Prostitution 2018 – Glossar – Steuerpflicht für Prostituierte

Prostitution 2017 - Glossar - Steuerpflicht für Prostituierte

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Einnahmen aus sexuellen Dienstleistungen (Prostitution und Co.) unterliegen selbstverständlich den deutschen Steuergesetzen (Abgabenordnung). Sexworker können nach den geltenden Gesetzen zu verschiedenen sogenannten „Steuerarten“ herangezogen werden: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, kommunale Sexsteuer (als Sonderform der Vergnügungssteuer) und u.U. auch Gewerbesteuer. Nach aktuellen Erhebungen, zahlen Sexworker in Deutschland nur in den wenigsten Fällen überhaupt eine der genannten Steuern und der Gesetzgeber geht von massiver Steuerhinterziehung aus!

Details zum Thema unter:

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-die-besteuerung-von-sexworkern-in-deutschland/