Schlagwort: MH-Consulting

  • Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine
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    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Tick-Tack: die Uhr läuft unaufhörlich weiter und in etwas mehr als einer Woche sind wir in der 4-Wochen-Frist bis das neue Gesetz seine Wirkung entfalten wird. Mein Unternehmen MH-Consulting ist momentan stark beansprucht, da bekanntlich „kurz vor knapp“ immer ein gewisser Aktivismus entsteht. Viele Betreiber warten halt gerne bis zur letzten Minute und benötigen dann Hilfe im vermeintlich letzten Moment.

    Ämter-Anfragen bundesweit

    In der kommenden Woche starte ich eine umfangreiche Behörden-Initiative, bei denen ich in allen Städten und Gemeinden, wo ich Kundschaft habe, bei den zuständigen Ämtern nachfragen werde, welche amtlichen Vorbereitungen es bislang gibt und wie und wann man die neuen gesetzlichen Vorschriften umsetzen will. Dies erfolgt „abtrakt“, also ohne Nennung der Kundennamen, um eben keine „schlafenden Hunde“ zu wecken. Mir ist aber wichtig, frühzeitig zu wissen, wie die lokalen Autoritäten ticken und womit im Einzelfall zu rechnen ist.

    Aktuelles Thema: Bauprüfung

    Nachdem in Nordrhein-Westfalen für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten eine Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung beim Antrag auf die Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nun durch Verodnung obligatorisch ist, also zwingend vorliegen muß, kann eine vorzeitige Nutzungsänderung u.U. notwendig werden. Die Umwandlung von privater zu gewerblicher Nutzung ist in einigen Fällen möglich, allerdings ist vielen Kollegen nicht klar, welche besondere Anforderungen hier baulich anfallen. Zum Glück haben wir bei MH-Consulting Experten für diesen Bereich zur Hand, die momentan ebenfalls durch die Republik reisen, um Bestandaufnahmen vorzunehmen. Vorbereitung kann nicht schaden!

    Neue Steuerpflicht / Steuerliche Optimierung

    Für viele Sexworkerinnen ist das Thema Steuerpflicht ein relativ unbekanntes Feld. Wenn nun demnächst eine automatische steuerliche Erfassung im Rahmen der „Anmeldung“ erfolgt, ist guter Rat gefragt, wie man damit umgeht und wie man beispielsweise sein persönliches Kassenbuch führt! – Ausserdem bietet der Schäuble-Erlaß für Zimmervermieter im erotischen Bereich recht umfangreiche Möglichkeiten für Einsparungen, die unser steuerberatender Partner aus Oberhausen gerne erläutert! – Sprechen Sie uns an!

    Formulare, Formulare …

    Unsere interne Formularabteilung arbeitet seit Wochen unaufhörlich: Musterverträge für „Mitarbeiterinnen“, die keine sein dürfen, werden ebenso vorbereitet wie Muster-Kasenberichtsvorlagen und formulare für die Betriebsorganisation. Diese Unterlagen müssen natürlich von unseren Experten und Partnern untersucht und abgsegnet werden. Wir wollen schließlich Material zur Verfügung stellen, mit dem man nicht Schiffbruch erleidet! Spätestens zum 10. Juni 2017 soll alles fertig sein!

    Terminsituation im Juni 2017

    30 Tage, 30 Städte? Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht, aber im Rahmen der Mandantenbetreuung ist der Terminkalender im Juni 2017 bereits prall gefüllt. Unser Bauxperte ist stark nachgefragt, unser Steuerberater hat wenig Luft und ich selbst unterstütze eine beachtliche Anzahl von Kundinnen und Kunden bei der Konzepterstellung. Es wird noch mindestens ein weitere Informationsseminar geben und es stehen vielfältige Aufgaben an, bevor der Kalender den 1. Juli 2017 erreichen wird! Ich bitte daher an dieser Stelle Neukunden um Verständnis, dass „allgemeine Informationstermine“ momentan einen gewissen Vorlauf erfordern!

    MH-Consulting und Howard Chance geben weiter Gas! – Versprochen!

  • Jobs – MH-Consulting – Selbständiges Sekretariat & Auftragsbearbeitung

    Jobs – MH-Consulting – Selbständiges Sekretariat & Auftragsbearbeitung

    Jobs - MH-Consulting - Selbständiges Sekretariat & Auftragsbearbeitung
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    Jobs – MH-Consulting – Selbständiges Sekretariat & Auftragsbearbeitung

    Bereits Ende 2016 habe ich innerhalb dieser Webpräsenz eine Job-Seite eingerichtet, auf der ich nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf selbständiger Basis gesucht habe. Inzwischen sind die Schlüsselpositionen besetzt, zumal wir uns als Kooperative verstehen, in ein engagierter Bauexperte, ein spezialisierter Steuerberater und gleich mehrere Fachanwälte gemeinsam an Problemlösungen arbeiten. Das Team wird jeweils so zusammengestellt, wie es der jeweilige Auftrag erfordert.

