Schlagwort: Verfassungsbeschwerde

  • Prostitution 2017 – Bundesregierung beschliesst Freier-Pass – Einführung 1. Juli 2017!

    Prostitution 2017 – Bundesregierung beschliesst Freier-Pass – Einführung 1. Juli 2017!

    Prostitution 2017 - Bundesregierung beschliesst Freier-Pass - Einführung 1. Juli 2017!
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    Prostitution 2017 – Bundesregierung beschliesst Freier-Pass – Einführung 1. Juli 2017!

    Achtung: Satire-Beitrag zum 1. April 2017 by Howard Chance

    Nach den Sexworkern und Bordellbetreibern, geht es nun auch den Konsumenten von sexuellen Dienstleistungen massiv an den Kragen: die Bundesregierung hat unter dem Aspekt von Anti-Diskriminierung und unter Wahrung der Gleichheitsgrundsätze beim Koalitionsgipfel in der vergangenen Woche die Einführung eines Freier-Passes beschlossen, der zu 1. Juli 2017 eingeführt werden soll. Der Bundesrat hat bereits seine Zustimmung signalisiert und so steht der Umsetzung nichts mehr im Weg!

    Ab dem 1. Juli 2017 dürfen nach der neuen Verordnung in Deutschland nur noch gewerbliche sexuelle Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, wenn sich der Kunde beim zuständigen Ordnungsamt registriert hat und im Besitz der Freier-Registrierung ist, die als anonymisiertes Dokument gegen eine einmalige Gebühr von 150 € ausgestellt werden soll!

    Führende Vertreter der Regierungskoalition sehen in dem neuen Dokument eine Chance, Zwangsprostitution zu verhindern und Gesundheitsgefährder endlich wirksam bestrafen zu können. Unter dem Motto „Gib dem Freier einen Namen!“ hat man endlich Zugriff auf mögliche „AO-Sünder“ und moralisch verwirrte Mitbürger, die die Gesellschaft und deren sittliche Normen massiv gefährden und beeinflussen.

    Den Freier-Pass können Männer ab 21 Jahren erhalten, die Deutsche oder EU-Bürger sind oder aber über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen. Touristen und Asylbewerber sind aussen vor und können ab Mitte des Jahres keine sexuellen Dienstleistungen mehr in Anspruch nehmen! Ausserdem wird ein „Regional-Prinzip“ eingeführt, dass besagt, dass Männer nur noch in den Städten und Kreisen „verkehren“ dürfen, in denen sie amtlich gemeldet sind. Bei Zuwiderhandlungen sollen im Wiederholungsfall die Ehefrauen und Partnerinnen schriftlich informiert werden, was in den deutschen Männerverbänden einen Aufschrei der Entrüstung auslöst.

    Der Don Ernesto e.V. aus Groß-Schwankendorf erwägt eine Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren, mit der dem Gesetzgeber Einhalt geboten werden soll. Der Vorsitzende der Organisation, Friedhelm Klötner-Eichelhorst, pocht auf die freiheitlichen Grundrechte unserer Verfassung und kämpft entschlossen für die Freierrechte:

    „Meine Lust gehört mir!“ ist sein Credo und am kommenden Mittwoch, dem 12. April 2017, wird zu einer Protestversammlung vor dem Reichstag in Berlin aufgerufen, zu der Männer aus der ganzen Republik erwartet werden, die sich keine Vorschriften machen lassen wollen.

    Auch Amnesty International ist mit dabei und vertritt dabei auch die ausländischen Sexkunden, die demnächst in deutschen Bordellen mit Schwierigkeiten zu rechnen haben. Selbst die katholische Kirche hat Bedenken und hat mit Pater Gregor Emanuel Trippanski einen Sonderbeauftragten ernannt, der katholische Freier beraten und unterstützen soll.

    Wir bleiben dran und werden von der Kundgebung berichten! Versprochen!

    Achtung: Satire-Beitrag zum 1. April 2017 by Howard Chance

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/23/newsletter-howard-chance-maerz-2017/

  • Rotlicht traf Blaulicht! – Großer Andrang beim Info-Seminar von Berlin Intim in der Hauptstadt

    Rotlicht traf Blaulicht! – Großer Andrang beim Info-Seminar von Berlin Intim in der Hauptstadt

    Rotlicht traf Blaulicht! – Großer Andrang beim Info- Seminar von Berlin Intim in der Hauptstadt

    Die Meyer´s hatten eingeladen und Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben aus ganz Deutschland trafen sich am vergangenen Samstag, dem 4. März 2017, im Mercure-Hotel Berlin-Charlottenburg zum lange erwarteten Informationsseminar zum neuen Prostitutionsgesetz, einem Gesetz, das vielen in der Branche böse Kopfschmerzen bereitet.

    Im Flur hörte man neben dem bekannten Berliner Tönen Stimmen mit badischer und bayerischer Prägung: Leutchen aus München waren ebenso vertreten, wie Badener und Frankfurter. 500 km und mehr Anreise, um an der Branchentagung teilzunehmen, um mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen und um mit Expertinnen und Experten die aktuelle Situation zu diskutieren.

    Thomas von „Berlin Intim“ moderierte gekonnt souverän und sorgte mit seinem goldenen Klöckchen für Ruhe und Disziplin, Howard trat vornehmlich als „Vorleser“ auf, während Stephanie Klee vom BsD, die Rechtsanwälte Dr. Martin Theben und Marko Dörre sowie Holger Rettig vom UEGD auf vielfältige Fachfragen zum Gesetz im Detail eingingen.

    Die Referenten des Tages

    Stephanie Klee, die seit vielen Jahren für den Berufsverband Sexuelle Dienstleistungen spricht und auf viele Jahre in der aktiven Sexarbeit zurückblickt, schlug gekonnt die Brücke zwischen Sexarbeiterinnen und Betreibern, da sie sich in beiden Bereichen sehr gut auskennt. Frau Klee trat bereits oft als Expertin bei offiziellen Anhörungen auf, hat dabei stets auch die politische Aufgabe im Blick und überzeugte einmal mehr durch ihr umfangreiches Fachwissen. Noch nach dem Veranstaltungsende, befand sie sich in engagierten Einzelgesprächen, immer im Dienst der „gemeinsamen Sache!, die andere „Aktivistinnen“ oft aus dem Blick verloren haben. Stephanie Klee betonte, dass man bei allem notwendigen Protest, nicht vergessen darf, dass die Vorbereitung auf die Gegebenheiten des neuen Gesetzes jetzt dringend notwendig ist und man sich nicht darauf verlassen sollte, das eine Verfassungsbeschwerde im letzten Moment wieder für eine schöne heile Welt sorgen wird. Sie mahnte Vernunft und Voraussicht an und ist dabei so „herrlich normal“ im Umgang!
    Zur Webseite von Stephanie Klee

    Dr. Martin Theben, Fachanwalt für Arbeitsrecht, präsentierte sich als gewiefter und rhetorisch starker Referent. Mit viel Wortwitz und komplexen Denkansätzen, hinterfragte er an vielen Stellen das juristische „Werk“ und verwies dabei immer wieder explizit auf einzelne Paragraphen des Gesetzes, die in ihrer verfassungsrechtlichen Betrachtung als fraglich erscheinen und die den Gerichten im Laufe dieses Jahres noch so manche neueAkte bescheren dürften. Einschränkung von Rechten, aufgezwungener Schutz und vorgeschrieben Befragungen, die eher wie „Verhöre“ anmuten, sorgen bei Dr. Theben für nachhaltiges Kopfschütteln. Es wurde deutlich, dass der engagierte Jurist bereit ist für die Rechte von Sexarbeiterinnen wie Betreiber intensiv zu kämpfen und dass er für diese anspruchsvolle Aufgabe durch sein breites wie fundiertes Fachwissen geradezu prädestiniert ist.
    Zur Webseite von Dr. Theben

