Schlagwort: Zukunft Rotlicht

  • Howard Chance – Neues Buch – 10 Jahre ProstSchG – Kommt ein Sexkaufverbot?

    Sexarbeit in Deutschland auf dem Prüfstand: Kommt bald ein Sexkaufverbot?

    Das Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ ist momentan wieder ein allgegenwärtiges Streitthema in Gesellschaft und Politik. Die CDU/CSU fordert das Verbot, der Koalitionspartner SPD zögert und ist unentschlossen.

    Ein breites Bündnis von Sexkaufgegner:innen verbreitet mit einem immensen Aufwand fragwürdige Erzählungen über die Rotlicht-Branche in Deutschland. Märchen & Mythen, die nicht dem entsprechen, was die Expert:innen der Branche beobachten. Statt christlicher Menschenliebe gibt es fromme schamlose Demagogie von selbsternannten Retter:innen.

    Nach der erfolgten Evaluation des ProstSchG hat das Bundesfamilienministerium eine Expert:innen-Kommission einberufen, die zum Thema momentan berät und der Politik dann Vorschläge zur Reform des ProstSchG unterbreiten wird. Was dabei herauskommen wird ist ungewiss … Das Prostitutionsrecht sollte in Deutschland „in guter Verfassung“ bleiben. Dafür setze ich mich ein!

    10 Jahre nach meinem Buch „Das neue Prostitutionschutzgesetz – Todesstoß für die Rotlicht-Branche“ – veröffentlicht zur damaligen Gesetzesverabschiedung der ProstSch – habe ich nun die aktuelle Situation analysiert und mit einem umfangreichen Fragenkatalog versehen, der der Meinungsbildung dienen soll.

    Das Buch richtet sich primär an die Branche, aber auch unbedingt auch an Politiker:innen, die mit dem Thema zu tun haben und in naher Zukunft Entscheidungen treffen müssen.

    Das Buch wurde zum 30. April 2026 fertigestellt und kann vorbestellt werden. Die Auslieferung erfolgt dann druckfrisch ab dem 18. Mai 2026.

    Zum Howard-Chance-Shop:

    https://howard-chance-shop.mozello.shop/shop/params/category/0/item/5107962/

    Alternativ ist auch eine Bestellung per WhatsApp an 0176-77080604 oder per Email an maxen2205@live.de möglich.

  • Einen guten Rutsch! – Rückblick & Ausblick by Howard Chance

    Wieder mit Schwung auf zu neuen Ufern – Alles Gute für 2026

    Rückblick auf das Jahr 2025

    Die Bundestagswahl im Frühjahr2025 machte Friedrich Merz zum Kanzler einer großen Koalition. Im Koalitionsvertrag wurde das von der CDU/CSU geforderte Sexkaufverbot nicht verankert, was die Branche erst einmal sichtlich erleichterte.

    Durch interne Probleme und einen sehr unerfreulichen „kollegialen Boykott“ war unser „Reader 2025 – Kein Sexkaufverbot“, der sich bereits Ende 2024 in der erweiterten Planungs- und Redaktionsphase befand, nicht, wie ursprünglich geplant, im Bundestagswahlkampf verwendbar.

    Ende Juni 2025 wurde der Evaluationsbericht zum ProstSchG veröffentlicht, der im Ergebnis Nachbesserungen am bestehenden Gesetz empfiehlt, sich aber nicht für ein „Nordisches Modell“ ausspricht. Die Evaluation wurde von den Sexkaufgegner:innen umgehend kritisiert und mit einem „Gegengutachten“ gekontert, dem es aber nachhaltig an Fakten fehlt und das eher Selbstzweck ist als Diskussionsgrundlage.

    Etwa Zeitgleich erschien dann der Reader 2025 – Kein Sexkaufverbot und wir präsentierten ihn dann intern beim Zukunft Rotlicht Tag 2025 im Juli 2025  in Trier und dann nach den Sommerferien bei der großen Pressekonferenz in der Bar jeder Vernunft in Berlin. Wir waren als Kampagnenteam am 01. September bei der Evaluations-Tagung des KFN in Göttingen und bei diversen kleineren Termin, wo uns – wie z.B. bei „Den Linken“ in Köln – eisiger Wind entgegen wehte.

    Insgesamt hielt sich das Interesse der Branche und der Öffentlichkeit im Herbst 2025 sehr in Grenzen. Das Thema „Sexkaufverbot“ hatte an Brisanz verloren, obwohl die Gegner:innen weiter mächtig Wirbel machten. Eine trügerische Sicherheit ist was? … Meistens trügerisch!

    Der nächste politische motivierte Showdown ließ dann auch nicht lange auf sich warten: bei einer Preisverleihung der Alice-Schwarzer-Stiftung in Berlin fachte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) die eingeschlafene Debatte neuerlich an und forderte nicht nur ein Sexkaufverbot mit Freierbestrafung, sondern gleich plakativ ein „Prostitutionsverbot für Deutschland“! – Zur Seite sprang ihr dabei umgehend Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die weiteres Öl nebst Moralin ins Feuer goß.

    Als letzter Akt zum Thema ProstSchG setzte die unaufgeregte Bundesfamilienministerin Karin Prien schließlich Ende November 2025 eine „Prostitutierten-Schutzkommision“ ein, die in den kommenen 18 Monaten intern tagen und „Reform-Vorschläge“ zum bestehenden ProstSchG erarbeiten soll. In diesen Prozess setzt unser Bündnis eine „gewisse Hoffnung“ und hofft, dass die Fakten obsiegen.

    Dass beim Frankfurter Ganovenadvent – der Weihnachtsfeier der Zukunft Rotlicht Gruppen – Mitte Dezember 2025 nur 3 Protagonisten erschienen, stimmte sehr nachdenklich. Dank Hermann Scholer, der großzügig zu Tisch bat, war es ein sehr schöner Abend, aber mit einer Versammlung gleichgesinnter Kolleginnen und Kollegen hatte das wenig zu tun. Zufall? – Schicksal? – Schlechtes Timing? – Götterdämmerung?

    Mein abschließendes persönliches Fazit zum Thema Prostitution

    In den kommenden (2) Jahren ist nicht mit einem Sexkaufverbot in Deutschland zu rechnen! Die CDU/CSU hat das Ziel zwar nicht aus dem Blick verloren, aber die politischen Schwerpunkte sind derzeit völlig andere. Mein frommer Wunsch ist es, dass die Prostitutions-Debatte auf den den Boden der Sachlichkeit zurückkehrt und dass es zu produktivem argumentativem Austausch kommt. Natürlich müssen Mißstände beseitigt werden und jegliche Form von Gewalt muss verurteilt werden.

    Ausblick auf das Jahr 2026

    Wer rastet, der rostet! – Was für die persönliche Fitness gilt, gilt natürlich auch für den Geist und die Motivation. An dieser Stelle möchte ich noch einmal herzlich Stephanie Klee für die allzeit gute und konstruktive Zusammenarbeit danken. Als „übrig gebliebenes 2-er-Team“ haben wir den Reader erstellt, präsentiert und verteilt. Dank großzügiger Spenden „einiger weniger“ war dies möglich.

    Der „mangelnde ideele Support“ wird mehr und mehr zum Problem. Mit 2 Personen kann man Tennis oder Schach spielen, aber eine Kampagne bedarf weiterer aktiver Mitspieler:innen, wenn man Erfolge erzielen will.

    Die Arbeit mit dem Reader und seinen Inhalten hat gerade erst begonnen. Für das Jahr 2026 planen wir Lesungen, Dialog- und Gesprächsrunden und das möglichst bundesweit. Unsere Botschaft muss unters Volk, um den politischen Diskurs zu beeinflussen. Wir sind für Anregungen und Einladungen sehr dankbar! – Berlin, Köln, Hamburg, Stuttgart, München …

    Die Webseite des Bündnisses muß weiter upgedatet werden und soll natürlich stetig um Artikel ergänzt werden. Die 16 Artikel in der Druckversion waren ein Anfang und bedürfen der stetigen readktionellen Ergänzung. Hier werden wir weitere Autoren suchen, die sich in den Dienst der Sache stellen möchten.

    Auch das Kooordinationsteam und der Beirat des Bündnisses sollte 2026 wieder „aktiver“ werden. Bei der letzten Zoom-Sitzung waren wir „ein Quartett“ und was das dann bringt, liegt auf der Hand. Ich wünsche mir für das Frühjahr 2026 eine neue konstituierende Sitzung, die nach Möglich nicht virtuell sondern „in Präsenz“ stattfinden sollte. Online ist es bequem, aber dies ersetzt das „Zusammensitzen“ nicht. Einen entsprechenden Aufruf mit Terminvorschlag werde ich mit Stephanie entwickeln.

    Für den Sommer 2026 plane ich wieder einen „Zukunft-Rotlicht-Tag“ und ich sympatisiere hier erneut mit Trier, wo es besondere Gastfreundschaft gibt und wo sich im  vergangenen Jahr alle sehr wohlgefühlt haben. Der Tag soll dann ein konkretes Tagungsprogramm mit Mehrwert haben und eben auch ein „kleiner Kongress“ sein.

    Vor 10 Jahren (nämlich bereits 2016) habe ich mein Buch „Das neue Prostitutionsgesetz 2017: Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ veröffentlicht. Dieses Buch hat sich damals sehr gut verkauft, obwohl es zum Veröffentlichungszeitpunkt auf Prognosen beruhte, von denen sich dann viele bewahrheitet haben. Die Ausgabe habe ich dann 2021 aus dem Handel genommen, da sich viele Dinge verändert hatten und dem Buch die Aktualität mangelte.

    Für 2026 plane ich nun ein umfangreiches Buch-Update mit einer etwas anderen Zielrichtung. Unter dem Aspekt „aus der Praxis – für die Praxis“ werde ich 10 Jahre Beratung Revue passieren lassen und dabei darstellen, wie man Prostitutionsgewerbe heutzutage noch erfolgreich und vorallem gesetzeskonform betreiben kann. In 10 Jahren hat sich die Branche merklich verändert und die Profitabilität hat in vielen Bereichen deutlich abgenommen. Viele schwammige Aspekte des Gesetzes wurden durch konkrete Rechtsprechung präzisiert. Das ordnungsrechtliche Korsett wurde enger … mit diversen Auswirkungen für die Praxis.

    Persönliches by Howard

    Mein Jahr 2025 war durchaus „akzeptabel“: ich habe meinen Diabetes mit einer Mischung aus sportlichen Aktivitäten und zielgerichteter Nahrung im Griff behalten. Geht, wenn man sich informiert und sich Mühe gibt. Ich bin inzwischen fitter als vor einigen Jahren und schaffe die Treppen  – trotz immer noch stattfindender Raucherei – relativ spielend.

    Zum Jahreswechsel steht mal wieder ein Ortswechsel an: ich werde mich im Januar neu ausrichten und eine neue Zentrale beziehen. Details liegen noch nicht vor, aber ich arbeite fleissig daran.

    So wünsche ich allen in nah und fern nun einen gelungenen Jahreswechsel und ein gutes neues Jahr 2026!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

     

  • Einladung – Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – 17.09.2025 – Berlin

    Einladung – Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – 17.09.2025 – Berlin

    Einladung – Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – 17.09.2025 – Berlin

    Das Bündnis für legale Prostitution in Deutschland hat sich im September 2024 aus der Notwendigkeit heraus gegründet, der Allianz von Sexkaufgegner:innen entgegen zu treten, die mit breit gestreuten und öffentlichkeitswirksamen PR-Kampagnen seit Jahren versuchen die deutsche Sexarbeitsbranche in ein mehr als schlechtes Licht zu rücken.

