Neues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance
Situationsbericht und Sittengemälde – Protagonistinnen und Protagonisten gesucht
Wenn es mir meine Zeit erlaubt, arbeite ich gerne auch mal wieder als Publizist und das natürlich zum Thema „Prostitution in Deutschland! Momentan ist mein Tisch noch recht voll mit „Betriebskonzepten“, die überarbeitet, ergänzt oder neu erstellt werden müssen, ich habe jede Woche im Kundenauftrag Behördentermine, erfreuliche und leider auch unerfreuliche Dispute und muss mir durch meine deutschlandweite Tätigkeit als Berater auch immer wieder neue Erlasse, Veröffentlichungen und Entscheidungen „reinziehen“, um am Puls der Zeit zu bleiben! Das gut organisierte „Back-Office“ ist unerlässlich und bedarf der intensiven Pflege!
Für August 2018 plane ich jetzt eine publizistische Deutschlandreise, bei der ich die aktuelle „Stimmung“ im deutschen „Rotlicht-Gewerbe“ und in der „Sexarbeit“ aufnehmen möchte. „Aufnehmen“ heißt: mit Protagonistinnen und Protagonisten ins Gespräch kommen und daraus eine neue Publikation erstellen, die im Oktober 2018 „ungeschminkt“ auf den Markt kommen soll. Bei dem Projekt geht es primär nicht um die ungehemmte Verbreitung meiner eigenen „Schlauheiten“, sondern um die Erstellung eines „Sittengemäldes 2018“, bei der die Branche selbst in ihrer Vielfältigkeit zu Wort kommen soll!
Welche Formen von Sexarbeit gibt es anno domini 2018 in Deutschland, wie hat sich der „Markt“ entwickelt und welchen Einfluss hat das neue Prostituiertenschutzgesetz konkret? Soll Deutschland „sauber“ werden? Haben wir es mit einem Gesetz zur „Prostitutionsverhinderung“ zu tun? Gibt es neben den „Gesetzesgegnern“ auch „Befürworter“ in der Branche, die mit dieser Meinung nicht hinter dem Berg halten? Ist Prostitution noch zeitgemäß oder ist „käufliche Lust“ in der jetzigen Form ein „Auslaufmodell“? Wie wird Sexarbeit verkauft? Gebärdet sich der Staat als „Tugend- und Moralwächter“ oder geht es bei dem „Schutzgesetz“ eigentlich um „Monetarisierung“: um die Generierung von Steuergeldern und um die „Erziehung von Steuerpflichtigen“?
Es geht ganz klar auch um Politik, um Feminismus, der in befürwortender und ablehnender Form „gelebt“ wird und um die Frage, ob Frauen oder Männer im Gewerbe „das Sagen“ haben, ob das Angebot die Nachfrage schafft oder ob eher die reziproke Betrachtung richtig ist! Es geht um die Präsentation eines breiten „Meinungsbilds“, aber absolut nicht um eine strenge wissenschaftliche Arbeit!
Es ist auch nicht an eine „Wertung“ gedacht! Eine solche kann jede Leserin und jeder Leser selbst vornehmen! Gibt es womöglich Gemeinsamkeiten bei „Prostitutionsbefürwortern“ und „Prostitutionsgegnern“ und wie gestaltet sich der (öffentliche) Dialog?
Während ich meine eigenen Publikationen in der Regel innerhalb weniger Tage per Diktat erstelle, wird es beim Buchprojekt „Prostitution 2018“ anders sein: hier werde ich intensive Interviews führen und „Fremde“ wie „Freunde“ zu Wort kommen lassen! Auch „kühne Thesen“ sind dabei zulässig und es ist natürlich auch möglich in anonymer Form teilzunehmen, da „Outings“ in der heutigen Zeit schwerwiegende Folgen haben können!
Heute beginne ich, neben meiner eigentlichen Arbeit, mit der Projektplanung und rufe schon wieder zur Mitwirkung auf! Wer möchte sich zum Thema äußern, wer hat Themen „auf Lager“, die schon immer einmal „präsentiert“ werden sollten? Wer von Ihnen / Euch ist bereit bei einem von Howard´s Interviews mitzuwirken?
Natürlich sind auch „Unterstützer“ und „Werbepartner“ willkommen, wobei es in erster Linie nicht um „Rubel“ geht, sondern eben um „Support“ und um den Zugang zu „medialen Kanälen“, die unerlässlich erscheinen! Powered by „Deutsche Bordellindustrie“ würde ein „Geschmäckle“ haben und den Inhalt als angewandten oder unterstellten „Lobbyismus“ sofort diskreditieren. Also müssen andere „Wege“ her!
Ich werfe diese Anfrage heute einmal „lose“ in die Runde und freue mich über Ihre / Eure Rückmeldungen!
Es klingt nach einem oder gleich mehreren schlechten Witzen, ist aber momentan die erlebte Realität in vielen deutschen Amtsstuben. Man hat die „amtlichen Prostitutionsbeauftragten“ zwar gefunden, diesen aber zu wenig „Schulungsmaterial“ zur Verfügung gestellt, um sich in die sehr komplexe Materie einzuarbeiten! Wenn man nicht alle Abteilungen einer Ordnungsbehörde „durchlaufen“ hat oder dies eben Jahre zurück liegt, ist es zunächst schwierig alle Aspekte des Prostituiertenschutzgesetzes auf den „Schirm“ zu bekommen! Womöglich muss man erst einmal intensiv in Gewerberechtsforen „surfen“, um sich einen Überblick zu verschaffen! Ohne Vorbereitung und spezifische Ausbildung, ist es kaum möglich einen „Konzessionsantrag“ erfolgreich und abschließend zu bearbeiten!
Es ist zwar inzwischen allgemein bekannt, dass ein „Laufhaus“ ein stehendes Gebäude und kein laufendes „Prostitutionsfahrzeug“ (KFZ) ist, aber was die Begriffe „sachgemäß“ und „geeignet“, die im Gesetzestext vermehrt vorkommen, im Detail bedeuten, ist nach wie vor ein Rätsel! Gibt man sich aus „Kulanz“ mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner zufrieden oder entscheidet man sich für das größte gemeinsame Vielfache? Will man sich viel Arbeit machen oder ist man mit den „Basics“ zufrieden?
Ich betreue aktuell über 40 Erlaubnis-Anträge in verschiedenen Bundesländern und mache dabei ganz unterschiedliche Erfahrungen mit den Behörden. Es gibt einige Vorzeige-Ordnungsämter, wie z.B. das der Landeshauptstadt Düsseldorf, wo man sich sehr frühzeitig vorbereitet hat und wo Nachbarkreise regelmäßig nachfragen, wenn etwas hakt; es gibt aber auch Ämter, wo man die Akten über Monate einfach „parkt“ und die Antragsteller vertröstet! Grund: Ahnungslosigkeit, wie man das Verfahren bewältigen soll! Bei Alt-Betrieben ist das ja nicht so schlimm, da man sein Gewerbe ja solange weiterführen darf, bis das Amt „in die Pötte“ kommt, aber wenn man „Neu-Gründer(in)“ ist und das Gewerbe erst aufnehmen darf, wenn die amtliche Erlaubnis vorliegt, wird es mehr als kritisch!
Wie kann sein, dass ein Amtsleiter einem Antragsteller in NRW mitteilt, dass er dessen Antrag nicht bearbeiten kann, weil er keine Ahnung von „Escort-Services“ hat? Der zweite Teiler Aussage ist zumindest „grundehrlich“, nützt dem Mandanten aber wenig, da sich sein Antrag ja nun mal nicht „selbst genehmigen“ wird, da man die „Genehmigungsfiktion“ (also die automatische Genehmigungserteilung 3 Monate nach vollständiger Antragsstellung) für neue Prostitutionsgewerbe ausgeschlossen hat! Eine „Untätigkeitsklage“ macht auch nur bedingt Sinn, da der Beamte ja nicht untätig ist, sondern lediglich mit seinen „Mitteln“ nicht zum Ziel kommt! Hier müssten pragmatische Lösungen her, nach denen ich noch suche!
Eher amüsant ist eine Information aus der hessischen Metropole Frankfurt am Main, wo das Ordnungsamt durchaus in der Lage ist Betriebskonzepte zu prüfen! Allerdings wurde dem Amt von den übergeordneten Stellen noch keine Gebührenordnung zur Verfügung gestellt! Daher können bereits bearbeitet Anträge noch nicht abschließend gestempelt werden, da die in ihrer Höhe noch unbekannte Verwaltungsgebühr in der Regel vor Überlassung der Genehmigungsurkunde gezahlt werden muss! Wer will dem Leiter dem Ordnungsbehörde hier einen Vorwurf machen? Er kann nicht handeln und die Gebührenordnung wird womöglich erst nach den Sommerferien in Ratsgremien diskutiert?
