Schlagwort: Zukunft Rotlicht

  • Presseschau – Prostitution in Düsseldorf – Amt hat alles im Blick!

    Presseschau – Prostitution in Düsseldorf – Amt hat alles im Blick!

    Presseschau - Prostitution in Düsseldorf - Amt hat alles im Blick!

    Presseschau – Prostitution in Düsseldorf – Amt hat alles im Blick!

    Das Team vom Düsseldorfer Ordnungsamt hat alles im Griff

    Informationsstand: 25. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das neue „Prostitutiertenschutzgesetz“ sehr früh in Angriff genommen und die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ich aus einem umfangreichen „Kundengespräch“ auch persönlich kenne, arbeiten freundlich, kompetent und zielgerichtet. Als Landeshauptstadt hat man ja auch eine Vorbildfunktion, der die Behörden in Düsseldorf nach meiner Wahrnehmung unbedingt nachkommen. Man hat die Betriebe schon im vergangenen Jahr „katalogisiert“, diese besucht, angerufen und dabei auf die gesetzlichen Pflichten hingewiesen. Die Ausrede: „Davon habe ich ja gar nichts gewusst!“, taugt in Düsseldorf „nichts“, da das Amt durch Internet-Recherchen und ähnliche Untersuchungen fast niemanden vergessen haben dürfte. Alle Kundinnen und Kunden, die ich in Düsseldorf betreue, waren überrascht, wie gut das Ordnungsamt informiert war und ist! Man weiß, was im Gesetz steht und rudert, im Gegensatz zu vielen anderen nordrhein-westfälischen Behörden nicht ziellos durch das „Haifischbecken“, denn die Hausaufgaben wurden einfach gemacht!

    Natürlich gibt es bei baurechtlichen Aspekten schon mal unterschiedliche „Auffassungen“, über die man aber konstruktiv diskutieren kann und die Düsseldorfer Behörde ist kein vorsätzlicher „Existenz-Vernichter“, aber Recht und Ordnung sind hier ein hohes Gut und das Einschalten der Baubehörde ist in Düsseldorf meistens obligatorisch! Auch bei den Beratungsgesprächen für Sexworkerinnen wird wirklich ausführlich gesprochen und informiert! Düsseldorf hält die Beratungszeiten ein und überreicht nicht einfach nach 10 Minuten „Blabla“ ein gestempeltes Dokument! Schiefe Geschäfte und „Halbwahrheiten“ haben in Düsseldorf wenig Chancen und auch bei den „Betriebskonzepten“ möchte man schon konkrete und nachprüfbare Informationen der Betreiberinnen und Betreiber! Darauf besteht ja auch ein gesetzlicher Anspruch und so sollte man sich schon etwas Mühe geben, um nicht als „zweiter Sieger“ vom Platz zu gehen. Vielleicht ist die Beschreibung „Hart aber fair“ die korrekte Charakterisierung für die Düsseldorfer Staatsdiener?

    In diesem Zusammenhang, gab es gestern, am Dienstag, dem 24. April 2018, einen recht umfangreichen Bericht der „Rheinischen Post“, den ich heute Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit zur Lektüre empfehle:

    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-stadt-hat-alle-28-bordelle-im-visier-aid-1.7534591

     

  • Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Das Editorial von Howard Chance zur Prostitution in Deutschland

    Informationsstand: 24. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Regulierung oder Schutz? Die entscheidende Frage!

    Seit 1. Juli 2017 ist im deutschen Rotlicht-Milieu nichts mehr, wie es war. Mit der Einführung des bundesweit geltenden Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGesetz), dass statt wirksamem Schutz für Sexworkerinnen und Sexworkern vielmehr umfassende Regulierung eines ausgeuferten Gewerbes zum Inhalt hat, setzte ein Paradigmenwechsel ein, der zwar zögerlich begann, nun aber, im Frühjahr 2018, seine Wirkung entfaltet. Waren die Behörden im Jahr 2017 eigentlich nur in Nordrhein-Westfalen und Bayern wirklich aktiv, so kommt seit dem Jahreswechsel auch in den 14 weiteren Bundesländern etwas Bewegung in die Sache. In vielen Bundesländern wird die Umsetzung des Gesetzes nach wie vor als lästige Pflicht betrachtet: die Formalitäten und der Aufbau von geeigneten Strukturen sind personal- und zeit-intensiv, es entstehen Kosten und der wahre Nutzen ist in vielen Städten und Gemeinden, die letztendlich an der Front stehen, kaum erkennbar!

    Ein guter Leumund allein nützt wenig gegen die ganze Härte des Gesetzes!

    Paradoxerweise fallen Betriebe, die über Jahrzehnte vorbildlich geführt wurden, beispielsweise dem Baurecht zum Opfer und selbst die regelmäßige Zahlung von “Sexsteuer” als besondere Form der Vergnügungssteuer, befreit nicht von der baurechtlichen Prüfung. In NRW sind die Ausführungsbestimmungen eindeutig und jede “Prostitutionsstätte” benötigt den Segen des zuständigen Bauamtes. Die Zeiten, wo man gegen eine Spende oder durch gute Worte eine “Duldung” erlangen konnte, sind wohl vorbei, denn bei den vorgeschriebenen Konzessionierungsverfahren sind immer mehrere Dienststellen involviert, die zum Teil unterschiedliche Interessen verfolgen oder einfach emotionslos Dienst nach Vorschrift machen. Wenn das Bauamt nicht stempelt weil beispielsweise der Brandschutz in einem Objekt nicht den aktuellen Anforderungen entspricht, kann die rote Lampe schnell erlöschen und dass in einer Zeit, wo die Geschäfte eher mäßig laufen und umfangreiche Investitionen in ein Objekt kaum lohnen. Die einen nennen es “Marktbereinigung”, die anderen sehen im neuen Gesetz Hunderte von Schikanen, die den Zweck verfolgen, Prostitution und Rotlicht möglichst komplett zu vertreiben. Wenig Schutz, viel Regulierung und wirksame Waffen in den Händen von Behörden, die mit ein wenig List einen “politischen Willen” durch die Hintertür durchsetzen können, wollen oder sollen! Ausgang ungewiss! Nun gehörten Bordellbetriebe und ähnliches für den Staat noch nie zu förderungswürdigen Unternehmungen, dass jedoch ein Bedarf nach käuflicher Lust bestand und besteht, wurde nie geleugnet. Man duldete die anrüchigen Betriebe, versuchte diese in städtebaulich zu vernachlässigende Bezirke zu konzentrieren und schaute bei den “Modellwohnungen” und “Kleinbordellen”, die sich in Misch- und Wohngebieten befanden, nicht so genau hin, wenn es dort keine Auffälligkeiten, Belästigungen oder Begleitkriminalität gab. Wer eine gewisse Unauffälligkeit zeigte, hatte selten etwas zu befürchten: mal ein informativer Besuch der Sittenpolizei, mahnende Worte des Ordnungsamtes und ein Besuch von Streetworkern, die neue Broschüren für die Damen ablieferten. Der Staat hielt sich zurück und die Selbstregulierung wurde fast zur Regel. Aus und vorbei! Selbst wenn der Ordnungsamtsleiter nur positive Dinge zum “Bordell XY” zu vermelden weiß, kann er die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes auf Dauer nicht ignorieren und ich weiß aus vielen  intimen vertraulichen Gesprächen, dass man in manchen Amtsstuben mit dem Gesetz hadert und sich daher auch mit der Umsetzung gerne Zeit lässt!

