Schlagwort: Verfassungsbeschwerde

  • Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der BrancheSexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    CDU/CSU führt Sexkaufverbot strategisch ins Parlament ein – Ablehnung des Antrags in dieser Legislaturperiode zu erwarten und einkalkuliert

    Wichtiger Nachtrag vom 02.03.2024: Nachdem mich direkt nach der Veröffentlichung Rückmeldungen erreicht haben, möchte ich quasi als Vorwort feststellen, dass dieser Artikel nicht dazu verleiten soll die Gefahr eines Sexkaufverbots zu verharmlosen. Die Gefahr ist absolut real! Nichtstun ist nicht die Option, denn dann bietet die Branche eine offene Flanke, die unsere Gegner sicher erfreuen würde.

    Mit großem Interesse hat die Erotikbranche am vergangenen Freitag, dem 23.02.2024, die erste parlamentarische Debatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfolgt, mit dem die amtierende Bundesregierung aufgefordert wird in Deutschland ein Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen. Die Union hat diesbezüglich keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern lediglich einen Forderungskatalog eingebracht, über den nun in mehreren Ausschüssen parlamentarisch beraten wird.

    9 Abgeordnete haben in der sogenannten 1. Lesung im Plenum zum Antrag für die jeweiligen Fraktionen gesprochen; 2 CDU/CSU-Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus, die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der Linken sprachen sich gegen ein Sexkaufverbot aus, ebenso ein Abgeordneter der AfD. Die SPD-Abgeordnete der SPD Ariane Fäscher lehnte den Antrag entschieden ab. Selbst ihre SPD-Kollegin Leni Breymaier, die uns ja als Sexkaufgegnerin bestens bekannt ist, bekundete, dass sie momentan – also in der laufenden Legislaturperiode – keine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der Opposition sieht und erst einmal Mehrheiten ausgelotet und organisiert werden sollten.

    Die Reden  können  in der Bundestags-Mediathek  „nachgesehen“ werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-prostitution-990250; ebenso kann man die Beiträge im vorliegenden Plenarprotokoll nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20155.pdf#P.19898

    Politikexperten, die sich mit Gesetzgebungsverfahren und parlamentarischen Vorgängen bestens auskennen, sehen im Antrag der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt eine Positionierung, die ein mögliches Wahlkampfthema frühzeitig besetzt und auch für die anstehende Europawahl in konservativen Kreisen ein Wahlargument sein kann.

    Der Antrag wird – mangels Mehrheit im Parlament – nach den Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit in der laufenden Legislatur wohl keinen Erfolg haben.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei neuen politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl nicht erneut in den Bundestag eingebracht wird. Die bereits erwähnten Politikexperten gehen davon aus, dass es in den jetzt befassten Ausschüssen keine Mehrheit für die Anberaumung von Anhörungen geben wird und dass der Antrag der CDU/CSU nach der 2. und 3. Lesung im Parlament noch in diesem Sommer mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wird.

    Selbst für eine sogenannte „Abstrakte Normenkontrollklage“, mit der die deutsche Prostitutionsgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht parallel angegriffen werden könnte, haben sich die dafür notwendigen 184 Abgeordneten des Deutschen Bundestags scheinbar nicht gefunden, obwohl die CDU/CSU-Fraktion über 197 Abgeordnete verfügt und auch das Breymaier-Lager in der SPD seit langem dafür wirbt „abstrakt“ nach Karlsruhe zu gehen.

    Vergessen? Das ProstSchG wurde unter Regierung Merkel verabschiedet!

    Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in 2016 unter der großen Koalition CDU/CSU/SPD (Kabinett Merkel III) verabschiedet wurde und es nun sehr merkwürdig wäre, wenn CDU/CSU-Abgeordnete die 2016 für das ProstSchG votiert haben nun dessen Verfassungsmäßigkeit anzweifeln!

    Auffällig ist aber auch, dass die CDU/CSU-Fraktion die gegenwärtig laufende Evaluation des ProstSchG, die bis Juni 2025 abgeschlossen sein soll, nicht abwarten will, sondern zum sofortigen Handeln drängt. Beweise, dass sich die Situation für Sexarbeitende akut verschlechtert hat, gibt es nicht und immer wieder wird auf nicht belegbare Zahlen verwiesen und grundsätzlich von generell vorliegendem „Menschenhandel“ gesprochen.

    Wo sind denn die nachprüfbaren Fakten? Fehlanzeige!

    Dramatische und natürlich bedauernswerte Einzelschicksale werden zur Norm erhoben und man will wieder SexarbeiterInnen schützen, obwohl diese gar nicht geschützt werden wollen! Sollen die Ergebnisse der Evaluation, die ganz sicher viele wissenschaftlichen Fakten liefern wird, präventiv ausgeklammert werden? Trotz einer ziemlich absurden Vorgehensweise zeigen die jahrelangen Kampagnen der Sexkaufgegner nun leider Wirkung und hier hat sich unsere Branche verkalkuliert und fälschlich in Sicherheit gewähnt!

    Gibt es Ideen oder Lösungen um die erlaubte Sexarbeit in Deutschland zu erhalten und um ein drohendes Sexkaufverbot zu verhindern?

    Diese Frage bewegt die Branche gerade intensiv, da ein Sexkaufverbot natürlich viele Betriebe ruinieren würde und es für SexarbeiterInnen, deren Bestrafung wohl nicht vorgesehen ist, keine geschützten Arbeitsplätze mehr geben würde. Sexarbeit würde unter einem „Nordischen Modell“ dann im Untergrund stattfinden, die „Freier“ würden empfindlich bestraft und konzessionierte „BetreiberInnen“ würde es nicht mehr geben, dafür aber vermutlich viele umtriebige Vermittler und Manager, denen es egal ist, ob man legal oder illegal arbeitet. Die zuständigen Behörden würden den Zugriff auf Branche und Umfeld weitreichend verlieren und gar nicht mehr genau wissen, wer wie wann und wo arbeitet. Eine „Kriminalisierung“ von Sexarbeit wird den Informationsfluss erheblich hemmen und womöglich der Nährboden für strafbare Handlungen sein, die die Situation der Akteure und vor allem die „öffentliche Sicherheit“ nicht verbessern werden!

    Ich habe bereits am 7. November 2023 mit meinem Artikel „Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!“ auf die mögliche Gefahr der parlamentarischen Initiative hingewiesen, allerdings fanden sich für den Beitrag nur wenige Leserinnen und Leser und auch meine Betrachtung vom August 2023 zum Thema „Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?“ warf niemanden vom Stuhl.

    Wirklich „aufrüttelnd“ war dann ein Veranstaltungsaufruf des UEGD e.V., der über die großen Werbeportale bis in die hintersten Ecken der Karpaten gelangte und dort auch Sexworkerinnen erreichte, die den Inhalt der Nachricht dann vielfach falsch interpretierten.

    Dem bekannten Verbandspräsidenten ist es in der Tat gelungen das Thema sehr plakativ zurück auf die Agenda der Branche zu bringen.

    Leider wurden die anderen Verbände der Sexarbeit, unsere Gruppe Zukunft Rotlicht und der Seminar-Pionier Christoph Rohr, der an gleichem Ort und Stelle im Jahr 2018 den 1. Deutschen Rotlicht-Kongress veranstaltet hatte, vom Veranstalter nicht eingeladen und es wurden sogar wichtige Personen und Multiplikatoren explizit ausgeladen. So war die Veranstaltung im Frankfurter Saalbau Griesheim dann eher ein Verbandstreffen als eine große „überparteiliche“ BetreiberInnen-Versammlung.

    Der BesD e.V., der über 750 Mitglieder hat und damit viele Sexarbeitende vertritt, die zum Teil auch Betriebe leiten oder besitzen und der BSD e.V., der als Betreiberverband in der politischen Arbeit äußerst profiliert und stetig engagiert agiert, wurden ebenso übersehen wie Dona Carmen e.V., dem Frankfurter Verein, der für umfangreiche Recherchen und Ausarbeitungen zum Thema Prostitution steht.

    Selbst wenn man sich auf die etwa 2.000 erotischen Betriebe in Deutschland konzentriert, von denen sicherlich 70 Prozent kleinere Einheiten sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es nur mit großem Werbeaufwand möglich ist 5 bis 10 % dieser Gruppe zu einem Veranstaltungsbesuch zu bewegen, selbst wenn die Teilnahmegebühr, wie im vorliegenden Fall, sehr günstig war.

    Wenn es dann konkret darum geht Vorhaben oder Aktionen zu finanzieren, so ist die Bereitschaft „in die Tasche zu greifen“ als eher gering einzuschätzen. Als mir am Veranstaltungsabend Teilnehmer berichteten, dass der UEGD eine 18-monatige intensive Pro-Prostitutions-Kampagne mit Social-Media-Aktionen, einer Roadshow und zudem die Einrichtung eines Rotlicht-Radiosenders plane und für die Gesamtkampagne mit Kosten von fast 600.000 Euro zu rechnen sei, kam ich schon schwer ins Staunen. Schließlich ist uns ja noch in Erinnerung, wie schwer sich Betreiberinnen und Betreiber damit taten die Klagen von Kolleginnen und Kollegen bei der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.

    Hat man in der Branche nicht oft „einen Igel in der Tasche“?

    Man macht mit, wenn andere mitmachen … vielleicht oder auch nicht. Außerdem werden diverse Mitspracherechte erwartet und bei „One-Man Shows“ ist man eher misstrauisch. Auch eine gewisse Missgunst und hegemoniales Streben sind nicht ausgeschlossen. Die Medienkampagnen an externe Berater und Dienstleister zu übergeben, die aber eben nicht aus der Branche sind, ist teuer und macht nur dann Sinn, wenn die zu erreichenden Ziele vorgegeben werden und wenn es ein kreatives Team aus allen Bereichen der Branche gibt, das die Zielrichtung ausarbeitet.

    Die vielen klugen Köpfe, die es in unserer Branche gibt, nicht mit einzubeziehen, ist sicher kontraproduktiv.

    Unsere deutsche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass die Ministerien in Berlin eine Vielzahl von Beratungsunternehmen verpflichten, um zu Entscheidungen zu kommen. Roland Berger, Mc Kinsey und Co. untersuchen fortlaufend Prozesse, entwickeln Strategien und schrieben kilometerlange Expertisen, die nicht selten in der Ablage verstauben oder nach einem Regierungswechsel keine Relevanz mehr haben. Sicher ist es wichtig sich einmal von außen betrachten und beraten zu lassen, aber die wichtigen Entscheidungen muss man selbst treffen und im vorliegenden Fall muss das Konzept dazu aus der Branche kommen und natürlich u.a. auch strittig debattiert werden.

    Wer entscheidet letztendlich politisch, ob ein Sexkaufverbot kommt oder eben nicht?

    In unserer parlamentarischen Demokratie treffen die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidungen. Es wird keinen Volksentscheid zum Thema Sexkaufverbot geben, da ein solcher in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Prominente Votanten „pro Prostitution“ wird man schwerlich finden und auch die „Schar der Freier“ wird die Stimme nicht öffentlich erheben, da dies mit einer erheblichen Stigmatisierung und einem „Outing“ verbunden wäre: der Genießer schweigt in der Regel aus gutem Grund! Das eine große prägnante Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gegen ein Sexkaufverbot auf die Straße geht, halte ich für ausgeschlossen.

    Der 5-Punkte-Plan – Inhalt einer Kampagne muss es meines Erachtens sein:

    A) einen regelmäßig tagenden Expertenrat der Verbände und Organisationen einzurichten, der virtuell und in Präsenz berät

    Gemeinsame Ziele definieren – Brainstorming – Gedankenaustausch und einen gemeinsamen Plan entwickeln, wie dem Sexkaufverbot begegnet werden kann. Synergien erzeugen und nutzen. Viele Köpfe – Viel Input.