    Konzessionierte geprüfte Betreiber:innen von erotischen Betrieben, die sich an Recht und Ordnung und das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) halten, werden immer wieder als „Ausbeuter“ gebrandmarkt und bewusst in die Nähe von Menschenhandel und organisierter Kriminalität gerückt.

    Sexarbeitende sind für die Prostitutionsgegner:innen grundsätzlich Opfer, denen man jede Eigenverantwortung abspricht oder eine desolate psychische Gesundheit unterstellt. Prostitution wird als Beruf abgelehnt, obwohl das Bundesverfassungsgericht die bestehende „Berufsfreiheit“ für diesen sensiblen Bereich bereits attestiert hat.

    Die Gegner:innen der Prostitution, die als Maxime für eine „Welt ohne Prostitution“ kämpfen, haben es im vergangen Jahr 2024 geschafft die CDU/CSU in Deutschland auf ihrer Seite zu ziehen und CDU/CSU verankerten das politische Ziel eines Sexkaufverbots und einer damit verbundenen Freierbestrafung nach Muster des sogenannten „Nordischen Modells“ schließlich sogar in ihrem Programm für die Bundestagswahl 2025.

    Die CDU/CSU hat die Wahl gewonnen, Friedrich Merz wurde Bundeskanzler, aber im Rahmen der Koalitionsverhandlungen konnte das gewünschte „Nordische Modell“ mit dem Koalitionspartner SPD nicht vereinbart werden. Ob das Thema „Verhandlungsmasse“ war, wissen wir nicht, aber dass man das Thema Prostitution und Prostitutionsgesetzgebung weiter politische diskutieren wird, ist ausgemachte Sache.

    Schließlich wurde im Juli 2025 der gesetzlich vorgeschriebene „Evaluationsbericht“ zum ProstSchG vorgelegt, dessen Inhalt in weiten Teilen den persönlichen Erfahrungen und Bewertungen der legalen Betreiber:innen entspricht und viele „Thesen“ der Gegner:innen wissenschaftlich ad absurdum führt. Aber was kümmern Fakten, wenn man eine Mission hat, die diesen Ergebnissen widerspricht? – So entstand bereits frühzeitig quasi eine „private Gegenstudie“ zum Evaluationsbericht und die durchgeführte Evaluation des  Kriminologischen Instituts Niedersachsen wurde von „wahren Experten“ methodisch umgehend in Zweifel gezogen.

    Etwa zeitgleich zum Evaluationsbericht hat das Bündnis für legale Prostitution, bestehend aus führenden Verbänden, Zusammenschlüssen und Arbeitskreisen der Sexarbeit, einen 80-seitigen Faktenreader erstellt, der eigentlich schon in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs Verwendung finden sollte, dessen Erscheinung sich aber aus organisatorischen Gründen verzögerte und dann an die aktuellen politischen Entwicklungen angepasst werden musste, um eben weiterhin aktuell zu sein.

    Im jetzt vorliegenden Faktenreader „Kein Sexkaufverbot!“, der am Mittwoch, dem 17. September 2025 im Rahmen einer Pressekonferenz offiziell vorgestellt wird,  beleuchten und bewerten ausgewiesene Expertinnen und Experten die möglichen Auswirkungen eines Sexkaufverbots in Deutschland und räumen dabei mit vielen verbreiteten Mythen auf.

    Die Juristen Dr. Margarete von Galen, Dr. Martin Theben und Guntram Knop befassen sich dabei sowohl mit der Verfassungsmäßigkeit eines Sexkaufverbots, mit ordnungsrechtlichen Aspekten und mit Diskriminierungsaspekten, die sich beispielweise im Bereich der Sexualassistenz ergeben könnten.

    Verbände der Sexarbeit (BSD e. V., BesD e. V. und der Verband deutsche Laufhäuser e. V.) und deren Vorstände kommen zu Wort, die Historikerin Sonja Dolinsek beschreibt die Rechts- und Sozialhistorie der Prostitutionsregulierung und Dr. Laura Méritt befasst sich im Kontext mit Sexualität und Sexuellen Rechten. Sexarbeitende und Kunden der Sexarbeit stellen ihre Standpunkte dar, Berater:innen berichten aus ihrem Alltag und Betreiber:innen sprechen über reale Existenznöte für den Fall, dass es zu einem Sexkaufverbot kommen würde.

    Als Bündnis für legale Prostitution sprechen wir uns, wir es der Name des Bündnisses schon sagt, für legale – also gesetzeskonforme – Sexarbeit aus. Wir lehnen jede Art von Menschenhandel und Gewalt gegen Sexarbeitende ab und suchen den Dialog mit Gesellschaft und Politik und natürlich auch mit den Gegner:innen, die allerdings bislang wenig dialogbereit erscheinen.

    Der vorliegende Evaluationsbericht empfiehlt diverse Nachbesserungen am bestehenden ProstSchG, das zuständige Ministerium plant die Einrichtung eines Expertenbeirats. Wir empfehlen der Politik pragmatische Lösungen statt Dogmen und sprechen uns ganz klar gegen ein „Nordisches Modell“ in Deutschland aus, das nach unserer Ansicht die Situation in der Sexarbeit nicht verbessern, sondern erheblich verschlimmern würde.

    Howard Chance – Bündnispartner Zukunft Rotlicht


    Fakten zur Pressekonferenz:

    Die Pressekonferenz findet am Mittwoch, dem 17.09.2025, ab 11 Uhr in der Bar jeder Vernunft Berlin statt. Es ist geplant auch einen Livestream einzurichten, wobei Fragen aber ausschließlich live vor Ort gestellt werden können.

    Anreise zur Bar jeder Vernunft:

    Eine ganze Reihe von Autorinnen und Autoren des Readers wird bei der Pressekonferenz anwesend sein und auch einige Vorstände der beteiligten Verbände werden mit Anwesenheit und Fachwissen glänzen. Ebenso haben sich bereits Betreiber:innen aus den Verbänden bereit erklärt der Presse Auskunft zu geben.

    Kontaktdaten – Koordinatoren:

    Rückfragen gerne per Mail an maxen2205@live.de oder telefonisch unter:

    Stephanie Klee 0174-9199246     –      Howard Chance 0176-77080604

     

     

     

  • 24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    Das Ministerium hat die gesetzliche definierte Frist eingehalten und den Evaluationsbericht zum ProstSchG bereits vor dem 1. Juli 2025 an den Bundestag übergeben und den Bericht in grossen Teilen veröffentlicht:

    Evaluationsbericht auf der Seite des Ministeriums

    Mit 2 zusätzlichen Gutachten, die ebenfalls veröffentlicht wurden, sind es an die 1.000 Seiten, die man natürlich nicht so auf die Schnelle lesen kann oder will. Ich bin dynamischer Leser und schaffe bei Romanen 500 Seiten in 4 Stunden, aber bei wissenschaftlichen Texten hat die „Dynamik“ Grenzen.

    Dem ersten Überflug nach komme ich zu dem Ergebnis,

    dass der Evaluationsbericht auf bestimmte vorhandene Mißstände bei der Umsetzung des ProstSchG hinweist und dazu Empfehlungen formuliert hat, welche gesetzlichen Anpassungen zukünfitg vorgenommen werden sollten.

    Ob die Politik den Empfehlungen folgt bleibt abzuwarten! – Die Hinzuziehung einer Expertenkommision ist vorgesehen, aber auch dies wird sicher eine Weile dauern. Mitte Juli stehen im Bundestag ja die Parlamentsferien an.

    Das Thema Sexkaufverbot pro und contra kommt im Bericht nicht explizit vor. Die entsprechende Bewertung gehörte auch nicht zum Auftrag. Das ein privat genutztes „KI-Tool“ aus dem Text folgert, dass eine Debatte über ein Sexkaufverbot nun gänzlich vom Tisch, ist total unseriös und zeigt, das die „natürliche Intelligenz“ der „künstlichen Intelligenz immer noch vorzuziehen ist.

    Ich werde die veröffentlichten Texte in den kommenden Tagen intensiv lesen und mich dazu dann auch mit Kolleginnen und Kollegen austauschen. Dann werde ich meine persönliche Bewertung veröffentlichen … nicht heute, nicht morgen, aber vermutlich in der kommenden Woche.

    Beim „Zukunft Rotlicht Tag“ am 15.07.2025 in Trier, zu dem ich an dieser Stelle nochmals herzlich einlade, werden Stephanie Klee, Rechtsanwalt Guntram Knop und meinereiner zum Thema referieren und auch mit Ihnen / Euch diskutieren.

    Der Zukunft Rotlicht Tag 2025 in Trier – Dienstag 15. Juli 2025

    Weiter geht es … auf bald!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

  • Der Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Der Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Sexkaufverbot erst mal vom TischDer Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Eine politisch sachliche Einschätzung by Howard Chance

    Für die Erotikbranche waren die Koalitionsverhandlungen der vergangenen Wochen sehr spannend: die CDU/CSU hatte sich in der vergangenen Legislatur für die umgehende Einführung eines Sexkaufverbots und eine damit verbundene Freierbestrafung eingesetzt, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren gestartet und sich unter dem kryptischen „3-Säulen-Modell“ auch im Wahlkampf deutlich positioniert.

    So was es dann auch kein Wunder, dass das Sexkaufverbot ein zu erörterndes Thema in einer der Unterverhandlungsgruppen der Koalitionäre wurde. Die CDU/CSU erneute die Absicht den Sexkauf in Deutschland zu verbieten, die SPD sprach sich klar dagegen aus und regte an die gerade stattfindende Evaluation des ProstSchG abzuwarten und danach zu überlegen, was zu tun sei.

    Im Ergebnis hat sich die SPD in diesem Punkt durchgesetzt: das Sexkaufverbot ist laut Koalitionsvertrag nun erst einmal vom Tisch. Wichtig für die Branche! – Dennoch finden wir im Koalitionsvertrag den Hinweis, dass Deutschland Drehscheibe des Menschenhandels geworden sei und man die Prostitutionsgesetzgebung nach erfolgter Evaluation „bei Bedarf“ unter Hinzuziehungen von unabhängigen Experten nachbessern werde. Die Formulierung ist schwammig, wie vieles in dem umfangreichen Vertrag.

    In der kommenden Regierung wird das Familienministerium von der CDU geführt werden und dieses ist für die Evaluation des ProstSchG und die Auswertung der Ergebnisse dann zukünftig verantwortlich. Als Ministerin ist die Juristin SIlvia Breher im Gespräch, die auch eine der stellvertretenden Parteivorsitzenden der Union ist und im vergangenen Jahr in Abstimmung mit der Frauenunion „Sympathie für das Nordische Modell“ bekundete. Wie sie sich in Ministerverantwortung dann positioniert, bleibt abzuwarten.

    Die Gallionsfigur der Sexkaufgegner:Innen in der CDU/CSU Frau Dorothee Bär zieht es hingegen in den Weltraum: sie soll Ministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt werden und ist dann vielleicht die erste deutsche Politikerin im Weltall? Unseren Segen hat sie jedenfalls und wir hoffen, dass sie ihr neues Betätigungsfeld ausfüllt.