    Spätestens im Juni 2017 werden 2 Ladies mit Branchenerfahrung den Telefondienst übernehmen und Termine für uns koordinieren. Was jetzt noch fehlt, ist eine Fachkraft, die auf selbständiger Basis (also mit vorhandenem Gewerbeschein) Schreibdienste  und Auftragsbearbeitungen „in der Cloud“ übernimmt. Der Standort ist dabei nicht von entscheidender Bedeutung, allerdings haben das Rhein-Main-Gebiet und die Region Köln-Düsseldorf klare Vorteile, da hier die meisten unserer Mandanten ansässig sind!

    Wer sich von dieser Aufgabenstellung angesprochen fühlt, der oder die kann mir gerne eine Mail senden: howard.chance@t-online.de

    Ich melde mich dann ganz sicher, bitte aber um Verständnis, wenn dies manchmal einige Tage dauert: ich bin viel unterwegs und in Terminen momentan!

  • NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    NRW - Ein Bundesland setzt Maßstäbe - Auch bei Prostitution!
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    NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    Ja, ich bin gebürtiger Südwestfale und kann durch meinen aktuellen Wohnsitz heute auch über die politische Richtung in meinem Heimatland mitbestimmen. Wird Hannelore Kraft unsere geliebte Landesmutti bleiben oder hat am Ende der eifernde Armin Laschet die Nase politisch vorn und gibt zukünftig den NRW-Landesvater? Ich gebe natürlich an dieser Stelle keine Wahlempfehlung ab und will die Wahl zwischen „Pest und Cholera“ nicht beeinflussen! Alles riecht heute nach großer Koalition, wobei aber eben noch unklar ist, welche Partei die marginale Führung übernimmt.

    Führung ist dabei das Wort, auf welches ich bewußt abziele, da das Land NRW auch bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes eine führende Rolle einnimmt: außer in Bayern, wo man Prostitution schon seit Jahren mit Landesrecht wirksam reguliert, ist NRW das einzige Bundesland, wo man konkrete Umsetzungspläne in der Schublade hat, wie man mit dem ungeliebten Thema Prostitution in Kürze umgehen will.

    Die Politik hat Ausführungbestimmungen erlassen, was nach dem Bundesgesetz erlaubt ist und hat die Situation durch ergänzende zu beachtende baurechtliche Bestimmungen deutlich verschärft. In NRW gehört eine Bau- oder Nutzungsgenehmigung nun zwingend zum Konzessionsantrag und hier werden die Sorgenfalten bei den betroffenen Betrieben immer größer! Hat man für sein Objekt keine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung, braucht man den kostenpflichtigen Erlaubnis-Antrag nicht einzureichen, da das Ergebnis klar sein dürfte! Oh Schreck! Auch die Gebührenfrage und der Kostenkatalog liegen vor und lassen den Städten und Gemeinden im Land kaum Spielraum.

    NRW reitet vorran und liefert damit den anderen „kleineren“ Bundesländern brauchbare Vorlagen, wie es schon bei anderen Verwaltungsverfahren (Beispiel: Sexsteuer) der Fall war. Weil man in Düsseldorf sorgfältig und perspektivisch gearbeitet hat, können andere Länder „kopieren“ und zwar ohne eigene Arbeitkräfte unnötig damit zu belasten.

    Hessen setzt auf Arbeitskreise, die sich irgendwann mal versammeln sollen, Sachen-Anhalt hat kürzlich kapituliert und auch sonst ist die Lage eher ruhig und verhalten. Da passt die Steilvorlage aus NRW gut ins Bild und ich rechne fest damit, dass sich viele Bundesländer, egal wie sie auch politisch geprägt sind, dem NRW-Verfahren mehr oder weniger anschliessen werden. Ist ja auch viel einfacher, als abweichende eigene Lösungen mühsam zu entwickeln! Wir alle werden früher oder später sehen, wie sich die Angelegenheiten entwickeln werden!

    Beim politischen Thema „Prostitution“ sind die Meinungen der großen Volksparteien nahezu identisch und ein Wechsel des „Ansagers“ wird die Gesetzesumsetzung kaum verändern!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/

  • Wichtige Kunden-Information – Umsetzung ProstSchG – Rundschreiben

    Wichtige Kunden-Information – Umsetzung ProstSchG – Rundschreiben

    Wichtige Kunden-Information - Umsetzung ProstSchG - RundschreibenWichtige Kunden-Information – Umsetzung ProstSchG – Rundschreiben

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Es sind jetzt nur noch wenige Wochen, bis das neue Prostitutionsgesetz seine Rechtskraft entfalten wird! Ab dem 1. Juli 2017 wird vieles anders sein als bisher, wie wir ja schon zum Teil in persönlichen Gesprächen vor Ort erörtert haben. Zwar gibt es einige Übergangsregelungen, die uns in den meisten Fällen noch etwas Zeit verschaffen, aber die Uhr tickt leider schnell weiter und erfordert weitere vorbereitende Maßnahmen, die ich mit meinen Kollegen von MH-Consulting bereits intensiv vorbereite!

    So werden die angekündigten Arbeitshilfen für den neuen betrieblichen Alltag ab Juli 2017 (Erklärungsbogen Sexworker, Muster-Mietverträge, Escort-Verträge, Meldebögen für Ämter etc.) voraussichtlich zum 1. Juni 2017 zur Verfügung stehen. Auch die Check-Listen für die Konzessionsanträge werden dann fertiggestellt sein.

    Während jetzt im Mai bundesweit noch vornehmlich informative Termine stattfinden, ist der gesamte Monat Juni der konkreten Arbeit an neuen Betriebskonzepten und der Organisation von betrieblichen Abläufen gewidmet und ich werde alle Mandantinnen und Mandanten, die sich früh konzessionieren möchten, erneut persönlich besuchen, um die notwendigen Schritte einzuleiten und die neuen Betriebsabläufe durchzugehen.

    Jede Mandantin und jeder Mandant erhält hierzu bis Ende des Monats eine persönliche Mail mit meinen Vorschlägen zum individuellen Handeln! Neue Kundinnen und Kunden können wir nur noch in sehr beschränktem Rahmen aufnehmen, da unsere Ressourcen irgendwann einfach erschöpft sein werden! Doch: nachfragen schadet ja nicht!

    Während es in meinem alten Stammland „NRW“ inzwischen sehr einschneidende Zusatzforderungen der Landesregierung gibt, die über den reinen Gesetzestext leider deutlich und sogar bedrohlich hinausgehen, halten sich mit Ausnahme von Bayern, wo schon seit Jahren intensiv reguliert wird, alle anderen Bundesländer noch zurück. Aber das wird sicher nicht so bleiben und bedarf daher unserer intensiven Beobachtung!

    Wir von MH-Consulting sind bereit für die heiße Phase und freuen uns auf eine weiter erfolgreiche Zusammenarbeit!

    Für heute verbleibe ich mit den besten Grüßen als Ihr / Euer

    Howard Chance im Mai 2017

  • Prostitution 2017 – Rubber Fuck – Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!

    Prostitution 2017 – Rubber Fuck – Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!

    Prostitution 2017 - Rubber Fuck - Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!Prostitution 2017 – Rubber Fuck – Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!

    Wenn ich dann und wann durch die gewerblichen Kontaktanzeigen der Erotikportale surfe, bleiben überraschende Entdeckungen manchmal nicht aus. Mal sind es ungewöhnliche Praktiken, die mein Interesse finden, mal besondere Flat-Tarife, die demnächst nicht mehr erlaubt sein werden. Doch wenn eine völlig neue Gattung auftaucht, wird es natürlich erst recht interessant und diese neue Entdeckung möchte ich Ihnen / Euch natürlich nicht vorenthalten.

    Vor einigen Monaten hatte ich über das Real-Doll-Bordell in Spanien berichtet und manch einer mag so seine Zweifel gehabt haben, ob dies nicht doch ein „Werbe-Ente“ des Herstellers war, um den Puppen-Absatz etwas anzukurbeln.

    Doch wenn nun www.ladies.de, dass bundesweite Portal der Frankfurter RTO-Gruppe, eine Anzeige mit „Sex-Doll-Sex“ in Dortmund veröffentlicht, habe ich keinen Zweifel, das sich hier (aus welchem Grund auch immer) etwa tut und das jemand auf den spanischen Zug aufgesprungen ist!

    The new Generation of sex!

    Wir heißen Dich herzlich willkommen
    im ersten Etablissement Deutschlands,
    in dem heiße Sex-Dolls für Dich
    und deine Lust zur Verfügung stehen.

    So lesen wir es in der Anzeige und reiben uns als Erotikfreunde die Augen! Oder etwa nicht? Wer kommt auf die Idee ein solche Etablissement aufzusuchen? Klar, dieses neue Bordell fällt nicht unter das neue Prostitutionsgesetz und die notwendige Gewerbeanmeldung kann wohl nur auf „Sex-Puppen-Verleih“ lauten, wobei sich der Mann auf dem Ordnungsamt sicher auch einen Ast gelacht hat. Kann man ihm auch nicht verdenken!

    Willst Du wirklich Pascha sein, steck „ihn“ in die Puppe rein?

    Auch wenn ich heute dienstlich in Dortmund verweile, reizt mich der Besuche des neuartigen Bordells nur sehr bedingt. Ich will schließlich nicht aus Versehen bei „Verstehen Sie Spaß?“ landen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass dieses Geschäftskonzept ernst gemeint sein könnte. Oder etwa doch? Wären wir in Japan, hätte ich keine wirklichen Zweifel, da man den Nipponesen merkwürdige Vorlieben nachsagt, aber unseren heimischen Bürgern traue ich solche Begierden ehrlich gesagt nicht zu!

    Sie war ein knallrotes Gummiboot?

    Aber vielleicht fehlt mir da nur die notwendige Phantasie oder ich schließe einfach von mir selbst auf andere. Ich bin jedenfalls sehr gespannt, ob zu dem Thema Berichte in den bekannten Foren auftauchen werden. Wir bleiben informativ in jedem Fall am Ball!

    Seemanns-Braut ficken? … Hurra? … Infopage!

  • Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 - Baurecht - NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!
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    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes hat das Land NRW Ende April ein Merkblatt für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten vorgelegt, das recht brisante Details enthält und die das neue Gesetz in einigen Teilaspekten sogar noch „erweitern“, in dem für die Konzessionierung Unterlagen verlangt werden, die im Gesetzestext nicht ausdrücklich genannt sind.

    Bei meinem Lieblingsthema „Baurecht“ sind für die notwendige Konzessionierung bis spätestens 31. Dezember 2017 eine Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung für die Prostitutionsstätte mit Zeichnungen einzureichen!

    Hier entstehen dann die schon früher angedeuteten Mega-Probleme für geduldete Objekte, die eben alles haben, nur keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung. Es ist fraglich, ob sich Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen über diese vorgegebene Systematik „hinwegsetzen“ können oder werden. Hier sind Gespräche notwendig, die ich für meine Klienten in NRW natürlich frühzeitig führen werde.

    Das Land NRW deutet an, die Übergangsfristen bis Ende des Jahres zu gewährleisten und dies wird dann – natürlich auf freiwilliger Basis und ohne rechtlichen Anspruch darauf – hoffentlich auch für die baurechtlichen Fragen gelten?

    In jedem Fall werden in aussichtsreichen Fällen „Nutzungsänderungen“ und ähnliche Genehmigungen im Sommer / Herbst 2017 notwendig werden, da man ja auf anderem Weg die für die Konzession notwendigen Unterlagen nicht erhalten kann. Im Ergebnis wird dies für NRW heissen:

    Keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung = keine Konzession!

    Während im Gesetzestext von einer formellen stellungnahme des lokalen Bauamtes ausgegangen werden konnte, ist die nun  vorgeschriebene Bau-/Nutzungsgenehmigung kein Nicken, sondern ein höchst anspruchsvolles amtliches Dokument!

    In Zusammenarbeit mit unseren Bauexperten und Architekten arbeiten wir natürlich bereits an Lösungen und bereiten uns auf die neuen Notwendigkeiten vor!

    Ein wichtiger Hinweis zum Schluß: diese Regelungen gelten momentan nur für NRW und können nicht einfach auf die anderen Bundesländer übertragen werden! Hier könnten Dingen u.U. „anders“ angegangen und gelöst werden! Puh, wer blickt da überhaupt noch durch?

    Das Merkblatt des Ministeriums finden Sie als PDF unter folgendem Link:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/merkblatt_betreiber-nrw.pdf

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/

  • Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    Prostitution 2017 - Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 - Vorbereitung!
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    Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    § 126 BGB verordnet Schriftform für Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte. Diese Regelung gilt nun auch für das neue Prostitutionsgesetz 2017: Im § 26 des ProstSchG wird darauf hingewiesen, dass alle Vereinbarungen mit Sexworkern zukünftig in Textform abgefasst werden müssen!

    Diese Regelung sieht keine Übergangsfristen vor: die Betreiber müssen die erforderlichen Unterlagen ab dem 1. Juli 2017 erstellen und den Behörden dann jederzeit vorweisen können! Verstösse gegen diese Vorschrift, können folglich sofort geahndet und mit Bußgeld belegt werden!

    Was muss oder sollte nun alles vertraglich festgelegt und dokumentiert werden?

    1. Mietvertrag für Zimmer oder Raumnutzung zwischen Betreiber und Sexworker

    Auf Grundlage dieses Vertrags, kann die „Übervorteile“ oder eine sonstige unzulässige „Ausbeutung“ nachgewiesen oder eben widerlegt werden. Das Dokument muss mit dem Betriebskonzept und mit dem neuen Gesetz konform sein und wird bei strittigen Fragen sicher für die amtliche Beurteilung herangezogen.

    2. Gegenzeichnung der Hausordnung inklusiv Anerkennung der Kondompflicht etc.

    Sexworker sind zukünftig vom Betreiber auf die einzuhaltende Kondompflicht und auf Werbeverbote hinzuweisen. Hierzu ist die Erstellung einer Hausordnung sinnvoll, die dann von allen im Betrieb tätigen Sexworkern unterschrieben werden sollte. Zusätzlich sollten Informationsschriften ausgehändigt werden, aus denen die Sexworker die Anschriften von Beratungsstellen und zuständigen Behörden entnehmen können.

    4. Dokumentation „Huren-Ausweis“

    Es ist Buch darüber zu führen, welche Damen (und möglicherweise Herren) im Betrieb tätig sind und die „Huren-Ausweise“ müssen überprüft und dokumentiert werden. Personen, die nach dem 1. Juli 2017 „einsteigen“ dürfen nur arbeiten, wenn sie den gültigen Ausweis vorlegen und wenn dieser für den Ort auch gilt!

    Bei allen „Bestands-Sexworkern“ (also Personen, die schon vor dem 1. Juli 2017 tätig waren) empfiehlt sich die Einholung einer

    5. Eidesstattliche Versicherung zum „Huren-Pass“ und zur Übergangsregelung

    Hierin erklärt die Sexworkerin / der Sexworker, dass sie bzw. er bereits vor dem 1. Juli 2017 in der Sexarbeit tätig war, die Pflicht zur Registrierung kennt und die Übergangsregelung in Anspruch nimmt. Hiermit ist der Betreiber bis zum 1. Januar 2018 auf der sicheren Seite!

    4. Quittierung / Dokumentation der Zahlungsvorgänge zwischen Betreiber und Sexworker

    Es ist ein Kassenbuch mit Zahlungen vom Sexworker an den Betreiber und umgekehrt zu führen, das täglich geführt werden soll und das im Betrieb grundsätzlich zu Kontrollzwecken vorliegn muss. Über alle Zahlungen sind wechselseitig Quittungen zu erstellen!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, die uns mit Konzeptentwurf und beratender Begleitung beauftragt haben, erhalten für diese Zwecke im Mai / Juni 2017 vorbereitete Muster-Formulare für die interne betriebliche Organisation, die hoffentlich ausreichend hilfreich sein werden.

    Der Staat fordert Transparenz und aus Bordellwirten werden am Ende noch staatlich geprüfte
    „Bordell-Fachwirte“, wie es der Zentralrat der Luden bereits forderte. Ein wenig Bürokratie schadet ja nie, kann aber auch jede Menge gesunder Nerven rauben! – Glückwunsch!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostitutionsgesetz-abschnitt-4-pflichten-des-betreibers/

  • Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 - Steuer aus dem Ruder? - Probleme mit dem Fiskus? - Hilfe!
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    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Sexwork und Finanzamt sind zwei Begriffe, die wie Feuer und Wasser sind: der erste Begriff ist eine der letzten Bastionen der Bargeld-Generierung ohne Belege und Zeugen; der zweite Begriff symbolisiert die gesellschaftliche „Ordnung“ nach dem Motto: „gib dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Die Freundschaft zwischen den zwei Welten, hält sich merklich in Grenzen, denn für Menschen in der Sexarbeit und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, ist der Fiskus das größte Schreckgespenst, zumal der Bundesfinanzminister viel mehr mit dem neuen Prostitutionsgesetz zu tun hat, als man auf den ersten Blick vermuten mag.

    Erotik-Betriebe sind bei Betriebsprüfungen schon längst im Fokus und mit dem umstrittenen „Düsseldorfer Verfahren“, dem es prinzipiell an gesetzlichem Fundament fehlt, haben sich die „Steuerfahndungsämter“ schon vor Jahren ins einnehmende Spiel gebracht! Da sind auch Steuereinnahmen von pseudonymisierten Bürgerinnen willkommen, denen man durch Quittungen mit Fantasienamen aber oftmals die Möglichkeit nimmt, bereits geleistete Vorauszahlungen bei einer nachfolgenden Steuererklärung geltend zu machen. Dann zahlt man eben einfach zweimal, ist ja schließlich genug da!

    Erfolgreiche und begehrte Damen, nehmen durchaus noch satte Gelder ein, wenn sie am richtigen Standort arbeiten und sich bewußt nicht für „Problembezirke“ entschieden haben, wenn es denn etwas zu entscheiden gab. Da taucht dann auch „plötzlich“ das Problem mit der berühmten Umsatzsteuer auf, wo man den „Grenzbetrag“ von 17.500 € schon im ersten Geschäftsjahr als selbständige Unternehmerin knacken kann, was dann eine „Optierung“ erfordert! Bahnhof? Ja, steuerliche Dinge klingen kompliziert und sind es leider auch!

    Nicht selten wird die Umsatzsteuer in Bordellbetrieben mehr oder weniger ignoriert! Man macht „halbe/halbe“ beim Umsatz, vergisst aber dabei gerne oder unwissen, dass der komplette Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist und bucht als Betrieb nur den eigenen Anteil. Wird damit die andere „Hälfte“ einfach von der Umsatzsteuer befreit? Pustekuchen! Ich kenne bislang nur ganz wenige Damen in der Branche, die wirklich über eine Umsatzsteuernummer verfügen, höre dafür aber laufend von Fällen, wo man versucht, den Betrieben die dadurch entgangene Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen!

    Ist es für Sexworker wirklich ratsam, hier mit den amtlichen Gewalten zu spielen, keine Buchführung zu haben und einfach (wenn überhaupt) fiktive glatte Jahressummen anzugeben, die schon auf den ersten Blick „verdächtig“ erscheinen, weil man eben selten exakt 9.000 Euro im Jahr „verdient“ und damit dann auch keine Einkommensteuer zu zahlen hat? Bislang wurden solchen Fälle durchaus „geduldet“, warum auch immer!

    Haben sich Bordellbetreiber schon mit der „Registrierkassen-Pflicht“ beschäftigt oder ist man hier der Meinung, dass irgendwelche Zettel auch zukünftig ausreichen werden? Kennt man die Gefahr, die von erkennbaren Fehlern in der Buchführung ausgeht? Riskiert man eine Schätzung, bei der mitunter Summen aufgerufen werden, die man nie eingenommen hat?

    Die neue Gesetzgebung will regulieren und dabei ganz klar auch neue „Steuerbürger“ identifizieren, die ihre Beteiligung am Gemeinwohl bislang vergessen haben. Darum werden alle Sexworker, die sich zum „Huren-Pass“ anmelden, auch prompt (und das heisst sofort) an die Finanzbehörden gemeldet! Wer dann angeblich schon länger „arbeitet“, aber keine Steuernummer besitzt, ist als potentieller Übeltäter schnell erkannt!

    Ich bin als langjähriger Unternehmer und Berater zwar einigermaßen gut im Thema, muss aber bei den Feinheiten auch passen! Zur umfassenden Beratung in steuerlichen Fragen, bin ich aber weder befugt noch befähigt, da das Thema einfach viel zu komplex ist und hier stets Fachleute ans Werk gehen sollten, die aber oftmals mit „Rotlicht“ ein Problem haben oder sogar der Meinung sind, dass Sexworker möglichst viel Steuern bezahlen sollten, weil sie ja „Ferkel“ sind! Kein Witz, sondern durchaus Realität!