    B) einen Faktencheck zu erarbeiten, der deutlich macht, dass die CDU/CSU mit Mythen, Behauptungen und Lügen arbeitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.

    Alles, was mit Prostitution in Deutschland zu tun hat, basiert auf Menschenhandel? 80 oder 90 % der SexarbeiterInnen arbeiten nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen?

    Vorgelegte Zahlen und „Fakten“ stehen im krassen Widerspruch zu vorliegenden Zahlen des BKA, des statistischen Bundesamts etc. Die Argumente wurden zum großen Teil aus den Publikationen der SexkaufgegnerInnen ungeprüft übernommen. Populismus in Reinkultur, den ein präziser Faktencheck entlarven kann. Dass die Ergebnisse der Evaluation 2025 wichtige Ergebnisse liefern wird, ist sicher, auch wenn wir nicht abschätzen können wie diese Ergebnisse aussehen werden und in wieweit die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein werden.

    Es ist auch zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt gegen die „öffentlichen Falschbehauptungen“ juristisch vorzugehen und den Gegnern deutlich zu machen, wo die Meinungsfreiheit endet. Hier möchte ich auf ein Urteil des LG Stuttgart verweisen, dass Ende des Monats gegen eine bekannte SPD-Politikerin ergehen wird.

    C) das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU  von profilierten Fachjuristen prüfen zu lassen.

    Ein Sexkaufverbot wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Bürger bezüglich der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes und der damit auch verbundenen Gewerbefreiheit. Der von der CDU/CSU geforderte „radikale Paradigmenwechsel“ wäre ein faktisches Berufs- und Gewerbeverbot für den Bereich der Prostitution. Hinzu kommt, dass es in den Ländern, wo ein „Nordisches Modell“ eingeführt wurde, Sexarbeit, anders als in Deutschland nie durch ein Gesetz zuvor legalisiert worden war. Momentan ist Sexarbeit in Deutschland seit dem ProstG von 2002 nicht mehr sittenwidrig und seit dem ProstSchG von 2017 als legale Tätigkeit angesehen, die lediglich einer amtlichen Registrierung und regelmäßiger Gesundheitsberatung bedarf. Auch Prostitutionsgewerbe (Bordell, Club, Escortagentur etc.) sind, sofern man eine Erlaubnis beantragt und erhalten hat, völlig legal und die BetreiberInnen können mit „Vertrauensschutz“ argumentieren. Dies nun durch ein Verbot ins Gegenteil zu kehren, kann man als sehr kühn bezeichnen.

    Hier wären Einschätzungen von gewieften Juristen hilfreich und dazu fällt mir der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein, der in einem anderem Zusammenhang und ohne direkten Bezug zum Grundgesetz seine Gedanken zum Thema Prostitution publiziert hat. Auch wenn der Beitrag bereits von 2015 ist, ist er noch immer aktuell und ich empfinde ihn persönlich noch als sehr lesenswert: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/prostitution-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht. Mir fällt spontan auch Frau Dr. Margarete von Galen ein, die zum Thema „Rechtsfragen der Prostitution“ promoviert wurde und sich auch am Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin als Richterin betätigt hat. Frau von Galen ist „eng am Thema“ und für ihre präzisen Expertisen bekannt. Geht es um Moral oder um Recht? Welche Ansätze gibt es auf juristischer Ebene?

    D) die politischen Entscheider jetzt und zukünftig gezielt zu informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen.

    Die Zusammensetzung des Parlaments wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen stark verändern. Besonders bei der SPD sind große Verluste zu erwarten. Aber auch „neue Abgeordnete“ werden hinzukommen, die sich mit dem Thema „Sexkaufverbot“ vermutlich nicht oder ner wenig befasst haben. Wir sprechen von momentan 735 Bundestagsabgeordneten und hier besonders von den Mitgliedern der befassten Ausschüsse, die quasi regelmäßig „aufgeklärt“ werden müssen, um nicht auf das abgekartete Spiel der Prostitutionsgegner hereinzufallen. Die Gruppe der Entscheidungsträger wird sich nach der nächsten Bundestagwahl verändern und diesen Aspekt muss man einfach auf dem Schirm haben! Dazu sind Datenbanken einzurichten, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Wer kümmert sich darum?

    E) aktive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen als ergänzende Maßnahmen

    „Tue etwas und rede davon!“  Auch wenn wir bereits festgestellt haben, dass es keinen Volksentscheid zum Sexkaufverbot geben wird und eine sogenannte Petition an den Deutschen Bundestag 50.000 Unterschriften erfordert, bieten die sozialen Medien durchaus ein hohes Potential, wenn man denn dort nicht mit den „Moralwächtern“ kollidiert, die das Thema Sex, Crime und Prostitution intensiv beobachten und gerne schon mal den Sperrbutton drücken, wenn es „zu speziell“ wird. Es geht zwar um Politik, aber anrüchige Tatsachen oder zu freizügige Texte oder gar Bilder sind oft genauso schnell verschwunden, wie sie veröffentlicht wurden. Inhalte müssen also „sorgsam“ editiert und veröffentlicht werden. Werbeanzeigen mit erotischem Kontext kann man meines Wissens bei Facebook oder Google nicht buchen und veröffentlichen und so sind Postings in diversen Gruppen und Foren der gangbare Weg.

    Zum Schluss – Mein Fazit – Mein Ausblick:

    „Schaffen wir es eine wirksame Allianz zu schaffen!“ und besteht hierzu überhaupt eine Bereitschaft in der Branche.

    Die bestehenden Verbände habe eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, aber ich vermute das im Bereich der Betreiberverbände eben nur maximal 20% der Betriebe überhaupt Mitglied sind. Auch über 750 oder inzwischen vielleicht 1.000 Mitglieder in den Zusammenschlüssen der SexarbeiterInnen sind bei von mir geschätzten 60.000 SexarbeiterInnen in Deutschland rechnerisch nicht unbedingt repräsentativ.

    Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode, die bis Ende 2025 läuft, schon allein aus parteipolitischen Gründen kein „Sexkaufverbot“ kommen wird. Vermutlich wird die CDU/CSU in der nächsten Legislatur den Bundeskanzler stellen, aber mit ziemlicher Sicherheit einen oder sogar mehrere Koalitionspartner benötigen. Ob sich in einer neuen Koalition dann eine Mehrheit für das Sexkaufverbot findet, ist fraglich, aber durchaus möglich!

    Kann man die große Zahl der deutschen „Sexkäufer“ wirklich dazu bringen aus eigennützigen Gründen das Kreuz bei der Bundestagswahl nicht bei der CDU/CSU zu machen? Bringt die Verbotskampagne aber andererseits „Moralisten“ dazu vermehrt CDU/CSU zu wählen? … Unwägbar.

    An welcher Stelle ist das Kreuz wirksam, wenn man das Sexkaufverbot präventiv verhindern will? Gute Frage!

    Die Vorbereitung unserer Branche muss zügig starten und wenn man es denn nicht gemeinsam kann oder will, sind auch Einzelkampagnen durchaus sinnvoll, aber eben nicht so effizient, wie es bei einem koordinierten Handeln wäre.

    Nicht zu vergessen ist, dass auch die Sexkaufgegner aktiv bleiben werden und dabei im Antrag der CDU/CSU bereits einen großen Erfolg für sich beanspruchen können. Den Gegnern stehen dabei für den Aktionismus wohl Gelder zur Verfügung, von denen wir nur träumen können und die es ermöglichen Falschinformationen, Mythen und Lügen im großen Rahmen zu verbreiten.

    Das Engagement, das die Sexkaufgegner aufbringen, wäre unserer Branche zu wünschen, doch ich fürchte das der sinnbildliche „Prediger in der Wüste“ mal wieder vergebens ruft und man die noch vorhandene Wohlfühlzone nicht verläßt.

    Ach das kommt schon nicht! Das können die nicht machen! Abwarten und Teetrinken ist nicht die geeignete Strategie!

    Diesen Spruch höre ich öfters, doch das der Versuch zum Verbot bereits vorliegt, sollte zumindest zum Nachdenken führen.

    Die Expertinnen und Experten von „Zukunft Rotlicht“ stehen bereit sich weiterhin intensiv für die Branche einzusetzen. Neben unserem Advokaten Guntram Knop und dem technischen und organisatorischen Supporter Thomas Schiller, konnte ich auch eine Politikberaterin aus Berlin gewinnen, die lange Jahre im Bundestag tätig war und mir aus freundschaftlicher Verbundenheit wichtige Einschätzungen liefert und dabei auch Kontakte ihres Netzwerks aktiviert.

    Ich selbst arbeite gerade intensiv an einem „Plädoyer gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland“ und erkläre mich ausdrücklich bereit mit allen Akteuren zusammen zu arbeiten, die dafür kämpfen die Branche – wie auch immer – zu retten. Wo sind weitere Teamplayer?

    Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, daß sie selbst denken. (Voltaire)

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontextartikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

  • Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 - Lockdown - 16 Verordnungen, Rechtsfragen, EthischesProstitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Grundrechte außer Kraft? – Parlamentsvorbehalt missachtet? – Massive Klagewelle und massive Corona-Welle – Die Stunde der vermeintlichen Schlauberger – Ethische und soziale Fragen – Wo liegt die „Wahrheit“ und wer interpretiert sie?

    Am Tag 2 des sogenannten „Teil-Lockdowns“ versuche ich mit meinem heutigen Blog eine Situationsbeschreibung vorzunehmen, was mir unter den gegebenen Umständen nicht leicht fällt. Zuvor hatte ich ja in meinem Blog-Beitrag „Gib dem Affen Zucker“ eine erste Einordnung vorgenommen.

    Wenn man die Facebook-Gruppen betrachtet, wird einem mitunter komisch: so las ich gestern am Rande, dass der Tod von SPD-Politiker Thomas Oppermann und der von Mittelstands-Präsident Marion Ohoven kein Zufall, sondern „politisch motivierter Mord“ sein könnte, da sowohl Oppermann wie Ohoven die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisiert hätten. Quasi Todesurteile, die man Im ZDF-Studio vor wichtigen Aussagen Oppermanns mit geheimen Substanzen vollstreckte und bei denen man vermutlich Ohovens Bentley so manipulierte, dass er auf der Autobahn mit einem Pfeiler kollidierte. Auch den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wähnt man in Gefahr, da dieser zuletzt deutliche Worte fand und die Art und Weise, wie die „Corona-Beschlüsse“ entstanden, juristisch rügte!

    Soll ich das kommentieren oder macht sich jeder selbst ein Bild, wo die Grenzen zwischen Vernunft und Wahn liegen? Je mehr Zeit man hat, desto verwegener werden offensichtlich die Gedanken und diese sind ja zum Glück „frei“ und selbst die Verbreitung abstrusester „Meinungen“ ist bei uns in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. So kann man Angela Merkel für eine Reptiloidin halten und die Erde für eine Scheibe halten, solange man nicht andere Menschen beleidigt oder verunglimpft!

    Das Problem mit der „Verunglimpfung“ haben wir in der Version „light“ in den vergangenen Tagen ja auch in unseren Facebook-Gruppen bemerkt, wobei die dortigen Umtriebe doch vergleichsweise harmlos waren. Gerade in diesen Tagen wird gerne übereilt gepostet und dabei kommt es dann schnell zu Konflikten, die sich steigern und unserer gemeinsamen Sache dann schon einmal schaden! Es gibt Leute, die nach eigener Einschätzung keine bekennenden „Aluhüte“ sind, aber trotzdem deren Thesen verbreiten. Es ist die Stunde der vermeintlichen  „Experten“, die die Wahrheit kennen, aber trotzdem nichts ändern können. Man schmeißt Äpfel und Birnen in den selben Korb und stellt Zusammenhänge her, die ich oft nicht einmal ansatzweise nachvollziehen kann, weil mir dafür wohl die „Empathie“ fehlt? Egal, kommen wir zu den Fakten:

    Situationsbeschreibung am Dienstag, dem 03.11.2020

    Gestern übler Terroranschlag in Wien, heute die US-Wahl, bei der man auch mit Ausschreitungen rechnen muss, falls der „richtige Mann“ nicht gewinnt! Dazu im Inland unglaubliche hohe „Corona-Zahlen“, die aus der gesamten Bundesrepublik ein einziges Risikogebiet machen. Das Gesundheitssystem geht mehr und mehr in den Alarmzustand, das gesellschaftliche Leben kommt zum Erliegen. Gleichzeitig regt sich der Prostest derer, die sich durch den Lockdown benachteiligt fühlen.

