Rotlicht-Milieu: Ab 2017 sind Betriebskonzepte Pflicht!

Erlaubnispflicht und Konzessionen für Bordelle und Clubs in Deutschland

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Erlaubnispflicht und Konzessionen für Bordelle und Clubs in Deutschland!

Jetzt geht es zur IHK? – Betriebskonzepte kennen wir von Existenzgründungen. Will man staatliche Fördermittel oder braucht man einen Bankkredit, lässt man sich ein detailliertes Konzept seines unternehmerischen Vorhabens erstellen oder man erstellt dies selbst, wenn man denn über die entsprechenden Kenntnisse verfügt. Heraus kommt dabei am Ende ein optisch ansehnliches Manuskript, das Seriosität vermittelt und das üblicherweise eine genaue Betriebsbeschreibung, eine umfassende Marktanalyse, diverse betriebswirt-schaftliche Berechnungen und Prognosen beinhaltet. – Was ist mein Plan, wie setze ich diesen um, was sind meine unternehmerischen Ziele in den nächsten Jahren? – Diese Art von Betriebskonzepten hat einen kaufmännischen Schwerpunkt und befasst sich selten oder nie mit den Vorschriften und den gesetzlichen Einschränkungen der eigenen Tätigkeit.

Warum sollte ich auch einer Bank mitteilen, was mir geschäftlich verboten ist? – Das will der „Banker“ doch gar nicht wissen! Aber genau solche weitreichenden „Offenbarungen“ werden bei den Prostitutions-Konzepten eindeutig verlangt. Hier spielt die Kalkulation und die Gewinn-Verlust-Rechnung zunächst einmal eine untergeordnete Rolle. Viel wichtiger ist, dass ich umfassend darstelle, was ich im Prostitutionsbereich genau „unternehmen“ möchte und warum mein Vorhaben mit dem neuen Gesetz absolut in Einklang steht.

Das klingt schon sehr eindeutig nach einer „Umkehr der Beweislast“: ich muss dem Amt beweisen, dass mein Konzept erlaubnisfähig ist, indem ich klar herausarbeite warum dies so ist und indem ich dies auch belastbar „belegen“ (also: beweisen) kann. Die einfach Behauptung, dass man schon ordentlich arbeitet, reicht überhaupt nicht aus und wird den zuständigen Sachbearbeiter im Zweifelsfall nicht wirklich überzeugen.

Für alle Formen des Prostitutionsgewerbes, also für das Betreiben einer Prostitutionsstätte, für die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen, für Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen oder für die Prostitutionsvermittlung, sind die Konzepte in 2017 zwingend zu erstellen und beim Amt vorzulegen, denn sonst darf ich das Gewerbe ab einem bestimmten „Stichtag“ einfach nicht mehr ausüben und stehe unverhofft im Regen.


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2 Kommentare zu “Rotlicht-Milieu: Ab 2017 sind Betriebskonzepte Pflicht!”
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