Prostitution 2017 – Howard´s Bürotag – Baurecht – Kennen Sie die Bau NVO im Detail?

Prostitution 2017 - Howard´s Bürotag - Baurecht - Kennen Sie die Bau NVO im Detail?

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Prostitution 2017 – Howard´s Bürotag – Baurecht – Kennen Sie die Bau NVO im Detail?

In Deutschland gibt es fast nichts, was nicht irgendwie amtlich geregelt und in umfangreiche Gesetzesform gebracht wurde und wenn man alle deutschen Gesetze als Buch im Schrank haben will, wird das Arbeitszimmer zur großen Bibliothek. Den Inhalt der Gesetze komplett im Kopf zu speichern ist gänzlich unmöglich, zumal sich zu den Gesetzestexten ja noch Tausende von Urteilen und Kommentaren gesellen! Dazu ist unsere „Festplatte” einfach zu klein und selbst Anwälte sind ständig am recherchieren, um immer auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtssprechung zu bleiben.

Durch aktuelle Beratungsanfragen, beschäftige ich mich in diesen Tagen intensiv mit der schönen Bau NVO, der Baunutzungsverordnung, die sich mit der baurechtlichen Nutzung von Grundstücken in Deutschland befasst und die für die amtliche Bewertung und Einordnung von Bordellen und bordellartigen Betrieben eine ganz erhebliche Bedeutung hat. In der Bau NVO ist grundsätzlich festgelegt, in welchen städtebaulich definierten „Gebieten” welche Arten von Nutzung erlaubnisfähig sind. Eine komplizierte Sache und für den Laien wohl auch eher ein Buch mit mindestens 7 Siegeln.

Wo sind Bordellbetriebe und bordellartige Betriebe zulässig, wo sind sie ausnahmsweise zulässig und wo ist die Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben? Sind Bordellbetriebe Vergnügungsstätten oder nicht? Was versteht man unter „Gewerbebetrieben aller Art” und wie unterscheiden sich diese konkret von „Gewerbebetrieben der besonderen Art”? Was ist der Unterschied zwischen „Wohnungsprostitution” und einem „bordellartigen Betrieb” und was bedeutet dies für die Praxis? Was ist der Tenor der gegenwärtigen Rechtssprechung und was lässt sich daraus für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes möglicherweise ableiten?

Sind Sie gedanklich noch bei mir? Schön, dann bei vielen fällt schon bei den Fragestellungen der schützende Vorgang. Wer will sich auch schon freiwillig mit so etwas beschäftigen?

Nun ist es aber leider so, dass sich diese Fragen demnächst geradezu aufdrängen werden, wenn man eben für seinen Betrieb eine amtliche Erlaubnis beantragen muss und wenn man eben nicht weiß, zu welcher baurechtlichen Einschätzung das Amt kommen wird. Da sich das Amt natürlich am geltenden Recht orientieren muss und am Ende des Erlaubnisverfahrens die berühmte Ja-Nein-Beurteilung steht, ist man gut beraten, sich frühzeitig Gedanken zu diesem Thema zu machen und das Erlaubnisverfahren schon einmal zu simulieren!

Ja, wir wechseln die Stühle und spielen einmal Amt, indem wir unseren eigenen Antrag bei uns selbst einreichen und dann intensiv prüfen. Die Ämter haben die gleichen Gesetze zur Hand wie wir! Nun gut, die Sachbearbeiter haben Erfahrung und diverse entwickelte Entscheidungshilfen, sie gehen oft davon aus, dass der gemeine Bürger nicht so wirklich durchblickt und treffen auch schon mal Entscheidungen, die politisch motiviert sein können, wenn z.B. der Stadtrat oder der Oberbürgermeister als oberster politischer Bürger und in Personalunion als Verwaltungsleiter entsprechende „Impulse” setzt. So können Verwaltungsakte im Einzelfall schon einmal „gefärbt” ausfallen und dabei überhaupt nicht zur aktuellen Rechtsprechung passen. Auch ein Beamter kann schon mal „irren” und ablehnende Beischeide sollte man daher grundsätzlich intensiv prüfen oder prüfen lassen.

Gerade wenn „Prostitution” im Raum steht, erschrickt der Beamte schnell. Huch! Auch wenn die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter nicht prüde ist, so bleibt doch festzustellen, dass Städte und Gemeinden Prostitutionsbetriebe selten schick oder wünschenswert finden. Am besten wäre, wenn es diese im lokalen Gebiet nicht gäbe, weil man ja die vielen Vorurteile im Hinterkopf hat, die das Rotlicht-Milieu mit Stress, Ärger und Kriminalität in Verbindung bringen. Neuanträge für Prostitutionsbetriebe landen daher grundsätzlich in den diversen leitenden Amtsstuben und sind gerne Thema bei Sondersitzungen im Rathaus.

Wenn man eine Neuansiedlung verhindern kann oder wenn man durch ein neues Gesetz die Möglichkeit hat, unliebsame Betriebe loszuwerden, wie es beim neuen Prostitutionsgesetz nun mal der Fall ist, bietet die amtliche Trickkiste vielfältige Möglichkeiten.

Ein ablehnender Bescheid ist erst mal eine Tatsache und mancher Antragsteller gibt dann auch schnell auf, weil der Kampf gegen amtliche Windmühlen nicht einfach ist und man ohne Experten nur schwer weiterkommt. Dabei ist ein Verwaltungsakt nur die vorläufige Beurteilung eines Umstands und es gibt immer das Rechtsmittel des Widerspruchs, bevor wirklich Rechtskraft eintritt! Rein statistisch betrachtet, sollen nicht wenige amtliche Entscheidungen und Verwaltungsakte fehlerhaft sein, wobei sowohl Flüchtigkeitsfehler bei der Überprüfung wie auch völlige Fehlinterpretation von Gesetzen und Verordnungen vorkommen sollen.

Wenn es um die eigene Existenz geht, sollte man nicht frühzeitig die Flinte ins Korn werfen, sondern eben die rechtliche Position prüfen und gut vorbereitet in den Ring steigen.

Ein amtlicher Bescheid ist kein Gesetz, sondern lediglich das Resultat einer vorgenommenen Gesetzesanwendung, das Amt ist Exekutive (ausführendes Organ) und die Judikative (Gerichte) kann die Anwendung prüfen, bestätigen oder aufheben, was der Willkür deutliche Grenzen setzt.

Ich habe in den letzten Tagen wieder Post erhalten von Betreibern, die bei ihren Nachfragen auf den zuständigen Ämtern eindeutig falsche Informationen erhalten haben. Sobald die „rote Lampe” anging, war es mit dem amtlichen Wohlwollen vorbei und man gab telefonisch schnell bekannt, dass „alles” unzulässig und nicht genehmigungsfähig sei. Eine Einzelfallprüfung erfolgte nicht und mitunter wurden noch nicht einmal Unterlagen eingesehen.

Ist Ihnen in letzter Zeit auch ähnliches auf dem Amt zugestoßen? Akzeptieren Sie ein solch unprofessionelles Handeln oder scheuen Sie die Windmühlen nicht? Dann freue ich mich wie immer über Ihre Nachricht! … Wenn Sie konzeptionelle Hilfe brauchen, dann kennen Sie sicher das Gebüsch, in dem Sie meine Anwaltskollegen und mich finden! Glück auf!

Howard Chance: howard.chance@t-online.de  Tel. 0177-2727897

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