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Ausrufung des Lockdowns in der Form, wie er erfolgte, nicht ganz dem entspricht, was unser Grundgesetz eigentlich fordert!

    Bei so einschneidenden Maßnahmen, wie wir sie jetzt haben, hätte man unbedingt die Parlamente beteiligen sollen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Und auch die Frage nach Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung steht erneut auf dem Prüfstand. Stand gestern Abend waren laut Tagesschau bereits 116 Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig, die das Ziel haben „Normen zu kontrollieren“. Auch im Bereich der Prostitutionsstätten gibt es schon gerichtliche Aktivitäten beispielsweise in NRW, von denen ich persönlich erfahren habe. Der Schwerpunkt der Klagen soll im Bereich der Gastronomie liegen, wo ja die meisten Betroffenen zu lokalisieren sind.

    Unser Branchen-Anwälte, haben sich in der vergangenen Woche zu „neuen Klagen“ dahingehend geäußert, dass es zwar den „verfassungsrechtlichen Ansatz“ und den sogenannten „Parlamentsvorbehalt“ gibt, dass es aber schwierig sein wird mit einer diesbezüglichen Klage „zeitnah“ ans Ziel zu kommen! -Diese Ansatz ist also alles andere als neu, keine zu erwartende Sensation und nicht die sofortige Lösung der gegenwärtigen Probleme! „Manches“ erscheint mir in diesem Zusammenhang sehr fragwürdig!

    Da die zuständigen Gerichte schon jetzt überlastet sind und mit „eiligen Urteilen“ eher nicht zu rechnen ist, sind 4 Wochen schnell vergangen und der Klagegrund, bzw. die angegriffene Verordnung kann schon abgelaufen sein, bevor das Gericht diese in Augenschein nimmt. Dieses Problem gab es im Sommer schon öfters und die Situation und die Prognosen sind gerade nicht wirklich besser! Recht haben und recht bekommen ist von jetzt auf gleich unglaublich schwierig geworden!

    16 Landesverordnungen – Der Kurzüberblick

    Ich habe in den vergangenen Tagen alle 16 Landesverordnungen intensiv studiert und das Ergebnis in der obigen Tabelle zusammengefasst. Prostitutionsstätten sind bundesweit verboten, aber was die Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, gibt es mal wieder Unterschiede und selbst die Unterschiede unterscheiden sich im Detail. Hurra, Föderalismus!

    In 6 Bundesländern ist die Prostitution und deren Ausübung nicht untersagt. So sind hier die berühmten Hausbesuche oder der Empfang in der eigenen Wohnung denkbar. Bei Hotel-Dates wird es schon wieder etwas schwieriger, weil den Hotels auch strenge Auflagen gemacht wurden und diese dokumentieren müssen, an wen
    „nicht touristisch“ vermietet wird.

    „Wer sucht, der findet!“, wird mal wieder das Fazit sein und im übrigen muss ich darauf hinweisen, dass nicht alles „erlaubt“ ist, was „nicht verboten“ ist. Da bei den Ordnungsämtern und Ministerien täglich Anfragen bezüglich „Lücken“ auftauchen, gibt es auch die Möglichkeit des „Lückenschließens“. Auch dies haben wir im Sommer 2020 erlebt.

    „Geh nur zum Fürsten, wenn er Dich ruft!“, lautet das Bon mot für den Augenblick! (Zitat von Tina T.)

    Das Suchen der Lücken erzürnt nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber und führt mit Sicherheit zu weiteren Konflikten. Klar, die Damen wollen und müssen Geld verdienen. Tun sie dies in vermeintlich provokanter Art und Weise, wird es manchmal eng.

    Der Ton wurde in den vergangenen Wochen und gerade in den letzten Tagen bereits deutlich aggressiver und ich war heute auch schon zweimal in „Pöbeleien“ mit „Bürgern“ verwickelt, die „Abstand“ einforderten, obwohl dieser im Überfluss vorhanden war! Die aufgezwungene Änderung der Lebensweise macht scheinbar „aggro“ und dies in einem Maß, wie ich es im Sommer nicht erlebt habe.

    Ich bekomme in den vergangenen Tagen deutlich mehr Anfragen von Sexworkerinnen, die von mir den ultimativen Tipp wollen und natürlich auch die Zusicherung, dass es für den Tipp später kein Bußgeld gibt. Solche „Dienste“ erbringe ich natürlich nicht und auch die mir bekannten Anwälte lassen sich nicht aufs „Glatteis“ führen.

    Die Füße stillhalten … ist mein Vorschlag. Zumindest für den Moment! Morgen ist ein neuer Tag und morgen gibt es sicher wieder neue Infos! In diesem Sinn noch einen „schönen“ Tag und heute speziell:

    „God save America!“

    Ihr / Euer

    Howard

     

  • Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 - Der Lockdown zum 2.11. - Gib dem Affen Zucker?Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Bundesregierung beschließt zweiten Lockdown – Prostitutionsstätten und ähnliches werden bis Ende des Monats geschlossen – Total unklares Lagebild -Erneuter Aufruf zur Besonnenheit – Situationsbeschreibung und erste Analysen

    Man hat es vor 14 Tagen schon geahnt, wie es mit Corona weitergehen würde. Angela Merkel war unzufrieden, nachdem sie sich mit den Ministerpräsidenten beraten hatte. In einer Mammutsitzung wurden keine brauchbaren Ergebnisse erzielt und die „Prognose“ der Kanzlerin erwies sich „intern“ als richtig: die Infektionszahlen stiegen gewaltig, die Landkarte färbte sich „rot“ und so kam gestern das, was kommen musste! Der Lockdown „light“, wobei ich diese bewusste Verharmlosung nicht verstehe, da die beschlossenen Maßnahmen nicht weniger hart sind, als die im März 2020. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht ausführlich mit „Corona-Mathematik“ befassen und auch nicht die „allgemeine Gefährlichkeit“ des Virus bewerten, aber dennoch einige kurze Gedanken wagen:

    Die allgemeine Lage – Einsamkeit und Tristesse geradezu vorprogrammiert

    Im Vergleich zu anderen Staaten in Europa befindet sich Deutschland noch in einer komfortablen Lage, die 7-Tage-Inzidenz-Werte sind vergleichsweise niedrig, reichen der Regierung aber völlig aus, um jetzt ganz massiv auf die Bremse zu treten und das gesellschaftliche Leben ab kommenden Montag, 2.12. (Allerseelen) weitreichend zum Erliegen zu bringen.

    In öffentlichen Bereichen und auch zu Hause darf man sich nur noch mit 10 Menschen aus maximal 2 Hausständen treffen. Drei Freunde aus 3 Hausständen ist die Zusammenkunft untersagt und selbst Familienfeiern sind nicht mehr möglich, wenn die Familie mehr als 2 Meldeadressen hat. Die theoretischen „10 Personen“ bekommt man wohl nur bei Großfamilien zusammen und die bekannten „Zusammenkünfte“ diverser „Neubürger“ vor den Bahnhöfen der Metropolen sind ebenso unmöglich wie die „Kaffeekränzchen“ der Senioren im Café, wobei dieses ohnehin geschlossen hat. Auch Geburtstage kann man so zu Hause kaum feiern und Reisen sollen auch möglichst unterbleiben! Und wenn man reist, wird man mit dem Problem konfrontiert, dass die Hotels keine „Touris“ mehr aufnehmen dürfen!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Restaurants und Bars werden geschlossen! – Abholen von Essen ist zwar möglich, aber „Verweilen“ entfällt! – Kein Kaffee vor der Tür, Verzehr von Essen wieder erst ab 50 m Abstand von der Gaststätte erlaubt. Kennen wir schon, ist aber in der jetzt kommenden „kalten Zeit“ deutlich unangenehmer als im Frühjahr. Die Freizeitgestaltung wird komplett auf den „Home-Bereich“ verlagert und man will mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger so wenig Kontakt wie möglich untereinander haben. Es wird für viele eine sehr einsame Zeit werden! 4 Wochen sind lang und gerade in der dunklen Novemberzeit wird vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewaltig die Decke auf den Kopf fallen! Depressionen sind geradezu vorprogrammiert! Aber Verordnung ist nun mal Verordnung, auch wenn uns das nicht gefällt! – Überblick über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 28.10.20:https://www.bundesregierung.de/breg-de

    Die Auswirkungen des neuerlichen Lockdowns auf die „Prostitutions-Branche“

    Im Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Mittwoch (28.10.) heißt es ganz kurz und knapp:

    „Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen!“

    Dies muss nun 16 mal in Landesrecht „übersetzt“ und „verordnet“ werden und ich vermute, dass sich die Verordnungen mal wieder unterscheiden werden. Im Beschlusspapier ist mal wieder von „Gebäuden“ die Rede, die Ausübung der Prostitution wäre danach nicht untersagt? – Die Prostitutionsvermittlung ebenfalls nicht? – Wenn man bedenkt, dass von den prostitutiven Gebäuden selbst keine Corona-Gefahr ausgehen kann, ist die Formulierung einfach nur „schwammig“ und nicht greifbar! – Eigentlich will man doch die Prostitution für einen bestimmten Zeitraum verbieten? – So wie es jetzt im Papier steht, wird schon wieder die Verlagerung in den Graubereich „forciert“, was die Betreiberinnen und Betreiber neuerlich auf die Palme bringen dürfte!

    Was geschieht mit den Sexarbeiterinnen, die jetzt deutschlandweit in den Bordellen sitzen und am Sonntagabend um 23.59 Uhr schlagartig ihre Dienste dort einstellen müssen? -Am Wochenende noch mal richtig Gas geben und dann am Montag auf Knopfdruck in der Versenkung verschwinden? – Rückreise von einem Risikogebiet in die Heimat oder nach „neuen Möglichkeiten“ suchen, wie man im grauen Bereich weiter Geld verdienen kann? Wir reden an dieser Stelle ja nicht von einer Handvoll von Personen, sondern von mehreren Tausend Damen, die zum einen offiziell für mindestens 4 Wochen nichts verdienen werden und die vermutlich in vielen Fällen auch nicht „beherbergt“ werden dürfen! Auch hier wird es sicher lokal zu Schwierigkeiten kommen, wenn nämlich die Behörden eine Beherbergung nicht dulden, sondern untersagen! Man braucht nicht viel Fantasie um erkennen, dass es wieder „chaotisch“ werden wird.

    Gib dem Affen Zucker? – Der Staat öffnet neuerlich den „Topf“ – 75% Umsatzausfall werden kompensiert?

    Bei der Ankündigung von staatlichen Hilfen gibt sich die Bundesregierung immer sehr vollmundig. Bereits während der Online-Konferenz zwischen Bund und Ländern, wurde der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Medien verbreitet:

    „75% Umsatzausfall soll für den Lockdown-Monat vom Staat unbürokratisch übernommen werden!“

    Ja, eine interessante Idee, die einigen Betreibern sofort „schmeckte“. Bekanntermaßen sind die Umsätze in der Branche momentan sehr mäßig und für die Berechnung besagter 75% soll der Wert des Vorjahresmonats 2019 herangezogen werden, wo ja die Geschäfte noch reibungslos liefen! Aber es wird natürlich nur nach den offiziellen Zahlen in den BWAs geschaut. Sind die hoch, können die 75% vermutlich ein wenig Freude bereiten. Aber was die Regierung genau meint, steht gegenwärtig noch in den Sternen und unangenehme Überraschungen waren ja im vergangenen halben Jahr die Regel. Einen „Big Deal“ macht man vermutlich nicht und es wird ja auch zu klären sein, ob es dieses Geld auch in Verbindung mit den „Überbrückungshilfen“ gibt. Fest steht: den Betrieb möglicherweise im Dezember wieder „hochzufahren“ bedeutet auch wieder neue Mieterinnen finden zu müssen und darauf hoffen, dass sich die verängstigten Gäste dann wieder einfinden.

    Rechtsfragen – Kurz angedacht – Klagen?

    Die Frage nach „neuen Klagen“ stellt sich bei Lockdown quasi wie von selbst! Man muss an dieser Stelle erst einmal feststellen, dass die bisherigen und noch laufenden Klagen im Eilverfahren mit Eintritt der neuen Situation und mit neuen Verordnungen, die „anders“ begründet sein werden, größtenteils hinfällig sein werden! Schon im Sommer mussten Klagen immer wieder angepasst werden, weil die Verordnungen, gegen die man klagte, abgelaufen waren.

    In den theoretisch gerade noch anhängigen Verfahren wurde hauptsächlich auf Gleichbehandlung geklagt. So wurden oft andere körpernahe Dienstleistungen angeführt; der darstellbare 1:1-Kontakt mit Hygienekonzept war zentraler Punkt und zudem wurden deutlich gesunkene Inzidenz-Werte angeführt. Nun sind nahezu alle körpernahen Dienstleistungen zeitlich begrenzt untersagt und da die Regierung gestern tatsächlich angibt, dass bei 80 % der Infektionen der Ursprung nicht ermittelt werden kann, wird es vor den Gerichten sehr schwer werden.

    Der „unsichtbare“ und nicht lokalisierbare „Feind“, nämlich das „Virus“, zwingt den Staat nahezu alle Kontakte zu unterbinden und dabei ist „Körpernähe“ rein logisch betrachtet „infektiöser“ als bloßer Kontakt. Alles was nicht „lebensnotwendig“ ist, soll vorübergehend eingestellt werden. Wenn Oma und Opa nicht mehr mit ihren Freundinnen und Freunden bei der Kaffeetafel sitzen dürfen, wird man sich mit einer Klage „Pro Prostitution“ sehr schwertun! Zudem werden die Gerichte sicher in diesem Moment mit einer Klageflut konfrontiert, die ihres gleichen suchen wird. Womöglich wird nun auch der Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um den gesamten Lockdown verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Alles Vorgänge, die Zeit kosten und die womöglich nicht im Verhältnis zu dem Zeitraum der Schließung stehen werden. Die Lage ist komplex und bedarf der Analyse durch Spezialisten! – Bevor die Verordnungen vorliegen, ist sowieso vieles Theorie! Natürlich bleiben wir am Thema dran!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker? – News

    Update vom 07.11.2020 – Neue Informationen, Trends und Co. unter:
    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Update vom 06.11.2020 – Neue Informationen zu den aktuellen Themen:
    Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Update vom 06.11.2020 – Novemberhilfen auch ohne Steuerberater:
    Novemberhilfen für Damen auch ohne Steuerberater?

  • Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 - Corona - Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren in den vergangenen Tagen geradezu! – Wir haben seit vergangenem Wochenende täglich über 4.000 Neuinfektionen zu verzeichnen und haben damit ähnlich hohe Zahlen wie bei der ersten Welle im März 2020. Während der schlagartig genesene US-Präsident Donald Trump gestern in den USA alle Besucherinnen und Besucher seiner Wahlkampf-Show „küssen möchte“, gibt es in unserem Nachbarland Frankreich Infektions-Zahlen die 5-mal höher sind als bei uns!

    Zahl der Hotspots steigt ständig an! – Corona ist kein Spaß!

    In meiner Heimat Nordrhein-Westfalen sind momentan 12 Städte über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro Woche, darunter z.B.  Köln, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Wuppertal, Gelsenkirchen und Duisburg. Berlin ist stark betroffen, in Hessen sind Frankfurt am Main und Offenbach Hotspots, die Landeshauptstadt Stuttgart und Esslingen sind es in Baden-Württemberg ebenso, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Die Hotspots nehmen jedenfalls beständig zu und man erkennt inzwischen, dass es vornehmlich Großstädte und Ballungszentren sind, Orte, in denen sich täglich unglaublich viele Menschen begegnen. Ist ja auch logisch: je mehr Begegnung, desto mehr Risiko, wobei klar festzustellen ist, dass die Super-Infektionen der vergangenen Wochen vornehmlich von privaten Feiern und sonstigen Zusammenkünften ausgingen und es im so oft kritisierten Bereich der angeblich „so gefährlichen Prostitution“ zu keinem Ausbruch kam.

    Prostitution ist nicht der Verursacher, aber dass interessiert nicht wirklich!

    Das die Prostitution relativ „safe“ ist, hängt ja auch damit zusammen, dass hier „Zusammenkünfte im großen Stil“ nicht stattfinden! Schließlich spielt sich das Geschäft mit der käuflichen Erotik ja in bestimmt 80% der Fälle in Kleinbetrieben ab, wo zudem Hygieneregeln angewendet werden, die den 1:1-Kontakt gewährleisten. Die Disziplin in den Betrieben ist nach meiner Einschätzung deutlich höher, als es in gastronomischen Betrieben der Fall ist, wo nach Einsetzen der alkoholischen Gärung Hemmungen und Regeln fallen. Ausgesprochene Alkoholverbote sind die Folge, was die feierwütigen Mitbürger stört und den betroffenen Betrieben natürlich wieder massive Umsatzeinbrüche beschert!

    Erste „Prostitutionsverbote“ in Deutschland wegen „Hotspot-Status“

    Doch auch wenn die Prostitution „objektiv“ wenig Gefahren birgt, haben bereits zwei Städte in sogenannten „Allgemeinverfügungen“ Prostitution erst einmal wieder „präventiv“ untersagt. In Solingen (NRW), wo es 4 Betriebe mit insgesamt etwa 15 Dienstleisterinnen gab, war die nicht vorhandene Not groß und auch in der Bischofsstadt Mainz, die natürlich eine gewissen Nähe zum gefährlichen Rhein-Main-Gebiet besitzt, hat die Stadt die Prostitution erst einmal verboten. Dort läuft jetzt eine Klage gegen die Stadt und es wird sicher spannend, wie die Richter bei „Hotspot-Alarm“ urteilen werden.

    Auch in der Stadt Stuttgart, wo man das städtische Prostitutionsverbot mit Wirkung zum 14.10.2020 wieder zähneknirschend aufheben musste, weil der VGH Mannheim geurteilt hatte, überlegt man, laut einer Mail, die ich heute morgen vom Rechtsdezernenten Dr. Stadler erhielt, wie man mit der durchs VGH verfügten Öffnung angesichts der Hotspot-Situation umgehen wird. Es riecht nach neuen Maßnahmen, die man eben nur noch schlüssig begründen muss, um nicht vor Gericht eine (erneute) Klatsche zu bekommen!

    Besonnenheit ist das Gebot der Stunde und gleichzeitig mein Appell an die Branche

    Die Branche „kann Hygiene“! – Das haben wir behauptet und dies müssen wir nun auch in der Praxis täglich beweisen! – Gerade die großen Betriebe, die bereits geöffnet haben oder gerade wieder öffnen, sind in einer besonderen Pflicht. Je mehr Kundenaufkommen vorhanden ist, desto wichtiger ist die Einhaltung der Regeln. Die Hände müssen desinfiziert werden, enge Kontakte einer Vielzahl von Personen sind unbedingt zu vermeiden und die Devise „alles rein, was rein passt“ ist gerade völlig falsch. Sollte es zu einem nachgewiesenen „Super-Spread-Event“ in einem Bordellbetrieb kommen, werden die Karten neu gemischt und alle Prostitutionsgegner(innen) werden jubeln und sofort „Maßnahmen“ fordern. Alle, die aktuell in einer angespannten Lage gegen Regeln verstoßen, gefährden das noch sehr fragile System! Egal ob dies fahrlässig oder gar absichtlich geschieht: die Gefahr erkämpfte Rechte wieder zu verlieren ist groß!

    Neue Auflagen, die bisweilen zum heftigen Kopfschütteln führen … der Betreiber als Hilfs-Sheriff?

    Die Zahl der täglichen „Meldungen“ ist vielfältig: so wurde mir gestern von einer Betreiberin berichtet, dass sie vom Ordnungsamt angehalten ist zu prüfen, ob sich anreisende Damen in der vergangenen Woche womöglich in Risikogebieten aufgehalten haben könnten! Dabei geht es nicht nur um Osteuropa, sondern auch um Deutschland. Damen, die in Mainz „schafften“, sind beispielsweise in der Pfalz oder auch im Saarland unerwünscht, seit Mainz Hotspot ist und die Damen von dort „flüchten“. Den Betreiberinnen und Betreibern werden Pflichten auferlegt, die kaum zu erfüllen sind.

    Wir sind beständig unter Beobachtung … Aufpassen! – Ein Esel reicht für große Unruhe im gesamten Stall!

    Unsere Beliebtheit hat in der Corona-Krise nicht wirklich zugenommen und auch die bunten Medien titeln bereits mit „Übernachtung verboten … Puff erlaubt!“. Wir haben so manche Anfechtung überstanden, aber man muss ganz klar feststellen, dass die „Corona-Krise“ noch nicht überwunden ist und dass es noch sehr lange dauern wird, bis wir wieder halbwegs „normale Verhältnisse“ haben werden.

    Bleibt gesund und bleibt solidarisch!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

     

  • Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen möglich?

    Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen möglich?

    Prostitution 2020 - Die "Causa Bayern" - Bordellöffnungen rechtmäßig?Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen rechtmäßig?

    Die in Frankfurt am Main versammelte Branche, lauschte am vergangenen Donnerstag, 16.07.2020, anlässlich des Kampagnentags „RedlightON“, gebannt den Ausführungen von Rechtsanwalt Michael Karthal, der bei der Pressekonferenz im „My Way“ eine „Sensation“ verkündete: ein von ihm im Rahmen eines sogenannten „Normenkontrollverfahrens“ vertretenes Bordell in Bayern hatte am Abend zuvor offiziell wieder geöffnet! Wie kann bzw. wie konnte das sein?

    Nach der Veröffentlichung in unserer Facebook-Gruppe und in diversen Portalen, glühten die Drähte und der Internet-Verkehr nahm erheblich zu. Der Kollege Christoph Rohr und ich wurden beim „After Work“ ständig angerufen, da wir ja mit Michael Karthal bei der Pressekonferenz gewesen waren und die „Angelegenheit“ auch kurz erörtert hatten. Dass die Zusammenhänge durchaus als sehr komplex zu bezeichnen sind, stellte sich erst später heraus. Mein dazu eilig veröffentlichtes „Quick-Video“ brachte die Gemüter noch weiter in Wallung und es wurde wild spekuliert. Rechtsanwälte aus der ganzen Republik „verlangten“ nach „belastbaren Schriftstücken“ und die „Armee der Hobby-Juristen“ warf dann natürlich öffentlich Äpfel und Birnen in die große Kiste; Clubs in der gesamten Republik wollten durch den bayerischen „Beschluss“, den es in dieser Form gar nicht gab, in völlig anderen Bundesland sofort öffnen. Am besten „rückwirkend“!

    Die „Causa Bayern“ in ganz groben Zügen

    Im bereits erwähnten „Normenkontrollverfahren“, das ein Betrieb in Kempten (Bayern) beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angeschoben hatte, wurde von der Bayerischen Staatsregierung auf Nachfrage des Gerichts „mitgeteilt“, das man in Bayern nicht die Prostitution als solches untersagt hätte, sondern lediglich die Prostitutionsstätten und zwar aus Gründen des Infektionsschutzes, wenn es zu Ansammlungen von mehreren Personen komme. Gegen die Prostitutionsausübung in einer 1:1-Konstellation (1 Prostituierte: 1 Gast) beständen keine Bedenken und hier gäbe es zwischen den in Bayern nicht untersagten Haus-Hotel-Besuchen und der Erbringung von Dienstleistungen in Prostitutionsstätten keine Unterschiede. Resultat: wenn ein Betrieb gewährleistet, dass es nur zu den 1:1-Konstellationen kommt, fällt er nicht unter die Untersagungs-Verfügung! Prostitutionsstätte ist folglich nicht gleich Prostitutionsstätte, wobei sich die Hygienemaßnahmen natürlich in Klein(st)betrieben sicher einfacher umsetzen lassen, als im Laufhaus oder Großbordell!

    Durch diese möglicherweise wegweisende Stellungsnahme des Verordnungsgebers wurde die Normenkontrollklage somit quasi „gegenstandslos“, da die angestrebte Öffnung ja nun erfolgen konnte und die „Erledigung“ der Klage im Eilverfahren zumindest von der Klägerin erklärt werden konnte. Allerdings war gestern noch offen, ob die Beklagte den Rechtsstreit ebenfalls für „erledigt“ erklären wird oder ob es doch noch zu einem Beschluss des Gerichts kommen muss.

    Der klagende Betrieb in Kempten hatte in der vergangenen Woche für 2 Tage geöffnet, wurde dann aber von der örtlichen Polizei wieder geschlossen! Ob diese Schließung rechtmäßig war, wird nun juristisch zu klären sein. Die polizeiliche Anordnung kann nun vor dem örtlichen Verwaltungsgericht im Eilverfahren angegriffen werden, wobei natürlich mit dem Tenor der Normenkontrollklage argumentiert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass es momentan keinen Beschluss des Gerichts gibt und man ja „nur“ mit der Stellungnahme der Staatsregierung arbeiten kann. Welches Gewicht dieses Dokument hat, ist noch nicht abzuschätzen!

    Umso verwunderlicher ist es, dass Ordnungsbehörden in anderen Regionen Bayerns Betrieben mit Hinweis auf die Stellungnahme der Staatsregierung nun eine zeitnahe Öffnung in Aussicht gestellt haben sollen, wenn geeignete Hygiene-Konzepte vorgelegt werden. Der „Präzedenzfall Kempten“, der noch gar keiner ist und wo die „Schließung“ gerade noch anhält, wirkt in anderen Orten und veranlasst zu Zusagen? Merkwürdig und daher bei mir unter ständiger Beobachtung!

    Angeblich haben heute diverse Locations, u.a. auch große Laufhäuser wieder geöffnet. Ich werde das fortlaufend prüfen und dazu immer wieder berichten!

    Vorsicht! –  Bitte keine eigenmächtigen Schnellschüsse! – Gefahr!

    Wie schon in der Facebook-Gruppe geschehen, möchte ich nochmals davor warnen in Bayern ohne Rücksprache mit den Behörden einfach so zu öffnen. Das Kempten-Verfahren ist, zumal es ja keinen anwendbaren Beschluss gibt, ein „Einzelfall“, der durch die wieder erfolgte Schließung von Amts wegen, höchst wackelig ist und für andere Fälle in anderen bayerischen Regionen womöglich nicht den Signalcharakter hat, der forsch unterstellt wurde.

    Egal wie die örtlichen Behörden reagieren, es bleibt festzustellen, dass das vorhandene Betriebskonzept nach dem ProstSchG zu den jetzigen Eröffnungserfordernissen passen muss und dass es in jedem Fall ein Hygienekonzept geben muss, das den Vorgaben entspricht! Hier sind wir, nämlich die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting gerne Ansprechpartner in Detailfragen. Wir stellen natürlich auch gerne Kontakt zu den Anwälten her, die sich in die Materie eingearbeitet haben und weitere Hilfestellungen geben können.

    Howard Chance – 21.07.2020

     

     

  • Prostitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht

    Prostitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht

    Prostitution 2020 - State of the union - Aktueller LageberichtProstitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht

    Manchmal ist es der Übersicht halber sinnvoll die vorliegenden Fakten in einer kurzen Übersicht zu präsentieren und daraus einen Lagebericht zu formulieren. Nachdem wir gestern vergeblich auf eine erste Öffnung von Prostitutionsstätten im Freistaat Sachsen gewartet haben, ist ein solcher Moment gekommen!

    Hoffnung 1 – Thüringen

    In der ersten Juni-Woche kamen Meldungen aus Thüringen, dass man dort im Rahmen der „Lockerungen“ erwäge auch „Prostitutionsstätten“ wieder öffnen zu lassen. Bodo Ramelow präsentierte sich progressiv, aber das dann folgende Ergebnis war ein anderes: die Puffs bleiben doch zu! Basta!

    Hoffnung 2 – Rheinland-Pfalz

    Vor 14 Tagen, am 10. Juni 2020, sollten in Rheinland-Pfalz die Prostitutionsstätten unter Anwendung eines Hygienekonzepts wieder öffnen! Pustekuchen: zwei Tage vor dem im Verordnungsentwurf angekündigten Termin, wurde der entsprechende Paragraph in einer Sondersitzung „kassiert“. Die Hintergründe konnten nicht genau geklärt werden, aber die „Einwirkung“ aus Berlin und aus anderen Bundesländern wird es vermutlich gegeben haben. Tenor: der Alleingang eines Bundeslandes ist nicht erwünscht!

    Hoffnung 2 – Sachsen

    Über eine Woche wurde in einem Pressebericht dargestellt, das die Regierung des Freistaates Sachsen über die Öffnung der Bordellbetriebe nachdenke und dies auch war wohl auch in einer Beschlussvorlage enthalten. Am  23.06.2020 wurde getagt. Ergebnis nochmals Pustekuchen: die neue Corona-Verordnung, die ab 30. Juni 2020 gelten wird, verbietet Prostitutionsstätten weiterhin und in der Pressekonferenz erklärte der zuständige Staatssekretär, dass „kein deutsches Bundesland soweit sei … Prostitution wieder zu erlauben!“ Interessant: hier wird der eingeforderte Föderalismus aufgegeben?

    Fazit: Zufälle, die keine sind! In der Bund-Länder-Konferenz von vergangener Woche (17.06.2020) hat es wohl „Verabredungen“ gegeben, die darauf hindeuten, dass es zur „Verhinderung des Betreibens von Prostitutionsstätten“ einen internen „Masterplan“ gibt!


    Meine Gedanken und Anmerkungen zur „Gesamtsituation“:

    Zahlenwerk des Robert-Koch-Instituts

    Das RKI meldet aktuell (23.06.2020 – 0 Uhr) einen R-Wert von 2,02, was nach Aussagen des RKI das Infektionsgeschehen von vor etwa anderthalb Wochen widerspiegelt. Die extremen Hotspot-Entwicklungen (Tönnies und Co.) liegen aber erst eine Woche zurück und schlagen sich so wohl noch nicht in den aktuellen Zahlen nieder? Allerdings wird der bundesweite Wert natürlich von den Hotspots statistisch sehr stark beeinflusst und hat „lokal“ kaum Aussagekraft! Dies wird aber bei den „staatlichen Entscheidungen“ zum Thema „Prostitutionsstätten“ nicht wirklich berücksichtigt!

    Sex ist erlaubt – Prostitution nicht überall explizit verboten, Bordelle schon!

    Sex ist in der Tat immer „körpernah“, bei der Penetration kommt es zu einem Minusabstand von mehreren Zentimetern. Deshalb war in Großbritannien im Rahmen des Lockdowns zeitweise auch der „eheliche Beischlaf“ untersagt. Bei uns hat man so etwas nicht „verordnet“, weil es ja auch reichlich absurd erscheint! Egal!

    Im Rahmen der bundesdeutschen Lockerungen, ist die „private Prostitution“ seit spätestens Ende Mai in 10  von 16 Bundesländern „nicht verboten“, Nymphomaninnen können inzwischen sogar mehrere Personen zu Hause empfangen und mit ihnen verkehren und auch bei „Swingerclubs“ machen die Behörden regional die Augen zu. „Verkehren ist kein Problem“, wenn, ja wenn man es nicht in einer dafür vorgesehenen „Betriebsstätte“ tut!

    Viel absurder geht es wohl kaum! Beim privaten Seitensprung gibt es keinen „Hygieneplan“ und beim Haus-Hotel-Besuch mit Sicherheit keinen Ansatz zur „Kontaktverfolgung“. Die einzigen „Stätten“, die beides leisten können und wollen, werden vom Staat und von den Gerichten als mögliche „Infektions-Hotspots“ angesehen! Das ist in etwa so, als wenn man in Deutschland nur noch dann Autofahren darf, wenn man garantiert und nachweislich nicht im Besitz eines Führerscheins ist! Wozu gibt es noch ein ProstSchG, wenn man den Wildwuchs geradezu fördert oder zumindest billigend in Kauf nimmt?

    Ist nun der Sex im Hinblick auf Corona gefährlich oder sind es „nur“ die Orte, wo geschützter Sex gegen Geld „legal“, weil konzessioniert, angeboten wird? Nach den Gesetzen der Logik hat die „Bezahlung“ keinerlei Auswirkung auf das Infektionsgeschehen! Wenn eine Sexarbeiterin kein Geld nimmt und umsonst „verkehrt“, ist für den Staat womöglich alles OK?

    Vielleicht sind hier die Ansätze für neue „Eilverfahren“ gegeben, bei denen man sich jetzt beeilen muss, da die Gerichte in  wenigen Wochen in die üblichen „Gerichtsferien“ gehen. Ab 15. Juli 2020 haben die Gerichte dann nur noch „Notbesetzungen“ und werden womöglich mit Hunderten von Eilverfahren bemüht. Abgelehnte Eilanträge werden dann wohl erst ab Mitte September 2020 in „Hauptverfahren“ verhandelt.

    Auch die Politik zieht sich ab Anfang Juli „einstweilig“ zurück. Parlamentsferien und nur noch Bearbeitung von Dingen, die absolute Dringlichkeit haben. Unser Thema Prostitutionsstätten gehört mit absoluter Sicherheit nicht dazu!

    Howard Chance

    Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“

    Portal Prostitution 2020

    MH-Consulting Unternehmensberatung

  • Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Logik und Co.

    Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Logik und Co.

    Prostitution 2020 - Nachgedacht - Öffnungsklagen - Intensionen und Co.Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Intensionen und Co.

    In den offenen Diskussionen der vergangenen Tage, die mit einer neu etablierten Arbeitsgruppe in Trier, aber auch „privat“ mit einigen Betreiberinnen und Betreibern intensiv geführt wurden, kamen interessante Denkanstösse heraus, die an dieser Stelle einmal als „Gedanken-Kette“ verarbeitet habe und nun zur Diskussion stellen möchte

    Step 1: Sex ist in Deutschland generell nicht verboten und war es im weit übertragenen Sinn auch nur, wenn man mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt verkehrte! In der Regel findet Sex zwischen 2 Personen statt.

    Step 2: Das Risiko einer Infektion mit Corona ist bei privatem und gewerblichem Sex gleich groß! Womöglich ist das Risiko im gewerblichen Bereich sogar geringer, da Kondomverwendung häufiger stattfindet?

    Step 3: Prostitution ist in den meisten Bundesländern nicht explizit verboten! In den meisten Landesverordnungen sind Prostitutionsstätten untersagt und „ähnliches“! Was ist ähnlich? Nicht genau definiert!

    Step 4: An den Orten, wo Prostitution als solches nicht verboten ist, können Sexdienstleisterinnen Gäste in der ihrer privaten Wohnung „einzeln“ empfangen oder aber auch außer Haus besuchen. Das dies passiert, dürfte außer Frage stehen.

