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  • 2. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Dank und Gruß

    2. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Dank und Gruß

    2. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Dank und Gruß
    Rotlicht-Akademie und Zustellanschrift.de

    2. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Dank und Gruß

    Der große Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main

    Informationsstand: 26. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Unser Kongress in Frankfurt am Main war nicht nur ein Symposium für fundierte Meinungen, gedanklichen Austausch und Umsetzungsstrategien zum neuen Prostituiertenschutzgesetz, sondern auch eine kleine aber feine Fachmesse mit Ausstellern, die Produkte und spezielle Dienstleistungen für die Branche präsentierten und durch Werbepartnerschaften und Sponsoring-Aktionen zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen haben!

    Unser besonderer Dank geht an „London“-Kondome und deren Produktmanager Jürgen Heyer, an die Erotik-Portale Ladies.de, Kollegin.de, Quoka.de, Gesext.de, Rotlicht-mv.de, Berlinintim.de, an MBG International Premium Brands, die Menü-Manufaktur Hofmann, mvw.de, Claudia-Versand, ST Rubber, Gummi-Express, an die Zustellanschrift.de, den Puffomat-Kaffeemann und an weitere Partner, die unsere Veranstaltung im Vorfeld beworben haben. Es war toll, dass Ihr bei uns in Frankfurt gewesen seid und uns so tatkräftig unterstützt habt!

    Aber was wäre ein Kongress ohne Gäste und Seminarteilnehmerinnen und Teilnehmer? Als Dozent ist man auf ein wissenshungriges Publikum angewiesen, sonst wird es fad bis langweilig! Im Saalbau Gallus lebte der Dialog und das freundschaftliche Miteinander! Es ging überhaupt nicht um „Konkurrenz“, sondern vielmehr um das gemeinsame Ziel des „Klassenerhalts“: Eine Zukunft im Rotlicht, auf die man sich nach wie vor intensiv vorbereiten muss! Worum es gerade jetzt geht, darauf werde ich in Teil 3 meines Kongress-Berichtes noch eingehen und eine eingehende „Situationsanalyse“ vorlegen. Dies bedarf einiger Vorbereitung, wird aber sehr zeitnah erfolgen.

    Bei Vielen muss die aufgenommene „Information“ wahrscheinlich erst einem „sacken“, es müssen im Kopf Bezüge zur persönlichen Situation gefunden werden. Möglicherweise gibt es weiteren Beratungsbedarf, der im persönlichen Gespräch sicher gestillt werden kann!

    Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting verfügen inzwischen über ein sehr breites Netzwerk: Spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater bundesweit , Architekten, Gutachter, Programmierer und Marketing-Experten stehen bereit, um spezielle Aufgaben zu lösen. Auch wenn es um Alarmsysteme, Hygienefragen, Geldautomaten, Cash-Systeme oder Kassen geht, haben wir Tipps und wir sind natürlich für weitere Kooperationen stets offen!

    Christoph Rohr liebt sein heimisches „Office“, ich reise gerne und viel! In dieser Konstellation und Kooperation liegt ein besonderer Reiz und jeder von uns hat seine Schwerpunkte! Egal ob Sie Christoph oder mich kontaktieren: wir versuchen für alle Probleme Lösungen zu finden und tauschen uns regelmäßig und intensiv aus! Kooperation at it´s best! Punkt!

    Kontext-Artikel – 3. Teil des Berichtes:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/27/3-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-themen-fakten-und-notwendigkeiten/

  • 1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    1. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!
    Pic by Rotlicht.de

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    Rotlicht-Akademie und MH-Consulting gemeinsam am Start!

    Informationsstand: 25. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Wenn man die aktuelle Presseschau zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main betrachtet, wird man, oh Wunder, direkt wieder mit Klischees konfrontiert, die einem Journalisten der Frankfurter Neuen Presse besonders erwähnenswert erscheinen: „ein Maserati auf dem Parkplatz und bullige Türsteher am Eingang“ bei „einem eher ungewöhnlichen Branchentreffen“. Titel des Artikels: „Weiterbildung. Bordellbetreiber informieren sich im Gallus über Zukunft Rotlicht“. Wem nun der Maserati gehörte, ist mir nicht bekannt und auch nicht wichtig und die Türsteher waren nach meiner Wahrnehmung nicht wirklich bullig, sondern zurückhaltend und freundlich. Garantiert keine Milieu-Leute und erst recht keine Rocker, sondern zertifizierte Sicherheits-Fachkräfte, die man bei Veranstaltungen aller Art einsetzt. Bei einem „Rotlicht-Kongress“ ist das dann scheinbar besonders erwähnenswert? Nun gut! In der Tat war es aber gut, dass solch besonnene Leute eingesetzt wurden, denn es gab auch einen Besuch der „Sisters Stuttgart“, die eine besondere Botschaft in den Saalbau Gallus bringen wollten: „Deutschlands erster Kongress für Menschenhandel und Zuhälterei“ stand auf einem selbstgemalten großflächigen Banner. Die „Hessenschau“ berichtet dazu im Artikel „Frauen protestieren gegen Bordellbetreiber-Kongress“.

    Die politische Botschaft der „Sisters“ gegen die Prostitution als solches ist eine zu respektierende Meinung, aber eben an der völlig falschen Stelle präsentiert und mit den falschen Adressaten! Der Staat wäre der richtige Ansprechpartner und folgerichtig bezeichnen die „Sisters“ den Staat auch als „den größten Zuhälter“ …

    Übrigens: im Saalbau Gallus tagten nicht nur Bordellbetreiber, sondern auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Behördenmitarbeiter und auch Sexworkerinnen, die freiwillig im Gewerbe tätig sind und das Sisters-Banner eher irritiert zur Kenntnis nahmen. Es ging thematisch um die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes und um die damit verbundenen staatlichen Auflagen und eben auch darum „sauber“ = gesetzeskonform zu arbeiten und der Branche eine Zukunft zu geben! Menschenhandel und Zuhälterei? Fehlanzeige! Wenn sich Leute treffen, um ein Gesetz kennen zulernen, um steuerliche Aspekte erklärt zu bekommen, um zu wissen welche baulichen Maßnahmen und Anträge notwendig werden, ist man von einem „Zuhältertreffen“ mit Wein, Weib und Gesang kilometerweit entfernt! Dies mussten auch die erwähnten „Sisters“ einsehen, die sehr überrascht waren, dass unterschiedliche Referenten, darunter auch ich, bereit waren, die „kühne These“ mit ihnen intensiv zu diskutieren! Denn wir, die Dozenten, haben und hatten mit Menschenhandel nie etwas am Hut und verurteilen auch alle Formen von Zuhälterei und Ausbeutung! Besonders die Rechtsanwälte, die ja nun einmal „Organe der öffentlichen Rechtspflege“ sind, mussten im Vorfeld des Kongresses schon kräftig schlucken, als sogenannte „Stoerenfridas“ behaupteten, dass eine Clique von Vorbestraften im Saalbau Gallus referieren würde! Eine Frechheit, die mit „freier Meinungsäußerung“ nichts mehr gemein hat! Die „Sisters“ waren darauf „angesprungen“, stellten aber vor Ort fest, dass die vermuteten bösen Leute nicht vorhanden waren! Keine finster blickenden Goldketten-Luden, keine „gezwungenen Pferdchen mit blauen Augen“, sondern „normale Menschen, wie du und ich“, die versuchen, in einem oft gescholtenen Gewerbe „anständig“ zu arbeiten! So endete die „Protestaktion“ in einem angenehmen Dialog, der nichts mit einer „Störung“ zu tun hatte.

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    Der Kongress und seine Themen – Alles war vorab bekannt! – Natürlich rechtskonform!