    Ein Bundesgesetz und unterschiedlichste Umsetzung? Kann das sein?

    Ja, der Föderalismus macht es möglich! Bundestag und Bundesrat beraten und beschließen ein Gesetz, dessen Umsetzung dann auf Länderebene erfolgt und bei der die Länder die Möglichkeit haben das Gesetz zu “verfeinern”! Man entschuldige die Begrifflichkeit, denn ich erinnere mich hier an das alte deutsche Sprichwort “Viele Köche verderben den Brei!”. Beim “verfeinern” kann es ja nur darum gehen, Dinge zu “verschärfen”, denn der “Tenor” des Gesetzes muss ja unbedingt eingehalten werden! Ein Land kann so nicht sagen: “Paragraph YZ” gefällt uns nicht, den streichen wir durch eine Landesverordnung!” Aber es besteht die Möglichkeit “schwammige Paragraphen”, von denen es im Gesetz so einige gibt, in einer Landesverordnung zu “präzisieren” oder zu erweitern! Exemplarisch sei hier das Bundesland Baden-Württemberg genannt, wo die ergänzende Umsetzungsverordnung den ursprünglichen Gesetzestext inhaltlich nahezu verdoppelt. Je nachdem, in welchem Bundesland mein Betrieb sitzt, habe ich es mit einigen wenigen Auflagen zu tun oder aber mit einer kaum zu bewältigten Fülle! Wer meint, mit der Lektüre des Bundesgesetzes schon alles zu wissen, der wird sich wundern, welche Zusatzvorschriften einige Bundesländern “erfunden” haben! Wir haben es mit einer Art “Baukasten-System” zu tun, bei dem man höllisch aufpassen muss, wo und an welchem Ort welche Zusatzbestimmungen gelten. Was in Rheinland-Pfalz belanglos ist, kann in Nordrhein-Westfalen das Ende bedeuten! Wer kann sich damit wirklich auskennen? Wie ist überhaupt der Informationsstand bei den Ämtern?

    Prostitution 2018 – Eine Situationsbeschreibung

     

    Das Jahr 2018 wird ein Jahr der Unruhe im “Milieu” werden und dies betrifft natürlich auch die Sexworkerinnen und Sexworker, die ja das “Kapital der Branche” sind! Vielen Damen und auch Herren ist nämlich die Lust vergangen, seit der sogenannte “Huren-Ausweis” Pflicht wurde, ohne den man in Deutschland nicht mehr legal als Prostituierte bzw. Prostiutierter arbeiten darf! Dieser Ausweis schützt nämlich nicht, sondern beschert dem deutschen Staat ein umfangreiches praktisches “Huren-Register”, das es den Finanzbehörden ermöglicht Steuern zu erheben und Steuerhinterziehungen auch rückwirkend zu untersuchen. Wer einen “Huren-Ausweis” beantragt, bekommt in der Regel wenige Wochen später einen steuerlichen Erfassungsbogen und wenn man diesen nicht schlüssig ausfüllt und zurücksendet, gerät man schnell in einen Prüfmechanismus, der oft Unheil bedeutet. Die Finanzämter bauen zwar manchmal “Brücken”, sind aber generell nicht “Freund und Helfer”, sondern eben die “Finanzierer” des Staatshaushaltes. Der Staat braucht Geld und die romantische Meinung, dass Prostitution eben etwas anderes sei als normale Arbeit und das man für “unmoralische Tätigkeiten” doch eigentlich nicht steuerlich zur Kasse gebeten werden kann, lässt den Bundesfinanzminister allenfalls grinsen. Selbst Drogenhandel oder die Erträge aus Banküberfällen sind nach der Abgabenordnung steuerpflichtig, ohne wenn und aber! Regulierung bedeutet also auch im Bereich der Prostitution Gewinnoptimierung für die Staatskasse. Ein Großteil der “Normalbürger” wird dies ganz sicher befürworten! Wer seine Lohnsteuer automatisch abgezogen bekommt, hat sicher kein Verständnis, wenn besondere Berufsgruppen täglich Bargeld kassieren und der “Brutto-gleich-Netto-Regel” folgen und einfach kein Kassenbuch führen. Besonders prekär wird es auch bei der Umsatzsteuer, die ja die Haupt-Einnahmequelle des deutschen Staates ist! Bei jedem gewerblichen Verkauf und bei jeder gewerblichen Dienstleistung fällt in Deutschland Umsatzsteuer an und von den 100 € Liebeslohn, die im Bordell gezahlt wird, sind, vereinfacht dargestellt, 19% sofort an den Staat zu zahlen, während der Restbetrag dann bei einer Einkommensteuererklärung zu versteuern ist. Doch, ganz ehrlich, welche Liebesdame zahlt Umsatzsteuer? Viele werden den Begriff im Zusammenhang mit Prostitution noch nie vernommen haben. Da das Eintreiben bei den bislang eher unbekannten Damen schwierig und aussichtslos ist, versuchen die Finanzbehörden mitunter die Bordellbetreiber in Haftung zu nehmen. Beim bekannten 50/50-Modell, wo für die Dienstleisterin kein unternehmerisches Risiko besteht, kann man die “Selbständigkeit” der Dame in Abrede stellen und den Betreiber heranziehen? Kann man dann sogar ein “Beschäftigungsverhältnis” annehmen oder unterstellen? Renten-, Kranken- und Sozialversicherungen wären dann auch schnell mit Forderungen zur Stelle!

