Schlagwort: Abgabenordnung

  • Howard Chance – Branchennews am Rosenmontag – 24. Februar 2020

    Howard Chance – Branchennews am Rosenmontag – 24. Februar 2020

    Howard Chance – Branchennews am Rosenmontag – 24. Februar 2020

    Einen schönen guten Tag aus Düsseldorf!

    Nachdem ich in den vergangenen Wochen mal wieder vermehrt auf Reisen war, habe ich nun eine Bürowoche in Düsseldorf vor mir, wo jede Menge Akten auf mich warten. Wenn es „dicke“ kommt, dann aber richtig! Neben zahlreichen Baurechts-Sachen und Prozessvorbereitungen, habe ich auch weitere Konzeptänderungen und Konzepterweiterungen auf dem Tisch. Zudem gibt es, wie schon erwähnt, Nachfragen von Investoren und jede Menge Suchanfragen nach gewerblich nutzbaren Räumen, wo eine Genehmigungsfähigkeit für prostitutive Zwecke gegeben ist..

    Die Baurechtsfrage hat sich, wie ich schon in einem früheren Newsletter konkret angemerkt habe, deutlich komplizierter entwickelt, gerade was Neugründungen anbelangt. Wenn man „akut“ eine Terminwohnung oder einen „bordellartigen Betrieb“ errichten bzw. eröffnen möchte, sollte man sich von Anfang an auf „Gewerbegebiete“ konzentrieren, da „Wohngebiete“ eh generell ausscheiden und „Mischgebiete“ inzwischen auch mehrheitlich bei Nutzungsänderungen etc. „verweigert“ werden! Die „Gewerbegebiete“ erscheinen somit als „Heilsbringer“, wobei hier aber auch stets zu prüfen ist, ob die Übernachtung erlaubt ist oder ob Flächennutzungspläne sonstige Restriktionen enthalten. Der Teufel steckt wie immer im Detail! Die baurechtlichen Regeln sind nicht sonderlich kompliziert, bedürfen aber immer der intensiven Prüfung, wenn man nicht nachträglich auf die Nase fallen will!

    In den kommenden Wochen und Monaten begleite ich eine ganze Reihe von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und ich bin sehr gespannt, zu welchen Einschätzungen die Richter kommen werden. Orientiert man sich an dem „neuen“ Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg oder steigt man, was wünschenswert wäre, in die Einzelfallprüfung mit Ortstermin ein, um Gegebenheiten vor Ort in Augenschein zu nehmen? Ende zunächst offen!

    Die öffentlichen Verwaltungen / Behörden sind momentan recht aktiv, was Kontrollen anbelangt und auch die Bearbeitung von Betriebskonzepten schreitet an vielen Orten voran. Endlich? – Nun , die einen sehen so, die anderen „anders“. Die Genehmigungsfiktion hat ihren Reiz, wenn man nicht auf abschließende Genehmigung hoffen kann, sie ist nervig, wenn man endlich die Genehmigung gestempelt im Schrank haben möchte, um beispielsweise seinen Betrieb zu veräußern. Ohne Genehmigung sind Betriebe einfach ziemlich „unverkäuflich“.

    Die „generelle Entwicklung“, wie ich sie momentan wahrnehme, ist „global betrachtet“ folgende:

    • Die Behörden sind bemüht die Anzahl von Prostitutionsstätten stark zu minimieren. Dazu wird in den meisten Fällen das Baurecht herangezogen. Ablehnungen erfolgen meist „freundlich“, aber „bestimmt“!
    • Die Erteilung von Genehmigungen ist sehr zeitintensiv und kräftezehrend. Neugründungen werden nicht zügig abgewickelt und der Reiz in die Branche einzusteigen wird damit deutlich gemindert! Bloss keinen Anreiz bieten!
    • Seit sich die Finanzbehörden den „selbständigen Sexdienstleisterinnen“ angenommen haben, nimmt die Zahl dieser stetig ab! Zu spät wurde erkannt, dass man durch die amtliche Registrierung und den „Huren-Pass“ automatisch in den Fokus gerät! „Anschaffen ohne Steuer zu zahlen“ ist inzwischen schwierig, wenn man nicht gerade ganz im Untergrund lebt!
    • Prostitution hat nach wie vor keine Lobby! Anti-Prostitutions-Organisationen hingegen schon! Die politischen Parteien diskutieren bereits über „Prostitutionsverbot“ nach dem sogenannten „nordischen Modell“ und auf EU-Ebene gibt es schon lange Pläne für Restriktionen! Aktuell noch nicht wirklich „gefährlich“ für die Branche, aber langfristig darf man diesen politischen Aspekt nicht vergessen. Die Mühlen mahlen bekanntlich langsam, aber sie mahlen!
    • Das „Business“ ist nicht mehr so ertragreich wie früher! Die Umsätze sinken, die Anzahl der Dienstleisterinnen nimmt ab, die Anzahl der Kunden ebenso! Für die „Tinder-“ und „Joyclub-Generation“ ist käufliche Liebe nicht mehr so hipp! Wer freundlich ist und in den sozial-erotischen Medien datet, findet Sex auch ohne Geld! Ein Generationswechsel. Auch den „virtuellen sauberen Sex“ darf man nicht vergessen. Von mietbaren Sexpuppen ganz zu schweigen … Eros Silikonia! Hurra!

    Für heute verbleibe ich mit den besten Grüßen von Haus zu Haus

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Das neue Jahr und das neue Jahrzehnt haben begonnen

    Ein freundliches Hallo in die Runde! Das neue Jahr ist jetzt eine Woche alt und für mich beginnt die Arbeit in diesem Jahr von Neuem. Einige Tage Erholung und Stillstand, doch nun geht es wieder mit vollem Elan an die Arbeit, die durch das ProstSchG und dessen Umsetzung nie aufhört.

    Ich wünsche an dieser Stelle allen Freundinnen und Freunden, Kundinnen und Kunden und allen Besucherinnen und Besuchern meiner Webseite ein gutes neues Jahr, viel Erfolg and „simply the best“!

    Was steht bei mir an im neuen Jahr 2020? Eine Kurzübersicht der aktuellen Projekte, die momentan noch in meinem Kopf reifen, bzw. bereits auf meinem Schreibtisch liegen:

    Verwaltungsgerichtsverfahren

    Es haben sich eine ganze Reihe von Verwaltungsgerichtsverfahren angesammelt, die ich in Kooperation mit meinen Justiziaren fachlich betreue. Diese Verfahren haben in der Regel eine lange „Laufzeit“ und es geht fast immer um „Nutzungsänderungen“ und „Gebietsbestimmungen“. Wir haben es immer wieder damit zu tun, dass Ordnungsämter das Baurecht heranziehen und eine „Konzentrationswirkung“ erzeugen, die eigentlich nicht vorgesehen ist! Ob dies rechtlich korrekt ist, müssen nun die Gerichte entscheiden. Man hat zwar durch das laufende Verfahren einen Zeitgewinn, aber da der Ausgang ungewiss ist, kann man auf Betreiberseite nicht von „ruhigem Schlaf“ reden.

    Antragsverfahren nach dem ProstSchG

    Auch in diesem Bereich ist einiges zu tun und noch immer sind Anträge, die bereits 2017 gestellt wurden, oft noch nicht abschließend bearbeitet. Sachbearbeiter wechseln, Führungszeugnisse und Bescheinigungen laufen ab und auch Betriebsübergaben sind kaum möglich, wenn man nicht ganz tief in die Trickkiste greift. Ich habe mich in diesem Bereich inzwischen weitreichend „spezialisiert“ und bin hier sehr tief im Thema … sozusagen „zwangsläufig“!

    Nachbesserungen von Betriebskonzepten

    Viele Betriebskonzepte, die gewissermaßen auf dem Bierdeckel entstanden, werden inzwischen bei Kontrollen gerügt, da sie nicht rechtskonform sind und im Genehmigungsverfahren auch nicht hinreichend geprüft wurden. Hier kommt es regelmäßig zu Nachforderungen oder Nachbesserungen und nicht selten werden Konzepte auch nachträglich gänzlich verworfen!

    Betriebsveräußerungen / Objektverkäufe

    Immer mehr Betreiberinnen und Betreiber entscheiden sich ihre Betriebe nicht weiter zu führen! Wer sein Geld längst verdient hat, scheut nun das ProstSchG wegen der zahlreichen Pflichten! Oft ist auch die wirtschaftliche Entwicklung ungünstig. Ich habe inzwischen eine Liste mit über 25 Objekten, die kurz- bis mittelfristig „abzugeben“ sind. Leider ist die Nachfrage nicht gerade intensiv! Investitionen in „Rotlicht“ stehen angesichts der unklaren Rechtslage auf dem Prüfstand und ich fürchte, dass sich hieran in 2020 auch wenig ändern wird!

    Steuerfragen und Co.

    Die Besteuerung von „Rotlicht“ wird immer mehr zum komplizierten Thema! Betriebe werden „gerne“ in die Haftung genommen, wenn „selbständige Dienstleisterinnen“ z.B. ihrer Umsatzsteuerpflicht nicht nachkommen und damit irgendwann unangenehm auffallen. Es gibt nach wie vor keine einheitliche Vorgehensweise, nicht einmal pro Bundesland. Zahlreiche Individualvereinbarungen treffen auf das „Düsseldorfer Verfahren“ und der Fiskus arbeitet mit vielen Köchen, die alle unterschiedliche „Zutaten“ in den Topf werfen, was dem „Gesamtgeschmack“ aber nicht zu Gute kommt. Auch hier informiere ich in Kooperation mit Justiziaren über sinnvolle Steuermodelle.

    Blogging/ Buch-Projekte

    Durch die vielfältigen Verfahren hat mein „Blogging“ stark gelitten und auch die angekündigten Buch-Projekte mussten vorübergehend gestoppt werden. Es fehlte mir einfach an Zeit. Ich versuche nun wieder „in den Tritt“ zu kommen und werde demnächst über die Fortschritte informieren!