    Step 5: Prostitution in dafür speziell vorgesehenen Räumen, die dafür sogar ein Hygienekonzept haben und Schutz bieten, ist nicht zulässig!

    Meine Schlussfolgerung: der gewerbliche Sex in hygienisch geeigneten Räumen ist bezogen auf eine Infektion mit Corona „gefährlicher“ als die Ausübung „in freier Wildbahn“? Und es geht ja nicht um die „Moral“, sondern um eine Gefährdung!

    In der Praxis befinden wir uns seit einigen Tagen in einer „Welle“, aber nicht in der ausgebliebenen „Corona-Welle“, sondern in einer „Klagewelle“, bei der einige wenige Betreiberinnen und Betreiber inzwischen gegen eine Ungleichbehandlung vorgehen: Wellness-Massage, Tattoo und Piercing sind als körpernahe Dienstleistungen erlaubt und hier kann auch auf die 1,5 m Körperabstand verzichtet werden, wenn andere Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden.

    Die meisten „Klagekonzepte“, die mir bekannt sind, arbeiten mit einem Stufenplan: man klagt „zunächst“ auf eine eingeschränkte Nutzung, etwa auf  „Wellness-Massage“mit Hygienekonzept oder auf „Escort ohne erotische Handlungen“, um „den Laden“ irgendwie erst einmal „auf“ zu bekommen. Die „Gleichstellung“ mag vor Gericht durchgehen, ist aber nur ein Teil-Erfolg! Über Risiko und Nebenwirkungen informiert ihr Arzt oder der zugelassene Rechtsanwalt!

    Warum fehlt momentan noch das „offene Visier“, bei dem man konkret auf die überfällige Öffnung der „Prostitutionsstätten“ klagt oder das Recht zur „Prostitutionsvermittlung“ klar einfordert? 

    Prädestiniert für eine möglichst kollektive Klage, womöglich vor dem Oberverwaltungsgericht, Landes- bzw. Bundesverfassungsgericht, je nach Art des Rechtsbegehrens, wären m.E. die Sexarbeiterinnen, die in ihrer Berufsausübung stark behindert und sogar gefährdet werden, da sie nicht in geschützter Umgebung, sondern eben, wie schon geschildert, „in der freien Wildbahn“ arbeiten müssen, um das notwendige Brot zu verdienen. Die Sexarbeiterinnen müssen, quasi durch den Staat gezwungen, hohes Risiko gehen und Betreiberinnen und Betreiber müssen zusehen, wie illegale Strassenstriche vor dem geschlossenen Bordell entstehen, die auch noch „geduldet“ werden, weil es den Ordnungsbehörden an Personal fehlt! Eine absurde Situation, die ich am vergangenen Wochenende im Frankfurter Bahnhofsviertel persönlich beobachten konnte! Über 50 zwinkernde „Damen mit Gucci-Imitaten“, die auf Kundenfang waren und an deren „Intensionen“ kein Zweifel bestand!

    Was kann man tun? – Mein Aufruf an die „Experten“ in meiner Facebook-Gruppe und an die „begleitenden Juristen“:

    Lasst uns darüber nachdenken eine Strategie in dieser Richtung parallel zu entwickeln!

    Diskussion dazu gerne in der Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht

    Kontakt natürlich gerne auch immer unter:

  • Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht präsentierte sich in Berlin

    Die Venus Erotikmesse Berlin rief und die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht reiste in die Hauptstadt, um sich dem Publikum zu präsentieren! Unter der bewährten Projektleitung von Christoph Rohr waren die Hauptstadt-Erotiker von BERLINintim, das aufstrebende Erotikportal Rotlicht.de, die Kleinanzeigen-Experten von Quoka.de, die Zustellanschrift.de sowie MH-Consulting by Howard Chance nebst der Rotlicht-Akademie aus Ulm gemeinsam am Start. Unter dem innovativen Label „Zukunft Rotlicht“ und sponsored by „London – The Condom“ wurde ein umfangreiches Angebot für die Rotlicht-Branche präsentiert.

    Messeaktivitäten auf der Venus Berlin 2018

    Kondome, GV-Energie-Brause und Erotikwerbung by Rotlicht.de aus Schwerin

    Der emsige wie sympathische Kollege Thomas Schiller von Rotlicht.de hatte Feuerzeuge, hochwertige Kugelschreiber, GV-Energie-Brause und sehr wandstarke Präservative im Gepäck, Lustwaren, die bei den Besucherinnen und Besuchern reißenden Absatz fanden. Howard Chance betätigte sich auch als aktiver Kondomtester, brachte Schillers Hardcore-Tüten  aber selbst mit dem gesponsorten Teppichmesser von BERLINintim nicht zum bersten. Ganz harte Ware für den Wüsten-Nahkampf-Einsatz, die den Vergleichstest mit einem neuen No-Name-Produkt unter dem Label „das dünnste Kondom der Welt“ ganz klar für sich entschied. Denn das dünnhäutige Produkt platzte prompt, nachdem ich nur ganz leicht hinein gepustet hatte! Qualitätsurteil: Mangelhaft! – Die „Schiller-Tüte“ hielt hingegen sogar im erweiterten Praxistest, wobei das wahrgenommene „Feeling am Glied“ jedoch den Eindruck vermittelte einen LKW-Reifen montiert zu haben. Ein absolut „Safe-Produkt“, aber mit den bewährten gefühlsechten Kondomen unseres Sponsors „London“ eben überhaupt nicht zu vergleichen! „Einmal London, immer London“, war das Fazit des emsigen Testers! Doch Rotlicht.de war ja nicht gekommen, um Kondome zu promoten, sondern präsentierte ein Rotlicht-Portal, dass von Schwerin aus agiert, dort „Platzhirsch“ ist, und nun deutlich auf Expansionskurs ist. Von Schwerin aus in die gesamte Republik! Der Start ist geglückt!

    Geräucheter Hasenrücken à la Meyer und das BERLINIntim-Magazin zur Messe

    Der Berliner Erotikpionier Thomas Meyer, Gründer des Portals BERLINIntim, erfreute die Standgemeinschaft mit frischem Kaffee, hausgemachter Gourmet-Leberwurst und selbstgeräuchertem Hasenrücken (womöglich aus der Berliner Hasenheide?) mit markantem Buchenholz-Finish und war ein stets gefragter Gesprächspartner zu technischen und ideologischen Themen der Erotikwerbung in Berlin. Ein „alter Hase“, was ja wieder zum Räuchern passt! Thomas und auch seine liebe Frau bringt man so schnell nicht aus der Ruhe, zumal diese auch bei der „schärfsten Party der Stadt“ mitwirkten, bei der die Branche im „Carlitos“ den Messestart beging! Am Gemeinschaftsstand auf der Venus wurde auch eine kostenfreie Messezeitung ausgegeben, die sich mit dem Sonderteil „Rotlicht-Fibel“ mit dem ProstSchG und seiner Umsetzung befasste! Natürlich haben wir das Magazin auch in einer PDF-Version produziert! Es steht unter folgender Adresse zum Anschauen für Sie / für Euch bereit: https://www.yumpu.com/xx/document/view/62142387/venusmagazin2018

    Zustellanschrift.de für Sexworker(innen) / Rotlicht-Akademie / MH-Consulting

    Die starke bundesweite Allianz von Christoph Rohr und Howard Chance (icke) informierte Bordellbetreiber, Escort-Agenturen und Sex-Dienstleisterinnen am Stand über die Notwendigkeiten nach dem neuen Prostitutiertenschutzgesetz und über damit verbundene Schwierigkeiten bei der rechtssicheren Zustellung von amtlichen Dokumenten! Wie stelle ich meinen Betrieb auf, wie kooperiere ich mit Behörden, wie bekomme ich eine „Konzession“. Wie stellt eine reisende Dienstleisterin ihren „Postverkehr“ sicher, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt? Themen, die auch beim Seminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ intensiv behandelt wurden, wovon später noch die Rede sein wird!

    Quoka.de – Der Schlüssel(anhänger) zum Erfolg! – Clevere Ideen für die Branche

    Das Portal gehört zu den klickstärksten Online-Kleinanzeigen-Märkten der Republik und unterhält auch einen umfangreichen Erotik-Bereich, in welchem regelmäßig über 75.000 Inserate zu finden sind! Die Produktmanagerin und Prokuristin engagiert sich seit Jahren für die Erotikbranche und für die rechtskonforme Arbeit nach dem ProstSchG und empfand es auch in diesem Jahr als wichtig in Berlin die Quoka-Flagge zu zeigen. Mit einem 4-er-Team war man zur Werbeberatung vor Ort, verteilte schicke Schlüsselanhänger und Kennenlern-Gutscheine und war auch beim Fachseminar unterstützend tätig, wofür wir uns herzlich bedanken! Es lebe die Kooperation: jetzt und natürlich in Zukunft!

    Rotlicht trifft Blaulicht – Das Fachseminar am Venus-Wochenende in Berlin!

    Nach dem großen Erfolg des Seminars „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 (Saalbau Gallus Frankfurt am Main) hatte sich Kollege Christoph entschieden, mal wieder „volles Rohr Gas zu geben“ (Zitat), um eine weitere Großveranstaltung im Rahmen der Venus zu präsentieren. Schließlich gibt es bei der Umsetzung des ProstSchG spätestens seit Sommer 2018 bundesweit verstärkte Aktivitäten der Behörden, die den „Dornröschen-Schlaf“ wohl langsam beendet haben. Es geht vielen Betrieben gerade an den baurechtlichen „Kragen“ und die Finanzbehörden sind fleißig dabei neue „Steuerbürgerinnen“ zu erfassen und zu taxieren! Kein Tag ohne hilfesuchende Anrufe bei den Hotlines von Rotlicht-Akademie und MH-Consulting! Täglich neue verunsichernde Presseberichte mit teils fragwürdigem Wahrheitsgehalt! Nach wie vor ein ziemliches Chaos an der deutschen Prostitutions-Front!

    ProstSchG, ProstG, Abgabenordnung, Verwaltungs- und Ordnungsrecht

    Der Verwaltungsjurist Andreas Ramisch und der Frankfurter Rechtsanwalt Guntram Knop hatten für Berlin den Auftrag Licht in manches Dunkel zu bringen und die Beiden waren wie immer trefflich vorbereitet. Ramisch befasste sich intensiv mit Fragen des Bau- und Ordnungsrechts und stellte klar, dass eine baurechtliche Prüfung und die Vorlage baurechtlicher Dokumente grundsätzlich nicht zu den Pflichten eines Betreibers im ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gehören. Entsprechende Anforderungen, wie sie z.B. in NRW gestellt wurden, sind bezogen auf das ProstSchG nicht gesetzeskonform, was die umsetzenden Verwaltungen inzwischen „eingesehen“ haben. Das Baurecht bleibt „unberührt“, was dem Antragsteller aber keinen Vorteil bringt: ein Ordnungsamt kann einen Betrieb ohne baurechtliche Prüfung genehmigen, muss diese Prüfung sogar unterlassen! Aber: das Bauamt kann jederzeit in einem getrennten Verfahren Prüfmaßnahmen ergreifen und trotz vorhandener „Konzession“ Nutzungen untersagen, wenn das Baurecht verletzt wird! Ja, kompliziert, schon vom Grundsatz her! Ich verwende zur Verdeutlichung hier gerne ein Beispiel aus der automobilen Welt: wenn ich einen Führerschein erwerbe, darf ich zwar Autofahren, aber eben nur ein Fahrzeug, was eine Zulassung und Betriebserlaubnis besitzt! Im Bereich Prostitution und Baurecht sind Konflikte vorprogrammiert und dabei könnte eine „aktive Duldung“ eines eigentlich rechtswidrigen Umstands durchaus von Bedeutung sein, wie Rechtsanwalt Knop verdeutlichte, der aktuell umfangreich mandantiert ist und neben finanzrechtlichen Verfahren auch in Verwaltungsverfahren involviert ist. Eine Stadt kassiert jahrelang Vergnügungssteuer für einen Betrieb und untersagt diesen dann aus baurechtlichen Gründen? In einer Stadt werden Bordelle in Mischgebieten (ausnahmsweise) erlaubt, in der anderen wird eine solche Nutzung kategorisch ausgeschlossen? Es gibt zu diesen Themengebieten bislang nur wenig Urteile und wenn, sind diese oft nicht allgemein übertragbar und niedriginstanzlich. Die Klagewelle steht erst noch bevor, da es eben an Normen fehlt, die sich erst ergeben werden!

    Die beiden Experten, die keine Berührungsängste mit der Branche haben, zeigten Problemstellungen exakt und anschaulich auf: Ramisch aus strenger Behördensicht und Knop mit dem klaren Blick auf mögliche Kompromisse und Rechtsmittel, die den Experten erfordern. Wer meint, selbst „werkeln“ zu können, wird schnell feststellen, dass es in der juristischen Welt nicht immer nach den Regeln der „allgemeinen Logik“ geht, sondern dass es erforderlich ist, sich im rechtlichen „Kanon“ zu bewegen, der mit einer „besonderen Logik“ arbeitet, die den Laien vor unlösbare Probleme stellen kann. Wer kennt sich schon mit materiellem und formellem Recht aus und der Bedeutung dieser Antipoden? Und was ist, wenn die antipodische Definition so nicht ganz stimmt? Hurra, Zeit für eine juristische Doktorarbeit! Fest steht: das ProstSchG an sich ist ein recht einfaches Gesetz, dessen Brisanz erst durch die Koexistenz mit anderen Rechtsnormen entsteht. Es gibt deutliche Widersprüche zur Abgabenordnung und deren Vorschriften, aber auch Konfrontationen mit Bauordnungen, die zu allem Überfluss auch nicht bundesweit einheitlich sind. Fragen über Fragen und eben noch keine explizite Rechtsprechung!

    Nach dem ausführlichen Vortrag von Andreas Ramisch zum Ordnungsrecht, kamen die „Spezialitäten des Steuerrechts“ zur Sprache: Hinzurechnung von Umsatzsteuer, steuerliche Pflichten von selbständigen Unternehmerinnen. Vermeintlich innovative Geschäftsmodelle, der Scheinselbständigkeit zugrunde liegen könnte! Warum werde ich möglicherweise zum Arbeitgeber ohne es zu wollen? Was ist mit Altlasten, die bei der „steuerlichen Erfassung“ von Sexworkerinnen entstehen können? Warum ermittelt die Steuerfahndung im europäischen Ausland? Viel komplexer geht es kaum und Guntram Knop bemühte sich die vielfältigen Fragen des Publikums zu beantworten, wobei diese oft auf sehr speziellen Einzelfällen beruhen, die im Detail bewertet werden müssen! Nur: wenn einen das Finanzamt packt, ist schnell Schluss mit lustig, gerade wenn bei Hinzurechnungen und Schätzungen unglaublich hohe Zahlen im Bescheid stehen, die den Ruin zur Folge haben können! Da passt dann in vielen Fällen die makabere Beschreibung: „Schönes Kind, leider tot!“

    Die Köpfe rauchten und nicht wenige Seminar-Teilnehmer hatten Sorgenfalten auf der Stirn und natürlich das Bedürfnis den Wissensstand weiter zu vertiefen! Guntram Knop wird in den
    kommenden Wochen sicher gut zu tun haben und ist bestens informiert und präpariert. An dieser Stelle muss auch einmal die hervorragende Zusammenarbeit in der „Akademie“ hervorgehoben werden: Christoph Rohr und ich sind an der Front unterwegs, wir erledigen die Basisarbeit, können dies aber natürlich nur bis zu einem Punkt bewältigen. Spätestens wenn es in die Rechtsberatung und vor Gericht geht, muss der Experte Knop mit der schwarzen Robe ran. Die Tiefen des deutschen Verwaltungsrechts bleiben dem Nicht-Verwaltungsrechtler auf ewig verschlossen. Gut, dass es dann den Andreas Ramisch gibt, der geduldig zuhört und präzise Analysen liefert! Ohne das Expertenteam wären wir als Unternehmensberater aufgeschmissen und überfordert!

    ProstSchG – Berichte aus der Praxis by Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance

    Kein Theorie ohne Berichte aus der Praxis! Stephanie Klee vom BSD e.V. ist eine Ikone der Branche, die „man“ kennt und die ihre umfangreiche Arbeit „politisch“ versteht. Sie lehnt das ProstSchG persönlich gänzlich ab, machte aber deutlich, dass es für Betreiberinnen und Betreiber in der praktischen Arbeit nichts bringt in Opposition zum Staat und dessen Organen zu gehen! Die gescheiterte „Verfassungsbeschwerde“ war ein Signal, dass man nicht überhören darf! Ja: das ProstSchG gilt ohne wenn und aber! Der Staat und die Staatsdiener handeln auf gesetzlich eindeutiger Grundlage. Berufsverbände wie der BSD e.V. opponieren politisch weiter, sind aber durch das Gesetz, im Gegensatz zu den Betreiberinnen und Betreibern, nicht in der Existenz gefährdet! Man kann als Betreiberin / Betreiber und Sexworker(in) durchaus auch weiter politischen Prostest üben, muss aber in der Praxis die staatlichen Regeln einhalten. Ohne wenn und aber! Stephanie Klee erlebt das ProstSchG als „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ und wer will ihr da widersprechen? Je mehr Unannehmlichkeiten entstehen und je mehr es auch an den Geldbeutel geht, desto uninteressanter wird der Beruf der Sexarbeiterin und das Betreiben eines Bordells. Der Staat will Prostitution auf ein Minimum zurückdrängen und die Gesetzgebung ebnet den Weg dazu! Der Umgang mit Sexarbeitenden ist dabei ziemlich rücksichtslos und unnachgiebig. Viele der Damen und Herren in der Branche fühlen sich wie Menschen 2. Klasse, die man scheinbar bevormunden muss! Liberalität: Fehlanzeige!

    Christoph Rohr liegen die praktischen Hilfen für Sexarbeiterinnen am Herzen: er präsentierte neuerlich seine „Zustellanschrift.de„, die für die Branche ein Segen ist! Gerade wenn man als Sexarbeiterin viel reist und in Deutschland keinen Wohnsitz hat, geht wichtige Post schnell verloren! Befinden sich unter den Fehlläufern Steuerbescheide und ähnliche wichtige Dokumente, kann man seine Recht nicht wahren und hat plötzlich mörderische Schulden, die inzwischen auch im Ausland beigetrieben werden. Das Produkt „Zustellanschrift“ löst dieses Problem wirksam und man wird per E-Mail oder SMS informiert, wenn Post in der Ulmer Postzentrale eingegangen ist und die Post selber wird gescannt und digital zur Verfügung gestellt.

    Ich selbst, Onkel Howard, hielt zum Abschluss der Veranstaltung eine „Kurzandacht“, bei der ich auf einige Probleme in der Umsetzungspraxis hinwies und einige wichtige Aspekte des Tages noch einmal zusammenfasste. Natürlich waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt schon deutlich geschafft und sicherlich froh, dass ich mich hier, entgegen meiner sonstigen Gewohnheit, kurz hielt. Nach dem Schluss-Dank von Christoph Rohr an die Referenten und ans Publikum, endete ein interessanter und aufschlussreicher Seminar-Tag! Fortsetzung folgt, denn das Thema entwickelt sich zum „Dauerbrenner“ und wir bleiben als Interessen- und Arbeitsgemeinschaft wie immer am Ball! Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, so sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

    Ihr / Euer Howard Chance

    MH-Consulting by Howard Chance
    http://mhconsulting.online
    howard.chance@t-online.de

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    https://www.rotlicht-akademie.de
    info@rotlicht-akademie.de


     

    Kontext-Artikel zum Thema im „Kaufmich-Magazin“:

    https://www.kaufmich.com/magazin/rotlicht-trifft-blaulicht-betreiber-diskutierten-in-berlin-ueber-die-zukunft-des-rotlichts/

  • The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    The Day After - Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    Reaktionen – Kurzanalysen – Auswirkungen für die Branche – Wie geht es weiter?

    Die Aufregung war gestern groß, nachdem Dona Carmen e.V. das vorläufige Scheitern der Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des ProstSchG bekannt gegeben hatte. Die Nachricht verbreitete sich in Foren und auf Facebook wie ein Lauffeuer und ich selbst habe gestern sowohl von Juristen, wie auch von interessierten Laien, Rückmeldungen erhalten, die manchmal zotig, manchmal aber auch fundiert erschienen:

    Neben denen, die schon vor der Lektüre des Beschlusses und dessen Begründung gewusst hatten, wie die Sache ausgeht, gab es auch einige, die im ablehnenden Beschluss die „Anleitung“ für eine möglicherweise erfolgreiche neue Beschwerde sahen.

    Der immerhin 62-seitige „Vortrag“ der Beschwerdeführer wurde als zu „abstrakt“ gesehen und in einer Linkbeschreibung auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichte mit „mangels hinreichender Substantiierung“ bezeichnet (siehe Screenshot vom 15.08.18):


    Dem Bundesverfassungsgericht ist es wohl wichtig, dass die Einschränkung der Grundrechte
    und der grundrechtsgleichen Rechte im Einzelfall sehr detailliert dargelegt werden muss!

    Person X wird durch Vorschrift XY des ProstSchG in ihren persönlichen Rechten unzulässig beeinträchtigt, weil … eine kollektive Betrachtung ist scheinbar nicht ausreichend!

    Zudem wird eine „Abwägung“ bezogen auf „Verhältnismäßigkeiten“ gefordert! Die Frage könnte hier lauten: „Ist die (teilweise) Einschränkung von Grundrechten Einzelner zulässig, wenn diese Einschränkung der Gesellschaft auf der anderen Seite „Vorteile“ bringt?“ Unter diesem Aspekt hätten die Beschwerdeführer darlegen müssen, zu welchem Ergebnis sie gekommen sind und das Gericht hätte dann geprüft, ob es sich der vorgetragenen „Meinung“ anschließt?

    Und … zur Erinnerung: mit einer Verfassungsbeschwerde kann „nur“ gegen die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten vorgegangen werden. In der vorliegenden Beschwerde werden aber nach Meinung von Fachleuten ergänzend auch „materielle Rechte“ angegriffen, die in den Zuständigkeitsbereich von Verwaltungsgerichten fallen, die man parallel „anrufen“ könnte. Doch die zuständige Kammer hat es sich gar nicht so kompliziert gemacht hier in die Detailprüfung einzusteigen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich einmal mehr als „sehr hohe Hürde“ erwiesen, was ja die Gerichtsstatistik auch beweist: von jährlich etwa 6.000 Beschwerden, haben 99 % keine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung! In totaler Zahl werden also nur 60 Verfahren überhaupt vor den Senaten verhandelt und die anderen von 3-köpfigen Kammern „erledigt“?
    Und dieses „erledigt“ ist dann wohl fast immer eine „Ablehnung“? Die Aufgabe der Kammern wird es also sein, die „Spreu vom Weizen“ zu trennen und eben nur „Beschwerden“ zuzulassen, die bis ins letzte Detail schlüssig begründet sind. Fazit: Wenn die „Munition“ nicht ausreicht, wird die Angelegenheit überhaupt nicht verhandelt!

    Nach „internen“ Informationen wird Dona Carmen e.V. nicht aufgeben, sondern prüft bereits
    mit dem neuen Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Percy MacLean (Berlin), was nun zu tun ist bzw. getan werden kann! Gegen die Ablehnung gibt es keine Rechtsmittel, es gibt aber natürlich jederzeit die Möglichkeit zu neuen „Beschwerden“.

