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  • Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 - Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Überraschende Öffnung der Bordellbetriebe in Rheinland-Pfalz zum 01. Oktober 2020

    Die Nachrichten des gestrigen Tages haben sich wieder einmal überschlagen: zwar hatte sich schon in der vergangenen Woche das Gerücht gehalten, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Öffnung zum 04.10.2020 auf der Agenda haben sollte, es gab dann aber keine offizielle Bestätigung und bezogen auf Rheinland-Pfalz gab es ja bereits zweimal Fehlalarm! Also haben wir uns erst einmal zurückgehalten und den Plan auch angezweifelt!

    Nun ist es soweit! Am vergangenen Donnerstag, dem 01.10.2020, durftenn Prostitutionsstätten endlich wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen, die einigen Fällen sicher sehr schädlich für das Geschäft sein werden!

    Für die Wiederaufnahme des Betriebs wurden vom Land Rheinland-Pfalz zwei „Regelwerke“ erstellt, die, unbedingte Beachtung finden müssen. Dabei handelt es sich konkret um

    1. die Vorschriften der aktuellen Änderungsverordnung zur 11. Corona-Schutz-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.09.2020 und

    2. um die expliziten Hygienevorschriften einhalten, die das Land Rheinland-Pfalz ergänzend definiert hat!

    Ich erspare mir an dieser Stelle den kompletten Katalog zu listen, sondern begnüge mich zunächst damit auf die wesentlichen Pflichten hinzuweisen, die für die Wiederaufnahme zwingend erforderlich sind. Details können dann nachgelesen oder im persönlichen Gespräch erfragt werden. Mir geht es hier erst einmal um die Erstellung einer Übersicht, mit deren Hilfe man sich auf eine baldige Öffnung vorbereiten kann. Da die Vorwarnzeit sehr kurz war, stehen viele Betreiberinnen und Betreiber unter Zugzwang.

    Hier die wichtigsten konkludierten Regeln für die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen in Rheinland-Pfalz:

    • Die allgemeinen Corona-Schutz-Regeln nach der Landesverordnung Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich einzuhalten. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Abstand zu halten ist und dass Schutzmasken zu tragen sind, wie dies bei allen körpernahen Dienstleistungen der Fall ist. In den Hygieneregeln für Prostitutionsstätten / Prostitutionsvermittlung Rheinland-Pfalz ist es sogar vorgeschrieben beim Vollzug der sexuellen Handlung ständig Maske zu tragen. Küssen und Französisch in jeglicher Form scheiden somit völlig aus und sollten daher auch von den Sexworkern nicht beworben werden! Der Austausch von Aerosolen und Körperflüssigkeiten aller Art soll unbedingt vermieden werden!
    • Prostitutive Handlungen dürfen immer nur zwischen maximal 2 Personen stattfinden und die Dienstleistungs-Räume dürfen dementsprechend auch immer nur von 2 Personen genutzt werden. Dreier und Orgien mit mehreren Personen sind untersagt!
    • In der jeweiligen Prostitutionsstätte dürfen keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume zur Verfügung gestellt werden, wo sich mehr als 2 Personen aufhalten können. Solche Räume sind geschlossen zu halten! Also sind Barbetriebe mit erotischem Angebot nicht möglich und auch Clubs und Laufhäuser werden, wenn überhaupt, nur mit Kompromissen betrieben werden können. Hier habe ich diverse Erfahrungen in den Bundesländern Bayern, Saarland und Niedersachsen, wo ich in den vergangenen Monaten intensiv beraten habe. Hier muss unter Umständen dann geprüft werden, ob es Parallelgewerbe geben kann und man die Gastronomie von der Prostitution so separieren kann, dass die Ordnungsbehörden einverstanden sind.
    • Es gibt die Pflicht zur Terminvereinbarung in telefonischer oder digitaler Form! – Bevor ich ein Prostitutionsstätte betrete, muss vorab ein Termin vereinbart werden! – Laufkundschaft ist dabei auf den ersten Blick ausgeschlossen, aber in der Beratung haben wir Ideen entwickelt, wie man diesem Dilemma begegnen kann. Im „Nähkästchen“ gibt es durchaus „Ideen“ und darüber kann man dann gerne unter 4 Augen reden.
    • Die höchste Hürde: Rheinland-Pfalz schreibt die Erhebung von Kontaktdaten vor und verlangt einen Abgleich mit Ausweisdaten! – Dies zu umgehen, ist momentan nicht möglich! – Es gibt zwar in Niedersachsen, wo es die gleiche Pflicht gibt, diesbezüglich ein Klageverfahren, aber wer momentan in Rheinland-Pfalz öffnen möchte, kann sich der Pflicht nicht entziehen! Es ist sogar vorgeschrieben eine verantwortliche Person für die Kontaktdaten-Nachverfolgung zu benennen. Auch für die Aufbewahrung der sensiblen Daten und deren Vernichtung gibt es klare Regeln!
    • Es gibt die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Hygiene-Konzepts und selbstverständlich müssen alle Mitarbeiter(innen) und alle anreisenden Dienstleisterinnen darüber informiert werden. Dabei ist dann auch zu prüfen, ob die Umsetzung zentral über die Betreibung gewährleistet werden kann oder ob man die Pflichten (wie bei vermieteten Terminwohnungen ohne direkte Betreibung) vertraglich an die Mieterinnen übertragen kann oder sogar muss. Es fällt in jedem Fall jede Menge „Papierkram“ an. Das persönliche Hygienekonzept muss zwar nicht „vorab“ beim Ordnungsamt oder beim Gesundheitsamt eingereicht werden, es muss aber bei einer Kontrolle vorliegen und natürlich vor Ort auch „gelebt“ werden.
    • In der Prostitutionsstätte ist eine Beschilderung mit diversen Hinweisschildern (Maskenpflicht,– Abstand, Desinfektion) vorzunehmen, es müssen viruzide Desinfektionsmittel und Einweg-Masken zur Verfügung stehen. Nach jeder Raumbenutzung sind die Auflagen zu wechseln, alle berührbaren Flächen und auch die Sanitärbereiche sind zu reinigen, es hat eine Lüftung zur Aerosol-Vertreibung zu erfolgen. Begegnungen zwischen mehr als 2 Personen sind zu vermeiden.

    Dies nur eine Übersicht der wichtigsten Regeln, die ich den neuen Vorschriften entnommen habe. Ich habe mich im Kundenauftrag bereits mit „schnellen“ Individualkonzepten befasst und werde an diesem Wochenende möglicherweise noch in die Pfalz reisen. Die Öffnung ist in vielen Fällen zu bewerkstelligen, allerdings werden viele Betriebe erst am kommenden Montag startklar sein, da die Ankündigung der Landes leider (wieder) auf letzte Minute erfolgte.

    Für Rückfragen und kurzfristige Beratungen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! – Mit meinen Kunden in der Pfalz bin ich bereits intensiv im Kontakt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance

  • Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Erstellung eines Betriebskonzepts nach dem ProstSchG ist die eine Sache; das „Leben“ dieses Konzeptes und die korrekte Umsetzung der amtlichen Vorschriften oft eine ganz andere. Viele Betreiber denken, dass der einmalige amtliche Stempel ausreist, um zukünftig in Frieden mit dem Amt zu leben. Dann werden die gesetzlich eindeutig vorgeschriebenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gerne (wieder) vergessen und manchmal stellt man sogar das eingereichte Konzept „intern“ wieder um, ohne das Amt davon zu informieren! Wenn man einfach so handelt, so handelt man grundsätzlich „ordnungswidrig“ und gefährdet im schlimmsten Fall sogar die bereits erlangte Erlaubnis oder aber die Erlaubnis, auf die man noch wartet!

    • Dokumentiere ich die Anmietungen in meinem Betrieb umfassend und gesetzeskonform? Habe ich ein stetiges Augenmerk auf die Existenz und die Gültigkeit von Registrierungsbestätigungen und Gesundheitsbescheinigungen?
    • Gebe ich ordnungsgemäße Quittungen aus und erhalten meine Mieterinnen bzw. Subunternehmerinnen Duplikate aller Dokumente? Wie stelle ich den Datenschutz und die ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Unterlagen sicher?
    • Darf ich Weisungen erteilen oder lasse ich dies besser bleiben? Agiere ich im Auftrag der Mieterin oder erbringe ich Zusatzleistungen, die ein Anstellungsverhältnis begründen könnten?
    • Wie steht es um die Zuverlässigkeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wurde diese überprüft oder ist diese nicht notwendig?
    • Wie ist die Lage beim Jugendschutz, bei Hygieneplan, Meldepflichten und beim Sicherheitskonzept? Nehme ich die notwendigen Kennzeichnungen im Betrieb vor und informiere ich die Mieterinnen nachweislich über die gesetzlichen Fristen?
    • Mache ich „Deals“ mit dem Finanzamt oder übernehme ich die Werbung für (angeblich) selbständige Damen?

    Es gibt unzählige weitere Detailfragen, die regelmäßig im Rahmen meiner Unternehmensberatung auftauchen und die manchmal gar nicht so einfach zu beantworten sind. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail!

    Ich habe mich daher entschlossen ein Handbuch für die betriebliche Praxis zu veröffentlichen, um damit durch das Aufzeigen entstandener Probleme konkrete Hilfestellungen zu geben. In manchen Regionen sind die Behörden lasch, in anderen jedoch gründlich und sogar über das Ziel hinausschießend!

    Den September über werde ich die Publikation erstellen und als Erscheinungsdatum ist der 28. Oktober 2019 geplant und zwar zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, wo ich ja auch als Referent vertreten sein werde.

     

  • Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Landet das Prostitutionswesen in Deutschland im völligen Chaos?
    Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Landet das Prostitutionswesen in Deutschland im völligen Chaos?

    Das erste Quartal 2019 ist schon wieder Geschichte und ich hatte in den vergangenen Monaten den Schreibtisch voll mit umfangreichen Akten, die aufzeigen, welch komplizierte Prozesse durch das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Gang gesetzt wurden. Hier einige akute Problemstellungen, die sich momentan bei meiner Arbeit häufen:

    1. Vergessene Anträge nach dem ProstSchG / Kooperative Behörden

    Obwohl das „neue“ Gesetz nun fast schon seit 2 Jahren „umgesetzt“ wird, hat sich in nicht wenigen Gegenden des Landes nur wenig getan. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen habe ich momentan mit „Nachgenehmigungen“ zu tun, wo tolerante Behörden Betrieben, die bislang keinen Erlaubnisantrag gestellt haben, Nachfristen einräumen, um Schließungen, die mangels Antrag problemlos möglich wären, zu vermeiden. Bei diesen Fällen ist natürlich eine gewisse Eile geboten, da man die Geduld der Amtsleute ja nicht überstrapazieren möchte. Wer hier zeitnah Hilfe benötigt, die oder der kann mich gerne kontaktieren.

    2. Baurecht mit Nutzungsänderungen / Baugenehmigungen

    Obwohl in mehreren Bundesländern überlegt worden war die Genehmigungen nach dem ProstSchG ohne baurechtliche Würdigung zu erteilen, ist die Handhabung momentan wieder eine andere: Baugenehmigungen werden in den meisten Fällen wieder eingefordert und der „Zwang“ zur Nutzungsänderung ist auch wieder klar erkennbar. Die Behörden machen dabei zum Teil sehr abenteuerliche Vorschläge oder hoffen in vielen Fällen das Betreiber „aufgeben“ ohne in Verwaltungsklagen einzusteigen. Die Tendenz geht zur Klagewelle und ich betreue in dieser Richtung eine ganze Reihe von Betrieben, die sich entsprechend vorbereiten. Wer Informationen zu diesem Thema benötigt, die oder der kann mich gerne ansprechen!

    3. Dokumentationspflichten / Aufzeichnungen

    Das neue Gesetz bringt ja eine ganze Reihe von Dokumentationspflichten mit sich, die im Betriebskonzept erläutert und dann im betrieblichen Alltag auch „gelebt“ werden müssen. Dazu gehört die Prüfung der Hurenausweise, die tägliche korrekte Abrechnung gegen Quittung / Rechnung, das Vertragswesen und viele weitere Dinge mehr! Inzwischen führen die Behörden diesbezüglich bereits Prüfungen durch und dabei werden regelmäßig erhebliche Mängel festgestellt, die dann mindestens zu einer nachdrücklichen Ermahnung, manchmal aber auch direkt zu Bußgeldern führen! Hier bin ich momentan umfangreich beratend tätig, um Schaden für Betreiberinnen und Betreiber zu vermeiden. Da es den von mir erfundenen „Bordellfachwirt“ als Ausbildungsgang immer noch nicht gibt, ist es kein Wunder, dass Probleme entstehen. Ich biete hier betriebliche Schulungen an und habe auch eine Reihe von Muster-Vorlagen vorrätig, die den Arbeitsalltag deutlich erleichtern! Howard hilft gerne … bundesweit!

    4. Steuer-Angelegenheiten / Aktivismus der Finanzbehörden

    Böse Zungen haben gehauptet, dass eigentlich der Bundesfinanzminister hinter dem ProstSchG steht, um in der Bargeld-Domäne Rotlicht das „Schwarzgeld“ weitestgehend auszumerzen! Besonders den Liebesdamen unterstellt man ja ein sehr gestörtes Verhältnis zum Fiskus und durch Registrierung erhobenen „Huren-Daten“, die den Finanzbehörden laut Gesetzestext unmittelbar zugehen, sind ein treffliches Instrument, um intensive Nachforschungen zu starten. Wer keine Steuernummer hat, aber schon seit Jahren in der Branche arbeitet, ist sehr verdächtig und wenn auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren zu erkennen ist, ist der Gedanke an „steuerfreie Arbeit“ schwer zu widerlegen. Wir reden in diesem Zusammenhang von Umsatzsteuer, Einkommensteuer, aber auch von lokalen Vergnügungssteuern, die unter bestimmten Umständen alle in Ansatz gebracht werden können und die den „Hurenlohn“ schnell schmälern. Leider sind die momentan vorhandenen Steuerformulare und -gesetze so kompliziert, dass die einfache Dame sie einfach nicht versteht und wie der Ochs vorm Berg steht. Wenn man auf Erfassungsbögen der Behörden nicht reagiert, kann es irgendwann ein böses Erwachen geben. Es wäre Zeit ein für die Branche taugliches Besteuerungsverfahren zu entwickeln, das auch in der Praxis taugt. Die Behörden machen sich sicher viel Mühe, es gelingt ihnen aber kaum „Erfolge“ zu erzielen und der Aufwand ist oft grösser als der Ertrag, denn die meisten Sünderinnen in der Branche haben eben keinen Sparstrumpf mit dem man alte Steuerschulden begleichen könnte! Zu allem Überfluss gibt es in der Republik auch nur sehr wenige Steuerberater, die mit Mandantinnen aus dem Milieu arbeiten möchten, weil dies immer mit Aufwand verbunden ist, den man sich gerne spart!

    5. Immobilien-Angelegenheiten … gesucht und gefunden?

    Nach wie vor gestaltet sich der erotische Immobilienmarkt als sehr „statisch“. Entnervte Betreiber möchten verkaufen, scheitern dann aber oft daran, dass Betriebe noch nicht genehmigt sind und so quasi unverkäuflich sind! Ein Puff ohne Genehmigung ist wie eine Katze im Sack und die Investitionsfreude ist merklich gehemmt! Doch selbst wenn bereits eine Genehmigung vorliegt, tut sich gerade wenig. Für Investoren ist Rotlicht gerade nicht sonderlich „hipp“ und ob sich diese Situation bald ändern wird, wage ich hier zu bezweifeln. Ich nehme zwar gerne nach wie vor Anfragen entgegen, muss aber vor Euphorie warnen: selbst Schnäppchen verkaufen sich nicht schnell, sondern manchmal gar nicht! Als mutiger Käufer hat man aber gerade jetzt eine große Auswahl und ich vermittle gerne entsprechende Kontakte, zumal ein Kollege von mir auch eine Geschäftsbank besorgt hat, die im Rotlicht-Bereich Geschäfte tätigt.

    6. Howard Chance – In eigener Sache – Das Buch Prostitution 2019

    Als Buch-Autor und Blogger war ich in den vergangenen Jahren recht emsig unterwegs, was allerdings durch diverse Ereignisse und Notwendigkeiten in den letzten Monaten etwas ins Hintertreffen kam. Mein Buch „Prostitution 2018“ wurde in 2018 nicht fertig und soll nun Ende Mai mit dem Titel „Prostitution 2019“ erscheinen. Ich werde mich im Mai 2019 daher zu einer verlängerten schöpferischen Schreibwoche zurückziehen, um mein „Werk“ zu vollenden! Darüber hinaus wird es weitere neue geschäftliche Projekte geben, über die ich in meinem nächsten Newsletter ausführlich berichten werde.

    Für heute grüsse ich österlich wie kollegial von Haus zu Haus als

    Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

     

  • Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    News by Howard Chance – Dienstag 09. Oktober 2018

    Nach fast einem Monat der schöpferischer Blog-Pause, die einfach meinem Buch-Projekt geschuldet waren, bereite ich mich heute auf eine lange „Venus-Woche“ in Berlin vor! 6 Tage in der Hauptstadt mit jeder Menge Aktivitäten, nämlich:

    Messestand der Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus“

    Die vom Kollegen Christoph Rohr und mir gegründete Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ präsentiert sich von Donnerstag, 11. Oktober, bis Sonntag, 14. Oktober 2018 an einem Gemeinschaftsstand in der Business-Halle 20 / Standnummer 20 der Venus-Erotikmesse. Mit dabei sind BERLINIntim, MH-Consulting by Howard Chance, Quoka.de, Rotlicht-Akademie.de, Rotlicht.de und Zustellanschrift.de. Umfangreiche Informationen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), kompetente Ansprechpartner zum Thema und Gedankenaustausch zu einer komplexen Materie, die die Rotlicht-Branche fordert. Was gibt es Neues? Was muss man tun? Wer kann mir bei Genehmigungsantrag und Betriebskonzept helfen? Wo und wie kann ich erfolgreich werben und welche Hilfsprodukte sind lohnenswert oder sogar dringend notwendig. Besuchen Sie uns am Stand, kommen Sie mit uns persönlich ins Gespräch! Am Stand erhalten Sie auch unser kostenloses Messe-Magazin mit wertvollen Infos und Tipps! Die Öffnungszeiten der Business-Halle 20: Donnerstag, 11. Oktober 11:00 – 20:00 Uhr, Freitag, 12. Oktober 11:00 – 20:30 Uhr, Samstag, 13. Oktober 11:00 – 20:30 Uhr und Sonntag, 14. Oktober 11:00 – 19:00 Uhr. Wir freuen uns auf Sie! Informationen zur „Venus“ finden Sie unter: https://www.venus-berlin.com/


    Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar Samstag, dem 13. Oktober 2018, in Berlin

    Am Samstag, dem 13. Oktober 2018 präsentieren wir die „Sexte Ausgabe“ der Seminarreihe „Rotlicht trifft Blaulicht“ im Mercure-Hotel Berlin City West.  Das Fachseminar richtet sich an Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und an besonders an die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, die ihren Betrieb neu aufstellen und/oder einen Erlaubnisantrag stellen müssen. Ein bundesweites Team von Experten und Beratern ist beim Seminar am Start, um wertvolle Tipps zu geben und die Fragen des Auditoriums zu beantworten. Rechtsanwalt Guntram Knop referiert zu Fragestellungen des Steuerrechts und hat viele neue Informationen zum Umgang der Finanzbehörden mit dem „Rotlicht“, Verwaltungsjurist Andreas Ramisch kennt die Vorgehensweisen der Verwaltungsbehörden aus der eigenen täglichen Praxis und ist ein gefragter Experte, der genau weiß, worauf die Ämter Wert legen und wie Recht in der Praxis angewendet wird! Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance sind als erfahrene Berater tätig und begleiten Unternehmen und Dienstleisterinnen in Konzessionierungsverfahren nach dem ProstSchG. Das Fachseminar bietet geballte aktuelle Informationen und verschafft eine Wissensvorteil, den man nicht unterschätzten sollte! Alle Informationen zum Fachseminar finden Sie im aktuellen Flyer der veranstaltenden Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr. Restkarten für die Veranstaltung können noch zum Preis von 80 € pro teilnehmende Person noch über die Seite der Rotlicht-Akademie bestellt werden, sind aber auch am Stand der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht erhältlich.


    Consulting-Termine Howard Chance vom 10. bis 15. Oktober in Berlin

    Ich habe als Consultant bundesweit eine umfangreiche Anzahl von Kunden, von denen einige auch zur Venus nach Berlin anreisen. Neben temporärer Standpräsenz und meiner Teilnahme am Fachseminar, werde ich in Berlin eine ganze Reihe von persönlichen Beratungsterminen „am Rand der Venus“ führen, die natürlich nicht mitten im Messetrubel stattfinden werden. Am Mittwoch, dem 10. Oktober 2018, bin ich bereits exklusiv und ganztägig von einem Großkunden gebucht. An anderen Tagen, außer Samstag, stehe ich nach Absprache für „Rendezvous“ zur Verfügung und dies auch noch am Montag nach der Messe. Ich bitte um möglichst frühzeitige Terminvereinbarungen, falls ein Gesprächswunsch besteht. Mein Messe-Hotel befindet sich am Kurfürstendamm und damit nicht wirklich weit vom Messegelände entfernt! Kontakt per Phone: 0151-71885164 oder gerne auch per E-Mail: howard.chance@t-online.de

  • Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting - 02. September 2018Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    News zum ProstSchG – Presseschau – Arbeitsaufgaben – Projekte aktuell

    Die Sommerferien 2018 sind Ende dieser Woche in allen Bundesländern vorbei und dann beginnt vermutlich der „heiße Herbst“ in den Ämtern und Verwaltungen! Ich habe momentan als Unternehmensberater viel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu tun. In Baden-Württemberg ist man ja schon seit Jahresbeginn recht aktiv, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurden Fristen bislang „gedehnt“. Nun ist man aber auch dort am Start und versucht das ProstSchG umzusetzen! Ich begleite dabei eine Reihe von Unternehmen und bin dabei recht zuversichtlich: in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt man sich von Seiten der Behörden überwiegend gesprächsbereit und auch in Baden-Württemberg gibt es zumindest in der Landeshauptstadt Stuttgart oft „Gnadenfristen“ und auch diverse „Nachbesserungsmöglichkeiten“. Den Trend zu amtlichen Schließungen sehe ich momentan vermehrt in Nordrhein-Westfalen, wo man ja seit über einem Jahr intensiv mit dem Gesetz arbeitet! Generell gibt es immer noch Möglichkeiten unangemeldete Betriebe zu „legalisieren“, wenn man von sich aus das Gespräch mit dem Amt sucht! Die meisten Beamtinnen und Beamten sind nicht wirklich „böse“ und drücken beim komplizierten Thema ProstSchG auch schon mal ein bis zwei Augen zu, auch wenn darauf natürlich kein rechtlicher Anspruch besteht! Ich ermutige an dieser Stelle ausdrücklich „aktiv“ zu werden, wenn man noch eine „Leiche“ im Keller liegen hat und noch die Möglichkeit hat eine „Erlaubnis“ zu erhalten! Ist erst einmal eine „Schließungsverfügung“ wegen Betreiben eines illegalen Bordells auf dem Tisch, wird es nämlich sehr eng! Ich stehe Ihnen hier natürlich jederzeit zur Verfügung und prüfe gerne, was in Ihrem speziellen Fall zu tun ist!


    Steuerfalle „Chemnitz Süd“ & Co. – Die Finanzbehörden arbeiten emsig!

    Auf einer Dienstreise in den Süden wurde ich mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd konfrontriert, dass eine Sonderstelle für die Umsatzsteuer-Erhebung von osteuropäischern „Unternehmern“ beherbergt. Dort ist man für Rumänien, die Slowakei und Tschechien zuständig und zu den „Unternehmern“ gehören nun auch die Sexworkerinnen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber bei uns tätig sind und im Regelfall „Umsatzsteuer“ erzeugen, aber oft leider nicht „abführen“. Über viele Jahre hatte dies selten eine Konsequenz, doch nun wird in den Heimatländern Amtshilfe gesucht und deutsche Finanzpost landet in vielen Fällen bei der Heimatadresse im Ausland! Schätzungen mangels Erklärungen und das Unglück nimmt seine Lauf! Auch in deutschen Bordellen und Terminwohnungen hat die Suche nach neuen „Steuerzahlerinnen“ begonnen, seit die Finanzbehörden durch den „Huren-Pass“ von der Existenz bisher unbekannter Damen erfahren haben! Um eine „Steuerzahlung“ gleich welcher Art, wird man als Sexworkerin mittelfristig nicht mehr herum kommen und dies macht den „Job“ in Deutschland nun für viele sehr unattraktiv und das erst recht, wenn Steuersünden der Vergangenheit zu Tage treten könnten! „Einzelaufzeichnungen“ und „Steuererklärungen“ werden zu einem wichtigen Thema, wenn man nicht im steuerlichen Chaos landen will! Gemeinsam mit meinen Partnern aus dem Bereich der Steuerberatung werden wir hier im „heißen Herbst 2018“ intensive Aufklärungsarbeit leisten und auch spezielle Lösungen für Sexarbeiter ins Portfolio aufnehmen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/30/schreckgespenst-finanzamt-chemnitz-sued-sexworker-aufgepasst/


    Buch-Projekt „Zukunft Rotlicht – Prostitution 2018“

    Noch gute 4 Wochen bis zur Präsentation meines neuen Buchs und darum eben auch eine sehr intensive Arbeitsphase, bei der ich mich manchmal für einige Tage zurückziehen muss, um Texte zu erstellen und zu überarbeiten! Da die Präsentation zur „Venus 2018“ angekündigt ist, läuft die Uhr stetig und ich kann den Urlaub auch in diesem Monat erst mal wieder streichen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/14/memo-buchprojekt-zukunft-rotlicht-prostitution-2018-by-howard-chance/

     


    Rotlicht trifft Blaulicht / Venus Berlin 2018 / Oktober 2018

    Auch das große Tagesseminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ am 13. Oktober 2018 in Berlin und die damit verbundene Messe-Präsenz unserer Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus Erotikmesse“ geraten jetzt in den Fokus und wir freuen uns natürlich auf Eure/Ihre Teilnahme in Berlin!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/01/berlin-rotlicht-trifft-blaulicht-seminar-prostschg-sa-13-10-2018/

     


    Kurze Anfragen von Kunden:

    Württembergische Versicherung im Rotlicht tätig?

    Im Auftrag eines Kunden suche ich „Versicherungsnehmer“, die einen „Rotlicht-Betrieb“ bei der Württembergischen Versicherung versichert haben. Hintergrund ist ein anstehender Prozess, in dem belegt werden muss, dass die genannte Versicherung aktuell „Rotlicht-Policen“ anbietet. Der Kunde hat diesbezüglich ein „Kopfgeld“ für Erkenntnisse ausgesetzt! Diskrete Kontaktaufnahme gerne über mich!

    Tabledance-Bar Lutherstadt Wittenberg abzugeben!

    In der beschaulichen Lutherstadt Wittenberg ist eine kleine Tabledance-Bar abzugeben! Monatsmiete 750 € / Abstand für Inventar 20.000 €. Der jetzige Betreiber ist nicht aus der Gegend und möchte das Kleinobjekt an einen „lokalen Interessenten“ abgeben! Kontaktaufnahme auch hier gerne über mich!

    Investor für Clubprojekt in Nürnberg gesucht – 50.000 € benötigt!

    Für ein durchdachtes Clubprojekt in Nürnberg , das in Kürze eine amtliche Genehmigung erhalten wird, wird ein Investor gesucht, der relativ kurzfristig 50.000 € bereitstellen kann. Kontaktaufnahme gerne über mich!


    Herzliche Grüße von Haus zu Haus sendet Euer / Ihr

    Howard Chance – Consultant
    Phone: 0151-71885164 (täglich 9 – 22 Uhr)
    Mailkontakt: howard.chance@t-online.de

    Berater-Webseite:http://mhconsulting.online

     

  • Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!
    Bildquelle: Bild-Online – Screenshot

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Sexworker-Aufklärung wie Sexualkunde in den 1980-er Jahren?

    Die Bild-Zeitung ist ja durchaus auch für unterhaltsame Beiträge bekannt und ich kam heute morgen bei meiner täglichen Presseschau schon in „schmunzeln“, als ich den „neuen“ Aufklärungskoffer der Berliner Gesundheitsbehörde (siehe Screenshot oben) entdeckte!

    Pflichtberatung in Berlin – Mit diesem Koffer lernen Prostituierte sicheren Verkehr

    Mit einem Koffer gefüllt mit Vaginalringen, Kondomen, Antibabypillen und Cremes gehen die
    Prostituiertenberater(innen) auf Tour oder beraten damit in den Räumen der Behörde! Der große Holzdildo zum testweisen „Überstülpen“ von Kondomen, den ich vor einiger Zeit in einem Auslandsreport zum Thema „AIDS in Afrika“ sah. Ein Großteil der Sexworkerinnen in der Hauptstadt wird sich sicher total „verarscht“ vorkommen, wenn die Berater(innen) in den Zauberkoffer greifen, allerdings gab es kürzlich auch Presseberichte, in denen bezogen auf die bayerische Landeshauptstadt München davon berichtet wurde, dass es dort osteuropäische Sexworkerinnen gibt, die noch nie von „Verhütungsmitteln“ gehört haben und bei denen der Koffer vermutlich Sinn macht! Keine Frage!

    Antibabypillen kann man nun keinesfalls als „Probepackung“ verteilen, da diese natürlich verschreibungspflichtig sind und Vaginalringe kann man selbst auch nur schwerlich „einführen“. Das „Abrollen“ auf dem harten Holz ist natürlich auch viel einfacher, als die sichere „Montage“ auf einer halbweichen und wackelnden Morgenlatte. Egal! Der gute Wille zählt und dementsprechend grinsen die Berater(innen) auf dem Bild-Pressebild auch wie die „Honigkuchenpferde“! Viel Spaß bei der „Basisberatung“! Ein „Hoch“ auf den sicheren gewerblichen Verkehr!

    Dass es in Berlin jetzt endlich diesen oder womöglich sogar mehrere „Prostitutions-Koffer“ gibt, scheint eine echte Sensation zu sein? Die Frage, ob man diesen neu beschafft hat, ob er von der Industrie gesponsort wurde oder ob er aus alten Beständen des Gesundheitsamts stammt, bleibt leider offen! Hier hätten wir uns einfach mehr Details gewünscht, um die Information intensiver bewerten zu können. Ein wenig Spaß muss sein! Sonst wird aus Spaß am Ende noch „Ernst“, der inzwischen 5 Jahre ist und in einen Berliner Kindergarten geht!

    Den Bild-Artikel mit den schönen Bildern können Sie unter folgendem Link nachlesen:

    Bild-Artikel: Mit diesem Koffer lernen Prostituierte sicheren Verkehr

  • Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    ProstSchG gilt seit über einem Jahr – Berlin trödelt vor sich hin – Beobachtungen

    Das öffentlich-rechtliche Nachrichten-Protal RBB24.de vermeldet, dass die „Prostituiertenberatung“ in der Bundeshauptstadt „endlich“ am Start ist und dass seit Juli 2018, also exakt ein Jahr nach Inkrafttreten des „neuen“ Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchG) nun die Möglichkeit besteht einen „richtigen Huren-Ausweis“ zu erhalten! 87 von diesen amtlichen Registrierungsbescheinigungen wurden inzwischen ausgestellt, womit nun
    etwas über 1 % der angenommenen 8.000 Sexarbeiterinnen in Berlin mit dem Dokument ausgerüstet sind, was eigentlich schon seit einem Jahr „an der Frau“ bzw. „am Mann“ sein müsste!

    Die zentrale Beratungsstelle in Schöneberg gab es zwar schon Mitte letzten Jahres, diese musste dann aber in andere Räume umziehen und Personal musste man dann noch über eine Ausschreibung suchen. Es wurden mehrere Hunderte „Übergangsbescheininungen“ ausgestellt, die dann bescheinigten, dass es den richtigen Ausweis noch nicht gibt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen also mehrfach zum Amt und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Beratungsstelle macht dies natürlich auch doppelte Arbeit! Aber Berlin ist, was die Verwaltungsorganisation anbelangt, ja ohnehin in Verruf!

    Ähnlich verzwickt sieht es bei der Bearbeitung der „Erlaubnisanträge“ für erotische Betriebe aus, wo es keine zentrale Verwaltungsstelle gibt! Die Anträge werden von den Ordnungsämtern der Bezirksämter bearbeitet und „Synergien“ werden vermieden! Während das ein oder andere Bezirksamt bevorzugt „Neuanträge“ bearbeitet und „Altakten“ erst mal ablegt, fehlt es anderen Ämtern an „Experten“ und wieder andere Dienststellen erteilen eine amtliche Erlaubnis, ohne überhaupt gründlich zu prüfen! Noch Fragen? Je nachdem, in welchem Bezirk man seinen erotischen Betrieb hat, kann man dementsprechend Glück oder Pech haben!

    Die Schuld an der offensichtlichen Misere darf man natürlich nicht bei den Ämtern suchen, die ja ohnehin nur ausführende Organe sind! Die Landespolitik hat es schlicht und ergreifend versäumt, dass Thema ProstSchG früh genug auf die Agenda zu setzen. Ein Jahr Vorlauf hat nicht gereicht und auch im 2. Jahr passierte recht wenig! Im nun begonnenen 3. Jahr seit Verabschiedung des Gesetzes tut sich „etwas“. Applaus?

    Zum Artikel von RBB24.de:

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/08/neue-anmeldestelle-fuer-prostituierte-nimmt-arbeit-auf.html

  • Rotlicht-App statt Hurenpass? – Plemplem 2.0 – Niedersächsische Visionen!

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    Rotlicht-App statt Hurenpass? - Plemplem 2.0 - Niedersächsische Visionen!Rotlicht-App statt Hurenpass? – Plemplem 2.0 – Niedersächsische Visionen!

    Digitalisierung im Rotlicht-Gewerbe auf Teufel komm raus? – Prostituiertenschutzgesetz

    Die „Digitalisierung“ ist in aller Munde, die „öffentliche Verwaltung 2.0“ ist ein erklärtes politisches Ziel. Die sich selbst bearbeitende Steuererklärung über „Elster“ ist bereits Realität und viele amtliche Dienstleistungen können bereits „online“ bestellt und auch abgewickelt werden. Wenig Mensch, viel Maschine und die Erledigung lästiger Aufgaben über das Smartphone. Gut, schön und praktisch, aber natürlich nicht ohne Gefahren und Grenzen!

    Der aktuelle Vorstoß des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) den sogenannten „Hurenpass“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz durch eine digitale „App“ zu ersetzen, erscheint selbst in der so modernen Welt mehr als sonderbar!

    Der Verband beruft sich auf eine interessante Statistik des statistischen Bundesamtes von Juli 2018, wonach sich im Jahr 2017 bundesweit nur 6959 Sexworkerinnen amtlich registriert haben. Dies bezieht sich also auf die ersten 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen ProstSchG und ist zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich nicht mehr repräsentativ, da die Ausweise in vielen Bundesländern überhaupt erst Ende 2017 verfügbar waren. Dennoch gehe ich persönlich davon aus, dass bundesweit nur etwa 20% der Sexworker(innen) mit dem unbeliebten „Ausweis“ ausgerüstet sind.

    Doch ist eine „Rotlicht-App“ mit einer geforderten „vereinfachten Anmeldung“ nun die Lösung? Als Kommunikationsmittel sehe ich da keine Probleme, wenn eine solche App beispielsweise den Kontakt zur jeweils zuständigen Behörde automatisch herstellen würde! So könnten Termine vereinbart und Übersetzungsfunktionen geboten werden. Doch die alles was „danach“ kommt, ist eine sehr sensible und schutzbedürftige Angelegenheit!

    Sexworkerinnen-Daten müssen vertraulich bleiben und zum anderen müssen die antragstellenden Personen natürlich eindeutig identifizierbar sein. Wie soll man wissen, wer eine solche App verwendet? Wie sollen Manipulationen ausgeschlossen werden? Wie will man den Datenschutz (Stichwort DSGVO) gewährleisten und wer soll eine solche App anbieten?

    Eine zentrale Aufgabe der Behörden nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz ist es, Personen „in Augenschein“ zu nehmen, um eventuelle „Fremdbestimmungen“ zu erkennen und um kriminelle Machenschaften wie „Menschenhandel“ zu ermitteln. Man muss mit den Menschen „face-to-face“ sprechen, denn es geht ja nicht um die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs oder um eine Umzugs-Meldung! Der Gesetzgeber hat für die Gesundheitsberatung und für die Anmeldung jeweils eine Stunde als zeitlichen Rahmen vorgegeben und zahlreiche Aufklärungs- und Beratungspflichten im Verfahren verankert! Diese Pflichten kann eine App unmöglich erfüllen!

    Der Vorschlag des NSGB klingt total innovativ, ist im Ergebnis aber ein kompletter Unsinn! Wenn ich mich nicht irre … eine „Ente“ für die Sommerzeit!

    Die Berichterstattung zum Thema finden Sie in folgenden Artikeln der „Neuen Osnabrücker Zeitung“:

    07.07.2018 – Neue Osnabrücker Zeitung – Kommunen fordern Rotlicht-App für Prostituierte

    07.07.2018 – Neue Osnabrücker Zeitung – Rotlicht-App löst das Problem nicht!

  • Prostitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution - Stichtag 1. Juli 2018 - Ein Jahr ProstituiertenschutzgesetzProstitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Regulierung vor Schutz – Bestandsaufnahme und Prognose by Howard Chance

    „Stichtag“ bleibt „Stichtag“ … auch im übertragenen Sinne

    Der Begriff „Stichtag“ besitzt beim Thema „Prostitution“ die von mir absolut geliebte „Doppeldeutigkeit“! Schließlich gehört der „Stich“ zum gepflegten Vokabular der altdeutschen „Luden“ und wurde stets gerne bei der telefonischen Abfrage der „Tagesumsätze“ verwendet. Je mehr „Stiche“, desto mehr Umsatz wurde gemacht und bei der damaligen „50:50-Verteilung“ war ein erstes Hinweis darauf gegeben, was man(n) verdient hatte. Stiche mit „Extras“ waren natürlich noch besser, wenn man die „Zusatzleistung“ auch noch „teilte“ und die Dienstleisterin um „Ehrlichkeit“ bemüht war! Im „Flate-Rate-Club“ wurden die „Stiche“ summiert und dann eine tägliche „Auszahlungsquote“ ermittelt, wobei die einzelne „Nummer“ dann unter Umständen nur 5 € Vergütung bedeutete! Einige dieser Betriebe ordneten sogar „Pflicht-Stiche“ an, also eine vorgegebene Mindest-Anzahl von „Geschlechtsverkehren“, die gegenüber den Kunden zu erbringen waren, um überhaupt weiter im Club tätig sein zu dürfen! Unglaublich, aber leider wahr!

    Nun soll sich die Lage in den „deutschen Landen“ ja maßgeblich geändert haben: seit genau einem Jahr, seit dem 1. Juli 2017, gilt schließlich das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG), das die Sexarbeiter(innen) nun umfänglich schützt und wo den Betreiberinnen und Betreibern schwerstes Ungemach droht, wenn „Weisungen“ erteilt, „Stich-Quoten“ angeordnet und „Ausbeutung“ stattfindet! Wucherei bei Zimmermieten soll es nach dem neuen Gesetz nicht mehr geben und „Menschenhandel“ soll, auch in Kombination mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandel“ von 2016, wirksam geahndet werden! Die rechtliche Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern soll sich verbessern und es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf schriftliche Vereinbarungen, deren unbedingte Gesetzeskonformität vom Staat auf „Herz und Nieren“ geprüft werden soll! Zudem gibt es nun verpflichtende Beratungen, die natürlich primär dem Schutz dienen und die Sexworker(innen) gewissermaßen für ihre Tätigkeit „professionalisieren“!

    So oder eben so ähnlich wurde von staatlicher Seite argumentiert! Doch wenn man in der gelebten Realität nun den Schutz sucht, wird man selten fündig! Die gesundheitliche Beratung und die „Befragungen“ auf den Ordnungsämtern scheinen in erster Linie ein ganz anderes Ziel zu verfolgen, der dem eigentlichen Titel des Gesetzes schon eher gerecht wird:

    Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

    Erkennen Sie die maßgebliche Reihenfolge: Erst Regulierung, dann Schutz? Haben Sie einmal geprüft, wie viel Regulierung im Gesetz vorhanden ist und wieviel Schutz? Ich wundere mich, dass der Kurztitel „ProstSchG“ (Prostituiertenschutzgesetz) lautet, obwohl an dieser Stelle „ProstRegG“ (Prostitutionsregulierungsgesetz“ viel treffender wäre! Der Staat bringt sich mit der Begrifflichkeit selbst in die Bredouille, da sich die Proteste der Betroffenen gegen ein „Schutzgesetz“ richten, das ganz klar ein „Regulierungsgesetz“ ist!

    Man will die in Deutschland tätigen „Prostituierten“ aufspüren und erfassen! Man will von ihnen Steuern und Abgaben und will die Gesellschaft vor ihnen, den Sexarbeitern, schützen! So bekommt der Schutzgedanke dann doch noch eine Bedeutung, allerdings ganz anders, als man dies zuvor naiv vermutet hatte! Der Gesetzestitel ist eine „Mogelpackung“, wo man erst beim Auspacken entdeckt, was sich in der netten bunten Schachtel verbirgt!

    Man darf sich seit einem Jahr in Deutschland nur noch prostituieren, wenn man dies dem Staat gemeldet hat und wenn dieser eine „Registrierung“ vorgenommen hat! Es gibt nun ein bundesweites „Huren-Register“, aus welchem man nur schwer wieder heraus kommt! Denn: die erhobenen Daten gehen an weitere Behörden, wie zum Beispiel an das Finanzamt, wo man auf Lebenszeit „Steuerbürger“ bleibt! Daten, die bei mehren Behörden im „Umlauf“ sind, verschwinden vermutlich nie, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird und im Bereich der Prostitution ist auch das deutsche „Steuergeheimnis“ nichts wert, wenn Steuerfahnder ihre Erkenntnisse mit Polizei und Ordnungsämtern teilen! Das passiert jeden Tage, ohne das dabei ein „schlechtes Gewissen“ entsteht! Sexworker(innen) und Bordellbetreiber darf man halt nicht mit Samthandschuhen anfassen! Die verstehen das schon und verzichten auf Gegenmaßnahmen, da sie ja mehr oder weniger alle „Dreck am Stecken“ haben! Alle in einen Sacke und drauf! Das sich die Branche gewandelt hat, scheint den meisten Leutchen entgangen zu sein!

    Reden ist Silber, schweigen ist Gold! Konfliktvermeidung ist ratsam!

    In der Tat und in der Regel versuchen sowohl die Sexworker(innen) wie auch die Betreiber(innen) „Konflikte“ mit amtlichen Stellen zu vermeiden! Wenn man nämlich die Öffentlichkeit sucht, Missstände in den Medien anprangert und in Konfrontation geht, lässt der „amtliche Hammer“ nicht lange auf sich warten! Denken Sie an dieser Stelle beispielsweise an „Pascha Hermann Müller“, der durch „Aufmüpfigkeit gegen das System“ die volle Aufmerksamkeit des Staates erlangte und noch immer gegen die „Windmühlen“ kämpft!

    Prostitution 2018: Gemeinsame Lobbyarbeit? Leider totale Fehlanzeige! Premium- oder Armutsprostitution? Kasten-Denken?

    Es gibt oder gab (?) ein ehernes (ewig währendes) Gesetz der Rotlicht-Branche im „Verborgenen“ zu agieren! Die erfolgte „Entkriminalisierung von Prostitution“ (ProstG von 2002) wurde hier jedoch von nicht wenigen Betreiberinnen und Betreibern missverstanden! Zwar werden „Prostitutionsgewerbe“ inzwischen sogar als „normale Gewerbe“ charakterisiert, sie werden aber nach wie vor nicht so behandelt! Vorurteile sind die Regel! Weder die Sexarbeit als solches, noch das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes, gereichen zu „Ruhm und Ehre“! Es ist jede Menge „Bargeld“ im Spiel, die Protagonistinnen und Protagonisten sind, bei vermuteten 80% Osteuropäerinnen an der Prostitutionsfront, für die Behörden von eher „zweifelhaftem Charakter“! Prostitution ist auch keine „Wissenschaft“, wie es einige elitäre Prostitutionsverbände mitunter unterschwellig propagieren: neben den durchaus vorhandenen selbstbestimmten Sexworkerinnen (20%?), die einen durchaus hohen Bildungsstand besitzen und genau wissen, was sie tun und darüber auch schon mal in schwülstigen „populären“ Büchern berichten, ist der überwiegende Anteil (über 50%?) nicht so privilegiert und in der öffentlichen Diskussion auch kaum vertreten! Während es den einen um ihre „Bürgerrechte“ geht, versuchen andere einfach irgendwie zu „überleben“! Dazwischen gibt es dann die, die weder „Fisch“ noch „Fleisch“ sind (20%?) und sich selbst trefflich organisieren, darüber aber keine großen Worte verlieren! Drei Gruppen, die nicht so einfach zusammenfinden können oder wollen und deren Ziele höchst unterschiedlich sind! Dies erschwert natürlich einen gemeinschaftlichen „Kampf“ auf politischer Ebene!

    Man will vermeintlich das Gleiche, legt den Schwerpunkt aber auf die Unterschiede? Merkwürdig!

    Die Verbände der Sexworker(innen) haben ja durchaus Gemeinsamkeiten, verfolgen aber unterschiedliche „Ideologien“: einige, wie z.B. „Dona Carmen e.V. Frankfurt, lehnen das Gesetz gänzlich ab und verweigern folgerichtig auch die Kooperation bei dessen Umsetzung, andere versuchen sich zu „arrangieren“ oder lassen sich sogar vom Staat fördern, was dann natürlich Abhängigkeiten schafft! Das schöne Zitat „wes Brot ich ess, dess Lied ich sing!“ kann man hier nicht gänzlich ignorieren! Das „Bündeln“ gemeinsamer Interessen schlägt fehl und so bleibt der erforderliche „Lobbyismus“ Stückwerk! Man setzt sich nicht an einen großen gemeinsamen Tisch und politische Erfolge bleiben leider aus! Die letzte Hoffnung liegt nach wie vor in der von Dona Carmen e.V. innitierten Verfassungsbeschwerde, die noch in diesem Jahr in Karlsruhe verhandelt werden soll! Hier muss ich der Fairness halber erwähnen, dass sich an dieser wichtigen Beschwerde auch Beschwerdeführer aus anderen Verbänden „persönlich“ beteiligt haben, aber ohne das federführende Engagement von Juanita Henning und ihren Mitstreitern wäre wahrscheinlich nichts passiert! Siehe hierzu auch: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/05/03/sexworkerinnen-verbaende-portale-betreiberinnen-solidaritaet-fehlanzeige/

    Sisters & Co. – Die Prostitutionsgegner(innen) formieren sich und finden Mitstreiter(innen), die über das Ziel hinaus schießen!

    Im vergangen Jahr haben sich auch die Gegner(innen) jeglicher Prostitution neu formiert! Während sich Alice Schwarzer nach wie vor über „Emma“ artikuliert, zieht es die „Sisters“ sogar auf die Strassen und vor die Saalbauten der Republik! „Rotlicht aus“ steht auf Plakaten, die in deutschen Fussgängerzonen hängen und die Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ hatte die engagierten Damen in Frankfurt auch schon „live“ vor der Tür! Die Argumentation mit „Staatsversagen“ bei Prostitution bezieht sich dabei nicht auf die „mangelhafte Umsetzung des ProstschG“, nein, die „Sisters“ wollen ein komplettes Prostitutionsverbot und agieren dabei „plakativ“, wobei die Grenzen zwischen Engagement und Manie schon mal verwischen. Wenn man öffentlich wahrgenommen werden will, muss man halt den „Marktschreier“ geben und darf nicht zimperlich sein! Solange die Grenzen der Meinungsfreiheit eingehalten werden und niemand wieder besseren Wissens „verunglimpft“ wird, habe ich damit kein Problem! Freies Land! Freie Bürger! Und natürlich eine geltende Gesetzgebung, an der sich vermutlich nicht viel ändern wird! Deutlich befremdlicher war da der Marsch von einer singenden Schar von „Jesus-Erweckungs-Schwestern“, die ich am 1. Juni 2018 im Frankfurter Bahnhofsviertel erlebte, als diese mit „He´s got the whole world in his hand“ und „Swing low, sweet charoit“ an den Eroscentern vorbei zogen und wo der Paradeweg durch die Frankfurter Polizei von „Drogensüchtigen“ vorab „gesäubert“ wurde!

    Skandal? Keine Allianz der Betreiberinnen und Betreiber erkennbar! Eigene Suppe statt Gemeinschaftsverpflegung?

    Anderes Thema: Wenn man die „Betreiberseite“ betrachtet, so stellt man fest, dass auch hier die „Gemeinsamkeit“ und das „gemeinschaftliche Handeln“ nicht zu erkennen ist! Es gibt keinen repräsentativen Verband, der Interessen bündelt und das „klein, klein“ vermittelt kein politisches Signal! Wie auch? Persönliche Initiativen zu einer Verbandsgründung schlagen regelmäßig fehl! Wer will sich auch viel Arbeit machen, wenn die Unterstützung der anderen möglicherweise sehr rudimentär sein wird? Der Aufruf des Kollegen Michael Beretin beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 zu Frankfurt am Main verhallte auch ungehört? Oder sind „gewerbliche Verbände“ eine Alternative, wo sich der „Vorstand“ sein Handeln „ansprechend“ bezahlen lässt? Von so etwas habe ich schon einmal etwas vernommen.

    Prostitution 2018: Eine persönliche Kurz-Bilanz! Howard Chance berichtet!

    Ich bin ja nun schon seit eineinhalb Jahren bundesweit beratend und betreuend unterwegs und habe für eine nicht kleine Anzahl an Mandanten bereits „Genehmigungen“ erlangt und zwar in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In Hessen befinden sich eine Reihe „meiner“ Akten noch in Bearbeitung: hier gibt es noch keine Gebührenordnung und dementsprechend noch keine Genehmigungen. Auch in Berlin habe ich Akten eingereicht, die Bearbeitung ist aber noch nicht erfolgt und auch im Saarland sind die Anträge noch „schwebend“. Die „Bearbeitungs-Bilanz“ ist ein Jahr nach „Gesetzeswirkung“ im Sinne der Rechtsordnung erschreckend! Eine flächendeckende Bearbeitung gibt es aus meiner Sicht momentan lediglich in NRW, selbst in Bayern gibt es deutliche regionale Unterschiede. Der Osten (sogenannte neue Bundesländer) befindet sich „umsetzungstechnisch“ noch in den „Kinderschuhen“ und jetzt kommen ja wieder die berühmten „Ferienmonate“, in denen bekanntlich behördlich wenig geschieht! Gibt es dann einen „heißen Herbst“? Damit hatten wir an der Beraterfront bereits im Herbst 2017 gerechnet! Geschehen ist prozentual ganz wenig! An einem einheitlichen „Leitfaden“ für alle Bundesländern hapert es noch immer, wahrscheinlich wird es einen solchen auch gar nicht geben! Der Föderalismus ermöglicht eben unterschiedliche Handhabung und viele Köche kochen eben keinen schmackhaften Brei!

    Direkte Auswirkung: Wo sind bloß die Mädels hin, wo sind sie geblieben? Im Puff brennt Licht, aber die Zimmer sind leer?

    Was durch die neue Gesetzgebung hingegen gelungen ist, sehen wir deutlich bei der „Personalfrage“: unglaublich viele Sexworker(innen) sind seit Jahresbeginn verschwunden! Ab 1. Januar 2018 war der „Huren-Pass“ theoretisch deutschlandweit Pflicht und diese Pflicht wurde dann doch als „Bürde“ empfunden. Ich persönlich schätze, das ein Drittel der Sexarbeiter(innen) „verschollen“ sind. FKK-Clubs und Großbordelle haben sehr wenig Damen und auch in Wohnungsbordellen werden händeringend Mädels gesucht! Bei mäßigem Angebot bleiben natürlich auch viele Gäste aus und so mancher Club arbeitet bereits nicht mehr kostendeckend! Die „Marktbereinigung“ hat auch ohne amtliche Kontrollen bereits eingesetzt! Der Begriff „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ ist gar nicht abwegig, sondern konkret durchaus passend!

    Wenn nun die Sexarbeiter(innen), die sich registriert haben, durch Datenübermittlung an die Finanzbehörden unter Umständen zeitnah in die „Steuerfalle“ tappen, wird die Zahl der „Aussteiger(innen“ sehr wahrscheinlich weiter zunehmen. Auch die Arbeit in der Illegalität wird schwieriger, seit die Behörden „Kontaktanzeigen-Märkte“ ins Visier genommen haben und hier effektiv ermitteln! Die digitale Welt des Internets ist eben doch gut kontrollierbar, wenn man sein Geld ausschließlich bei „Face-to-Face“ bzw. bei „Body-to-Body“-Kontakt verdient! Jedes Treffen wird dabei zum Risiko, da der „Freier“ ja das Amt sein kann! Ein total unentspanntes Arbeit

    Nach Rückblick und aktueller Situationsbeschreibung fehlt nun noch der Ausblick! Heute stehen wir vor dem Abgrund … morgen sind wir einen Schritt weiter?

    Ich habe mich am vergangenen Wochenende mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie getroffen, mit dem mich eine intensive und sehr erfolgreiche Zusammenarbeit verbindet! Wir haben die Lage analysiert und intern einmal zusammengetragen, was im Laufe des vergangenen Jahres alles so passiert ist. Bezogen auf vermutete 200.000 bis 400.000 Sexworker(innen) in Deutschland und mindestens 20.000 erotische Betriebe (vom Großbordell bis zur Einzelunternehmerin) ist statistisch betrachtet „Nichts“ passiert! Sind die Schätzungen der Anzahl der Personen völlig verkehrt, nämlich übertrieben hoch? Warum prostituieren sich noch immer zahllose Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung selbst in Gegenden, wo man die Lage „eigentlich“ im Griff hat? Warum sind AO-Angebote noch überall zu finden?

    Einfache Antwort? Weil es bislang so gut wie keine Kontrollen gibt! Selbst in NRW, wo die Ämter am Drücker sind, überwiegt gerade noch die „Schreibtisch-Arbeit“. Huren-Ausweise, Betriebskonzepte, interne Schulungen! Bevor man nach den „schwarzen Schafen“ sucht, will man die Aktenberge bewältigen! So hat es mir ein nicht zu nennender Verwaltungsleiter in NRW berichtet, der an regelmäßigen Zusammenkünften der Ordnungsämter in NRW teilnimmt. Als erstes will man die „Pass-Frage“ regeln, danach sind die eingereichten Betriebskonzepte dran und im quasi dritten Schritt wird dann die „Fahndung“ nach den schon erwähnten „Übeltätern“ einsetzen. Je nach Größe der Städte oder Kreise wird letzteres früher oder später passieren. Das man der amtlichen Kontrolle aber gänzlich entgeht, ist zumindest in NRW nahezu ausgeschlossen! Wenn man irgendwo mit Werbung in Erscheinung tritt und nicht nur bereits vorhandene Stammkunden betreut, ist die Entdeckung ungenehmigter Machenschaften sehr wahrscheinlich! Einfach eine Frage der Zeit!

    Auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bundesland die Umsetzung des Gesetzes komplett „vergisst“, ist nicht sonderlich hoch! Irgendwann muss man die Sache mal in Angriff nehmen, um nicht in die Kritik des Bundes oder anderer Länder zu geraten. Klar, man kann unterschiedliche Prioritäten und Schwerpunkte setzen, aber eine komplette „Verweigerung“ ist kaum denkbar!

    Das Feuer wurde am 1. Juli 2017 angezündet, aber die Flamme züngelt noch verhalten. der Großbrand ist aber nach wie vor sehr wahrscheinlich!

    Information und Austausch ist wichtig und in diesem Sinn werden die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting weiter arbeiten! Wir werden weiter informieren und beraten! Neue Projekte, wie beispielsweise die geplanten „Runden Tische“, aber auch ein „Herbst-Kongress“ von „Zukunft Rotlicht“ sind gerade in Vorbereitung. Die Zustellanschrift.de wird um Funktionalitäten erweitert und auch beim Thema „Hurensteuer“ gibt es demnächst neue hilfreiche Produkte. Ich selbst werde den Sommer 2018 für ein neues Buchprojekt nutzen, eine Stapel neuer „Betriebskonzepte“ auf den Weg bringen und „Spezialprojekte“ bearbeiten, während Christoph Rohr neue Partnerschaften entwickelt und etabliert. Unser Netzwerk wird immer größer, da die Anforderungen der Kundschaft stetig zunehmen. Steuerfragen sind immer brandaktuell, es kommen Fragen nach Versicherungen für Bordellbetriebe und auch beim Thema günstige wie effektive Notrufsysteme tut sich viel. Christoph und ich sind immer am Puls der Zeit und wir können uns nicht über mangelnde Arbeit beschweren!

    Die Erotikbranche war und ist weiter im Umbruch! Lassen Sie uns gemeinsam an „Zukunft Rotlicht“ arbeiten! Denn: gemeinsam sind wir stärker!

    In diesem Sinne grüßt an einem sonnigen Sonntag aus Frankfurt am Main

    Ihr / Euer Howard Chance

    Kontextartikel – Leidartikel vor einem Jahr by Howard Chance:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/leidartikel-juli-2017-howard-chance/

     

  • Prostitution 2018 – Ordnungsämter in NRW recherchieren in Sex-Foren!

    Prostitution 2018 – Ordnungsämter in NRW recherchieren in Sex-Foren!

    Prostitution 2018 - Ordnungsämter in NRW recherchieren in Sex-Foren!Prostitution 2018 – Ordnungsämter in NRW recherchieren in Sex-Foren!

    AO-Sex, Französisch ohne, Gesteuerte Betriebe – Rechtsverstöße sind bekannt!

    Wenn man, wie ich momentan, wöchentlich in den Amtsstuben der Republik sitzt und mit Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern die Inhalte von Betriebskonzepten diskutiert, bekommt man durchaus dann und wann auch einige „Hinweise“ auf die Arbeitsweisen der zuständigen Behörden und auf deren Strategien zum Umgang mit den „Deliquentinnen“ und „Deliquenten“!

    Tabulose Erotik am Arbeitsplatz? Stöbern in sehr freizügigen Anzeigenmärkten? In den nordrhein-westfälischen Amtsstuben wurde dieser „Traum“ wahr: Die meisten Städte und Kreise in NRW gestatten es ihren Ordnungsämtern Profile in Erotikportalen anzulegen und ohne sonst üblichen „Pornographie-Schutzfilter“ auf Spurensuche im Internet zu gehen!

    Dabei geht es um lokale „Marktübersichten“, um Auffinden von „illegalen Betrieben“ und „Damen“, aber auch um möglicherweise rechtswidrige Angebote, die dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zuzuordnen sind! Wer als Betrieb oder Dame inseriert, betreibt ja zwangsläufig ein Gewerbe oder geht zumindest der Prostitution nach. Wenn es dann keinen Erlaubnisantrag für ein „Prostitutionsgewerbe“ gibt oder keine „Huren-Ausweis“ gemacht wurde, liegt der Verdacht nahe, dass hier etwas nicht stimmt! Logisch!

    Doch auch bei der Prüfung von „Betriebskonzepten“ bedient man sich gerne des Internets, um „unabhängige Informationen“ in Freierforen einzuholen! Was schreibt die Fachwelt über den Betrieb? Wird ein Chef oder eine Chefin erwähnt? Gibt es womöglich Hinweise auf Weisungen oder Flat-Rate-Angebote? Zwar haben die meist anonymen Statements keine Beweiskraft, sie bieten aber durchaus brauchbare „Indizien“, mit denen man Betreiberinnen und Betreiber beim Amtstermin trefflich „konfrontieren“ kann! Auch zu Sexworkerinnen, die als „katholisch“ (=tabulos) gepriesen werden, macht man sich gerne eine Notiz, da der fortgesetzte Rechtsbruch ja sehr wahrscheinlich erscheint!

    Womöglich wimmelt es in den deutschen Erotik- und Prostituionsforen inzwischen von Ordnungsamts-Mitarbeiterinnen und  -Mitarbeitern, die dort auch auf zahlreiche Polizei- und Finanzbeamte treffen, die in vergleichbarer Mission unterwegs sein könnten! Das nennt man dann intern eventuell „Fahndung 2.0“? Information im Netz ist nun mal sehr langlebig und gut auswertbar, zumal die Recherche ja auch den „sportlichen Ehrgeiz“ wecken kann.

    Obwohl die Ämter (zumindest in NRW) bereits sehr viel wissen, fehlt gerade die Zeit allen gewonnenen Erkenntnissen nachzugehen. Dafür sind die Tische einfach zu voll! Doch wenn es irgendwann einmal ruhiger wird, sind umfangreiche wie gezielte Kontrollen denkbar. Obacht, meine Damen und Herren!

  • Huren-Ausweis, Zustelladresse und Steuerlicher Erfassungsbogen

    Huren-Ausweis, Zustelladresse und Steuerlicher Erfassungsbogen

    Huren-Ausweis, Zustelladresse und Steuerlicher Erfassungsbogen

    Die Post sollte ankommen! Sonst drohen Unannehmlichkeiten! Vorsicht!

    Informationsstand: 31. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Viele Sexworker(innen), die ihrer Anmeldepflicht gesetzestreu nachgekommen sind, haben inzwischen Bekanntschaft mit dem „Steuerlichen Erfassungsbogen“ gemacht! Die Anschrift, die man beim Ordnungsamt als deutsche Zustelladresse angegeben hat, betrachten die Finanzbehörden als „Wohnsitz“ und dieser Wohnsitz entscheidet über die Zuständigkeit des Finanzamtes. Im Klartext: hat man beispielsweise eine Zustelladresse in Köln-Ost angegeben, ist das Finanzamt Köln-Ost zuständig und versendet einen umfangreichen „Erfassungsbogen“, der für die Zuteilung einer neuen Steuernummer notwendig ist!

    Neben den persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Status, Religionszugehörigkeit) muss man die Art der gewerblichen bzw. selbständigen Tätigkeit angeben, wird nach Datum der Aufnahme des Gewerbes gefragt, man muss seine Umsätze für das laufende und das kommende Jahr schätzen und zudem auch die wichtige Frage beantworten, ob man die „Kleinunternehmer-Regelung“ in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Viele Sexworker(innen) sind damit völlig überfordert und verstehen überhaupt nicht, welche Bedeutung die „steuerliche Neu-Erfassung“ hat! Man nimmt doch am „Düsseldorfer Verfahren“ teil und damit sollte doch alles geregelt sein?

    Pustekuchen! Das „Düsseldorfer Verfahren“ wurde ursprünglich eingeführt, um von „reisenden Damen“, deren regelmäßiger Aufenthaltsort nicht zu bestimmen war oder ist, zumindest „ein bisschen“ Steuern zu erhalten. Wenn man nämlich in Deutschland keinen Wohnsitz hat, sondern nur dann und wann einreist, gibt es eben kein Wohnsitz-Finanzamt und keine Steuerbescheide! Das „Düsseldorfer Verfahren“ wurde organisatorisch bei den „Steuerfahndungen“ angesiedelt, die sich mehr oder weniger intensiv um die Beitreibung der Gelder kümmern.

    Durch das Erfordernis einer Zustelladresse bei der amtlichen Registrierung, bekommen nun Damen (und Herren) den besagten Bogen des vermeintlichen „Wohnsitz-Finanzamtes“ und stehen „wie der Ochse vor dem Berg“! Denn sie wohnen möglicherweise gar nicht in Deutschland und können so auf normalen Weg gar nicht in den Genuss einer regulären Steuernummer kommen! Selbst Steuerberater, die nicht milieuerfahren sind, neigen hier mitunter zu fehlerhaften Schlüssen!

    Hier wäre von Seiten der Finanzämter ein spezieller Fragebogen notwendig, mit dem erst einmal geklärt werden sollte, ob eine Steuernummer überhaupt zugeteilt werden kann. Solange man die Zustelladresse mit Wohnsitz gleichsetzt, ist das Chaos vorprogrammiert!

    Wenn z.B. einen reisende Dame ihren „Huren-Ausweis“ in Köln gemacht hat und dabei einen Club in der Domstadt als Zustelladresse angegeben hat, erhält der Club nach einigen Wochen den Erfassungsbogen in den Briefkasten. Die Dame ist aber längst abgereist, die Post bleibt einfach liegen und irgendwann steht das Finanzamt vor der Tür! Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten und keine Lösung in Sicht!

    Aus diesem und aus mehreren anderen Gründen, hat mein geschätzter Kollege Christoph Rohr die Zustellanschrift.de etabliert, die behördliche Post im Auftrag annimmt, die Dokumente scant / archiviert und den Eingang per Email, SMS, WhatsApp an die Sexworkerin / den Sexworker meldet! So geht nichts verloren oder in fremden Briefkästen, auf die man womöglich nie mehr Zugriff hat! Der Service von Christoph Rohr wird ständig verbessert und erweitert und gemeinsam arbeiten wir gerade auch an einem weiteren Tool, das es eventuell möglich macht steuerliche Informationen über Schnittstellen zur Bearbeitung zu geben! Denn: selbst Erfassungsbögen darf nicht „Irgendwer“ ausfüllen, sondern nur man selbst (so man denn kann) oder eben ein Steuerberater!

    Das Thema bleibt in jedem Fall spannend und Christoph und ich sind immer am Ball … und das nicht nur zur Fußball-WM! Glück auf!

  • Aktuelle Meldung – RBB – Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Berlin

    Aktuelle Meldung – RBB – Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Berlin

    Aktuelle Meldung - RBB - Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in BerlinAktuelle Meldung – RBB – Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Berlin

    RBB.24 berichtet am 11.04.2018 zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Berlin, dass 145 Betriebe nach Auskunft der Senatsverwaltung in Berlin bislang zur Konzessionierung „angemeldet“ worden, wobei allerdings die Frage offen bleibt, ob es sich dabei ausschließlich um „Bestand“ handelt, also Unternehmen, die sich durch die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes zu einer notwendigen „Konzessionierung“ bis zum 31.12.2017 melden mussten oder ob auch Neugründungen dabei waren. Die Zahl 145 erscheint verschwindend gering, wenn man die wahren Verhältnisse in der Hauptstadt kennt! Ich würde die Gesamtzahl der vorhandenen Betriebe, zu denen ja auch Hostessenwohnungen und erotische Massagestudios zählen, auf deutlich über 500 schätzen!
    Hat etwa nur ein Drittel oder Viertel der Betriebe eine Meldung eingereicht?

    Während die „Bordell-Konzessionen“ von den Ordnungsämtern der jeweiligen Bezirke bearbeitet werden, haben sich inzwischen 1.200 Sexworker(innen) (von angeblich 8.000 Personen) bei der zentralen Sexworker-Stelle in Tempelhof – Schöneberg „gemeldet“ und haben vom dortigen Amt eine bis Oktober 2018 befristete „Zulassung“ bekommen. Dabei wird es sich wohl um eine sogenannte „Übergangsbescheinigung“ handeln, die schlicht dokumentiert, dass die Pflicht-Gesundheitsberatung und die abschließende Registrierung (zum Huren-Ausweis) noch nicht möglich war! Das für die Sexworkerinnen zuständige „Team“ hat angeblich momentan noch keine Büroräume oder keine Büroräume mehr? Wo und wie werden die Damen denn dann vorstellig? Klingt nach „Chaos pur auf dem Flur“!

    Die Senatsinformationen sind auf der Seite von rbb24 mit zwei Schaubildern zu bewundern und ich frage mich, ob diese Art der Informationsvermittlung nicht einmal mehr beweist, dass die Berliner Behörden mit so ziemlich allen Aufgaben total überlastet sind? Dass Ordnungsämter wegen Personalknappheit nur bis nachmittags Kontrollen durchführen können, hat die BILD ja neulich schon berichtet. Dass ein neuer Personalausweis Monate dauert  und dass selbst die Anmeldung von Fahrzeugen einen wochenlangen Vorlauf benötigt, ist auch kein Geheimnis. Das „Milieu“ muss sich in Berlin beim Thema „Prostitutionsgesetz“ nicht wirklich fürchten: die Beamten sind so umfangreich beschäftigt, dass nur in schwerwiegenden Einzelfällen mit „Besuchen“ zu rechnen ist?

    Aber lesen Sie doch bitte selbst, was rrb24 berichtet:
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/04/berlin-umsetzung-prostituiertenschutzgesetz-hinkt.html