    Zeitplan Howard Chance

    Vom 08. bis 18. Januar 2020 bin ich im Raum Düsseldorf unterwegs und habe dabei hauptsächlich Büroarbeiten zu erledigen. Nach Absprache sind aber Termine mit ein wenig Vorlauf jederzeit möglich. Vom 19. bis 25. Januar geht es ins Rhein-Main-Gebiet und ich werde dann Ende des Monats eine Kreativ-Woche einlegen, bei der die Buch-Projekte voran getrieben werden sollen!

    Der Terminplan … immer aktualisiert unter:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Immer da, immer nah … wenn es brennt oder wenn Dinge sinnvoll vorbereitet werden müssen.

    Herzliche Grüße von Haus zu Haus

    Howard Chance
    howard.chance@t-online.de
    Phone 0151-71885164

    Informationen zur Beratung MH-Consulting:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Howard Chance berichtet – Veranstaltung 28. Oktober 2019 – Saalbau Griesheim

    „Er hat es wieder getan!“ Nach der erfolgreichen Veranstaltung im Vorjahr, ließ es sich Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie nicht nehmen die 1. Ausgabe noch einmal deutlich zu „toppen“. Der Saalbau Griesheim war die ideale Location für die zweite Ausgabe von „Zukunft Rotlicht“. Über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung und nahmen an einer bundesweit einmaligen Veranstaltung teil, bei der sich Betreiberinnen und Betreiber von Rotlicht-Betrieben, aber auch zahlreiche Behörden-Vertreter aus der ganzen Republik einfanden, um über die aktuellen Entwicklungen bei der schwierigen Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zu diskutieren und um regen Austausch zu pflegen.

    Dazu hatte der Veranstalter wieder eine Riege von Experten eingeladen, die zu unterschiedlichen Aspekten referierten und in Workshops diverse Hilfestellungen gaben. Rotlicht war bis 2017 keine große Wissenschaft, doch die Paradigmen haben sich inzwischen dramatisch verändert. Ohne detaillierte Kenntnisse im Steuer- und Baurecht ist eine Bruchlandung als erotischer Unternehmer nicht unwahrscheinlich! Ohne persönliche Zuverlässigkeit und ohne gründliche Dokumentation von Abläufen im Betrieb, gerät man jetzt schnell in die Defensive.

    Das „neue“ ProstSchG, das nun seit 2 Jahren „wirkt“, hat es in sich und die in ihm enthaltenen Kontrollpflichten des Staates sind erheblich! Die Zeiten, wo man nach dem Motto „Weiber rein, Schild dran, Werbung schalten, Puff läuft“ arbeitete, sind lange vorbei und heutzutage ist der umsichtige Rotlicht-Unternehmer gefragt, der intelligent handelt und sein Unternehmen in schwieriger Zeit zukunftssicher aufstellt.

    Zentrale Themen von „Zukunft Rotlicht“ waren in diesem Jahr Bau- und Steuerrecht. Noch immer sind Bordellbetriebe in „Mischgebieten“ umstritten, je nach Bundesland oder Stadt gibt es Genehmigungen oder nicht und die Verwaltungsgerichte sind momentan mit umfangreichen Verfahren belastet, deren Ausgang man nicht absehen kann. Die anwesenden Baurechts-Experten waren sich sicher, dass sich gerade durch das neue Gesetz Grundsätze der Rechtssprechung ändern müssen. Die „Milieu-Kriminalität“, die häufig ein Hemmnis für Genehmigungen war, fällt durch die vorgeschriebene Zuverlässigkeitsprüfung weg und dies muss sich zwangsläufig auf die alten Bauordnungen auswirken. Wo kein Täter, da keine Kriminalität!

    Im Bereich „Steuer“ ist die Lage noch prekärer und auch unter den Experten sehr umstritten. Einige haben positive Erfahrungen mit dem „Düsseldorfer Verfahren“, andere lehnen den eigentlich überhaupt nicht nicht rechtskonformen „Hilfskonstrukt“  kategorisch ab. Zudem wurde deutlich, dass die Finanzbehörden auch sehr unterschiedlich arbeiten und das für das Rotlicht scheinbar ganz eigene „Steuer-Gesetze“ gelten, die zum Teil bewusst konstruiert erscheinen. Sonderregelungen, die Gefahr der Umsatzsteuer-Hinzurechnung und viele unangenehme Themen mehr, wurden intensiv diskutiert. „Klarheit“ gibt es momentan leider nicht und vielen Teilnehmern rauchte dementsprechend später der Kopf. Zu viele Sonderfälle und Einzelfälle, die der Überprüfung bedürfen und nicht „08-15“ beantwortet werden können. Ein Kongress kann Impulse bieten und neue Sichtweisen eröffnen, aber natürlich nicht im Workshop individuelle Probleme lösen.

    Auch die Lage der Sexarbeiter(innen) wurde natürlich erörtert und auch hier sind die steuerlichen Schwierigkeiten dominant. Wo zahle ich Steuern, wie werde ich erfasst und warum ist eine Zustellanschrift.de für ausländische Dienstleisterinnen die Adresse der Wahl?

    Der Verein Dona Carmen e.V., in Deutschland federführend beim „Kampf gegen das ProstSchG und dessen Willkür“ referierte gewohnt routiniert zu aktuellen Zahlen und Fakten. 2/3 der Betriebe ohne Genehmigung, nur geschätzte 25 – 30 % Registrierungen bei den Sexworkern in Deutschland? Da läuft etwas schief und die Bezeichnung „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ hat durchaus eine Berechtigung!

    Nicht zu vergessen sind die zahlreich vertretenen Aussteller aus der Erotikbranche und der Hauptsponsor „London“, der durch sein neuerliches großzügiges Engagement die Durchführung der Veranstaltung förderte. Eine „Familie“, die in großen Teilen an einem Strang zieht und die Christoph Rohr bereits wieder ermutigt haben es in 2020 „wieder zu tun“!

    Am Schluss auch ein Lob an das Team und die Köche der „Rotlicht-Akademie“, die für reibungslosen Ablauf und kulinarische Köstlichkeiten sorgten. Essen und Trinken hält bekannt Leib und Seele zusammen und das ersehnte Gemeinschaftsgefühl wurde durch die Veranstaltung wieder deutlich gestärkt!

    Howard Chance
    https://mhconsulting.online

  • Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer - Aktuelle ProblemstellungenDie Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer – Aktuelle Problemstellungen

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) bescherte und beschert den deutschen Finanzbehörden umfangreiche neue Aufgaben: sobald sich eine Sexarbeiterin bei einer Ordnungsbehörde registriert, erhält das „zuständige“ Finanzamt eine Mitteilung über die erfolgte Anmeldung. Hat die Sexarbeiterin eine deutsche Meldeadresse, ist die Zuständigkeitsfrage schnell geklärt: laut Abgabenordnung ist das Wohnsitz-Finanzamt zuständig und dieses versendet dann in der Regel einen sogenannten Erfassungsbogen, mit dem der steuerliche Status dann geklärt werden soll. Doch falls die neu registrierte Sexworkerin keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird die Sache sehr kompliziert. Mangels Wohnsitzes gibt es nämlich kein zuständiges Finanzamt und es werden u.U. an mehreren Orten neue Finanzamts-Akten aufgemacht, wenn eine Sexarbeiterin ihren Aufenthaltsort wechselt und in diverse Kontrollen der Finanzbehörden gerät!

    Es ist im ProstSchG vorgeschrieben, dass bei jeder Registrierung eine Meldeanschrift oder in Ermangelung einer solchen eine sogenannte „Zustellanschrift“ anzugeben ist, unter der eine Sexarbeiterin behördliche Post empfangen kann. Der Begriff der „Zustellanschrift“ ist dabei ein völlig neuer Begriff, der im ProstSchG aber nicht genau definiert ist. Eine Zustellanschrift ist, vereinfacht gesagt, eine postalische Anschrift, an der eine Person Post erhalten kann, ohne unter dieser Anschrift zu wohnen und/oder gemeldet zu sein.

    Das „Post erhalten können“ setzt aber voraus, dass die Person, die eine solche Anschrift beim Amt angibt, auch über den Eingang von Post informiert wird, wenn solche eingeht. Wird die Anschrift eines Clubs oder die eines Bekannten verwendet, muss sich die Sexarbeiterin darauf verlassen können, dass der Club oder der Bekannte sie bei Abwesenheit über Posteingänge informiert. Ist die Sympathie untereinander gestört, so landet die wichtige Post möglicherweise ungeöffnet im Altpapier. Außerdem entsteht bei solcher Vorgehensweise auch schnell eine Abhängigkeit, möglicherweise ein Verlangen nach Gegenleistungen und notwendige Vollmachten zur Brieföffnung etc. liegen zudem selten vor! Viel sicherer ist es, wenn man einen seriösen Dienstleister wie ZustellAnschrift.de bevollmächtigt, der eingehende Post zu fairen Konditionen digitalisiert, per SMS und E-Mail über neue Post benachrichtigt und dazu noch einen Büroservice zur Verfügung stellt.

    Weder die vorhandenen Registrierungsstellen der Ordnungsbehörden noch die Erfassungsstellen der Finanzämter unterscheiden zwischen einer Wohnanschrift und einer Zustellanschrift, obwohl dies dringend notwendig wäre, um den weiteren Prozess sinnvoll zu gestalten. Die Finanzbehörden versenden den steuerlichen Erfassungsbogen so auch an Adressen, an denen der Adressat überhaupt nicht mehr verweilt und wo er wichtige behördliche Post im Zweifelsfall überhaupt nicht erhält. Mangels vorgenommener Unterscheidung bzw. Prüfung betrachten die Finanzbehörden auch „private“ Zustellanschriften automatisch als Wohnsitz im Sinne der Abgabenordnung! Damit wird eine uneingeschränkte Steuerpflicht unterstellt, die womöglich gar nicht vorliegt. Wenn ich meinen dauerhaften Aufenthalt nämlich nicht in Deutschland habe, sondern mich beispielsweise einen Großteil des Jahres in meinem Heimatland außerhalb Deutschlands aufhalte, zahle ich nämlich meine Einkommensteuer, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, was z.B. EU-weit der Fall ist, im Heimatland.

    Bei der Umsatzsteuer verhält es sich hingegen anders: hier geht man in der Regel vom Ort der Leistungserbringung aus. Wird die sexuelle Dienstleistung in Deutschland erbracht, ist der Umsatz auch in Deutschland zu versteuern. Doch hier ist im ersten Schritt erst einmal zu überprüfen, ob Umsatzsteuerpflicht entsteht. Wenn ich keinen Erfassungsbogen erhalte, weil die Zustellanschrift nicht funktioniert oder weil keine Weiterleitung erfolgt, kann weder eine Steuernummer zugeteilt werden, noch eine Beurteilung erfolgen, ob eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt! Kommt der Erfassungsbogen, den schon der Normalbürger mit Abitur kaum versteht, nicht zum anfordernden Finanzamt zurück, sendet dieses eine Mahnung und irgendwann auch eine Bußgeld-Androhung und schließlich eine Bußgeld-Festsetzung.

    Von all dem erfahren ausländische Sexworkerinnen dann nie oder irgendwann auf sehr unangenehme Art und Weise. Wenn die Finanzbehörden nämlich nach unzähligen Briefen feststellen, dass die Person an der genannten Zustellanschrift nicht erreichbar ist, wendet man sich an die Registrierungsbehörde nach dem ProstSchG, wo ja die Heimatanschrift der jeweiligen Sexarbeiterin durch deren Registrierung bekannt ist. Im Sinne der Amtshilfe werden dann die Behörden im Ausland angeschrieben und um „Hilfe“ bei der Besteuerung gebeten! In Ländern, wo Prostitution eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat ist, eine sehr unangenehme Angelegenheit, weil damit Umstände offenbart werden, die eigentlich im Verborgenen bleiben sollten.

    Es kann sogar passieren, dass „Schätzungen“ in Deutschland mangels Einspruchs „rechtskräftig“ wurden und dann im Ausland beigetrieben werden sollen. Hier rückwirkend etwas wieder „gerade zu rücken“ ist äußerst schwierig und erfordert fundiertes juristisches Fachwissen, also einen Anwalt, der die Zusammenhänge versteht und aufklären kann. Und das dann auch noch im Ausland!

    Dass die Suche nach ausländischen Steuerschuldnern sehr aufwendig ist, ist die eine Sache! Dass die Beitreibung von Geld noch viel komplizierter ist, ist die andere Sache! Die wenigsten Sexarbeiterinnen haben verwertbares Vermögen und der deutsche Fiskus hat dann zwar einen Vollstreckungstitel, aber eben kein Geld eingenommen. Verschwendung von Ressourcen, viel Aufwand und am Ende kein Geld in der Steuerkasse, zumal die Begleichung der Schulden ja auch nur durch neuerliche „Prostitution“ erfolgen kann, was ja moralisch betrachtet auch sehr zweifelhaft erscheinen kann. Je größer die vom Fiskus eingeforderte Summe, dessen unwahrscheinlicher deren Begleichung und dies gilt gleichermaßen für einheimische wie ausländische Sexarbeiterinnen!

    Viele Finanzbehörden haben inzwischen erkannt, dass man bei der „neuen“ Besteuerung von Sexarbeiterinnen, die nicht in Deutschland wohnhaft sind, oft ins Leere läuft. An dieser Stelle wird der Ruf nach einer individuellen und effektiven Besteuerung laut, die es ja mit dem sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ bereits seit Jahrzehnten gibt, ein Verfahren, bei dem von einer Sexarbeiterin eine „pauschale Abgabe“ pro Arbeitstag geleistet wird, die als eine „freiwillige Vorauszahlung“ auf eine möglicherweise entstehende Steuer zu verstehen ist. Das „Düsseldorfer Verfahren“ hat dabei ein gewisses „Geschmäckle“, da es Finanzbehörden gibt, die eine Teilnahme quasi „vorschreiben“, ohne dass es dafür ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt.

    So kommt es sogar oft vor, dass man Betreiber zu „Hilfskassierern“ macht und diesen im Extremfall sogar Mahnungen schickt. Übrigens wird das Verfahren nicht in allen Bundesländern angewendet, wobei in der Argumentation auch mit mangelnder „Steuergerechtigkeit“ argumentiert wird.

    Doch etwas abstrakter betrachtet, ist das „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die einzig sinnvolle Lösung, um dem Staat zu nennenswerten Erträgen aus der Sexarbeit zu verhelfen. Jeden Tag eine kleine Summe zu zahlen, ist fast allen Sexarbeiterinnen möglich, sobald es „fette Summen“ sind, erfolgt die Kapitulation! Gelebte Praxis und durchaus nachvollziehbar! Der Staat muss sich an dieser Stelle entscheiden, ob man eine pauschale „Kompromiss Summe“ akzeptiert oder ob man „alles oder nichts“ spielt, wobei das Risiko beim „nichts“ zu landen doch sehr groß ist!

    Das „Düsseldorfer Verfahren“ müsste diesbezüglich „modernisiert“ werden! Momentan gibt es keine konkrete Aussage, auf welche Steuerart die Vorauszahlung verbucht wird. Geht es nur um Einkommensteuer oder auch um Umsatzsteuer? Kann eine „Abgeltung“ überhaupt versprochen werden und können verschiedene Steuerstellen hier kooperieren? Bislang „verwalten“ die Steuerfahndungen das „Düsseldorfer Verfahren“ und die „normalen“ Finanzämter kennen das Verfahren oftmals gar nicht und fordern dementsprechend parallel zu Steuererklärungen auf, da es keine einheitlichen Datenbanken gibt und so kein Abgleich! Die Steuerhoheit liegt zwar prinzipiell beim Bund, aber die Bundesländer sind die ausführenden Organe und denen mangelt es beim vorliegenden Thema an der notwendigen Koordination.

    Wichtig: nimmt man als Betreiber momentan am „Düsseldorfer Verfahren“ teil, setzt man sich dem Risiko der „Umsatzsteuerhinzurechnung“ aus, da einige Finanzgerichte die Teilnahme als „schädliches Indiz“ bewerten und die Betreiber dadurch u.U. in die Haftung für nicht gezahlte Umsatzsteuer genommen werden. Die Betriebe müssen Umsatzsteuer für „Dritte“ begleichen und damit Gelder, die von den Betrieben überhaupt nicht vereinnahmt wurden, stellvertretend zahlen. Bei großen Betrieben mit vielen „Damen“ ist dann die Existenz auf Knopfdruck zerstört!

    Im Ergebnis wäre es auch sinnvoll das „Düsseldorfer Verfahren“ nicht an die Betriebe zu koppeln, sondern jeder Dienstleisterin die Möglichkeit zu geben als Individuum am Verfahren teilzunehmen. Dazu müssten „persönliche Steuernummern“ für das „Düsseldorfer Verfahren“ vergeben werden. Warum wäre dies sinnvoll? Weil wir es überwiegend mit reisenden Damen zu tun haben, die im Laufe eines Jahres an vielen Adressen arbeiten. Die Zuordnung zu einer „betrieblichen Düsseldorfer Steuernummer“ macht die Abwicklung intransparent, aufwendig und für den Betreiber sogar, wie schon erwähnt, gefährlich. Die Steuerbehörden sind gerade jetzt gefragt eine sinnvolle und praktikable Lösung zu finden! Nur so werden einerseits dem Staat regelmäßig verlässliche Einnahmen aus der Sexarbeit entstehen und andererseits für Sexworker klare rechtliche Regelungen geschaffen!

    Hierbei können seriöse Dienstleister, wie zum Beispiel die ZustellAnschrift.de, auch helfen den Kontakt zwischen der Sexarbeiterin und den zuständigen Finanzbehörden herzustellen und darüber hinaus bei der Erklärung und Abrechnung der „Düsseldorfer Zahlungen“ Tools zu Verfügung stellen, die sich an der Praxis orientieren. Düsseldorfer Verfahren 2.0: digital, professionell und sicher!

  • Prostitution 2019 – Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken

    Prostitution 2019 – Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken

    Prostitution 2019 - Verschwörungstheorien und sonstige GedankenProstitution 2019 – Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken

    Howard Chance denkt nach – Quo vadis Prostitution

    Wer ist für den 911-Anschlag auf das World Trade Center verantwortlich? – Warum sind die „Bilderberger“ die geheime Weltregierung? – Gibt es wirklich Ufos in der Area 51? Seit vielen Jahren gibt es Verschwörungstheorien, die wirklich vor nichts und niemandem Halt machen! Manches ist dabei sehr abenteuerlich, anderes auch sehr bedenklich. Auch beim Thema Prostitution gibt es solche Denkmuster, die man zumindest einmal „bedenken“ kann.

    Angeblich dient das „Prostituiertenschutzgesetz“ ja dem Schutz der in der Prostitution tätigen Personen, trägt aber den offiziellen Titel „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“. Wieso heißt das Gesetz dann nicht „Prostitutionsregulierungsgesetz“? Wäre in sich logisch, da das Wort „sowie“ die Rangordnung zwischen Regulierung und Schutz klar definiert: erst Regulierung, dann Schutz! Bei der Übertragung in die Abkürzung ProstSchG ist dann wohl ein Fehler passiert? Oder will man die Regulierung in der Außendarstellung nicht plakativ nach vorne bringen, um vom eigentlichen „Vorhaben“ abzulenken?

    Wenn man die aktuell vorliegende Situation bei der Umsetzung des Gesetzes betrachtet, denkt man zuerst einmal an die „Chaos-Theorie“: ein Gesetz reift über 7 Jahre, wird verabschiedet und dann schaffen es Regierung und Behörden nicht innerhalb eines Vorbereitungsjahres klare Vorgaben zu geben, weil man den Bundesländern „Anpassungen“ zugesteht, die die Umsetzung hindern. Kein einheitlicher Standard, keine frühzeitigen Schulungen und in 14 von 16 Bundesländern absolute „Ladehemmung“. Huren-Ausweise zu drucken war ein kaum zu bewältigendes Problem und auf Amtsseite kannte sich selbst nach der Vorbereitungsphase kaum jemand wirklich aus!

    Das Gesetz gilt seit fast 2 Jahren und es gibt kaum Genehmigungen, obwohl vollständige Anträge in einigen Bundesländern bereits seit über einem Jahr und länger vollständig vorliegen? Von den geschätzten über 200.000 Sexworkerinnen in Deutschland sind maximal 20% registriert? Die steuerliche Erfassung der Damen bereitet riesige Probleme, weil man reisenden Damen keinen Wohnsitz „anhängen“ kann oder weil diese postalisch einfach nicht erreichbar sind?

    Offensichtlich ist das gesetzliche Machwerk und sind die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen „in der Theorie“ entstanden und scheitern nun in vielen Fällen an der Praxis! Hat sich der Staat zu wenig Gedanken gemacht oder ist das vermeintliche Chaos bewusst herbeigeführt, um Sexworker und Betreiber mittel- bis langfristig in die Falle zu locken?

    Es war zunächst einhellige Meinung, dass es dem Staat primär ums Geld gehe! Endlich Steuern kassieren in einem Gewerbe, wo das Bargeld dominiert! Doch in der gelebten Realität ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Betriebe in Deutschland, nämlich die unzähligen Modell- und Terminwohnungen am Baurecht zu scheitern drohen. Was die Sexarbeiterinnen anbelangt, nimmt deren Zahl ständig ab, weil sich viele, aus welchen Gründen auch immer, nicht registrieren wollen und weil andere bereits den Atem des Finanzamts im Nacken spüren und sich für den Ausstieg entscheiden. Da die goldenen Zeiten eh längst vorbei sind, ziehen sich viele ältere Betreiber auch ohne Not zurück, da ihnen der Aufwand zu groß erscheint.

    Wenn die Branche aber stirbt oder sich zumindest merklich verkleinert, geht es dem Staat selbst auch ans Geld: wenn ich die Kühe schlachte, die ich melken will, bin ich einfach dämlich! Daher habe ich meine Zweifel, ob es beim ProstSchG wirklich um Steuern geht oder ob es darum gehen könnte eine zwangsläufige Marktbereinigung einzuläuten, die das Ausmass der Prostitution begrenzt, in dem man Rahmenbedingungen schafft, die den „Anreiz“ vernichten im Gewerbe weiter tätig zu sein. Man sagt also nicht, dass man die „Prostitution“ abschaffen will, wirkt aber indirekt darauf hin!

    Kleine Betriebe scheitern im Genehmigungsverfahren, Großbetriebe generieren mangels „Damen“ zu wenig Umsatz, um die eklatanten Fixkosten decken zu können. Wenn man 100.000 € monatliche Pacht für ein Eroscenter in bester Lage zahlt, aber nur noch 30% Mietauslastung hat, muss man schnell ans „Eingemachte“ und der laufende 10-Jahres-Mietvertrag macht da keine Freude, weil man einfach böse „in der Uhr“ ist. Wenn dann auch noch die Finanzbehörden erscheinen und über Umsatzsteuer-Hinzurechnung nachdenken, ist der „Spaß“ endgültig vorbei!

    Wer profitiert eigentlich vom neuen ProstSchG? Die bemühten Betreiber, die ihre Anträge pünktlich gestellt haben? Nein, leider nicht, da sich die Grauzone inzwischen deutlich vergrößert hat. Es gibt wieder vermehrt illegale improvisierte „Betriebe“ und jede Menge Einzelkämpfer(innen), die das Gesetz komplett ignorieren und sich in einem Bereich bewegen, der mangels Personal von den Ordnungsbehörden nicht ausreichend überwacht werden kann. Zwar wird es den „schwarzen Schafen“ irgendwann an den Kragen gehen, aber momentan sieht die Sache halt noch ganz anders aus.

  • Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Landet das Prostitutionswesen in Deutschland im völligen Chaos?
    Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Landet das Prostitutionswesen in Deutschland im völligen Chaos?

    Das erste Quartal 2019 ist schon wieder Geschichte und ich hatte in den vergangenen Monaten den Schreibtisch voll mit umfangreichen Akten, die aufzeigen, welch komplizierte Prozesse durch das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Gang gesetzt wurden. Hier einige akute Problemstellungen, die sich momentan bei meiner Arbeit häufen:

    1. Vergessene Anträge nach dem ProstSchG / Kooperative Behörden

    Obwohl das „neue“ Gesetz nun fast schon seit 2 Jahren „umgesetzt“ wird, hat sich in nicht wenigen Gegenden des Landes nur wenig getan. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen habe ich momentan mit „Nachgenehmigungen“ zu tun, wo tolerante Behörden Betrieben, die bislang keinen Erlaubnisantrag gestellt haben, Nachfristen einräumen, um Schließungen, die mangels Antrag problemlos möglich wären, zu vermeiden. Bei diesen Fällen ist natürlich eine gewisse Eile geboten, da man die Geduld der Amtsleute ja nicht überstrapazieren möchte. Wer hier zeitnah Hilfe benötigt, die oder der kann mich gerne kontaktieren.

    2. Baurecht mit Nutzungsänderungen / Baugenehmigungen

    Obwohl in mehreren Bundesländern überlegt worden war die Genehmigungen nach dem ProstSchG ohne baurechtliche Würdigung zu erteilen, ist die Handhabung momentan wieder eine andere: Baugenehmigungen werden in den meisten Fällen wieder eingefordert und der „Zwang“ zur Nutzungsänderung ist auch wieder klar erkennbar. Die Behörden machen dabei zum Teil sehr abenteuerliche Vorschläge oder hoffen in vielen Fällen das Betreiber „aufgeben“ ohne in Verwaltungsklagen einzusteigen. Die Tendenz geht zur Klagewelle und ich betreue in dieser Richtung eine ganze Reihe von Betrieben, die sich entsprechend vorbereiten. Wer Informationen zu diesem Thema benötigt, die oder der kann mich gerne ansprechen!

    3. Dokumentationspflichten / Aufzeichnungen

    Das neue Gesetz bringt ja eine ganze Reihe von Dokumentationspflichten mit sich, die im Betriebskonzept erläutert und dann im betrieblichen Alltag auch „gelebt“ werden müssen. Dazu gehört die Prüfung der Hurenausweise, die tägliche korrekte Abrechnung gegen Quittung / Rechnung, das Vertragswesen und viele weitere Dinge mehr! Inzwischen führen die Behörden diesbezüglich bereits Prüfungen durch und dabei werden regelmäßig erhebliche Mängel festgestellt, die dann mindestens zu einer nachdrücklichen Ermahnung, manchmal aber auch direkt zu Bußgeldern führen! Hier bin ich momentan umfangreich beratend tätig, um Schaden für Betreiberinnen und Betreiber zu vermeiden. Da es den von mir erfundenen „Bordellfachwirt“ als Ausbildungsgang immer noch nicht gibt, ist es kein Wunder, dass Probleme entstehen. Ich biete hier betriebliche Schulungen an und habe auch eine Reihe von Muster-Vorlagen vorrätig, die den Arbeitsalltag deutlich erleichtern! Howard hilft gerne … bundesweit!

    4. Steuer-Angelegenheiten / Aktivismus der Finanzbehörden

    Böse Zungen haben gehauptet, dass eigentlich der Bundesfinanzminister hinter dem ProstSchG steht, um in der Bargeld-Domäne Rotlicht das „Schwarzgeld“ weitestgehend auszumerzen! Besonders den Liebesdamen unterstellt man ja ein sehr gestörtes Verhältnis zum Fiskus und durch Registrierung erhobenen „Huren-Daten“, die den Finanzbehörden laut Gesetzestext unmittelbar zugehen, sind ein treffliches Instrument, um intensive Nachforschungen zu starten. Wer keine Steuernummer hat, aber schon seit Jahren in der Branche arbeitet, ist sehr verdächtig und wenn auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren zu erkennen ist, ist der Gedanke an „steuerfreie Arbeit“ schwer zu widerlegen. Wir reden in diesem Zusammenhang von Umsatzsteuer, Einkommensteuer, aber auch von lokalen Vergnügungssteuern, die unter bestimmten Umständen alle in Ansatz gebracht werden können und die den „Hurenlohn“ schnell schmälern. Leider sind die momentan vorhandenen Steuerformulare und -gesetze so kompliziert, dass die einfache Dame sie einfach nicht versteht und wie der Ochs vorm Berg steht. Wenn man auf Erfassungsbögen der Behörden nicht reagiert, kann es irgendwann ein böses Erwachen geben. Es wäre Zeit ein für die Branche taugliches Besteuerungsverfahren zu entwickeln, das auch in der Praxis taugt. Die Behörden machen sich sicher viel Mühe, es gelingt ihnen aber kaum „Erfolge“ zu erzielen und der Aufwand ist oft grösser als der Ertrag, denn die meisten Sünderinnen in der Branche haben eben keinen Sparstrumpf mit dem man alte Steuerschulden begleichen könnte! Zu allem Überfluss gibt es in der Republik auch nur sehr wenige Steuerberater, die mit Mandantinnen aus dem Milieu arbeiten möchten, weil dies immer mit Aufwand verbunden ist, den man sich gerne spart!

    5. Immobilien-Angelegenheiten … gesucht und gefunden?

    Nach wie vor gestaltet sich der erotische Immobilienmarkt als sehr „statisch“. Entnervte Betreiber möchten verkaufen, scheitern dann aber oft daran, dass Betriebe noch nicht genehmigt sind und so quasi unverkäuflich sind! Ein Puff ohne Genehmigung ist wie eine Katze im Sack und die Investitionsfreude ist merklich gehemmt! Doch selbst wenn bereits eine Genehmigung vorliegt, tut sich gerade wenig. Für Investoren ist Rotlicht gerade nicht sonderlich „hipp“ und ob sich diese Situation bald ändern wird, wage ich hier zu bezweifeln. Ich nehme zwar gerne nach wie vor Anfragen entgegen, muss aber vor Euphorie warnen: selbst Schnäppchen verkaufen sich nicht schnell, sondern manchmal gar nicht! Als mutiger Käufer hat man aber gerade jetzt eine große Auswahl und ich vermittle gerne entsprechende Kontakte, zumal ein Kollege von mir auch eine Geschäftsbank besorgt hat, die im Rotlicht-Bereich Geschäfte tätigt.

    6. Howard Chance – In eigener Sache – Das Buch Prostitution 2019

    Als Buch-Autor und Blogger war ich in den vergangenen Jahren recht emsig unterwegs, was allerdings durch diverse Ereignisse und Notwendigkeiten in den letzten Monaten etwas ins Hintertreffen kam. Mein Buch „Prostitution 2018“ wurde in 2018 nicht fertig und soll nun Ende Mai mit dem Titel „Prostitution 2019“ erscheinen. Ich werde mich im Mai 2019 daher zu einer verlängerten schöpferischen Schreibwoche zurückziehen, um mein „Werk“ zu vollenden! Darüber hinaus wird es weitere neue geschäftliche Projekte geben, über die ich in meinem nächsten Newsletter ausführlich berichten werde.

    Für heute grüsse ich österlich wie kollegial von Haus zu Haus als

    Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

     

  • Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Prostitution 2018 - Lage November 2018 - Baurecht - Genehmigungen

    Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Howard Chance berichtet zum Prostituiertenschutzgesetz

    Nach Herbst kommt der Winter und wir befinden uns nach einem goldenen Oktober nun in der grauen November-Zeit, die uns zu schaffen macht! Nun gut, in dieser Zeit sind die Umsätze in den meisten Betrieben besser als im Sommer, aber in diesem Jahr ist dieser Trend noch nicht wirklich zu erkennen. Es gibt scheinbar wirklich eine Krise durch das gar nicht mehr neue Prostituiertenschutzgesetz und diese macht sich in den Kassen der Sexworker und Betreiber bemerkbar! Ausnahmen bestätigen die Regel, aber der generelle Trend steht eher auf „minus“!

    Besonders seltsam ist zudem die Betrachtung der „Genehmigungssituationen“, die ich in meinem Stammland Nordrhein-Westfalen beobachte: in den Großstädten Köln und Düsseldorf gibt es, soweit ich weiß, nicht eine einzige amtliche Betriebserlaubnis nach dem ProstSchG. Obwohl inzwischen eigentlich klar ist, dass die Vorlage einer Baugenehmigung im
    Antragsverfahren nach dem ProstSchG gar nicht notwendig und nicht gesetzeskonform ist, verlangen die Behörden in NRW nach wie vor solche Dokumente, die es oftmals nicht gibt! Klar, man folgt der Landesverordnung NRW, die wahrscheinlich in diesem Punkt ebenfalls nicht rechtens ist? Wir haben jetzt jedenfalls unter Hinzuziehung eines Baurechtsanwalts Möglichkeiten gefunden gegenüber den Bau- und Ordnungsämtern schlagkräftig zu argumentieren! Wissen Sie, was eine „aktive Duldung“ ist und welche Konsequenzen und Möglichkeiten sich daraus ergeben? Das unkonventionelle Lösungen „gehen“, haben gelebte Fallbeispiele in den vergangenen Wochen verdeutlicht, bei denen sogar richterliche Begehungen stattgefunden haben! Die Chance um verlangte Nutzungsänderungen herum zu kommen sind gegeben und ich biete Ihnen die Prüfung in Ihrem speziellen Fall an, wobei im Folgeschritt der spezialisierte Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht der Schlüssel zum Erfolg werden kann!

    Gleiches gilt auch für das „Steuerrecht“, wo unser Frankfurter Partner bundesweit die Fäden spinnt und gemeinsam mit Christoph Rohr und mir an weiteren innovativen Lösungen arbeitet. Die Endzeit des Jahres wird spannend für uns alle und die Arbeit lässt nicht nach, weil täglich neue „Probleme“ entstehen und wirklich niemand weiß, welche Eigendynamik das
    Gesetz und dessen Umsetzung noch erzeugen wird. Ein Rätsel! Das berühmte Buch mit den 7 Siegeln! Für die Berater und die Fachanwälte eine Zeit der anspruchsvollen Ideenfindung! Wir sind täglich an der Arbeit und arbeiten viel im Hintergrund, was auch erklärt, dass ich momentan weniger als „normal“ in meinem Blog poste! Facharbeit im Einzelfall!

    Meine Arbeitsschwerpunkte liegen momentan und wohl auch zukünftig in Düsseldorf und in Frankfurt/Main, wobei die zukünftige Homebase in Düsseldorf angedacht ist. Die Landeshauptstadt ist in NRW, was das ProstSchG anbelangt, der Dreh- und Angelpunkt und auch die zuständige Gerichtsbarkeit höherer Instanz ist dort beheimatet. Als ehemaliger „Wahl-Kölner“ gar nicht so einfach die „verbotene Stadt“ zu erwählen! Zwinker! „MH-Consulting“ betreut den Norden und die „Rotlicht-Akademie“ den Süden! So war und ist der Plan und die Zusammenarbeit mit Christoph Rohr wird täglich besser! Ideen bündeln, Strategien entwickeln und gemeinsam handeln: ein absolutes Erfolgsmodell! Wir freuen uns auf den Dialog und die Arbeit an fordernden Projekten!

    Abschließend wünsche ich Ihnen und Euch einen erfolgreichen November und verbleibe mit den besten Wünschen

    Ihr / Euer Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

  • Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht präsentierte sich in Berlin

    Die Venus Erotikmesse Berlin rief und die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht reiste in die Hauptstadt, um sich dem Publikum zu präsentieren! Unter der bewährten Projektleitung von Christoph Rohr waren die Hauptstadt-Erotiker von BERLINintim, das aufstrebende Erotikportal Rotlicht.de, die Kleinanzeigen-Experten von Quoka.de, die Zustellanschrift.de sowie MH-Consulting by Howard Chance nebst der Rotlicht-Akademie aus Ulm gemeinsam am Start. Unter dem innovativen Label „Zukunft Rotlicht“ und sponsored by „London – The Condom“ wurde ein umfangreiches Angebot für die Rotlicht-Branche präsentiert.

    Messeaktivitäten auf der Venus Berlin 2018

    Kondome, GV-Energie-Brause und Erotikwerbung by Rotlicht.de aus Schwerin

    Der emsige wie sympathische Kollege Thomas Schiller von Rotlicht.de hatte Feuerzeuge, hochwertige Kugelschreiber, GV-Energie-Brause und sehr wandstarke Präservative im Gepäck, Lustwaren, die bei den Besucherinnen und Besuchern reißenden Absatz fanden. Howard Chance betätigte sich auch als aktiver Kondomtester, brachte Schillers Hardcore-Tüten  aber selbst mit dem gesponsorten Teppichmesser von BERLINintim nicht zum bersten. Ganz harte Ware für den Wüsten-Nahkampf-Einsatz, die den Vergleichstest mit einem neuen No-Name-Produkt unter dem Label „das dünnste Kondom der Welt“ ganz klar für sich entschied. Denn das dünnhäutige Produkt platzte prompt, nachdem ich nur ganz leicht hinein gepustet hatte! Qualitätsurteil: Mangelhaft! – Die „Schiller-Tüte“ hielt hingegen sogar im erweiterten Praxistest, wobei das wahrgenommene „Feeling am Glied“ jedoch den Eindruck vermittelte einen LKW-Reifen montiert zu haben. Ein absolut „Safe-Produkt“, aber mit den bewährten gefühlsechten Kondomen unseres Sponsors „London“ eben überhaupt nicht zu vergleichen! „Einmal London, immer London“, war das Fazit des emsigen Testers! Doch Rotlicht.de war ja nicht gekommen, um Kondome zu promoten, sondern präsentierte ein Rotlicht-Portal, dass von Schwerin aus agiert, dort „Platzhirsch“ ist, und nun deutlich auf Expansionskurs ist. Von Schwerin aus in die gesamte Republik! Der Start ist geglückt!

    Geräucheter Hasenrücken à la Meyer und das BERLINIntim-Magazin zur Messe

    Der Berliner Erotikpionier Thomas Meyer, Gründer des Portals BERLINIntim, erfreute die Standgemeinschaft mit frischem Kaffee, hausgemachter Gourmet-Leberwurst und selbstgeräuchertem Hasenrücken (womöglich aus der Berliner Hasenheide?) mit markantem Buchenholz-Finish und war ein stets gefragter Gesprächspartner zu technischen und ideologischen Themen der Erotikwerbung in Berlin. Ein „alter Hase“, was ja wieder zum Räuchern passt! Thomas und auch seine liebe Frau bringt man so schnell nicht aus der Ruhe, zumal diese auch bei der „schärfsten Party der Stadt“ mitwirkten, bei der die Branche im „Carlitos“ den Messestart beging! Am Gemeinschaftsstand auf der Venus wurde auch eine kostenfreie Messezeitung ausgegeben, die sich mit dem Sonderteil „Rotlicht-Fibel“ mit dem ProstSchG und seiner Umsetzung befasste! Natürlich haben wir das Magazin auch in einer PDF-Version produziert! Es steht unter folgender Adresse zum Anschauen für Sie / für Euch bereit: https://www.yumpu.com/xx/document/view/62142387/venusmagazin2018

    Zustellanschrift.de für Sexworker(innen) / Rotlicht-Akademie / MH-Consulting

    Die starke bundesweite Allianz von Christoph Rohr und Howard Chance (icke) informierte Bordellbetreiber, Escort-Agenturen und Sex-Dienstleisterinnen am Stand über die Notwendigkeiten nach dem neuen Prostitutiertenschutzgesetz und über damit verbundene Schwierigkeiten bei der rechtssicheren Zustellung von amtlichen Dokumenten! Wie stelle ich meinen Betrieb auf, wie kooperiere ich mit Behörden, wie bekomme ich eine „Konzession“. Wie stellt eine reisende Dienstleisterin ihren „Postverkehr“ sicher, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt? Themen, die auch beim Seminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ intensiv behandelt wurden, wovon später noch die Rede sein wird!

    Quoka.de – Der Schlüssel(anhänger) zum Erfolg! – Clevere Ideen für die Branche

    Das Portal gehört zu den klickstärksten Online-Kleinanzeigen-Märkten der Republik und unterhält auch einen umfangreichen Erotik-Bereich, in welchem regelmäßig über 75.000 Inserate zu finden sind! Die Produktmanagerin und Prokuristin engagiert sich seit Jahren für die Erotikbranche und für die rechtskonforme Arbeit nach dem ProstSchG und empfand es auch in diesem Jahr als wichtig in Berlin die Quoka-Flagge zu zeigen. Mit einem 4-er-Team war man zur Werbeberatung vor Ort, verteilte schicke Schlüsselanhänger und Kennenlern-Gutscheine und war auch beim Fachseminar unterstützend tätig, wofür wir uns herzlich bedanken! Es lebe die Kooperation: jetzt und natürlich in Zukunft!

    Rotlicht trifft Blaulicht – Das Fachseminar am Venus-Wochenende in Berlin!

    Nach dem großen Erfolg des Seminars „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 (Saalbau Gallus Frankfurt am Main) hatte sich Kollege Christoph entschieden, mal wieder „volles Rohr Gas zu geben“ (Zitat), um eine weitere Großveranstaltung im Rahmen der Venus zu präsentieren. Schließlich gibt es bei der Umsetzung des ProstSchG spätestens seit Sommer 2018 bundesweit verstärkte Aktivitäten der Behörden, die den „Dornröschen-Schlaf“ wohl langsam beendet haben. Es geht vielen Betrieben gerade an den baurechtlichen „Kragen“ und die Finanzbehörden sind fleißig dabei neue „Steuerbürgerinnen“ zu erfassen und zu taxieren! Kein Tag ohne hilfesuchende Anrufe bei den Hotlines von Rotlicht-Akademie und MH-Consulting! Täglich neue verunsichernde Presseberichte mit teils fragwürdigem Wahrheitsgehalt! Nach wie vor ein ziemliches Chaos an der deutschen Prostitutions-Front!

    ProstSchG, ProstG, Abgabenordnung, Verwaltungs- und Ordnungsrecht

    Der Verwaltungsjurist Andreas Ramisch und der Frankfurter Rechtsanwalt Guntram Knop hatten für Berlin den Auftrag Licht in manches Dunkel zu bringen und die Beiden waren wie immer trefflich vorbereitet. Ramisch befasste sich intensiv mit Fragen des Bau- und Ordnungsrechts und stellte klar, dass eine baurechtliche Prüfung und die Vorlage baurechtlicher Dokumente grundsätzlich nicht zu den Pflichten eines Betreibers im ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gehören. Entsprechende Anforderungen, wie sie z.B. in NRW gestellt wurden, sind bezogen auf das ProstSchG nicht gesetzeskonform, was die umsetzenden Verwaltungen inzwischen „eingesehen“ haben. Das Baurecht bleibt „unberührt“, was dem Antragsteller aber keinen Vorteil bringt: ein Ordnungsamt kann einen Betrieb ohne baurechtliche Prüfung genehmigen, muss diese Prüfung sogar unterlassen! Aber: das Bauamt kann jederzeit in einem getrennten Verfahren Prüfmaßnahmen ergreifen und trotz vorhandener „Konzession“ Nutzungen untersagen, wenn das Baurecht verletzt wird! Ja, kompliziert, schon vom Grundsatz her! Ich verwende zur Verdeutlichung hier gerne ein Beispiel aus der automobilen Welt: wenn ich einen Führerschein erwerbe, darf ich zwar Autofahren, aber eben nur ein Fahrzeug, was eine Zulassung und Betriebserlaubnis besitzt! Im Bereich Prostitution und Baurecht sind Konflikte vorprogrammiert und dabei könnte eine „aktive Duldung“ eines eigentlich rechtswidrigen Umstands durchaus von Bedeutung sein, wie Rechtsanwalt Knop verdeutlichte, der aktuell umfangreich mandantiert ist und neben finanzrechtlichen Verfahren auch in Verwaltungsverfahren involviert ist. Eine Stadt kassiert jahrelang Vergnügungssteuer für einen Betrieb und untersagt diesen dann aus baurechtlichen Gründen? In einer Stadt werden Bordelle in Mischgebieten (ausnahmsweise) erlaubt, in der anderen wird eine solche Nutzung kategorisch ausgeschlossen? Es gibt zu diesen Themengebieten bislang nur wenig Urteile und wenn, sind diese oft nicht allgemein übertragbar und niedriginstanzlich. Die Klagewelle steht erst noch bevor, da es eben an Normen fehlt, die sich erst ergeben werden!

    Die beiden Experten, die keine Berührungsängste mit der Branche haben, zeigten Problemstellungen exakt und anschaulich auf: Ramisch aus strenger Behördensicht und Knop mit dem klaren Blick auf mögliche Kompromisse und Rechtsmittel, die den Experten erfordern. Wer meint, selbst „werkeln“ zu können, wird schnell feststellen, dass es in der juristischen Welt nicht immer nach den Regeln der „allgemeinen Logik“ geht, sondern dass es erforderlich ist, sich im rechtlichen „Kanon“ zu bewegen, der mit einer „besonderen Logik“ arbeitet, die den Laien vor unlösbare Probleme stellen kann. Wer kennt sich schon mit materiellem und formellem Recht aus und der Bedeutung dieser Antipoden? Und was ist, wenn die antipodische Definition so nicht ganz stimmt? Hurra, Zeit für eine juristische Doktorarbeit! Fest steht: das ProstSchG an sich ist ein recht einfaches Gesetz, dessen Brisanz erst durch die Koexistenz mit anderen Rechtsnormen entsteht. Es gibt deutliche Widersprüche zur Abgabenordnung und deren Vorschriften, aber auch Konfrontationen mit Bauordnungen, die zu allem Überfluss auch nicht bundesweit einheitlich sind. Fragen über Fragen und eben noch keine explizite Rechtsprechung!

    Nach dem ausführlichen Vortrag von Andreas Ramisch zum Ordnungsrecht, kamen die „Spezialitäten des Steuerrechts“ zur Sprache: Hinzurechnung von Umsatzsteuer, steuerliche Pflichten von selbständigen Unternehmerinnen. Vermeintlich innovative Geschäftsmodelle, der Scheinselbständigkeit zugrunde liegen könnte! Warum werde ich möglicherweise zum Arbeitgeber ohne es zu wollen? Was ist mit Altlasten, die bei der „steuerlichen Erfassung“ von Sexworkerinnen entstehen können? Warum ermittelt die Steuerfahndung im europäischen Ausland? Viel komplexer geht es kaum und Guntram Knop bemühte sich die vielfältigen Fragen des Publikums zu beantworten, wobei diese oft auf sehr speziellen Einzelfällen beruhen, die im Detail bewertet werden müssen! Nur: wenn einen das Finanzamt packt, ist schnell Schluss mit lustig, gerade wenn bei Hinzurechnungen und Schätzungen unglaublich hohe Zahlen im Bescheid stehen, die den Ruin zur Folge haben können! Da passt dann in vielen Fällen die makabere Beschreibung: „Schönes Kind, leider tot!“

    Die Köpfe rauchten und nicht wenige Seminar-Teilnehmer hatten Sorgenfalten auf der Stirn und natürlich das Bedürfnis den Wissensstand weiter zu vertiefen! Guntram Knop wird in den
    kommenden Wochen sicher gut zu tun haben und ist bestens informiert und präpariert. An dieser Stelle muss auch einmal die hervorragende Zusammenarbeit in der „Akademie“ hervorgehoben werden: Christoph Rohr und ich sind an der Front unterwegs, wir erledigen die Basisarbeit, können dies aber natürlich nur bis zu einem Punkt bewältigen. Spätestens wenn es in die Rechtsberatung und vor Gericht geht, muss der Experte Knop mit der schwarzen Robe ran. Die Tiefen des deutschen Verwaltungsrechts bleiben dem Nicht-Verwaltungsrechtler auf ewig verschlossen. Gut, dass es dann den Andreas Ramisch gibt, der geduldig zuhört und präzise Analysen liefert! Ohne das Expertenteam wären wir als Unternehmensberater aufgeschmissen und überfordert!

    ProstSchG – Berichte aus der Praxis by Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance

    Kein Theorie ohne Berichte aus der Praxis! Stephanie Klee vom BSD e.V. ist eine Ikone der Branche, die „man“ kennt und die ihre umfangreiche Arbeit „politisch“ versteht. Sie lehnt das ProstSchG persönlich gänzlich ab, machte aber deutlich, dass es für Betreiberinnen und Betreiber in der praktischen Arbeit nichts bringt in Opposition zum Staat und dessen Organen zu gehen! Die gescheiterte „Verfassungsbeschwerde“ war ein Signal, dass man nicht überhören darf! Ja: das ProstSchG gilt ohne wenn und aber! Der Staat und die Staatsdiener handeln auf gesetzlich eindeutiger Grundlage. Berufsverbände wie der BSD e.V. opponieren politisch weiter, sind aber durch das Gesetz, im Gegensatz zu den Betreiberinnen und Betreibern, nicht in der Existenz gefährdet! Man kann als Betreiberin / Betreiber und Sexworker(in) durchaus auch weiter politischen Prostest üben, muss aber in der Praxis die staatlichen Regeln einhalten. Ohne wenn und aber! Stephanie Klee erlebt das ProstSchG als „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ und wer will ihr da widersprechen? Je mehr Unannehmlichkeiten entstehen und je mehr es auch an den Geldbeutel geht, desto uninteressanter wird der Beruf der Sexarbeiterin und das Betreiben eines Bordells. Der Staat will Prostitution auf ein Minimum zurückdrängen und die Gesetzgebung ebnet den Weg dazu! Der Umgang mit Sexarbeitenden ist dabei ziemlich rücksichtslos und unnachgiebig. Viele der Damen und Herren in der Branche fühlen sich wie Menschen 2. Klasse, die man scheinbar bevormunden muss! Liberalität: Fehlanzeige!

    Christoph Rohr liegen die praktischen Hilfen für Sexarbeiterinnen am Herzen: er präsentierte neuerlich seine „Zustellanschrift.de„, die für die Branche ein Segen ist! Gerade wenn man als Sexarbeiterin viel reist und in Deutschland keinen Wohnsitz hat, geht wichtige Post schnell verloren! Befinden sich unter den Fehlläufern Steuerbescheide und ähnliche wichtige Dokumente, kann man seine Recht nicht wahren und hat plötzlich mörderische Schulden, die inzwischen auch im Ausland beigetrieben werden. Das Produkt „Zustellanschrift“ löst dieses Problem wirksam und man wird per E-Mail oder SMS informiert, wenn Post in der Ulmer Postzentrale eingegangen ist und die Post selber wird gescannt und digital zur Verfügung gestellt.

    Ich selbst, Onkel Howard, hielt zum Abschluss der Veranstaltung eine „Kurzandacht“, bei der ich auf einige Probleme in der Umsetzungspraxis hinwies und einige wichtige Aspekte des Tages noch einmal zusammenfasste. Natürlich waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt schon deutlich geschafft und sicherlich froh, dass ich mich hier, entgegen meiner sonstigen Gewohnheit, kurz hielt. Nach dem Schluss-Dank von Christoph Rohr an die Referenten und ans Publikum, endete ein interessanter und aufschlussreicher Seminar-Tag! Fortsetzung folgt, denn das Thema entwickelt sich zum „Dauerbrenner“ und wir bleiben als Interessen- und Arbeitsgemeinschaft wie immer am Ball! Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, so sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

    Ihr / Euer Howard Chance

    MH-Consulting by Howard Chance
    http://mhconsulting.online
    howard.chance@t-online.de

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    https://www.rotlicht-akademie.de
    info@rotlicht-akademie.de


     

    Kontext-Artikel zum Thema im „Kaufmich-Magazin“:

    https://www.kaufmich.com/magazin/rotlicht-trifft-blaulicht-betreiber-diskutierten-in-berlin-ueber-die-zukunft-des-rotlichts/

  • Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! - Sexworker aufgepasst!Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Entdeckungen bei einer Geschäftsreise – ProstSchG und Besteuerung

    Karl-Marx-Stadt? Gibt es nicht mehr! Seit der „Wende“ heißt die drittgrößte Stadt wieder „Chemnitz“! So weit, so gut! Aber was hat es mit „Chemnitz“ bzw. dem „Finanzamt Chemnitz-Süd“ auf sich und warum ist mir das hier einen Bericht wert?

    Nun, wir haben ja von stetigen Bemühungen der Finanzbehörden gehört, Gelder von Sexworkerinnen einzutreiben und das neue Gesetz bietet ja durch die erhobenen Anmeldedaten der Ordnungsämter nun weitreichende Möglichkeiten, „Bürgerinnen“ aus dem „Rotlicht“ zur Kasse zu bitten, wie ein Fall verdeutlichen mag, dem ich bei einem Besuch bei einem guten Freund im Süddeutschen auf die Spur kam.

    Bei einem „Umtrunk“ in einem badischen Vorzeigebetrieb sprach mich eine Sexworkerin aus Rumänien an, die seit einigen Jahren in Deutschland tätig ist und nun seit etwa einem halben Jahr massive Probleme mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd hat. Sie bekam in ihrer rumänischen Heimat Post aus Chemnitz, obwohl sie noch nie im dortigen Bereich tätig war, sondern vornehmlich in München ihrer Arbeit nachgegangen war. Chemnitz ist Sachsen und warum bekommt man die Aufforderung Umsatzsteuer an das Finanzamt Chemnitz zu zahlen? Merkwürdig! Ich dachte zunächst an eine Verwechslung, eine Namensgleichheit oder
    aber an eine Identitäts-Verwendung durch eine Kollegin.

    Doch was war wirklich passiert? Die junge Dame, nennen wir sie einmal Maria, hatte sich im Jahr 2015 in München beim Amt gemeldet, um mitzuteilen, dass Sie in der bayerischen Metropole der Sexarbeit nachgehen möchte und sie hatte dort ihren rumänischen Pass vorgelegt und eine deutsche „Postadresse“ angegeben, nämlich die Privatanschrift eines älteren „väterlichen Freunds“, den sie in einem Nachtclub kennengelernt hatte. Die gekaufte Freundschaft hatte sich dann im Laufe der Jahre aufgelöst und so wurden amtliche Schreiben
    und auch eine Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen vermutlich galant im Mülleimer entsorgt, ohne das Maria überhaupt von der Existenz solcher Schreiben erfuhr!

    Wenn man nun trotz Aufforderung nichts erklärt, nimmt das Finanzamt Schätzungen vor und
    erstellt Bescheide, die dann wieder im papierfressenden Briefkasten landen! Das Resultat: die Bescheide werden rechtskräftig, da kein Widerspruch erfolgt und korrigierende Erklärungen ausbleiben! Wird nicht gezahlt, schickt das Finanzamt Vollstreckungsbeamte raus und stellt Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für existierende Bankkonten aus, wobei sich solche Konten für Finanzbehörden quasi auf Knopfdruck ermitteln lassen!

    Beim Münchener Freund, der keiner mehr war, wurde der Vollstrecker vom Finanzamt nicht fündig, das deutsche Bankkonto hatte keine Deckung für die offenen 20.000 € geschätzter Umsatzsteuer und das Unglück nahm seinen Lauf. Die Akte landete nämlich nun beim Finanzamt Chemnitz-Süd, wo die deutsche Finanzverwaltung eine Zentralstelle für die Beitreibung von Umsatzsteuer osteuropäischer Unternehmer geschaffen hat! Und in Chemnitz ist man nicht zimperlich, was die Bescheide zeigen, die bei Marias Familie in Rumänien landeten! Es war die Adresse, die im Pass stand und die von den Münchener Ordnungsbehörden erfasst worden war!

    Mit einem deutlichen Hinweis bei Nichtzahlung der Steuer die rumänischen Behörden um Amthilfe zu ersuchen, sollte Maria innerhalb von 4 Wochen die offene Umsatzsteuer von 20.000 € zahlen, worauf diese dann einen Münchener Rechtsanwalt einschaltete, der für gutes Geld lediglich die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bestätigte und ansonsten nur mit den Achseln zuckte. Pech gehabt! Bitte zahlen! Sonst in Heimat Ärger!

    Da Maria unter keinen Umständen Probleme mit den Finanzbehörden in Rumänien haben wollte und will, da man dort angeblich sogar Erzwingungshaft verhängen kann, kratzte sie alles gesparte Geld zusammen und zahlte innerhalb weniger Wochen die Hälfte der Forderung nach Chemnitz, bekam aber über den Rechtsanwalt in München, der nun als Postempfangsbevollmächtigter benannt war, gleich neue Bescheide für Zeiträume, die vorher noch nicht erfasst worden waren. Nochmals 10.000 € Umsatzsteuer! Woher nehmen, wenn nicht stehlen oder anschaffen?

    Die Schätzung unterstellt einen Umsatz von 50.000 € pro Jahr = 10.000 € Umsatzsteuer pro Jahr (gerundet), wobei abzugsfähige Vorsteuer gänzlich ignoriert wird. Wird die Umsatzsteuer mangels Widerspruch rechtskräftig, kann die Einkommensteuerstelle, die bislang noch gar nicht involviert ist, die Zahlen übernehmen und einen Gewinn von 40.000 € pro Jahr unterstellen! Für diesen Gewinn muss dann natürlich ebenfalls Steuer bezahlt werden, wobei dann zu prüfen ist, ob dies in Deutschland oder Rumänien erfolgen muss!

    Im von mir geschätzten günstigsten Fall, werden so pro Jahr 25.000 € Steuern fällig. Für die vergangenen letzten 3 Jahre also insgesamt 75.000 €! Eine gewaltige Summe, die Maria natürlich nicht (mehr) besitzt! Also wird es ohnehin zu einer Konfrontation mit den rumänischen Behörden kommen. Unvermeidbar!

    Das vorgestellte Beispiel ist nur einer von vielen aktuellen Fällen! Der angenommene Jahresumsatz von 50.000 € pro Jahr scheint eine „Standardzahl“ der deutschen Finanzbehörden zu sein, da ich mit diesem Wert in den vergangenen Wochen in verschiedenen Regionen der Republik mehrfach konfrontiert wurde! Auf den Tag umgerechnet würde dies einem Tagesumsatz von 137 € entsprechen und da würden die häufig üblichen Tageszahlungen von 25 € nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ auch in etwa den 19 % entsprechen, obwohl die „Düsseldorfer Zahlungen“ eigentlich als Vorauszahlungen auf die EInkommensteuer betrachtet werden.

    Wenn man als Sexworkerin nun weiß, womit das Finanzamt „rechnet“, dann weiß man, welche Schätzung man in etwa kassiert, wenn man nicht sorgfältig Buch führt, Quittungen sammelt und Erklärungen abgibt! An dieser Stelle ist eine geeignete „Zustellanschrift“ unbedingt erforderlich! Man muss amtliche Post bekommen können! Die Angabe einer Clubanschrift ist total kontraproduktiv, wenn man dort gar nicht ansässig ist und der Chef die eingehende Post für ehemalige Mitarbeiterinnen regelmäßig ins Altpapier entsorgt. Genauso gefährlich ist der „väterliche Freund“, der, weil er keine kostenlose erotische Dienstleistung mehr bekommt, die Post böswillig verschwinden lässt und sich dabei kräftig begrinst!

    Aus diesem und aus vielen weiteren Gründen ist die Zustellanschrift.de das Mittel der Wahl, um teure Überraschungen zu vermeiden! Für 99 € im Jahr wird man über eingehende Post informiert und die Zustellanschrift.de kann auch weitere Hilfsangebote und Steuerberater benennen, die im Ernstfall tätig werden können! Wer es auf Schätzungen ankommen lässt und sich postalisch nicht erreichbar macht, darf sich über horrende Forderungen nicht wundern! Man muss sich kümmern und die Zustellanschrift.de ist dabei sehr hilfreich!

  • Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Der Bundesgerichtshof hob jetzt Urteil des Landgerichts Augsburg auf!

    Endlich gute Nachrichten für Hermann „Pascha“ Müller: Nach einem Bericht der Bild-Zeitung hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Augsburg, das Müller im September 2017 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt hatte, jetzt auf! Müller soll am heutigen Donnerstag, 16.08.2018, auf freien Fuß kommen und die JVA Augsburg-Gablingen nach gut 22 Monaten Haft verlassen.

    Der Fall selbst muss jedoch nach der Aufhebung des Urteils vor einer anderen Kammer des Landgerichts Augsburg neu verhandelt werden. Da das Finanzgericht München erhebliche Zweifel „an der strafrechtlichen Täterschaft Müllers“ hat und die Haftungsbescheide im Steuerverfahren aufgehoben hat, könnte der neue Prozess mit einem Freispruch enden und u.U. eine reine Formsache sein.

    Es war für den engagierten Anwalt Dr. Sebastian Korts ein harter Kampf, da sich besonders das Landgericht Augsburg quer stellte und eine frühere Entlassung verhindert bzw. womöglich behindert wurde. Müller wurde wohl als eine Art „Symbolfigur“ betrachtet, mit dem der Staat sein entschiedenes Vorgehen gegen „Steuerhinterziehung im Rotlicht“ belegen wollte! Nun ist die Rede von Unterlagenfälschung seitens der Steuerfahndung und von einem
    „Richter Gnadenlos“, bei dem der Zweck die Mittel heiligt?

    Der Spuck hat nun erst einmal ein Ende! Hermann Müller, der in der Haft ernsthaft erkrankt sein soll, kann es sicher kaum erwarten den „Häfen“ (so heißt die freiheitberaubende Ummauerung in Österreich) am heutigen Tag umgehend zu verlassen! Hipp, hipp, lieber Hermann! Lass es Dir erst mal gut gehen und erhole Dich von den letzten 2 Jahren!

    Den Bild-Artikel nachlesen unter:
    https://www.bild.de/regional/koeln/bordell/pascha-gruender-kommt-aus-dem-knast-56688928.bild.html

  • Prostitution 2018 – Anklage im Fall „Artemis“ Berlin steht – Steuerhinterziehung

    Prostitution 2018 – Anklage im Fall „Artemis“ Berlin steht – Steuerhinterziehung

    Prostitution 2018 - Anklage im Fall "Artemis" Berlin steht - SteuerhinterziehungProstitution 2018 – Anklage im Fall „Artemis“ Berlin steht – Steuerhinterziehung

    Staatsanwaltschaft klagt 5 Personen an: Betreiber und Hausdamen

    Zwei Jahre nach der Großrazzia im „Artemis“ Berlin, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage gegen die beiden Bordell-Betreiber und drei Hausdamen erhoben, wie die Bild-Zeitung aktuell berichtet. Wie schon erwartet worden war, geht es nicht etwa um Menschenhandel, Zwangsprostitution oder organisierte Kriminalität, sondern um Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt und Sozialabgaben. Also mal wieder die „Al Capone-Methode“: wenn sonst nichts geht, greift man zur Steuerkeule!

    Die Anklage unterstellt also, dass die Sexworkerinnen im „Artemis“ nicht selbständig tätig waren, sondern „rückwirkend“ wie „Angestellte“ zu behandeln sind! Davon hat man gerade in Süddeutschland schon einmal gehört (vergleiche Fall Hermann Müller)!

    Wenn die Deutsche Rentenversicherung von geschätzten 33 Millionen Schaden für die Sozialversicherungen spricht, klingt das natürlich gewaltig! Interessant ist hingegen, dass die Angeklagten nicht in Haft sind und das es offensichtlich Zweifel gibt, ob das Berliner Kammergericht die Anklage überhaupt zulässt! Es gibt wohl umfangreiche Einlassungen der Anwälte der Beschuldigten.

    Wir werden die Angelegenheit natürlich weiter intensiv beobachten, da es eben umfangreiche Parallelen zu anderen laufenden Verfahren gibt, wobei die „Methode“ nicht nur in den Großbetrieben Verwendung findet, sondern eben auch im „erotischen Mittelstand“!

    Der Link zum Artikel der Bild-Zeitung:
    https://www.bild.de/regional/berlin/bordell/anklage-pruefung-im-fall-artemis-56404374.bild.html

  • Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Finanzgericht München setzt Vollziehung ohne Sicherheit aus! Aktenzeichen 3 V 249/18

    Der bundesweit bekannte Bordellbetreiber Hermann „Pascha“ Müller, wurde im September 2017 vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Müller und sein Betriebsleiter sollen im „Pascha München“, ein Betrieb der jetzt anders firmiert, Steuern von über 1 Millionen Euro hinterzogen haben!

    Das Gericht ging, vereinfacht dargestellt, davon aus, dass die im Münchener Pascha-Betrieb tätigen Sexworkerinnen nicht „selbstständig“ tätig waren, sondern als „Angestellte“ zu bewerten seien, da die Art der Betriebsführung entsprechend ausgerichtet gewesen sei. Es gab Dienstpläne, vom Haus festgelegte Preise und die Sexworkerinnen sollen „weisungsgebunden“ gewesen sein, was regelmäßig ein Indiz für ein „Angestelltenverhältnis“ ist. Folge: es ist zum einen Lohnsteuer zu zahlen und zum anderen hat der „Chef“ auch die entstandene „Umsatzsteuer der Sexworkerinnen“ zu zahlen! „Scheinselbstständigkeit“ mit schwerwiegenden Folgen, denn auch Sozialabgaben werden natürlich nachträglich in Rechnung gestellt! Der entstandene „Schaden“ für den Staat wurde von den Finanzbehörden geschätzt und sobald 500.000 € erreicht sind, ist seit eine Haftstrafe in Deutschland „obligatorisch“!

    Hermann Müller hat über seinen Kölner Anwalt Dr. Sebastian Korts die „Schätzbescheide“ angefochten und war in diesem Zusammenhang inzwischen erfolgreich: das zuständige Finanzgericht München hat unter dem Aktenzeichen 3 V 249/18 bei 4 Bescheiden die „Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleitung“ gewährt! Herr Dr. Korts hat am 13. Juni 2018 beim Finanzamt München die „Aufhebung der Bescheide“ unter Fristsetzung gefordert! (das Dokument liegt mir in Kopie vor!)

    Was bedeutet das? Ohne die Akte zu kennen, scheint es so zu sein, dass die Bescheide nicht „haltbar“ sind! Ansonsten wäre die Entscheidung des Finanzgerichtes zur „Aussetzung“ nicht denkbar, zumal die „Aussetzung“ wohl auch „unanfechtbar“ ist. Eine „Aufhebung“ der Bescheide muss wohl von der Finanzbehörde selbst vorgenommen werden! Kommt die Behörde diesem „Wunsch“ nicht nach, gibt es weitere Rechtsmittel beim Finanzgericht!

    Wenn nun die Bescheide aus der Welt sind, wäre die Steuerhinterziehung hinfällig und Hermann Müller müsste sofort aus der Haft entlassen werden? Tja, so einfach ist es leider nicht, denn wir haben es mit 2 getrennten Verfahren zu tun: zum einen mit dem „Steuerverfahren“, bei dem die „finanziellen Aspekte“ bewertet werden und zum anderen mit dem „Strafverfahren“, bei dem die Ergebnisse des „Steuerverfahrens“ als „Beweismittel“ dienen. Zum Zeitpunkt der Urteilsfindung gab es die belastenden Beweismittel, die letztendlich zur Verurteilung führten. Wenn diese nun durch „Aufhebung der Bescheide“ nichtig werden, kann das „Strafverfahren“ natürlich neu aufgenommen werden!

    Hermann Müller scheint auf einem guten Weg zu sein, aber die amtlichen Mühlen mahlen nun mal sehr langsam und vielleicht auch ein wenig mit „politischem Willen“? Ich bleibe in jedem Fall an der Sache dran, die von den großen „Nachrichtenagenturen“ und sonstigen Medien momentan „ignoriert“ wird, obwohl die Fakten nach meiner Einschätzung eindeutig sind!

    Update 22.06.2018: Nach Auskunft von Herrn Werner Krieger (Fränkische Illustrierte), der in Kontakt mit Familie Müller und deren Anwälten steht, gibt sich Hermann Müller, der ja noch in Haft sitzt, wieder kämpferisch und will seine Rechte deutlich einfordern! Der für die Aufhebung der Haft zuständige Rechtsanwalt hofft, dass Hermann Müller bis zum 7. Juli 2018 auf freiem Fuß sein wird! Dann wird sich Hermann Müller ganz sicher zu Wort melden!

    Update 08.07.2018: Der Kölner „Express“ ist jetzt auch in die Berichterstattung eingestiegen!
    Hier geht es zum veröffentlichten aktuellen Bericht von Oliver Meyer (Redaktion Express Köln):Express.de: Neuigkeiten von Hermann Müller – Kölner Bordell-König bald wieder raus aus dem Knast?