    Rechtsanwalt Marko Dörre, der wohl bekannteste Jugendschutz-Experte in Deutschland, beantwortete Fragen zu den Werbeverboten des neuen Gesetzes gewohnt souverän und griff am Nachmittag dann auch das Thema „Verfassungsbeschwerde“ kurz und präzise auf. Als Jurist, der nicht nur in Amts- und Landgerichten, sondern oft auch auf den höheren Ebenen der Gerichtsbarkeit tätig ist, gehört Dörre zu den Leuten, die exakt wissen, wie die Jurispondenz funktioniert und wie Initiativen mit verfassungsrechtlichen Inhalten zu bewerten sind. Er ist der Überzeugung, dass ein sogenanntes Eilverfahren gegen das neue Prostitutionsgesetz keinen Erfolg haben wird, da erforderliche grobe Rechtsmängel nicht erkennbar sind und das Gesetz keine schwerwiegenen „handwerklichen Mängel“ enthält, die einen sofortige Blockade auslösen könnten. Ein „normales Hauptverfahren“ bringt dann wohl erst im kommenden Jahr oder noch später Ergebnissse, wobei niemals da komplette Gesetz zur Disposition stehen wird.
    Zur Webseite von Marko Dörre

    Holger Rettig, Präsident des UEGD, Lobbyist des Erotikgewerbes in Deutschlands und in dieser Funktion auch in die Entscheidungsfindung des Parlaments zum neuen Prostitutionsgesetz involviert, präsentierte sich als erfahrener Mann der Praxis, der seit über 10 Jahren für die Mitgliedsunternehmen seines Verbandes altiv ist und dabei versucht, das neue Gesetz in die betriebliche Praxis zu bringen. Er ist umfangreich vernetzt und ein Praktiker, der nun für die angeschlossenen Unternehmen Konzepte erarbeitet, Gutachten fertigen lässt und mit Rat & Tat zur Verfügung steht. Wenn man Rettig zuhört, erkennt an schnell, das er weiß, wovon er spricht und das sich durch seine langjährige Tätigkeit ein umfangreicher Erfahrungsschatz gebildet hat, der nun der Branche zugute kommt!
    Zur Webseite des UEGD

    Howard Chance, Publizist, der sich als Berichterstatter und Verfasser dieses Artikels natürlich schlecht selbstdarstellen möchte und selbiges somit unterlässt und seinen Blog für sich reden lässt und freundlich in die Runde winkt.
    Homepage Howard Chance



    Patentrezepte und Lösungen zum neuen Gesetz? – Was gibt es zu vermelden?

    „Thomas Intim“ brachte es in seiner Moderation prägnant zum Ausdruck:

    „Mitte des Jahres steht uns allen der Einschlag eines Kometen ins Haus, der unsere Umlaufbahnen kräftig verändern wird!“

    Nach wie vor halten sich die Behörden bedeckt und trauen sich auch nicht so richtig in die Öffentlichkeit! Die Seminarveranstalter hatten Behördenvertreter aus Berlin eingeladen, um das Motto „Rotlicht trifft Blaulicht“ zu erfüllen, aber es fand sich dort niemand, der bereit war, Stellung zu nehmen, weil hausintern eben noch keine verlässlichen Informationen vorliegen. Zu erscheinen, um zu erzählen, dass man nicht viel weiß, sorgt ja dann höchstens für Lacher und bekräftigt vorherrschende Meinungen über Ämter und Behörden.

    So traf „Rotlicht eben Rotlicht“, wobei auch in dieser Konstellation festzustellen war, dass es eben keine Patentrezepte gibt und das man sich stetig weiterinformieren muss und dabei auch seine „Quellen“ immer wieder prüfen sollte! Nach und nach werden zusätzliche Informationen eintreffen und bis Mitte des Jahre werden wir dann wahrscheinlich mit einer Flut von Informationen überschwemt, wobei sich Informationen auch widersprechen werden. Ideologie wird sich gegen Praxis stellen und die Einzelne und der Einzelne werden sich entscheiden müssen, welchen Praktikern oder welchen Ideologen man traut!

    Dabei ist zunächst einmal der eigene Menschenverstand gefragt und danach kommt dann die Phase, wo man möglicherweise auf fundierten Rat angewiesen sein wird. Wir befinden uns gerade erst in der Entwicklung und neue Strukturen entstehen eben nicht von heute auf morgen. Ich, für meinen Teil, werde natürlich weiter intensiv berichten und dabei auch kontroverse Meinungen und Ansätze nicht verschweigen. Dabei mache ich grundsätzlich einen weiten Spagat zwischen journalistischem „Bloggen“ und anderen Intentionen, bleibe dabei aber im eng am vorgegebenen Thema.

    Kleine „Nickelichkeiten“, die es im Eifer manchmal gibt, übersehe ich dabei wohlwollend, weil ich von dem, was ich schreibe und tue überzeugt bin und weil mein Team eben nicht nur aus
    mir besteht, sondern Experten aus vielen Bereichen beinhaltet. Ich, nein wir, arbeiten an der
    Sache und wir sehnen uns gemeinsam nach „Erfolgen“, die wir im miteinander erreichen.

    Was ist nun die „rote Botschaft 2017″ aus Berlin?

    Patentrezepte gibt es nicht! – Nur wer sich vorbereitet, wird nicht böse überrascht! Rechtssicherheit gibt es mitunter nicht! – Behördliche Willkür oder aufkommender Übereifer kann nicht ausgeschlossen werden! – Richtig oder falsch: welche Informationen stimmen? Landestypische Unterschiede werden das Bild prägen! – Klein beigeben oder Kämpfen? Dialog mit zuständigen Behörden kann nutzen oder schaden: ein Dilemma!

    Aber: es gibt Verbände, Einzelpersonen und Rechtsanwälte, die Hilfestellungen bieten und den symbolischen Regenschirm bereithalten, wenn es aus dunklen Wolken merklich zu tropfen beginnt! Jede und jeder entscheidet selbst, ob und wie nass man wird!

    Den Machern von „Berlin Intim“ gilt Dank für die Durchführung des Seminars, das Menschen zusammengeführt hat, die in diesem Jahr vor großen Herausforderungen stehen und vielleicht sogar um ihre Existenz kämpfen müssen!

    Mein intimer Gruß gilt an dieser Stelle auch einigen sehr sympathischen Menschen, die ich in Berlin neu kennengelernt habe: Stephanie, Herrn Paris No. 5, den „Freudenhasen“, Mrs. Liberty und den Herren aus Baden.


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Prostitution 2017 – Reisen, Karneval und neue Projekte – Howard´s Woche

    Prostitution 2017 – Reisen, Karneval und neue Projekte – Howard´s Woche

    Prostitution 2017 - Reisen, Karneval und neue Projekte - Howard´s Woche
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    Prostitution 2017 – Reisen, Karneval und neue Projekte – Howard´s Woche

    Die Karnevals-Session 2017 nähert sich ihrem diesjährigen Höhepunkt (climax carnevalis): am kommenden Donnerstag, dem 23. Februar, werden die wilden Weiber die Rathäuser in den Hochburger übernehmen und mal wieder Krawatten kürzen. Danach kommen Rosenmontag, Veilchendienstag und der unvermeidliche Aschermittwoch, an dem, zumindest für eine gewisse Zeit, mal wieder „alles vorbei“ sein wird. Obwohl ich Arbeit bis unter´s Dach habe, kann ich mich der Narretei doch nicht ganz verschließen und halte mich im entsprechenden Zeitraum auch in der Nähe meiner alten Wahlheimat Köln auf, um mir bei passender Gelegenheit dann auch mal die obligatorische Pappnase aufzusetzen!

    Aber, da viele Gewerbetreibende in der Branche das „alles vorbei“ in diesem Jahr eher auf das neue Prostitutionsgesetz projizieren, ist der karnevalistische Spaß sehr verhalten, was man unter dem Eindruck einer möglichen Existenzgefährdung ja auch gut verstehen kann! Allerdings gilt hier auch die gute alte Weisheit:

    Es wird nicht ganz so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

    Gerade in der letzten Woche, wo ich in Norddeutschland und kurz auch im Rhein-Main-Gebiet unterwegs war, traf ich auf sehr engagierte Betreiber, die sich den Aufgaben stellen, die das neue Gesetz verursacht. Hier sind Prozesse in Gang gekommen, die den Blick auf die Zukunft richten und die sich nicht auf allgemeine „Jammerei“ beschränken. Womit wir bei der zweiten Weisheit des Tages sind:

    Nur im Tun liegt wirklich Segen!

    Worauf soll man warten? Auf amtliche Post in einigen Monaten? Auf Kontrollen und Gängelungen? Lässt man erst mal alles liegen und hofft darauf, eventuell nicht entdeckt zu werden?

    Wenn ein gutes Einkommen oder gar die Existenz auf dem Spiel steht, ist der „Kopf im Sand“ nicht die geeignete Maßnahme und es gibt viele Dinge, die man vorbereitend schon einmal überprüfen kann! Nur wenn man den eigenen Status kennt, kann man Beurteilungen vornehmen und entsprechende Vorbereitungen treffen.

    Bei solchen Vorbereitungen und Analysen unterstütze ich inzwischen eine ganze Reihe von Betrieben und Unternehmungen in ganz Deutschland. Tendenz steigend! Jeden Tag kann ich dabei mein vorhandenes Wissen erweitern und im Austausch mit den Kunden entstehen dabei auch oft neue Denkansätze, die mir zuvor, warum auch immer, verborgen geblieben waren. Ständiges Hinzulernen und Erkennen, sind in der Unternehmensberatung ein Schlüssel zum Erfolg, auch wenn einem dabei der Kopf manchmal massiv dröhnt!

    Wenn es diese Woche nach Köln, Düsseldorf und weiter in den Süden der Republik geht, habe ich wieder viele neue Gedanken im Gepäck, die womöglich neue Perspektiven eröffnen? Das wird sich zeigen und spätestens beim Workshop „Rotlicht trifft Blaulicht“ in Berlin, werde ich mich diesbezüglich mit den Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich austauschen.

    Auch mit „Pappnase“ behalte ich natürlich alles im Blick und schaffe es, trotz meines nomadenhaften Lebens, Analyse und Auswertung nicht zu vernachlässigen. Zu vielen heiß diskutieren Themen, habe ich neueste Informationen in Kopf und Koffer, die ich gerne teile.

    Wir schaffen das, gemeinsam! Meint Howard!

     

  • Prostitution 2017 – Der Status – Februar 2017 – Die Kurzzusammenfassung

    Prostitution 2017 - Der Status - Februar 2017 - Die Kurzzusammenfassung
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    Prostitution 2017 – Der Status – Februar 2017 – Die Kurzzusammenfassung

    Bevor eine neue Howard-Reise durch die Republik beginnt, möchte ich heute den aktuellen Status der Vorbereitungen auf die Gesetzeseinführung kurz darstellen, um allen Betroffenen einen kurzen Überblick zu geben, was momentan passiert oder eben noch nicht passiert:

    Die Mühlen der Behörden mahlen noch immer langsam und in persönlichen Gesprächen habe ich erfahren, dass Unterlagen zum neuen Prostitutionsgesetz nach wie vor Mangelware sind. Interessant war, dass diverse deutsche Ordnungsbehörden und auch Amtsmitarbeiter privat zwischenzeitlich auf mein Buch zurückgreifen, um sich in die Materie einzuarbeiten. Wer hätte das nun wieder gedacht?

    Einige Städte und Gemeinden verbinden die Einführung des neuen Gesetzes offensichtlich mit vorbereitenden Recherchen und haben ihre Bauämter instruiert, bereit jetzt diverse Nachforschungen anzustellen. Dabei wird beispielsweise in Berlin momentan der vorliegende „Bestand“ überprüft, wobei die Ordnungs- und Bauämter vermehrt „geduldete“ Etablissements aufsuchen und diese mit den amtlichen Bauplänen abgleichen.

    In einigen Fällen scheint dies rein aufklärenden Charakter zu haben, in anderen Fällen gibt es aber auch schon die Aufforderung, Nutzungsänderungen zu beantragen oder eine rechtswidrige Nutzung einzustellen! Das mag einige Betreiber verwundern, weil das neue Gesetz ja erst zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird, aber das Baurecht gilt ja schon „ewig“ und deswegen können solche Maßnahmen jederzeit erfolgen. Wann ein Bauamt einschreitet, entscheidet die Behörde selbst, aber auch politische Anweisungen sind nicht ausgeschlossen!

    Die Sexworker-Verbände sind in den vergangenen Monaten sehr aktiv geworden und haben eine Vielzahl von Infoportalen für ihre Zielgruppe ins Leben gerufen. Nach dem Dornröschen-Schlaf in 2016, wurde hier inzwischen der Ernst der Lage erkannt und es wird nun auf allen sozialen Kanälen Gas gegeben! Prima!

    Mein Lieblingsverein Dona Carmen e.V. aus Frankfurt/Main ist die militante Speerspitze der angestrebten „Verfassungsbeschwerde“, die immer wieder angekündigt wird, aber nur in einem Eilverfahren Sinn machen würde. Unter dem Motto „schon bald werden wir etwas aus Karlsruhe hören“ wird zum bedingungslosen Widerstand aufgerufen, wobei man aber aus Karlsruhe (Sitz des Bundesverfassungsgerichts) erst etwas hören wird, wenn eine Eingabe erfolgt ist, was nach meinem Wissenstand momentan nicht der Fall ist! Wer sich nicht wäscht, wird nicht sauber und wer nichts einreicht, der bekommt auch keine Antwort!

    Und was passiert in den erotischen Stuben und Betrieben der Republik? Hier macht man sich Sorgen, weil das neue Gesetz viele Unwägbarkeiten beinhaltet und weil noch immer nicht abzuschätzen ist, wie die vorgesehenen Maßnahmen wirken werden und wann man mit diesen zum ersten Mal konfrontiert sein wird. An diesem Zustand wird ich auf die Schnelle auch sicher wenig ändern!

    So packe ich heute wieder meinen rollenden Koffer und reise zunächst in den Großraum Bremen, dann ins Rhein-Main-Gebiet und bin natürlich in der nächsten Woche pünktlich zum Start der intensiven Karnevals-Phase in meiner alten Kölner Wahlheimat zu finden, wo man beim „Alaaf“ hoffentlich auch mal ein wenig abschalten kann.

  • Prostitution 2017 – Bufas e.V. – Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

    Prostitution 2017 – Bufas e.V. – Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

    Bufas e.V. - Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
    Bildquelle: Bufas e.V.

    Die Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter leisten in Deutschland seit Jahren eine sehr wichtige Arbeit und sind gerade in der aktuellen Diskussion um das neue deutsche Prostitutionsgesetz gefragter denn je. 22 dieser Beratungsstellen (wenn ich richtig gezählt habe) haben sich unter „bufas“ gemeinschaftlich organisiert und bündeln so Interessen, Meinungen und Fachwissen. Bundesweit existiert so ein seriöses Netzwerk, das wichtige und notwendige Beratungsleistungen erbringt und nun auch konstruktive Ansätze für die Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis entwickelt hat.

    Ganz sicher „schmeckt“ den Bufas-Mitgliedsorganen das neue Gesetz überhaupt nicht, weil es für viele Sexworker(innen) in Deutschland einfach große Probleme verursacht und auch mühsam erarbeitete Existenzen bedroht, aber man hat die unbedingte Notwendigkeit erkannt, sich auf die Anforderungen des neuen Gesetzes vorzubereiten und dabei auch den Dialog mit den Behörden zu suchen, die Mitte des Jahres aktiv werden müssen, weil sie als „Staatsdiener“ gar keine andere Möglichkeit haben! Ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter daran wohl wirklich Spaß haben? Ich denke: eher nicht!

    Einen politisch klar formulierten Willen kann man einfach nicht ignorieren und eine verabschiedetes Gesetz ist nun einmal das Ergebnis eines demokratischen Prozesses, bei dem Volksvertreter eine weitreichende Entscheidung getroffen haben, die man nicht als Versehen oder Willkür werten kann, wie es einige „Berufs-Anarchisten“ auf ihre bunten Fahnen geschrieben haben. Wir brauchen aber keine Revolution und keine Aufhebung der staatlichen Ordnung, sondern eher ein konstruktives Miteinander, bei dem vielleicht die Möglichkeit besteht, einige Vorschriften den Gesetzes in der konkreten Anwendung etwas „abzufedern“!

    Wenn man nur auf Konfrontation setzt, ist es wie überall im Leben: Druck erzeugt Gegendruck und Behörden haben nun einmal den längeren Atem und eben auch geeignete rechtliche Instrumente, um ihre „Anliegen“ mit Nachdruck durchzusetzen. Wenn man hier durch Provokation und Ignoranz für „Verstimmung“ sorgt, darf man sich anschließend nicht wundern, das sich der allgemeine Umgang ändert. Selbstverliebte Aktivistinnen (ich nenne ausnahmsweise mal keinen Namen), die eigentlich eine Verantwortung für ihre „Kundschaft“ haben sollten, haben diese Tatsache offensichtlich aus dem Blick verloren. Oder?

    Da stimmt es dann sehr froh, dass die Bufas-Mitgliedsvereine neben dem Protest, der sicherlich berechtigt ist, einfach konstruktiv darüber nachdenken, was real noch zu erreichen ist und welche Hilfestellungen man den Sexworkerinnen und Sexworkern eben gibt. Es wäre ja schön, wenn eine Verfassungsbeschwerde noch Erfolg haben würde, aber man tut gut daran, die Wahrscheinlichkeit im Blick zu behalten, die zumindest einen schnellen Erfolg eines solchen Begehrens absolut nicht aufzeigt!

    Statt Utopie ist Realität gefragt und es nützt einfach nichts, einen „Klassenkampf“ zu instrumentalisieren, aus dem womöglich nur großer Schaden resultiert!

    Den großen Ton angeben und in perfide Selbstdarstellung zu verfallen, ist nichts weiter als Eigennutz, der den Sexworkern überhaupt nicht hilft, sondern unter Umständen sehr schadet! Politische Prozesse kann man nur durch Beständigkeit und Kompromissbereitschaft beeinflussen und man muss dabei mit am Tisch und auf dem Teppich bleiben, um weiter als kompetenter Partner wahrgenommen und gehört zu werden. Als Anarchist und „Polizeistaat-Brüller“ sind die Chancen da sehr gering.

    Mein Lob gilt daher heute den besonnenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbände, die eben wissen, wie das politische Geschäft funktioniert und die eben konstruktiv an der Sache arbeiten, da sie Recht und Ordnung weitestgehend akzeptieren und keinen militanten unsinnigen Staatsstreich zum Mittel der Wahl erkoren haben.

    Wer in der aktuell schwierigen Situation als Sexworker(in) Hilfe sucht, wird bei den Bufas-Mitgliedern sicher gut beraten und nicht dazu angestachelt in zivilen Ungehorsam zu verfallen, der möglicherweise in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren endet.

    Solange ein Gesetz gilt, sollte man es auch beachten, weil Gesetze nun mal die Grundlage unseres Staates und unseres allgemeinen Zusammenlebens sind.

    Wer sich über das Gesetz stellt, darf sich nicht wundern, wenn das Gesetz zurückschlägt und sein Recht dann massiv einfordert! Darum halte ich es für besser, mit dem Gesetz zu arbeiten und nach gangbaren Wegen zu suchen, anstatt es vorsätzlich zu missachten und seine rechtmäßige Existenz leugnen. Oder meinen Sie, es wäre besser, wenn wir in einer Bananen-Republik leben würden, wo jeder macht, was sie oder er will und wo es überhaupt keine verbindlichen Regelungen gibt?

    Alle Informationen zu den vielen Beratungsstellen des „bufas“ finden Sie im Internet unter:
    http://www.bufas.net/mitglieder/ 

    Ausserdem verweise ich auf den aktuellen Bufas-Artikel vom 18. Januar 2017, wo es um Kritikpunkte und Forderungen zur Umsetzung beim neuen Prostituionsgesetz geht:
    http://www.bufas.net/prostituiertenschutzgesetz-kritikpunkte-und-forderungen-zur-umsetzung/

    Wie man dies im „militanten Lager“ bewertet, lesen Sie in meinem folgenden Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/02/03/dona-carmen-attackiert-bufas/

  • Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!

    Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!

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    Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!

    Hallelujah. Schon kurz nach dem Frühstück wurde ich von einer lieben Kollegin auf einen offenen Brief ausmerksam gemacht, den Dona Carmen e.V. auf seiner Homepage veröffentlicht hat und der das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter e.V. (bufas), den Dachverband von bundesweit 22 Projekten und Beratungs-stellen für Prostituierte, massiv angreift, weil sich der Verband offensichtlich „erdreistet“ hat über konstruktive Lösungen beim „Huren-Pass“ nachzudenken. Welch ein Frevel! Frechheit!

    Wenn man dann den offenen Brief ausführlich liest, stellt man fest, dass man sich am Frankfurter Bahnhof scheinbar „Anarchie“ wünscht und das jeder, der darüber nachdenkt, wie das neue Prostitutionsgesetz nun sinnvoll umgesetzt werden kann, ein Handlanger des Gesetzgebers ist und damit die Rechte der Sexworker verrät! Dass Tausende von Betroffenen konkrete Hilfestellungen brauchen und nach wie vor recht uninformiert sind, scheint egal zu sein. Wenn dann, wovon absolut auszugehen ist, das neue Gesetz am 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird, stehen die Dona-Gläubigen dann einfach auf dem Schlauch, weil statt Beratung über die Notwendigkeiten nur „politisch“ agiert und argumentiert wird!

    Dazu mal einige offene Frage an die Vereinsvorsitzende, die ja in ihrer verbalen Militanz der oft gescholtenen Alice Schwarzer in nichts nachsteht:

    • Wie können Sie es verantworten, Sexarbeiter und Betreiber möglicherweise völlig in die Irre zu führen, indem Sie einfach fest an den Erfolg einer Verfassungsbeschwerde glauben, dabei aber die notwendige Beratung völlig vernachlässigen?
    • Was passiert, wenn die Beschwerde keinen Erfolg hat oder erst viel zu spät Erfolg hat?
    • Haften Sie für Bußgelder, die verhängt werden, weil Sexworker nicht vorbereitet sind?
    • Was sagen Sie den finanziellen Unterstützern Ihrer Kampagne, wenn das außerordentliche Rechtsmittel doch scheitern sollte?
    • Rufen Sie unter dem Etikett der Gemeinützigkeit dann zum zivilen Ungehorsam auf?
    • Werden Sie den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen, wenn das Recht nicht zu Ihren Gunsten spricht?

    Ich bin recht schockiert, in welcher Art und Weise hier vermeintlich Politik gemacht wird! Während der bufas sich bemüht, Interessen zu koordinieren, wird aus der Elbestrasse mit großen Kanonen geschossen und das in einer solch anmassenden Form, das einem glatt die Spucke wegbleibt! Schon die Einleitung:

    Es gibt in dieser Republik erfahrungsgemäß wenig gute und reichlich schlechte Gesetze. (Zitat)

    ist eine Unverschämtheit. Es gibt also offenbar eine Instanz, die über die Qualität von Gesetzen in Deutschland entscheidet. Sehr interessant! Auch die „Nazi-Zeit“ wird plakativ herangezogen und die „Schändlichkeit“ hat einen ähnlichen Ursprung. Der Staat und seine Organe werden als „Gegner“ benannt und jeder der sich so zum staatlichen Werkzeug macht, der hat nur Verachtung verdient? Wie gut, dass es in Deutschland das Recht der freien Meinungsäußerung gibt, aber bei all den „Angängen“, die im Frankfurt Pamphlet enthalten sind, sollte man einen Satz von Rosa Luxemburg bedenken:

    Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. Nicht wegen des Fanatismus der »Gerechtigkeit«, sondern weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die »Freiheit« zum Privilegium wird.“

    Lesen Sie gerne nach, was da so im offenen Brief steht unter:

    http://www.donacarmen.de/fachberatungsstellen-schwenken-auf-regierungslinie-ein/

  • Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des ProstitutionsgewerbesGesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen – Stand: 06.05.2018

    Bitte beachten: Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 (theoretisch) vollumfänglich, da alle Übergangsfristen, die der Gesetzgeber definiert hat, zum 31. Dezember 2017 abgelaufen sind! Allerdings gibt es bei der Umsetzung in den Bundesländern nach wie vor erhebliche Probleme. Ich empfehle daher im Kontext zu dieser Einführung (Stand 2017) auch die Lektüre der aktuellen Statusmeldung „Jahresausblick“ vom 1. Januar 2018:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/01/happy-new-year-2018-jahresrueckblick-2017-und-jahresausblick-2018/

    An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz : alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!

    „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“

    Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!

    Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern! – Wir werden in unserem Blog dazu natürlich ständig weiter berichten, aber momentan  gibt es hierzu nichts zu berichten!

    Aktuelle Meldungen aus den 16 Bundesländern – Ständig aktualisiert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/20/neues-forum-im-blog/

    Ein politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität … Kontrolle naht!

    2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und  aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.

    Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.

    Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!

    Lesen Sie hierzu mein Interview mit dem Kaufmich-Magazin, das ich bereits im vergangenen Jahr gegeben habe und in dem viele zusätzliche Informationen enthalten sind:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/22/kaufmich-magazin-nichts-wird-mehr-so-bleiben-wie-es-ist-das-neue-prostituiertenschutzgesetz/



    1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker in Deutschland!

    Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“ oder erregen).

    Gesundheitsberatung, soziale Beratung und Nachforschungen!

    Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle), die aber keine körperliche Untersuchung beinhaltet, soll ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch erfolgen, bei dem die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf diverse Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungssysteme vorstellt, steuerliche Pflichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird, um möglichen Verdachtsfällen anschließend nachgehen zu können.

    Anmeldung und Registrierung als Sexworker

    Beim eigentlichen Registrierungsvorgang, der dann im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs stattfindet, prüft die zuständige Behörde die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.

    Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!

    Anmeldefristen / Übergangsfristen

    Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (Ende der gesetzlichen Übergangsfrist) dafür Zeit! – Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftaten!

    Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig (spätestens ab dem 1. Januar 2018) der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden und auch in regelmässigen Abständen immer wieder erneuert werden!


     

    2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs), Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler (Escort-Services)

    Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.

    Fristen für Genehmigungsantrag und Konzepteinreichung

    Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss diese bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017  beantragt und bis 31. Dezember 2017 dann ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis nämlich amtlich verweigert werden, was dann einer Gewerbeuntersagung gleichkommt! – Für Betriebe, die nach dem 1. Juli 2017 gegründet werden, gelten die Fristen übrigens nicht: hier ist der Antrag sofort zu stellen!

    Zuverlässigkeitsprüfung

    Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren. Auch die (frühere) Mitgliedschaft in einem „rechtskräftig verbotenen Verein“ (Rockerclub etc.) kann ausreichen, um keine Genehmigung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu erhalten!

    Baurecht / Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten

    Auch die Räume, die bei Prostitutionsstätten zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier werden auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes eventuell noch keine Rolle spielen, aber durch den Erlaubnis-Antrag automatisch in den Focus geraten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird! So möchte zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen beim Konzessions-Antrag eine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen! Ausserdem haben die Betreiberinnen und Betreiber für die „amtliche Genehmigung“ natürlich Gebühren zu bezahlen, die recht üppig ausfallen können. Da jedes Bundesland diese Gebühren selbst festlegen darf, können wir hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen!

    Dokumentations- und Auskunftspflichten

    Als weitere Auflagen, haben die Betreiber von Prostitutionstätten und Prostitutionsgewerben umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern unbedingt schriftlich dokumentieren, Quittungen erteilen und dürfen nur Personen beschäftigen oder diesen Räume vermieten, wenn eine amtliche Anmeldebescheinigung (Huren-Ausweis) vorliegt. Jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung ist unbedingt zu vermeiden, weil dies jederzeit zum Widerruf der Genehmigung führen kann uns zudem ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden kann! – Außerdem müssen Betreiber von Prostitutionsgewerben ihren „Mitarbeiterinnen“ Einblick in ihre Geschäftsunterlagen bewähren und auch Behörden jederzeit Auskünfte über den Inhalt abgeschlossener Verträge erteilen!



    3. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote

    Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden! – Sexworker selbst werden erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse gebeten, allerdings können es dann auch durchaus 1.000 € und mehr sein.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!

    Erotische Anzeigenportale mit Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland, werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftiges Bußgeld kassieren möchte! Die Behörden sind hier manchmal recht innovativ!

    Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein!

    Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen ausdrücklichen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten unmittelbaren Recht der Sexworker auf jederzeitige sexuelle Selbstbestimmung. Die genannten Geschäftsmodelle dürfen dementsprechend weder gewerblich durchgeführt noch beworben werden!

    Erotik-Werbeportale gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler im Sinne es Gesetzes, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und dann im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!



    4. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden

    Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:

    Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, dass jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!

    Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!


    5. Weiteres Info-Material und Beratung

    Den Gesetzestext zu: Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes  finden Sie als HMTL-Version (Abschrift) auf der folgenden Seite dieser Webpräsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostschg-prostitutionsgesetz-2017-gesetzestext-online-html/

    Für Sexworkerinnen und Sexworker habe ich ein Informations-PDF-Dokument erstellt, das kostenfrei heruntergeladen und gerne weitergegeben werden kann. Es ist ein Auszug aus meiner Fachpublikation zum Thema. Den Download finden Sie unter:
    http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf

    Den Betreibern von Prostitutionsstätten empfehle ich mein Buch, in welchem ich ausführlich auf die Konzessionspflicht und die vielen neuen gewerberechtlichen Verpflichtungen eingehe, die das neue Gesetz mit sich bringt. Alle Infos finden Sie auf folgender Seite:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/


    Unter der Firmierung MH-Consulting biete ich seit Oktober 2016 bundesweit Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche an, um Sie mit weiteren Experten bei der Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse umfassend zu beraten und Ihnen bei der Konzeptentwicklung im Detail zu helfen. Infos dazu unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

     

  • Prostitution – 2017 – Jahr der Verfassungsbeschwerden? – Update

    Prostitution – 2017 – Jahr der Verfassungsbeschwerden? – Update

    Verfassungsbeschwerde macht eigentlich nur im Eilverfahren einen Sinn!
    Bildquelle: Pixabay

    Verfassungsbeschwerde macht eigentlich nur im Eilverfahren einen Sinn!

    Mit dem Thema „Verfassungbeschwerde“ habe ich mich am Beispiel Dona Carmen e.V. in den vergangenen Wochen ja bereits mehrfach publizistisch beschäftigt. Nun habe ich durch Newsletter, Foren-Beiträge, Anrufe und persönliche Gespräche von weiteren neuen Initiativen erfahren, wo sich Verbände und Einzelpersonen auf entsprechende Verfahren vorbereiten und das quasi „5-vor-12″ oder „5-nach-12″ (je nach Betrachtungsweise!)

    Die Initiative von Dona Carmen (Frankfurt/Main) ist bekannt. Hier gab es am vergangenen Freitag ein Koordinierungstreffen, an dem ich leider nicht teilnehmen „durfte“ und von dem ich dementsprechend auch keine O-Töne habe. Ich habe lediglich von einem Teilnehmer erfahren, dass man weiter mobilisieren will, einen Beirat gegründet hat, der das Verfahren begleiten soll und das im Frühjahr 2017 ein weiteres Zusammentreffen geplant ist.

    Was die Frage „Eilverfahren“ anbelangt, war dieses von Herrn Rechtsanwalt Starostik nicht unbedingt so angedacht, aber auf Anregung von anwesenden Betreibern will er nochmals prüfen, ob der Weg auch über dieses Rechtsmittel gehen kann und ob dies sinnvoll ist. Eine Entscheidung ist aber noch nicht getroffen!

    Eine weitere Verfassungsbeschwerde wird gerade von einem weiteren großen deutschen Sexworker-Verband separat vorbereitet. Hier wird im Januar 2017 ein Koordinierungstreffen stattfinden. Auch im Tantra-Bereich tut sich etwas und mir wurde von zwei Initiativen berichtet, die unter dem Aspekt „Tantra ist keine Prostitution“ argumentieren wollen. Wie hier die Beschwerde im Bezug auf das Grundgesetz formuliert werden soll, ist aber noch unklar und bedarf gründlicher Überlegungen.

    Welches große Problem haben nun alle „Beschwerdeführer“ gemeinsam?

    Nun: das Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes könnte lediglich im „Eilverfahren“ verhindert werden! Im regulären Verfahren würden verbindliche Entscheidungen nämlich erst nach etwa 2 oder mehr Jahren erfolgen, in jedem Fall aber deutlich nach dem Ablauf der Übergangsfristen.

    Das Ergebnis wäre, dass sich die Sexworker registrieren müssten, dass dementsprechend die Daten verteilt wären, dass die Betreiber von Prostitutionsstätten Ihre Erlaubnis beantragen müssten und das, wenn es keine Genehmigung gibt, Existenzen zerstört wären, bevor man die Beschwerde in Karlsruhe überhaupt verhandelt hätte. Selbst wenn das Gericht nach 2 Jahren das gesamte Prostitutionsgesetz stoppen würde, was äußerst unwahrscheinlich erscheint, gäbe es die betroffenen Prostitutionsbetriebe nicht mehr und die Sexworker-Daten wären längst im Umlauf!

    Das wäre dann, als wenn man einem toten Esel noch Vitamintabletten verabreicht: der entstandene Schaden wäre nicht reversibel und man könnte den „Sieg“ 2018 oder 2019 wohl kaum feiern. Schönes Kind, leider tot?

    Daher frage ich mich, was man sich vom „normalen Verfahren“ unter diesem Aspekt überhaupt erhofft. Oder verstehen Sie das? Vielleicht fehlt mir ja nur die Fantasie: aber ich sehe nur ein „Eilverfahren“ als probate Möglichkeit, wenn ein solches juristisch überhaupt möglich sein sollte, was Experten ja durchaus kontrovers sehen.

    Achtung!!! – Wichtiger Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/

  • Dona Carmen e.V. lädt Journalisten ausdrücklich aus! – Verfassungskrise?

    Dona Carmen e.V. lädt Journalisten ausdrücklich aus! – Verfassungskrise?

    Dona Carmen e.V. lädt Journalisten ausdrücklich aus! - Verfassungskrise?
    Bildquelle: Pixabay

    Ein Hoch auf die Pressefreiheit! – Ein Hoch auf die Meinungsfreiheit!

    Der Koffer war schon fast gepackt, das Bahn-Ticket (Sparpreis) längst gekauft, das Hotel bereits frühzeitig gebucht, um am kommenden Freitag, dem 16.12.2016 an dem Koordinierungstreffen zur geplanten Verfassungsbeschwerde teilzunehmen. Ich hatte mich ordnungsgemäß angemeldet, hatte eine Bestätigung bekommen und war guter Dinge. Vorallem war ich auf die Vorstellung der Klageschrift sehr gespannt und hatte mir schon einige grundlegende Fragen überlegt, die ich gerne in die Diskussion einbringen wollte.

    Flöte gepfiffen! Nachdem ich Dona Carmen für die Einladung und die Anmeldebestätigung per Mail gedankt hatte und für die Initiative auch medial die Werbetrommel gerührt hatte, erreichte mich heute morgen eine Mail von Juanita Henning, in der meine „Zulassung“ (man beachte das bezeichnende Wort) zur Veranstaltung zurückgenommen wurde. Oh Schreck!

    Nun werde ich ja in diversen Foren als „Sexworker-Schreck“ verunglimpft und es wäre ja möglich gewesen, dass man dies in Frankfurt vernommen hätte und man einen solchen Tunichtgut einfach nicht dabei haben will. Aber die Begründung war eine ganz andere:

    Sehr geehrter Herr Chance,

    aufgrund Ihrer Mail vom 11.12.2016 sehen wir uns gezwungen, Ihre Zulassung zum zweiten Koordinierungstreffen am 16.12.2016 zurückzunehmen. Sie schreiben uns, dass Sie bei Huffington Post / Focus online von dem Koordinierungstreffen berichten werden.

    Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass wir grundsätzlich keine
    Journalisten zu dem Koordinierungstreffen bezüglich der Verfassungsklage
    gegen das Prostitutiertenschutzgesetz zulassen. Das war schon beim ersten Treffen im September 2016 so, das werden wir  auch weiterhin so handhaben.
    Dona Carmen e. V. sieht sich in der Verantwortung, den freimütigen
    Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung bezüglich der Klage
    gegen das Prostituiertenschutzgesetz in einem geschützten Raum
    stattfinden zu lassen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht kein Interesse, die eine oder andere Aussage auf dem Treffen anschließend im öffentlichen Raum, sei es in den Medien oder in den so genannten sozialen Netzwerken, wiederzufinden.

    Wir haben mit dieser grundsätzlichen Haltung auf den von uns in mehreren
    Jahren durchgeführten „Frankfurter Prostitutionstagen“ gute Erfahrungen
    gemacht und werden das auch in diesem Falle so handhaben.

    Wir haben daher bereits entsprechende Anfragen anderer Journalisten auf
    Teilnahme am zweiten Koordinierungstreffen abschlägig beschieden und
    werden im Sinne der Gleichbehandlung hiermit auch Ihnen gegenüber so
    verfahren.

    Wir bitten um Ihr Verständnis unserer Position und darum, diese
    Entscheidung zu respektieren.

    Wir werden selbstverständlich das Ergebnis des Treffens vom 16.12.2016
    der interessierten Öffentlichkeit in einem zusammenfassenden Statement
    bekanntgeben. Darauf können Sie sich dann gerne beziehen.
    Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es der Entscheidungsprozess sinnvoll
    erscheinen lässt, werden wir sicherlich zusammen mit anderen Beteiligten
    der geplanten Verfassungsklage eine Pressekonferenz einberufen.
    Dazu sind Sie selbstverständlich eingeladen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Juanita Henning

    Fürchtet man in der Frankfurter Elbestrasse die bekannte „Lügenpresse“ oder verfährt man wie damals die SED, die dem „Neuen Deutschland“ die selbstgeschriebenen Artikel schickte, damit meinungskonform berichtet wurde?

    Wie will man eine breite Öffentlichkeit für ein Vorhaben gewinnen, wie will man Spenden sammeln, wenn man der Öffentlichkeit und den Medienvertretern den Zutritt verweigert und damit den Eindruck erweckt, etwas verbergen zu wollen? Die sogenannte 4. Macht im Staat ist meinungsbildend, meinungsverbreitend und hat zudem eine wichtige Kontrollfunktion. Welche Suppe wird denn da am Main gekocht und warum will man sich nicht positionieren?

    „Gemeinsam an einem Strang ziehen!“ … Das war das Motto der Einladung … Lach!

    Das Vorhaben von Dona Carmen betrachte ich nach wie vor als unterstützenswert. Die Art des Agierens und der selbstgewählten Ausgrenzung finde ich recht seltsam! Dies sehen auch einige lokale Medienvertreter ähnlich wie ich und dementsprechend werden bei der irgendwann einmal stattfindenden „Pressekonferenz“ sicher auch einige Leute fernbleiben, u.a. die, die ihre „Zulassung“ diesmal verloren haben und sicher auch die, die vorgefertige Texte abdrucken sollen!

    In diesem Sinne „Glück auf!“ und ein Frohes Fest!

    PS … ich fahre natürlich am Freitag trotzdem nach Frankfurt, da ich noch andere erfreuliche Termine vereinbart habe, wo es nicht so merkwürdig zugeht, wie beim Verein in der Elbestraße. Ein Segen!

  • Koordinierungstreffen – Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 16.12.16

    Koordinierungstreffen – Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 16.12.16

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Dona Carmen e.V. hat gestern in einem befreundeten Escort-Forum den Termin zu einem Koordinierungstreffen zur geplanten Verfassungsbeschwerde veröffentlicht. An dem Treffen in Frankfurt/Main wird auch der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik teilnehmen und seinen Entwurf präsentieren. Ich selbst habe mich als Publizist schon angemeldet und werde, wenn man mich denn „zulässt“, natürlich vom Termin berichten, da ich die Verfassungsbeschwerde unterstütze.

    Doch nun lassen wir den Verein erst einmal selbst sprechen:

    Aufruf zur Teilnahme am 2. Koordinierungstreffen „Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz“

    Freitag, 16. Dez. 2016, um 12.00 Uhr, Elbestraße 41 Frankfurt/Main

    An Sexarbeiterinnen, Bordellbetreiber/innen und interessierte Aktivisten.

    In 8 Monaten tritt das „Prostituiertenschutzgesetz“ in Kraft!

    Unter Bruch verfassungsmäßig gewährter Rechte erfolgt ein massiver Angriff auf die bestehende Infrastruktur von Prostitution sowie auf das Anbieten sexueller Dienstleistungen schlechthin. Es geht um eine grundsätzliche Erschwernis des Eintritts in die Prostitution; um eine Abschreckung vor Prostitution durch Zwangsouting sowie Zwangsmaßnahmen, Anordnungen und Sanktionen; um eine fundamentale Einschränkung der Mobilität von Sexarbeiter/innen; um die Gefährdung der Existenz von Prostitutionsstätten.

    Dagegen richtet sich unser Widerstand!

    Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, erarbeitet im Auftrag des Frankfurter Koordinierungstreffens „Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz“ eine entsprechende Klageschrift. Doña Carmen e.V. hat nach dem ersten Koordinierungstreffen im September 2016 ein Spendenkonto für die Verfassungsklage eingerichtet und bekannt gemacht. Binnen kurzer Zeit haben wir bereits ein Viertel der notwendigen Kosten der Verfassungsklage gesammelt. Das ist gut, reicht aber noch nicht. Wir danken allen, die bisher gespendet haben! Aber wir müssen weiter sammeln und bitten um Deine / Ihre finanzielle Unterstützung:

    Spendenkonto für die Verfassungsklage:

    Dona Carmen e.V.
    IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61
    BIC HELADEF1822
    Frankfurter Sparkasse

    Der erste Entwurf der Verfassungsklage ist fertig! – Kommt am 16. Dezember 2016 um 12.00 nach Frankfurt! Wir werden weiter Druck machen. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Deswegen laden wir ein zum zweiten Koordinierungstreffen Verfassungsklage ProstSchG:

    WANN? ► Freitag, 16. Dezember 2016, 12:00 Uhr
    WO? ► Doña Carmen e.V., Elbestraße 41, 60329 Frankfurt

    Themen des Treffens:
    ► Bericht zum Stand der Dinge (NN, Doña Carmen e.V.)
    ► Vorstellung des Entwurfs der Verfassungsklage zum Prostituiertenschutzgesetz
    (RA Starostik, Berlin)
    ► anschließend Fragen, Diskussion und Austausch
    ► Vorschlag zur Bildung eines ‚Beirats Verfassungsklage‘
    ► nächste Schritte Mobilisierung / Finanzierung

    Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung bei Doña Carmen e.V. erforderlich!
    Um frühzeitige Anmeldung und zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

    Kontakt:
    Doña Carmen e.V.,
    Telefon 069 / 7675 2880 (AB)
    Email: donacarmen@t-online.de

    Packen wir es an: Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen!

    Das Team
    Doña Carmen e.V.
    Frankfurt, 24. Nov. 2016

  • Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen e.V. – Frankfurt

    Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen e.V. – Frankfurt

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Dona Carmen e.V., der Verein für soziale und politische Rechte von Sexworkern aus Frankfurt am Main hat in den vergangenen Tagen auf seiner Webseite einen Spendenaufruf zur Finanzierung der geplanten Verfassungsbeschwerde gegen das neue Prostitutionsgesetz veröffentlicht.

    Wer sich finanziell beteiligen möchte, kann dies tun, indem sie oder er Geld auf folgendes Konto überweist:

    Solidaritätskonto Verfassungsklage gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“

    Doña Carmen e.V.
    IBAN:  DE44 5005 0201 1245 8863 61  BIC:  HELADEF1822  
    Frankfurter Sparkasse

    Ich veröffentliche diese Information unter Vorbehalt, da ich mir parallel zum Spendenaufruf auch eine Kostendarstellung gewünscht hätte: Wieviel Geld wir konkret benötigt und wofür genau? – Was geschieht mit eventuell überschüssigen Geldern? – Gibt es für die Spender auf Wunsch Spendenquittungen etc.? – Ist man nur ideeller Unterstützer oder kann man sich namentlich an dem Verfahren beteiligen.

    Nur Geld einzusammeln, erscheint mir persönlich schwierig, zumal das Beschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht erst mal kostenfrei ist. Lediglich für die anwaltliche Vertretung und die Ausarbeitung der Beschwerde entstehen Kosten.

    Doch wem dies nicht wichtig erscheint, möge einfach spenden. Ich werde in jedem Fall in den kommenden Tagen einmal Dona Carmen anschreiben und um Aufklärung bitten.

     

  • Verfassungsbeschwerde! – Keine Einladung zum Kindergeburtstag!

    Verfassungsbeschwerde! – Keine Einladung zum Kindergeburtstag!

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Die Verfassungsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf:

    Die Diskussionen der vergangenen Tage zur „Verfassungsbeschwerde“, umgangssprachlich auch „Verfassungsklage“ genannt, haben mich nachhaltig beeindruckt! – Es kursieren recht merkwürdige pseudo-juristische Einschätzungen und sogar schon Bewertungen zur Klage von Dona Carmen e.V. , deren Ausarbeitung aber noch gar nicht erfolgt ist!

    Beispiel 1 – Begrifflichkeiten:

    Die Verfassungsbeschwerde ist nur die kleine Form der Verfassungsklage. Am besten nimmt man direkt die Klage, wenn man denn wirklich etwas erreichen will!“

    Fakt: Der Begriff „Verfassungsklage“ wird umgangssprachlich verwendet, meint aber genau dasselbe wie der juristisch korrekte Begriff „Verfassungsbeschwerde“. Eine kleine Form oder Vorstufe der Verfassungsbeschwerde existiert nicht!



    Beispiel 2 – Juristische Bewertungen:

    Dona Carmen e.V. führt den Artikel 12 des Grundgesetzes – Freiheit der Berufswahl – bei den Gründen für eine Verfassungsbeschwerde an … diese wird durch das neue Gesetz eingeschränkt … also ist dieses verfassungswidrig! – Ganz klar!

    Im Artikel 12 des Grundgesetzes lesen wir: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Eine klare und unmissverständliche Formulierung, wobei jedoch eine zweite Aussage folgt, die Satz 1 deutlich relativiert: „Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“

    Dass Recht, jeden Beruf und jedes Gewerbe zu wählen, besteht, allerdings können zur Berufsausübung Auflagen gemacht werden. Wenn man den Beruf des Arztes wählt, kann man den Beruf nur ausüben, wenn man ein Medizinstudium erfolgreich absolviert; wenn man den Beruf des Richters ergreifen möchte, sind juristische Staatsexamen notwendig. Völlig klar! – Wenn man ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank ausüben möchte, muss man gesetzliche Vorgaben erfüllen, um dafür geeignet zu sein.

    Wenn der Gesetzgeber nun Auflagen für die Prostitution als „gewerbliche Tätigkeit“ macht und Bordellbetriebe mit einer „Konzessionierungspflicht“ belegt, sehe ich hier keine Unterschiede zu den bereits existierenden Beschränkungen für andere Gewerbe und kann die Verfassungswidrigkeit des neuen Prostitutionsgesetzes unter diesem Aspekt zumindest auf den ersten Blick so nicht erkennen. Aber wie der Experte die Relevanz des Artikels 12 für Dona Carmen hier begründen wird, ist ja auch noch gar nicht bekannt!


    Dona Carmen führt den Artikel 13 des Grundgesetzes an: Unverletzlichkeit der Wohnung. In diesem Punkt ist das neue Prostitutionsgesetz aber absolut verfassungswidrig, weil es jederzeit Kontrollen ohne konkreten Anlass auch in Privatwohnungen erlaubt! – Wenn Dona Carmen damit durchkommt, ist das ganze Gesetz zum Glück Geschichte!

    Diesen Punkt halte ich inhaltlich für sehr stichhaltig, wobei ich mich auch mit diversen rechtlichen Kommentaren zum Thema beschäftigt habe. Der Artikel 13 des Grundgesetzes wird vom Bundesverfassungsgericht regelmäßig nicht nur für private Wohnungen, sondern auch für Betriebs- und Geschäftsräume als anwendbar erachtet. Wenn keine „Gefahr im Verzug ist“ oder eine „richterliche Durchsuchungsanordnung“ vorliegt, dürfen Behörden grundsätzlich nicht in Wohnungen oder Geschäftsräume eindringen. Die im neuen Prostitutionsgesetz enthaltenen jederzeitigen Kontrollrechte sind daher sehr fragwürdig.

    Aber: selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die entsprechenden Paragraphen für verfassungswidrig erklären würde, hätten andere Inhalte und Verordnungen trotzdem weiter Gültigkeit. Ein oder mehrere ungültige Paragraphen führen nicht automatisch zur Aufhebung des gesamten Gesetzes!


    Sexworker werden durch den Huren-Ausweis stigmatisiert! – Das ungewollte „Outing“ verstösst gegen die Menschenrecht und eindeutig gegen Artikel 2 des Grundgesetzes (Allgemeines Persönlichkeitsrecht)

    Was steht denn überhaupt im Artikel 2? – Lesen wir doch einmal nach:

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    Ich kann also in unserem Staat tun und lassen, was ich will, wenn ich mit meinem Tun nicht die Rechte meiner Mitbürger verletzte oder einschränke, wenn ich nicht gegen die Verfassung oder Gesetze verstoße. Aber, was sind denn Sittengesetze, die im Artikel 12 ja besondere Erwähnung finden?

    Damit sind keine direkt in Paragraphen gefassten Vorschriften gemeint, sondern eher abstrakt die allgemeingültigen Moral- und Wertevorstellungen der Gesellschaft, also Werte, die sich seit Verabschiedung des Grundgesetzes vor 66 Jahren (!) immer wieder leicht verändert haben und weiter ändern werden. In der Rechtssprechung sieht man den Sittenbegriff übrigens länderübergreifend und orientiert sich dabei u.a. an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Trotzdem ist eine Definition der „guten Sitten“ natürlich äußerst schwierig!

    Prostitution ist seit 2002 in Deutschland nicht mehr sittenwidrig! – Somit verstoße ich durch die Ausübung der Tätigkeit nicht (mehr) gegen die guten Sitten. Streng genommen beinhaltet der „Huren-Ausweis“ aber eine „Stigmatisierung“, die zumindest den Anschein erweckt, als ob die Sittenwidrigkeit noch gegeben wäre! – Im Umkehrschluss könnte man aber auch argumentieren, dass man nicht mit etwas stigmatisiert werden kann, was nicht mehr sittenwidrig ist! – Dann würde man die „Anmeldebestätigung“ (wie es amtlich korrekt bezeichnet wird) ähnlich wie eine Gewerbeanmeldung verstehen, die ja für alle gewerblichen Tätigkeiten in Deutschland üblich ist und bei der es bei diversen spezialisierten Gewerbearten auch Auflagen und Genehmigungspflichten gibt. Ein sehr schwieriges Thema, wo man nicht weiß, wie die Waage der Justitia letztendlich ausschlagen wird!


    Artikel 3 des Grundgesetzes – Gleichheit vor dem Gesetz – Damit kippt das Prostitutionsgesetz doch sicher, wegen der von Dona Carmen angeführten durchgängigen gewerberechtlichen Ungleichbehandlung?

    Hier einen konkreten Ansatz zu finden, ist auch sehr schwierig, da Artikel 3 sehr allgemein gehalten ist und man die vermeintliche gewerberechtliche Ungleichbehandlung nicht direkt erkennen oder ableiten kann. Die Ungleichbehandlung impliziert eine Form der Diskriminierung, die, wenn sie vorliegen sollte, verfassungswidrig sein würde.

    Was Bordellbetriebe anbelangt, sind diese, im Gegensatz zu Gaststättenbetrieben und Co, nach jetzt noch gültiger Gewerbeordnung eher übervorteilt als benachteiligt. Wenn der Gesetzgeber nun für Bordellbetriebe die gleichen Regeln wie für das alkoholausschänkende Gastgewerbe anwendet, tritt aber in diesem Punkt nur Gleichheit ein. Eine Beschwerde aufzubauen, aus der sich zukünftige Diskriminierung von Bordellbetreibern ergibt, erscheint mir relativ sinnlos und ist wohl auch nicht angedacht!

    Einzelne Sexworker (Prostituierte) werden nach dem neuen Gesetz zwar im Prinzip wie ein Gewerbebetrieb behandelt, dennoch werden sie es nach der Gewerbeordnung nicht sein. Denn: es gibt nur wenige Ämter in Deutschland, die eine Gewerbeanmeldung als „Prostitutierte“ annehmen, weil es der offizielle Gewerbearten-Katalog nicht vorsieht. Dass man wie eine Gewerbebetrieb behandelt wird, aber formal keiner ist, kann man als Ungleichbehandlung verstehen, wobei der Nachteil dann aber herausgearbeitet werden müsste. Da eine einzelne Prostituierte in ihrer eigenen Wohnung ihr Gewerbe, was eigentlich keins ist, ohne gewerberechtliche Auflagen betreiben darf, ist zum Bespiel ein klarer Vorteil, der sicher nicht als Diskriminierung verstanden werden kann. Wo soll hier der Ansatz bei der geplanten Verfassungsbeschwerde sein?

    Oder: meint Dona Carmen e.V. bei diesem Punkt die zukünftige Konzessionierungspflicht für Wohnungsbordelle, die genehmigungspflichtig werden, wenn mehr als eine Person dort der Prostitution nachgeht? – Diese Betriebe werden nämlich automatisch Prostitutionsstätten und unterliegen den gleichen Pflichten wie größere Bordellbetriebe.

    Im Ergebnis sehe ich es so: alle Prostituionsstätten werden zukünftig gleichbehandelt, mit Ausnahme der 1-Personen-Betriebe (die keine sind). Prostitutionsstätten werden (fast) gleich behandelt wie Gastronomiebetriebe mit Alkoholausschank. Prostitutionsstätten könnten sich folglich beschweren, dass die 1-Personen-Sexworker vom Gesetz bevorteilt werden? Und die Konsequenz wäre, dass das Gesetz diese Ausnahme streichen müsste? – Das wäre ein Bärendienst an den Sexworkern, die Dona Carmen e.V. ja hauptsächlich vertritt!



    Conclusio: Was denken Sie, wenn Sie meine Argumentation verfolgen und bewerten? – Habe ich womöglich wesentliche Aspekte vergessen oder sind Ergebnisse der Verfassungsbeschwerde möglicherweise doch schon absehbar?

    Richtig, wir kennen Inhalt und Begründung noch nicht und daher betreiben wir im Moment einfach etwas Prophetie. Aber das ist ja nicht verboten und soll durchaus der Meinungsbildung dienen.

    Am Ende meines heutigen Gedankengebildes steht mein „sehr vorläufiges Ergebnis“:

    Bei Artikel 13 Unverletzlichkeit der Wohnung sehe ich einen sehr guten Ansatz und halte es für wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht unbegründete Kontrollen in privaten Wohnungen, aber auch in Betrieben für nicht verfassungskonform erklärt und diese Vorschriften kassieren wird!

    Bei Artikel 2 Persönlichkeitsrecht kann ich überhaupt keine Beurteilung treffen und so halte dementspechend mal die Klappe.

    Bei Artikel 2 Freiheit der Berufswahl und Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz, sehe ich keine wirklich brauchbaren Ansätze, sondern sogar eine gewisse Kontraproduktivität.

    Womit rechnet die Branche? – Damit, dass das Gesetz möglicherweise komplett aufgehoben wird? – Ich sehe bislang nur, dass einige wenige Bestimmungen „gefährdet“ sind! – Klar, wenn die Anmeldung (Huren-Ausweis) verfassungswidrig sein sollte, wäre das Gesetz arg beschädigt, würde aber die Regulierung der Prostitutionsstätten nicht beeinflussen. Warten wir es ab: es bleibt spannend!

    Autor: Howard Chance – Publizist – 30.10.2016


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/28/heureka-prostitutionsgesetz-bereits-gestoppt-irrungen-wirrungen/