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  • Prostitution 2017 – Baurecht, Prostitutionsstätten, Vergnügungsstätten und Co.

    Prostitution 2017 – Baurecht, Prostitutionsstätten, Vergnügungsstätten und Co.

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    Prostitution 2017 – Baurecht, Prostitutionsstätten, Vergnügungsstätten und Co.

    Al Capone, der berühmte amerikanische Gangsterboss, der in 1920er und 1930er Jahren eine ganze Epoche prägte, wurde nicht wegen Mord und Totschlag zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, sondern wegen nachgewiesener Steuerhinterziehung, was im Vergleich zu den Delikten gegen das Leben ja viel weniger „kapital“ klingt. Steuerhinterziehung konnte man Capone halt beweisen und die anderen viel schlimmeren Dinge eben nicht! That´s life!

    Warum steige ich mit dieser interessanten Wahrheit in diesen Artikel ein? Nein, nicht weil man Al Capone mit Prostitution in Verbindung brachte! Mir geht es um besondere Züge des Rechts, wo man mit durch „Stellvertreter-Strategien“ ein Ziel über Umwege erreichen kann, wenn der gerade Weg durch die Mitte eben nicht erfolgsversprechend erscheint. An dieser Stelle sind wir mal wieder beim Baurecht, dem im Bezug auf das Thema Prostitution und deren Ausübung eine maßgebliche Bedeutung zukommt, die viele in der Branche gerne übersehen, warum auch immer.

    Wenn man sich „prostituieren“ möchte, benötigt man dazu in der Regel Räume, wo man dies tun kann, es sei denn man entscheidet sich für den Straßenstrich, wo die Dienstleistung dann im Auto oder im Gebüsch vollzogen wird. Wenn eine Dame vom Strich aber schon eine „Steige“ benutzt, befindet sie sich schon im Baurecht, was ihr persönlich vermutlich egal ist,
    den dortigen Besitzer aber schon interessieren sollte.

    Welche Räume / Gebäude etc. sind den nun in welchen bauplanungsrechtlich definierten „Gebieten“ für die Prostitution überhaupt verwendbar und welche Einschränkungen gibt es?

    Das Thema taugt in seinem Umfang für eine juristische Staats- oder Doktorarbeit und daher bitte ich um Verständnis, dass ich im Rahmen dieses Blogs nur die fundamentalen Grundsätze vorstelle und nicht in alle denkbaren Varianten einsteige, die im Einzelfall durchaus vorliegen oder entstehen können. Auch wenn die meisten baurechtlichen Bestimmungen schon seit Jahrzehnten gelten, gibt es doch immer wieder Urteile der zuständigen Verwaltungsgerichte, die Dinge neu definieren oder unterschiedliche Auslegungen zulassen.

    Hinzu kommt, dass es flächendeckend Duldungen gibt, wo man aufgrund von politischen Vorgaben oft über Jahrzehnte die Augen verschlossen hat, was man in vielen Fällen schon als Rechtsbeugung bezeichnen kann. Ich berichtete in diesem Zusammenhang unlängst über das Eroscenter in Krefeld, wo geltendes Recht offensichtlich vorsätzlich missachtet wurde und wo es, aus welchen Gründen auch immer, in den 1990er Jahren zu einem „Gentlemen-Agreement“ zwischen Stadt und Betreiber kam, mit dessen Folgen sich die Politik nun wieder auseinandersetzen muss.

    Der Optimist mag nun denken, dass die Duldung einen fortlaufenden Rechtsanspruch begründet und das man sich schon irgendwie mit Behörde und Stadt einigen kann.

    Dabei ist „kann“ sicher schon das richtige Wort, aber dadurch entsteht natürlich alles andere als Rechtssicherheit! Denn wenn eine Behörde durch eigene oberflächliche Bewertung oder durch politische Anweisung, die durchaus fragwürdig erscheinen kann (siehe die Akte Donald Trump momentan), die 5 zur geraden Zahl erklärt und eben von der Norm abweicht, können Beschwerden von Bürgern und Mitbewerbern durchaus dazu führen, dass eine Behörde gezwungen wird, alte Entscheidungen zu überprüfen und zu begründen.

    Einer Klage vor einem Verwaltungsgericht werden solche wohlwollenden Duldungen kaum standhalten, da der Begriff ja schon für sich selbst spricht: eine Duldung setzt eine Entscheidung über einen Umstand zeitlich aus, wobei die rechtliche Bewertung aber eigentlich eindeutig ist. Man duldet etwas, was eigentlich untersagt ist! Daraus resultiert ein Lehrsatz, der auch für den Bereich der Prostitution sehr bedeutsam ist:

    Die Duldung einer formell und materiellen illegalen baulichen Anlage kann nie zu einem Bestandsschutz führen!

    Weil es doch immer so war, wird es immer so bleiben: eine Milchmädchenrechnung ohne rechtlichen Bestand. Wenn man dabei an die demnächst notwendige Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte denkt, bei der es sich ja in jedem Fall um eine bauliche Anlage handelt, stellt man schnell fest, dass die Bauämter in die Prüfung integriert sind und ähnlich wie bei einer Gaststätten-Konzession ihren fachspezifischen Segen geben müssen. Selbst wenn die persönliche Zuverlässigkeit kein Problem ist und das eingereichte Konzept absolut gesetzeskonform ist, sind die baurechtlichen Belange nicht zu unterschätzen, weil hier nur mit „Ja“ oder „Nein“ entschieden werden kann: zulässig oder eben nicht zulässig nach baurechtlicher Betrachtung. Was bedeute dies nun für die Praxis?


    Einige Rechtsgrundsätze zur baurechtlichen Zulassung und Genehmigung von Prostitutionsstätten

     

     

     

     1. Reine und allgemeine Wohngebiete

    In „reinen“ und „allgemeinen“ Wohngebieten sind Prostitutionsstätten generell nicht zulässig!
    Punkt! Ja, wobei es natürlich einen wichtigen Unterschied zwischen „Prostitution“ und dem „Betreiben einer Prostitutionsstätte“ gibt: wenn ich in der Wohnung, wo ich meinen Wohnsitz habe, alleine „auch“ der Prostitution nachgehe, macht der Staat im neuen Prostitutionsgesetz ja Zugeständnisse: hier befinden wir uns im Bereich erlaubt und verboten, was ja eigentlich paradox klingt! Prostitution der eigenen Person stellt kein Gewerbe dar und ich muss weder ein Gewerbe anmelden, noch eine Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte beantragen. So sagt es das neue Prostitutionsgesetz und so sieht es die Gewerbeordnung.

    Baurechtlich ist aber vom Grundsatz her jede Form der Prostitution in den genannten Gebieten verboten! Also sind Konflikte denkbar, wenn auch nicht unbedingt wahrscheinlich, da es durch nicht notwendige Antragstellung auch keinen amtlichen Entscheidungsprozess gibt, bei dem ein Amt zwangsläufig auf die „Zweckentfremdung“ kommen würde. Dennoch können Beschwerden aus der Nachbarschaft oder störende Vorfälle das Amt unter Umständen auf den Plan rufen! – Die üblichen „Huren-WGs“ können in reinen und allgemeinen Wohngebieten aber kaum mit „Gnade“ rechnen, da hier eben automatisch Prostituionsstätten entstehen und damit der amtliche Prüfungsprozess von selbst beginnt!

    2. Kerngebiete

    In „Kerngebieten“ (Innenstadtbereiche mit  Handelsbetrieben, Gastronomie und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung sowie Wohnungen) sind grundsätzlich alle Formen der Prostitution zulässig, wenn es keine Sperrgebietsverordnungen gibt oder wenn durch mangelnde Einwohnerzahl Prostitution generell ausgeschlossen ist. Zudem stellt sich in Kerngebieten die Frage, ob dieses eher zum Wohnen oder für Gewerbebetriebe genutzt wird, woraus sich für die Beurteilung wieder Unterschiede ergeben: bei klarem Schwerpunkt auf Wohnen ist ausschließlich Wohnungsprostitution zulässig, dafür aber keine Bordelle und bordellartige Betriebe. Beim Schwerpunkt auf Gewerbe im Gebiet sind hingegen alle Prostitutionsformen denkbar und genehmigungsfähig!

    3. Mischgebiete

    In „Mischgebieten“ (baurechtliche Bezeichnung für Gebiete, in denen Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt existieren) ist Wohnungsprostitution möglich, Bordelle und bordellartige Betriebe aber vom Grundsatz her nicht, wobei es hier bei der Bewertung immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, da z.B. ein Erotik-Massagestudio genehmigungsfähig ist, auch wenn die Abgrenzung zum bordellartigen Betrieb nur minimal ist. Durch das neue Gesetz kann das bestehende Massagestudio, wenn dort sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, ordnungsrechtlich zur Prostitutionsstätte werden und da stellt sich dann die Frage, ob das Bauamt hier in Folge eine veränderte Nutzung erkennt oder aber alles so lässt, wie es ist!

    4. Gewerbegebiete

    In „Gewerbegebieten“ sind Bordelle und bordellartige Betriebe allgemein zulässig, wenn in den Betrieben keine Sexarbeiterinnen wohnen! Dies hat der Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2012 entschieden. Vormals waren solche Betriebe nur „ausnahmsweise“ erlaubt, was eben dann von der Behörde oder politisch entschieden wurde. Das Urteil von 2012 bestätigt den eindeutigen Anspruch auf eine entsprechende Genehmigung! Wohnungsprostitution scheidet in Gewerbegebieten aus, da es in Gewerbegebieten keinen definierten Wohnraum geben kann!

    5. Industriegebiete

    Auch in „Industriegebieten“ sind Bordelle und bordellartige Betriebe zulässig, wenn die Zweckbestimmung des Gebietes denn dadurch noch gewahrt bleibt! Eine mehr als schwammige Definition, die wiederum Spielräume für Politik und Behörden bietet. Wohnraum gibt es ja in Industriegebieten nicht, wodurch Wohnungsprostitution natürlich in logischer Schlußfolgerung ausscheidet!


    Soweit alles klar? Oder riecht ihre persönliche Flinte jetzt schon gewaltig nach Korn?

    Denn: keine Regel ohne Ausnahme und kein Fall ohne Sonderfall! So ist es nun mal im deutschen Recht und deswegen sind Beurteilungen auch richtig schwierig! Weiter geht es mit einem durchaus bedeutsamen Sonderfall:

    Die Bedeutung der „Vergnügungsstätte“ im deutschen Baurecht und die Folgen für die Prostitution

    Logisch, pimpern ist schon ein Vergnügen, sowohl privat wie auch gewerblich, wobei es im ersteren Fall eher beidseitig und im zweiteren eher einseitig erscheint. Aber darum geht es nicht, denn natürlich ist eine Vergnügungsstätte amtlich korrekt definiert:

    Spielkasinos, Spielhallen, Diskotheken, Barbetriebe, Tanzlokale, Varietés, Striptease-Lokale, Sex-Kinos, Peepshows und Swinger-Lokalitäten sind (neben weiteren Unterformen) als Vergnügungsstätten definiert.

    Solche definierten Vergnügungsstätten sind in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie in Industriegebieten nicht zulässig! In Gewerbegebieten sind sie ausnahmsweise zulässig, wenn es dafür eine erkennbare Notwendigkeit gibt. Was auch immer das wieder sein mag?

    Bis vor einigen Jahren betrachtete man auch Bordelle und bordellartige Betriebe gerne als „Vergnügungsstätten“ und dies dann mit der Folge, dass man solchen Betrieben in Gewerbegebieten die Nutzung untersagen wollte! Kam ein Verwaltungsgericht noch in 2009 zu dem Ergebnis, dass Bordelle und bordellartige Betriebe Vergnügungsstätten sein können,
    stellt der Bundesverwaltungsgerichtshof als oberste Instanz in 2015 folgendes fest:

    „Bordelle oder bordellähnliche Betriebe sind als in der sozialen und ökonomischen Realität vorkommende Nutzungen eine Unterart der „Gewerbebetriebe aller Art“ im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO.“

    Noch immer ist diese Botschaft nicht bei allen Bauämtern angekommen und so werden zum Teil völlig falsche Auskünfte gegeben, die nicht hilfreich sind und bei den Fragestellern viele schlaflose Nächte auslösen.

    Kurse an der Volkshochschule gibt es zu diesen Themen natürlich nicht und einen amtlichen Leitfaden habe ich bislang auch noch nicht entdeckt und so fühlt sich die ganze Sache doch schon ein wenig bedrohlich an, weil der Laie die Unterschiede zwischen den baurechtlichen Gebieten nur schwer erfassen kann und weil es neben den exemplarisch angeführten Bereichen weitere „Zonen“ wie „Aussenbereich“, Flächen mit „besonderer Widmung“ und Bereiche „ohne Definition“ gibt, bei denen kein verbindlicher Bebauungsplan existiert!

    Wenn ich also den aktuellen und den zukünftigen „Status“ meiner „Stätte“ erfahren will, kostet das schon einige Mühe und einen Besuch auf dem Bauamt würde ich in dieser Phase auch nicht unbedingt empfehlen, weil eine Anfrage sehr schnell die „schlafenden Hunde“ wecken kann, die dann womöglich schnell aktiv werden und schon Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes handeln, was ja jederzeit möglich ist, da das Baurecht gilt und auch nach dem Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes in gleicher Form weiter „wirkt“!

    Da sind wir jetzt abschliessend wieder bei „Al Capone“, dem alten Lümmel: wer „nur“ im neuen Prostitutionsgesetz blättert, die oder der übersieht vielleicht, dass eine der größten Gefahren nicht im neuen, sondern in einem alten Gesetz lauert. Dazu will ich jetzt nicht noch schlaumeierisch eine Einführung in deutsche Gesetzessystematik geben, ich möchte aber mahnend darauf hinweisen, dass man in baulicher Hinsicht sehr viel weniger Konzeptanpassungen vornehmen kann, als dies bei betrieblichen Abläufen der Fall ist!

    Wenn ich meinen Flatrate-Club in einen normalen Bordellbetrieb umwandle, genüge ich wahrscheinlich und hoffentlich dem neuen Gesetz; aber an der generellen Nutzung der Fläche ändere ich damit ja nichts, da man ein Haus ja nicht auf dem Anhänger in ein anderes Gebiet fahren kann. Dem Bauamt sind Betriebskonzepte völlig wurscht! Die dortigen Mitarbeiter wenden lediglich die Baugesetze und ihre Verordnungen an und entscheiden völlig unemotional über zulässig oder nicht zulässig!

    Wie wäre es mit Selbstbedienung … Herr Müller macht das schon!

    Dazu fällt mir dann noch eine Anekdote ein, die ich neulich bei einem Geschäftstermin selbst erlebt habe: im Rahmen einer anstehenden Nutzungsuntersagung, hatte das Amt zum Einreichen einer Nutzungsänderung aufgefordert. Da der Betreiber eben überhaupt keine Ahnung hatte, was als Nutzung einzutragen sei, forderte er das Amt auf doch einfach das einzutragen, was passen könnte! Blanko-Unterschrift und Herr Müller vom Amt macht es für mich passend? In Timbuktu mag das gehen, bei deutschen Behörden löst das aber ganz sicher blankes Entsetzen aus!

    Quintessenz: Bestelle Dein Haus, prüfe Dein Verlangen und informiere Dich!

    Wenn man baurechtliche oder sonstige Zweifel hat, sollte man jetzt nicht mehr lange warten, sondern das Heft des Handelns unbedingt in der Hand behalten! 4 1/2 Monate Zeit bleiben ja noch und wenn man zusätzlich die Übergangsfristen nutzen kann, kommt man nicht in unnötige Hektik. Wenn früh genug klar ist, dass ich durch´s Raster fallen werde, kann ich noch nach einer Ersatzlocation suchen, um meine Existenz weiter zu sichern. Wenn ich warte, bis mir das Amt absehbar auf´s marode Dach steigen wird, bin ich einfach blöd, denn dann nehmen die Entwicklungen ihren Lauf und ich stehe am Ende ganz doof da. Dass muss nicht sein, aber es gibt in der Branche durchaus Leute mit absoluter Beratungsresistenz, denen einfach nicht zu helfen ist!

    Wer Hilfe braucht, kann sich jederzeit gerne bei mir melden! Ich werde von Tag zu Tag schlauer, lerne in der Praxis und entdecke immer neue Aspekte, die ein ständiges Umdenken erfordern. Denken Sie mit? Das würde mich freuen, denn auf dem durchaus steinigen Weg liegen auch viele neue Chancen! Glück auf!

  • Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!

    Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!

    Prostitution 2017 - Falle Jugendamt - Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!
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    Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!

    Fälle aus dem Leben! Möglicherweise eine interessante neue Rubrik, die möglicherweise Denkprozesse in Gang setzen kann, weil es nun mal Sachen gibt, auf die man nicht zwangsläufig kommt. Wie im vorliegenden Fall, auf den ich in einem persönlichen Gespräch aufmerksam gemacht wurde:

    Silke (25), der Name wurde von mir natürlich geändert, ist eine junge alleinerziehende Mutter, die mit ihren zwei Kindern (4 und 2 Jahre alt) in Berlin lebt und in ihrer Privatwohnung dann und wann gewerblichen Herrenbesuch empfängt. Die Kinder sind tagsüber in einer Kindergrippe untergebracht, Silke hat einen Teilzeitjob bei einem Lebensmitteldiscounter, wo die Bezahlung aber dürftig ist.

    Vom Kindergeld bleibt nichts übrig und da sind die regelmäßigen Besuche von Egon und Erwin, die sich nach äußerst erotischer Massage mit einigen zusätzlichen „Bonbons“ sehnen, für Silke ein probates Mittel, um ein wenig mehr Geld in der Tasche zu haben.

    Zwischen 5 und 10 Termine finden monatlich statt, wobei zwischen 500 und 1.000 Euro im Monat zusätzlich in der Familienkasse landen. Ja, ein Taschengeld, wovon der Staat ja nun nichts wissen muss. Mit einigen kostenlosen Anzeigen in Internet-Anzeigenmärkten bekommt Silke genug Anfragen. Sie versucht alte Besucher als Stammgäste zu halten und den Kundenkreis immer ein wenig auszubauen. Nicht zuviel, nicht zu wenig, so die Devise!

    Die Massagetermine, bei denen neben Handentspannung durchaus auch mal französische Varianten oder Vereinigungen praktiziert werden, finden vornehmlich vormittags statt, wenn die Kinder in Verwahrung sind. Im Wohnzimmer gibt es eine mobile Massagebank, die schnell aufgeklappt und damit betriebsbereit ist. Manchmal lassen sich aber abendliche Termine nicht vermeiden, weil es eben Kunden gibt, die nur abends können. Dann müssen die Kinder eben mit fadenscheinigen Gründen bei der Oma im anderen Stadtbezirk geparkt werden, wenn es eben möglich ist.

    Oder, und hier kommen wir zum problematischen Teil der Geschichte, die Kinder bleiben im Kinderzimmer und die Wohnzimmer-Tür wird für ein gutes Stündchen abgeschlossen! Zwar nur im absoluten Ausnahmefall, aber wenn mal alle Stricke reißen und gleichzeitig ein akuter Geldbedarf besteht, ist die junge Mutter zum möglicherweise verhängnisvollen Kompromiss bereit!

    In einem großen Wohnblock fallen gelegentlich erscheinende Herren nicht wirklich auf und in einer Privatwohnung ist Prostitution ja irgendwie erlaubt. Und das Finanzamt wird in der Großstadt keine Zeit haben, solchen „Bagatellen“ nachzugehen!

    So ist Silkes Betrachtungsweise und der Logik kann man sich durchaus anschließen, wenn da eben nicht die Kinder wären, um deren Wohl sich auch das Berliner Jugendamt sorgt! Alle 2 Monate kommt bei Silke nämlich eine Sozialarbeiterin vorbei, die im Rahmen einer gewünschten Familienhilfe tätig ist und so eben dann und wann zum Gespräch vor Ort erscheint. Eine gute Sache, wenn man eben nichts zu verbergen hat und wenn es keinen ehemaligen Lebensgefährten gäbe, der mit einer umfangreichen Missgunst gesegnet ist!

    Denn eins ist klar: würde die Sozialarbeiterin von der häuslichen Prostitution erfahren oder der Exmann durch Zufall einschlägige Annoncen entdecken und diese melden, hätte Silke ein sehr ernstes Problem: das Kindeswohl würde von amtlicher Seite als „sehr gefährdet“ eingestuft werden und das könnte nicht nur der dann womöglich zuständige Vormundschafts- oder Familienrichter so sehen, sondern auch jede und jeder andere, der eine gewisse Vernunft im Schädel hat.

    Ein lustvoll stöhnender Gast, der von Mutti im Wohnzimmer verwöhnt wird, passt so gar nicht zu den kleinen schutzbefohlenen Mitbürgern, die im Kinderzimmer im Hello-Kitty-Buch malen, Sponge-Bob schauen und durch die Milchglasscheibe ganz nebenbei einen nackten Onkel sehen, der sich zu Reinigungszwecken ins Familien-Badezimmer bewegt.

    Silkes Frage, ob sie durch die Registrierung als Sexworkerin demnächst automatisch Probleme mit dem Jugendamt bekommen kann, konnte und wollte ich nicht schlüssig beantworten, da ich momentan nicht weiß, ob die Ordnungsämter bei der Registrierung die persönlichen Lebensumstände prüfen und bei Hinweisen auf erotische „Heimarbeit“ kurz mal ins Melderegister schauen. Das ist gut denkbar, weil die EDV das eben hergibt und sich zudem das Jugendamt oft im gleichen Haus befindet! Ein Verdachtsmoment ist so schnell kommuniziert!

    Aber im vorliegenden Fall haben wir es in allererster Linie mit einem eher ethischen Problem zu tun, da man eine solche Arbeitsweise eben nicht begrüssen kann!

    Ein bisschen flexibel sind wir ja alle, aber Kleinkinder mit Prostitution zu konfrontieren, ist eben ein Unding und einfach ein beschissenes Geschäftsprinzip (Entschuldigung für die harten Worte, aber das bringt es eben unmissverständlich zum Ausdruck!) So lag es mir auch völlig fern, konkrete Tricks zu empfehlen, da mir die ganze Sache einfach zuwider war.

    Die junge Mutter führt nichts Böses im Schilde, hat aber irgendwie den Überblick verloren! Der Zweck heiligt hier sicher nicht die Mittel und ich gehe davon aus, dass es eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen gibt, bei deren Kenntnis der Normalbürger mit Schwung vom Stuhl fallen würde. Es ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass es einem Massage-Besucher auch merkwürdig auffällt und er nach seinem Besuch eine anonyme Meldung an die Ordnungsbehörden verschickt, bei denen dann die Alarm-Glocke schrillt!

    Es wird übrigens auch nicht besser, wenn die Kinder keine Kinder mehr sind, sondern als jugendliche Heranwachsende eingestuft werden, denn ab einem gewissen Alter nimmt man Dinge nicht nur wahr, sondern ist aufgrund der geistigen Reife auch in der Lage Einschätzungen vorzunehmen. Da ist der nette nackte Onkel eben nicht mehr ein wertfreies Objekt zum grinsen, sondern eben der „Freier“, der die Mama für Geld vögelt, was der jugendlichen Seele sicher nicht gut tut und Lebenswege prägen kann!

    Sexuelle Heimarbeit unter solch merkwürdigen Umständen wird der Gesetzgeber sicher nicht dulden, sondern mit allen Mitteln zu verhindern wissen! Das Recht auf die „Prostitution“ der eigenen Person in der eigenen Wohnung kann unter solchen Umständen nicht erstritten werden! Wer es versucht, wird grandios scheitern!

  • Prostitution 2017 – Bufas e.V. – Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

    Prostitution 2017 – Bufas e.V. – Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

    Bufas e.V. - Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
    Bildquelle: Bufas e.V.

    Die Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter leisten in Deutschland seit Jahren eine sehr wichtige Arbeit und sind gerade in der aktuellen Diskussion um das neue deutsche Prostitutionsgesetz gefragter denn je. 22 dieser Beratungsstellen (wenn ich richtig gezählt habe) haben sich unter „bufas“ gemeinschaftlich organisiert und bündeln so Interessen, Meinungen und Fachwissen. Bundesweit existiert so ein seriöses Netzwerk, das wichtige und notwendige Beratungsleistungen erbringt und nun auch konstruktive Ansätze für die Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis entwickelt hat.

    Ganz sicher „schmeckt“ den Bufas-Mitgliedsorganen das neue Gesetz überhaupt nicht, weil es für viele Sexworker(innen) in Deutschland einfach große Probleme verursacht und auch mühsam erarbeitete Existenzen bedroht, aber man hat die unbedingte Notwendigkeit erkannt, sich auf die Anforderungen des neuen Gesetzes vorzubereiten und dabei auch den Dialog mit den Behörden zu suchen, die Mitte des Jahres aktiv werden müssen, weil sie als „Staatsdiener“ gar keine andere Möglichkeit haben! Ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter daran wohl wirklich Spaß haben? Ich denke: eher nicht!

    Einen politisch klar formulierten Willen kann man einfach nicht ignorieren und eine verabschiedetes Gesetz ist nun einmal das Ergebnis eines demokratischen Prozesses, bei dem Volksvertreter eine weitreichende Entscheidung getroffen haben, die man nicht als Versehen oder Willkür werten kann, wie es einige „Berufs-Anarchisten“ auf ihre bunten Fahnen geschrieben haben. Wir brauchen aber keine Revolution und keine Aufhebung der staatlichen Ordnung, sondern eher ein konstruktives Miteinander, bei dem vielleicht die Möglichkeit besteht, einige Vorschriften den Gesetzes in der konkreten Anwendung etwas „abzufedern“!

    Wenn man nur auf Konfrontation setzt, ist es wie überall im Leben: Druck erzeugt Gegendruck und Behörden haben nun einmal den längeren Atem und eben auch geeignete rechtliche Instrumente, um ihre „Anliegen“ mit Nachdruck durchzusetzen. Wenn man hier durch Provokation und Ignoranz für „Verstimmung“ sorgt, darf man sich anschließend nicht wundern, das sich der allgemeine Umgang ändert. Selbstverliebte Aktivistinnen (ich nenne ausnahmsweise mal keinen Namen), die eigentlich eine Verantwortung für ihre „Kundschaft“ haben sollten, haben diese Tatsache offensichtlich aus dem Blick verloren. Oder?

    Da stimmt es dann sehr froh, dass die Bufas-Mitgliedsvereine neben dem Protest, der sicherlich berechtigt ist, einfach konstruktiv darüber nachdenken, was real noch zu erreichen ist und welche Hilfestellungen man den Sexworkerinnen und Sexworkern eben gibt. Es wäre ja schön, wenn eine Verfassungsbeschwerde noch Erfolg haben würde, aber man tut gut daran, die Wahrscheinlichkeit im Blick zu behalten, die zumindest einen schnellen Erfolg eines solchen Begehrens absolut nicht aufzeigt!

    Statt Utopie ist Realität gefragt und es nützt einfach nichts, einen „Klassenkampf“ zu instrumentalisieren, aus dem womöglich nur großer Schaden resultiert!

    Den großen Ton angeben und in perfide Selbstdarstellung zu verfallen, ist nichts weiter als Eigennutz, der den Sexworkern überhaupt nicht hilft, sondern unter Umständen sehr schadet! Politische Prozesse kann man nur durch Beständigkeit und Kompromissbereitschaft beeinflussen und man muss dabei mit am Tisch und auf dem Teppich bleiben, um weiter als kompetenter Partner wahrgenommen und gehört zu werden. Als Anarchist und „Polizeistaat-Brüller“ sind die Chancen da sehr gering.

    Mein Lob gilt daher heute den besonnenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbände, die eben wissen, wie das politische Geschäft funktioniert und die eben konstruktiv an der Sache arbeiten, da sie Recht und Ordnung weitestgehend akzeptieren und keinen militanten unsinnigen Staatsstreich zum Mittel der Wahl erkoren haben.

    Wer in der aktuell schwierigen Situation als Sexworker(in) Hilfe sucht, wird bei den Bufas-Mitgliedern sicher gut beraten und nicht dazu angestachelt in zivilen Ungehorsam zu verfallen, der möglicherweise in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren endet.

    Solange ein Gesetz gilt, sollte man es auch beachten, weil Gesetze nun mal die Grundlage unseres Staates und unseres allgemeinen Zusammenlebens sind.

    Wer sich über das Gesetz stellt, darf sich nicht wundern, wenn das Gesetz zurückschlägt und sein Recht dann massiv einfordert! Darum halte ich es für besser, mit dem Gesetz zu arbeiten und nach gangbaren Wegen zu suchen, anstatt es vorsätzlich zu missachten und seine rechtmäßige Existenz leugnen. Oder meinen Sie, es wäre besser, wenn wir in einer Bananen-Republik leben würden, wo jeder macht, was sie oder er will und wo es überhaupt keine verbindlichen Regelungen gibt?

    Alle Informationen zu den vielen Beratungsstellen des „bufas“ finden Sie im Internet unter:
    http://www.bufas.net/mitglieder/ 

    Ausserdem verweise ich auf den aktuellen Bufas-Artikel vom 18. Januar 2017, wo es um Kritikpunkte und Forderungen zur Umsetzung beim neuen Prostituionsgesetz geht:
    http://www.bufas.net/prostituiertenschutzgesetz-kritikpunkte-und-forderungen-zur-umsetzung/

    Wie man dies im „militanten Lager“ bewertet, lesen Sie in meinem folgenden Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/02/03/dona-carmen-attackiert-bufas/

  • Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!

    Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!

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    Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!

    Hallelujah. Schon kurz nach dem Frühstück wurde ich von einer lieben Kollegin auf einen offenen Brief ausmerksam gemacht, den Dona Carmen e.V. auf seiner Homepage veröffentlicht hat und der das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter e.V. (bufas), den Dachverband von bundesweit 22 Projekten und Beratungs-stellen für Prostituierte, massiv angreift, weil sich der Verband offensichtlich „erdreistet“ hat über konstruktive Lösungen beim „Huren-Pass“ nachzudenken. Welch ein Frevel! Frechheit!

    Wenn man dann den offenen Brief ausführlich liest, stellt man fest, dass man sich am Frankfurter Bahnhof scheinbar „Anarchie“ wünscht und das jeder, der darüber nachdenkt, wie das neue Prostitutionsgesetz nun sinnvoll umgesetzt werden kann, ein Handlanger des Gesetzgebers ist und damit die Rechte der Sexworker verrät! Dass Tausende von Betroffenen konkrete Hilfestellungen brauchen und nach wie vor recht uninformiert sind, scheint egal zu sein. Wenn dann, wovon absolut auszugehen ist, das neue Gesetz am 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird, stehen die Dona-Gläubigen dann einfach auf dem Schlauch, weil statt Beratung über die Notwendigkeiten nur „politisch“ agiert und argumentiert wird!

    Dazu mal einige offene Frage an die Vereinsvorsitzende, die ja in ihrer verbalen Militanz der oft gescholtenen Alice Schwarzer in nichts nachsteht:

    • Wie können Sie es verantworten, Sexarbeiter und Betreiber möglicherweise völlig in die Irre zu führen, indem Sie einfach fest an den Erfolg einer Verfassungsbeschwerde glauben, dabei aber die notwendige Beratung völlig vernachlässigen?
    • Was passiert, wenn die Beschwerde keinen Erfolg hat oder erst viel zu spät Erfolg hat?
    • Haften Sie für Bußgelder, die verhängt werden, weil Sexworker nicht vorbereitet sind?
    • Was sagen Sie den finanziellen Unterstützern Ihrer Kampagne, wenn das außerordentliche Rechtsmittel doch scheitern sollte?
    • Rufen Sie unter dem Etikett der Gemeinützigkeit dann zum zivilen Ungehorsam auf?
    • Werden Sie den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen, wenn das Recht nicht zu Ihren Gunsten spricht?

    Ich bin recht schockiert, in welcher Art und Weise hier vermeintlich Politik gemacht wird! Während der bufas sich bemüht, Interessen zu koordinieren, wird aus der Elbestrasse mit großen Kanonen geschossen und das in einer solch anmassenden Form, das einem glatt die Spucke wegbleibt! Schon die Einleitung:

    Es gibt in dieser Republik erfahrungsgemäß wenig gute und reichlich schlechte Gesetze. (Zitat)

    ist eine Unverschämtheit. Es gibt also offenbar eine Instanz, die über die Qualität von Gesetzen in Deutschland entscheidet. Sehr interessant! Auch die „Nazi-Zeit“ wird plakativ herangezogen und die „Schändlichkeit“ hat einen ähnlichen Ursprung. Der Staat und seine Organe werden als „Gegner“ benannt und jeder der sich so zum staatlichen Werkzeug macht, der hat nur Verachtung verdient? Wie gut, dass es in Deutschland das Recht der freien Meinungsäußerung gibt, aber bei all den „Angängen“, die im Frankfurt Pamphlet enthalten sind, sollte man einen Satz von Rosa Luxemburg bedenken:

    Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. Nicht wegen des Fanatismus der »Gerechtigkeit«, sondern weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die »Freiheit« zum Privilegium wird.“

    Lesen Sie gerne nach, was da so im offenen Brief steht unter:

    http://www.donacarmen.de/fachberatungsstellen-schwenken-auf-regierungslinie-ein/

  • Prostitution 2017 – Die Mär vom Untergang der Escort-Services in Deutschland

    Prostitution 2017 – Die Mär vom Untergang der Escort-Services in Deutschland

    Prostitution 2017 - Die Mär vom Untergang der Escort-Services in Deutschland
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    Prostitution 2017 – Die Mär vom Untergang der Escort-Services in Deutschland

    Panik wohin man auch blickt im deutschen Rotlicht-Gewerbe. Der Huren-Ausweis, die Datenweitergabe, das angebliche „Aus“ für Wohnungsbordelle und vieles mehr, wird aktuell intensiv in den bekannten deutschen Erotikforen kontrovers diskutiert. Immer neue Themen, die oft der gründlichen Recherche entbehren, aber dennoch gerne gelesen werden. Das ist dann so ähnlich wie bei den gerade öffentlich diskutierten „Fakenews“, denen man einen großes Gefahrenpotential im Bundestagswahlkampf 2017 unterstellt.

    Die Verbreitung von Halbwahrheiten, Gerüchten und Falschmeldungen hat Konjunktur und wenn man auch nur ein wenig bei Facebook surfend unterwegs ist, wird man damit geradezu zwangsläufig konfrontiert. Kein Wunder, dass die Verunsicherung steigt und sich die Leute insgesamt recht unwohl fühlen!

    Gestern wurde ich mehr durch Zufall auf ein Foren-Thema aufmerksam, wo der Untergang der gesamten deutschen Escort-Agenturen-Szene durch das neue Prostitutionsgesetz angekündigt wurde. Aha, dachte ich und wusste dann direkt, was mich an Information erwarten würde: die Reglementierung für die Prostitutionsvermittlung wird so streng, dass niemand mehr ein solches Gewerbe ausüben kann, weil man dadurch zwangsläufig in Armut und / oder Knast landet, denn man haftet automatisch für alles, was es so auf der Welt gibt!

    Liegt es am Donald-Trump-Effekt, der ja momentan unsere Medien beherrscht? Rechnet immer mit den schlimmsten Dingen oder hat man einfach zuviel Fantasie?

    Während stationäre Terminwohnungen und geduldete Bordellbetriebe in ganz vielen Fällen mit den strengen Regeln des Baurechts kollidieren werden und andere „Institute“ mit Wucher und fragwürdigem Personal zu kämpfen haben werden, ist Prostitutionsvermittlung nur minderschwer betroffen, weil die Anzahl der Regeln einfach viel geringer ist und weil die „Unmöglichkeit der Situation“ nicht zur Regel werden kann. Darum sind die Escort-Services, die bereits seit Jahren korrekt arbeiten und ihre Damen nicht übervorteilen, eher entspannt. Die Agenturen, mit denen ich momentan an Konzepten für 2017 arbeite, sehen die Angelegenheit äußerst professionell und gehen die entstehenden Probleme einfach konstruktiv an. Hier gibt es auch wenig Milieu-Denken und kein überstürztes Handeln.

    Zwar rechnet man in der Übergangszeit durchaus mit dem Verlust von Escort-Damen, die durch persönliche Gründe keine Prostitutionsregistrierung vornehmen können oder wollen, man sieht auf der anderen Seite aber auch die Marktkonsolidierung, die sich durch den Wegfall von dann illegalen Anbieterinnen ergeben wird. Bordellbetreiber müssen die oft hohen Kosten ihrer Locations zahlen, egal ob nun die Geschäfte laufen oder eher nicht. Escort-Agenturen reicht oft ein Home-Office aus und zur Not kann man das verwaltende Personal bedarfsgerecht zurückfahren und später wieder aufstocken.

    Mir fällt überhaupt kein Grund ein, warum man als Escort-Agentur-Betreiberin oder Betreiber verarmen oder gar im Knast landen sollte. Selbst mit Ordnungsgeldern wird kaum zu rechnen sein, wenn man seine Unterlagen ordnungsgemäß führt und nur Damen (und Herren) beschäftigt, die eben ordnungsgemäß registriert sind. Da bliebe nur noch die Steuer, deren Hinterziehung aber im Escort-Geschäft viel schwieriger ist, als im lokalen Puff an der Ecke. Bei Escort-Vermittlung wissen Agentur, Kunde und Dame über die Tarife Bescheid und die korrekte Abrechnung von Provisionen dürfte die Regel sein, weil sich deren Höhe und das zurückrechenbare Honorar aus diversen Mails zwischen den Parteien ergibt. Wer da manipuliert, fällt bei einer intensiven Prüfung schnell auf.

    Wer auch immer das Märchen vom Niedergang verbreitet und dies mit dem neuen Gesetz begründet, hat nicht alle Latten am Zaun! Vielmehr ist es so, dass sich Escort-Agenturen in den vergangenen Jahren massiv „vermehrt“ haben, da ja in der Regel eine Gewerbeanmeldung für rund 20 € ausreicht, um am Markt aktiv zu werden. EIne ansprechende Homepage ist auch nicht richtig teuer, wenn man einen begabten Studenten kennt, der sich etwas dazu verdienen möchte. Und Damen lassen sich mit Bilderklau auch schnell „finden“, um das Portfolio ansprechend erscheinen zu lassen. Doch macht man mit solchen Methoden auf Dauer die nachhaltige „Mark“?

    Ich fürchte, dass sich viele Gründer hier übernommen haben und das sich im Bereich Escort auf Dauer einfach Qualität durchsetzt. Gerade im High-Class-Bereich benötigt man eben „echte Damen“, die dann auch wirklich zum Date erscheinen. Wenn man in Berlin ein Escort-Date für 50 € bekommt, was wirklich mal so beworben wurde, bekommt man nicht das Modell seiner Träume, sondern einfach irgendeine Dienstleisterin, die gerade irgendwo nichts zu tun hat.

    Statt der blonden Studentin steht dann ein kräftiges spätes Mädchen im Flur, dass unter Umständen nur „Hallo“ und „Ficki“ sagen kann. Ist das Escort oder ein ein ganz fieser Etikettenschwindel?

    Dazu mag sich ein jeder seine Meinung bilden! Escort klingt nun mal gut und große Anzeigenportale listen gerne naturgeile Escort-Damen, die aber mit der eigentlich gehobenen Dienstleistung nichts am Hut haben. Kein Abendessen im Sterne-Restaurant, kein Besuch in Oper oder Konzert, sondern schlimmstenfalls ein rudimentäres „Fick-Date“ in einer verwegenen Absteige. Klar, auch dafür gibt es Fans und nicht jeder kann sich den „richtigen“ Escort leisten, wo die abendlichen Tarife schnell das Monatsgehalt eines normalen Arbeiters übersteigen. Escort war einmal etwas ganz besonderes und ist es wohl auch immer noch, wenn man eben die richtige Brille aufsetzt. Nicht jede profane sexuelle Dienstleistung ist Escort, auch wenn sich Tausende Frauen lieber als „Escort-Dame“ bezeichnen, denn als „gewöhnliche“ Prostituierte.

    Die „Kunden“, im billigeren Segment auch gerne „Freier“ genannt, wissen meistens eh Bescheid und tauschen sich in Foren über diverse Angebote aus. Der eine möchte nun mal gerne den „Rolls Royce“ und der andere muss leider mit dem alten „Polo“ vorlieb nehmen, was aber nicht heißt, das weniger betuchte Leute nicht auch mal länger sparen, um einmal in ihrem Leben die „Emily“ zu sehen.

    Ich persönlich sehe jedenfalls große Zukunftschancen gerade für höherpreisige sexuelle Dienstleistungen, seien sie nun im Escort oder Tantrabereich. Qualität setzt sich langfristig immer wieder durch und das „Sterben“ wird eher die Betriebe treffen, die eben nichts zu bieten haben oder die sich selbst und anderen mit Niedrigstpreisen das Geschäft verderben!

  • Prostitution 2017 – Howard´s Bürotag – Baurecht – Kennen Sie die Bau NVO im Detail?

    Prostitution 2017 – Howard´s Bürotag – Baurecht – Kennen Sie die Bau NVO im Detail?

    Prostitution 2017 - Howard´s Bürotag - Baurecht - Kennen Sie die Bau NVO im Detail?
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    Prostitution 2017 – Howard´s Bürotag – Baurecht – Kennen Sie die Bau NVO im Detail?

    In Deutschland gibt es fast nichts, was nicht irgendwie amtlich geregelt und in umfangreiche Gesetzesform gebracht wurde und wenn man alle deutschen Gesetze als Buch im Schrank haben will, wird das Arbeitszimmer zur großen Bibliothek. Den Inhalt der Gesetze komplett im Kopf zu speichern ist gänzlich unmöglich, zumal sich zu den Gesetzestexten ja noch Tausende von Urteilen und Kommentaren gesellen! Dazu ist unsere „Festplatte“ einfach zu klein und selbst Anwälte sind ständig am recherchieren, um immer auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtssprechung zu bleiben.

    Durch aktuelle Beratungsanfragen, beschäftige ich mich in diesen Tagen intensiv mit der schönen Bau NVO, der Baunutzungsverordnung, die sich mit der baurechtlichen Nutzung von Grundstücken in Deutschland befasst und die für die amtliche Bewertung und Einordnung von Bordellen und bordellartigen Betrieben eine ganz erhebliche Bedeutung hat. In der Bau NVO ist grundsätzlich festgelegt, in welchen städtebaulich definierten „Gebieten“ welche Arten von Nutzung erlaubnisfähig sind. Eine komplizierte Sache und für den Laien wohl auch eher ein Buch mit mindestens 7 Siegeln.

    Wo sind Bordellbetriebe und bordellartige Betriebe zulässig, wo sind sie ausnahmsweise zulässig und wo ist die Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben? Sind Bordellbetriebe Vergnügungsstätten oder nicht? Was versteht man unter „Gewerbebetrieben aller Art“ und wie unterscheiden sich diese konkret von „Gewerbebetrieben der besonderen Art“? Was ist der Unterschied zwischen „Wohnungsprostitution“ und einem „bordellartigen Betrieb“ und was bedeutet dies für die Praxis? Was ist der Tenor der gegenwärtigen Rechtssprechung und was lässt sich daraus für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes möglicherweise ableiten?

    Sind Sie gedanklich noch bei mir? Schön, dann bei vielen fällt schon bei den Fragestellungen der schützende Vorgang. Wer will sich auch schon freiwillig mit so etwas beschäftigen?

    Nun ist es aber leider so, dass sich diese Fragen demnächst geradezu aufdrängen werden, wenn man eben für seinen Betrieb eine amtliche Erlaubnis beantragen muss und wenn man eben nicht weiß, zu welcher baurechtlichen Einschätzung das Amt kommen wird. Da sich das Amt natürlich am geltenden Recht orientieren muss und am Ende des Erlaubnisverfahrens die berühmte Ja-Nein-Beurteilung steht, ist man gut beraten, sich frühzeitig Gedanken zu diesem Thema zu machen und das Erlaubnisverfahren schon einmal zu simulieren!

    Ja, wir wechseln die Stühle und spielen einmal Amt, indem wir unseren eigenen Antrag bei uns selbst einreichen und dann intensiv prüfen. Die Ämter haben die gleichen Gesetze zur Hand wie wir! Nun gut, die Sachbearbeiter haben Erfahrung und diverse entwickelte Entscheidungshilfen, sie gehen oft davon aus, dass der gemeine Bürger nicht so wirklich durchblickt und treffen auch schon mal Entscheidungen, die politisch motiviert sein können, wenn z.B. der Stadtrat oder der Oberbürgermeister als oberster politischer Bürger und in Personalunion als Verwaltungsleiter entsprechende „Impulse“ setzt. So können Verwaltungsakte im Einzelfall schon einmal „gefärbt“ ausfallen und dabei überhaupt nicht zur aktuellen Rechtsprechung passen. Auch ein Beamter kann schon mal „irren“ und ablehnende Beischeide sollte man daher grundsätzlich intensiv prüfen oder prüfen lassen.

    Gerade wenn „Prostitution“ im Raum steht, erschrickt der Beamte schnell. Huch! Auch wenn die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter nicht prüde ist, so bleibt doch festzustellen, dass Städte und Gemeinden Prostitutionsbetriebe selten schick oder wünschenswert finden. Am besten wäre, wenn es diese im lokalen Gebiet nicht gäbe, weil man ja die vielen Vorurteile im Hinterkopf hat, die das Rotlicht-Milieu mit Stress, Ärger und Kriminalität in Verbindung bringen. Neuanträge für Prostitutionsbetriebe landen daher grundsätzlich in den diversen leitenden Amtsstuben und sind gerne Thema bei Sondersitzungen im Rathaus.

    Wenn man eine Neuansiedlung verhindern kann oder wenn man durch ein neues Gesetz die Möglichkeit hat, unliebsame Betriebe loszuwerden, wie es beim neuen Prostitutionsgesetz nun mal der Fall ist, bietet die amtliche Trickkiste vielfältige Möglichkeiten.

    Ein ablehnender Bescheid ist erst mal eine Tatsache und mancher Antragsteller gibt dann auch schnell auf, weil der Kampf gegen amtliche Windmühlen nicht einfach ist und man ohne Experten nur schwer weiterkommt. Dabei ist ein Verwaltungsakt nur die vorläufige Beurteilung eines Umstands und es gibt immer das Rechtsmittel des Widerspruchs, bevor wirklich Rechtskraft eintritt! Rein statistisch betrachtet, sollen nicht wenige amtliche Entscheidungen und Verwaltungsakte fehlerhaft sein, wobei sowohl Flüchtigkeitsfehler bei der Überprüfung wie auch völlige Fehlinterpretation von Gesetzen und Verordnungen vorkommen sollen.

    Wenn es um die eigene Existenz geht, sollte man nicht frühzeitig die Flinte ins Korn werfen, sondern eben die rechtliche Position prüfen und gut vorbereitet in den Ring steigen.

    Ein amtlicher Bescheid ist kein Gesetz, sondern lediglich das Resultat einer vorgenommenen Gesetzesanwendung, das Amt ist Exekutive (ausführendes Organ) und die Judikative (Gerichte) kann die Anwendung prüfen, bestätigen oder aufheben, was der Willkür deutliche Grenzen setzt.

    Ich habe in den letzten Tagen wieder Post erhalten von Betreibern, die bei ihren Nachfragen auf den zuständigen Ämtern eindeutig falsche Informationen erhalten haben. Sobald die „rote Lampe“ anging, war es mit dem amtlichen Wohlwollen vorbei und man gab telefonisch schnell bekannt, dass „alles“ unzulässig und nicht genehmigungsfähig sei. Eine Einzelfallprüfung erfolgte nicht und mitunter wurden noch nicht einmal Unterlagen eingesehen.

    Ist Ihnen in letzter Zeit auch ähnliches auf dem Amt zugestoßen? Akzeptieren Sie ein solch unprofessionelles Handeln oder scheuen Sie die Windmühlen nicht? Dann freue ich mich wie immer über Ihre Nachricht! … Wenn Sie konzeptionelle Hilfe brauchen, dann kennen Sie sicher das Gebüsch, in dem Sie meine Anwaltskollegen und mich finden! Glück auf!

    Howard Chance: howard.chance@t-online.de  Tel. 0177-2727897

    Wichtiger neuer Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/02/11/prostitution2017-baurecht-prostitutionsstaetten-vergnuegungsstaetten/

  • Prostitution 2017 – Ich schreib´s an jede Wand: neue Prostitutionsstätten braucht das Land!

    Prostitution 2017 – Ich schreib´s an jede Wand: neue Prostitutionsstätten braucht das Land!

    Prostitution 2017 - Neue Prostitutionsstätten braucht das Land
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    Sind Sie auch schon so alt wie ich und kennen Ina Deter´s Lied von 1982, womit neue Männer für das Land gesucht wurden? Ja, erstaunlich, wie die Zeit vergeht. Ich mag solche Anrisse, um dann im Kontext zum eigentlichen Thema zu kommen, was in meinem Portal ja geradezu zwangsläufig mit dem Thema „Prostitution“ zu tun haben muss. So ist das nun mal und ich schreibe ja nicht für die beliebte „Bäckerblume“.

    Neue Prostitutionsstätten braucht das Land … und zwar ganz dringend!

    Häh, wieso, weshalb, warum, mag sich die eine oder der andere jetzt fragen. Gibt es einen neuen Run auf die käufliche Lust oder hat Howard gestern zu tief ins Glas geschaut? Das bekommt ihm nicht und so kommt er zu seinen manchmal etwas verwegenen Thesen, die er dann plump verbreitet.

    Nein, ich denke beim Begriff „neu“ nicht an zusätzliche Prostitutionsstätten, sondern an neue Objekte, die alte sinnvoll ersetzen! Schon jetzt ist klar, dass im Laufe des Jahres sehr viele der bislang geduldeten Wohnungsbordelle schon allein aus baurechtlichen Erwägungen und Ja-Nein-Entscheidungen keine weitere Betriebserlaubnis erhalten werden. In Großstädten wie Berlin, wo es unzählige von solchen Kleinbordellen gibt, aber auch in kleineren Städten, sind die Behörden schon am forschen, wo man Prostitution eventuell mit einfachen Mitteln aus Stadtzentren und belebten Gegenden entfernen kann. Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 scheint für viele Kommunen ein willkommener Anlass zu sein, den „sündigen Bestand“ einmal intensiv zu überprüfen und daraus städtebauliche Schlussfolgerungen zu ziehen, die für unsere Erotikanbieter möglicherweise existenzbedrohend sind. So ist jedenfalls meine momentane Wahrnehmung, wenn ich durch die Republik reise und mit Kolleginnen und Kollegen aus der Branche ins Gespräch komme.

    Wenn „Heini“ vom Ordnungsamt zum neuen Gesetz auch sonst nicht viel sagen kann: mit dem Baurecht sieht man sich amtlich weit vorne und baut dann gerne schon mal eine Drohkulisse auf, die dann so mancher Nachprüfung nicht unbedingt standhält.

    Aber egal, man muss der Sache ja Gewicht geben und Amt bleibt Amt, wie es singt und lacht?

    Doch auch wenn besagter Heini vielleicht im Einzelfall irrt: im Ergebnis sind sehr viele der bislang existierenden Bordellbetriebe in der Tat baurechtlich nicht erlaubnisfähig und bei eindeutigen Fällen macht es dann auch wenig Sinn hier mit Rechtsmitteln zu agieren, nur um Zeit zu gewinnen. Ende des Jahres 2017 rechne ich mit einer großen Nachfrage nach Appartements, Hostessenwohnungen etc., wo man rechtlich legal arbeiten und wohnen kann! Gerade die Kombination ist interessant, da man ja nach dem neuen Gesetz nicht mehr im gewerblich gemieteten Arbeitszimmer übernachten darf! Für reisende „Terminfrauen“ ein absoluter Alptraum, für den es nur wenig Lösungen gibt. Hier sind wir dann wieder bei meinem Eingangs-Statement:

    „Neue Prostitutionsstätten braucht das Land … und zwar solche, die alle rechtlichen Eventualitäten im Blick haben und die auch bei den Behörden durchaus „Freude“ verursachen (können), weil sie eben nicht das Stadtzentrum „verschandeln“, sondern durch diskrete Lage glänzen.

    In den vergangenen Wochen bin ich mit zwei engagierten Unternehmern in Kontakt gekommen, die solche Neuprojekte in einem Fall bereits verwirklicht und im anderen Fall konzeptionell angedacht haben. Auch an Investoren scheint es nicht zu mangeln, da man ja für sein Kapital auf der Bank keine Zinsen bekommt und sich mit der neuen bautechnischen Form des „Rotlicht 4.0″ sicher noch Renditen erzielen lassen, wenn man es denn durchdacht angeht.

    Als der Stuttgarter Investor Jürgen Rudloff vor einigen Jahren seine Vision von der sauberen Erotik propagierte und mit seinem Stuttgarter „Paradise“ Maßstäbe setzte, wurde noch der Kopf geschüttelt, als von der Gründung einer börsennotierten Lifestyle-Erotik-AG die Rede war, die eben diversen Hinterhof-Schmuddel durch mondäne hotelartige Betriebe ersetzen sollte. Heute sind die großzügigen Saunaclubs flächendeckend vorhanden, die auch unter dem neuen Gesetz kaum zu beanstanden sein werden.

    Nun sind nicht alle Erotik-Freunde Fans von solchen Großbetrieben und so sollte es alternativ auch neue Mischformen und Quartiere geben, die eben für alle erotischen Angebote und Dienstleistungen Raum bieten und die mit dem neuen Gesetz in Einklang zu bringen sind. Dies ist das Geschäftsmodell der 2 Herren, mit denen ich intensiv in Kontakt stehe und die in diesem Bereich auch auf jahrelange Erfahrung zurückblicken können. Hier kann es ungeahnte Synergien geben und wir werden in den kommenden Monaten diverse Meetings haben und die Projekte auch auf politischer Ebene vorantreiben.

    Im Blick sind momentan Berlin, Hamburg, Köln und das Rhein-Main-Gebiet, wo es starke Nachfrage gibt und wo sich der unternehmerische Einsatz lohnt! Was macht Howard Chance dabei? Er steht wie immer zwischen den Fronten? Nein, er bringt A und B zusammen, wovon C und D womöglich profitieren! Klingt kompliziert? Ist es aber nicht!

    Neue Heimat bei Rotlicht 4.0? … Investieren und profitieren? … oder als Dienstleister in neuen Räumen nochmal neu durchstarten? Sprechen wir darüber! – Mein Ohr ist bekanntlich für Investoren wie für Mieter offen und ich freue mich grundsätzlich über Nachricht!

     

     

  • Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!

    Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!

    Prostitution 2017 - Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!
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    Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist ein Mann der Zahlen und steuerlichen Erträge und hat es mit seiner ergebnisorientierten Steuerpolitik geschafft, beachtliche Überschüsse zu erzielen, über deren Verwendung die Regierungskoalition in Berlin gerade trefflich streitet: soll man alte Schulden tilgen oder verwendet man die unerwarteten Milliarden für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und ähnliches? Das wollen wir jetzt hier nicht diskutieren, da wir auf die kommenden Entscheidungen in dieser Sache eh keinen Einfluss haben, sondern unsere Volksvertreter dies im Rahmen ihres Mandats entscheiden werden.

    Interessant war eine Meldung der Bild-Zeitung aus den vergangenen Tagen, wo mal wieder plakativ und geradezu schreiend getitelt wurde:

    SCHÄUBLE-ENTSCHEIDUNG – Warum Sex-Hotels jetzt steuerfrei sind

    Der Bundesfinanzminister hat sein Herz für die Sex-Hotels entdeckt? Das klingt nun reichlich merkwürdig, zumal der Normalbürger sich unter dem Begriff „Sex-Hotel“ so recht nichts vorstellen kann. Sind damit etwa Eros-Center und ähnliches gemeint? Wenn man den Begriff googelt, wird man auch nicht viel schlauer und den Bild-Artikel kann man online nur lesen, wenn man ein kostenpflichtiges Abo für Plus-Inhalte erworben hat oder erwirbt. Doch wenn es einen solchen Schäuble-Erlass wirklich gibt, muss es doch auch andere Quellen geben, die darüber berichten und das Ministerium selbst kann sicher auch Informationen liefern.

    Und in der Tat: In einer internen Mail an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 17. Januar 2017, fand ich die notwendigen Informationen:

    Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG bei stundenweiser Überlassung von Hotelzimmern

    Das klingt doch gleich anders als der Bild-Titel und im Ergebnis haben wir es mit einem Erlass zu tun, der eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs von 2015 in die amtliche Praxis umsetzt! Da die halbstündliche oder stündliche Überlassung von Hotelzimmern für spezielle Zwecke (Seitensprung, Beischlaf, Prostitution) nicht als „Beherbergung“ zu betrachten ist (so das Gericht), ist keine Umsatzsteuer zu erheben, da ohne vorliegend Beherbergung eine steuerfreie Vermietungsleistung vorliege. Das ist dann in der Handhabung so wie bei einer privaten Mietwohnung, wo ja auch prinzipiell keine Umsatzsteuer fällig wird.

    Mal wieder viel Lärm um fast nichts und keine einsame verwegen Ministerentscheidung mit reformatorischem Charakter, aus der sich generelle Zugeständnisse an das deutsche Rotlicht-Gewerbe ableiten lassen. Bei der Besteuerung der „Proschtitution“ (so würde es wohl verbal bei Schäuble klingen) bleibt der Bundesfinanzminister hart und der Bekämpfung der Steuerhinterziehung verbunden.

    Wer sich für den Stundenhotel-Erlass dennoch interessiert, der wird unter folgendem Link beim Bundesfinanzministerium fündig:

    Link zum Erlass – Bundesfinanzministerium

  • Prostitution 2017 – Mord und Totschlag im Milieu – Schutzgedanke verfehlt?

    Prostitution 2017 – Mord und Totschlag im Milieu – Schutzgedanke verfehlt?

    Prostitution 2017 - Mord und Totschlag im Milieu - Schutzgedanke verfehlt?
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    Prostitution 2017 – Mord und Totschlag im Milieu – Schutzgedanke verfehlt?

    In den vergangenen Monaten hörte man mehrmals von „Hurenmorden“ in Deutschland. Ende 2016 wurde eine ungarische Sexworkerin in Chemnitz in ihren Räumen erstochen, im November 2016 wurde zwei Frau in Wolfsburg und Peine (Niedersachsen) getötet und heute wird aktuell über ein weiteres Verbrechen in Freiburg (Schweiz) berichtet, wo ebenfalls eine Sexworkerin ihr Leben verlor. Vorfälle, die es im Bereich der Prostitution schon immer gab und die es auch weiterhin leider geben wird, da es nun mal Triebtäter und Menschen mit entarteten Allmachts-Fantasien gibt und zudem einige Ausführungsformen der Sexwork einfach ein deutlich erhöhtes Risiko haben, mit Straftaten konfrontiert zu werden. Dabei geht es aber nicht immer gleich um Mord und Totschlag: auch Vergewaltigungen, Körperverletzungen und Raubdelikte kommen immer wieder vor.

    Falls man nachts in einem dunklen Industriegebiet steht und auf dem Straßenstrich auf Kundschaft wartet, ist man überdurchschnittlich gefährdet, wenn man zu einer unbekannten Person ins Auto steigt. Ähnlich ist es, wenn man in einem anonymen 100-Appartement-Wohnblock alleine arbeitet oder sich als Escort ohne Schutzmaßnahmen zu irgendwelchen unbekannten Orten bestellen lässt. Beim Straßenstrich nützt es da recht wenig, wenn eine Kollegin die Autonummer des Kunden notiert hat oder wenn eine Escort-Lady ihrer Agentur eine Besuchsadresse vorab meldet. Wenn sich der vermeintliche Kunde als Mörder entpuppt, hat die Polizei zwar im Nachhinein mit Autokennzeichen oder mit der bekannten Besuchsadresse zwar sehr wichtige Anhaltspunkte für die Fahndung nach dem Täter, die getötete Person ist dann aber eben schon tot und kann sich über eine Festnahme eben nicht mehr freuen! Klingt brutal und ist es auch!

    Relativ sicher ist man als Sexworkerin oder Sexworker, wenn man in einem Club oder einer Wohnung arbeitet, wo Kolleginnen „next door“ sind, die möglicherweise einen Streit oder Hilferufe wahrnehmen und dann umgehend handeln können. Zwar kann auch hier die Intervention zu spät sein oder aber der Hilferuf nicht vernommen werden, wenn ein Täter schnell und entschlossen handelt, aber im Vergleich zu Straße und Escort liegen die sicherheitsrelevanten Vorteile doch klar auf der Hand.

    Nun haben wir ja ab Mitte 2017 ein neues „Prostituiertenschutzgesetz“ und da ist das Wort „Schutz“ enthalten, ein Schutz, der aber nur ganz wenig Bezüge zum Schutz von Prostituierten gegenüber gewaltsamen Übergriffen von Kunden enthält. Räume in Prostitutionsstätten und Love-Wohnmobile müssen demnächst Alarm-Knöpfe haben und es müssen dort auch Personen anwesend sein, die im Fall einer Alarmauslöschung schnell handeln können, aber andere Vorschriften des neuen Gesetzes sind sogar in der Sache kontraproduktiv, weil sie statt zu schützen das Risiko sogar erhöhen.

    Denn: da Wohnungsbordelle mit mehr als einer dort tägigen Sexworkerin demnächst in fast allen Fällen der Erlaubnis bedürfen und dabei auch baurechtlich bewertet werden, gleichzeitig aber die Ein-Personen-Prostitution in den eigenen Räumen von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist, werden wir es in naher Zukunft vermehrt mit Sexworkerinnen zu tun haben, die eben alleine arbeiten und nicht von anwesenden Kolleginnen geschützt werden. Wenn dann ein Täter in der 1:1 Konstellation in der Wohnung ist und man nackt und damit besonders schutzlos mit ihm im Bett liegt, ist man das ideale Opfer und der Täter muss keine besondere Vorsicht walten lassen. Es ist ja niemand in der Nähe, der einschreiten könnte.

    In der Konsequenz leistet das Schutzgesetz hier und auch in anderen Punkten einen echten „Bärendienst“, der den Sexworkern nicht hilft. Kein Wunder, das die Verärgerung ständig zunimmt und sich es vielen der Betroffenen erst jetzt nach und nach bewusst wird, was da so alles passiert ist und leider weiter noch passieren wird.

  • Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Prostitution 2017 - Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen - Update
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    Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Am gestrigen Abend erhielt ich über Facebook die Anfrage eines Freundes, der mich zu einer sehr speziellen Thematik befragte, die ich zwar schon einmal kurz in einem Artikel erwähnt habe, wo es aber anscheinend noch konkreten wie erweiterten Informationsbedarf gibt. Die Fragestellung lautete:

    Werden Internet-Portale wie Berlin Intim, Ladies, Gesext, KM, Markt etc. nach dem neuen Gesetz als „Prostitutionsgewerbe“ eingestuft und benötigen diese dann eine Erlaubnis?

    Zu dieser und zu weiteren interessanten Fragen, die Erotikwerbung unter dem Eindruck des neues Gesetzes betreffen, fand Anfang November 2016 in Berlin ein Expertengespräch statt, an dem große deutsche Erotikportale auf Einladung von Berlin Intim und der RTO-GmbH (Ladies.de) teilgenommen haben. Ich selbst war dort auch anwesend.

    Nach dort vorherrschender und fundierter Meinung, werden die Portale nicht zu „Prostitutionsgewerben“ und benötigen dementsprechend auch keine amtliche Erlaubnis! Erotik-Anzeigen gelten nicht als „Prostitutionsvermittlung“!

    Urheber der Anzeigen sind grundsätzlich die Kunden der Portale, die die Anzeigen in Auftrag geben und die Auftraggeber müssen natürlich die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Jugendschutz und auf das neue Prostitutionsgesetz beachten.

    Allerdings könnten Behörden durchaus versuchen, in Deutschland ansässige Portale dazu zu verpflichten, die Veröffentlichung von rechts- und ordnungswidriger Inhalte generell zu verhindern, um nicht in den Verdacht zu geraten, grenzwertige Dinge zu unterstützen oder sogar zu begünstigen. Denn wenn ich als in Deutschland ansässiger Portalbetreiber rechtswidrige Veröffentlichungen dulde, kann dies durchaus als „Beihilfe“ gewertet werden!

    Daher haben einige der großen Portale schon vor Jahren eine Allianz beim Jugendschutz geschlossen und einen gemeinsamen Kodex (Berliner Liste) entwickelt, nach dem präzise und einvernehmlich vorgegangen wird, um Schaden zu vermeiden. Ähnlich wird es nun auch beim neuen Prostitutionsgesetz sein, wo man auch festlegen wird, welche Inhalte ab Juli 2017 auf den gemeinsamen „Verbotsindex“ gesetzt werden.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren ist in der gewerblichen Form (also unter dem Aspekt der sexuellen Handlung gegen Bezahlung=Prostitution) nicht mehr erlaubt und daher werden Anzeigen mit solchem Inhalt nicht mehr angenommen werden. Auch gewerblicher Flat-Rate-Sex und Gangbang wird man ähnlich betrachten.

    Mir ist an dieser Stelle wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die hier dargestellte geplante Vorgehensweise von den Portalen verabredete wurde, die sich unter dem Projekt Erotic24 zusammengeschlossen haben. Wie sich beispielsweise Kaufmich, Poppen und Markt zum Thema positionieren, ist mir momentan nicht bekannt. Ich bleibe aber, wie bei allen anderen Themen auch, immer am Ball!

  • Prostitution 2017 – Update – Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?

    Prostitution 2017 – Update – Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?

    Prostitution 2017 - Update - Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?
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    Prostitution 2017 – Update – Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?

    Bereits im Oktober 2016, hatte ich in meinem Blog thematisiert, dass Tantra- und Erotikmassagen nach dem neuen Prostitutionsgesetz völlig eindeutig unter den Begriff der „sexuellen Dienstleistungen“ fallen und dementsprechend genau wie „Prostitution“ behandelt werden, was zunächst in der massierenden Branche ungläubiges Kopfschütteln auslöste. Einige hielten mich für nicht ganz dicht, protestierten oder zeigten mir den virtuellen Vogel. Kaum jemand war damals im Besitz des Gesetzestextes und so war es  nicht verwunderlich, dass fast niemand gelesen hatte, wie weit der Gesetzgeber den Begriff der „sexuellen Dienstleistung“ gefasst hat und dass eben jede Tätigkeit, die in irgendeiner Art und Weise eine erotische Komponente haben „kann“, durch das neue Gesetz reguliert werden soll.

    Da war es dann sehr erfreulich, dass Frau Prof. Wersig von der Fachhochschule Dortmund ein Rechtsgutachten zum Thema vorlegte, das meine vermeintlich kühne These zu 100% bestätigte und ich danach wieder ein wenig ruhiger schlafen konnte! In der Zeit meines Postings, hatte ich täglich Massage-Anbieterinnen am Telefon, die völlig entsetzt waren und die mir den Eindruck vermittelten, ich wäre an der Sache schuld. Vermutlich hatte ich den Gesetzgeber durch mein Posting erst auf die Idee gebracht? Nun ja, in der ersten Aufregung gehen manchen Leuten schon mal die Nerven durch, aber das kann ich durchaus nachvollziehen und bin deswegen niemandem böse.

    Es entwickelten sich in der nachfolgenden Zeit dann sehr konstruktive Gespräche mit Massage-Studio-Betreiberinnen, die überlegten bzw. noch immer überlegen, auf politischer wie rechtlicher Ebene etwas gegen die Einordnung von „Tantra-Massage“ unter Prostitution zu tun. Eine Studio-Inhaberin aus Mannheim sprach daraufhin eine recht bekannte Bundestagsabgeordnete an, die auch versprach, sich des Themas parlamentarisch anzunehmen. Bislang habe ich, durch den Urlaub der Kollegin, aber noch keine Rückmeldung, ob in Berlin bereits diesbezügliche Aktivitäten laufen, was aber durch den „Parlamentsurlaub“, der erst am vergangenen Montag endete, höchst unwahrscheinlich ist. Die Mühlen mahlen dort auch sehr langsam und bis zur Gesetzeseinführung im Juli kann eigentlich nicht wirksames geschehen, außer dass man das Anliegen in einen Ausschuss einbringt und eben darüber diskutiert! – Personengruppen aus einem geltenden Gesetz herauszunehmen, würde bedeuten das Gesetz im parlamentarischen Verfahren zu ändern, die Änderung einzubringen, mehrfach zu „lesen“ und dann darüber abzustimmen. In einem Wahlkampfjahr, wo am Ende ein neu zusammengesetzes Parlament stehen wird, schätze ich die Wahrscheinlichkeit auf absolute 0 % ein, dass sich hier etwas tun könnte.

    So wäre die einzige noch verbleibende Möglichkeit, auf rechtlicher Ebene zu handeln: da wären wir dann wieder bei einer Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren, deren Erfolg ich aber ganz klar anzweifle. Denn: im Gegensatz zum geplanten Verfahren von Dona Carmen, wo Herr Rechtsanwalt Starostik ja bereits schwerwiegende Beschwerdegründe formuliert hat, die den notwendigen direkten Verfassungsbezug haben, wird es den Tantra-Instituten kaum gelingen, ihre Einbeziehung ins neue Gesetz als „nicht verfassungskonform“ zu begründen. Und das Verfassungsgericht kann „nur“ über Verfassungsfragen verhandeln und wird einen Antrag, der zum Ziel hat, Tantramassagen nicht als sexuelle Dienstleistungen zu betrachten, nicht annehmen können, wenn keine Rechtsverletzung im Sinne der Verfassung erkennbar ist! – Das wäre dann eine kostenpflichtige Nullnummer, die nichts bringen würde!

    Übrigens gibt es diesbezüglich auch von Seiten der realen Sexworker überhaupt keine Solidarität: hier ist man überwiegend der Meinung, dass gleiches Recht für alle gelten muss. Wenn es ein Gesetz gibt, dass alle sexuellen Dienstleistungen unter Reglementierung stellt, dürfen sich keine Gruppen aussondern. Das wäre völlig ungerecht! – Man kann zwar gemeinsam, z.B. mit Dona Carmen oder dem BesD, gegen das Gesetz als solches kämpfen, aber „elitäre Extrawürste“ wird man nicht unterstützen. Solidarität grundsätzlich ja, aber eben unter einem gemeinsamen Gedanken und nicht im klein-klein von „Spezialinteressen“.

    Der Austausch ist hier natürlich ohnehin sehr stockend, da die Tantra-Institute absolut keinen Milieu-Bezug haben wollen und sich dementsprechend bislang auch nicht mit den Sexworkern und Bordell-Betreibern an einen Tisch setzen. Um sprachlich im Heimatland des Tantra zu bleiben, sprechen wir ganz klar von verschiedenen „Kasten“, die nur wenig Berührungspunkte haben und die ihre Kräfte so kaum bündeln können oder wollen.

    Oder gibt es jetzt doch neue Initiativen, von denen ich einfach noch nichts gehört habe? Dann wäre ich denen, die über so etwas berichten können, für eine Rückmeldung dankbar! Ich stelle natürlich gerne jederzeit grenzüberschreitende Kontakte her, wenn dies gewünscht ist, da ich ja in beiden „Lagern“ Mandantschaft habe und immer ein Freund von erfolgreichen Symbiosen bin!

  • Prostitution 2017 – Literatur-Tipp – Kennen Sie den heiligen Skarabäus?

    Prostitution 2017 – Literatur-Tipp – Kennen Sie den heiligen Skarabäus?

    Prostitution 2017 - Literatur-Tipp - Kennen Sie den heiligen Skarabäus?Prostitution 2017 – Literatur-Tipp – Kennen Sie den heiligen Skarabäus?

    Zur inhaltlichen Abwechslung einmal ein Literaturtipp für die Freundinnen und Freunde ausgewählter Literatur: bei einer Artikel-Recherche zum Thema „Prostitution“ (wie könnte es anders sein), bin ich auf ein vermeintliches Skandal-Buch aufmerksam geworden, das von Literaturkennern als eines der maßgeblichen Werke im Bereich der „Prostitutionsliteratur“ gilt
    und ein recht extremes Sittengemälde der Wiener Gesellschaft des ausgehenden 19. Jahrhunderts zeichnet, wo promiske Lasterhaftigkeit und Vergnügungssucht, ähnlich wie heute (?), weit verbreitet waren und wo man auf der Suche nach persönlichem Lustgewinn moralische Grenzen übertrat und auch vor strafbaren Handlungen nicht zurückschreckte.

    Else Jerusalem: „Der heilige Skarabäus“ von 1909

    Else Jerusalem´s Buch „Der heilige Skarabäus“ ist ein „Unsittenroman“, der vorwiegend im sogenannten „Rothaus“ spielt, in einem Etablissement, das sich im Fortlauf der Geschichte von einer schäbigen Absteige zu einem vornehmen Salon (Bordell) entwickelt und dann später wieder einen Niedergang erlebt. Im Salon mit der „blutroten Laterne“ vergnügt sich das Bürgertum geradezu maßlos: Mädchenhandel und Schieberringe sind ebenso Thema, wie gesellschaftliche Doppelmoral. Mädchen vom Land werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in das „Rothaus“ gelockt, ihrer „Bestimmung“ zugeführt, während die korrupte Polizei wegschaut oder sogar mitmischt.

    Der heilige Skarabäus: Ein Käfer, der ein Symbol für die Auferstehung und den Gang der Sonne ist!

    Milada, die Tochter einer Hure, ist die Hauptperson des packenden Romans. Sie wurde als uneheliches Kind im Bordell geboren, wuchs dort auf und war schon als Kind mit den sehr merkwürdigen Abläufen im Haus konfrontiert. Für sie ist das, was sie erlebt, irgendwann völlig normal, weil sie ja keine anderes Zuhause kennt. Unsitte und Anrüchigkeit nimmt sie nicht wahr und Prostitution ist in ihrer Betrachtung ein völlig normaler Beruf. Sie ist sogar stolz auf ihre „vielbegehrte Mutter“, die eines der besten „Pferde“ im Stall ist und von den Freiern gefeiert wird. Als Heranwachsende hat Milada dann außerhalb des Bordellbetriebs Erlebnisse und Begegnungen, die sie langsam aber sicher an der „Normalität“ des Gewerbes zweifeln lassen. Milada liest Marx, Büchner und Bebel und entwickelt sich zu einer intelektuellen Betrachterin der Szenerie. Die Autorin Else Jerusalem und ihre Romanfigur verschmelzen an dieser Stelle und es folgen Schilderungen und Abstraktionen, die ein neues Bild zeichnen und wo der „Glorifizierung“ eine Betrachtung des „glanzlosen Elends der Dirnen“ folgt. Dabei geht es nicht um reine Schwarz-Weiss-Zeichnung, sondern auch um die Grautöne, die das Gewerbe prägen und die unsere Autorin trefflich schildert!

    Interessant ist auch die Betrachtung der Geschäftsmodelle, die von der Autorin intensiv geschildert werden: im Prinzip hat sich seit 1900 (um diese Zeit spielt der Roman) wenig geändert: das Rothaus wird wie ein heute übliches Laufhaus geführt, wo Tagesmieten erhoben werden und wo sich Charaktere tummeln, die auch heute noch ähnlich agieren.

    Im Roman lernt man Prostituierte aller Couleur kennen, man trifft auf Freier, Dichter und Denker, die manchmal alles in Personalunion sind und man wird in einen packenden Reigen miteinbezogen, der eben manchmal eskaliert. Auch die Schilderung der wechselnden Bordellbetreiber(innen) hat es in sich: die eine, die davon ausgeht, dass Frauen „zur Lust des Mannes geborenen“ seien, trifft auf ihre fromme Nachfolgerin, die zwar Prostitution für schmutzig befindet und verachtet, aber dennoch dann das eingenommen Geld des Abends mit „weihrauchgereinigten Fingern“ genüsslich zählt. Ein wenig Bigotterie kann ja nicht schaden und das auch der Polizeihauptmann gerne Spenden nimmt, verwundert gar nicht. Eine weitere Betreiberin des Rothauses führt sogar die „Kinderprostitution“ ein, weil sich damit eben deutlich mehr Geld verdienen lässt und sie erklärt es der Kundschaft mit dem verwegenen Spruch: „Rindfleisch müssen Sie teurer zahlen“. Spätestens an dieser Stelle wird es inhaltlich drastisch und die Lektüre ist nichts für allzu schwache Gemüter!

    Nun ist es einfach unmöglich, den genauen Inhalt eines 620-Seiten-Romans in Kurzform zu erzählen. Die Handlung spielt über mehrere Jahrzehnte und wenn man kein Detail verpassen möchte, muss man das Werk sicher sogar mehrfach lesen. Ich finde es interessant, wie aktuell der historische Roman ist und wie wenig sich im Gewerbe wirklich geändert hat. Man könnte die Handlung, mit wenigen Änderungen, als Schauspiel in die Neuzeit übertragen und müsste die meisten Dialoge dabei nur unwesentlich abändern.

    Wie schreibt dazu ein bekannter Literatur-Kritiker:

    Jerusalem hat mit dem heiligen Skarabäus einen Bordell-Roman über das glanzlose Elend der Prostituierten vorgelegt, der alle seinesgleichen weit hinter sich lässt und auch im 21. Jahrhundert nichts von seiner Bedeutung eingebüßt hat.

    Mögen Sie Literatur der etwas schrägen Art und sind Sie nicht zu zimperlich? – Dann empfehle ich Ihnen Else Jerusalem´s Werk sehr herzlich. Weiter Informationen finden Sie dazu bei Amazon, wo das Buch auch bestellbar ist:


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