    Das Kongress-Programm von „Zukunft Rotlicht“ war weder geheim noch anzüglich! Jede und jeder, der sich für das Thema „Prostituiertenschutzgesetz“ interessiert oder als Betreiberin oder Betreiber sogar interessieren muss, konnte das Programm seit Anfang März auf der Homepage https://zukunft-rotlicht.de abrufen und natürlich auch die teilnehmden Referenten ausführlich „googeln“.  Es ging beim Kongress nicht um „Rechtsbeugung“, „Umgehungs-Konstrukte“ oder „Steuerspar-Modelle“, sondern um gesetzeskonforme Arbeit mit einem neuen Gesetz, dessen Intention teilweise noch wenig greifbar erscheint! Keine Zusammenkunft von Verschwörern! Warum auch?

    Das komplizierte deutsche Steuerrecht stand gleich mehrfach auf dem Programm, wobei die Umsatzsteuerproblematik, aber auch die Besteuerung von Sexworkerinnen im Mittelpunkt standen. Das neue Gesetz bietet hier für die Finanzbehörden verschiedene Angriffspunkte und es gibt schon eine ganze Reihe von „Fahndungen“ und rückwirkenden Steuerfestsetzungen, die im Extremfall zur Existenzvernichtung führen können! Die Fachanwälte Guntram Knop (Frankfurt/Main) und Harald Martin (Karlsruhe) stellten die wichtigsten Aspekte und Gefahren vor und kamen mit dem interessierten Publikum intensiv ins Gespräch! Ohne Steuerberater kommt man als Betreiberin oder Betreiber im Gewerbe ohnehin nicht aus und wenn es kompliziert wird, ist der Steuerfachanwalt unentbehrlich! Wer kennt sonst alle Doppelbesteuerungsabkommen europaweit, wenn es ums Thema Steuerpflichten bei Sexworkern geht, die durch die gesamte EU reisen und möglicherweise irgendwann von der Steuerfahndung im Betrieb gesucht werden? Und wer verhandelt sonst mit dem Finanzamt auf Augenhöhe?

    Der Verwaltungsfachmann und Jurist Andreas Ramisch (Forchheim), der bei einer Behörde in leitender Funktion angestellt ist und bundesweit Behörden-Mitarbeiter(innen) zum neuen Prostituiertenschutzgesetz schult, erwies sich einmal mehr als ausgewiesener Experte für alle Fragen des Verwaltungsrechts und lieferte in seinen Referaten praktische Hilfe für den Umgang mit Behörden und erläuterte Verfahrensabläufe im Detail. Ramisch ist kompetent und hat ein unglaubliches Fachwissen, das er sogar an seinem Geburtstag (den er Montag hatte) gerne vermittelte. Auch in den Seminarpausen wurde er ständig befragt und um seine Meinung gebeten! Ramisch konstatierte, dass sich die Behörden in den meisten Bundesländern noch im Wartestand befinden, dass aber jetzt gerade intensive Schulungsmaßnahmen laufen! Ruhig wird das Jahr 2018 weder auf der einen (Betreiber) noch auf der anderen Seite (Behörden) werden!

    Marketingfachmann Michael Beretin (Stuttgart) beschäftigte sich mit dem wichtigen Aspekt der „Werbung für Prostitution“ und zeigte Gefahren auf, die sich z.B. ergeben, wenn man von „Team und seinen Damen“ spricht und diese „Botschaft“ auch an die Behörden sendet! Wenn man plötzlich zum „Arbeitgeber“ von 100 Damen wird, sollte man sein Sparschwein prüfen, denn dann sind Nachzahlungen in Millionenhöhe für Steuern und Sozialabgaben schnell vorprogrammiert und außerdem kann man auch noch empfindlich bestraft werden! Beretin, der in bekannt charmanter wie bestimmter Art auftrat  rief auf dem Podium auch zur Gründung eines neuen Verbandes auf, der „endlich“ die Interessen der Branche bündelt und vertritt! Die Idee fand großer Zuspruch und wird möglicherweise recht zeitnah in die Tat umgesetzt!

    Mit praktischen Hilfen rund um das ProstSchGesetz befasste sich der Veranstalter Christoph Rohr in seinem Seminar-Block: die Zustellanschrift.de, Christophs Herzblut-Baby, ist in aller Munde und verbreitet sich immer mehr. Damen ohne Wohnsitz in Deutschland oder Damen, die den Blick des Partners fürchten, können ihre Behörden-Post ganz legal nach Ulm umleiten und erhalten per E-Mail, SMS, WhatsApp Nachricht, wenn etwas im Kasten liegt. Ein ausgeklügeltes Verfahren, verwaltungsrechtlich geprüft und für sehr gut befunden! Ein Produkt, was die Branche braucht und dass es für ganz kleines Geld gibt! Eine Erfolgsstory, die aber den ganzen Mann fordert …

    Ich selbst, in der Branche als Howard Chance bekannt und von einigen Leuten auch als die „böse Bild-Zeitung des Rotlichts“ verunglimpft, habe mich beim Kongress mit den „Kaufmännischen Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber im Rotlicht“ befasst und einen weiteren Seminarblock zum Thema „Sexworker(innen) und Betreiber(innen) im Fokus der Finanzbehörden“ angeboten. Die Präsentationen zu beiden Themen werden demnächst auch
    online verfügbar sein!

    Die Conclusio für heute …

    Der liebe Kollege Christoph Rohr hat die komplette organisatorische Abwicklung des Kongresses übernommen, war in den vergangenen Monaten fast ausschließlich mit dem Kongress beschäftigt und wusste oft nicht, wo ihm gerade der Kopf stand. Wie viel Vorbereitung und Koordination nötig ist, um einen einzigen Kongress-Tag bis ins Detail zu organisieren, kann sich kaum jemand vorstellen! Wir haben fast täglich telefoniert, Dinge abgesprochen und erledigt. Meine Kunden wurden auch oft vertröstet, Christoph musste seine „Rotlicht-Akademie“ pausieren und sogar die Weiterentwicklung der Zustellanschrift.de zeitweise vernachlässigen! Der Tag hat eben nur 24 Stunden … an dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank nach Dornstadt für die hervorragende Arbeit! Prall … Herr Rohr! Mit Dir immer wieder gerne!

    Nach dem Kongress ist  jetzt nicht „vor dem Kongress“: unser Zusammenarbeit hat sich beim Kongress bewährt und wird sich jetzt bei unseren „Kern-Kompetenzen“ fortsetzen: Christoph wird sein Produkt promoten, denkt über Zusatztools nach, ich werde reisen und texten und wir werden weiter intensiv im Bereich der „Unternehmensberatung“ tätig sein und uns hier mit der Rotlicht-Akademie und MH-Consulting sinnvoll ergänzen! Unsere Partner und weitere Details werde ich in den kommenden Tagen in meinem „2. Bericht zum Kongress“ vorstellen! Genug für heute! Die Arbeit ruft! Glück auf!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/26/2-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-dank-und-gruss/

  • Presseschau – Prostitution in Düsseldorf – Amt hat alles im Blick!

    Presseschau – Prostitution in Düsseldorf – Amt hat alles im Blick!

    Presseschau - Prostitution in Düsseldorf - Amt hat alles im Blick!

    Presseschau – Prostitution in Düsseldorf – Amt hat alles im Blick!

    Das Team vom Düsseldorfer Ordnungsamt hat alles im Griff

    Informationsstand: 25. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das neue „Prostitutiertenschutzgesetz“ sehr früh in Angriff genommen und die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ich aus einem umfangreichen „Kundengespräch“ auch persönlich kenne, arbeiten freundlich, kompetent und zielgerichtet. Als Landeshauptstadt hat man ja auch eine Vorbildfunktion, der die Behörden in Düsseldorf nach meiner Wahrnehmung unbedingt nachkommen. Man hat die Betriebe schon im vergangenen Jahr „katalogisiert“, diese besucht, angerufen und dabei auf die gesetzlichen Pflichten hingewiesen. Die Ausrede: „Davon habe ich ja gar nichts gewusst!“, taugt in Düsseldorf „nichts“, da das Amt durch Internet-Recherchen und ähnliche Untersuchungen fast niemanden vergessen haben dürfte. Alle Kundinnen und Kunden, die ich in Düsseldorf betreue, waren überrascht, wie gut das Ordnungsamt informiert war und ist! Man weiß, was im Gesetz steht und rudert, im Gegensatz zu vielen anderen nordrhein-westfälischen Behörden nicht ziellos durch das „Haifischbecken“, denn die Hausaufgaben wurden einfach gemacht!