Skurril wird es auch, wenn in einer anderen Region des Landes Neu-Anträge innerhalb weniger Wochen bearbeitet und genehmigt werden und gleichzeitig Alt-Anträge in der gleichen Dienststelle nach 7-monatiger Lagerung bereits vergilben! Hier scheint nicht der chronologische Akteneingang zu zählen und man hat den Eindruck, dass die Reihenfolge im Losverfahren ermittelt wird! Ganz zu schweigen von den verwegenen Ämtern, die Erlaubnis-Anträge und Betriebskonzepte überhaupt nicht annehmen und die Votanten nach Hause schicken. Ergebnislos ist auch oft die Suche nach „verschwundenen Bauakten“ in Großbehörden, was regelmäßig zu „Vertagungen“ führt: „Ach, kommen Sie einfach in 6 Monaten wieder!“ Ich frage mich, wie die geschredderten Akten dann wieder auferstanden sein sollen!
Über die „Zustände“ bei der „Sexworker-Anmeldung“ will ich hier gar nicht schreiben, da ich zwar viel höre, mit den Vorgängen als solchen aber eigentlich nichts zu tun habe! Unzählige Anschreiben im Betreiberauftrag reichen aus, um meinen Büroalltag zu versüssen! Klar: ich werde für meine Arbeit gut bezahlt, aber dennoch möchte ich Erfolge „spüren“ und Akten erfolgreich „ad acta“ legen! Ob das demnächst einmal zeitnah gelingen wird?
Die Idee ist alles andere als „neu“, aber der Bedarf zum Informationsaustausch und zur Diskussion ist groß! Ich erlebe bei Zusammenkünften und Ortsterminen immer wieder Betreiberinnen und Betreiber, die sich gerne mit anderen „Betroffenen“ austauschen möchten, andererseits aber von sich aus nicht unbedingt den Kontakt zu Kollegen suchen. Vorbehalte, Konkurrenz-Situation oder auch gebremste Energie sind Gründe, warum Dialoge nicht wirklich entstehen! Über das mangelnde gemeinsame Nachdenken und Handeln wurde
auch bei der Veranstaltung von Dona Carmen e.V. in Frankfurt gesprochen:
Es gibt nach wie vor keinen wirklich großen Branchenverband, der eine nennenswerte Anzahl von Betrieben vertritt. Einen solchen wird es wahrscheinlich auch mittel- bis langfristig nicht geben! Die „eigene Suppe“ steht zu hoch im Kurs und „Führungspersönlichkeiten“, die von einer Mehrzahl der Betreiber akzeptiert werden würden, scheint es auch nicht zu geben! Selbst die Sexworker(innen)-Verbände, die ja selbst in der Summe gesehen nur einen verschwindend kleinen Teil der „Branche“ repräsentieren, sind in vielen Detailfragen über Kreuz, was in der Öffentlichkeit nicht gerade als „an einem Strick ziehen“ wahrgenommen wird! So hat es der „Gegner“ natürlich leicht, seine, nämlich die staatlichen Interessen durchzusetzen. Ohne Widerstand, der unbedingt auch „politisch“ sein muss, passiert eben
nichts!
Meine Idee, die ich auch am Wochenende mit Christoph Rohr diskutiert habe, ist daher nicht die Gründung eines Verbandes, sondern die Etablierung von regionalen „Runden Tischen“, bei denen man miteinander konstruktiv ins Gespräch kommen kann! Kein aufwendiger Kongress, sondern Tagestreffen in regionalen Versammlungsräumen, bei denen der Kostenrahmen überschaubar ist! Wenn man dies noch in 2018 in jedem Bundesland „errichten“ könnte, wäre das doch eine gute Sache … wenn ich mich nicht irre! OK bei 16 Bundesländern klingt das natürlich verwegen, aber man kann ja erst einmal „klein“ starten und das Projekt dann stetig ausbauen!
Erste Schritte (bedingt durch Dringlichkeit): ein „Runder Tisch“ in NRW (Düsseldorf oder Köln) im Juli 2018! NRW ist ganz stark in der amtlichen Umsetzung! Hier wird in der Regel keine Betreiberin und kein Betreiber vergessen und man kann von „flächendeckender“ Bearbeitung sprechen! Die meisten meiner „Mandate“ habe ich zwangsläufig in NRW und da NRW für mich „Heimat“ ist, kann ich auch ganz sicher eine geeignete günstige „Lokalität“ organisieren! Dies wäre dann ein erstes Angebot speziell für „NRWler“ bei denen die landesspezifischen Themen dominieren würden!
Aber auch in anderen Landesteilen kann man so etwas organisieren, wenn sich „Helfer“ vor Ort finden. Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting sind als kooperativer Verbund in nahezu allen Bundesländern vernetzt! Dazu gibt es jede Menge Kolleginnen und Kollegen, die uns unterstützen. Ein wenig „Research“ wird noch notwendig sein, aber die „Sache“ könnte langfristig durchaus ein Erfolg werden!
Ich habe heute eine Facebook-Gruppe „Runder Tisch ProstSchGesetz NRW“ gegründet, um mit Interessentinnen und Interessenten in Kontakt zu kommen. Wer beitreten möchte, kann dies gerne über den folgenden Link tun:
Am vergangenen Wochenende war ich gemeinsam mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie in Frankfurt am Main zu Gast, um neue gemeinsame Projekte zu besprechen, um ein wenig am Main zu entspannen und, last but not least, um an einer Veranstaltung von Dona Carmen e.V. teilzunehmen, die am Freitag, dem 1. Juni 2018 in der Beratungsstelle Elbestrasse stattfand.
Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Wie steht es um die anhängige Verfassungsbeschwerde?
Nach der Begrüßung durch Juanita Henning, berichtete Franziska Funk zum gegenwärtigen Stand der Verfassungsbeschwerde, die ja vom Bundesverfassungsgericht angenommen und auf die Agenda des Gerichts gesetzt wurde. Wurde zunächst vermutet, dass die numerische Aktenzeichen-Nummer für eine eher späte Verhandlung im Herbst oder Winter 2018 stehen könnte, sind die Nummern nach Auskunft des Verfassungsgerichts keine chronologische Festlegung! Es kann also sein, dass die Beschwerde aus möglicherweise erkannten Gründen der Dringlichkeit früher im Jahr verhandelt wird! Bei Dona Carmen e.V. ist man zuversichtlich, hat aber zusätzlich auch noch ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof in Planung, falls man in Karlsruhe scheitern sollte! Mit Prognosen für das Beschwerdeverfahren war man vorsichtig, da in Deutschland Rechtssprechung und Politik oft nahe beieinander sind und die Richterinnen und Richter in Karlsruhe ja auch von der Regierung ins Amt berufen werden. Zwar gibt es eine Gewaltenteilung, aber gegenüber Gesetzen der Regierung sind die Verfassungsrichter(innen) womöglich zurückhaltender? Außerdem gibt es ja noch den bekannten Spruch zu Ereignissen „vor Gericht und auf hoher See“, wo es durchaus Überraschungen geben kann! Justizia ist nun mal nicht blind, sondern zum Glück oder leider, je nachdem auf welcher Seite man gerade steht, auch menschlich! Entscheidungen folgen also nicht nur der juristischen wertfreien Logik, sondern ein Stück weit auch der persönlichen Ethik und Emotion! Daher kann man nur abwarten, was noch in 2018 passiert! Die unpopulistische Darstellung von Dona Carmen e.V. war hier wohltuend und auch absolut seriös.
Der Verein Dona Carmen e.V. bezeichnet das „Prostituiertenschutzgesetz“ nach wie vor als „Schandgesetz“ (Zitat Juanita Henning) und hat sich daher bewusst entschieden nicht bei der Umsetzung des Gesetzes mitzuwirken! „Man kann ja nicht einerseits gegen ein Gesetz kämpfen und gleichzeitig die Umsetzung unterstützen!“ Diese klare Position vertritt Dona Carmen e.V. im Gegensatz zu vielen anderen Beratungsorganisationen und Sexworker-Verbänden, die sich gewissermaßen mit den Umständen „arrangiert“ haben oder sogar durch öffentliche Fördermittel „beeinflusst“ wurden! Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing?
Dona Carmen-Vorstandsmitglied Gerhard Walentowitz machte hier aus seiner persönlichen Verärgerung über den bisweilen erkennbaren „Opportunismus“ keinen Hehl und Juanita Henning betonte nochmals die Wichtigkeit des politischen Protests, der die juristischen Maßnahmen unbedingt begleiten muss! Wird es möglicherweise eine Sternfahrt nach Karlsruhe geben, wenn das Beschwerdeverfahren dort stattfindet? Lassen sich überhaupt Sexworker(innen) und Betreiber in größerer Zahl mobilisieren oder bleibt die Last auf einigen wenigen Schultern liegen? Wie kommt das Thema wieder in den Blick der Öffentlichkeit? Die Branche erscheint „bequem“, und „konsumiert“ gerne Information, wird aber nicht wirklich „aktiv“, selbst dann nicht, wenn es um die eigene Existenz geht? Juanita Henning regte die Gründung eines „Betreiber-Verbandes“ an, der dringend erforderlich sei, um Interessen zu bündeln und um gemeinsam etwas zu erreichen! Wenn nicht jetzt, wann dann?
Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Wie ist die aktuelle Lage im Bereich der Prostitution? Wo und wie wird das Gesetz in den einzelnen Bundesländern umgesetzt?
Gerhard Walentowitz hatte für die Veranstaltung eine umfangreiche Excel-Präsentation entwickelt, die verdeutlichte wie unterschiedlich die „Lage“ in den Bundesländern ist. Es gibt Bundesländer mit Umsetzungverordnungen, in einigen fehlt sie noch! Mal werden Sexworkerinnen an einer zentralen Stelle beraten, mal gibt es hierfür viele kleine Einheiten. Bayern, NRW und Niedersachsen machen bereits „ernst“, anderenorts wartet man noch ab. Eine Bund-Länder-Kommission tagt im Hintergrund und es werden womöglich umfangreiche
Prüf-Szenarien geplant und gemeinsame „Ziele“ formuliert? Spekulationen, aber vielleicht nicht so abwegig! Mir persönlich behagt dieses „Freund-Feind-Bild“ nicht, da ich schon viele sehr positive Behördenkontakte hatte und den generellen „Vernichtungswillen“ nicht erkennen kann, aber unter Umständen bin ich da ein wenig naiv? Die momentan noch herrschende Ruhe ist jedenfalls trügerisch, denn wir stehen ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes erst am Anfang der „Regulierung“, die unweigerlich erfolgen wird!
Da (sehr) viele in der Branche noch nicht „direkt“ betroffen sind und auf bundesweite Sicht ein Großteil der „Sexworkerinnen“ noch nicht erfasst und der überwiegende Teil der „Betriebe“ noch keinen Konzessionierungs-Antrag gestellt hat (so die Vermutung), wird es in nicht ferner Zukunft sicher zu erheblichen „Überraschungen“ für die kommen, die davon ausgehen, dass das Gesetz irgendwie an ihnen vorüber geht! Wenn die vorliegende Verfassungsbeschwerde nicht greift, wird es nach und nach überall „unromantisch“ im Gewerbe! Da sind sich die Experten sicher!
Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Steuerliche Aspekte für Sexworker(innen) und Betreiber – Fachvortrag
Während der erste Teil des Tagesseminars vornehmlich der Situationsbeschreibung diente und Dona Carmen e.V. bewusst keine Hilfestellung zur Umsetzung des Gesetzes gab, sich also nicht mit Betriebskonzepten und ähnlichem befasste, war der zweite Teil deutlich praxisorientierter.
Es ging um die Definition von „Selbstständigkeit“ in der Sexarbeit, um Umsatzsteuer und darum, wer diese warum zu entrichten hat. Alles Fachthemen, die auch ohne das neue Prostituiertenschutzgesetz von Bedeutung sind und waren, die nun aber durch die „Zwangsregistrierung“ einer ganzen Branche ganz erhebliche Massnahmen auslösen. Zehntausende von Sexworker(innen) haben wahrscheinlich keine Steuernummer; Steuervorauszahlungen wurden, wenn überhaupt, lediglich im „Düsseldorfer Verfahren“ geleistet. Nun werden „Erfassungsbögen“ verschickt, die eindeutig das Ziel haben, neue „Steuerbürger(innen)“ zu generieren und auch der Blick in die „steuerliche Vergangenheit“ ist sehr wahrscheinlich.
Viele steuerliche Regeln kollidieren sogar mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz, das „Düsseldorfer Verfahren“ ist umstritten, aber momentan noch notwendig? Wohnsitz-Finanzämter und die Steuerfahndung, die das „Düsseldorfer Verfahren“ verwaltet, buhlen um die Taler für die Staatskasse? Eine merkwürdige Situation, auf die man sich aber einstellen sollte, bevor man ins Visier der Finanzermittler gerät! Der Wille zu einer „gewissen Steuerehrlichkeit“ sollte stets vorhanden sein und man sollte sein „steuerliches Konzept“ eben frühzeitig entwickeln.
Prof. Dr. Thomas Zacher (Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln) erläuterte anhand einer umfangreichen Präsentation, wie Finanzbehörden den „Selbstständigkeits-Status“ im „Rotlicht“ prüfen und welche Folgen es hat, wenn „Scheinselbstständigkeit“ vorliegt oder vorliegen könnte! Wer zahlt die Umsatzsteuer? Wer ist überhaupt wann und wie umsatzsteuerpflichtig und warum sollte man unterschiedliche „Konstellationen“ überdenken? Denn das „Steuermodell“ muss auch im Betriebskonzept des Betreibers dargelegt werden und die „selbstständigen Dienstleisterinnen“ sollten wissen, warum sie „selbstständig“ sind! Prof. Dr. Zacher erläuterte charmant und sachkundig und beantwortete auch viele Fragen aus dem sehr wissbegierigen Publikum! Wie Finanzbehörden und Ordnungsbehörden zusammenfinden werden, ist noch ziemlich unklar, aber die „Allianz“ wird für alle gefährlich, die „unsauber“ arbeiten. Die staatlichen „Forscher“ arbeiten mit modernster Technik und dabei regelmäßig sehr effektiv! Und: der Staat fordert konkrete Ergebnisse, nämlich umfangreiche neue Einnahmen für die hungrige Staatskasse. Weniger Moral, mehr Geld?
Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Entdeckte Gemeinsamkeiten – Visionen – Ziele
An dieser Stelle danke ich, sicher auch im Namen von Christoph Rohr, dem gesamten Team von Dona Carmen e.V. für die Einladung zur Veranstaltung in Frankfurt am Main. Es war für uns wichtig Gemeinsamkeiten zu entdecken und ein Stück weit den Schulterschluss zu suchen, der in unserer Arbeit essentiell ist! Zwar sind wir als gewerblich tätige Berater immer wieder in der Kritik, weil wir ja Geld für unsere Dienstleistungen nehmen, aber ich glaube, dass wir mit einigen Vorurteilen aufräumen konnten?
Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Afterparty im „Leierkasten“ – Die Berater zu Gast bei Freundinnen und Freunden
Der Frankfurter „Leierkasten“ ist legendär und dies nicht erst seit der Zeit, wo Tommy (genannt die Zofe) im Auftrag der Familie Schütz im Haus das „Mädchen für alles“ war. Eine In-Kneipe im „Crazy Sexy-Laufhaus“ mit Außengastronomie, wo es Touristen, schwere Jungs und leichte Mädels aus dem Kiez hinzieht. Nur einen Katzensprung vom Dona-Carmen-Domizil entfernt, gab es dort am Freitagnachmittag die inoffizielle „Afterparty“, wo geklönt und nochmals fleissig diskutiert wurde. Franziska war da, der „Frankfurter Wolfgang“, Annette als langjährige Betreiberin, eine Kollegin aus München und weitere Protagonisten. Eine illustre Runde, in der wir uns wohlfühlten. Neue Kontakte und möglicherweise neue Projekte, die Christoph und ich im Biergarten des „MainNizza“ und bei einer gemeinsamen Schifffahrt auf dem Main andachten. Es lebe die Kooperation und der Austausch: vielleicht bald bei einem „Runden Tisch Prostitution Deutschland„? Dazu weitere Informationen in Kürze! Glück auf!
Ich habe es mir ja inzwischen zur Gewohnheit gemacht, monatliche Planungen zu veröffentlichen, bei denen ich geplante Projekte und Aufgaben darstelle, soweit es eben möglich und sinnvoll erscheint. Durch den Server- und WordPress-Crash sind Ende Mai eine ganze Reihe von nicht so eiligen Akten unbearbeitet geblieben und ich habe lediglich Eilsachen und Notfälle bearbeiten können.