    Die Branche muss nun reagieren und hier vor allem die Betreiberinnen und Betreiber, die bislang den „Schutz der Verfassungsbeschwerde“ fühlten, aber (noch) keine Vorbereitungen getroffen haben, dies im Dialog mit den Behörden umzusetzen! Hier wird es nun gefährlich, da wir im Bereich Prostitution und Prostitutionsgewerbe geltende Gesetze haben!

     

  • Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerden nicht zur Entscheidung an!

    Eine Hammernachricht, mit der so nicht unbedingt zu rechnen war! Wie Dona Carmen e.V. soeben berichtet, hat die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1534/17 mit Beschluss vom 26.07.2018 die „Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen“! Kurz zusammengefasst: es wird nicht verhandelt! Das Ende! Die Entscheidung von Deutschlands höchstem Gericht ist zudem nicht anfechtbar!

    Die heutige Nachricht ist sehr ernüchternd und führt nun dazu, dass über die Inhalte nicht verhandelt wird! Das Gericht hat es sich recht einfach gemacht und hatte vermutlich auch überhaupt keine Lust die Sache wirklich zu verhandeln.

    Im Prinzip haben Verstösse gegen „Formalien“ zum Beschluss geführt! Indirekt wird der inzwischen verstorbene Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Starostik sozusagen posthum gerügt, weil:

    1. Zwei Beschwerden unzulässig sind, weil der Nachweis der Bevollmächtigung nicht erbracht wurde!

    Nicht ganz so schlimm, weil es ja 26 Beschwerdeführer(innen) waren! – Aber:

    2. Die weiteren zulässigen Beschwerden nach Auffassung des Gerichts nicht genügend begründet wurden!

    Dem Gericht waren die Darstellungen zu abstrakt und es wurde nicht exakt dargelegt, welche Beschwerdeführerin / welcher Beschwerdeführer durch welche Vorschriften des ProstSchG wie genau in ihren bzw. seinen Grundrechten eingeschränkt wird. Den Beschwerdeführern wird zudem unterstellt, die angegriffenen Vorschriften und deren Zielsetzung nicht ausreichend in den Blick genommen zu haben und eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit nicht vorgenommen zu haben. Dies ist für Laien überhaupt nicht zu leisten! Also auch eher ein Angriff auf den Bevollmächtigten, der sich ja nicht mehr wehren kann!

    Dona Carmen hat den Beschluss als PDF zum genauen Nachlesen veröffentlicht:
    https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/BeschlussverfasssungsB.pdf

    und diesen natürlich auch ausführlich kommentiert:
    https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-bundesverfassungsgericht-verweigert-pruefung-der-verfassungsbeschwerde-zum-prostituiertenschutzgesetz/#more-2046

    Das Bundesverfassungsgericht hat es sich in der Angelegenheit ziemlich leicht gemacht und stellt in der Begründung des Beschlusses sogar fast provokant fest:

    „Offen bleiben muss daher insbesondere die Frage, ob die §§ 29, 31 ProstSchG mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.“

    Hurra, genau darum ging es ja! Das Bundesverfassungsgericht sollte eben genau darüber befinden, hat sich nun aber, aus welchen Gründen auch immer hinter „Formalien“ versteckt! Eine fast schon zynische Bemerkung!

    Fazit: Ein Verfahren weniger, Arbeit gespart! Was wollen diese Rotlicht-Leute überhaupt von uns?

    Nachtrag:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/15/the-day-after-verfassungsbeschwerden-prostschg-wurden-abgelehnt/

  • Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht - Seminar ProstSchG - Sa 13.10.2018
    Rotlicht trifft Blaulicht 2018 – Berlin

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rotlicht mit Seminarangebot und Messestand in Berlin

    Große Ereignisse werfen bereits jetzt ihre umfangreichen Schatten voraus: am Samstag, dem 13. Oktober 2018 (also am diesjährigen Venus-Wochenende) findet in Berlin die 6. Ausgabe von „Rotlicht trifft Blaulicht“ statt! Die Veranstaltungsreihe wurde von BERLINintim erfunden und war in den vergangenen Jahren stets sehr gut besucht. Informationen zum ProstSchG, steuerliche Fragen, ordnungsrechtliche Aspekte und die Sorgen und Nöte von Sexworkern und Betreibern standen und stehen im Mittelpunkt, wobei jeweils Experten aus unterschiedlichen Bereichen informierten und referierten.

    In diesem Jahr, wo die Umsetzung des Gesetzes nun merklich voranschreitet und ordnungsrechtliche Maßnahmen deutlich zunehmen, haben sich die Macher von „Rotlicht trifft Blaulicht“ mit den Erfindern von „Zukunft Rotlicht“ vereinigt, um im Oktober 2018 ein großes bundesweit angelegtes Tagesseminar anzubieten, das vom Kondomhersteller „London“ präsentiert wird.

    Die Veranstaltung findet auch in diesem Jahr im zentral gelegenen Mercure Hotel Berlin City West, Ohmstr. 4-6, 13629 Berlin statt, wobei das Seminar-Raumangebot stark erweitert wurde, um möglichst vielen Betreiberinnen und Betreibern sowie Sexworkerinnen und Sexworkern die Möglichkeit zur Teilnahme ermöglichen zu können.

    Der Termin wurde bewusst auf das Wochenende gelegt, am dem die „Venus Erotikmesse“ in den Hallen unter dem Funkturm stattfindet! Die Veranstaltergemeinschaft ist dort auch mit einem informativen Messestand vertreten. Auf der Venus gibt es Informationsmaterial zum ProstSchG und zu dessen Umsetzung und auch eine brandaktuelle Berliner „Rotlicht-Fibel“! So lassen sich auch der Messe-Besuch und die Teilnahme am Seminar sinnvoll verbinden, zumal es für den Termin auch attraktive Hotel-Angebote gibt!

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Beim Tagesseminar im Mercure-Hotel Berlin City West werden am 13. Oktober 2018 u.a. folgende Referenten erwartet:

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht - Seminar ProstSchG - Sa 13.10.2018

    • Stephanie Klee (Berlin)
      Diplom-Verwaltungswirtin, Sexarbeiterin, Dozentin ProstSchG / Sexarbeit und 1. Vorstandsvorsitzende des Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.
    • Guntram Knop (Frankfurt/Main)
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dozent ProstSchG
    • Andreas Ramisch (Forchheim)
      Jurist, Diplom-Verwaltungswirt, Dozent Gewerbe- und Ordnungsrecht
    • Christoph Rohr (Ulm)
      Berater Rotlicht-Akademie, Zustellanschrift.de
    • Howard Chance (Köln)
      Unternehmensberatung ProstSchG / MH-Consulting

    Folgende Themen stehen momentan auf der Agenda:

    • Betriebskonzepte und Nutzungsvereinbarung und deren „Nachbesserung“!
    • Rotlicht & Steuer: Achtung Steuerfallstricke! – Umsatzsteuer-Hinzurechnung
    • Baurecht: Nutzungsänderungen und Baugenehmigungen existenzvernichtend?
    • Aufzeichnungspflichten im laufenden Betrieb / Korrekte Konzeptumsetzung?
    • Bordell-Fachwirt … ein Beruf mit Zukunft?
    • Schutzlos als Sexworker(in)? Anmeldepflichten und deren Auswirkung!
    • Problematiken der Sexarbeit: Datenschutz, Steuern, Stigmatisierung
    • Erotikwerbung ohne negative Folgen! Wie macht man das?

    Natürlich haben wir aktuelle Entwicklungen stets im Blick und werden dazu auch in Berlin berichten, wenn es beispielsweise Neuigkeiten zur anhängigen Verfassungsbeschwerde geben sollte oder wenn neue Landesverordnungen kurzfristig entstehen sollten! Aktualität ist uns wichtig und wir sind immer am Puls der Zeit!

    Teilnahmegebühr: nur 80 € pro Person inkl. Umsatzsteuer, Seminargetränken, Snacks und Unterlagen. Begrenzte Teilnehmerplätze! Frühzeitige Buchung wird empfohlen!

    Den aktuellen Infoflyer können als PDF herunterladen: Info-Flyer Rotlicht trifft Blaulicht 2018

    Das Anmeldeformular kann ebenfalls als PDF geladen werden: Anmeldeformular

    Weitere Informationen zur Veranstaltung und Informationen zum Kartenerwerb / Anmeldung finden Sie regelmäßig aktualisiert unter www.rotlicht-akademie.de

    Unsere Partner:

  • Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?

    Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?

    Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?

    Rotlicht-Weblog.de – ProstSchG: NRWs Städte reichen Verfassungsbeschwerde ein

    Der Begriff „Verfassungsbeschwerde“ ist im Bereich der Prostitution in diesem Jahr ein wichtiges „Schlagwort“ und auch in den Suchmaschinen stark nachgefragt! Schließlich ruhen die Hoffnungen von vielen Sexworkern und Betreibern auf dem von Dona Carmen e.V. initiierten „außerordentlichen Rechtsbehelf“, der beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig ist und wo laut Gerichtsagenda noch in diesem Jahr verhandelt werden soll!

    Nun sorgt ein Bericht des Rotlicht-Weblog.de für weitere „Hoffnung“, da mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen eine weitere „Verfassungsbeschwerde“ gegen das neue Gesetz eingereicht haben! Also gehen jetzt sogar Städte und Gemeinden auf das Gesetz los? Dann kommt ja wohl richtig Schwung in die Sache!

    Zu diesem Ergebnis kann man kommen, wenn man den Artikel des verehrten Kollegen Thomas Schiller, nicht gründlich liest, sondern nur die Überschrift „speichert“!

    Die jetzt eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde nämlich gar nicht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, sondern beim „Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen“ in Münster. Dieser Gerichtshof ist für sogenannte „Organstreitigkeiten“ zuständig, also beispielsweise für Auseinandersetzungen zwischen der Landesregierung auf der einen und Städten und Gemeinde in NRW auf der anderen Seite.

    Ziel der Beschwerde ist nicht etwa die „Abschaffung“ oder „Abänderung“ des geltenden Bundesgesetzes! Hierfür wäre nämlich das Bundesverfassungsgericht zuständig!

    Es geht um den „Belastungsausgleich“, der in einer Landesverordnung zum ProstSchG festgeschrieben wurde. Im Belastungsausgleich ist geregelt, welche finanziellen Mittel den Städten und Gemeinden vom Land für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zur Verfügung gestellt werden.

    Hier beginnt nun der gerichtliche Streit, da die beschwerdeführenden Städte mit den gewährten „Mitteln“ nicht einverstanden sind! Nach Berechnungen der Städte, die auch vom „Städtetag NRW “ unterstützt werden, sind die geplanten „Zuwendungen“ des Landes NRW viel zu niedrig und z.B. in Köln noch nicht einmal zur Hälfte kostendeckend! Ergebnis: die Städte und Gemeinden bleiben bei ohnehin angespannten „Haushalten“ auf den Kosten sitzen!

    Der Verfassungsgerichtshof NRW soll nun im Verfahren feststellen, ob die Landesverordnung gegen das „Recht zur gemeindlichen Selbstverwaltung“ verstößt! Im Ergebnis geht es dann wohl darum mehr „Zuwendungen“ für die Gesetzesumsetzung zu erlangen oder, aber hier bin ich mir nicht sicher, um die Möglichkeit zu erhalten „kommunale Zusatzgebühren“ zu erheben?

    Leider hat die „Verfassungsbeschwerde auf Landesebene“ keinerlei Auswirkungen auf das Verfahren in Karlsruhe, sondern ist lediglich eine „interne Organstreitigkeit“, die keine direkte öffentliche Wirkung hat!

    Zu den Informationen von Thomas Schiller gelangen Sie über nachfolgenden Link:

    05.07.2018 – Rotlicht-Weblog.de – ProstSchG: NRWs Städte reichen Verfassungsbeschwerde ein