Schlagwort: Prostitution

  • Howard´s Newsletter – 04. März 2020 – Infos und Anfragen – ProstSchG

    Howard´s Newsletter – 04. März 2020 – Infos und Anfragen – ProstSchG

    Howard´s Newsletter – 04. März 2020 – Infos und Anfragen – ProstSchG

    Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Bürowoche in Düsseldorf soll zwischen den Reisewochen ein wenig Ruhe bieten, angesichts der vielen Akten, die ich momentan zu bearbeiten habe, wird aber daraus leider nichts! Die Kundenanforderungen sind vielfältig und die Arbeitsaufträge durchaus komplex.

    Im Arbeitsbereich „Kooperationen“ suche ich momentan im Kundenauftrag:

    1. Genehmigte Prostitutionsstätte mit baurechtlicher Genehmigung im Bereich Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen (Großraum Rhein-Main). Es ist sowohl längerfristige Anmietung wie auch Kauf angedacht. Anforderung: 4 bis 10 Zimmer. Schlafmöglichkeit von Vorteil!

    2. Urlaubsvertretung für Massageinstitut Raum Düsseldorf ab sofort! Selbständige Arbeit und Wohnmöglichkeit vorhanden. Zunächst für 2 – 4 Wochen. Angenehme Atmosphäre. Gut laufende Location!

    Kontaktherstellung in beiden Fällen gerne per Mail howard.chance@t-online.de oder Telefon 0151-71885164.

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance
    howard.chance@t-online.de
    Phone 0151-71885164

    http://www.prostitution2017.de

  • Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Ich habe es momentan im Bereich der Unternehmensberatung immer öfter mit Behörden zu tun, die mit aggressivem Verhalten versuchen, Neugründer im Bereich Prostitution / Prostitutionsstätte „indirekt“ daran zu hindern, ihr Gründungsvorhaben zu verwirklichen.

    Fragt man bei einem Bauamt nach nutzbaren Flächen für die Prostitution an, bekommt man oft die Antwort: „solche Flächen gibt es in unserer Stadt / Gemeinde nicht!“ Die Auskunft stimmt in vielen Fällen nicht, sondern ist ganz einfach eine vorgegebene Standard-Antwort, um jegliche „Ferkel“ abzuschrecken.

    Auch bei „Nutzungsänderungen“ runzelt man automatisch die Stirn und stellt selbst in Gebieten, wo es eine Genehmigungsfähigkeit gibt, diese salvatorisch in Frage. Bloss keine Neuansiedlung, weitere „Erotik“ unbedingt vermeiden!

    Bei den Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG gibt es auch immer mehr Irritationen: wenn man einen genehmigten Betrieb übernehmen will, muss dieser erst geschlossen werden, bevor ein neuer Antrag bearbeitet werden kann? Soll nach Auskünften eines Landkreises so im ProstSchG stehen! Die Passage konnte ich nicht finden! Angeblich wird dies in § 37 ProstSchG vorgeschrieben. Stimmt aber überhaupt nicht! Was soll´s! Die Behörde hat auch ohne Beleg recht und man kann ja, wenn man will und Zeit hat, Beschwerde führen. Sehr unerfreulich und zeitraubend!

    „Verfristung“ wird bei Widersprüchen bemüht, obwohl wirksame Zustellnachweise vorliegen und es werden „Zusatzbestimmungen“ zum ProstSchG schlichtweg „erfunden“, um Verwirrung zu stiften und abzuschrecken.

    Solche Vorgehensweisen habe ich den letzten 3 Jahren selten bemerkt, nun sind sie aber deutlich auf dem Vormarsch. Ob dies auf „Vorgaben“ beruht oder ob sich dieses Reaktionen „natürlich“ entwickeln, kann ich nicht sagen, aber das es im Alltag „rauher“ zugeht, muss ich an dieser Stelle eindeutig feststellen!

    Nicht entmutigen lassen und die Rechte wahren! Zur Not eben über Rechtsmittel und Beschwerden!

    Meint

    Howard Chance

     

  • Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – Freitag 07.02.2020

    Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – Freitag 07.02.2020

    Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – Freitag 07.02.2020

    Wieder ist eine arbeitsreiche Woche vergangene, in der es neuerlich Herausforderungen gab, die wie immer überraschend kamen. Die Behörden sind recht aktiv und gehen nun auch vermehrt gegen Kleinbetriebe und „Wohnungen“ vor! Erst gestern meldeten sich wieder 2 Kundinnen, denen Schließungsverfügungen zugingen, gegen die es nur wenig Handhabe gibt!

    Immer wieder stellt sich dabei die Frage, wie man „Wohnungsprostitution“ definiert. Der Denkansatz, dass man grundsätzlich in der eigenen Wohnung, in der man lebt und wohnt, „auch“ der Prostitution „untergeordnet“ nachgehen kann, mag durchaus richtig sein, ist aber in Wohngebieten trotzdem offiziell nicht erlaubt! In NRW gibt es Städte, die in Wohngebieten sogar das Home-Office eines Versicherungsvertreters rügen, obwohl dort nur die Akten gelagert werden und obwohl kein Kundenverkehr stattfindet! Wie wird in diesen Städten dann die „Wohnungsprostitution“ beurteilt, bei der ja eindeutig „Verkehr“ stattfindet? Wenn Städte und Gemeinden dann „wöchentlichen Wechsel“ feststellen und es keine „Wohnsitz-Anmeldungen“ gibt, sind wir ganz tief in der Grauzone! Die „Terminwohnung“ ist ein kompliziertes Gebilde und nur selten geeignet, um Bauordnung und ProstSchG zu umgehen. Trotzdem wird dies natürlich regelmäßig versucht! Mal mit vorübergehendem Erfolg oder eben ohne! Es bleibt spannend, gerade wenn man bedenkt, dass über 70% der Kleinbetriebe „Wohnungen“ sind.

    Ist der staatliche Plan am Ende wirklich eine „Kasernierung“? Sollen am Ende des Vollzugs des ProstSchG nur noch regulierte zentrale Großbetriebe verbleiben, die man mit wenig Aufwand effektiv kontrollieren kann? Das VEB – Volks- oder Staats eigenes Bordell als Modell der Zukunft? Darüber habe ich ja schon vor einem Jahr süffisant „orakelt“. Sind es Verschwörungstheorien oder gibt es den großen Plan Prostitution möglichst zu eliminieren? Wird das sogenannte „nordische Modell“ bei der nächsten Bundestagswahl wirklich ein Thema oder schreibt sich die EU bald das Thema auf den Plan?

    Gedanken, die mir momentan durch den Kopf gehen, die aber für die Arbeit im Alltag nicht hilfreich sind! Das „große Ganze“ mag interessant sein, aber das „hier und jetzt“ ist mein vornehmlicher Auftrag, dem ich mich natürlich mit vollem Elan widme. So stehen in den kommenden Tagen wieder einige Reisen an, um Kundinnen und Kunden effektiv zu unterstützen. Es geht ins Rhein-Main-Gebiet, nach Berlin und dann in die Pfalz, bevor ich meinen „Heimathafen“ Düsseldorf Ende kommender Woche wieder erreiche.

    Wer in den genannten Gebieten kurzfristig Gesprächsbedarf hat, die oder der möge sich bitte bei mir melden … nach den Motto „Howard allzeit bereit“!

    Es grüßt herzlich

    Howard Chance
    howard.chance@t-online.de
    Phone 0151-71885164

    http://www.prostitution2017.de

    Informationen zur Beratung MH-Consulting:

    https://prostitution2017.de/schutzgesetz/20160902die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Baurechtliche Katastrophenmeldung – Urteil Oberverwaltungsgericht Berlin

    Baurechtliche Katastrophenmeldung – Urteil Oberverwaltungsgericht Berlin

    Bildquelle. Pixabay

    Baurechtliche Katastrophenmeldung – Urteil Oberverwaltungsgericht Berlin

    Bundesweit wartet man seit gut einem Jahr auf „erste Urteile“ zu der Frage in welchen baurechtlich definierten „Gebieten“ Bordelle und bordellartige Betriebe zulässig sind. Viele Städte und Gemeinden haben Genehmigungsverfahren ausgesetzt, um abzuwarten, wie Gerichte generell entscheiden. Nun gibt es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die klare Definitionen findet und dabei mit dem Baugesetzbuch (BauGB) argumentiert.

    Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind Bordelle und bordellartige Betriebe im Mischgebiet generell nicht zulässig! Ausnahmefälle gibt es nicht! Prostitutionsbetriebe sind nach Gerichtsmeinung nach wie vor grundsätzlich „störend“ und das „negative Milieu“ wird fortlaufend unterstellt. Das Gericht klammert im Urteil lediglich „Wohnungsprostitution“ als Ausnahmefall aus, wenn diese nicht „prägend“ ist, der Wohncharakter gegeben ist und in der Wohnung maximal 2 Personen wohnen und „untergeordnet werkeln“. So die Kurzzusammenfassung des Urteils-Tenors.

    Von diesem Urteil dürften nun etliche anhängende Verfahren betroffen sein, bei denen mit „Sonderfall“, „nicht störendem Gewerbe“ und „überwiegend gewerbliche Nutzung“ argumentiert wird. Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen im Mischgebiet können die Behörden nun leicht verweigern und auf die eindeutige Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Berlin-Brandenburg verweisen.

    Das heute als informative „Kurzmeldung“. Ich werde den Urteilsinhalt in den kommenden Tagen noch präzise aufbereiten und dazu einen umfangreichen Artikel verfassen. Für Rückfragen stehe ich natürlich jederzeit gerne zur Verfügung! Auch die juristische Fachwelt zeigt sich sehr überrascht und es sind bereits Diskussionen darüber entbrannt, ob das Urteil der erwartete „Meilenstein“ ist!

    Es grüßt für heute herzlich

    Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

  • Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Das neue Jahr und das neue Jahrzehnt haben begonnen

    Ein freundliches Hallo in die Runde! Das neue Jahr ist jetzt eine Woche alt und für mich beginnt die Arbeit in diesem Jahr von Neuem. Einige Tage Erholung und Stillstand, doch nun geht es wieder mit vollem Elan an die Arbeit, die durch das ProstSchG und dessen Umsetzung nie aufhört.

    Ich wünsche an dieser Stelle allen Freundinnen und Freunden, Kundinnen und Kunden und allen Besucherinnen und Besuchern meiner Webseite ein gutes neues Jahr, viel Erfolg and „simply the best“!

    Was steht bei mir an im neuen Jahr 2020? Eine Kurzübersicht der aktuellen Projekte, die momentan noch in meinem Kopf reifen, bzw. bereits auf meinem Schreibtisch liegen:

    Verwaltungsgerichtsverfahren

    Es haben sich eine ganze Reihe von Verwaltungsgerichtsverfahren angesammelt, die ich in Kooperation mit meinen Justiziaren fachlich betreue. Diese Verfahren haben in der Regel eine lange „Laufzeit“ und es geht fast immer um „Nutzungsänderungen“ und „Gebietsbestimmungen“. Wir haben es immer wieder damit zu tun, dass Ordnungsämter das Baurecht heranziehen und eine „Konzentrationswirkung“ erzeugen, die eigentlich nicht vorgesehen ist! Ob dies rechtlich korrekt ist, müssen nun die Gerichte entscheiden. Man hat zwar durch das laufende Verfahren einen Zeitgewinn, aber da der Ausgang ungewiss ist, kann man auf Betreiberseite nicht von „ruhigem Schlaf“ reden.

    Antragsverfahren nach dem ProstSchG

    Auch in diesem Bereich ist einiges zu tun und noch immer sind Anträge, die bereits 2017 gestellt wurden, oft noch nicht abschließend bearbeitet. Sachbearbeiter wechseln, Führungszeugnisse und Bescheinigungen laufen ab und auch Betriebsübergaben sind kaum möglich, wenn man nicht ganz tief in die Trickkiste greift. Ich habe mich in diesem Bereich inzwischen weitreichend „spezialisiert“ und bin hier sehr tief im Thema … sozusagen „zwangsläufig“!

    Nachbesserungen von Betriebskonzepten

    Viele Betriebskonzepte, die gewissermaßen auf dem Bierdeckel entstanden, werden inzwischen bei Kontrollen gerügt, da sie nicht rechtskonform sind und im Genehmigungsverfahren auch nicht hinreichend geprüft wurden. Hier kommt es regelmäßig zu Nachforderungen oder Nachbesserungen und nicht selten werden Konzepte auch nachträglich gänzlich verworfen!

    Betriebsveräußerungen / Objektverkäufe

    Immer mehr Betreiberinnen und Betreiber entscheiden sich ihre Betriebe nicht weiter zu führen! Wer sein Geld längst verdient hat, scheut nun das ProstSchG wegen der zahlreichen Pflichten! Oft ist auch die wirtschaftliche Entwicklung ungünstig. Ich habe inzwischen eine Liste mit über 25 Objekten, die kurz- bis mittelfristig „abzugeben“ sind. Leider ist die Nachfrage nicht gerade intensiv! Investitionen in „Rotlicht“ stehen angesichts der unklaren Rechtslage auf dem Prüfstand und ich fürchte, dass sich hieran in 2020 auch wenig ändern wird!

    Steuerfragen und Co.

    Die Besteuerung von „Rotlicht“ wird immer mehr zum komplizierten Thema! Betriebe werden „gerne“ in die Haftung genommen, wenn „selbständige Dienstleisterinnen“ z.B. ihrer Umsatzsteuerpflicht nicht nachkommen und damit irgendwann unangenehm auffallen. Es gibt nach wie vor keine einheitliche Vorgehensweise, nicht einmal pro Bundesland. Zahlreiche Individualvereinbarungen treffen auf das „Düsseldorfer Verfahren“ und der Fiskus arbeitet mit vielen Köchen, die alle unterschiedliche „Zutaten“ in den Topf werfen, was dem „Gesamtgeschmack“ aber nicht zu Gute kommt. Auch hier informiere ich in Kooperation mit Justiziaren über sinnvolle Steuermodelle.

    Blogging/ Buch-Projekte

    Durch die vielfältigen Verfahren hat mein „Blogging“ stark gelitten und auch die angekündigten Buch-Projekte mussten vorübergehend gestoppt werden. Es fehlte mir einfach an Zeit. Ich versuche nun wieder „in den Tritt“ zu kommen und werde demnächst über die Fortschritte informieren!

    Zeitplan Howard Chance

    Vom 08. bis 18. Januar 2020 bin ich im Raum Düsseldorf unterwegs und habe dabei hauptsächlich Büroarbeiten zu erledigen. Nach Absprache sind aber Termine mit ein wenig Vorlauf jederzeit möglich. Vom 19. bis 25. Januar geht es ins Rhein-Main-Gebiet und ich werde dann Ende des Monats eine Kreativ-Woche einlegen, bei der die Buch-Projekte voran getrieben werden sollen!

    Der Terminplan … immer aktualisiert unter:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Immer da, immer nah … wenn es brennt oder wenn Dinge sinnvoll vorbereitet werden müssen.

    Herzliche Grüße von Haus zu Haus

    Howard Chance
    howard.chance@t-online.de
    Phone 0151-71885164

    Informationen zur Beratung MH-Consulting:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • „Vom Wesen der käuflichen Liebe und Lust“ – Prostitution: Lebenseinstellung oder Geschäft?

    „Vom Wesen der käuflichen Liebe und Lust“ – Prostitution: Lebenseinstellung oder Geschäft?

    „Vom Wesen der käuflichen Liebe und Lust“ – Prostitution: Lebenseinstellung oder Geschäft?

    Howard Chance referiert am 4. Dezember 2019 an der Technischen Universität München (TUM) am Lehrstuhl von Professor Hugo Kehr innerhalb der Seminarreihe „Sex and gender in the office“ (Sex und Geschlecht am Arbeitsplatz).

    Was ist die teuerste Form der Prostitution? – Die Ehe! – Wie süss sind Suggardaddys wirklich? – Wer die Muschi hat, hat die Macht? – Wer prostituiert sich wie und warum? – Sex am Arbeitsplatz als zweckorientierte Prostitution ohne Huren-Ausweis? – Irrungen und Wirrungen durch verankerte Triebe? 

    Howards provokante These:

    „Prostituition ist nicht nur das älteste Gewerbe der Welt, sondern ein Manipulations- und Marketing-Instrument, das sowohl „privat“ wie auch im Geschäftsleben täglich Anwendung findet. Sex wird bewusst eingesetzt, um Ziele zu erreichen und Zustände zu manifestieren!“

    25 Jahre intensive Arbeit in der Erotikbranche prägen nachhaltig und vermitteln dabei tiefe Einblicke in die Abgründe der menschlichen Seele. Sexualität als besondere Ebene der Kommunikation hat eine besondere Tiefenwirkung und schafft dabei Abhängigkeiten, die Entscheidungsprozesse beeinflussen und den persönlichen Status verändern oder zerstören.

    Ficken oder gefickt werden: Geben und empfangen als Demonstration von Macht und Ohnmacht? – Rollenbilder auf dem Prüfstand. „Shades of Grey“ is everywhere? – Ist der oder die „Gefickte“ Täter oder Opfer? – Wer ist wirklich „devot“ und wer ist wirklich dominant? – Sodom und Gomorrha und der Staat mit seinem Prostituiertenschutzgesetz als „Regulierer“ von Befindlichkeiten?

    Die Möglichkeit, vor Studierenden zu sprechen, ist für Howard als Unternehmensberater und Publizist eine besondere Herausforderung. Er berät täglich Unternehmen bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. Diese Tätigkeit ist sehr anspruchsvoll und dabei eigentlich aber total „unsexy“, Paragraphen statt Erotik. Traumjob, weil es viel nacktes Fleisch zu sehen gibt und man als Berater überall einen „wegstecken“ kann? Pfui Teufel! Wo bleibt die Romantik?

    Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ sind Unternehmer, die durch käufliche Angebote für „menschliche Schwächen“ ihr Geld verdienen, die verwaltenden Behörden sind „Regulierer“, die eine möglichst „saubere“ Prostitution gewährleisten sollen. Die eigentlichen aktiven Akteure, Sexarbeiter(innen) und Freier, müssen sich in den definierten Rahmen „einfügen“ oder aber andere Wege suchen, um ihre persönlichen Ziele zu erreichen!

    Sauberer Sex ist langweilig, denn: guter Sex muss schmutzig sein und das Kopfkino nachhaltig bedienen! – Illusion versus Wirklichkeit!

    Als Dozent, Publizist und Mensch gibt Howard meistens alles!. Seine Gedanken sind mitunter schwer zu fassen und zu verstehen. Sein Vortrag in München wird Tabus brechen und Thesen hervorbringen, die mit den Studierenden eingehend diskutiert werden sollen! Auch Fragen, die eindeutig unter die Gürtellinie gehen, werden beantwortet werden! Der Autor befindet sich in der Tradition des Marquis de Sade, der womöglich auch nur ein „armes Würstchen“ war, weil er seine Sexualität nur in Form von Publikationen ausleben konnte? – Wie viel „Justine“ steckt in uns? – Es wird spannend, wenn Howard „fabuliert“!

    Bei der Veranstaltung in München handelt es sich um eine „geschlossene Veranstaltung“, aber das Manuskript und der Nachbericht wird hier im Blog veröffentlicht werden. Ein Experiment, auf das sich der Autor freut! – Es ist mal wieder eine Herausforderung, die reizt! – Quod erat demonstrandum!

  • Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Howard Chance berichtet – Veranstaltung 28. Oktober 2019 – Saalbau Griesheim

    „Er hat es wieder getan!“ Nach der erfolgreichen Veranstaltung im Vorjahr, ließ es sich Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie nicht nehmen die 1. Ausgabe noch einmal deutlich zu „toppen“. Der Saalbau Griesheim war die ideale Location für die zweite Ausgabe von „Zukunft Rotlicht“. Über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung und nahmen an einer bundesweit einmaligen Veranstaltung teil, bei der sich Betreiberinnen und Betreiber von Rotlicht-Betrieben, aber auch zahlreiche Behörden-Vertreter aus der ganzen Republik einfanden, um über die aktuellen Entwicklungen bei der schwierigen Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zu diskutieren und um regen Austausch zu pflegen.

    Dazu hatte der Veranstalter wieder eine Riege von Experten eingeladen, die zu unterschiedlichen Aspekten referierten und in Workshops diverse Hilfestellungen gaben. Rotlicht war bis 2017 keine große Wissenschaft, doch die Paradigmen haben sich inzwischen dramatisch verändert. Ohne detaillierte Kenntnisse im Steuer- und Baurecht ist eine Bruchlandung als erotischer Unternehmer nicht unwahrscheinlich! Ohne persönliche Zuverlässigkeit und ohne gründliche Dokumentation von Abläufen im Betrieb, gerät man jetzt schnell in die Defensive.

    Das „neue“ ProstSchG, das nun seit 2 Jahren „wirkt“, hat es in sich und die in ihm enthaltenen Kontrollpflichten des Staates sind erheblich! Die Zeiten, wo man nach dem Motto „Weiber rein, Schild dran, Werbung schalten, Puff läuft“ arbeitete, sind lange vorbei und heutzutage ist der umsichtige Rotlicht-Unternehmer gefragt, der intelligent handelt und sein Unternehmen in schwieriger Zeit zukunftssicher aufstellt.

    Zentrale Themen von „Zukunft Rotlicht“ waren in diesem Jahr Bau- und Steuerrecht. Noch immer sind Bordellbetriebe in „Mischgebieten“ umstritten, je nach Bundesland oder Stadt gibt es Genehmigungen oder nicht und die Verwaltungsgerichte sind momentan mit umfangreichen Verfahren belastet, deren Ausgang man nicht absehen kann. Die anwesenden Baurechts-Experten waren sich sicher, dass sich gerade durch das neue Gesetz Grundsätze der Rechtssprechung ändern müssen. Die „Milieu-Kriminalität“, die häufig ein Hemmnis für Genehmigungen war, fällt durch die vorgeschriebene Zuverlässigkeitsprüfung weg und dies muss sich zwangsläufig auf die alten Bauordnungen auswirken. Wo kein Täter, da keine Kriminalität!

    Im Bereich „Steuer“ ist die Lage noch prekärer und auch unter den Experten sehr umstritten. Einige haben positive Erfahrungen mit dem „Düsseldorfer Verfahren“, andere lehnen den eigentlich überhaupt nicht nicht rechtskonformen „Hilfskonstrukt“  kategorisch ab. Zudem wurde deutlich, dass die Finanzbehörden auch sehr unterschiedlich arbeiten und das für das Rotlicht scheinbar ganz eigene „Steuer-Gesetze“ gelten, die zum Teil bewusst konstruiert erscheinen. Sonderregelungen, die Gefahr der Umsatzsteuer-Hinzurechnung und viele unangenehme Themen mehr, wurden intensiv diskutiert. „Klarheit“ gibt es momentan leider nicht und vielen Teilnehmern rauchte dementsprechend später der Kopf. Zu viele Sonderfälle und Einzelfälle, die der Überprüfung bedürfen und nicht „08-15“ beantwortet werden können. Ein Kongress kann Impulse bieten und neue Sichtweisen eröffnen, aber natürlich nicht im Workshop individuelle Probleme lösen.

    Auch die Lage der Sexarbeiter(innen) wurde natürlich erörtert und auch hier sind die steuerlichen Schwierigkeiten dominant. Wo zahle ich Steuern, wie werde ich erfasst und warum ist eine Zustellanschrift.de für ausländische Dienstleisterinnen die Adresse der Wahl?

    Der Verein Dona Carmen e.V., in Deutschland federführend beim „Kampf gegen das ProstSchG und dessen Willkür“ referierte gewohnt routiniert zu aktuellen Zahlen und Fakten. 2/3 der Betriebe ohne Genehmigung, nur geschätzte 25 – 30 % Registrierungen bei den Sexworkern in Deutschland? Da läuft etwas schief und die Bezeichnung „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ hat durchaus eine Berechtigung!

    Nicht zu vergessen sind die zahlreich vertretenen Aussteller aus der Erotikbranche und der Hauptsponsor „London“, der durch sein neuerliches großzügiges Engagement die Durchführung der Veranstaltung förderte. Eine „Familie“, die in großen Teilen an einem Strang zieht und die Christoph Rohr bereits wieder ermutigt haben es in 2020 „wieder zu tun“!

    Am Schluss auch ein Lob an das Team und die Köche der „Rotlicht-Akademie“, die für reibungslosen Ablauf und kulinarische Köstlichkeiten sorgten. Essen und Trinken hält bekannt Leib und Seele zusammen und das ersehnte Gemeinschaftsgefühl wurde durch die Veranstaltung wieder deutlich gestärkt!

    Howard Chance
    https://mhconsulting.online

  • Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Erstellung eines Betriebskonzepts nach dem ProstSchG ist die eine Sache; das „Leben“ dieses Konzeptes und die korrekte Umsetzung der amtlichen Vorschriften oft eine ganz andere. Viele Betreiber denken, dass der einmalige amtliche Stempel ausreist, um zukünftig in Frieden mit dem Amt zu leben. Dann werden die gesetzlich eindeutig vorgeschriebenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gerne (wieder) vergessen und manchmal stellt man sogar das eingereichte Konzept „intern“ wieder um, ohne das Amt davon zu informieren! Wenn man einfach so handelt, so handelt man grundsätzlich „ordnungswidrig“ und gefährdet im schlimmsten Fall sogar die bereits erlangte Erlaubnis oder aber die Erlaubnis, auf die man noch wartet!

    • Dokumentiere ich die Anmietungen in meinem Betrieb umfassend und gesetzeskonform? Habe ich ein stetiges Augenmerk auf die Existenz und die Gültigkeit von Registrierungsbestätigungen und Gesundheitsbescheinigungen?
    • Gebe ich ordnungsgemäße Quittungen aus und erhalten meine Mieterinnen bzw. Subunternehmerinnen Duplikate aller Dokumente? Wie stelle ich den Datenschutz und die ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Unterlagen sicher?
    • Darf ich Weisungen erteilen oder lasse ich dies besser bleiben? Agiere ich im Auftrag der Mieterin oder erbringe ich Zusatzleistungen, die ein Anstellungsverhältnis begründen könnten?
    • Wie steht es um die Zuverlässigkeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wurde diese überprüft oder ist diese nicht notwendig?
    • Wie ist die Lage beim Jugendschutz, bei Hygieneplan, Meldepflichten und beim Sicherheitskonzept? Nehme ich die notwendigen Kennzeichnungen im Betrieb vor und informiere ich die Mieterinnen nachweislich über die gesetzlichen Fristen?
    • Mache ich „Deals“ mit dem Finanzamt oder übernehme ich die Werbung für (angeblich) selbständige Damen?

    Es gibt unzählige weitere Detailfragen, die regelmäßig im Rahmen meiner Unternehmensberatung auftauchen und die manchmal gar nicht so einfach zu beantworten sind. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail!

    Ich habe mich daher entschlossen ein Handbuch für die betriebliche Praxis zu veröffentlichen, um damit durch das Aufzeigen entstandener Probleme konkrete Hilfestellungen zu geben. In manchen Regionen sind die Behörden lasch, in anderen jedoch gründlich und sogar über das Ziel hinausschießend!

    Den September über werde ich die Publikation erstellen und als Erscheinungsdatum ist der 28. Oktober 2019 geplant und zwar zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, wo ich ja auch als Referent vertreten sein werde.

     

  • Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    ProstSchG – Kongress – Buchprojekte – Visionen

    2. September 2019: Mit cooler Sonnenbrille in einem Café in der Düsseldorfer Altstadt – So lässt es sich leben, denkt der geneigte Betrachter. Eierschaukeln deluxe? Der Anblick täuscht, denn meine aktuellen Aufgaben sind sehr vielfältig und auch sehr anstrengend. In den vergangenen Monaten konnte ich mich wegen umfangreicher Arbeitsbelastung kaum um meine Webseite kümmern.

    ProstSchG und Genehmigungen für Prostitutionsstätten

    Das ProstSchG hat mittlerweile umfangreich zugeschlagen und die Anzahl der zu bearbeitenden Akten hat sich geradezu vervielfacht. Etwa die Hälfte meiner Antragsverfahren im Kundenauftrag sind inzwischen „positiv beschieden“ worden, es gab also tatsächlich Genehmigungen nach dem ProstSchG, wobei diese bis zum Teil eine Verfahrensdauer von über 18 Monaten hatten! Weitere abschließende Genehmigungen stehen im Raum, es gibt aber leider auch viele Verfahren, die momentan durch baurechtliche Schwierigkeiten vor den Verwaltungsgerichten landen werden und wo der Ausgang mangels Grundsatzurteilen unbekannt ist! Ablehnungen wegen Unzuverlässigkeit von Betreibern gibt es selten! Nachfristen für nachträgliche Genehmigungen gibt es sehr oft, allerdings auch deren Widerruf durch behördliche Anordnungen. Einheitliche Handhabungen gibt es nicht und ich habe es oft mit echten „Wundertüten“ zu tun! In den kommenden Monaten werden einige meine Kunden erste „Urteile“ haben und ich werden diesbezüglich natürlich berichten!

    ProstSchG und die betriebliche Praxis

    Betriebskonzepte müssen gelebt werden! Dieses „Leben“ besteht darin, dass man in seinem Betrieb das „praktiziert“, was man in seinem Konzept zu Papier gebracht hat. Tut man dies nicht, ist die Zuverlässigkeit und damit letztendlich auch der Betrieb gefährdet! Verstösse gegen die Aufzeichnungspflicht werden inzwischen geahndet und zwar mit Bußgeld und Einträgen ins Gewerbezentralregister! Dieses Register ist eine Art „Sünderdatei“ und man sammelt wie in Flensburg Punkte. Zuviele Punkte: Zuverlässigkeit erloschen und damit wird dann das Recht verwirkt einen Prostitutionsbetrieb zu führen! Ich habe Fälle, wo es ausreichte eine abgelaufene Gesundheitsbescheinigung nicht zu erkennen oder aber eine Dokumentations-Durchschrift zu verweigern, um ernste Schwierigkeiten mit der Behörde zu bekommen. Wenn man nicht katholischer wie der Papst arbeitet, finden die Ämter sehr schnell Möglichkeiten um Verstösse zu unterstellen und zu beweisen. Auch die „Nichtanwesenheit“ von Betreibern während der Öffnungszeiten kann problematisch werden, ebenso die Beauftragung von nicht befugten Mitarbeitern, die intern „hoheitliche“ Aufgaben wahrnehmen, aber vom zuständigen Amt nicht überprüft wurden. Die Einschläge nehmen zu und mit den Behörden ist nicht zu spaßen! Ich werde aus diesem Grund zum Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main eine Publikation mit dem Titel „Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis“ ein Handbuch herausbringen, dass die Problemstellung exakt beschreiben und die sinnvolle Handhabung erläutern wird. Hierzu gibt es dann in Frankfurt auch mein Seminar und einen Workshop und ich berate Betriebe natürlich auch jederzeit individuell und vor Ort.

    ProstSchG und Steuern

    Wenn es um oder ans Geld geht, versteht im Rotlicht-Gewerbe niemand Spaß! Wie viele von uns gemerkt haben, sind die Finanzbehörden in letzter Zeit sehr emsig geworden und haben die Prostitution und die Erträge daraus massiv im Fokus! Besonders die Umsatzsteuer hat es dem Fiskus angetan, da diese die Haupteinnahmequelle des deutschen Staates ist! Doch mal ganz ehrlich: wie viele Damen aus dem Gewerbe zahlen Umsatzsteuer für ihre erotische Tätigkeit? Dazu die zweite Frage: Sind unter 17.500 € Umsatz im Jahr realistisch, wenn man für Werbung und Zimmermiete im gleichen Zeitraum über 25.000 € ausgibt? Zwar ist das horizontale Gewerbe ein Gewerbe, wo man beim „drauflegen“ durchaus Geld verdient, aber eben nicht im monetären Sinn! Ich halte es, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, für sehr unrealistisch, als erotische Dienstleisterin nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden. Im Ergebnis muss ja dabei keine hohe Steuerlast entstehen, aber es muss zumindest „etwas“ erklärt werden, um den deutschen Fiskus nicht unnötig zu reizen. Dieser, der Fiskus, kommt nämlich dann gerne auf die Idee den Betreibern von Bordellbetrieben die entgangene Umsatzsteuer „hinzuzurechnen“. Sprich: ich soll für Damen, die in meinem Betrieb ihrer Tätigkeit nachgingen, zahlen, obwohl ich deren Umsatz gar nicht gemacht habe! Je grösser der Betrieb, desto bedenklicher der mögliche „Deckel“. Ob die „Hinzurechnung“ immer rechtens ist, lassen wir einmal dahingestellt, aber es reicht ja schon aus, wenn das zuständige Finanzamt eine „dingliche Beschlagnahme“ anordnet, Vermögen einfriert und es unter Umständen Jahre dauert, bis die Angelegenheit gerichtlich geklärt ist. Eine solche „Phase“ zu überleben, erfordert eine üppige Kriegskasse, deren Existenz dann möglicherweise weitere „Überprüfungen“ auslöst. Ein Teufelskreis! An dieser Stelle denke ich immer an Al Capone, den man nicht wegen Morden und ähnlicher böser Dinge ins Gefängnis brachte, sondern wegen Steuerdelikten! Überraschung! – Bei unsrem Kongress in Frankfurt stehen daher Steuerthematiken sehr markant auf der Tagesordnung, da hier sehr großes Unheil droht, wenn man sich nicht richtig aufstellt und nicht dafür sorgt, dass der Staat zumindest einen schmackhaften Teil des Kuchens erhält. Außerdem geht es auch um die Frage, wie sich Dienstleisterinnen steuerlich erfassen können, welche Auswirkungen dies hat und ob das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die beste Lösung ist, um Ungemach zu vermeiden. Ein sehr komplexes wie anspruchsvolles Thema, das äußerster Beachtung bedarf.

    Prostitution 2019 – Mein neues Buch

    Neben den üblichen Beratertätigkeiten, liegt mein neues Buch „Prostitution 2019“ noch unvollendet auf dem vollen Schreibtisch. Ich habe es bereits vor einem Jahr begonnen und immer wieder festgestellt, dass sich innerhalb der Zeit vielfältigste Veränderungen ergeben haben, die natürlich ihren Einfluss auf die Publikation haben müssen. Ich werde den gesamten Monat September am „Finish“ arbeiten und hoffe mit dem Buch dann im Oktober am Start zu sein und dieses dann auch beim Kongress präsentieren zu können. Insgesamt hat jedoch die Herausgabe des Handbuchs für die betriebliche Praxis jetzt erste Priorität, da dies für die Branche momentan notwendiger ist, als das „Sittengemälde“, das informativen Charakter hat und dabei auf eine breite Öffentlichkeit abzielt.

    ProstSchG und der Kongress in Frankfurt

    Gebündelte Ergebnisse der Arbeit werden wir beim 2. Rotlicht-Kongress unter dem Motto „Zukunft Rotlicht“ erleben, wo meine Kollegen und ich zu allen relevanten Themen referieren und berichten werden. Der 28. Oktober 2019 wird für die Branche ein sehr wichtiger Tag sein und gerade im Austausch werden wir sicher viele neue Impulse erhalten! Netzwerken und am Puls der Zeit bleiben! An dieser Stelle verweise ich auch auf die noch laufende Rabattaktion, mit der es noch möglich ist vergünstigte Tickets zu erhalten:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2019/08/02/tickets-zum-vorzugspreis-kongress-zukunft-rotlicht-frankfurt-main/

    Sehen wir uns in Frankfurt? Ich würde mich freuen!

    Für heute herzliche Grüße aus Düsseldorf von

    Howard Chance

     

     

  • Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Die zweite Auflage des deutschlandweiten Kongresses

    Knapp 2 Jahre ist das ProstSchG in Kraft – Theorie und Praxis sind oft sehr unterschiedlich! Langsam zeigt sich, wo für Betreiber, Sexworker aber auch Behörden Handlungsbedarf besteht – auch wenn das ProstSchG in der Realität regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird!

    Auf dem Kongress „Zukunft-Rotlicht“ 2019 in Frankfurt wird es u.a. zu diesen Themen Seminare, Workshops und Diskussionsrunden mit Experten geben:

    • ProstSchG – wie entwickelt es sich in der Praxis – Nachbesserung Betriebskonzept
    • Steuerfallstricke à la Umsatzsteuerhinzurechnung der Sexworker auf die Betreiber
    • Richtiger Internet- / Werbeauftritt für Betreiber und Sexworker
    • Probleme mit dem Bauamt
    • Aufzeichnungspflichten laut ProstSchG und Hilfsprodukte hierzu, um Papierkrieg zu vermeiden
    • Sexworker und Steuer sowie Büro- und Zustellanschriftservice für Sexworker, damit die „böse Überraschung“ nicht im Heimatland wartet.

    Das Team der Rotlicht-Akademie hat in Kooperation mit MH-Consulting und den Referenten der Veranstaltung ein praxisbezogenes Programm entwickelt, das umfangreiche Informationen bietet und natürlich auch zum intensiven Erfahrungsaustausch einlädt.

    Erste Informationen zur Veranstaltung finden Sie ab sofort auf der Homepage https://www.zukunft-rotlicht.de

  • Prostitution 2019 – Baurechtsbremse wirkt – Bundesweit Frustration

    Prostitution 2019 – Baurechtsbremse wirkt – Bundesweit Frustration

    Prostitution 2019 – Baurechtsbremse wirkt – Bundesweit Frustration

    Die Ordnungsämter vereinfachen sich die Genehmigungsverfahren

    Ende des vergangenen Jahres 2018 wurde in vielen Bundesländern von einer ganz besonderen Form der ordnungsamtlichen Genehmigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gesprochen: Städte und Gemeinden hatten die Möglichkeit ist Auge gefasst Genehmigungen ohne bauamtliche Bewertung zu erteilen, wobei dieser Vorbehalt dann natürlich in die jeweilige Genehmigung geschrieben werden sollte. Diese Genehmigung 2. Klasse hätte dem Ordnungsamt den Tisch freigemacht, die Rechte des Bauamts ein eigenes Prüfverfahren zu eröffnen aber nicht versperrt! Ein gewaltiger Haken, denn der Vorbehalt sagt ja in der Regel schon aus, dass baurechtlich etwas im Argen liegt und wenn die Baubehörde dann wirklich „von sich aus“ oder durch Anschub vom anderen Behördenflur agiert, nützt einem die Genehmigung nach dem ProstSchG gar nichts, wenn die Baubehörde eine Untersagung aus rein baurechtlichen Gründen ausspricht!

    Inzwischen erlebe ich in NRW eine ganz andere Handhabung: in Düsseldorf und Köln, wo ich eine ganze Reihe von Kunden betreue, wird die gültige Baugenehmigung oder zumindest ein Nutzungsänderungsantrag verlangt! Ansonsten geben die Ordnungsämter keinen Genehmigungsstempel, sondernleiten im Einzelfall sogar Betriebsuntersagungen mit Eilcharakter ein, wo eine Betroffene ihren Betrieb innerhalb einer Woche schließen soll, da angeblich eine akute Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorliegt! Durch das konstruierte Eilbedürfnis sind die vorhandenen Rechtsmittel stark eingeschränkt und der Betrieb bleibt bis zur Klärung vor dem Verwaltungsgericht geschlossen. Wenn man nun bedenkt, wie lange solche Verfahren in der Regel dauern, so weiß man wie lange man keine Einnahmen mehr hat und dass während man andererseits natürlich seine Miete und die Verfahrenskosten bei Gericht zahlen muss. Ohne vorhandenes fettes Sparschwein wird es ganz eng!

    Die Änderung der „amtlichen Meinung“ betrachte ich inzwischen nicht mehr als Zufall! Die Baurechtsbremse ist sehr effektiv und erfüllt ihren Zweck voll und ganz! Selbst mustergültig geführte Betriebe haben kaum eine Genehmigungschance, wenn sich der Betrieb im falschen „Gebiet“ befindet und ein Bauamt, aus welchem Grund auch immer, eine Akte aufmacht! Die vielen Ereignisse der vergangenen Wochen zeigen mir deutlich, welche Gefahren momentan bestehen. Mit dem Baurecht haben die Ordnungsämter einen mächtigen Trumpf im Ärmel, wenn es darum geht „Betriebe“ zu vertreiben. Man gibt die Akte über den Flur und das Unheil nimmt seinen Lauf! Ein Bordellbetrieb bzw. eine Prostitutionsstätte ohne Baugenehmigung ist immer eine Bombe und dessen muss man sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens bewußt sein!

     

  • Prostitution 2019 – Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken

    Prostitution 2019 – Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken

    Prostitution 2019 - Verschwörungstheorien und sonstige GedankenProstitution 2019 – Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken

    Howard Chance denkt nach – Quo vadis Prostitution

    Wer ist für den 911-Anschlag auf das World Trade Center verantwortlich? – Warum sind die „Bilderberger“ die geheime Weltregierung? – Gibt es wirklich Ufos in der Area 51? Seit vielen Jahren gibt es Verschwörungstheorien, die wirklich vor nichts und niemandem Halt machen! Manches ist dabei sehr abenteuerlich, anderes auch sehr bedenklich. Auch beim Thema Prostitution gibt es solche Denkmuster, die man zumindest einmal „bedenken“ kann.

    Angeblich dient das „Prostituiertenschutzgesetz“ ja dem Schutz der in der Prostitution tätigen Personen, trägt aber den offiziellen Titel „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“. Wieso heißt das Gesetz dann nicht „Prostitutionsregulierungsgesetz“? Wäre in sich logisch, da das Wort „sowie“ die Rangordnung zwischen Regulierung und Schutz klar definiert: erst Regulierung, dann Schutz! Bei der Übertragung in die Abkürzung ProstSchG ist dann wohl ein Fehler passiert? Oder will man die Regulierung in der Außendarstellung nicht plakativ nach vorne bringen, um vom eigentlichen „Vorhaben“ abzulenken?

    Wenn man die aktuell vorliegende Situation bei der Umsetzung des Gesetzes betrachtet, denkt man zuerst einmal an die „Chaos-Theorie“: ein Gesetz reift über 7 Jahre, wird verabschiedet und dann schaffen es Regierung und Behörden nicht innerhalb eines Vorbereitungsjahres klare Vorgaben zu geben, weil man den Bundesländern „Anpassungen“ zugesteht, die die Umsetzung hindern. Kein einheitlicher Standard, keine frühzeitigen Schulungen und in 14 von 16 Bundesländern absolute „Ladehemmung“. Huren-Ausweise zu drucken war ein kaum zu bewältigendes Problem und auf Amtsseite kannte sich selbst nach der Vorbereitungsphase kaum jemand wirklich aus!

    Das Gesetz gilt seit fast 2 Jahren und es gibt kaum Genehmigungen, obwohl vollständige Anträge in einigen Bundesländern bereits seit über einem Jahr und länger vollständig vorliegen? Von den geschätzten über 200.000 Sexworkerinnen in Deutschland sind maximal 20% registriert? Die steuerliche Erfassung der Damen bereitet riesige Probleme, weil man reisenden Damen keinen Wohnsitz „anhängen“ kann oder weil diese postalisch einfach nicht erreichbar sind?

    Offensichtlich ist das gesetzliche Machwerk und sind die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen „in der Theorie“ entstanden und scheitern nun in vielen Fällen an der Praxis! Hat sich der Staat zu wenig Gedanken gemacht oder ist das vermeintliche Chaos bewusst herbeigeführt, um Sexworker und Betreiber mittel- bis langfristig in die Falle zu locken?

    Es war zunächst einhellige Meinung, dass es dem Staat primär ums Geld gehe! Endlich Steuern kassieren in einem Gewerbe, wo das Bargeld dominiert! Doch in der gelebten Realität ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Betriebe in Deutschland, nämlich die unzähligen Modell- und Terminwohnungen am Baurecht zu scheitern drohen. Was die Sexarbeiterinnen anbelangt, nimmt deren Zahl ständig ab, weil sich viele, aus welchen Gründen auch immer, nicht registrieren wollen und weil andere bereits den Atem des Finanzamts im Nacken spüren und sich für den Ausstieg entscheiden. Da die goldenen Zeiten eh längst vorbei sind, ziehen sich viele ältere Betreiber auch ohne Not zurück, da ihnen der Aufwand zu groß erscheint.

    Wenn die Branche aber stirbt oder sich zumindest merklich verkleinert, geht es dem Staat selbst auch ans Geld: wenn ich die Kühe schlachte, die ich melken will, bin ich einfach dämlich! Daher habe ich meine Zweifel, ob es beim ProstSchG wirklich um Steuern geht oder ob es darum gehen könnte eine zwangsläufige Marktbereinigung einzuläuten, die das Ausmass der Prostitution begrenzt, in dem man Rahmenbedingungen schafft, die den „Anreiz“ vernichten im Gewerbe weiter tätig zu sein. Man sagt also nicht, dass man die „Prostitution“ abschaffen will, wirkt aber indirekt darauf hin!

    Kleine Betriebe scheitern im Genehmigungsverfahren, Großbetriebe generieren mangels „Damen“ zu wenig Umsatz, um die eklatanten Fixkosten decken zu können. Wenn man 100.000 € monatliche Pacht für ein Eroscenter in bester Lage zahlt, aber nur noch 30% Mietauslastung hat, muss man schnell ans „Eingemachte“ und der laufende 10-Jahres-Mietvertrag macht da keine Freude, weil man einfach böse „in der Uhr“ ist. Wenn dann auch noch die Finanzbehörden erscheinen und über Umsatzsteuer-Hinzurechnung nachdenken, ist der „Spaß“ endgültig vorbei!

    Wer profitiert eigentlich vom neuen ProstSchG? Die bemühten Betreiber, die ihre Anträge pünktlich gestellt haben? Nein, leider nicht, da sich die Grauzone inzwischen deutlich vergrößert hat. Es gibt wieder vermehrt illegale improvisierte „Betriebe“ und jede Menge Einzelkämpfer(innen), die das Gesetz komplett ignorieren und sich in einem Bereich bewegen, der mangels Personal von den Ordnungsbehörden nicht ausreichend überwacht werden kann. Zwar wird es den „schwarzen Schafen“ irgendwann an den Kragen gehen, aber momentan sieht die Sache halt noch ganz anders aus.