Komplizierte Mandate und „nachträgliche“ Konzepte
Die Mandate, die ich oft in Kooperation mit dem Kollegen Rohr übernehme, sind inzwischen unglaublich vielfältig und auch durchaus schwierig in der konkreten Bearbeitung! Mal stoßen wir auf völlig unvorbereitete Ämter, die Akten ablegen, weil man nicht weiß, wie man diese bearbeiten soll, ein anderes Mal haben wir es mit übereifrigen Beamtinnen und Beamten zu tun, die bei Betreibern Dinge einfordern, die in keinem Gesetz und diein keiner Verordnung stehen!
Nachbesserung von Betriebskonzepten ist eine stark nachgefragte Dienstleistung und diesbezüglich werde ich auch im Juni 2018 wieder umfangreich unterwegs sein! Und in einigen Bundesländern kommt man nach einem komplett verschlafenen Jahr nun mit neuen „Fristen“ an den Start und übt damit Druck auf Betreiberinnen und Betreiber aus, die schon damit gerechnet hatten, bei der amtlichen Erfassung vergessen worden zu sein!
Oft ist es sogar noch möglich gewissermaßen „nachträglich“ Konzessionierungsanträge zu stellen, die wohlwollend als „fristwahrend“ betrachtet werden, obwohl der 31.12.2017 eindeutig in der Vergangenheit liegt. Seltsam, aber durchaus nicht unüblich!
Dann gibt es das immense Problem mit falschen Zustelladressen, mit denen Betriebe und Sexworker(innen) gleichermaßen zu kämpfen haben: Erfassungsbogen-Post von Finanzämtern landet in Postkästen, wo sie garantiert nicht hingehört, wo sie eigentlich überhaupt nicht eingelegt werden darf und die rechtlichen Folgen sind noch nicht abzusehen! Ob Sexworkerinnen nun mit oder ohne Wissen eines Clubbetreibers dessen Anschrift als „Wohnsitz“ oder „Zustelladresse“ angegeben haben, ist eigentlich egal! Die Finanzämter verfahren nach „Schema F“ und es entstehen Unmengen von Irrläufern, Schätzungen und Vorsteuer-Bescheiden, die den Adressaten überhaupt nicht erreichen! Wenn man dann wenigstens so intelligent war die Zustellanschrift.de zu buchen, hat man dann mit dem Erfassungsbogen zu kämpfen, den man ohne fachkundige Hilfe kaum ausfüllen kann, denn dieser Bogen ist „universell“ und natürlich in der Amtssprache Deutsch verfasst! So haben ausländische Dienstleisterinnen keine Chance die Inhalte zu verstehen und auch die deutsche Bürgerin kann mit der beigefügten Ausfüllhilfe wenig anfangen! Hier arbeite ich gerade mit Christoph Rohr gedanklich an einer Lösung, in die auch mein Kollege Steuerberater einbezogen ist!
Dona Carmen / Rotlicht-Akademie / MH-Consulting
Am Freitag, dem 1. Juni 2018, findet eine neuerliche Informationsveranstaltung bei Dona Carmen e.V. in Frankfurt am Main statt, wo es vornehmlich um den Stand der Verfassungsbeschwerde und den allgemeinen gedanklichen Austausch gehen wird! Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting nehmen am Termin informativ teil und wir nutzen unseren gemeinsamen Aufenthalt zur „Kongress-Nachlese“ und zur Planung neuer Projekte! Wir sind uns sicher, dass der Sommer, aber spätestens der Herbst 2018 sehr arbeitsreich werden wird, da die Behörden in intensiven Schulungen sind und von „oben“ nun langsam aber sicher flächendeckend Druck aufgebaut wird! Wir sind gewappnet, haben inzwischen bundesweit umfangreiche Erfahrung und kennen die Experten, die in allen Bereichen helfen können, wenn es denn brennt!
Sprechen Sie uns an, wenn Sie / wenn Ihr Hilfe benötigt! Wir sind wahrscheinlich viel besser als unser Ruf, lernen gerne täglich hinzu und schmunzeln dann und wann über selbsternannte Experten, die als reine Theoretiker agieren und dabei noch keinen Puff von innen gesehen haben! Das Metier ist aber nichts für „Schreibtischtäter“, denn „gelebte Praxis“ kann nichts ersetzen! In diesem Sinne für heute ein „Glück Auf!“
Ich erinnere mich noch gut an den Dezember 2017 und besonders an die letzten Tage vor Jahresende, an denen ich im Kundenauftrag Betriebskonzepte prüfte, entwickelte und erstellte. Für „bestehende Erotikbetriebe“ war der 31.12.2017 der gesetzlich festgelegte Stichtag: bis zum Einsetzen des Silvester-Feuerwerks mussten in den Bundesländern, die sich an die Vorgaben des Bundes halten konnten, die Unterlagen für den Erlaubnisantrag vollständig beim Amt vorliegen, um damit in den Genuss einer „Genehmigungsfiktion“ zu kommen. In Nordrhein-Westfalen brachte ich so sogar noch am Silvesterabend letzte Unterlagen fristwahrend in amtliche Briefkästen! Frist ist eben Frist und die üblichen „Feierlichkeiten“ zum Jahreswechsel fielen zwangsläufig einmal aus!
Seit dem Stichtag sind nun über 4 Monate vergangen und nur in etwa 25% „meiner Fälle“ kam es bis jetzt zu abschließender Bearbeitung und zu Genehmigungen. Ein Großteil der Kundschaft hat den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen vom zuständigen Amt bestätigt bekommen, danach aber vom Amt nichts mehr gehört! In vielen Amtstuben liegen die Akten scheinbar „auf Eis“ oder auf dem großen Stapel, der nach und nach abgearbeitet werden muss. So weit, so gut? Nein, denn „schwebende Verfahren“ ohne den Genehmigungsstempel machen nun mal nervös und viele Betreiberinnen und Betreiber haben das vorliegende „System“ nicht ganz im Blick! Denn:
Wenn ich eingereicht habe, darf ich meinen Betrieb bis zur amtlichen Entscheidung weiterführen und das Amt hat alle Zeit der Welt, um über den Antrag zu entscheiden! Mir entsteht kein Nachteil, da mein Status quasi „eingefroren“ ist!
Ein Amtsleiter teilte einer Kundin unlängst mit, dass man möglicherweise ein Jahr oder mehr brauchen würde, um die Akte bearbeiten zu können. Eine Frist zur Bearbeitung gibt es nämlich nicht und die Behördenmitarbeiter sind recht genervt, wenn Betreiberinnen und Betreiber ständig diesbezüglich nachfragen! Das „große Warten“ ist der Normalfall, zumal es auf amtlicher Seite erheblichen Schulungsbedarf gibt und auch immer wieder neue „Erwägungen“ zur praktischen Umsetzung ins Spiel kommen:
Das Gesetz und die Umsetzungsverordnungen werden recht unterschiedlich „interpretiert“. Oft „erfinden“ Sachbearbeiter(innen) Vorschriften, die es gar nicht gibt oder kommen durch mangelnde Sachkenntnis im „Rotlicht“ zu verwegenen Einschätzungen, die man dann im Gespräch vor Ort intensiv diskutieren muss! „Schweben und Warten“ heißt die Devise!
Besonders kompliziert wird es dann bei „Neugründungen“, für die man ein besonders großes Zeitfenster einplanen muss! Hier gibt es keine „vorläufigen Genehmigungen“ wie im Gastronomiebereich und man darf das „erotische Gewerbe“ erst starten, wenn die amtliche Genehmigung vorliegt! Innerhalb eines Monats ist so etwas nur selten zu bewerkstelligen und dies liegt natürlich an der fehlenden „Praxis“ in diesem Bereich oder an fehlendem geschulten Personal!
In 3/4 der Bundesländer findet „Bearbeitung der Akten“ momentan noch gar nicht statt, wobei die zuständigen Ämter sich selbst, aber auch den Antragstellerinnen und Antragstellern „Brücken bauen“ und Fristen des Bundesgesetzes pragmatisch ausgeblendet haben. Wenn ich als Amt nicht weiß, wie ich das Gesetz organisatorisch umsetzen kann, kann ich dies ja nicht auf der anderen Seite verbindlich einfordern! Es wird mal wieder Herbst werden, bevor wieder „Schwung“ in die Sache kommen wird! So meine Prognose!
Im Resultat gibt es kein Rezept gegen das „große Warten“, auch wenn dies ziemlich auf die Nerven geht, da man weiter in völliger Unsicherheit lebt! Schließlich kann irgendwann von heute auf morgen ein böser Behördenbrief im Kasten liegen, der ein eingereichtes Betriebskonzept ablehnt und damit meine Existenz bedroht. Nicht schön, aber denkbare Realität!
„Durchhalten“ heißt also das Motto der Stunde, denn das „Warten“ geht sicher in einem Großteil der Fälle weiter! Amen
Viele Sexworker(innen), die ihrer Anmeldepflicht gesetzestreu nachgekommen sind, haben inzwischen Bekanntschaft mit dem „Steuerlichen Erfassungsbogen“ gemacht! Die Anschrift, die man beim Ordnungsamt als deutsche Zustelladresse angegeben hat, betrachten die Finanzbehörden als „Wohnsitz“ und dieser Wohnsitz entscheidet über die Zuständigkeit des Finanzamtes. Im Klartext: hat man beispielsweise eine Zustelladresse in Köln-Ost angegeben, ist das Finanzamt Köln-Ost zuständig und versendet einen umfangreichen „Erfassungsbogen“, der für die Zuteilung einer neuen Steuernummer notwendig ist!
Neben den persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Status, Religionszugehörigkeit) muss man die Art der gewerblichen bzw. selbständigen Tätigkeit angeben, wird nach Datum der Aufnahme des Gewerbes gefragt, man muss seine Umsätze für das laufende und das kommende Jahr schätzen und zudem auch die wichtige Frage beantworten, ob man die „Kleinunternehmer-Regelung“ in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Viele Sexworker(innen) sind damit völlig überfordert und verstehen überhaupt nicht, welche Bedeutung die „steuerliche Neu-Erfassung“ hat! Man nimmt doch am „Düsseldorfer Verfahren“ teil und damit sollte doch alles geregelt sein?
Pustekuchen! Das „Düsseldorfer Verfahren“ wurde ursprünglich eingeführt, um von „reisenden Damen“, deren regelmäßiger Aufenthaltsort nicht zu bestimmen war oder ist, zumindest „ein bisschen“ Steuern zu erhalten. Wenn man nämlich in Deutschland keinen Wohnsitz hat, sondern nur dann und wann einreist, gibt es eben kein Wohnsitz-Finanzamt und keine Steuerbescheide! Das „Düsseldorfer Verfahren“ wurde organisatorisch bei den „Steuerfahndungen“ angesiedelt, die sich mehr oder weniger intensiv um die Beitreibung der Gelder kümmern.
Durch das Erfordernis einer Zustelladresse bei der amtlichen Registrierung, bekommen nun Damen (und Herren) den besagten Bogen des vermeintlichen „Wohnsitz-Finanzamtes“ und stehen „wie der Ochse vor dem Berg“! Denn sie wohnen möglicherweise gar nicht in Deutschland und können so auf normalen Weg gar nicht in den Genuss einer regulären Steuernummer kommen! Selbst Steuerberater, die nicht milieuerfahren sind, neigen hier mitunter zu fehlerhaften Schlüssen!
Hier wäre von Seiten der Finanzämter ein spezieller Fragebogen notwendig, mit dem erst einmal geklärt werden sollte, ob eine Steuernummer überhaupt zugeteilt werden kann. Solange man die Zustelladresse mit Wohnsitz gleichsetzt, ist das Chaos vorprogrammiert!
Wenn z.B. einen reisende Dame ihren „Huren-Ausweis“ in Köln gemacht hat und dabei einen Club in der Domstadt als Zustelladresse angegeben hat, erhält der Club nach einigen Wochen den Erfassungsbogen in den Briefkasten. Die Dame ist aber längst abgereist, die Post bleibt einfach liegen und irgendwann steht das Finanzamt vor der Tür! Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten und keine Lösung in Sicht!
Aus diesem und aus mehreren anderen Gründen, hat mein geschätzter Kollege Christoph Rohr die Zustellanschrift.de etabliert, die behördliche Post im Auftrag annimmt, die Dokumente scant / archiviert und den Eingang per Email, SMS, WhatsApp an die Sexworkerin / den Sexworker meldet! So geht nichts verloren oder in fremden Briefkästen, auf die man womöglich nie mehr Zugriff hat! Der Service von Christoph Rohr wird ständig verbessert und erweitert und gemeinsam arbeiten wir gerade auch an einem weiteren Tool, das es eventuell möglich macht steuerliche Informationen über Schnittstellen zur Bearbeitung zu geben! Denn: selbst Erfassungsbögen darf nicht „Irgendwer“ ausfüllen, sondern nur man selbst (so man denn kann) oder eben ein Steuerberater!
Das Thema bleibt in jedem Fall spannend und Christoph und ich sind immer am Ball … und das nicht nur zur Fußball-WM! Glück auf!
Es gibt Dinge, die kann man in der heutigen technisierten Zeit einfach nicht nachvollziehen! Bei Update-Arbeiten wegen der DSGVO und Anpassungen in „WordPress“ kam es zu Fehlfunktionen, die es erforderlich machten, den Support des WordPress-Hosters in Anspruch zu nehmen. Dieser stellte fest, dass der deutsche Domain-Hoster ein Protokoll geändert hatte und das dort neue NS-Records eingerichtet werden sollten! Es ging um 4 Zeilen Text mit Verweisen, die man normalerweise flugs im Kunden-Bereich hinzufügen kann. Wobei wir bei „normalerweise“ sind: denn der Provider Strato hatte die Editier-Funktion abgeschaltet und so wurde es nichts mit „flugs“! Also die Hotline angerufen, wo ich nach 20 min übler gemafreier Musik einen genervten Mitarbeiter an die Strippe bekam, der sich nicht wirklich für mein Problem interessierte. Er war pampig, wollte aber ein „Technik-Ticket“ erstellen, wobei es dann bei dem „wollte“ blieb, wie ich später erfuhr!
Parallel schilderte ich den Fall noch einmal in einer Formular-Anfrage an den Support, wo eine automatische Antwort ankündigte, dass in wenigen Stunden mit Antwort zu rechnen sei! Das war dann am Samstagmittag um 13 Uhr! Allerdings passierte wieder nichts und ich rief am Abend nochmal die Hotline an, wo von einem erstellten Ticket nichts bekannt war! Es wurde dann aber ein „neues Ticket“ erstellt, was dann aber auch keine Hilfe brachte!
Am Sonntag und Montag schickte ich wieder Formulare an den Support und erhielt dort Auto-Antworten mit dem Hinweis, dass man sich innerhalb weniger Stunden melden würde, was aber nicht passierte! Ergänzend wurde dann noch erwähnt, dass es nicht bringen würde Anfragen erneut zu senden! System Erich Honecker! Planwirtschaft! OK!
Das Drama hat bis heute morgen angedauert und ich habe die Domain dann zu einem anderen Provider transferiert, der die notwendigen Umleitungen innerhalb von 15 min einrichtete! Geht doch, wenn man nicht mit einem viel zu kleinen Call-Center Hunderttausende von Kunden zu betreuen hat! Wenn ein solches unlösbares Problem bei einem Webshop auftaucht: dann Gute Nacht! Riesen-Schaden, wofür dann nach AGB niemand haftet? Wahrscheinlich höhere Gewalt? Ich bin entsetzt und kann persönlich nur vor dem Provider Strato warnen. Wehe, wenn es da ein Problem gibt! Quod erat demonstrandum!
Seit dem Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, stelle ich mir die Frage, ob es zwischen Sexworker(innen), Verbänden, Portalen und Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsstätten“ überhaupt „Solidarität“ gibt oder ob wir es mit jeder Menge Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfern zu tun haben, die im Alltag mehr oder weniger „erimitisch“ leben und am liebsten gar nicht in Erscheinung treten möchten.
Wie es der Kollege Michael Beretin beim Frankfurter Kongress schon richtig feststellte, fehlt es der deutschen „Prostitutionsbranche“ an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Die bekannten Sexworker-Verbände haben zusammen nur wenige Hundert Mitglieder und können so unmöglich repräsentativ für vermutete 200.000 Sexworker(innen) sein! Die von mir geschätzten 20.000 Prostitutions-Betriebe in Deutschland, die mitunter völlig andere Interessen als die Sexworker(innen) haben, treten ebenfalls nicht kollektiv auf und haben daher kein gemeinschaftliches Gesicht! So ist wirksame Interessenvertretung schwierig!
Jeder wurschtelt für sich selbst und das „große Ganze“ ist scheinbar nicht im Blick! Bei der von Dona Carmen e.V. initiierten Verfassungsbeschwerde hat das gemeinsame Handeln noch halbwegs funktioniert, bei der pragmatischen Umsetzung des Gesetzes ist eine gemeinsame Linie nicht mehr erkennbar!
Statt kleiner „Nischen-Veranstaltungen“, wäre ein großer „Deutschlandtag der Sexarbeit“ aus meiner Sicht wünschenswert, bei dem einmal intensiv über die „Lage“ diskutiert werden könnte und dies eben nicht nur unter feministischen oder politischen Gesichtspunkten, sondern unter dem Aspekt der „gegenwärtigen Notwendigkeiten“! Es hilft ja wenig Utopien zu propagieren, wenn die Ämter bereits „unbarmherzig“ handeln und Existenzen bedroht sind! Da der „Protest“ kaum mehr wahrgenommen wird, wären Aktionen sinnvoll, die das Thema mal wieder medienwirksam in den Blick der Öffentlichkeit bringen könnten!
Gerade die nicht wenigen Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen, haben keinen erkennbaren „Verband“ und die Interessen von Sexworker(innen) und Betreibern sind in vielen Aspekten grundverschieden! Ein Großteil der „Umsetzungsaufgaben“ des neuen Gesetzes muss von den „Betreibern“ erbracht werden: Organisation des Betriebs, Umsetzung der Dokumentations- und Aufklärungspflichten und die steuerliche Ausrichtung! Ist es nicht wirklich an der Zeit einen „Verband“ zu gründen, der hier in Dialog mit Politik und Behörden kommt? Ich freue mich auf Rückmeldungen und Zuschriften!
Gestern erreichte mich die Nachricht, dass in mehreren Städten / Kreisen in Nordrhein-Westfalen in den Genehmigungsverfahren für „Escort-Services“ von diesen mobile „Notruf-Systeme“ für die Escort-Damen gefordert werden! Und zwar sollen diese Systeme über zertifizierte Alarmzentralen laufen und den Alarm dort auslösen! Der Notruf-Anruf über die „Escort-Hotline“ reicht nicht aus und vorhandene Apps, die über das Mobiltelefon laufen sind angeblich aus amtlicher Sicht „nicht geeignet“! Angeblich hat das zuständige Ministerium in Nordrhein-Westfalen „Notruf-Knopf mit Aufschaltung auf Alarmzentrale“ verfügt! Ich werde in den kommenden Tagen eine Anfrage ans Ministerium stellen, ob dies wirklich für ganz NRW vorgegeben wurde oder ob es sich lediglich um ein „Abnicken“ von Stadt- und Kreis-Anfragen handelt.
Sollten die „Melder“ zur Pflicht werden, wäre dies wohl mit erheblichen Kosten verbunden, da ein mobiler Alarm mit Mobilfunkeinheit und GPS-System ausgestattet sein müsste, zudem wären monatliche Gebühren für die Alarmzentrale notwendig. Aus dem „stationären Bereich“ (Clubbetriebe in NRW) kenne ich das „amtliche Verlangen“ bereits. In einem kleineren Club, der völlig überschaubar ist und in dem es ständig anwesende Hausmanagerinnen gibt, wurde im Genehmigungsverfahren eine Alarmaufschaltung zur Polizei verlangt! Ohne Aufschaltung keine Konzession! Der Betreiber hat sich zähneknirschend gefügt, obwohl die Anlage recht überflüssig ist!
Was würde ein Notruf-Knopf in einem 200-Betten-Hotel nützen und wo soll man diesen überhaupt tragen? Man ist ja in der Regel irgendwann beim Escort-Date unbekleidet! Soll die Polizei wegen unklarem GPS-Signal 200 Zimmer stürmen? Wie ist der Datenschutz geregelt, wenn eine Alarmzentrale eingeschaltet ist? Die Zentrale muss ja wissen, warum die Person möglicherweise gefährdet ist? Zwangsouting?
Ist da nicht eine simple Handy-App sinnvoll, die über einen „Shortkey“ einen stillen Alarm mit Standort (z.B. Hotel und Zimmernummer) per SMS überträgt? Hier sollte man mal mit den Beteiligten im Ministerium reden, bevor das ein völliger Unsinn „verordnet“ wird!
So, Howard ist am Thema dran und wird, sobald er neues weiß, dazu berichten! Christoph Rohr, der sich bereits Gedanken zu stationären Systemen gemacht hat und bereits Top-Anlagen zu günstigen Konditionen vermitteln kann, wird in den kommenden Tagen eine Anfrage zu mobilen Systemen starten, um einfach mal zu erfahren, was solche Technologie kostet!
Alles neu, macht der Mai? Sicher nicht! Meine Kollegen und ich sind eher mit den „alten Themen“ konfrontiert, müssen aber in verschiedenen Bereichen im kommenden Monat noch weiter „aufrüsten“, da sich einige neue Anforderungen ergeben haben, die direkt oder auch „nur“ indirekt mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz zu tun haben. Nachfolgend die Liste der brandaktuellen Themen:
1. Die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)
Ab dem 25. Mai 2018 wird die DSGVO europaweit gelten! Damit werden die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen europaweit vereinheitlicht! Da die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten des neuen Prostituiertenschutzgesetzes absolut als „Verarbeitung personenbezogener Daten“ gewertet werden müssen, sollten sich alle Betriebe, die Daten „erheben“ unbedingt mit den Erfordernissen der DSGVO beschäftigen und dabei auch die mögliche Relevanz für das „Betriebskonzept“ im Auge haben! Worum es bei der DSGVO genau geht und wie man den Erfordernissen entsprechen kann, werde ich in den kommenden Wochen ausarbeiten und den entsprechenden Bericht meiner Kundschaft zur Verfügung stellen!
2. Der Trend geht zur „Verbindlichen Auskunft“?
Ich bin im Kundengespräch, aber auch beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ mehrfach auf die „Verbindliche Auskunft in Steuersachen“ angesprochen worden, ein Verfahren bei dem es um eine „verbindliche Beurteilung eines zukünftig geplanten Sachverhalts“ geht. Ja, eine schön schwammige Formulierung! So ist das im „Recht“ öfters! In den meisten Fällen, die mir geschildert wurden, geht es um das Thema Umsatzsteuer und deren mögliche „Zurechnung“. Wenn meine Geschäftspartner (z.B. Sexworkerinnen) keine Umsatzsteuer zahlen, dies aber eigentlich wegen nicht erfolgter „Optierung“ oder wegen der Umsatzhöhe tun müssten, kommt es immer wieder vor, dass „ich“ vom Finanzamt in Haftung genommen werde. Zwar ist der „eigentliche“ Steuerschuldner der Geschäftspartner, aber wenn dieser keinen Wohnsitz im Inland hat oder nicht zahlen kann, dann kann es schwierig werden. Ich arbeite gerade mit meinen Partnern an einem „Lösungsszenario“! Kann ein wenig dauern, aber ich habe da schon sehr konkrete innovative Ideen!
3. Betriebskonzepte und deren „Korrektur“
Nicht jedes selbst erstellte und eingereichte „Betriebskonzept“ entspricht den „amtlichen Erwartungen“! Oft kommt es zu Rückfragen oder sogar zur Aufforderung das Konzept komplett neu zu erstellen und dafür vorbereitete amtliche Formulare zu verwenden! Zwar steht dies so nicht wörtlich im Gesetz, aber wer will schon auf Konfrontation mit einer Behörde gehen? Kann ich nicht empfehlen, da sich eine „Zusammenarbeit“ mit möglichst „gemeinsamem Ziel“ viel angenehmer gestaltet. Wenn Sie hier Hilfe benötigen, bin ich natürlich gerne zur Stelle, um gemeinsam mit Ihnen Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen! Vergessen Sie nicht: das Betriebskonzept ist ab sofort Ihre „Firmenbibel“ und sollte unbedingt „gelebte Wahrheit“ enthalten! Was ich damit konkret meine, erläutere ich gerne im persönlichen Gespräch!
4. Reiseplanung Howard Chance – Der emsige Berater auf Tour!
In dieser Woche (30.04. bis 06.05.) bin ich in Nordrhein-Westfalen und beschäftige mich intensiv mit „offenen Akten“, die dringend bearbeitet werden müssen! Die nachfolgende Woche (07. bis 13.05.) führt mich zunächst an den Niederrhein, nach Frankfurt/Main, in die Pfalz, nach Stuttgart, Nürnberg, Hof und München. Mal wieder volles Programm! Howard kommt mit Schwung in die gesamte Republik!
Der dritte Teil meines Berichtes zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, beschäftigt sich mit den „zentralen Themen“ und den Fragen, die bei den Seminarblöcken aufkamen. Ich kann hier nur eingeschränkt berichten, da ich ja selbst 2 Seminare geleitet habe und von den Vorträgen der Kollegen nur wenig mitbekommen habe. Allerdings gab es umfangreiches Feedback von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, mit denen ich noch am Veranstaltungsabend in Frankfurt gesprochen habe. Man möge es mir nachsehen, wenn ich etwas überhört haben sollte!
In der Eröffnungsrede von Christoph Rohr und bei den Vorstellungs-Statements der Dozenten, wurde bereits deutlich, dass sich die deutsche Rotlicht-Branche nach wie vor in mehr als unsicherem Fahrwasser befindet! Es gibt zwar eine Gesetz, das bundesweit seit 9 Monaten gilt, was aber noch eine „schwere Geburt“ ist und wo es bei der konkreten Umsetzung mächtig hapert!
Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Das große Warten (auf das Amt)!
In 12 von 16 Bundesländern läuft die Umsetzung des Gesetzes bezogen auf die „Betreibung“ entweder noch gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft. Konkrete und abschließende Bearbeitung von eingereichten „Betriebskonzepten“ findet meines Wissens momentan lediglich im „Musterland“ Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen, in Teilen des Freistaates Bayern und in einigen hessischen Regionen statt. In NRW gibt es bereits „erste Konzessionen“, Niedersachsen hat im vergangenen halben Jahr mächtig Gas gegeben und steht auch kurz vor den ersten Genehmigungen, in Bayern und Hessen gibt es jetzt auch verstärkte Bemühungen. Die anderen Bundesländer befinden sich nach wie vor eher im Wartestand und befinden sich gerade in der verspäteten „Schulungsphase“! Grundsätzlich haben für die Ämter die „Bedürfnisse der Sexworkerinnen“: Gesundheitsberatung und Ausstellung der „Huren-Ausweise“.
Selbst im schon erwähnten „Musterland“ NRW bleiben in großen Städten die Papiere gerne schon mal einige Monate liegen und die Betreiberinnen und Betreiber ziehen daraus manchmal unzutreffende „Schlüsse“, denn das „lange Liegen“ der Akten hat meistens keine besonderen Gründe, sondern geschieht durch temporäre Überlastung. Ich war bereits mit einer Vielzahl von Kunden auf Ämtern in NRW und wurde dort vertröstet: das „wir melden uns wieder!“ ist Normalität und man geht dann zwangsläufig in die virtuelle Warteschlange. Aus der Länge der Bearbeitungszeit Rückschlüsse auf „Schwierigkeiten der Verfahrens“ zu ziehen, erscheint mit unsinnig! Trotzdem „sehnen“ sich die Betreiberinnen und Betreiber nach der „Genehmigung“, um die „Existenz“ bestätigt zu bekommen.
Hier wäre es natürlich hilfreich, wenn die Behörden klar kommunizieren würden, mit welchem Zeitrahmen man zu rechnen hat! Dies tun sie aber selten, da „Bestandsbetriebe“ ja problemlos so lange weitergeführt werden können, bis das Amt die Prüfung abgeschlossen hat. Diese Regelung ist für die Ämter ein Segen, da keine „Genehmigungsfiktion“ eintritt und man „in aller Ruhe“ arbeiten kann. Die Nerven des Amts sind so beruhigt, die Gemüter der antragstellenden Betreiberinnen und Betreiber aber eben nicht! Ein großer Fehler ist es in jedem Fall auf die Ämter Druck auszuüben: das schafft lediglich ein unerfreuliches Klima, von dem man wahrscheinlich im weiteren Verlauf nicht profitieren wird!
Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Nachbesserungen Betriebskonzept!
Wenn man seine Unterlagen noch nicht einreichen konnte, weil das zuständige Amt noch nicht tätig ist, kann man natürlich noch nicht zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! In NRW, Niedersachsen und Hessen ist dies anders: eine ganze Reihe von Betreiberinnen und Betreibern hat „eingereicht“ und zwar mitunter sehr „spartanisch“! Man hat sich bei der Beschreibung der Betriebsabläufe auf die notwendigsten Angaben beschränkt oder Dinge sehr uneindeutig dargestellt! Nun gibt es aber Sachbearbeiter(innen), die Sachverhalte etwas genauer in Augenschein nehmen möchten! Sind Sexworkerinnen wirklich selbständig oder bestimmt der Betrieb nach wie vor, wie es läuft? Wird im Betrieb übernachtet oder nicht? Liegt „Wohnungsprostitution“ vor, die vielleicht überhaupt nicht erlaubnispflichtig ist oder versucht man die tatsächlichen Umstände zu verschleiern? Wenn die Sachbearbeitung nicht vom Schreibtisch aus möglich ist, kommt es garantiert schnell zu einem Ortstermin und zur Notwendigkeit das Konzept „nachzubessern“!
Manchmal musste ich sogar ein komplett neues Konzept fertigen, da alle Angaben vor Ort nicht „gelebt“ wurden und da hatten meine Kunden noch Glück, dass die bearbeitenden Ämter dies erlaubten! Denn theoretisch war der Antrag rechtsverbindlich gestellt und hätte wegen schwerster Mängel umgehend abgelehnt werden können! Wenn man „Unsinn“ einreicht, legt man den Ball absichtlich auf den Elfmeterpunkt und darf sich nicht wundern, wenn das Amt dann „Tor“ ruft.
Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Steuerliche Problemstellungen!
Beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main war „Steuer“ das beherrschende Thema! Umsatzsteuer-Zurechnung, Scheinselbständigkeit, Sexworker-Besteuerung im allgemeinen und „Düsseldorfer Verfahren“: alles Themen, die im Gesetzestext des neuen Prostituiertenschutzgesetzes nicht explizit vorkommen, mit diesem aber eng verknüpft sind!
Böse Zungen, zu denen ich ja den Gerüchten nach auch gehöre, behaupten, dass es beim ProstSchGesetz gar nicht um den „Schutz von Sexworker(innen)“ geht, sondern nahezu ausschließlich um „Regulierung“ und „Steuererhebung“. Durch das „Bargeld-Prinzip“ in der Rotlicht-Branche konnte man sowohl als Sexworker(in) oder Betreiber(in) Teile des Umsatzes in die „schwarze Tasche“ packen und Nachweise, was wirklich umgesetzt wurde, konnten gerade bei den „Dienstleisterinnen“ nicht wirksam nachvollzogen werden. Oft waren die Personen nicht einmal namentlich bekannt, nicht greifbar und damit nicht zu belangen. Betriebe wollten dies gar nicht so genau wissen, sind durch das neue Gesetz nun aber gezwungen „Huren-Ausweise“ zu kontrollieren und Anwesenheitslisten tagaktuell zu führen.
Damit haben die Finanzbehörden nun Zugriff auf die „Steuerbürger(innen“, die bislang unbekannt agierten! Wenn man nach wie vor 50:50 macht, sich also die Umsätze teilt, kann man als Betreiber schnell in die Haftung für entstandene Umsatzsteuer geraten. Denn: welche Sexworkerin hat schon eine Umsatzsteuernummer? Die Anzahl wird verschwindend gering sein! Und: wer keine Umsatzsteuernummer hat, zahlt sicher auch keine Umsatzsteuer für seine Erträge!
Dass die Umsatzsteuer aber zwangsläufig bei allen gewerblichen Dienstleistungen entsteht, habe einige Zeitgenossen einfach nicht auf dem Schirm! Wenn das Finanzamt dann auf die Idee kommt entgangene Umsatzsteuer beim Betreiber einzufordern, wird die Sache unlustig! Die Vergangenheit kann man leider nicht mehr „heilen“, aber für die Zukunft kam beim Kongress das Thema „Verbindliche Auskunft des Finanzamtes“ ins Spiel: bei diesem Verfahren stimmt man sein Betriebskonzept in steuerlicher Hinsicht mit dem zuständigen Finanzamt ab und holt sich (sehr vereinfacht dargestellt!) eine kostenpflichtige „Genehmigung“ oder eine „Ablehnung“ einer bestimmten steuerlichen Praxis und dies natürlich am besten „abstrakt“, also ohne mit der Handhabung bereits begonnen zu haben. Man kann in diesem Zusammenhang sogar eine „Betriebsprüfung“ beim Finanzamt bestellen, die allerdings kostenpflichtig ist! Ein sehr komplexes Thema, dass Sie gerne mit unseren Fachleuten (Steuerberater und Steuer-Fachanwälte) erörtern und in Auftrag geben können, wenn Sie „Schlimmes“ befürchten! Sprechen Sie uns an und wir vermitteln geeignete Experten aus unserem Netzwerk!
Bordellbetreiber: Risikofaktor Bauamt und Flächennutzungspläne!
Die Bauämter werden gerne als das „Damokles-Schwert“ des Prostituiertenschutzgesetzes bezeichnet! Weil das Baurecht „unverändert fortbesteht“, also durch das ProstSchGesetz nicht eingeschränkt, angepasst oder verändert worden ist, haben „Duldungen“ nun keinen Bestand mehr! Die meisten existierenden „Landesverordnungen zur Umsetzung des ProstSchGesetz) schreiben bei „baulichen Anlagen“ also Prostitutionsstätten eine bauamtliche Genehmigung vor! Diese Genehmigung muss als Anlage zum Antrag dann eingereicht werden! Ohne ein „Ja“ des Bauamts, kann der Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt keine „Konzession“ erteilen und hier stehen gerade Hunderte von Betrieben auf dem Prüfstand! Obwohl ich schon seit Oktober 2016 dazu aufrufe, den eigenen baurechtlichen Status unbedingt zu prüfen, haben viele Betreiberinnen und Betreiber darauf verzichtet und hoffen nun auf ein „Wunder“! Besonders „gemein“ erscheint es, wenn das Ordnungsamt das Betriebskonzept begrüsst, bei der Ortsbesichtigung die Ausstattung lobt und dann wenig später vom Bauamt mitgeteilt wird, dass „Prostitutionsstätten“ im Wohngebiet nun mal nicht zulässig sind! Da ist man dann bei gefühlten 0% und man sollte sich keine großen Hoffnungen auf eine „Konzession“ machen!
Natürlich gibt es Rechtsmittel und Verzögerungstaktiken, aber in der Regel ist hier die Suche eines „Ersatzobjekts“ sinnvoll und eine großzügige „Gnadenfrist“ es Amtes ist oft mehr wert als letztendlich sinnlose Zankerei. Leider sind selbst erfahrene Architekten mit dem Thema „Prostitution“ oft überfordert und auch einige Anwälte haben wichtige Urteile zum Thema schon „überlesen“! Wenn Sie eine entsprechende Überprüfung brauchen, können Sie unserem Netzwerk vertrauen! Unsere Experten sind seit Jahren in Bereich „Rotlicht“ unterwegs und haben schon vieles ausgefochten! Hier ist „Erfahrung“ einfach nicht zu toppen!
Escort-Agenturen: Definitionsfragen der „Prostitutionsvermittlung“!
Die „Prostitutionsvermittlung“ ist eine besondere Variante der „Prostitutionsbetriebe“, deren Dienstleistung eben darin besteht „Dienstleisterinnen“ und „Kunden“ zueinander zu bringen. Die Escort-Damen werden dazu auf der Homepage der Agentur mit Bild beworben, die Agentur gibt das jeweilige Angebot der Damen im Auftrag weiter, bearbeitet Kundenanfragen und vermittelt einen „Kontrakt“ zwischen Dame und Kunde. Dafür gibt es in der Regel eine prozentuale Provision, wie es auch im „Maklergewerbe“ üblich ist. Es ist allerdings noch ungeklärt, ob man bei diesen Geschäftsmodellen möglicherweise die „Selbstständigkeit“ der Escort-Damen unter bestimmten Umständen angezweifelt werden kann und ob „feste Tarife“ eventuell nicht so ganz gesetzeskonform sind. Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Ämter die Agenturen als lediglich virtuell auftretenden Unternehmen kaum im Visier haben. Die Geschäfte werden online abgewickelt, es gibt keine „Stätte“, wo man „Dienstleisterinnen“ antreffen könnte.
Doch für die Finanzbehörden sind Escort-Agenturen (leider) total transparent: durch die Aufzeichnungspflichten und den Provisions-Rechnungsverkehr sind die Umsätze von Agentur und Dienstleisterinnen exakt nachzuvollziehen und da wir es im Escort-Bereich oft mit höheren Umsätzen zu tun haben, ist die Umsatzsteuer wieder ein wichtiges Thema! Woher kann die Agentur wissen, ob die Dienstleisterin Umsatzsteuer entrichtet? Kann die Agentur subsidiär in Haftung genommen werden? Was ist, wenn die jeweilige Dame bei mehreren Agenturen gelistet ist? Auch hier werden „Verbindliche Auskünfte“ ein wichtiges Thema werden! Ich arbeite mit meinen Partnern im Kundenauftrag bereits an einer Musteranfrage!
Sexworker(innen): Franz Fiskus fragt nach? Wohnsitz, Steuer, Altlasten
Franz Fiskus, der emsige Finanzbeamte, ist gut geschult und voller Elan, wenn er den neuen „Steuerzahlern“ durch die „Anmeldung“ (Huren-Pass) automatisch auf die Spur kommt! Franz erhält als Beamter des „Wohnzitz-Finanzamtes“ die Anmeldedaten der „Sexworker(innen)“ per amtlicher Datenübertragung und kann dann per Knopfdruck prüfen, ob bereits steuerliche Daten der Person vorhanden sind. Gibt es sowas noch nicht, wird ein „Erfassungsbogen“ verschickt, den „Sexworker(innen“ regelmäßig nicht verstehen. Manchmal ist der Wohnsitz auch gar nicht Wohnsitz, sondern lediglich die Adresse eines Clubs oder eines hilfreichen Freundes. Manchmal ist eine Dienstleisterin auch nur 3 Monate im Jahr in Deutschland tätig und eventuell auch nicht einkommensteuerpflichtig? Im Erfassungsbogen gibt es aber keine Möglichkeit solche „Spezial-Umstände“ einzutragen! Sowohl Franz, wie auch die Dienstleisterin, sind möglicherweise überfordert? Wenn jetzt noch Vorauszahlungen nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ geleistet wurden oder werden, wird es nochmal komplizierter! Ohne Gewerbeanmeldung und erfolgte Optierung kommt auch §19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmerregelung) nicht in Betracht? Also sind generell 19% Umsatzsteuer zu entrichten, trotz eventuell vorliegender eingeschränkter Steuerpflicht im Bezug auf die Einkommensteuer? Fragen über Fragen, die nur ausgewiesene Experten beantworten können! Aber selbst Fachleute straucheln, wenn sie zum Beispiel das „Düsseldorfer Verfahren“ gar nicht kennen! Wie verrechnen Wohnsitz-Finanzamt und die Steuerfahndung, die das „Düsseldorfer“ verwaltet, denn die Erträge und wer muss wirklich in Deutschland eine Einkommensteuererklärung fertigen? Wie verfährt man mit „Altlasten“ und wie fertigt man ein ordnungsgemäßes Kassenbuch? Was zum Teufel ist eine Einzelaufzeichnung? Probleme sind absolut vorprogrammiert und ohne Steuerberater wird man diverse Probleme nicht lösen können! Wir vermitteln gerne branchenkundige Berater!
Viele Sexworkerinnen in Deutschland sind „Reisende“: Heute hier, morgen dort! Gerade da und morgen fort! Der Huren-Ausweis muss quasi auf der Durchreise organisiert werden und ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht vorhanden? Wohin mit der amtlichen Post, die irgendwann zwangsläufig kommen muss? Zu „Opa Schröder“, der als Stammkunde seinen Briefkasten opfert? In den Club, wo ich öfters einkehre? Dumm wird es, wenn Schriftstücke mit Fristsetzung eintrudeln und „Opa Schröder“ vergessen hat meine Nummer zu notieren, dass Dokument nicht scannen kann oder die Post verbummelt? Möglicherweise ist der Chef des Clubs, dessen Adresse ich verwende, auch „sauer“ auf mich und wirft ohnehin alles in die Papiertonne? Dann können ernste Probleme entstehen, weil die Behörden ja nicht wissen, was im Hintergrund passiert! Zum Glück gibt es Christophs „Zustellanschrift.de„, eine innovative App mit einem Backoffice, das postalische Sendungen annimmt, diese einscannt und die Dienstleisterin über den Eingang per Email, SMS oder WhatsApp informiert. So brennt nichts an und Christoph verbessert das Produkt immer weiter. Sein Ehrgeiz, alles möglichst perfekt zu machen, ist ja bekannt.
Weitere Sonderfälle wie „Werbung im Rotlicht-Gewerbe“, „Existenzgründung im Bereich Prostitution“, „Rotlicht-Versicherungen“ und „Finanzierung von Objekten“ werde ich in meinem Blog demnächst beleuchten.
Heute wollte ich ja kein Buch schreiben, sondern einige ausgewählte Kongress-Themen anschaulich ansprechen. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung haben wahrscheinlich schon einen Ansprechpartner vor Ort gefunden. Alle anderen haben natürlich jederzeit die Möglichkeit Christoph Rohr oder mich anzusprechen! Wir beraten stets gerne und vermitteln jederzeit Fachleute und interessante Produkte und Dienstleistungen!
Meine Seminar-Skripte zum Kongress „Zukunft Rotlicht“, mein „altes Buch“ und auch die Betreiberbroschüre der Zustellanschrift.de finden Sie übrigens auf einer neu eingerichteten Downloadseite innerhalb dieser Präsenz: