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  • Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Prostitution 2017 - Seminar in Herford - Das Baurecht bereitet große Sorgen
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    Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Am gestrigen Samstag, dem 8. April 2017, fand im Hotel am Waldesrand in Herford das Informationsseminar von OWL Erotik in Kooperation mit MH-Consulting statt, zu dem sich etwa 20 Betreiberinnen und Betreiber aus der erweiterten Region eingefunden hatten, um aktuelle Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz zu erhalten.

    Fast alle Anwesenden sind in der „erotischen Zimmervermietung“ aktiv und beschrieben die allgemeine wirtschaftliche Situation im Prostituionsgewerbe als deutlich rückläufig: große Gewinne, wie in früheren Jahren, werden nicht mehr erzielt und das neue Gesetz wird als neue Bürde verstanden, als eine Bürde, die womöglich zu Investitionen führen wird.

    Während man sich bei Zuverlässigkeitsprüfungen und neuen organisatorischen Notwendigkeiten nur wenig Sorgen macht, wurde das Thema „Baurecht“, mit dem sich das Seminar umfangreich befasste, als durchaus existenzbedrohend betrachtet, schließlich müssen gewerbliche betriebene „Prostitutionsstätten“ besondere baurechtliche Bestimmungen erfüllen: der 2. Fluchtweg, solide Treppenhäuser und der Brandschutz müssen, völlig unabhängig vom neuen Prostitutionsgesetz, bereits jetzt eingehalten werden.

    Holztreppenhäuser sind nicht zulässig, aber vielerorts noch vorhanden. Ausgewiesene Fluchtwege und Brandschutz-Elemente wie T 30-Brandschutztüren und schützende Wände in F 90, gibt es in vielen Objekten nicht und offensichtlich hat auch selten jemand vom Amt danach gefragt. Klar, ohne Antrag auf Nutzungsänderung oder allgemeine bauliche Maßnahmen, finden Ortstermine und Überprüfungen nur sehr selten statt, was sich nun aber durch die Erlaubnispflicht für Bordellgewerbe schlagartig ändert.

    Wenn man nämlich im Herbst 2017 seine Genehmigung beantragt, sieht das Gesetz eine automatische baurechtliche Bewertung vor. Die Bauakte, die durchaus schon mal Jahrzehnte im amtlichen Keller schlummerte, kommt auf den Tisch und wird für Überraschungen sorgen und möglicherweise intensive Nachprüfungen auslösen!

    Nun kann es ja durchaus sein, dass der Bauamts-Mitarbeiter es nicht so genau nimmt und kleine Mängel wohlwollend übersieht, zumal er ja auch in Erklärungsnot könnte und alte Versäumnisse einräumen müsste. Aber spätestens, wenn erhebliche Mängel im Bezug auf Brandschutz erkennbar werden, ist ganz sicher Schluß mit lustig, da sich erhebliche Haftungsrisiken ergeben können.

    Wenn man am Brandschutz scheitert, sollte man vorerst keine baurechtlichen Anträge stellen!

    Das war die Feststellung, die wir gestern beim Herforder Seminar treffen konnten. Denn wenn man schlafende Hunde oder Schimmel weckt, verursacht man Verwaltungsakte, die dann nicht mehr zu stoppen sind. Wehe, wer unvorbereitet in diese Mühle gerät!

    Auch wenn der Baurechtsexperte von MH-Consulting sehr klare Worte fand und die Anwesenden dazu aufforderte „auf das allgemeine Jammern zu verzichten“, zeichnete er dennoch kein Untergangsszenario, sondern appellierte an die Vernunft und beschwor das Gesetz des Handelns:

    „Lassen Sie das Jammern, werden Sie aktiv, lassen Sie sich von Experten beraten, nehmen Sie ein bisschen Geld in die Hand und regeln Sie die Dinge, die seit Jahren vernachlässigt wurden!“

    Klare Worte, die die Anwesenden zunächst überraschten, die aber dann zu einer lebhaften kontruktiven Diskussion führten. Baurecht war bei vielen überhaupt nicht im Focus, da es ja im neuen Gesetz nur ganz am Rande vorkommt. Die wirklich Bedrohung wurde und wird, nach wie vor, verkannt oder wohlwollend übersehen.

    Ich werde meine Kunden auf diese Problematik in den kommenden Wochen ansprechen und habe mit meinem Baurechts-Kollegen bereits die weiteren Maßnahmen in diesem Bereich besprochen: wir werden einen im Rotlicht erfahrenen Architekten mit ins Boot nehmen, der diesen wichtigen Bereich ab Mai 2017 abdecken wird!

    Da Seminar war sehr positiv, wobei sich die Anwesenden jedoch wunderten, dass bestimmt 75 % der Betreiber aus der Region nicht anwesend waren und damit womöglich wichtige Impulse verpasst haben! Aber. man kann ja niemanden zur Teilnahme zwingen!

    Dirk Niederkleine wird, als lokales „Ohr“, Ansprechparnter für die Region sein und wichtige Informationen jederzeit an die Branche weitergeben. Möglicherweise wird es im Frühsommer ein weiteres Seminar geben und MH-Consulting steht bei Beratungsbedarf jederzeit bereit und das mit ständig erweitertem Experten-Netzwerk.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/04/11/baurechts-offensive-fruehjhr-2017-mh-consulting/

  • Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis
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    Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Ergänzend zur bereits vorliegenden Veranstaltungsinformation, möchte ich heute die Inhalte des Seminars und den ungefähren Tagesablauf meines Seminars in Herford kurz skizzieren, damit man(n) und frau sich entsprechend vorbereiten kann. Je nach Zusammensetzung der Teilnehmerrunde, können natürlich spontan Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus dem „Work Flow“ automatisch ergeben.

    „Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis“

    lautet das Motto des Seminars und wir wollen dabei eine Brücke schlagen, zwischen dem, was im Gesetz steht und dem, was in der betrieblichen Praxis vorbereitend zu tun ist, um den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden.

    Wahrscheinlich haben die meisten der Seminar-Teilnehmer das Gesetz bereits gelesen und daher werden wir nicht jeden Paragraphen verlesen und erörtern: das ist einfach zu langwierig und kostet zu viel Zeit, die wir lieber für die wesentlichen Inhalte und für die Diskussion darüber verwenden werden. Der Zeitablauf ist folgendermaßen geplant:

    12.00  – 12.15 Uhr
    Begrüßung, Vorstellung der Referenten und organisatorische Hinweise
    Hello World – Wer sitzt am Tisch und warum? – Vorstellungsrunde?

