Im Zusammenhang mit dem neuen Prostitutionsgesetz für 2017 wird immer wieder gerne der sogenannte „Hurenausweis” erwähnt, den Sexworker ab Mitte 2017 beim zuständigen Amt beantragen müssen, um ihrer Tätigkeit in Deutschland legal nachgehen zu können.
Dieser Ausweis ist, rein sachlich betrachtet, lediglich eine Anmeldebestätigung, mit dem ein Amt bescheinigt, dass sich eine Sexworkerin oder ein Sexworker ordnungsgemäß als Sexdienstleister(in) angemeldet hat. Dieses Dokument, das mit einem Passbild ausgestattet ist und in dem auf Wunsch ein Alias-Name (Pseudonym / Künstlername) verwendet werden kann, ist bei der Anbahnung und Ausübung von sexuellen Dienstleistungen zukünftig mitzuführen.
Die Anmeldebestätigung enthält keine Wohnanschrift und muss Kunden / Freiern nicht vorgezeigt werden. Sie dient als „Ausweis” gegenüber Ordnungsbehörden und Polizei und muss Betreibern von Prostitutionsstätten vorgelegt werden, wenn man in einer solchen Stätte
der Prostitution nachgehen möchte.