    Wenn die Parteien dem Koalitionsvertrag zustimmen und Friedrich Merz Anfang Mai zum Bundeskanzler gewählt wird, werden sich dann auch die diversen Ausschüsse konstituieren. Die Evaluation des ProstSchG ist bereits abgeschlossen, der entsprechende Abschlußbericht dürfte bereits in der Schublade des Familienministeriums liegen, wo eben dann die CDU als Hausherr einziehen wird. Spätestens am 1. Juli 2025 wird der Bericht den Mitgliedern des Familienausschusses zugehen und man wird diesen dann wohl zunächst intern diskutieren.

    Ein gewisser weiterer Handlungsbedarf wird sicherlich entstehen und wird vermutlich in einigen Anpassungen am ProstSchG münden. Das gewünschte erste Etappenziel (Sexkaufverbot verhindern) ist erreicht, aber es ist davon auszugehen, dass die CDU/CSU das Thema weiterverfolgen wird und dass auch die Sexkaufgegner:innen weiter auf die Barrikaden gehen werden.

    Ob bei den Koalitionsvereinbarungen einfach die Vernunft gesiegt hat oder ob der vorliegende Kompromiß quasi „zeitlich verschiebend“ herbei geführt wurde, um den Koalitionsvertrag zeitnah zu ermöglichen, werden wir nicht erfahren und für diverse Mythen, die dazu im Web kursieren, gibt es keine belegbaren Fakten.

    Das „Bündnis für legale Sexarbeit“ wirft jetzt nicht unter dem Motto „Alles gut!“ die Flinte ins Korn! – Der höchst informative Faktenreader 2025 ist größtenteils erstellt, wird nun noch aktualisiert und dann in nicht allzu ferner Zukunft als konkretes Arbeitspapier für Betreiber:innen, Politik und Verwaltung präsentiert und in Umlauf gebracht. Weitere Informationen folgen dazu noch vor dem Osterfest.

    Für heute verbleibe ich mit kollegialen Grüßen

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

    Koalitionsvertrag 2025 zum Download: https://usercontent.one/wp/zukunft-rotlicht.info/wp-content/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag_2025.pdf?media=1787225536

    Kontext-Artikel:

    Regierungswechsel in Berlin – Mögliche Folgen für die Branche

  • Zukunft Rotlicht – Das Ampel-Ende – Folgen für die Branche? – Update

    Zukunft Rotlicht – Das Ampel-Ende – Folgen für die Branche? – Update

    Zukunft Rotlicht – Das Ampel-Ende – Folgen für die Branche? – Update 15.11.24

    Die Koalition aus SPD, FDP und Grünen ist Geschichte – Neuwahlen stehen jetzt vorzeitig an!

    Kaum war die Nachricht aus den Vereinigten Staaten bezüglich der Wiederwahl von Donald Trump halbwegs verdaut, gab es in Berlin einen „Super-Wumms“: Bundeskanzler Olaf Scholz, sonst eher für sein Leisetreten berühmt und berüchtigt, beendete bei der eigentlich als konstruktiv gedachten Tagung des Koalitions-ausschusses die Berliner Ampel-Koalition, indem er Bundesfinanzminister Christian Lindner seines Amtes enthob. 3 Jahre Hickhack, monatelange Streitereien und sinkende Umfragewerte für alle 3 Regierungsparteien; zuletzt nun ein Zerwürfnis zwischen der SPD und den Grünen auf der einen und der FDP auf der anderen Seite. Nun ein abruptes Ende mit schwerwiegenden Folgen für die Regierungsfähigkeit.

    Die verbliebene Koalition aus SPD und Grünen hat  keine Mehrheit mehr im Deutschen Bundestag und ob es gelingt mit der Opposition für die noch nicht verabschiedeten Bundeshaushalte 2024 und 2025 in den kommenden Wochen Lösungen zu finden, ist mehr als fraglich. Die Regierung ist nach wie vor im Amt, kann aber aus eigener Kraft keine Gesetze mehr beschließen, sondern quasi nur noch den Mißstand verwalten.

    Eine vorzeitige Neuwahl ist notwendig und wird kommen … der Terminplan steht fest!

    Die CDU/CSU-Fraktion, aber auch andere Oppositionsparteien, fordern, nicht ohne gewisse Hintergedanken sofortige Neuwahlen und haben den Bundeskanzler zum umgehenden Stellen der Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag aufgefordert; Olaf Scholz hatte diese erst für Mitte Januar 2025 angekündigt, natürlich auch aus nachvollziehbaren Gründen, doch nun gibt es einen neuen Zeitplan:

    Montag, 16. Dezember 2024 – Vertrauensfrage Olaf Scholz im Bundestag

    bis spätestens 06. Januar 2025 – Auflösung des Parlaments durch Bundespräsident

    Sonntag, 23. Februar 2025 – Vorgezogene Bundestagswahl

    bis spätestens 23. März 2025 – Neukonstituierung Deutscher Bundestag

    Die aktuelle „Sonntagsfrage“ (allerdings erhoben vor dem Koalitionsbruch) sieht die CDU/CSU bei 34 %, die AfD bei 17 %, die SPD bei 16%, die Grünen bei 11% und das BSW bei 6% und die FDP bei lediglich 4%. Für die CDU/CSU sind möglichst schnelle Neuwahlen sehr wünschenwert, während SPD und Grüne sich erst „neu sortieren“ müssen und die FDP nach dem Ausstieg aus der Regierung versuchen muß die verlorenen Stammwähler zurück zu gewinnen, um bei der Wahl wieder in den Deutschen Bundestag einziehen zu können.

    Das Scholz nun auf Zeit spielt ist offensichtlich und das er bei der Neuwahl erneut Kanzler der Deutschen wird, ist ziemlich unrealistisch. Der nächste Kanzler wird wohl Friedrich Merz heissen, allerdings ist dabei völlig unklar in welcher zukünftigen Koalition. Absolute Mehrheiten sind in Deutschland nicht mehr denkbar und Koalitionen aus mehr als 2 Parteien werden zukünftig die Regel sein.

    Bis zur neuen Regierungsbildung bleibt  das Rest-Team Olaf Scholz auch nach der Auflösung des Deutschen Bundestags geschäftsführend im Amt.

    6 Monate eingeschränkte Regierungsfähigkeit zu befürchten!

    Vor Anfang Mai 2025 rechne ich persönlich nicht mit der Bildung und Vereidigung einer neuen Bundesregierung. Für diesen Zeitraum liegen wichtige Projekte auf Eis, aber auch wenn der „Alte Deutsche Bundestag“ aufgelöst sein wird, bleibt der „alte Bundestag“ bis zur Neukonstituierung weiter „im Amt“: der Parlaments-Betrieb wird aufrecht erhalten und auch die Auschußsitzungen finden weiterhin statt, allerdings wird es in der Übergangszeit nur wenige Beschlüsse geben, da sich das alte Parlament ja quasi „abwickelt“!

    Folgen für „unsere Branche“ … Stichwort CDU/CDU-Antrag auf Sexkaufverbot in Deutschland

    Nach dem „Ampel-Ende“, erreichten mich diverse Nachrichten über WhatsApp:

    „Das Sexkaufverbot rückt näher!“ – „Doro Bär wird bestimmt Bundesfamilienministerin!“ – „Wann geht es uns an den Kragen?“ …

    Spontane Reaktionen, die es einzuordnen gilt! – Der gegenwärtige Antrag auf Sexkaufverbot wird in der laufenden Legislatur vermutlich nicht mehr abschließend beraten werden. Die erforderliche 2. und 3. Lesung wird im engen Zeitfenster  nicht mehr stattfinden,  der aktuelle Gesetzesantrag wird somit weder abgelehnt noch angenommen und unterliegt dann der sogenannten „sachlichen Diskontinuität“.

    Die „Neuauflage“ es Antrags kann jedoch sehr schnell erfolgen, die CDU/CSU wird das konservative Thema im Wahlkampf verwenden und vermutlich auch in einem zukünftigen Koalitionsvertrag festschreiben wollen.

    Wir sind nun durch die verfrühten Neuwahlen gezwungen viel schneller als geplant zu handeln und unsere Aktionsgemeinschaft, die sich in den kommenden Tagen wieder in noch kleiner Runde bei „Zoom“ trifft, ist sich dieser Tatsache durchaus bewußt.

    Es ist an der Zeit „auf die Tube“ zu drücken und dass nicht erst im Frühjahr, sondern nun bereits noch vor Weihnachten.

    Ich werde in den kommenden Tagen berichten und weiter „visionieren“. In diesem Sinne: „Glück auf!“

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Tagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Tagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Tagungsbericht - Zukunft Rotlicht - 24.09.24 - DüsseldorfTagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Branchenzusammenkunft zum Thema „Sexkaufverbot in Deutschland“

    Am Dienstag, dem 24.09.2024, fand in der Landeshauptstadt Düsseldorf die diesjährige Tagung der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht statt, zu der 40 Betreiberinnen und Betreiber sowie Vertreterinnen und Vertreter der Rotlicht-Verbände aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren.

    Thema war das drohende Sexkaufverbot, dass bereits im Bundestag beraten wird und dass die CDU/CSU-Fraktion möglichst sofort umsetzen will. Auch wenn es unter den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen im Parlament für den Antrag diesmal keine Mehrheit geben wird, kann sich dies schlagartig ändern, wenn nämlich ab Ende 2025 Friedrich Merz Bundeskanzler wird und die CDU/CSU die stärkste Fraktion im Deutschen Bundestag stellt.

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen des laufenden und eines zukünftigen Gesetzgebungsverfahrens und die existierenden verfassungsrechtlichen Bedenken wurden von Rechtsanwalt Guntram Knop vorgestellt, kompetent erläutert und diskutiert.

    Das die Lage sehr ernst ist, ist keine neue Erkenntnis, aber die Vorgänge in Berlin zeigen deutlich, dass es der CDU/CSU ernst ist und dass man den Vorstoß sehr ernst nehmen muss. Während sich die SexarbeiterInnen und die dann von Freier-Strafbarkeit betroffenen Kunden im Graubereich irgendwie mit den neuen Umständen irgendwie arrangieren würden, wäre das Sexkaufverbot für Betreiber offizieller Betriebe der Todesstoß und das Ende der geschäftlichen Existenz.

    Die noch 12 Monate bis zur Bundestagswahl müssen daher nun intensiv genutzt werden, um auf politischem Weg alles zu tun, um das Verbot möglichst noch zu stoppen!

    Wir stellten am Dienstag neuerlich fest, dass der im Deutschen Bundestag vorliegende Antrag der CDU/CSU unglaublich fehlerhaft ist: er verweist auf eine Zwischenevaluation des ProstSchG, die nachweislich nie stattgefunden hat. An belastbaren Fakten mangelt es, stattdessen bedient man sich wüsten Behauptungen und Unwahrheiten, die vor einem Gericht eigentlich keinen Bestand haben können und die auch in der politischen Debatte eher peinlich sind.

    Nichtsdestotrotz agiert die CDU/CSU kämpferisch und übereilt und ist nicht einmal bereit die gerade laufende Evaluation des ProstSchG abzuwarten. Parallel dazu versucht die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier, die uns ja allen bekannt ist und die bei der kommenden Bundestagswahl glücklicherweise nicht mehr kandidiert, noch in der laufenden Legislatur eine „Abstrakte Normenkontrollklage“ auf den Weg zu bringen. Sollten sich ein Viertel der Bundestagsabgeordneten daran beteiligen, müsste das Bundesverfassungsgericht in einem recht aufwendigen Verfahren prüfen, ob das geltende ProstSchG gegen die Verfassung verstößt. Dauer und Ausgang eines solchen Verfahrens sind ungewiss.

    Die SexkaufgegnerInnen lassen nichts unversucht, während unsere Branche zu gelassen erscheint!

    Es gelang am Dienstag 3 Verbände der Sexarbeit und die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht an einen Tisch zu bringen: der BSD e.V. war mit Stephanie Klee prominent vertreten, die politische Sprecherin des BesD e.V. Johanna Weber war engagiert anwesend und mit John Heer aus Stuttgart war der Vorsitzende des Verbandes deutscher Laufhäuser e.V. per Zoom zugeschaltet.

    Die VerbandsvertreterInnen vereinbarten ein kurzfristiges „Spitzentreffen“ im kleinen Kreis, das in den kommenden Wochen anberaumt werden soll und wo dann Tempo in die Initiative gebracht werden soll. Neben unserem Justiziar Guntram Knop haben weitere Juristen ihre Unterstützung angekündigt, wenn es darum geht juristische Mittel zu prüfen und zu ergreifen und unser bewährter Technik- und Medienexperte Thomas Schiller ist natürlich auch mit an Bord.

    Ohne Euren Support und Eure Unterstützung geht es nicht!

    Mehrere anwesende Betreiber sicherten bereits an Ort und Stelle ihre ideele und auch finanzielle Unterstützung zu und nun wird es in den kommenden Wochen unsere Aufgabe sein ein Konzept zu entwickeln, mit dem wir zügig an den Start gehen können.

    Konkret wird darum gehen einen gemeinsamen Fakten-Informations-Pool aufzubauen und etwa 10.000 politische Entscheidungsträger in Bund und Land mit wichtigen Informationen zu versorgen, den Zugang zu den Köpfen der Fraktionen zu finden.

    Auch das bekannte Zoom-System über Rotlicht.de soll ab Oktober 2024 wieder für regelmäßige Arbeitstreffen genutzt werden und in jeder Region des Landes soll es Repräsentanten aus der Betreiberszene geben, die etwas bewegen und auch inaktive Kolleginnen und Kollegen aktivieren.

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht bekommt „nach Corona“ eine neue Aufgabe! 

    Es bleibt „spannend“ und ich hoffe auf rege Beteiligung, wenn die Kampagne startet. Ihr werdet es erfahren.

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance

    0176-77080604
    maxen2205@live.de

    https://www.zukunft-rotlicht.de

     

     

  • Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Meldung vom 03.09.2024: Der Anmeldeschluss zur Tagung war am 31.08.2024. Es sind nur noch sehr wenige Restplätze vorhanden! – Wer kurzfristig noch an der Tagung teilnehmen möchte, sollte sich noch schnell anmelden. Kontakt maxen2205@live.de oder unter 0176-77080604 (auch WhatsApp).

    Wie sieht die Zukunft für das Rotlicht aus? – Wann und wie handeln und wir? – Perspektiven entwickeln!

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht veranstaltet am Dienstag, dem 24.09.2024 eine Betreibertagung zum Thema “Nordisches Modell” in Düsseldorf.

    Die Veranstaltung entstand aufgrund von Anregungen mehrerer Gruppenmitglieder, die die aktuellen politischen Entwicklungen zum Thema “Nordisches Modell – Sexkaufverbot in Deutschland” mit grosser Sorge betrachten.

    CDU/CSU haben sich klar positioniert: ein Antrag auf Erlaß eines Gesetzes zum Sexkaufverbot ist bereits im parlamentarischen Verfahren und es ist mehr als wahrscheinlich, dass die CDU/CSU im kommenden Wahljahr 2025 in Regierungsverantwortung kommen wird. Es ist möglich, dass ein zukünftiger Koalitionspartner im Rahmen von Koalitionsverhandlungen das Gesetzesvorhaben in Form eines Kuhhandels unterstützt.

    Während die Prostitutionsgegner massiv trommeln und wöchentlich mit Presse-Statements und Verlautbarungen öffentlichkeitswirksam agieren, hat sich unsere Branche nach dem “Weckruf” zu Beginn des Jahres, wo die CDU/CSU-Initiative bekannt wurde, wieder in die allgemeine Wohlgefälligkeit zurückgezogen.

    In einem Jahr – exakt in nur 13 Monaten – ist Bundestagswahl und danach kann das Unglück sehr schnell seinen Lauf nehmen. Wenn man noch politischen Einfluß nehmen will, ist es jetzt an der Zeit zu handeln! Mit Abwarten und Tee trinken erreicht man vermutlich nichts und wenn der sprichwörtliche Esel erst einmal tot ist, sind Vitamintabletten zwecklos.

    Wir wissen nicht, ob die gerade stattfindene Evaluation des ProstSchG überhaupt noch eine Wirkung entfaltet, wenn sich die politischen Verhältnisse im Herbst 2025 radikal ändern oder ob die Untersuchung zur Makulatur wird. Die große Glaskugel liefert zwar Anhaltspunkte und Tendenzen, aber ein Ergebnis lässt sich nicht abschätzen und dies sorgt für große Unruhe.

    Im Mai 2024 habe ich in einem recht umfangreichen Artikel “Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland” eine allgemeine Betrachtung vorgenommen und in diesem Kontext eine Kampagne angedacht, deren Umsetzung noch möglich ist, wo die Zeit aber stetig davon läuft.

    Bei der Veranstaltung am 24.09.2024 in Düsseldorf möchten wir persönlich ins Gespräch kommen und im offenen Austausch und in einer nicht zu großen Gruppe (angedacht sind etwa 25 – 30 Personen) intensiv diskutieren. Es gilt Synergien zu finden, da der konkrete Austausch zwischen den Betreibern leider kaum noch stattfindet und die Branche selten noch ein “Wir-Gefühl” entwickelt.

    Das Treffen wird daher keine Vortragsveranstaltung, sondern vielmehr ein großes Brainstorming sein, von dem dann hoffentlich neue Impulse für einen “Kampf” ausgehen, der nach meiner Einschätzung in jedem Fall geführt werden sollte. Der Stillstand muss dringend beendet werden! Mit Stammtisch-Parolen und Aussitzen wie bei Kohl und Merkel kommt man nicht weiter!

    Für die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht wird u.a. Rechtsanwalt Guntram Knop teilnehmen, Stephanie Klee vom BSD e.V. hat ihr Erscheinen angekündigt,  der  BesD e.V. wird mit Johanna Weber namhaft vertreten sein und vom Verband deutscher Laufhäusern e. V. wird der bekannte Stuttgarter Unternehmer John Heer anwesend sein.


    Vorläufiges Tagungsprogramm – Stand: 29.08.2024

    11:00 -11:10 Uhr
    Howard Chance: Begrüßung und Einführung in das Tagesprogramm 

    11:10 – 11:45 Uhr 
    Rechtsanwalt Guntram Knop: Rechtliche Aspekte eines Sexkaufverbots
    Wie läuft ein Gesetzgebungsverfahren? – Welche Hürden muss der Gesetzgeber juristisch überwinden? – Ist ein Sexkaufverbot verfassungskonform? – Welche Klageverfahren sind denkbar, wenn ein Sexkaufverbot beschlossen würde? – Gibt es Entschädigungen? – Kann man präventiv tätig werden?

    11:45 – 12:45 Uhr
    Fragen – Diskussion –  Austausch

    12:45 – 14:15 Uhr
    Mittagspause mit Essensgelegenheit (Selbstzahler)

    14:15 – 14:45 Uhr
    Stephanie Klee, Johanna Weber und berichten aus der aktuellen politischen Arbeit
    Die Verbände BSD e.V. (Betreiber) und BesD e.V. (SexworkerInnen) sind im ständigen Austausch mit der Politik. Die Funktionärinnen berichten aus der aktuellen Arbeit, Gesprächen mit PolitikerInnen und insbesondere auch von der Anhörung, die am 23.09. im Deutschen Bundestag stattfinden wird. Auch die aktuell laufende Betreiber-Befragung des KFN wird ein Thema sein!

    14:45 – 15:45 Uhr
    Fragen – Diskussion – Austausch

    15:45 – 16:00 Uhr
    Kaffeepause

    16:00 – 16:30 Uhr
    Howard Chance: Was können wir tun? – Wann starten wir unsere Kampagne?
    Das Motto lautet: es gibt nicht Gutes, ausser man tut es! – Howard stellt seinen Kampagnen-Ansatz vor, der ja bereits in meinem Artikel „Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit“  veröffentlicht wurde, der aber zur Tagung noch fortlaufend präzisiert wird.

    16:30 – 18:00 Uhr
    Fragen – Diskussion – Austausch – Offene Runde


    Basic-Facts:

    Dienstag, 24.09.2024 von 11 – 18 Uhr in Düsseldorf-City
    Tagungsort in einem bahnhofsnahen Hotel.

    Tagungsgebühr inkl. Saalmiete, Tagungsunterlagen, Kaffee und Softdrinks:
    80 € pro Person

    Anmeldung und Kartenverkauf bis zum 31.08.2024 per Mail an maxen2205@live.de oder per WhatsApp an 0176-77080604

     


    Übernachtungstipps

    Was eventuell gewünschte Übernachtungen anbelangt ,empfehle ich folgende Hotels in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts:

    Premier Inn – Düsseldorf – Friedrichstadt

    Hampton by Hilton Düsseldorf

    Etwas weiter entfernt (etwa 3 km) ist mein Preis-Leistungs-Tipp:

    The Niu Tab – Düsseldorf

    Alle erwähnten Hotels sind auch über HRS oder Booking.com buchbar, wo man unter Umständen etwas sparen kann.

  • Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …

    Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …


    Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …

    Die Gründung von Parteien ist in Deutschland nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes frei und ohne gesonderte staatliche Genehmigung möglich. Um als Partei anerkannt zu werden und damit besondere verfassungsmäßige Rechte zu erwerben, ist es für eine Partei notwendig eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern zu besitzen, die die Ernsthaftigkeit des politischen Engagement belegen.

    Die Anzahl der Gründungsmitglieder ist nicht vorgeschrieben, aber für eine spätere Zulassung durch den Bundeswahlleiter sollten es schon einige Hundert Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen) sein.

    Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland um die 2.000 BordellbetreiberInnen gibt, geschätzte 100.000 offizielle DienstleisterInnen tätig sind und es vermutlich mehrere Millionen Kunden oder Sympathiesanten gibt, ist das Potential eines politischen Bündnisses für die Belange der Rotlicht-Branche nicht unbedeutsam!

    Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat laut Wikipedia Anfang Juni rund 650 Mitglieder und ist mit dieser doch eher geringen Zahl bereits bei diversen anstehenden Wahlen zugelassen.

    Ich gebe zu, dass die Idee einer Parteigründung recht verwegen ist, aber warum soll man nicht einmal etwas Ungewöhnliches starten und damit zumindest Aufmerksamkeit erregen?

    Um bei einer Bundestagswahl 5 % zu erreichen, benötigt man zwar rechnerisch etwa 2.000.000 Stimmen, was man wohl nicht erreichen kann, aber eine eigene Partei ist dennoch ein Statement.