    Natürlich gibt es bei baurechtlichen Aspekten schon mal unterschiedliche „Auffassungen“, über die man aber konstruktiv diskutieren kann und die Düsseldorfer Behörde ist kein vorsätzlicher „Existenz-Vernichter“, aber Recht und Ordnung sind hier ein hohes Gut und das Einschalten der Baubehörde ist in Düsseldorf meistens obligatorisch! Auch bei den Beratungsgesprächen für Sexworkerinnen wird wirklich ausführlich gesprochen und informiert! Düsseldorf hält die Beratungszeiten ein und überreicht nicht einfach nach 10 Minuten „Blabla“ ein gestempeltes Dokument! Schiefe Geschäfte und „Halbwahrheiten“ haben in Düsseldorf wenig Chancen und auch bei den „Betriebskonzepten“ möchte man schon konkrete und nachprüfbare Informationen der Betreiberinnen und Betreiber! Darauf besteht ja auch ein gesetzlicher Anspruch und so sollte man sich schon etwas Mühe geben, um nicht als „zweiter Sieger“ vom Platz zu gehen. Vielleicht ist die Beschreibung „Hart aber fair“ die korrekte Charakterisierung für die Düsseldorfer Staatsdiener?

    In diesem Zusammenhang, gab es gestern, am Dienstag, dem 24. April 2018, einen recht umfangreichen Bericht der „Rheinischen Post“, den ich heute Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit zur Lektüre empfehle:

    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-stadt-hat-alle-28-bordelle-im-visier-aid-1.7534591

     

  • Prostitution 2018 – Beratung – Es kommt knüppeldick – Hilfe!

    Prostitution 2018 – Beratung – Es kommt knüppeldick – Hilfe!

    Prostitution 2018 - Beratung - Es kommt knüppeldick - Hilfe!Prostitution 2018 – Beratung – Es kommt knüppeldick – Hilfe!

    In den vergangenen Wochen hatte ich mich schon gewundert, dass mein Telefon deutlich weniger läutete, als es zum Jahresende 2017 und Jahresanfang 2018 der Fall war. Klar, viele Betriebskonzepte wurden (zumindest in NRW) fristgemäß eingereicht und bis auf einige „Nachzügler“ und „Neugründer“, die ich ja auch gerne betreue, wurde der Aktenberg stetig niedriger. Endlich einmal Zeit ein wenig zu verschnaufen! Hurra!

    Doch seit letzter Woche ist es mit der Ruhe dahin! Auf vielen Ämtern haben die Akten scheinbar 3 Monate gelegen, die Behörden haben sich selbst geschult und nun wird (und hier beziehe ich mich wieder primär auf NRW) der vorhandene Berg „abgetragen“. Ein normaler Vorgang, der aber nun in der „Nachbetreuung“ für erheblichen Arbeitsaufwand sorgt. Dabei ist es absolut erstaunlich, welche Rückfragen von Behörden kommen und welche Vorschriften angeblich im Gesetz stehen!

    Gibt es irgendwo eine Bestimmung, die es vorschreibt, dass alle selbständigen Prostituierten zusätzlich zum „Huren-Ausweis“ ein „Führungszeugnis“ beibringen müssen und dieses dem Bordellbetreiber in Kopie überlassen müssen? Habe ich heute einem amtlichen Schreiben so entnommen! Auch die amtliche Forderung, dass die Vermieterin einer „Modellwohnung“ vorsorglich für sich selbst einen „Huren-Ausweis“ beantragen solle, kam schon auf den Tisch und das bei einer rüstigen 80-jährigen Beamtenwitwe, die niemals Strapse trug und eine späte Karriere als Sexworkerin auch überhaupt nicht im Sinn hatte! Ich glaube der Dame!

    Nun, bis hierher klingt das ja lustig, aber bei der Überprüfung von Betriebskonzepten kommt es momentan immer wieder vor, dass „Theorie“ und „Praxis“ deutlich voneinander abweichen! Klartext: was man zu Papier gebracht hat, sollte vor Ort auch genauso gehandhabt werden, wie man es dem Amt präsentiert hat!

    Wenn ich beispielsweise nach meinem Konzept mit jeder Dame schriftliche Mietverträge oder Vereinbarungen abschließe, ist es ziemlich tödlich, wenn es in meinem Betrieb nicht ein solches Schriftstück gibt, im Haus aber alle Hostessen-Appartements belegt sind! Wenn ich mich hinter „Strohleuten“ verstecke, sollten diese auch real vorhanden sein!

    Auch eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Liebesdamen, die in ihrem gemieteten Einzimmer-Eros-Appartement nicht nur arbeiten, sondern des nachts auch kollektiv schnarchen, kann man bei einer Kontrolle schwer erklären, wenn man im Konzept ausdrücklich versichert hat, dass ab 1 Uhr nachts niemand mehr im Haus verweilt und Schlafen generell nicht stattfindet!

    Gerade in einer Phase, wo die amtliche Erlaubnis noch nicht erteilt wurde, braucht man nicht viel Fantasie um zu erkennen, dass man selbst ein „Hemmnis“ geschaffen hat! Der notwendige Stempel kommt so nicht besonders schnell auf´s Papier!

    Aber auch Leute, die sich mit ihrem Konzept viel Mühe gegeben haben, werden oft von Abteilung zu Abteilung geschickt, erhalten von Sachbearbeitern unterschiedliche Auskünfte oder landen auf Bauämtern, die vom neuen Gesetz noch nie etwas gehört haben oder nicht wissen, welche neuen Aufgaben auf sie zukommen!

    Ist das Bauplanungsamt zuständig, das Bauordnungsamt oder eine ganz Stelle? In Großstädten ist man, wie ich zum Beispiel heute, 5 Stunden mit Mandanten in Ämtern und kommt genauso schlau heraus, wie man hinein gekommen ist. Gut, das ist nicht immer so, aber eben doch sehr oft! Abläufe müssen sich einspielen, aber es mutet doch seltsam an, wenn eine Bauvoranfrage ein gutes halbes Jahr dauern soll, weil es halt an Sachbearbeitern fehlt. Der federführende Beamte macht Druck, weiß aber möglicherweise nicht, dass sein Kollege in der anderen Dienststelle völlig überlastet ist. Auch den Griff zum Telefon gibt es selten! Man wird aufgefordert überall selbst vorzusprechen oder „eine Mail zu senden!“

    Das alles treibt der Kundschaft durchaus den Schweiß auf die Stirn und ich muss oft beruhigend einwirken, damit es nicht zur „realen Explosion“ kommt! Glücklicherweise gibt es aber auch Erfolgserlebnisse, wo man es mit strukturiert arbeitenden Sachbearbeitern zu tun hat, die auch komplexe Zusammenhänge verstehen und eben nicht auf andere Dienststellen verweisen! Ich habe jedenfalls wenig Lust ganze Tage in Fluren zu sitzen und dann ohne Ergebnis vertröstet zu werden!

    Parallel zu Ordnungsamt und Bauamt, bekommen es die Betreiber auch schnell mit den Finanzbehörden zu tun, die gerade Morgenluft und „Taler“ wittern und zu völlig unpassender Zeit mit „Sonderprüfungen“ beginnen oder den Zoll entsenden, um einmal nach dem Rechten zu sehen. Von Zufällen kann kaum die Rede sein, zumal sich die Finanzämter auch sehr für den Inhalt der Konzepte interessieren! Und dann sind da ja noch die städtischen Steuerämter, die ihre „Sexsteuer“ neu berechnen möchten und vom vermeintlich großen Kuchen ihr angestammtes „Bürgermeisterstück“ abbekommen möchten.

    Viele Bordellbetreiberinnen und -betreiber sind momentan so richtig genervt und berichten mir dann von ihrem Leid und dies in der Hoffnung auf eine pragmatische Lösung! Die Sache mit dem „Zaubern“ beherrsche ich (noch) nicht, aber ich gebe mir alle Mühe positive Ergebnisse zu erreichen! Dass der Jahresurlaub 2018, in dem Jahr wo ich tatsächlich 50 Jahre alt werde, wieder ausfallen wird, ist offensichtlich! Selbstgewähltes Schicksal! Glück auf!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Prostitution 2018 – Erfreuliche Berichte – Erste NRW-Genehmigungen erteilt!

    Prostitution 2018 – Erfreuliche Berichte – Erste NRW-Genehmigungen erteilt!

    Prostitution 2018 - Erfreuliche Berichte - Erste NRW-Genehmigungen erteilt!Prostitution 2018 – Erfreuliche Berichte – Erste NRW-Genehmigungen erteilt!

    Man hat mich ja in der Vergangenheit bereits „Untergangsprediger“ genannt und mir unterstellt einen „Miesmacher-Blog“ zu betreiben, da ich ja immer wieder die Finger in die Wunde gelegt habe und auch in meinem Buch, dessen Update momentan in Vorbereitung ist, wurden viele „Fallstricke“ beleuchtet, mit denen man es bei der Konzessionierung zu tun haben kann, wenn amtliche Sachbearbeiter gründlich arbeiten und das neue Gesetz gründlich studiert haben. Klar, es hat bereits viele Betreiber im negativen Sinn „erwischt“, aber ich kann heute, nicht ganz ohne Stolz, berichten, dass einige meiner Kunden in NRW ihre amtliche Betriebserlaubnis in den vergangenen Wochen erhalten haben! Glückwunsch!

    Da ich gegenüber meine Kunden, deren Konzepterstellung ich zu verantworten habe, eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben habe, kann ich die „erfolgreichen Fälle“ natürlich nicht als „Referenz“ listen! Ich kann aber sagen, dass sich darunter einige Großbetriebe befinden, aber auch einige eher „gemütliche Betriebe“, wo die Inhaberinnen und Inhaber zunächst in großer Sorge waren, da die Existenz bedroht war! Insgesamt befinden sich momentan bundesweit noch um die 40 Betriebskonzepte von MH-Consulting in der amtlichen Prüfung oder in der amtlichen „Sortierung“.

    NRW, Bayern, Niedersachsen prüfen bereits intensiv, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein sind auch aktiv, während man aus Berlin, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und aus den östlichen Bundesländern eher Absichtserklärungen hört! Hier „sortieren“ sich die Ämter noch, was aber sicher nicht als „Entwarnung“ gewertet werden darf!

    Besondere Emsigkeit ist übrigens für mich bislang nur in Nordrhein-Westfalen zu erkennen, wo sich die Aktenordner bereits mächtig füllen und wo auch nach wie vor mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt! In NRW sind die Gespräche und „Auseinandersetzungen“ mit dem Behörden zum Teil recht intensiv, meistens aber auch zielführend, Bisher bislang!

    In der nächsten Woche habe ich in NRW und Hessen zu tun und dann steht in zwei der Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main an, auf den ich mich auch intensiv vorbereiten muss! Das Anmeldeaufkommen ist sehr hoch und der 23. April 2018 wird ganz sicher das Branchenereignis des Frühling für Sexworkerinnen und Betreiber.

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

     

  • Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Prostitution 2018: Buenos Aires - Frohe Ostern gehabt zu haben!Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn sich Ostern und der 1. April terminlich vereinen, hat man die Qual der Wahl, was man zuerst veröffentlicht: den Aprilscherz oder den Ostergruß „Buenos Aires“! Ich habe mich in diesem Jahr für „Scherz“ vor „Ostergruß“ entschieden!

    Die gestrige Meldung „Sex-Maut soll Prostitutionsbesteuerung revolutionieren“, war eine klassische „Ente“ zum 1. April, allerdings könnte das vorgestellte „Steuer-Modell“ durchaus eine Lösung der Besteuerungs-Problematik sein: quasi ein „Update“ des „Düsseldorfer Verfahrens“, wenn da nicht das Problem mit der „Steuergerechtigkeit“ wäre, die besagt,

    dass sich die Steuer an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers orientiert (Leistungsfähigkeitsprinzip) und dass sie in sich schlüssig ausgestaltet ist (Folgerichtigkeitsprinzip).

    Wirkliche „Gerechtigkeit“ kann es aber nicht geben, weil ja schon die Festlegung einer Progression hinterfragt werden kann. Ob eine „Solidargemeinschaft“ als „gerecht“ zu bezeichnen ist, hängt stark davon ab, auf welcher Seite vom Tisch man gerade sitzt!

    Wenn man aber einen Bereich wie das „Rotlicht-Geschäft“ mit klaren steuerlichen Regeln belegt und dabei im Auge hat, dass wegen der Unkontrollierbarkeit der „wirklichen Umsätze und Erträge“ weiterhin umfangreiche Steuerverkürzungen möglich sind, könnte eine „Pauschalierung“ durchaus Sinn machen? Dazu mal wieder das bekannte „Howardsche Fragezeichen“, weil die Konsequenz „staatstragend“ wie „revolutionär“ sein könnte. Aber so weit sind wir im Moment noch nicht! Momentan ist klassischer „Pragmatismus“ angesagt!

    Vielleicht werden wir das Thema auch in Frankfurt am Main beim „Rotlicht-Kongress“ am 23. April 2018 diskutieren, wo ja Steuerfachleute anwesend sind, die sich auch zur Historie des „Düsseldorfer Verfahrens“ bewertend äußern können und dürfen!

    Hier bin ich schon bei einem weiteren Thema, das mit dem Zukunft-Rotlicht Kongress in engem Zusammenhang steht: Frauenverbände, die sich den „Kampf gegen jegliche Form der Prostitution“ auf die Fahne geschrieben haben, attackieren den „Kongress“ ideologisch per offenem Brief und verstecken sich hinter Ghostwritern und Pseudonymen. Dabei gilt wohl das Motto: „Werfe mit Dreck und es bleibt sicher etwas hängen!“

    In der kommenden Woche wird es zu diesem unerfreulichen Thema eine Stellungnahme der Kongress- Referenten geben! An dieser Stelle geht mein ausdrücklicher Dank an Dona Carmen e.V., die dem Kongress, trotz einer vorhandenen anderen politischen Ausrichtung, bereits helfend zur Seite gesprungen ist! Mehr zu Thema in der kommenden Woche!

    Also: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben! Alles Gute!“

  • Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Wichtiger Hinweis: April, April! – Der diesjährige Beitrag von Howard Chance zum 1. April!

    Die neue Bundesregierung und der Bundesrat haben sich auf einen „Aktionsplan Prostitution 2018“ verständigt, der die Besteuerung von sexuellen Dienstleistungen noch in diesem Jahr revolutionieren und vereinfachen soll! Man hat sich weitreichende Gedanken gemacht!

    Da die Besteuerung im sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ aufwendig ist, zudem nur in einigen wenigen Bundesländern praktiziert wird und die „Steuergerechtigkeit“ dadurch nicht gegeben ist, ist es an der Zeit, ein Besteuerungssystem zu schaffen, dass jede Form von Steuerhinterziehung weitestgehend ausschließt und einfach zu handhaben ist.

    Zum 1. Juli 2018 wird daher eine „Sex-Maut“ für gewerbliche Dienstleistungen eingeführt, die Sexworkerinnen dazu verpflichtet eine Vignette zu erwerben, die in den neu eingeführten Huren-Ausweis eingeklebt werden kann. Es wird wahlweise Tages- und Monatsvignetten geben, die 25 € pro Arbeitstag oder kostenreduziert (rabattiert) 650 € pro Monat kosten.

    Mit den „Flats“ sollen sowohl die Umsatz- wie die Einkommensteuer abgedeckt werden, was zu einer wesentlichen Vereinfahrung des Verfahrens führt! Eine einzige zentrale Stelle der Finanzbehörde soll für „steuerliche Ordnung“ im Rotlicht-Gewerbe sorgen!

    Bei der Überprüfung der Huren-Ausweise können alle deutschen Behörden direkt mit überprüfen, ob die Steuer vorab entrichtet wurde! Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten werden in einem Ergänzungs-Erlass zum Prostitutiertenschutzgesetz dazu verpflichtet, die Steuermarken auf Gültigkeit zu überprüfen. Ohne „Steuer-Vignette“ darf die Arbeit in Prostitutionsbetrieben nicht gestattet werden! Erst Vignette kaufen, dann arbeiten! So ist die Devise!

    Momentan wird noch überlegt, ob Prostitutionsbetriebe die Maut-Marken selbst verkaufen und die Erträge dann an die Finanzbehörden abführen oder ob man den Verkauf über das Toll-Collect-System abwickelt. Momentan werden zudem die Vignetten-Drucker getestet. Zudem ist eine innovative Online-App-Lösung im Test, die an ein bundeseigenes Shop-System angeschlossen werden soll!

    Der Staat, der von 400.000 gewerblichen Sexworkerinnen in Deutschland ausgeht, will mit dem neuen System im Idealfall 10 Millionen Euro pro Tag einnehmen. Im Jahr wären es dann 3.650.0000 €: eine gewaltige Summe, mit der man einiges bewegen kann! Ob die geschätzte Zahl auch nur annähernd stimmt und wie viele Sexworkerinnen „freiwillig“ mitmachen, steht natürlich in den Sternen!

  • MH-Consulting – Beratungen aktuell – Howard in eigener Sache

    MH-Consulting – Beratungen aktuell – Howard in eigener Sache

    MH-Consulting - Beratungen aktuell - Howard in eigener SacheMH-Consulting – Beratungen aktuell – Howard in eigener Sache

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde!

    Ich habe ja in meinem gestrigen Leitartikel „Betriebskonzepte, Beratung, Kongress und Kooperationen“ bereits sehr umfangreich über meine derzeitigen Arbeitsschwerpunkte berichtet. Wohin geht die Reise, was ist jetzt zu tun und worauf sollte man achten? Immer mit Schwung und Elan! Garantiert!

    Neben meiner selbst auferlegten Pflicht zur „Information der Branche“ und meiner Autorentätigkeit für den Blog und weitere Portale, ist die Beratung zum Gesetz mein forderndes Tagesgeschäft. Inzwischen gibt es sehr komplexe Aufgabenstellungen, bei denen externe Fachleute bemüht werden müssen, weil ich als Berater einfach nicht alles können kann und manchmal auch nicht machen darf! Ich bin vielmehr die Schnittstelle zwischen den „Fakultäten“, bereite erforderliche Maßnahmen weitreichend vor und bringe diese dann gemeinsam mit meinen Anwälten und meinem Steuerberater an den Start!

    Erfreulicherweise wurden in meinem Kerngebiet NRW bereits eine ganze Reihe von „Betriebskonzepten“, an denen ich maßgeblich mitgewirkt habe, amtlich genehmigt! Wenn man gut präpariert ist, muss man die Ämter nicht unbedingt fürchten! Auch bei den „Nachbesserungen“ von Konzepten, sind die Probleme meistens lösbar! Die Ämter sind überraschenderweise oft kooperativ und haben keinerlei „Terminator-Ambitionen“! Dies gilt zumindest für die nicht wenigen Fälle, die ich aktuell betreue!

    Im Monat April werde ich mich besuchstechnisch den Regionen widmen, die mit der Umsetzung des neuen Gesetzes noch nicht ganz so weit sind und meinen Fokus auch ganz bewusst auf den Frankfurter Kongress „Zukunft Rotlicht“ legen, wo „Rotlichter“ aus allen Regionen des Landes dabei sein werden! Die Anmeldeliste ist bereits lang und füllt sich jeden Tag mehr!

    Howard im April: Berlin, Sachsen und Thüringen stehen auf dem Plan! Frankfurt am Main ist gesetzt, aber auch die Projektbetreuung in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erfordert wieder meine ganze Energie! Bevor ich Ende Mai mein 50. Lebensjahr vollende, will ich für die Kundschaft viel erreichen und über Arbeitsmangel werde ich mich sicher auf lange Sicht nicht beklagen können! Eine Arbeit, die fordert, macht ja auch Freude und wenn die Ergebnisse stimmen, ist diese Freude natürlich noch größer!

    Allen, die in den kommenden Wochen Beratungsleistungen benötigen oder Konzepte nachbessern müssen oder wollen, empfehle ich eine frühzeitige Terminvereinbarung über die üblichen Kanäle: howard.chance@t-online.de oder Phone 0151-71885164.

    Man hört sich, man liest sich, man sieht sich? Glück auf!

  • Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, KooperationenProstitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Von Zeit zu Zeit veröffentliche ich bekanntlich meine temporären Aktionspläne: Themen und Aufgaben, die gerade „akut“ sind oder demnächst „akut“ werden können! In der Regel ergeben sich die Schwerpunkt bei meinen Reisen, durch Gespräche und Schriftwechsel mit Ämtern oder durch (anonyme) Hinweise von Sympathisanten oder Kritikern. Jetzt, in der Woche vor Ostern, fasse ich meine Beobachtungen relativ kurz zusammen, berichte, natürlich ohne Nennung von Namen, über unsere auf dem Tisch liegenden Mandate und veröffentliche später auch meinen Reiseplan und die Hinweise auf besondere Aktivitäten für die kommenden Wochen.

    Betreiber-Konflikte, Gespräche und Lösungen mit Ämtern und Behörden

    „Viele Köche verderben den Brei!“ – An der Redewendung, die inzwischen ein wenig aus der Mode gekommen ist, ist etwas dran! Basta! – Auch beim Prostituiertenschutzgesetz und dessen Umsetzung ist es nicht anders. Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Bauamt, Polizei, Finanzamt, Steuerfahndung und Zoll sind irgendwie mit „an Bord“ und streiten sich gerne über die „Hoheit“ über dem jeweiligen Verfahren. Aber auch einige Stadtsteuerämter (Stichwort Vergnügungssteuer) und Kranken- wie Rentenkassen sind am Start, um Steuer- bzw. Beitragszahler zu ermitteln.  Ein unbeschreibliches Chaos, wenn die staatlichen und halbstaatlichen Stellen unterschiedliche Interessen entwickeln und dabei unterschiedliche Auskünfte erteilen!

    Bauämter – Baurechtliche Betrachtungen

    Das „Baurecht“, dass ja durch das neue Prostitutionsgesetz nicht verändert wurde, sondern „fortbesteht“, verursacht in den Bundesländern, wo es nun angewendet wird oder besser formuliert angewendet werden muss (?), die größten Schwierigkeiten. Die „Prostitutionsstätte“ kann vorbildlich ausgestattet sein und mustergültig betrieben werden: wenn sie in einem reinen „Wohngebiet“ liegt, kann das Bauamt der Nutzung dennoch nicht zustimmen und „Sperrgebiete“ beziehen sich leider oft nicht nur auf die Straßenprostitution! Es gibt nun Fälle, wo die Bauämter eine stillschweigende Duldung fortsetzen und damit indirekt ihren Segen geben. Hieraus einen allgemeinen „Rechtsanspruch“ abzuleiten, wäre aber verwegen! Wenn eine Stadt „Vergnügungssteuern“ erhoben hat oder weiter erhebt, und die lokalen Ämter untereinander vernetzt sind, steigen die Chancen auf „Auge zu“ nach meiner Beobachtung ein wenig! Aber dieses „Auge zu“ schafft am Ende des Tages auch keine Sicherheit, da die Genehmigungen ja auch zeitlich befristet sind und „Konzessionen“ immer wieder verlängert werden müssen! Ein sehr umfangreiches Thema, bei dem Experten äußerst rar sind!

    Sind Massagestudios jetzt automatisch „Bordelle“?

    Eine Frage, die in den vergangenen Wochen oft kam und die aus pauschalen amtlichen Beurteilungen entstand! Ist jetzt wirklich alles „Puff“, was mit erotischen Dienstleistungen zu tun hat? Nö! Überraschenderweise gab es hier in NRW eine Reihe von Bauämtern, die auf Nutzungsänderungen in dieser Richtung verzichteten und eine Nutzungserweiterung für ausreichend hielten! Das Baurecht sei gepriesen? Die Denkweise erläutere ich auf Anfrage gerne! Hier gibt es interessante Ansätze, die man recht gut vermitteln kann, wenn man zugängliche Beamtinnen und Beamten findet!

    Ordnungsämter – Definition Betreiber einer Prostitutionsstätte versus „normaler“ Vermieter!

    Wer Wohnungen und sonstige Objekte an Sexworker(innen) vermietet, kann ja nicht „normal“ sein! So erklärte es mir ein Sachbearbeiter eines Ordnungsamtes und folgerte daraus, dass die Vermietung von Wohnungen und „Objekten“ immer „Betreibung“ einer Prostitutionsstätte wäre! Dass steht aber so nicht im Gesetz! Sonst wären Hunderte von deutschen Wohnungsbaugesellschaften jetzt auch „Betreiber“ von „Prostitutionsstätten. Ich empfehle hier den Gesetzestext einmal genau zu lesen und sich von Ämtern als Vermieter nicht zum „Betreiber einer Prostitutionsstätte stempeln zu lassen! Natürlich kommt es hier auf viele Details an und ähnliches gilt auch für „Seitensprung-Zimmer“ und die Vermieter(innen) von erotischen Themenräumen, bei denen nicht nur „gewerbliche Anbieter(innen)“ verkehren! Wenn Sie Fragen zu diesem Komplex haben, sprechen Sie mich bitte an! MH-Consulting by Howard Chance

    Ordnungsämter – Verständnisprobleme Konzepte – Nachbesserungen

    Viele „Betriebskonzepte“ wurden Ende vergangenen Jahres mit „heisser Nadel“ gestrickt oder von Leuten erstellt, die etwas zu oberflächlich gedacht haben und nun von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Ämter zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! Oftmals entspricht das Konzept nicht der gelebten Praxis. Man hat also etwas eingereicht, was gar nichts mit der tatsächlichen Betriebsführung zu tun hat und wundert sich dann, dass beim Termin vor Ort sogar von „Täuschung“ gesprochen wird! Fühlen sich die Beamtinnen und Beamten massiv „verarscht“ (man entschuldige bitte dieses harte Wort), sieht es für eine Genehmigung nicht mehr so gut aus! Dass ist dann vergleichbar mit der Einreichung einer „Fantasie-Steuererklärung“, die vom Finanzamt auch nicht gelobt wird! Wenn man nach verrauchtem Ärger die Chance zu einer „Nachbesserung“ bekommt, hat man wirklich Glück gehabt! Ein einmal eingereichtes und unterschriebenes Konzept ist rechtsverbindlich und eben kein beim Bier fix gekritzelter Groschenroman! Natürlich gibt es auch den Fall, dass Behörden Konzepte nicht verstehen, weil sie in diesem Metier bislang keine Erfahrungen sammeln konnten und nun wie der „Ochse vor dem Berg“ stehen. Hier kann ein konstruktiver Dialog zu guten Ergebnissen führen und ich habe in solchen Gesprächen schon viel für die Kundschaft erreichen können! Kommunikation ist hier das Mittel der Wahl! Dabei helfe ich als Berater und Vermittler natürlich jederzeit gerne! Mein Job! Gleiches gilt auch für die Korrektur und/oder Ergänzung von Betriebskonzepten! Jederzeit dienstbereit! MH-Consulting by Howard Chance

    Finanzämter – Handhabungsfragen – Durcheinander

    Die Finanzbehörden haben ein reges Interesse an Prostitution und allem, was damit zusammenhängt. Ist ja auch logisch, da der Hurenlohn in bar entrichtet wird und es dafür auch keine Quittungen gibt, von Registrierkassen neben dem Lotterbett mal ganz zu schweigen! Regulierung des Prostitutionsgewerbes zielt eindeutig auf die geheimen „schwarzen Groschen“, die nach der deutschen Abgabenordnung eben kein „Menschenrecht“ sind! Interessant ist auch, dass die „normalen“ Finanzämter und die Stellen der Steuerfahndung, die mit dem „Düsseldorfer Verfahren“ betraut sind, eigenständige Behörden sind, die scheinbar „wetteifern“ und sich oft nicht austauschen. Zudem unterscheiden sich die Handhabung der Steuererhebung nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Ort zu Ort in ein und demselben Bundesland. Je nach Sachbearbeiter kriegt man Zugeständnisse und vereinfachte Lösungen oder aber die ganz große Keule! Oder beides einfach im Wechsel? In Regionen, wo die Finanzämter überlastet sind, kommt auch schon mal der Zoll vorbei, der wieder eine eigene Behörde ist und den eigenen verordneten Schwerpunkt auf „Schwarzarbeitskontrolle“ legt. Mit ganz viel Pech, hat man die Finanzbehörden im „fliegenden Wechsel“ und erhält drei unterschiedliche Auskünfte! So lässt sich in der Praxis kaum arbeiten und die einzige Möglichkeit scheint eine „Verbindliche Auskunft“ des Finanzamtes zu sein, wobei es sich um eine Auskunftsart handelt, die selbst einigen Steuerberatern unbekannt zu sein scheint! Wenn man eine solche kostenpflichtige Auskunft beantragt, um beispielsweise ein bestimmtes Geschäftsmodell prüfen zu lassen, ist das auskunftserteilende Finanzamt an den Inhalt der Auskunft weitreichend gebunden und man ist bei späteren Betriebsprüfungen vor Überraschungen sicher! Man spricht also gewissermaßen die steuerliche Handhabung ab und hält sich, vereinbart dargestellt, an die getroffene Vereinbarung. Gerade bei komplexen Konstellationen mit Subunternehmern, Zurechnungen und Umsatzsteuer-Fragen kann es nicht schaden über die „Verbindliche Auskunft“ nachzudenken, wenn man sich , und dies bitte ich unbedingt zu beachten, nicht durch die Art der Fragestellung dem Risiko aussetzt, rückwirkend auseinander genommen zu werden! Ohnehin kriegt man eine solche Auskunft selbst nicht ohne weiteres hin, sondern ist auf einen sachkundigen Steuerberater angewiesen, der das Anliegen fundiert vorträgt! Solche Experten gibt es natürlich und ich stelle hier gerne einen Kontakt her!

    Sexworker-Themen aktuell

    Heimatpost oder Zustellanschrift?

    Viele ausländische Sexworkerinnen, die keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland besitzen, haben bei der amtlichen Registrierung eine Clubanschrift oder eine Anschrift bei „Freunden“ angegeben, an der sie sich aber Wochen später nicht mehr aufhalten! Wenn dann, was jetzt die Regel ist, drei bis vier Wochen später ein Erfassungsbogen des Finanzamtes eintrifft, kann und will der Club oder Freund diese Post nicht weiterleiten und das Finanzamt erhält die erforderlichen Auskünfte nicht! Irgendwann wird die Ausfüllung des Erfassungsbogens mit Fristsetzung angemahnt und wenn dann weiterhin nichts geschieht, weil die Post an falscher Stelle liegen bleibt, hat das Finanzamt einen Trumpf im Ärmel: denn bei der amtlichen Registrierung wurde ja die Heimatanschrift vom Pass ermittelt und so ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Hilfeersuchen ins europäische Ausland gingen! Sehr unangenehm, wenn in dem angeschriebenen Land die Prostitution generell verboten ist und die Behörden dort durch die Kollegen in Deutschland auf Dinge aufmerksam gemacht werden, die sonst verborgen geblieben wären! Wenn man statt einer postalischen Fake-Adresse die Dienstleistung von www.zustellanschrift.de genutzt hätte, könnte man deutlich ruhiger schlafen, da man ja dort beim Eingang von amtlicher Post umgehend per E-Mail, SMS oder WhatsApp informiert wird und dies unabhängig davon, wo man sich gerade aufhält! Hier sollten die Clubs die Sexworkerinnen informieren, damit Unannehmlichkeiten erst gar nicht entstehen! Im Rahmen des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird mein Kollege Christoph Rohr sein Produkt „Zustellanschrift“ natürlich vorstellen und alle damit verbundenen Fragen sehr gerne beantworten! https://zustellanschrift.de

    Steuerfahndung – Aktenauswertung – Heilung – Selbstanzeige?

    Das klingt kompliziert und ist es leider auch! Sexworkerinnen werden gerade zunehmend mit steuerlichen Nachforschungen konfrontiert! Kein Wunder, wenn man bei der amtlichen Registrierung angibt, seit Jahren in Deutschland „in der Branche“ tätig zu sein, es dann aber gar keine Steuernummer, keine Steuererklärung und auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren gibt! Da kann ja dann zwangsläufig etwas nicht stimmen und wenn dann seit Jahren teure Annoncen bei großen Erotikportalen geschaltet waren, fragen sich die Ämter, warum so viel eigentlich nicht vorhandenes Geld in Werbung investiert wurde. 10.000 Euro Werbung im Jahr, aber keine Umsätze? Merkwürdig und dann eine Anlass Prüfungen zu veranlassen! Hier ist man unter Umständen gut beraten, wenn man vor „Entdeckung“ einer umfangreichen Steuerhinterziehung eine „Nacherklärung“ überdenkt und dies mit Steuerrechtsexperten diskutiert! Wenn das Kind erst einmal ganz tief im Brunnen liegt, ist es dafür dann zu spät! Ob eine „Nacherklärung“ oder „Selbstanzeige“ wirklich Sinn macht, findet nur der Experte heraus, zu dem ich natürlich auch gerne Kontakt herstelle! Die Zahl der Verfahren nimmt momentan erheblich zu und ich werde beim Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main in einem Seminarblock berichten, wie die Steuerbehörden im Bereich der Prostitution ermitteln und warum diese Arbeit so erfolgreich ist! Hier sind wir auch ganz nah am Thema „künstliche Intelligenz“, die unser Leben angeblich erleichtert, aber reziprok betrachtet auch große Gefahren birgt! Zahl ich keine Steuer, wird es schnell mal teuer!

    Marktbereinigung durch Abschreckung?

    Es ist ziemlich leer auf den Fluren der Eroscenter und in den Terminwohnungen! Langjährige treue Mieterinnen haben die Strapse zum Jahresende an den Nagel gehängt, weil sie sich aus den verschiedensten nicht registrieren wollen. Die vermutete Rückkehr nach einigen Wochen blieb bisher größtenteils aus! Und wir haben ja fast schon Ostern! Scheinbar sind Ankündigungen und Berichte zu abschreckend und so setzt eine willkürliche Marktbereinigung ein, die niemand in der Branche so erwartet hatte! Neues „Personal“ zu finden, ist ein gewaltiges Problem, zumal auch die Anzahl der „Freier“ deutlich geringer geworden ist. Es knirscht im System und nicht alle deutschen Erotikunternehmen werden die Krise schadlos überstehen! Mit einem teuren Mietobjekt und mässigen Rücklagen, kann man schnell in eine sehr unerotische Schieflage geraten! Wer dann auf seine Hausbank hofft, kann dann direkt die nächste Überraschung erleben, zu der ich im nächsten Punkt komme!

    Probleme bei  Rotlicht-Finanzierungen / Bankgeschäften / Existenzgründungen

    Finanzierungen für Rotlicht-Objekte sind sehr kompliziert geworden, da sich die deutsche Kreditwirtschaft fast vollständig aus dem Milieu zurückgezogen hat und sogar Guthaben-Konten kündigt, um nicht etwa „schmutziges Geld“ zu verwalten. Wenn man keine Gelder mehr einzahlen kann, erschwert dies die tägliche Praxis immens und man kann hier nicht von Einzelfällen sprechen oder der Ausnahme, die die Regel bestätigt! Pustekuchen! Ist es Zeit für eine Rotlicht-Bank als Genossenschaftsmodell? Lesen Sie bei Interesse doch meinen Artikel zu diesem vielfältigen Thema, dass auch bei Facebook gerade intensiv diskutiert wird!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/21/rotlicht-bank-banken-kuendigen-konten-von-rotlicht-betrieben/

    Zukunft Rotlicht! Der Kongress in Frankfurt am Main – 23. April 2018

    Wann zieht das deutsche Rotlicht endlich an einem Strang? Die Aufgaben sind groß und vielfältig und bedürfen der gemeinsamen Anstrengung und einem gewissen Maß von Koordination!  Warum dies so ist, wird der großangelegte Kongress in Frankfurt am Main zeigen, zu dem Expertinnen und Experten aus der ganzen Republik in den Saalbau Gallus reisen werden. Akzente setzen, Informationen austauschen und diskutieren! Netzwerke schaffen, Netzwerke pflegen! Kein Selbstzweck, sondern eine Veranstaltung, die uns alle nach vorne bringen soll!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018: Sonderkonditionen „Kongress Zukunft Rotlicht“ für Portalkunden

    Prostitution 2018: Sonderkonditionen „Kongress Zukunft Rotlicht“ für Portalkunden

    Prostitution 2018: Sonderkonditionen „Kongress Zukunft Rotlicht“ für Portalkunden

    Die Vorverkaufsaktion für „Zukunft Rotlicht“ – 1. bundesweiter Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main – Montag, 23. April 2018, bei der es für Veranstaltungspartner und Portalkunden preisreduzierte Karten gibt, wurde bis zum 31. März 2018 verlängert:

    Kundinnen und Kunden, die mich mit dem Stichwort „Sondertarif Kongress“ per Mail unter howard.chance@t-online.de anschreiben, erhalten die

    1. Karte für 149 € und die 2. (zusätzliche) Karte für nur 87 €

    Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter:

    https://zukunft-rotlicht.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Rotlicht-Bank? - Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Ich habe kürzlich bereits über die erheblichen Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme für Rotlicht-Immobilien berichtet! Nun haben mich Meldungen erreicht, die exakt in den Kontext passen und die für Rotlicht-Betriebe in Deutschland sehr bedrohlich sein können, denn: aus heiterem Himmel und nach Jahren von guten Geschäftsbeziehungen, werden Girokonten von Bordellbetreibern, Erotikclubs, Escort-Agenturen und Werbeportalen gekündigt! Und dies ohne Schulden bei der Bank, ohne Kontopfändungen oder sonstige schwerwiegende Gründe, die solche Maßnahmen rechtfertigen würden!

    Ohne Geschäfts-Girokonto kann man keine Bar-Einnahmen aus dem Betrieb einzahlen, keine Überweisungen tätigen oder empfangen und Lastschriften von Versorgern etc. funktionieren natürlich auch nicht mehr. Selbst Bareinzahlungen auf fremde Konten werden von vielen Banken nicht mehr angenommen, wenn man nicht Kunde des jeweiligen Instituts ist. Und ein „EC-Karten-Terminal“ geht ohne Kontoverbindung auch nicht!

    Alles in „bar“ zu erledigen, war im Rotlicht zwar mal „hipp“, aber in der digitalen Welt der Neuzeit ist der aufgezwungene Verzicht auf ein Girokonto ein „Mega-Gau“!

    Gibt es möglicherweise eine geheime Vereinbarung der deutschen Bankenwirtschaft „Agenda Anti-Rotlicht 2018“? Nach dem „Zahlungskontengesetz“ (ZKG) hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Anspruch auf die Einrichtung eines sogenannten „Basiskontos“, aber dies bezieht sich lediglich auf „Privatpersonen“ und nicht auf „Betriebe“, wobei man bei „Einzelunternehmen“ möglicherweise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Beschwerde führen könnte? Ich werde dazu entsprechend anfragen und weiter recherchieren!

    Muss man also jetzt oder demnächst den geschäftlichen Geldverkehr über eine eingeklagtes „Basis-Konto“ abwickeln und gerät dann in den Verdacht der Geldwäsche? Man würde dann ein privates Konto nicht „auf eigene Rechnung“ führen und müsste dann auch noch damit rechnen Probleme mit dem Finanzamt oder sonstigen Ermittlungsstelle zu bekommen? Alles sehr unerfreulich!

    Die Banken, die Geschäftsbeziehungen mit „Rotlicht“ ablehnen, nennen übrigens keine greifbaren Gründe, sondern verweisen auf „allgemeine unspezifische Gründe“, die aber scheinbar doch so spezifisch sind, dass die gesamte Kreditbranche an einem Strang zieht! Ohne interne Vereinbarung oder Vorgaben kann eine solche gemeinschaftliche „Praxis“ kaum entstehen!

    Nun weiß ich natürlich nicht, wie viel der geschätzten 20.000 Betriebe in Deutschland solche Probleme haben, aber durch die bei mir eingegangenen Anfragen, werde ich mich der Thematik in jedem Fall einmal annehmen und bin auch für diskrete Rückmeldungen zum Thema dankbar! Eine Mail an howard.chance@t-online.de kommt immer an!

    Über die Ergebnisse werde ich dann auch beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main berichten! Versprochen! Und vielleicht ist die Eröffnung einer „Deutschen Rotlicht-Bank“ mit einem Genossenschaftsmodell gar nicht so abwegig? Und der Ort „Frankfurt“ passt ja auch durchaus zum Thema!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Prostitution 2018 – Rotlicht-Bank erforderlich? – Gewerbeimmobilien-Finanzierung

    Prostitution 2018 – Rotlicht-Bank erforderlich? – Gewerbeimmobilien-Finanzierung

    Prostitution 2018 - Rotlicht-Bank erforderlich? - Gewerbeimmobilien-FinanzierungProstitution 2018 – Rotlicht-Bank erforderlich? – Gewerbeimmobilien-Finanzierung

    Informationsstand: 11. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Ja, es gibt sie: Existenzgründer im deutschen Rotlicht-Gewerbe! Unerschrockene Leute, die sich vom neuen „Prostituiertenschutzgesetz“ oder besser vom „Gesetz zur der Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ nicht haben abschrecken lassen und gerade jetzt „Rotlicht-Immobilien“ erwerben möchten. Klar, wenn genug Eigenkapital vorhanden ist und man ohne eine Finanzierung auskommt, ist ein Erwerb nicht wirklich kompliziert, wenn man vorab überprüft, ob man für das Objekt „später“ oder auch „zeitnah“ eine Genehmigung erhält. Da man auf dem Sparbuch keine Profit macht, kann die Investition in eine Immobilie Sinn machen und wenn alles passt, ist auch eine Investition im Rotlicht eine geeignete Kapitalanlage!

    Richtig schwierig wird es aber, wenn man eine Bank-Finanzierung benötigt und man der Bank offenbart, in welcher Art und Weise die Immobilie der Begierde genutzt werden soll!

    Rotlicht-Milieu, Prostitution, Sexarbeit: damit haben die Damen und Herren in Kostüm und Anzug Probleme, die scheinbar nicht zum Kreditgeschäft passen! Panzer für die Welt, Investment-Banking mit Papieren fragwürdiger Unternehmen oder aber Kapitalverlagerung in Steueroasen sind da gefühlt unproblematischer, aber eben auch viel ertragreicher!

    Wer will schon Hypotheken-Darlehen mit einem effektiven Jahreszins von 2% an „Rotlichter“ verkaufen? Für einen recht kleinen Ertrag kann das Image der Bank leiden, wenn öffentlich bekannt wird, dass die heimische Sparkasse oder eine bekannte Großbank ein Bordell finanziert! Auch die „dingliche Sicherheit“, nämlich die werthaltige Immobilie, nützt da wenig, wenn man nicht „Großkunde“ ist oder Kontakte auf „Führungsebene“ besitzt.

    Zudem ist es viel einfacher, Kapital für einen 10-Millionen-Erotik-Club zu bekommen, als 250.000 € für ein niedliches Kleinbordell!

    In letzter Zeit erhalte ich öfters Anfragen zum Thema „Rotlicht-Finanzierung“ und werde dabei konkret gefragt, welche Bank in Deutschland „Rotlicht-Immobilien“ finanziert. Meine Nachfrage bei mir bekannten Finanzinstituten zeigte die durchgehende „Ablehnung“ solcher Anfragen! Man war eher peinlich berührt und fand sofort vielfältige Gründe, warum man auf solche Geschäfte verzichtet, selbst wenn beim Kunden eine gute „Bonität“ besteht!

    Regelmäßig „Hinderungsgründe“, „Verzögerungen“ und schließlich das „Game over“!

    Schon vor Jahren spielten einige große deutsche „Rotlicht-Unternehmer“ mit dem Gedanken, eine eigenständige „Rotlicht-Bank“ zu gründen, die sich diesem Problem gewinnbringend annehmen könnte. Allerdings wurde schnell deutlich, dass die Gründung einer solchen Bank im Bereich der EU mit unzähligen Auflagen verbunden sein würde und zudem umfangreiches Eigenkapital eingelegt werden müsste. Auch ein professioneller Bankmanager wäre Pflicht, wobei eine Teilnahme an einem „Einlagen-Sicherungsfond“ problematisch und die Partizipierung am Giroverkehr so gut wie unmöglich wäre!

    Angeblich soll es ja auch „private“ Investoren geben, die dazu neigen sollen, in „Rotlicht“ zu investieren? Stimmt, ich wurde auch aus speziellen Kreisen bereits angesprochen, wobei mir die genauen Hintergründe aber nicht bekannt waren. Man will sich ja auch nicht in möglicherweise kriminelle Geschäfte einbringen oder solche vermitteln! Kredite aus dem Koffer gegen Schuldschein haben eine gewisse Brisanz und harmonieren nicht unbedingt mit der neuen Gesetzgebung

    Ich glaube aber, dass es in Deutschland auch seriöse Investoren gibt, die mit Erotik kein moralisches Problem haben und hier eher kaufmännisch denken! Solche unabhängige Investoren haben ja in der „guten alten Zeit“ beispielsweise das „Bahnhofsviertel“ in Frankfurt am Main „erfunden“ und finanziert! Die Namen der „Mogule“ sind bekannt, allerdings findet man heute keinen direkten Zugang mehr zu diesen. Es ist eben nicht „hipp“ in eine Branche zu investieren, die durch staatliche Regulierung arg gebeutelt ist oder noch wird.

    Leute, die Kapital benötigen und Leute, die Kapital bieten, an einen Tisch zu bringen, ist auch eine Aufgabe meiner Unternehmensberatung MH-Consulting und vielleicht kommt man ja auch beim „Frankfurter Rotlicht-Kongress: Zukunft Rotlicht“ miteinander ins Gespräch. Ich freue mich aber auch über eine private Nachricht per Mail: howard.chance@t-online.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de