    Zukunft Rotlicht? Eine sehr ungewisse Situation!


    In der täglichen Arbeit als Berater erlebe ich fast täglich neue Überraschungen und ich stelle fest, dass eine Karriere im Rotlicht-Gewerbe momentan und wohl auch in Zukunft nicht mehr so ertragreich sein wird, wie sie einmal war. Betreiberinnen und Betreiber von Rotlicht-Unternehmen wissen dies längst, aber nicht wenige Damen des Gewerbes empfinden die neuen Gegebenheiten als “Ungerechtigkeit” und weigern sich nach wie vor wie “normale Kaufleute” zu arbeiten. “Republikflucht” ist gerade bei osteuropäischen Sexworkerinnen ein Weg, um dem einnehmenden deutschen Staat zu entkommen! Angeblich soll es in anderen EU-Ländern jetzt besser sein, weil die Bürokratie nicht so wirksam arbeiten soll, wie in der Bundesrepublik? Einen Versuch ist es wohl wert? Die deutschen Bordelle haben jedenfalls momentan erhebliche “Personalprobleme” und suchen händeringend nach Fachkräften, die jetzt aber anscheinend nach anderen Wegen suchen, um das persönliche Problem zu lösen!

    Hartes Durchgreifen der Staatsmacht? Die jüngste Aktion der Bundespolizei

    Der Staat ist gerüstet und geht mit der „0-Toleranz-Strategie“ des Heimat-Innenministers Horst Seehofer gegen „Verbrecher“ effizient vor? So geschehen bei der deutschlandweiten „Thai-Razzia“, bei der die Presse genauso schnell vor Ort war wie die „GSG 9“. Was dann so aussah wie ein Dreh zu „Cobra 11“, war eine „Polizeiübung“ ungeahnten Ausmasses. Am Ende saß ein drahtziehendes Rentnerpaar im Polizeibus und eine recht große Anzahl von thailändischen Prostituierten wurde festgenommen, um mögliche Visa-Vergehen zu überprüfen! Ob der Einsatz von 1.500 Bundespolizisten hier wirklich erforderlich war? Jedenfalls wurde der „Einsatz gegen die Thaibestie von Siegen“ zum medialen Hit und gleichzeitig kamen natürlich alle Prostitutionsgegner flugs aus dem Gebüsch, um zu betonen, dass es im deutschen Rotlicht eben kriminell zugehe! Neuer Beweis liegt vor und so muss das neue Prostituiertenschutzgesetz ja gepriesen werden, auch wenn es natürlich viel zu schwach erscheint! Am besten legt man den ganzen „Rotlicht-Sumpf“ gleich komplett trocken! Weg mit den ganzen Verbrechern!  Dass es aber in fast allen Bereichen des deutschen Prostitutionsgewerbes eher geordnet und „anständig“ zugeht, kann und will ja niemand glauben! Eine solche Meldung, würde ja auch niemanden interessieren! Der Beweis eines Klischees, bestätigt abstruse Meinungen und fertig ist die Suppe! Die Branche bedankt sich mit zynischem Stirnrunzeln! Was bleibt denn auch anderes übrig?

  • Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Prostitution 2018 - Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main - Wochenfrist!Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Die Zeit vergeht, mit zunehmendem Alter, immer schneller, als man denkt! Der Kongress „Zukunft Rotlicht“ schien kürzlich noch in weiter Ferne, doch nun sind es gerade noch 8 Tage, bis wir in Frankfurt in großer Runde zusammen kommen werden. Solche Veranstaltungen folgen immer ihren eigenen Regeln und auch wenn man sich frühzeitig präpariert, wird die letzte Woche immer hektisch! Manuskripte müssen erarbeitet werden, die Powerpoint-Präsentation muss erstellt werden und man muss abschätzen, wie lang ein Vortrag wird und welche Fragestellungen sich dazu ergeben können. Für die Vorbereitung eines 1 1/2 -stündigen Seminars können schnell  2 Arbeitstage nötig werden und ich werde in Frankfurt zwei solcher Seminare anbieten, die in der gegenwärtigen Situation hilfreich sein dürften:

    1. Seminar – Bordellfachwirt(in)? Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb

    Das neue Prostituiertenschutzgesetz fordert von den Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsbetrieben“ besondere „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“! So müssen sämtliche Vereinbarungen mit Sexworkerinnen schriftlich dokumentiert werden, Registrierungsbescheinungen müssen  geprüft werden und „Aufklärungsgespräche“ sind jetzt obligatorisch! Datenschutz, sichere Aufbewahrung und rechtzeitige Löschung muss garantiert werden und eine Art „tägliches Melderegister“ wird Pflicht! Darüber hinaus gibt es diverse Auskunftspflichten und Bestimmungen, die bei der Personalauswahl dringend zu berücksichtigen sind. Außerdem dürfen bestimme „hoheitliche Aufgaben“ nur von Personen wahrgenommen werden, die im Sinne des Gesetzes „zuverlässig“ sind und bei denen dieses auch amtlich „attestiert“ wurde! Auch die kaufmännischen Aufgaben sind vielfältig und wer will schon Probleme mit dem Finanzamt riskieren, weil man nicht darüber informiert ist, wie Quittungen und Rechnungen auszusehen haben! Die „Verwerfung einer Buchhaltung“ kann eine mögliche Folge sein, die einen teuer zu stehen kommen kann! Und dann sind da noch die neuen Vorschriften für die „Bewerbung“ sexueller Dienstleistungen. Ich werde alle neuen Bestimmungen in meinem Seminar vorstellen und auch darlegen, wie man am sinnvollsten und am erfolgreichsten mit Behörden kooperiert. Außerdem werde ich aufgrund meiner Erfahrungen über „Nachbesserungen“ bei Betriebskonzepten referieren und auch die Grundzüge bei der „Existenzgründung“ in der gegenwärtigen Situation erläutern. Nach dem Vortrag gibt es ausreichend Zeit für Fragen und eine offene Diskussionsrunde!