    Viele Grüße von Howard

     

  • Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in DeutschlandPlädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Die Informationskampagne 2024/2025 by Howard Chance

    Am 1. November 2023 veröffentlichte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag das Positionspapier mit der Forderung nach einem Sexkaufverbot in Deutschland, am 20. Februar 2024 erfolgte die Einbringung eines entsprechenden Antrags im Bundestag und am 23. Februar 2024 begann die parlamentarische Debatte zum Antrag mit der sogenannten „1. Lesung“, die mit einer Verweisung in die zuständigen Ausschüsse endete. Auf Initiative der „Frauenunion“ wurde die Forderung schließlich im Mai 2024 auf dem Parteitag der CDU in das neue „Grundsatzprogramm“ der Partei aufgenommen und wird nun in allen kommenden Wahlkämpfen automatisch mit auf der Agenda stehen.

    Die BetreiberInnen-Konferenz des UEGD e.V., die im Februar 2024 in Frankfurt am Main stattfand, sollte ein wichtiges Signal an die Branche sein, aber seit der Veranstaltung hörte man – zumindest öffentlich – nichts mehr von der geplanten umfangreichen Kampagne, die mit einem angedachten Etat von fast 600.000 € die Anliegen der Branche in die Öffentlichkeit bringen sollte. Selbst MitgliederInnen des Verbands scheinen keine weiteren News erhalten zu haben?

    Die grundsätzliche Feststellung des UEGD-Verbandspräsidenten Holger Rettig: „Noch nie war die Lage so ernst – die Gefahr ist real. Wenn CDU/CSU die nächste Bundesregierung anführt, könnte das Verbotsgesetz kommen“ teilen auch die anderen bekannten Verbände der Sexarbeit (BSD e.V:, BesD e.V., Dona Carmen e.V.) und auch die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht mit ihren Partnern. Doch den „gemeinsamen Strick“, an dem man jetzt ziehen müßte, gibt es leider (noch) nicht.

    So sind Veranstaltungen wie die bereits stattgefundene „Sexworker Tanzdemo“ in Berlin oder die geplante bundesweite Aktionswoche zum Internationalen Hurentag im Juni 2024 nur kleine Strohfeuer, die nicht ausreichen werden die Meinung der politischen „EntscheiderInnen“ maßgeblich zu beeinflußen. Im Vergleich zu der Wahrnehmbarkeit der Kampagnen der SexkaufgegnerInnen ist das mediale Interesse sehr gering und daher verbreiten sich auch die Botschaften nur minimal.

    Der Kampfruf „Wir sind hier, wir sind laut … weil Ihr unsere Rechte klaut!“, der bei der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes durch die Gassen hallte, ist auch beim Sexkaufverbot nach wie vor sehr aktuell, aber eben in der geordneten politischen Diskussion nur bedingt tauglich. Die CDU/CSU hat nämlich keine Probleme die Rechte von Sexarbeitenden und BetreiberInnen zu „klauen“, da man ja den Sexarbeitenden selbst und eben der Allgemeinheit durch das Verbot vermeintlich „etwas Gutes“ tut und dabei sogar mit Feststellung der Europäischen Union konform geht, die Prostitution ebenfalls als „Übel“ betrachtet.

    Eine Kampagne mit dem Motto „Prostitution ist positiv!“ zu starten erscheint mir schwierig. Versuchen Sie doch einmal zehn „positive Argumente“ zu finden und auf einen Zettel zu schreiben! 

    Hingegen ist es für die GegnerInnen leicht umfangreiche „Negativ-Listen“ zu verfassen, wie es ja nun schon seit Jahren geschieht. Nur wenige Ehefrauen werden es schätzen, dass ihre Ehemänner ins Bordell gehen und die Aussage „wenn es keine Prostitution mehr gibt, nehmen die Vergewaltigungen deutlich zu“ impliziert ja auch nur ein vermeintlich „kleineres Übel“ und es klingt unterschwellig doch nach „bezahlter Vergewaltigung“.

    Die Moral als Definiton der Handlungskonventionen zielt auf schwarz oder weiß ab und unterscheidet zwischen gut und böse. Wer die konservativen Werte der CDU/CSU verkörpert, kann Prostitution zumindest öffentlich nicht als „gut“ bewerten, selbst wenn „er“ die Dienste der käuflichen Lust selbst gerne in Anspruch nimmt. Wird sich ein führender CDU/CSU-Politiker finden, der sich dazu bekennt „in den Puff“ zu gehen?

    Wer findet Prostitution gut? Zuallererst einmal natürlich – wie könnte es auch anders sein – die Kunden der SexarbeiterInnen, also die, die sexuelle Dienstleistungen sporadisch oder in der Regel regelmässig in Anspruch nehmen. Wie viele Personen das in Deutschland sein mögen, ist schwer abzuschätzen, da es an offiziellen Statistiken mangelt. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht orakeln.

    Ein Großteil der Sexarbeitenden wird die Sexarbeit „eher gut“ finden, da man ja damit sein Geld verdient, wobei dieses „gut“ nicht heißen muss, dass man einen Traumjob ausübt und täglich in Begeisterung verfällt. Womöglich muss das „gut“ auch öfter durch ein „ist OK“ oder „erträglich“ ersetzen, was aber in vielen anderen Berufen auch nicht anders sein wird.

    Die BetreiberInnen von Prostitutionsstätten finden Prostitution ebenfalls gut, wenn die Betreibung der Clubs, Bordelle, Wohnungen etc. gewinnbringend ist. Zwar sind die goldenen Zeiten in der Branche schon lange Vergangenheit, aber am Hungertuch wird trotzdem selten genagt.

    Alle drei Gruppen (Kunden, SexarbeiterInnen und BetreiberInnen) hat die Gesetzesinitiative der CDU/CSU mit dem Ziel des Sexkaufverbots im Visier, wobei die Auswirkungen bei einem Verbot recht unterschiedlich wären. Die Sexarbeitenden würde man bei einem „Nordischen Modell“ nicht verfolgen, weil lediglich der Sexkauf, aber nicht der Sexverkauf unter Strafe stehen würde? Die Provokation einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat hätte keine Konsequenzen? Das klingt recht absurd und ist es auch!

    Die vielen etablierten und sauber geführten Bordelle müßten zwangsläufig schließen und hätten den wirtschaftlichen Totalschaden, während das Sexgeschäft so wie in Coronazeit, wo die offiziellen Läden geschlossen waren, im „privaten Bereich“ neu organisiert wurde. Aus dem Clubgirl Chantal wurde die private Hausfrau, die sehr diskret online datete und beim Waldsparziergang  oder im AirBnB-Appartement zum sexuellen Vergnügen bereit war. Kontrollieren konnten dies die Ordnungsbehörden während Corona kaum und dies würde sich bei einem Sexkaufverbot auch nicht ändern. Prostitution kann man nicht verhindern, da sie ein elementares Bedürfnis ist!

    Wenn die bunten erotischen Häuser verschwinden, verbessert sich die Situation für die Sexarbeitenden nicht. Zwar ist es denkbar und wahrscheinlich, dass die Tarife für die käufliche Lust steigen, weil weniger Angebote vorhanden sein werden. Zudem wird es auch nicht wenige Kunden geben, die aus Furcht vor polizeilicher Verfolgung und unangenehmer Post im Familienbriefkasten dem Freiertum Adieu sagen, aber der „harte Kern“ wird wohl irgendwie am Ball bleiben.

    Wer im grauen oder dann gänzlich verbotenen Bereich „schafft“, dem fehlt es dann zukünftig eklatant an jeglicher Sicherheit!

    Geschützte Räume in genehmigten Betrieben gibt es dann nicht mehr, da ist dann keine Security mehr, die umgehend erscheint, wenn man den Alarmknopf drückt und bei den staatlichen Stellen kann man auch kaum Hilfe erwarten, da man ja dazu sein illegales Tun einräumen müßte, zwar ordnungsrechtlich nicht direkt belangt, aber eventuell fiskalisch zur Kasse gebeten werden könnte. Die Liste läßt sich hier lange fortsetzen und ich frage mich, ob sich die CDU/CSU in dieser Richtung überhaupt Gedanken gemacht hat.

    Im Prinzip gibt der Staat bei der Einführung eines Sexkaufverbots die regulierenden Zügel aus der Hand, verliert den bislang durch die Registrierungspflicht gegebenen direkten Kontakt zur Branche und die Ordnungsbehörden stehen vor der Aufgabe Hunderttausende von Kleindelikten zu verfolgen und Sexarbeitenden und Freiern, deren Identität man gar nicht mehr kennt, virtuell und real nachzustellen. Bei dieser Vision freuen sich die zuständigen Behörden schon jetzt ein Ohr ab: alles wird noch umständlicher als bisher und die Kapitulation ist – wie bei Corona – schon vorprogrammiert!

    Man treibt den Teufel mit Beelzebub aus! – Man bekämpft ein Übel mit einem noch schlimmeren und verspricht sich davon einen „Erfolg“. Welcher das sein mag? Dazu fällt mir wenig ein …

    Konstruktive Gedanken zur Kampagne „Erhalt der legalen Sexarbeit“

    Ich denke, wir können in der Debatte ob Sexarbeit gut oder böse, positiv oder negativ, schwarz oder weiß ist, nicht punkten! Die bereits angesprochene Moral-Debatte der SexkaufgegnerInnen, die sich ja politisch massiv manifestiert hat und wo auch die „Menschenwürde“ und der „Menschenhandel“ in einem Atemzug genannt werden, um „erfundene Fakten“ zu untermauern, bedient sich  der ständigen Wiederholung von „Fake-News“, verwendet fingierte Studien und Gutachten, um die Öffentlichkeit und die Politik zu beeinflussen.

    Während im Bereich der Politik bei der CDU/CSU mit dieser Methode ein Volltreffer gelandet wurde, ist das Thema Sexkaufverbot in der breiten Öffentlichkeit – also im Volk – von mäßigem Interesse. Puff-Sympathisanten aus dem CDU/CSU-Lager finden die Idee zwar womöglich nicht gut, werden aber ganz sicher keine Revolte starten, sondern vielleicht die CDU/CSU nicht wählen. ProstitutionsgenerInnen aus anderen Parteien könnte den Stimmverlust aber aufwiegen. Und der normale Bürger hat momentan mit Krieg, Energie- und Klimakrise und der Scholzomatik ganz andere Sorgen.

    Soll sich die Branche nun – ähnlich wie die Zeugen Jehovas – in Bahnhöfe und Fussgängerzonen stellen und auf verlorenem Posten kämpfen, um die Öffentlichkeit dazu aufzufordern auf die vorhandenen und zukünftigen Entscheidungsträger der Politik einzuwirken?

    Jede und jeder, die oder der mit Vernunft gesegnet ist, sollte erkennen, dass dies völlig vergebliche Liebesmüh wäre! Sich gegen Kriege zu positionieren, für die Ukraine oder gegen Israel zu demonstrieren, sind Ziele, mit denen man große Gruppen mobilisieren und ansprechen kann. Pro-Prostitution kann das einfach nicht funktionieren!

    Unsere Kampagne kann sich daher m.E. nur direkt an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Land richten, die im nächsten und übernächsten Jahr die politische Verantwortung in Deutschland übernehmen werden. Dabei gilt es die vielen vorhandenen Scheinargumente zu widerlegen, aufzuzeigen was das „eindeutig kleinere Übel“ ist, auch wenn die Verwendung des Begriffs des „Übels“ leider negativ besetzt ist.

