Schlagwort: Verfassungsbeschwerde

  • Prostitution – Presseschau – Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!

    Prostitution – Presseschau – Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!

    Prostitution - Presseschau - Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!
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    Prostitution – Presseschau – Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!

    Im vergangenen halben Jahr, galt im deutschen „Blätterwald“ beim Thema Prostitution das bekannte „Dornröschen-Prinzip“: wenn es nicht wirklich piekst, schläft man den Schlaf der Gerechten und füllt die Schlagzeilen mit anderen Inhalten. Ohnehin ist Prostitution ja eher „bäh“ und nicht so salonfähig, wie man vermeintlich denkt. Schmuddelkinder, oder?

    Wenn nun aber ein neues Gesetz „kommt“ und klopfend vor der Tür steht, steigen auch „Bild“, „Stern“ und „Focus“ thematisch wieder in den Ring, wobei die journalistische Qualität recht unterschiedlich ist. Manchmal werden Statements ungeprüft übernommen, ein anderes Mal lässt sich intensive Recherche erkennen und dann gibt es eben Berichte, die den „Sex & Crime“ Bereich bedienen und eben Aufmerksamkeit und Leser „erregen“.

    Beim heutigen Blick in die deutsche Presse, fand ich folgende Artikel, die ich Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit empfehle:

    Bild Düsseldorf – 29.06.2017

    Huren-Gesetz kostet 6 Millionen Euro Steuergeld

    Gewohnt markant titelt die Bild-Zeitung und legt Zahlen der Landesregierung vor, die verdeutlichen, mit welch hohem Aufwand die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes verbunden ist. Ein klarer Seitenhieb ist die Behauptung „gezahlt mit Steuergeld“?

    Zum Artikel: http://www.bild.de/regional/duesseldorf/prostitutionsgesetz/neues-huren-gesetz-52371636.bild.html


    MDR – 29.06.2017

    Thüringen bemängelt neues Prostituiertenschutzgesetz

    Ein weiteres Bundesland gerät ins kollektive Jammern! Es wäre ja sicher früher Zeit gewesen im gesetzgebungsverfahren Einfluß zu nehmen. Nun gibt man sich rat- und kraftlos und erzeugt damit einen recht merkwürdigen Eindruck! Mangelhaft?

    Zum Artikel: http://www.mdr.de/thueringen/prostitutionsschutzgesetz-prostitution-kondompflicht-100.html


    Süddeutsche Zeitung – 28.06.2017

    Wie Münchens Prostituierte mit dem neuen Gesetz umgehen

    Die Süddeutsche Zeitung beschäftigt sich mit der Frage, wie die Münchener Sexworkerinnen konkret mit dem neuen Gesetz umgehen werden. Keine Ahnung auf dem Strassenstrich, wo man nichts  gehört hat und Kritik von engagierten Aktivistinnen, die nun mobil machen.

    Zum Artikel: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/neue-regeln-fuers-rotlicht-geschuetzter-verkehr-1.3565518


    Focus Online – 24.06.2017

    Prostituiertenschutzgesetz kostet Freistaat einige Mio Euro

    Nach dem Bericht von Focus Online ist der Freistaat Bayern bereit, das neue Gesetz ab 1. Juli 2017 umzusetzen, allerdings wird die kurze Umsetzngfrist kritisiert und erwähnt, das dem Freistaat durch das neue Gesetz erhebliche Kosten entstehen.

    Zum Artikel: http://www.focus.de/regional/bayern/prostitution-prostituiertenschutzgesetz-kostet-freistaat-einige-mio-euro_id_7279385.html

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/p16591/

  • Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Prostitution - Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? - Warteschleife!
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    Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Der Blick auf den Kalender verrät, dass es nun nur noch 5 Tage sind, bis das neue deutsche Prostitutionsgesetz recht „unfeierlich“ Inkrafttreten wird. Am kommenden Samstag ist es soweit und die „Vorfreude“ hält sich absolut in Grenzen! Überraschung? Nein, sicher nicht!

    Dona Carmen e.V. hat in der vergangenen Woche einige Aktivistinnen und Aktivisten nach Karlsruhe begleitet, die dort eine „Verfassungsbeschwerde“ in den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichtes geworfen haben. Zustellung also erfolgt, aber die Bearbeitung nimmt nun den vorgeschriebenen Gang und wird bis zum 1. Juli 2017 ganz sicher kein Ergebnis bringen und das Gesetz nicht „vorläufig“ stoppen können!

    Fast alle Bundesländer (mit Ausnahme von NRW, Schleswig-Holstein und Thüringen) haben den Erlass von notwendigen Umsetzungsverordnungen mehr oder weniger vertagt und werden wohl erst nach den Parlaments- und Sommerferien aktiv! Und die Bundesländer, die schon Verordnungen haben, bremsen den Eifer ihrer Mitarbeiter, da Formulare und Schulungen fehlen. Auch hier werden Verzögerungen die Regel sein!

    Den „Huren-Ausweis“ gibt es auch noch in keiner deutschen Amtsstube! – Wenn es die Blanko-Dokumente aber noch nicht gibt, kann man keine „Ausweise“ ausstellen und Sexworker, die an verschiedenen Orten der Republik nachgefragt haben, wurden auf die Zukunft vertröstet! Offensichtlich nehmen die Ämter gezwungenermaßen auch Übergangsregelungen für sich selbst in Anspruch!

    Mallorca und Sonne rufen jetzt auch in den öffentlichen Verwaltungen: Sommerferien und damit eine sehr eingeschränkte Besetzung. In den kommenden zwei Monaten werden nur die Dinge erledigt, die dringend sind und keinen Aufschub dulden! Dazu gehört die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes sicher nicht!

    Wir befinden uns also alle in der Warteschleife und gewinnen dabei einfach noch etwas Zeit, die wir dann hoffentlich sinnvoll nutzen werden?

    Die Frage nach dem konkreten und akuten Handlungsbedarf kommt täglich auf: was kann ich tun, was muss ich tun und womit kann ich mir Zeit nehmen?

    OK, versuchen wir das einmal in der Kurzanalyse zu betrachten:

    1. Kondompflicht und Werbeverbote

    Hier greift das Gesetz sofort und unmittelbar ab dem 1. Juli 2017! – Das Hütchen muss beim gewerblichen Sex auf den Lümmel und zwar ohne wenn und aber. Werbung für Sex ohne Kondom und für Sex mit Schwangeren ist ebenfalls ab dem Stichtag verboten und die Homepage und geschaltete Anzeigen sollten ab kommenden Samstag den Vorschriften genügen! Ansonsten sind Ordnungsgelder und privatrechtliche Abmahnungen möglich!

    2. Betriebserlaubnis / Geschäftkonzept / Aufzeichnungspflichten etc.

    Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden, können hier recht entspannt sein, denn die Übergangsfristen stellen klar, dass die betriebliche Neuorganisation nicht zum Stichtag erfolgen muss! Dies hat Zeit bis zum Ende des Jahres und die Neuorganisation geht dabei einher mit dem Konzessionsantrag. Allerdings sind Neugründungen nach dem 1. Juli 2017 kompliziert und möglicherweise langwierig: neue Betriebe dürfen nämlich erst starten, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt!

    3. Gesundheitsberatung / Huren-Registrierung / „Ausweis“

    Da die Vorlagen bei den Ämtern noch nicht vorliegen, kann nichts ausgestellt werden! Einige Gesundheitsämter sprechen zwar von einem Start im Juli, zahlreiche Ordnungsämter vertrösten aber bereits auf August oder September und weisen von sich aus auf die Übergangsfristen hin! Was ist aber mit neu einsteigenden Sexworkern, die im Juli ihrer gesetzlichen Frist nachkommen wollen? Die schauen wohl in die Röhre und sollten sich dann
    vom jeweiligen Amt bescheinigen lassen, dass die Registrierung nicht möglich ist und das das Amt dies „verursacht“ hat! Die Behauptung, „alter“ Sexworker zu sein, ist Rechtsbeugung, wenn es nicht den Tatsachen entspricht! Aber bei einigen Betroffenen und vielleicht auch bei einigen Ämtern gilt womöglich: „der Zweck heiligt die Mittel!“

    Über weitere interessante Aspekte werde ich fortlaufend berichten und kommentieren. Auch wenn es in den kommenden Wochen keine einschneidenden Maßnahmen geben wird, gibt es ganz sicher viele News zum Thema aus den unterschiedlichen „roten Ecken“ der Republik!

  • Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Verfassungsbeschwerde - Dona Carmen - 21.6. - Briefkasten und Steinmeier?
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    Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Die Frankfurter Aktivistinnen mit Juanita Henning an der Spitze, werden am kommenden Mittwoch, dem 21. Juni 2017, die von Rechtsanwalt Meinhard Starostik (Berlin) gefertigte Verfassungsbeschwerde persönlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen und dabei (laut Ankündigung) auch ein „Statement für die Rechte von Sexarbeiter/innen“ abgeben.

    Ob dies symbolträchtig direkt vor dem Hauptgebäude des Verfassungsgerichts erfolgen kann ist fraglich, da es ein „befriedeter Bezirk“ ist, in dem Demonstrationen und ähnliches nur ausnahmsweise möglich sind (Bannmeile – siehe Wikipedia).

    Ausserdem findet just am 21. Juni 2017 „zufällig“ der Antrittsbesuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim Bundesverfassungsgericht statt, was sicher zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen führt, um den ersten Mann im Staat zu schützen. Ob der Einreichungstermin wegen der Steinmeier-Visite bewußt gewählt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber „taktisch“ durchaus denkbar!

    Ist Steinmeier da, ist ein Presseauflauf vorprogrammiert!

    Wie auch immer, die Schar der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die Betreiberinnen und Betreiber sowie die Aktivisten, trifft sich

    am Mittwoch, dem 21. Juni 2017 um 11.30 Uhr am Briefkasten vor dem Hauptportal des Bundesverfassungsgerichts, ,

    um die Unterlagen dann gemeinsam in den Briefkasten zu werfen? Alternativ könnte man den Umschlag wohl auch bei der Geschäftsstelle abgeben. Dass der Präsident des Gerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, den Akt mit seiner Anwesenheit krönt, und dass Frank-Walter Steinmeier ein Grußwort spricht, gilt derzeit als sehr unwahrscheinlich! Aber der Briefkasten ist ja für die ordnungsgemäße Zustellung auch völlig ausreichend!

    Eingereicht ist eingereicht und dann beginnt die Zeit des Wartens! Auch wenn Dona Carmen es nicht ausdrücklich sagt: es handelt sich sicher um kein Eilverfahren mit dem Ziel, eine sogenannte „Einstweilige Anordnung“ zu erzielen. Dabei würde man die Unterlagen nämlich frühestmöglich „faxen“ und dann später zusätzlich per Post „senden“. Und warum sollte man dann eine weitere Woche warten? Dann wäre „Eile im Gebüsch“, was für mich aber aufgrund der Statements nicht zu erkennen ist!

    Den neuerlichen Aufruf von Dona Carmen e.V. finden Sie unter:

     

    Auf nach Karlsruhe!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

     

     

  • Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution - Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache - Status aktuell!
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    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Die Umsetzung des neuen Protitutionsgesetzes (ProstSchGesetz) ist nach gesetzlicher Definition Ländersache und es sind daher Verordnungen der Landesparlamente notwendig, um es den Behörden vor Ort konkret zu ermöglichen, umfangreich tätig zu werden. An dieser Stelle klemmt es momentan (Status 13. Juni 2017) noch gewaltig, wie diverse Recherchen und „intime Informationen“ aus den Verwaltungen deutlich machen:

    Das einzige Bundesland, dass rechtzeitig umfangreiche Verordnungen erlassen hat, ist Nordrhein-Westfalen, wo damit der Umsetzung nichts mehr im Wege steht! Die Behörden können ab dem 1. Juli 2017 handeln und werden dies auch tun!

    In Bayern gibt es interne Papiere, die den Polizeiinspektionen und Landratsämtern vorliegen, aber eine abschließende Verordnung liegt noch nicht vor!

    In Thüringen gibt es Antragsformulare online, aber ebenfalls keine Verordnung! Abwarten?

    Baden-Württemberg will sich im Landeskabinett an 20. Juni 2017 mit dem Entwurf einer Verordnung befassen, allerdings müßte diese im Landtag verabschiedet werden, was aber wohl erst nach der Sommerpause erfolgen wird!

    Schleswig-Holstein richtet gerade eine Zentralstelle in Neumünster ein, die aber ebenfalls noch nicht startbereit ist!

    Sachsen hat vorläufig kapituliert und wird sich „später“ um die Umsetzung kümmern! Kommt Zeit, kommt Rat? Hanüh!

    Was bedeutet dies nun im Ergebnis?

    Wenn man seinen Betrieb nicht „zufällig“ in NRW hat, bleibt man wohl von konkreten Maßnahmen zunächst verschont. Wie lange dieses „zunächst“ geht und von welcher zeitlichen Dimension wir hier sprechen, bleibt Spekulation! In der Sommerpause der Landesparlamente sind Beschlüße erst mal ausgeschlossen und so ist davon auszugehen, dass die Regulierung in den 15 Bundesländern (außer NRW) wohl erst im Herbst 2017 beginnen wird. Ob der Zeitgewinn etwas bringt, ist die Frage! Entscheidungen sind dann zwar vertagt, aber eben auch nicht entschieden! Sicherheit für die Zukunft gibt es nicht!

    Ich bleibe natürlich auch im Sommer am Ball und berichte stets tagaktuell von den bundesweiten Entwicklungen! Versprochen! – Die Kunden in NRW, die zum Teil ja bereits amtliche Erhebungsformulare erhalten habe, informiere ich natürlich schon jetzt sehr intensiv!

  • Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe – Kaninchen im Zylinder?

    Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe – Kaninchen im Zylinder?

    Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe - Kaninchen im Zylinder?
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    Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe – Kaninchen im Zylinder?

    Am vergangenen Freitag, dem 2. Juni 2017, fand in Frankfurt am Main ein neuerliches Koordinierungstreffen zur Verfassungsbeschwerde beim Verein Dona Carmen e.V. statt. Inzwischen wurde wohl das selbstauferlegte Presse-Schweigegelübde aufgehoben, denn verschiedene Medien berichten jetzt über die Inhalte des geplanten Projekts.

    Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass die Verfassungsbeschwerde noch in diesem Monat in Karlsruhe eingereicht werden soll, wobei dies mit meiner rechtlichen Wahrnehmung kollidiert, da ein Gesetz grundsätzlich erst gelten muß, bevor man dagegen vorgehen kann. Anders wäre es bei einem „Eilverfahren“, was man aber sinnvollerweise viel früher hätte anschieben können bzw. müssen, wenn man einen „Stopp“ hätte erreichen wollen. Aber vielleicht ist die Info einfach schwammig oder die Unterlagen bleiben eben bis zum 1. Juli 2017 in der Geschäftsstelle liegen. Egal, spielt auch keine wirkliche Rolle.

    Inhaltlich soll, laut der Frankfurter Rundschau, die sich auf aussagen von Rchtsanwalt Starostik beruft, gegen 3 Punkte des Prostitutionsgesetzes vorgegangen werden und zwar

    1. gegen die enge Überwachung bei der Anmelde- und Beratungspflicht,

    2. gegen die Kondompflicht, die unzulässig in den intimen Persönlichkeitsbereich eingreift  und

    3. gegen die Kontrollpflicht, die Betreibern und Vermietern auferlegt wird.

    Von den vielen Punkten, die noch im Winter 2016 angeführt wurden, sind objektiv nicht mehr viele übrig geblieben, was den Betrachter, also mich, etwas verwirrt. Denn haben diese 3 Punkte das Potenzial das Gesetz irgendwann einmal zu stoppen oder maßgeblich zu verändern? Da habe ich nach gehaltener Rücksprache mit einigen Rechtsexperten ganz erhebliche Zweifel, zu denen ich demnächst noch explizit Stellung nehmen werde.

    Wenn man nun in der Frankfurter Rundschau liest, dass Rechtsanwalt Starostik ganz ruhig vorträgt, Experten aus dem Fachbeirat aber ob der Situation in Rage geraten, zeichnet sich hier ein interessantes Bild ab und ich befürchte, dass Dona Carmen u.U. nicht das liefern kann, was zuvor möglicherweise zugesichert wurde? Mir wurde nichts versprochen, deswegen formuliere ich ganz vorsichtig und werde den glorreichen oder eben nicht glorreichen Ausgang genau beobachten.

    Aber vielleicht gibt es ja auch noch ein Kaninchen im Zylinder, da ja der Entwurf nicht zum Abdruck vorgelegt wurde. Oder etwa doch? Wer Dona Carmen kennt, der weiß, dass man die Kreativität von Frau Henning nicht unterschätzen darf! Die Lady ist intelligent, auch wenn da manchmal etwa die Pferde durchgehen. Sei´s drum: sie tut was und scheut den harten Haken keineswegs, wie sie bei der Aktion Alice Schwarzer letzte Woche wieder deutlich machte! Keine Kompromisse! Wer an der Front ist, braucht immer eine geladene Flinte und die ein oder andere Finte.

    Was fällt mir dazu noch spontan ein?

    „Die Geister, die ich rief, werd ich nun nicht mehr los!“

    Den Artikel der Frankfurter Rundschau finden Sie unter:
    Bericht der Frankfurter Rundschau zur Verfassungsbeschwerde

  • Prostitution 2017 – Sexarbeit ist Arbeit! Respekt! – Veranstaltung Berlin

    Prostitution 2017 – Sexarbeit ist Arbeit! Respekt! – Veranstaltung Berlin

    Prostitution 2017 - Sexarbeit ist Arbeit! Respekt! - Veranstaltung BerlinProstitution 2017 – Sexarbeit ist Arbeit! Respekt! – Veranstaltung Berlin

    Am vergangenen Freitag, dem 2. Juni 2017, fand in Berlin eine Pressekonferenz zum Thema

    „Sexarbeit ist Arbeit! Respekt!“

    statt, zu der eine engagierte Aktionsgruppe rund um die bekannte Berliner Aktivistin Stephanie Klee anläßlich des „Internationalen Hurentags“ eingeladen hatte.

    Das Thema Sexarbeit ist momentan von der anstehende Einführung des neuen Prostitutionsgesetzes zum 1. Juli 2017 geprägt, ein Datum, das für die Erotikbranche und vorallem für die Sexworkerinnen und Sexworker ein „Schlag ins Gesicht“ ist, da Grundrechte eingeschränkt oder sogar ganz aufgehoben werden!

    Ein „Prostitutiertenschutzgesetz“, das nicht schützt, sondern im Gegenteil bevormundet und jeglichen Respekt vermissen lässt! Der vermeintliche Schutz wird als blanker Hohn betrachtet und für die Gruppe der Aktivistinnen ist es an der Zeit (weiter) zu handeln, um die Öffentlichtkeit zu sensibilisieren und einen „Zusammenschluß“ zu organisieren.

    Generelle Ziel der Kampagne ist es, eine Rücknahme des neuen Gesetzes zu erreichen und den politischen Druck zu erhöhen:

    Informieren und aufklären! Aktiv werden! Dies soll u.a. mit einer Wanderausstellung, einem Filmfest und mit vielfältigen politischen Aktionen realisiert werden!

    Stephanie Klee, Sexworkerin, Diplom-Sozialarbeiterni, Beraterin und vieles weitere mehr bezeichnete das neue Gesetz als „Verhinderungs- und Vernichtungsgesetz“ und beschrieb, wie ich die Gesetzgebung in eine völlig falsche Richtung entwickelte. Im Gesetzgebungsverfahren, das viele Jahre dauerte, wurde auf alle gehört, aber eben nicht genug auf die, die in der Praxis mit dem Thema täglich zu tun haben. So entstand ein realitätsfremdes Konstrukt, das nun große Probleme bereitet!

    Fragen an Justizia – Wie blind ist die deutsche Politik?

    Die renommierte Berliner Strafrechtlerin Dr. Margarete von Galen übernahm die juristische Bewertung und verwies auf einen Quantensprung in der Gesetzgebung, da Prostitution in Deutschland seit 1927 legal war und nun ein neue „Kriminalisierung“ eintritt. Zudem werden ab dem 1. Juli 2017 neben den massiven Einschränkungen der freien Berufsausübung, auch die geltenden EU-Dienstleistungsrichtlinien verletzt werden! Rechtliche Beschwerden sind damit vorprogrammiert!

    Die weiteren Podiumsgäste nahmen zu speziellen Aspekten Stellung und beleuchteten auch den Begriff des Feminismus in der Sexarbeit, der ja von vielen Frauenrechtler(innen) als Widerspruch in sich aufgefasst wird.

    Feminismus versus Prostitution oder Feminismus meets Prostitution?

    Stefanie Lohaus (Missy Magazin) stellte ihre feministische Perspektive dar und verwies auf die „bürgerlichen Ansätze“ einer Alice Schwarzer, die Sexarbeit generell verteufelt und klärte über die Verhältnismässigkeit zwischen Zwang und freiwilliger Arbeit hin. In der deutschen Medienlandschaft bringt Zwangsprostitution, Sex & Crime & Milieu eben Quote und niemand interessiert sich für die Normalität, die eben die Norm ist!

    Zurück in Kolonialismus und Nazi-Zeit?

    Prof. Dr. Schrader aus Frankfurt/Main  erklärte ihren generellen Respekt für Gesetze, sprach dann aber auch über „post-kolonialen Rassismus“ und „no respect“ gegenüber der Sexarbeit, einen Aspekt, den auch Ariane (ehemalige Sexworkerin aus Berlin) aufgriff und gleichzeitig auf die zunehmende Stigmatisierung hinwies, die sie an die Nazi-Zeit erinnere, wo Frauen als „Kontrollmädels“ registriert und verfolgt wurden. Zurück in die Zukunft?

    „Wo bleibt das würdevolle Leben für Sexworker(innen)?“

    Astrid Gabb (Madonna e.V. Bochum) berichtete aus der Arbeit ihrer Beratungsstelle und stellte fest, das durch das neue Gesetz ein „würdevolles Leben“ kaum möglich sei und das die Unsicherheit zunimmt. Sie sprach ethische Fragen an und zeigte sich ebenso betroffen wie die Sexworkerin Emy Fem, die eine fehlende Bedarfserhebung anprangerte und sich selbst fast permanent wie eine Straftäterin sieht, weil der Staat den Generalverdacht erhebt!

    Man spricht nicht miteinander, aber gerne übereinander!

    Als „Enfant terrible“ der Branche und angeblicher „Frauenfresser“, unterstütze ich die neue Kampagen ausdrücklich und habe auch entsprechende Handreichungen im Reisegepäck. Feministinnen sind übrigens nicht naturgemäß böse, wie die Berliner „Mädels“ (man entschuldige den Ausdruck!) bewiesen, mit denen ich noch im Café Einstein einkehrte und zu denen ich als Mann ein ganz entspanntes freundschaftliches Verhältnis pflege! Warum auch nicht: alte Vorurteile kann man schnell überwinden und „Feminismus“ ist ja keine Krankheit, sondern eine politische Einstellung, die auch Männer teilen können oder sogar sollten?

    Alle Informationen zur Kampagne finden Sie auf der neuen Webpage der Kampagne:

    Wir über uns

     



    Nachfolgend eine aktuelle Presseschau zum Thema Prostitution 2017 – Sexarbeit ist Arbeit! Respekt! – Veranstaltung Berlin:

    Bericht der Berliner Zeitung zum Thema

    Bericht der Siegessäule zum Thema

    Bericht der BSZ Bochum zum Thema

  • Internationaler Hurentag – 2. Juni 2017 – Berlin und Frankfurt/Main

    Internationaler Hurentag – 2. Juni 2017 – Berlin und Frankfurt/Main

    Internationaler Hurentag - 2. Juni 2017 - Berlin und Frankfurt/Main
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    Internationaler Hurentag am 2. Juni 2017 – Berlin und Frankfurt/Main

    Am kommenden Freitag, dem 2. Juni 2017, findet der diesjährige „Internationale Hurentag“ statt, der seit 1976 als inoffizieller Gedenktag an die Diskriminierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und deren oftmals schwierigen  Lebens- und Arbeitsbedingungen erinnert.
    Am 2. Juni 1975 hatten etwa 100 Prostituierte in Frankreich mit der Besetzung einer Kirche
    gegen staatliche Repressalien protestiert und damit auch auf ihre schwierige bis gefährliche Situation aufmerksam gemacht, die durch die „illegale Arbeit im Untergrund“ entstanden war, nachdem Paris die Gesetze verschärft hatte.

    In Deutschland wird der Internationale Hurentag seit 1989 „begangen“, denn das Wort „feiern“ passt nun wirklich nicht zur Thematik. Vielmerh geht es um den mahnenden Zeigefinger, mit dem man die Öffentlichkeit sensibilisieren möchte. Gerade in diesem Jahr hat der Tag wieder ein seh gewichtiges Thema, dass die Sexworker momentan stark beschäftigt: die Einführung des neuen Prostitutionsgesetzes am 1. Juli 2017, in welchem die Branche eine große Bevormundung sieht, die rechtlich sehr fragwürdig erscheint.

    Huren-Pass, vorgeschrieben Gesundheitsberatung, steuerliche Erfassung und weitere Kontrollmechanismen stehen u.a. auf dem großen Beschwerdezettel, der aber die regierende Politik in Berlin nicht wirklich beeindruckt. Beschlossen, verkündet und in 4 Wochen halt geltendes Gesetz für die gesamte Republik!

    Kein Wunder, dass am kommenden Freitag, gleich mehrere Veranstaltungen stattfinden, von denen ich in der Vorschau exemplarisch (und dabei nicht unbedingt wertend) zwei Ankündigungen herausgreife, die mich per Einladung und Newsletter erreicht haben.

    Internationaler Hurentag 2017 in Berlin
    Vorstellung der Kampagne SEXARBEIT IST ARBEIT. RESPEKT!

    Der move e.V. startet eine Kampagne für die Menschenrechte der Sexarbeiter*innen und fordernt die Rücknahme des Prostituiertenschutzgesetzes, da die geplanten Maßnahmen Sexarbeiter*innen nicht schützen, sondern kontrollieren. Ziel der Kampagne ist es, aktuell die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Ländern und Kommunen zu beeinflussen, mittelfristig weitere Gesetzesverschärfungen zu verhindern und langfristig für die Gleichstellung von Sexarbeit mit anderen Erwerbstätigkeiten zu kämpfen. Gleichzeitig wehren sich die Unterstützer*innen als Feministinnen gegen den allgemeinen gesellschaftlichen Backlash. Die geplanten Aktivitäten und Maßnahmen der Kampagne sollen in einer Pressekonferenz am 2. Juni, vorgestellt werden. Ich werde an der Pressekonferenz als Journalist teilnehmen und dann entsprechend berichten.



    Internationaler Hurentag 2017 in Frankfurt/Main

    Zusammenkunft bei Dona Carmen e.V. – „4. Treffen Verfassungsbeschwerde“

    Die Frankfurter Initiative lädt die beteiligten Mitstreiterinnen und Mitstreiter, also die Leute, die das Beschwerdeverfahren unterstützen und die Verfassungsbeschwerde unterzeichnen möchten, zu einem abschliessenden Treffen ein, bei dem die Endversion der von Rechtsanwalt Starostik vorbereiteten Beschwerde vorgestellt und diskutiert werden soll. Außerdem soll ein Zeitplan entwickelt werden, wann die Beschwerde eingereicht und welche begleitende Aktionen erfolgen sollen. Die Veranstaltung ist mal wieder nicht öffentlich und anscheinend sind Pressevertreter wieder nicht erwünscht! Nun, gut! Infos unter der bekannten Adresse: http://www.donacarmen.de/

  • Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Pressemeldung Frankfurter Rundschau - Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?
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    Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Die Frankfurter Rundschau hat am gestrigen Sonntag (14.05.2017) einen Bericht veröffentlicht, in welchem erstmals ein konkreter Termin für die Einreichung der von Dona Carmen e.V. initierten Verfassungsbeschwerde genannt wird:

    Anfang Juni, so die Frankfurter Rundschau, soll die Beschwerde der Sexworker und Betreiber beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden!

    Diese Termin ist ist interessant, weil sich daraus ableiten läßt, in welcher Form die Beschwerde erfolgen soll: normalerweise sind solche Beschwerden nämlich erst möglich, wenn ein angegriffenes Gesetz bereits Rechtskraft erwirkt hat, also gilt! Da das Inkrafttreten im vorliegenden Fall am 1. Juli 2017 erfolgt, deutet der „Juni“, den die Zeitung vermeldet nun
    doch auf ein „Eilverfahren“ hin, was aber besonders hohe Hürden hat.

    Ein solches Eilverfahren zielt in der Regel darauf ab, ein Gesetz vorläufig zu stoppen und seine Einführung zu verhindern. Im vorliegenden Fall ist dies nach meiner Einschätzung auch die einzig sinnvolle Möglichkeit, wobei ich mir allerdings die Frage stelle, warum dies so lange gedauert hat?

    Ob „kurz vor knapp“ hier die richtige Strategie ist?

    Um in einem einstweiligen Verfahren Erfolg zu haben, müssen die Beschwerdegründe sehr gewichtig sein und den zuständigen Senat des Bundesgerichtshofes unmittelbar davon überzeugen, dass das neue Gesetz die Grundrechte mehr oder weniger massiv verletzt. Daher ist die Qualität und die Aussagekraft des eingereichten Schriftsatzes von entscheidender Bedeutung, da ja zunächst kein mündlicher Termin stattfindet, sondern nach Aktenlage entschieden wird.

    Die erfahrenen obersten Richter des Landes müssen eine „vorläufige“ Entscheidung treffen, die dann eben festlegt, ob das Gesetz zunächst gestoppt werden muß oder ob die Verfassungsbeschwerde im „normalen“ Verfahren durchgeführt wird, was letzendlich Jahre dauern kann. Es wird also spannend, wenn die Beschwerde wirklich Anfang Juni in Karlsruhe eingehen sollte! Bislang verkündete Dona Carmen e.V. immer: wir sind auf dem Weg! Ich hoffe, das dabei der Weg nicht das Ziel ist, sondern das endlich etwas entscheidendes passiert!

    Wie sagte Hannelore Kraft gestern nach dem Wahl-Debakel:

    „Glück auf!


    Achtung: Informations-Update – Meldung Franfurter Rundschau offensichtlich fehlerhaft! Im Juni ist lediglich ein Treffen bei Dona Carmen geplant – Wohl kein Eilverfahren:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/05/16/verfassungsbeschwerde-presseente/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

     

     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/19/prostitution-2017-jahr-der-verfassungsbeschwerden-update/

  • Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 - Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise
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    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Tropische Stürme und Meeresbeben sind in unseren Breitengraden zum Glück recht unbekannt. Dennoch ist der „Tsunami“ eine gute Metapher für das, was auf die deutsche „Prostitutionsbranche“ momentan zu rollt: erst stürmt und grummelt es etwas und schließlich setzt ein Beben ein, bei dem leider kaum ein Stein auf dem anderen bleibt!

    Seit der Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes sind nun 8 Monate vergangen, in denen viel diskutiert wurde und in denen die Branche darauf hoffte, dass ein solches Gesetz keinen „Bestand“ haben würde. Einige verlassen sich nach wie vor auf „Dona Carmen“, deren initiierte Verfassungsbeschwerde immer noch „auf dem Weg“ ist.

    In Karlsruhe „eingegangen“ ist sie (noch) nicht und das zeitliche Ziel ist wohl eher offen!

    Nun mag man meine süffisante Anmerkung gerne als „Howarsche Posse“ verstehen, doch habe ich bislang mit den meisten Einschätzungen immer recht nahe an der Wahrheit gelegen, wenn es eine solche denn überhaupt gibt!

    Was machen nun die „Dona-Jünger“, wenn es den Eilantrag nicht gibt und das Schicksal nun einfach so seinen Lauf nimmt?

    Mir wurde zugetragen, dass „Dona“ nun auf Durchhalteparolen setzt und die Kundschaft auf Durststrecken vorbereitet, die im Einzelfall aber eben prompte Existenzvernichtung bedeuten können. Die Ämter warten sicher nicht, bis in Karlsruhe in einigen Jahren eventuell einige Beschwerdepunkte Erfolg haben. Hier fällt mir der Kamelzüchter ein, der ein totes Kamel mit Vitamintabletten füttert und der Chefarzt im Kreißsaal, der erfreut verkündet:

    „Schönes Kind … leider tot!“

    Der politische Ansatz der Frankfurter Aktivisten ist durchaus richtig, löst aber im hier und jetzt überhaupt keine gegenständlichen Probleme und konkrete „Konzepte“ sind in der Elbestrasse Fehlanzeige! Würde man solche Konzepte entwickeln, wofür wahrscheinlich die Zeit fehlt, wäre dies womöglich auch ein Verrat an den eigenen Zielen?

    Egal: Gesetz Nr. 1 – Jeder macht seins!

    Reisen wir in unserem Bericht vom Frankfurter Bahnhof mal virtuell nach Bonn, wo in der vergangenen Woche eine große Infoveranstaltung zum neuen Prostitutionsgesetz stattgefunden hat, an dem auch Kunden von MH-Consulting teilgenommen haben.

    6profis und der erwartete Tsunami

    Die dortige Expertenrunde, die von den engagierten Kollegen der 6profis eingeladen worden war, richtete eindringliche Appelle an die Seminarbesucher und führte dabei wohl den zu erwartenden „Tsunami“ ein, den der Kollege Thomas Meyer (Berlin Intim) im März analog mit „Meteoriten-Einschlag“ beschrieben hatte. Die Vorträge müssen dabei große Wirkung gehabt haben, da noch am Abend des Bonner Seminars aufgeregte Anrufe bei mir eingingen.

    Nun bin ich ja auch oft als „Schwarzmaler“ bezeichnet worden und in der Tat gehört die Übertreibung manchmal zum Handwerk, um eben für Dinge zu sensibilisieren. Ich habe mir jedoch die all zu markigen Feststellungen ein wenig abgewöhnt, da hier nicht hilfreiche Aufregung entsteht, die vorallem die „Mädels“ dann nicht mehr ruhig schlafen lässt!

    Wenn man sich dann spekulativ schon mit dem Almosentopf am Bahnhof wähnt, ist man zu konstruktiver Arbeit nicht mehr in der Lage!

    Die „amtlichen Möglichkeiten“, die unsere Gesetzgebung bietet, werden sehr vielfältig sein und bei Seminaren (auch bei meinen) zeigt man eben die umfangreiche Gefahren auf, wobei oft nur Teilaspekte für die Einzelne oder den Einzelnen relevant sein dürften. Wenn man nun die geballte Information verdauen muß, entsteht schnell der „overkill“ und die deprimierte Grundhaltung. Man sollte dabei nicht vergessen, dass fast jeder Fall lokal und als Einzelfall betrachtet werden sollte. Dazu empfehlen wir grundsätzlich unsere Expertenbetrachtung und die 6profis werden ähnlich verfahren.

    Nicht nur die Betreiber von Prostitutionsstätten sind in der Krise, auch bei den Ämtern wird geschimpft und diskutiert, weil man der Umsetzung in die Praxis nicht wirklich nahe ist. Aber die Probleme werden „irgendwann“ dort gelöst sein und „amtliche Existenzen“ werden auch nicht zerstört. Da lebt es sich einfach etwas beruhigter!

  • Prostitution 2017 – Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? – Heisser Sommer!

    Prostitution 2017 – Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? – Heisser Sommer!

    Prostitution 2017 - Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? - Heisser Sommer!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? – Heisser Sommer!

    Der Kollege Thomas Meyer aus Berlin, hat das neue Prostitutionsgesetz und seine Auswirkungen immer wieder mit sehr griffigen Bildern beschrieben: er sprach beim Seminar in Berlin von einem nahenden „Meteoriteneinschlag“ und kündigte in der letzten Woche einen „heißen Sommer“ an, wobei er dies sicher nicht wetterkundlich meinte, sondern auf die mehr als unangenehme Situation anspielte, in der sich demnächst eine ganze Branche in Deutschland befinden wird.

    Momentan treffen fast täglich neue „Hiobs-Botschaften“ ein, die nicht gerade beruhigen. Viele Meldungen werden für die Allgemeinheit gepostet, andere gehen per privater Mail oder
    im Rahmen von Informations- und Beratungsgesprächen ein. Immer, wenn es für einen größeren Personenkreis interessant ist oder wird, baue ich daraus fix eine Meldung, um ein wenig zu warnen oder zum nachdenken anzuregen.

    Gestern erfuhr ich im Austausch , dass eine große deutsche Stadt beabsichtigt, eine Sperrgebietsverordnung, die aus 1979 datiert, nun, also mit der Einführung des neuen Prostitutionsgesetzes, „endlich“ umzusetzen. Man hat dort scheinbar fast 40 Jahre gewartet, um nun aktiv zu werden? Man denkt zunächst an eine ulkige Posse, aber die Lage ist ernst, weil die Stadt damit fast alle erotischen Betriebe aus der Stadt verjagen kann.

    Die örtlichen Betreiber sind recht ratlos und es wird in naher Zukunft zu prüfen sein, ob eine Duldung über fast 40 Jahre nicht doch als eine Art der „stillschweigenden Genehmigung“ betrachtet werden kann. Hier sind wir dann in juristischen Spezial-Disziplinen, die einen sehr erfahrenen Verwaltungsrechtler erfordern, der sich z.B. mit „Normenkontrollklagen“ auskennt und hier wirksame Strategien entwickeln kann.

    Dies ist kein Feld für die Unternehmensberatung, sondern ähnlich kompliziert gelagert wie eine Verfassungsbeschwerde, da Rechtsnormen angegriffen werden und der „schlüssige Vortrag“ auch vor höheren Instanzen Bestand haben muss. Ein unerfahrener Anwalt, kann hier eigentlich nur scheitern; ein echter Experte kostet hingegen gutes Geld!

    Aber: was nützt denn eine alte Flinte, wenn mir ein amtlicher Panzer entgegen rollt?

    Wir sind auch für solche sehr komplexen Umstände aufgestellt und haben in unserem Netzwerk kompetene Juristen, die den Kampf gegen die Behörden nicht scheuen und erfolgreich und mit entsprechenden Referenzen in den Ring steigen! – Sprechen Sie uns an, wenn Sie einmal „militante Hilfe“ brauchen!

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Frankfurt plant Sexworker-Beratung

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Frankfurt plant Sexworker-Beratung

    Prostitution 2017 - Presseschau - Stadt Frankfurt plant Sexworker-Beratung
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    Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Frankfurt plant Sexworker-Beratung

    Die Stadt Frankfurt am Main plant nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 30.03.2017 momentan die notwendige Sexworker-Beratung im Rahmen des neuen Prostitutionsgesetzes, das zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird.

    Dazu soll ein Beirat geschaffen werden, der aus Vertreter von Gesundheitsamt, Sozialverwaltung, Frauenreferat, Ordnungsamt und Polizei bestehen wird.  Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen möchte mit dieser fachlich breit aufgestellten Arbeitsgruppe das neue Gesetz in Frankfurt umsetzen.

    Der „weltoffenen Umgang mit freiwillig erbrachter, selbstbestimmter Sexarbeit“ ist dabei in Balance mit humanen Arbeitsbedingungen zu bringen, verlautete aus dem Frankfurter Römer, wo der Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Grüne) die Koordination verantwortlich übernehmen soll.

    Man macht sich in Frankfurt, wo es eine Vielzahl von Sexworkern und Bordellen gibt, intensive Gedanken, wobei die Zeit natürlich gegen die Stadt arbeitet. Es sind nur noch 3 Monate Zeit, bis das Gesetz seine Kraft entfaltet und bis dahin sollte die Stadt Frankfurt ein tragfähiges Konzept haben, damit nicht auf den amtlichen Fluren das Chaos ausbricht!

    Kritik kam erneut von der Organisation Dona Carmen e.V. aus dem Frankfurter Bahnhofsviertel. Hier spricht man von „polizeilicher Reglementierung von Prostitution“ und von „Stigmatisierung“ und verweist auf eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde, der
    aber in Fachkreisen nur wenig Erfolgsaussichten beigemessen werden. Bis zum 1. Juli 2017 wird da sicher nichts passieren und die Stadt Frankfurt muß handeln.

    Die von der Frankfurter Rundschau angedeutete möglicherweise „vorherige Prüfung der Rechtsvorschriften“ (also vor Inkrafttreten des Gesetzes) wird nicht stattfinden, da dazu erst einmal eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden müßte. Dies geht im normalen Verfahren aber erst, wenn das Gesetz bereits praktiziert wird!

    Vor dem Ernten kommt das sähen, kann man da nur erfürchtig munkeln. Seit Herbst 2016 warten wir nun auf die „Verfassungsbeschwerde“ und inzwischen ist viel Wasser den Main hinunter geflossen und die Zeit verrinnt zunehmens …

    Die einen vertrauen auf Gott, andere auf Allah und wiederum andere auf „Dona Carmen“. Welche Strategie nun die richtige sein wird, lasse ich mal unbeantwortet. Machen Sie sich selbst ein Bild, liebe Leserin und lieber Leser!

     

  • Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Ergänzend zur bereits vorliegenden Veranstaltungsinformation, möchte ich heute die Inhalte des Seminars und den ungefähren Tagesablauf meines Seminars in Herford kurz skizzieren, damit man(n) und frau sich entsprechend vorbereiten kann. Je nach Zusammensetzung der Teilnehmerrunde, können natürlich spontan Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus dem „Work Flow“ automatisch ergeben.

    „Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis“

    lautet das Motto des Seminars und wir wollen dabei eine Brücke schlagen, zwischen dem, was im Gesetz steht und dem, was in der betrieblichen Praxis vorbereitend zu tun ist, um den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden.

    Wahrscheinlich haben die meisten der Seminar-Teilnehmer das Gesetz bereits gelesen und daher werden wir nicht jeden Paragraphen verlesen und erörtern: das ist einfach zu langwierig und kostet zu viel Zeit, die wir lieber für die wesentlichen Inhalte und für die Diskussion darüber verwenden werden. Der Zeitablauf ist folgendermaßen geplant:

    12.00  – 12.15 Uhr
    Begrüßung, Vorstellung der Referenten und organisatorische Hinweise
    Hello World – Wer sitzt am Tisch und warum? – Vorstellungsrunde?

    12.15  – 12.30 Uhr
    Einführung ins Thema: Der aktuelle Status des Prostitutionsgesetzes
    Fristen – Inkrafttreten – Verfassungsbeschwerde – Rechtsverordnungen

    12.30  – 13.00 Uhr
    Wie ist Prostitution definiert und was haben Sexworker zu beachten?
    Prostitutionsbegriff – Gewerbliche sexuelle Dienstleistung – Huren-Ausweis

    13.00  – 13.30 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes I – Baurecht, Duldung, Ungemach
    Exkurs Baurecht – Rechtsanpruch auf Duldung – Nutzungsänderung?

    13.45  – 14.30 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes II – Betriebskonzept und Pflichten
    Wer benötigt ein Betriebskonzept? – Welche Betreiberpflichten gibt es?

    14.30 – 15.15 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes III – Praktische Arbeit und Organisation
    Wie bereite ich mich auf das neue Gesetz vor? – Wo gibt es Rat und Hilfe?

    15.30 – 16.30 Uhr
    Offene Fragerunde und Gedankenaustausch – Spezialthemen – Anfragen
    Die Fragestunde zu Themen aus dem Publikum – Fragen über Fragen?

    Nach jedem Themenblock können Sie Fragen stellen, Diskussionen anregen oder Ihre Meinung kundtun. Wir wünschen uns einen lebendigen Dialog, der uns gemeinsam in der Sache weiterbringt!

    Im Anschluß an das Seminar werden die Experten von MH-Consulting für weitere persönliche Gespräche anwesend sein. Je nach Bedarf, ist auch ein gemeinsames Abendessen im Hotel denkbar.

    Wenn Sie vorab bestimmte Themen auf die Tages-Agenda bringen möchten, können Sie mir (Howard) gerne diesbezüglich eine E-Mail senden: howard.chance@t-online.de

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/