Schlagwort: Hurenausweis

  • Aktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    Aktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    Aktion "Sexworker-Ausweis NRW" - Ein Bericht aus der praktischen ArbeitAktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    MH-Consulting hat ja bereits vor einigen Wochen den „Postfach-Service“ für Sexworkerinnen in der Kanzlei in Oberhausen eingerichtet, der helfen soll die möglicherweise brisante Post vom heimischen Briefkasten fern zu halten. Den „Huren-Ausweis“, amtliche Mitteilungen und steuerliche Erfassungsbögen finden Freunde, Eltern, Lebensgefährten und Kinder nicht so wirklich gut und da ist es ja nicht schlecht ein diskretes Postfach zu haben. Außerhalb von NRW arbeiten wir übrigens mit dem Postfach-Dienst „Zustelladresse.com“ von Christoph Rohr zusammen, der hier eine interessante Online-Lösung entwickelt hat.

    Nun haben wir in Nordrhein-Westfalen im Kundenauftrag begonnen, Sexworkerinnen bei der Erlangung der „notwendigen Papiere“ zu unterstützen und halten dafür eine private „Sozialarbeiterin“ bereit, die Termine koordiniert und in den Kontakt mit den zuständigen Behörden tritt. Da es noch immer nicht bei jeder kreisfreien Stadt oder jedem Kreis in NRW Gesundheitsberatung und „den Ausweis“ gibt, ist dieses Unterfangen recht schwierig und äußerst zeitintensiv. Aber wer am 1. Januar 2018 das „unerwünschte Papier“ nicht hat, der darf (in NRW) nicht arbeiten! – Ich schreibe das „in NRW“ absichtlich in Klammern, da sich in anderen Bundesländern durch amtliche Versäumnisse noch „andere Lagen“ ergeben können.

    Wenn man bedenkt, dass die „Anmeldefrist für Sexworkerinnen“ in ca. 10 Wochen abläuft, wird es langsam Zeit, sich um dieses wesentliche Element der zukünftigen Arbeit zu kümmern!

    Bei aller vorhandener Bequemlichkeit sollte man jetzt nicht mehr zu lange warten! Denn: wenn im Dezember alle gleichzeitig „wach werden“ und zum Amt laufen, kann man sich unschwer vorstellen, was auf den amtlichen Fluren geschehen wird. Schon jetzt sind Beraterinnen und Berater krank gemeldet und klagen über meistens noch gar nicht vorhandene Überlastung. Hektische Wochen sind in der „Adventszeit“ in den Großstädten garantiert und das die eine oder der andere sicher schon jetzt „den Glühwein auf“!

    Ich erlebe in den Gesprächen, die ich mit betroffenen Sexworkerinnen dann und wann führe, immer noch die „Angst vor der Registrierung“, die manchmal gut begründet und manchmal nur ein Bauchgefühl ist. Wie hoch die „Registrierquote“ dann im Ergebnis sein wird, vermag ich aber nicht abzuschätzen. Lassen wir uns überraschen!

     

  • Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

    Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

    Prostitution 2017 - Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

    Bislang galt ja der „Hurenausweis“ als „Phantomdokument“, da man ihn im Original noch nicht gesehen hatte! Mal gab es das bedruckbare Papier der Bundesdruckerei angeblich noch nicht, dann wurde in NRW von fehlenden Druckern gesprochen. Nun gibt es aber „ausgestellte Exemplare“, wie auf dem Beitragsfoto zu erkennen ist. Eine liebe Kollegin hat das „Außenblatt“ fotografiert und mir das Foto per Mail gesendet! Merci dafür!

    Das fotografierte Dokument wurde in München ausgestellt und die Sachbearbeiter haben als geplante Tätigkeitsorte die Stadt München und alle Bundesländer namentlich aufgeführt. Dies ist nach den Diskussionen und Erlassen, die es im Sommer 2017 gab, doch sehr überraschend, da man diese „Vereinfachung“ des Verfahrens so eigentlich nicht wollte! Alle Orte sollten namentlich aufgeführt werden und eben nicht pauschal alle Bundesländer!

    Doch die Handhabung in der Praxis ist nun zumindest in München, wo man ja eigentlich sehr gründlich arbeitet, eine andere. Zum einen würden geschätzte 11.000 Gemeinden gar nicht auf das Papier passen, das die Größe eines KFZ-Scheins hat, zum anderen würden Weitermeldungen an alle Gemeinden die digitale Infrastruktur gänzlich zum erliegen bringen.

    Ist die Münchener Vorgehensweise eventuell eine Reaktion auf die „Sabotage-Vorschläge“ von Dona Camen e.V. oder ist der Ausweis möglicherweise nicht rechts-konform? Ich weiß es nicht, um ehrlich zu sein!

    Wird das Dokument in Baden-Württemberg anerkannt? Dort will man ja eine Bescheinigung ausstellen, die ausschließlich im „Ländle“ gilt! Hat das Bayern-Papier dort eine Chance oder muss man sich zusätzlich den „Hurenpass BaWü“ organisieren, wenn man dort arbeiten will?

    Was ist, wenn Orte angegeben sind, wo Prostitution wegen geringer Einwohnerzahl generell nicht erlaubt ist? Diese Orte gehören ja zwangsläufig immer zu einem Bundesland!

    Das gesamte „Verfahren“ wirkt recht absurd und nicht wirklich durchdacht und man hat den Eindruck, dass die Behörden nach dem beliebten Motto

    „Was nicht passt, wird passend gemacht!“

    verfahren und dabei viel flexibler ist, als man denkt! Warum sollte man sich auch unnötige Arbeit machen! Übrigens: Wenn die Behörde eine Bescheinigung „falsch“ oder zumindest „fehlerhaft“ ausstellt, ist dies der Beantragerin und dem Beantrager nicht zuzurechnen!

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?

    Prostitutionsgesetz - Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?

    Eine Frage, mit der ich mich schon in meinem Buch beschäftigt habe und die auch bei einigen Telefonanrufen bereits nachfragend thematisiert wurde.

    Bei der amtlichen Sexworker-Anmeldung nach dem neuen Prostitutionsgesetz müssen wir zwischen 3 Personengruppen unterscheiden:

    • Deutsche Staatsangehörige
    • EU-Bürger(innen)
    • Bürger(innen) aus Drittstaaten

    Deutsche haben natürlich keine formalen Probleme, wenn sie sich als Sexworker registrieren und EU-Bürger haben nach der EU-Freizügigkeits-Regelung praktisch die gleichen Möglichkeiten, da in der EU Arbeits- und Niederlassungsfreiheit gilt. Sexworker aus dem EU-Ausland können sich also problemlos registrieren und dürfen in Deutschland der Prostitution nachgehen. Sie sind den deutschen Sexworkern gesetzlich gleichgestellt.

    Schwieriger wird es bei Bürgerinnen und Bürgern aus den sogenannten „Drittstaaten“, worunter man alle Länder versteht, die nicht zur Europäischen Union gehören. Leute aus diesen Staaten benötigen eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um den berüchtigten „Huren-Ausweis“ erhalten zu können!

    Ein Touristenvisum ist in keinem Fall ausreichend! – Wenn man bedenkt, dass eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Sexworkerinnen aus Russland, Thailand, China und Kolumbien (rein exemplarisch gewählt) für einige Monate nach Deutschland einreist, um hier der Prostitution nachzugehen, sind aufkommende Probleme bereits erkennbar: während diese Tätigkeiten , wenn sie mehr oder weniger „selbständig“ erfolgten, bislang durchaus schon mal geduldet wurden, gibt es nach dem neuen Gesetz hierzu keine Möglichkeiten mehr, da ja eben der „Huren-Pass“ erforderlich wird, der dem genannten Personenkreis aber absolut nicht ausgestellt werden kann!


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/

  • Prostitution 2017 – Glossar – Der neue Hurenausweis

    Prostitution 2017 – Glossar – Der neue Hurenausweis

    Prostitution 2017 - Glossar - Der neue Hurenausweis
    Bildquelle: Pixabay

    Im Zusammenhang mit dem neuen Prostitutionsgesetz für 2017 wird immer wieder gerne der sogenannte „Hurenausweis“ erwähnt, den Sexworker ab Mitte 2017 beim zuständigen Amt beantragen müssen, um ihrer Tätigkeit in Deutschland legal nachgehen zu können.

    Dieser Ausweis ist, rein sachlich betrachtet, lediglich eine Anmeldebestätigung, mit dem ein Amt bescheinigt, dass sich eine Sexworkerin oder ein Sexworker ordnungsgemäß als Sexdienstleister(in) angemeldet hat. Dieses Dokument, das mit einem Passbild ausgestattet ist und in dem auf Wunsch ein Alias-Name (Pseudonym / Künstlername) verwendet werden kann, ist bei der Anbahnung und Ausübung von sexuellen Dienstleistungen zukünftig mitzuführen.

    Die Anmeldebestätigung enthält keine Wohnanschrift und muss Kunden / Freiern nicht vorgezeigt werden. Sie dient als „Ausweis“ gegenüber Ordnungsbehörden und Polizei und muss Betreibern von Prostitutionsstätten vorgelegt werden, wenn man in einer solchen Stätte
    der Prostitution nachgehen möchte.