    Die Branche muß sich klar gegen „Menschenhandel“ und vorhandene Mißstände positionieren und aufzeigen, dass legale regulierte Sexarbeit besser ist, als Wildwuchs im Untergrund!

    Es muß klar herausgearbeitet werden welche Argumente für den Erhalt der legalen Sexarbeit sprechen und dabei spielt das „was wäre wenn“ eine herausragende Rolle. Hierzu ist ein großangelegtes Brainstorming sinnvoll und notwendig. Das „klein, klein“, was momentan vereinzelt stattfindet, wird nicht ausreichen um „großes“ zu erreichen.

    Mit einem ProstSchG kann man als SexarbeiterIn oder BetreiberIn leben, mit einem Sexkaufverbot wird es – vorsichtig formuliert … schwierig …

    Daher wäre es verwegen in der gegenwärtigen Situation gleichzeitig gegen ein Sexkaufverbot und für die Abschaffung des ProstSchG zu opponieren. Einen solchen „Doppel-Wums“ wird es nicht geben und man sollte der Gegenseite da genügend Spiel lassen.

    Setzen wir uns kurzfristig gemeinsam an einen Tisch oder kocht jede und jeder (wieder) sein eigenen Süppchen?

    Das ist die zentrale Frage, auf die es noch keine befriedigende Antwort gibt. Seit Februar 2024 sind schon wieder einige Monate ins Land gegangen und der Bundestagswahlkampf für 2025 wird spätestens nach der Sommerpause Fahrt aufnehmen. Ich halte es für ratsam bereits jetzt eine umfangreiche Datenbank der aktuellen und zukünftigen politischen Entscheidungsträger aufzubauen und diese sukzessive mit Informationen zu versorgen.

    E-Mails und Newsletter landen heute vermehrt in Spam-Ordnern und sonstigen Filtern, gerade wenn der Inhalt die Worte Sex, Erotik, Prostitution enthält. Man kann bei der digitalen Zustellung nie sicher sein, ob die Botschaft die Empfänger erreicht. Normale Postkästen bleiben hingegen zunehmend leer. Vielleicht hat eine analoge Zustellung oder das altertümlich anmutende „faxen“ hier einen Vorteil?

    Es gibt Mittel und Wege Informationsschriften in den Deutschen Bundestag oder in die Landesparlamente zu speditieren, ohne dass dies mit hohen Portokosten verbunden sein muß.  Mein „gewußt wie“ stelle ich hier bewußt  nicht öffentlich vor um Nachahmer der Gegenseite nicht zu selbigem zu ermutigen.

    Mein Kampagnen-Aufbau in (noch) groben Zügen:

    1. Aufbau einer Adressdatenbank mit politischen Entscheidungsträgern.

    Es gibt 736 Bundestagsabgeordnete und 1894 Landtagsabgeordnete. Dazu kommen diverse Regierungen und Ministerien und die Regionalpolitik. Auch neue Kandidatinnen und Kandidaten, die 2025 erstmals antreten, sind zu bedenken und man muß auch damit rechnen, dass Wahlkreise an Bewerber anderer Parteien fallen können. So betrachtet könnte ein Verteiler in der Größenordnung von bestimmt 10.000 Personen entstehen, wobei man sicherlich eine Selektion vornehmen muss, wen man per Post und wen man „nur“ mit E-Mail kontaktiert.

    2. Schaffung einer Kampagnen-Zeitung (Print/Digital) mit Web/Online-Channel

    Die Kampagnen-Zeitung soll verbunden mit Web und Channel die Botschaft der Branche, nämlich das „NEIN“ zum Sexkaufverbot transportieren und eine Vielzahl von Personen abbilden, die für legale Sexarbeit stehen. Vorsichtig dosiert und unter Vermeidung von Anstössigkeit kann man die Inhalte auch in Social-Media verbreiten ohne gesperrt zu werden. Print hat noch seinen Wert, wenn man es mit dem Produkt auf den Tisch der Abgeordneten schafft.

    3. Einrichten einer temporären Redaktion ab Juli 2024

    Nur in einem Team sind wir stark! – Es gibt in der Branche viel „One-Man-Show“ und ich muß bekennen, dass auch ich am liebsten der Koch meiner eigenen Suppe bin. Doch was passiert, wenn man in einer Kampagne erkrankt oder aus anderen Gründen nicht mehr arbeiten kann, einem die Ideen ausgehen? Bei einem solch wichtigem Vorhaben sollte man die Last auf mehreren Schultern verteilen und alle Eventualitäten im Blick haben! Wer an oder eben unter den Tisch kommt, ist noch völlig offen!

    4. Beackern der hoffentlich fruchtbaren Feldes

    Wir gehen momentan davon aus, dass sich die jetzige Ampel-Regierung bis zur Bundestagswahl im September 2025 halten wird. Ein konservativer Ruck ist sehr wahrscheinlich und ein CDU/CSU-Bundeskanzler die logische Folge. Die Kampagne sollte im Sommer 2024 vorbereitet und nach den Sommerferien gestartet werden und dann solange laufen, bis eine neue vermutlich CDU/CSU geführte Regierung das Thema Sexkaufverbot in Koalitionsverhandlungen und dann als neuerliche Gesetzesinitiative in den Deutschen Bundestag einbringt. Da reden wir dann vermutlich von Frühjahr 2026.

    Mit 600.000 Euro rette ich die Branche vor dem Sexkaufverbot! 

    Absolute Zahlen ermuntern oder erschrecken. Wenn man bedenkt, welch gewaltige Summen Unternehmen in Lobbyarbeit investieren und was ein einziger Taurus-Marschflugkörper kostet (nämlich 950.000 €), sollten 600.000 € für ein mehr als 2-jährige Kampagne nicht abschrecken. Auf den Monat heruntergerechnet sind das nur „schlappe“ 25.000 € pro Monat.

    Mit diesem Etat sind ganzseitige Anzeigen in der FAZ und der ZEIT möglich oder aber Werbung mit dem Triegema-Affen im Vorabend-TV-Werbeblock. Auch ein Volksfest kann man veranstalten oder einen Zeppelin beschriften, der von Stadt zu Stadt fliegt und eine noch nicht bekannte Botschaft verbreitet.

    Das Problem ist – wie ich schon erwähnte – das fehlende griffige Motto, die Botschaft, die zündet und die die richtigen Adressaten dann zur „biblischen Umkehr“ bewegt.

    Viel hilft viel? – Mit genug Bimbes kann man alles kaufen? – Was im amerikanischen Wahlkampf vielleicht ein Stück weit funktioniert, erscheint mir in unserem Fall nicht praktikabel. Selbst für angedachte 600.000 € kann man keinerlei Garantien geben.

    Ich denke, dass man den von mir angedachten 4-Punkte-Plan, der eben nicht auf die gesammte Öffentlichkeit, sondern auf die Entscheidungsträger abzielt, mit einem deutlich geringeren Etat bewerkstelligen kann. Mit 6.000 € im Monat (was dann in 2 Jahren aufgerundet etwa 150.000 € entspricht) kann man sicher eine gute Kampagne fahren und wenn eine ausreichende Anzahl von BetreiberInnen teilnimmt, kostet der monatliche Anteil ähnlich viel wie die Mitgliedschaft in einem Fitness-Center.

    Mein heutiger Artikel soll ein Denkanstoß sein und ich bin gespannt wie Sie sich / wie Ihr Euch dazu positioniert!

    Ein Gruß von Haus zu Haus!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontext-Artikel:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

  • Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024

    Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024

    Das Nordische Modell - Nicht für Deutschland! - Kampagne 2024Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024 – Kein Sexkaufverbot!

    Antagonismus zu den Kampagnen der Sexkaufsgegner und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag– Dokumentation und Onlineprojekt Positive Sexarbeit 2024 – Projektstart März 2024

    Am 23.02.2024 beantragte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ein Sexkaufverbot nach dem “Nordischen Modell” und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen, was von der regierenden Ampel-Koalition in der ersten Lesung aber abgelehnt wurde. Dennoch geht der Antrag weiter in die Beratung der zuständigen Ausschüsse. Einen Bericht zur gegenwärtigen Lage habe ich in einem umfangreichen Artikel beschrieben:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Auch wenn die Chancen für die Einführung eines Sexkaufverbots in der laufenden Legislatur momentan nicht gegeben sind, da die Mehrheiten dafür fehlen, darf man den Ernst der Lage nicht unterschätzen. Schließlich ist es sehr wahrscheinlich, dass die nächste Bundesregierung ab Ende 2025 von der CDU/CSU geführt wird und so kann ein neuer Gesetzesvorstoß absolut nicht ausgeschlossen werden.

    Aus der „Gefahrenbewertung“ nun „Nichts zu tun“ ist sicherlich der völlig falsche Weg und ich habe als Gründer der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht, die „bei Corona“ großen Zuspruch fand, bereits mit mehreren Verbänden der Sexarbeit gesprochen und nachgefragt, ob Interesse an gemeinsamen Aktion besteht. Dies wurde von einigen bejaht und ich habe auch eine ganze Reihe von Zuschriften durch BetreiberInnen und SexarbeiterInnen bekommen, die sich aktiv an Aktionen und Kampagnen beteiligen werden.

    „Zukunft Rotlicht“ war und ist kein Verband, verfügt aber über einen großen Verteiler und viele Kolleginnen und Kollegen, die sich im Dienst der Sache einbringen möchten. Wir sind also gewissermaßen ein „Sammelbecken“ für Leute, die in Verbänden organisiert sind oder eben auch nicht.

    Ständiger (virtueller) Ausschuss in Gründung

    Mit den politisch engagierten Verbänden BSD e.V. und BesD e.V. bin ich bereits im Gespräch, was ein gemeinsames Agieren unter dem Motto „Zusammenhalt der Branche“ anbelangt und ich werde in den kommenden Wochen auch meine Kontakte zu anderen Protagonisten intensivieren, um den Gedanken eines „ständigen beratenden Ausschusses“ voranzubringen.

    Für die erste virtuelle Zusammenkunft des Ausschusses, der natürlich nicht zu groß werden soll, sondern 10 bis 15 Mitglieder haben soll, werde ich mit unserem Zoom-Gruppen-Koordinator Thomas Schiller nach einem Termin Mitte April schauen und dann die „MitspielerInnen“ frühzeitig per Mail informieren. Parallel werden die Themen natürlich auch im offenen Zoom-Chat diskutiert werden, der nach wie vor 14-tägig am Freitagabend stattfindet.

    Streitschrift und Kampagne „Plädoyer für den Erhalt der Sexarbeit“

    Ich selbst werde im April/Mai 2024 an einem „Plädoyer für den Erhalt der Sexarbeit“ (Arbeitstitel) intensiv „werkeln“ und eine Streitschrift entwickeln, die dann später quasi in einem zweiten Schritt zur Meinungsbildung an alle aktuell 735 Bundestagsabgeordneten des Deutschen Bundestags postalisch verschickt werden soll. Hier werde ich auch Co-Autoren aus dem juristischen und soziologischen Bereich hinzuziehen, damit das Werk rund und überzeugend wird. Der dritte Schritt wird dann im Wahlkampf 2025 erfolgen, wo es im Rahmen der Kampagne dann darum geht WahlbewerberInnen zu informieren.

    Kampagnen-Details werde ich erarbeiten und „bei Zeiten“ vorstellen. Von „heute auf morgen“ geht das nicht: gut Ding will bekannliche Weile haben!

    Angewandter Positivismus? – Die Sexarbeit darstellen wie sie ist!

    Natürlich ist in der Prostitution nicht alles gut und schön. Die öffentliche Meinungsbildung wird allerdings seit Jahren von den Sexkaufgegnern massiv beeinflußt und zwar eben mit Horror-Kampagnen und Fakten, die keine sind. Der Kampf gegen jede Form von Menschenhandel wird von unserer Branche jederzeit unterstützt, doch die Gegner lassen keine Möglichkeit den legalen Betreiberinnen und Betreibern Kooperation mit Menschenhändlern und Wegschauen bei Mißständen zu unterstellen.

    Alle, die mit der Prostitution Dritter ihr Geld verdienen, sind moralisch fragwürdig und sogar kriminell? Klassische „Sex & Crime-Logik“, die in Boulevard-Blättern und auch darüber hinaus für Spannung bei den Lesern sorgt.

    Hinzu kommt der „Zahlen-Absolutismus“, der ohne Vorlage von Fakten unterstellt, dass 90 % der SexarbeiterInnen unter Zwang arbeiten. Das klingt „fulminant“, ist aber einfach nur eine freche Erfindung. Man stellt sich an die Seite von „Opfern“, die sich gar nicht als Opfer sehen und besitzt dann noch die Unverschämtheit diesen die Existenzgrundlage mit einem Sexkaufverbot entziehen zu wollen.

    Vielleicht starten wir die bereits angedachte Kampagne „Gesichter der Sexarbeit“ mit Video- und Podcast-Beiträgen? – Hier sind die SexarbeiterInnen gefragt und die sind ja bereits auf ihren Plattformen sehr aktiv. Die Öffentlichkeit soll die selbstbestimmten und freiwilligen Damen und Herren sehen!

    Machen wir uns ans Werk! – Ohne zuviel Panik und ohne zuviel Eile, aber bestimmt und mit viel Engagement.

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info


  • Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der BrancheSexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    CDU/CSU führt Sexkaufverbot strategisch ins Parlament ein – Ablehnung des Antrags in dieser Legislaturperiode zu erwarten und einkalkuliert

    Wichtiger Nachtrag vom 02.03.2024: Nachdem mich direkt nach der Veröffentlichung Rückmeldungen erreicht haben, möchte ich quasi als Vorwort feststellen, dass dieser Artikel nicht dazu verleiten soll die Gefahr eines Sexkaufverbots zu verharmlosen. Die Gefahr ist absolut real! Nichtstun ist nicht die Option, denn dann bietet die Branche eine offene Flanke, die unsere Gegner sicher erfreuen würde.

    Mit großem Interesse hat die Erotikbranche am vergangenen Freitag, dem 23.02.2024, die erste parlamentarische Debatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfolgt, mit dem die amtierende Bundesregierung aufgefordert wird in Deutschland ein Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen. Die Union hat diesbezüglich keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern lediglich einen Forderungskatalog eingebracht, über den nun in mehreren Ausschüssen parlamentarisch beraten wird.

    9 Abgeordnete haben in der sogenannten 1. Lesung im Plenum zum Antrag für die jeweiligen Fraktionen gesprochen; 2 CDU/CSU-Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus, die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der Linken sprachen sich gegen ein Sexkaufverbot aus, ebenso ein Abgeordneter der AfD. Die SPD-Abgeordnete der SPD Ariane Fäscher lehnte den Antrag entschieden ab. Selbst ihre SPD-Kollegin Leni Breymaier, die uns ja als Sexkaufgegnerin bestens bekannt ist, bekundete, dass sie momentan – also in der laufenden Legislaturperiode – keine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der Opposition sieht und erst einmal Mehrheiten ausgelotet und organisiert werden sollten.

    Die Reden  können  in der Bundestags-Mediathek  „nachgesehen“ werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-prostitution-990250; ebenso kann man die Beiträge im vorliegenden Plenarprotokoll nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20155.pdf#P.19898

    Politikexperten, die sich mit Gesetzgebungsverfahren und parlamentarischen Vorgängen bestens auskennen, sehen im Antrag der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt eine Positionierung, die ein mögliches Wahlkampfthema frühzeitig besetzt und auch für die anstehende Europawahl in konservativen Kreisen ein Wahlargument sein kann.

    Der Antrag wird – mangels Mehrheit im Parlament – nach den Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit in der laufenden Legislatur wohl keinen Erfolg haben.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei neuen politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl nicht erneut in den Bundestag eingebracht wird. Die bereits erwähnten Politikexperten gehen davon aus, dass es in den jetzt befassten Ausschüssen keine Mehrheit für die Anberaumung von Anhörungen geben wird und dass der Antrag der CDU/CSU nach der 2. und 3. Lesung im Parlament noch in diesem Sommer mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wird.

    Selbst für eine sogenannte „Abstrakte Normenkontrollklage“, mit der die deutsche Prostitutionsgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht parallel angegriffen werden könnte, haben sich die dafür notwendigen 184 Abgeordneten des Deutschen Bundestags scheinbar nicht gefunden, obwohl die CDU/CSU-Fraktion über 197 Abgeordnete verfügt und auch das Breymaier-Lager in der SPD seit langem dafür wirbt „abstrakt“ nach Karlsruhe zu gehen.

    Vergessen? Das ProstSchG wurde unter Regierung Merkel verabschiedet!

    Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in 2016 unter der großen Koalition CDU/CSU/SPD (Kabinett Merkel III) verabschiedet wurde und es nun sehr merkwürdig wäre, wenn CDU/CSU-Abgeordnete die 2016 für das ProstSchG votiert haben nun dessen Verfassungsmäßigkeit anzweifeln!

    Auffällig ist aber auch, dass die CDU/CSU-Fraktion die gegenwärtig laufende Evaluation des ProstSchG, die bis Juni 2025 abgeschlossen sein soll, nicht abwarten will, sondern zum sofortigen Handeln drängt. Beweise, dass sich die Situation für Sexarbeitende akut verschlechtert hat, gibt es nicht und immer wieder wird auf nicht belegbare Zahlen verwiesen und grundsätzlich von generell vorliegendem „Menschenhandel“ gesprochen.

    Wo sind denn die nachprüfbaren Fakten? Fehlanzeige!

    Dramatische und natürlich bedauernswerte Einzelschicksale werden zur Norm erhoben und man will wieder SexarbeiterInnen schützen, obwohl diese gar nicht geschützt werden wollen! Sollen die Ergebnisse der Evaluation, die ganz sicher viele wissenschaftlichen Fakten liefern wird, präventiv ausgeklammert werden? Trotz einer ziemlich absurden Vorgehensweise zeigen die jahrelangen Kampagnen der Sexkaufgegner nun leider Wirkung und hier hat sich unsere Branche verkalkuliert und fälschlich in Sicherheit gewähnt!

    Gibt es Ideen oder Lösungen um die erlaubte Sexarbeit in Deutschland zu erhalten und um ein drohendes Sexkaufverbot zu verhindern?

    Diese Frage bewegt die Branche gerade intensiv, da ein Sexkaufverbot natürlich viele Betriebe ruinieren würde und es für SexarbeiterInnen, deren Bestrafung wohl nicht vorgesehen ist, keine geschützten Arbeitsplätze mehr geben würde. Sexarbeit würde unter einem „Nordischen Modell“ dann im Untergrund stattfinden, die „Freier“ würden empfindlich bestraft und konzessionierte „BetreiberInnen“ würde es nicht mehr geben, dafür aber vermutlich viele umtriebige Vermittler und Manager, denen es egal ist, ob man legal oder illegal arbeitet. Die zuständigen Behörden würden den Zugriff auf Branche und Umfeld weitreichend verlieren und gar nicht mehr genau wissen, wer wie wann und wo arbeitet. Eine „Kriminalisierung“ von Sexarbeit wird den Informationsfluss erheblich hemmen und womöglich der Nährboden für strafbare Handlungen sein, die die Situation der Akteure und vor allem die „öffentliche Sicherheit“ nicht verbessern werden!

    Ich habe bereits am 7. November 2023 mit meinem Artikel „Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!“ auf die mögliche Gefahr der parlamentarischen Initiative hingewiesen, allerdings fanden sich für den Beitrag nur wenige Leserinnen und Leser und auch meine Betrachtung vom August 2023 zum Thema „Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?“ warf niemanden vom Stuhl.

    Wirklich „aufrüttelnd“ war dann ein Veranstaltungsaufruf des UEGD e.V., der über die großen Werbeportale bis in die hintersten Ecken der Karpaten gelangte und dort auch Sexworkerinnen erreichte, die den Inhalt der Nachricht dann vielfach falsch interpretierten.

    Dem bekannten Verbandspräsidenten ist es in der Tat gelungen das Thema sehr plakativ zurück auf die Agenda der Branche zu bringen.

    Leider wurden die anderen Verbände der Sexarbeit, unsere Gruppe Zukunft Rotlicht und der Seminar-Pionier Christoph Rohr, der an gleichem Ort und Stelle im Jahr 2018 den 1. Deutschen Rotlicht-Kongress veranstaltet hatte, vom Veranstalter nicht eingeladen und es wurden sogar wichtige Personen und Multiplikatoren explizit ausgeladen. So war die Veranstaltung im Frankfurter Saalbau Griesheim dann eher ein Verbandstreffen als eine große „überparteiliche“ BetreiberInnen-Versammlung.

    Der BesD e.V., der über 750 Mitglieder hat und damit viele Sexarbeitende vertritt, die zum Teil auch Betriebe leiten oder besitzen und der BSD e.V., der als Betreiberverband in der politischen Arbeit äußerst profiliert und stetig engagiert agiert, wurden ebenso übersehen wie Dona Carmen e.V., dem Frankfurter Verein, der für umfangreiche Recherchen und Ausarbeitungen zum Thema Prostitution steht.

    Selbst wenn man sich auf die etwa 2.000 erotischen Betriebe in Deutschland konzentriert, von denen sicherlich 70 Prozent kleinere Einheiten sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es nur mit großem Werbeaufwand möglich ist 5 bis 10 % dieser Gruppe zu einem Veranstaltungsbesuch zu bewegen, selbst wenn die Teilnahmegebühr, wie im vorliegenden Fall, sehr günstig war.

    Wenn es dann konkret darum geht Vorhaben oder Aktionen zu finanzieren, so ist die Bereitschaft „in die Tasche zu greifen“ als eher gering einzuschätzen. Als mir am Veranstaltungsabend Teilnehmer berichteten, dass der UEGD eine 18-monatige intensive Pro-Prostitutions-Kampagne mit Social-Media-Aktionen, einer Roadshow und zudem die Einrichtung eines Rotlicht-Radiosenders plane und für die Gesamtkampagne mit Kosten von fast 600.000 Euro zu rechnen sei, kam ich schon schwer ins Staunen. Schließlich ist uns ja noch in Erinnerung, wie schwer sich Betreiberinnen und Betreiber damit taten die Klagen von Kolleginnen und Kollegen bei der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.

    Hat man in der Branche nicht oft „einen Igel in der Tasche“?

    Man macht mit, wenn andere mitmachen … vielleicht oder auch nicht. Außerdem werden diverse Mitspracherechte erwartet und bei „One-Man Shows“ ist man eher misstrauisch. Auch eine gewisse Missgunst und hegemoniales Streben sind nicht ausgeschlossen. Die Medienkampagnen an externe Berater und Dienstleister zu übergeben, die aber eben nicht aus der Branche sind, ist teuer und macht nur dann Sinn, wenn die zu erreichenden Ziele vorgegeben werden und wenn es ein kreatives Team aus allen Bereichen der Branche gibt, das die Zielrichtung ausarbeitet.

    Die vielen klugen Köpfe, die es in unserer Branche gibt, nicht mit einzubeziehen, ist sicher kontraproduktiv.

    Unsere deutsche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass die Ministerien in Berlin eine Vielzahl von Beratungsunternehmen verpflichten, um zu Entscheidungen zu kommen. Roland Berger, Mc Kinsey und Co. untersuchen fortlaufend Prozesse, entwickeln Strategien und schrieben kilometerlange Expertisen, die nicht selten in der Ablage verstauben oder nach einem Regierungswechsel keine Relevanz mehr haben. Sicher ist es wichtig sich einmal von außen betrachten und beraten zu lassen, aber die wichtigen Entscheidungen muss man selbst treffen und im vorliegenden Fall muss das Konzept dazu aus der Branche kommen und natürlich u.a. auch strittig debattiert werden.

    Wer entscheidet letztendlich politisch, ob ein Sexkaufverbot kommt oder eben nicht?

    In unserer parlamentarischen Demokratie treffen die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidungen. Es wird keinen Volksentscheid zum Thema Sexkaufverbot geben, da ein solcher in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Prominente Votanten „pro Prostitution“ wird man schwerlich finden und auch die „Schar der Freier“ wird die Stimme nicht öffentlich erheben, da dies mit einer erheblichen Stigmatisierung und einem „Outing“ verbunden wäre: der Genießer schweigt in der Regel aus gutem Grund! Das eine große prägnante Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gegen ein Sexkaufverbot auf die Straße geht, halte ich für ausgeschlossen.

    Der 5-Punkte-Plan – Inhalt einer Kampagne muss es meines Erachtens sein:

    A) einen regelmäßig tagenden Expertenrat der Verbände und Organisationen einzurichten, der virtuell und in Präsenz berät

    Gemeinsame Ziele definieren – Brainstorming – Gedankenaustausch und einen gemeinsamen Plan entwickeln, wie dem Sexkaufverbot begegnet werden kann. Synergien erzeugen und nutzen. Viele Köpfe – Viel Input.

    B) einen Faktencheck zu erarbeiten, der deutlich macht, dass die CDU/CSU mit Mythen, Behauptungen und Lügen arbeitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.

    Alles, was mit Prostitution in Deutschland zu tun hat, basiert auf Menschenhandel? 80 oder 90 % der SexarbeiterInnen arbeiten nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen?

    Vorgelegte Zahlen und „Fakten“ stehen im krassen Widerspruch zu vorliegenden Zahlen des BKA, des statistischen Bundesamts etc. Die Argumente wurden zum großen Teil aus den Publikationen der SexkaufgegnerInnen ungeprüft übernommen. Populismus in Reinkultur, den ein präziser Faktencheck entlarven kann. Dass die Ergebnisse der Evaluation 2025 wichtige Ergebnisse liefern wird, ist sicher, auch wenn wir nicht abschätzen können wie diese Ergebnisse aussehen werden und in wieweit die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein werden.

    Es ist auch zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt gegen die „öffentlichen Falschbehauptungen“ juristisch vorzugehen und den Gegnern deutlich zu machen, wo die Meinungsfreiheit endet. Hier möchte ich auf ein Urteil des LG Stuttgart verweisen, dass Ende des Monats gegen eine bekannte SPD-Politikerin ergehen wird.

    C) das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU  von profilierten Fachjuristen prüfen zu lassen.

    Ein Sexkaufverbot wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Bürger bezüglich der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes und der damit auch verbundenen Gewerbefreiheit. Der von der CDU/CSU geforderte „radikale Paradigmenwechsel“ wäre ein faktisches Berufs- und Gewerbeverbot für den Bereich der Prostitution. Hinzu kommt, dass es in den Ländern, wo ein „Nordisches Modell“ eingeführt wurde, Sexarbeit, anders als in Deutschland nie durch ein Gesetz zuvor legalisiert worden war. Momentan ist Sexarbeit in Deutschland seit dem ProstG von 2002 nicht mehr sittenwidrig und seit dem ProstSchG von 2017 als legale Tätigkeit angesehen, die lediglich einer amtlichen Registrierung und regelmäßiger Gesundheitsberatung bedarf. Auch Prostitutionsgewerbe (Bordell, Club, Escortagentur etc.) sind, sofern man eine Erlaubnis beantragt und erhalten hat, völlig legal und die BetreiberInnen können mit „Vertrauensschutz“ argumentieren. Dies nun durch ein Verbot ins Gegenteil zu kehren, kann man als sehr kühn bezeichnen.

    Hier wären Einschätzungen von gewieften Juristen hilfreich und dazu fällt mir der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein, der in einem anderem Zusammenhang und ohne direkten Bezug zum Grundgesetz seine Gedanken zum Thema Prostitution publiziert hat. Auch wenn der Beitrag bereits von 2015 ist, ist er noch immer aktuell und ich empfinde ihn persönlich noch als sehr lesenswert: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/prostitution-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht. Mir fällt spontan auch Frau Dr. Margarete von Galen ein, die zum Thema „Rechtsfragen der Prostitution“ promoviert wurde und sich auch am Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin als Richterin betätigt hat. Frau von Galen ist „eng am Thema“ und für ihre präzisen Expertisen bekannt. Geht es um Moral oder um Recht? Welche Ansätze gibt es auf juristischer Ebene?

    D) die politischen Entscheider jetzt und zukünftig gezielt zu informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen.

    Die Zusammensetzung des Parlaments wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen stark verändern. Besonders bei der SPD sind große Verluste zu erwarten. Aber auch „neue Abgeordnete“ werden hinzukommen, die sich mit dem Thema „Sexkaufverbot“ vermutlich nicht oder ner wenig befasst haben. Wir sprechen von momentan 735 Bundestagsabgeordneten und hier besonders von den Mitgliedern der befassten Ausschüsse, die quasi regelmäßig „aufgeklärt“ werden müssen, um nicht auf das abgekartete Spiel der Prostitutionsgegner hereinzufallen. Die Gruppe der Entscheidungsträger wird sich nach der nächsten Bundestagwahl verändern und diesen Aspekt muss man einfach auf dem Schirm haben! Dazu sind Datenbanken einzurichten, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Wer kümmert sich darum?

    E) aktive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen als ergänzende Maßnahmen

    „Tue etwas und rede davon!“  Auch wenn wir bereits festgestellt haben, dass es keinen Volksentscheid zum Sexkaufverbot geben wird und eine sogenannte Petition an den Deutschen Bundestag 50.000 Unterschriften erfordert, bieten die sozialen Medien durchaus ein hohes Potential, wenn man denn dort nicht mit den „Moralwächtern“ kollidiert, die das Thema Sex, Crime und Prostitution intensiv beobachten und gerne schon mal den Sperrbutton drücken, wenn es „zu speziell“ wird. Es geht zwar um Politik, aber anrüchige Tatsachen oder zu freizügige Texte oder gar Bilder sind oft genauso schnell verschwunden, wie sie veröffentlicht wurden. Inhalte müssen also „sorgsam“ editiert und veröffentlicht werden. Werbeanzeigen mit erotischem Kontext kann man meines Wissens bei Facebook oder Google nicht buchen und veröffentlichen und so sind Postings in diversen Gruppen und Foren der gangbare Weg.

    Zum Schluss – Mein Fazit – Mein Ausblick:

    „Schaffen wir es eine wirksame Allianz zu schaffen!“ und besteht hierzu überhaupt eine Bereitschaft in der Branche.

    Die bestehenden Verbände habe eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, aber ich vermute das im Bereich der Betreiberverbände eben nur maximal 20% der Betriebe überhaupt Mitglied sind. Auch über 750 oder inzwischen vielleicht 1.000 Mitglieder in den Zusammenschlüssen der SexarbeiterInnen sind bei von mir geschätzten 60.000 SexarbeiterInnen in Deutschland rechnerisch nicht unbedingt repräsentativ.

    Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode, die bis Ende 2025 läuft, schon allein aus parteipolitischen Gründen kein „Sexkaufverbot“ kommen wird. Vermutlich wird die CDU/CSU in der nächsten Legislatur den Bundeskanzler stellen, aber mit ziemlicher Sicherheit einen oder sogar mehrere Koalitionspartner benötigen. Ob sich in einer neuen Koalition dann eine Mehrheit für das Sexkaufverbot findet, ist fraglich, aber durchaus möglich!

    Kann man die große Zahl der deutschen „Sexkäufer“ wirklich dazu bringen aus eigennützigen Gründen das Kreuz bei der Bundestagswahl nicht bei der CDU/CSU zu machen? Bringt die Verbotskampagne aber andererseits „Moralisten“ dazu vermehrt CDU/CSU zu wählen? … Unwägbar.

    An welcher Stelle ist das Kreuz wirksam, wenn man das Sexkaufverbot präventiv verhindern will? Gute Frage!

    Die Vorbereitung unserer Branche muss zügig starten und wenn man es denn nicht gemeinsam kann oder will, sind auch Einzelkampagnen durchaus sinnvoll, aber eben nicht so effizient, wie es bei einem koordinierten Handeln wäre.

    Nicht zu vergessen ist, dass auch die Sexkaufgegner aktiv bleiben werden und dabei im Antrag der CDU/CSU bereits einen großen Erfolg für sich beanspruchen können. Den Gegnern stehen dabei für den Aktionismus wohl Gelder zur Verfügung, von denen wir nur träumen können und die es ermöglichen Falschinformationen, Mythen und Lügen im großen Rahmen zu verbreiten.

    Das Engagement, das die Sexkaufgegner aufbringen, wäre unserer Branche zu wünschen, doch ich fürchte das der sinnbildliche „Prediger in der Wüste“ mal wieder vergebens ruft und man die noch vorhandene Wohlfühlzone nicht verläßt.

    Ach das kommt schon nicht! Das können die nicht machen! Abwarten und Teetrinken ist nicht die geeignete Strategie!

    Diesen Spruch höre ich öfters, doch das der Versuch zum Verbot bereits vorliegt, sollte zumindest zum Nachdenken führen.

    Die Expertinnen und Experten von „Zukunft Rotlicht“ stehen bereit sich weiterhin intensiv für die Branche einzusetzen. Neben unserem Advokaten Guntram Knop und dem technischen und organisatorischen Supporter Thomas Schiller, konnte ich auch eine Politikberaterin aus Berlin gewinnen, die lange Jahre im Bundestag tätig war und mir aus freundschaftlicher Verbundenheit wichtige Einschätzungen liefert und dabei auch Kontakte ihres Netzwerks aktiviert.

    Ich selbst arbeite gerade intensiv an einem „Plädoyer gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland“ und erkläre mich ausdrücklich bereit mit allen Akteuren zusammen zu arbeiten, die dafür kämpfen die Branche – wie auch immer – zu retten. Wo sind weitere Teamplayer?

    Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, daß sie selbst denken. (Voltaire)

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontextartikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland