Schlagwort: Rotlicht

  • Prostitution: Endlich ein anerkannter Beruf?

    Prostitution: Endlich ein anerkannter Beruf?

    Bildquelle: Juergen Jotzo / pixelio.de
    Bildquelle: Juergen Jotzo / pixelio.de

    Posting vom 17.09.2016 by Howard Chance:

    Der Gesetzgeber betrachtet Menschen, die sich prostituieren, noch immer gerne als recht sonderbare Mitglieder einer „niederen Kaste“, deren fragwürdige Tätigkeit kein Beruf wie jeder andere ist. Dazu gibt es in den Gesetzeserläuterungen sehr deutliche Worte des Gesetzgebers, die für viele Prostituierte ein heftige Schlag mitten ins Gesicht sein dürften, wenn wir folgendes im Text unmissverständlich lesen:

    „Zugleich ist daran festzuhalten, dass Prostitution kein „Beruf wie jeder andere“ ist. So hält bereits der Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/4146, S. 6) fest, dass empirische Befunde nicht außer Acht bleiben dürfen, wonach die in diesem Bereich Tätigen belegbar erheblichen psychischen und physischen Gefährdungen ausgesetzt sind, und dass diese Tätigkeit nicht selten von Personen aus besonders vulnerablen Gruppen ausgeübt wird. Es ist darüber hinaus eine soziale Realität, dass viele Prostituierte sich in einer sozialen und psychischen Situation befinden, in der es fraglich ist, ob sie sich wirklich frei und autonom für oder gegen diese Tätigkeit entscheiden können.“

    Hieraus lässt sich sehr klar erkennen, dass man Prostitution und Prostituierte „politisch“ nicht wertschätzt, sondern dass man bei der Betrachtung bewusst die „verwundbaren Gruppen“ in den Fokus rückt, also die sozial und geistig eher schwachen innerhalb der Gesellschaft. Diese Personen werden damit unterschwellig zu „Norm-Prostituierten“ erklärt. Was sonst soll der Hinweis auf die „soziale Realität“ in diesem Kontext bedeuten? – Das ist natürlich ein Schlag ins Gesicht vieler Tausender Rotlicht-Damen, die durchaus über Bildung verfügen, eine bewusste Entscheidung für die selbstbestimmte Prostitutions-Arbeit getroffen haben, aber dennoch gesellschaftlich stigmatisiert werden. Alle in einen Pott! – Passt schon!

    Den Gedanken einmal weiter gesponnen, könnte man folgern, dass nur dumme Personen mit sozialen und psychischen Störungen einen solchen „Beruf“ ergreifen können, weil sie wohl gar nicht so genau wissen, was sie da tun oder schlicht zu blöd sind, um die Gefahren zu erkennen? – Auch in medialen Diskussionsrunden fällt mir auf, dass man Prostituierte, die durchaus gut vorbereitet sind, dennoch gerne belächelt, weil, ja weil sie eben Prostituierte sind, denen man schlicht und ergreifend den Respekt verweigert:

    Schmuddelkinder bleiben Schmuddelkinder! Und mit denen spielt man nun mal nicht! – Man könnte sich ja dreckig machen!

  • 2017: Kondompflicht im Rotlicht-Gewerbe bundesweit!

    2017: Kondompflicht im Rotlicht-Gewerbe bundesweit!

    condomeDer Lümmel gehört in die gleichnamige Tüte! – Basta!

    Posting vom 19.09.2016 by Howard Chance:

    In zwei Bundesländern (Bayern und Saarland) gibt es schon seit Jahren eine Kondompflicht im Rotlicht-Gewerbe. Nun hat die Bundesregierung die Kondompflicht auch ins neue Bundesgesetz geschrieben! – Doch bei Handhabung und Bußgeldern gibt es erhebliche Diskrepanzen! – Kommt jetzt die Kondom-Polizei? – Was kosten Verstösse und wie will man Beweise sichern? – Alles nur heiße Luft?

    Kundinnen und Kunden von Prostituierten sowie Prostituierte selbst, haben beim Geschlechtsverkehr (egal ob vaginal, anal oder oral) Kondome zu verwenden!

    Allerdings werden bei Verstößen gegen die Kondompflicht überraschenderweise dann ausschließlich die Freier (also die Kundinnen und Kunden) direkt mit „Bußgeld bedroht“. Aber sicher geht es doch eh nur um 10 oder 20 € wie bei einem simplen Parkvergehen, wird der unbedarfte Bürger jetzt vermutlich denken? – Weit gefehlt, denn die amtliche Buße für den Kondom-Verstoß des Kunden beziffert der vorliegende Bußgeldkatalog auf sage und schreibe „bis zu 50.000 €“. Ja, da muss der Freier erst mal kräftig schlucken! – Diese Bußgeldsumme ist die mit Abstand höchste im gesamten Gesetz und soll wohl eine überaus plakative Wirkung entfalten. Zum Glück gilt sie ja nun nicht für die Prostituierten, die sich bei diesem Thema ganz entspannt zurück lehnen können.

    Oder? Gibt es nicht noch eine andere Möglichkeit der „Sanktionierung“ durch die Hintertür? Der einzige Weg könnte m. E. über eine amtliche Anordnung gemäß § 11 Absatz 3 Satz 1 gehen: wenn die Prostituierte nämlich die Gesundheit anderer Personen durch einen fortgesetzten „Kondomverzicht“ gefährdet, wäre eine Anordnung möglich und ein Verstoß gegen diese könnte laut „Katalog“ mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € belegt werden. Aber das klingt doch immer erheblich besser als der „Freier-Tarif“ mit „bis zu 50.000 €“.

    Auch wenn der Gesetzgeber den prüfenden Einsatz von „Scheinfreiern“ lächelnd verneint und das innovative Berufsbild des „Kondom-Polizisten“ noch nicht existiert, darf man beim „Amtsschimmel“ nie etwas gänzlich ausschließen. Der in den Erläuterungen schon erwähnte investigative und puffschleichende „Scheinfreier“ würde aber auch gar keinen Sinn machen: wenn er eine Prostituierte erfolgreich zum Gummi-Verzicht überreden würde, könnte nur er selbst mit einem Bußgeld belegt werden! – Oder muss er gleich zweimal bei der gleichen Dame aufschlagen, um den Umweg über eine „amtliche Anordnung“ zu ermöglichen? – Und Kollege Kondom-Polizist müsste beim „Akt-Vollzug“ geschwind hinzueilen, um dem Freier im Licht der Taschenlampe ungeniert prüfend und beweissichernd auf den „eingeführten“ Schniedel zu schauen. Ziemlich lebensfremd und dazu auch noch mit Gesundheitsrisko verbunden! – Rums!