Ich wünsche allen Kundinnen und Kunden, allen Freunden und Bekannten sowie allen Besucherinnnen und Besuchern meiner Webpräsenz viel Erfolg, Freude und Glück im neuen Jahr 2017. Mögen Ihre, Eure und meine Wünsche in Erfüllung gehen und wir gemeinsam viel erreichen. Unsere Gemeinschaft ist in diesen unruhigen Zeiten besonders gefordert, Herausforderungen erwarten uns auch im neuen Jahr in vielen Bereichen unseres Lebens. Seien es die Flüchtlingskrise, Terrorismus vor der Hautür, neue Regenten in der Weltpolitik, die Bundestagswahl 2017 oder eben die durch das neue Prostitutionsgesetz angespannte Lage im geschäftlichen Bereich: es wird garantiert nicht langweilig in unserer umtriebigen und chaotischen Welt.
„Wird’s besser? Wird’s schlimmer?“ fragt man alljährlich. Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich.
(Erich Kästner)
So hebe ich heute zum Gruße mein Glas, winke dabei froh in die Runde. Im neuen Jahr geben wir neuerlich Gas und zwar ab der ersten Stunde!
Prostitution 2017 – Jahresrückblick und Ausblick – Howard Chance
Das Jahr 2016 nähert sich unaufhaltsam seinem Ende. Nur noch ein Tag und das für die Erotik-Branche durchaus aufregende Jahr ist Geschichte. Warum aufregend? nun, weil ja im Jahr 2016 mit dem neuen Prostitutionsgesetz die Weichen für die Zukunft der Sexarbeit in Deutschland gestellt wurden. Ich blicke heute betrachtend auf das Jahr 2016 zurück und wage einen ersten Ausblick auf 2017, wobei ich meine publizistische und beratende Arbeit in einen chronologischen Kontext bringe: was war, was ist, was kommt? Ich werde im kommenden Jahr ganz sicher nicht an Arbeitsmangel leiden und muss mich selbst grundlegend neu strukturieren, um meinen Mandaten eine möglichst guten Service bieten zu können. Jeden Auftrag anzunehmen, ist dabei nicht das Gebot der Stunde! Dafür sind die bereits in der Schublade liegenden Aufträge bereits zu arbeitsintensiv und fordernd. Doch zu dieser Thematik komme ich später noch zurück.
Was war? – Der Jahresrückblick 2016
Das Jahr begann mit intensiven Diskussionen darüber, ob das neue Prostitutionsgesetz nun wirklich vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird. Die Sexworker-Verbände waren zu Beginn des Jahres noch der Meinung, dass man in den parlamentarischen Anhörungen in Berlin noch auf maßgebliche Veränderungen zum Gesetzesentwurf hinwirken könnte. Leider waren die Anhörungen im Ergebnis eher eine von den Parlamentariern absolvierte Pflicht, wo man zwar Interesse an den Meinungen der geladenen Expertinnen und Experten vorgab, aber dann die Anregungen doch nicht annahm. Eine klare Ohrfeige für alle Aktivisten, die feststellen mussten, wie Gesetzgebungsverfahren in Deutschland nun mal so laufen. Keine Basis-Demokratie und zudem ein Thema, das einen Großteil der Gesellschaft, wenn überhaupt, nur mäßig interessiert und mit dem sich auch kein prominenter Politiker schmücken möchte. Wir erinnern uns: spiel nicht mit den Schmuddelkindern …
Im Juli 2016 wurde das neue Prostitutionsgesetz dann „tatsächlich“ im Deutschen Bundestag mit einer breiten Mehrheit der Regierungskoalition verabschiedet. Ich habe das „tatsächlich“ besonders markiert, weil der Beschluss in der Branche trotz der klaren Vorzeichen immer noch recht ungläubig zur Kenntnis genommen wurde. Obwohl Insider und Experten die Verabschiedung nie in Zweifel gezogen hatten und nach 7 Jahren Beratung nun einfach ein Gesetz herbei musste, war die „Überraschung“ groß und man hoffte nun auf den Bundesrat, der doch eine solches „Machwerk“ nicht unbeanstandet durchwinken konnte. Tja, leider auch ein sehr trügerisches Gefühl. Im Bundesrat gab es zwar Änderungswünsche einiger Bundesländer, aber im Ergebnis wurde mit breiter Mehrheit und ohne erneute Beratungen zugestimmt und in der Branche breitete sich Ende September 2016 das Entsetzen aus.
Etwa zeitgleich (also im September 2016) kam meine Fachpublikation zum neuen Gesetz auf den Markt und verkaufte sich bislang unerwartet gut, was mich als Autor natürlich freut. Von Anfang an war klar, dass ein Fachbuch, das für einen eingeschränkten Personenkreis konzipiert wurde, kein Bestseller wird und sich natürlich nicht so gut verkauft wie ein frivoles preisgünstiges Taschenbuch oder ein neuer „Harry Potter“. Aber das war ja auch nicht Sinn und Zweck meiner Arbeit.
Die Monate Oktober, November und Dezember 2016 waren dann mit vielfältigen Diskussionen, Anfeindungen und vielfältigen Mißverständnissen gespickt, die mir schon einmal kurzfristig die gute Laune geraubt haben, wenn man meine „Prognosen“, die nachfolgend fast alle eintrafen, zum Unfug erklärte und zudem versucht wurde, mich zum Ausbeuter zu erklären, der den Sexworkern mit unseriösen Methoden das mühevoll verdiente Geld aus der Tasche ziehen will. Wie man auf solche Ideen kommen kann, verstehe ich bis heute nicht, aber es ist für mich auch nicht (mehr) weiter wichtig. Lag es vielleicht auch an der Art der „Botschaften“, die ich überbrachte:
Der Überbringer einer schlechten Nachricht, braucht immer ein sehr schnelles Pferd?
Nach dem Bundestags-Beschluss und der diesbezüglichen Bundesrats-Zustimmung, tauchte bald die „Verfassungsbeschwerde“ als Mittel der Wahl auf, die nun, und damit landen wir in der Gegenwart, wohl die einzig verbleibende Möglichkeit ist, das neue Gesetz noch zu „stoppen“, wobei dies aber nur im „Einstweiligen Verfahren“ zeitnah erfolgen könnte. Denn: wenn man im „normalen Beschwerdeverfahren“, das erst nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich ist, erst nach zwei bis drei Jahren eine Entscheidung erwarten kann, liegt das Kind leider längst ertrunken im Brunnen, weil Sexworker dann bereits amtlich erfasst und diverse Betriebe und Gewerbe bereits geschlossen sein werden und man das Rad der Zeit dann einfach nicht mehr zurückdrehen kann!
Was ist? – Gegenwarts-Betrachtung
Ich beobachte momentan, dass einige Sexworker-Verbände eine enorme Energie für das angedachte Beschwerdeverfahren aufbringen, dass aber der aktive Umgang mit den zu erwartenden Gegebenheiten dahinter sehr zurückbleibt. Da das neue Gesetz ab 1. Juli 2017 aller Voraussicht nach gelten wird, ist es nun eindeutig an der Zeit dieser unangenehmen Realität ins Auge zu schauen.
Bei meinen Beratungsterminen erwähne ich die „Verfassungsbeschwerde“ fast immer, arbeite aber gleichzeitig an konkreten Strategien für Unternehmen in der Erotikbranche, die darauf abzielen, sich auf die neuen Vorgaben und Regulierungen frühzeitig einzustellen. Und das man hier besser früh als spät seine Überlegungen anstellt, dürfte klar sein: die/der Kluge baut vor und so wird sie oder er in der Jahresmitte eben nicht unvorbereitet überrascht!
In eigener Sache, möchte ich an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass ich meine Beratungsleistungen nahezu ausschließlich für Erotik-Betriebe, Massage-Institute, Escort-Services und Modellwohnungen anbiete, die nach dem neuen Gesetz in 2017 zu einer „Prostitutionsstätte“ werden und wo es im weitesten Sinne um Unternehmensberatung geht. Zwar gebe ich auch einzelnen Sexworkern gerne telefonische Auskunft zu allgemeinen Fragen, führe aber keine „Intensiv-Beratungen“ durch, sondern verweise anfragende Damen an die existierenden Fachverbände, die sich ja inzwischen mit neuen Beratungs- und Informationsangeboten bundesweit aufstellen.
Soviel zum „Abkassieren“ von Sexworkern durch den lieben Howard, der ja auch Teile seiner Fachpublikation für Sexworker nach wie vor kostenlos zum Download bereitstellt!
Aber egal, manchen Ideologen (oder nennen wir es besser „Idiotologen“?) ist nicht zu helfen und daran kann ich als alter Zuhälter, Brandstifter, windiger Geschäftemacher und Maulwurf leider nichts ändern. Die vielen positiven Rückmeldungen der vergangenen Wochen und die vielfältigen neuen Kontakte bestärken mich in meiner Arbeit, die in 2017 in ihrer Intensität sehr zunehmen wird. Damit landen wir beim dritten Punkt meines heutigen „Pamphlets“:
Was wird? – Der Ausblick auf 2017
Ich sprach eingangs schon über meine angedachten Schwerpunkte für 2017 und die Notwendigkeit meine Arbeit sinnvoll zu strukturieren: es ist bereits 5 vor 12 und in einem halben Jahr wird das neue Gesetz Inkrafttreten. Es gibt viel zu tun und ich packe es an! Hier mein Aktionsplan für 2017 in groben Zügen:
Konzeptentwicklungen / Neustrukturierung von Unternehmen
Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden
Informations-Seminare für die Branche (z.B. im März 2017 mit Berlin Intim)
Aufbau eines Informationsportals mit Partnern aus der Erotik-Werbebranche
Unterstützung von Tantra-Anbieterinnen zu einer Verfassungsbeschwerde
Juli bis Oktober 2017
Anmelde-Unterstützung für Prostitutionsstätten
Konzept-Einreichungen / Amtliche Anzeigen
Behörden-Dialog im Mandanten-Auftrag
Rechtliche Schritte in Kooperation mit Partner-Anwälten
Ab Januar 2017 liegen meine Schwerpunkte auf der Betreuung von Mandanten und ich bitte um Verständnis, dass ich in der kommenden Zeit für „rein informative Gespräche“ nur noch ein sehr beschränktes Zeit-Kontingent zur Verfügung habe. Daher bitte nicht böse sein, wenn ich einmal etwas verspätet antworten sollte! Zu meinen Vorhaben in 2017 werde ich natürlich in dieser Webpräsenz stets aktuell berichten.
Zum Schluss – Der Dank
An dieser Stelle danke ich allen, die mich im zurückliegenden Jahr tatkräftig und/oder ideell unterstützt haben. Dabei geht ein besonderer Dank an Ariane-Berlin, die in 2017 vielfältige neue Aufgaben übernehmen wird, an mein kreatives „Frankfurter-Cover-Motiv“ (Insider), die mich stets mit Rat und Tat unterstützt, an meine politische „Berlin Connection“ und an meine Partner, mit denen ich eine gute und intensive Zusammenarbeit pflege. Nicht zuletzt auch ein herzlicher Dank an die Mandanten und Freunde aus der Branche, die mir in 2016 ihr Vertrauen geschenkt haben. Ich bin mir der Verantwortung für 2017 bewusst und bleibe, wie es meine Art ist, natürlich immer emsig am Ball! Versprochen!
So … Zeit für die Abreise! Howard feiert Silvester rustikal in Prag und ist ab Dienstag, den 3. Januar 2017 wieder im publizistischen wie beratenden Dienst! Hurra und auf bald!
Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter
Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter
Haben Sie jemals etwas von Huren-Schleiern, Huren-Kappen und ähnlichem gehört? Ich bin bei einer thematischen Recherche zur „Stigmatisierung“ über diese Informationen gestolpert und ich habe mich schon gewundert, was sich unsere Vorfahren so ausgedacht haben. Auch im Mittelalter hatten es die Gunstgewerblerinnen schon schwer und die damals überwiegend fromme Gesellschaft hatte neben klaren Regulierungsvorschriften für die Prostitution eben auch Stigmatisierungs-Symbole im Programm. Bei Wikipedia lesen wird dazu:
Die Kleiderordnungen unterschieden sich durch die Zeit des Mittelalters und von Stadt zu Stadt. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem zwei Finger dicken grünen Strich in der Mitte, in Frankfurt am Main eine gelbe Verbrämung (Saum) und in Zürich und Bern verdeutlichte ein rotes Käppeli ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Ebenso wurde ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorgeschrieben bzw. auch verboten. In der Regel waren die farblichen Kennzeichnungen in den sogenannten Schandfarben gehalten: Rot, Gelb oder Grün. Da sich „ordentliche“ (bzw. „anständige und ehrbare“) Frauen im Mittelalter nicht „herausputzen“ durften oder sollten, wurden Prostituierte auch als Hübschlerinnen bezeichnet.
Im christlichen Verständnis des Mittelalters war es nicht ungefährlich, als Hure zu arbeiten, da man einen Status besaß, der deutlich unter dem der „ehrbaren“ Bürger lag. Vergewaltigung von Huren wurde (wenn überhaupt) weniger streng bestraft wie Vergewaltigung an „ehrbaren Frauen“. Zusätzlich bestand auch immer die Gefahr, als Hexe verfolgt zu werden, weil man der so ehrlosen Lust auch immer wieder einen gerazu teuflischen Charakter unterstellte, wenn man vom „bösen Blick der Dirnen“ sprach und Unglücke damit in Zusammenhang brachte.
Ja, Begrifflichkeiten können sich mit der Zeit ändern. Während „Frauenhäuser“ in unserer Zeit als Zufluchtsstätte für misshandelte Frauen und deren Kinder ein wichtig Aufgabe erfüllen und (um beim Begriff zu bleiben) als sehr „ehrbar“ einzustufen sind, waren Frauenhäuser im späten Mittelalter die „Eros-Center“ der Frühzeit, wo ein von der Stadt oder auch der Kirche eingesetzter „Frauenwirt“ die Prostitution in einem städtischen Haus „förderte“! Ja, recht starker harter Tobak, denn die dort beschäftigten Prostituierten hatten nach amtlichen Anordnung „allgemein zugänglich“ zu sein, was bedeutete, dass grundsätzlich alle Kunden bedient werden mussten und das selbst eine täglich Mindestzahl an Freiern festgelegt war! Von dieser Struktur erhoffte man sich eine gewisse Kontrolle über die Prostitution und man(n) hatte dabei die „gefallenen Mädchen“ im Blick, die in einer Zeit, wo es ja keine wirksamen Medikamente gab, auch ein großes Gesundheitsrisiko für die Allgemeinheit darstellten. Staatlich regulierte Prostitution, schon damals!
Noch bis 2002 wäre der „Frauenwirt“ in Deutschland nichts anderes als ein Zuhälter gewesen und die Förderung der Prostitution hätte nach den Gesetzen der Neuzeit bestraft werden müssen. Ob unser Gesetzgeber sich nun wieder „mittelalterliche Verhältnisse wünscht?
Na, das ist ein wenig provokativ gedacht, aber einige Dinge sind nun einmal ähnlich gelagert: dem Staat fehlt damals wie heute der Überblick über die vielfältigen Formen der Prostitution. Sexworker arbeiten gerne im Verborgenen und bieten eben oft auch Praktiken an, die man trotz jetzt vorhandener Medizin als gesundheitgefährdent bezeichnen kann. Zwar will man keine staatlichen Bordellbetriebe schaffen, aber eine Regulierung kann, so die Meinung der Politik, sicher nicht schaden.
Klar kann das den Sexworkern, die ja auch Menschen sind, schaden! Stigmatisierung schafft Kasten! Aber die Politik setzt das so erstrebenswerte Gemeinwohl über das Wohlbefinden einiger „weniger“, wobei die Zahl der „wenigen“ durchaus beträchtlich sein soll! Was denken Sie? Leben wir doch noch ein bisschen wie im Mittelalter?
Die umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes ist nicht mehr aufzuhalten!
Das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“, soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten. Die begriffliche Abfolge – also Regulierung vor Schutz – ist wohl bewusst so gewählt, da sich im Gesetz viel mehr Paragraphen mit Regulierungen befinden, als solche zum „Schutz von Menschen in der Prostitution“. – Während die Politik immer wieder die Schutzfunktion in den Vordergrund zu stellen versuchte, wiesen die Berufsverbände der Prostituierten – aber auch Juristen-Gruppen – schon frühzeitig darauf hin, dass es dem Gesetzgeber wohl hauptsächlich um die Kontrolle und Reglementierung des ungeliebten Bereichs „Rotlicht“ gehen könnte, was sich nun in Gesetzestitel und -inhalt eben deutlich zeigt, wo das im Wortlaut verwendete „sowie“ den Schutzgedanken positionell eindeutig an die zweite Stelle setzt.
In einem Bericht zum Prostitutionsgesetz 2002, den die Bundesregierung 2007 veröffentlichte, wurde deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Gesetzes-Ziele erreicht worden war und weiterer Handlungsbedarf im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution bestand. Vieles passt heute mehr zum Begriff „Freiwild“, als zur „Freiwilligkeit“. Da der „zuhälterische Generalverdacht“ durch das Gesetz 2002 erheblich gemildert wurde, eröffneten in Folge der neuen Rechtssicherheit immer mehr „Flat-Rate-“ und „Sauna-Clubs“ bundesweit ihre Pforten. Sex wie beim Discounter, günstige „All-you-can-fuck“-Pauschalangebote auch für den kleinen Geldbeutel, veränderten die Sex-Branche merklich. Die Unternehmerinnen aus den ärmeren EU-Staaten, bekamen laut Werk-Vertrag um die 10 Euro als „Fall-Pauschale“ für einen möglichst tabulos durchzuführenden Schnell-Geschlechtsverkehr, was dann auch die etablierten deutschen Erotik-Dienstleisterinnen schockierte, die bislang für einen noch halbwegs „anständigen“ Tarif gearbeitet hatten und sich nun urplötzlich im intensiven Tarif- und Service-Kampf befanden. Fast die gesamte Branche wurde verdorben durch Dumping-Preise, die im Internet geradezu schamlos propagiert wurden. Geiz ist oder macht doch geil, natürlich auch im deutschen Rotlicht-Gewerbe!
Soll man diese Entwicklung nun als „freie Marktwirtschaft“ verstehen? – Angebot und Nachfrage? – Enorme Verbrauchervorteile durch Prostitutions-Liberalismus? – Warum ist plötzlich fast alles erlaubt und möglich? – Gibt es denn überhaupt keine verbindlichen Regeln für das Rotlicht und für die Prostitution?
Nein! – Nicht wirklich! – Denn Konzessionen für Erotikclubs und Zuverlässigkeitsprüfungen für Bordell-Betriebe und deren Betreiber, waren im Gesetz 2002 nicht vorgesehen und vorher, also vor Einführung des ersten Prostitutionsgesetzes, schwieg man sich zu diesem Thema gern völlig aus, da alles „sittenwidrig“ und eigentlich nicht erlaubt, aber merkwürdigerweise doch geduldet war. Gesellschaft und die Politik schauten großzügig weg und die Bordell-Betreiber versuchten ihren Geschäften möglichst unauffällig nachzugehen. Nicht alles wahrnehmen, war auf der einen Seite die Devise, so wie das „Nicht-Auffallen“ auf der anderen. Halt ungeklärte Umstände, mit denen man sich beidseitig arrangierte und dem Markt so der Selbstregulierung überließ. Läuft doch … irgendwie! – Noch immer ist viel einfacher einen Puff zu eröffnen, als die gern zitierte und regelmäßig amtlich kontrollierte Pommes- oder Dönerbude. Solange man keinen Alkohol ausschenkt, was grundsätzlich einer Gaststätten-Konzession bedarf, steht der Eröffnung eines Clubs oder Bordell-Betriebs (noch) nicht viel im Wege, wenn man nicht mit dem Baurecht oder den Sperrgebiets-Verordnungen kollidiert. Am Puff sollte nicht wirklich auf einer Leuchtreklame „Puff AO“, „Club Tabulos“ oder „Zur geilen willigen Stute“ stehen, dann beschwert sich so schnell auch niemand! – War ja schließlich schon immer so!
Wo es keine Regeln gibt, regelt sich der Markt halt selbst! – Vielleicht gut für das Gewerbe, aber eben gesellschaftlich überhaupt nicht akzeptabel in einem Land der Dichter und Denker! – Zumindest nicht auf Dauer! – Nun war also wieder die Politik in der Pflicht!
Die Auswüchse, die die Politik feststellte, sind und waren doch für jeden erkennbar, der einmal „einschlägig“ durchs Internet „gesurft“ war oder es heute noch prüfend tut: Es gab und gibt fast nichts, was es nicht gibt und es haben sich in zunehmendem Maß kriminelle Strukturen etabliert, gegen die womöglich kein „beißendes“ Kraut gewachsen ist.
Die Bundesregierung hat die Lage längst erkannt und beschreibt die aktuelle Situation in dem Beschluss-Antrag des neuen Gesetzes für 2017 folgendermaßen:
„Es fehlt an verbindlichen Mindestvorgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der dort Tätigen und an Rechtsgrundlagen, mit denen die Zuverlässigkeit der Betreiber vorab geprüft und unzuträgliche Auswüchse des Gewerbes unterbunden werden könnten. Das Fehlen behördlicher Aufsichtsinstrumente führt zu Intransparenz und begünstigt kriminelle Strukturen, die sich dieses Defizit zunutze machen.“
Unser Rechtsstaat wird aktiv … auf dem Weg zu ganz neuen Erkenntnissen?- Seit 2007 war das neue Gesetz nun in Arbeit und hat dabei durch die unterschiedlichsten parlamentarischen Prozesse und Beratungen, immer wieder ein leicht verändertes Gesicht erhalten. Mal sollte es strenger sein, mal weniger einschneidend. Aber in jedem Fall sollte „das Milieu“, das nun mal nicht nur aus den gern präsentierten Zwangsprostituierten besteht, sondern auch aus vielen selbstbestimmten Sexworkern – die den staatlichen Schutz einfach nicht brauchen – einen geregelten rechtlichen Rahmen bekommen. Dieser Rahmen sollte bundesweit einheitlich und verbindlich sein. Es allen Betroffenen recht zu machen, ist aber ein Ding der Unmöglichkeit, da vorhandenen Strukturen und Protagonisten einfach viel zu unterschiedlich sind! – Was im einen Fall passt und gewünscht ist, ist eine Türe weiter völlig unpassend, weil ebenso unerwünscht wie faktisch unnötig. – Im Ergebnis ist ein umfangreiches „Gesetzes-Monster“ herausgekommen, dessen organisatorische Umsetzung recht schwierig werden wird, da für Verwaltung, Kontrollen und Beratung eine Unmenge von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benötigt wird, die sich in die zum Teil sehr komplexe Materie einarbeiten müssen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass vom Beschluss bis zur Einführung des Gesetzes fast genau ein Jahr liegt, was für die Errichtung der notwendigen Strukturen zeitlich auch sicher erforderlich sein wird.
Ich wünsche allen Besucherinnen und Besuchern, allen Kundinnen und Kunden sowie allen Freundinnen, Freunden, Partnern und Bekannten, allen die mich gut, besser oder auch nicht leiden können ein
Frohes und gesegnetes Weihnachtsfest 2016!
Möge der Geist der Weihnacht mit Ihnen und Euch sein, möge uns das Fest erfreuen und möge der Alltag für einige Tage weit weg von uns sein! Fest der Liebe, Fest der Familie. Ob nun gläubig gefeiert oder als volkstümliches Brauchtum empfunden: Weihnachten ist nur einmal im Jahr und wir alle verbinden damit hoffentlich glückliche Erinnerungen an die Kindheit und an den ersten Weihnachtsbaum. Oh Du fröhliche …
Auch wenn die Ereignisse der vergangenen Tage in Berlin nicht weihnachtlich stimmen und uns vergegenwärtigen, in welcher Lage sich die Welt befindet, sollten wir nicht den Mut verlieren für das Gute zu kämpfen und unsere Grundwerte nicht zur Disposition stellen! Lasst uns weiter das suchen, was uns verbindet und lasst uns auf dem Weg bleiben zu einer offenen Gesellschaft, die den Fremden nicht primär als Feind sieht und wo Andersartige ihren Platz haben, wo der Starke dem Schwachen hilft und Freundlichkeit, Respekt und Anstand den Umgang miteinander prägen!
Das Geheimnis der Weihnacht besteht darin, dass wir auf unserer Suche nach dem Großen und Außerordentlichen auf das Unscheinbare und Kleine hingewiesen werden.
Ich zünde an Weihnachten wie üblich eine Kerze an, verbunden mit den besten Wünschen und der Hoffnung, dass manches besser wird in 2017. Ob es etwa bringt? Wir werden sehen! Aber: es ist auch an uns, die richtigen Impulse zu setzen und unser Menschsein, nein unsere Menschlichkeit im Alltag zu beweisen. Vielleicht sind wir manchmal zu bequem? Wir arbeiten daran. Oder etwa nicht?
Alles Gute wünscht Ihnen und Euch heute
Ihr / Euer Howard Chance
(dem gerade die Weihnachtskekse trefflich angebrannt sind!)
BesD mit neuem Projekt und Dona Carmen Verfassungsbeschwerde again
Auch wenn ich im abgelaufenen Jahr 2016 so meine diversen Probleme mit den deutschen Sexworker-Verbänden hatte und man „sich“ oft gänzlich missverstanden hat, so möchte ich doch heute nochmals auf die derzeit laufenden und unterstützenswerten Initiativen zweier Verbände hinweisen, die jeweils um (Weihnachts-) Spenden für ihre Arbeit bitten:
Der BesD e.V. – Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen
plant die Errichtung eines Infoportals für Sexworker zum neuen Prostitutionsgesetz und ruft dafür zu Spenden auf. In der Tat gibt es für die Sexworker und hier vor allem für die nicht deutschsprachigen Ladies keine spezialisierte Plattform! Ich selbst halte zwar für Sexworker in meinem Portal viele kostenfreie Basis-Informationen bereit, habe mich aber eindeutig auf die Unternehmensberatung spezialisiert und kann schon aus zeitlichen und rechtlichen Gründen keine Sexworker-Einzelberatung anbieten. Daher freue ich mich darüber, dass der BesD mit den bekannten Vertreterinnen Johanna Weber und und Fabienne Freymadl diese real existierende Lücke in 2017 schliessen wollen. Den Spendenaufruf findet man unter folgendem Link:
Dona Carmen e.V. – Verein für die soziale und politische Rechte von Prostituierten
arbeitet, wie schon mehrfach berichtet, gerade intensiv an einer Verfassungsbeschwerde unter der Federführung von Rechtsanwalt Starostik aus Berlin. Trotz der Geheimniskrämerei und meiner „Ausladung“ als Maulwurf, gebe ich die neusten Informationen zum Projekt gerne weiter, auch wenn ich mich dort aus sicher verständlichen Gründen nicht mehr direkt einbringen werde! – Den Bericht zum Stand der Dinge und den neuerlichen Spendenaufruf finden Sie unter folgendem Link:
Was in Frankfurt am 16.12. beraten wurde, kann man im österreichischen Sexworker-Forum nachlesen, wo Klaus Fricke einen Bericht verfasst hat, den man unter folgendem Link finden kann:
Beiden Initiativen wünsche ich viel Erfolg und hoffe, dass durch das Engagement etwas bewegt wird. Während ich eher pragmatisch arbeite und das neue Gesetz nun als gegeben betrachte, ist es dennoch wichtig, den politischen Ansatz weiter zu verfolgen und die Branche zu mobilisieren! Fast täglich stelle ich fest, dass viele Sexworker noch überhaupt nicht informiert sind! 6 Monate vor dem Inkrafttreten ist das mehr als bedenklich! Wird der Staat im Frühjahr 2017 mit mehrsprachigen Broschüren informieren? Wird es eine Kampagne hierzu geben oder überlässt man einfach die Sexworker ihrem Schicksal?
Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve
Mitte November begann vor dem Landgericht Kleve (NRW) der Strafprozess gegen 5 chinesische Staatsbürger (4 Frauen und 1 Mann), denen vorgeworfen wird bundesweit illegale Bordellbetriebe unter dem bekannten Label „China Club“ betrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten banden- und gewerbsmäßige Einschleusen von Ausländern, die Vorenthaltung / Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich vor.
Im März 2016 hatten unter Federführung des Bundeskriminalamtes umfangreiche Razzien stattgefunden und die Bordelle waren dann in der Folge amtlich geschlossen worden. Chinesische Sexworkerinnen, die bei den Razzien angetroffen worden waren und die nun als Zeuginnen vor dem Landgericht stehen, tragen bislang zur Aufklärung des Sachverhalts nur wenig bei: die bei der Polizei bereits getätigten Aussagen seien falsch übersetzt worden, mit Prostitution wollen die Damen nichts zu tun gehabt haben, obwohl sie mit recht freizügigen Bildern in bekannten Erotikportalen abgebildet waren und in ähnlichem Outfit auch von der Polizei vor Ort angetroffen wurden.
An den bisherigen Verhandlungstagen wurde deutlich, dass es eine „chinesische Mauer des Schweigens“ gibt und dass „man“ die Ladies wohl auf Razzien und Zeugenbefragungen vorbereitet hat. Ist es organisierter Menschenhandel oder ein einvernehmliches Agreement zwischen „Geschäftspartnern“, was da in recht mafiöser Manier ersonnen wurde? Wenn eine fremde Kultur auf den deutschen Rechtsstaat trifft, Sprachbarrieren die Verhandlung prägen und Zeugen mit Vergesslichkeit und falschen Aussagen glänzen, kommt man in der Verhandlung kaum weiter. Wenn dann zusätzlich wichtige Zeuginnen trotz Ladung nicht erscheinen und deren Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, wird es sehr schwer auch nur ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen!
Über 100 Zeuginnen und Zeugen sind in Kleve geladen und das Gericht hat insgesamt 21 Verhandlungstage angesetzt, wobei auch „Aussentermine“ in den geschlossenen Etablissements stattfinden. Während die Zeuginnen durch die Bank weg schweigen und verschleiern, hat eine der chinesischen Angeklagten die Vorwürfe bereits weitestgehend eingeräumt und den mitangeklagten einzigen Mann als „Drahtzieher“ belastet. Da der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf „bandenmässiges Handeln“ abzielt, sind die zu erwartenden Strafen deutlich höher als bei Einzeltätern, wobei es nur eine untergeordnete Rolle spielt, wer die Bande anführt und wer nur mitläuft.
Ohnehin ist davon auszugehen, dass es sich im Fall Kleve nur um die Spitze eines chinesischen Eisbergs handelt und das es deutschlandweit eine Art „Franchise-System“ gibt, das nahezu identisch vorgeht. Viele chinesische Banden, die statt „Schweinefleisch süss-sauer“ nun eben „knusprige Masseusen“ anbieten und nach einem vorgegebenen Konzept handeln. Prost, Mahlzeit!
Zum Thema „Chinasex in Deutschland“ habe ich übrigens vor einigen Wochen bereits einen längeren Artikel verfasst, der durch eigene Recherchen im erotischen China-Mileu entstanden ist und denen ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:
Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz
Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz
Das Kaufmich-Magazin hat mich im Rahmen eines Online-Interviews zu meiner Publikation und zu meinen Einschätzungen zum Thema befragt und ich war natürlich gerne bereit mich diesen Fragen umfassend zu stellen:
Der Publizist Howard Chance hat soeben ein Buch verfasst, das aufrütteln soll. Schließlich geht es um die zukünftige Existenzsicherung von SexarbeiterInnen, Escorts, Hobbyhuren und Betriebe, wenn das Prostitutiertenschutzgesetz am 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Unter dem Titel „Das neue Prostitutionsschutzgesetz – Todesstoss für das Rotlicht Gewerbe?“ hat er die einzelnen Verordnungen, die das neue Gesetz beinhalten, einem kritischen Blick unterzogen und kommt zu dem Schluss, dass wenn sich die Branche nicht rechtzeitig auf das neue Gesetz einstellt, man mit der Schließung vieler Betriebe in der Rotlichtbranche rechnen muss. Er kennt die Branche laut eigener Aussage sehr gut, auch weil er in der Vergangenheit selbst als Club Manager gearbeitet hat. Er verfügt über Hintergrundwissen und Kontakte in die Berliner Politik, wie er im Vorwort schreibt, und hat bislang als Chefreporter eines Lifestyle-Magazins gearbeitet und weitere Bücher publiziert. Ziel seiner Publikation ist es, von möglichst vielen Personen, die im Erotik-Business arbeiten, gelesen zu werden. Auf seiner Homepage findet man weitere Informationen und Bezugsquellen zu seinem Buch, einschließlich Pressetext. Zusammen mit anderen Weggefährten aus dem Bereich Erotik-Marketing und Anwälten ist geplant, ein Berater-Netzwerk zu gründen, um Geschäftsmodelle im Hinblick auf das geplante Gesetz anzupassen, um Schließungen zu vermeiden.
Wenn man sich intensiv mit dem neuen Gesetz auseinandersetzt, muss man zu der Einschätzung kommen, dass nichts mehr so bleibt wie es ist. Das Gesetz betrifft ja alle, die in der Branche tätig sind: SexarbeiterInnen und ihre Kunden und natürlich alle Betriebe – Laufhäuser, Clubs, Bordelle, Terminwohnungen, Wohn-Mobile, Escort Agenturen, Studios usw. – sowie Webportale, die vom Werbeverbot für ungeschützte Sexpraktiken und Sex mit Schwangeren betroffen sein werden. Es betrifft auch Event-Veranstalter, da ja auch Gangbang-Parties und sog. Flatrate Modelle/Pauschalclubs verboten werden.
Ich habe deshalb dem Autor Howard Chance einige Fragen gestellt.
Hallo Howard! Du hast Dich intensiv mit dem neuen Gesetz auseinandergesetzt, das nächstes Jahr in Kraft tritt. Insbesondere widmest Du Deine Aufmerksamkeit auch den Bordellen und anderen sog. Prostitutionsstätten, die davon betroffen sein werden. Wie kommst Du zu Deiner Einschätzung, dass viele Betreiber noch nicht über das Gesetz ausreichend informiert sind? Erlaubnispflicht ist ja schon seit einigen Jahren Thema, auch der UEGD hatte Vorschläge dazu ausgearbeitet, da man davon ausging, dass eine Konzessionierung von Prostitutionsbetrieben unabwendbar war.
Ich habe Anfang 2016 mit meinen intensiven Buch-Recherchen begonnen und dabei schnell festgestellt, dass es gar nicht so einfach war, an brauchbares Informationsmaterial zum geplanten neuen Gesetz zu kommen. Es liefen ja noch diverse Anhörungen und Beratungen in den zuständigen Bundestags-Ausschüssen und die endgültige Beschluss-Vorlage war erst im Mai über investigative Umwege zu bekommen. Die entsprach dann nicht mehr dem, was noch ein Jahr vorher in den Medien angekündigt worden war. In 2007 wurde das Gesetz bereits in Angriff genommen und über sage und schreibe 9 Jahre verhandelt. Den Entstehungsprozess haben nur ganz wenige aus der Branche dauerhaft verfolgt. In Gesprächen mit Betreibern von Wohnungsbordellen, aber auch im Kontakt mit Inhabern von Großbetrieben, stellte ich sogar noch nach Verabschiedung des Gesetzes Anfang Juni 2016 fest, dass so gut wie niemand den genauen Inhalt kannte. Selbst auf den Webseiten der Fach-Ministerien standen zu diesem Zeitpunkt noch veraltete Beschluss-Empfehlungen und auch die Presse-Kollegen hatten Mühe, an den beschlossenen Gesetzestext zu kommen.
Den Großbetrieben war längst klar, dass die Konzessionspflicht für ihre Betriebe kommen wird und dementsprechend hat der Branchenverband UEGD hier auch schon früh vorbereitend gearbeitet. In den Kleinbetrieben hat man aber wohl bis zuletzt darauf gehofft, dass das Gesetz einfach nicht kommen wird oder man hat einfach die Augen vor der Entwicklung verschlossen. Wenn ich in meine Mails der vergangenen Wochen schaue, bin ich total überrascht, was vom neuen Gesetz überhaupt bei den Betroffenen angekommen ist und was eben nicht! – Auch wenn meine Beobachtungen nicht empirisch repräsentativ sind, behaupte ich dennoch, dass der Wissensstand in der Branche noch sehr unzureichend ist. Die Bestimmungen für die Sexworker (Anmeldepflicht und Co.) sind ja noch relativ leicht zu vermitteln, aber die umfangreichen Regulierungsbestimmungen für die Betreiber von Prostitutionsstätten haben es in sich und die sind auf Anhieb in ihrer Dimension und Tragweite nur schwer zu überschauen. Selbst als Kenner der Materie und mit umfangreichen juristischen Kenntnissen ausgestattet, hatte ich Mühe in die inhaltlichen Tiefen vorzudringen und abzuschätzen, was die neuen Paragraphen wirklich bedeuten! Das waren 4 Wochen intensive Arbeit nur am Gesetzestext, nur um zu verstehen, was sich darin alles verbirgt und in welchem Kontext die einzelnen Bestimmungen zu betrachten sind.
Gute Arbeitsbedingungen vs. unfaire, ausbeuterische Bedingungen in Prostitutionsstätten sind auch Thema vieler Sexarbeit AktivistInnen. Wie ist Deine Einschätzung: waren die Arbeitsbedingungen bislang aus Deiner Sicht „fair“? Lässt sich das überhaupt pauschal beantworten? Schließlich gibt es Betriebe, wo auf Sicherheit geachtet wird und die Sexworker ihre Konditionen, die sie mit dem Kunden aushandeln, selbst bestimmen.
Die Frage kann man in der Tat nicht pauschal beantworten. Es gibt Betriebe, wo es durchaus fair zugeht. Dabei denke ich an Wohngemeinschaften von Huren, die gemeinsam ein Wohnungsbordell betreiben und sich einfach die Kosten für Miete, Nebenkosten und Werbung teilen. Es gibt Hostessen-Wohnungen, die für halbwegs normale Wochen- und Tages-Mieten zur Verfügung stehen und Escort-Services, die lediglich 25 – 30% Vermittlungsprovision verlangen und dafür aber auch eine intensive erfolgreiche Vermarktung bieten oder Saunaclubs, wo die Dienstleisterinnen lediglich einen pauschalen Eintritt zu entrichten haben, ohne den Betreiber zusätzlich an den Umsätzen beteiligen zu müssen. Aber es gibt natürlich auch nach wie vor die Prostitutionsstätten, die eher auf Ausbeutung ausgerichtet sind, in denen für kleine schmuddelige Zimmer oder Schrott-Wohnwagen Wuchermieten und diverse Nebenkosten verlangt werden oder wo beim Flat-Rate-Sex gerade unanständige „Stichpauschalen“ von 7,50 € gezahlt werden. Es gibt Betriebe mit ordentlicher Ausstattung und sicheren Strukturen, andererseits aber auch üble Spelunken mit geradezu unterirdischer Bewirtschaftung und fragwürdigen Gestalten in leitenden Positionen, wo das Wohl der Sexarbeiter(innen) überhaupt kein Rolle spielt, sondern lediglich ans „Haus“ gedacht wird, das ja Kasse machen muss. Den Regelfall gibt es nicht; es gibt vielmehr unzählige Einzelfälle, die eine statistische Auswertung kaum möglich machen.
Wenn Du über Anpassung von Geschäftsmodellen schreibst: in welcher Hinsicht gibt es besonders Nachholbedarf? Und wie kannst Du als Berater dabei helfen?
Anpassung von Geschäftsmodellen bedeutet zunächst zu überprüfen, ob die bislang ausgeübte unternehmerische Tätigkeit mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes in Einklang steht. Ist dies nicht der Fall, ist die Anpassung der einzige Weg in 2017 weiter im Rotlichtgewerbe aktiv sein zu können. Die Geschäftsmodelle müssen dem zuständigen Amt nämlich ab Mitte 2017 in Form eines schriftlichen Konzepts ausführlich präsentiert werden. Wenn man aber nicht exakt weiß, was nach dem neuen Gesetz erlaubt und was verboten ist, kann ein voreilig verfasstes Konzept zum Eigentor werden. Wenn ich dem Amt durch Unwissenheit oder Fehlinterpretation selbst die Munition für die scharfe Flinte liefere, darf ich mich nicht wundern, wenn dann der tödliche Schuss fällt und mich unvorbereitet trifft. Nur mit einem umfangreichen Wissensstand oder entsprechender Beratung, ist diese hohe Hürde zu nehmen. Das ist nicht anders als bei einem komplizierten Bauantrag oder einem komplexen Rechtsstreit, wo man ja auch auf Beratung und Unterstützung angewiesen ist. Als Berater kann man hier den Geschäftsbetrieb per Check-up überprüfen, dann gemeinsam mit dem Kunden ein „sauberes“ Konzept entwickeln und dieses dann dem Amt ansprechend präsentieren. Zum Glück ist ja noch ausreichend Zeit sich vorzubereiten, denn es gibt ja auch noch Übergangsfristen, die prinzipiell bis Dezember 2017 laufen. Nachholen ist also kein Problem, wenn man denn aktiv wird!
Das Thema Ausbeutung wird auch im Zusammenhang mit hohen Mieten thematisiert. Häufig arbeiten Sexworker in Häusern, wo hohe Tagesmieten üblich sind. Woanders sind die Tagesmieten niedriger (sog. Eintrittspreis plus Pauschalsteuer) oder man zahlt nur einen Anteil, der sich nach der verbrachten Zeit mit einem Gast richtet. Welches Abrechnungsmodell ist für Dich überzeugender und kann in der Zukunft Bestand haben?
Einen Teil dieser Frage habe ich ja schon unter Punkt 2) beantwortet. In Eros-Centern und Laufhäusern haben wir oft unglaublich hohe Tagesmieten, wo man erst nach 5 billigen Nummern im Plus ist und auch noch für Werbeumlagen oder Hausessen zusätzlich zur Kasse gebeten wird. Solche „Konzepte“ kann man sehr wohl als Wucher betrachten und bei strenger Anwendung der neuen Vorschriften, dürfte hierfür von amtlicher Seite keine Erlaubnis erfolgen! Beim „Eintrittsmodell“ dürfte es die wenigsten Probleme geben, wobei die in der Frage erwähnte Pauschalsteuer (Düsseldorfer Modell) übrigens eine rein freiwillige „Vorauszahlung“ ist, die von vielen Sexworkerinnen völlig falsch interpretiert wird, was aber ein ganz anderes Thema ist. Das Anteilsmodell, durchaus auch bekannt als „50/50“, findet man auch noch immer bundesweit, obwohl es eigentlich verboten ist und lange Zeit als Indiz für Zuhälterei gewertet wurde. Es hat den Vorteil, dass die Dienstleister(in) nicht vorab in Miete oder Eintritt investieren muss und man sich mit dem Betreiber einfach den entstehenden Umsatz teilt. Wenn keine Kunden kommen, macht man kein Minus, wenn man viele Gäste hat, muss man aber eben viel abgeben. Ein wenig Lotterie, aber eben prinzipiell nicht erlaubt. Als Betreiber-Konzept kann man so etwas jedenfalls unmöglich beim Amt präsentieren, ohne was aufs Dach zu bekommen. Die rechtskonforme Alternative kann darin bestehen, für die Nutzung von Zimmern pauschale Gebühren zu entrichten: wenn ich mit einem Gast ein Zimmer nutze, zahle ich Summe X für eine definierte Zeit und alles ist gut. Das ist ja auch als Stundenzimmer-Vermietung vielerorts üblich und aus meiner Sicht rechtlich einwandfrei, wenn die Mietpreise nicht unangemessen sind!
Du rechnest damit, dass die Zahl von Prostituierten abnehmen wird und prognostizierst eine „Marktbereinigung“. Was meinst Du genau damit? Kannst Du das näher erläutern? Worauf stützt Du Deine Prognose?
Die Anzahl der „Hobbyhuren“ ist, bedingt durch die immer weitere Verbreitung des Internet, unglaublich in die Höhe geschossen. Fast die Hälfte der Prostituierten in Deutschland soll zu dieser Gruppe gehören, wobei das schöne Wort „privat“ scheinbar Türen und Tore geöffnet hat. Ich gehe „privat“ ficken! Das klingt doch viel besser, als wenn ich „in den Puff gehe“. Ein wenig Illusion muss sein und Freier lieben einfach die Legende von der geilen Nachbarin! Es ist so ein Bereich entstanden, wo man im Nebenerwerb anschaffen gehen kann oder in dem man seine durchaus gewerblichen Interessen schön kaschieren und auch bei der Steuerpflicht recht flexibel verfahren kann. Was man im Chat vereinbart erfährt ja niemand und die Erträge lassen sich so auch kaum ermitteln. Doch das neue Gesetz betrachtet das Hobby eben nicht (mehr) als solches, sondern verlangt Gesundheitsberatung und Registrierung. Statt Hobby-Anbieter werde ich durch die Anmeldepflicht zum Profi-Anbieter. Das dürfte vielen zu denken geben und ich rechne damit, dass sich eine große Anzahl von Damen und Herren rechtzeitig zurückziehen wird, um nicht in der amtlichen Kartei zu landen. Manche Hobbyhure macht „es“ heimlich und der Partner weiß davon nichts. Andere bekommen Geld vom Amt und fürchten die Entlarvung beim automatischen Datenabgleich. Oder wir betrachten die Beamtin, die sich am Wochenende als Hobby-Domina anbietet, diesen Nebenjob aber laut Arbeitsvertrag ihrer Behörde melden müsste. Alles schwerwiegende Gründe, um sich aus der Sexarbeit zu verabschieden.
Auch ist zu erwähnen, dass ergänzend zum neuen Prostitutionsgesetz auch der „Menschenhandel“ strafrechtlich neu geregelt wurde. Für kriminelle Akteure in diesem Bereich wird Deutschland wahrscheinlich nicht mehr das „El Dorado“ sein, zumal unsere Strafverfolgungsbehörden auf hohem Niveau arbeiten und nur selten der Korruption verfallen sind. Hier könnte durchaus eine zunehmende „Abwanderung der fragwürdigen Elemente“ entstehen, was die ordentlich arbeitenden Sexworker sicher durchaus begrüßen würden.
Du schreibst vom Unterschied zwischen den „gebildeten Eliten des Rotlichts“, die durch Berufsverbände repräsentiert sind und ideologisch nichts mit dem Thema „Zwangsprostitution“ anfangen können. Können sie das denn überhaupt? Bedeutet selbstbestimmte Sexarbeit nicht das Gegenteil von Zwang?
Berufsverbände werden in der Regel immer von „Eliten“ repräsentiert: die besten Kräfte stehen wie in Politik und Wirtschaft an der Spitze und geben die Marschrichtung vor. Das ist beim Thema Prostitution nicht anders! Gebildete Prostituierte haben die Verbände schließlich ins Leben gerufen. Aber schauen wir uns doch einmal an, wie viele Mitglieder die verschiedenen Verbände haben: es sind nach meinen Informationen insgesamt nur einige Hundert und daraus lässt sich natürlich kein Vertretungsanspruch für Hunderttausende ableiten. Ich stelle nicht in Abrede, dass diese Verbände ehrenwerte Ziele haben und auch eine wichtige Arbeit leisten, aber die Leute, die hier öffentlich in Erscheinung treten, sind nicht repräsentativ für Sexworker als solches, sondern Bildungsbürger(innen), die man als Otto-Normalbürger gar nicht dem Rotlicht zuordnet. Migrantinnen vom Strassenstrich und Zwangsprostituierte sieht man in den Verbänden logischerweise nicht. Dass die „Eliten“ keine Reglementierung und keinen Schutz brauchen, weil sie selbstbestimmt arbeiten und gesetzliche Vorschriften zu deuten wissen, steht auch völlig außer Frage. Wenn die „Eliten“ allerdings den Schutzaspekt, aus der eigenen Perspektive betrachtet, eindeutig ablehnen, schwächen sie damit natürlich automatisch die Schutzfunktion, die von den ausgebeuteten und unterdrückten Sexworkern aber unbedingt benötigt wird. Ein Interessenkonflikt, den ich mit dem Begriff „Klassengesellschaft im Rotlicht-Gewerbe“ bezeichne. Die unterschiedlichen Interessen sind einfach nicht unter einen Hut zu bringen.
Selbstbestimmte Sexarbeit und Zwang? Das sind eigentlich klare Gegensätze: ein Zwang nötigt mich, etwas zu tun, was ich eigentlich nicht tun will. Nun könnte man sagen, dass Geldnot beispielsweise einen persönlichen Zwang zur Sexarbeit bedeuten könnte und ich eine bewusste Entscheidung treffe, zur Behebung der Geldnot nun der Prostitution nachzugehen. Das wäre dann durchaus selbstbestimmt, weil ich mich selbst dafür entschieden habe. Kritisch wird es, wenn andere Personen einen Zwang ausüben, mich also in die Sexarbeit treiben, um davon zu profitieren. Der Gesetzgeber betrachtet das Thema sicher primär unter fremdem Zwang und weniger unter dem Zwang, der bei mir selbst entsteht.
Leute, die in der Rotlicht-Branche tätig sind, haben nach meiner Einschätzung keine starke Lobby. Was könnte man nach Deiner Meinung am besten tun, um möglichst viele in der Branche über die Konsequenzen des Gesetzes zu informieren? Auch hast Du auf Deiner Website einen Pressetext vorbereitet, der den Inhalt Deines Buches wiedergibt. Hast Du Dich damit an die Presse gewandt? Hast Du schon Anstrengungen unternommen, um Kooperationspartner zu finden, um auf das Thema aufmerksam zu machen?
Mangels Existenz einer starken Lobby, kommen die Inhalte des Gesetzes nur sehr spärlich an Frau und Mann im Milieu und man merkt auch, dass Deutschlands meinungsbildende Medien nicht unbedingt intensiv zum Thema berichten. Da sind Zuhälter und Rocker im Rotlicht viel interessanter: Sex and Crime bringt Leser und Zuschauer, Huren-Schicksale nimmt man auch noch als „Home-Story“ ins Programm, aber soziologische Fragen zum Prostitutionsgewerbe interessieren nun mal nur ganz wenige. Ist ja auch nicht verwunderlich: Medien wollen ein interessantes Produkt verkaufen und dementsprechend wählt man Inhalte aus, die eben ankommen und Quote schaffen. Selbst im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, das ja einen Bildungsauftrag hat, hört man wenig zum Thema Prostitutionsgesetz. Die großen deutschen Erotikportale haben allerdings mit der „Aufklärung“ bereits begonnen und auf ihren Webseiten Basis-Informationen veröffentlicht, die sicher von den Inserenten und Kunden aufmerksam gelesen werden. Doch das wird vermutlich nicht ausreichen, da es für konkrete Rückfragen noch keine kompetenten Ansprechpartner gibt. Die fallen ja nicht vom Himmel und sind auch auf den Ämtern und Behörden, die das Gesetz dann nächstes Jahr umsetzen müssen, bislang noch nicht zu finden. Auch da ist es völliges Neuland.
Ich persönlich hatte schon eine Vielzahl von Anfragen: Huren, Bordell-Betreiber, Erotik-Portale und Kollegen von Kollegen, die mich um meine Einschätzung zu der einen oder anderen Frage gebeten haben und auch über meine Aktivitäten berichten. Diverse Kooperationen sind angedacht, ebenso eine umfangreiche Berichterstattung mit dem klaren Ziel, die Branche mit möglichst viel Information zu versorgen. Hier ärgere ich mich momentan auch über Leute, die mir eine Profil-Neurose oder Geschäftemacherei vorwerfen. Auf meiner Webseite gibt es sehr weitreichende kostenlose Informationen und niemand wird gezwungen, mein Buch zu kaufen. Und ob man sich mit „Prostitution“ wirklich profilieren will? Was würde das für einen Sinn machen?
Wie ist Deine Erfahrung mit Fachverbänden als Kooperationspartner? Glaubst Du nicht, dass sie ihre Mitglieder über das Gesetz aufgeklärt haben und noch tun?
Die Verbände werden ihre Mitglieder sicher informieren und haben dies in vielen Fällen auch schon getan. Direkte Kooperationen haben sich leider noch nicht ergeben, da ja auch jeder gerne sein eigenes Süppchen kocht und ich ja nicht unbedingt als „Aktivist“ in Erscheinung treten möchte. Damit würde ich mich nämlich auch selbst „stigmatisieren“ und womöglich meinen eigenen Interessen schaden. In einem Sexworker-Portal aus Österreich bekam ich durch bloßen Hinweis auf meine neue Publikation vom Portal-Manager gleich die rote Karte mit dem unmissverständlichen Hinweis, dass „meine Person“ im Forum absolut unerwünscht sei.
Es folgten Postings, die mich als Ex-Zuhälter bezeichneten, die mich als üblen Geschäftemacher und Besserwisser darstellten, ohne das jemand mich persönlich kannte oder meine Publikation zuvor gelesen hatte. Da ging es zu wie bei „Emma“, wo die liebe Alice auch gerne kräftig austeilt und willkürlich in vermeintlich passende Schubladen einordnet. Es scheint sehr schändlich zu sein, fundierte Information für einen angemessenen Preis zu verkaufen und ich habe mich aus solchen reaktionären Foren schleunigst zurückgezogen, um nicht meine gute Laune zu verlieren. Hatte ich mir als konstruktiven Dialog gewünscht, ging aber leider völlig in die Hose! Nennen wir es einfach „Künstlerpech“! So bleibe ich lieber Beobachter und Chronist und vermeide Einmischungen in „heilige Grale“, wo scheinbar Meinungsvielfalt ein Problem geworden ist.
Betreiber haben die Verantwortung, Sexworker in ihren Betrieben über die kommenden Änderungen aufzuklären oder? Wie kommst Du zu der Auffassung, dass insbesondere Migrantinnen erst bei Kontrollen über die Neuregelungen stolpern werden?
Die Betreiber werden diesbezüglich sogar vom Gesetz in die Pflicht genommen, werden aber schon im Eigeninteresse ihrer Informationspflicht nachkommen. Man will ja keinen Ärger haben! Wie qualifiziert und umfangreich die Informationen sein werden, lassen wir mal offen. Bei den Migrantinnen sehe ich das Sprachproblem an erster Stelle: wenn man der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig ist, sind juristische Texte kaum zu bewältigen. Und ob man den Betreiber richtig versteht, ist doch auch fraglich. In meinem Buch habe ich dargelegt, dass Migrantinnen auf dem Straßenstrich vom neuen Gesetz wahrscheinlich überhaupt nichts erfahren werden, da dort ja niemand aufläuft, um mehrsprachige Broschüren zu verteilen. Oder doch? Vielleicht kommt irgendwann ein städtischer Sozialarbeiter mit Lektüre vorbei. Juri und Oleg, meine Musterluden, werden die Aufklärungsarbeit kaum leisten können oder wollen. Die haben ganz andere Probleme und müssen aufpassen, nicht demnächst wegen Menschenhandel und ähnlichem eingelocht zu werden.
Sexworker müssen sich ab nächstes Jahr als Prostituierte registrieren und beraten lassen, wenn sie in der Prostitution (weiter-) arbeiten wollen. Betreiber haben die Pflicht, sich die erfolgte Anmeldung vorlegen zu lassen. Viele Sexworker haben aber Angst, sich zu outen, auch weil sie nicht wissen, was mit ihren Daten, die irgendwo gesammelt werden, passiert. Wie bewertest Du diese Registrierungspflicht und welche Auswirkungen sind Deiner Einschätzung nach damit auch für die Betreiber verbunden?
Die Entscheidung zur Anmeldepflicht ist gefallen! Ob es den Sexworkern nun passt oder auch nicht. Klar ist eine amtliche Erfassung immer unerfreulich und die Daten werden nun mal nicht nur gesammelt, sondern beispielsweise auch an die Finanzbehörden geschickt. Steuersünden fallen so schnell auf und können selbstverständlich verfolgt werden. Im Bundesrat erklärte Staatsministerin Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) in der vergangenen Woche, dass die Anmeldepflicht nicht dem Schutz der Prostituierten dienen würde, sondern lediglich zur Kontrolle geeignet sei. Anonymität sei auch Schutz und dieser würde bald wegfallen. Bundesministerin Schwesig konterte, dass Personen, die man nicht lokalisieren und zuordnen kann, nicht zu schützen sind, da man mit ihnen eben nicht in Kontakt kommt. Völlig konträre Positionen und Auffassungen, die keine gemeinsame Basis haben. Wie soll man das bewerten? Es kommt auf den persönlichen Standpunkt an und eben auf die Frage, ob man geschützt werden muss oder eben nicht! Fakt ist, dass die Registrierung kommt und man sich entscheiden muss, ob man weiter der Prostitution nachgehen möchte und sich registriert oder ob darauf besser, aus welchen Gründen auch immer, verzichtet. Den Betreibern bleibt auch keine Wahl: sie dürfen nur mit Sexworkern zusammenarbeiten, die über den „Ausweis“ verfügen. Alles andere wäre grob fahrlässig und gesetzeswidrig!
Du schreibst, dass EU-Bürger, die der EU-Freizügigkeits-Regelung unterliegen und Bürger aus Dritt-Staaten, die mit einem EU Bürger verheiratet sind und eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorweisen können, weiterhin in der Prostitution legal arbeiten dürfen. Wenn Du doch Kontakte zur Berliner Politik hast, wie Du schreibst: ist der Regierung das Schicksal jener egal, die diese aufenthaltsrechtlichen Bedingungen nicht erfüllen?
EU-Bürger können grundsätzlich in Deutschland der Prostitution nachgehen. Bürger aus Drittstaaten, also Ausländer, die nicht EU-Bürger sind, ist dies nur erlaubt, wenn sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen. Sind solche Ausländer mit einem EU-Bürger verheiratet, gibt es die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Regel automatisch. Wenn ich weder mit einem EU-Bürger verheiratet bin, noch eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitze, bin ich eindeutig „illegal“ im Land. Der Aufenthalt ist nicht gestattet und folglich kann ich auch keinen Huren-Ausweis bekommen. Ein Grenzfall ist die Asyl-Gesetzgebung, wo es eine Aufenthaltserlaubnis, aber eben keine Arbeitserlaubnis gibt. So können Asylanten auch nicht in den „Genuss“ eines Huren-Ausweises kommen. Was das Schicksal und die Haltung der Berliner Politik anbelangt, bedarf es nicht vieler Worte: illegaler Aufenthalt kann und wird zwar ein Schicksal sein, ist aber juristisch gesehen eine Straftat. Hier kann die Politik keine Brücke bauen und es wäre auch gesellschaftlich sicher nicht wünschenswert, wenn man den „Illegalen“ einen legalen Zugang zur Prostitution verschaffen würde. Illegal schließt legal einfach völlig aus!
MigrantInnen wird es schon jetzt schwierig gemacht, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Ist Dir bekannt, dass dies durch die geplante Pflicht zur Gesundheitsberatung erleichtert werden soll?
Zu dem Thema bin leider kein Experte und muss ausnahmsweise passen! – Sorry!
Die Rotlicht-Branche hat zwar keine Lobby. Bei Anhörungen im Vorfeld kamen aber Sachverständige, InteressenvertreterInnen und Berufsverbände und all jene zu Wort, die beruflich mit dem Thema Prostitution zu tun haben. Das Gesetz scheint das Resultat dieser Beratungen zu sein. Hältst Du persönlich das Gesetz für gerechtfertigt? Schliesslich erwähnst Du in Deinem Buch auch Missstände.
Als „Bürger“ bin ich der Meinung, dass das Prostitutionsgewerbe in irgendeiner Form reguliert werden musste, da sich ja Entwicklungen ergeben haben, die gesellschaftlich nicht zu tolerieren sind. Wenn man Deutschland als das „Freudenhaus Europas“ bezeichnet, ist es ja schon weit gekommen! Wenn wir zum Tummelplatz für kriminelle Banden werden, die Frauen aus armen Ländern verschleppen und hier zum tabulosen Sex zwingen, wird mir ganz übel! Das erwarte ich in Bananen-Republiken, aber doch nicht in meinem Heimatland. Doch zur Bewältigung dieses Problems gibt es ja die neuen Menschenhandels-Pararaphen im Strafgesetzbuch und die Zuhälterei etc. hat man daraus auch nicht gestrichen. Dass man die Regulierung des Gewerbes mit einem zusätzlich Monster-Gesetz deutsch-gründlich anpackt, verwundert mich nicht und ich sehe schon die Berge von Papier, die dies verursachen wird. Ob das so sein musste? Die Frage lass ich einmal zwinkernd offen, da ich ja geschäftlich von diesem Gesetz durchaus profitiere und mir keine Verlogenheit unterstellen lassen möchte.
In Kanada gibt es Sexwork Aktivisten, die die Rolle von sog. „Dritten Parteien“ in der Prostitution untersucht haben. Gemeint ist das Management in der Sexindustrie, wozu Prostitutionsbetriebe und Dienstleistungen rund um Prostitution zählen. Diese wurden befragt. Es geht hier vor allem um Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Wohle der SexarbeiterInnen. Gesprochen wird von einem „ethischen Unternehmertum“. Wäre das nicht auch ein Thema im Rahmen Deiner Beratung? Du hast ja die Gründung einer Unternehmensberatung angekündigt, die u.a. helfen soll, Geschäftsmodelle anzupassen.
Meine „Anpassung von Geschäftsmodellen“ hat schon gewisse ethische Ansprüche. Ich sehe mich nicht als „Lückenfinder“, der gesetzliche Regeln geschickt aushebelt und damit das Recht etwas beugt. Leute, die so etwas tun, wird es sicher geben, aber ich denke, dass deren Erfolg eher von kurzer Dauer sein wird. Wenn man Modelle schafft, mit denen alle gut, sicher und ertragreich leben und arbeiten können, wäre doch viel gewonnen. Wenn man gegen das Gesetz provokativ rebelliert, wird man feststellen, dass der Staat ganz unemotional am längeren Hebel sitzt. Wenn man sich mit dem Gesetz arrangiert und sich vielleicht sogar mit den Behörden informativ austauscht, sind die Chancen auf ein friedliches Miteinander viel größer. Offener Dialog beseitigt nämlich Misstrauen und wenn man das „Gesicht“ vom Amt kennt und freundlich interagiert, gibt es möglicherweise dann eher amtliche Hinweise statt Bußgeldbescheide.
Du bietest ja dann auch Beratungsleistungen für Prostituierte an?! Glaubst Du, dies ist notwendig? Schliesslich kann man sich an Fachberatungsstellen für Prostituierte wenden oder an Berufsverbände, die mit dem Gesetz vertraut sein dürften und sicher die ersten sind, die darüber informiert werden, wo und wie die verpflichtende Anmeldung und Gesundheitsberatung erfolgen soll.
Meine angebotenen Beratungsleistungen für Prostituierte beziehen sich grundsätzlich auf solche Fälle, wo eine Prostituierte durch das Gesetz zur Betreiberin einer Prostitutionsstätte wird. Hier kommen dann Konzepte, Zuverlässigkeitsprüfungen etc. in den Blick, die unter dem Aspekt der Unternehmensberatung zu betrachten sind. Basis-Informationen für Sexworker halte ich übrigens kostenfrei bereit. Die „normale“ Beratung werden die üblichen Fachberatungsstellen, die ich für sehr kompetent halte, sicher übernehmen. Die können natürlich keine Unternehmensberatung bieten, da dies nicht ihr Fachgebiet ist und es wohl auch nicht zum Selbstverständnis passt. Ob es hier Symbiosen gibt, wird sich zeigen. In jedem Fall bekommt jede und jeder, die oder der mich anschreibt oder anruft, eine Antwort auf seine Frage und in meinem Netzwerk, zu dem auch einige Juristen und Steuerberater gehören, gibt es für die meisten Fällen einen geeigneten Ansprechpartner, falls denn entsprechender Bedarf entsteht.
Auch die Kunden werden in die Pflicht genommen: es werden Geldstrafen bis zu 50.000€ für Kondom Verweigerer angedroht, Haftstrafen bis zu 5 Jahren im Kontakt mit ‚Zwangsprostituierten‘. Zwei Fragen dazu hab ich: Was glaubst Du, was Betreiber tun können, um die Kondompflicht durchzusetzen? Und wie sollen Kunden, aber auch Betreiber Zwang und Fremdbestimmung feststellen? Hast Du auch dafür Beratung?
Das Gesetz verlangt von den Betreibern lediglich auf die Kondompflicht hinzuweisen! Dem Gesetz dürfte Genüge getan sein, wenn ein entsprechender Hinweis auf der Webseite vorhanden ist und im Bordell entsprechende Schilder angebracht werden. Die Durchsetzung ist nicht unbedingte Pflicht des Betreibers, da er ja beim „Vollzug“ des Aktes selten zugegen ist. Wenn er natürlich erfährt, dass in seinem Betrieb ohne Gummi verkehrt wird, muss er zum Eigenschutz einschreiten und die „Wüstlinge“ zur Ordnung rufen. Denn wenn er es fortlaufend duldet, kann man ihm daraus natürlich eine Lampe bauen oder sogar unterstellen, dass er ein solches Verhalten aus geschäftlichem Interesse sogar fördert. Wäre dies so, könnte seine Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte schnell in Gefahr sein.
Was die Zwangsprostitution und deren Wahrnehmung anbelangt, sind wir ein wenig auf hoher See: man guckt Menschen immer nur vor den Kopf und hinter einer sympathischen Fassade können sich durchaus Abgründe verbergen. Sexworker sind nun mal begnadete Schauspieler, sonst hätten sie in ihrem Beruf auch keinen Erfolg. Wer täglich Lust und Leidenschaft suggerieren kann, dem wird es auch nicht wirklich schwer fallen, bestehenden Zwang zu überspielen und den Zuhälter zu verleugnen. Deswegen ist es für Betreiber und Freier schwer, Zwangsprostituierte zu identifizieren. Der Betreiber kann sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass ihm ein gültiger Huren-Ausweis vorgelegt wurde und er so davon ausgehen kann, dass die Prostituierte amtlich beraten und geprüft wurde. Wenn das Amt die Fremdbestimmung nicht erkannte, wie sollte es dem Betreiber dann gelingen? Und der Freier wird doch alle belastenden Indizien ausblenden, wenn er dem Modell seiner Träume begegnet und sich dann auch sicher mit seiner fehlenden Auffassungsgabe herausreden. Wie will man ihm auch das Gegenteil beweisen? Wenn eine Frau einen Betreiber oder einen Freier nicht konkret um Hilfe bittet, wird wohl nichts passieren. Selbst wenn sie sich offenbart, ist wahrscheinlich nur vom Betreiber Hilfe zu erwarten; der Freier, so er denn Frau und/oder Familie hat, wird schnell verschwinden, um nicht in polizeilichen Akten zu landen, denen häusliche Dramen folgen könnten.
Du schreibst auch, dass das Erotik-Marketing (Printbereich, Online Werbung) von dem Gesetz betroffen ist. Was würdest Du Webportalen als erstes raten, wo sexuelle Dienstleistungen beworben werden?
Die Portale müssen sich in Hinsicht auf Erotikwerbung, die den deutschen Markt betrifft, intensive Gedanken machen. Ab Juli 2017 sind Begrifflichkeiten wie AO, FO, Sex mit Schwangeren und Flat-Rate-Ficken im gewerblichen Bereich verboten. Prostituierte, ob nun haupt- oder nebenberuflich tätig, dürfen solche Praktiken nicht mehr anbieten und in ihren Werbetexten auch nicht mehr veröffentlichen. Printmagazine und Internet-Portale, die in Deutschland ansässig sind, und damit eindeutig dem deutschen Recht unterliegen, könnten wegen Beihilfe zu einem Gesetzesverstoß belangt werden, wenn sie rechtswidrige Anzeigen drucken oder online stellen sollten. Ähnlich wie beim Jugendschutz, werden sich die Profis in der Branche rechtssicher aufstellen und ihre Kunden auch entsprechend informieren.
Gewaltige Steuerhinterziehung im deutschen Rotlicht-Gewerbe?
Zum Thema Steuern gibt es viel Sprengstoff im neuen Gesetz! – Der Bundesfinanzminister sitzt beim neuen Prostitutionsgesetz natürlich einnehmend mit im Boot, denn nach unserer Abgabenordnung sind für alle Umsätze und Gewinne Steuern zu entrichten und auch viele Gemeinden sind bereits seit längerem mit lokalen „Sex-Steuern“ am Start, mit denen sie auch ein Stück vom erotischen Kuchen abbekommen möchten. Auch wenn der Kuchen in den letzten Jahren immer kleiner geworden ist, soll dieser möglichst „gerecht“ geteilt werden, damit all satt werden. Bei Geld hört bekanntlich die Moral auf!
Gib dem Schäuble, was des Schäubles ist!
Die deutschen Finanzbehörden werden auf sehr geschickte Art und Weise ins neue Gesetz mit integriert, indem sie über die Anmeldungen der Sexworker(innen) und auch über die Erlaubnisanträge der Betreiber von Prostitutionsstätten automatisch und damit sehr schnell per elektronischem Datenaustausch informiert werden. Während die Betreiber in den meisten Fällen sicher bereits ein angemeldetes Gewerbe besitzen und dementsprechend steuerlich erfasst sein dürften, ist die Lage bei den Prostituierten und speziell bei den Gelegenheits-Prostituierten vermutlich eine ganz andere:
Eine Neuanmeldung löst zwar zunächst einmal „nur“ die mögliche Steuerpflicht für die Zukunft aus, weil die Tätigkeit ja erst nach der Anmeldung aufgenommen wird und somit steuerpflichtige Einnahmen logischerweise erst nach einer Aufnahme der Tätigkeit entstehen können. Soweit richtig! – Aber eine Neuanmeldung muss ja gar nicht bedeuten, dass man „neu“ in der Prostitution unterwegs ist, sondern, dass man vielleicht nach vielen Jahren des „Schaffens“ nun gezwungen ist, sich „ordnungsrechtlich“ anzumelden.
Das Finanzamt interessiert sich aber nicht nur für die Einnahmen, die nach dem Datum der Prostitutions-Anmeldung entstehen, sondern kann auch gezielt die Frage stellen, was denn in den vorherigen Jahren so verdient wurde. Bei einer Steuerhinterziehung kann man im schlimmsten Fall über 10 Jahre zurück belangt werden, was stets mit einer Nachzahlung der nichtgezahlten Steuer verbunden ist, zu der sich noch eine zusätzliche empfindlichen Strafe hinzugesellen kann.
Wird die amtliche Anmeldung also für manche zum fiesen Fallstrick?
Das „Anschaffen“ ist ja einer der wenigen Geschäftsbereiche, wo das Bargeld dominiert und wo die Kunden keinen Wert auf eine ordnungsgemäße Quittung legen, weil diese zu Hause bei „Mutti“ aufgefunden werden könnte und auch die Höhe des gezahlten „Hurenlohns“ ist im nachhinein kaum feststellbar. Dies eröffnet natürlich „Gestaltungsmöglichkeiten“ und zwar gerade dann, wenn noch nicht einmal die Identität der Sexworkerin zu ermitteln ist. Eine Steueroase, die ausnahmsweise mal nicht in Liechtenstein oder Panama liegt, sondern in privaten deutschen Schlafzimmern, wo gegen Bares ein bisschen „private Sünde“ angeboten und über kostenfreie Anzeigen propagiert wird.
Howard Chance war „down“, aber nur im technischen Sinne!
Durch einen notwendig gewordenen Domain-Umzug war „Prostitution 2017″ am vergangenen Wochenende mehrfach temporär nicht erreichbar und auch gestern kam es wegen notwendiger Neukonfiguration der DNS-Server wieder zu Ausfällen. Nun sind aber alle Einstellungen wieder korrekt und alle Inhalte sind erhalten geblieben. Es gab keinen Hacker-Angriff, wie einige Leute vermutet hatten und die Seite wurde auch nicht von Behörden geschlossen, wie mir heute jemand per SMS mitteilte. Warum auch?
Also: endlich wieder „Normalverkehr“ auf dem Server und ein wieder beruhigter Seitenbetreiber, der die Weihnachtswoche für einige Korrekturen, Ergänzungen und Updates nutzt, bevor es am Wochenende unter den familiären Tannenbaum geht, wie man es in Deutschland eben so macht!
Wird die Vision zur Mission … oder ist es umgekehrt?
Die Mission „Prostitutionsgesetz“ ist noch lange nicht erledigt, auch wenn im Moment bei vielen die weihnachtlichen Gefühle überwiegen und es auch einmal schön ist, keine Probleme zu wälzen. Das geht mir nicht anders wie Euch. Nach dem Weihnachtsfrieden und einem Kurzurlaub geht es ab Januar 2017 wieder los mit Beratungsreisen, neuen Kooperationen und themenrelevanten Artikeln:
Reisen Januar 2017 nach Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Frankfurt/Main
Mitwirkung an einem neuen Premium-Infoportal der Erotik-Werbebranche
Unterstützung einer „Verfassungsbeschwerde“ im „Tantra-Bereich“
Seminar-Vorbereitungen für Februar/März 2017
Konzeptentwicklungen für Kunden aus dem Escortbereich
Mir wird garantiert nicht langweilig und ich freue mich schon jetzt auf viele neue Kontakte, auf eine fruchtbare Zusammenarbeit und auf kreative Lösungen, die es vielleicht möglich machen, dem neuen Gesetz ein wenig seines Schreckens zu nehmen. Ja, da kann durchaus funktionieren, wenn man sich nur frühzeitig an den Tisch setzt und konstruktiv arbeitet!
Dass in der Branche nun der „Dornröschen-Schlaf“ endet, ist ein positives Zeichen, aber Aktivismus rein um des Aktivismus willens ist wenig produktiv. Ich setze auf Pragmatik, sachorientierte Lösungen und biete dabei grundsätzlich meine Mitarbeit bei Projekten an.
Manchmal passt es, manchmal eben auch nicht! Im Rotlicht ist es wie im normalen Leben! Damit zu hadern, wäre töricht. Viel lieber schaue ich nach sinnvollen Alternativen!
Verfassungsbeschwerde macht eigentlich nur im Eilverfahren einen Sinn!
Mit dem Thema „Verfassungbeschwerde“ habe ich mich am Beispiel Dona Carmen e.V. in den vergangenen Wochen ja bereits mehrfach publizistisch beschäftigt. Nun habe ich durch Newsletter, Foren-Beiträge, Anrufe und persönliche Gespräche von weiteren neuen Initiativen erfahren, wo sich Verbände und Einzelpersonen auf entsprechende Verfahren vorbereiten und das quasi „5-vor-12″ oder „5-nach-12″ (je nach Betrachtungsweise!)
Die Initiative von Dona Carmen (Frankfurt/Main) ist bekannt. Hier gab es am vergangenen Freitag ein Koordinierungstreffen, an dem ich leider nicht teilnehmen „durfte“ und von dem ich dementsprechend auch keine O-Töne habe. Ich habe lediglich von einem Teilnehmer erfahren, dass man weiter mobilisieren will, einen Beirat gegründet hat, der das Verfahren begleiten soll und das im Frühjahr 2017 ein weiteres Zusammentreffen geplant ist.
Was die Frage „Eilverfahren“ anbelangt, war dieses von Herrn Rechtsanwalt Starostik nicht unbedingt so angedacht, aber auf Anregung von anwesenden Betreibern will er nochmals prüfen, ob der Weg auch über dieses Rechtsmittel gehen kann und ob dies sinnvoll ist. Eine Entscheidung ist aber noch nicht getroffen!
Eine weitere Verfassungsbeschwerde wird gerade von einem weiteren großen deutschen Sexworker-Verband separat vorbereitet. Hier wird im Januar 2017 ein Koordinierungstreffen stattfinden. Auch im Tantra-Bereich tut sich etwas und mir wurde von zwei Initiativen berichtet, die unter dem Aspekt „Tantra ist keine Prostitution“ argumentieren wollen. Wie hier die Beschwerde im Bezug auf das Grundgesetz formuliert werden soll, ist aber noch unklar und bedarf gründlicher Überlegungen.
Welches große Problem haben nun alle „Beschwerdeführer“ gemeinsam?
Nun: das Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes könnte lediglich im „Eilverfahren“ verhindert werden! Im regulären Verfahren würden verbindliche Entscheidungen nämlich erst nach etwa 2 oder mehr Jahren erfolgen, in jedem Fall aber deutlich nach dem Ablauf der Übergangsfristen.
Das Ergebnis wäre, dass sich die Sexworker registrieren müssten, dass dementsprechend die Daten verteilt wären, dass die Betreiber von Prostitutionsstätten Ihre Erlaubnis beantragen müssten und das, wenn es keine Genehmigung gibt, Existenzen zerstört wären, bevor man die Beschwerde in Karlsruhe überhaupt verhandelt hätte. Selbst wenn das Gericht nach 2 Jahren das gesamte Prostitutionsgesetz stoppen würde, was äußerst unwahrscheinlich erscheint, gäbe es die betroffenen Prostitutionsbetriebe nicht mehr und die Sexworker-Daten wären längst im Umlauf!
Das wäre dann, als wenn man einem toten Esel noch Vitamintabletten verabreicht: der entstandene Schaden wäre nicht reversibel und man könnte den „Sieg“ 2018 oder 2019 wohl kaum feiern. Schönes Kind, leider tot?
Daher frage ich mich, was man sich vom „normalen Verfahren“ unter diesem Aspekt überhaupt erhofft. Oder verstehen Sie das? Vielleicht fehlt mir ja nur die Fantasie: aber ich sehe nur ein „Eilverfahren“ als probate Möglichkeit, wenn ein solches juristisch überhaupt möglich sein sollte, was Experten ja durchaus kontrovers sehen.