern:

    • Der Zentralrat der Luden fordert die symbolische Besetzung der Nordseeinsel Helgoland durch Luden aus ganz Deutschland mit Verlesung des Luden-Manifest 2017
    • Der Zentralrat der Luden fordert „Freien Sex für freie Bürger“!
    • Der Zentralrat der Luden fordert den Druck von 1000 € – Scheinen für die zukünftige „Archivierung“ des Schwarzgelds.
    • Der Zentralrat der Luden fordert die Einführung von staatlich garantierten Entsperrgebieten, damit es an bestimmen Orten noch verbürgte Rechtssicherheit gibt!
    • Der Zentralrat der Luden fordert die Einführung einer staatlichen Ludenabgabe für die auferlegte nervige Bürokratie!
    • Der Zentralrat der Luden fordert: Grundausbildung im Fach Prostitution für deutsche Ämter und Behörden!
    • Der Zentralrat der Luden fordert den Bundesfinanzminister wegen seines einnehmenden Wesens zur Mitgliedschaft im Verband auf!
    • Der Zentralrat der Luden fordert eine Berufsqualifikation für staatlich geprüfte Bordellwirte und entsprechende Ausbildungsstätten!

    Wir werden zum Thema satirisch weiter berichten und freuen uns dabei auf einen stets konstruktiven Meinungsaustausch, der uns alle „weiterbringt“ … wohin auch immer! Wir wünschen „Buenos Aires“ … Frohe Ostern!

    Infos zum Verband finden Sie unter: Infopage des Zentralrats der Luden

    Der Zentralrat bei Facebook: Zentralrat der Luden / Facebook