    Doch es gibt auch Experten, die frei von moralischen Vorurteilen sind und eben ihre Arbeit für die Kundin so machen, wie es sich gehört. Durch den momentan vorhandenen Beratungsbedarf, bin ich im vergangenen Monat eine Kooperation mit einer erfolgreichen Steuerberatungsgesellschaft aus Oberhausen eingegangen, deren Inhaber keine Berührungsängste hat, Sexworker wie normale Mandanten „behandelt“ und auch für Großbetriebe in der Branche bereits seit längerer Zeit erfolgreich tätig ist.

    Wer steuerliche Fragen hat, Konzepte benötigt oder seine Buchführung einfach in gute Hände geben möchte, ist bei diesem Kollegen gut beraten und ich gebe die Kontaktdaten gerne jederzeit weiter, damit frühzeitig gehandelt werden kann, bevor Finanzbehörden möglicherweise zum großen Schlag ansetzen. Sowas braucht nämlich kein Mensch! Amen!

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-die-besteuerung-von-sexworkern-in-deutschland/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/22/finanzminister-umsatzsteuer-stundenhotel/

  • Prostitution 2017 – Howard Chance – Frohe Ostern, Gurutum, Klausur versus Stress

    Prostitution 2017 – Howard Chance – Frohe Ostern, Gurutum, Klausur versus Stress

    Prostitution 2017 - Howard Chance - Frohe Ostern, Gurutum, Klausur versus Stress
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    Prostitution 2017 – Howard Chance – Frohe Ostern, Gurutum, Klausur versus Stress

    Wenn ich die Zahl meiner täglichen Anrufe zähle, wird mir manchmal komisch, denn ich telefoniere zwar gerne, gerate dabei immer wieder in lange Schleifen, die manchmal dazu führen, dass ich die Arbeit auf dem Schreibtisch erst spät in der Nacht erledigt bekomme. Deswegen werde ich momentan morgens meist etwas später wach und brauche entsprechende Energie-Nahrung, um mein Tagespensum zu schaffen!

    Hatte ich in den vergangenen Tagen noch erfeute mit einem entspannten wie erholsamen Osterwochenende gerechnet, meinten es die Umstände mal wieder nicht ganz so gut mit mir und statt „Klausur“ nehme ich nun eine dicke zu analysierende Akte mit in die alte Heimat. Aber nein, ich will mich nicht beschweren: besser zuviel Arbeit, als zu wenig davon! Morgen verlasse ich mein improvisiertes Büro in Hannover und begebe mich auf Heimatbesuch.

    Schon heute wünsche ich allen Kundinnen und Kunden, allen Kolleginnen und Kollegen und allen Besucherinnen und Besuchern meines Portals ein

    „Frohes Osterfest und Buenos Eires!“

    Angeblich werden ja rund um Ostern die meisten Schokoladenartikel und natürlich auch die meisten Eier verzehrt und die Hühner haben schon seit Wochen mehr oder wenig Sonderschichten eingelegt, um unsere Gier nach dem Dotter befriedigen zu können. Dass dazu jetzt schon sehr früh der Spargel spriesst, macht das Osterfest umso erfreulicher.

    „Howard, Du bist unser Prostitutions-Guru!“

    Oje, auch das noch! Es gibt wirklich Leute, die mich für einen Guru oder aber wegen meines ausgeprägten Bauches für einen Buddha halten, der die Belange des Milieus aufopfernd vertritt und wirklich alle Probleme lösen kann.

    Nein, kann ich leider nicht, auch wenn ich täglich die neuesten Verordnungen studiere und mich ständig mit Fachleuten berate, die genauso schlau sind wie ich, sich in bestimmten Nischen (z.B. Baurecht) sogar viel besser auskennen, als ich. Ohne den guten Herrn Georg geht in diesem Bereich zukünftig nichts, wofür ich an dieser Stelle mal ein ausdrückliches Lob ausspreche! Man braucht einfach Leute, die einen einmal erden und auch zu neuen gangbaren Wegen inspirieren.

    Ein halbes Jahr auf Reisen, hat seine Spuren hinterlassen und ich habe „Deutschland“ dabei ganz neu erlebt, zumal ich in fast allen Regionen des Landes zumindest einmal vorbei gekommen bin. Tortzdem reicht dies nicht, um den absoluten Überblick zu gewinnen!

    Deswegen lassen wir das mit dem „Guru“ mal weg: die Beschreibung passt nicht und ich sehe mich eher als relativ unermüdlichen „Arbeiter“, der seine Fähigkeiten entsprechend einsetzt und Sachverstand anderer Experten einsammelt, um gemeinam im Dienst der Kunden erfolgreich arbeiten zu können. Dass hier symbolisch auch lecker belegte Brötchen verdient werden, will ich nicht verschweigen. Warum auch?

    Bevor die wirklich heisse Phase im Sommer 2017 beginnt, muss das Team stehen und ich will bei MH-Consulting einfach für alle Eventualitäten gerüstet sein. Ganz sicher werden Fachanwälte gebraucht, die bei amtlicher Willkür zügig reagieren, es braucht Steuerberater, die sichere Konzepte entwickeln und sich mit der doch sehr speziellen Branche auskennen. Auch Architekten tun not, weil baurechtliche Fragen ganz oben auf der Alarm-Liste stehen!

    Vieles wurde bereits angedacht, besprochen und dokumentiert und wir als Team werden am 1. Juli 2017 mit einer schlagkräftigen Task-Force bereitstehen, wenn es denn irgendwo in der Republik brennt! Versprochen! Auch wenn wir nicht übers Wasser gehen können, haben wir doch ein Potential, was es in dieser Form in Deutschland nicht oft geben wird. Ohne Fleiß kein Preis und ohne Preis kein Fleiß! Es lebe eine gewisse „Doppeldeutigkeit“! Glück auf!

    Und das Motto der Osterwoche nicht vergessen:

    „Keine Feier ohne Eier!“

  • Prostitution 2017 – Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? – Heisser Sommer!

    Prostitution 2017 – Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? – Heisser Sommer!

    Prostitution 2017 - Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? - Heisser Sommer!
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    Prostitution 2017 – Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? – Heisser Sommer!

    Der Kollege Thomas Meyer aus Berlin, hat das neue Prostitutionsgesetz und seine Auswirkungen immer wieder mit sehr griffigen Bildern beschrieben: er sprach beim Seminar in Berlin von einem nahenden „Meteoriteneinschlag“ und kündigte in der letzten Woche einen „heißen Sommer“ an, wobei er dies sicher nicht wetterkundlich meinte, sondern auf die mehr als unangenehme Situation anspielte, in der sich demnächst eine ganze Branche in Deutschland befinden wird.

    Momentan treffen fast täglich neue „Hiobs-Botschaften“ ein, die nicht gerade beruhigen. Viele Meldungen werden für die Allgemeinheit gepostet, andere gehen per privater Mail oder
    im Rahmen von Informations- und Beratungsgesprächen ein. Immer, wenn es für einen größeren Personenkreis interessant ist oder wird, baue ich daraus fix eine Meldung, um ein wenig zu warnen oder zum nachdenken anzuregen.

    Gestern erfuhr ich im Austausch , dass eine große deutsche Stadt beabsichtigt, eine Sperrgebietsverordnung, die aus 1979 datiert, nun, also mit der Einführung des neuen Prostitutionsgesetzes, „endlich“ umzusetzen. Man hat dort scheinbar fast 40 Jahre gewartet, um nun aktiv zu werden? Man denkt zunächst an eine ulkige Posse, aber die Lage ist ernst, weil die Stadt damit fast alle erotischen Betriebe aus der Stadt verjagen kann.

    Die örtlichen Betreiber sind recht ratlos und es wird in naher Zukunft zu prüfen sein, ob eine Duldung über fast 40 Jahre nicht doch als eine Art der „stillschweigenden Genehmigung“ betrachtet werden kann. Hier sind wir dann in juristischen Spezial-Disziplinen, die einen sehr erfahrenen Verwaltungsrechtler erfordern, der sich z.B. mit „Normenkontrollklagen“ auskennt und hier wirksame Strategien entwickeln kann.

    Dies ist kein Feld für die Unternehmensberatung, sondern ähnlich kompliziert gelagert wie eine Verfassungsbeschwerde, da Rechtsnormen angegriffen werden und der „schlüssige Vortrag“ auch vor höheren Instanzen Bestand haben muss. Ein unerfahrener Anwalt, kann hier eigentlich nur scheitern; ein echter Experte kostet hingegen gutes Geld!

    Aber: was nützt denn eine alte Flinte, wenn mir ein amtlicher Panzer entgegen rollt?

    Wir sind auch für solche sehr komplexen Umstände aufgestellt und haben in unserem Netzwerk kompetene Juristen, die den Kampf gegen die Behörden nicht scheuen und erfolgreich und mit entsprechenden Referenzen in den Ring steigen! – Sprechen Sie uns an, wenn Sie einmal „militante Hilfe“ brauchen!

  • Prostitution 2017 – Baurechts-Offensive – Frühjahr 2017 – MH-Consulting

    Prostitution 2017 – Baurechts-Offensive – Frühjahr 2017 – MH-Consulting

    Prostitution 2017 - Baurechts-Offensive - Frühjahr 2017 - MH-Consulting
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    Prostitution 2017 – Baurechts-Offensive – Frühjahr 2017 – MH-Consulting

    Da sich die „Baurechts-Krise“ im Bereich der Prostitution immer weiter zuspitzt, wird MH-Consulting das Experten-Netzwerk in diesem Kontext in den kommenden Wochen erweitern und eine „zur Vorlage berechtigte“ Architektin ins Team integrieren, die im Fall eines Falles auch aktiv mit Ämtern und Behörden verhandeln kann.

    Bezüglich des Baurechts gelten folgende Grundsätze:

    Wird eine Wohnung wirklich hauptsächlich als Wohnung genutzt und liegt dort eine (dauerhafte) Anmeldung einer Person vor, die alleine (oder womöglich als 2-er-WG) dort „auch“ der Prostitution nachgeht, gilt dies nicht als „gewerbliche Wohnung“!

    Erweiterter Brandschutz und zusätzliche Rettungswege sind hier nicht vorgeschrieben!

    Liegt eine sogenannte „Hostessen- oder Modellwohnung“ vor, die konkret zur Ausübung der Prostitution „gewerblich“ vermietet wird, kann das Bauamt eine sogenannte „Ertüchtigung“ verlangen!

    Hier kann es dann sehr teuer oder sogar unmöglich werden, die Räume und Zugänge entsprechend baulich zu verändern!

    Alle Kunden von MH-Consulting werden über diese Grundsätze und deren Anwendung fortlaufend informiert und unsere Baufachleute sind für Beurteilungen bereits bundesweit unterwegs.

    Vor diesbezügliche Anfragen beim Bauamt raten wir ab, da man dadurch Fakten und Notwendigkeiten schafft, die den Sachbearbeiter zum Handeln zwingen können! Ist die „Büchse der Pandora“ erst einmal geöffnet, gibt es meistens kein zurück. Der Ist-Zustand ist dann plötzlich ein fraglicher Zustand, bei dem es keine Rechtssicherheit geben kann.

    Unsere Experten arbeiten ähnlich wie das Amt und sprechen auch unangenehme Wahrheiten aus, ohne dabei aber den Block für Nutzungsuntersagungen und ähnliche behördliche Maßnahmen zu zücken! Warum auch? Solang eine situative Analyse „privat“ bleibt, besteht keine Gefahr! Ein Amt arbeitet aber eben immer „amtlich“ und kann gewonnene Erkenntnisse nicht ignorieren! Handeln „von Amts wegen“ ist Pflicht, Nichthandeln ein Dienstvergehen!

    Warum sollte sich aber ein Beamter strafbar machen? Er hat keinen Vorteil, wenn er Dinge übersieht oder überhört und muss im schlimmsten Fall auch mit einschneidenen dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn aus seiner wohlwollenden Ignoranz „Schäden“ entstehen, die „nur“ materiell oder sogar im Extremfall „tödlich“ sein können!

    Eine Checkliste zum „Baurecht“ ist momentan in Vorbereitung und wird unseren Consulting-Kunden in den nächsten Wochen dann auch automatisch zur Verfügung gestellt!

  • Prostitution 2017 – Büro, Büro – Howard diese Woche am österlichen Schreibtisch!

    Prostitution 2017 – Büro, Büro – Howard diese Woche am österlichen Schreibtisch!

    Prostitution 2017 - Büro, Büro - Howard diese Woche am österlichen Schreibtisch!
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    Prostitution 2017 – Büro, Büro – Howard diese Woche am österlichen Schreibtisch!

    Heute geht es nach Münster zu Terminen, ab morgen steht dann eine Bürowoche auf dem Programm, wo ich mal wieder Akten aufarbeiten muss! Momentan gehen jede Menge amtliche Verlautbarungen ein, was die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes anbelangt. Da ich ja bundesweit arbeite und regionale Besonderheiten beachten muss, habe ich sehr viel zu lesen! Das Back-Office darf man momentan nicht vernachlässigen!

    Alle Kunden von MH-Consulting erhalten in dieser Woche Post (natürlich modern per Email) und einen Zugang zum internen Monitoring-Bereich, wo zukünftig Musterverträge und Dokumentationen hinterlegt werden. Auch hier sind umfangreiche Vorbereitungen notwendig. Der eigentlich geplante Osterurlaub fällt in diesem Jahr leider aus!

    In der Woche nach Ostern geht es dann zu Terminen nach Südwestfalen, Köln, Düsseldorf und weiter in den ganz hohen Norden, wo dann auch wieder Ortstermine anstehen. Der Beratungsbedarf ist groß, aber mein Netzwerk ist inzwischen sehr gut aufgestellt und wird Mitte April um Baurechtsexperten erweitert, da Baurecht eines der prägenden Themen des „Sommers“ werden wird und hier die größten Probleme absehbar sind.

    Ich bitte heute um Verständnis, dass persönliche Termine momentan eine etwas längere Vorlaufphase haben, da eben sehr viele Projekte bereits in Bearbeitung sind und es einiger Denkarbeit bedarf, um die richtigen Strategien zu entwickeln. Aber noch haben wir ja ein wenig Zeit und Panik ist noch immer das völlig falsche Rezept!

    Die wirkliche Arbeitsphase, bei der die Konzepte entstehen, beginnt „erst“ im Mai 2017, wo dann sicher auch zuverlässige amtliche Dokumente vorliegen werden, wenn denn die Ämter und Behörden „endlich“ wissen, was sie wollen und wenn die angedachten „runden Tische“ stattgefunden haben. Ich bin jedenfalls sehr gespannt!

    Ich wünsche jedenfalls allen Kundinnen und Kunden, allen Interessentinnen und Interessenten, sowie dem „gemeinen Surfvolk“ schon heute ein schönen und hoffentlich sonniges Osterfest und verbleibe mit dem bekannten argentinischen Ostergruß:

    „Buenos Aires … Frohe Ostern! … Glück auf!“

    Machen wir das Beste aus der Situation! Etwas anderes bleibt uns ja auch nicht übrig!

    Das Motto der Woche: „Keine Feier ohne Eier!“


    Kontext:

    Terminkalender aktuell – Howard Chance