    2. Seminar – Sexworker(innen) und Betreiber(innen) im Fokus der Finanzbehörden

    Das vermeintliche „Schutzgesetz“ ist ein „Regulierungsgesetz“, mit dem der „Kaiser“ das haben haben will, was „des Kaisers ist“: Steuern! Ja, es ist ein gewisser Etikettenschwindel, den der Gesetzgeber da anwendet, um ein wenig zu „verschleiern“, worum es bei der umfangreichen Datenerhebung geht! Wenn man „Steuerpflichtige“ nicht kennt, kann man sie schlecht „veranlagen“ und dass nach der „Registrierung“ beim Amt innerhalb weniger Wochen ein „Erhebungsbogen“ ins Haus flattert, hat sich inzwischen schon vielfach bewahrheitet! Eigentlich nicht schlimm, wenn man nicht bereits seit Jahren schwarze Erträge erzielt hat und womöglich hohe Summen mit Western Union durch die Welt geschickt hat! Die Abgabenordnung ist da recht unbarmherzig und die Verjährung tritt bei Steuerhinterziehung erst sehr spät ein! Außerdem stellt sich bei Vollerwerbs-Sexworkerinnen zusätzlich die Frage, ob vielleicht die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer eingetreten ist? Hier lauern Gefahren im Gebüsch, über die man nur ungerne nachdenkt! Die Theorie, dass die Teilnahme am „Düsseldorfer Verfahren“ vor weiterer „Verfolgung“ oder vor der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung schützt, ist ein Ammenmärchen! Immer wieder gerne erzählt, aber von der Realität mit Schwung überholt! Im Gegensatz zu den deutschen Ordnungsämtern, die sich mit dem neuen Gesetz schwer tun, sind die deutschen Steuerbehörden wahre Meister in der „Ermittlung“ und ich stelle im Seminar Ermittlungsansätze vor, an die Sie möglicherweise noch nie gedacht haben. Dies betrifft auch „Rotlicht-Betriebe“, die manchmal gar nicht wissen, welch sensible Daten regelmäßig unwissend erzeugt werden! Das Howardsche Seminar ist natürlich keine Anleitung oder Anstiftung zur erfolgreichen Steuerhinterziehung, sondern ein Bericht aus der „Berater-Praxis“, der verdeutlichen soll, dass man mit den deutschen „Finanzbehörden“ nicht spielen sollte, es sei denn man ist „größenwahnsinnig“ und will das (nicht vorhandene) Glück herausfordern!

    Sehen wir uns am 23. April 2018 in Frankfurt? Ich würde mich freuen, zumal viele weitere interessante Themen auf dem Kongressprogramm stehen! Falls Sie teilnehmen möchten und noch keine Karte besitzen, können Sie noch bis zum 17.04. mit dem Rabattcode „Howard Chance“ eine Karte zum Vorzugspreis von 149 € buchen und falls Sie zusätzlich noch eine zweite Karte benötigen, erhalten Sie diese für 87 €. Buchungen unter folgendem Link:

    https://zukunft-rotlicht.de/buchen/

     

  • Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Prostitution 2018: Buenos Aires - Frohe Ostern gehabt zu haben!Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn sich Ostern und der 1. April terminlich vereinen, hat man die Qual der Wahl, was man zuerst veröffentlicht: den Aprilscherz oder den Ostergruß „Buenos Aires“! Ich habe mich in diesem Jahr für „Scherz“ vor „Ostergruß“ entschieden!

    Die gestrige Meldung „Sex-Maut soll Prostitutionsbesteuerung revolutionieren“, war eine klassische „Ente“ zum 1. April, allerdings könnte das vorgestellte „Steuer-Modell“ durchaus eine Lösung der Besteuerungs-Problematik sein: quasi ein „Update“ des „Düsseldorfer Verfahrens“, wenn da nicht das Problem mit der „Steuergerechtigkeit“ wäre, die besagt,

    dass sich die Steuer an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers orientiert (Leistungsfähigkeitsprinzip) und dass sie in sich schlüssig ausgestaltet ist (Folgerichtigkeitsprinzip).

    Wirkliche „Gerechtigkeit“ kann es aber nicht geben, weil ja schon die Festlegung einer Progression hinterfragt werden kann. Ob eine „Solidargemeinschaft“ als „gerecht“ zu bezeichnen ist, hängt stark davon ab, auf welcher Seite vom Tisch man gerade sitzt!

    Wenn man aber einen Bereich wie das „Rotlicht-Geschäft“ mit klaren steuerlichen Regeln belegt und dabei im Auge hat, dass wegen der Unkontrollierbarkeit der „wirklichen Umsätze und Erträge“ weiterhin umfangreiche Steuerverkürzungen möglich sind, könnte eine „Pauschalierung“ durchaus Sinn machen? Dazu mal wieder das bekannte „Howardsche Fragezeichen“, weil die Konsequenz „staatstragend“ wie „revolutionär“ sein könnte. Aber so weit sind wir im Moment noch nicht! Momentan ist klassischer „Pragmatismus“ angesagt!

    Vielleicht werden wir das Thema auch in Frankfurt am Main beim „Rotlicht-Kongress“ am 23. April 2018 diskutieren, wo ja Steuerfachleute anwesend sind, die sich auch zur Historie des „Düsseldorfer Verfahrens“ bewertend äußern können und dürfen!

    Hier bin ich schon bei einem weiteren Thema, das mit dem Zukunft-Rotlicht Kongress in engem Zusammenhang steht: Frauenverbände, die sich den „Kampf gegen jegliche Form der Prostitution“ auf die Fahne geschrieben haben, attackieren den „Kongress“ ideologisch per offenem Brief und verstecken sich hinter Ghostwritern und Pseudonymen. Dabei gilt wohl das Motto: „Werfe mit Dreck und es bleibt sicher etwas hängen!“

    In der kommenden Woche wird es zu diesem unerfreulichen Thema eine Stellungnahme der Kongress- Referenten geben! An dieser Stelle geht mein ausdrücklicher Dank an Dona Carmen e.V., die dem Kongress, trotz einer vorhandenen anderen politischen Ausrichtung, bereits helfend zur Seite gesprungen ist! Mehr zu Thema in der kommenden Woche!

    Also: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben! Alles Gute!“

  • Prostitution 2018: Sonderkonditionen „Kongress Zukunft Rotlicht“ für Portalkunden

    Prostitution 2018: Sonderkonditionen „Kongress Zukunft Rotlicht“ für Portalkunden

    Prostitution 2018: Sonderkonditionen „Kongress Zukunft Rotlicht“ für Portalkunden

    Die Vorverkaufsaktion für „Zukunft Rotlicht“ – 1. bundesweiter Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main – Montag, 23. April 2018, bei der es für Veranstaltungspartner und Portalkunden preisreduzierte Karten gibt, wurde bis zum 31. März 2018 verlängert:

    Kundinnen und Kunden, die mich mit dem Stichwort „Sondertarif Kongress“ per Mail unter howard.chance@t-online.de anschreiben, erhalten die

    1. Karte für 149 € und die 2. (zusätzliche) Karte für nur 87 €

    Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter:

    https://zukunft-rotlicht.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Rotlicht-Bank? - Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Ich habe kürzlich bereits über die erheblichen Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme für Rotlicht-Immobilien berichtet! Nun haben mich Meldungen erreicht, die exakt in den Kontext passen und die für Rotlicht-Betriebe in Deutschland sehr bedrohlich sein können, denn: aus heiterem Himmel und nach Jahren von guten Geschäftsbeziehungen, werden Girokonten von Bordellbetreibern, Erotikclubs, Escort-Agenturen und Werbeportalen gekündigt! Und dies ohne Schulden bei der Bank, ohne Kontopfändungen oder sonstige schwerwiegende Gründe, die solche Maßnahmen rechtfertigen würden!

    Ohne Geschäfts-Girokonto kann man keine Bar-Einnahmen aus dem Betrieb einzahlen, keine Überweisungen tätigen oder empfangen und Lastschriften von Versorgern etc. funktionieren natürlich auch nicht mehr. Selbst Bareinzahlungen auf fremde Konten werden von vielen Banken nicht mehr angenommen, wenn man nicht Kunde des jeweiligen Instituts ist. Und ein „EC-Karten-Terminal“ geht ohne Kontoverbindung auch nicht!

    Alles in „bar“ zu erledigen, war im Rotlicht zwar mal „hipp“, aber in der digitalen Welt der Neuzeit ist der aufgezwungene Verzicht auf ein Girokonto ein „Mega-Gau“!

    Gibt es möglicherweise eine geheime Vereinbarung der deutschen Bankenwirtschaft „Agenda Anti-Rotlicht 2018“? Nach dem „Zahlungskontengesetz“ (ZKG) hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Anspruch auf die Einrichtung eines sogenannten „Basiskontos“, aber dies bezieht sich lediglich auf „Privatpersonen“ und nicht auf „Betriebe“, wobei man bei „Einzelunternehmen“ möglicherweise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Beschwerde führen könnte? Ich werde dazu entsprechend anfragen und weiter recherchieren!

    Muss man also jetzt oder demnächst den geschäftlichen Geldverkehr über eine eingeklagtes „Basis-Konto“ abwickeln und gerät dann in den Verdacht der Geldwäsche? Man würde dann ein privates Konto nicht „auf eigene Rechnung“ führen und müsste dann auch noch damit rechnen Probleme mit dem Finanzamt oder sonstigen Ermittlungsstelle zu bekommen? Alles sehr unerfreulich!

    Die Banken, die Geschäftsbeziehungen mit „Rotlicht“ ablehnen, nennen übrigens keine greifbaren Gründe, sondern verweisen auf „allgemeine unspezifische Gründe“, die aber scheinbar doch so spezifisch sind, dass die gesamte Kreditbranche an einem Strang zieht! Ohne interne Vereinbarung oder Vorgaben kann eine solche gemeinschaftliche „Praxis“ kaum entstehen!

    Nun weiß ich natürlich nicht, wie viel der geschätzten 20.000 Betriebe in Deutschland solche Probleme haben, aber durch die bei mir eingegangenen Anfragen, werde ich mich der Thematik in jedem Fall einmal annehmen und bin auch für diskrete Rückmeldungen zum Thema dankbar! Eine Mail an howard.chance@t-online.de kommt immer an!

    Über die Ergebnisse werde ich dann auch beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main berichten! Versprochen! Und vielleicht ist die Eröffnung einer „Deutschen Rotlicht-Bank“ mit einem Genossenschaftsmodell gar nicht so abwegig? Und der Ort „Frankfurt“ passt ja auch durchaus zum Thema!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Prostitution 2018 – Bertram Wollersheim als Autor auf der Buchmesse

    Prostitution 2018 – Bertram Wollersheim als Autor auf der Buchmesse

    Prostitution 2018 - Bertram Wollersheim als Autor auf der Buchmesse

    Prostitution 2018 – Bertram Wollersheim als Autor auf der Buchmesse

    Who the fuck is „Bertram Wollersheim“? Als mir heute ein Buchcover in die Augen sprang und ich eine Veranstaltungsinfo der „Leipziger Buchmesse“ erhielt, war ich zunächst ein wenig sprachlos: unter „STIMMT! Frauen gestern – Frauen heute – Frauen morgen“ erblickte ich „Bert“ (oftmals auch Bertie genannt) , den ebenso sympathisch wie umtriebigen „Kollegen“, der die Düsseldorfer Rethelstrasse jahrzehntelang prägte und inzwischen dabei ist seine vielfältigen unerkannten Talente auszuleben!

    Promoter des „Oceans“, Berater in der Oberhausener „Flachshofstrasse“, Party-Ehrengast und Partylöwe, Parttime-Schwerenöter, TV-Doku-Darsteller Ex-Ehemann eines Busenwunders, Bäckerei-Tester und Oldtimer-Experte! Berts Tag muss 32 Stunden haben, zumal jetzt auch noch eine neue Liebe in sein Leben getreten sein soll. Wie schafft seiner einer das bloß?

    Nun ist „Bertram“ Wollersheim wieder unter die Buchautoren gegangen und zwar nicht mit einem plakativen Thema wie „meine Hundert Pferdchen“ oder „der letzte Lude“, sondern als Co-Autor zum Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“. Ein ehemaliger überzeugter Bordellbetreiber als Partner der „Frauenbewegung“? Das mir hier gerade der berühmte „Werner“-Kalauer bezüglich „Frauenbewegung beim Ficken“ in den Kopf springt, wird Bert mir sicher verzeihen! Dass eine der beteiligten Autorinnen, die auch noch Verlegerin ist, dann zusätzlich auf den schönen Nachnamen „Popp“ hört, ist natürlich Ironie des Schicksals!

    Seine Beteiligung am Buchprojekt sorgt garantiert für großes öffentliches Interesse und da er bekanntlich nicht auf den Kopf gefallen ist, wird es sicherlich spannend sein, was er zum gewichtigen Thema beiträgt! Ich werde mir das Buch jedenfalls bestellen! Ich bin mir sicher, dass das Buch keine „Klamotte“ ist, sondern das wir den guten „Bertram“ hier einmal von einer ganz anderen Seite kennen lernen.

    In der heutigen Zeit muss man vielseitig / vielfältig sein und Bert beweist dies täglich aufs Neue, wie sein Facebook-Account vermeldet:

    https://www.facebook.com/bert.wollersheim.5

    Mega-Bert, immer am Puls der Zeit! Sehen wir uns im April in Frankfurt? Zukunft Rotlicht? Und: bleib so, wie Du bist! Überraschungen sind sicher vorprogrammiert?

    Infos zum Verlag gibt es unter:

    Autoren

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Massage-Institute – Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?

    Prostitution 2018 – Massage-Institute – Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?

    Prostitution 2018 - Massage-Institute - Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?Prostitution 2018 – Massage-Institute – Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?

    Beitragsdatum: 13. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Momentan habe ich aus verschiedenen Orten der schönen bunten Republik, wo das neue Prostituiertenschutzgesetz bereits konkret in der Umsetzung ist, Anfragen zu bauamtlichen Anfragen und Auflagen. Dabei geht es überwiegend nicht um „Bordelle“ und „bordellartige Betriebe“, sondern um Massage-Institute, in denen erotische Massagen angeboten werden.

    Selbst wenn es sich bei den genutzten Räumen um Gewerberäume handelt, sich diese in Gewerbegebieten und nicht im Sperrbezirk befinden, tun sich Bauämter schwer, eine „Zulässigkeit“ gegenüber dem federführenden Ordnungsamt zu bescheinigen! Für manche Bauämter wird der Massagesalon, der so auch in der Bauakte eingetragen ist, schlichtweg zum „Bordell“ und womöglich auch noch zur „Vergnügungsstätte“!

    Bei Beratungen in NRW, an denen auch Architekten mitgewirkt haben, wurden wir mit solchen „Auskünften“ und „Bewertungen“ konfrontiert, die sich dann aber bei Prüfung der Landesbauordnung als eher „fälschlich“ darstellten. Denn nach der NRW-Verordnung ist eine Nutzungsänderung nur dann erforderlich, wenn eine wesentliche Veränderung eintritt und sich „Immisionen“ (Lärm, Besucheraufkommen etc.) ändern.

    Welche Unterschiede soll es hier zwischen unbekleideter Rückenmassage und der Lingam-Entspannung geben, wenn man mal von einem leicht lauteren Stöhnen absieht?

    Die Feststellung, dass alles, was baulich unter Erotik fällt, immer „Bordell“ ist, erscheint mir verwegen und ist ein Thema, was selbst zwischen den Ämtern kontrovers diskutiert wird und wo es durchaus „positive“ Entwicklungen gibt. So fordert das Bauamt einer großen Metropole in NRW inzwischen statt einer genehmigungspflichtigen „Nutzungsänderung“, was prinzipiell eine Form der Baugenehmigung ist, nur noch die „Anzeige einer Nutzungserweiterung“. Diese Anzeige ist eine formelle Mitteilung ans Bauamt, die einer Genehmigung nicht bedarf?

    Ich schreibe hier bewusst ein Fragezeichen, da das Baurecht auf Bundesebene nicht einheitlich geregelt ist und der Föderalismus mal wieder für Verwirrung sorgt!

    Was in Berlin erlaubt ist, kann in NRW geduldet und in Bayern gänzlich verboten sein! So darf man Erkenntnisse aus einem Bundesland nicht ungeprüft auf ein anderes übertragen, sonst schaut man unter Umständen ganz doof aus der Wäsche!

    Nun kann ich unmöglich wochenlang Landesbaurecht in 16 Bundesländern „erforschen“! Daher bin ich dankbar, dass ein ausgewiesener Experte, nämlich Herr Andreas Ramisch, Diplom-Verwaltungswirt und erfahrener „Behörden-Trainer“, beim anstehenden Kongress in Frankfurt am Main zu diesem Thema referieren wird! Wissen ist Macht, ohne Wissen ist man folglich machtlos!

    Für Damen und Herren, die mit dieser Problematik bereits konfrontiert sind oder zukünftig konfrontiert werden könnten, kann sich ein Besuch beim Kongress absolut lohnen! Für alle, die nicht teilnehmen können, werde ich die Ergebnisse natürlich weiter sammeln und meiner Kundschaft dann auch zur Verfügung stellen! Versprochen! Glück auf!



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Zukunft Rotlicht – Frankfurt/Main – Kostenfreie Standflächen für Verbände

    Zukunft Rotlicht – Frankfurt/Main – Kostenfreie Standflächen für Verbände

    Zukunft Rotlicht - Frankfurt/Main - Kostenfreie Standflächen für Verbände

    Zukunft Rotlicht – Frankfurt/Main – Kostenfreie Standflächen für Verbände

    Informationsstand: 11. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Wie bereits berichtet, findet am Montag, dem 23. April 2018, der 1. Deutsche Rotlicht-Kongress im Saalbau Gallus statt. Die Liste der Dozenten wird länger und länger und die Anmeldungen nehmen natürlich auch von Tag zu Tag stetig zu! Die branchenübliche „Kritik“ fiel bislang aus und bekannte deutsche Erotikportale bewerten das Projekt sehr positiv! Gemeinsamkeiten entdecken, kollektiv handeln? Das könnte doch ein Erfolgsrezept für die „Zukunft im Rotlicht“ sein! Oder? Keine Zeit für Futterneid!

    Für Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsbetrieben“ gibt es bereits umfangreiche Programmpunkte, die jetzt noch um Angebote für Sexworkerinnen erweitert werden. So konnte in der vergangenen Woche die bekannte wie sympathische Escort-Lady Josefa Nereus aus Hamburg als Referentin gewonnen werden, die im BesD e.V. sehr aktiv ist und auch unter „Wissen. Macht.Sex.“ einen höchst interessanten Video-Blog betreibt, der das Thema „Sexwork“ mit immer wieder neuen Beiträgen auf die virtuelle Bühne bringt. Prima, dass Josefa sich und ihre sicherlich interessanten Themen auf dem Kongress präsentieren wird!

    Überhaupt bietet die überregionale Konferenz Verbänden und Organisationen (NGOs)aus dem Sexarbeits-Bereich die Möglichkeit, sich in Frankfurt einem breiten Publikum zu präsentieren. Hierfür stellt der Veranstalter kostenfreie Flächen zu Verfügung, wo man einen Stand oder einen Infotisch aufstellen kann. Da die Veranstaltung „überparteilich“ angelegt ist, findet natürlich keine „Zensur“ statt. Freie Meinungsäußerung ist jederzeit garantiert!

    Wer als Verband / NGO Informationen und „Messages“ für die Branche hat und sich präsentieren möchte , möge sich doch bitte beim Organisationsteam des Kongressen melden: https://zukunft-rotlicht.de/kontakt

    Die Veranstaltung soll ein außergewöhnliches Event werden und wenn man sagt „You are the show“, so trifft man es sehr gut! Inhaltlicher Wissensaustausch, das „Meet & Greet“, Gemeinschaftsgefühl für die anstehenden Aufgaben! Packen wir es an!

    https://zukunft-rotlicht.de

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/04/montag-24-april-2018-1-rotlicht-kongress-in-frankfurt-main/

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?

    Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?

    Prostitution 2018 - Bordell-Betriebswirt(in) - Beruf mit Zukunft im Rotlicht?Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?

    Informationsstand: 07. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Ich bin ja für meine bisweilen provokanten „Thesen“ bekannt und daher ist es nicht verwunderlich, dass ich gerade mit einem neuen „Berufsbild“ kokettiere, mit einem Beruf, für den es bislang keine „wirkliche“ Ausbildung gibt und den die Industrie- und Handelkammern im Lande noch nicht gelistet haben!

    Für fast jeden Beruf gibt es in Deutschland eine passende spezialisierte Ausbildung mit Zertifikat. Die IHK Düsseldorf kennt 330 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe, die von der Kammer überwacht werden und die dem Berufsbildungsgesetz unterliegen. Darüber hinaus gibt es private Bildungsträger und Vereine, die zum Teil sehr exotische Zertifikate verleihen, die eben nicht „öffentlich“ anerkannt sind.

    Nun könnte man meinen, dass der von mir angedachte Ausbildungsgang zur „Bordellfachwirtin“ oder zum „Bordellfachwirt“ auch so ein exotischer Unsinn sein könnte. Wenn man aber einmal konkret überlegt, welch umfangreiche Anforderungen das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchGesetz) an Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ und „Prostitutionsvermittlungen“ stellt, wird schnell klar, dass die vom Gesetzgeber verordnete „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ kein Spaß ist und das in Sachen „Verwaltung“ und „Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb“ einiges zu leisten ist!

    Prüfung von amtlichen Dokumenten, Hinweis- und Dokumentationspflichten, steuerliche Erfassungspflichten und Datenschutz-Maßnahmen seien hier exemplarisch genannt, wobei sich die Liste deutlich erweitern lässt.

    Sind wir doch mal ehrlich: außer in den bekannten Großbetrieben, wo die kaufmännische Abteilung schon seit Jahren obligatorisch ist, ist das „Büro“ in kleineren Betrieben bislang eher stiefmütterlich geführt. In der Regel reichte ja ein Ordner für ein- und ausgehende Rechnungen und der „Papierkram“ hielt sich in Grenzen. Wenn jetzt aber jede gewerbliche Dienstleisterin „erfasst“ und informiert werden muss, alle Verträge der Schriftform bedürfen und die Dienstleisterin automatisch Durchschriften oder Kopien von allem erhalten muss, sind Papierberge vorprogrammiert!

    Da die Aufzeichnungen nun auch noch „tagaktuell“ erfolgen müssen und jederzeit die kontrollierende Behörde unangemeldet „einfliegen“ kann, da ja eine „Überwachungspflicht“ besteht, sollte man die „Abwicklung“ nicht auf die leichte Schulter nehmen!

    Nach der Methode „Ausbilder Schmidt“ wird das nicht gehen und wer keine „Buchhalterseele“ hat, kommt im „Papiergestöber“ schnell an ihre / seine Grenzen! Zwar wird in den meisten mir bekannten „Betriebskonzepten“ eine ordnungsgemäße Erledigung der Pflichten zugesichert, in den meisten Fällen ist dies aber lediglich eine Floskel, die erst noch mit Inhalt gefüllt werden muss!

    Im Rahmen meiner Beratertätigkeit versuche ich „Organigramme“ und „Hilfsmittel“ zu entwickeln, die auch „ungelernten Bordellfachwirtinnen und -fachwirten“ Hilfestellungen geben sollen. Seien es lediglich „Formblätter“ oder aber die komplette Betriebsorganisation: MH-Consulting hilft (wenn gewünscht) weiter und zeigt Wege auf, um Bußgelder zu vermeiden und um weiter zügig zu arbeiten!

    Zum voluminösen Thema

    Bordellfachwirt(in)? Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb

    Betriebskonzepte und deren Umsetzung / Umgang mit Behörden / Neue Pflichten

    werde ich auch bei Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main referieren und mit Betreiberinnen und Betreibern ins Gespräch kommen. Ob aus meiner Initiative dann wirklich irgendwann einmal ein anerkannter Ausbildungsgang entsteht, steht momentan noch in den Sternen, aber mit einem Zertifikat kann man gegenüber den Behörden zumindest eine „intensive Beschäftigung mit dem Thema“ nachweisen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/04/montag-24-april-2018-1-rotlicht-kongress-in-frankfurt-main/



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Gibt es noch eine Zukunft für das „deutsche Rotlicht“ oder hat das neue berüchtigte Prostituiertenschutzgesetz nun das absolute Potenzial nun flächendeckend Existenzen in der Branche zu zerstören?

    Mit dieser und vielen weiteren wichtigen Fragen beschäftigt sich der 1. bundesweite Rotlicht-Kongress, der am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main ganztägig stattfinden wird und von der Firma London-Kondome präsentiert wird! Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ und „Prostitutionsvermittlungen“ sind ebenso herzlich willkommen wie Sexworkerinnen und Sexworker und deren engagierte Verbände, die ja oft schon seit Jahren gegen die amtlichen „Windmühlen“ kämpfen! Gemeinschaft und Austausch sind wichtig und so ist eine rege Beteiligung wünschenswert, um miteinander ins Gespräch zu kommen und dabei hoffentlich viele Gemeinsamkeiten zu entdecken!

    Rechtsanwälte, Steuerberater, Marketing- und Unternehmensberater

    Namhafte wie hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Meet & Greet – Afterparty

    Im Anschluss an die Veranstaltung findet eine „Meet & Greet“-Afterparty statt, bei der Kommunikation, Networking und Gedankenaustausch im Mittelpunkt steht! Natürlich ist ganztägig für das leibliche Wohl gesorgt, denn Hören, Denken & Diskussion braucht natürlich auch „Nahrung“. Hurra!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    https://zukunft-rotlicht.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht - Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress - Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Es ist soweit: London – Die Kondom-Weltmarke präsentiert am Montag, 23. April 2018, Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in der Metropole Frankfurt am Main.

    Die deutsche Rotlicht-Branche (Betreiberinnen und Betreiber von Erotik-Clubs, Laufhäusern, Bordell-Betrieben und Escort-Agenturen, aber natürlich auch die vielen Sexworkerinnen und Sexworker) stellen sich momentan die Frage, ob die Zukunft des „Rotlichts“ weiter positiv „rot“ ist oder ob das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchGesetz) eine eher negativ schwarze Perspektive verheißt!

    Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Umsetzung des einschneidenden Gesetzes ist Ländersache! 16 Bundesländer arbeiten an Umsetzungsverordnungen oder habe solche bereits erlassen, wobei es gewaltige inhaltliche Unterschiede gibt. Was in einem Bundesland nach wie vor geduldet wird, ist in einem anderen strikt verboten und selbst innerhalb der Bundesländer werden die „Regeln“ auf den Ämtern vor Ort sehr unterschiedlich interpretiert! Zudem schalten sich nun auch Baubehörden ein, die ebenfalls keine einheitlichen Baugesetzbücher besitzen!

    Finanzamt / Steuerfahndung ist fast immer mit im Boot

    Die Finanzbehörden behandeln das „Rotlicht-Gewerbe“ natürlich auch nicht einheitlich: in manchen Regionen wird das „Düsseldorfer Verfahren“ praktiziert, in anderen nicht angewandt. Während „Heimat-Finanzämter“ auf eine Steuererklärung bestehen und im Rahmen der „Sexworker-Registrierung“ viele neue Steuernummern vergeben, bestehen die fürs „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndungsstellen auf bedingungslose Fortsetzung einer „freiwilligen Vereinbarung“, die keinen Gesetzescharakter hat! Auch die Frage, wer in einem Bordellbetrieb für die „Umsatzsteuer“ haftet oder eventuell subsidiär „herangezogen“ werden kann, ist nicht einheitlich geklärt!

    Der „politische Wille“ und seine fatalen Folgen

    Zudem mischen sich Kreise, Städte und Gemeinden oft mit „politischem Willen“ in diverse amtliche Entscheidungsprozesse ein, um auf möglichst galante Art und Weise missliebige Betriebe zu schließen oder aber um beliebte Betriebe, die der kommunalen Kasse „dienen“, auf Gedeih und Verderb zu erhalten! Der Zweck heiligt die Mittel? Schilda meets Klüngel?

    Verfassungsbeschwerde zum ProstSchGesetz

    Die entscheidende Frage, ob das Prostituiertenschutzgesetz verfassungsgemäß oder (in Teilen) verfassungswidrig ist, wird womöglich erst in 2019 entschieden! Zwar ist das anhängige von Dona Carmen e.V. initiierte Verfahren vom Bundesverfassungsgericht für 2018 auf die Agenda genommen worden, aber der konkrete Verfahrensbeginn wird vermutlich erst Ende des Jahres sein, wenn ein Großteil der Sexworkerinnen und Sexworker bereits amtlich erfasst und viele Betriebe bereits amtlich geschlossen sein werden!

    Resumee – Die aktuelle Situation und die Sorgen

    Viele Sexworker(innen) und Betreiber(innen) haben gerade arge Ängste und fürchten aus unterschiedlichen Gründen sogar um ihre Existenz! Die vermeintliche „Ruhe“ in 13 Bundesländern ist zudem trügerisch, da sich die Beamtinnen und Beamten noch im „Wartestand“ befinden, geschult werden müssen oder auf Anweisungen der Landesbehörden warten. Ob nach der Ruhe überall der Sturm folgt, kann man nur schwer abschätzen!

    Information tut dringend Not und Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress ist daher gerade in der jetzigen Zeit des Umbruchs eine zentrale Groß-Veranstaltung, die viele Fragen beantworten und Wege aufzeigen soll! Vorsprung durch Wissen: Zukunft für das Rotlicht!

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Namhafte hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main sein und zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Gemeinsam“ erreicht man mehr! Networking ist hier das Konzept der Zukunft … Zukunft Rotlicht! Das Jahr 2018: ein Jahr wichtiger Entscheidungen für die Branche!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    www.zukunft-rotlicht.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance: