Schlagwort: Zukunft Rotlicht

  • Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Prostitution 2018 - Howard, was machst Du eigentlich alles? - Dolce vita?Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Howard Chance – Bohemien oder Multitasker? Eine kurze Beschreibung!

    Bei Symposien und sonstigen Zusammenkünften werde ich immer wieder gefragt, wie ich so meinen Tag verbringe und welche Aufgaben ich als Publizist und Unternehmensberater habe. Die einen vermuten, dass ich den halben Tag in Turbo-Whirlpools verbringe und dabei attraktive Damen aus dem Rotlicht-Gewerbe im Arm habe; andere denken, dass ich dringend Aufträge suche, um mich im Rotlicht weiter zu etablieren oder um Chef-Lobbyist der deutschen Bordellwirtschaft zu werden. Beide Vermutungen sind falsch und ich möchte heute einmal versuchen, damit aufzuräumen!

    Am Anfang der „Howard-Story“ stand im September 2016 das prophetische Buch „Das neue Prostitutionsgesetz 2017: Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe“, das ich im Eigenverlag bei BoD veröffentlicht habe und das sich trotz eines relativ hohen Preises erfreulich gut verkaufte. Das Buch war pünktlich zur Gesetzesverabschiedung im Handel, viele Prognosen traten ein, einige aber natürlich auch nicht, da meine „Kugel“ natürlich nicht in die Zukunft schauen konnte! Ein Buch mit veraltetem Inhalt zu verkaufen, entspricht nicht meinen Vorstellungen und deswegen wurde die Promotion Anfang des Jahres eingestellt:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/15/prostitution-2018-warum-ist-howards-buch-aus-dem-handel/

    Gleichzeitig zur Veröffentlichung des Buches startete ich mit meinem Blog Prostitution 2017 und mit der Unternehmensberatung MH-Consulting. Ich bereiste von Januar bis Dezember 2017 fast die gesamte Bundesrepublik und veröffentlichte bis heute um die 500 Artikel zum neuen Prostituierten(schutz)gesetz. Ich klärte Rotlicht-Unternehmen über die Inhalte des neuen Gesetzes auf und unterstützte dann immer umfangreicher bei der Entwicklung und Erstellung von notwendigen Betriebskonzepten. Der Dezember wurde stressig, da ja der 31. Dezember 2017, zumindest in NRW, verbindlicher Abgabetermin war. Aber auch in anderen Bundesländern wurde ich aktiv und ich veranlasste auch „pünktliche Einreichungen“ in Gegenden, wo man es mit der Frist des Bundesgesetzes „nicht so ernst“ nahm, weil einfach Umsetzungsverordnungen gänzlich fehlten. Ohne Verordnung keine Umsetzung! Da hatten die zuständigen Behörden, die rein formal noch gar nicht zuständig waren, natürlich recht!

    Ich hatte vermutet, dass es nun, also im Januar 2018, deutlich ruhiger werden würde! Aber da sollte ich mich täuschen: nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber hatten die Frist völlig übersehen, bekamen nun Anfang 2018 von Behörden den „diskreten Hinweis“ doch mal an die Unterlagen zu denken! Diese „Aufmunterungen“ halten bis heute an und ich bin ehrlich gesagt sehr erstaunt, wie kulant die meisten Behörden sind! So fertige ich nach wie vor noch Betriebskonzepte, überarbeite aber auch „Eigenproduktionen“, die bei den Ämtern keinen Gefallen fanden! Regelmässig bin ich auch mit Mandanten bei Behörden oder mache im Auftrag ein wenig „Dampf“, wenn bewusst verzögert oder „verweigert“ wird!

    Mir ist gerade alles andere als langweilig, da ich mich ja gemeinsam mit dem Kollegen Rohr auch um die Problematiken der Postzustellung kümmere und mit Fachanwälten und Steuerberatern diverse entstehende Problematiken diskutiere, für die wir Lösungen entwickeln werden! Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting arbeiten bei diese Projekten eng zusammen und wir suchen weitere sinnvolle  „Allianzen“! Egal, worum es geht: wir haben schon sehr viele spezielle Fragen gehört: sei es Finanzierung, Versicherung, Investment, Unternehmensverkauf oder Interims-Geschäftsführung. Auch Ersteller von Fachgutachten und erfahrene Bauexperten vermitteln wir gerne. Und wenn ein Anwalt nötig wird, haben wir kompetente Partner an Bord oder im Verteiler!

    Das nahezu komplette Leistungsspektrum ist der Seite von MH-Consulting zu entnehmen. wobei sich gerade immer wieder neue Fragen ergeben, mit denen wir uns gerne beschäftigen:

    http://mhconsulting.online

    Und nicht zuletzt arbeiten wir an bundesweiten „Runden Tischen“, die für die Branche einen großen Nutzen haben könnten!

    Der Whirlpool (natürlich sittenstreng!) bleibt weiter die Ausnahme, zumal ich ja heute ein neues Buchprojekt durchdacht und bereits in Angriff genommen habe:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/09/neues-buchprojekt-prostitution-2018-by-howard-chance/

    Wer mich faul nennt, könnte sich irren! In diesem Sinne eine gute Zeit und viele Grüße aus dem sommerlichen Dortmund! Die Sonnencreme sei mit Euch! So, die Arbeit ruft auch am Sonntag und in der kommenden Woche komme ich wieder „auf Touren“!

  • Neues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance

    Neues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance

    Neues Buchprojekt "Prostitution 2018" by Howard ChanceNeues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance

    Situationsbericht und Sittengemälde – Protagonistinnen und Protagonisten gesucht

    Wenn es mir meine Zeit erlaubt, arbeite ich gerne auch mal wieder als Publizist und das natürlich zum Thema „Prostitution in Deutschland! Momentan ist mein Tisch noch recht voll mit „Betriebskonzepten“, die überarbeitet, ergänzt oder neu erstellt werden müssen, ich habe jede Woche im Kundenauftrag Behördentermine, erfreuliche und leider auch unerfreuliche Dispute und muss mir durch meine deutschlandweite Tätigkeit als Berater auch immer wieder neue Erlasse, Veröffentlichungen und Entscheidungen „reinziehen“, um am Puls der Zeit zu bleiben! Das gut organisierte „Back-Office“ ist unerlässlich und bedarf der intensiven Pflege!

    Für August 2018 plane ich jetzt eine publizistische Deutschlandreise, bei der ich die aktuelle „Stimmung“ im deutschen „Rotlicht-Gewerbe“ und in der „Sexarbeit“ aufnehmen möchte. „Aufnehmen“ heißt: mit Protagonistinnen und Protagonisten ins Gespräch kommen und daraus eine neue Publikation erstellen, die im Oktober 2018 „ungeschminkt“ auf den Markt kommen soll. Bei dem Projekt geht es primär nicht um die ungehemmte Verbreitung meiner eigenen „Schlauheiten“, sondern um die Erstellung eines „Sittengemäldes 2018“, bei der die Branche selbst in ihrer Vielfältigkeit zu Wort kommen soll!

    Welche Formen von Sexarbeit gibt es anno domini 2018 in Deutschland, wie hat sich der „Markt“ entwickelt und welchen Einfluss hat das neue Prostituiertenschutzgesetz konkret? Soll Deutschland „sauber“ werden? Haben wir es mit einem Gesetz zur „Prostitutionsverhinderung“ zu tun? Gibt es neben den „Gesetzesgegnern“ auch „Befürworter“ in der Branche, die mit dieser Meinung nicht hinter dem Berg halten? Ist Prostitution noch zeitgemäß oder ist „käufliche Lust“ in der jetzigen Form ein „Auslaufmodell“? Wie wird Sexarbeit verkauft? Gebärdet sich der Staat als „Tugend- und Moralwächter“ oder geht es bei dem „Schutzgesetz“ eigentlich um „Monetarisierung“: um die Generierung von Steuergeldern und um die „Erziehung von Steuerpflichtigen“?

    Es geht  ganz klar auch um Politik, um Feminismus, der in befürwortender und ablehnender Form „gelebt“ wird und um die Frage, ob Frauen oder Männer im Gewerbe „das Sagen“ haben, ob das Angebot die Nachfrage schafft oder ob eher die reziproke Betrachtung richtig ist! Es geht um die Präsentation eines breiten „Meinungsbilds“, aber absolut nicht um eine strenge wissenschaftliche Arbeit!

    Es ist auch nicht an eine „Wertung“ gedacht! Eine solche kann jede Leserin und jeder Leser selbst vornehmen! Gibt es womöglich Gemeinsamkeiten bei „Prostitutionsbefürwortern“ und „Prostitutionsgegnern“ und wie gestaltet sich der (öffentliche) Dialog?

    Während ich meine eigenen Publikationen in der Regel innerhalb weniger Tage per Diktat erstelle, wird es beim Buchprojekt „Prostitution 2018“ anders sein: hier werde ich intensive Interviews führen und „Fremde“ wie „Freunde“ zu Wort kommen lassen! Auch „kühne Thesen“ sind dabei zulässig und es ist natürlich auch möglich in anonymer Form teilzunehmen, da „Outings“ in der heutigen Zeit schwerwiegende Folgen haben können!

    Heute beginne ich, neben meiner eigentlichen Arbeit, mit der Projektplanung und rufe schon wieder zur Mitwirkung auf! Wer möchte sich zum Thema äußern, wer hat Themen „auf Lager“, die schon immer einmal „präsentiert“ werden sollten? Wer von Ihnen / Euch ist bereit bei einem von Howard´s Interviews mitzuwirken?

    Natürlich sind auch „Unterstützer“ und „Werbepartner“ willkommen, wobei es in erster Linie nicht um „Rubel“ geht, sondern eben um „Support“ und um den Zugang zu „medialen Kanälen“, die unerlässlich erscheinen! Powered by „Deutsche Bordellindustrie“ würde ein „Geschmäckle“ haben und den Inhalt als angewandten oder unterstellten „Lobbyismus“ sofort diskreditieren. Also müssen andere „Wege“ her!

    Ich werfe diese Anfrage heute einmal „lose“ in die Runde und freue mich über Ihre / Eure Rückmeldungen!

    Howard Chance, wie immer erreichbar unter howard.chance@t-online.de

    Alternativ ist auch jederzeit gerne Kontakt über meine diesbezügliche Facebook-Seite zum „Buchprojekt Prostitution 2018“ möglich: https://www.facebook.com/Buchprojekt-Zukunft-Rotlicht-Prostitution-2018-2108383912567472/

  • Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen e.V. Frankfurt/Main

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen e.V. Frankfurt/Main

    Prostitution 2018 - Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/MainProstitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main

    Verfassungsbeschwerde, politische Arbeit, Situation ProstSchGesetz, Steuerrechts-Referat

    Informationsstand: 5. Juni 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Am vergangenen Wochenende war ich gemeinsam mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie in Frankfurt am Main zu Gast, um neue gemeinsame Projekte zu besprechen, um ein wenig am Main zu entspannen und, last but not least, um an einer Veranstaltung von Dona Carmen e.V. teilzunehmen, die am Freitag, dem 1. Juni 2018 in der Beratungsstelle Elbestrasse stattfand.

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Wie steht es um die anhängige Verfassungsbeschwerde? 

    Nach der Begrüßung durch Juanita Henning, berichtete Franziska Funk zum gegenwärtigen Stand der Verfassungsbeschwerde, die ja vom Bundesverfassungsgericht angenommen und auf die Agenda des Gerichts gesetzt wurde. Wurde zunächst vermutet, dass die numerische Aktenzeichen-Nummer für eine eher späte Verhandlung im Herbst oder Winter 2018 stehen könnte, sind die Nummern nach Auskunft des Verfassungsgerichts keine chronologische Festlegung! Es kann also sein, dass die Beschwerde aus möglicherweise erkannten Gründen der Dringlichkeit früher im Jahr verhandelt wird! Bei Dona Carmen e.V. ist man zuversichtlich, hat aber zusätzlich auch noch ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof in Planung, falls man in Karlsruhe scheitern sollte! Mit Prognosen für das Beschwerdeverfahren war man vorsichtig, da in Deutschland Rechtssprechung und Politik oft nahe beieinander sind und die Richterinnen und Richter in Karlsruhe ja auch von der Regierung ins Amt berufen werden. Zwar gibt es eine Gewaltenteilung, aber gegenüber Gesetzen der Regierung sind die Verfassungsrichter(innen) womöglich zurückhaltender? Außerdem gibt es ja noch den bekannten Spruch zu Ereignissen „vor Gericht und auf hoher See“, wo es durchaus Überraschungen geben kann! Justizia ist nun mal nicht blind, sondern zum Glück oder leider, je nachdem auf welcher Seite man gerade steht, auch menschlich! Entscheidungen folgen also nicht nur der juristischen wertfreien Logik, sondern ein Stück weit auch der persönlichen Ethik und Emotion! Daher kann man nur abwarten, was noch in 2018 passiert! Die unpopulistische Darstellung von Dona Carmen e.V. war hier wohltuend und auch absolut seriös.

    In diesem Zusammenhang sei hier auch die Pressemitteilung des Vereins zum „Internationalen Welthurentag“ erwähnt, die Sie unter folgendem Link finden:
    https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-internationaler-hurentag-2018-behoerden-vertuschen-ausmass-der-illegalisierung-von-sexarbeit-durch-prostituiertenschutzgesetz/#more-2020

    Der Verein Dona Carmen e.V. bezeichnet das „Prostituiertenschutzgesetz“ nach wie vor als „Schandgesetz“ (Zitat Juanita Henning) und hat sich daher bewusst entschieden nicht bei der Umsetzung des Gesetzes mitzuwirken! „Man kann ja nicht einerseits gegen ein Gesetz kämpfen und gleichzeitig die Umsetzung unterstützen!“ Diese klare Position vertritt Dona Carmen e.V. im Gegensatz zu vielen anderen Beratungsorganisationen und Sexworker-Verbänden, die sich gewissermaßen mit den Umständen „arrangiert“ haben oder sogar durch öffentliche Fördermittel „beeinflusst“ wurden! Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing?

    Dona Carmen-Vorstandsmitglied Gerhard Walentowitz machte hier aus seiner persönlichen Verärgerung über den bisweilen erkennbaren „Opportunismus“  keinen Hehl und Juanita Henning betonte nochmals die Wichtigkeit des politischen Protests, der die juristischen Maßnahmen unbedingt begleiten muss! Wird es möglicherweise eine Sternfahrt nach Karlsruhe geben, wenn das Beschwerdeverfahren dort stattfindet? Lassen sich überhaupt Sexworker(innen) und Betreiber in größerer Zahl mobilisieren oder bleibt die Last auf einigen wenigen Schultern liegen? Wie kommt das Thema wieder in den Blick der Öffentlichkeit? Die Branche erscheint „bequem“, und „konsumiert“ gerne Information, wird aber nicht wirklich „aktiv“, selbst dann nicht, wenn es um die eigene Existenz geht? Juanita Henning regte die Gründung eines „Betreiber-Verbandes“ an, der dringend erforderlich sei, um Interessen zu bündeln und um gemeinsam etwas zu erreichen! Wenn nicht jetzt, wann dann?

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Wie ist die aktuelle Lage im Bereich der Prostitution? Wo und wie wird das Gesetz in den einzelnen Bundesländern umgesetzt?

    Gerhard Walentowitz hatte für die Veranstaltung eine umfangreiche Excel-Präsentation entwickelt, die verdeutlichte wie unterschiedlich die „Lage“ in den Bundesländern ist. Es gibt Bundesländer mit Umsetzungverordnungen, in einigen fehlt sie noch! Mal werden Sexworkerinnen an einer zentralen Stelle beraten, mal gibt es hierfür viele kleine Einheiten. Bayern, NRW und Niedersachsen machen bereits „ernst“, anderenorts wartet man noch ab. Eine Bund-Länder-Kommission tagt im Hintergrund und es werden womöglich umfangreiche
    Prüf-Szenarien geplant und gemeinsame „Ziele“ formuliert? Spekulationen, aber vielleicht nicht so abwegig! Mir persönlich behagt dieses „Freund-Feind-Bild“ nicht, da ich schon viele sehr positive Behördenkontakte hatte und den generellen „Vernichtungswillen“ nicht erkennen kann, aber unter Umständen bin ich da ein wenig naiv? Die momentan noch herrschende Ruhe ist jedenfalls trügerisch, denn wir stehen ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes erst am Anfang der „Regulierung“, die unweigerlich erfolgen wird!

    Da (sehr) viele in der Branche noch nicht „direkt“ betroffen sind und auf bundesweite Sicht ein Großteil der „Sexworkerinnen“ noch nicht erfasst und der überwiegende Teil der „Betriebe“ noch keinen Konzessionierungs-Antrag gestellt hat (so die Vermutung), wird es in nicht ferner Zukunft sicher zu erheblichen „Überraschungen“ für die kommen, die davon ausgehen, dass das Gesetz irgendwie an ihnen vorüber geht! Wenn die vorliegende Verfassungsbeschwerde nicht greift, wird es nach und nach überall „unromantisch“ im Gewerbe! Da sind sich die Experten sicher!

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Steuerliche Aspekte für Sexworker(innen) und Betreiber – Fachvortrag

    Während der erste Teil des Tagesseminars vornehmlich der Situationsbeschreibung diente und Dona Carmen e.V. bewusst keine Hilfestellung zur Umsetzung des Gesetzes gab, sich also nicht mit Betriebskonzepten und ähnlichem befasste, war der zweite Teil deutlich praxisorientierter.

    Es ging um die Definition von „Selbstständigkeit“ in der Sexarbeit, um Umsatzsteuer und darum, wer diese warum zu entrichten hat. Alles Fachthemen, die auch ohne das neue Prostituiertenschutzgesetz von Bedeutung sind und waren, die nun aber durch die „Zwangsregistrierung“ einer ganzen Branche ganz erhebliche Massnahmen auslösen. Zehntausende von Sexworker(innen) haben wahrscheinlich keine Steuernummer; Steuervorauszahlungen wurden, wenn überhaupt, lediglich im „Düsseldorfer Verfahren“ geleistet. Nun werden „Erfassungsbögen“ verschickt, die eindeutig das Ziel haben, neue „Steuerbürger(innen)“ zu generieren und auch der Blick in die „steuerliche Vergangenheit“ ist sehr wahrscheinlich.

    Viele steuerliche Regeln kollidieren sogar mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz, das „Düsseldorfer Verfahren“ ist umstritten, aber momentan noch notwendig? Wohnsitz-Finanzämter und die Steuerfahndung, die das „Düsseldorfer Verfahren“ verwaltet, buhlen um die Taler für die Staatskasse? Eine merkwürdige Situation, auf die man sich aber einstellen sollte, bevor man ins Visier der Finanzermittler gerät! Der Wille zu einer „gewissen Steuerehrlichkeit“ sollte stets vorhanden sein und man sollte sein „steuerliches Konzept“ eben frühzeitig entwickeln.

    Prof. Dr. Thomas Zacher (Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln) erläuterte anhand einer umfangreichen Präsentation, wie Finanzbehörden den „Selbstständigkeits-Status“ im „Rotlicht“ prüfen und welche Folgen es hat, wenn „Scheinselbstständigkeit“ vorliegt oder vorliegen könnte! Wer zahlt die Umsatzsteuer? Wer ist überhaupt wann und wie umsatzsteuerpflichtig und warum sollte man unterschiedliche „Konstellationen“ überdenken? Denn das „Steuermodell“ muss auch im Betriebskonzept des Betreibers dargelegt werden und die „selbstständigen Dienstleisterinnen“ sollten wissen, warum sie „selbstständig“ sind! Prof. Dr. Zacher erläuterte charmant und sachkundig und beantwortete auch viele Fragen aus dem sehr wissbegierigen Publikum! Wie Finanzbehörden und Ordnungsbehörden zusammenfinden werden, ist noch ziemlich unklar, aber die „Allianz“ wird für alle gefährlich, die „unsauber“ arbeiten. Die staatlichen „Forscher“ arbeiten mit modernster Technik und dabei regelmäßig sehr effektiv! Und: der Staat fordert konkrete Ergebnisse, nämlich umfangreiche neue Einnahmen für die hungrige Staatskasse. Weniger Moral, mehr Geld?

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Entdeckte Gemeinsamkeiten – Visionen – Ziele

    An dieser Stelle danke ich, sicher auch im Namen von Christoph Rohr, dem gesamten Team von Dona Carmen e.V. für die Einladung zur Veranstaltung in Frankfurt am Main. Es war für uns wichtig Gemeinsamkeiten zu entdecken und ein Stück weit den Schulterschluss zu suchen, der in unserer Arbeit essentiell ist! Zwar sind wir als gewerblich tätige Berater immer wieder in der Kritik, weil wir ja Geld für unsere Dienstleistungen nehmen, aber ich glaube, dass wir mit einigen Vorurteilen aufräumen konnten?

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Afterparty im „Leierkasten“ – Die Berater zu Gast bei Freundinnen und Freunden

    Der Frankfurter „Leierkasten“ ist legendär und dies nicht erst seit der Zeit, wo Tommy (genannt die Zofe) im Auftrag der Familie Schütz im Haus das „Mädchen für alles“ war. Eine In-Kneipe im „Crazy Sexy-Laufhaus“ mit Außengastronomie, wo es Touristen, schwere Jungs und leichte Mädels aus dem Kiez hinzieht. Nur einen Katzensprung vom Dona-Carmen-Domizil entfernt, gab es dort am Freitagnachmittag die inoffizielle „Afterparty“, wo geklönt und nochmals fleissig diskutiert wurde. Franziska war da, der „Frankfurter Wolfgang“, Annette als langjährige Betreiberin, eine Kollegin aus München und weitere Protagonisten. Eine illustre Runde, in der wir uns wohlfühlten. Neue Kontakte und möglicherweise neue Projekte, die Christoph und ich im Biergarten des „MainNizza“ und bei einer gemeinsamen Schifffahrt auf dem Main andachten. Es lebe die Kooperation und der Austausch: vielleicht bald bei einem „Runden Tisch Prostitution Deutschland„? Dazu weitere Informationen in Kürze! Glück auf!

  • Howard Chance – Aufgaben und Projekte Juni 2016 – Frisch ans Werk!

    Howard Chance – Aufgaben und Projekte Juni 2016 – Frisch ans Werk!

    Howard Chance - Aufgaben und Projekte Juni 2016 - Frisch ans Werk!Howard Chance – Aufgaben und Projekte Juni 2016 – Frisch ans Werk!

    Der Publizist und Unternehmensberater wie immer voll im Einsatz!

    Informationsstand: 31. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Ich habe es mir ja inzwischen zur Gewohnheit gemacht, monatliche Planungen zu veröffentlichen, bei denen ich geplante Projekte und Aufgaben darstelle, soweit es eben möglich und sinnvoll erscheint. Durch den Server- und WordPress-Crash sind Ende Mai eine ganze Reihe von nicht so eiligen Akten unbearbeitet geblieben und ich habe lediglich Eilsachen und Notfälle bearbeiten können.

    Komplizierte Mandate und „nachträgliche“ Konzepte

    Die Mandate, die ich oft in Kooperation mit dem Kollegen Rohr übernehme, sind inzwischen unglaublich vielfältig und auch durchaus schwierig in der konkreten Bearbeitung! Mal stoßen wir auf völlig unvorbereitete Ämter, die Akten ablegen, weil man nicht weiß, wie man diese bearbeiten soll, ein anderes Mal haben wir es mit übereifrigen Beamtinnen und Beamten zu tun, die bei Betreibern Dinge einfordern, die in keinem Gesetz und diein keiner Verordnung stehen!

    Nachbesserung von Betriebskonzepten ist eine stark nachgefragte Dienstleistung und diesbezüglich werde ich auch im Juni 2018 wieder umfangreich unterwegs sein! Und in einigen Bundesländern kommt man nach einem komplett verschlafenen Jahr nun mit neuen „Fristen“ an den Start und übt damit Druck auf Betreiberinnen und Betreiber aus, die schon damit gerechnet hatten, bei der amtlichen Erfassung vergessen worden zu sein!

    Oft ist es sogar noch möglich gewissermaßen „nachträglich“ Konzessionierungsanträge zu stellen, die wohlwollend als „fristwahrend“ betrachtet werden, obwohl der 31.12.2017 eindeutig in  der Vergangenheit liegt. Seltsam, aber durchaus nicht unüblich!

    Finanzamtspost / Verwegene Postkästen / Steuerberatung

    Dann gibt es das immense Problem mit falschen Zustelladressen, mit denen Betriebe und Sexworker(innen) gleichermaßen zu kämpfen haben: Erfassungsbogen-Post von Finanzämtern landet in Postkästen, wo sie garantiert nicht hingehört, wo sie eigentlich überhaupt nicht eingelegt werden darf und die rechtlichen Folgen sind noch nicht abzusehen! Ob Sexworkerinnen nun mit oder ohne Wissen eines Clubbetreibers dessen Anschrift als „Wohnsitz“ oder „Zustelladresse“ angegeben haben, ist eigentlich egal! Die Finanzämter verfahren nach „Schema F“ und es entstehen Unmengen von Irrläufern, Schätzungen und Vorsteuer-Bescheiden, die den Adressaten überhaupt nicht erreichen! Wenn man dann wenigstens so intelligent war die Zustellanschrift.de zu buchen, hat man dann mit dem Erfassungsbogen zu kämpfen, den man ohne fachkundige Hilfe kaum ausfüllen kann, denn dieser Bogen ist „universell“ und natürlich in der Amtssprache Deutsch verfasst! So haben ausländische Dienstleisterinnen keine Chance die Inhalte zu verstehen und auch die deutsche Bürgerin kann mit der beigefügten Ausfüllhilfe wenig anfangen! Hier arbeite ich gerade mit Christoph Rohr gedanklich an einer Lösung, in die auch mein Kollege Steuerberater einbezogen ist!

    Dona Carmen / Rotlicht-Akademie / MH-Consulting

    Am Freitag, dem 1. Juni 2018, findet eine neuerliche Informationsveranstaltung bei Dona Carmen e.V. in Frankfurt am Main statt, wo es vornehmlich um den Stand der Verfassungsbeschwerde und den allgemeinen gedanklichen Austausch gehen wird! Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting nehmen am Termin informativ teil und wir nutzen unseren gemeinsamen Aufenthalt zur „Kongress-Nachlese“ und zur Planung neuer Projekte! Wir sind uns sicher, dass der Sommer, aber spätestens der Herbst 2018 sehr arbeitsreich werden wird, da die Behörden in intensiven Schulungen sind und von „oben“ nun langsam aber sicher flächendeckend Druck aufgebaut wird! Wir sind gewappnet, haben inzwischen bundesweit umfangreiche Erfahrung und kennen die Experten, die in allen Bereichen helfen können, wenn es denn brennt!

    Sprechen Sie uns an, wenn Sie / wenn Ihr Hilfe benötigt! Wir sind wahrscheinlich viel besser als unser Ruf, lernen gerne täglich hinzu und schmunzeln dann und wann über selbsternannte Experten, die als reine Theoretiker agieren und dabei noch keinen Puff von innen gesehen haben! Das Metier ist aber nichts für „Schreibtischtäter“, denn „gelebte Praxis“ kann nichts ersetzen! In diesem Sinne für heute ein „Glück Auf!“

  • Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Großer Rückstau und dazu noch große Unwissenheit bei vielen Ämtern

    Informationsstand: 30. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Ich erinnere mich noch gut an den Dezember 2017 und besonders an die letzten Tage vor Jahresende, an denen ich im Kundenauftrag Betriebskonzepte prüfte, entwickelte und erstellte. Für „bestehende Erotikbetriebe“ war der 31.12.2017 der gesetzlich festgelegte Stichtag: bis zum Einsetzen des Silvester-Feuerwerks mussten in den Bundesländern, die sich an die Vorgaben des Bundes halten konnten, die Unterlagen für den Erlaubnisantrag vollständig beim Amt vorliegen, um damit in den Genuss einer „Genehmigungsfiktion“ zu kommen. In Nordrhein-Westfalen brachte ich so sogar noch am Silvesterabend letzte Unterlagen fristwahrend in amtliche Briefkästen! Frist ist eben Frist und die üblichen „Feierlichkeiten“ zum Jahreswechsel fielen zwangsläufig einmal aus!

    Seit dem Stichtag sind nun über 4 Monate vergangen und nur in etwa 25% „meiner Fälle“ kam es bis jetzt zu abschließender Bearbeitung und zu Genehmigungen. Ein Großteil der Kundschaft hat den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen vom zuständigen Amt bestätigt bekommen, danach aber vom Amt nichts mehr gehört! In vielen Amtstuben liegen die Akten scheinbar „auf Eis“ oder auf dem großen Stapel, der nach und nach abgearbeitet werden muss. So weit, so gut? Nein, denn „schwebende Verfahren“ ohne den Genehmigungsstempel machen nun mal  nervös und viele Betreiberinnen und Betreiber haben das vorliegende „System“ nicht ganz im Blick! Denn:

    Wenn ich eingereicht habe, darf ich meinen Betrieb bis zur amtlichen Entscheidung weiterführen und das Amt hat alle Zeit der Welt, um über den Antrag zu entscheiden! Mir entsteht kein Nachteil, da mein Status quasi „eingefroren“ ist!

    Ein Amtsleiter teilte einer Kundin unlängst mit, dass man möglicherweise ein Jahr oder mehr brauchen würde, um die Akte bearbeiten zu können. Eine Frist zur Bearbeitung gibt es nämlich nicht und die Behördenmitarbeiter sind recht genervt, wenn Betreiberinnen und Betreiber ständig diesbezüglich nachfragen! Das „große Warten“ ist der Normalfall, zumal es auf amtlicher Seite erheblichen Schulungsbedarf gibt und auch immer wieder neue „Erwägungen“ zur praktischen Umsetzung ins Spiel kommen:

    Das Gesetz und die Umsetzungsverordnungen werden recht unterschiedlich „interpretiert“. Oft „erfinden“ Sachbearbeiter(innen) Vorschriften, die es gar nicht gibt oder kommen durch mangelnde Sachkenntnis im „Rotlicht“ zu verwegenen Einschätzungen, die man dann im Gespräch vor Ort intensiv diskutieren muss! „Schweben und Warten“ heißt die Devise!

    Besonders kompliziert wird es dann bei „Neugründungen“, für die man ein besonders großes Zeitfenster einplanen muss! Hier gibt es keine „vorläufigen Genehmigungen“ wie im Gastronomiebereich und man darf das „erotische Gewerbe“ erst starten, wenn die amtliche Genehmigung vorliegt! Innerhalb eines Monats ist so etwas nur selten zu bewerkstelligen und dies liegt natürlich an der fehlenden „Praxis“ in diesem Bereich oder an fehlendem geschulten Personal!

    In 3/4 der Bundesländer findet „Bearbeitung der Akten“ momentan noch gar nicht statt, wobei die zuständigen Ämter sich selbst, aber auch den Antragstellerinnen und Antragstellern „Brücken bauen“ und Fristen des Bundesgesetzes pragmatisch ausgeblendet haben. Wenn ich als Amt nicht weiß, wie ich das Gesetz organisatorisch umsetzen kann, kann ich dies ja nicht auf der anderen Seite verbindlich einfordern! Es wird mal wieder Herbst werden, bevor wieder „Schwung“ in die Sache kommen wird! So meine Prognose!

    Im Resultat gibt es kein Rezept gegen das „große Warten“, auch wenn dies ziemlich auf die Nerven geht, da man weiter in völliger Unsicherheit lebt! Schließlich kann irgendwann von heute auf morgen ein böser Behördenbrief im Kasten liegen, der ein eingereichtes Betriebskonzept ablehnt und damit meine Existenz bedroht. Nicht schön, aber denkbare Realität!

    „Durchhalten“ heißt also das Motto der Stunde, denn das „Warten“ geht sicher in einem Großteil der Fälle weiter! Amen

  • Howard Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Howard Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Howard Chance - Jetzt 50 und weise? - Amtstermine, DSGVO, SaarlandHoward Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Ein halbes Jahrhundert alt! Auch das noch! Geburtstag auf Reisen!

    Informationsstand: 26. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Relativ unbemerkt, weil im Facebook-Account unterdrückt, habe ich am 22. Mai 2018 in Berlin meinen 50. Geburtstag „in aller Stille“ begangen. Mit 50 ist man ja bekanntermaßen schon „weise“, zumindest aber „lebenserfahren“ und an der einen oder anderen Stelle bereits etwas „knackig“: was dem Hintern fehlt, hat der Rücken doppelt? Aber ich will mich nicht beschweren: außer dem ein oder anderen Zipperlein geht es mir gut und wenn ich in diesem Jahr meinen Nikotin-Konsum noch in den Griff bekomme und „in Bewegung“ bleibe, gibt es nichts zu klagen! Meine Arbeit macht mir nach wie vor Spaß und die Anforderungen sind gerade wieder sehr vielfältig:

    Ich befasse mich aktuell in mehreren „Verfahren“ mit vermeintlichem amtlichen „Schlendrian“, verbessere und ergänze Betriebskonzepte und bin mit Ämtern und Behörden in der gesamten Republik im konstruktiven Dialog! Im Juni 2018 wird es der Prognose nach in vielen „meiner Fälle“ zu Genehmigungen kommen. Haben mir Verwaltungs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter jedenfalls zugesagt und ich hoffe, im Sinne der Kundschaft, auf baldigen Abschluss der Genehmigungsverfahren!

    Die DSGVO hat mich nicht etwa kalt erwischt, denn ich weiß seit Monaten, dass hier, auch für mich persönlich etwas zu tun ist, um den europäischen Vorschriften zu entsprechen. Aber der Faktor Zeit hat unbarmherzig zugeschlagen und ich komme erst 2 Tage vor Inkrafttreten der Verordnung dazu meine eigenen Blogs und Webseiten quasi in letzter Minute anzupassen. Aus diesem Grund muss ich meine geplante Reise in den Süden auch auf nächste Woche verschieben und einige Tage den Bürokraten geben!

    Etwas überraschend kam übrigens in den vergangenen Tagen eine Nachricht aus dem Saarland, wo man von der zielgerichteten Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes nur wenig vernommen hatte! Jetzt wurden dort alle den Behörden bekannte Betriebe aufgefordert, bis spätestens 30. Mai 2018 einen Genehmigungsantrag zu stellen. Eine eigene „amtliche Frist“ des zuständigen Regionalverbandes Saarbrücken, der die Frist des Bundesgesetzes „nachbessert“? Merkwürdig, aber gelebte Realität! Offenbar will man den Betrieben, die die Frist 31.12.2017 nachhaltig verpasst haben, noch eine letzte Chance geben! Interessant! Denn die sofortige Schließung nebst saftigem Bußgeld wäre auch problemlos möglich!

    Die Feierlichkeiten sind beendet … frisch ans Werk! Howard grüßt aus der Hauptstadt und packt später bereits wieder seinen Koffer!

  • Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) –  Solidarität Fehlanzeige?

    Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) – Solidarität Fehlanzeige?

    Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) - Solidarität Fehlanzeige?Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) – Solidarität Fehlanzeige?

    Wann zieht die Branche endlich an einem Strang? Wäre wichtig!

    Informationsstand: 11. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Seit dem Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, stelle ich mir die Frage, ob es zwischen Sexworker(innen), Verbänden, Portalen und Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsstätten“ überhaupt „Solidarität“ gibt oder ob wir es mit jeder Menge Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfern zu tun haben, die im Alltag mehr oder weniger „erimitisch“ leben und am liebsten gar nicht in Erscheinung treten möchten.

    Wie es der Kollege Michael Beretin beim Frankfurter Kongress schon richtig feststellte, fehlt es der deutschen „Prostitutionsbranche“ an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Die bekannten Sexworker-Verbände haben zusammen nur wenige Hundert Mitglieder und können so unmöglich repräsentativ für vermutete 200.000 Sexworker(innen) sein! Die von mir geschätzten 20.000 Prostitutions-Betriebe in Deutschland, die mitunter völlig andere Interessen als die Sexworker(innen) haben, treten ebenfalls nicht kollektiv auf und haben daher kein gemeinschaftliches Gesicht! So ist wirksame Interessenvertretung schwierig!

    Jeder wurschtelt für sich selbst und das „große Ganze“ ist scheinbar nicht im Blick! Bei der von Dona Carmen e.V. initiierten Verfassungsbeschwerde hat das gemeinsame Handeln noch halbwegs funktioniert, bei der pragmatischen Umsetzung des Gesetzes ist eine gemeinsame Linie nicht mehr erkennbar!

    Statt kleiner „Nischen-Veranstaltungen“, wäre ein großer „Deutschlandtag der Sexarbeit“ aus meiner Sicht wünschenswert, bei dem einmal intensiv über die „Lage“ diskutiert werden könnte und dies eben nicht nur unter feministischen oder politischen Gesichtspunkten, sondern unter dem Aspekt der „gegenwärtigen Notwendigkeiten“! Es hilft ja wenig Utopien zu propagieren, wenn die Ämter bereits „unbarmherzig“ handeln und Existenzen bedroht sind! Da der „Protest“ kaum mehr wahrgenommen wird, wären Aktionen sinnvoll, die das Thema mal wieder medienwirksam in den Blick der Öffentlichkeit bringen könnten!

    Gerade die nicht wenigen Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen, haben keinen erkennbaren „Verband“ und die Interessen von Sexworker(innen) und Betreibern sind in vielen Aspekten grundverschieden! Ein Großteil der „Umsetzungsaufgaben“ des neuen Gesetzes muss von den „Betreibern“ erbracht werden: Organisation des Betriebs, Umsetzung der Dokumentations- und Aufklärungspflichten und die steuerliche Ausrichtung! Ist es nicht wirklich an der Zeit einen „Verband“ zu gründen, der hier in Dialog mit Politik und Behörden kommt? Ich freue mich auf Rückmeldungen und Zuschriften!

     

     

  • NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    NRW - Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    Merkwürdige Forderungen von amtlicher Seite! Wo ist Sinn und Verstand?

    Informationsstand: 1. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Gestern erreichte mich die Nachricht, dass in mehreren Städten / Kreisen in Nordrhein-Westfalen in den Genehmigungsverfahren für „Escort-Services“ von diesen mobile „Notruf-Systeme“ für die Escort-Damen gefordert werden! Und zwar sollen diese Systeme über zertifizierte Alarmzentralen laufen und den Alarm dort auslösen! Der Notruf-Anruf über die „Escort-Hotline“ reicht nicht aus und vorhandene Apps, die über das Mobiltelefon laufen sind angeblich aus amtlicher Sicht „nicht geeignet“! Angeblich hat das zuständige Ministerium in Nordrhein-Westfalen „Notruf-Knopf mit Aufschaltung auf Alarmzentrale“ verfügt! Ich werde in den kommenden Tagen eine Anfrage ans Ministerium stellen, ob dies wirklich für ganz NRW vorgegeben wurde oder ob es sich lediglich um ein „Abnicken“ von Stadt- und Kreis-Anfragen handelt.

    Sollten die „Melder“ zur Pflicht werden, wäre dies wohl mit erheblichen Kosten verbunden, da ein mobiler Alarm mit Mobilfunkeinheit und GPS-System ausgestattet sein müsste, zudem wären monatliche Gebühren für die Alarmzentrale notwendig. Aus dem „stationären Bereich“ (Clubbetriebe in NRW) kenne ich das „amtliche Verlangen“ bereits. In einem kleineren Club, der völlig überschaubar ist und in dem es ständig anwesende Hausmanagerinnen gibt, wurde im Genehmigungsverfahren eine Alarmaufschaltung zur Polizei verlangt! Ohne Aufschaltung keine Konzession! Der Betreiber hat sich zähneknirschend gefügt, obwohl die Anlage recht überflüssig ist!

    Was würde ein Notruf-Knopf in einem 200-Betten-Hotel nützen und wo soll man diesen überhaupt tragen? Man ist ja in der Regel irgendwann beim Escort-Date unbekleidet! Soll die Polizei wegen unklarem GPS-Signal 200 Zimmer stürmen? Wie ist der Datenschutz geregelt, wenn eine Alarmzentrale eingeschaltet ist? Die Zentrale muss ja wissen, warum die Person möglicherweise gefährdet ist? Zwangsouting?

    Ist da nicht eine simple Handy-App sinnvoll, die über einen „Shortkey“ einen stillen Alarm mit Standort (z.B. Hotel und Zimmernummer) per SMS überträgt? Hier sollte man mal mit den Beteiligten im Ministerium reden, bevor das ein völliger Unsinn „verordnet“ wird!

    So, Howard ist am Thema dran und wird, sobald er neues weiß, dazu berichten! Christoph Rohr, der sich bereits Gedanken zu stationären Systemen gemacht hat und bereits Top-Anlagen zu günstigen Konditionen vermitteln kann, wird in den kommenden Tagen eine Anfrage zu mobilen Systemen starten, um einfach mal zu erfahren, was solche Technologie kostet!

  • Howard Chance – Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 – Regionen und Themen

    Howard Chance – Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 – Regionen und Themen

    Howard Chance - Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 - Regionen und ThemenHoward Chance – Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 – Regionen und Themen

    Auch im Mai wieder schwer beschäftigt! Büro und diverse Reisen!

    Informationsstand: 1. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Alles neu, macht der Mai? Sicher nicht! Meine Kollegen und ich sind eher mit den „alten Themen“ konfrontiert, müssen aber in verschiedenen Bereichen im kommenden Monat noch weiter „aufrüsten“, da sich einige neue Anforderungen ergeben haben, die direkt oder auch „nur“ indirekt mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz zu tun haben. Nachfolgend die Liste der brandaktuellen Themen:

    1. Die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

    Ab dem 25. Mai 2018 wird die DSGVO europaweit gelten! Damit werden die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen europaweit vereinheitlicht! Da die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten des neuen Prostituiertenschutzgesetzes absolut als „Verarbeitung personenbezogener Daten“ gewertet werden müssen, sollten sich alle Betriebe, die Daten „erheben“ unbedingt mit den Erfordernissen der DSGVO beschäftigen und dabei auch die mögliche Relevanz für das „Betriebskonzept“ im Auge haben! Worum es bei der DSGVO genau geht und wie man den Erfordernissen entsprechen kann, werde ich in den kommenden Wochen ausarbeiten und den entsprechenden Bericht meiner Kundschaft zur Verfügung stellen!

    2. Der Trend geht zur „Verbindlichen Auskunft“?

    Ich bin im Kundengespräch, aber auch beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ mehrfach auf die „Verbindliche Auskunft in Steuersachen“ angesprochen worden, ein Verfahren bei dem es um eine „verbindliche Beurteilung eines zukünftig geplanten Sachverhalts“ geht. Ja, eine schön schwammige Formulierung! So ist das im „Recht“ öfters! In den meisten Fällen, die mir geschildert wurden, geht es um das Thema Umsatzsteuer und deren mögliche „Zurechnung“. Wenn meine Geschäftspartner (z.B. Sexworkerinnen) keine Umsatzsteuer zahlen, dies aber eigentlich wegen nicht erfolgter „Optierung“ oder wegen der Umsatzhöhe tun müssten, kommt es immer wieder vor, dass „ich“ vom Finanzamt in Haftung genommen werde. Zwar ist der „eigentliche“ Steuerschuldner der Geschäftspartner, aber wenn dieser keinen Wohnsitz im Inland hat oder nicht zahlen kann, dann kann es schwierig werden. Ich arbeite gerade mit meinen Partnern an einem „Lösungsszenario“! Kann ein wenig dauern, aber ich habe da schon sehr konkrete innovative Ideen!

    3. Betriebskonzepte und deren „Korrektur“

    Nicht jedes selbst erstellte und eingereichte „Betriebskonzept“ entspricht den „amtlichen Erwartungen“! Oft kommt es zu Rückfragen oder sogar zur Aufforderung das Konzept komplett neu zu erstellen und dafür vorbereitete amtliche Formulare zu verwenden! Zwar steht dies so nicht wörtlich im Gesetz, aber wer will schon auf Konfrontation mit einer Behörde gehen? Kann ich nicht empfehlen, da sich eine „Zusammenarbeit“ mit möglichst „gemeinsamem Ziel“ viel angenehmer gestaltet. Wenn Sie hier Hilfe benötigen, bin ich natürlich gerne zur Stelle, um gemeinsam mit Ihnen Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen! Vergessen Sie nicht: das Betriebskonzept ist ab sofort Ihre „Firmenbibel“ und sollte unbedingt „gelebte Wahrheit“ enthalten! Was ich damit konkret meine, erläutere ich gerne im persönlichen Gespräch!

    4. Reiseplanung Howard Chance – Der emsige Berater auf Tour!

    In dieser Woche (30.04. bis 06.05.) bin ich in Nordrhein-Westfalen und beschäftige mich intensiv mit „offenen Akten“, die dringend bearbeitet werden müssen! Die nachfolgende Woche (07. bis 13.05.) führt mich zunächst an den Niederrhein, nach Frankfurt/Main, in die Pfalz, nach Stuttgart, Nürnberg, Hof und München. Mal wieder volles Programm! Howard kommt mit Schwung in die gesamte Republik!

    Aktuelle Termine – Howard Chance

  • 3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    3. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Themen, Fakten und Notwendigkeiten
    Kongress „Zukunft Rotlicht“ – Saalbau Gallus

    3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    Der große Kongress der Rotlicht-Branche in Frankfurt am Main

    Informationsstand: 28. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Der dritte Teil meines Berichtes zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, beschäftigt sich mit den „zentralen Themen“ und den Fragen, die bei den Seminarblöcken aufkamen. Ich kann hier nur eingeschränkt berichten, da ich ja selbst 2 Seminare geleitet habe und von den Vorträgen der Kollegen nur wenig mitbekommen habe. Allerdings gab es umfangreiches Feedback von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, mit denen ich noch am Veranstaltungsabend in Frankfurt gesprochen habe. Man möge es mir nachsehen, wenn ich etwas überhört haben sollte!

    In der Eröffnungsrede von Christoph Rohr und bei den Vorstellungs-Statements der Dozenten, wurde bereits deutlich, dass sich die deutsche Rotlicht-Branche nach wie vor in mehr als unsicherem Fahrwasser befindet! Es gibt zwar eine Gesetz, das bundesweit seit 9 Monaten gilt, was aber noch eine „schwere Geburt“ ist und wo es bei der konkreten Umsetzung mächtig hapert!

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Das große Warten (auf das Amt)!

    In 12 von 16 Bundesländern läuft die Umsetzung des Gesetzes bezogen auf die „Betreibung“ entweder noch gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft. Konkrete und abschließende Bearbeitung von eingereichten „Betriebskonzepten“ findet meines Wissens momentan lediglich im „Musterland“ Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen, in Teilen des Freistaates Bayern und in einigen hessischen Regionen statt. In NRW gibt es bereits „erste Konzessionen“, Niedersachsen hat im vergangenen halben Jahr mächtig Gas gegeben und steht auch kurz vor den ersten Genehmigungen, in Bayern und Hessen gibt es jetzt auch verstärkte Bemühungen. Die anderen Bundesländer befinden sich nach wie vor eher im Wartestand und befinden sich gerade in der verspäteten „Schulungsphase“! Grundsätzlich haben für die Ämter die „Bedürfnisse der Sexworkerinnen“: Gesundheitsberatung und Ausstellung der „Huren-Ausweise“.

    Selbst im schon erwähnten „Musterland“ NRW bleiben in großen Städten die Papiere gerne schon mal einige Monate liegen und die Betreiberinnen und Betreiber ziehen daraus manchmal unzutreffende „Schlüsse“, denn das „lange Liegen“ der Akten hat meistens keine besonderen Gründe, sondern geschieht durch temporäre Überlastung. Ich war bereits mit einer Vielzahl von Kunden auf Ämtern in NRW und wurde dort vertröstet: das „wir melden uns wieder!“ ist Normalität und man geht dann zwangsläufig in die virtuelle Warteschlange. Aus der Länge der Bearbeitungszeit Rückschlüsse auf „Schwierigkeiten der Verfahrens“ zu ziehen, erscheint mit unsinnig! Trotzdem „sehnen“ sich die Betreiberinnen und Betreiber nach der „Genehmigung“, um die „Existenz“ bestätigt zu bekommen.

    Hier wäre es natürlich hilfreich, wenn die Behörden klar kommunizieren würden, mit welchem Zeitrahmen man zu rechnen hat! Dies tun sie aber selten, da „Bestandsbetriebe“ ja problemlos so lange weitergeführt werden können, bis das Amt die Prüfung abgeschlossen hat. Diese Regelung ist für die Ämter ein Segen, da keine „Genehmigungsfiktion“ eintritt und man „in aller Ruhe“ arbeiten kann. Die Nerven des Amts sind so beruhigt, die Gemüter der antragstellenden Betreiberinnen und Betreiber aber eben nicht! Ein großer Fehler ist es in jedem Fall auf die Ämter Druck auszuüben: das schafft lediglich ein unerfreuliches Klima, von dem man wahrscheinlich im weiteren Verlauf nicht profitieren wird!

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Nachbesserungen Betriebskonzept!

    Wenn man seine Unterlagen noch nicht einreichen konnte, weil das zuständige Amt noch nicht tätig ist, kann man natürlich noch nicht zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! In NRW, Niedersachsen und Hessen ist dies anders: eine ganze Reihe von Betreiberinnen und Betreibern hat „eingereicht“ und zwar mitunter sehr „spartanisch“! Man hat sich bei der Beschreibung der Betriebsabläufe auf die notwendigsten Angaben beschränkt oder Dinge sehr uneindeutig dargestellt! Nun gibt es aber Sachbearbeiter(innen), die Sachverhalte etwas genauer in Augenschein nehmen möchten! Sind Sexworkerinnen wirklich selbständig oder bestimmt der Betrieb nach wie vor, wie es läuft? Wird im Betrieb übernachtet oder nicht? Liegt „Wohnungsprostitution“ vor, die vielleicht überhaupt nicht erlaubnispflichtig ist oder versucht man die tatsächlichen Umstände zu verschleiern? Wenn die Sachbearbeitung nicht vom Schreibtisch aus möglich ist, kommt es garantiert schnell zu einem Ortstermin und zur Notwendigkeit das Konzept „nachzubessern“!

    Manchmal musste ich sogar ein komplett neues Konzept fertigen, da alle Angaben vor Ort nicht „gelebt“ wurden und da hatten meine Kunden noch Glück, dass die bearbeitenden Ämter dies erlaubten! Denn theoretisch war der Antrag rechtsverbindlich gestellt und hätte wegen schwerster Mängel umgehend abgelehnt werden können! Wenn man „Unsinn“ einreicht, legt man den Ball absichtlich auf den Elfmeterpunkt und darf sich nicht wundern, wenn das Amt dann „Tor“ ruft.

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Steuerliche Problemstellungen!

    Beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main war „Steuer“ das beherrschende Thema! Umsatzsteuer-Zurechnung, Scheinselbständigkeit, Sexworker-Besteuerung im allgemeinen und „Düsseldorfer Verfahren“: alles Themen, die im Gesetzestext des neuen Prostituiertenschutzgesetzes nicht explizit vorkommen, mit diesem aber eng verknüpft sind!
    Böse Zungen, zu denen ich ja den Gerüchten nach auch gehöre, behaupten, dass es beim ProstSchGesetz gar nicht um den „Schutz von Sexworker(innen)“ geht, sondern nahezu ausschließlich um „Regulierung“ und „Steuererhebung“. Durch das „Bargeld-Prinzip“ in der Rotlicht-Branche konnte man sowohl als Sexworker(in) oder Betreiber(in) Teile des Umsatzes in die „schwarze Tasche“ packen und Nachweise, was wirklich umgesetzt wurde, konnten gerade bei den „Dienstleisterinnen“ nicht wirksam nachvollzogen werden. Oft waren die Personen nicht einmal namentlich bekannt, nicht greifbar und damit nicht zu belangen. Betriebe wollten dies gar nicht so genau wissen, sind durch das neue Gesetz nun aber gezwungen „Huren-Ausweise“ zu kontrollieren und Anwesenheitslisten tagaktuell zu führen.
    Damit haben die Finanzbehörden nun Zugriff auf die „Steuerbürger(innen“, die bislang unbekannt agierten! Wenn man nach wie vor 50:50 macht, sich also die Umsätze teilt, kann man als Betreiber schnell in die Haftung für entstandene Umsatzsteuer geraten. Denn: welche Sexworkerin hat schon eine Umsatzsteuernummer? Die Anzahl wird verschwindend gering sein! Und: wer keine Umsatzsteuernummer hat, zahlt sicher auch keine Umsatzsteuer für seine Erträge!

    Dass die Umsatzsteuer aber zwangsläufig bei allen gewerblichen Dienstleistungen entsteht, habe einige Zeitgenossen einfach nicht auf dem Schirm! Wenn das Finanzamt dann auf die Idee kommt entgangene Umsatzsteuer beim Betreiber einzufordern, wird die Sache unlustig! Die Vergangenheit kann man leider nicht mehr „heilen“, aber für die Zukunft kam beim Kongress das Thema „Verbindliche Auskunft des Finanzamtes“ ins Spiel: bei diesem Verfahren stimmt man sein Betriebskonzept in steuerlicher Hinsicht mit dem zuständigen Finanzamt ab und holt sich (sehr vereinfacht dargestellt!) eine kostenpflichtige „Genehmigung“ oder eine „Ablehnung“ einer bestimmten steuerlichen Praxis und dies natürlich am besten „abstrakt“, also ohne mit der Handhabung bereits begonnen zu haben. Man kann in diesem Zusammenhang sogar eine „Betriebsprüfung“ beim Finanzamt bestellen, die allerdings kostenpflichtig ist! Ein sehr komplexes Thema, dass Sie gerne mit unseren Fachleuten (Steuerberater und Steuer-Fachanwälte) erörtern und in Auftrag geben können, wenn Sie „Schlimmes“ befürchten! Sprechen Sie uns an und wir vermitteln geeignete Experten aus unserem Netzwerk!

    Bordellbetreiber: Risikofaktor Bauamt und Flächennutzungspläne!

    Die Bauämter werden gerne als das „Damokles-Schwert“ des Prostituiertenschutzgesetzes bezeichnet! Weil das Baurecht „unverändert fortbesteht“, also durch das ProstSchGesetz nicht eingeschränkt, angepasst oder verändert worden ist, haben „Duldungen“ nun keinen Bestand mehr! Die meisten existierenden „Landesverordnungen zur Umsetzung des ProstSchGesetz) schreiben bei „baulichen Anlagen“ also Prostitutionsstätten eine bauamtliche Genehmigung vor! Diese Genehmigung muss als Anlage zum Antrag dann eingereicht werden! Ohne ein „Ja“ des Bauamts, kann der Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt keine „Konzession“ erteilen und hier stehen gerade Hunderte von Betrieben auf dem Prüfstand! Obwohl ich schon seit Oktober 2016 dazu aufrufe, den eigenen baurechtlichen Status unbedingt zu prüfen, haben viele Betreiberinnen und Betreiber darauf verzichtet und hoffen nun auf ein „Wunder“! Besonders „gemein“ erscheint es, wenn das Ordnungsamt das Betriebskonzept begrüsst, bei der Ortsbesichtigung die Ausstattung lobt und dann wenig später vom Bauamt mitgeteilt wird, dass „Prostitutionsstätten“ im Wohngebiet nun mal nicht zulässig sind!  Da ist man dann bei gefühlten 0% und man sollte sich keine großen Hoffnungen auf eine „Konzession“ machen!

    Natürlich gibt es Rechtsmittel und Verzögerungstaktiken, aber in der Regel ist hier die Suche eines „Ersatzobjekts“ sinnvoll und eine großzügige „Gnadenfrist“ es Amtes ist oft mehr wert als letztendlich sinnlose Zankerei. Leider sind selbst erfahrene Architekten mit dem Thema „Prostitution“ oft überfordert und auch einige Anwälte haben wichtige Urteile zum Thema schon „überlesen“! Wenn Sie eine entsprechende Überprüfung brauchen, können Sie unserem Netzwerk vertrauen! Unsere Experten sind seit Jahren in Bereich „Rotlicht“ unterwegs und haben schon vieles ausgefochten! Hier ist „Erfahrung“ einfach nicht zu toppen!

    Escort-Agenturen: Definitionsfragen der „Prostitutionsvermittlung“!

    Die „Prostitutionsvermittlung“ ist eine besondere Variante der „Prostitutionsbetriebe“, deren Dienstleistung eben darin besteht „Dienstleisterinnen“ und „Kunden“ zueinander zu bringen. Die Escort-Damen werden dazu auf der Homepage der Agentur mit Bild beworben, die Agentur gibt das jeweilige Angebot der Damen im Auftrag weiter, bearbeitet Kundenanfragen und vermittelt einen „Kontrakt“ zwischen Dame und Kunde. Dafür gibt es in der Regel eine prozentuale Provision, wie es auch im „Maklergewerbe“ üblich ist. Es ist allerdings noch ungeklärt, ob man bei diesen Geschäftsmodellen möglicherweise die „Selbstständigkeit“ der Escort-Damen unter bestimmten Umständen angezweifelt werden kann und ob „feste Tarife“ eventuell nicht so ganz gesetzeskonform sind. Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Ämter die Agenturen als lediglich virtuell auftretenden Unternehmen kaum im Visier haben. Die Geschäfte werden online abgewickelt, es gibt keine „Stätte“, wo man „Dienstleisterinnen“ antreffen könnte.

    Doch für die Finanzbehörden sind Escort-Agenturen (leider) total transparent: durch die Aufzeichnungspflichten und den Provisions-Rechnungsverkehr sind die Umsätze von Agentur und Dienstleisterinnen exakt nachzuvollziehen und da wir es im Escort-Bereich oft mit höheren Umsätzen zu tun haben, ist die Umsatzsteuer wieder ein wichtiges Thema! Woher kann die Agentur wissen, ob die Dienstleisterin Umsatzsteuer entrichtet? Kann die Agentur subsidiär in Haftung genommen werden? Was ist, wenn die jeweilige Dame bei mehreren Agenturen gelistet ist? Auch hier werden „Verbindliche Auskünfte“ ein wichtiges Thema werden! Ich arbeite mit meinen Partnern im Kundenauftrag bereits an einer Musteranfrage!

    Sexworker(innen): Franz Fiskus fragt nach? Wohnsitz, Steuer, Altlasten

    Franz Fiskus, der emsige Finanzbeamte, ist gut geschult und voller Elan, wenn er den neuen „Steuerzahlern“ durch die „Anmeldung“ (Huren-Pass) automatisch auf die Spur kommt! Franz erhält als Beamter des „Wohnzitz-Finanzamtes“ die Anmeldedaten der „Sexworker(innen)“ per amtlicher Datenübertragung und kann dann per Knopfdruck prüfen, ob bereits steuerliche Daten der Person vorhanden sind. Gibt es sowas noch nicht, wird ein „Erfassungsbogen“ verschickt, den „Sexworker(innen“ regelmäßig nicht verstehen. Manchmal ist der Wohnsitz auch gar nicht Wohnsitz, sondern lediglich die Adresse eines Clubs oder eines hilfreichen Freundes. Manchmal ist eine Dienstleisterin auch nur 3 Monate im Jahr in Deutschland tätig und eventuell auch nicht einkommensteuerpflichtig? Im Erfassungsbogen gibt es aber keine Möglichkeit solche „Spezial-Umstände“ einzutragen! Sowohl Franz, wie auch die Dienstleisterin, sind möglicherweise überfordert? Wenn jetzt noch Vorauszahlungen nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ geleistet wurden oder werden, wird es nochmal komplizierter! Ohne Gewerbeanmeldung und erfolgte Optierung kommt auch §19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmerregelung) nicht in Betracht? Also sind generell 19% Umsatzsteuer zu entrichten, trotz eventuell vorliegender eingeschränkter Steuerpflicht im Bezug auf die Einkommensteuer? Fragen über Fragen, die nur ausgewiesene Experten beantworten können! Aber selbst Fachleute straucheln, wenn sie zum Beispiel das „Düsseldorfer Verfahren“ gar nicht kennen! Wie verrechnen Wohnsitz-Finanzamt und die Steuerfahndung, die das „Düsseldorfer“ verwaltet, denn die Erträge und wer muss wirklich in Deutschland eine Einkommensteuererklärung fertigen? Wie verfährt man mit „Altlasten“ und wie fertigt man ein ordnungsgemäßes Kassenbuch? Was zum Teufel ist eine Einzelaufzeichnung? Probleme sind absolut vorprogrammiert und ohne Steuerberater wird man diverse Probleme nicht lösen können! Wir vermitteln gerne branchenkundige Berater!

    Sexworker(innen): Zustellprobleme? Lösung vorhanden!

    Viele Sexworkerinnen in Deutschland sind „Reisende“: Heute hier, morgen dort! Gerade da und morgen fort! Der Huren-Ausweis muss quasi auf der Durchreise organisiert werden und ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht vorhanden? Wohin mit der amtlichen Post, die irgendwann zwangsläufig kommen muss? Zu „Opa Schröder“, der als Stammkunde seinen Briefkasten opfert? In den Club, wo ich öfters einkehre? Dumm wird es, wenn Schriftstücke mit Fristsetzung eintrudeln und „Opa Schröder“ vergessen hat meine Nummer zu notieren, dass Dokument nicht scannen kann oder die Post verbummelt? Möglicherweise ist der Chef des Clubs, dessen Adresse ich verwende, auch „sauer“ auf mich und wirft ohnehin alles in die Papiertonne? Dann können ernste Probleme entstehen, weil die Behörden ja nicht wissen, was im Hintergrund passiert! Zum Glück gibt es Christophs „Zustellanschrift.de„, eine innovative App mit einem Backoffice, das postalische Sendungen annimmt, diese einscannt und die Dienstleisterin über den Eingang per Email, SMS oder WhatsApp informiert. So brennt nichts an und Christoph verbessert das Produkt immer weiter. Sein Ehrgeiz, alles möglichst perfekt zu machen, ist ja bekannt.

    Weitere Sonderfälle wie „Werbung im Rotlicht-Gewerbe“, „Existenzgründung im Bereich Prostitution“, „Rotlicht-Versicherungen“ und „Finanzierung von Objekten“ werde ich in meinem Blog demnächst beleuchten.

    Heute wollte ich ja kein Buch schreiben, sondern einige ausgewählte Kongress-Themen anschaulich ansprechen. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung haben wahrscheinlich schon einen Ansprechpartner vor Ort gefunden. Alle anderen haben natürlich jederzeit die Möglichkeit Christoph Rohr oder mich anzusprechen! Wir beraten stets gerne und vermitteln jederzeit Fachleute und interessante Produkte und Dienstleistungen!

    Meine Seminar-Skripte zum Kongress „Zukunft Rotlicht“, mein „altes Buch“ und auch die Betreiberbroschüre der Zustellanschrift.de finden Sie übrigens auf einer neu eingerichteten Downloadseite innerhalb dieser Präsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/27/praesentationen-und-dokumente-by-howard-chance/

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/25/kongress-bericht-zukunft-rotlicht-rechtskonformes-arbeiten-in-schwieriger-zeit/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/26/2-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-dank-und-gruss/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/24/zukunft-rotlicht-das-prostituiertenschutzgesetz-und-seine-folgen/

     

     

  • 2. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Dank und Gruß

    2. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Dank und Gruß

    2. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Dank und Gruß
    Rotlicht-Akademie und Zustellanschrift.de

    2. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Dank und Gruß

    Der große Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main

    Informationsstand: 26. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Unser Kongress in Frankfurt am Main war nicht nur ein Symposium für fundierte Meinungen, gedanklichen Austausch und Umsetzungsstrategien zum neuen Prostituiertenschutzgesetz, sondern auch eine kleine aber feine Fachmesse mit Ausstellern, die Produkte und spezielle Dienstleistungen für die Branche präsentierten und durch Werbepartnerschaften und Sponsoring-Aktionen zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen haben!

    Unser besonderer Dank geht an „London“-Kondome und deren Produktmanager Jürgen Heyer, an die Erotik-Portale Ladies.de, Kollegin.de, Quoka.de, Gesext.de, Rotlicht-mv.de, Berlinintim.de, an MBG International Premium Brands, die Menü-Manufaktur Hofmann, mvw.de, Claudia-Versand, ST Rubber, Gummi-Express, an die Zustellanschrift.de, den Puffomat-Kaffeemann und an weitere Partner, die unsere Veranstaltung im Vorfeld beworben haben. Es war toll, dass Ihr bei uns in Frankfurt gewesen seid und uns so tatkräftig unterstützt habt!

    Aber was wäre ein Kongress ohne Gäste und Seminarteilnehmerinnen und Teilnehmer? Als Dozent ist man auf ein wissenshungriges Publikum angewiesen, sonst wird es fad bis langweilig! Im Saalbau Gallus lebte der Dialog und das freundschaftliche Miteinander! Es ging überhaupt nicht um „Konkurrenz“, sondern vielmehr um das gemeinsame Ziel des „Klassenerhalts“: Eine Zukunft im Rotlicht, auf die man sich nach wie vor intensiv vorbereiten muss! Worum es gerade jetzt geht, darauf werde ich in Teil 3 meines Kongress-Berichtes noch eingehen und eine eingehende „Situationsanalyse“ vorlegen. Dies bedarf einiger Vorbereitung, wird aber sehr zeitnah erfolgen.

    Bei Vielen muss die aufgenommene „Information“ wahrscheinlich erst einem „sacken“, es müssen im Kopf Bezüge zur persönlichen Situation gefunden werden. Möglicherweise gibt es weiteren Beratungsbedarf, der im persönlichen Gespräch sicher gestillt werden kann!

    Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting verfügen inzwischen über ein sehr breites Netzwerk: Spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater bundesweit , Architekten, Gutachter, Programmierer und Marketing-Experten stehen bereit, um spezielle Aufgaben zu lösen. Auch wenn es um Alarmsysteme, Hygienefragen, Geldautomaten, Cash-Systeme oder Kassen geht, haben wir Tipps und wir sind natürlich für weitere Kooperationen stets offen!

    Christoph Rohr liebt sein heimisches „Office“, ich reise gerne und viel! In dieser Konstellation und Kooperation liegt ein besonderer Reiz und jeder von uns hat seine Schwerpunkte! Egal ob Sie Christoph oder mich kontaktieren: wir versuchen für alle Probleme Lösungen zu finden und tauschen uns regelmäßig und intensiv aus! Kooperation at it´s best! Punkt!

    Kontext-Artikel – 3. Teil des Berichtes:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/27/3-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-themen-fakten-und-notwendigkeiten/

  • 1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    1. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!
    Pic by Rotlicht.de

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    Rotlicht-Akademie und MH-Consulting gemeinsam am Start!

    Informationsstand: 25. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Wenn man die aktuelle Presseschau zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main betrachtet, wird man, oh Wunder, direkt wieder mit Klischees konfrontiert, die einem Journalisten der Frankfurter Neuen Presse besonders erwähnenswert erscheinen: „ein Maserati auf dem Parkplatz und bullige Türsteher am Eingang“ bei „einem eher ungewöhnlichen Branchentreffen“. Titel des Artikels: „Weiterbildung. Bordellbetreiber informieren sich im Gallus über Zukunft Rotlicht“. Wem nun der Maserati gehörte, ist mir nicht bekannt und auch nicht wichtig und die Türsteher waren nach meiner Wahrnehmung nicht wirklich bullig, sondern zurückhaltend und freundlich. Garantiert keine Milieu-Leute und erst recht keine Rocker, sondern zertifizierte Sicherheits-Fachkräfte, die man bei Veranstaltungen aller Art einsetzt. Bei einem „Rotlicht-Kongress“ ist das dann scheinbar besonders erwähnenswert? Nun gut! In der Tat war es aber gut, dass solch besonnene Leute eingesetzt wurden, denn es gab auch einen Besuch der „Sisters Stuttgart“, die eine besondere Botschaft in den Saalbau Gallus bringen wollten: „Deutschlands erster Kongress für Menschenhandel und Zuhälterei“ stand auf einem selbstgemalten großflächigen Banner. Die „Hessenschau“ berichtet dazu im Artikel „Frauen protestieren gegen Bordellbetreiber-Kongress“.

    Die politische Botschaft der „Sisters“ gegen die Prostitution als solches ist eine zu respektierende Meinung, aber eben an der völlig falschen Stelle präsentiert und mit den falschen Adressaten! Der Staat wäre der richtige Ansprechpartner und folgerichtig bezeichnen die „Sisters“ den Staat auch als „den größten Zuhälter“ …

    Übrigens: im Saalbau Gallus tagten nicht nur Bordellbetreiber, sondern auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Behördenmitarbeiter und auch Sexworkerinnen, die freiwillig im Gewerbe tätig sind und das Sisters-Banner eher irritiert zur Kenntnis nahmen. Es ging thematisch um die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes und um die damit verbundenen staatlichen Auflagen und eben auch darum „sauber“ = gesetzeskonform zu arbeiten und der Branche eine Zukunft zu geben! Menschenhandel und Zuhälterei? Fehlanzeige! Wenn sich Leute treffen, um ein Gesetz kennen zulernen, um steuerliche Aspekte erklärt zu bekommen, um zu wissen welche baulichen Maßnahmen und Anträge notwendig werden, ist man von einem „Zuhältertreffen“ mit Wein, Weib und Gesang kilometerweit entfernt! Dies mussten auch die erwähnten „Sisters“ einsehen, die sehr überrascht waren, dass unterschiedliche Referenten, darunter auch ich, bereit waren, die „kühne These“ mit ihnen intensiv zu diskutieren! Denn wir, die Dozenten, haben und hatten mit Menschenhandel nie etwas am Hut und verurteilen auch alle Formen von Zuhälterei und Ausbeutung! Besonders die Rechtsanwälte, die ja nun einmal „Organe der öffentlichen Rechtspflege“ sind, mussten im Vorfeld des Kongresses schon kräftig schlucken, als sogenannte „Stoerenfridas“ behaupteten, dass eine Clique von Vorbestraften im Saalbau Gallus referieren würde! Eine Frechheit, die mit „freier Meinungsäußerung“ nichts mehr gemein hat! Die „Sisters“ waren darauf „angesprungen“, stellten aber vor Ort fest, dass die vermuteten bösen Leute nicht vorhanden waren! Keine finster blickenden Goldketten-Luden, keine „gezwungenen Pferdchen mit blauen Augen“, sondern „normale Menschen, wie du und ich“, die versuchen, in einem oft gescholtenen Gewerbe „anständig“ zu arbeiten! So endete die „Protestaktion“ in einem angenehmen Dialog, der nichts mit einer „Störung“ zu tun hatte.

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    Der Kongress und seine Themen – Alles war vorab bekannt! – Natürlich rechtskonform!

    Das Kongress-Programm von „Zukunft Rotlicht“ war weder geheim noch anzüglich! Jede und jeder, der sich für das Thema „Prostituiertenschutzgesetz“ interessiert oder als Betreiberin oder Betreiber sogar interessieren muss, konnte das Programm seit Anfang März auf der Homepage https://zukunft-rotlicht.de abrufen und natürlich auch die teilnehmden Referenten ausführlich „googeln“.  Es ging beim Kongress nicht um „Rechtsbeugung“, „Umgehungs-Konstrukte“ oder „Steuerspar-Modelle“, sondern um gesetzeskonforme Arbeit mit einem neuen Gesetz, dessen Intention teilweise noch wenig greifbar erscheint! Keine Zusammenkunft von Verschwörern! Warum auch?

    Das komplizierte deutsche Steuerrecht stand gleich mehrfach auf dem Programm, wobei die Umsatzsteuerproblematik, aber auch die Besteuerung von Sexworkerinnen im Mittelpunkt standen. Das neue Gesetz bietet hier für die Finanzbehörden verschiedene Angriffspunkte und es gibt schon eine ganze Reihe von „Fahndungen“ und rückwirkenden Steuerfestsetzungen, die im Extremfall zur Existenzvernichtung führen können! Die Fachanwälte Guntram Knop (Frankfurt/Main) und Harald Martin (Karlsruhe) stellten die wichtigsten Aspekte und Gefahren vor und kamen mit dem interessierten Publikum intensiv ins Gespräch! Ohne Steuerberater kommt man als Betreiberin oder Betreiber im Gewerbe ohnehin nicht aus und wenn es kompliziert wird, ist der Steuerfachanwalt unentbehrlich! Wer kennt sonst alle Doppelbesteuerungsabkommen europaweit, wenn es ums Thema Steuerpflichten bei Sexworkern geht, die durch die gesamte EU reisen und möglicherweise irgendwann von der Steuerfahndung im Betrieb gesucht werden? Und wer verhandelt sonst mit dem Finanzamt auf Augenhöhe?

    Der Verwaltungsfachmann und Jurist Andreas Ramisch (Forchheim), der bei einer Behörde in leitender Funktion angestellt ist und bundesweit Behörden-Mitarbeiter(innen) zum neuen Prostituiertenschutzgesetz schult, erwies sich einmal mehr als ausgewiesener Experte für alle Fragen des Verwaltungsrechts und lieferte in seinen Referaten praktische Hilfe für den Umgang mit Behörden und erläuterte Verfahrensabläufe im Detail. Ramisch ist kompetent und hat ein unglaubliches Fachwissen, das er sogar an seinem Geburtstag (den er Montag hatte) gerne vermittelte. Auch in den Seminarpausen wurde er ständig befragt und um seine Meinung gebeten! Ramisch konstatierte, dass sich die Behörden in den meisten Bundesländern noch im Wartestand befinden, dass aber jetzt gerade intensive Schulungsmaßnahmen laufen! Ruhig wird das Jahr 2018 weder auf der einen (Betreiber) noch auf der anderen Seite (Behörden) werden!

    Marketingfachmann Michael Beretin (Stuttgart) beschäftigte sich mit dem wichtigen Aspekt der „Werbung für Prostitution“ und zeigte Gefahren auf, die sich z.B. ergeben, wenn man von „Team und seinen Damen“ spricht und diese „Botschaft“ auch an die Behörden sendet! Wenn man plötzlich zum „Arbeitgeber“ von 100 Damen wird, sollte man sein Sparschwein prüfen, denn dann sind Nachzahlungen in Millionenhöhe für Steuern und Sozialabgaben schnell vorprogrammiert und außerdem kann man auch noch empfindlich bestraft werden! Beretin, der in bekannt charmanter wie bestimmter Art auftrat  rief auf dem Podium auch zur Gründung eines neuen Verbandes auf, der „endlich“ die Interessen der Branche bündelt und vertritt! Die Idee fand großer Zuspruch und wird möglicherweise recht zeitnah in die Tat umgesetzt!

    Mit praktischen Hilfen rund um das ProstSchGesetz befasste sich der Veranstalter Christoph Rohr in seinem Seminar-Block: die Zustellanschrift.de, Christophs Herzblut-Baby, ist in aller Munde und verbreitet sich immer mehr. Damen ohne Wohnsitz in Deutschland oder Damen, die den Blick des Partners fürchten, können ihre Behörden-Post ganz legal nach Ulm umleiten und erhalten per E-Mail, SMS, WhatsApp Nachricht, wenn etwas im Kasten liegt. Ein ausgeklügeltes Verfahren, verwaltungsrechtlich geprüft und für sehr gut befunden! Ein Produkt, was die Branche braucht und dass es für ganz kleines Geld gibt! Eine Erfolgsstory, die aber den ganzen Mann fordert …

    Ich selbst, in der Branche als Howard Chance bekannt und von einigen Leuten auch als die „böse Bild-Zeitung des Rotlichts“ verunglimpft, habe mich beim Kongress mit den „Kaufmännischen Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber im Rotlicht“ befasst und einen weiteren Seminarblock zum Thema „Sexworker(innen) und Betreiber(innen) im Fokus der Finanzbehörden“ angeboten. Die Präsentationen zu beiden Themen werden demnächst auch
    online verfügbar sein!

    Die Conclusio für heute …

    Der liebe Kollege Christoph Rohr hat die komplette organisatorische Abwicklung des Kongresses übernommen, war in den vergangenen Monaten fast ausschließlich mit dem Kongress beschäftigt und wusste oft nicht, wo ihm gerade der Kopf stand. Wie viel Vorbereitung und Koordination nötig ist, um einen einzigen Kongress-Tag bis ins Detail zu organisieren, kann sich kaum jemand vorstellen! Wir haben fast täglich telefoniert, Dinge abgesprochen und erledigt. Meine Kunden wurden auch oft vertröstet, Christoph musste seine „Rotlicht-Akademie“ pausieren und sogar die Weiterentwicklung der Zustellanschrift.de zeitweise vernachlässigen! Der Tag hat eben nur 24 Stunden … an dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank nach Dornstadt für die hervorragende Arbeit! Prall … Herr Rohr! Mit Dir immer wieder gerne!

    Nach dem Kongress ist  jetzt nicht „vor dem Kongress“: unser Zusammenarbeit hat sich beim Kongress bewährt und wird sich jetzt bei unseren „Kern-Kompetenzen“ fortsetzen: Christoph wird sein Produkt promoten, denkt über Zusatztools nach, ich werde reisen und texten und wir werden weiter intensiv im Bereich der „Unternehmensberatung“ tätig sein und uns hier mit der Rotlicht-Akademie und MH-Consulting sinnvoll ergänzen! Unsere Partner und weitere Details werde ich in den kommenden Tagen in meinem „2. Bericht zum Kongress“ vorstellen! Genug für heute! Die Arbeit ruft! Glück auf!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/26/2-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-dank-und-gruss/