    12.15  – 12.30 Uhr
    Einführung ins Thema: Der aktuelle Status des Prostitutionsgesetzes
    Fristen – Inkrafttreten – Verfassungsbeschwerde – Rechtsverordnungen

    12.30  – 13.00 Uhr
    Wie ist Prostitution definiert und was haben Sexworker zu beachten?
    Prostitutionsbegriff – Gewerbliche sexuelle Dienstleistung – Huren-Ausweis

    13.00  – 13.30 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes I – Baurecht, Duldung, Ungemach
    Exkurs Baurecht – Rechtsanpruch auf Duldung – Nutzungsänderung?

    13.45  – 14.30 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes II – Betriebskonzept und Pflichten
    Wer benötigt ein Betriebskonzept? – Welche Betreiberpflichten gibt es?

    14.30 – 15.15 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes III – Praktische Arbeit und Organisation
    Wie bereite ich mich auf das neue Gesetz vor? – Wo gibt es Rat und Hilfe?

    15.30 – 16.30 Uhr
    Offene Fragerunde und Gedankenaustausch – Spezialthemen – Anfragen
    Die Fragestunde zu Themen aus dem Publikum – Fragen über Fragen?

    Nach jedem Themenblock können Sie Fragen stellen, Diskussionen anregen oder Ihre Meinung kundtun. Wir wünschen uns einen lebendigen Dialog, der uns gemeinsam in der Sache weiterbringt!

    Im Anschluß an das Seminar werden die Experten von MH-Consulting für weitere persönliche Gespräche anwesend sein. Je nach Bedarf, ist auch ein gemeinsames Abendessen im Hotel denkbar.

    Wenn Sie vorab bestimmte Themen auf die Tages-Agenda bringen möchten, können Sie mir (Howard) gerne diesbezüglich eine E-Mail senden: howard.chance@t-online.de

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Prostitution 2017 - Newsletter Howard Chance - 23. März 2017Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich war auch im Monat März wieder umfangreich unterwegs und habe dabei viele neue Eindrücke gewonnen, die meine persönliche Wahrnehmung deutlich prägen:

    So gibt es in Deutschland Regionen, in denen das Gewerbe nach wie vor floriert, aber leider auch Städte und Kreise, wo Sexwork nicht mehr so richtig läuft! – Grob betrachtet ist der berühmte Weißwurst-Äquator hier die Grenze: wenn man in Frankfurt/Main eine horizontale Linie zieht, bekommt man das oberflächliche Ergebnis. Im Süden klingelt es in den Wohnungsbordellen weitaus häufiger als im Norden oder Osten. In NRW sind manche Großstädte tot, andere hingegen recht lebendig.

    Als Sexworkerin auf Reisen, kann man sich die anzufahrenden Regionen aussuchen, aber einen bestehenden Club kann man ja in der Regel nicht umziehen und so muss man mit dem Vorlieb nehmen, was die eigene Region bietet und weiter das Feld beackern.

    Wenn man nun liest, dass das Land NRW für eine Bordell-Konzession bis zu 2.500 € verlangt und eine Zuverlässigkeitsprüfung im Extremfall 1.000 € kosten wird, schlägt es Betreibern von Kleinbetrieben schon auf den Magen: schlechtes Geschäft und dann noch kräftig zur Kasse gebeten werden! Prost Mahlzeit!

    In Bayern will man, im Gegensatz zu NRW, auch von den Sexworkerinnen Gebühren erheben und im Vorbeigehen dann noch freiwillige Zusatzleistungen verkaufen, die den städtischen Kassen zufliessen sollen.

    Wie wäre es mit einem HIV-Test? Kann ja nicht schaden und ist heute im Angebot?

    Die vielen Debatten und Meldungen haben bereits dazu geführt, dass eine Reihe von Damen aus osteuropäischen Gefilden schon jetzt nicht mehr anreisen, da man in Bulgarien und Rumänien vom neuen Gesetz gehört hat. Angeblich soll dieses schon gelten?

    Man überlegt zumindest Deutschland demnächst eher zu meiden und andere europäische Staaten ins Visier zu nehmen, wo man keinen Huren-Ausweis benötigt!

    Was die immer wieder aufkommende Frage nach dem Baurecht anbelangt, scheint Deutschland eine Republik der „geduldeten Erotikbetriebe“ zu sein. Das Krefelder Eroscenter ist aktentechnisch ein „Hotel garni“, wo keine Sexsteuer erhoben wird und auch mit Bordellen in Blumenläden oder alten Schneidereien hatten die Ämter bislang kein Problem.

    Selbst in einem ausrangierten Kindergarten wird erotisch praktiziert und warum die örtlichen Sachbearbeiter die Akten in den hintersten Teil des Kellers getragen haben, lässt sich nicht mehr so richtig ermitteln!

    Beamtinnen und Beamte der Sittenpolizei beruhigen ihre „Schäfchen“, verschweigen aber dabei, dass es nicht die Polizei ist, die demnächst über „sein“ oder „nicht sein“ entscheidet. Solche Entscheidungen fallen eher am Schreibtisch des Bau- oder Ordnungsamtes, wo dann die reine Aktenlage zähltund wo man womöglich keinen alten Schulkameraden hat, der mit etwas „good will“ für weitere Duldung sorgt!

    Wenn man bei Behörden dieser Tage anruft, um sich nach dem neuen Gesetz vorsichtig zu erkundigen, fehlt es meistens an einem Fachmann für das Thema oder man hat im schlimmsten Fall von einem neuen Gesetz noch nichts gehört!

    Wie kann das sein in einer Zeit, wo es Internet gibt und amtliche Mitteilungen nicht mehr mit der klapprigen Postkutsche übers Land gefahren werden?

    Gut, ich höre jetzt mit den Beispielen auf, denn damit könnte man locker ein neues Buch füllen, das dann aber unter Anekdoten und lustigen Kurzgeschichten firmieren würde!

    Aber lustig ist das Thema eben überhaupt nicht, weil es allenthalben an Rechtssicherheit mangelt und einheitliche Standards in der Umsetzung nicht erkennbar sind! Bestimmt letztendlich der „politische Wille“ vor Ort, spielen kommunale Einnahmen wie die Sexsteuer u.U. bei der Beurteilung eine wichtige Rolle oder laufen wir mit Schwung ins Chaos?

    Wir werden im Laufe des Jahres zu jeder Menge Einzelfall-Entscheidungen kommen, selbst wenn vorliegende Umstände völlig gleich sind, aber Bundesländer unterschiedlich verfahren. Die Verwaltungsgerichte müssen schon einmal Platz für neue Akten schaffen, denn reibungslose Verfahren werden absolut nicht die Regel sein.

    Ohne Ihnen Angst machen zu wollen: da kommt einiges auf uns zu und man darf den Kopf nicht in den Sand stecken oder einfach abwarten!

    Während sich die Lage von Escort-Services noch vergleichsweise entspannt gestaltet, wenn man einmal darüber hinwegsieht, dass viele Escort-Ladies keine Anmeldung vornehmen möchten, so sind die Betriebe mit vorhandener baulicher Substanz doppelt bis dreifach betroffen!

    Die Aufklärung, die meine Kollegen und ich momentan leisten, wird manchmal mit merklichem Kopfschütteln zur Kenntnis genommen und ab und zu werde ich als großer Geschichtenerzähler tituliert, bis ich dann das Gesetz überreiche und um eigene Prüfung bitte. Hurra! Wir arbeiten weiter und werden Strategien entwickeln, Gespräche führen und am Ball bleiben! Versprochen!

    Kontext-Themen aktuell:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/howard-chance-april-2017/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/mh-consulting-umsetzung-prostitutionsgesetz-2017/

     

  • Prostitution 2017 – Monatsplan Howard Chance – April 2017

    Prostitution 2017 – Monatsplan Howard Chance – April 2017

    Prostitution 2017 - Monatsplan Howard Chance - April 2017
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    Prostitution 2017 – Monatsplan Howard Chance – April 2017

    Der Monat März 2017 war geprägt von vielfältigen Reisen quer durch die Republik, was zur Folge hatte, dass der heimische Schreibtisch in einen Dornröschenschlaf fiel. Da viele unerledigte Akten dort ruhen, muss ich mein April-Programm leicht verändern und mindestens die Hälfte der Zeit mit anspruchsvoller Büroarbeit verbringen, damit die Kundschaft nicht in Zorn gerät. Auf Reisen kriegt man einfach zu wenig erledigt, zumal man nicht alle Akten im Koffer hinter ich herziehen kann. Dazu sind meine Rollkoffer zu klein!

    Für alle, die momentan über einen Informations- oder Beratungstermin mit mir nachdenken, nachfolgend meine regionale Planung für Ende März/April 2017:

    Vom 27. bis 29. März 2017 bin ich in Oberhausen, Duisburg, Essen und Düsseldorf unterwegs, am 30. März steht Köln auf dem Kalender und am 31. März werde ich in Frankfurt/Main aktiv sein

    Vom 3. bis 5. April hat mein Kalender noch Lücken, regional werde ich dabei in NRW sein.

    Am 6. und 7. April werde ich in Hamburg sein, bevor ich am 8. April zu einem Infoseminar in Herford erwartet werde, das ich gemeinsam mit OWL Erotik für lokale Betreiber veranstalte und zu dem es schon erfreulich viele Anmeldungen gibt.

    Vom 10. bis 17. April habe ich Büro-Woche, vom 18. bis 22. April bin ich in Südwestfalen und in Süddeutschland unterwegs und die letzte Aprilwoche ist wieder der geliebten Büroarbeit gewidmet.

    Tagaktuell liste ich meine Termine übrigens  in meinem Online-Kalender!

    Die Nachfrage nach Gesprächsterminen ist unverändert hoch und daher erweitere ich im Moment auch mein Back-Office-Team, um den Anforderungen gerecht werden zu können. Hierzu mach ich in Kürze auch ein Memo, das meine Kundinnen und Kunden dann per Mail erhalten.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/mh-consulting-umsetzung-prostitutionsgesetz-2017/

  • Prostitution 2017 – MH-Consulting – Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis

    Prostitution 2017 – MH-Consulting – Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis

    Prostitution 2017 - MH-Consulting - Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis
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    Prostitution 2017 – MH-Consulting – Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis

    Der 1. Juli 2017 kommt leider schneller, als man denkt und wir haben schon fast April! Die Zeit drängt also und immer wieder wird mir die Frage gestellt, wie man als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes vorgehen sollte und welche Aufgaben man wann sinnvollerweise erledigen sollte, um Probleme mit den Ämtern zu vermeiden. Da es von amtlicher Seite bislang so gut wie keine Informationen gibt, steht man zwangsläufig etwas im Regen und so kann man sich nur an den Vorgaben des Gesetzestextes orientieren!

    Ich habe mit meiner Unternehmensberatung inzwischen Zeit- und Aktionsabläufe entwickelt,
    die für meine Klienten als „Drehbuch“ oder Ablaufplan entwickelt wurden: ein Schema, mit dessen Hilfe sich Arbeitsabläufe planen lassen und mit dem man die gesetzlichen Vorgaben einhalten kann. Die grobe Systematik möchte ich heute hier kurz vorstellen, da die meisten Inhalte durchaus allgemein übertragbar sind und für die eine oder den anderen durchaus hilfreich sein dürften.

    1. Die Findungsphase – Wer suchet, der findet?

    In der sogenannten „Findungsphase“, die bis Ende Mai 2017 geht, fanden und finden Situationsanalysen statt, wobei die Betreiberinnen und Betreiber zunächst baurechtliche Fragen prüfen oder von meinen Experten prüfen lassen. Hier gibt es nach wie vor das größte
    Konfliktpotential, da die „Duldung“ von Prostitutionsbetrieben deutschlandweit wohl der Normalfall zu sein scheint!

    Sonnenstudio, Blumenläden und undefinierte Gewerberäume beherbergen „bordellartige Betriebe“ und selbst Eroscenter haben Nutzungsgenehmigungen als „Hotel Garni“ (siehe Krefeld). Da es keinen Rechtsanspruch auf Duldung gibt, sondern diese schon durch die reine Begrifflichkeit einen eigentlich rechtwidrigen Umstand manifestiert, wird es hier sicher bei vielen Konzessionierungen zu „Verwicklungen“ kommen, die es zu lösen gilt! Auch wenn man den Städten und Gemeinden erst mal keinen generell bösen Willen unterstellen will, müssen sich diese doch demnächst positionieren und sich fragen lassen, warum über Jahrzehnte „geduldet“ wurde! Hier wurde vermeintliche „Rechtssicherheit“ suggeriert, die es aber nach den Buchstaben des Baurechts aber nicht geben kann. Ein weites Feld für Verwaltungsgerichtverfahren, bei denen im Einzelfall zu klären sein wird, ob die langjährige „Duldung“ nicht doch als stillschweigende „Genehmigung“ zu betrachten ist.

    In der Findungsphase werden zudem die vorliegenden Geschäftskonzepte auf ihre Konformität zum neuen Prostitutionsgesetz 2017 überprüft: ist die Betriebsstätte geeignet, werden die vorgeschriebenen Mindeststandards eingehalten, ist Wucher oder Übervorteilung erkennbar oder können die jetzigen Betriebsabläufe auch in Zukunft Bestand haben? Gibt es möglicherweise Probleme bei der Zuverlässigkeitsprüfung? Wie kommuniziert man mit den verunsicherten Sexworkern, die sich demnächst registrieren müssen und mitunter überlegen, die Strapse im Juli an den Nagel zu hängen? Macht man sich möglicherweise strafbar, wenn man die Sexworker bei den notwendigen Anmeldungen und Beratungen unterstützt, weil hier eine gewisse „Dirigistik“ erkennbar wird? Werden die Werbeverbote, die ohne Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2017 gelten, eingehalten oder müssen Homepages und Werbeanzeigen deutlich verändert werden? Viele Fragen, viele Antworten und Gedankenaustausch: Findung eben!

    2. Aktionphase ab Mai 2017 – Früh-Konzepte und Arbeitshilfen

    Vom Denken zum Handeln: es gibt durchaus Betreiberinnen und Betreiber, die ihren bereits existierenden Prostitutionsbetrieb möglichst frühzeitig amtlich genehmigen lassen möchten und auf die Übergangsregelungen bewußt verzichten. Hier lautet dann die Devise: der frühe Vogel fängt den Wurm oder was Du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen! Die genauen Gründe kann ich aus zugesicherter Vertraulichkeit hier nicht nennen, aber ich kann bestätigen, dass ein solches Vorgehen in bestimmten Fällen durchaus Sinn machen kann.

    Alle Betriebe, die ihren Erlaubnisantrag bereits Anfang Juli 2017 stellen möchten, müssen oder besser wollen ihre Betriebskonzept dann natürlich auch gleich mit einreichen, denn ohne dieses kann das zuständige Amt den Antrag natürlich nicht bearbeiten. Wir unterstützen die „frühen Vögel“ hier ab Mai 2017 bei der Konzepterstellung und bereiten die Unterlagen entsprechend vor. Dabei ist unser Ziel, im ersten Anlauf erfolgreich zu sein und im Konzept alles möglichen amtlichen Fragen zufriedenstellend zu beantworten.

    Auch für die Ämter ist das Genehmigungsverfahren absolutes „Neuland“ und ob man sich in den dortigen Stuben wirklich auf die neue Aufgabe freut, lassen wir einmal offen!

    Neben den „Früh-Konzepten“ erstellen wir im Mai 2017 relevante Arbeitshilfen für unsere Kunden. Dazu gehören Vertragsvorlagen (Mietverträge mit Mieterinnen), Hinweisschilder für die Betriebe, Infoschriften für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und diverse Checklisten. Dies ist ein Teil unseres Monitoring-Services, der helfen soll den betrieblichen Alltag ein wenig zu erleichtern. So werden keine Fristen verpasst und Rechtsnachteile vermieden.

    3. Aktionsphase ab 1. Juli 2017 – Werbeverbote und Huren-Ausweis

    Zum Stichtag 1. Juli 2017 sind die besonderen Werbeverbote des neuen Gesetzes unbedingt zu beachten, da es hier keine Übergangsfristen gibt! – Geschlechtsverkehr und französische Erotik ohne den schützenden Gummimantel sowie Sex mit Schwangeren ist als gewerbliche Dienstleistung verboten und darf nicht mehr beworben werden. Hier gilt es, die Homepage zu prüfen und Anzeigen entsprechend zu ändern oder zu löschen!

    Theoretisch müssen Sexworker ab dem 1. Juli 2017 einen Huren-Ausweis besitzen, um in einem Betrieb überhaupt arbeiten zu dürfen. Praktisch kann niemand am 2. Juli einen solchen besitzen! Daher haben Sexworker gemäß den gesetzlichen Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, um sich zu registrieren. Dies gilt allerdings nur, wenn die Sexworkerin oder der Sexworker bereits vor dem 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig war. Personen, die nach dem Stichtag ins Gewerbe einsteigen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung vor dem Beginn der Tätigkeit vornehmen und dürfen erst arbeiten, wenn der unbeliebte Ausweis vorliegt. Betreiber müssen ab dem 1. Juli 2017 dokumentieren, wer arbeitet und warum der Ausweis noch nicht vorliegt. Hierfür bereiten wir eine Eidesstattliche Versicherung als Muster vor, die sich jeder Betreiber unterschreiben lassen sollte, um mögliche Bußgelder zu vermeiden!

    4. Aktionphase Juli bis Dezember 2017

    Nach und nach werden Konzepte für die Betriebe erarbeitet, die von den Übergangsfristen Gebrauch machen wollen. Diese gelten für alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bereits ordnungsrechtlich gemeldet waren (Gewerbeanmeldung). Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die Anzeige, dass man ein Prostitutionsgewerbe betreibt, bis zum 1. Oktober 2017 erfolgen muss. Auch hierfür haben wir ein Formblatt in Vorbereitung und wir überwachen natülich die Einhaltung des Termins über unseren Monitoring-Service!

    Die Konzepte müssen bei der „Spät-Konzessionierung“ bis Ende 2017 fertiggestellt werden und am 31. Dezember 2017 beim Amt vorliegen. Dieses Zeitfenste ist recht komfortabel und ermöglicht viele Überlegungen und Konzeptanpassungen. Dabei können auch persönliche Gespräche mit Ämtern notwendig werden, die zu individuellen Agreements führen können.

    5. Result-Phase ab Januar 2018

    Auch wenn es sich niemand wünscht: ab Januar 2018 treffen die Ämter Entscheidungen und sicher wird es auch einige negative Entscheidungen geben, die dann möglicherweise auf dem Rechtsweg angegangen werden müssen. Auch hierfür sind meine Rechtsanwalts-Partner gut aufgestellt und sicher hilfreich! Recht haben und Recht bekommen sind dabei zwei verschiedene Paar Schuhe und nur wirklicher Sachverstand kann da zu einem befriedigenden Ergebnis führen.

    Wenn Sie Fragen haben … immer gerne … und viele Grüße von Howard!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Prostitution 2017 – Infoseminar neues Prostitutionsgesetz am 8. April 2017 in Herford

    Prostitution 2017 – Infoseminar neues Prostitutionsgesetz am 8. April 2017 in Herford

    Prostitution 2017 - Infoseminar neues Prostitutionsgesetz am 8. April 2017 in Herford
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    Am Samstag, dem 8. April 2017, findet in Herford (Ostwestfalen) ein Informationsseminar zum neuen deutschen Prostitutionsgesetz statt:

    Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis

    Informations-Seminar für Sexworkerinnen, Club-Betreiber, Vermieter von Hostessenwohnungen, Escort-Services, Partyveranstalter und Co.

    Am 1. Juli 2017 wird in Deutschland ein neues Prostitutionsgesetz Inkrafttreten, das die Rotlichbranche massgeblich verändern wird:

    • Sexworker(innen) müssen sich bald amtlich registrieren und gesundheitlich beraten lassen, um ihrer Tätigkeit weiter legal nachgehen zu können!
    • Clubs, Bordelle und Terminwohnungen, aber auch erotische Massage-Institute, werden zu „Prostitutionsstätten“, die demnächst eine behördliche Erlaubnis beantragen müssen!
    • Baurechtliche Überprüfungen von „geduldeten Betrieben“ sind nun gesetzlich bindend vorgeschrieben! Kennen Sie den Status Ihres Objekts?
    • Die Vermittlung von sexuellen Dienstleistungen (Escort) ist nur noch mit vorliegender Genehmigung zulässig!
    • Flatrate- und Gangbang-Veranstaltungen werden zukünftig nicht mehr erlaubt sein!
    • Es wird eine generelle Kondompflicht für alle gewerblich üblichen Praktiken eingeführt! Freier und Sexworker können empfindlich bestraft werden!
    • Werbeverbote und weitere Auflagen werden zwangsläufig kommen!


    Es ist an der Zeit, sich zu informieren und sich auf die neue Situation frühzeitig vorzubereiten!

    In Kooperation mit OWL Erotik informiert der Publizist und Unternehmensberater Howard Chance, der mit seiner Beratungsgesellschaft bereits zahlreiche Betriebe in Deutschland bei der Umsetzung des neuen Gesetzes unterstützt, im Rahmen des Branchenseminars über die Inhalte des Gesetzes und erläutert, welche Vorbereitungen zu treffen sind, um nicht Mitte des Jahres in Schwierigkeiten zu geraten. Chance war über viele Jahre in leitenden Funktionen in der Rotlicht-Szene beschäftigt und hat eine umfangreiche Publikation und ein Webportal mit über 150 Artikeln zum neuen Gesetz veröffentlicht:


    Als weiterer Dozent konnte Herr Heiko Bender, Psychologischer Berater und Life-Couch, gewonnen werden, der ebenfalls vielfältige Erfahrungen in der Branche besitzt und mit diversen kommunalen Beratungsstellen in NRW in Kontakt steht. Herr Bender wird zu Fragen des öffentlichen Umgangs mit der Prostitution und den daraus resultierenden Problemen, Stellung nehmen und wichtige Impulse zum Umgang mit Behörden geben:

    Vom Howard-Chance-Team wir zudem ein sehr erfahrener Bauexperte aus Frankfurt/Main anwesend sein, der in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche große Bauprojekte in der Rotlicht-Branche geleitet hat und der die Bauvorschriften und deren Anwendung bis ins Detail kennt! Auch von ihm sind wichtige Informationen zu erwarten.

    Nach den einleitenden Vorträgen, ist eine große Diskussionsrunde vorgesehen, bei der Sie Fragen zu den Themen stellen können. Howard Chance wird dabei vom OWL Erotik-Team unterstützt, also von engagierten Leuten, die örtliche Gepflogenheiten und Tendenzen kennen. Die Veranstaltung hat rein informativen Charakter, stellt keine Rechtsberatung dar, eine solche kann aber auf Wunsch vermittelt werden. Sprechen Sie gerne beim Seminar die Herren Niederkleine und Chance an.

    Veranstaltungsort:

    Hotel Waldesrand****, Zum Forst 4 in 32049 Herford
    https://www.hotel-waldesrand.de/

    Seminarzeit:

    Samstag, 8. April 2017 von 12.00 bis 16.30 Uhr mit einer Raucherpause, danach gibt es die Möglichkeit zum weiteren Austausch oder zum gemeinsamen Abendessen. Herr Chance wird
    bis in den späten Abend vor Ort sein und freut sich auf intensiven Gedankenaustausch!

    Seminargebühr:

    60 € pro Person

    Anmeldung:

    Die Teilnehmerplätze sind begrenzt. Karten gibt es ab sofort im Vorverkauf bei OWL Erotik!
    Kontaktinfo: Herr Dirk Niederkleine – Phone 0176-83025912 –  niederkleine@owlerotik.de
    Wir weisen darauf hin, dass die Plätze limitiert sind und daher eine frühzeitige Anmeldung
    empfohlen wird!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/04/03/programm-seminar-herford/

  • Prostitution 2017 – Unternehmensberatung – Aktuelle Projekte und Schwerpunkte

    Prostitution 2017 – Unternehmensberatung – Aktuelle Projekte und Schwerpunkte

    Prostitution 2017 - Unternehmensberatung - Aktuelle Projekte und Schwerpunkte
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Unternehmensberatung – Aktuelle Projekte und Schwerpunkte

    Das Jahr hat für mich mit viel Schwung begonnen und ich habe bereits wieder zwei Wochenreisen durch die Republik absolviert, bei denen ich weitreichende Einblicke in die aktuelle Situation vor Ort gewinnen konnte. Dies ist wichtig, schließlich will man(n) am Puls der Zeit bleiben und lokale Entwicklungen nicht verpassen. Inzwischen hat sich herauskristallisiert, welche Probleme flächendeckend nahezu identisch existieren und in welchen Bereichen es besonderen Beratungsbedarf gibt, den ich im Rahmen meiner Unternehmensberatung zu decken versuche.

    Anfragen von einzelnen Sexworkerinnen sind momentan eher selten. Hier ist wahrscheinlich schon der Begriff „Consulting“ leicht abschreckend, da man vermutet, dass die Beratungsleistung richtig Geld kosten könnte. Doch meine kostenfreie PDF-Dokumentation mit den Basisinformationen wurde über 2.000 mal heruntergeladen und auch der Online-Gesetzes-Text hat täglich umfangreiche Zugriffe.

    Meine Fachpublikation, die es seit November 2017 in erneuerter Version gibt, verkauft sich zwar etwas schlechter als Harry Potter, aber ich bin mit dem Ergebnis bislang sehr zufrieden und ich verzeichne ein zunehmendes Interesse am Thema, was ja bei der stetig weiter tickenden Uhr auch nicht wirklich verwunderlich erscheint.

    Welche Projekte und Schwerpunkte gibt es nun in der Beratung?

    Baurechtliche Probleme und Bewertungen bei Prostitutionsstätten

    Ein sehr leidiges und stets präsentes Thema ist das Baurecht, das in letzter Konsequenz das Ende für viele Prostitutionsstätten bedeuten kann, weil praktizierte Duldungen in kommenden amtlichen Genehmigungsverfahren keinen Bestand haben können, da der Begriff Duldung bereits deutlich macht, das vorliegende Umstände nicht wirklich rechtskonform sind, sondern das man bislang lediglich auf „Ordnung“ verzichtet hat. Mit dieser Feststellung schwimmen die betroffenen Betriebe dann auf hoher See und wissen nicht, was im Erlaubnisverfahren passieren wird. Klar, man kann das auch ohne Amt vorab prüfen und diesbezüglich Anpassungen andenken, was ich momentan mit meinen Kollegen in mehreren Bundesländern als „Simulation“ durchführe. Parallel dazu arbeite ich gerade  mit deutschen Investoren zusammen, die an verschiedenen Standorten geeignete und genehmigungsfähige Prostitutionsanlagen errichten möchten, um einen entstehenden Bedarf zu decken. Wo sollen Sexworker zukünftig arbeiten, wenn man ihnen die bisher genutzten Wohnungen schließt und Arbeitsstätten nicht mehr zulässig sind?

    Neustrukturierung und zielführende Ausrichtung von Prostitutionsvermittlungen

    Führende deutsche Escort-Agenturen haben die Entstehung des neuen Prostitutionsgesetzes sehr genau beobachtet. Meine ersten Beratungsanfragen erhielt ich schon kurz nach der Veröffentlichung meines Buches aus diesem Bereich und inzwischen sind es über 10 Unternehmen, mit denen ich im angenehmen und konstruktiven Dialog bin. Auch wenn in diesem Bereich das Baurecht keine Rolle spielt, gibt es natürlich trotzdem Dinge, die analysiert und verändert werden müssen. Wie kann man „Mitarbeiterinnen“ angesichts des Huren-Ausweises bei der Stange halten, wie kann man diese „supporten“ und wie vermeidet man vorausschauend Konflikte mit dem neuen Gesetz?

    Sonderfall Tantra- und Erotikmassagen

    Viele, wenn nicht sogar sehr viele selbständige oder angestellte Tantra-Masseurinnen, haben die feste Absicht ihre Tätigkeit im Laufe dieses Jahres einzustellen! Warum? Weil der Huren-Ausweis, mit dem man zur „Quasi-Prostituierten“ wird, für viele der Damen nicht vorstellbar ist und Hauptberufe (u.a. im öffentlichen Dienst) eine Registrierung geradezu unmöglich machen. Auch einige große Studios denken an Betriebsaufgabe, weil das neue Gesetz aus den tantrischen Instituten nun mal „Prostitutionsstätten“ macht. Wenn das jetzt vorhandene Personal kapituliert und gleichzeitig eine Unmenge von neuer unangenehmer Bürokratie lauert, macht es unter Umständen keinen Sinn weiter auf ein solches Projekt zu setzen, zumal bei vielen in diesem Bereich auch die Unsicherheit bleibt, ob im Hintergrund womöglich auch weitere baurechtliche Probleme entstehen könnten! Auch hier sind Vorab-Analysen gerade sehr gefragt!

    Prostitution 4.0 … Neue Geschäftmodelle in der Rotlicht-Branche

    Was die deutsche Wirtschaft kann, das können wir auch! Die Online-Welt und ihre vielfältigen Systeme sind auch in der Sexarbeit nicht mehr verzichtbar. Werbung und Marketing haben PCs, Tabletts und Smartphones im Griff und man erstickt schon jetzt in einer Informationsflut, die das Hirn vernebelt. Seit ich diverse Messenger und Social-Media-Apps installiert habe, bingt und rappelt es ständig und ich bekomme Infos, die ich kaum noch wirklich wahrnehmen kann. Mädels aus aller Welt verlangen nach meiner geschätzten Aufmerksamkeit und wollen mich davon überzeugen ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Mein Handy weiß, wo ich mich befinde und schon kommen erotische Offerten aus der Region. Was für einige sicher einen praktischen Nutzen hat, ist für andere nervig! In diesem Bereich untersuche ich momentan im Kundenauftrag neue 4.0-Modelle!

    Last but not least: journalistische und wissenschaftliche Recherche

    Nur wenn man die neuesten Fakten kennt und nahezu alle amtlichen Schriften zum Thema gelesen hat, kann man zum Thema wirklich mitreden! Das Prostitutionsgesetz selbst, ist ja noch recht überschaubar, aber wenn man dann in die Abgabenordnung, in Datenschutzrichtlinien, Baurecht und amtliche Verordnungen schaut, wird einem schnell klar, was man so alles nicht weiß! So geht eine Großteil meiner Zeit dafür drauf, Dinge zu recherchieren, in Kontext zu bringen und zu bewerten. Nicht selten muss ich dann selbst meine Anwälte befragen oder Experten um ihre Bewertung bitten. Sehr zeitraubend, aber absolut notwendig, um keinen Schaden anzurichten!

  • Prostitution 2017 – Consulting – Neustrukturierung der Unternehmensberatung

    Prostitution 2017 – Consulting – Neustrukturierung der Unternehmensberatung

    Prostitution 2017 - Consulting - Neustrukturierung der Unternehmensberatung
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Consulting – Neustrukturierung der Unternehmensberatung

    Je näher das Inkrafttreten des neuen Gesetzes rückt, desto vielfältiger und umfangreicher werden die Anfragen, die mich täglich per Mail oder aber telefonisch erreichen. Klar, ich gebe gerne eine kurze Information zu einer Problemstellung und habe ja auch den Leserinnen und Lesern meines Buchs versprochen, Kontakt zu halten und weiter umfangreich zu informieren, was ja u.a. im Rahmen meiner Webpräsenz erfolgt, wo ich in der Regel täglich einen neuen Artikel einstelle. Ein kurzer „Schnack“. immer gerne!

    Wenn es allerdings um erweiterte Einzelfall-Beratung geht, was leider recht oft telefonisch von mir „verlangt“ wird, hat mein Zeitkontingent und mein Wille deutliche Grenzen. Ich habe anspruchsvolle Mandanten, die für meine Dienste gutes Geld bezahlen und damit auch Anspruch auf möglichst gute Auskünfte  und auf meine ungeteilte Aufmerksamkeit haben.

    Darum werde ich auch nicht mehr Aufträge annehmen, als ich mit meinem Projektteam im Jahr 2017 abarbeiten kann. Da sich an viele meiner Beratungen nahezu automatisch Konzepterstellungswünsche anschließen, wird Mitte des Jahres enorm viel Arbeit entstehen, die es zu bewältigen gilt. Hier heißt es dann so schön nach alter deutscher Müller-Tradition: „wer zuerst kommt, der mahlt zuerst“ und wer durch eine Erstberatung bereits Kunde geworden ist, der wird natürlich auch weiterhin betreut und ständig auf dem neusten Informationsstand gehalten. Allein die Recherche und die Rücksprache mit Kollegen, Ämtern und Behörden nimmt enorm viel Zeit in Anspruch und will erst einmal bewältigt sein!

    Halbauskünfte ohne mir vorliegende Unterlagen oder kostengünstige 1-stündige Beratung ohne wirkliche Ergebnisse sind nicht mein Ding und machen mich zudem angreifbar, weil man eine solche Arbeitsweise schon als unseriös betrachten kann. Entweder prüft man richtig oder man lässt es bleiben. Barfuß oder Lackschuh und eben keine Mischformen, die zu Verdruss und Ärger führen, wie es in den vergangenen Wochen einmal der Fall gewesen ist und wo ich mich für einige Minuten wie der letzte Idiot fühlte (ja, einen unfreundlichen Gruß nach Gera!). Gute Arbeit kostet gutes Geld und das ist ja auch im horizontalen Bereich so, wo (noch) nicht überall soviel Armut herrscht, wie gerne manchmal behauptet wird.

    „Ohne Geld keine Liebe?“ …

    Dies klingt für mich etwas zu hart, aber meine Karitativität (ist das nicht ein wirklich tolles Wort?) hat auch ihre Grenzen. Wen wundert es?

    Ich habe bei der Neustrukturierung der Unternehmensberatung auch meine Zielgruppe enger als bisher definiert, um eben möglichst optimal arbeiten zu können. Infos dazu finden Sie auf der erneuerten Seite „Beratungsleistungen“ dieser Webpräsenz.

  • Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des ProstitutionsgewerbesGesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen – Stand: 06.05.2018

    Bitte beachten: Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 (theoretisch) vollumfänglich, da alle Übergangsfristen, die der Gesetzgeber definiert hat, zum 31. Dezember 2017 abgelaufen sind! Allerdings gibt es bei der Umsetzung in den Bundesländern nach wie vor erhebliche Probleme. Ich empfehle daher im Kontext zu dieser Einführung (Stand 2017) auch die Lektüre der aktuellen Statusmeldung „Jahresausblick“ vom 1. Januar 2018:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/01/happy-new-year-2018-jahresrueckblick-2017-und-jahresausblick-2018/

    An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz : alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!

    „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“

    Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!

    Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern! – Wir werden in unserem Blog dazu natürlich ständig weiter berichten, aber momentan  gibt es hierzu nichts zu berichten!

    Aktuelle Meldungen aus den 16 Bundesländern – Ständig aktualisiert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/20/neues-forum-im-blog/

    Ein politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität … Kontrolle naht!

    2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und  aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.

    Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.

    Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!

    Lesen Sie hierzu mein Interview mit dem Kaufmich-Magazin, das ich bereits im vergangenen Jahr gegeben habe und in dem viele zusätzliche Informationen enthalten sind:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/22/kaufmich-magazin-nichts-wird-mehr-so-bleiben-wie-es-ist-das-neue-prostituiertenschutzgesetz/



    1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker in Deutschland!

    Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“ oder erregen).

    Gesundheitsberatung, soziale Beratung und Nachforschungen!

    Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle), die aber keine körperliche Untersuchung beinhaltet, soll ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch erfolgen, bei dem die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf diverse Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungssysteme vorstellt, steuerliche Pflichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird, um möglichen Verdachtsfällen anschließend nachgehen zu können.

    Anmeldung und Registrierung als Sexworker

    Beim eigentlichen Registrierungsvorgang, der dann im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs stattfindet, prüft die zuständige Behörde die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.

    Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!

    Anmeldefristen / Übergangsfristen

    Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (Ende der gesetzlichen Übergangsfrist) dafür Zeit! – Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftaten!

    Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig (spätestens ab dem 1. Januar 2018) der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden und auch in regelmässigen Abständen immer wieder erneuert werden!


     

    2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs), Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler (Escort-Services)

    Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.

    Fristen für Genehmigungsantrag und Konzepteinreichung

    Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss diese bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017  beantragt und bis 31. Dezember 2017 dann ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis nämlich amtlich verweigert werden, was dann einer Gewerbeuntersagung gleichkommt! – Für Betriebe, die nach dem 1. Juli 2017 gegründet werden, gelten die Fristen übrigens nicht: hier ist der Antrag sofort zu stellen!

    Zuverlässigkeitsprüfung

    Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren. Auch die (frühere) Mitgliedschaft in einem „rechtskräftig verbotenen Verein“ (Rockerclub etc.) kann ausreichen, um keine Genehmigung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu erhalten!

    Baurecht / Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten

    Auch die Räume, die bei Prostitutionsstätten zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier werden auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes eventuell noch keine Rolle spielen, aber durch den Erlaubnis-Antrag automatisch in den Focus geraten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird! So möchte zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen beim Konzessions-Antrag eine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen! Ausserdem haben die Betreiberinnen und Betreiber für die „amtliche Genehmigung“ natürlich Gebühren zu bezahlen, die recht üppig ausfallen können. Da jedes Bundesland diese Gebühren selbst festlegen darf, können wir hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen!

    Dokumentations- und Auskunftspflichten

    Als weitere Auflagen, haben die Betreiber von Prostitutionstätten und Prostitutionsgewerben umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern unbedingt schriftlich dokumentieren, Quittungen erteilen und dürfen nur Personen beschäftigen oder diesen Räume vermieten, wenn eine amtliche Anmeldebescheinigung (Huren-Ausweis) vorliegt. Jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung ist unbedingt zu vermeiden, weil dies jederzeit zum Widerruf der Genehmigung führen kann uns zudem ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden kann! – Außerdem müssen Betreiber von Prostitutionsgewerben ihren „Mitarbeiterinnen“ Einblick in ihre Geschäftsunterlagen bewähren und auch Behörden jederzeit Auskünfte über den Inhalt abgeschlossener Verträge erteilen!



    3. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote

    Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden! – Sexworker selbst werden erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse gebeten, allerdings können es dann auch durchaus 1.000 € und mehr sein.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!

    Erotische Anzeigenportale mit Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland, werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftiges Bußgeld kassieren möchte! Die Behörden sind hier manchmal recht innovativ!

    Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein!

    Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen ausdrücklichen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten unmittelbaren Recht der Sexworker auf jederzeitige sexuelle Selbstbestimmung. Die genannten Geschäftsmodelle dürfen dementsprechend weder gewerblich durchgeführt noch beworben werden!

    Erotik-Werbeportale gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler im Sinne es Gesetzes, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und dann im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!



    4. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden

    Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:

    Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, dass jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!

    Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!


    5. Weiteres Info-Material und Beratung

    Den Gesetzestext zu: Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes  finden Sie als HMTL-Version (Abschrift) auf der folgenden Seite dieser Webpräsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostschg-prostitutionsgesetz-2017-gesetzestext-online-html/

    Für Sexworkerinnen und Sexworker habe ich ein Informations-PDF-Dokument erstellt, das kostenfrei heruntergeladen und gerne weitergegeben werden kann. Es ist ein Auszug aus meiner Fachpublikation zum Thema. Den Download finden Sie unter:
    http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf

    Den Betreibern von Prostitutionsstätten empfehle ich mein Buch, in welchem ich ausführlich auf die Konzessionspflicht und die vielen neuen gewerberechtlichen Verpflichtungen eingehe, die das neue Gesetz mit sich bringt. Alle Infos finden Sie auf folgender Seite:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/


    Unter der Firmierung MH-Consulting biete ich seit Oktober 2016 bundesweit Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche an, um Sie mit weiteren Experten bei der Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse umfassend zu beraten und Ihnen bei der Konzeptentwicklung im Detail zu helfen. Infos dazu unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

     

  • Beratungstage Prostitutionsgesetz – Frankfurt/Main – 15. bis 18.12.2016

    Beratungstage Prostitutionsgesetz – Frankfurt/Main – 15. bis 18.12.2016

    Beratungstage Prostitutionsgesetz - Frankfurt/Main - 15. bis 18.12.2016
    Bildquelle: Pixabay

    Von Donnerstag, dem 15.12., bis Sonntag, 18.12.2016, bin ich erneut in Frankfurt am Main, um Termine mit Partnern wahrzunehmen, um am Koordinierungstreffen zur geplanten „Verfassungsbeschwerde“ bei Dona Carmen e.V. teilzunehmen und um dann noch einige Beratungstermine durchzuführen. Als „Basis“ habe ich diesmal das Welcome-Hotel an der Frankfurter Messe gewählt, wo geeignete Räume für diskrete Gespräche zur Verfügung stehen werden.

    Frankfurt am Main gehört in Deutschland zu den bereits gut „überwachten“ Rotlicht-Metropolen: Sittendezernat, Stadt-Polizei und Ordnungsamt sind im Milieu vielfältig aktiv, ebenso die lokalen Steuerbehörden. Da es in der Mainmetropole schon seit Jahren eine Sexsteuer gibt, sind die existierenden Rotlicht-Betrieb und die Dienstleisterinnen bereits weitreichend erfasst und diese vorliegenden Daten sind für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes Mitte 2017 sehr hilfreich, denn man weiß schon jetzt, welche bekannten Betriebe eine Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte benötigen werden. Außerdem sind natürlich auch schon jede Menge Dienstleisterinnen bekannt, die sich in 2017 als Sexworker anmelden müssen.

    Aus diesen Gründen und durch eine sehr gut aufgestellte Ordnungsverwaltung, kann man in Frankfurt nur mit wenig zeitlichem Spielraum rechnen und man darf sich nicht wundern, wenn die Post vom Ordnungsamt früher als in anderen Städten im Briefkasten liegt.

    Erstaunlich ist übrigens, dass in Frankfurt/Main die Anzahl der „Massage-Studios“ besonders hoch ist, wobei viele davon recht erweiterte Leistungen anbieten, die natürlich eindeutig unter das neue Gesetz fallen werden. Wie in anderen Städten auch, wird durch die Gewerbeanmeldung eines „Massage-Instituts“ momentan eine baurechtliche Bewertung durch die Behörden verhindert. Was jetzt noch möglich ist und zumindest geduldet wird, kann Mitte 2017 mit Einführung des neuen Gesetzes zu einem erheblichen Problem werden!

    Kein Wunder, dass ich zu diesem Thema die meistens Beratungsanfragen bekomme, da sich inzwischen herumgesprochen hat, dass es für geduldete Erotik-Betriebe in Wohngebieten keinen Bestandsschutz gibt und das die notwendige Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes auch aufgrund baurechtlicher Unzulässigkeit abgelehnt werden kann!

    Auch die in Frankfurt zahlreich vorhandenen Escort-Services beschäftigen sich bereits intensiv mit dem neuen Gesetz: hier wird befürchtet, dass viele nebenberufliche Escorts nicht bereit sein werden den berüchtigten „Huren-Ausweis“ zu beantragen. Wird es womöglich Personalmangel geben? Was machen die vielen „Kaufmich-Damen“ vom Main?

    Also jede Menge Gesprächsbedarf und die Frage, wie man sich schon jetzt gezielt auf die neue Situation einstellen kann. Auch wenn es natürlich noch keine Erfahrungen mit der zukünftigen Umsetzung geben kann, ist das Gesetz sehr klar und eindeutig formuliert und mit den Inhalten sollte man sich frühzeitig beschäftigen!

    Kontext:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/06/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Beratung für die Rotlicht-Branche in Deutschland

    Qualifizierte Beratung für die Rotlicht-Branche in Deutschland
    Bildquelle: Pixabay

    Guter Rat ist sehr gefragt beim neuen Prostitutionsgesetz für 2017

    Wie bereits beim Start dieses Webprojekts angekündigt, habe ich in den vergangenen Tagen die projektbezogene Beratungsgesellschaft gegründet, die unter „MH-Consulting“ firmieren wird und die Unternehmensberatungs-Dienstleistungen für die Erotik-Branche anbieten wird. Dabei steht natürlich das neue Prostitutionsgesetz im Mittelpunkt, das vielen Menschen in der Branche schon jetzt merklich Kopfschmerzen bereitet.

    Qualifizierte Beratung für die Rotlicht-Branche in Deutschland gestartet!

    Viele werden denken, dass wir mit dem Projekt ein wenig früh am Start sind, aber ein Jahr ist bekanntlich schnell vergangen und spätestens Mitte 2017, wenn das Gesetz dann in Kraft tritt, wird es dann plötzlich eilig und alles muss dann im „Holter-die-Polter-Verfahren“ erledigt werden. Aber das muss ja nicht sein: man kann sich entspannt frühzeitig vorbereiten und kommt dann überhaupt nicht in Stress und Hektik und man vermeidet zudem Flüchtigkeits-Fehler, die bei „Eilverfahren“ schnell entstehen.

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben! – Wer zu früh kommt, hat einfach erheblich mehr Zeit!

    Wir bieten unsere Beratung also bereits jetzt an und haben zur Venus-Erotikmesse in Berlin, die in der kommenden Woche (vom 13. bis 16. Oktober 2016) in den Messehallen unter dem Funkturm stattfinden wird, bereits zahlreiche informative Gespräche in der Hauptstadt vereinbart, wo das Thema auch schon allgegenwärtig ist. Am Rande der Messe und an den Abenden gibt es dann diverse Zusammenkünfte und auch die Möglichkeit zu Gesprächen mit dem lieben Howard Chance. Wer mit mir in Berlin sprechen möchte, möge mir bitte eine kurze Mail schreiben: howard.chance@t-online.de oder mich einfach anrufen.

    Auch im Großraum Köln/Düsseldorf gab es Anfragen, ebenso aus dem Rhein-Main-Gebiet und aus Hannover. Dabei handelt es sich vornehmlich um informative Gespräche, da es für konkrete Massnahmen einfach noch etwas zu früh ist. Aber die Uhr läut stetig weiter und das Jahr 2017 kommt schneller herbei, als man gerade noch denkt! Aber auch die Vorbereitung der Beratungsleistungen muss ja noch intensiv geplant werden, um ab 2017 schlagkräftig auftreten zu können.

    Zu den Beratungsangeboten gibt es ja auch eine gesonderte Seite innerhalb der Webpräsenz,
    wo Konzept, Preise und Leistungen aufgeführt sind und wo wir über unsere Aktivitäten fortlaufend berichten werden:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/